Politik er*innen ! Zeit zuzuhören! Zeit zu handeln!
Expertinnen und Experten bestätigen: Die Klimakrise belastet viele Kinder und Jugendliche psychisch stark. Mit Blick auf die Zukunft hätten sie Angst, seien wütend oder verzweifelt: Wie wird die Welt in zehn oder 20 Jahren aussehen? Hat es noch Sinn, Kinder zu bekommen? Und: Wieso tut die Politik nichts?
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Was Klimaprognosen bei Heranwachsenden weltweit auslösen, zeigt eine 2021 publizierte Untersuchung im Fachblatt „The Lancet“. Dafür befragte ein Team um Caroline Hickman von der Universität Bath 10.000 Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren in zehn Ländern aller Kontinente zu Gedanken und Gefühlen in Bezug auf die Klimakrise. Mehr als die Hälfte aller Befragten berichtete von Trauer, Angst, Wut, Macht- und Hilflosigkeit sowie von Schuldgefühlen.
„Besonders besorgniserregend fand ich, dass viele Jugendliche in dieser Studie der Aussage ‚Humanity is doomed‘ zustimmten, also dass die Menschheit verloren sei“, unterstreicht Psychologin Dohm. Knapp 56 Prozent der Befragten bejahten dies. Auch die Reaktionen der Regierungen auf die Krise bewertete eine Mehrheit negativ, fast 59 Prozent fühlten sich und spätere Generationen betrogen. Und mehr als 45 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Gefühle bezüglich des Klimawandels sich negativ auf ihr tägliches Leben auswirken.
Schwerpunkt - Klimaproteste - taz
https://taz.de/Schwerpunkt-Klimaproteste/!t5254315//
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Leitsätze
zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021
- 1 BvR 2656/18 -
- 1 BvR 78/20 -
- 1 BvR 96/20 -
- 1 BvR 288/20 -
(Klimaschutz)
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.
Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, schließt die durch Art. 20a GG dem Gesetzgeber auch zugunsten künftiger Generationen aufgegebene besondere Sorgfaltspflicht ein, bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension. Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.
In Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art. 20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorin- dustriellen Niveau zu begrenzen ist.
Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.
3. Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in Grundrechte.
4. Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen. Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art.
20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.
Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.
5. Der Gesetzgeber muss die erforderlichen Regelungen zur Größe der für bestimmte Zeiträume insgesamt zugelassenen Emissionsmengen selbst treffen. Eine schlichte Parlamentsbeteiligung durch Zustimmung des Bundestags zu Verordnungen der Bundesregierung kann ein Gesetzgebungsverfahren bei der Regelung zulässiger Emissionsmengen nicht ersetzen, weil hier gerade die besondere Öffentlichkeitsfunktion des Gesetzgebungsverfahrens Grund für die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung ist. Zwar kann eine gesetzliche Fixierung in Rechtsbereichen, die ständig neuer Entwicklung und Erkenntnis unterworfen sind, dem Grundrechtsschutz auch abträglich sein. Der dort tragende Gedanke dynamischen Grundrechtsschutzes (grundlegend BVerfGE 49, 89 <137>) kann dem Gesetzeserfordernis hier aber nicht entgegengehalten werden. Die Herausforderung liegt nicht darin, zum Schutz der Grundrechte regulatorisch mit Entwicklung und Erkenntnis Schritt zu halten, sondern es geht vielmehr darum, weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2656/18 -
- 1 BvR 78/20 -
- 1 BvR 96/20 -
- 1 BvR 288/20 -
„Generell ist Angst dazu da, um vor etwas zu warnen, was gefährlich sein kann, und eine entsprechende Reaktion darauf auszulösen“, erklärt Meyer-Lindenberg. Aktivität könne hier hilfreich sein: „Ich als Einzelperson kann natürlich nicht die Klimakatastrophe beenden. Aber es gibt eine Menge, was ich tun kann, und ich kann dafür sorgen, dass in meiner Umgebung klimaneutral gehandelt wird.“ Dies sei ein wichtiger Schritt – nicht nur für das Klima, sondern auch für die eigene psychische Gesundheit.
→ Beitrag: Die Botschaften von Lüzerath
„Wir müssen die Wut, Ängste, den Ärger rund um die Klimakrise ernst nehmen, denn das ist zwar oft unangenehm, aber gesund und normal», sagt Psychologin Dohm. Zudem dürfe die Gesellschaft die Verantwortung für die Bewältigung der Krise nicht auf Kinder und Jugendliche laden. Das sei Aufgabe der Erwachsenen: „Was da wirklich hilft, ist eine Politik, die die Erderhitzung auf 1,5 Grad begrenzt.“
siehe auch: RND - Depressionen, Angststörungen, PTBS: Naturkatastrophen wirken sich zunehmend auf die Psyche der australischen Bevölkerung aus https://www.rnd.de/wissen/australien-depressionen-angststoerungen-ptbs-naturkatastrophen-hinterlassen-mentale-spuren-B5QKWXT3K5GK7E2WW6A2D5DHXM.html
Quellen
https://www.rnd.de/wissen/angst-vor-klimawandel-wie-die-klimakrise-junge-menschen-belastet-EHKJPBVFAJDL7MNYNCODX4MQMM.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
UpDates
NABU Pressemitteilung 17.11.2022 Weiter wie bisher: Natur- und Artenschutz nur im Reparaturbetrieb NABU NRW attestiert der Landesregierung “erschreckende Planlosigkeit“ bei der Behandlung der Biodiversitätskrise: https://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=6992&db=presseservice_nrw | https://nrw.nabu.de/news/2022/32521.html
NABU Pressemitteilung 07.12.2022 Weltbiodiversitätskonferenz in Montreal | „Sofortprogramm Biologische Vielfalt“ für NRW NABU fordert Schwarz-Grün auf, zeitnah konkrete Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen umzusetzen https://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=7042&db=presseservice_nrw | https://nrw.nabu.de/news/2022/32637.html
NABU Pressemitteilung 08.12.2022 Streit um ausufernden Kiesabbau am Niederrhein Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände fordern Ausstieg aus der Kies- und Sandgewinnung https://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=7052&db=presseservice_nrw | https://nrw.nabu.de/news/2022/32644.html
NABU Pressemitteilung 25.01.2023 Umsetzung der Biodiversitätsstrategie für NRW drängt NABU begrüßt den Antrag der schwarz-grünen Landesregierung, den Natur- und Artenschutz voranbringen zu wollen | Widersprüche müssen jedoch noch aufgelöst werden https://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=7142&db=presseservice_nrw | https://nrw.nabu.de/news/2023/32816.html
NABU Pressemitteilung 31.01.2023 Strukturwandel im Rheinischen Revier: Wirtschaft, Umwelt und Soziales endlich zusammen denken Bündnis legt 10-Punkte-Plan für einen klimagerechten und naturverträglichen Wandel vor https://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=7162&db=presseservice_nrw | https://nrw.nabu.de/news/2022/32625.html
NABU Pressemitteilung 08.02.2023 Beschleunigung um jeden Preis Anhörung im Landtag: Regierungsfraktionen planen Windenergieausbau auf Kosten der Natur https://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=7202&db=presseservice_nrw
rnd - 2.3.2023 : „Aufs Kanzler-Machtwort zur Klimakrise warten wir bis heute“ Neubauer zum globalen Klimastreik: „Es passiert gerade so wenig, es wird so viel blockiert“: https://www.rnd.de/politik/luisa-neubauer-aufs-kanzler-machtwort-zur-klimakrise-warten-wir-bis-heute-DZEBIZHH4FJNQ2H2U3PKY72POU.html
taz 3.3.2023 Klimaforscher über Lobbymacht https://taz.de/Klimaforscher-ueber-Lobbymacht/!5916444/ | Protokolle von Klimastreikenden: „Aktivismus ist der einzige Weg“ https://taz.de/Protokolle-von-Klimastreikenden/!5917623/
rnd 16.3.2023 IPCC - Weltklimarat veröffentlicht neuen Bericht - Der Zug ist abgefahren“: Wissenschaftler verlangen viel mehr von der Politik https://www.rnd.de/wissen/ipcc-weltklimarat-veroeffentlicht-neuen-bericht-VSKUWLWXQW33RF34AMEZ6NCBYY.html
tagesschau 24.5.2023 Razzia unter Federführung des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) und der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Mitglieder der "letzten Generation" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung - Reaktion der Klimaaktivisten https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/letzte-generation-razzia-proteste-100.html taz kommentar https://taz.de/Strafverteidiger-ueber-Letzte-Generation/!5936702/
tagesschau 29.07.2023 - Klimaerwärmung "Engagiert euch!" - mit diesem Appell an die Erdenbürger tritt Jim Skea den Vorsitz des Weltklimarats an. https://www.tagesschau.de/ausland/skea-weltklima-100.html
taz 16.01.2024 Das abgesagte Klimageld... https://taz.de/Das-abgesagte-Klimageld/!5982975/
Dt. Ärzteblatt 29.4.2024 - Starke seelische Belastung unter jungen Menschen https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/151059/Starke-seelische-Belastung-unter-jungen-Menschen
→ Freitag, 26. Juli 2024 - UN-Generalsekretär: Extreme Hitze wird zum Normalzustand
→ https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/153214/UN-Generalsekretaer-Extreme-Hitze-wird-zum-Normalzustand
New York – Die Welt muss sich wegen der Klimakrise nach Ansicht von UN-Generalsekretär António Guterres auf dauerhaft veränderte Temperaturen im Sommer einstellen.
„Der vergangene Sonntag, Montag und Dienstag waren die drei heißesten Tage seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Schauen wir den Tatsachen ins Auge: Extreme Temperaturen sind kein Phänomen mehr, das ein Tag, eine Woche oder ein Monat dauert“, sagte Guterres in New York.
Die Erderhitzung verursache zudem Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände und steigende Meeresspiegel. Um diese tödlichen Katastrophen zu bekämpfen, müsse die Menschheit gegen den Ursprung der Klimakrise vorgehen.
„Die Krankheit ist die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen,
die Krankheit ist die Untätigkeit in Sachen Klima – und die politischen Führer aller Länder müssen aufwachen und sich engagieren“, sagte Guterres weiter.
→ taz 11.8.2024 Fischsterben in Italien: Notstand in der Perle der Toskana: Nach dem großen Fischsterben in der Lagune von Orbetello leckt die Region ihre Wunden. 35 Grad warmes Wasser tötetet fast alles Leben. https://taz.de/Fischsterben-in-Italien/!6029159/
→ taz 6.3.2024 Pelagos-Schutzgebiet – Heimat der Wale: Fragiles Paradies im Mittelmeer. Das Pelagos-Gebiet ist die größte Schutzzone im Mittelmeer. Und dennoch: Die Situation für die Wale hier ist dramatisch schlecht. Wie kann das sein?: ... Das größte Problem sei hier schlicht der fehlende politische Wille, Naturschutz über ökonomische – und damit finanzielle – Interessen zu stellen, konstatiert Ritter. „Wir säßen hier nicht und würden über diese ganzen Problematiken reden, wenn der Naturschutz eine laute Stimme wäre oder eine, die oft gehört wird“, sagt er – mit Frust in seiner Stimme. https://taz.de/Pelagos-Schutzgebiet--Heimat-der-Wale/!5989881/
→ Lobby-Ranking NRW https://lobbyranking.de/laender/nordrhein-westfalen
→ Tranparency Deutschland https://www.transparency.de/
EUHG 21.09.2023 Oberster EU-Gerichtshof: Deutschland hat bei Naturschutz versagt
https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/oberster-eu-gerichtshof-deutschland-hat-bei-naturschutz-versagt/
" Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am Donnerstag fest, dass Deutschland es versäumt hat, stark gefährdete Arten zu schützen. Vor mehr als einem Jahrzehnt wurden zum Schutz dieser Arten europaweit Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, das darauf abzielt, wichtige Ökosysteme für geschützte Arten im gesamten EU-Gebiet zu erhalten. In Deutschland wurden etwa 4.600 Gebiete ausgewiesen, doch der Bund und die Länder haben es versäumt, sie angemessen als Schutzgebiete zu deklarieren.
„Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung von […] Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen zu verhindern. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken haben sich diese Lebensraumtypen erheblich verkleinert oder sind ganz verschwunden“, stellte die Europäische Kommission bereits 2019 fest.
Am Donnerstag (21. September) bestätigten die obersten Richter der EU, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Mit dem Versäumnis, 88 Gebieten als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen, hat Berlin gegen die Habitat-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1992 verstoßen, die einer der Eckpfeiler der EU-Biodiversitätspolitik ist. Darüber hinaus wurden für rund 700 Gebiete nicht genügend spezifische Kriterien festgelegt, so das EuGH-Urteil.
Insbesondere stellte das Gericht fest, dass der rechtliche Schutz für den seltenen Schierlings-Wasserfenchel, eine Pflanzenart, die vor allem an den Ufern der Elbe vorkommt, nicht ausreichend war. So war diese Art in den Umweltverträglichkeitsprüfungen überhaupt nicht aufgeführt.
Außerdem wurde in Deutschland nicht ausreichend zwischen „Naturschutz“ und „Wiederherstellung“ unterschieden. Damit wurde ein früheres Gerichtsurteil nicht berücksichtigt, das besagt, dass diese beiden Bereiche getrennt und mit unterschiedlichen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.
„Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand“, stellte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fest.
Die Regierung wird die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Auf Anfrage von Euractiv lehnte das Bundesjustizministerium eine Stellungnahme ab, das Bundesumweltministerium war nicht zu erreichen.
Ein vernichtendes Urteil
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Umweltschutzpolitik, so Aktivisten.
„Unverbindlich, unspezifisch und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was in den Schutzgebieten selbst schon sieht“, betonte Krüger.
Das Urteil sollte als letzte Warnung gesehen werden, so Krüger.
„Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen“, so Krüger weiter.
Während das Gericht die Behauptung der Kommission unterstützte, dass eine relativ geringe Zahl von Schutzgebieten nicht tatsächlich geschützt werde, teilte es nicht die Bedenken des NABU, dass Deutschlands gesamter Ansatz zum Naturschutz von Anfang an mangelhaft sei.
Das Gerichtsurteil könnte auch Folgen für die deutsche Energiewirtschaft haben.
Der Konflikt mit den Naturschutzbestimmungen ist seit langem ein Hauptanliegen der deutschen Onshore-Windkraftindustrie, die bereits jetzt Schwierigkeiten hat, die Ausbauziele zu erreichen.
Es bleibt abzuwarten, ob eine frühere Vereinbarung zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, die Entwickler nicht mit zu strengen Vorschriften zu belasten, durch das Gerichtsurteil in Frage gestellt werden könnte.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]"
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