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Lippedorfs Weißstörche*    

           

* streng geschützte Tierart nach §1 Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1) https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.html | besonders geschützt (Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie) https://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/artenportraits/detail/weissstorch/

Der Wappenvogel des NABU ist regelmäßiger Gast im Lippemündungsraum und scheint sich insbesondere auf den Lippeauen in Lippedorf wohl zu fühlen.

Im Frühjahr 2020 wurde ein Storchenhorst in Lippedorf an der Emmelsumer Kanalschleuse bei Martin Toonen bezogen und hat Nachwuchs bekommen. 

Lippedorfs Bürger haben sich mit der Stiftung Störche NRW beraten und planen weitere Storchenhorste für unsere Weißstörche zu bauen (→ Info April 2020, März 2023).

 

 Update April 2020: Lippedorf hat seinen zweiten Storchenhorst gebaut: siehe Aktuelles April 2020

 

 

 

 

 

 

 " Es sind Bruten auf einem Kunsthorst in der Splittersiedlung an der Emmelsumer Straße bekannt.  Der Brutplatz war auch 2019 aktuell besetzt.

Der Weißstorch ist laut LANUV (2019a) ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher im tropischen Afrika überwintert. Die Zugscheide verläuft durch Nordrhein-Westfalen. Die hier brütenden Weißstörche können sowohl über die Westroute (Gibraltar) als auch über die Ostroute (Bosporus) ins Winterquartier ziehen.

Der Lebensraum des Weißstorchs sind offene bis halboffene bäuerliche Kulturlandschaften. Bevorzugt werden ausgedehnte feuchte Flussniederungen und Auen mit extensiv genutzten Grünlandflächen.

Vom Nistplatz aus können Weißstörche über weite Distanzen (bis zu 5-10 km) ihre Nahrungsgebiete aufsuchen. Die Brutplätze liegen in ländlichen Siedlungen, auf einzeln stehenden Masten (Kunsthorste) oder Hausdächern, regelmäßig auch auf Bäumen. Alte Horste können von den ausgesprochen nistplatztreuen Tieren über viele Jahre genutzt werden. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab März/ April die Eiablage, bis Ende Juli sind alle Jungen flügge.

Der Schwerpunkt der Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegt in der Weseraue von Petershagen bis Schlüsselburg sowie in der Bastauniederung.

Daneben brüten Weißstörche unter anderem auch am Unteren Niederrhein,

in der Lippe-Aue von Recklinghausen bis Lippstadt, in der Emsaue bei Rietberg, in den Kreisen Gütersloh und Paderborn sowie in der Stadt Münster.

Durch die Vernichtung von Feuchtgebieten sowie die Zerstörung von Feuchtwiesen und Flussauen nahm der Brutbestand seit Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts kontinuierlich ab. Der Tiefstand wurde 1991 mit drei Horstpaaren erreicht. Infolge umfangreicher Schutzmaßnahmen hat sich der Bestand wieder erholt. Der Gesamtbestand beziffert sich auf 320 Brutpaare (2018). Die Art befindet sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand.

Nach FLADE (1994) zeigt die Art eine Fluchtdistanz von unter 30 bis 100 m. Nach GARNIEL & MIERWALD (2010) zeigt der Weißstorch eine maximale Effektdistanz von 100 m."

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 75, Mai 2019

 

Störche im Lippemündungsraum - Bilder Chronologie
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