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Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A Deltaport, hat begonnen - Dezember 2022

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A 

aktuell:

Ratssitzung zum Ausbau des Rhein-Lippe-Hafen und Protest der Initiativen 14.2.2024

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html

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Info-Veranstaltung betroffener Bürger Freitag, 18. August 2023, Emmelsumer Str 235, Wesel - Lippedorf ab 16:00 Uhr

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/rhein-lippe-hafen-wesel-protest-gegen-geplante-erweiterung-id239195573.html

Protest der Anwohner und Naturschützer November 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer

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Baustelle Mitte März 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2

 

eine Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. konnte nur bis zum 31.1.2023 verschickt werden...

die Mitglieder der Initiative haben Stellungnahmen eingereicht

Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel

 

20. Dezember 2022: Eine Baustraße für Großfahrzeuge ist eingerichtet, ein Baustellencontainer aufgestellt, erste größere Erdbewegungen haben stattgefunden

 

 

 

 

 

→ Beitrag: Aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit

 

gleichzeitig ist allerdings das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen und Behörden wie Bürgern wird Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen:

 

Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“  beendet

 Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-aufstellung-des-bebauungsplans-nr

Bekanntmachung vom 17.12.2022

Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023  !!

 Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen - Süd“ der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebietes Hafen (SO-Hafen)

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Download

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02a: Geltungsbereich
Datei 02b: Sonstige Geltungsbereiche für Ausgleich
Datei 03: Bebauungsplan Nr. 232
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Schallgutachten
Datei 09: Störfallgutachten
Datei 10: Verkehrsuntersuchung
Datei 11: Betrachtungen Störfall Umwelt
Datei 12: Störfall Naturschutz
Datei 13: Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan

hier: Informationen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes - Extrakt auf der letzten Seite

Datei 14: Artenschutzprüfung
Datei 15: Landschaftsbildbewertung
Datei 16: Hydrogeologische Untersuchung
Datei 17: 1. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 18: 2. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 19: Gefährdungsabschätzung
Datei 20: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 21: Verteilerliste

Datei 22: Information zum Datenschutz    
                                                                                                                                

20. Januar 2023  - Baustellenzufahrt zu der Hafeneinfahrt verlegt


GLEICHZEITIG soll und muß der Flächennutzunggsplan geändert werden, um das schutzwürdige Biotop zu verkleinern und hier die Fläche überbauen zu können

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-einleitung-des-verfahrens-zur-35

Frühzeitige Beteiligung an der Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“)

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anschreiben vom: 16.12.2022   
Frist zur Stellungnahme: 31.01.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung vom 17.12.2022
Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023 !!

Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen - Süd“) der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Downloads

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02: Geltungsbereich
Datei 03: Plan
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept 
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 09: Artenschutzprüfung
Datei 10: Umweltverträglichkeitsstudie
Datei 11: Gefährdungsabschätzung
Datei 12: Verteilerliste
Datei 13: Informationen zum Datenschutz

 

Kontakt

Herr Brandenburg

Telefon: 02 81 / 2 03 24 16    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr Beier

Telefon: 02 81 / 2 03 24 22  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


und das ist geplant

die hellblaue Fläche

Kommentar -

das Wäldchen rechts neben der blauen Halle wurde abgeholzt, hier wurde der Boden aufgefüllt und soll mit Logistik-Hallen (→NordFrost) überbaut werden,

die Grünfläche links neben der blauen Halle ist vollflächig mit Logistikhallen (→Rhenus) überbaut worden,

die Grünfläche links oben zwischen der blauen Halle und den silbernen Tanks soll ebenfalls von der GS Recycling GmbH überbaut werden,

der hellblaueFlächenanteil links neben dem Hafenbecken ist ein schutzwürdiges Biotop, das überbaut werden soll.

Bilder des Biotop-Anteils von Fläche A, der geopfert werden soll - hier und auf der folgenden Seite:

Panorama

Biotop-Nachbarschaft | natürlicher Storchennhorst | Biotop-südlicher Bereich des zu überbauenden Areals

    

 


schutzwürdiges Biotop

gefährdeter alter Baumbestand

Überbauung durch hafenaffine Gewerbe geplant

Fotos / Bilder

 

   

   

 

 

 

als wäre die Überbauung schon beschlossene Sache:  Bild Deltaport Juni 2023 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

siehe Flächenausdehung Fläche 7

 

 

 


 

 

aus Datei 13 : Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (siehe vorangehende Seite)

WICHTIGER HINWEIS: hier finden sich die Pläne des Kreises Wesel / der Stadt Wesel zum Ausbau der Deltaport-Häfen

1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd". Dieser wird darüber hinaus im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) näher untersucht. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf Bereiche der Hansestadt Wesel und der Stadt Voerde. Beide Städte gehören zum Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf).

Anlass der planerischen Überlegungen ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen im Weseler Kernbereich des Lippemündungsraumes (LMR) auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 35. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023). Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll im Rahmen der Entwicklung des Lippemündungsraumes als Hafenstandort entwickelt werden. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Hafen Emmelsum und ggf. auch mit anderen Häfen in Erwägung gezogen.

Derzeit werden die überwiegenden Flächen des hier in Rede stehenden Bereichs im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als gewerbliche Bauflächen dargestellt; die östlichen Planbereichs und die östlich daran angrenzenden Flächen werden hingegen

– bedingt durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (https://www.wesel.de/sites/default/files/2022-03/vbb_024_off_download_datei_07_begruendung.pdf - 14.03.2022 —...Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung...)

Kommentar: Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt > 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder >2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

– als landwirtschaftliche Flächen und als MSPE-Flächen dargestellt. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In einem weiteren Verfahren muss der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" aufgestellt werden, der aus der hier in Rede stehenden 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist. Das Bebauungsplangebiet befindet sich unmittelbar südlich des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019), der auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 48. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit 2017) entwickelt wurde.

Innerhalb der Stadt Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Flächen, so dass der Standort Lippemündungsraum eine herausragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region, bekommt. Die Tatsache, dass im Plangebiet Flächen verfügbar sind, ermöglicht die städtebaulich gewünschte Entwicklung im Lippemündungsraum und unterstützt die Entwicklungsziele in den umliegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Die Entwicklung soll in Anlehnung an das Hafenkonzept des Landes NRW aus dem Jahr 2016 erfolgen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hier die Logistik und die in den Häfen zu entwickelnden Aktivitäten. Den im Hafenkonzept dargelegten Intentionen soll auch am Rhein-Lippe-Hafen mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und somit im Bebauungsplan Nr. 232 Rechnung getragen werden.

Im Bebauungsplangebiet Nr. 232 können sowohl so genannte trockene Standorte (nicht direkt am Wasser) als auch wassernahe Standorte entwickelt werden. Die trockenen Standorte bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung von Flächen am Wasser und eignen sich unter anderem für die Ansiedlung von Logistikunternehmen, die insbesondere für die Stärkung der KV Standorte (kombinierter Ladungsverkehr) wichtig sind. Weiteres kann der städtebaulichen Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Das Planungsvorhaben ist als Teil einer angestrebten Entwicklung für den großräumigen Lippemündungsraum zu betrachten, die in einer interkommunalen Vereinbarung definiert ist.

Diesbezüglich haben die Kommunen des LMRs, die Städte Wesel, Voerde, Dinslaken, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel eine "Vereinbarung über die interkommunale  Zusammenarbeit im Lippemündungsraum" getroffen. Es wurde vereinbart, diesen rechtsrheinischen Teilraum des Kreises Wesel auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter  Leitkonzeptionen für eine städtebauliche Rahmenplanung und für ein "Zielgruppen-orientiertes Standortmarketing" zu entwickeln und zu vermarkten.

Aufgrund seiner Gewerbeflächenpotenziale und seiner auch im europäischen Maßstab hervorragenden Lage im Raum bietet der LMR regional bedeutsame Entwicklungschancen.
Der gesamte LMR ist mit der "Ortsumgehung Wesel/ B 58n" (Fertigstellung des dritten Bauabschnitts/ der Gesamtmaßnahme vorgesehen im Jahr 2024), der mittlerweile realisierten Verlegung der Lippe nach Süden und mehrere rekultivierte Tagebauflächen durch mehrere, sich teilweise räumlich überlagernde und in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander folgende bzw. miteinander verknüpfte Planungsvorhaben unterschiedlicher Träger gekennzeichnet.

Zwei Teilabschnitte der Ortsumgehung Wesel/ B 58n (Rheinbrücke und Nordumgehung Büderich) sind bereits realisiert und stehen unter Verkehr. Der Planfeststellungsbeschluss für den drit-en und letzten Teilabschnitt wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.02.2017 gefasst. Ein Teil dieser B 58n wird im Bereich des LMRs derzeit gebaut.

Unter Moderation der Bezirksregierung Düsseldorf entstand zwischen den Beteiligten der gemeinsame "Öffentlich-rechtliche landesplanerische Vertrag zur Entwicklung des Lippemündungsraumes und Koordinierung der erforderlichen Planverfahren und deren Umsetzung". Die vertragliche Vereinbarung sieht die Entwicklung des LMRs gemäß den Auflagen der erforderlichen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse zum "Tagebau Büdericher Insel", zum "Tagebau Lippe" und zum "Betrieb Neue Lippe" sowie zur Verlegung der Lippe im Mündungsbereich bei Wesel vor.

Der Rat der Hansestadt Wesel hat am 16.12.2014 die Aufstellung der 48. FNP-Änderung (Rechtswirksamkeit 2017) sowie des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" erfolgte am 26.06.2012 durch den Rat der Hansestadt Wesel. Der Beschluss zur Umbenennung, zur Veränderung des Planungsziels sowie zur Erweiterung des Geltungsbereichs fasste der Rat der Stadt Wesel am 16.12.2014. Zur Sicherstellung der interkommunalen Hafenentwicklungsziele und zur bedarfsgerechten Berücksichtigung zukünftiger Gewerbeflächen im Stadtgebiet Wesel sollen die landesbedeutsamen Flächen des Rhein-Lippe-Hafen-Gebiets bauleitplanerisch als Sondergebiet Hafen (SO-Hafen) weiterentwickelt werden. Das Planungsziel erfordert eine Anpassung bestehender Planungsrechte auf der Ebene des Flächennutzungsplans (35. FNP-Änderung, Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023 . Das B-Plangebiet Nr. 232 umfasst Flächen nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Die Zufahrt "Zum Rhein-LippeHafen" bildet die nördliche, das Landschaftsschutzgebiet "Der Huck" die östliche Grenze des Plangebiets.

Der Geltungsbereich des betrachteten Planungsvorhabens (Bebauungsplangebiet Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd") wird nachfolgend als Plangebiet bezeichnet (vgl. Kapitel 1.4).
Im Rahmen verschiedener landschaftsplanerischer Gutachten (ILS Essen GmbH) zu den abgeschlossenen Bauleitplanverfahren im Bereich des Rhein-Lippe-Hafens (48. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord", beide bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) bzw. im Bereich des Hafen Emmelsum (64. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 124, beide ebenfalls bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) wurden die hieraus resultierenden umweltrelevanten Belange für das weitere Umfeld des Vorhabens im LMR bereits detailliert betrachtet. Das in dem vorliegenden Gutachten (UVS) zum Planungsvorhaben abgegrenzte Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des vorangehend im Rahmen der 35. Änderung des FNP betrachteten Planungsraums. Die vorliegenden gutachterlichen Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage der diesbezüglich erstellten schutzgutbezogenen Raumanalyse.

Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plans aus dem Flächennutzungsplan. Das Verfahren zur 35. FNP-Änderung wird zunächst parallel, im weiteren Verfahren aber voraussichtlich zeitlich vorgelagert zum Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 232 verlaufen. Somit werden sich die Bebauungsplaninhalte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (kurz: ILS Essen GmbH) wurde von der Hansestadt Wesel beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 232 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu erstellen.

Deren Ergebnisse münden in einen Umweltbericht für das Planungsvorhaben. Diese sind nach § 50 UVPG bei UVP-pflichtigen Bauleitplanungen in die Planbegründung aufzunehmen. Im Umweltbericht erfolgt eine medien- bzw. schutzgüterübergreifende Umweltbetrachtung. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet DE-4305-401 "Unterer Niederrhein" (ILS Essen GmbH 2021) und eine Artenschutzprüfung (ASP, ILS Essen GmbH 2022b) für das Planungsvorhaben. Ferner erfolgt eine Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den "Rhein-Lippe-Hafen" ("Störfall Naturschutz", ILS Essen GmbH 2022a). Des Weiteren wurden durch verschiedene Gutachter Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm sowie Störfall erstellt. Eine Aktualisierung der Lärm- und Verkehrsgutachten ist nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


 

 

 

 

Stellungnahme der Jagdpächter / Hegering Voerde zum Naturflächenverbrauch NRZ 26.03.2023: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/logistikpark-hegering-voerde-kritisiert-flaechenverbrauch-id237992929.html

" Voerder Jägerschaft moniert verschwenderischen und sorglosen Umgang mit der Natur. Dies sei so nicht mehr tragbar. Unterstützung für Initiative.

Besorgniserregend findet der Hegering die anhaltende Entwicklung in Voerde und dem näheren Umfeld „beim gewerblichen Flächenverbrauch, aktuell besonders für riesige Logistikzentren im Hafen Emmelsum und im Lippemündungsraum“. Die schon laufenden und noch geplanten Bauvorhaben der Städte Voerde und Wesel sowie die Bereitschaft, „zukünftig weiter und noch stärker auf diese flächenintensive Wirtschaft setzen zu wollen“, seien schwer verständlich: „In Zeiten, in denen Artensterben, Klimawandel und ganz aktuell der Lebensraumverlust durch massive Flächenversiegelung (laut Umweltbundesamt fast 600.000 Quadratmeter jeden einzelnen Tag in Deutschland) täglich in den Schlagzeilen auftauchen, ist es nach Meinung der Jägerinnen und Jäger nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden so verschwenderisch und sorglos mit der verbliebenen Natur umgehen. Die Annahme und der Wille zur Bewältigung dieser modernen Krisen seien längst bei den Bürgern angekommen, „scheinbar jedoch nicht bei deren kommunalpolitischen Vertretern und der Verwaltung“. Der Hegering unterstütze „daher auch mit aller Kraft unter anderem die Initiative ,Biotop Emmelsum bleibt’“, zusammen mit vielen anderen Vereinen, Organisationen und unzähligen Privatpersonen. „Gemeinsam wehren sie sich gegen die von der Stadt Voerde und einem Düsseldorfer Großinvestorgeplante Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen in Emmelsum, um auf Grundlage veralteter und Jahrzehnte alter Pläne einen weiteren überdimensionierten Hallenkomplex zu errichten“, konstatiert der Voerder Hegering."

 

Update Deltaport Juni 2023

Die im Bauleitverfahren und Flächenänderungsplan (s.o.) noch nicht endgültig festgelegte zu überbauende Fläche (A/E/7) wird bereits, ohne daß die Verfahren abgeschlossen sind, als reserviert / verfügbar ausgewiesen:

> Deltaport / Flächenangebote / Grundstücke am Rhein-Lippe-Hafen / Fläche 7 : https://www.deltaport.de/flaechenangebote/# | https://www.deltaport.de/flaechenangebote/#iLightbox[3fb6826909e9e361325]/0  bzw. Expose Rhein-Lippe-Hafen (pdf erstellt 2022-08-24)   https://www.deltaport.de/wp-content/uploads/2019/05/deltaport-expose-rhein-lippe-hafen-DE.pdf

> Siehe Flächenplan Deltaport Häfen -  Fläche 7 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

Update Juli 2023

Es wurden Sperrzäune (Vergräm-Zäune) im Randbereich der für eine Überbauung vorgesehenen (BBP 232) Biotop-Wiesenfläche aufgestellt, um die Nutzung durch Wildtiere zu be-/verhindern, obwohl das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die i.R. des Bauleitverfahrens bereits abgegebenen Einwände (s.u.a. > Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel) wollen gerade eben diese schutzwürdige Biotop-Fläche für die Natur erhalten...

 

 

 

 

 

die Büdericher Insel

Die Büdericher Insel

→ jetzige Ansicht auf  GoogleMAPS

Entstand durch einen Kanalbau östlich des alten Büderich zwischen 1785 und 1787 (Siehe:https://www.zeitreise-buederich.de/28https://www.zeitreise-buederich.de/32 |   https://www.zeitreise-buederich.de/80-Interaktive-Zeitreise). Der Rhein wurde im Bereich einer starken Ost>West Schleife durch einen westlichen Abkürzungskanal begradigt. So entstand eine Insel im Rhein im Bereich der Lippemündung:

" Büdericher Kanal und Büdericher Insel

Im durch vulkanische Ereignisse ausgelösten weltweit extremen Winter von 1783 / 1784 gefroren in Mitteleuropa fast alle Gewässer. Zudem war der Winter in kurzen wärmeren Perioden sehr schneereich. Um den 23. Februar herum brachte ein plötzlicher Warmlufteinbruch begleitet von heftigen Regenfällen die enormen Schneemassen zum Schmelzen. Das Eis der Flüsse brach und staute sich auf. Das folgende Frühjahrshochwasser war eine der größten Naturkatastrophen der frühen Neuzeit in Mitteleuropa und hatte eine wahre Eisflut zur Folge.9

Zwischen Rheinberg und Büderich kam es in dieser Zeit zu sieben Deichbrüchen, Wasser drang am 28. Februar gegen Mitternacht in die Stadt ein. Pfarrer Rechtmann beschrieb die Lage wie folgt: In den Häusern stieg das Wasser fussweise empor; dabei war es sogleich zu Eis erfroren. Am nächsten Morgen: Alles war von Eis und Wasser angefüllt. Wohl wünschte man sich von den Dächern herab einander Glück zu, dass man die schauervolle Nacht überstanden habe; aber das Wasser wuchs weiter... Es stand an den höchsten Stellen in der Stadt bei 10 Fuss hoch. Es ergoss sich noch immer mit größter Gewalt über den Deich. Fürchterliche Eisberge trieben den ganzen Tag an Büderich vorbei.7

Die Leute suchten im hinteren Teil der Stadt Schutz. Trotz der dramatischen Lage ist kein Büdericher ums Leben gekommen, wohl aber etwa hundert Rinder. Gegen Abend begann das Wasser wieder zu sinken. Am Montag dem 1. März konnte man wieder trockenen Fußes durch das kath. Pfarrhaus gehen, am 10. März stand nur noch im tief gelegenen Grintenorther Viertel Wasser. Lebensmittel wurden von Wesel herübergeschafft. Als Folge waren keine einzelnen Felder mehr zu erkennen, dennoch erholte sich der Boden.10 (1787 war ein weiteres Katastrophenjahr, bedingt durch Hagelschlag.10 )

Aufgrund der bedrohlichen Lage begann man auf Veranlassung Friedrich des Großen 1785 zum Schutz der Weseler Zitadelle vor Hochwasser und Eisgang den Büdericher Kanal zu bauen. Dieser Entlastungskanal hatte zunächst eine Breite von 60 Fuß (19 m) und eine Länge von 404 Ruten. Die Arbeiten waren 1787 abgeschlossen, bevor durch neuerliche Hochwasser in den Jahren 1795 und 1799 Wasser- und Eismassen sich ihren Weg durch den Kanal brachen und dieser auf eine Breite von 194 m wuchs. Das ursprüngliche Hauptstrombett versandete nach und nach, der Kanal wurde zum Hauptstrombett. Um die Schifffahrt zu erleichtern verbreiterte man ab 1890 den Kanal, also das neue Hauptstrombett auf eine Breite von 300 m.7"

historische Karte 1901

Im Westen der (Halb-) Insel findet sich das alte Büderich, im Osten die Stadt Wesel mit der Lippe bei Lippedorf.

Nach Verschüttung und Verschluß des östlichen Rheinarms auf ihrer südöstlichen Seite wurde sie zu einer Halbinsel. Ihr jetzt südlicher Landanschluß geht in den Bereich des Rhein-Lippehafens über, dessen nördliche Grenze sie bildet. Westlich von ihr liegt im Südteil der Halbinsel das östliche Ufer des Wesel-Datteln Kanals(erbaut zwischen 1915 und 1930). Der mittlere und nördliche Abschnitt der Halbinsel grenzt im Westen an das Ostufer des Rheins. Im Osten liegt das Areal des alten Rheinarms, das jetzt das Mündungsdelta der Lippe bildet, welches im Norden der Halbinsel in den Rhein mündet.

Auf ihrer Nordhälfte befindet sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein / Außenbezirk Wesel.

Südlich des Geländes des Wasser- und Schiffsfahrtsamtes stehen auf der Büdericher Insel aktuell drei Brückenköpfe:  1. der östliche Brückenkopf der Niederrheinbrücke auf dem Westufer der Halbinsel 2.  weiter östlich ein Bückenkopf auf der Mitte der Büdericher Insel. Im Fuß dieses Brückenkopfes verläuft eine Verbindungsstraße vom 1. Brückenkopf zu einem weiteren 3. Brückenkopf auf dem östlichen Ufer der Büdericher Insel: dem westlichen Brückenkopf der (nördlichen) Lippebrücke. Die auf der Niederrheinbrücke verlaufende 4 spurige Bundesstraße 58 führt in West<>Ost-Richtung bis zur Mitte der Büdericher Insel, wo sie aktuell endet. Auf der Mitte der Insel wird sie zweispurig abgeleitet, durch einen Tunnel im 2. Brückenkopf zur  Lippebrücke und weiter zur Kreuzung mit der B8 in der Mitte der Zitadelle Wesel geführt (Schillstrasse). Aktuell wird südlich dieser Lippebrücke ein neuer großer Brückenkopf für eine weitere (südliche) Lippebrücke auf dem Ostufer der Büdericher Insel gebaut, der die B58 auf einer neuen 4 spurigen Straße zum Ostufer der Lippe bzw. des Lippemündungsraums führen soll. Hier soll der Anschluß zur neuen Südumgehung (B58) von Wesel erfolgen. 

Südlich von diesem neuen Lippe-Brückenkopf findet sich das Areal des Hundesportvereins Büdericher Insel e.V.  am Ostufer der Halbinsel bzw. dem Westufer der Lippe.

Auf der Büdericher Insel befand sich zu Napoleons Zeiten das „Fort Bonaparte“. Das Fort Bonaparte war der östliche Teil der „Citadelle Napeolen“ (auch „Fort Blücher“ genannt). Ihr westlicher Teil – „Fort Napoleon“ genannt - befand sich auf dem Ostufer des Rheins im Bereich des alten Ortes Büderich. Seine Reste auf dem Westufer des Rheins südlich der Niederrhein-Brücken auffahrt sind jetzt Herberge von Fledermäusen.

Bürgerverein Büderich eV - Karte 1808

Die Reste des „Fort Bonaparte“ auf der Büdericher Insel finden sich unter den Bäumen des Wäldchens südlich der Niederrheinbrücke. Mauern, Wälle und Gräben einer großen Schießanlage sind hier unter Sträuchern und Bäumen verborgen. Zwischen dem alten Fort und der Lippemündungsaue verläuft am Rand der Aue eine Schleife des berühmten (Fahrrad-Fern-) Wanderweges, der „Römer-Lippe-Route“, die hier die Lippemündungsregion im Süden und Westen zwischen Lippedorf und Niederrheinbrücke durchquert, und  „Hülkensweg“ genannt wird.    

Die Büdericher Insel ist Teil des Naturschutzgebietes Lippemündungsraum, ein Vorrangbereich, Biotop-Verbund-Fläche von herausragender Bedeutung, sie grenzt an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

 

Quelle: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64229r0@EPSG:25832

 

Die Büdericher Insel auf Google Maps https://maps.app.goo.gl/Ec8DCYLryHHHfUP96

Luftbilder des Lippemündungsraums inkl. historischer Fotos auf https://www.rvr.ruhr/daten-digitales/geodaten/luftbilder/

 

Die Lippe

Der Fluß  "LIPPE"

Erdgeschichtlich gesehen ist die Lippe mit etwa 10.500 Jahren ein noch sehr junger Fluss. Sie entspringt im Karstgestein des Eggegebirges am Südrand des Teutoburger Waldes in Bad Lippspringe, durchfließt das nördliche Ruhrgebiet und mündet nach ca. 220 Kilometern bei Wesel in den Rhein. Damit ist sie der längste Fluss Nordrhein-Westfalens.

Schon für die Römerwar die Lippe ein wichtiger Transportweg. Sie nahmen erste Veränderungen an der Gestalt der Lippe vor, um sie effektiver für die Versorgung ihrer Lager zu nutzen. Ein Beleg für die frühe Schifffahrt ist die Entdeckung eines Einbaums von mehr als fünfzehn Meter Länge im Herbst 1950 bei Hünxe, dessen Alter der Ausgräber auf mindestens 2.000 Jahre schätzte. Ab dem 13. Jahrhundert wurde der Fluss vielfach gestaut, um Mühlen zu betreiben. Später erfolgten immer stärkere Begradigungen, vor allem, um die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen zu verbessern, aber auch um den Fluss für den Schiffsverkehr nutzbar zu machen.

Anfang des 20. Jahrhunderts war die Lippe ein massiv beeinträchtigtes Gewässer.Es gab kaum noch natürliche Bereiche, der Großteil des Flusses war kanalisiert. Hinzu kamen immer mehr Abwässer auch aus der Industrie und dem Bergbau. Im Jahr 1926 wurde daraufhin der Lippeverband gegründet, welcher sich der Problematik annahm und erstmals Maßnahmen zur Abwasserreinigung und zum Hochwasserschutz einleitete.

Mit der Europäischen Wasserrahmenricht­linie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Seit Inkrafttreten der Richtlinie im Jahr 2000 ist auch die ganzheitliche Betrachtung von Fluss-Einzugsgebieten Allgemeingut geworden. Danach ist der gesamte Fluss von der Quelle bis zur Mündung als Einheit zu sehen. Maßnahmen, die an irgendeiner Stelle des Gewässersystems zu Veränderungen führen, wirken sich auch in anderen Teilen des Einzugsgebiets aus.

Ein „guter Zustand“ der Fließgewässer – dies bedeutet, dass man dort die Fische, Kleinlebewesen und Pflanzenarten findet, die natürlicherweise in nahezu unbeeinträchtigten Gewässern leben. Voraussetzung dafür ist zunächst eine gute Wasserqualität durch lückenlose Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik. An der Lippe ist sie durch den Ausbau der Kläranlagen in den vergangenen Jahrzehnten größtenteils erreicht.

Eine entscheidende Rolle für die Entwicklung der Lippe zu einem lebendigen Gewässer spielt darüber hinaus die Verbesserung der Gewässerstrukturen. Naturnahe Gewässerstrukturen bieten vielfältige Lebensräume für die typischen Gewässerpflanzen und -tiere im und am Wasser. Die Lippe ist ein sogenanntes Gewässer erster Ordnung und steht damit im Eigentum des Landes NRW. Zwischen der Mündung der Lippe in den Rhein und Lippborg führt der Lippeverband die Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung der Lippe im Auftrag des Landes durch.

Die Maßnahmen zur Entwicklung erfolgen – weil die Lippe ein Landesgewässer ist – mit Mitteln des Landes als Teil des Programmes Lebendige Gewässer. Mit dem Programm Lebendige Gewässer werden die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Land NRW umgesetzt.


Der Weg zur neuen Lippe

Lippe-Auenprogramm

Bereits in den 1990-er Jahren wurde das Lippe-Auenprogramm aufgelegt, welches anfangs vor allem durch „Uferentfesselungen“ auf verfügbaren Gewässerrandstreifen umgesetzt wurde. Dabei entfernte man Flussbausteine, die zur Sicherung der Ufer eingebaut waren, und verwendete sie für eine Anhebung der Sohle oder die Gestaltung von kleinen Inseln im Fluss. So kamen im Laufe von rund 20 Jahren insgesamt 55 Kilometer entfesselte Lippe-Ufer zusammen. Parallel dazu wurden Planungen für große Renaturierungsmaßnahmen aufgenommen und die Beschaffung der dafür erforderlichen Flächen vorangetrieben.

Neue Lippe-Mündungsaue bei Wesel

Am Unterlauf der Lippe ist seit 2009 die neue Lippe-Mündung bei Wesel mit einer ausgedehnten Aue kurz vor dem Rhein angelegt und 2014 fertig gestellt worden. Im Zuge der knapp fünfjährigen Bauzeit entstand durch Bodenabtrag beiderseits der 2,5 Kilometer langen neuen Gewässertrasse eine 142 Hektar große Flusslandschaft mit zahlreichen wechselfeuchten Flächen, die je nach Wasserstand der Lippe beziehungsweise des Rheins überschwemmt sind oder trocken fallen – bereits heute ein Eldorado für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Schon im Sommer 2016 konnten in der Weseler Lippe-Aue 595 Tierarten und 425 pflanzliche Spezies bestimmt werden.

2017 wurde zwischen dem Land NRW und dem Lippeverband eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Gewässerunterhaltung und von Gewässerausbaumaßnahmen der Lippe im Lippeverbandsgebiet abgeschlossen. Auf dieser neuen Grundlage setzt der Lippeverband unter dem Namen Programm Lebendige Lippedie mit dem Land abgestimmten Gewässerentwicklungsmaßnahmen weiter um.

Die Entwicklung von Fluss und Aue erfordert einen langen Vorlauf. Daher müssen Projekte, die in der nächsten Dekade gebaut werden sollen, heute auf den Weg gebracht werden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Projekte dann erfolgreich sind, wenn der Lippe ausreichend Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Für Projekte, mit denen wir erst in einigen Jahren beginnen können, muss bereits heute der Grunderwerb angegangen werden.

Der Raum, der der Lippe zurückgegeben werden soll, wird intensiv genutzt. Die Landschaft ist geprägt durch eine gewachsene landwirtschaftliche Nutzung, die auch wirtschaftlich ein starker Faktor ist. Ohne Landwirtschaft wäre die Lippe-Region nicht mehr das, was sie seit Jahrhunderten ist. Daher ist es Ziel, die landwirtschaftliche Nutzung und die Gewässerentwicklung in Einklang zu bringen. Das Land NRW und der Lippeverband haben sich aufgemacht, durch Transparenz und frühzeitige Beteiligung für eine breite Akzeptanz der Maßnahmen zu sorgen. Frühzeit finden Gespräche mit allen Beteiligten statt, um gemeinsam zu überlegen, wie für das Programm Lebendige Lippe benötigte Flächen verfügbar gemacht werden können. Wenn eine im Grundsatz akzeptierte Planung vorliegt und die dafür tatsächlich verfügbaren Flächen feststehen, können aus Vorplanungen konkrete Genehmigungsplanungen entwickelt werden. Am Ende dieses kooperativen Planungsprozesses steht eine weitgehend abgestimmte Planung, die dann den zuständigen Behörden – in der Regel der Bezirksregierung, in manchen Fällen auch dem jeweiligen Kreis – zur Genehmigung vorgelegt wird. Diese führen dann die Planungsverfahren und in deren Rahmen vorgesehene Bürgerbeteiligungen durch.

Wo die Reise hingeht: Die neue Lippe

Bis alle Teilprojekte umgesetzt sind und sich die neue Lippe nach und nach zu einem naturnahen Gewässer entwickelt hat, wird es noch sicher mehr als eine Generation dauern. Nicht erst dann werden die Menschen in der Region die Früchte ernten. Mit dem Abschluss jedes einzelne Renaturierungsprojektes wird die ökologische Qualität der Lippe Stück für Stück steigen.

Auf Vorschlag des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. (LFV) wurde die Lippe im März 2018 vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV) und von den NaturFreunden Deutschlands (NFD) zur „Flusslandschaft des Jahres 2018/2019“ ausgewählt.

Mit dem Titel werden die bisherigen Erfolge der umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen gewürdigt. Damit ist nach der Emscher 2010/11 zum zweiten Mal ein Fluss in NRW als Flusslandschaft des Jahres ausgewählt worden.

Mit der Initiative "Flusslandschaft des Jahres" sollen

  • die Bevölkerung für die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Bedeutung der Flüsse und der sie umgebenden Landschaften sensibilisiert,

  • Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz von Flusslandschaften und ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere der in ihnen lebenden Fischbestände, initiiert,

  • abschließende Arbeiten zum Erreichen einer hohen Durchgängigkeit, der Wasserqualitätsverbesserung und/oder Renaturierung unterstützt und

  • naturnahe Wander- und Erholungsgebiete gefördert werden, die die Flusslandschaften einem nachhaltigen Tourismus erschließen.

Die Patenschaft für das zweijährige Projekt haben der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. und die NaturFreunde Nordrhein-Westfalen übernommen. Gemeinsam mit einer Vielzahl von Kooperationspartnern aus Politik und Verwaltung, Umweltschutz, Kultur und Touristik bieten sie Exkursionen, Vorträge, Seminare und Mitmachaktionen an, die die neue, quicklebendige Lippe als bedeutsamen und schützenwerten Lebensraum erfahrbar machen.

Durch Verbesserungen der Gewässerlebensräume in den letzten Jahrzehnten wurde die Lippe in weiten Teilen von einem stark ausgebauten und industriell geprägten Fließgewässer zu einem typischen Flachlandfluss mit Mäandern, Altwasserarmen, Sand- und Kiesablagerungen ganzheitlich aufgewertet. Durch den Rückbau von Deichen und Anbindungen von Auenbereichen kann die Lippe wieder regelmäßig Niederungen überfluten und formt so in Nordrhein-Westfalen selten gewordene Auenlandschaften mit Röhrichten, Feuchtwiesen und Auwäldern.

 

 YOUTUBE Videos zur Lippe: Kajak-Paddeltouren

→ Lippstadt bis Lippetal-Herzfeld: https://www.youtube.com/watch?v=dptdmmTeueI

 → Datteln/Olfen bis zur Brücke Oelde-Mersch: https://www.youtube.com/watch?v=teupbPHoBws 

→ Lünen Buddenburg bis Selm-Bork Haus Dahl: https://www.youtube.com/watch?v=7ztobZp0Rgg

Haus Dahl bis Ahsen: https://www.youtube.com/watch?v=kEaFdFIVhgM

Ahsen über Haltern am See bis nach Holsterhausen Dorsten: https://www.youtube.com/watch?v=ZYZ9ejb0YaM

 Dorsten nach Krudenburg: https://www.youtube.com/watch?v=Gv69m8lVizw

→ Dorsten über Hünxe bis zur Rheinmündung bei Wesel: https://www.youtube.com/watch?v=vgxha4N-uyo

 


Auf der Lippe und ihren Nebengewässern leben das ganze Jahr über Enten, Gänse, Schwäne, Taucher und Rallen. Einzelne Paare der bedrohten Arten Knäk-, Löffel- und Schnatterente brüten regelmäßig dort, ebenso der Eisvogel. An der Lippe gibt es zudem zunehmend Tiere, die aufgrund der in den letzten Jahren durchgeführten gewässerökologischen Verbesserungsmaßnahmen den Fluss als Lebensraum wiederentdecken. Beispiele sind die Rückkehr des Bibers, des Weißstorchs, der Großlibelle Gemeine Keiljungfer und der Uferaas oder Kornmotte genannten Eintagsfliege. Auch der Otter besucht inzwischen wieder regelmäßig die Lippeaue.

Mit ihrer relativ hohen Wasserqualität bietet die Lippe Lebensraum für Fischarten wie Quappe und Steinbeißer, auch die Flußkahnschnecke und die Glanzleuchteralge konnten nachgewiesen werden.

Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. leitet seit 2016 ein Großprojekt zum Fischbestand der Lippe, dass aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds finanziert wird. Im Rahmen dieses Projektes fanden in diesem Jahr umfangreiche Elektrobefischungen entlang der gesamten Lippe statt. Zusätzlich durchgeführte Nachtbefischungen erwiesen sich als besonders interessant und offenbarten neben der erwarteten Fischfauna auch einen Lachs. Das Wanderfischprogramm NRW setzt sich seit 1998 intensiv für die Wiederansiedlung dieser Art ein. Die Lippe stand bisher nicht im Fokus für die Wiederansiedlung des Lachses. Derzeit wird durch die Kartierung von möglichen Laichhabitaten geprüft, ob die Lippe sich als Lachsgewässer eignet. Mit dem Fang eines 58 cm großen Lachses 2017 bei Wesel-Welmen scheint es bereits eine Antwort darauf zu geben. In der Vergangenheit konnten drei Lachse bei Untersuchungen von Fischaufstiegsanlagen mittels Reusen am Wehr Buddenburg und Beckinghausen gefangen werden, der letzte davon im Jahr 2003. Das 2017 gefangene Tier ist der erste Lachs für die Lippe, der im Rahmen einer E-Befischung nachgewiesen werden konnte und damit ein sensationeller Fund.

In Feuchtwiesen und anderen naturnahen Lebensräumen entlang der Aue kommen zum Beispiel Wachtelkönig, Laubfrosch und Lauch-Gamander vor.

Seit 2003 weiden auch polnische Konikpferde in der Lippeaue, ein Geschenk der niederländischen Forstverwaltung. Koniks sind die letzten Nachfahren der europäischen Wildpferde. Sie schaffen gemeinsam mit Rindern in einigen Bereichen ein Mosaik unterschiedlicher Wiesen- und Weiderasen – idealer Lebensraum für beispielsweise den Weißstorch.

 


Die Lippemündungsregion ist „eigentlich“ Teil des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“

Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein ist in vielerlei Hinsicht eine Besonderheit:

wegen des ornithologischen Wertes, seine Lage in einem dicht besiedelten Bundesland und wegen einer Reihe rechtlicher Besonderheiten. Als schon 1983 benanntes EU-Vogelschutzgebiet gehört es zu den Gebieten, die kurz nach Verabschiedung der Richtlinie – also in der Geburtsstunde des europäischen Naturschutzrechts – ausgewiesen wurden. 25 Jahre später ist das Gebiet ein Musterbeispiel, um Stärken und Schwächen des europäischen Naturschutzrechts sowie die oft unzureichende Aufgabenwahrnehmung der beteiligten Naturschutzbehörden aufzuzeigen. Die weitere Entwicklung wird daher zur Nagelprobe für das europäische Naturschutzrecht werden, die sich im weiteren Verlauf auch auf später ausgewiesene EU-Vogelschutzgebiete und die sich erst schrittweise etablierende Praxis in der europäischen Naturschutzpolitik auswirken wird. 

 Geschichte der Unterschutzstellung

In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre wurde von Seiten der Naturschutz- und ornithologischen Fachverbände die Ausweisung von Schutzgebieten am Unteren Niederrhein thematisiert, da sich durch die Entwicklung der Landwirtschaft und anderer Nutzungen deutliche Rückgänge bedrohter Vogelarten abzeichneten. Die Ausweisung des Unteren Niederrheins als EU-Vogelschutzgebiet erfolgte dann im September 1983 durch ein Schreiben des damaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen (MELF) an die EU-Kommission. Es wurde ein Gebiet mit einer geschätzten Flächengröße von etwa 25.000 Hektar gemeldet (eine spätere genaue Planimetrierung ergab eine Größe von 27.238 Hektar). Im Oktober 1983 folgte dann in derselben Abgrenzung und Flächengröße die Meldung als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention (zusammen mit der Weserstaustufe Schlüsselburg und den Rieselfeldern Münster) durch das MELF. Ramsar- und EU-Vogelschutzgebiet waren in ihrer ursprünglichen Abgrenzung nicht binnendifferenziert, sie umfassten auch Streusiedlungen und Infrastruktureinrichtungen, die nicht aus der Flächenkulisse herausgenommen worden waren. Im Jahr 1992 wurde das EU-Vogelschutzgebiet durch Aufnahme von Bereichen an der Lippemündung, im Orsoyer Rheinbogen sowie in der Hetter ergänzt und damit auf 29.954 Hektar vergrößert.

Ausweisung von Naturschutzgebieten


In den 1980er und Anfang der 1990er Jahre wurde dann eine Vielzahl von Teilflächen des EU-Vogelschutzgebiets als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Bis 1993 wurden 29 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 10.482 Hektar als NSG gesichert. Dies geschah zum großen Teil im Rahmen des nordrhein-westfälischen Feuchtwiesenschutzprogramms, wobei über die NSG-Verordnung in der Regel nur ein so genannter Grundschutz festgeschrieben wurde und weitergehende Schutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis im Rahmen des Vertragsnaturschutzes erreicht werden sollten. In geringem Umfang wurden auch Flächen durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für den Naturschutz erworben; außerdem wurden der Forstverwaltung unterstehende Offenlandflächen Naturschutzzwecken zugeführt. Rund 19.472 Hektar des EU-Vogelschutzgebietes blieben ohne NSG-Schutzstatus wobei weitere 10.555 Hektar als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden sind. Allerdings haben diese Schutzverordnungen keinen Bezug zur EU-Vogelschutzrichtlinie und den hier relevanten Schutzgütern.

Benennung als Important Bird Area (IBA)

Seit Einführung des IBA-Konzeptes durch den International Council for Bird Preservation (ICBP) erfolgte die Auswahl von Gebieten anhand objektiv nachvollziehbarer, ornithologischer Kriterien. Von Seiten der Naturschutzverbände wurde seit Ende der 1980er Jahre eine flächenmäßig unzureichende Ausweisung des Unteren Niederrheins beanstandet. Einer der Gründe für ein größer abzugrenzendes Vogelschutzgebiet lag in der Zunahme der Blässgans-Rastbestände und der damit verbundenen großflächigeren Nutzung von Äsungsflächen seit Mitte der 1980er Jahre. Folgerichtig wurde bereits in der ersten Zusammenstellung von Important Bird Areas im Bereich der Europäischen Union durch den ICBP ein IBA „Niederrhein: Wesel/Xanten – Emmerich/Hüthum" mit einer Flächengröße von 50.000 ha gelistet. Weitere Untersuchungen haben im Folgenden diese Flächengröße im Wesentlichen bestätigt. So wurde das Important Bird Area „Unterer Niederrhein" bei den folgenden europa- und deutschlandweiten Zusammenstellungen mit gut 48.000 Hektar Flächengröße abgegrenzt.

Verkleinerung des EU-Vogelschutzgebietes Ende der 1990er Jahre


In den 1980er Jahren wurde der Status als EU-Vogelschutzgebiet von Seiten der meisten Behörden, Landnutzer und Kommunalpolitiker bei Planungen nicht beachtet, da in dieser Zeit EU-Recht noch nicht als rechtsverbindlich angesehen und häufig ignoriert wurde. Das sollte sich Mitte der 1990er Jahre im Zuge der Diskussion um die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Richtlinie grundlegend ändern. Nachdem verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofes die unmittelbare Beachtlichkeit des EU-Rechtes in den Mitgliedsstaaten bestätigt hatten, gab es bei der Meldung von FFH-Gebieten erstmals massive Konflikte mit verschiedenen Interessenverbänden, die konkrete Auswirkungen auf ihre Tätigkeiten befürchteten. Das 1983 ausgewiesene Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein geriet dabei ebenfalls mit in den Fokus und wurde zum Gegenstand politischer Diskussionen.

Die Verhandlungen um die Ausweisung von FFH-Gebieten wurde von Interessenverbänden dazu genutzt, auch die Ausweisung und Abgrenzung des EU-Vogelschutzgebietes in Frage zu stellen. Es wurde massive Lobbyarbeit für eine Verkleinerung des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein betrieben. Der Kreis Kleve erhob die Forderung, die Vogelschutzgebietsabgrenzung auf die bis dahin ausgewiesenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete zurückzunehmen. Letztendlich gab das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW (MURL NRW) teilweise nach und legte 1998 eine neue kartographische Abgrenzung des Vogelschutzgebietes mit einer Flächengröße von nur noch 20.200 Hektar vor - eine Verkleinerung um rund 9.000 Hektar. Grundlage der Vogelschutzgebietsverkleinerung durch das Ministerium war eine eigens für dieses Vogelschutzgebiet erstellte Methodik zur Gebietsabgrenzung auf der Basis von Gänsefraßentschädigungszahlungen.


Der NABU NRW hat dagegen immer darauf hingewiesen, dass Entschädigungszahlungen zwar in der Regel die Anwesenheit arktischer Wildgänse belegen, ansonsten aber nur Aufschluss über die Empfindlichkeit landwirtschaftlicher Kulturen gegenüber Fraßschäden geben und keine Rückschlüsse auf die Bedeutung einer Fläche als Äsungsfläche für arktische Wildgänse zulassen. Abgeerntete Flächen, die insbesondere für die Saatgans eine dominierende Bedeutung haben, werden mit dieser Methodik überhaupt nicht erfasst. Des Weiteren wurden die Vorkommen der anderen wertgebenden Arten vom Land NRW nur auf Teilflächen erfasst und berücksichtigt.Bei objektiver Betrachtung der Ereignisse ist offenkundig, dass die verkleinerte Abgrenzung des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein nicht ausschließlich aufgrund von fachlichen Kriterien erfolgte, wie es für Vogelschutzgebiete rechtlich vorgesehen ist, sondern politische Vorgaben wesentlichen Einfluss hatten. In dieser Situation gab der NABU NRW ein Gutachten in Auftrag, das noch einmal die fachliche Abgrenzung des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein nach ornithologischen Kriterien untersuchen sollte. Das Gutachten bestätigte die schon im IBA-Verzeichnis dokumentierte Abgrenzung und wurde dann Grundlage einer EU-Beschwerde des NABU NRW gegen die Verkleinerung des Gebiets.

Das Vertragsverletzungsverfahren 2001/5003 der EU gegen Deutschland

Aufgrund der, auch aus Sicht der EU-Kommission, widerrechtlichen Verkleinerung des Vogel¬schutzgebiets Unterer Niederrhein, der mehr als doppelt so großen IBA-Abgrenzung sowie der Ausführungen im Gutachten des NABU NRW eröffnete die EU-Kommission im Oktober 2006 mit dem Aufforderungsschreiben an die Bundesrepublik Deutschland das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5003. Damit wurde der Fall des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein wegen seiner Tragweite und Besonderheiten aus dem horizontalen Verfahren zur unzureichenden Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Deutschland herausgenommen. Der NABU NRW wurde Beschwerdeführer dieses neuen Vertragsverletzungsverfahrens. Zur Unterstützung des Verfahrens wurden vom NABU NRW umfangreiche Materialien bereitgestellt.


Das Land NRW hat dann im Jahr 2008 mit der EU-Kommission einen Kompromiss ausgehandelt; an der Diskussion wurde auch der NABU NRW beteiligt. Die Einigung zwischen dem Land NRW und der EU-Kommission sah vor, dass das Vogelschutzgebiet mit Verordnung vom 28.04.2009 um 5.538 Hektar auf insgesamt 25.809 Hektar erweitert wird. Gleichzeitig verpflichtete sich das Land NRW gegenüber der EU-Kommission zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das EU-Vogelschutzgebiet sowie zur Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Zielarten unter den Brut- und Rastvögeln.


Der NABU NRW hält diese Nachmeldung nach wie vor für unzureichend, hat aber angesichts der Zustimmung der EU-Kommission auf eine Weiterverfolgung der Beschwerde verzichtet. Die fachliche Auffassung des NABU NRW spiegelt sich in einer weiterentwickelten IBA-Abgrenzung, die nun noch 38.000 Hektar umfasst, wider. Grund für die Verkleinerung der IBA-Abgrenzung von ursprünglich 48.000 Hektar sind vor allem die Herausnahme von kleineren Ortschaften und Hofstellen (Binnendifferenzierung) sowie die Abkopplung des Gebietes „Lippeaue" zu einem gegebenfalls eigenständig zu meldenden Vogelschutzgebiet.

 


 

Entlang des Flußes führt der erste Radfernweg Deutschlands, der von „Reisen für Alle“ zertifiziert wurde – die Römer-Lippe-Route.

In Detmold mit Schloss und Altstadt heißt es Anlauf nehmen für die einzige nennenswerte Steigung, die den Radler zu den Externsteinen steuert, eine bizarre Felsformation mit herrlicher Fernsicht. Belege der römischen Besatzung lassen nie lang auf sich warten, so etwa das Römerlager Anreppen, der Römerpark Bergkamen und das LWL-Römermuseum in Haltern am See. Der Zielort Xanten war 400 Jahre eine der wichtigsten römischen Städte in Germanien.

Begleitet wird die Radroute von Auen- und Seenlandschaften mit sehenswerten Orten wie Hamm und Lünen. Einer der Höhepunkte der Tour sind die vier Überfahrten über die Lippe – die kostenlosen Fähren werden angetrieben von der Muskelkraft der Radreisenden. Eine interaktive Online-Karte zur Barrierefreiheit hilft bei der individuellen Reiseplanung. 

Siehe auch unsere Extra-Seite: Radfernwanderweg-Römer-Lippe-Route

 


 

Quellen und Verweise:

Landesregierung NRW - Renaturierung der Lippe: Umweltministerium unterzeichnet Vereinbarung mit Lippeverband 13. April 2017: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-remmel-laengster-fluss-nrw-soll-natuerlicher-und-wilder-werden

LANUV NRW Beitrag:  Die Lippe: Flusslandschaft des Jahres 2018/2019    https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/Natur-in-NRW_1-2019.pdf

Emscher/Lippe Verband – Programm Lebendige Lippe: https://www.eglv.de/lippe/ und https://www.eglv.de/lippe/lebendige-lippe/

Gemeinsam für eine Lebendige Lippe: Feierliche Unterzeichnung 13. August 2018: Am Lippe-Schlösschen unterzeichneten NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, Bürgermeisterin Westkamp, hochkarätige Vertreter der Landwirtschaft sowie die Vorstandsmitglieder des Emscher/Lippe-Verbandes Uli Paetzel und Emanuel Grün eine Vereinbarung zur Umsetzung des Programms „Lebendige Lippe“. https://blog.eglv.de/gemeinsam-fuer-eine-lebendige-lippe/

Gemeinschaftsprojekt Emscher-Lippe Verband mit StraßenNRW an der Lippe: https://blog.eglv.de/natuerlicher-rasenmaeher/

 

LANUV NRW: https://www.flussgebiete.nrw.de/die-lippe-alles-im-fluss-8055

und https://www.flussgebiete.nrw.de/die-lippe-flusslandschaft-des-jahres-2018-2019-7853

 

Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL – geographische Kommission für Westfalen: Die Lippe und ihr Gewässereinzugsgebiet: https://www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Naturraum/Lippe

 

Naturfreunde Deutschland - Das ist die Lippe – Flusslandschaft des Jahres 2018/19

https://www.naturfreunde-nrw.de/lippe?page=1 / https://www.naturfreunde.de/flusslandschaft-lippe

https://www.naturfreunde-nrw.de/wasserweg-lippe-hamm

 

Landesfischereiverband Westfalen-Lippe. Projekt Wiederansiedelung der Quappe. / Großprojekt Fischbestand der Lippe.

https://www.lfv-westfalen.de/content/Verband/projekte/lippe_quappe.php  / https://fischundfang.de/lachs-in-der-lippe/

 

Deutsche Angelfischerverband e.V : Gemeinsames Engagement für die Lippe als Flusslandschaft des Jahres 2018/2019: Bei der Proklamationsfeier in Dorsten stimmten Vertreter der NaturFreunde Deutschlands, des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV e.V.), des Landesfischerverbandes Westfalen und Lippe e.V. sowie der beteiligten Kooperationspartner auf die zweijährige Patenschaft ein. Mit dem Titel würdigen der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV e.V.) und die NaturFreunde Deutschlands die bisherigen Erfolge der umfangreichen Renaturierungsmaßnahmen am mit über 220 Kilometern längsten Fluss in Nordrhein-Westfalen. Die Patenschaft für das zweijährige Projekt haben der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. und die NaturFreunde Nordrhein-Westfalen übernommen.

https://www.dafv.de/referate/aktuelles/item/172-proklamation-der-flusslandschaft-des-jahres-die-lippe.html

 

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein:

http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4203-401

https://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgebiete/vogelschutzgebiet-unterer-niederrhein

https://www.nabu-naturschutzstation.de/de/schutzgebiete/vsg-unterer-niederrhein

https://www.nabu-naturschutzstation.de/de/schutzgebiete/vsg-unterer-niederrhein/details-vsg-unterer-niederrhein

 

ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club: Die Römer-Lippe-Route – mit einem Teilstück im Lippemündungsraum neben der Frankfurter Straße in Lippedorf - ist der erste Radfernweg Deutschlands, der von „Reisen für Alle“ zertifiziert wird. Eine interaktive Online-Karte zur Barrierefreiheit hilft bei der individuellen Reiseplanung.  https://www.adfc-radtourismus.de/roemer-lippe-route/

 

WIKIPEDIA https://de.wikipedia.org/wiki/Lippe_(Fluss)

Zeitschrift für Regionalgeschichte Selm und Umgebung - ISSN 2366-0686: Die Mühen der Schiffbarmachung der Lippe  https://aktenlage.net/Wirtschaft/Schiffbarmachung-der-Lippe/

GoogleMaps: Lippe https://www.google.com/maps/d/viewer?ie=UTF8&t=m&oe=UTF8&msa=0&mid=1aCKpnxVurqZusJB5dqKMIdijFUE&ll=51.626157486731394%2C6.652581885571749&z=13

WDR: Die Lippe: Flussgeschichten zwischen Münsterland und Kohlenpott

Abenteuer Erde . 15.12.2019. 01:28:34 Std.. UT. Verfügbar bis 15.03.2020. WDR. Von Ulf Marquardt https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/abenteuer-erde/video-die-lippe-flussgeschichten-zwischen-muensterland-und-kohlenpott-100.html

auch https://programm.ard.de/TV/wdrkoeln/abenteuer-erde--die-lippe---flussgeschichten-zwischen-m-nsterland-und-kohlenpott/eid_281112387485125 und https://www1.wdr.de/fernsehen/abenteuer-erde/sendungen/an-den-ufern-der-lippe-100.html

Video Heimatflimmern 30. Juli 2019 ·Die Lippe: Fluss des Jahres: Früher fast ausgetrocknet, heute faszinierender Lebensraum! Das ist die Lippe, der längste Fluss in NRW https://www.facebook.com/heimatflimmern/videos/355906755058015/

Euroluftbild.de Video von Hans Blossey : Flußmündung der Lippe in Wesel: https://www.youtube.com/watch?v=KHp6uYkNDg0

DerWesten: Naturparadis Lippemündung 12.8.2015 https://www.derwesten.de/region/naturparadies-lippe-muendung-id10979725.html

 

 

 

 

Lippemündungsraum - Bilder

Radfernwanderweg Römer-Lippe-Route

Der erste durch "Reisen für Alle" zertifizierte  Radfernwanderweg Deutschlands

unter den TOP 10 der Bike the Greatest! - Germany´s Top River Routes   |   Gewinner  "Der Deutsche Fahrradpreis 2020"

 

die  Römer-Lippe-Route

https://www.radrevier.ruhr/radfernwege/roemer-lippe-route/ | https://www.roemerlipperoute.de/

 

Quelle: https://www.roemerlipperoute.de/barrierefrei-erfahren/interaktive-karte/

führt von der Lippequelle bis zur Lippemündung und weiter bis zum Römerlager nach Xanten und mit einer Schleife durch den Lippemündungsraum auch durch Lippedorf, die Frankfurter Straße begleitend.

Hier in Lippedorf trifft die Schleife der Römer-Lippe-Route auf den neu angelegten Rund (Rad-)wanderweg um den Lippemündungsbereich, der u.a. mit Hilfe der Firma Hülskens, die die Auskiesungsseen durch Kiesabbau geschaffen hat, gebaut wurde. Dieser zur Zeit noch sehr malerische Weg wird nach und durch den Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens (Bebauungsplan 233) überbaut und verlagert. Auf seiner Südseite sollen später bis zu 60 Meter hohe neue Hafengebäude den Blick in die Ferne und auf die Sonne verstellen...  Dieser Weg führt den/die (Rad-) Wanderer*In zur Niederrheinbrücke und somit zum Hauptweg der Römer-Lippe-Route zurückführt.

Die Kosten für den sog.: "Hülskensweg" (2016), beliefen sich auf 100.000 €. Das Anschlußstück zwischen der Frankfurter Straße (und somit der Römer-Lippe-Routen-Schleife in Lippedorf) und dem Hülskensweg kostete die Stadt Wesel 290.000 €. Die Verlegung an den Rand der Lippeaue i.R. des Ausbaus des Rhein-Lippe-Hafens dürfte noch einmal so viel gekostet haben.

Um die Attraktivität des (Fahrrad-Fern-)Wanderwegs zu erhalten bzw. zu erhöhen hat die "Initiative Schutz des Lippemündungsraums" vorgeschlagen, den Abschnitt der Frankfurter Straße in Lippedorf, an dem auch die Schleife der Römer-Lippe-Route verläuft, durch Sackgassenbildung zu beruhigen und in eine Fahrradstraße umzuwandeln.

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/verkehrsberuhigung-fahrradstrasse-lippedorf

Im Herbst 2016 wurde die Römer-Lippe-Route von Mitarbeitern der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) befahren und wichtige Informationen u.a. zu Neigungen, Querungen und der Wegebeschaffenheit erfasst. Darauf aufbauend erfolgen aktuell kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen an der Römer-Lippe-Route, um diese weitestgehend für alle Gäste befahrbar zu gestalten.
Die gesammelten Informationen sowie weitere nützliche Hinweise können Sie der untenstehenden Karte entnehmen oder unter folgendem Link finden: https://wegpunkte-rlr.geoportal.ruhr/

Neuigkeiten 2021 : Die Römer-Lippe-Route gehört jetzt zu den schönsten Flussradwegen Deutschlands!

April 2021 Die Kooperation "Germany's Top River Routes" vereint die zehn schönsten Flussradwege Deutschlands unter einer Marke, nun auch mit der Römer-Lippe-Route

 

Update Mai 2022:  Nach der Ausweitung des Rhein-Lippe-Hafens in die Lippeauen des Lippemündungsgebietes mit Überbauung auch des Radwanderweges mußte dieser in den Zwischenbereich Hafen<> Naturschutzgebiet verlegt werden, um die Kontinuität dieser Nebenstrecke der Römer-Lippe-Route zu erhalten.

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-lk-gemeinschaft/neuer-abschnitt-des-huelskens-radweges-eroeffnet_a1727035

 

Update Februar 2023 Nationaler Radverkehrsplan 3.0 veröffentlicht: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html


mehr Informationen

Römer-Lippe-Route: https://www.roemerlipperoute.de/

 "bike the greatest" Germanys Top River Routes: https://www.riverroutes.de/

ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club: Die Römer-Lippe-Route – mit einem Teilstück im Lippemündungsraum neben der Frankfurter Straße in Lippedorf - ist der erste Radfernweg Deutschlands, der von „Reisen für Alle“ zertifiziert wird. Eine interaktive Online-Karte zur Barrierefreiheit hilft bei der individuellen Reiseplanung.  https://www.adfc-radtourismus.de/roemer-lippe-route/          INFO: Der ADFC hat die vielfältig gelobte Route (s.o) aus seinen Listen und Datenbanken gestrichen, die ADFC eigene Seite zur roemer-lippe-route ist 4/2021 nicht mehr erreichbar... > wir fragen nach, was hier passiert! (Initiative Schutz des Lippemündungsraums 4/2021)

Fahrradherz - Hülskensweg: https://fahrradherz.de/der-huelskensweg-in-wesel/

Radkompass.de - die Römer-Lippe-Route https://www.radkompass.de/Radfernweg/roemer-lippe-route.html

outdooractive - Römer-Lippe-Route https://www.outdooractive.com/de/route/fernradweg/teutoburger-wald/roemer-lippe-route-gesamtstrecke/7015786/

Wesel Tourismus - Weseltour 4:entlang der Lippe: https://www.wesel-tourismus.de/mark/themen/weseltour-4-entlang-der-lippe-4649018/

Wesel-App: https://www.wesel-app.de/news/allgemein/neuer-radweg-durch-den-lippemuendungsraum

RP online: September 2019: Neuer Radweg im Rhein-Lippe-Hafen https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/wesel-radweg-im-lippemuendungsraum-ist-jetzt-komplett_aid-45916209   | RP Online: April 2016: Neuer Radweg im Lippe-Mündungsraum https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/neuer-radweg-im-lippe-muendungsraum_aid-19744051

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html

Kreis Wesel Mobilitätskonzept - Radfahren   https://www.kreis-wesel.de/de/themen/radverkehr/ und https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/mobilitaet/

 

 

Tiere

Der Lippemündungsraum ist, auch was die Tiere betrifft, etwas ganz Besonderes...

 

„Naturschutzgebiet (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9) nimmt mit Ausnahme des Plangebietes (Rhein-Lippe-Hafen) den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.

Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).

Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes. Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.“

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 10, Mai 2019

 

• Schutzwürdiges Biotop nach LANUV-Biotopkataster

Das Untersuchungsgebiet (der Lippemündungsraum) liegt gemäß Biotopkataster der LANUV weitgehend im Bereich der Biotopkatasterflächen BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") und BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck").... Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße reicht die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 ("Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf") in das UG hinein.

Als Schutzziel wird für die Fläche BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") der Erhalt des Lippe-Altarmes mit seinen Verlandungszonen und Ufergehölzen und Schutz der mageren Grünlandflächen und der Sandmagerrasen auf Dünenresten als wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten genannt.

 

Den zu großen Teilen durch Kies- und Sandabgrabungen anthropogen umgestalteten Auenbereichen wird trotz starker Beeinträchtigungen eine regionale Bedeutung zugeordnet. Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Flussaue mit Grünlandflächen/ Kleingewässern), die Artenvielfalt und Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzengesellschaften sowie das hohe Entwicklungspotential genannt.

Das Gebiet hat Bedeutung für die Artengruppen Vögel (Wasservögel/ Watvögel, Höhlenbrüter), Schmetterlinge und Amphibien.

Darüber hinaus ist die Biotopkatasterfläche BK-4306-160 aufgrund ihrer Flächengröße sowie als Zugvogel-Rastgebiet und geowissenschaftliches Objekt von Bedeutung.

 

Das Schutzziel der Biotopkatasterfläche BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck") lautet: "Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, reich strukturierten Ausschnitts der Rhein- und Lippe-Aue als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für grünlandtypische Lebensgemeinschaften, insbesondere Erhaltung und Pflege der Kopfbäume und Hecken als Lebensraum für daran gebundene Tierarten".

Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Auewald, Flussaue, Grünlandfläche, Heckenlandschaft) und die kulturhistorische Bedeutung hervorgehoben.

 

Östlich der S(plitters)iedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße befindet sich am Rande des UG die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 („Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf“), die sich östlich der Frankfurter Straße fortsetzt.

Als Schutzziel wird die Erhaltung und Optimierung eines reich strukturierten Binnendünengebietes mit Sandmagerrasen, brachgefallenem Magergrünland, Verbuschungsstadien und kleinen Birken-Eichenwäldchen in Siedlungsrandlage als Arrondierungs- und Entwicklungsfläche zum angrenzenden NSG und

als Lebensraum für zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten benannt.

Als wertbestimmende Merkmale sind das Magergrünland, Magerrasen und eine wertvolle Grünlandfläche mit entsprechenden Rote Liste-Pflanzenarten aufgeführt.

Eine Bedeutung besitzt das Gebiet für Geradflügler, Reptilien sowie für sandliebende Insekten und Spinnen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 13-14, Mai 2019

 

Man darf sicher zwischen den Tieren unterscheiden zwischen denen,

 

die hier ihre Heimat gefunden haben und dauerhaft leben   und denen, die hier gerne zu Gast sind,

 

man darf dann auch noch unterscheiden zwischen

der Lippe und Lippeaue und   den angrenzenden Wald- und Magerrasenflächen, die in Lippedorf zu finden sind.

 

Die überraschend vielfältige Fauna im Naturschutzgebiet der Lippemündung bei Wesel wurde i.R. des "Geo-Tag der Artenvielfalt" im Juni 2016 festgestelltr. Der renaturierte Lippemündungsraum hatte sich zu einem lebendigen Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen gemausert. Am Infostand des Lippeverbandes konnte man zum Beispiel bei spannenden Erklärungen von Tom Eberhard (Biologisches Labor) Insekten wie Bachflohkrebse, Libellen, Eintags- und Köcherfliegen, die als Fischnährtiere und Zeigerorganismen für die Gewässergüte gelten, sehen und sogar in die Hand nehmen. Die Freude der mehr als 50 Wissenschaftler und örtlichen Natur- und Umweltakteure, die am Samstag in einer Feldforschungsaktion in den Lippeauen rund 80 Vogelarten (beispielsweise Schafstelze, Schwarzmilan, Wiesenpieper, Stieglitz, Flussseeschwalbe, Reiher, Storch) feststellten, war groß. Bei der Zählung mit aktiv waren auch Paul Schnitzler, Thomas Traill (Zoologe und Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Biologischen Station) und Peter Malzbender (Nabu), die sich auch über die Ansiedlung unterschiedlichster Kleinsäugetiere freuten. Das Fazit des Aktionstages ist eindeutig: Flora, Fauna und Gewässer im Naturschutzgebiet Lippemündung haben sich nach nur zwei Jahren erfreulich entwickelt. "Das zeigt die Wichtigkeit der Arbeit und der diversen Naturschutzmaßnahmen des Lippeverbandes", resümierte Lippeverband-Sprecher Michael Steinbach. Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/lippemuendungsraum-in-gutem-zustand_aid-21486937

 



 

Lippe und Lippeauen des Lippemündungsraums: 

 

Säugetiere:

Fledermäuse

"Die Abfrage des Messtischblattes ergab die potenziellen Vorkommen von 8 Fledermausarten. Zusätzlich dazu wurden die Arten Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und die Mückenfledermaus erfasst (BSKW 2014).

Im Untersuchungsgebiet wurden 2014 insgesamt elf Fledermausarten von der BSKW (2014) durch Detektorbegehung und Horchboxeneinsatz nachgewiesen. Daneben wurden in unbestimmte Nachweise von Myotis-Arten, Pipistrellen und Abendseglern registriert. Der überwiegende Teil der nachgewiesenen Fledermausarten befinden sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand in der Atlantischen Region von NRW. Als ungünstig mit positiver
Tendenz wird der biogeographische Erhaltungszustand der Mückenfledermaus eingestuft. Einen ungünstigen biogeographischen Erhaltungszustand weisen zudem die Arten Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und Kleiner Abendsegler auf (vgl. Anhang 1).


Der überwiegende Anteil der Nachweise (über 90 %) gelang von Zwergfledermäusen. Bei den Sozialrufen bzw. Balzrufen stellte auch hier die Zwergfledermaus den überwiegenden Anteil. In geringem Umfang wurde Sozialrufe bzw. Balzrufe der Rauhautfledermaus nachgewiesen. Eine
Erfassung von Sozialrufen der Rauhautfledermaus gelang lediglich in den Baumreihen am Wesel-Datteln-Kanal. Sozialrufe der Zwergfledermaus konnten im gesamten Untersuchungsgebiet registriert werden, wobei auch hier einer der Schwerpunkte entlang der Baumreihen am WeselDatteln-Kanal ab September gelegen hat. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor.


Die Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus wurden auch mit jeweils einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet. Eine räumliche Verortung hierzu liegt nicht vor."

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 37-38, Mai 2019

 

lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

Teichfledermaus (RL I), Wasserfledermaus (RL 3), Breitflügelfledermaus (RL 3), Zwergfledermaus (RL N), Großer Abendsegler (RL I), Kleiner Abendsegler (RL 2), Mückenfledermaus;

 

Weitere:

Schottische Hochlandrinder, Ziegen, Schafe (Schwarznasen, Jacobs), Rehe, Hasen, Kaninchen, Nutria

 


VÖGEL

Brutvögel lt.:

Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

Neuntöter (RL 3), Eisvogel (RL 3N), Kiebitz (RL 3), Grünspecht (RL3), Kleinspecht (RL 3), Schafstelze (RL 3), Wiesenpieper (RL 3), Feldlerche
(RL V), Schwarzkehlchen (RL 2), Nachtigall (RL 3), Dorngrasmücke (RL V), Steinkauz (RL 3N), Heidelerche (RL 2);

 

Übersicht der nachgewiesenen Brutvogelarten mit maximalen Wirkzonen

nach GARNIEL & MIERWALD (2010)

 

Art

Kritischer

Schallpegel

Effektdistanz

Flucht

distanz

Störradius

Brandgans

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Bluthänfling

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

Feldlerche

nicht ausschlaggebend

500 m

k. A.

k. A.

Feldsperling

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Flussregenpfeifer

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

Gartenrotschwanz

nicht ausschlaggebend

100 m

k. A.

k. A.

Kiebitz

55 dB(A) tags

400 m

und 200 m1)

k. A.

k. A.

Kuckuck

58 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Löffelente

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

150 m

k. A.

Mäusebussard

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

200 m

k. A.

Nachtigall

schwach lärmempfindlich

200 m

k. A.

k. A.

Rebhuhn

55 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Saatkrähe

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

50 m

k. A.

Schleiereule

58 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Schnatterente

keine Relevanz

k. A.

200 m

k. A.

Schwarzkehlchen

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

Silbermöwe

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

200 m2)

k. A.

Star

nicht ausschlaggebend

100 m

k. A.

k. A.

Steinkauz

58 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Tafelente

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

150 m

k. A.

Teichrohrsänger

schwach

lärmempfindlich

200 m

k. A.

k. A.

Turmfalke

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

100 m

k. A.

Waldkauz

58 dB(A) tags

500 m

k. A.

k. A.

Weißstorch

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Weißwangengans

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Wiesenpieper

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

 

Anmerkungen:

k. A. = keine Angaben

1) = größter Abstand zu Straßen mit weniger als 10.000 Kfz/ 24h bzw. mit Rad- und Fußweg, Parkplatz

2) = Störradius der Kolonie

 

Sporadische Nachweise der Tiere liegen aus den Vorjahren bzw. aus anderen Quellen vor:


• Kleinspecht im Jahr in 2010 in rund 270 m Entfernung in Gehölzen nahe der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße,


• Sperber im Jahr 2012 in rund 440 m Entfernung im Wald am Schießstand,


• Waldohreule im Jahr 2011 in 760 m Entfernung am nordöstlichen Rand des Untersuchungsgebietes. Die Art wurde auch mit einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet.

 

Das Messtischblatt, 4. Quadrant, meldet Vorkommen von


• Baumpieper (Lebensraum laut LANUV [2019a]: offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht, auch Heideund Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen),


• Feldschwirl (Lebensraum laut LANUV [2019a]: gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern, selten auch Getreidefelder),


• Wachtel (Lebensraum laut LANUV [2019a]: Ackerbrachen, Getreidefelder, v.a. Wintergetreide, Luzerne und Klee, und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten),


• Wachtelkönig (Lebensraum laut LANUV [2019a]: offene bis halboffene Niederungslandschaften der Fluss- und Talauen sowie Niedermoore und hochwüchsige Feuchtwiesen)

 

Übersicht der nachgewiesenen Rastvogelarten und Überwinterungsgäst

lt. Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

Grau-, Bläss-, Saat-, Weißwangengans, Großer Brachvogel (RL 2), Drosselrohrsänger (RL 1), Wachtelkönig (RL 1), Uferschnepfe (RL 2), Ortolan (RL 1);

 

mit maximalen Wirkzonen nach LANUV (2015) und GARNIEL & MIERWALD (2010)

 

Art

Störradius

Blässgans*

150 m

Auf Wasserflächen rastende Enten, Taucher, Säger**

150 m

 

* = Störradius nach LANUV 2015 (zit. in ILS ESSEN 2015)

** = Störradien nach GARNIEL & MIERWALD (2010)

Sonstige Meldungen über planungsrelevante Rastvögel

Die BSKW meldet nachrichtlich Sichtungen aus dem Winterhalbjahr 2013/ 2014 aus dem Rhein-Lippe-Hafen

• Pfeifenten (ab Dezember in Trupps von 32-39 bis max. 185 Individuen im Februar),


• Schnatterente (zwei Trupps mit 2 bzw. 6 Individuen im Dezember/ Januar),


• Silbermöwe (dreimal 1 bis 2 sporadisch auftretende Individuen),


• Sturmmöwe (zwei Trupps von einem bis 16 Individuen im November bzw. März, ein Exemplar im Rahmen des GEO-Tags der Artenvielfalt),


• Tafelente (zwei Trupps von 4 bzw. 20 Individuen).

Die Rastbestände von Pfeifente, Schnatterente und Tafelente besitzen einen günstigen biogeographischen Erhaltungszustand. Die Rastbestände von Silbermöwe haben einen ungünstigen biogeographischen Erhaltungszustand mit positiver Tendenz. Der Erhaltungszustand der Rastbestände der Sturmmöwe ist ungünstig.

Im Messtischblatt werden Rastvögel genannt, die für das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein gemeldet sind. Dazu gehören:

Bruchwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Fischadler, Flussuferläufer, Gänsesäger, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Grünschenkel, Kampfläufer, Kiebitz, Knäkente, Krickente, Kurzschnabelgans, Löffelente, Löffler, Rotschenkel, Saatgans, Schellente, Seeadler, Silberreiher, Singschwan, Spießente, Uferschnepfe, Waldwasserläufer, Weißwangengans, Zwergsäger, Zwergschwan und Zwergtaucher.


Grundsätzlich ist ein zukünftiges, sporadisches Vorkommen einzelner Arten in der Lippe-Aue mit fortschreitender Entwicklung der Fläche nicht auszuschließen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 33-34, 91-93 Mai 2019

 

4.2.3 Nahrungsgäste


Kormorane  Die BSKW hat sporadisch auftretende Individuen (3 bis 10) im Winterhalbjahr 2013/ 2014 kartiert. Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Die Art kann ganzjährig beobachtet werden, wobei im Herbst und Winter Durchzugsgäste aus den Niederlanden und den Ostseeraum im Gebiet angetroffen werden (LANUV 2019a). Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in den Gewässern der Lippe-Aue und im RheinLippe-Hafen zu erwarten.  (LANUV 2019a). -

inzwischen sind Kormorane regelmäßig im Lippemündungsraum insb. in den Stromschnellen an den Lippebrücken zu sehen

 

 Kormorane & Graureiher 18. August 2021

 

 

Graureiher Die Art wurde auch mit einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet. Die BSKW hat ein sporadisch auftretendes Tier im Winterhalbjahr 2013/ 2014 kartiert. Die Art kommt ganzjährig in NRW vor. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste
im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in den Gewässern der Lippe-Aue und im Rhein-Lippe-Hafen zu erwarten.  (LANUV 2019a).

 

 

 

Kormorane & Silberreiher 1. September 2021

 


Am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 gab es eine Meldung der Lachmöwe im Lippemündungsraum. . Die BSKW hat sporadisch auftretende Individuen im Oktober 2013 und im März 2014 erfasst. Geeignete Nahrungshabitate sind auf Acker- und Grünlandflächen zu erwarten. (LANUV 2019a).


Mehlschwalben Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in der Lippe-Aue und in der gehölzreichen Binnenaue südlich des Plangebietes zu erwarten. Brutplätze sind in Hoflagen zu vermuten.  (LANUV 2019a).


Rauchschwalben Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in der Lippe-Aue und in der gehölzreichen Binnenaue südlich des Plangebietes zu
erwarten. Brutplätze sind in Hoflagen zu vermuten. (LANUV 2019a).


Schwarzmilane sind Brutvögel der alten Laubwälder in Gewässernähe. Als Nahrungsgebiet werden große Flussläufe und Stauseen aufgesucht. Der Horst wird auf Laub- oder Nadelbäumen in über 7 m Höhe errichtet, oftmals werden alte Horste von anderen Vogelarten genutzt (LANUV 2019a).  Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in der Lippe-Aue und in der gehölzreichen Binnenaue südlich des Plangebietes zu erwarten. Die Art zeigt einen großen Aktionsraum (LANUV 2019a).


Silberreiher wurden mit einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet. Die Art kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger, aber seltener Durchzügler vor. Die Brutgebiete befinden sich vor allem in Südosteuropa, Vorderasien und Zentralasien. Während der Zugzeit erscheinen die Vögel mit einem Maximum im Februar/ März und von September bis November auch in Nordrhein-Westfalen. Als Rastgebiete nutzt der Silberreiher größere Schilf- und Röhrichtbestände sowie vegetationsarme Ufer an Teichen, Seen und Fließgewässern. Zur Nahrungssuche werden
vor allem Grünlandflächen aufgesucht (LANUV 2019a).


Es gibt einen Hinweis auf Vorkommen des Wanderfalken vom GEO-Tag der Artenvielfalt aus dem Lippemündungsraum. Brutvorkommen sind vom Aluminium-Werk in Voerde-Emmelsum bekannt. Die Art zeigt einen großen Die Art zeigt einen großen Aktionsradius (LANUV 2019a).


Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 93-94 Mai 2019
 

 


AMPHIBIEN


Die Abfrage des MTB ergab die potenziellen Vorkommen des Kleinen Wasserfroschs.


Kleiner Wasserfrosch


Die Art wurde im Rahmen des GEO-Tags der Artenvielfalt 2016 im Lippemündungsraum nachgewiesen. Der Lebensraum des Kleinen Wasserfroschs sind Erlenbruchwälder, Moore, feuchte Heiden, sumpfige Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. Als Laichgewässer
werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: moorige und sumpfige Wiesen- und Waldweiher, Teiche, Gräben, Bruchgewässer, die Randbereiche größerer Gewässer. Seltener werden größere Seen, Abgrabungsgewässer, Flüsse besiedelt. Bisweilen kommt die Art sogar im Siedlungsbereich an Gartengewässern vor. Bevorzugt werden kleinere, nährstoffarme und vegetationsreiche Gewässer mit leicht saurem Wasser, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Dort besiedeln die Tiere den größten Teil des Jahres die flachen Uferzonen. Im Gegensatz zu den anderen Grünfröschen kann der Kleine Wasserfrosch auch weit entfernt vom Wasser in feuchten Wäldern oder auf sumpfigen Wiesen und Feuchtheiden angetroffen werden. Die Überwinterung
erfolgt meist an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen in lockeren Boden eingraben. Ein Teil überwintert auch im Schlamm am Gewässerboden
Bereits im zeitigen Frühjahr werden ab März die Laichgewässer aufgesucht. Erst bei höheren Temperaturen beginnt ab Mai die eigentliche Fortpflanzungsphase, mit einer Hauptlaichzeit im Mai oder Juni. Die Jungtiere verlassen ab Ende Juli bis Ende September das Gewässer. Alttiere
suchen ab September die Landlebensräume zur Überwinterung auf. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt vermutlich über die Jungtiere. Die Alttiere sind vergleichsweise ortstreu und weisen meist einen eingeschränkten Aktionsradius von nur 10-150 m (selten bis 15 km) auf (LANUV 2019a). Die Art befindet sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand. Potenziell geeignete Lebensräume mit Laichgewässer und Sommerlebensräumen sowie Winterlebensräumen stellen – mit geringer Wahrscheinlichkeit – renaturierte Bereiche der Lippe-Aue dar.

 

Knoblauchkröte

 https://www.bskw.de/projekte.html Schutzprogramm  der Biologischen Station Wesel Knoblauchkröte: (Kreis Wesel und IP LIFE-Projekt)
Seit Projektbeginn 2014 liefen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der vom Aussterben bedrohten Knoblauchkröte. Schwerpunkt der Schutzbemühungen ist dabei das Naturschutzgebiet Lippeaue, Lebensraum des letzten bekannten Vorkommens der Art. Hier wurden bisher vier neue Gewässer samt Sandflächen angelegt sowie drei bestehende Gewässer optimiert. Als Höhepunkt unserer Arbeit konnten 2016 und 2020 insgesamt über 3.000 Kaulquappen der Knoblauchkröte aus der Nachzuchtstation des NABU Münsterland in der Lippeaue ausgesetzt werden.  // NRZ
Projektleitung: Johanna Kasper

 

Kreuzkröte


Die Kreuzkröte wurde am Isaak nachgewiesen (OEKOPLAN 2002/ 2003, zit. in ILS WINTER 2008). Aktuelle Nachweise im Rahmen der faunistischen Kartierungen zum Rhein-Lippe-Hafen liegen nicht vor. Am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 wurde die Art im Lippemündungsraum nachgewiesen. Eine Verortung der Fundpunkte liegt nicht vor. Da die Art als Winterquartiere lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen mit geringer Vegetation, Blockschutthalden, ältere Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere nutzt, die frostfrei und oberhalb der Hochwasserlinie gelegen sind (LANUV 2019a), ist anzunehmen, dass relevante Überwinterungsquartiere in den nahe gelegenen Böschungen existieren (s. a. OEKOPLAN 2002/ 2003, zit.
in ILS WINTER 2008). Im Plangebiet, insbesondere auf den vegetationsarmen hochwasserfreien Flächen, die über längere Zeit wasserbespannt sein können, ist das Vorkommen der Kreuzkröte ebenfalls möglich.
Die Art kommt u. a. in warmen Offenlandhabitaten mit sandigen Böden (Flussauen, Binnendünen, Heiden) sowie Abgrabungsflächen (Braunkohle, Locker- u. Festgesteine), mit vegetationsarmen, wärmebegünstigten Standorten vor. Die in unmittelbarer Nähe gelegenen Winterhabitate sind in grabbaren Sandböden, Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten und Spaltenquartiere oberhalb der Hochwasserlinie zu finden (LANUV 2019a). Die Laichgewässer sind vorwiegend ganztägig sonnenexponierte, flache Klein- oder Kleinstgewässer (SIMON 1979, zitiert in SANDER 1996, SCHLÜPMANN 1995, KORDGES & WILLIGALLA 2011; alle zitiert bei LANUV 2019a).
Die Kreuzkröte gilt als Pionierart, die rasch neue Lebensräume besiedeln kann (vgl. LANUV 2019a). Die Art befindet sich in einem ungünstigen biogeographischen Erhaltungszustand.


 

4.4 Planungsrelevante Reptilien


Die Abfrage des Messtischblattes ergab das potenzielle Vorkommen der

Zauneidechse

Nachweise der Art liegen nicht vor. Die Art nutzt als Lebensraum reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen
Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Ursprünglich besiedelte die Wärme liebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnenexponierten Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Eisenbahndämme (Betuwe-Linie!), Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken (z.B. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in selbst gegrabenen Quartieren (vgl. LANUV 2019a). Die Art befindet
sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand. Die Zauneidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art, die als dauerhafte Aktionsräume nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m² nutzt. Bei saisonalen Revierwechseln kann die Reviergröße bis zu 1.400 (max. 3.800) m² betragen. Innerhalb des Lebensraumes können Ortsveränderungen bis zu 100 m (max. 4 km) beobachtet werden. Die Ausbreitung erfolgt vermutlich über die Jungtiere (ebd.).

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 96-97 Mai 2019

 


Insekten

Über die Wasserinsekten in der Lippe - Fachbeitrag in der Zeitschrift

NATUR in NRW  des LANUV NRW  Ausgabe 02/2022 S.35ff

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/H2-22/NaturinNRW-H2-22.pdf 

Mario Sommerhäuser, Maren Deuster, Thomas Korte, Rudolf Hurck, Meike Wilbertz

Entwicklung der Wasserinsekten in der Lippe
Langzeitdaten aus 50 Jahren zeigen Erfolge des Gewässerschutzes

Der naturferne Ausbau vieler Flüsse in Deutschland sowie die erhebliche Gewässerbelastung bis spät ins 20. Jahrhundert führten auch in Nordrhein-Westfalens längstem Fluss, der Lippe, zu einer starken Abnahme der Artenvielfalt. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie Renaturierungen sorgten für eine Wende: Auswertungen von Langzeitdatenreihen zeigen, dass heute wieder 150 Wasserinsektenarten in der Lippe anzutreffen sind, elfmal mehr als noch vor 50 Jahren. Eine Erfolgsgeschichte....

Fazit und Ausblick

Die umfassende Auswertung der seit über 50 Jahren erhobenen Daten zur Makrozoobenthos Besiedlung in der Lippe vermittelt eine klare Botschaft:

Renaturierungsmaßnahmen, die Maßnahmen an den Punktquellen (Kläranlagen) zur Verbesserung der Wasserqualität und die kontinuierliche Verringerung der Belastungen durch Gruben- und Kühlwassereinleitungen in den letzten rund zehn Jahren (MULNV 2021b) haben zu einem derzeit elffachen Anstieg der Wasserinsektenarten und einem 22-fachen Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der Wasserinsektenindividuen geführt.

Die Lippe bietet wieder ein geeignetes Habitat für erste Lippe-typische Arten sowie für einige Rote- Liste-Arten. Die Artenvielfalt erhöht sich stetig und Zusammenhänge zwischen den Maßnahmen und den individuellen Ansprüchen der Organismen sind erkennbar. Eine tendenzielle Zunahme der Wasserinsektenindividuen in den letzten Jahrzehnten hat auch Lacombe (2020) für verschiedene Flüsse in NRW festgestellt.

Die vorliegende Auswertung behandelt die 147 Fließkilometer im Lippeverbandsgebiet als eine große Einheit und gibt einen Überblick mit einem erfreulichen Fazit. Eine zukünftige intensivere Analyse auf Ebene der einzelnen Probestellen inklusive ihrer jeweiligen Gegebenheiten kann noch mehr Aufschluss darüber geben, wie die speziellen Maßnahmen in der Lippe im Einzelnen gewirkt haben und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Die Bemühungen des Lippeverbandes und des Landes NRW zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Lippe („Programm Lebendige Lippe“) müssen aufgrund der sich abbildenden Erfolgsgeschichte engagiert fortgesetzt werden.

Erforderlich sind darüber hinaus auch Maßnahmen im Gewässerumfeld, etwa die Reduzierung der Belastung aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft und des Flächenverbrauches durch Siedlung und Urbanisierung in der Randzone des Ballungsraumes Ruhrgebiet, sowie Konzepte für eine nachhaltige Freizeit- und Erholungsnutzung.

 


Besondere Tiere

> der Seeadler

Einzige Seeadler-Brut-Paare in NRW

Das Xantener Seeadler-Pärchen auf der Bislicher Insel zog erstmals 2018 Junge auf. Es war eine Sensation: Vorher hatten Seeadler etwa 200 Jahre nicht mehr in NRW gebrütet. Das Pärchen der Bislicher Insel zog in den folgenden Jahren noch zweimal Junge groß. 

Info LANUV: 

Seeadler  (Haliaeetus albicilla (L.))

EU-Code: A075

VS-Anh. I

Rote Liste 2016 NRW (Wandernde Vogelarten): R
Rote Liste 2010 NRW: k.A.
Rote Liste D: 3
Status in NRW: B; Erhaltungszustand in NRW (ATL): S
Status in NRW: B; Erhaltungszustand in NRW (KON):

Der Seeadler ist mit einer Körpergröße von 69-91 cm einer der größten Adler, die in Deutschland regelmäßig vorkommen. Geschlechtsreife Tiere haben ein braunes Körpergefieder und einen weißen Schwanz. Charakteristisch sind im Flug die breiten, brettförmigen Flügel, der Schwanz wirkt kurz und keilförmig. Jungvögel tragen ein einheitlich bräunliches Gefieder. Der Seeadler ist zur Balzzeit sehr ruffreudig und die Geschlechter unterscheiden sich im Ruf. Die Männchen klingen hoch und gellend („krick-rick-rick-rick“) und die Weibchen etwas tiefer und rauer („rarack-rack-rack“). Die Nahrung besteht aus Fischen, die von den Adlern an der Wasseroberfläche erbeutet werden, aber auch aus mittelgroßen Säugetieren, Vögeln oder Aas.

In Nordrhein-Westfalen können unausgefärbte, nicht geschlechtsreife Seeadler als regelmäßige, aber sehr seltene Nahrungsgäste am Unteren Niederrhein und in der Weseraue auftreten. Die Brutgebiete befinden sich vor allem in Ostdeutschland sowie in Ost- und Nordeuropa. Als Nahrungsgebiete bevorzugt der Seeadler gewässerreiche Auenlandschaften und größere Stillgewässer. Der Bestand des Seeadlers als Nahrungsgast in Nordrhein-Westfalen wird auf unter 10 Individuen geschätzt (2015).

http://www.projektgruppeseeadlerschutz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=66&Itemid=74

https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/kurzbeschreibung/103016

zweites Paar!

 

Eigene Seeadlersichtungen im Lippemündungsraum:

Freitag, 26. August 2022: 20:05Uhr, auf einem Weidepfahl neben dem Radwanderweg am Rande der Lippeaue in Höhe des Aussichtspunktes Lippemündung (Google Maps Plus Code: JJRC+8G Wesel; Koordinaten 51.64076479918682, 6.622742592903137

 Juli 2023 - jetzt sind es schon zwei Paare ! https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/weitere-seeadler-am-niederrhein-ein-blick-in-die-vogelwelt-id238890703.html

 März 2024 Drama - ein Seeadler männchen gestorben https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/toter-seeadler-xanten-100.html  |  https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/article241977474/Tragoedie-auf-Bislicher-Insel-Seeadler-Maennchen-ist-tot.html

> Der  Eisvogel

"Das Messtischblatt, 4. Quadrant, meldet Vorkommen des Eisvogels. Diese Art ist im Rahmen der Brutvogel-Kartierungen zum Rhein-Lippe-Hafen nicht nachgewiesen worden. Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Die Art wurde im Rahmen der Wasservogelkartierung der BSKW am Rhein-Lippe-Hafen einmalig im Dezember mit einem
Tier nachgewiesen. Das Auftreten wird als Nahrungsgast gewertet, da die Art ganzjährig in NRW vorkommt. Im Zuge der Fertigstellung der Renaturierung der Lippe-Aue könnten Habitate bzw. Steilwände, z. T. am Isaak geschaffen worden sein, die der Art als Brutplatz dienen könnten (vgl. a. LANUV 2019a).
Quelle: Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 77, Mai 2019

 

> die Flussseeschwalbe

Die Art wurde mit einem Exemplar am GEO-Tag der Artenvielfalt beobachtet. Im Rahmen der Kartierungen zum Rhein-Lippe-Hafen wurde die Art nicht erfasst. Flussseeschwalben sind Brutvögel der kiesig-sandigen Flussinseln und daher in der Lippe-Aue zu vermuten. Die Art zeigt eine Fluchtdistanz von 10 bis 100 m (FLADE 1994). GARNIEL & MIERWALD (2010) geben einen Störradius der Brutkolonien von 200 m an. Brutkolonien im Untersuchungsgebiet
sind nicht bekannt. Grundsätzlich ist möglich, dass die Art im Zuge der Entwicklung der LippeAue geeignete Brutplätze in der Lippe findet. Diese werden vorhabensbedingt nicht beansprucht. Die Art profitiert potenziell von Vermeidungsmaßnahmen, wie sie für andere Brutvögel der Lippe-Aue (zeitliche Beschränkungen für den Baubeginn) festgelegt werden. Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 79, Mai 2019 


   

> der Pelikan  https://www.hegering-gladbeck.de/pelikan-in-wesel-eine-ornithologische-sensation/

 > der Lachs  https://fischundfang.de/lachs-in-der-lippe/

>  die Flunder  https://www.waz.de/panorama/tierisches/jetzt-auch-flundern-immer-mehr-fische-erobern-die-lippe-id215687739.html

> die Quappe  https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/ein-paradies-fuer-die-quappenlarven-id11659107.html

 

> der Biber

https://www.bund-nrw.de/themen/biber/verbreitung-in-nrw/lippe/   & https://www.bund-nrw.de/themen/biber/biberspuren/

Eigene Beobachtungen von Biber (-Spuren) im Lippemündungsraum:

Samstag , 31.10.2020, bei der Müllsammelaktion des NABU im NSG Lippemündungsraumfallen Biberbiss-Spuren an Bäumen in Halbinseluferbereichen auf:

 Januar 2024 am Ufer der Lippe, Büdericher Insel

 


 

Lippedorf und seine Naturschutzfächen - Auen-Wald / Magerwiesen :

 Was die Bürger*Innen Lippedorfs schon bei uns in Lippedorf gesehen haben:

 

Säugetiere:

Maus (Rötel, Haus-, Wühl-), Ratte, Maulwurf, Fuchs, Mauswiesel, Reh, Kaninchen, Hase, Eichhörnchen, Fledermäuse,

Rinder:

Hunde, Katzen, Pferde

 

Vögel:

(u.a. Bestimmung mit Hilfe von MERLIN BIRD ID)

Amsel, Austerfischer, Bachstelze, (Garten-) Baumläufer, (Mäuse-)Bussard, Dohle,  (Schwarz- und Sing-) Drossel, Elster, Eichelhäher, Eulen (Waldkautz, Schleiereule), Fasan, Fink (Buch-, Grün-, Distel-), Flussuferläufer, Gartenrotschwanz, Gimpel (Dompfaff), Habicht, Heckenbraunelle, Kernbeisser, (Raben)-Krähen, Kuckuck, (Blau-, Kohl-, Schwanz-, Sumpf-, Tannen-) Meisen, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, (Grau-, Silber-) Reiher, Rotkehlchen, (Grau-, Trauer-) Schnäpper, Specht (Bunt-, Grün-, Kleiber), Sperber, (Feld-) Sperling, Star, Stieglitz, (Ringel-, Hohl-, Stadt-, Türken-) Tauben , Turmfalke, Weißstorch, Wiesenweihe, Zaunkönig, Zilpzalb

Gänse: Brand-, Grau-, Kanada-, Nil-, ... https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/artenschutz/gaense/wildgaense.html

Amphibien und Reptilien:

Teichfrösche,  Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Erdkröte, Zaun-Eidechse,

     

 

(Regen-)Würmer, Weinbergschnecken

 

Insekten:

Hornissen, Bienen (Erd-, Honig-), Gold-Wespen, Wespen, Fliegen, Mücken, Spinnen (Kreuz, Gras-), Libellen (blaue Jungfer, Heidelibelle,  blaugrüne Mosaikjungfer ), Raupen (Lindenschwärmer), Käfer, Ameisen

Tag-Falter (Schmetterlinge): Aurorafalter, Dukaten-Feuerfalter, Der kleine Fuchs, Kohlweißling, der Perlmuttfalter, das Waldbrettspiel, der Zitronenfalter

Nacht-Falter: Lindenschwärmer, Mondvogel,

Lindenschwärmer

 

Mondvogel Raupe https://www.natur-in-nrw.de/HTML/Tiere/Insekten/Schmetterlinge/Notodontidae/TSNZ-24.html