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Seite 2 von 3: Bundesverkehrswegeplan 2030 | Projektinfo  B8-G10-NW / B 8 Dinslaken (A 59) - Wesel (B 58) 

Informationen zum geplanten Neubau einer 4 spurigen Verbindungsstraße zwischen der Frankfurter Strasse / Kreuzung Emmelsumer Strasse und der B8 im Bereich der Lippequerung

Quelle: GEOportal.NRW https://www.geoportal.nrw

→ Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 | Projektinfo  B8-G10-NW / B 8 Dinslaken (A 59) - Wesel (B 58) 

| https://www.bvwp-projekte.de/strasse/download_plaene/NW/B8-G10-NW/LPL_1_1_B8_G10_NW%20%C3%9CL.pdf

https://www.bvwp-projekte.de/  |  https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030-prins-einsehen.html | https://www.brd.nrw.de/themen/verkehr/strassenverkehr/bedarfsplanung-fuer-die-verkehrsinfrastruktur-des-bundes | https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf | https://www.bundestag.de/resource/blob/871004/91bc4ca821dac25aab702399eec0d5fa/WD-8-088-21-pdf-data.pdf : Wissenschaftlicher Dienst der Bundesregierung: Bundesverkehrswegeplanung und Klimaschutz - Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 088/21
Abschluss der Arbeit:
5. November 2021 - Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

"4.2. Vereinbarkeit der Verkehrswegeplanung mit der SUP-Richtlinie

4.2.1. Rechtsgutachten im Auftrag des BUND
Das Rechtsgutachten der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Auftrag des BUND gelangt zu dem Ergebnis, dass der gesetzliche Bedarfsplan für Straßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 S. 2 FStrAbG) mit der SUP-Richtlinie, namentlich mit deren Art. 5 Abs. 1 (Umweltbericht) i.V.m. Anhang I (Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1) unvereinbar sei.53 Verstöße seien in mehrfacher Hinsicht festzustellen. Die Mängel in der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030 würden den gesetzlichen Bedarfsplan „infizieren“.

4.2.2. Stellungnahme des BUND
Auch der BUND selbst verweist in einem aktuellen Positionspapier auf Defizite im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Natur- und flächenschonende Alternativen seien nicht geprüft, Straßenprojekte nicht geringer dimensioniert, Ausbaualternativen ignoriert und groß dimensionierte, autobahnähnliche Ortsumfahrungen zugelassen worden, ohne innerörtliche Alternativen zu prüfen.61 Die erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung kritisiert der BUND als nicht ergebnisoffen, nicht effektiv, nicht dialogisch, nicht fair und unverständlich.62

4.2.3. Stellungnahme des UBA
In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2016 zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit Umweltbericht erhebt auch das UBA Zweifel daran, dass das Verfahren den Anforderungen an eine gute SUP (wie sie das UVPG vorsieht), umfassend genüge. Der Planentwurf enthalte eine relativ hohe Anzahl an nicht bewerteten Verkehrsprojekten. Die Darstellung der Umweltwirkunen sei dadurch unvollständig, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der Aussagen des Umweltberichts beeinträchtige.63 Es fehle auch an einer eindeutigen Vergleichbarkeit der Auswirkungen der Planalternativen. Dies erachtet das UBA aber als unerlässlich, um den Anforderungen der SUP ge
recht zu werden.64

5. Diskutierte Reformmöglichkeiten
Die zur Erreichung der Klimaschutzziele gebotenen Veränderungen im Verkehrssektor können rechtspolitisch auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden.

Mehrere Experten und Autoren halten eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 für angezeigt. Wissenschaftler u.a. des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung weisen auf methodische Defizite der Umweltbewertung im Bundesverkehrswegeplan 2030 hin. Es bedürfe erheblicher Nachbesserungen, die entlang von zwei Ansätzen geschehen könnten. Zum einen seien die Umwelteinwirkungen und deren Kosten möglichst vollständig in die Kosten-Nutzen-Analyse einzubeziehen. Zum anderen seien umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilungen aufzuwerten, sodass auch diese Kriterien zu einer Veränderung in der Priorisierung von Infrastrukturprojekten führen können. Nach Auffassung der Wissenschaftler bliebe die nachhaltige Verkehrswende eine reine Absichtserklärung, solange die Folgen von Infrastrukturinvestitionen für die Umwelt kaum Einfluss auf die Auswahl der Projekte hätten.73 Auch Hermes erwägt eine Neuausrichtung der Kriterien und des Verfahrens bei der Ausarbeitung des Bundesverkehrswegeplans als Instrument für ein Verkehrswendekonzept.74 Das Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held schlägt eine Änderung des Bundesverkehrswegeplans unter Abkehr von der nachfrageorientierten Verkehrsplanung und Hinwendung zur integrierten Raum- und Verkehrsplanung vor. Ziel müsse es sein, bei Gewährleistung der Mobilität die Umwelt- und Gesundheitseinwirkungen des Verkehrs zu minimieren.75

Zusammenfassend erscheint es vor dem Hintergrund der seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die Klimaschutzleistungen des Verkehrssektors plausibel, dass diese nicht mit den bisher bereits ins Auge gefassten Maßnahmen zu erreichen sein dürften und daher zusätzliche Einsparmaßnahmen erforderlich sein werden. Angesichts des prognostizierten Umfangs der benötigten zusätzlichen Einsparleistungen dürfte auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein. Dass eine solche Überprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte, erscheint dabei nicht als fernliegend. Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Anpassungen auf der Planungsebene erfolgen sollen und welche anderen Maßnahmen im Verkehrssektor konkret zu ergreifen sind, obliegt dabei dem Gesetzgeber...

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

Ausbau der Logistik

Quelle Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-fuer-die-klimaschutz-energiepolitik/integrierte-energie-treibhausgasprojektionen#--2

→ Problematik

 

LKW Problem - Stress durch Größe
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Lippedorf, Bedrohungen, Verkehr