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Pflanzen

 

Als bemerkenswerte Arten kommen u.a. vor:

Pflanzen: Froschbiss, Schwanenblume (RL 3), Gemüse-Lauch (RL 3), Wiesenprimel, Wiesen-Salbei (RL 3N), Kleiner Klappertopf (RL 3), FrühlingsFingerkraut, Silbergras (RL 3), Loire-Segge(RL 3), Sand-Segge (RL 3), Heidenelke (RL 3), Frühe Segge (RL 2N), Taubenkropf (RL 3), Rauhaar-Veilchen, Osterluzei (RL 3), Platterbsen-Wicke (RL 2), Wiesen-Gerste (RL 2), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Frühlings-Segge (RL 3), Gewöhnliche Ochsenzunge (RL 2), Eisenkraut,
Schwarzpappel (RL 2), Feld-Ulme (RL 1), Flatter-Ulme (RL 2), NelkenHaferschmiele (RL 3), Frühe Haferschmiele (RL 3), Kümmelblättriger Haarstrang
(RL 3), Strandsimse (RL 3), Wildes Stiefmütterchen (RL 3), Feldmannstreu, Weide-Kammgras, Mausohr-Habichtskraut (RL 0).

 lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

 


 

" Naturschutzgebiete (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9)

nimmt mit Ausnahme des Plangebietes den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.


Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter

Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und

Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).


Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur

Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes.

Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der

besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 9, Mai 2019

 

" Landschaftsschutzgebiete (LSG)


Innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes sind die Landschaftsschutzgebiete L 13 "Wesel-Datteln-Kanal, Lippedorf" (östlich des Plangebietes) und L 14 "Der Huck" (südöstlich des Plangebiete) und festgesetzt.

Die Unterschutzstellung erfolgte beim L 13 insbesondere zur Erhaltung des überwiegend "ackerbaulich genutzten Landschaftsraumes mit Hecken, Kopfbäumen, Feldgehölzen, kleineren Laubmischwäldern, einer z.T. bewaldeten Binnendüne, Brachflächen sowie Sandmagerrasen und Magerwiesen".

Zudem dient der Schutzzweck zur Erhaltung des Lebensraumes für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und aufgrund seiner Ausstattung als "Kulturlandschaftsraum mit gliedernden Gehölzstrukturen und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild".


Der Schutzzweck des L 14 bezieht sich vor allem auf die "Erhaltung und Entwicklung der Binnenaue mit einem gut ausgeprägten kleinstrukturierten Nutzungsmosaik, mit z.T. feuchten Grünlandflächen, Hecken, Kopfbäumen und Feldgehölzen" als wertvoller Biotopkomplex und zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie aufgrund "der besonderen Bedeutung der vielfältig ausgestatteten und abwechslungsreichen, typisch niederrheinischen Kulturlandschaft".

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

" Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel ordnet das Untersuchungsgebiet (UG UVS) im nördlichen Teil dem Entwicklungsraum E 13, "Lippeaue" (911 ha) zu.


Folgende Entwicklungsziele werden angestrebt:

- Die Erhaltung einer

in weiten Teilen noch ursprüngliche Auenkulturlandschaft (u.a. Auenwaldrelikte, Röhrichte, Großseggenriede, Feuchtgrünland, Altarme)

und insbesondere im Hinblick auf die

Vernetzungsfunktion

zu optimieren (E 13).

- Die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß FFH-Richtlinie wie (ErlenEschen- und Weichholzauenwälder, Sandheiden und Sandtrockenrasen auf Binnendünen, natürliche eutrophe Seen und Altarme, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen) sowie die Populationen der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzwecken zu entwickeln.

- Die Uferbereiche, Altmäander und Kleingewässer sind zu erhalten und naturnah zu optimieren. Der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Sohlenerosion ist mit naturnahen Mitteln entgegenzuwirken. Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.


Die S(plitters)iedlungen an der Emmelsumer Straße bzw. an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße sowie Bereiche südöstlich davon werden dem Entwicklungszielraum E 14 "Wesel-DattelnKanal, Lippedorf" (172 ha)

des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel zugeordnet.

Für diesen Raum sind folgende Entwicklungsziele benannt:

- Die gliedernden, belebenden und biotopvernetzenden Landschaftselemente (Feldgehölze, Hecken und Kopfbäume) sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die vorhandenen naturnahen Kulturbiotope (z. B. Heiden, Magerrasen) und geomorphologischen Strukturen (z. B. Binnendünen) sind zu erhalten und zu optimieren.

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

 

  • Festsetzungen

Für die Maßnahmenräume M 24 bis M 28 (Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel) sind im Textband des Landschaftsplanes folgende Festsetzungen bestimmt:

"Lippemündungsraum" (M 26), ca. 189 ha

Entwicklungsmaßnahmen:
• Anlage einer überflutungsgeprägten Sekundäraue und Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte) durch natürliche Sukzession
• Anlage von Hochflutrinnen, Klein-, Flachgewässern, Blänken und altarmähnlichen Gewässern
• Neutrassierung und naturnaher Ausbau der Lippe
• Errichtung einer Sohlgleite oberhalb des Mündungsbereiches in den Rhein
• Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht-) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel


Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung von Magerwiesen
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen

"Lippedorf und Oberemmelsum" (M 27), ca. 45 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• Überführung von strukturarmen Nadelholzbeständen in reich strukturierte, standortgerechte bodenständige Laub-/ Mischwaldbestände
• Anlage von Biotopstrukturen (insg. ca. 0,1-0,3 ha):
• Anlage von Feldrainen und Krautsäumen, Umwandlung von Acker in Grünland* insbesondere auf den Binnendünen

Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung der Heide- und Magerrasenflächen

"Lippeaue" (M 28), ca. 704 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• naturnahe Entwicklung der Lippe und grünlandgeprägte Entwicklung der Lippe-Aue , insbesondere Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte und Seggenrieder) durch natürliche Sukzession und Anlage von Kleingewässern und Blänken (ca. 5-10 ha)
• Unterstromige Anbindung des Lippealtarmes Obrighoven
• Umwandlung von Acker in Grünland*

Optimierungsmaßnahmen:
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen*

Spezifische Maßnahmen (vgl. Kap. 5.3):
• Optimierung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der Sandmagerrasen auf Binnendünen, der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sowie der feuchten Hochstaudenfluren mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der natürlichen eutrophen Seen und Altarme und der Fließgewässer mit ihrer typischen Flora und Fauna

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 12-13 , Mai 2019

 


Schutzwürdiges Biotop nach LANUV-Biotopkataster

Das Untersuchungsgebiet (der Lippemündungsraum) liegt gemäß Biotopkataster der LANUV weitgehend im Bereich der Biotopkatasterflächen BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") und BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck"). ... Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße reicht die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 ("Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf") in das UG hinein.

Als Schutzziel wird für die Fläche BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") der Erhalt des Lippe-Altarmes mit seinen Verlandungszonen und Ufergehölzen und Schutz der mageren Grünlandflächen und der Sandmagerrasen auf Dünenresten als wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten genannt.

Den zu großen Teilen durch Kies- und Sandabgrabungen anthropogen umgestalteten Auenbereichen wird trotz starker Beeinträchtigungen eine regionale Bedeutung zugeordnet. Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Flussaue mit Grünlandflächen/ Kleingewässern), die Artenvielfalt und Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzengesellschaften sowie das hohe Entwicklungspotential genannt. Das Gebiet hat Bedeutung für die Artengruppen Vögel (Wasservögel/ Watvögel, Höhlenbrüter), Schmetterlinge und Amphibien.

Darüber hinaus ist die Biotopkatasterfläche BK-4306-160 aufgrund ihrer Flächengröße sowie als Zugvogel-Rastgebiet und geowissenschaftliches Objekt von Bedeutung.

Das Schutzziel der Biotopkatasterfläche BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck") lautet: "Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, reich strukturierten Ausschnitts der Rhein- und Lippe-Aue als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für grünlandtypische Lebensgemeinschaften, insbesondere Erhaltung und Pflege der Kopfbäume und Hecken als Lebensraum für daran gebundene Tierarten".

Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Auewald, Flussaue, Grünlandfläche, Heckenlandschaft) und die kulturhistorische Bedeutung hervorgehoben.


Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße befindet sich am Rande des UG die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 („Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf“), die sich östlich der Frankfurter Straße fortsetzt.

Als Schutzziel wird die Erhaltung und Optimierung eines reich strukturierten Binnendünengebietes mit Sandmagerrasen, brachgefallenem Magergrünland, Verbuschungsstadien und kleinen Birken-Eichenwäldchen in Siedlungsrandlage als Arrondierungs- und Entwicklungsfläche zum angrenzenden NSG und als Lebensraum für zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten benannt.

Als wertbestimmende Merkmale sind das Magergrünland, Magerrasen und eine wertvolle Grünlandfläche mit entsprechenden Rote Liste-Pflanzenarten aufgeführt. Eine Bedeutung besitzt das Gebiet für Geradflügler, Reptilien sowie für sandliebende Insekten und Spinnen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 13-14, Mai 2019

 

 


mit der freien APP Flora incocnita im Lippemündungsraum bestimmte Arten

 

A

Acker-Hornkraut

Acker-Kratzdistel

Acker-Senf

Acker-Vogelknöterich

Acker-Winde

Agapanthus präcox

Ampfer-Knöterich

Aufsteigender Amaranth

B

Bittersüßer Nachtschatten

Blut-Weiderich

Bleitblättrige Platterbse

Breitblättriger Dolden-Milchstern

C

Cornus drummondii

D

Dolden-Milchstern

Drüsiges Springkraut

E

Echtes Labkraut

Echter Buchweizen

Echter Hanf

Echter Steinklee

Einjähriger Feinstrahl

Englisches Hasenglöckchen  - BNatchG (DE) - besonders geschützt | Rote Liste (DE-NW) extrem selten

F

Färber-Saflor

Feld-Ehrenpreis

Feld-Mannstreu

Flockige Königskerze

Frauenflachs, Gewöhnliches Leinkraut

G

Gänseblümchen

Gelbe Resede = Gelber Wau

Gemeine bzw. Gewöhnliche Braunelle

Gewöhnliche Eselsdistel

Gewöhnliche Knoblauchsrauke

Gewöhnliche Kratzdistel

Gewöhnliche Schafgarbe

Gewöhnliche Sonnenblume

Gewöhnliche Traubenkirsche

Gewöhnliche Wegwarte

Gewöhnlicher Beinwell, Arznei-Beinwell

Gewöhnlicher Besenginster

Gewöhnlicher Erbsenstrauch

Gewöhnlicher Hohlzahn

Gewöhnlicher Natternkopf

Gewöhnlicher Rainkohl

Gewöhnliches Barbarakraut

Gewöhnliches Ferkelkraut

Gewöhnliches Hirtentäschel

Giftbeere

Große Klette

Großer Sauerampfer

Gundermann

H

Hahnenkamm, Silberbrandschopf

Hasenglöckchen - atlantisches/englisches,

I

Indisches Springkraut, Drüsiges Springkraut

J

Jakobs-Greiskraut

K

Käsepappel, Weg-Malve

Kanadisches Berufkraut

Kleine Klette

Kleinköpfiger Pippau

Knotige-Braunwurz

Kompass-Lattich

Kriechender Hahnenfuß

Kronen-Wucherblume

L

Lanzett-Kratzdistel

Lösels Rauke

M

Magerwiesen-Margerite

Mittlere Winterkresses

N

Nachtkerze

Norwegisches Fingerkraut

O

Oenothera

P

Persicaria longiseta

Petrorhagia dubia (hairy pink)

Purpurrote Taubnessel

R

Rainfarn

Raue Gänsedistel

Rauhaarige Wicke

Ringelblume

Rosen-Malve

Rote Heckenkirsche

Rote Lichtnelke

Rotkelchige Nachtkerze

Rucola

Rundblättige Glockenblume

Runzliger Windsbock

Ruprechtskraut

S

Saat-Wicke

Scharbockskraut

Schmalblättriger Doppelsame

Schöllkraut

Schwarze Königskerze

Schwarzer Nachtschatten

Seidenhaariger Hartriegel

Selbstkletternde Jugfernrebe

Sibirischer Blaustern

Sigmarskraut, Rosen-Malve

Silber-Fingerkraut

Sommer-Linde

Stinkandorn, Schwarznessel

Stinkender Storchschnabel

Stumpfblättriger Ampfer

T

Tüpfel-Hartheu, Tüpfel-Johanniskraut

W

Wald-Ziest

Weg-Malve

Weicher Storchschnabel

Weiße Taubnessel

Weißer Stechapfel

Wiesen-Pippau

Wiesen-Fuchsschwanzgras

Wiesen-Kerbel

Wiesen-Klee

Wiesen-Lieschgras

Wiesen-Schaftgarbe

Wilde Karde

Wilde Malve

Wilde Möhre

Windblumen-Königskerze

Winter-Linde

Wolliges Honiggras

Z

Zottiges Franzosenkraut

Zypressen-Wolfsmilch

 

weiterführende Informationen / Seiten zu Pflanzen:

Bundesamt für Naturschutz BfN FloraWeb: https://www.floraweb.de/ 

NaturaDB https://www.naturadb.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lippedorf, Naturschutz, Landschaftsschutz, Pflanzen