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Pflanzen

 

Als bemerkenswerte Arten kommen u.a. vor:

Pflanzen: Froschbiss, Schwanenblume (RL 3), Gemüse-Lauch (RL 3), Wiesenprimel, Wiesen-Salbei (RL 3N), Kleiner Klappertopf (RL 3), FrühlingsFingerkraut, Silbergras (RL 3), Loire-Segge(RL 3), Sand-Segge (RL 3), Heidenelke (RL 3), Frühe Segge (RL 2N), Taubenkropf (RL 3), Rauhaar-Veilchen, Osterluzei (RL 3), Platterbsen-Wicke (RL 2), Wiesen-Gerste (RL 2), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Frühlings-Segge (RL 3), Gewöhnliche Ochsenzunge (RL 2), Eisenkraut,
Schwarzpappel (RL 2), Feld-Ulme (RL 1), Flatter-Ulme (RL 2), NelkenHaferschmiele (RL 3), Frühe Haferschmiele (RL 3), Kümmelblättriger Haarstrang
(RL 3), Strandsimse (RL 3), Wildes Stiefmütterchen (RL 3), Feldmannstreu, Weide-Kammgras, Mausohr-Habichtskraut (RL 0).

 lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

 


 

" Naturschutzgebiete (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9)

nimmt mit Ausnahme des Plangebietes den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.


Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter

Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und

Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).


Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur

Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes.

Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der

besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 9, Mai 2019

 

" Landschaftsschutzgebiete (LSG)


Innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes sind die Landschaftsschutzgebiete L 13 "Wesel-Datteln-Kanal, Lippedorf" (östlich des Plangebietes) und L 14 "Der Huck" (südöstlich des Plangebiete) und festgesetzt.

Die Unterschutzstellung erfolgte beim L 13 insbesondere zur Erhaltung des überwiegend "ackerbaulich genutzten Landschaftsraumes mit Hecken, Kopfbäumen, Feldgehölzen, kleineren Laubmischwäldern, einer z.T. bewaldeten Binnendüne, Brachflächen sowie Sandmagerrasen und Magerwiesen".

Zudem dient der Schutzzweck zur Erhaltung des Lebensraumes für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und aufgrund seiner Ausstattung als "Kulturlandschaftsraum mit gliedernden Gehölzstrukturen und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild".


Der Schutzzweck des L 14 bezieht sich vor allem auf die "Erhaltung und Entwicklung der Binnenaue mit einem gut ausgeprägten kleinstrukturierten Nutzungsmosaik, mit z.T. feuchten Grünlandflächen, Hecken, Kopfbäumen und Feldgehölzen" als wertvoller Biotopkomplex und zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie aufgrund "der besonderen Bedeutung der vielfältig ausgestatteten und abwechslungsreichen, typisch niederrheinischen Kulturlandschaft".

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

" Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel ordnet das Untersuchungsgebiet (UG UVS) im nördlichen Teil dem Entwicklungsraum E 13, "Lippeaue" (911 ha) zu.

Entwicklungsziele
Seite

Lippedorf, Naturschutz, Landschaftsschutz, Pflanzen