Skip to main content

Seite 2 von 5: Entwicklungsziele

Folgende Entwicklungsziele werden angestrebt:

- Die Erhaltung einer

in weiten Teilen noch ursprüngliche Auenkulturlandschaft (u.a. Auenwaldrelikte, Röhrichte, Großseggenriede, Feuchtgrünland, Altarme)

und insbesondere im Hinblick auf die

Vernetzungsfunktion

zu optimieren (E 13).

- Die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß FFH-Richtlinie wie (ErlenEschen- und Weichholzauenwälder, Sandheiden und Sandtrockenrasen auf Binnendünen, natürliche eutrophe Seen und Altarme, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen) sowie die Populationen der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzwecken zu entwickeln.

- Die Uferbereiche, Altmäander und Kleingewässer sind zu erhalten und naturnah zu optimieren. Der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Sohlenerosion ist mit naturnahen Mitteln entgegenzuwirken. Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.


Die S(plitters)iedlungen an der Emmelsumer Straße bzw. an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße sowie Bereiche südöstlich davon werden dem Entwicklungszielraum E 14 "Wesel-DattelnKanal, Lippedorf" (172 ha)

des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel zugeordnet.

Für diesen Raum sind folgende Entwicklungsziele benannt:

- Die gliedernden, belebenden und biotopvernetzenden Landschaftselemente (Feldgehölze, Hecken und Kopfbäume) sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die vorhandenen naturnahen Kulturbiotope (z. B. Heiden, Magerrasen) und geomorphologischen Strukturen (z. B. Binnendünen) sind zu erhalten und zu optimieren.

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

 

  • Festsetzungen

Für die Maßnahmenräume M 24 bis M 28 (Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel) sind im Textband des Landschaftsplanes folgende Festsetzungen bestimmt:

"Lippemündungsraum" (M 26), ca. 189 ha

Entwicklungsmaßnahmen:
• Anlage einer überflutungsgeprägten Sekundäraue und Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte) durch natürliche Sukzession
• Anlage von Hochflutrinnen, Klein-, Flachgewässern, Blänken und altarmähnlichen Gewässern
• Neutrassierung und naturnaher Ausbau der Lippe
• Errichtung einer Sohlgleite oberhalb des Mündungsbereiches in den Rhein
• Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht-) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel


Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung von Magerwiesen
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen

"Lippedorf und Oberemmelsum" (M 27), ca. 45 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• Überführung von strukturarmen Nadelholzbeständen in reich strukturierte, standortgerechte bodenständige Laub-/ Mischwaldbestände
• Anlage von Biotopstrukturen (insg. ca. 0,1-0,3 ha):
• Anlage von Feldrainen und Krautsäumen, Umwandlung von Acker in Grünland* insbesondere auf den Binnendünen

Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung der Heide- und Magerrasenflächen

"Lippeaue" (M 28), ca. 704 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• naturnahe Entwicklung der Lippe und grünlandgeprägte Entwicklung der Lippe-Aue , insbesondere Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte und Seggenrieder) durch natürliche Sukzession und Anlage von Kleingewässern und Blänken (ca. 5-10 ha)
• Unterstromige Anbindung des Lippealtarmes Obrighoven
• Umwandlung von Acker in Grünland*

Optimierungsmaßnahmen:
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen*

Spezifische Maßnahmen (vgl. Kap. 5.3):
• Optimierung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der Sandmagerrasen auf Binnendünen, der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sowie der feuchten Hochstaudenfluren mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der natürlichen eutrophen Seen und Altarme und der Fließgewässer mit ihrer typischen Flora und Fauna

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 12-13 , Mai 2019

 

Schutzwürdiges Biotop
Seite

Lippedorf, Naturschutz, Landschaftsschutz, Pflanzen