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Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.

Bildergalerie des Lippemündungsraums

 

Ausgehend vom Gewässerufer kann man die Au in drei Zonen unterteilen: die gehölzfreie Au, die Weichholzau und die Hartholzau.

 

 

Aus: https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

 

Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.

Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.

Unverzichtbar: Unsere Auwälder - ein Beitrag der Naturwald Akademie: https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/

 

Weichholzauen

befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.

Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.

Hartholzauen

sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.

Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.

Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.

Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume

 

Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippewurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.

Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.

 

Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum

riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder

bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser

 

Sommerlich GRÜN

hier leben zahlreiche Tiere

 

 

 

 

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Flussaue

https://de.wikipedia.org/wiki/Auwald

https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartholzaue

https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/bund-auenzentrum/

https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/ 

Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen

Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen   |   Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf

Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild

Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen. 

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution- Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz– LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten(Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereichangrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel      Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigenGebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigenLebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanungeinerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich undfachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalenBedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanungsollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigenFestsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nichtbetroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung vonentsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau einesBiotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf derGrundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden,die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zurErhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw.Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieservernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondereSchutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer,Wälder,Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für dienatürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in derRegel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbeihaben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Copernicus: Global temperature record streak continues – April 2024 was the hottest on record

→ Copernicus berichtet den heißesten April, der jemals gemessen wurde

https://climate.copernicus.eu/copernicus-global-temperature-record-streak-continues-april-2024-was-hottest-record

https://www.rnd.de/wissen/klimawandel-april-2024-weltweit-der-waermste-seit-aufzeichnungsbeginn-MOP7FKAHLVOTBNTIENVYUGYW7A.html

 

"April 2024 – Surface air temperature and sea surface temperature highlights

  • April 2024 was warmer globally than any previous April in the data record, with an average ERA5 surface air temperature of 15.03°C, 0.67°C above the 1991-2020 average for April and 0.14°C above the previous high set in April 2016.  

  • This is the eleventh month in a row that is the warmest in the ERA5 data record for the respective month of the year. While unusual, a similar streak of monthly global temperature records happened previously in 2015/2016.  

  • The month was 1.58°C warmer than an estimate of the April average for 1850-1900, the designated pre-industrial reference period.   

  • The global-average temperature for the past 12 months (May 2023 – April 2024) is the highest on record, at 0.73°C above the 1991-2020 average and 1.61°C above the 1850-1900 pre-industrial average.   

  • The average European temperature for April 2024 was 1.49°C above the 1991-2020 average for April, making the month the second warmest April on record for the continent.   

  • Temperatures were most above average in eastern European regions. Fennoscandia and Iceland experienced below-average temperatures. The mean temperature, however, masks the contrast between warmer and colder temperatures experienced at the start and latter part of April in western Europe.  

  • Outside Europe, temperatures were most above average over northern and northeastern North America, Greenland, eastern Asia, northwest Middle East, parts of South America, and most of Africa.  

  • The El Niño in the eastern equatorial Pacific continued to weaken towards neutral conditions, but marine air temperatures in general remained at an unusually high level.   

  • The global sea surface temperature (SST) averaged for April 2024 over 60°S–60°N was 21.04°C, the highest value on record for the month, marginally below the 21.07°C recorded for March 2024.  

  • This is the thirteenth month in a row that the SST has been the warmest in the ERA5 data record for the respective month of the year. "

 NASA- wo brennt es auf der Welt?   FIRMS  Fire Information for Resource Management System https://firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/map/  |   https://firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/  Copernicus - EFFIS - European Forest Fire Information System  https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/BMEL Waldbrandstatistik Deutschland  https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik


 

Updates

 →     tagesschau 8.7.2024 : Copernicus-Auswertung - Heißester Juni seit Aufzeichnungsbeginn- Auch wenn es sich in Deutschland anders anfühlte:

Der Juni war global laut EU-Klimawandeldienst Copernicus der wärmste Juni seit Aufzeichnungsbeginn. Dies sei ein Beleg für die "fortdauernde Veränderung unseres Klimas".Der vergangene Monat war - weltweit gesehen - der wärmste Juni seit Beginn der Datenaufzeichnungen. Wie der EU-Klimawandeldienst Copernicus mitteilte, lagen die Temperaturen im vergangenen Monat 1,5 Grad über dem geschätzten Juni-Durchschnitt der Jahre 1850 bis 1900, der vorindustriellen Referenzperiode. Damit war es der zwölfte Monat in Folge, der die 1,5-Grad-Schwelle erreichte oder überschritt. https://www.tagesschau.de/wissen/klima/klimaerwaermung-copernicus-100.html

→ Freitag, 26. Juli 2024 - UN-Generalsekretär: Extreme Hitze wird zum Normalzustand

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/153214/UN-Generalsekretaer-Extreme-Hitze-wird-zum-Normalzustand

New York – Die Welt muss sich wegen der Klimakrise nach Ansicht von UN-Generalsekretär António Guterres auf dauerhaft veränderte Temperaturen im Sommer einstellen.

„Der vergangene Sonntag, Montag und Dienstag waren die drei heißesten Tage seit Beginn der Wetteraufzeich­nungen. Schauen wir den Tatsachen ins Auge: Extreme Temperaturen sind kein Phänomen mehr, das ein Tag, eine Woche oder ein Monat dauert“, sagte Guterres in New York.

Die Erderhitzung verursache zudem Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände und steigende Meeres­spiegel. Um diese tödlichen Katastrophen zu bekämpfen, müsse die Menschheit gegen den Ursprung der Klima­krise vorgehen.

Die Krankheit ist die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die Krankheit ist die Untätigkeit in Sachen Klima – und die politischen Führer aller Länder müssen aufwachen und sich engagieren“, sagte Guterres weiter.

Weltuntergangsuhr

https://thebulletin.org/doomsday-clock/

Weltuntergang in 89 Sekunden: Forscher warnen vor Desaster

28. Januar 2025, 17:54 Uhr- Quelle: dpa

89 Sekunden bis zum Weltuntergang: Angesichts der instabilen Weltlage warnen Wissenschaftler vor einer globalen Katastrophe. Forscher des «Bulletin of the Atomic Scientists» stellten die symbolische Zeit bis zum Untergang der Erde erstmals auf 89 Sekunden, wie sie in Washington mitteilten. 2023 hatten die Forscher die Zeiger der «Weltuntergangsuhr» erstmals auf 90 Sekunden vor Mitternacht gestellt und dies 2024 so belassen. Nun gingen sie einen Schritt weiter und warnten: «Die Welt befindet sich auf einem Kurs mit noch nie dagewesenen Risiken, und die Fortsetzung des derzeitigen Kurses ist eine Form von Wahnsinn.»

Der frühere kolumbianische Präsident und Friedensnobelpreisträger Juan Manuel Santos sagte: «Mit 89 Sekunden vor Mitternacht steht die Weltuntergangsuhr näher an der Katastrophe als jemals zuvor in ihrer Geschichte.» Die Menschheit sei mit existenziellen Bedrohungen konfrontiert. 

Klimawandel, Atomwaffen, Gesundheitskrisen und Fehlinformationen

«Die Bedrohung durch einen Atomkonflikt ist so groß wie nie zuvor», mahnte Santos. Das einzig noch verbliebene große Abkommen zur Rüstungskontrolle zwischen den USA und Russland laufe im kommenden Jahr aus. Auch die Klimakrise spitze sich zu. «2024 war das heißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen, das verheerende Klimaschocks auslöste.» Es sei daher besonders alarmierend, dass US-Präsident Donald Trumps den Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem Pariser Klimaabkommen angekündigt habe.... "

Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-01/28/weltuntergang-in-89-sekunden-forscher-warnen-vor-desaster

 weitergehende Informationen

Copernicus - Climate Change Service - https://climate.copernicus.eu/

EarthCARE - Earth Online - https://earth.esa.int/eogateway/missions/earthcare

→ European Environment Agency EEA - Europäische Bewertung der Klimarisiken  Report No 1/2024  |  .pdf-file European climate risk assessment_DE TH-AL-24-001-DE-N.pdf [7.3 MB]

 

 

 

NASA- wo brennt es auf der Welt?   FIRMS  Fire Information for Resource Management System https://firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/map/  |   https://firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/ 

BMEL Waldbrandstatistik Deutschland  https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik

Der längste Stau in ganz Wesel Frankfurter Strasse Lippedorf - Aktuelles Mai 2020

Als ein repräsentatives Beispiel für die Belastung des Naturschutzgebietes, der Bewohner*Innen von Lippedorf und seiner Fahrradtourist*Innen zeigt sich die Frankfurter Strasse in Wesel - Lippedorf heute wieder einmal als die Straße in Wesel, die den  längsten Stau in Wesel aufweist, wie frau/man gut auf Google Maps nachvollziehen kann. Zeit darüber nachzudenken, ob das wirklich bleiben soll und ob es für die Verantwortlichen in Stadt, Kreis und Land eine Herzensangelegenheit werden sollte, hier schützend zu handeln.

 

 

 

 

 

UPDATE Februar / März 2023

durch die Sperrung der B8 ist die Ampel im Bereich der Kreuzung B8 / Frankfurter Strasse abgeschaltet worden, jetzt fließt der Verkehr hier im Bereich der Frankfurter Strasse auch in Lippedorf unbehindert und es staut sich an der Kreuzung Frankfurter Strasse / Emmelsumer Strasse - ein Beweis dafür, daß das Abschalten der Ampel Frankfurter Strasse / B8 der Verkehrstau in Lippedorf verringern / verhindern kann.

An der Tatsache, daß der längste Stau in ganz Wesel immer noch in Lippedorfist, hat sich leider nichts geändert:

 

Nach dem Stau ist Vor dem Stau - leider hat sich nichts verändert nach der Renovierung und Wiedereröffnung der B8 in Lippedorf

immer noch der größte Stau in Wesel - Frankfurter Strasse und B8 in Wesel Lippedorf im November 2023:https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/106-betuwe-ausbau-aller-verkehr-durch-lippedorf-sperrung-der-b8-fruehjahr-sommer-herbst-2023?start=3

 

 

 

Der Lippemündungsraum

Naturrarität in der Kulturlandschaft

Bei Kilometer 220 mündet der längste Fluß Nordrhein-Westfalens,

die „Lippe“ in den längsten Fluß Deutschlands, den „Rhein“.

 

Quelle: Google Earth  2019 / 2022     weitere Bilder auf Geoportal Ruhr: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64292r0@EPSG:25832

Mit etwa 150ha Fläche ist die Lippe im Lippemündungsraum eine der wenigen, seltenen Flüsse Deutschlands mit Mündungsdelta und einer Auenlandschaft, die die Hochwasser von Lippe und Rhein aufnehmen kann und so die umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete Wesels schützt.

Anfang des 20. Jahrhunderts war die Lippe ein massiv beeinträchtigtes Gewässer. Es gab kaum noch natürliche Bereiche, der Großteil des Flusses war kanalisiert. Hinzu kamen immer mehr Abwässer auch aus der Industrie und dem Bergbau. Im Jahr 1926 wurde daraufhin der Lippeverband gegründet, welcher sich der Problematik annahm und erstmals Maßnahmen zur Abwasserreinigung und zum Hochwasserschutz einleitete.

→ die Folgen dieses Verbrechens an der Natur sind auch heute noch messbar:   https://legacy.kreis-wesel.de/bbK/digitale_Bodenbelastungskarte/BBK/WES_BBK_Frame.html |

In den 1980er Jahren wurden im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW die planungsrechtlichen Weichen gestellt, um 240 ha des Lippemündungsraumes nach der Gewinnung von Sand und Kies mit Bergematerial hochwassersicher zu verfüllen und anschließend als Standort für „flächenintensive Großvorhaben“ mit Hafenanschluss zu nutzen.

 

 Quelle: Lippe-Mündungsraum, südlich von Wesel, 1990 (© Luftbild, Land NRW)

In der Folge wurde seit 1993 im Südteil des Lippe-Mündungsraumes im Tagebauverfahren Sand und Kies gewonnen.

Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenricht­linie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Die Lippe ist ein sogenanntes Gewässer erster Ordnung und steht damit im Eigentum des Landes NRW. Zwischen der Mündung der Lippe in den Rhein und Lippborg führt der Lippeverband die Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung der Lippe im Auftrag des Landes durch. Mit dem „Programm Lebendige Gewässer“ werden die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Land NRW umgesetzt.

1999 wurde die Planung geändert mit dem Ziel nur noch 60 ha. am ehemaligen Ölhafen für Gewerbe und Industrie hochwassersicher zu verfüllen und die restlichen Flächen naturnah zu gestalten. Da darüber hinaus auf der Nordseite des Lippe-Flusses die Südumgehung Wesel als B 58n zur Entlastung des Stadtgebietes Wesel geplant ist, wurde beschlossen im Rahmen eines integrierten Projektes der gesamte Lippe-Mündungsraum umzugestalten. Im Rahmen des Projektes sollte nicht nur ein bedeutender Hochwasserrückhalteraum, sondern auch ein besonderer Lebensraum für Flora und Fauna am Niederrhein entstehen. Es sollten nur geeignete Bedingungen für eine eigendynamische Flussentwicklung und für die Entwicklung flussmündungsspezifischer Auenhabitate und Lebensgemeinschaften geschaffen werden. Deshalb wurde, außer einer mit Basalt befestigten Sohlgleite jeweils beim Eintritt der Lippe in den Lippe-Mündungsraum sowie an der Mündung der Lippe in den Rhein, keinerlei Ufer- bzw. Sohlenbefestigung eingebaut.

  

 Quelle: Plan zur Neugestaltung des Lippe-Mündungsraumes aus 1999 (© Hülskens, Wesel)  |  Lippemündundungsraum im Stadtentwicklungskonzept Wesel 2022

Am Unterlauf der Lippe ist seit 2009 die neue Lippe-Mündung bei Wesel mit einer ausgedehnten Aue kurz vor dem Rhein angelegt und 2014 fertig gestellt worden. Im Zuge der knapp fünfjährigen Bauzeit entstand durch Bodenabtrag beiderseits der 2,5 Kilometer langen neuen Gewässertrasse eine 142 Hektar große Flusslandschaft mit zahlreichen wechselfeuchten Flächen, die je nach Wasserstand der Lippe beziehungsweise des Rheins überschwemmt sind oder trocken fallen – bereits heute ein Eldorado für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Der Umgestaltung der Region kam entgegen, daß sich die Lippe bereits ein neues Bett durch die neben ihr geschaffenen Auskiesungsseen gesucht hatte, die durch industriellen Abbau von Kies geschaffen worden waren.

Die so geschundene Natur kehrte in den renaturierten Bereich zurück, die Vögel des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein sind hier wieder zu sehen, auch so eindrucksvolle wie der Seeadler, Kormorane, ja selbst ein Pelikan.  Seltene Fischarten wie der Lachs und die Quappe sind in der Lippe wieder zu finden. Schon im Sommer 2016 konnten in der Weseler Lippe-Aue 595 Tierarten und 425 pflanzliche Spezies bestimmt werden - über 200 Pflanzenarten, 60 Brutvogel- und 40 Wasservogelarten sowie 30 Fischarten.

Um die starke Tendenz zur Verbuschung der offenen Aueflächen entgegen zu wirken, war ein Management der Vegetationsentwicklung mittels Beweidung von Anfang an unabdingbar. Die bisherige intensive Begrasung mit Schafen und Ziegen ist suboptimal, weil diese die Vegetation nahezu flächendeckend so kurz halten, dass die Deckung für Kleinsäuger und Bodenbrüter weitgehend fehlt.

Dringend notwendig wäre eine deutliche Reduktion der Schafs- und Ziegenbeweidung und eine zusätzliche Beweidung mit großen Grasfressern, wie (gehörnte) Rinder bzw. Pferde. Große Grasfresser halten die Verbuschung auf und fressen die Bodenvegetation in unterschiedlicher Höhe ab, wodurch eine kleinflächige Mosaiklandschaft entsteht. In der Folge nimmt die Biotopvielfalt und damit die Artenvielfalt zu und bleiben die Hochwasserbergungskapazität und die Durchströmungsmöglichkeit erhalten. Darüber hinaus helfen die großen Grasfresser dabei Spaziergänger mit und ohne Hund aus den wertvollen Schutzflächen heraus zu halten.

Die Erfahrungen mit der Vernichtung von natürlichen Ressourcen aus den Jahren des 20. Jahrhunderts - auch und gerade am Beispiel der Lippe -  sollten den Menschen Wesels im 21. Jahrhundert eine Lehre sein, nicht dieselben Fehler erneut zu begehen.

Die Planungen zu gewerblicher Flächennutzung in natürlichen Flächen in direkter Angrenzung an den Lippemündungsraum und in Übergriff auf Naturschutz- und Landschaftsschutz lassen befürchten, daß die Politik die Lehren aus der Vergangenheit und die gegebenen Versprechungen für einen besseren Naturschutz vergessen haben könnte.

Weitergehende Informationen zu dieser Thematik finden sich auch auf unserer Seite https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/die-lippe

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums will die Verantwortlichen an diese Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Versprechungen erinnern.

 


 Der Lippemündungsraum in Wesel ist Teil des Naturschutzgebietes "Lippeaue" (WES-001)

 Dieses NSG wird durch das LANUV wie folgt beschrieben: Dieser im Lippemündungsraum gelegene Auenbiotopkomplex besitzt zentrale Bedeutung für den Biotopverbund als Schnittpunkt der Flussauenkorridore von Rhein und Lippe, insbesondere auch für überwinternde Wasservögel. Für Tier- und Pflanzenarten der Sandtrockenrasen und Magerweiden stellt er einen wichtigen Refugialraum und Trittstein entlang der großen Flussläufe dar.“ Der Lippemündungsraum und das angrenzende Lippedorf in Wesel sind im Landschaftsplan des Kreises Wesel als besonders schützenswerte Vorrangbereiche (M26 und M27) und als zu pflegende Biotope B42 und B43 ausgewiesen.

 

Für Vorrangbereiche gilt:

Mit erster Priorität sind dort Maßnahmen in denjenigen Bereichen umzusetzen, die bereits schutzwürdige Biotope und Lebensräume (i.d.R. FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Niederungsbereiche) umfassen oder deren Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen besonders hoch ist. Diese Bereiche entsprechen den gem. Kap. 3.2 des Landschaftsplanes des Kreises Wesel (Inkraftsetzung 27.04.2009) aufgeführten Bestandteilen des Biotopverbunds.

Im Plangebiet Wesel sind dies insbesondere folgende Maßnahmenräume:

        • Lippemündungsraum (M26)

        • Lippedorf und Oberemmelsum (M27)

Für Biotope im Betrachtungsraum gilt:

Für die zu pflegenden Biotope B42 (Lippedorf westlich der Frankfurter Straße) sowie B43 (Lippedorf westlich und östlich der Frankfurter Straße) wurde festgesetzt: Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel im Lippemündungsraum und Pflege wie Optimierung der Magerwiesen in Lippedorf. Hier sollen das Naturschutzgebiet und der Biotopverbund geschützt, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Kommentar des WWF

...Besonders wertvoll sind periodisch überschwemmte Auenwiesen, die im Winter tausenden Enten, Schwänen und Watvögeln als Rastbiotop dienen. Im Frühjahr beleben neben vielen anderen Tierarten Kampfläufer, Bekassine und Uferschnepfe mit ihren Balzflügen die feuchten Wiesen. Deren Blütenreichtum wiederum lockt zahlreiche Insektenarten an, die andernorts bereits verschwunden sind.   https://www.wwf.de/themen-projekte/fluesse-seen/lebensraeume/feuchtwiesen-feuchtwaelder

 


Quellen:

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-natur-garten/neugestaltung-der-lippemuendung-bei-wesel-abgeschlossen-tolle-luftaufnahmen_a436636

https://www.eglv.de/app/uploads/2019/02/infomaterial_neue_lippemuendung.pdf

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

 


 Weitere Informationen zu den Landschaftsplänen des Kreises Wesel finden sich auf: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/landschaftsplanung/&r3=Raum+Wesel

und auf den Seiten des

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

 

 

 

 Quelle 2024 Geoportal NRW https://www.geoportal.nrw

 

 

 

Die Unterbrechung eines der wichtigsten Biotopkorridore in NRW

Die Unterbrechung eines der wichtigsten Biotop-Korridore in NRW

Das Abtrennen des Lippemündungsraums von der renaturierten Lippe unterbricht gleichzeitig die Biotopverbundschnittstelle Naturschutzgebiet/Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein <> Naturschutzgebiet Lippeaue.

da, wo jetzt Schotter, Sand und Plastikplanen liegen, floss bis vor kurzem die Lippe, an Land standen noch zahlreiche, teils große alte Bäume, war noch grünes Biotop

Die einzige Landverbindung zwischen der Lippeaue und dem Lippemündungsraum bestand bis vor kurzem aus dem Uferbereich der renatuierten Lippe. Hier bestand die einzige direkte Möglichkeit für Landtiere, zwischen den Lippeauen (NSG) und den Rheinauen (VSG/NSG) durch den Lippemündungsraum zu wandern.

so sah es noch 2022 aus... Quelle Regionalverband Ruhr - Luftbilder https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#2050@6.63406/51.64376r0@EPSG:25832

noch deutlicher die Luftbilder  von Hans Blossey / Euroluftbild 2021&2022 https://www.luftbildsuche.de/search.php?text=wesel+lippe&total=285&page=1&d=1

Diese Möglichkeit wurde den Tieren Mitte Juli 2024 durch das Zuschütten des Uferbereiches bis in die Mitte der Lippe genommen.

Inwiefern zusätzlich das Wandern von Fischen und schwimmenden Tieren (z.B. Otter) auch durch die rege Bautätigkeit be-/verhindert wird, läßt sich nur vermuten. Auch die Vergrämung von (Menschen- und Lärm-) scheuen Vögeln muß angenommen werden.

Dieser für den Natur- und Artenschutz katastrophale Zustand sollte schnellstmöglich durch Wiederherstellen des Biotopverbundes beendet werden. Es bietet sich der Bau einer großzügigen begrünten Uferregion unter der Eisenbahn (Betuwe) Brücke und der Bundesstraßen (B8) Brücke an. Eine zusätzliche Grünbrücke über die Betuwe-Linie /Bundesstraße 8 wäre hilfreich.

Nachforschungen zu den Bauvorhaben ergaben eine sich in den nächsten Monaten (Jahren?) ausweitende Bautätigkeit an allen drei Lippe-Brücken (Betuwe & B8), die letztendlich zu einer insgesamt breiteren Passage für Lippe und Lippeuferregion führen soll.  Das gibt Grund für Annahme von Mehrbelastungen in naher und für Hoffnung auf Besserung in ferner Zukunft.

auch weiter abstromwärts Einengung der Lippe und Überbauung der Uferzone

*

Auf Nachfrage hat der Vorstandsvorsitzende der Emschergenossenschaft / des Lippeverbandes folgende Stellungnahme zu der Situation abgegeben:

„Als Lippeverband werden wir uns selbstverständlich immer für den Schutz der neuen Auenlandschaft an der Mündung und den Biotopverbund im gesamten Fluss einsetzen und als Träger öffentlicher Belange entsprechende Stellungnahmen im Rahmen der jeweiligen Verfahren abgeben.“

Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender des Lippeverbandes

www.eglv.de

*

 


Weiterführende Informationen

→ Wildbrücken und Tierquerungshilfen

https://www.nationalgeographic.de/umwelt/2021/01/warum-es-keine-ausreden-fuer-den-bau-von-wildbruecken-gibt

https://www.bund.net/lebensraeume/zerschneidung/wiedervernetzung/

https://blog.wwf.de/gruenbruecken-schuetzen-wildtiere/

https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCnbr%C3%BCcke

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-522-gruenbruecken-faunatunnel-und-tierdurchlaesse

https://schleswig-holstein.nabu.de/politik-und-umwelt/verbandsbeteiligung/fakten-hintergruende/21663.html

https://www.nabu-akademie.de/berichte/00ecoduct.htm

https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/index/index/docId/236

 

→  Betuwe - 3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen Emmerich (Betuwe)

 

Ein bahnbrechendes Urteil des EGMR – das Menschen-Recht auf eine gesunde Umwelt und die Verpflichtung der Politik, sich zu kümmern

Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen Rechte EGMR – 9. April 2024 - 10:30Uhr

das Menschen-Recht auf eine gesunde Umwelt unddie Verpflichtung der Politik, sich zu kümmern

Exemplarisch beurteilt an der Klage schweizerischer Senioreninnen, durch nicht ausreichende Klimaschutzmaßnahmen und dadurch bedingte Hitzeeinwirkung zu erkranken und zu sterben

Verstößt es gegen fundamentale Rechte, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR  hat heute am 9.4.2024 geurteilt und das bejaht und schreibt damit Justizgeschichte.

In Straßburg ist der Tag der Klima-Entscheidung gekommen: Werden durch die Erderwärmung Menschenrechte verletzt? Und können deshalb Regierungen verpflichtet werden, die Treibhausgasemissionen ihrer Länder stärker zu senken? Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat an diesem Dienstag um 10.30 Uhr über drei eingereichte Klagen entschieden. Es sind die ersten Urteile des Gerichts zum Thema Klimawandel.

Was sind die Folgen?

Allein am EGMR warten weitere sieben Klagen zum Klimawandel, eine davon durch neun Jugendliche und junge Erwachsene gegen die deutsche Regierung. Und dies dürfte nur die erste Welle von Klimaklagen in Straßburg sein. Auch die aktuellen Rekordtemperaturen weltweit sprechen nicht dafür, dass das Problem verschwindet.

 

Weitere Informationen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR  https://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte | https://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte

→ newsroom https://www.coe.int/en/web/portal/full-news  | 

Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel

 →https://www.coe.int/en/web/portal/full-news/-/asset_publisher/y5xQt7QdunzT/content/id/266304541?_com_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_y5xQt7QdunzT_languageId=de_DE#p_com_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_y5xQt7QdunzT

Themenseite zu Menschenrechten und Umwelt   https://www.coe.int/de/web/portal/human-rights-environment

→ Menschenrechte und Umwelt: Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention https://www.coe.int/en/web/impact-convention-human-rights/human-rights-and-the-environment

→  Protecting the environment using human rights law  https://www.coe.int/en/web/portal/human-rights-environment

→ EU-Menschenrechtskonvention  „Con­ven­tion for the Pro­tec­tion of Human Rights and Fun­da­men­tal Free­doms„, die Kon­ven­tion zum Schutze der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten, https://www.menschenrechtskonvention.eu/  →  https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_deu 

→ UN „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ https://www.menschenrechtsabkommen.de/  →  https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/uno/   →   Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte   https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/uno/pakt-ii/    Pakt II: Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität: Recht auf Leben; Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit; Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit; Politische Rechte: Recht auf direkte oder indirekte Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten

→ DW - Europäisches Gericht: Klimaschutz ist Menschenrechthttps://www.dw.com/de/europ%C3%A4isches-gericht-klimaschutz-ist-menschenrecht/a-68777520

→ Legal Tribune Online LTO - Klimaseniorinnen vor dem EGMR erfolgreich -So begründet der Men­schen­ge­richtshof das sen­sa­tio­nelle Kli­maur­teil https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteile-klimaklagen-klimaseniorinnen-portugiesische-jugendliche-duarte-agostinho-careme-staaten-klimaschutz/

 → Gerichtshof in Straßburg: Richtungsweisendes Urteil gegen die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes – WELT https://www.welt.de/politik/ausland/article250939394/Gerichtshof-in-Strassburg-Richtungsweisendes-Urteil-gegen-die-Schweiz-wegen-mangelnden-Klimaschutzes.html

→  Warum wir klagen - KlimaSeniorinnen Schweiz - https://www.klimaseniorinnen.ch/warum-wir-klagen/ -  Klimawandel: 32 Regierungen auf der Anklagebank vor EuGH für Menschenrechte - Politik - SZ.de (sueddeutsche.de) -  https://www.sueddeutsche.de/politik/klimawandel-menschenrechte-strassburg-gericht-regierungen-klage-1.6531729

Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR)   https://skmr.ch  |  Über das Menschenrecht auf gesunde Umwelt   https://skmr.ch/publikationen-dokumentationen/studien-gutachten/ein-menschenrecht-auf-gesunde-umwelt-2 |   Studien & Gutachten -  Ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt?  Analyse der geplanten UNO-Resolution und ihrer Auswirkungen auf die Schweiz - Publiziert am 06.05.2021

→ Gemeindeverfassung NRW Verpflichtung zum Schutz der Bürger*Innen https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/121-grundlagen-der-gemeindeverfassung-nrw-verantwortung-fuer-die-zukuenftigen-generationen.html

 → Städtetag Verantwortung für gesunde Umwelt https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/119-staedtetag-sieht-notwendigkeit-von-massnahmen-zur-verhinderung-von-klimawandelfolgen-mehr-gruen-in-der-stadt.html

 → Petition Generationenverantwortung  https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/110-petition-unsere-generation-unser-job-aufruf-zur-gemeinsamen-generationenverantwortung.html

→ Über die Angst der Jugend https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/105-wut-angst-verzweiflung-wieso-tut-die-politik-nichts-rnd-ende-januar-2023.html

Ökozid - Verbrechen gegen die Menschlichkeit ? https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/77-anklage-oekozid-umweltzerstoerung-ein-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit.html

→ Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschluss 2021 - Grundrechtrecht auf Klimaschutz   https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html:

 

 

 über das o.g. Problem - tödliche Hitze

 → https://gallenkemper.de/neuigkeiten/zu-heiss-zum-leben-ueber-extreme-hitze.html 

 

 

 Updates und weitergehende Informationen

taz 23.5.2024 - Grundgesetz schützt Klimabewegung - https://taz.de/Grundgesetz-schuetzt-Klimabewegung/!6012407/

 

 

 

 

 

 

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde: Lippemündung, ein Naturparadies wird bedroht. / November 2019

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde   /   November 2019

 

 

Von: Reinhard Bassier (Romberg)
Gesendet: Donnerstag, 7. November 2019 20:03
An: 'Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.'
Cc: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Betreff: WG: Lippemündung. Ein Naturparadies wird bedroht

 

 

Sehr geehrte Frau Herzog,

 

der Lippemündungsraum ist in den letzten 10 Jahren umfassend neu gestaltet, die Lippe ist dort  renaturiert worden.  Mit erheblichen öffentlichen Geldern. Hier ist ein Naturschutzgebiet von überregionaler Bedeutung entstanden. Mit einer abwechslungsreichen Vogelwelt, mit einer sehr positiven Entwicklung der flußnahen Auenvegetation. Von der Lippebrücke B8 oder dem umlaufenden Radweg gut erlebbar. Für Wesel ein wertvolles Asset, vergleichbar der Bislicher Insel im benachbarten Xanten.  

 

Dieses Idyll vor der Haustür ist durch die aktuelle Planungen leider vielfach bedroht.

 

-         Bei der Südumgehung Wesel (in der Sache sicherlich sinnvoll) ist nach jetziger Planung kein Lärmschutz gegen das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet vorgesehen (oder schlicht vergessen ?) worden. Zusammen mit dem starken Verkehr auf B8 und Betuve-Linie nebenan eine erhebliche Geräuschbelastung für die Zukunft in der Lippesenke.

-         Die geplante Ausweitung des Gewerbegebiets Lippehafen (gemäß dem aktuellen Entwurf Bebauungsplan 233 der Stadt Wesel) sieht eine großflächige intensive Versiegelung der hochwasserfrei aufgeschütteten Fläche nördlich des `Ölhafens` sowie eine Bebauung mit Logistikbauten bis fast an den neuen Radweg. Höhenbegrenzung 20 m (im Nahbereich des Ölhafens auch deutlich höher) vor. Bei weitgehend freier Farbwahl der Gebäude! Das lässt sich dann auch nicht mehr durch einen schmalen Baumstreifen neben dem Radweg optisch kaschieren, im Winter schon gar nicht.  Eine `blaue Kiste` als trauriges lokales `Wahrzeichen` sollte eigentlich genug sein.

-         Eine deutliche Ausweitung des Gewerbegebiets in das bestehende Naturschutzgebiet hinein ist geplant (Radwege könnte man dann ja verlegen, Gehölze offenbar auch ?). Perspektivisch auch großflächig in die angrenzende, ökologisch hochwertige Senke südlich der neuen Zugangsstraße von der Emmelsumer Straße. Braucht Logistik wirklich so viel Platz in dieser sensiblen Naturnachbarschaft? Sollten der Zugang zu EU-Fördergeldern oder die Pauschalforderung `neue Arbeitsplätze` dabei überzeugende Argumente sein?

-         Logistik im 24 Stunden-Betrieb braucht künstliche Beleuchtung rund um die Uhr. Benachbarter Naturschutz unter Dauerbeleuchtung? Die Tierwelt in der Lippeaue wird sicherlich nicht vorab gefragt werden.

-         Und weite Teile der Lippesenke selbst sind inzwischen Flächen für eine Intensivnutzung durch Schafe rund um das Jahr geworden. Trotz NSG-Status. Auch wenn großeSchafherden als `niedlich/friedlich` wahrgenommen werden – Bodenbrüter wie der inzwischen seltene Kiebitz haben dort keine Chance mehr. Warum nicht eine stärkereextensive Beweidung mit Galloways oder anderen exotischen Rinderrassen. Für den Besucher auf dem Radweg nebenan auch ein spannendes optisches Erlebnis.

 

Der Entwurf des neuen Bebauungsplans 233 für das Gewerbegebiet Deltaport/Lippemündung liegt den Gremien der Stadt  Wesel zur Entscheidung vor, der erste Spatenstich für die Südumgehung Wesel ist erfolgt. Aber es ist noch nicht  spät, diese Massnahmen so zu gestalten, dass ein gerade geschaffenes Naturschutzgebiet Lippemündung dabei nicht faktisch irreversibel beschädigt wird. Kleinteilige regionale Ausgleichsmassnahmen, wie in den Genehmigungsunterlagen vorgesehen,  sind dafür kein wirklicher Ersatz. Sorry. Die lokale Bürgerinitiative für eine Verkehrsberuhigung rings um Lippedorf, Nabu Wesel usw. mit ihren guten Anregungen sollten deshalb ernst genommen werden.

 

Viele historische Pläne (bis in die frühe Nachkriegszeit) dokumentieren die Vision von einem Lippemündungsraum als großer gewerblich-industrieller Zone mit direktem Rheinzugang* (für den Orsoyer Rheinbogen gab es vor 50 Jahren ähnliche Planungen). Diese Vision liegt zum Glück hinter uns. Eine von weitgehend  versiegelten Gewerbeflächen und von großen Verkehrsträgern optisch, akustisch und lichttechnisch komplett eingeengte `natürliche` Lippe auf ihren letzten Kilometern vor dem Rhein wäre perspektivisch eine denkbar schlechte, faktische Alternative.Für Wesel und unsere Region.

 

Freundliche Grüße

Reinhard Bassier

 

*Dazu z.B. der Flächennutzungsplan 1953 der Stadt Wesel. Aus dem Begleitbuch (Abbildung 7, Seite 16) von Heike Kemper zur aktuellen Ausstellung `Wunder aus Trümmern` des Stadtarchivs Wesel.

_________________________

 

Dr.-Ing. Reinhard Bassier

Schlesierweg 14

47495 Rheinberg

EU: Green Deal - Biodiversivitätsstrategie für 2030 Aktuelles 22.5.2020

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Quelle: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de

weiterführende Informationen:  EEA -  https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity

"

Warum müssen wir die biologische Vielfalt schützen?

Bees

Biodiversität ist lebenswichtig – für unseren Planeten und unsere Wirtschaft. Wenn es der Natur gut geht, kann sie uns schützen und versorgen. 

Sie liefert uns Nahrung, Arzneimittel oder Baustoffe. Biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme bieten uns Erholung und sind damit auch wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Sie sorgen für saubere Luft und sauberes Wasser und sind Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel. Die Verwandlung von Abfällen in neue Ressourcen, Bestäubung, Düngung von Nutzpflanzen – das und vieles mehr wäre ohne Biodiversität schlicht undenkbar. 

 

Die Natur trägt auch viele Unternehmen: die Hälfte des weltweiten BIP (40 Billionen Euro) ist naturabhängig. 

Elephants

Der derzeitige Verlust an Artenvielfalt ist beispiellos. Schuld ist menschengemachte Zerstörung. 

Der weltweite Bestand an Wildtieren ist in den letzten 40 Jahren um 60 % zurückgegangen. 1 Million Arten sind vom Aussterben bedroht.

Garden

Der Verlust an biologischer Vielfalt und die Klimakrise sind eng miteinander verknüpft und wirken gegenseitig verstärkend. 

Wiederaufforstung, Sanierung von Böden und Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Schaffung grüner Oasen in Städten –
all das ist notwendig, um die bis 2030 notwendige Eindämmung des Klimawandels zu erreichen.

Ziele der neuen EU-weiten Biodiversitätsstrategie:

  • Schaffung von Schutzzonen auf mindestens:

  • Field

     

    30 % der Landgebiete Europas

  • sea

     

    30 % der Meeresgebiete Europas

  • Ecosystem icon

    durch strengeren Schutz der verbleibenden Primär- und Urwälder in der EU und einen neuen Rechtsrahmen für Renaturierung sowie verbindliche Ziele bis 2021.

 

  • Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresökosysteme in ganz Europa durch:

  • Ladybug on a plant

    Stärkung der Biolandwirtschaft und biodiversitätsreicher Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

  • Bee on a sunflower

    Aufhalten und Umkehren des Verlusts an Bestäubern

  • Harvesting

    Reduzierung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden um 50 % bis 2030

  • River

    Rückführung in einen freien Flusslauf von Fließgewässern in der EU auf mindestens 25 000 km

  • Forest

    Anpflanzen von 3 Milliarden Bäumen bis 2030

Jährliche Investitionen von 20 Milliarden Euro in Biodiversität aus verschiedenen Quellen auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus dem Privatsektor. Verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, die Naturkapital und biologischer Vielfalt Rechnung tragen.

Globale Vorreiterrolle der EU bei der Bewältigung der weltweiten Krise der biologischen Vielfalt. Dafür wird die EU bei der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 2021 einstehen.

Wirtschaftliche Bedeutung der Biodiversität

recovery icon Fast die Hälfte des weltweiten BIP – 40 Billionen Euro – ist naturabhängig.

Die 3 wichtigsten Wirtschaftszweige

  • Bauwesen 
  • Landwirtschaft
  • Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Diese Branchen sind hochgradig naturabhängig und stehen für eine Wertschöpfung von mehr als 7 Billionen Euro. 

Wirtschaftliche Vorteile der Erhaltung der biologischen Vielfalt:

  • Durch die Erhaltung der Meeresbestände könnte die Fisch- und Meeresfrüchteindustrie ihre jährlichen Gewinne um mehr als 49 Milliarden Euro steigern. 
  • Der Schutz von Küstenfeuchtgebieten birgt für das Versicherungswesen ein jährliches Einsparpotenzial von rund 50 Milliarden Euro durch Vermeidung von Verlusten aufgrund von Flutschäden. 

Wirtschaftliche und soziale Kosten der Untätigkeit

  • In der EU wären die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Untätigkeit in Umwelt- und Klimafragen enorm: extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen sowie ein Rückgang des durchschnittlichen BIP der EU um bis zu 2 % (in einigen Teilen der EU sogar mehr) wären die Folge.
  • Der Verlust an Biodiversität führt zu geringeren Ernteerträgen und Fischfängen, größeren wirtschaftlichen Verlusten durch Überschwemmungen und andere Katastrophen sowie zum Verlust potenzieller neuer Arzneimittelquellen.
  • Mehr als 75 % der weltweiten Lebensmittelkulturen sind von tierischen Bestäubern abhängig.
  • Die durchschnittlichen weltweiten Ernteerträge von Reis, Mais und Weizen werden voraussichtlich um 3 % bis 10 % je Grad Erwärmung über vorindustriellem Niveau sinken.

Schaffung von Arbeitsplätzen

nature restoration icon Durch die Renaturierung entstehen direkte und indirekte Arbeitsplätze in lokalen Gemeinschaften, die dadurch zu neuem Leben erweckt werden.
protection icon Das Natura-2000-Netz unterhält durch Aktivitäten zur Bewirtschaftung und Erhaltung von Schutzgebieten schätzungsweise 104 000 direkte Arbeitsplätze – unter Einbeziehung indirekter und induzierter Arbeitsplätze EU-weit sogar 174 000. Die jährlichen Investitionen für die Verwaltung und Wiederherstellung des Netzes belaufen sich auf 6 Milliarden Euro. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Bedarf an biologischer Vielfalt künftig bis zu 500 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.
icon 1,3 Millionen von 9,6 Millionen Arbeitsplätzen in der europäischen Landwirtschaft hängen direkt oder indirekt mit Natura 2000 zusammen. Die Tourismusbranche beschäftigt 12 Millionen Menschen in Europa. 3,1 Millionen dieser Arbeitsplätze stehen im Zusammenhang mit Schutzgebieten wie Natura 2000. 
icon 25 % des EU-Haushalts sind für Klimaschutz vorgesehen. Davon soll ein erheblicher Teil in Biodiversität und naturbasierte Lösungen investiert werden. 

 

Dokumente

 
Communication: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben
20 Mai 2020

 

Factsheet: EU Biodiversity strategy 2030
20 Mai 2020
 

 


 

Kommentar des NABU

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/28176.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200522+NABU-News

 

„100.000 Quadratkilometer für unsere Zukunft“

Kommentar von NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger zum Tag der Artenvielfalt

Wir brauchen gut vernetzte Schutzgebiete, große Zukunftslandschaften und zehn Prozent „Space for Nature“ in jedem Betrieb, jeder Kommune, jedem Haushalt. Damit können wir das gefährdete Rettungsnetz der Natur wieder stärken - und gleichzeitig unsere Wirtschaft zukunftsfähig machen.

 

22. Mai 2020 - Diese Woche haben wir von der Bundesregierung erschreckende Zahlen zur Lage unserer Natur erhalten. Zwei Drittel aller Arten und fast die Hälfte aller Lebensräume sind in einem schlechten Zustand. In den letzten 40 Jahren sind zehn Millionen Brutpaare unserer Feldvögel verschwunden. Mit ähnlich dramatischen Befunden zum globalen Artensterben erschütterte uns vor genau einem Jahr der Weltbiodiversitätsrat: Eine Million Tiere und Pflanzen könnten für immer aussterben, wenn wir nicht etwas grundlegend ändern in der Art, wie wir auf unserem Planeten produzieren, konsumieren und uns ernähren.

Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Europäische Kommission in ihrer Biodiversitätsstrategie 2021 bis 2030 mutmachende Pläne, die uns auf dem Weg zu einer naturverträglichen Landwirtschaft und wirksamen Schutz der Biodiversität ein gutes Stück weiterbringen können.

 

Es geht nicht nur um Schönheit, sondern ums Überleben

Im Naturschutz geht es nicht nur darum, dass wir unsere Kinder und Enkel der Möglichkeiten berauben, die Wunderwelt der Korallenriffe, Regenwälder und Buchenwälder zu erleben. Oder den Flug des Kiebitz über den Wiesen zu sehen, die fantastische Vielfalt von Schmetterlingen und Wildbienen zu entdecken, Wale und Albatrosse zu beobachten.

 

Nein, es geht ums Überleben selbst. Mit jeder Tierart, jeder Pflanzenart, die wir - fast immer unbemerkt – für immer vernichten, reißen wir ein weiteres Loch in das feingewebte Netz des Lebens, das uns trägt. Die Artenvielfalt liefert uns die Naturleistungen, die es uns ermöglichen, Nahrungsmittel und Kleidung zu produzieren, die unser Trinkwasser und unsere Atemluft reinigen, die uns vor Hochwasser und Dürre schützen, die uns widerstandsfähiger gegen Seuchen machen.

Wir wissen inzwischen immer besser, wie gefährlich jede Tonne CO2 ist, die wir der Atmosphäre zumuten. Wir wissen aber immer noch wenig darüber, wie viele Löcher wir uns im Netz der Artenvielfalt noch leisten können, bevor die Ökosysteme ins Rutschen kommen. Die Wissenschaft mahnt daher zu dringendem Handeln im Naturschutz. Weil wir die planetaren Grenzen im Bereich der biologischen Vielfalt sogar schon weiter überschritten haben als bei der Erderwärmung.

 

Wir brauchen mehr konsequenten Schutz unserer Lebensräume

Gleichzeitig ist auch viel passiert im Naturschutz: Vor 50 Jahren entstand im Bayerischen Wald Deutschlands erster Nationalpark, bereits einhundert Jahre zuvor mit dem amerikanischen Yellowstone-Park der erste überhaupt. Seit fast dreißig Jahren baut die EU mit Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz der Welt auf, inzwischen umfasst es 27.000 Gebiete und fast 20 Prozent der Landfläche der EU. Jagd und Fang vieler Tierarten sind dank der EU-Naturschutzrichtlinien verboten worden. So konnten in Deutschland und anderswo Kleinode der Natur und großartige Landschaften erhalten bleiben. Das Comeback von Schwarzstorch, Biber und Wolf sind eindrucksvolle Erfolge des Naturschutzes.

 

Doch letztlich ist der Kampf um Schutzgebiete eine epische Abwehrschlacht um jeden Quadratmeter. Wenn es gelungen ist, einen Schutzstatus für eine Fläche zu erlangen, dann fehlt es oft am Willen der Verantwortlichen, das Recht der Natur dort auch durchzusetzen. Es fehlt an finanzieller Honorierung für Landwirt*innen, die sich um die Flächen kümmern. Es fehlt am Willen konkrete Schutzziele für die Gebiete und die geschützten Arten und Lebensräume zu entwickeln. Und es fehlt an grundlegenden Änderungen unserer Agrar-, Siedlungs- und Verkehrspolitik, die bisher immer wieder Naturschutzerfolge zunichtemacht.

Ob bei der Ausweitung von Bau- und Tourismuszonen und der Zerschneidung der Landschaft, beim hocheffizienten Nutzen jedes Quadratmeters Boden für den Ackerbau, beim maßlosen Ausstoß von Düngemitteln, Pestiziden und Treibhausgasen – hier scheint die Ausweisung von Schutzgebieten endgültig an ihre Grenzen zu kommen.

 

Vorschlag der EU-Kommission macht Mut

Wir stehen an einer Zeitenwende für den Naturschutz. Denn wir können es uns nicht leisten, ein weiteres Jahrzehnt in Trippelschritten zu durchlaufen, während Insekten, Vögel und die Leistungsfähigkeit ganzer Lebensräume schwinden.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in ihrer neuen Biodiversitätsstrategie den Ansatz „Space for Nature“ in den Mittelpunkt gestellt. Das bedeutet mehr Platz für die Artenvielfalt, weit über die klassischen Schutzgebiete hinaus. Auf 30 Prozent von Land und Meer soll der Naturschutz verbindlich werden. Zehn Prozent unserer Flächen sollen sogar strikt geschützt werden, um sich wild zu entwickeln. Ein Zehntel der Agrarfläche soll der Natur zurückgegeben werden. Und alle EU-Staaten sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihre geschädigten Ökosysteme zu renaturieren, damit diese wieder ihre Dienstleistungen erbringen können, die wir so dringen brauchen.

 

Was bedeutet das für Deutschland?

Zunächst einmal muss die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr eine gute Antwort der Mitgliedstaaten auf die Strategie der EU-Kommission moderieren. Hoffen wir, dass diese ein unmissverständliches „Ja“ sein wird. Doch dann wird es ernst – die Strategie muss umgesetzt werden, in einer neuen nationalen Biodiversitätsstrategie und in konkreten, sowie ausreichend finanzierten Maßnahmen der nächsten Bundesregierung. Aber auch Länder, Kommunen, Wirtschaft und Bürger*innen sind gefragt.

 

Wir brauchen einen Dreiklang aus gut vernetzten Schutzgebieten, großen Zukunftslandschaften und zehn Prozent „Space for Nature“ in jedem Betrieb, jeder Kommune, jedem Haushalt.

Schutzgebiete als Quellen der Artenvielfalt

Unsere über 5.000 deutschen Natura-2000-Schutzgebiete decken rund 15 Prozent der Land- und 45 Prozent der Meeresflächen ab. Sie müssen zu echten Refugien für besonders bedrohte Arten und Quellen der Biodiversität für die Gesamtlandschaft werden. Jedes Gebiet braucht, wie es das Gesetz längst verlangt, konkrete Entwicklungsziele und eine angemessene Ausstattung an Personal und Geld. Die Bundesregierung muss das Finanzloch für Natura 2000 von fast einer Milliarde Euro, das sie selbst bestätigt hat, schnellstmöglich schließen. Dabei entstehen positive Einkommenseffekte für Landwirt*innen und Wertschöpfung für ländliche Kommunen. Das Geld steht vor allem über die EU-Agrarfonds zur Verfügung, Bund und Länder hätten in den nächsten Monaten die Chance, diese Gelder entsprechend einzusetzen.

 

Eine Renaturierungsoffensive für gesunde Ökosysteme

Darüber hinaus ist aber eine großräumige Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit unserer Natur notwendig. Wir brauchen Bestäuber und Schädlingskontrolle in jedem Agrarbetrieb, wir brauchen Wasserspeicher in jeder Landschaft, überall Schutz vor Bodenverlust, Filter von Luftschadstoffen und vor allem auch die Bindung von Treibhausgasen durch Moore, Wälder, Wiesen und das Meer. Im Rahmen der von der EU angekündigten Renaturierungsoffensive muss die Bundesregierung weitere 15 Prozent der Landes- und Meeresfläche als Zukunftslandschaften ausweisen, in denen systematisch in die Ökosystemfunktionen investiert wird, die wir wiederherstellen wollen.

 

Dabei entsteht Wertschöpfung für Mensch und Natur – im Tourismus, in der Landwirtschaft, in der ländlichen Infrastruktur. Vorrang sollten Gebiete bekommen, die ein besonderes Potenzial für die Kohlenstoff- und Wasserspeicherung sowie den Hochwasserschutz aufweisen. Zudem sollten die Zukunftslandschaften grüne Korridore zwischen wichtigen „Hotspots“ der Schutzgebiete schaffen. Strukturschwache Regionen sollten einen Bonus bei der Auswahl bekommen. Die Investitionen sollten aus den Fonds für Regionalentwicklung der EU und den Corona-Maßnahmen von Bundesregierung und EU-Kommission finanziert werden.

 

100.000 Quadratkilometer Zukunft

Gemeinsam werden die Natura-2000-Schutzgebiete und die Zukunftslandschaften bis 2030 ein starkes grünes Netz auf 30 Prozent der Landesfläche bilden. Das sind über 100.000 Quadratkilometer, die uns einen großen Schritt voranbringen werden bei der Stabilisierung des Klimas und der Wiederbelebung von Vielfalt und Leben in der Natur, aber auch in unserer Wirtschaft.

 

Wir alle geben ein Zehntel für die Artenvielfalt

Für wirksamen Klima- und Naturschutz brauchen wir Platz für die Artenvielfalt aber auch im Kleinen. Daher sollte jeder Agrarbetrieb, jedes Unternehmen, jede Kommune und jeder Privatgarten mindestens ein Zehntel seiner Fläche der Natur zur Verfügung stellen. Dies sollte ein Beitrag von uns allen sein – und eine Grundbedingung für alle, die mit Steuergeld subventioniert werden. Zehn Prozent nicht-produktiv genutzter „Space for Nature“ muss daher auch verpflichtende Voraussetzung für alle subventionierten Agrarbetriebe werden.

 

Große Chance für unsere Zukunft

Wenn wir auf den Erfolgen des Naturschutzes der letzten Jahre aufbauen und gleichzeitig den Mut aufbringen, die nächsten Schritte zu tun, dann können wir das gefährdete Rettungsnetz der Natur wieder stärken – und gleichzeitig unsere Wirtschaft beleben und zukunftsfähig machen.

 

Mehr zum Thema

 

So steht es um die Natur in Deutschland

Die Natur in Deutschland befindet sich in einem schlechten Zustand. Mehr als zwei Drittel der zu schützenden Arten befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand und fast die Hälfte der Lebensräume zeigen einen negativen Entwicklungstrend. So das ernüchternde Ergebnis des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in seinem Bericht zur „Lage der Natur in Deutschland“. mehr →

 

Planetarer Notstand der Artenvielfalt

Der Weltbiodiversitätsrat IPBES warnt in seinem Abschlussbericht vor einem dramatischen Artenverlust in den nächsten Jahrzehnten. Der NABU fordert alle Staats- und Regierungschefs auf, der Rettung der Artenvielfalt endlich Priorität einzuräumen. mehr →

 

EU-Biodiversitätsstrategie: Blaupause für Schutz des Planeten

Die EU-Kommission hat die richtigen Lehren aus der Corona-Krise gezogen und will bei der Artenkrise zügig und ambitioniert gegensteuern. Die beiden EU-Strategien zeigen einen Weg aus dem drohenden Kollaps der Artenvielfalt und müssen nun rasch umgesetzt werden. mehr →

 

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/28176.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200522+NABU-News

 


 

 

IPBES - der Weltbiodiversitätsrat

Globale Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik

Um dem anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt und der Zerstörung von Lebensräumen wirksamer entgegen zu treten, gründete die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2012 einen internationalen Wissenschaftsrat für Biodiversitätsfragen, die Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES).

 Weitere Informationen zu IPBES:

 Auf der offiziellen Website von IPBES sind alle aktuellen Dokumente veröffentlicht.

 

Max-Planck-Gesellschaft

Schwerpunktseite Biodiversivität

Folgen des sechsten großen Massensterbens  https://www.mpg.de/biodiversitaet

Nachtrag September 2020

Die Zerstörung und der Verlust der biologischen Vielfalt ist so katastrophal wie der Klimawandel

Biodiversität beschreibt kollektiv Millionen einzigartiger lebender Organismen, die die Erde bewohnen, und die Interaktionen zwischen ihnen. Sie stellen ein lebenswichtiges Element unseres Lebens dar, sind aber einer ständigen Bedrohung ausgesetzt. Der Erhaltungszustand von mehr als 60% der nach der EU-Habitatrichtlinie geschützten Arten und Lebensräume ist ungünstig. Dies hat grundlegende Folgen für unsere Gesellschaft, Wirtschaft und menschliche Gesundheit.

Quelle und weiterführende Informationen:  EEA -  https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity

Schwerpunktseites des WWF: https://www.wwf.de/themen-projekte/artenschutz-und-biologische-vielfalt

Schwerpunktseite des VBio Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin: https://www.vbio.de/themenspektrum/biodiversitaet/

   

Hiobsbotschaft Februar 2025: EU weicht den "Green Deal" auf > "INDUSTRIAL clean deal"

https://taz.de/Green-Deal-der-EU/!6068684/

Initiative Schutz des Lippemündungsraums

Klima-Atlas, Umwelt- und Flächen- Portal des Landes NRW

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen LANUV NRW bietet den BürgerInnen umfängliche Informationen zu vielfältige Aspekten der UMWELT und zur FLÄCHENNUTZUNG auf drei Portalen

 → KLIMA ATLAS Plus

https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte

Umfangreiche ortsbezogene, auch historische und zukünftig erwartete Werte zu folgenden Themen: Temperatur, Niederschlag, Sonneneinstrahlung, Wind, Überflutungsschutz, Wasserwirtschaft, Boden, Biodiversität und Naturschutz, Wald- und Forstwirschaft, Landwirtschaft, menschliche Gesundheit, Planung und Bau sowie Konzepte vor Ort

→ ergänzend:  KLIMA KARTEN - Geoportal.Ruhr

https://klima.geoportal.ruhr/

FILTER für: Stadtgrenzen, Stadtklima, Klimawandel, Modelldaten (FITNAH 3D), Regionlklima, Luftbilder und Starkregen

Filter: Regionalklima - Klimaökologische Funktionen → wie die Stadt Wesel vom Lippemündungsraum profitiert - Frischluft!

UMWELT PORTAL 

https://www.umweltportal.nrw.de/

 Zugriff auf Orts bezogene Daten → https://www.umweltportal.nrw.de/umwelt-vor-ort | Umweltkarten: https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Umweltministerium hat das Service-Angebot für Umweltinformationen aus NRW auf seiner Internet-Plattform www.umweltportal.nrw.de überarbeitet und erweitert. Wie hoch ist die Luftbelastung in Dortmund, wie die aktuelle Hochwasserlage am Rhein? Das Web-Portal informiert über Qualität und Belastung von Umwelt und Natur und ermöglicht einen freien und einfachen Zugang zu umweltrelevanten Infos und behördlichen Umweltdaten aus NRW.

Beispielkarte Lippemündungsraum - Verbundfläche mit herausragender Bedeutung

zahlreiche weitere Karten auf GEOPortal.NRW https://www.geoportal.nrw

 

sowie dem

FLÄCHENPORTAL

https://www.flaechenportal.nrw.de/

 

Beispiel Wesel  https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=10&lat=51.516007082492614&lng=6.950225830078126&glaettung=0&ind=S11RG&baselayer=topplus&time=2022&raumgl=krs&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=auto&ags_array=& der Verlust von Naturfläche 2020-2023 im Bereich der Deltaporthäfen ist noch nicht eingerechnet !

aus "Worum es geht" https://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=3

Mit der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke gehen nicht nur direkte und indirekte ökologische Folgewirkungen einher, sondern es treten auch verstärkt ökonomische und soziale Folgewirkungen auf. Betroffen durch die Inanspruchnahme sind dabei alle Umweltgüter, d.h. Boden, Wasser, Luft und Klima, Biodiversität und das Landschaftsbild.

Ökologische Folgen

  • Zerstörung der begrenzten Ressource Boden durch Versiegelung
  • Verlust wichtiger Bodenfunktionen durch Erosion oder Verdichtung
  • Verlust von Retentionsräumen, die bei Hochwasser überflutet werden können
  • Verlust fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen
  • Verlust naturnaher Flächen
  • Zerschneidung von Natur- und Lebensräumen für Flora und Fauna
  • Verlust an Biodiversität
  • Erhöhung von Lärm- und Schadstoffemissionen durch Verkehrsaufkommen
Soziale Folgen:
  • soziale Entmischung
  • Verödung von Innenstädten und gewachsenen Quartieren
  • weite Wege für Versorgung und Freizeit
  • Erhöhung der Abhängigkeit vom PKW
  • hohe Mobilitätskosten

Ökonomische Folgen:
  • Erhöhter Kostenaufwand durch geringere Auslastung bestehender technischer, sozialer und kultureller Infrastrukturen
  • Gleichzeitig steigender Kostenaufwand für die Erschließung, den Ausbau und die Unterhaltung neuer Infrastrukturen im Umland
  • Erhöhter Kostenaufwand zur Beseitigung von Hochwasserschäden
  • Wertverlust von Immobilien im Siedlungsbestand durch Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich (Überangebot)
Das Ausmaß der Folgen der Flächeninanspruchnahme ist demzufolge sehr umfangreich. Aufgrund der integrativen Funktion des Bodens innerhalb des Naturhaushalts führen Bodenbelastungen zu vielfältigen, häufig schwierig prognostizierbaren Folgen mit synergetischem Charakter. Auch im sozialen und ökonomischen Bereich verfügt der Flächenverbrauch über komplexe Wirkungsketten. Insgesamt bedingen und verstärken sich die verschiedenen Auswirkungen unter- und gegeneinander, so dass ein komplexes Wirkungsgefüge erkennbar ist. Angesichts dieser Auswirkungen ist ein erheblicher Handlungsbedarf zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu sehen!

Im folgenden erhalten Sie tiefergehende Informationen zu den komplexen Wirkungsgefügen des Flächenverbrauchs zu verschiedenen Themenbereichen.
 

Boden | Klima | Biodiversität | Wasser | Demografischer Wandel |  Kommunale Planung

 
 → Historische Daten zum Lippemündungsraum " Klima, Unwetter, Hochwasser" Quelle Bügerverein Büderich e.V. https://www.zeitreise-buederich.de/28
 

NASA- wo brennt es auf der Welt?   FIRMS  Fire Information for Resource Management System https://firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/map/  |   https://firms2.modaps.eosdis.nasa.gov/  BMEL Waldbrandstatistik Deutschland  https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/waldbrandstatistik

 

 
 

Lippedorf's Störche Sommer 2024

Mitte Juni 2024 sind im Lippemündungsraum 5 Storchehorste besetzt,

3 Horste in Lippedorf, 2 Horste im Randbereich des Rhein-Lippe-Hafens

Die ersten Küken sind vor ein paar Wochen geschlüpft, nun sind die ersten sichtbar

auf den Auenwiesen des Lippemündungsraums finden Störche Nahrung, während woanders die Rhein- und Lippeauen im Rhein und Lippehochwasser verschwinden

die Störche suchen und finden Schutz in Deutschland , unter anderem im Lippemündungsraum, während es ihnen in ihren angestammten Winterquartieren z.B. in Afrika immer schlechter ergeht

→ NABU - Storchenschutz in Tansania  https://international.nabu.de/vogelschutz/34937.html

"Warum Meister Adebar nicht nur in Deutschland geschützt werden muss

Wie geht es eigentlich dem bei uns so beliebten Storch in seinem Überwinterungsquartier? Während Meister Adebar bei uns geschützt wird, ist er in Tansania großen Gefahren ausgesetzt. Deshalb unterstützt NABU International den Storchenschutz in Ostafrika.

Störche läuten in unseren Breitengraden unweigerlich den Frühling ein. Als schlaues Fabeltier ist uns Meister Adebar aus vielen Geschichten bekannt, wir freuen uns über sein Geklapper vom Kirchturm an heißen Sommertagen und jauchzen, wenn wir ihn grazil durch die Wiesen staken sehen. Doch wie geht es dem NABU-Wappentier eigentlich, wenn er seinen Winter in südlichen Gefilden verbringt?

10.000 Kilometer Richtung Süden und zurück

Die sogenannten "Ostzieher" verbringen den Herbst und Winter im südlichen Afrika und verweilen auf dem Rückzug in Ostafrika. Auf ihren langen Flugrouten über den Bosporus, den Nahen Osten bis nach Ostafrika sind sie nicht nur den Elementen wie Kälte, Sturm oder anderen Unwettern ausgesetzt. Menschengemachte Gefahren wie Hochspannungsleitungen oder Mülldeponien sind besonders tödlich. Die Vögel verheddern sich im Abfall oder sterben durch Stromschlag.

Gefahren im Winterquartier

In den Überwinterungsgebieten lauern weitere Gefahren. In Tansania zum Beispiel werden Störche und andere Vögel gejagt, um sie zu verkaufen oder selbst zu verzehren. Folgenschwer ist der Einsatz von Insektiziden, wie Carbofuran, mit dem ein Jäger bis zu 100 Störche pro Tag töten kann. Gelangt das Gift über den Boden ins Trinkwasser, sind die Folgen für die Natur und die menschliche Gesundheit gravierend. Aber auch der Verlust von Feuchtgebieten bedroht die Art. Nicht alle Störche, die von uns aus in den Süden ziehen, kehren im Frühjahr zurück. Deshalb ist es so wichtig, dass wir Weißstörche auch in ihren Überwinterungsgebieten schützen.

Mit unseren Partnern vor Ort

    • sichern wir die Lebensräume des Weißstorches
    • setzen wir uns gegen illegale Tötung ein
    • schaffen wir Fortbildungsangebote für alternative Einkommensquellen, damit Menschen unabhängig von der Vogeljagd sind
    • führen wir Umweltbildungsmaßnahmen durch

NABU International unterstützt daher seit 2021 ein Projekt unserer Partnerorganisation Nature Tanzania in der Dodoma-Region im Zentrum Tansanias. Das Projekt dient dem Vogel- und Habitatschutz: Umweltbildungsangebote für Schulen und Gemeinden klären über die Gefahren von Insektiziden und Pestiziden auf und sensibilisieren die Bevölkerung für den Vogelschutz und die einzigartige Umwelt. Außerdem bietet Nature Tanzania Fortbildungen zur naturverträglichen Honigproduktion sowie zur Ferkel- und Geflügelaufzucht an. So wird den Menschen vor Ort eine alternative Einkommensquelle geboten, um nicht auf die Vogeljagd angewiesen zu sein. Um den Lebensraum der Weißstörche in Tansania zu erhalten, werden gezielte Maßnahmen zum Schutz der Feuchtgebiete umgesetzt. Denn nur wenn sich die Zugvögel an ihren Überwinterungsplätzen wohl und sicher fühlen, kehren sie im Frühjahr zur Brut wieder nach Europa zurück."

→ Leider sind zwei Horste im Lippemündungsraum - die im Randbereich des Rhein-Lippe-Hafens durch die Bestrebungen des Ausbaus der Südfläche des Hafens gefährdet.

Horst am Rhein-Lippe-Hafen Juni 2024

 

 

Ende Juni 2024

Hitze, Sturm, Starkregen und Hagel überlebt    -  

 

   Horst Frankfurter Strasse Lippedorf

   Horst Fabrikstrasse Lippedorf

 

August 2024

die Jungen sind von den Horsten abgeflogen, machen tagsüber ihr Ding in den Lippeauen

und kehren abends auf den heimischen Horst zurück

 Siesta in Eintracht mit Silber- und Graureihern in den Auwiesen des Lippemündungsraums in Lippedorf

Biologischer Hotspot Lippemündungsraum / Lippedorf

 

10 Störche - 4 Graureiher - 4 Silberreiher

9 Silberreiher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lippedorfs naturnahe Gärten

 

Projekt naturnahe Gärten

 

Lippedorfs Bürger*Innen geben sich Mühe, ihre Gärten möglichst natürlich - naturnah zu gestalten.

Natur soll so viel wie möglich Raum gegeben werden, als Platz für die heimischen Pflanzen und Tiere.

Sie belohnen uns durch ihren Besuch und noch mehr, wenn sie bleiben und sich hier vermehren.

Die angrenzenden Naturschutzgebiete und Biotope können sich über unsere Gärten vernetzen.

 

Das passende Projekt zum Selber Bestimmen von Pflanzen gefördert von BMU und BfN:

Flora Incognita

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Naturschutz ist Menschenrecht – Umfassendes Biodiversitäts-Schutzkonzept nötig | #NaturschutzKlage BUND

Naturschutz ist Menschenrecht – Umfassendes Biodiversitäts-Schutzkonzept nötig | #NaturschutzKlage BUND

"Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht.Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährdet die physischen Grundlagen jeglicher menschlichen Freiheit. Sie bedroht damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit.

Ein wirksamerer Naturschutz ist deshalb zwingend notwendig für unsere Freiheit. Es ist zudem auch ökonomisch unstreitig, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz.

Myriam Rapior, stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende und Mitglied in mehreren Beratungsgremien der Bundesregierung: „Beim Erhalt der Biodiversität geht es um nichts Geringeres als um unsere Lebensgrundlagen. Die Natur in Deutschland wird jedoch nur unzureichend geschützt und der Verlust schreitet voran. Zahlreiche Expert*innengremien der Bundesregierung und des Bundestages weisen seit Jahren auf den dringenden Handlungsbedarf im Naturschutz hin – dennoch bleibt es bei unzureichenden Maßnahmen. Der BUND setzt sich seit Jahrzehnten konsequent für den Naturschutz ein und setzt juristisch jetzt ein starkes Zeichen: eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Wir hoffen, dass die Biodiversität bald wirksam geschützt und Ökosysteme stabilisiert werden, damit Nahrung, sauberes Wasser und frische Luft auch in Zukunft gesichert sind.“

Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde wie schon die Klima-Verfassungsbeschwerden 2018 und 2024 von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte – namentlich von den Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Heß und Lisa Hörtzsch – gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (alle Leipzig).

Felix Ekardt: „Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit. Umgekehrt droht, dass ein wirksamer Naturschutz so lange vertagt wird, bis Naturschutz nur noch mit massiven Freiheitseingriffen machbar ist. Wir wollen Freiheit und Demokratie langfristig bewahren und fordern deshalb ein gesetzliches Schutzkonzept für die Natur.“

Franziska Heß: „Wir zeigen mit der Verfassungsbeschwerde erstmals, dass der einzelne Mensch in seiner Freiheit und ihren Voraussetzungen konkret vom Biodiversitätsverlust betroffen ist. Und wir zeigen gleichzeitig im Anschluss an ein bahnbrechendes Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom April 2024, dass auch Umweltverbände dies geltend machen dürfen.“

Quelle https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-erhebt-weltweit-erste-verfassungsklage-auf-bessere-naturschutz-gesetzgebung/

mehr Informationen zur weltweit ersten Verfassungsklage auf bessere Naturschutz-Gesetzgebung auf

https://www.bund.net/lebensraeume/naturschutzklage/

 

 ψ

UNO-Artenschutzkonferenz COP16 - Guterres prangert Naturzerstörung an

Die Menschheit steckt nach den Worten von UNO-Generalsekretär Guterres angesichts der Zerstörung der Natur in einer Existenzkrise. Jeden Tag gingen mehr Arten verloren, jede Minute werde ein Müllwagen voller Plastikmüll in Ozeane, Flüsse und Seen gekippt, sagte Guterres vor den Delegierten der UNO-Artenschutzkonferenz im kolumbianischen Cali. 

  Die Menschheit müsse von der Plünderung zur Bewahrung der Natur kommen, mahnte Guterres. „Natur ist Leben. Und trotzdem führen wir Krieg gegen sie.“ Kein Land, egal ob reich oder arm, sei immun gegen die Auswirkungen des Klimawandels, den Verlust der biologischen Vielfalt oder die Umweltverschmutzung. Diese Umweltkrisen seien miteinander verwoben, betonte der UNO-Generalsekretär.

Deutschlandfunk 30.10.2024 https://www.deutschlandfunk.de/guterres-prangert-naturzerstoerung-an-106.html

"It’s Climate Crunch Time. It’s Time to Level Up. #EmissionsGap

The future of our planet is at stake. We are in the midst of a climate emergency, and the window to act is closing fast. The 2024 UNEP Emissions Gap Report highlights the stark choices we face: limit global warming to 1.5°C, struggle to adapt to 2°C, or face catastrophic consequences at 2.6°C and beyond.&nbsp;There are three possible futures based on our collective action—or… " → https://www.unep.org/resources/emissions-gap-report-2024

Emissions Gap Report 2024 | UNEP - UN Environment Report

"Die weltweiten Treibhausgasemissionen sind laut einem UN-Bericht im vergangenen Jahr auf einen Höchststand gestiegen.Wie schon in den Vorjahren entstanden die meisten Emissionen mit einem Anteil von 26 Prozent im Energiesektor, etwa bei der Stromerzeugung, gefolgt vom Bereich Transport mit 15 Prozent sowie Landwirtschaft und Industrie mit einem Anteil von jeweils 11 Prozent." aus: https://www.tagesschau.de/wissen/klima/unep-gap-report-klima-100.html

 

Deutsches Ärzteblatt 28.10.2024 - Keine Anzeichen für Trendwende beim Klimaschutz https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155267/Keine-Anzeichen-fuer-Trendwende-beim-Klimaschutz:

→ " Genf/Bonn – Zwei Wochen vor der Weltklimakonferenz in Aserbaidschan machen UN-Berichte das bisherige Versagen der Weltgemeinschaft beim Klimaschutzdeutlich. Die Konzentration der klimaschädlichen Treibhausgase in der Atmosphäre erreichte 2023 Rekordhöhe, und die aktuell geplanten nationalen Klimamaßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um die weitere Erderwärmung so deutlich einzudämmen wie nötig."

Montag, 28. Oktober 2024

siehe auch

Ablaufende Zeit _ verbleibendes CO2 Budget: Die CO2-Uhr des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change MCC

Anklage: Ökozid - Umweltzerstörung, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Grundlagen der Gemeindeverfassung - NRW - Verantwortung für die zukünftigen Generationen

UN Umfrage - Sorge um Klimawandel so groß wie noch nie | UN-Bericht zu Klimazielen - Große Versprechen, wenig Aktion

UN-Generalsekretär António Guterres: Aufruf zu einem Ende des "Krieges gegen die Natur"

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Wir zerstören, was uns am Leben hält - WWF - Living Plant Report 2024

Wut, Angst, Verzweiflung - Wieso tut die Politik nichts? - rnd Ende Januar 2023

Sixteenth meeting of the Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity Oktober 2024 COP16 

 

 

 

 

 

 

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein

 

 

Frühjahr 2021

Das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum / Lippeaue - naturnahe Auenlandschaft - ein Ausläufer des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein"

 

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein - Gänseschongebiet - Quelle: LANUW Umweltportal 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

 

Während das Rhein-Hochwasser die Rhein-nahen Uferwiesen überschwemmt, nutzen hunderte Gänse und zahlreiche andere Vogelarten die nicht gefluteten Wiesen des Lippemündungsraums für Ruhe und Rast.

Deichvorlandflächen sowie weitere Bereiche der ehemaligen Rheinaue des Kreises Wesel dienen alljährlich als Überwinterungsgebiet für über 80.000 arktische Wildgänse sowie Enten, Schwäne und Säger, Taucher und Bläßrallen.

Kaum geringer ist ihre Bedeutung für durchziehende und rastende Vogelarten und für Brutvögel. Bis zu 40 Vogelarten der „Roten Liste Nordrhein-Westfalen“ brüten hier, darunter so seltene Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Wachtelkönig und Rohrweihe. Aufgrund ihrer internationalen Bedeutung als Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind große Teile der früheren Rheinaue der Kreise Kleve und Wesel sowie der Stadt Duisburg im Jahr 1983 als Feuchtgebiet „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention und Anfang 2000 als gleichnamiges Vogelschutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU gemeldet worden. https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/

Seit der Renaturierung der Lippe und der Umformung des Lippemündungsraums in ein natürliches Mündungsdelta sind hier immer häufiger und regelmäßiger die residenten und durchziehenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes zu sehen.

Auch wenn das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum (noch) nicht offiziell Teil des Vogelschutzgebietes ist, so haben sich die Vögel längst anders entschieden und nutzen dieses einzigartige Areal als Schutz-, Zufluchts-, Ruhe-, Rast- und auch Brutfläche.

Wenn jetzt einige dieser Flächen dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens geopfert werden, so ist der Erhalt und Schutz der verbliebenen Flächen, z.B. die Wiesen von Lippedorf, umso wichtiger.

Quelle: LANUV NRW Umweltportal - Bedeutung des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein im europäischen Kontext https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums hat diese Aufgabe erkannt. Ihre Projekte sind Beispiele für Möglichkeiten, diesen Bereich nachhaltig zu schützen.

 


 

 

 

 

 

 

 

März 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflanzen

Pflanzen

 

Als bemerkenswerte Arten kommen u.a. vor:

Pflanzen: Froschbiss, Schwanenblume (RL 3), Gemüse-Lauch (RL 3), Wiesenprimel, Wiesen-Salbei (RL 3N), Kleiner Klappertopf (RL 3), FrühlingsFingerkraut, Silbergras (RL 3), Loire-Segge(RL 3), Sand-Segge (RL 3), Heidenelke (RL 3), Frühe Segge (RL 2N), Taubenkropf (RL 3), Rauhaar-Veilchen, Osterluzei (RL 3), Platterbsen-Wicke (RL 2), Wiesen-Gerste (RL 2), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Frühlings-Segge (RL 3), Gewöhnliche Ochsenzunge (RL 2), Eisenkraut,
Schwarzpappel (RL 2), Feld-Ulme (RL 1), Flatter-Ulme (RL 2), NelkenHaferschmiele (RL 3), Frühe Haferschmiele (RL 3), Kümmelblättriger Haarstrang
(RL 3), Strandsimse (RL 3), Wildes Stiefmütterchen (RL 3), Feldmannstreu, Weide-Kammgras, Mausohr-Habichtskraut (RL 0).

 lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

 


 

" Naturschutzgebiete (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9)

nimmt mit Ausnahme des Plangebietes den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.


Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter

Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und

Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).


Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur

Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes.

Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der

besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 9, Mai 2019

 

" Landschaftsschutzgebiete (LSG)


Innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes sind die Landschaftsschutzgebiete L 13 "Wesel-Datteln-Kanal, Lippedorf" (östlich des Plangebietes) und L 14 "Der Huck" (südöstlich des Plangebiete) und festgesetzt.

Die Unterschutzstellung erfolgte beim L 13 insbesondere zur Erhaltung des überwiegend "ackerbaulich genutzten Landschaftsraumes mit Hecken, Kopfbäumen, Feldgehölzen, kleineren Laubmischwäldern, einer z.T. bewaldeten Binnendüne, Brachflächen sowie Sandmagerrasen und Magerwiesen".

Zudem dient der Schutzzweck zur Erhaltung des Lebensraumes für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und aufgrund seiner Ausstattung als "Kulturlandschaftsraum mit gliedernden Gehölzstrukturen und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild".


Der Schutzzweck des L 14 bezieht sich vor allem auf die "Erhaltung und Entwicklung der Binnenaue mit einem gut ausgeprägten kleinstrukturierten Nutzungsmosaik, mit z.T. feuchten Grünlandflächen, Hecken, Kopfbäumen und Feldgehölzen" als wertvoller Biotopkomplex und zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie aufgrund "der besonderen Bedeutung der vielfältig ausgestatteten und abwechslungsreichen, typisch niederrheinischen Kulturlandschaft".

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

" Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel ordnet das Untersuchungsgebiet (UG UVS) im nördlichen Teil dem Entwicklungsraum E 13, "Lippeaue" (911 ha) zu.


Folgende Entwicklungsziele werden angestrebt:

- Die Erhaltung einer

in weiten Teilen noch ursprüngliche Auenkulturlandschaft (u.a. Auenwaldrelikte, Röhrichte, Großseggenriede, Feuchtgrünland, Altarme)

und insbesondere im Hinblick auf die

Vernetzungsfunktion

zu optimieren (E 13).

- Die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß FFH-Richtlinie wie (ErlenEschen- und Weichholzauenwälder, Sandheiden und Sandtrockenrasen auf Binnendünen, natürliche eutrophe Seen und Altarme, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen) sowie die Populationen der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzwecken zu entwickeln.

- Die Uferbereiche, Altmäander und Kleingewässer sind zu erhalten und naturnah zu optimieren. Der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Sohlenerosion ist mit naturnahen Mitteln entgegenzuwirken. Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.


Die S(plitters)iedlungen an der Emmelsumer Straße bzw. an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße sowie Bereiche südöstlich davon werden dem Entwicklungszielraum E 14 "Wesel-DattelnKanal, Lippedorf" (172 ha)

des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel zugeordnet.

Für diesen Raum sind folgende Entwicklungsziele benannt:

- Die gliedernden, belebenden und biotopvernetzenden Landschaftselemente (Feldgehölze, Hecken und Kopfbäume) sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die vorhandenen naturnahen Kulturbiotope (z. B. Heiden, Magerrasen) und geomorphologischen Strukturen (z. B. Binnendünen) sind zu erhalten und zu optimieren.

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

 

  • Festsetzungen

Für die Maßnahmenräume M 24 bis M 28 (Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel) sind im Textband des Landschaftsplanes folgende Festsetzungen bestimmt:

"Lippemündungsraum" (M 26), ca. 189 ha

Entwicklungsmaßnahmen:
• Anlage einer überflutungsgeprägten Sekundäraue und Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte) durch natürliche Sukzession
• Anlage von Hochflutrinnen, Klein-, Flachgewässern, Blänken und altarmähnlichen Gewässern
• Neutrassierung und naturnaher Ausbau der Lippe
• Errichtung einer Sohlgleite oberhalb des Mündungsbereiches in den Rhein
• Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht-) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel


Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung von Magerwiesen
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen

"Lippedorf und Oberemmelsum" (M 27), ca. 45 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• Überführung von strukturarmen Nadelholzbeständen in reich strukturierte, standortgerechte bodenständige Laub-/ Mischwaldbestände
• Anlage von Biotopstrukturen (insg. ca. 0,1-0,3 ha):
• Anlage von Feldrainen und Krautsäumen, Umwandlung von Acker in Grünland* insbesondere auf den Binnendünen

Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung der Heide- und Magerrasenflächen

"Lippeaue" (M 28), ca. 704 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• naturnahe Entwicklung der Lippe und grünlandgeprägte Entwicklung der Lippe-Aue , insbesondere Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte und Seggenrieder) durch natürliche Sukzession und Anlage von Kleingewässern und Blänken (ca. 5-10 ha)
• Unterstromige Anbindung des Lippealtarmes Obrighoven
• Umwandlung von Acker in Grünland*

Optimierungsmaßnahmen:
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen*

Spezifische Maßnahmen (vgl. Kap. 5.3):
• Optimierung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der Sandmagerrasen auf Binnendünen, der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sowie der feuchten Hochstaudenfluren mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der natürlichen eutrophen Seen und Altarme und der Fließgewässer mit ihrer typischen Flora und Fauna

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 12-13 , Mai 2019

 


Schutzwürdiges Biotop nach LANUV-Biotopkataster

Das Untersuchungsgebiet (der Lippemündungsraum) liegt gemäß Biotopkataster der LANUV weitgehend im Bereich der Biotopkatasterflächen BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") und BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck").... Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße reicht die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 ("Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf") in das UG hinein.

Als Schutzziel wird für die Fläche BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") der Erhalt des Lippe-Altarmes mit seinen Verlandungszonen und Ufergehölzen und Schutz der mageren Grünlandflächen und der Sandmagerrasen auf Dünenresten als wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten genannt.

Den zu großen Teilen durch Kies- und Sandabgrabungen anthropogen umgestalteten Auenbereichen wird trotz starker Beeinträchtigungen eine regionale Bedeutung zugeordnet. Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Flussaue mit Grünlandflächen/ Kleingewässern), die Artenvielfalt und Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzengesellschaften sowie das hohe Entwicklungspotential genannt. Das Gebiet hat Bedeutung für die Artengruppen Vögel (Wasservögel/ Watvögel, Höhlenbrüter), Schmetterlinge und Amphibien.

Darüber hinaus ist die Biotopkatasterfläche BK-4306-160 aufgrund ihrer Flächengröße sowie als Zugvogel-Rastgebiet und geowissenschaftliches Objekt von Bedeutung.

Das Schutzziel der Biotopkatasterfläche BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck") lautet: "Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, reich strukturierten Ausschnitts der Rhein- und Lippe-Aue als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für grünlandtypische Lebensgemeinschaften, insbesondere Erhaltung und Pflege der Kopfbäume und Hecken als Lebensraum für daran gebundene Tierarten".

Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Auewald, Flussaue, Grünlandfläche, Heckenlandschaft) und die kulturhistorische Bedeutung hervorgehoben.


Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße befindet sich am Rande des UG die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 („Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf“), die sich östlich der Frankfurter Straße fortsetzt.

Als Schutzziel wird die Erhaltung und Optimierung eines reich strukturierten Binnendünengebietes mit Sandmagerrasen, brachgefallenem Magergrünland, Verbuschungsstadien und kleinen Birken-Eichenwäldchen in Siedlungsrandlage als Arrondierungs- und Entwicklungsfläche zum angrenzenden NSG und als Lebensraum für zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten benannt.

Als wertbestimmende Merkmale sind das Magergrünland, Magerrasen und eine wertvolle Grünlandfläche mit entsprechenden Rote Liste-Pflanzenarten aufgeführt. Eine Bedeutung besitzt das Gebiet für Geradflügler, Reptilien sowie für sandliebende Insekten und Spinnen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 13-14, Mai 2019

 

 


mit der freien APP Flora incocnita im Lippemündungsraum bestimmte Arten

 

A

Acker-Hornkraut

Acker-Kratzdistel

Acker-Senf

Acker-Vogelknöterich

Acker-Winde

Agapanthus präcox

Ampfer-Knöterich

Aufsteigender Amaranth

B

Bittersüßer Nachtschatten

Blut-Weiderich

Bleitblättrige Platterbse

Breitblättriger Dolden-Milchstern

C

Cornus drummondii

D

Dolden-Milchstern

Drüsiges Springkraut

E

Echtes Labkraut

Echter Buchweizen

Echter Hanf

Echter Steinklee

Einjähriger Feinstrahl

Englisches Hasenglöckchen  -BNatchG (DE) - besonders geschützt | Rote Liste (DE-NW) extrem selten

F

Färber-Saflor

Feld-Ehrenpreis

Feld-Mannstreu

Flockige Königskerze

Frauenflachs, Gewöhnliches Leinkraut

G

Gänseblümchen

Gelbe Resede = Gelber Wau

Gemeine bzw. Gewöhnliche Braunelle

Gewöhnliche Eselsdistel

Gewöhnliche Knoblauchsrauke

Gewöhnliche Kratzdistel

Gewöhnliche Schafgarbe

Gewöhnliche Sonnenblume

Gewöhnliche Traubenkirsche

Gewöhnliche Wegwarte

Gewöhnlicher Beinwell, Arznei-Beinwell

Gewöhnlicher Besenginster

Gewöhnlicher Erbsenstrauch

Gewöhnlicher Hohlzahn

Gewöhnlicher Natternkopf

Gewöhnlicher Rainkohl

Gewöhnliches Barbarakraut

Gewöhnliches Ferkelkraut

Gewöhnliches Hirtentäschel

Giftbeere

Große Klette

Großer Sauerampfer

Gundermann

H

Hahnenkamm, Silberbrandschopf

Hasenglöckchen - atlantisches/englisches,

I

Indisches Springkraut, Drüsiges Springkraut

J

Jakobs-Greiskraut

K

Käsepappel, Weg-Malve

Kanadisches Berufkraut

Kleine Klette

Kleinköpfiger Pippau

Knotige-Braunwurz

Kompass-Lattich

Kriechender Hahnenfuß

Kronen-Wucherblume

L

Lanzett-Kratzdistel

Lösels Rauke

M

Magerwiesen-Margerite

Mittlere Winterkresses

N

Nachtkerze

Norwegisches Fingerkraut

O

Oenothera

P

Persicaria longiseta

Petrorhagia dubia (hairy pink)

Purpurrote Taubnessel

R

Rainfarn

Raue Gänsedistel

Rauhaarige Wicke

Ringelblume

Rosen-Malve

Rote Heckenkirsche

Rote Lichtnelke

Rotkelchige Nachtkerze

Rucola

Rundblättige Glockenblume

Runzliger Windsbock

Ruprechtskraut

S

Saat-Wicke

Scharbockskraut

Schmalblättriger Doppelsame

Schöllkraut

Schwarze Königskerze

Schwarzer Nachtschatten

Seidenhaariger Hartriegel

Selbstkletternde Jugfernrebe

Sibirischer Blaustern

Sigmarskraut, Rosen-Malve

Silber-Fingerkraut

Sommer-Linde

Stinkandorn, Schwarznessel

Stinkender Storchschnabel

Stumpfblättriger Ampfer

T

Tüpfel-Hartheu, Tüpfel-Johanniskraut

W

Wald-Ziest

Weg-Malve

Weicher Storchschnabel

Weiße Taubnessel

Weißer Stechapfel

Wiesen-Pippau

Wiesen-Fuchsschwanzgras

Wiesen-Kerbel

Wiesen-Klee

Wiesen-Lieschgras

Wiesen-Schaftgarbe

Wilde Karde

Wilde Malve

Wilde Möhre

Windblumen-Königskerze

Winter-Linde

Wolliges Honiggras

Z

Zottiges Franzosenkraut

Zypressen-Wolfsmilch

 

weiterführende Informationen / Seiten zu Pflanzen:

Bundesamt für Naturschutz BfN FloraWeb: https://www.floraweb.de/ 

NaturaDB https://www.naturadb.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Städtetag sieht Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung von Klimawandelfolgen - mehr GRÜN IN DER STADT

Hitze und Dürre:Auswirkungen und Maßnahmen -  Beschluss des Vorstandesdes Städtetages Nordrhein-Westfalen

29. März 2023

Hitzetage, Tropennächte und Hitzewellen belasten zunehmend die Lebensqualität und stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko für die Stadtbevölkerung dar. Zudem führen Hitze und Dürre zu erheblichen Folgeschäden sowohl für die Bäumeund Grünflächen als auch für die städtische Infrastruktur.

Die Städte in Nordrhein-Westfalen sind aufgrund ihres hohen Versiegelungsgrads besonders von Extremtemperaturen betroffen.

Der Vorstand betont, dass verstärkt Maßnahmen notwendig werden, um diesen Risiken zu begegnen und Folgekosten in erheblichem Ausmaß abzuwenden. Hier sind alle Ebenen gefordert.

...

weitere Informationen

auf https://www.staedtetag-nrw.de/positionen/beschluesse/2023/345-hitze-und-duerre-auswirkungen-und-massnahmen

 

und im

Positionspapier "Grün in der Stadt" Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages

 
Dt. Ärzteblatt , Montag, 14. August 2023 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145237/Gruenen-Politiker-legen-Plan-zur-Klimaanpassung-vor

Grünen-Politiker legen Plan zur Klimaanpassung vor:

Düsseldorf – Städte und Natur müssen nach Ansicht der Grünen besser gegen den Klimawandel gewappnet werden. Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jan-Niclas Gesenhues, und der nord­rhein-westfälische Grünen-Landeschef Tim Achtermeyer legten dafür nun einen Zehn-Punkte-Plan vor, der als „Debattenbeitrag“ gedacht sei.

Unter anderem sprechen sich die Politiker in dem Papier für einen Handel mit Flächenzertifikaten gegen die beschleunigte Versiegelung von Flächen durch den Bau von Straßen und Häusern aus. Dabei bekämen Kom­munen Zertifikate für den Bau auf Naturflächen zugeteilt und könnten je nach Bedarf Zertifikate zu- oder ver­kaufen.

Außerdem fordern die Politiker den Vorrang der Versorgung der Menschen mit Trinkwasser vor „Luxusattitü­den“ wie etwa Golfplätze, die in Trockenzeiten intensiv bewässert werden müssen. Darüber hinaus sollten Wälder in öffentlichem Besitz vermehrt aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden.

„Wenn wir unseren Wohlstand und unser gutes Leben sichern wollen, müssen wir neben dem aktiven Klima­schutz unsere Städte und unsere Natur widerstandsfähiger machen und für die Klimaveränderungen wapp­nen“, erklärten Gesenhues und Achtermeyer. Sowohl im Bund als auch in NRW sind die Grünen Regierungs­parteien. 

 

 

EUHG 21.09.2023 Oberster EU-Gerichtshof: Deutschland hat bei Naturschutz versagt

https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/oberster-eu-gerichtshof-deutschland-hat-bei-naturschutz-versagt/

" Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am Donnerstag fest, dass Deutschland es versäumt hat, stark gefährdete Arten zu schützen. Vor mehr als einem Jahrzehnt wurden zum Schutz dieser Arten europaweit Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, das darauf abzielt, wichtige Ökosysteme für geschützte Arten im gesamten EU-Gebiet zu erhalten. In Deutschland wurden etwa 4.600 Gebiete ausgewiesen, doch der Bund und die Länder haben es versäumt, sie angemessen als Schutzgebiete zu deklarieren.

„Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung von […] Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen zu verhindern. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken haben sich diese Lebensraumtypen erheblich verkleinert oder sind ganz verschwunden“, stellte die Europäische Kommission bereits 2019 fest.

Am Donnerstag (21. September) bestätigten die obersten Richter der EU, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Mit dem Versäumnis, 88 Gebieten als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen, hat Berlin gegen die Habitat-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1992 verstoßen, die einer der Eckpfeiler der EU-Biodiversitätspolitik ist. Darüber hinaus wurden für rund 700 Gebiete nicht genügend spezifische Kriterien festgelegt, so das EuGH-Urteil.

Insbesondere stellte das Gericht fest, dass der rechtliche Schutz für den seltenen Schierlings-Wasserfenchel, eine Pflanzenart, die vor allem an den Ufern der Elbe vorkommt, nicht ausreichend war. So war diese Art in den Umweltverträglichkeitsprüfungen überhaupt nicht aufgeführt.

Außerdem wurde in Deutschland nicht ausreichend zwischen „Naturschutz“ und „Wiederherstellung“ unterschieden. Damit wurde ein früheres Gerichtsurteil nicht berücksichtigt, das besagt, dass diese beiden Bereiche getrennt und mit unterschiedlichen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.

„Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand“, stellte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fest.

Die Regierung wird die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Auf Anfrage von Euractiv lehnte das Bundesjustizministerium eine Stellungnahme ab, das Bundesumweltministerium war nicht zu erreichen.

Ein vernichtendes Urteil

Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Umweltschutzpolitik, so Aktivisten.

„Unverbindlich, unspezifisch und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was in den Schutzgebieten selbst schon sieht“, betonte Krüger.

Das Urteil sollte als letzte Warnung gesehen werden, so Krüger.

„Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen“, so Krüger weiter.

Während das Gericht die Behauptung der Kommission unterstützte, dass eine relativ geringe Zahl von Schutzgebieten nicht tatsächlich geschützt werde, teilte es nicht die Bedenken des NABU, dass Deutschlands gesamter Ansatz zum Naturschutz von Anfang an mangelhaft sei.

Das Gerichtsurteil könnte auch Folgen für die deutsche Energiewirtschaft haben.

Der Konflikt mit den Naturschutzbestimmungen ist seit langem ein Hauptanliegen der deutschen Onshore-Windkraftindustrie, die bereits jetzt Schwierigkeiten hat, die Ausbauziele zu erreichen.

Es bleibt abzuwarten, ob eine frühere Vereinbarung zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, die Entwickler nicht mit zu strengen Vorschriften zu belasten, durch das Gerichtsurteil in Frage gestellt werden könnte.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]"

 
 
→ Vielfalt schützen - Naturkrise abwenden - NABULandingpage

Updates

tagessschau 18.1.2024:  EU-Beirat  -Mehr Anstrengungen für Erreichen der Klimaziele nötig: 

"Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es laut Wissenschaftlern aber Nachholbedarf. Der EU-Klimabeirat legte nun 13 Maßnahmen vor - und sieht vor allem die einzelnen Staaten in der Pflicht.

Für das Erreichen der EU-Klimaziele muss Forschern zufolge mehr getan werden - insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft. Zwar werde das Potenzial des sogenannten "Fit for 55"-Pakets für weniger CO2-Emissionen in der EU anerkannt, hieß es in einem Bericht des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel. Zusätzliche Maßnahmen seien jedoch unerlässlich, wenn die Staatengemeinschaft ihr Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 erreichen wolle.

"Das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 ist ein Wettlauf mit der Zeit, und wir können es uns nicht leisten, uns jetzt zurückzulehnen“, sagte Ottmar Edenhofer, Vorsitzender des EU-Klimabeirats sowie Direktor und Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung."  https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-klimabeirat-klimaziele-100.html

 

 
 
 
 

Verkehrsberuhigung des Lippemündungsraums

Projekt Beruhigung des Lippemündungsraumes - hier Bereich Lippedorf

Bürgerbegehren der Bürger*innen von Lippedorf / Wesel  7. August 2019

An den

Kreis Wesel                                                                      Rat der Stadt Wesel

Landrat Dr. Ansgar Müller                                               Büro der Bürgermeisterin

Reeser Landstraße 31                                                     Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel                                                                     46483 Wesel

 

Wir, die Bürger*innen von Lippedorf

schlagen i.R. eines Bürgerbegehrens vor,

die Frankfurter Straße (L369) im Bereich unseres Dorfes Lippedorf / Wesel

zwischen Emmelsumer Straße und Willy-Brandt-Straße (B8)

in eine Sackgasse mit Zufahrt von der Emmelsumer Straße zu verwandeln.

 

Begründung:

Lippedorf ist ein alt gewachsenes Straßen-Dorf an der Frankfurter Straße.

Es befindet sich im Lippemündungsraum im Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Im Landschaftsplan des Kreises Wesel ist es als Entwicklungsraum E14 und Maßnahmenraum M27 und als Vorrangbereich bezeichnet. Lippedorf ist im aktuell gültigen Lärmaktionsplan des Stadt Wesel als besonders betroffener Bereich gekennzeichnet.

Die besondere Gefährdung der Dorfbürger resultiert aus folgenden strukturellen Besonderheiten:

die angesprochene Straße verläuft direkt durch das Dorf, wobei die Häuser bis wenige Meter an die Frankfurter Straße heranreichen:

sämtliche chemischen und physikalischen Immissionen aus den KFZ Motoren wirken durch die unmittelbare Nähe besonders intensiv bzw. konzentriert, so chemische Feinstäube mit krebserregenden Substanzen (z.B. Dieselmotoremissionen, Reifenabrieb), Lärmeinwirkungen und mechanische Erschütterungen des Bodens bei (Schwer-)lastverkehr. Die o.g. Immissionen stellen mittelbar ebenso eine psychische Belastung dar.

durch die Tatsache, dass Häuser auf beiden Seiten der betroffenen Straßenabschnitte stehen, kommt es zu einer weiteren Konzentrierung, teils Verstärkung der chemischen und physikalischen Effekte z.B. durch Reflexions-/Rückkopplungs-/Resonanzeffekte bei Lärmeinwirkungen und durch Behinderung der Diffusion in die Umgebung.

Die Frankfurter Straße weist im Bereich des Dorfes eine deutliche Steigung auf, dadurch dass die Kreuzung der Frankfurter Straße mit der Willy Brandt Straße am Ende der Frankfurter Straße auf einem Hügel liegt, an dessen Fuß sich Lippedorf befindet:

Die Beschleunigungsprozesse bei der Auffahrt zur Kreuzung und die Abbremsmanöver bei der Abfahrt nach Lippedorf führen zu einer deutlichen Steigerung der Motoremissionen im Beschleunigungs- bzw. Abbremsvorgang und dadurch zu weiterer chemischer wie physikalischer (u.a. akustischer) Belastung.

Die Problematik wird weiter dadurch verstärkt, dass die Straßenführung durch eine Kurve nicht vollständig einsehbar ist, sodass die o.g. Prozesse verstärkt unharmonisch, abrupt erfolgen.

Der Abstand zwischen Lippedorf und der Kreuzung Frankfurter Straße – Willy Brandt Straße beträgt nur 160 Meter:

Bei roter Ampelphase und Stopp an der Kreuzung stauen sich die KFZ bereits jetzt durch Lippedorf bis in den Bereich des Naturschutzgebietes (Frankfurter Straße 19/19a) hinein. Mit Zunahme des Verkehrs wird die Länge und die Dauer dieser Stau-Situationen weiter zunehmen und die bereits bestehenden Belastungen deutlich intensivieren.

Die geplanten Veränderungen der unmittelbaren Umgebung:

- Ausbau der Weseler Südumgehung B58n,

- Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens,

- Ausbau der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen (Betuwe-Linie)

werden zu einer – weiteren - deutlichen chemischen, physikalischen und psychischen Belastung des Dorfes und seiner Umgebung inklusive des Naturschutzgebietes insb. durch Zunahme von Straßen- und Schienenverkehr führen und die Dorf-Bewohner wie die Fauna und Flora stören und gefährden.

Zu erwartende Vorteile:

Eine deutliche Reduktion der Belastung von Lippedorf inkl. seiner Wohnbevölkerung und Fauna/Flora in den ausgewiesenen Naturschutz-/Landschaftsschutzflächen (Entwicklungsraum E14, Maßnahmenraum M27) ist zu erwarten; dies bedeutet Schutz und Förderung der Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft und des vorhandenen Biotopraumes im Biotopverbund.

Die bereits jetzt im Weseler Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen kommen zur Anwendung.

Durch den Wegfall der Kreuzungsampel Frankfurter Straße / Willy-Brandt-Straße ist ein deutlich verbesserter Fluß auf der Willy-Brandt-Straße / Hindenburgstraße (B8) zu erwarten. Dies ist angesichts des zu erwartenden zunehmenden Verkehrs durch Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens und durch den B58n Neubau von relevantem Vorteil.

Durch den vermehrten Verkehrsfluß auf einem Teilstück der Emmelsumer Straße infolge Umlenkung der jetzigen Verkehrsströme von der Frankfurter Straße in Lippedorf auf die Emmelsumer Straße profitieren die dortigen Firmen von einer vermehrten Wahrnehmung durch die Verkehrsteilnehmer. Auf dem Verkehrsumleitungsstück auf der Emmelsumer Straße befinden sich keine Wohngebäude, sondern nur Geschäftsgebäude / Firmengelände. Die Gebäude auf der Willy-Brandt- / Hindenburgstraße auf dem Umleitungsstück sind einerseits nur auf einer Seite der Straße gelegen, andererseits deutlich weiter von der Straße entfernt als die Häuser auf der Frankfurter Straße, sodass die entstehende Mehrbelastung durch vermehrten Verkehr nicht so stark wiegt wie auf der Frankfurter Straße und außerdem die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Wegfall der Ampel die Verkehrsdichte verringern dürfte.

Der Naherholungscharakter und die Tourismusfreundlichkeit des Lippemündungsraumes wird durch die verbesserte Natürlichkeit/Naturnähe des Fahrrad- und Wanderweges um den Lippemündungsraum im Bereich von Lippedorf deutlich verbessert. Die Natur- und Naherholungsachse von und durch Wesel wird deutlich gestärkt.

Die Maßnahme schützt den Lippemündungsraum in einem international bedeutenden Vorzeigeprojekt des Lippeverbandes – Projekt Lebendige Lippe - Renaturierungsprojekt der Lippe in Lippedorf.

Durch Verlagerung der Bushaltestellen in Lippedorf Frankfurter Straße 17 und von der Willy-Brandt-Strasse in den Einmündungsbereich der Frankfurter Straße in die B8 entfallen Bushaltestellen auf der Frankfurter Straße in Lippedorf (Hausnummer 17) und auf der Willy-Brandt-Straße.

Die Maßnahme unterstützt und verwirklicht Entwicklungsziele von Bundesland NRW (Landesentwicklungsplan), Kreis (Landschaftsplan) und Stadt Wesel (Lärmaktionsplan, Regionalplan) und Lippeverband.

Zu erwartender Aufwand:

Straßensperre am Ende der Frankfurter Straße vor der Einmündung in die Willy-Brandt-Straße. Neue Beschilderung an der (dann ehemaligen) Kreuzung und im Einfahrtbereich in die Sackgasse (Emmelsumer Straße).

Abschalten der Kreuzungsampel im Bereich Kreuzung Frankfurter Straße / Willy-Brandt- Straße (Fußgängerampel verbleibt).

Verlegung der Bushaltestellen Frankfurter Straße 17 und Willy-Brandt-Straße in den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße / Willy-Brandt-Straße.

Evt. Verlegung des Briefkastens in Lippedorf in den Bereich der neuen Haltestelle.

 

 

 

Verkehrsberuhigung: Fahrradstraße Lippedorf

 

 

Projekt

Umwandlung der Frankfurter Straße im Abschnitt Wesel - Lippedorf

zwischen der Kreuzung Frankfurter Straße + Emmelsumer Straße und der Kreuzung Frankfurter Straße + B8 / Willy-Brand-Straße

zu einer Fahrradstraße bzw. einer Radschnellverbindung mit Mitnutzung durch die Anlieger

 

Mit Datum 17.6.2020 hat der Rat der Stadt Wesel beschlossen, den Ausbau des Fahrradwege-/-straßennetzes zu fördern und die Stadt Wesel am Wettbewerb "Naturstadt" teilnehmen zu lassen.

Die Stadt Wesel hat auf ihren Internetseiten eine eigene Seite "Fahrradfreundliches Wesel" geschaffen, auf dem hinterlegten Fahrastadtplan ist das letzte aufgeführte Projekt 2019 " Fertigstellung Fuß- und Radweg im Lippemündungsraum Teil B Auszeichnung als „Bester Newcomer“ beim Stadtradeln 2019.

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums nimmt diese erklärten und schriftlich dokumentierten Ziele der Stadt zum Anlaß, die Umwandlung der Frankfurter Straße in Lippedorf zu einer Fahrradstraße anzuregen.

Die vielfältigen positive Auswirkungen auf die Fahrradfahrer*Innen, Bürger*Innen, Natur, Umwelt und Klima einer solchen Maßnahme begründen die Sinnhaftigkeit eines solchen Unterfangens.

Am 10. November 2020 haben wir den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel unsere Anregungen zugesendet.

Unser Schreiben ist hier als pdf. Dokument mit allen Details der Anregungen und Argumente einsehbar, ladbar:

2020_11_10_Antrag-Fahrradstrasse.pdf

 Wir sind gespannt auf die Reaktion und werden die Antworten ebenfalls hier veröffentlichen.

 

Verweis: Projekt Verkehrsberuhigung des Lippemündungsraums https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/verkehrsberuhigung-des-lippemuendungsraums 

 

Antworten:

SPD vom 17. November 2020:  SPD_Antwort_2020_11_17.pdf

Bündnis90/Die Grünen vom 25. November 2020: AntwortGruene 2020 11 25.pdf

 

Info zum Projekt in der NRZ+ vom 7.12.2020

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/die-anwohner-in-wesel-lippedorf-wollen-weniger-verkehr-id231086752.html

 

 

 

Artikel in Rheinischer Post RP vom 17. Dezember 2020

leider nicht online verfügbar gemacht...

 

FRÜHJAHR 2021 - die Ergebnisse des Fahrradklima-Testes des ADFC sind da -

am 16.3.2021 ist der ADFC enttäuscht von der Situation in NRW

https://www1.wdr.de/nachrichten/adfc-fahrrad-klima-test-100.html

und Wesel s Situation ist leider schlechter geworden...   

ein guter Grund, z.B. auf den Verbesserungsvorschlag unserer Initiative einzugehen

 

 

Update Februar 2023: Nationaler Radverkehrsplan 3.0veröffentlicht: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html

*

→ Übersichtsseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV

zum Thema

RADVERKEHR

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrrad-uebersicht.html

 

Kreis Wesel Mobilitätskonzept - Radfahren   https://www.kreis-wesel.de/de/themen/radverkehr/ und https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/mobilitaet/

Radfahren im Kreis Wesel macht bereits sehr viel Spaß. Das Radwegenetz ist gut ausgebaut und ausgeschildert, es kann aber noch besser werden.Mit diesem Ziel hat der Kreistag im Dezember 2021 beschlossen, dass der Kreis Wesel sich um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) bemüht. Für seine Bewerbung muss der Kreis zunächst seine Fahrradfreundlichkeit unter Beweis stellen. Schwerpunkte zur Förderung des Radverkehrs sind:

Umsetzung eines Regionalen Radwegenetzes:

Als konzeptionelle Grundlage für den Ausbau der Radinfrastruktur dient das Regionale Radwegenetz des Regionalverband Ruhr (RVR). Der Kreis hat hieraus die notwendigen Maßnahmen an seinen Kreisstraßen abgeleitet und im Verkehrswegebauprogramm 2022-2032 verankert. Darüber hinaus befindet sich die Kreisverwaltung im Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW über die Maßnahmen an kommunalen Straßen, Landes- und Bundesstraßen.

Weitere Radschnellverbindungen im Kreis Wesel:

Neben der sich bereits in der Planung befindlichen Verlängerung des Radschnellweges 1 (RS1) bis Moers, hat der Kreis zusammen mit den Städten Moers und Kamp-Lintfort eine Machbarkeitsstudie für eine weitere linksrheinische Radschnellverbindung in Auftrag gegeben. Die Vergabe einer weiteren Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Wesel-Voerde-Dinslaken ist in der Vorbereitung.

Knotenpunktsystem: https://www.kreis-wesel.de/de/tourismus-wirtschaft/knotenpunktsystem/

Neben der bekannten rotweißen Wegweisung des Radverkehrsnetzes NRW gibt es im Kreis Wesel auf über 570 km Radwegen ein Knotenpunktsystem mit insgesamt 132 Knotenpunkten, die die Routenplanung und Orientierung sehr erleichtern (s. Link).

Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems:

In enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen plant der Kreis Wesel den Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV und als wesentlichen Eckpfeiler eines kreisweiten Netzes von Mobilstationen.

Stadtradeln: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/stadtradeln/

Gemeinsam mit seinen Kommunen nimmt der Kreis Wesel am Stadtradeln (s. Link) teil. Die abgestimmte Teilnahme geht auf eine Initiative des Klimabündnisses der Kommunen im Kreis Wesel zurück.

Knotenpunktsystem: 

Neben der bekannten rotweißen Wegweisung des Radverkehrsnetzes NRW gibt es im Kreis Wesel auf über 570 km Radwegen ein Knotenpunktsystem mit insgesamt 132 Knotenpunkten, die die Routenplanung und Orientierung sehr erleichtern (s. Link).

 

 

 

 

 

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