was von dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens zu erwarten ist -
aus: Schallgutachten zum Rhein-Lippe-Hafen gekommen (AFI 2018):
Da die Lebensräume der Vögel durch Geräusche eingeschränkt werden können, wurden im Lärmgutachten auch die Auswirkungen des mit der Planung einhergehenden Gewerbelärms betrachtet, da in der näheren Umgebung zum Rhein-Lippe-Hafen Bruträume von Vögeln festgestellt wurden. Hierfür wurde zunächst untersucht, ob sich eine kontinuierliche oder eher diskontinuierliche Geräuschkulisse ausbilden kann. Zu diesem Zweck wurde eine Simulation eines möglichen Pegel-Zeit-Verlaufes von Geräuschen mehrerer Betriebe vorgenommen. Als Reverenz für die Simulation wurden die tatsächlichen Geräuschimmissionen des am Hafen Emmelsum (Voerde) ansässigen Betriebes Jerrich gewählt. Im Ergebnis überschreiten in ca. 25 % der Zeit des simulierten Pegel-Zeit-Verlaufes die Geräuschimmissionen den Mittelungspegel der fiktiven Betriebe.
Die Pausen zwischen den Geräuschereignissen liegen zwischen wenigen Sekunden und bis zu fünf Minuten. Pausen von mehr als einer Minute treten in ca. 40 % der Zeit auf. Da die Pausen so lang sein müssen, dass Vögel in ihrem Kommunikationsverhalten nicht mehr gestört werden, d.h. eine Überdeckung der Vogelstimmen durch ein Dauergeräusch nicht vorliegt,
kann daher resümiert werden, dass die betriebsbedingten Störwirkungen der Hafenentwicklung geringer einzuschätzen sind als bei einer stark befahrenen Straße, die ab etwa 20.000 Kfz/ 24 h eine Dauerkulisse darstellen. Der hier simulierte Zeitverlauf der Schallereignisse entspricht vielmehr einem Verkehrsaufkommen kleinerer Straßen mit einem diskontinuierlichen Verlauf der Geräusche.
Da die Firma GS-Recycling GmbH & Co. KG im Hafenbecken eine Schiffsreinigungsanlage plant, von der kontinuierliche Geräusche ausgehen würden, wurden auch die möglichen damit einhergehenden Einflüsse auf planungsrelevante Vogelarten beurteilt.
Innerhalb des Wirkbereichs der 50-, 55- und 60-dB(A)tags-Isophonen der geplanten Schiffsreinigungsanlage konnten Vorkommen von Bluthänfling, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Kiebitz, Rauchschwalbe, Star, Turmfalke und Wiesenpieper nachgewiesen werden (s. Abb. 3).
Lediglich beim Kiebitz handelt es sich um eine lärmempfindliche Art. Für die Feldlerche hingegen ist Lärm am Brutplatz nicht von Relevanz und für den Wiesenpieper nicht ausschlaggebend für die Brutplatzwahl. Die geplante Schiffsreinigungsanlage hat somit keine Auswirkungen für die CEF-Fläche für Feldlerche und Wiesenpieper östlich des Bebauungsplanes Nr. 233.
Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 29-30, Mai 2019