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Projekt Beruhigung des Lippemündungsraumes - hier Bereich Lippedorf

Bürgerbegehren der Bürger*innen von Lippedorf / Wesel  7. August 2019

An den

Kreis Wesel                                                                      Rat der Stadt Wesel

Landrat Dr. Ansgar Müller                                               Büro der Bürgermeisterin

Reeser Landstraße 31                                                     Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel                                                                     46483 Wesel

 

Wir, die Bürger*innen von Lippedorf

schlagen i.R. eines Bürgerbegehrens vor,

die Frankfurter Straße (L369) im Bereich unseres Dorfes Lippedorf / Wesel

zwischen Emmelsumer Straße und Willy-Brandt-Straße (B8)

in eine Sackgasse mit Zufahrt von der Emmelsumer Straße zu verwandeln.

 

Begründung:

Lippedorf ist ein alt gewachsenes Straßen-Dorf an der Frankfurter Straße.

Es befindet sich im Lippemündungsraum im Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Im Landschaftsplan des Kreises Wesel ist es als Entwicklungsraum E14 und Maßnahmenraum M27 und als Vorrangbereich bezeichnet. Lippedorf ist im aktuell gültigen Lärmaktionsplan des Stadt Wesel als besonders betroffener Bereich gekennzeichnet.

Die besondere Gefährdung der Dorfbürger resultiert aus folgenden strukturellen Besonderheiten:

die angesprochene Straße verläuft direkt durch das Dorf, wobei die Häuser bis wenige Meter an die Frankfurter Straße heranreichen:

sämtliche chemischen und physikalischen Immissionen aus den KFZ Motoren wirken durch die unmittelbare Nähe besonders intensiv bzw. konzentriert, so chemische Feinstäube mit krebserregenden Substanzen (z.B. Dieselmotoremissionen, Reifenabrieb), Lärmeinwirkungen und mechanische Erschütterungen des Bodens bei (Schwer-)lastverkehr. Die o.g. Immissionen stellen mittelbar ebenso eine psychische Belastung dar.

durch die Tatsache, dass Häuser auf beiden Seiten der betroffenen Straßenabschnitte stehen, kommt es zu einer weiteren Konzentrierung, teils Verstärkung der chemischen und physikalischen Effekte z.B. durch Reflexions-/Rückkopplungs-/Resonanzeffekte bei Lärmeinwirkungen und durch Behinderung der Diffusion in die Umgebung.

Die Frankfurter Straße weist im Bereich des Dorfes eine deutliche Steigung auf, dadurch dass die Kreuzung der Frankfurter Straße mit der Willy Brandt Straße am Ende der Frankfurter Straße auf einem Hügel liegt, an dessen Fuß sich Lippedorf befindet:

Die Beschleunigungsprozesse bei der Auffahrt zur Kreuzung und die Abbremsmanöver bei der Abfahrt nach Lippedorf führen zu einer deutlichen Steigerung der Motoremissionen im Beschleunigungs- bzw. Abbremsvorgang und dadurch zu weiterer chemischer wie physikalischer (u.a. akustischer) Belastung.

Die Problematik wird weiter dadurch verstärkt, dass die Straßenführung durch eine Kurve nicht vollständig einsehbar ist, sodass die o.g. Prozesse verstärkt unharmonisch, abrupt erfolgen.

Der Abstand zwischen Lippedorf und der Kreuzung Frankfurter Straße – Willy Brandt Straße beträgt nur 160 Meter:

Bei roter Ampelphase und Stopp an der Kreuzung stauen sich die KFZ bereits jetzt durch Lippedorf bis in den Bereich des Naturschutzgebietes (Frankfurter Straße 19/19a) hinein. Mit Zunahme des Verkehrs wird die Länge und die Dauer dieser Stau-Situationen weiter zunehmen und die bereits bestehenden Belastungen deutlich intensivieren.

Die geplanten Veränderungen der unmittelbaren Umgebung:

- Ausbau der Weseler Südumgehung B58n,

- Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens,

- Ausbau der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen (Betuwe-Linie)

werden zu einer – weiteren - deutlichen chemischen, physikalischen und psychischen Belastung des Dorfes und seiner Umgebung inklusive des Naturschutzgebietes insb. durch Zunahme von Straßen- und Schienenverkehr führen und die Dorf-Bewohner wie die Fauna und Flora stören und gefährden.

Zu erwartende Vorteile:

Eine deutliche Reduktion der Belastung von Lippedorf inkl. seiner Wohnbevölkerung und Fauna/Flora in den ausgewiesenen Naturschutz-/Landschaftsschutzflächen (Entwicklungsraum E14, Maßnahmenraum M27) ist zu erwarten; dies bedeutet Schutz und Förderung der Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft und des vorhandenen Biotopraumes im Biotopverbund.

Die bereits jetzt im Weseler Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen kommen zur Anwendung.

Durch den Wegfall der Kreuzungsampel Frankfurter Straße / Willy-Brandt-Straße ist ein deutlich verbesserter Fluß auf der Willy-Brandt-Straße / Hindenburgstraße (B8) zu erwarten. Dies ist angesichts des zu erwartenden zunehmenden Verkehrs durch Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens und durch den B58n Neubau von relevantem Vorteil.

Durch den vermehrten Verkehrsfluß auf einem Teilstück der Emmelsumer Straße infolge Umlenkung der jetzigen Verkehrsströme von der Frankfurter Straße in Lippedorf auf die Emmelsumer Straße profitieren die dortigen Firmen von einer vermehrten Wahrnehmung durch die Verkehrsteilnehmer. Auf dem Verkehrsumleitungsstück auf der Emmelsumer Straße befinden sich keine Wohngebäude, sondern nur Geschäftsgebäude / Firmengelände. Die Gebäude auf der Willy-Brandt- / Hindenburgstraße auf dem Umleitungsstück sind einerseits nur auf einer Seite der Straße gelegen, andererseits deutlich weiter von der Straße entfernt als die Häuser auf der Frankfurter Straße, sodass die entstehende Mehrbelastung durch vermehrten Verkehr nicht so stark wiegt wie auf der Frankfurter Straße und außerdem die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Wegfall der Ampel die Verkehrsdichte verringern dürfte.

Der Naherholungscharakter und die Tourismusfreundlichkeit des Lippemündungsraumes wird durch die verbesserte Natürlichkeit/Naturnähe des Fahrrad- und Wanderweges um den Lippemündungsraum im Bereich von Lippedorf deutlich verbessert. Die Natur- und Naherholungsachse von und durch Wesel wird deutlich gestärkt.

Die Maßnahme schützt den Lippemündungsraum in einem international bedeutenden Vorzeigeprojekt des Lippeverbandes – Projekt Lebendige Lippe - Renaturierungsprojekt der Lippe in Lippedorf.

Durch Verlagerung der Bushaltestellen in Lippedorf Frankfurter Straße 17 und von der Willy-Brandt-Strasse in den Einmündungsbereich der Frankfurter Straße in die B8 entfallen Bushaltestellen auf der Frankfurter Straße in Lippedorf (Hausnummer 17) und auf der Willy-Brandt-Straße.

Die Maßnahme unterstützt und verwirklicht Entwicklungsziele von Bundesland NRW (Landesentwicklungsplan), Kreis (Landschaftsplan) und Stadt Wesel (Lärmaktionsplan, Regionalplan) und Lippeverband.

Zu erwartender Aufwand:

Straßensperre am Ende der Frankfurter Straße vor der Einmündung in die Willy-Brandt-Straße. Neue Beschilderung an der (dann ehemaligen) Kreuzung und im Einfahrtbereich in die Sackgasse (Emmelsumer Straße).

Abschalten der Kreuzungsampel im Bereich Kreuzung Frankfurter Straße / Willy-Brandt- Straße (Fußgängerampel verbleibt).

Verlegung der Bushaltestellen Frankfurter Straße 17 und Willy-Brandt-Straße in den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße / Willy-Brandt-Straße.

Evt. Verlegung des Briefkastens in Lippedorf in den Bereich der neuen Haltestelle.

 

 

 

Lippedorf, Projekte, Verkehr, Naturschutz