Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.
Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.
Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.
befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.
Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.
Hartholzauen
sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.
Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.
Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.
Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume
Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippewurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.
Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.
Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum
riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder
bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser
Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen
Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen | Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf
Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild
Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen.
die grünen Blätterfallen... / die Bäumewerden gefällt...
Abriss der B8 Strassenbrücke über der Betuwe Linie Anfang bis Mitte April 2023
Der Abriss beginnt am Samstag, den 1.4.2023
die Brücke wird mit schwerem Gerät, Bohrhämmern, Zangen zerkleinert. Die Bodenerschütterungen sind über hunderte von Metern noch in den Wohngebäuden zu bemerken. Die dumpfen Einzelschläge, teils in einer Häufigkeit von 4 pro Sekunde, überschreiten die Lautstärke von 100dB(A). Größere Staubentwicklung wird nicht ausreichend z.B. durch Besprühen mit Wasser abgefangen, der Staub verbreitet sich (s.u.) hunderte Meter in Windrichtung. Die Abbrucharbeiten werden auch in der Nacht und am Samstag/Sonntag durchgeführt.
→ Landesimmissionsschutzgesetz §9 Schutz der Nachtruhe
Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie
kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, von Baustellenbereich in die Umgebung. Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereiches kontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangarealfür durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...
Für den Bau des dritten Gleises auf der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Emmerich hat die Deutsche Bahn jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss - das ist laut der Weseler Stadtverwaltung im Prinzip die Baugenehmigung für das Vorhaben - für den Weseler Bauabschnitt ausgestellt. Der Beschluss liegt vom 26. April bis 9. Mai 2022 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten in Raum 364 (Rathausanbau) zur Einsicht aus.
In diesem Zeitraum kann der Planfeststellungsbeschluss auch vom heimischen Computer aus im Internet auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de gelesen werden. Nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses können von der Baumaßnahme Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.
Das Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für den Weseler Abschnitt war Ende Februar abgeschlossen worden – nachdem sich zuvor über Monate nicht viel bewegt hatte in Sachen Betuwe-Ausbau. Die Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht!“ kritisiert das verzögerte Vorgehen der Bahn. Für viele Anwohner sind vor allem die Fragen des Lärm- und Erschütterungsschutzes bisher ungeklärt.
In Wesel gibt es immer noch Lücken im geplanten Schallschutz zwischen dem Bahnhof und der Schillwiese, in Blumenkamp und Am Blaufuß
und im Lippemündungsbereich zwischen Wesel und Voerde Friedrichsfeld...
für den Lippemündungsraum wichtige Dokumente sind:
04-221302_4_22_VA_UP_001_0_1_Deckbl_20180731
04-221303_4_22_VA_SS_001_0_1_Deckbl_20180731
04-221304_Betroffenheiten_Deckbl_1_20180731
05-221302_4_22_VA_UP_001_1_1_Deckbl_20180731
05-221303_4_22_VA_SS_001_1_1_Deckbl_20180731
06-221304_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731
06-221305_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731
08-221302_4_22_VA_UP_003_0_1_Deckbl_20180731
09-221302_4_22_VA_UP_003_1_1_Deckbl_20180731
22_05_01_Deckblatt
220302_Übersichtsplan_001
220501_Änderungsprotokol
220501_Lageplan_001
220501_Lageplan_002
220501_Lageplan_003
220501_Lageplan_004
220501_Lageplan_005
221001_LBP_Erläuterungsbericht
221201_GUP_TeilA_Bericht_1
221202_GUP_TeilB_Bericht
221306_Variantenuntersuchung_rev130822
November 2022
Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen neben der Betuwe -Linie:
Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger
7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen
...
Schall und Avifauna
Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studieliefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zurBestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt.... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstreckesind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglichDauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderungdes Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignungfür einzelne Arten führen.Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al.(2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nichtunbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.
7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen
..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn füreinen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines dernachfolgend genannten Kriterien zutrifft:
• Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),
• Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),
In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).
Naturschutzgebiete
Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.
In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage undfachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.
..
NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)
Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.
DieBahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in derGebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt eswestlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft dieSchutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.
Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors.Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)
Landschaftsschutzgebiete
Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibungwerden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachteteSchutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.
Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dasLSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca.800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.
3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope
Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchGbzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.
GB 4305-214 / GB 4305-0027 Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.
Hierbeihandelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückigerVegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.
...
3.2.3 Biotopkataster
An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich imVorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:
...
• BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,
...
3.2.4 Biotopverbundflächen
An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und
besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.
Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:
•VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel,(großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),
Betrachtung der bedeutenden Biotope
Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näherbetrachtet, die sich
• im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und
• im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse
befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe derBahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich derBahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.
Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beidenSeiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegendhandelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ-lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist.Bedingt durch die Neugestaltungder Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst.Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oderdem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- undPflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) undGehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.
Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrassemehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur
Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2S86
Fläche
Nr.
Lage
Artenzahl
(wertgebend)
davon planungsre
levante Arten NRW
Bewertung
30-01
tlw.
Mischwald, mit Altholzanteil
12
8
mittel-hoch
31-01
Kanonenberge, Übungsgelän
de des THW
6
2
gering-mittel
31-02
tlw.
intensives Grünland, extensive
Feuchtwiese, westlich „Kano
nenberge“
4
2
hoch
31-03
tlw.
Einfamilienhaus-Siedlung
5
1
gering
32-01
Siedlungsbereich von Wesel
10
4
mittel
34-01
Friedhof, Wesel
2
1
gering
34-02
Bahnhofsgelände,
Ruderalflächen, Wesel
3
0
gering
35-01
Lippe-Auewiesen, Grünland
(extensiv & intensiv genutzt)
10
6
sehr hoch
36-01
Lippedorf
15
8
sehr hoch
37-01
tlw.
Siedlung Friedrichsfeld
11
5
mittel
WK-06
Lippeaue beidseitig der Brücke
0
0
-
...
4.1.2 Ingenieurbauwerke
Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2 S148
Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von3,80 m zum Gleis geplant.Im Bereich desBf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden.Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet.Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nichtreflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können.Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstandvon nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.
5.2.5 Schallschutzwände
Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der BebauungOberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue undder Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der BrückeSchermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5m.
- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -
5.3 Betriebsbedingte Wirkungen
5.3.1 Schienenverkehr
Schallemissionen und Schallausbreitung
Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird inder zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRYINFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,Eermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischenFahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.
Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:
• Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270
71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
• Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270
72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,
Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:
• Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270
71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
• Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270
71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜüber die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜHamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, möglichezukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.
Trennwirkung
Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkunggegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.
Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten undihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt derStrecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bisWesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten inmin pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:
• Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt
• Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt
Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.
Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebensozusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.
der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:
der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:
221306_Variantenuntersuchung_rev130822
S 91-95
15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203
Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.
Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmeninnerhalb des folgenden Bereiches untersucht:
von Bahn-km
bis Bahn-km
Länge
Lage
24,260
25,301
1041 m
parallel zu Strecke 2270
Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203
15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)
Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m überSchienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. DieKosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30Mio. €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle(6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21von 31) der Schutzfälle gelöst.
Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 mhohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.
15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)
Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhevon 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“-Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfallbetragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.
November 2022
Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:
Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger
17.6.2022 - im Landschaftsschutzgebiet der Fabrikstrasse in Lippedorf angrenzend an den Magenwiesen-Naturschutzgebietbereich wurde ein Auffang-Biotop für durch die Gleisarbeiten betroffene Amphibien eingerichtet. Das Gelände ist eingezäunt, der Zaun unten durch Folien abgedichtet, im Gelände Aufschüttung von Sand, Baumstamm- und Steinhaufen als Verstecke für die Amphibien.
Umfangreiche Baum- und Strauch-Vernichtungen durch Ab- und Ausreißen mit einem großen Bagger siehe Anfang des Beitrages
Ende Januar 2023
Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen > siehe Anfang der Seite
August 2023
Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen
ergänzende Informationen: Die nächtlichen Ruhestörungen finden jeweils an allen Tagen der Wochenenden statt, wenn sich die Bürger*innen von Lippedorf von der Arbeit erholen sollten
Bei den nächtlichen Abbruch- und Bau-arbeiten handelt es sich um folgende Tage:
Freitag, der 25.8.23 / Samstag, der 26.8.23 / Sonntag, der 27.8.23 / Montag , der 28.8.23 = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten
Freitag, der 1.9.23 / Samstag, der 2.9.23 / Sonntag, der 3.9.23 = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten
Donnerstag, 7.9.23 / Freitag, 8.9.23 / Samstag, 9.9.23 / Sonntag, 10.9.23 / Montag, 11.9.23 = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten
Die Bürger*innen können in ein Hotel flüchten, wenn Sie ihr Haus, ihre Wohnung allein lassen können und wollen....
die Tiere werden vergrämt und verlassen Lippedorf evt. für immer...
Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten
Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Datengrundlagen und Berechnungsmethoden der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/laermkartierung.
Über die Internetseite https://www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion die Ergebnisse der Lärmberechnung für einen spezifischen Standort anzeigen lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zur Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder weiterverarbeiten.
Ausbau der Betuwe - Linie im Lippemündungsraum - Winter 2022/2023
Schädigung der Natur
eine Dokumentation in Bildern
Die am 5.1.2023 gefällten stattlichen Robinien dürften bei einem Stammdurchmesser von ~ 80cm etwa 100 Jahre alt gewesen sein, sie hätten noch gut 50 - mit Glück 200 Jahre Schatten spenden können. Die Robinie wurde 2020 zum Baum des Jahres gewählt, auch weil sie besonders klimaresistent ist: https://baum-des-jahres.de/baeume-seit-1989/ | https://baum-des-jahres.ternum-dev.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_Robinie.pdf: "Mit Blick auf die fortschreitende Klimaerwärmung könnte die Robinie nun nach über 200 Jahrenerneut zum Hoffnungsträger werden. Ist sie doch erstaunlich hitze- und trockenheitstolerant,wächst ungewöhnlich schnell und ihr Holz ist Spitzenreiter unter den heimischen Hölzern, wasLanglebigkeit und Energiegehalt betrifft."
der Lagerplatz - eine temporäre Baustelle mit permanentem Schaden.... so grün war der Platz vorher
"Wälder und Wiesen vertrocknen, Insekten verschwinden, Tiere und Pflanzen sterben aus. Die Artenvielfalt hat in den vergangenen Jahren enorm eingebüßt. Unser Ökosystem leidet. Bei der Deutschen Bahn liegt uns viel daran, dem entgegenzuwirken.... Einige Pflanzen- und Tierarten finden gerade an unseren Bahnanlagen ideale Lebensbedingungen vor. Ihnen fühlen wir uns als Deutsche Bahn verpflichtet. Denn biologische Vielfalt ist ein schützenswertes Gut. Mit der Grünen Transformation arbeiten wir darum auch an nachhaltigen Lösungen für ein vielfältiges Ökosystem. Wir setzen uns ganz gezielt für die Vielfalt und den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten ein.... Bei Arbeiten an den Bahnanlagen achten wir sorgfältig darauf, dass die Tiere und Pflanzen nicht verletzt werden."
Betuwe Ausbau Lippemündungsraum
Rodungen 2023
Dezember 2023
weitere große, alte Bäume auch im durch Amphibienschutzzaun abgetrennten Grünstreifen, in der Lippe(-Uferzone) sowie neben der Einfahrt zur Baustelle wurden gefällt
die grünen Blätterfallen... / die Bäumewerden gefällt...
Frühjahr 2025
Lippemündungsraum kurz vor dem Wesel - Datteln - Kanal.
Die Rodungen gehen weiter; das neue dritte Gleis liegt auf der anderen Seite des Bahndamms...
Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.
"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."
Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:
Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.
Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.
Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,
um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution- Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.
im
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.
(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.
(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind
→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,
→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,
→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,
→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,
wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.
(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.
(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.
(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).
im
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz– LNatSchG NRW) vom 21.07.2000
Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.
Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten(Natura 2000).
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Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.
Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,
andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen
Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.
Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereichangrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.
Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.
Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.
Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung
Gebietsentwicklungsplan 99 für denRegierungsbezirkDüsseldorf
Seiten 36-41 Abschnitt 2.4Schutz der Natur
Ziel: Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützenund ein Biotopverbundsystem aufbauen:
"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
-durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigenGebiete und -weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigenLebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zubestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die FachplanungeinerseitsentsprechenddentatsächlichvorhandenennaturschutzfachlichgeeignetenStandortpotenzialenräumlichundfachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalenBedingungen – insbesondere gegenüber land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanungsollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigenFestsetzungenoderEntwicklungszieleauswählenundderenAbgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nichtbetroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung vonentsprechenden Festsetzungen auszuklammern.
Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau einesBiotopverbundes zu fördern.
Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützteKooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landundforstwirtschaftlichgenutztenFlächenvorrangigaufderGrundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zuplanen und durchzuführen....
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden,die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche wesentlich zurErhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw.Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tieredauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieservernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.
Eine besondereSchutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahenund halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer,Wälder,Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.
Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für dienatürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in derRegel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgradwird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.
Hierbeihaben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Dasgilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationaleVerbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel,Niers, Schwalm und Nette.
NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“
" Darum ist ein Biotopverbund wichtig
Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."
NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden
Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.
Pflicht zum Biotopverbund
"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“
Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“
Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.
Feuchtgebiete wie z.B. Auen sind besonders betroffen
Bericht über gefährdete Arten - LANUV NRW Mai 2024
Minister Oliver Krischer: Ohne eine intakte Natur gefährden wir unsere Lebensgrundlagen
Fast jede zweite Art in NRW gefährdet: „Allerweltsarten“
Talsohle beim Insektensterben steht noch bevor
Neue Rote Liste: Bewohner von Feuchtgebieten besonders gefährdet
" Rote Listen für Nordrhein-Westfalen: Aktualisierter Umweltindikator „Gefährdete Arten“ veröffentlicht – Rund 44,4 Prozent der untersuchten Arten sind gefährdet, bedroht oder bereits ausgestorben
In Nordrhein-Westfalen ist weiterhin ein Großteil der beobachteten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten akut gefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nach der vorläufigen Auswertung der aktuellen Roten Listen und der damit verbundenen Berechnung des Umweltindikators „Gefährdete Arten“. Demnach gelten rund 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet. Damit ist seit der letzten Erhebung im Jahr 2011 mit damals 46,3 Prozent zwar eine leichte Verbesserung festzustellen.
„Der weltweite Artenrückgang ist neben dem Klimawandel die zweite ökologische Krise unserer Zeit. Durch eine ambitionierte Naturschutzpolitik konnten wir in Nordrhein-Westfalen zwar eine leichte Verbesserung erreichen. Aber für eine Entwarnung ist es viel zu früh. Unsere Artenvielfalt ist weiterhin dramatisch gefährdet“, sagte Umweltminister Oliver Krischer bei der Vorstellung der vorläufigen Zahlen in Düsseldorf. Besorgniserregend sei, dass auch typische Arten der Feldflur und früher ungefährdete „Allerweltsarten“ in den Roten Listen zu finden sind und hier noch keine Trendumkehr erkennbar ist. So gelten Feldsperlinge nach wie vor als gefährdet und der früher häufige Schmetterling Kleiner Fuchs wird heute bereits in manchen Regionen auf der Vorwarnliste geführt. Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der gefährdeten Arten bis 2030 auf 40 Prozent zu reduzieren.
Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebensräume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Dass ein aktiver Naturschutz wirkt, zeigt die aktive und erfolgreiche Wiederansiedlung von ehemals ausgestorbenen Tierarten wie dem Uhu, dem Lachs, dem Biber oder dem Wanderfalken. Es kehren aber auch viele Tiere auf natürlicher Art zurück, weil sich die Lebensräume qualitativ verbessert haben, wie zum Beispiel die Weißstörche, die Anfang der 1990er-Jahre in Nordrhein-Westfalen so gut wie ausgestorben waren und von denen im Jahr 2022 landesweit wieder 705 Brutpaare mit insgesamt 1.203 ausgeflogenen Jungvögeln nachgewiesen werden konnten, oder der Otter, der selbstständig den Weg zurück ins Münsterland gefunden hat.
Die Rückkehr von Tierarten wird möglich, wenn deren Lebensräume wiederhergestellt worden sind und damit die Tiere die entsprechenden Rückzugsräume für ein Überleben in möglichst naturnahen Biotopen finden. So konnten beispielsweise durch die Ausweisung von rund 100 Wildnisentwicklungsgebieten und weiteren Schutzgebieten wichtige Lebensräume für gefährdete Arten, wie etwa für die Wildkatze und den Schwarzstorch, geschaffen werden. Einst ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten sind mittlerweile wieder in Nordrhein-Westfalen heimisch und in ihrem Bestand gefährdete Arten konnten sich wieder erholen. So profitieren Bachforellen und viele Libellenarten von der Renaturierung und Verbesserung der Gewässergüte von Fließgewässern – ebenso wie die Emscher-Groppe, die mit der Renaturierung des ehemaligen Abwasserkanals Emscher wieder in die gesamte Region zurückkehren kann. Das gilt gleichermaßen für unzählige Fischnährtiere bis hin zu Amphibien, die in den letzten rund 200 Jahren im Ruhrgebiet aus dem Emscher-Raum praktisch verschwunden waren. Minister Krischer: „Ein ambitionierter Naturschutz zeigt Wirkung. Aber von einer nachhaltigen Trendumkehr können wir noch nicht reden.“
Arten mit stärkerer Gefährdung
Bei den Vögeln sind Verschlechterungen vor allem bei den Arten des agrarisch genutzten Offenlandes wie zum Beispiel der Feuchtwiesen, der Arten in Heiden und Mooren festzustellen. Hierzu gehören die stark gefährdeten Arten Großer Brachvogel und Krickente (beide zuvor gefährdet) und die gefährdeten Arten Rohrweihe und Rohrammer (beide zuvor Vorwarnliste).
Verschlechterungen wurden auch bei Fischen wie dem Flussneunauge (Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“, zuvor Kategorie3 „gefährdet“) oder der Nase (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Vorwarnliste) festgestellt. Bei Farn- und Blütenpflanzen gibt es deutliche regionale Unterschiede, wobei sich die Gefährdungslage vor allem im Tiefland weiter verschlechtert hat. 23 Arten, die noch in der zuletzt veröffentlichten Roten Liste vor gut einem Jahrzehnt als ungefährdet bewertet werden konnten, mussten in der nun vorgelegten Liste verschiedenen Gefährdungsstufen zugeordnet werden. Darunter fallen zahlreiche Arten des Grünlandes, wie zum Beispiel Weide-Kammgras (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Vorwarnliste), Wiesen-Storchschnabel (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor ungefährdet), Berg-Platterbse (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor ungefährdet) oder Sumpf-Sternmiere (Kategorie 2 „stark gefährdet“, zuvor Kategorie 3 „gefährdet“).
Bewertet wurde zudem die Gefährdung von mehr als 1.700 regelmäßig vorkommenden Schmetterlingsarten, von denen mehr als die Hälfte einer Gefährdungskategorie zugeordnet sind. Neben lang- und kurzfristigen Trends in der Gefährdung reduziert sich auch die Häufigkeit früher weit verbreiteter Arten teilweise sehr stark.
So musste der Kleine Fuchs, vor 20 Jahren einer der häufigsten Tagfalter, bereits in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen auf die Vorwarnliste gesetzt werden.
Arten mit geringerer Gefährdung
Bei Vogelarten der Wälder und Gebüsche zeigen sich Verbesserungen. Hierzu gehören Raubwürger (Kategorie 2 „stark gefährdet“, zuvor „Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“), Baumpieper (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“), Gartenrotschwanz (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“) und Waldlaubsänger (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 3 „gefährdet“). Verbesserungen sind auch bei Maifischen (Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“, zuvor Kategorie 0 „ausgestorben oder verschollen“) zu erkennen, die durch gezielte Naturschutzmaßnahmen wieder angesiedelt wurden. Die Bestände der Bachforelle sind in NRW stabil und können als ungefährdet eingestuft werden.
Bei den Farn- und Blütenpflanzen konnten 15 bisher gefährdete Arten nun als ungefährdet bewertet werden. Hierzu gehören Roggen-Trespe, Langjährige Segge, Nadel-Sumpfbinse oder Teichlinse. Erfreulich sind Erholungstendenzen bei den Ackerwildkräutern, die in manchen Landesteilen, zum Beispiel im Sauerland, recht auffällig sind zum Beispiel Roggen-Trespe oder Acker Hohlzahn. Hier wirken sich die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Verbindung mit einem Blühstreifenmanagement positiv aus.
Auch bei den Schmetterlingen konnte die Gefährdung einiger Arten – wie Mädesüß-Perlmutteralter (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“), Kleiner Perlmutterfalter (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 3 „gefährdet“), Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“) oder Brombeer-Zipfelfalter (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“) – niedriger eingestuft werden. Hierbei handelt es sich allerdings um wärmeliebende Arten, die durchaus vom globalen Temperaturanstieg in Folge der Klimakrise profitiert haben könnten.
Intakte Lebensräume notwendig für Trendumkehr
Die Ursachen des Artenrückgangs und des Verlustes an biologischer Vielfalt sind häufig menschengemacht: „Hierzu gehören insbesondere eine anhaltend intensive Flächennutzung, die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume und der fortschreitende Flächenverbrauch“, sagte die Präsidentin des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert. „Auch die Auswirkungen des Klimawandels führen zu Veränderungen der biologischen Vielfalt.“ So gingen im Jahr 2022 durchschnittlich etwa 5,6 Hektar pro Tag an Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren.
Die Landesregierung will dem Verlust der biologischen Vielfalt und dem fortschreitenden Artenrückgang gegensteuern. „Ohne eine intakte Natur, ohne ein wildes und lebendiges Nordrhein-Westfalen, sind unsere Lebensgrundlagen gefährdet“, sagte Minister Krischer. „Die Landesregierung hat sich vorgenommen, mit einer Vielzahl von Maßnahmen und einer umfangreichen Finanzierung die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen und in allen Politikfeldern mitzudenken.“
Um eine nachhaltige Trendumkehr beim Artenverlust zu erreichen, muss die Qualität der natürlichen Lebensräume verbessert werden. Viele Lebensräume für wild lebende Tier- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen sind weiterhin nicht in einem guten Zustand. Rund 80 Prozent der Lebensräume im nordrhein-westfälischen Tiefland sind in keinem guten Erhaltungszustand, allen voran Moore, Grünland- und Gewässerlebensräume sowie Eichen- und Auenwälder. Im Bergland sieht es deutlich besser aus: Hier sind fast 60 Prozent in einem günstigen Erhaltungszustand. Diese Zahlen belegt der FFH-Bericht für Nordrhein-Westfalen, den das LANUV zuletzt 2019 vorlegte. Er zeichnet ein ambivalentes Bild des Erhaltungszustands der beiden großen nordrhein-westfälischen Lebensräume, dem atlantisch geprägten Tiefland (Westfälische Bucht, Niederrheinische Bucht, Niederrheinisches Tiefland) und dem kontinental geprägten Bergland (Weser- und Osnabrücker Bergland, Rheinisches Schiefergebirge).
Bei den Gewässern sind derzeit nur 8,8 Prozent aller Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand.
Potenzialanalyse Moorschutz vorgestellt
Ein wichtiger Baustein für den Schutz der biologischen Vielfalt ist die Renaturierung von Mooren. Als ersten Schritt hat das LANUV hierzu ein Naturschutz-Fachkonzept zur Wiederherstellung von Mooren in Nordrhein-Westfalen erstellt.
„Moore sind Alleskönner. Sie schützen nicht nur das Klima, sondern sind wichtige Lebensadern für die biologische Vielfalt und den Wasserhaushalt“, sagte Minister Krischer. „Denn Moore sind unsere bedeutendsten natürlichen Kohlenstoffspeicher, bieten Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten und sind wichtige Wasserspeicher.“
Die ursprüngliche Fläche der Moore ist allerdings auch in Nordrhein-Westfalen durch Landnutzungsänderungen und Entwässerungsmaßnahmen historisch deutlich zurückgegangen. Intakte und naturnahe Moorflächen finden sich heute nur noch auf Restflächen vor allem in Schutzgebieten. So nehmen Moor-Lebensraumtypen nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie heute nur noch rund 1.620 Hektar ein. Beispiele sind das FFH-Gebiet „Großes Torfmoor, Altes Moor“ im Kreis Minden-Lübbecke, das „Amtsvenn und Hündfelder Moor“ im Kreis Borken oder das „Mettinger und Recker Moor“ im Kreis Steinfurt.
Nach der naturschutzfachlichen Analyse des LANUV besteht in Nordrhein-Westfalen ein theoretisches Potenzial für die Renaturierung von Mooren von insgesamt 23.260 Hektar. Von diesem Suchraum entfallen 2.240 Hektar auf eine mögliche Renaturierung von Hochmooren, die von Regenwasser gespeist werden und durch nährstoffarme Lebensräume charakterisiert sind. Das theoretische Renaturierungspotenzial für Übergangsmoore und Niedermoore, die Anschluss zum Grundwasser haben und häufig zum Beispiel in Flussniederungen vorkommen, umfasst 20.590 Hektar. Weiteres Potenzial besteht auf rund 430 Hektar, wobei der Moortyp hier indifferent ist.
„Unsere Analyse zeigt, dass in Nordrhein-Westfalen naturschutzfachlich ein großes theoretisches Potenzial für die Wiederherstellung von Mooren besteht“, erläuterte LANUV-Präsidentin Reichert bei der Vorstellung der Potenzialstudie. „Die früheren Moor-Standorte unterliegen heute aber ganz unterschiedlichen Landnutzungen. Vor einer Umsetzung von Projekten gilt es daher, gemeinsam mit den relevanten Institutionen zu prüfen, welche Flächen tatsächlich für eine Wiedervernässung in Frage kommen“. Dabei soll der Fokus vor allem auf bestehende Schutzgebiete gelegt werden, die etwa die Hälfte des Suchraums einnehmen.
Dialogprozess zum Moorschutz geplant
Mit der Vorlage der Potenzialanalyse durch das LANUV will das Umweltministerium in den nächsten Monaten einen Dialogprozess mit Stakeholdern über die weitere Umsetzung der Maßnahmen starten. Auf der „Moorschutzkonferenz NRW“ im November in Düsseldorf sollen erste Umsetzungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten vorgestellt und diskutiert werden. Über die Europäische Union (EU), Bund und Land stehen bereits verschiedene Förderangebote bereit bzw. werden aktuell entwickelt, die eine Pflege und Renaturierung von Moorlebensräumen unterstützen.
Über das neue Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes stehen künftig weitere Mittel zur Verfügung. Diese gilt es gemeinsam mit den verschiedenen Partnern umfangreich zu nutzen.
Von einer erfolgreichen Wiedervernässung von Mooren profitieren auch viele seltene und gefährdete Arten. Hierzu gehört zum Beispiel die Bekassine, die heute in Nordrhein-Westfalen nur noch in drei FFH-Gebieten in den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke vorkommt. Aber auch Moorfrösche, Großlibellen wie die Große Moosjungfer, die verschiedenen Sonnentau- und Torfmoosarten oder Orchideen wie das Moor-Knabenkraut finden in Mooren wertvollen Lebensraum.
Zur Methodik:
Die Roten Listen basieren auf Erhebungen von zahlreichen ehrenamtlichen Institutionen und werden in Nordrhein-Westfalen etwa alle zehn Jahre für verschiedene Artengruppen erstellt. Aus ihnen leitet das LANUV den Indikator der „Gefährdeten Arten“ ab.
Datengrundlage des Indikators sind die Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze. Die Gefährdungsabschätzung für die einzelnen Arten erfolgt etwa alle zehn Jahre. In der Auswertung wurden rund 3.600 Arten berücksichtigt. Im aktuellen Erhebungszyklus sind bislang die Artengruppen der Farn- und Blütenpflanzen, Armleuchteralgen, Rotalgen und Braunalgen, Vögel, Fische und Rundmäuler, Schmetterlinge, Laufkäfer, Steinfliegen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen abgeschlossen, weitere Artengruppen folgen in den nächsten Monaten.
Mit der Vorlage der Roten Liste NRW 2011 wurde das Veröffentlichungsformat geändert. Mit dem Start der aktuellen Erhebung werden die Roten Listen für die Einzelgruppen fortlaufend veröffentlicht und nicht mehr zu einem Stichtag. Etwa alle zehn Jahre wird auf dem Erhebungszeitraum der Umweltindikator „Gefährdete Arten“ als umfassende Klammer für alle Listen aktualisiert und veröffentlicht. Der nächste Erhebungszeitraum soll 2031 beginnen.
"Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) hat die neuen Roten Listen gefährdeter Arten vorgelegt. Von 43.000 Tier- und Pflanzenarten ist rund die Hälfte bedroht.
Von Doro Blome-Müller
Umweltminister Oliver Krischer hat eine Grafik zusammenstellen lassen, wie sich die Situation von Lebewesen, seien es Tiere, Insekten, Pilze, Fische oder Pflanzen, seit den 1990er Jahren entwickelt hat. Entwarnung kann er nicht geben.
"Das muss uns mit Sorge erfüllen" Umweltminister Oliver Krischer
"Wir haben einen unverändert hohen Anteil an bedrohten Tier- und Pflanzenarten", sagte Krischer am Dienstag in Düsseldorf. "Das heißt die Situation, wie sie im 20. Jahrhundert entstanden ist, ist im 21. Jahrhundert nicht wirklich besser geworden. Und das muss uns mit Sorge erfüllen."
Besonders besorgt den Umweltminister, dass auch immer mehr ehemals weit verbreitete Tier- und Pflanzenarten auf den Roten Listen landeten. Der Kiebitz zum Beispiel oder der Kuckuck. Oder auch der Tagfalter Kleiner Fuchs.
Fieberthermometer Rote Listen
Die Roten Listen sind eine Art "Fieberthermometer", das den jeweils aktuellen Zustand der Pflanzen- und Tierwelt darstellt. Sie sollen Defizite und Fehlentwicklungen benennen und Vorschläge für dringenden Handlungsbedarfmachen. Den sieht das Landesumweltministerium derzeit vor Allem bei den Feuchtgebieten. Bewohner von Heiden, Feuchtwiesen und Mooren, wie zum Beispiel die Uferschnepfe oder der Brachvogel, seien Verlierer des Klimawandels. In Dürrejahren bekämen sie kaum noch Nachwuchs.
Hilfsprojekt für die Moore
Als wichtigen "Player" der Biodiversität hat die Landesregierung die Moore identifiziert. Nur noch auf 1.600 Hektar sind in Nordrhein-Westfalen intakte Moore vorhanden. Diese sollen verstärkt geschützt werden, wofür Umweltminister Oliver Krischer gute Chancen sieht, denn sie lägen überwiegend in ohnehin schon unter Schutz stehenden Gebieten.
Die neue Rote Liste für NRW
Zu den stark gefährdeten Arten (Kategorie 2) gehört in NRW nun die Rohrweihe. Der Raubvogel jagt dicht über dem Boden fliegend in Feuchtgebieten und Mooren.
Aber auch trockengelegte Moore sollen wiederbelebt werden. "Wir sehen dafür auch eine gute Perspektive, weil der Bund mit seinem Aktionsprogramm "Natürlicher Klimaschutz" insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, um solche Naturschutzmaßnahmen zu machen."
Naturschutz wirkt
Dass Naturschutz wirkt, macht der Umweltminister an mehreren Beispielen fest. So sei es zum Beispiel gelungen, wieder mehr Weißstörche in NRW anzusiedeln. 1990 habe es noch ganze drei Paare im Land gegeben, mittlerweile sei der Bestand auf mehr als 700 angewachsen. Auch Bieber, Wanderfalke oder Maifisch seien positive Beispiele.
Keine Trendwende bei Insekten
Keine guten Neuigkeiten gibt es dagegen bei den Insektenarten. Zwar seien generell wieder mehr unterwegs, allerdings seien die vor allem in geschützten Gebieten zu finden. Unsere Lebensweise sei weiterhin schlecht für ihren Lebensraum und so gebe es auch noch keine Trendwende bei den Insekten.
Um deren Entwicklung im Auge zu behalten, gibt es darüber hinaus ein ganz profanes Problem. Die Daten für die Roten Listen werden weitgehend von Ehrenamtlern gesammelt. Gerade für Insekten gäbe es aber immer weniger Menschen, die genug Fachwissen haben, um die verschiedenen Arten auch zu identifizieren."
→ Assessment Report on the Underlying Causes of Biodiversity Loss and the Determinants of Transformative Change and Options for Achieving the 2050 Vision for Biodiversity – also known as the Transformative Change Reporthttps://www.ipbes.net/transformative-change/media-release
"Der Biodiversitätsverlust, Wasser- und Ernährungsunsicherheiten und der Klimawandel bedingen sich gegenseitig und beeinflussen die menschliche Gesundheit immens. Ökologische, soziale und wirtschaftliche Krisen sind so eng miteinander verknüpft, dass sie nur gemeinsam gelöst werden können. Davon zeugen zwei Berichte des Weltbiodiversitätsrats der Vereinten Nationen (IPBES).
Bisherige Versuche, derartige Krisen getrennt zu bewältigen, hätten sich als unwirksam und kontraproduktiv erwiesen. Dies habe unter anderem zu uneinheitlicher Politikgestaltung geführt, erklären die Autoren des gestern erschienenen „Nexus-Report“. ...
Die Experten und Expertinnen kommen zu zwei wichtigen Erkenntnissen: So bestehe „die reale Gefahr, dass wir eine Krise lösen, indem wir die anderen verschlimmern", betonte eine der leitenden Mitautorinnen, Paula Harrison. Gleichzeitig gibt es aber auch Lösungen, die sich auf alle Krisen anwenden lassen. ...
Der „Transformative Change Report“ plädiert für ein fundamentales Umdenken, in dem, wie Menschen die Natur sehen und mit ihr interagieren, um den Biodiversitätsverlust aufzuhalten. Die 100 Autoren empfehlen fünf Strategien für einen transformativen Wandel.
Neue Sicht auf die Natur gefordert
Es brauche neue Ansichten und Werte, um die Verflechtung von Menschen und Natur zu erkennen. „Die Verbesserung der Sichtbarkeit erwünschter Verhaltensweisen und deren Unterstützung durch gezielte politische Maßnahmen können neue soziale Normen und Verhaltensweisen anstoßen und unterstützen“, erklären die Forschenden.
Zudem müsse die biologische Vielfalt in vielen Sektoren mitgedacht werden: „Infrastruktur und Stadtentwicklung, Bergbau und fossile Brennstoffe tragen erheblich zu den schlechtesten Ergebnissen für die Natur bei“, so Lucas Garibaldi von der Nationaluniversität in Río Negro. Für den Menschen und die Natur wertvolle Orte müssten wiederhergestellt werden.
Ein Wandel würde nicht nur Kosten verursachen. Die Autoren sehen darin die Möglichkeit für neue Geschäfts- und Innovationsmodelle. „Jüngsten Schätzungen zufolge könnten bis zum Jahr 2010 weltweit mehr als zehn Billionen Dollar an Geschäftsmöglichkeiten und 395 Millionen Arbeitsplätze weltweit bis 2030 geschaffen werden könnten“, erklären die Autoren.
Forschende aus Deutschland erläuterten, wie wichtig es sei, dass Umweltkrisen thematisiert und bekämpft würden. Allerdings liefere der Bericht keine konkreten Handlungsanweisungen.
„Es scheint mir wichtig, einen Bericht wie den vorliegenden Bericht des IPBES nicht als Handlungsanleitung zu verstehen, sondern als Orientierungsgeber“, sagte Thomas Bruhn, Forschungsgruppenleiter „Transformative Räume und Mindsets“, Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit (RIFS), Potsdam. Er ist der Meinung, dass im Bericht zu wenig beleuchtet sei, wie Profiteure des Satus Quo konstruktiv in eine Transformation integriert werden können.
„Grundlegendes, das wir als Gesellschaft und die Politik verstehen und anerkennen müssen: Wir haben in einer Zukunft ohne Natur und deren Schutz keine Chance, zu überleben. Der Erhalt der Biodiversität ist existenziell“,sagte Marion Mehring, Leiterin der Forschungsfelds Biodiversität und Gesellschaft, Institut für sozial-ökologische Forschung GmbH (ISOE), Frankfurt am Main. Man müsse Natur und Gesellschaft wieder näher zusammenbringen....
Die gesellschaftliche und politische Relevanz beider Berichte könne nicht hoch genug eingeschätzt werden, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). „Bei den sich gegenseitig verstärkenden Umweltkrisen ist dringender Handlungsbedarf angezeigt“.
Natur in Gefahr Hafenerweiterung Wesel zerstört wertvolle Aue...
Lebensraum von geschützten Tier- und Pflanzenarten ist stark bedroht. Anwohner und Bündnis „Rhein Lippe Aue bleibt!“ klagen dagegen.
"Eine ökologisch wertvolle Auenlandschaft soll dem Ausbau des „Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ auf Weseler Stadtgebiet geopfert werden. Auf 27 Hektar, gut 40 Fußballfelder groß, soll alles plattgemacht werden. Uralte und Hunderte Meter lange Wildstrauchhecken bleiben dabei auf der Strecke. Eine struktur- und artenreiche Hartholzaue soll den flächenfressenden, überdimensionierten Industriehallen der Logistikunternehmen weichen. Selbst auf planungsrelevante Arten wie dem Steinkauz wird keine Rücksicht genommen. Zwar ist das Areal als potentieller Industrie-Standort seit gut 50 Jahren vorgesehen, doch niemand konnte damals diesen rasant fortschreitenden Klimawandel mit all seinen Konsequenzen auf dem Plan haben. Bekanntermaßen entwickeln Politik und Behörden aber nur ungern Eigeninitiative beim Umdenken, wenn es gegen wirtschaftliche Interessen geht. Kaum jemand fragt sich, in welchem Ausmaß die Kathedralen der Unvernunft den Klimawandel zusätzlich vorantreiben und die Biodiversität nachhaltig schädigt. Man fragt sich, warum hier nicht längst auch Hubert Kück, Kreisvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, dort etwas zur Rettung des Naturjuwels erreicht hat. Schließlich hat er an exponierter Stelle seit Jahren einen Job als Aufsichtsratsvorsitzender von Delta Port. Das Versprechen von vielen neuen Arbeitsplätzen vernebelt schon fast traditionell die Abwägungsprozesse der meisten Entscheidungsträger. Zudem entsprechen sie fast nie den Ankündigungen der Unternehmen. Geplante ökologische Ausgleichsmaßnahmen sind alle wirkungslos, weil die Ökosystemleistungen, die dort jetzt erbracht werden, frühestens in Jahrzehnten, wenn überhaupt, wieder ausgeglichen werden könnten. Zeit, die niemand hat, weil zwischenzeitlich der Klimawandel den Naturgesetzen folgend weiter voranschreitet. Die geplante Hafenerweiterung ist extrem naturfeindlich, regional überflüssig und nicht zeitgemäß.
Retentionsraum wird vernichtet
Neben den potentiellen neuen Unternehmen ist sowohl der Kreis Wesel mit über 60 Prozent beteiligt an der Hafengesellschaft Delta Port als auch die Stadt Wesel, wegen lukrativen Steuereinnahmen stark an der Realisierung der Hafenerweiterung interessiert. Da nimmt man auch in Kauf, dass das Areal sogar noch einige Meter aufgeschüttet werden muss. Aberhunderte LKW-Ladungen Erdmaterial müssen mitunter über weite Strecken ins Gebiet transportiert werden. Dieses Vorhaben allein ist schon unverantwortlich, weil das Auegebiet dort unbedingt als Hochwasser-Retentionsraum erhalten werden sollte. Der Rhein fließt in unmittelbarer Nähe und wird sich durch den Klimawandel zukünftig immer unberechenbarer über die Ufer ergießen. Überflutungsflächen werden unbedingt benötigt. Das Auengebiet am Delta Port Hafen muss auch als Überflutungsraum erhalten bleiben.
Mehr schädliche Treibhausgas-Emissionen
Die Geschäftsführung von Delta Port sowie einige Kreis- und Lokalpolitiker haben jahrelang damit geworben, dass das bisher erstellte Logistikzentrum am Lippemündungsraum beispielhaft umweltschonend und effizient betrieben würde. Die Trimodalität für den Güterumschlag sollte Vorbild sein. Der eng verzahnte Einsatz von drei Transportwegen: Straße, Wasser und Schiene seien Garant dafür, so die Aussagen der Befürworter. Der NABU-Kreisverband Wesel glaubt, dass von vornherein mit falschen Karten gespielt wurde. Es wird auch mittelfristig keinen Gleisanschluss geben. Zudem wird der Rhein als Transportweg wegen der stark schwankenden Wasserstände immer unkalkulierbarer – natürlich bedingt durch den von uns Menschen weiter forcierten Klimawandel. Fakt ist, dass auch zukünftig fast ausschließlich immer mehr Güter zum und vom Hafengebiet aus mit LKWs transportiert werden. Das bedeutet für den Raum Wesel, dass signifikant mehr schädliche Treibhausgas-Emissionen und Feinstaub in die Luft geblasen werden. Die angekündigte Trimodalität war und ist wahrscheinlich nichts anderes als einkalkulierte Augenwischerei.
Klimaoffensive des Kreises Wesel verpufft
Als lobenswerte Klimaoffensive des Kreises Wesel hat der Kreistag auf Antrag der Grünen am 21. März 2024 beschlossen, den erfolgreichen Heckenwettbewerb auch für 2024 und 2025 fortzusetzen. Beide Jahre sollen jeweils 250.000 Euro für die Anpflanzung und Pflege der Hecken bereitgestellt werden. Es ist ausgezeichnet, vorbildlich, und nachhaltig von Bürgern, die ihre Grundstücke zur Anpflanzung von Wildstrauchhecken bei diesem Wettbewerb zur Verfügung stellen. Das kommt der stark rückgängigen Artenvielfalt zugute. Voraussetzung war und ist die Planung im baulichen Außenbereich mit einer Heckenlänge von mindestens 100 Metern. Leider verpufft die eigentlich beachtenswerte Klimaoffensive des Kreises Wesel durch ambivalentes Verhalten einiger ihrer Entscheidungsträger. Wer bei der Hafenerweiterung die Zerstörung von einigen hundert Metern alter, ökologisch wertvoller Wildstrauchhecken und einigen imposanten Bäumen in Kauf nimmt, verliert massiv an Glaubwürdigkeit – letztlich, weil wieder einmal auf dem Altar wirtschaftlicher Rendite Weitsichtigkeit verspielt wird. Aber: Fortschreitender Klimawandel bedroht zunehmend auch die Zukunft unserer Kinder.
„Bündnis Rhein Lippe Aue bleibt!“ Das Bündnis „Rhein Lippe Aue bleibt!“ wehrt sich schon lange mit Demonstrationen und qualifizier- ter Aufklärungsarbeit um den Erhalt der Aue, die zur Hafenerweiterung zerstört werden soll. Auch der Rechtsweg ist bereits eingeleitet. Unterstützung ist garantiert durch: • Anwohnerinnen und Anwohner • Initiative Schutz des Lippe- mündungsraums • Initiative Emmelsum Biotop retten • BUND Kreisgruppe Wesel • NABU Kreisverband Wesel • ATTAC-Niederrhein • Parents for Future Wesel • Fridays for Future Wesel"
In einem circa 10 Meter breiten Streifen zwischen dem Naturschutzgebiet der Lippemündungsaue und dem Nordfrostgelände des Rhein-Lippe-Hafens wurden neben dem Fahrradweg hunderte Sträucher- und Baumsetzlinge gepflanzt. Sie sind noch sehr klein und zart. Wir hoffen, daß sie nicht dasselbe Schicksal trifft wie die Sträucher und Baumsetzlinge in dem schmaleren Pflanzstreifen zwischen dem Naturschutzgebiet der Lippemündungsaue und dem Rhenusgelände des Rhein-Lippe-Hafens, in dem im letzten Sommer ein Großteil der jungen Bäume nicht überlebte → Verlust von Bäumen im Lippemündungsraum 2022, und wünschen ihnen eine gute Betreuung durch die Pflanzer*Innen und daß sie groß, stark und alt werden (dürfen).
→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :
Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen....
→ " Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.
Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.
Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:
Öffentlichkeitsarbeit
Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
Klimafreundliche Mobilität
Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "