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Um Weihnachten 2022 wurde auf einem Lagerplatz an der Fabrikstrasse (Höhe Nr 12) eine solitär stehende ca. 190 Jahre alte Eiche (Stammumfang ca. 243cm, Durchmesser ca. 74 cm, Alter geschätzt nach  https://www.baumportal.de/baum-alter-bestimmen) gefällt. Da Eichen über 1000 Jahre alt werden können, hatte sie noch eine Lebenserwartung von über 800 Jahren.

Als Grund für die Fällung wurde eine mangelnde Verkehrssicherheit gegenüber der genehmigenden Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel angegeben...

 

 

Im Vorfeld wurde sie bereits gepflegt, ihr Stamm war im unteren Bereich kräftig, in Höhe 1-1,5m so stark wie am Boden, ihre Belaubung im Sommer grün und dicht, ihre Rinde und die Zone darunter stark und frisch, im Kern war sie beginnend hohl, was ihre Windstandhaftigkeit verbessert haben dürfte* (warum das ? > siehe weiterführende Informationen). Der Platz ist ein Lagerplatz - von Straßen NRW? - am Fuß der Kreuzung Frankfurter Straße / B8, er liegt in einem Landschaftschutzgebiet (https://www.geoportal.nrw/) - wobei der Lagerplatz selber nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes ist - mitten im Lippemündungsraum nahe dem Naturschutzgebiet der Lippeaue und der Magerwiesenfläche in Lippedorf. Er befindet sich außerhalb des öffentlichen Raumes und wird nur sehr selten befahren.

Als Schutz vor Hitze und Austrocknung wäre hier der Erhalt der Eiche, die in der Mitte des Platzes stand und mit ihrer großen Krone einen großflächigen Schatten geworfen hat, für die Tiere des Naturstreifens im Landschaftsschutzgebiet und als Schutz der Bürger*Innen von Lippedorf vor den Immissionen des hier zunehmenden Strassenverkehrs sehr sinnvoll gewesen. Das Fällen anstelle von Pflegen der Eiche stellt somit eine gravierende Schädigung des Platzes dar.

Gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html ) ist es verboten: " wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, bzw. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."... " Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde."

Gemäß Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Wesel (https://www.wesel.de/politik-verwaltung/stadtverwaltung/ortsrecht/satzung-zum-schutz-des-baumbestandes-der-stadt-wesel - § 3 Geschützte Bäume: Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr. Zu messen ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.) handelt es sich um einen geschützten Baum.

 

 

 

 

ein weiteres Beispiel für die  → aktive Zerstörung der Natur

und ein weiterer nicht zu ersetzender → Verlust unserer Bäume

 

*weiterführende Informationen

Warum sind alte Bäume innen hohl? https://www.myheimat.de/marburg/c-natur/warum-sind-alte-baeume-innen-hohl_a2685552

Was eine alte, hohle Eiche zu erzählen hat https://www.botanischerverein.de/allgemein/die-alte-hohle-eiche-erzaehlt

Was eine alte, hohle Eiche so alles vermag: Eiche im Jenisch-Park Hamburg: https://www.baumkunde.de/baumregister/5444-birken_eichenpaar_im_jenischpark_in_hamburg/  | https://www.monumentale-eichen.de/fremdmeldungen/hamburg-2/

Problem Verkehr im Lippemündungsraum / Lippedorf https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verkehr

belastetes Lippedorf https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/lippedorf

StrassenNRW - Baumpflegekonzept  https://www.strassen.nrw.de/de/baumpflege.html / Gehölzpflege https://www.strassen.nrw.de/de/gehoelzpflege.html

 

 

die Alternativen

 → alte gepflegte Eiche in den Lippeauenwiesen - 5km westlich Lippe stromaufwärts

→ nur ca 8km südwestlich zahlreiche Beispiele für den Erhalt und die Wertschätzung alter, hohler Bäume: hier findet sich eine schmale,  sehr alte, von Kopfbäumen gesäumt Straße, vielbefahren von Fahrradfahrer*innen und genutzt von Wanderern, ein nicht nur vom Kreis Wesel empfohlener Wanderweg, an dessen Rand viele uralte Bäume stehen, viele nur mit noch stehender Rindenzone, hohl bei erhaltener Krone: In der Abtschmiers – Mommniederung - Koordinaten 51.582707647406195, 6.625796601880639 Maps: https://goo.gl/maps/PY2jhshy2LXpwTng6

weitere Informationen zur Strasse In der Abtschmiers

Bildstrecke: Wanderung in der Momm-Niederung u.a. von den alten, hohlen Bäumen https://niederrhein-tourismus.de/niederrhein-fraeulein/erlebniswanderung-im-kreis-wesel-zwischen-kopfweiden-und-schafen-in-voerde

Kreis Wesel Wandern am Niederrhein Tour 4 Momm-Niederung https://dinslaken-erleben.de/wp-content/uploads/Wandern-im-Kreis-Wesel.pdf

Niederrhein Tourismus https://niederrhein-tourismus.de/freizeit/wandertour-rhein-und-momm-niederung

NRW : https://entdecke.dein-nrw.de/de/dein-nrw/streaming/detail/Tour/t_100269194/wanderung-voerde-1-rhein-und-momm-niederung

 

 

 

 

 

 

 

 

Landschaftsschutz, Pflanzen, Artensterben, Baumverlust

Rewilding und Klimawandel - Zeit zum Handeln    

Europa steht heute vor einer Entscheidung.

Lassen wir den Klimawandel und den Rückgang der biologischen Vielfalt weiter ungebremst voranschreiten

oder setzen wir die unmittelbarsten und kostengünstigsten Lösungen ein, um diesen zunehmend schädlichen Trends entgegenzuwirken?

In Wirklichkeit haben wir keine große Wahl.

 

→  rnd - Jetzt beginnt das Jahrzehnt zur Wiederherstellung der Natur    ←

→ rnd - Deutschland wird Klimaziele bis 2045 verfehlen  ←

Grundsatzprogramm Artenvielfalt NABU

→ Vielfalt schützen - Naturkrise abwenden - NABU Landingpage

Bewältigung von Notsituationen

Die Wiederherstellung der Natur auf der Grundlage der Prinzipien des "rewilding" ist eine der besten Möglichkeiten, um die aktuellen Probleme des Klimas und der biologischen Vielfalt zu bewältigen.

Die Wiederbewaldung von Ökosystemen in ganz Europa kommt nicht nur der wilden Natur zugute, sondern verbessert auch die vielfältigen Vorteile, die diese Natur allen Europäern bietet - von sauberer Luft und sauberem Wasser, Kohlenstoffbindung und fruchtbaren Böden bis hin zum Schutz vor Überschwemmungen, der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel und der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden. 

Dennoch werden weltweit nur 2 % aller klimabezogenen Finanzmittel in die Wiederherstellung der Natur gesteckt, während schätzungsweise 37 % der weltweiten Emissionen durch solche Maßnahmen gemindert werden können. 

 

Rechtlich verbindliche Ziele

In ihrer neuen Biodiversitätsstrategie 2030 ( ) hat die Europäische Kommission rechtlich verbindliche Ziele für die "Wiederherstellung" in den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um die Wiederherstellung von Landschaften voranzutreiben und die Vernetzung von Ökosystemen zu gewährleisten, die für die biologische Vielfalt und das Klima wichtig sind.

Eine solche Gesetzgebung ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Fläche der EU in gutem ökologischem Zustand vergrößern würde, wenn sie harte, rechtlich verbindliche Wiederherstellungsziele, ausgedrückt in Quadratkilometern, enthält und höhere finanzielle Investitionen vorsieht.

Bestehende politische Maßnahmen, die die Wiederherstellung der Natur untergraben* - wie etwa die EU-Anreize für den Anbau von Bioenergiepflanzen oder die Ernte von Waldbiomasse zur Energiegewinnung sowie die Gemeinsame Agrarpolitik - müssen ebenfalls überarbeitet werden.

 

Natürliche Prozesse

Wenn die Natur richtig funktioniert, versorgt sie uns mit einer Fülle von sauberer Luft, frischem Wasser, Kohlenstoffspeicherung und Hochwasserschutz. Sie liefert uns alles, von Brennstoff und Nahrung bis hin zu Medizin und Baumaterial.

Richtiges Funktionieren bedeutet, dass die Natur in ihrer ganzen atemberaubenden und schönen Komplexität ungestört arbeiten kann. In einer solchen Umgebung werden die natürlichen Prozesse von den Systemen der Erde und von den Arten angetrieben, die das tun, wozu sie sich über Jahrtausende entwickelt haben. So trägt beispielsweise die Aktivität der Wölfe durch ihren Einfluss auf das Weideverhalten der Rehe dazu bei, dass wieder Bäume wachsen, Bäume und Totholz die Gesundheit der Flüsse erhalten und die natürliche Beweidung dazu beiträgt, dass Tausende von Arten in unseren Wiesen und halboffenen Wäldern gedeihen.

Wir können zwar forschen und analysieren, aber wir können die gewaltigen, komplizierten Abläufe in der Natur nie ganz verstehen. Aber wir können sie beobachten. Und wir können verstehen, dass die Natur der beste Manager natürlicher Prozesse ist. Im Folgenden finden Sie sechs Beispiele für wichtige natürliche Prozesse: Wetterbedingungen - z. B. Stürme, Lawinen, Küstendynamik und windgeformte Sanddünen; Naturkatastrophen - z. B. Naturbrände und Krankheiten wie Borkenkäferbefall; Überschwemmungen - z. B. dynamische Wasserstände, Erosion, Sedimentation und Versickerung; natürliche Beweidung - die Rolle von Pflanzenfressern bei der Steuerung der Vegetationsdynamik; Raubtiere - die Auswirkungen von Fleischfressern auf Beutetiere und damit auf andere Arten und sogar auf die Vegetation; die Rolle von Aasfressern - die Beseitigung von Kadavern - die Schließung des Lebenskreises. Diese Liste ist bei weitem nicht erschöpfend, zeigt aber die unglaubliche Komplexität der natürlichen Umwelt, in der wir leben und von der unsere Existenz abhängt. Rewilding kann die Natur gesund erhalten und zu ihrer Wiederherstellung beitragen. Man könnte sogar behaupten, dass sie für unser Überleben entscheidend ist.

 

Funktionale Landschaften

Natürliche Prozesse spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Landschaften und Ökosystemen. Zu diesen natürlichen Prozessen gehören Überschwemmungen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, natürliche Beweidung, Räuber und Aasfresser. Natürliche Prozesse führen zu dem, was wir "funktionale ökologische Landschaften" nennen.

Rewilding in Europa schafft Raum für natürliche Prozesse wie Waldverjüngung, frei fließende Flüsse, Pflanzen- und Fleischfresser, die sich auf die Ökosysteme auswirken. Auf dem gesamten Kontinent führt das Zusammenspiel dieser Prozesse zu sich ständig verändernden Landschaften und nicht zu festen Lebensräumen. Was heute ein Wald ist, kann in ein paar Jahren ein Grasland sein und umgekehrt. Das Verständnis dieser Dynamik - der sich ständig verändernden Lebensräume in Raum und Zeit - ist der Schlüssel zur Erhaltung der reichen biologischen Vielfalt Europas.

Original in Englisch auf: https://rewildingeurope.com/rewilding-in-action/wilder-nature/

 

So kannst du selbst ein bisschen Wildnis erschaffen

Das übergreifende Ziel von Rewilding Europe und Wissenschaftler*innen ist es, ein Netz aus Wildniskorridoren über ganz Europa zu spannen, damit Tiere wieder bessere Möglichkeiten zur Migration haben und nicht durch Straßen und Siedlungen auf ihrem Gebiet eingeschränkt bleiben. Eine Maßnahme hierfür sind Wildbrücken, also begrünte Brücken, die über Autobahnen führen, um den Tieren die Wanderung vom Waldgebiet auf der einen zum Waldgebiet auf der anderen Seite zu ermöglichen.

Aber jedes bisschen Wildnis ist schon ein Zugewinn für uns und die Natur. Und dazu kannst auch du als einzelner Mensch beitragen:

  • Achte bei Wanderungen oder Spaziergängen auf Hinweisschilder und respektiere Naturschutzgebiete. Bleibe auf den Wegen, damit du die Tiere nicht störst.
  • Dein Garten muss nicht perfekt beschnitten und bemessen sein: Lass die ein oder andere Ecke einfach mal versuchsweise wild wachsen und beobachte, was passiert: Wer siedelt sich dort an? Wie entwickelt sich der Fleck im Laufe der Zeit?
  • Verzichte auf künstliche Düngemittel und Pestizide, mit denen du Insekten schadest.
  • Vielleicht bietet es sich ja auch an, die ein oder andere Lücke in deinem Zaun zu lassen, sodass Tiere Wege in und durch deinen Garten finden. Besonders wertvoll für viele Tiere sind Hecken: Sie sind zwar blickdicht, bieten aber einen geschützten Laufweg für Mäuse und andere Kleintiere und einen Nistplatz für Vögel.
  • Betreibe Guerilla Gardening: Begrüne mithilfe von Samenbomben deine Nachbarschaft.
  • Achte beim Konsum auf Bio-Produkte und Regionalität: Das spart Transportwege und den Einsatz von künstlichen Düngern, die ebenfalls der Artenvielfalt schaden.

Quelle: https://utopia.de/ratgeber/rewilding-das-steckt-hinter-dem-renaturierungskonzept/

 

#Savebirds -  Tipps um das Vogelsterben einzudämmen : https://de.style.yahoo.com/savethebirds---youtuber-gibt-tipps-wie-wir-vogel-vor-dem-aussterben-retten-konnen-111714138.html

rnd - Tipps vom Profi - Klimawandel vorbeugen: So schützen Sie den Garten bei Hitze, Sturm und Starkregen https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/garten-vor-hitze-sturm-und-starkregen-schuetzen-vorbereitung-auf-den-klimawandel-UV7CNS4NWND65NAVIDEGPALIQI.html

 

- Bezug zum Lippemündungsraum -

Vogelschutzgebiet (NATURA 2000) „Unterer Niederrhein“ & Naturschutzgebiet „renaturierte Lippe“ sind lebendige, teils wiederbelebte Wildniskorridore.

Der Lippemündungsraum stellt eine wichtige Wildnisbrücke zwischen diesen Wildniskorridoren dar, die eines der wichtigsten Vogelschutzgebiete Europas mit dem längsten Flußwildniskorridor NRWs in einem einzigartigen Auendelta vernetzt.

 

Weitere Informationen

Zur Biotop-Vernetzungs- bzw. -Schnittstelle Lippemündungsraum https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/biotopverbundschnittstelle-nsg-renaturierte-lippe-nsg-vsg-unterer-niederrhein  

 

zum Rewilding und  zu politischen Plänen zur Rettung der Natur in Europa/Deutschland/NRW:

Rewilding Europe https://rewildingeurope.com

ARK Nature - einer der Gründungspartner von Rewilding Europe https://www.ark.eu/en

European Rewilding Network https://rewildingeurope.com/european-rewilding-network/

 

Europäische Kommission – Biodiversitätsstrategie  2030 https://environment.ec.europa.eu/strategy/biodiversity-strategy-2030_de

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt / Bundesamt für Naturschutz: https://biologischevielfalt.bfn.de/nationale-strategie/ueberblick.html

Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf - Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/biotopverbundschnittstelle-nsg-renaturierte-lippe-nsg-vsg-unterer-niederrhein?start=2

Biologische Vielfalt und Biodiversitätsstrategie NRW https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw

05.10.2022
Umweltminister Krischer: Nordrhein-Westfalen braucht mehr lebendige und erlebbare Gewässer

Umweltminister Krischer hat einen ambitionierten Schutz der heimischen Gewässer gefordert und vor einer Verschlechterung der Gewässerökologie gewarnt. Aktuell seien nur 8,8 Prozent aller Fließgewässer in NRW in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand. Durch umfangreiche Maßnahmen von mehr als 10.000 Einzelvorhaben sollen die Gewässer in NRW wieder zu vitalen Lebensadern der Natur werden, zu wichtigen Naturräumen und Naturlandschaften.

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04.10.2022
Umweltminister Krischer: Flächenverlust in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin zu hoch

Umweltminister Krischer hat größere Anstrengungen beim Schutz wertvoller Lebensräume für bedrohte und gefährdete Arten gefordert. "Wir haben in den letzten Jahrzehnten durch einen ambitionierten Naturschutz sichtbare Erfolge erzielt und das Artensterben punktuell verlangsamt oder gar angehalten. Das darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass in der Fläche eine anhaltende Reduzierung der biologischen Vielfalt stattfindet", so der Minister.

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19.09.2022
Umweltminister Krischer: "Verlust an biologischer Vielfalt ist zweite ökologische Krise unserer Zeit"

Umweltminister Krischer hat vor einem fortschreitenden Artenverlust in NRW gewarnt und einen verstärkten Schutz von Lebensräumen bedrohter Arten gefordert. "Der Artenrückgang und der damit verbundene Verlust an biologischer Vielfalt ist die zweite große ökologische Krise unserer Zeit. Hier müssen wir gegensteuern", sagte der Minister bei einem Besuch des Artenschutzprojektes "helle Eifeltäler" der Biologischen Station Euskirchen.

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09.09.2022
Umweltminister Krischer: Wir brauchen mehr intakte Lebensräume für Natur- und Artenschutz

"Artenschutz braucht nicht nur intakte Lebensräume. Artenschutz braucht auch großflächige und unzerschnittene Lebensräume", sagte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer auf der 4. Station seiner Informationstour zur biologischen Vielfalt in NRW. Ziel sei es, den in der Biodiversitätsstrategie vorgesehenen landesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche umzusetzen.

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26.08.2022
Umweltminister Krischer: "Moore für den natürlichen Klimaschutz und die Artenvielfalt besser schützen"

Auf der dritten Station seiner Sommerreise zum Zustand der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen besuchte Umweltminister Oliver Krischer die Ohligser Heide in Solingen. Dort rief er zu einem stärkeren Engagement beim Schutz von Mooren und Moorwäldern in Nordrhein-Westfalen auf.

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23.08.2022
Biologische Stationen sind wichtiger Baustein des Naturschutzes

Umweltminister Oliver Krischer hat die Arbeit der Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen für den Natur- und Artenschutz gewürdigt und weitere Unterstützung des Landes angekündigt. "Die Biologischen Stationen leisten seit Jahrzehnten unschätzbaren Dienst für den Schutz unserer wertvollen Natur", sagte Minister Krischer beim Besuch der NABU-Naturschutzstation Münsterland im Haus Heidhorn. "Der Naturschutz braucht die Biologischen Stationen mit Und deshalb wollen wir als Landesregierung die Ausstattung der Biologischen Stationen in den nächsten Jahren verbessern."

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15.08.2022
Minister Oliver Krischer: Ohne eine intakte Natur sind unsere Lebensgrundlagen gefährdet

"Ohne eine intakte Natur, ohne ein wildes und lebendiges Nordrhein-Westfalen, sind unsere Lebensgrundlagen gefährdet", sagte Umweltminister Oliver Krischer zum Start seiner Informationsreise zum Zustand der biologischen Vielfalt im Nationalpark Eifel. "Deshalb müssen wir größere Kraftanstrengungen unternehmen, um die biologische Vielfalt zu erhalten", so der Minister weiter.

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" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

23.03.2023, 20.15 - 21.00 Uhr | WDR Fernsehen   Quarks: Die Rückkehr der Wildnis - Wie neue Ökosysteme gelingen können

Wir Menschen sind fast überall. Selbst, wenn wir "raus in die Natur" gehen, ist diese von uns geprägt. Der Wald wird durchforstet, um Holz zu liefern, die Wiesen dienen der Viehzucht, Skipisten führen durch Gletscherregionen und aus den Städten hat sich die echte Natur schon längst verabschiedet.
Schon lange wissen wir, wie dringend es ist, eine lebenswerte Umwelt und das Klima zu schützen. Wie schaffen wir mehr Artenvielfalt, mehr echte Natur auch in unseren dichtbesiedelten Ballungsräumen in Europa? Also Ökosysteme, die nicht von Menschen gestört werden. Auf der Weltnaturkonferenz im Dezember 2022 einigte sich die Staatengemeinschaft darauf, 30 Prozent der Meere und der Landesflächen unter Schutz zu stellen. Bis 2030 soll so der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und der Trend umgekehrt werden. Ein ehrgeiziges Ziel.
Für den Weg dahin gibt's viele Ideen. Ein Ansatz ist das sogenannte Rewilding. Hier kann man beobachten, was passiert, wenn die Natur wieder selbst für sich sorgt.

 → Tageschau 15.1.2024  Biodiversitätsziele 2030 Mehr Wildnis gegen die Artenkrise: "Beim Klimawandel geht es darum, wie wir in Zukunft leben. Beim Artensterben geht es darum, ob wir als Menschheit überleben", sagt Katrin Böhning-Gaese, Direktorin am Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum in Frankfurt am Main. Die Biologin fordert, mehr Flächen in Deutschland auszuweisen, bei denen komplett auf menschliche Nutzung verzichtet wird - also mehr Wildnis. " https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/wildnis-artensterben-100.html 

Vorgänge und Maßnahmen, die die Wiederherstellung der Natur im Lippemündungsraum untergraben

Website der Initiative Schutz des Lippemündungsraums - Menupunkt "Bedrohungen"

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

aktuelle Probleme im Lippemündungsraum

-  Betuwe-Ausbau: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/84-betuwe-planfeststellungsbeschluss-vom-eisenbahnbundesamt-ausgestellt 

- nächtliche Lichtverschutzung durch Neubauten/Baustellen Rhein-Lippehafen: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/lichtverschmutzung

- geplantes Logistikprojekt am Hafen Emmelsum: https://emmelsum-biotop-retten.de/stand-der-planung/ 

 

Lippemündungsraum, Artensterben, Biodiversität

Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7

 

Naturschutz

1432

1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir

1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die

1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

1436

1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen

1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dazu werden wir

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31

1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte

1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen

1441 Lichtverschmutzung. Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen

1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der

1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir

1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebiete durch

1445 bessere Kompensation vorantreiben und die Akteure an einem Runden Tisch zur

1446 Artenvielfalt zusammenbringen. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-

1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir

1448 ausbauen.

1449

1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch

1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in

1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt

1453 umzusetzen.

1454

1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt

1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche

1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität

1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit

1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch

1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.

1461

1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.

1463

1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.

1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement

1466 betreiben.

1467

1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen

1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir

1470 über 2023 hinaus fortführen.

1471

1472 Wasser

1473

1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft

1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir

1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in

1477 Nordrhein-Westfalen aus.

1478

1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine

1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die

1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.

1482

1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des

1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.

1485

1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,

1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.

1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.32

1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die

1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und

1491 Zielkonflikte zu klären.

1492

1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden

1494 beraten und fördern.

1495

1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des

1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam

1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen

1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und wollen das

1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.

1501

1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung

1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.

1504

1505 Klimaanpassung

1506

1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen war in den letzten Jahren

1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle

1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen. Ländliche und urbane Räume

1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-

1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur

1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.

1513

1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die

1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierung und

1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem

1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible

1518 Stadtplanung prüfen.

1519

1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von

1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und

1522 Gemeinden werden wir erhöhen.

1523

1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der

1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher

1526 Flächen entwickeln und fördern.

1527

1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im

1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.

1530

1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung

1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.

1533

1534 Flächenverbrauch

1535

1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener

1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.33

1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die

1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.

1541

1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen

1543 gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen

1544 Landwirtschaft einführen.

1545

1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

1547 flächensparend gestalten.

...

1581 Emissions- und Strahlenschutz

1582

1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter

1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise

1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern. Das Messstellennetz wollen wir auf

1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten

1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.


...

1749 Rad- und Fußverkehr

1750

1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-

1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung

1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden

1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur

1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,

1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden

1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende

1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf

1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.

1760

1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst

1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu

1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen

1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan

1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und

1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,

1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch

1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für

1769 den Radverkehr ertüchtigen.

1770

1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die

1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei

1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine

1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.

1775

1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir

1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“

1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen. Die personellen Ressourcen zur

1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein

1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.

1781

1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler

1783 Radwegenetze und erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,

1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau

1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die

1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und

1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von

1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung

1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir

1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.38

1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur

1792 vermittelt werden.

1793

1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der

1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten

1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.

1797

1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und

1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm

1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen

1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und

1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir

1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege

1804 vermeiden.

1805

1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns

1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir

1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.

1809

1810 Straßenverkehr

1811

1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die

1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf

1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und

1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.

1816

1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die

1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ort bedeutet saubere

1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und

1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr

1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.

1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,

1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer

1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort

1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den

1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und

1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu

1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser

1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin

1830 keine neuen Planungen aufgenommen.

1831

1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt

1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir

1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim

1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf

1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden

1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.

1838

1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass

1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.39

1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen

1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es

1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.

1845

1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen

1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die

1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die

1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und

1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-

1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen

1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-

1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern

1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf

1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.

1856

1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere

1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die

1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer

1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und

1861 Anwohnern führen.

1862

1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den

1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.

1865

1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und

1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der

1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin

1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden

1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land

1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen

1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang

1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für

1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-

1875 und Bezahlsystem einsetzen.

1876

1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten

1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.

1879

1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen

1881

1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein

1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den

1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und

1885 Wasserstraße verlagern.

1886

1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch

1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere

1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter

1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-

1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.

1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.40

1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet

1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.

1895

1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und

1897 die Digitalisierung des Schienensystems, die Modernisierung von Güterbahnhöfen und

1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu

1899 bekommen. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte

1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des

1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine

1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe

1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber

1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner

1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden

1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.

1907

1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für

1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie

1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,

1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein

1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und

1913 Logistik bleibt.

1914

1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die

1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im

1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.

1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche

1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die

1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken

1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in

1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und

1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen

1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die

1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und

1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.

1927

 


 

2053 7. Raumordnung – Landesplanung

2054

2055 Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein-Westfalen auf

2056 unterschiedliche Weise. Unser Ziel ist es, Chancen zu ergreifen und Brüche zu

2057 vermeiden. Um dem gerecht zu werden, prüfen wir den Aufbau einer

2058 Transformationsagentur. Wir stellen dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm

2059 die notwendigen Mittel zur Verfügung, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-

2060 Gemeinschaftsaufgabe vollumfänglich nutzen zu können. Wir unterstützen Netzwerke

2061 wie „it´s OWL“.

2062

2063 Wir sehen die Vielfalt unseres Landes als Ressource, um eine differenzierte räumliche

2064 bzw. regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und mit

2065 entsprechenden Schwerpunkten und Strategien zu ermöglichen.

2066

2067 Unser Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräumen

2068 unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Leitend ist das klimaneutrale

2069 Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die

2070 natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und

2071 Wohnstandort sichert, die Funktion von Landwirtschaft und Forstwirtschaft

2072 weitestgehend erhält und angemessene Gestaltungsmöglichkeiten für kommende

2073 Generationen in den Regionen bewahrt. Im Besonderen sollen die ländlichen Räume

2074 als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und

2075 entwickelt werden.

2076

2077 Insbesondere Räume, deren Lebensverhältnisse im Verhältnis zum

2078 Landesdurchschnitt Aufholbedarf haben, möchten wir in ihren

2079 Entwicklungsvoraussetzungen stärken. Dafür müssen wir in der Landesplanung

2080 flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden. Wir wollen Möglichkeiten des

2081 konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparen und Entwicklungsmöglichkeiten

2082 schaffen. Gleichzeitig wollen wir durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte und

2083 attraktive, klimaresiliente ländliche Räume. Wir werden unter Einbeziehung der

2084 Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und

2085 flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und

2086 Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.

2087

2088 Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren

2089 Beschleunigung ermöglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer

2090 Ermöglichungsplanung. Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in

2091 ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit

2092 landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der

2093 dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.

2094 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.44

2095 Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und

2096 umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.

2097

2098 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

2099 sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und

2100 perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu

2101 werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen. Dazu gehören

2102 flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und

2103 Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des

2104 Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der

2105 Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter

2106 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

2107 flächensparend gestalten.

2108

2109 Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die

2110 Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige

2111 Standortentwicklung. Wir wollen sicherstellen, dass neue Gewerbe- und

2112 Industriegebiete zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten

2113 entwickelt werden.

2114

2115 Um die Transformation erfolgreich bewältigen zu können, ist eine effizientere Nutzung

2116 von Flächen unumgänglich. Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und

2117 freiwerdender Flächen höchste Priorität. Hierzu prüfen wir die Einführung eines

2118 Handels mit Flächenzertifikaten und etablieren eine Brachflächenreaktivierung unter

2119 Zuhilfenahme des „Grundstückfonds NRW“ und des Abbaus von

2120 Nutzungsrestriktionen.

2121

2122 Wir evaluieren die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und entwickeln

2123 diese weiter, z. B. in Richtung eines klaren Ökopunktesystems beim

2124 Flächenverbrauch. Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im

2125 Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der

2126 naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung

2127 ökologischer Qualität weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll

2128 diversifiziert werden, u. a. mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie

2129 Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und

2130 Umweltschutzprojekte.

2131

2132 Wir wollen die Erneuerbaren Energien landesweit ausbauen und dafür die Grundlage

2133 schaffen. Wir prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht

2134 auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen

2135 angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der

2136 Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben,

2137 zukünftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden

2138 das Ergebnis im Landesentwicklungsplan umsetzen.

2139

2140 Insbesondere die vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen auch

2141 Transformationsflächen. Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für

2142 landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für derartige bedeutende

2143 Nutzungen gesichert. Wir prüfen die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher

2144 Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe. Dabei wird auch

2145 ein interkommunaler Ansatz geprüft.

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.45

2146

2147 Wir prüfen, ob große Ansiedlungen, die im landesweiten Interesse sind, nicht auf den

2148 Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.

2149

2150 Gleichzeitig möchten wir den wertvollen Freiraum erhalten, aktiv fortentwickeln und

2151 vernetzen. Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es

2152 zu schützen gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein

2153 Planzeichen Landwirtschaft einführen. Vorsorgenden Hochwasserschutz werden wir

2154 als Grundsatz in den LEP aufnehmen.

2155

2156 Um die Regionen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer unterschiedlichen

2157 regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte zu unterstützen, werden wir mit den

2158 Regionen in einen Austausch eintreten und diese und sektorielle Teilkonzepte zur

2159 Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben bedarfsgerecht fördern.

2160 Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Entwicklungsstrategien und -

2161 konzepte können als Umsetzungsscharniere in der Landes- bzw. Regionalplanung

2162 wertvolle Instrumente darstellen.

2163

2164 Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen.

2165 Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring

2166 („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht

2167 und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden. Bestehende Lagerstätten

2168 unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal

2169 ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume

2170 beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.

2171

2172 Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument

2173 umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und

2174 Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen

2175 generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024

2176 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.

2177

2178 Wir werden das Baustoffrecycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und

2179 Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial konsequent

2180 beseitigen. Um den Einsatz von Recyclingrohstoffen zu erhöhen, werden wir eine

2181 Studie zum verbesserten praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen in

2182 Auftrag geben. Durch ein Modellvorhaben werden wir praxisorientierte Erkenntnisse

2183 zum Deponierückbau und -recycling gewinnen.

2184

2185 Wir wollen die Landesverwaltung zum Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und

2186 Recycling machen. Gemeinsam mit unseren Bemühungen um die Förderung des

2187 Einsatzes alternativer Baustoffe ermöglichen wir so einen verbindlichen

2188 Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und

2189 Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen.

...

UPDATEs und weitergehende Informationen zu politischen Plänen und statements

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :

Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen. ...

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

 

 

 

 

 

Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität

Erweiterung Hafen Emmelsum Sommer 2022 – 11.000 m2 – 1,1 ha   +  45.000  m2 - 4,5 ha + 180.000 m2 - 18 ha (Greenfield Logistik Park Emmelsum) = 23,6ha

Weiterer Naturflächenverlust und Versiegelung durch Überbauung im Lippemündungsraum

Weiterer Ausbau zur internationalen Logistik-Drehscheibe „Deltaport - Rhein-Lippe-Hafen & Hafen Emmelsum“

 

Die Contargo GmbH & Co. KG hat im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens von der DeltaPort GmbH & Co. KG den Zuschlag für eine zusätzliche Fläche im Hafen Voerde-Emmelsum erhalten.

Auf der rund 11.000 Quadratmeter großen, an das Bestandsterminal der Contargo angrenzenden Fläche, wird in den kommenden Jahren das Container-Terminal erweitert und die Kaje um 130 m verlängert. Das Unternehmen will damit sein Dienstleistungsangebot am Niederrhein und im nördlichen Ruhrgebiet weiter ausbauen und mit der durch DeltaPort angestoßenen Entwicklung des Logistikstandortes, mit weiteren großen Ansiedlungen und daraus resultierenden Umschlagmengen, im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel Schritt halten.

Zusätzliche Arbeitsplätze in der Region

Durch die bereits vertraglich manifestierte Ansiedlung namhafter Logistikunternehmen auf rund 300.000 Quadratmetern wird der Logistikstandort im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel in den kommenden Jahren erweitert und es werden zusätzliche ca. 500 Arbeitsplätze in der Region geschaffen. „Die Vermarktung der zur Verfügung stehenden Flächen schreitet voran und wird demnächst abgeschlossen“, betont Andreas Stolte, Geschäftsführer der DeltaPort GmbH & Co. KG.

Quelle: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-wirtschaft/logistikstandort-am-oestlichen-niederrhein-entwickelt-sich_a1748899

 

Quelle: https://www.voerde.de/de/stadtplanung/64.-flaechennutzungsplanaenderung-erweiterung-hafen-emmelsum-feststellungsbeschluss/

 

weitere Flächenversiegelung:

BEOS Logistics sichert sich ein 45.000 Quadratmeter (4,5 ha) großes Grundstück mit Hafenlage am Niederrhein

Emmelsum: BEOS Logistics, Member of Swiss Life Asset Managers, hat ein baureifes Grundstück am Hafen Emmelsum der Stadt Voerde am Niederrhein erworben. Auf einem ca. 45.000 qm großen Greenfield-Gelände in der Schleusenstraße entwickelt der Investor-Developer eine hochmoderne Logistikimmobilie mit zusammen mehr als 23.000 qm Mietfläche. Erworben hat BEOS Logistics das zu bebauende Areal von dem Hafenverbund DeltaPort. Die geplanten Baumaßnahmen sollen bis zum 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden.

Quelle: https://www.rohmert-medien.de/news/deals/beos-logistics-sichert-sich-ein-45-000-quadratmeter-grosses-grundstueck-mit-hafenlage-am-niederrhein,287836.html

und https://www.iz.de/transaktionen/news/-beos-logistics-kauft-im-hafen-emmelsum-2000007741?crefresh=1

 


Artikel des BUND zum Naturflächenverbrauch im Lippemündungsraum vom 22.2.2023

 

 


Was vorher war:

Stadt Voerde - Der Bürgermeister- Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz 09.11.2021

64. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Hafen Emmelsum - 

…Planungsziel ist die Erweiterung des Hafenstandortes „Hafen Emmelsum“ entsprechend der landesplanerischen Zielvorstellungen. Hierzu soll das am Westkai bestehende Containerterminal erweitert und um in unmittelbarer Nähe liegende hafenaffine Gewerbeflächen ergänzt werden. Für die geplante Hafenerweiterung wurde mit der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Voerde ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für zweckgebundene Nutzungen „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ festgelegt. Auf der nachfolgenden Ebene wurde mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG der Gewässerausbau umgesetzt. Dies umfasst insbesondere die Verlängerung der Kaimauer und die Herstellung einer Aufschüttung zur Gewinnung der Flächen für die Ansiedlung hafenaffinen Gewerbes bzw. hafenaffiner Industrie.

Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dieser Beteiligung lag das besondere Augenmerk auf der Bewertung der Betroffenheit naturschutzfachlicher Schutzgüter. Hierbei zeigte sich insbesondere die Inanspruchnahme von Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ als problematisch.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Bebauungsplan Nr. 124 „Erweiterung Hafen Emmelsum“ aufstellen zu können. Insoweit ist der Zweck und sind die Ziele der Planung identisch mit denen des Bebauungsplans. Mit der Bauleitplanung für die Realisierung der geplanten Flächenerweiterung und der Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur des Hafen Emmelsum wird das Ziel verfolgt, bedarfs- und zeitgerecht neue bedarfsbezogene Containerumschlagskapazitäten im Verbund mit direkt angrenzenden Logistikflächen an einem ausbaufähigen Standort im Lippe-Mündungsraum zu schaffen, der qualitativ und quantitativ geeignet ist, den prognostizierten, langfristigen Anforderungen des Marktes an Containerhäfen gerecht zu werden. So wird dem im Rahmen der Fortschreibung des Hafenkonzeptes des Landes festgestelltem Flächenbedarf für containernahe Logistik in Nordrhein-Westfalen von rund 320 ha, für den nur in geringfügigem Maße Flächenreserven vorhanden sind, begegnet.

Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen ca. 7,3 ha nordwestlich angrenzende Erweiterungsflächen aus Flächen für die Landwirtschaft, ca. 0,2 ha für die Erweiterung der Kaianlage aus Flächen für die Wasserwirtschaft und ca. 0,05 ha für die Verlegung der Straße „Am Schied“ aus Gewerbliche Bauflächen, somit insgesamt ca. 7,6 ha Sonderbauflächen „Hafenorientiertes Gewerbe“ entwickelt werden. Im aktuellen FNP sind neben den Sonderbauflächen östlich und westlich des Hafenbeckens die Flächen der angrenzenden Aluminiumhütte als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Westlich finden sich Flächen für die Landwirtschaft, östlich Gewerbliche Bauflächen.


Im Landesentwicklungsplan ist der der für NRW landesbedeutsamen öffentlich zugängliche Hafen „Hafen Emmelsum“ als Vorranggebiet festgelegt. In den zeichnerischen Darstellungen des LEP für Voerde und Wesel umfasst das Symbol „Landesbedeutsamer Hafen“ drei öffentlich zugängliche Häfen: Voerde / Wesel: Rhein-Lippe-Hafen, Stadthafen Wesel und Emmelsum.

Landesbedeutsame Häfen werden im Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen nach den folgenden Kriterien bestimmt: das Umschlagvolumen (> 2 Mio.t/Jahr), der wasserseitige Containerumschlag (> 50.000 TEU/Jahr), oder die besondere standortpolitische Bedeutung.

In diesen landesbedeutsamen Häfen sind zur Ansiedlung von hafenorientierten Wirtschaftsbetrieben die erforderlichen Standortpotenziale zu sichern und von der Regionalplanung in bedarfsgerechtem Umfang Hafenflächen und Flächen für hafenaffines Gewerbe festzulegen.

Die landesbedeutsamen Häfen sind als multimodale Güterverkehrszentren zu entwickeln und sollen ihre Flächen für hafenaffines Gewerbe vorhalten. Sie sind vor dem Heranrücken von Nutzungen zu schützen, die geeignet sind, die Hafennutzung einzuschränken.

Die Wasserstraßen und mit ihnen in funktionalem Zusammenhang stehende Flächen sind so zu entwickeln, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen im multimodalen Güterverkehr (Wasser, Schiene, Straße) angemessen erfüllen können.

Bei der Planung der Umschlagstandorte ist der Ausbau vorhandener Güterverteilzentren und Häfen der Entwicklung völlig neuer Standorte vorzuziehen ist. Dies dient zum einen einer Beschränkung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme und zum anderen der Möglichkeit, vorhandene  Infrastrukturen und siedlungsräumliche Anbindungen nutzen zu können. Soweit erforderlich, sind neue Standorte so umweltverträglich und effizient wie möglich zu planen.

Die Bauleitplanung zum Hafen Emmelsum entspricht somit dem Grundsatz des Ausbaus vorhandener Häfen mit einer effizienten Ausnutzung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme.

Darüber hinaus stellt der LEP für das Plangebiet „Gebiet für den Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dar.

GEP 99 / Entwurf Regionalplan Ruhr

Gemäß Bekanntmachung der 81. Änderung des Regionalplans (für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99)) vom 23.08.2017 ist im Gebiet der Stadt Voerde für die angestrebte Hafenentwicklung insgesamt eine Fläche von etwa 42 ha (GIB) mit der Zweckbindung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ dargestellt worden. Zusätzlich wurde die Darstellung der Schienenwege verlängert, sodass diese nun in den Geltungsbereich der Sonderbauflächen „Hafenorientierte Betriebe“. Der allgemeine Freiraum und Agrarbereich mit regionalen Grünzug (ca. 11 ha), der Bereich zum Schutz der Natur (ca. 10 ha) und Überschwemmungsbereich sowie Flächen zur Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (ca. 2,6 ha) sind in ein GIB für zweckgebundenen Nutzungen mit der Zweckbindung „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ geändert worden.

Gemäß den textlichen Festsetzungen sind innerhalb des am Hafen Emmelsum in Voerde festgelegten „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit der Zweckbestimmung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ Betriebe anzusiedeln, die dem Transport, der Lagerung und dem Umschlag von Gütern dienen und dabei auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind sowie zugehörige Verladeanlagen und Verwaltungsgebäude. Die Zweckbindung umfasst ausnahmsweise auch Betriebe, die der Weiterverarbeitung bzw. Produktveredlung dienen, sofern sie ebenfalls aus betrieblichen Gründen auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind.

Die festgelegte Zweckbindung für den Hafen Emmelsum in Voerde bezieht auch die Flächen der ansässigen Aluminiumhütte mit ein. Hier ergibt sich die Chance, bisher betriebsgebundene Erweiterungsflächen für Hafennutzungen bzw. hafenaffines Gewerbe zu akquirieren.


Die für die Erweiterung des Hafen Emmelsum erforderlichen Flächen liegen in einem ökologisch wertvollen Überschwemmungsgebiet. Bei der durch Planfeststellung gem. § 68 WHG umzusetzenden Aufschüttung auf ein hochwasserfreies Niveau wird hier in den Retentionsraum des Rhein eingegriffen. Zudem orientiert sich die Fläche mit der westlichen Grenze an der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein. Wegen der ökologischen Wertigkeit der in Rede stehenden Flächen und des Gewichts der Belange des Hochwasserschutzes wurde die Aufschüttungsfläche so klein wie möglich dimensioniert. Es ist daher städtebaulich geboten, die zur Verfügung stehenden Flächen von vornherein so zu konzipieren, dass sie möglichst intensiv, also hochverdichtet genutzt werden können.

Gemäß der Verkehrsuntersuchung (ambrosius blanke, Februar 2017) ergibt für die geplante Umschlaganlage an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 405 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 100 Pkw/Tag im Beschäftigtenverkehr 305 Lkw/Tag im Güterverkehr jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss). Für die übrigen gewerblichen Nutzungen innerhalb des B-Plangebietes ergibt sich an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 415 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 195 Kfz/Tag im Beschäftigtenverkehr, 60 Kfz/Tag im Kunden- und Besucherverkehr, 160 Kfz/Tag im Wirtschaftsverkehr (40 Pkw bzw. Lieferwagen und 120 Fahrzeuge im Schwerverkehr) jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss).

Die Entwicklungskarte des rechtskräftigen Landschaftsplans des Kreises Wesel für den Raum Dinslaken/Voerde ordnet das rechtsrheinische Deichvorland im Untersuchungs gebiet (UG UVS) weitestgehend dem Entwicklungsraum E2: „Rheinvorland und Rhein“ (ca. 760 ha) zu. Nachfolgend werden die Entwicklungsziele aufgeführt:

- Der Entwicklungsraum ist in seinem derzeitigen Landschaftscharakter zu erhalten. Die typische, historisch gewachsene Stromtal-Kulturlandschaft des Rheines und seiner Aue mit den teilweise noch vorhandenen naturnahen Uferstrukturen und Vegetationsbeständen sowie ausgedehnten Grünlandflächen ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Raumes als Refugium für Tier- und Pflanzenarten, für den internationalen Biotopverbund und als Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Kulisse der Natura 2000-Gebiete (größtenteils Vogelschutzgebiet), unter Berücksichtigung zukünftiger Bergsenkungen zu erhalten zu optimieren.

- Die Populationen der Arten der Vogelschutzrichtlinie sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzielen zu entwickeln.

- Die charakteristischen Lebensräume der Flussaue wie naturnahe Auenwälder, Weidengebüsche, Röhrichte und Feuchtgrünlandflächen sowie naturnahe Stillgewässer und Kolke sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die Auenwälder und deren Entwicklungsstadien (Weidengebüsche) sind – soweit hierdurch keine kritische Erhöhung der Fließgeschwindigkeit entsteht - der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.

- Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.

- Die Überflutungsdynamik und die vorhandenen Feuchteverhältnisse sind zur Sicherung der vorhandenen feuchten Vegetationsbestände zu erhalten und zu optimieren.

- Die naturnahen, unbefestigten Uferbereiche sind zu erhalten. Vorhandene Uferbefestigungen sollten nach Möglichkeit naturnah gestaltet werden. Der Ausbau und die Unterhaltung des Rheinstromes sind so durchzuführen, dass die Schutzziele und  -zwecke der angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere der Uferbereiche, erhaltenebenfalls vorgesehen. Zur Schaffung der Logistikfläche wird eine Aufschüttung des Geländes um 4 bis 7 m auf hochwasserfreies Niveau durchgeführt. 

Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Voerde “Erweiterung Hafen Emmelsum“ wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein aufgestellt, da das Plangebiet unmittelbar an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein angrenzt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Schutzgebiets ausgeschlossen werden kann.

Durch die großflächige Versiegelung des Sondergebietes kommt es im unmittelbaren Umfeld zu mikroklimatischen Auswirkungen (Veränderung des Windfeldes, Temperaturerhöhung), die mit entsprechenden Wechselwirkungen auf den Bewuchs bzw. Vorkommen von Tierarten (Schutzgut Tiere und Pflanzen) bzw. das Wohlbefinden / Temperaturempfinden (Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit) verbunden sind.

Mit der großflächigen und großvolumigen Bebauung des Hafenareals sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die landschaftsgebundene Erholung (Schutzgut Mensch) verbunden. Die späteren Emissionen (Lärm, Schadstoffe) der sich ansiedelnden Betriebe sind ggf. mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Schutzgut Mensch) verbunden.

Es ist Aufgabe der Planung auf der konkreteren Ebene, diese Beeinträchtigung möglichst zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.

Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt 7,6 ha.

….

Quelle: Quelle: https://www.voerde.de/de/stadtplanung/64.-flaechennutzungsplanaenderung-erweiterung-hafen-emmelsum-feststellungsbeschluss/ 


 

2019:

Die Rechtskraft des Planfeststellungsbescheides ist nach vorheriger Offenlage erfolgt. Der Baubeginn ist im Herbst 2020 avisiert, sofern die Bauphase gut verläuft, könnte die Fertigstellung nach Auskunft von DeltaPort im Jahre 2025 erfolgen. Die Vermarktung und Ansiedlung sollen sukzessive ab der Herstellung der Bauflächen ab 2023 durchgeführt werden.

»Die Erweiterung des Hafens Voerde-Emmelsum bringt Wertschöpfung in die Region und schafft viele Arbeitsplätze. Darüber hinaus leistet der Hafen einen großen Beitrag zur dringend notwendigen Verkehrsverlagerung von Lkw-Verkehren zur Entzerrung des Verkehrsinfarktes in Nordrhein-Westfalen«, so Dieter Thurm, technischer Leiter und Prokurist bei DeltaPorts. Im Rahmen der Klimabilanz diene der Hafen der nachhaltigen Senkung schädlicher Emissionen durch Verkehrsverlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die ökologisch wertvolleren Verkehrsträger Binnenschiff und Bahn.

Quelle: https://binnenschifffahrt-online.de/2019/12/haefen-wasserstrassen/12224/deltaport-darf-hafen-emmelsum-erweitern/

 

> Expose Deltaport zur West-Erweiterung des Hafen Emmelsum (Fläche A) https://docplayer.org/80023824-Expose-hafen-emmelsum.html 

 

 

 

Verkehr, Industrie und Gewerbe, Flächenverbrauch, Deltaport

Initiative Emmelsum Biotop retten!

https://emmelsum-biotop-retten.de

 AKTUELLE Meldungen  || → TERMINE  der Initiative Emmelsum Biotop retten

 

die umfassenden strukturellen Veränderungen, die Umwandlung von Naturflächen in Verkehrswege und Gebäudeflächen-Komplexe für Logistik-Unternehmen mit dem Ziel, eine DUISPORT gleichende internationale Logistik-Drehscheibe vor den Toren eines der größten europäischen Ballungsräume (Ruhrgebiet) zu schaffen, betreffen nicht nur den direkten Lippemündungsraum, sondern auch den hier angrenzenden Hafen Emmelsum.

Die Planungen zum Ausbau sind schon mehr als ein halbes Jahrzehnt alt und werden JETZT umgesetzt → weitere Informationen am Ende des Beitrages.

Die verplanten Naturflächen sind allerdings sehr natürliche Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, was jetzt die Aktivität örtlicher Bürger zum Schutz der Natur auf den Plan ruft:

Die

Initiative Emmelsum Biotop retten!

weitere Informationen auf https://emmelsum-biotop-retten.de

hat sich Ende Juli 2022 gegründet, um die Öffentlichkeit, die betroffenen Bürger zu informieren und Widerstand gegen den geplanten Naturflächen-Abbau zu organisieren.

RP Artikel des BUND zur Problematik

 

 

 


weitere Informationen zu dem geplanten Logistik Projekt:

Greenfield Prospekt zum geplanten Logistik Park Voerde https://ris.voerde.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVDkFnukGjbuZluQiputcU4dXOHwiEGTjhU2KsxPvZDP/Praesentation_Greenfield_Development_GmbH.pdf

> Infoveranstaltung der Stadt Voerde 3.5.2022 https://nitter.1d4.us/pic/orig/enc/bWVkaWEvRlJVM2VuNFhNQUE3ZW9lLmpwZw==

> Planungen zum neuen Logistik Park 2015 https://logistik-heute.de/news/standortplanung-neuer-logistikpark-beim-emmelsumer-hafen-11978.html  / Info Deltaport 2015 https://www.deltaport.de/pressemitteilungen/deltaport-in-emmelsum-wird-ein-logistikpark-geplant/

https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/buergerinteressengemeinschaft-spellen-gegen-geplanten-logistikpark_aid-67272715  |   https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/voerde-logistikpark-im-hafen-emmelsum-geplant-id234770399.html  |   https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/voerde-stadt-informiert-bei-buergeranhoerung-zu-logistikpark-id235230049.html

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/voerde-viel-gegenwind-zu-logistikpark-im-hafen-emmelsum-id235255951.html

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/gegen-logistikpark-voerder-initiative-schreibt-an-die-uno-id236183231.html

Informationen zum Investor:  Quelle https://greenfield-development.de/

greenfield development ist ein Projektentwickler und Investor für Industrie- und Logistikimmobilien mit Sitz in Düsseldorf. Wir entwickeln und bauen bundesweit Logistik- und Industrieparks in einer Größenordnung von 20.000 - 60.000 m² Produktions- und Lagerfläche. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowohl im Logistiksektor als auch im Bereich der Immobilienentwicklung, können wir unseren Kunden maßgeschneiderte Flächenkonzepte anbieten.

Zu unseren Kunden zählen Unternehmen aus den Branchen Logistik, Handel, Industrie, Produktion und Dienstleistung. Als mittelständisches Unternehmen mit klarer Fokussierung auf Logistik- und Industrieimmobilien verfügen wir über schnelle Entscheidungswege und können so für unsere Kunden in kurzer Zeit individuelle Lösungen umsetzen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Entwicklung von Industrie- und Logistikparks
  • Grundstückssuche/ Standortanalyse
  • Abstimmung der baurechtlichen Rahmenbedingungen an den Bedarf
  • Mitwirkung bei der Anpassung von Planungs- und Baurecht
  • Erstellung von Nutzungskonzepten für Logistik und Leichtindustrie
  • Vorplanung / Layout-Konzepte
  • Grundstückssicherung mit eigenen Objektgesellschaften
  • Begleitung der Realisierung bis zur Schlüsselübergabe

Ein weiteres Geschäftsfeld der greenfield-Gruppe ist die bundesweite Beratung und Vermittlungstätigkeit für das Logistik-Projektgeschäft. Gute Marktkenntnis der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse an Standorte sowie an Immobilien im Bereich der Logistik ist die Grundlage unserer langjährigen Erfolge in der Vermietung und dem Verkauf von Logistikimmobilien.

Die Stärke unseres Unternehmens liegt in der flexiblen und effizienten Umsetzung von Kundenanforderungen und Anpassung an die jeweils aktuelle Marktsituation sowohl im Bereich der Logistik als auch im Immobiliensektor. Durch diese umfassende Ausrichtung unseres Unternehmens ist es uns möglich, unseren Kunden eine große Bandbreite von Dienstleistungen anzubieten, wie z.B. die Erstellung von Konzepten zur Restrukturierung bzw. Refurbishment von Bestandsimmobilien, die Entwicklung von Vermarktungskonzepten unter dem Aspekt der Drittverwendbarkeit oder die Suche nach marktgerechten Lagerflächen für Logistikdienstleister.

 


 

Hintergrund Informationen

→  Problematik Verkehr / Logistik

→  Problematik Flächenverbrauch und -Versiegelung

 

 

 

 

 

 

Verkehr, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Biodiversität, Deltaport, Stadt Voerde

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