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Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution - Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereich angrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel       Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanung einerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich und fachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalen Bedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanung sollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigen Festsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nicht betroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung von entsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau eines Biotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden, die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zur Erhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw. Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieser vernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondere Schutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer, Wälder, Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für die natürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in der Regel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbei haben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lippemündungsraum, Naturschutz, Auenlandschaft