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Problematik LÄRM

Lärm stört die (akustische) Kommuniktion zwischen Lebewesen und führt dadurch zu Kommunikationsstörungen und Stress.

Beispiel aus dem Naturschutzgebiet in Lippedorf: Das Rufen der Waldkäutze wird übertönt vom Krach der vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge. Das Rufen der Waldkäutze ist für die Menschen dann nicht mehr  hörbar und frau/man kann schlußfolgern, daß der Waldkautz auch für andere Tiere (Waldkautzpartner) nicht mehr zu hören ist.

Lärm ist ein relevanter Störfaktor für die Gesundheit von Lebewesen und führt bei längerer Einwirkung zu Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems, des Stoffwechsels und des Immunsystems und ist mitverantwortlich für Krankheit und Tod an Herzinfarkt, Hirnschlag, Zuckerkrankheit, Allergien, Rheuma und Krebs.

→ SUPPLEMENT: Perspektiven der Kardiologie - Dauerhafte Lärmexposition: Messbare Einflüsse auf das kardiovaskuläre(Herz-Kreislauf) System  -Dtsch Arztebl 2022; 119(37): [22]; DOI: 10.3238/PersKardio.2022.09.16.04: https://www.aerzteblatt.de/archiv/227321/Dauerhafte-Laermexposition-Messbare-Einfluesse-auf-das-kardiovaskulaere-System

Die Lärmbelastung der Region ist auf den Seiten des Geoportal NRW > Themenkarten > Umwelt und Klima > Umgebungslärmkartierung aufrufbar: https://www.geoportal.nrw/themenkarten

Eisenbahn Bundesamt - Lärmbelastung https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/storymaps/stories/27cccc1ebf9b4d07b048475a5b077105

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2018 Leitlinien bezüglich Lärm für Europa veröffentlicht, die Originaltexte inkl. Zusammenfassung in deutscher Sparche finden sich auf folgender Webseite:

http://www.euro.who.int/en/health-topics/environment-and-health/noise/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region, die deutsche Zusammenfassung auf:  http://www.euro.who.int/en/health-topics/environment-and-health/noise/publications/2018/environmental-noise-guidelines-for-the-european-region-executive-summary-2018.

Aus den Empfehlungen der WHO für Europa:

Straßenverkehrslärm

Für die durchschnittliche Lärmbelastung empfiehlt die LEG stark, durch Straßenverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 53 Dezibel (dB) Lden zu verringern, weil Straßenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.

Für die nächtliche Lärmbelastung empfiehlt die LEG stark, durch Straßenverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 45 dB Lnight zu verringern, weil nächtlicher Straßenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit Beeinträchtigungen des Schlafes verbunden ist.

Zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen empfiehlt die LEG stark, dass die Politik geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr für die Bevölkerung ergreift, deren Lärmbelastung die Leitlinienwerte für die durchschnittliche und nächtliche Lärmbelastung übersteigt. Was konkrete Maßnahmen betrifft, empfiehlt die LEG, Lärm sowohl an der Quelle als auch auf der Strecke zwischen der Quelle und der betroffenen Bevölkerung durch Veränderungen in der Infrastruktur zu verringern.

Schienenverkehrslärm

Für die durchschnittliche Lärmbelastung empfiehlt die LEG stark, durch Schienenverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 54 dB Lden zu verringern, weil Schienenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.

Für die nächtliche Lärmbelastung empfiehlt die LEG stark, durch Schienenverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 44 dB Lnight zu verringern, weil nächtlicher Schienenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.

Zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen empfiehlt die LEG stark, dass die Politik geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Schienenverkehr für die Bevölkerung ergreift, deren Lärmbelastung die Leitlinienwerte für die durchschnittliche und nächtliche Lärmbelastung übersteigt. Es gibt jedoch zu wenig Effizienz, um eine Art von Maßnahme gegenüber einer anderen vorzuziehen.

Ausschnitt aus: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG für den 3-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke ABS 46/2 - Landesgrenze NL/D - Emmerich - Oberhausen - Planfeststellungsabschnitt 2.2 Wesel [PFA 2.2], km 23,531 - km 32,052Stellungnahme und Einwendungen der Stadt Wesel im Anhörungsverfahren zu Unzulänglichkeiten in den Planfeststellungsunterlagen

" Schienengüterverkehr ist heute weitaus schädlicher zu bewerten als andere Verkehrsmittel. Bis zu 50 Jahre alte Fahrzeuge und 22,5 Tonnen Achslast verursachen bei 120 km/h im Extremfall auf verriffelten Schienen oder Rädern mehr als 100 dB(A) laute Schall-Emissionen. Da die Schienenstrecken außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften liegen, fahren die Züge auch mit wenigen Metern Abstand an Wohnhäusern vorbei. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Güterzüge nachts fährt und damit den zur Erholung wichtigen Schlaf der Anwohner erheblich stört. Die aktuelle Lärmwirkungsforschung hat eindeutige Erkenntnisse, die dringend anraten, die Grenzwerte der Schallpegel nach unten zu korrigieren. Lärm erregt das
vegetative Nervensystem. Schon ab einem Pegel von 50 dB(A) (außen) ist eine relevante Zunahme von Herzschlagfrequenz, Gefäßwiderstand und Blutdruck sowie die vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen festzustellen. Auf Basis des in der Umweltmedizin fachlich anerkannten Cortisol-Modells des Lärmmediziners Prof. Spreng konnte nachgewiesen werden, dass ein Anwohner nach dem 8. Zug aufwacht, weil der Cortisolspiegel über 220 ng/ml gestiegen ist. Langfristige Folgen sind Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen."

Lärm stellt auch eine relevante Belastung für den Lippemündungsraum dar und stört die dort lebenden Bürger*Innen als auch die dortigen Tiere (und wahrscheinlich ebenso die Pflanzen...)

was von dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens zu erwarten ist -

aus: Schallgutachten zum Rhein-Lippe-Hafen gekommen (AFI 2018):

Da die Lebensräume der Vögel durch Geräusche eingeschränkt werden können, wurden im Lärmgutachten auch die Auswirkungen des mit der Planung einhergehenden Gewerbelärms betrachtet, da in der näheren Umgebung zum Rhein-Lippe-Hafen Bruträume von Vögeln festgestellt wurden. Hierfür wurde zunächst untersucht, ob sich eine kontinuierliche oder eher diskontinuierliche Geräuschkulisse ausbilden kann. Zu diesem Zweck wurde eine Simulation eines möglichen Pegel-Zeit-Verlaufes von Geräuschen mehrerer Betriebe vorgenommen. Als Reverenz für die Simulation wurden die tatsächlichen Geräuschimmissionen des am Hafen Emmelsum (Voerde) ansässigen Betriebes Jerrich gewählt. Im Ergebnis überschreiten in ca. 25 % der Zeit des simulierten Pegel-Zeit-Verlaufes die Geräuschimmissionen den Mittelungspegel der fiktiven Betriebe.
Die Pausen zwischen den Geräuschereignissen liegen zwischen wenigen Sekunden und bis zu fünf Minuten. Pausen von mehr als einer Minute treten in ca. 40 % der Zeit auf. Da die Pausen so lang sein müssen, dass Vögel in ihrem Kommunikationsverhalten nicht mehr gestört werden, d.h. eine Überdeckung der Vogelstimmen durch ein Dauergeräusch nicht vorliegt,

kann daher resümiert werden, dass die betriebsbedingten Störwirkungen der Hafenentwicklung geringer einzuschätzen sind als bei einer stark befahrenen Straße, die ab etwa 20.000 Kfz/ 24 h eine Dauerkulisse darstellen. Der hier simulierte Zeitverlauf der Schallereignisse entspricht vielmehr einem Verkehrsaufkommen kleinerer Straßen mit einem diskontinuierlichen Verlauf der Geräusche.

Da die Firma GS-Recycling GmbH & Co. KG im Hafenbecken eine Schiffsreinigungsanlage plant, von der kontinuierliche Geräusche ausgehen würden, wurden auch die möglichen damit einhergehenden Einflüsse auf planungsrelevante Vogelarten beurteilt.

Innerhalb des Wirkbereichs der 50-, 55- und 60-dB(A)tags-Isophonen der geplanten Schiffsreinigungsanlage konnten Vorkommen von Bluthänfling, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Kiebitz, Rauchschwalbe, Star, Turmfalke und Wiesenpieper nachgewiesen werden (s. Abb. 3).

Lediglich beim Kiebitz handelt es sich um eine lärmempfindliche Art. Für die Feldlerche hingegen ist Lärm am Brutplatz nicht von Relevanz und für den Wiesenpieper nicht ausschlaggebend für die Brutplatzwahl. Die geplante Schiffsreinigungsanlage hat somit keine Auswirkungen für die CEF-Fläche für Feldlerche und Wiesenpieper östlich des Bebauungsplanes Nr. 233.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 29-30, Mai 2019

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Lippedorf, Belastungen, Lärm