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Der Lippemündungsraum ist ein wichtiger Hochwasserretentionsraum,

der anliegende bebaute Gebiete (Wesel) und naheliegende Regionen Rhein auf (Voerde, Dinslaken)- und abwärts (Xanten, Kleve) vor Überflutung schützt.

Die katastrophalen Hochwasser auch im Rheingebiet der vergangenen letzten Jahre als Folge immer häufiger auftretender Extremwetter-Situationen machen die zunehmende Bedeutung der Retionsräume, ihres Schutzes und ihres Ausbaus deutlich.

 Quelle: https://hochwasserkarten.nrw.de/

Was Politik als Maßnahmen diesbezüglich plant und umsetzt, läßt sich auf folgenden Seiten finden:

 


Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW. Version 2.0

Das Papier (Stand 2015) dokumentiert in kurzer Form den Koordinierungsauftrag, die Vorgaben der LAWA sowie die Umsetzung in NRW und die Koordination zwischen WRRL und HWRM-RL in NRW.  https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwasserrisikomanagementplanung-nrw-koordination-der-hwrm-rl-und-der-wrrl-nrw-version-20

 

Hochwasserrisikomanagementplanung NRW

→ Kommunensteckbrief Wesel     Stand Dezember 2021                                                                                   //  Aktualisierung 2024 ausstehend

Bezirksregierung Düsseldorf -  Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW - Hochwasserrisiko und Maßnahmenplanung 

> Wesel    (betrifft die Flussgebiete Rhein und Lippe)  https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hwrm_nrw_steckbrief_wesel.pdf

> Voerde (betrifft das Flussgebiet Rhein)  https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hwrm_nrw_steckbrief_voerde_niederrhein.pdf

 

Informationen zu den Flussgebieten  www.flussgebiete.nrw.de    

> LIPPE  https://www.flussgebiete.nrw.de/die-lippe    |   > RHEIN https://www.flussgebiete.nrw.de/die-flussgebietseinheit-rhein

 

LANUV Information zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in NRW im 3. Zyklus (2022 – 2027) - 24. April 2024

 https://zukunftsgewaesser.nrw/wp-content/uploads/2024/05/2024-04-24-HWRM-NRW-3.-Zyklus-rev-h-Auswahl.pdf

 

10 Punkte Arbeitsplan : https://www.land.nrw/media/25821

LT-Bericht: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-1376.pdf

1. Hochwasserinformationen und Hochwasservorhersage

2. Hochwasserinformations- und –meldedienst

3. Hochwasserrisikomanagement

4. Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort

5. Anpassung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

6. Talsperrenmanagement und Talsperrensicherheit

7. Resilienz von Kommunen bei lokalen Starkregenereignissen und Hochwasser

8. Interdisziplinärer Hochwasserschutz: Raumplanung, Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft

9. Stärkung der Selbsthilfefähigkeit und des Risikobewusstseins

10. Hochwasserkommission

 

aus dem Plan

Aufbau einer landesweiten Hochwasservorhersage (LANUV):

aktueller Testbetrieb im LVN-Portal HYLA: http://lv.lanuv.nrw.de/gispublic/Messnetze/HyLa/pages/index.html

Erweiterung des Pegelnetzes   -  Hochwasserportal NRW:  https://www.hochwasserportal.nrw/

Vereinheitlichung und Verbesserung der Hochwasserinformation- und –meldung:  Hydrologischer Lageberichtserlass: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=77&bes_id=50635&val=50635&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=0

Erweiterung der Darstellung und der Informationen in Hochwassergefahren- und –risikokarten https://hochwasserkarten.nrw.de/

Verbesserung des Hochwasserschutzes vor Ort

Erstellung von Hochwasserschutzkonzepten für möglichst viele Gewässer in NRW „von der Quelle bis zur Mündung“

Empfehlungen der Unterarbeitsgruppe Hochwasserschutzkonzepte

Sanierung von Hochwasserschutzanlagen

Aufbau eines landeseinheitlichen Katasters für Hochwasserschutzanlagen https://www.elwasweb.nrw.de

Überprüfung und Aktualisierung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete

> Abschlussbericht der Unterarbeitsgruppe Hochwasserstatistik https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-1376.pdf

HWRM 3. Zyklus 24.04.2024 | 14   -   HWRM umfasst alle Handlungsbereiche zur Risikovorsorge

> 1 Risikoangepasste Flächennutzung

 Hochwasservorsorge in  - Landes- und Regionalplanung  - Bauleitplanung

Sicherung Überschwemmungsgebiete

> 4 Natürlicher Wasserrückhalt

 Maßnahmen zum Wasserrückhalt am Gewässer und in der Fläche (auch WRRL, Natura2000)

> Sicherung und Reaktivierung von Retentionsräumen

Regenwassermanagement

>Rechtliche Grundlagen:

EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EU-HWRM-RL vom 23. Oktober 2007)

Überführung in nationales Recht mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) am 1. März 2010

Umsetzung in Deutschland durch die Bundesländer

Grundlagen der Überprüfung

Bundesweit vergleichbares Vorgehen auf Basis der LAWA-Empfehlungen (09/2023)

Relevant sind signifikante Veränderungen in der Auswirkung auf die Schutzgüter

> Menschliche Gesundheit

> Wirtschaftliche Tätigkeit

> Umwelt

> Kulturerbe

>> Werden signifikante Änderungen gegenüber der bestehenden Risikogewässerkulisse festgestellt, wird die Risikogewässerkulisse ergänzt oder werden Risikogewässer herausgenommen

 Ab 2. Zyklus Prüfung auf

> erhebliche Änderungen am Gewässer selber (z.B. Gewässerumbau, Realisierung Hochwasserschutz), erhebliche Änderungen an den Nutzungen und Schadenspotenzialen (z.B. neue Gewerbeansiedlungen)

> signifikante Hochwasserereignisse (z.B. HW 2021, Winterhochwasser 2023/24)

Karten: zentrale Informationen zu  Gefahren/Risiken

> Hochwassergefahrenkarte (HWGK) informiert über die mögliche Ausdehnung einer Überflutung und deren Tiefe

> Hochwasserrisikokarte (HWRK)  zeigt die hochwassergefährdeten Nutzungen und Objekte

Karten: HWGK und HWRK im Internet

> NRW: interaktiv in Hochwasserkarten.NRW  https://www.hochwasserkarten.nrw.de/

>  NRW: interaktiv in den Fachanwendungen ELWAS-WEB https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml   und UVO  https://www.uvo.nrw.de/

>  NRW: als GIS-Daten zum digitalen Download in OpenData NRW  https://open.nrw/open-data  /  https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/

>  Bundesweit: im BfG-Portal WasserBLIcK („nationales Kartentool“) www.wasserblick.net

Alle Maßnahmen sind in Kommunalen Steckbriefen dokumentiert (s.o.: Wesel / Voerde ↑)  https://flussgebiete.nrw.de/kommunensteckbriefe

Ausblick – wichtigste Punkte

>  Bis Ende 2024:   Finale Dokumentation und Veröffentlichung der aktualisierten Liste/Karte der Risikogewässer

> 1. Halbjahr 2025: Abfrage aller Kommunen und anderen Akteurinnen und Akteure zur Überprüfung und Fortschreibung der Maßnahmenplanung

>  Bis Ende 2025: Überprüfung und ggf. Fortschreibung der Hochwassergefahren- und Risikokarten

>  2026/2027: Erstellung Risikomanagementpläne, Öffentlichkeitsbeteiligung, Fertigstellung


Updates und weitergehende Informationen

rnd - Klima Kompass Newsletter 7.6.2024 https://www.rnd.de/politik/europa-hat-die-klima-wahl-VVTTAVKX3BFCLIT73WL5N7ZWWM.html

" Nach den Regenmassen, die verschiedene Teile Deutschlands in den letzten Wochen unter Wasser gesetzt haben, ist nun das große Aufräumen im Gange. Und dabei sollte vielerorts nicht einfach wieder alles aufgebaut werden wie zuvor, sondern vorausschauend. Der Klimaexperte Fred Hattermann vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) erläutert dazu im Interview, warum derartige Extremwetter mit anhaltendem Hochwasser immer häufiger werden und wo unsere Handlungsspielräume liegen.

Auch meine Kollegin Kira von der Brelie hat recherchiert, wie Deutschlands Kommunen und Regionen sich besser gegen Hochwasser wappnen können – dabei wird auch klar:

Es gibt Grenzen der Anpassung. Auch „Nichtbebauungspläne“ sind deshalb wichtig. In potenziell gefährdeten Gebieten dürften keine neuen Wohngebäude oder kritische Infrastrukturen gebaut werden. Stattdessen sei konsequenter Klimaschutz zentral, sagen Fachleute.

„Um Überflutungen zu verhindern, ist es wichtig, Flussauen wieder aufzumachen und zu renaturieren“, sagt Jesko Hirschfeld vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung. Es dürfe keine weitere Versiegelung geben. „Man muss Räume freihalten für das Wasser. Wälder können viel Wasser aufnehmen, in der Landwirtschaft ist es wichtig, sich in Richtung ökologischer Landbau mit besserem Humusaufbau zu orientieren.

Doch in einigen Gebieten wird das nicht reichen – da wird es auch technische Maßnahmen wie Polder oder Hochwasserrückhaltebecken brauchen.“

*

NABU 5.6.2024  Hochwasser: Wie die Klimakrise Unwetter verstärkt - Guter Natur- und Klimaschutz kann Folgen mildern: Weite Teile Süddeutschlands stehen Anfang Juni unter Wasser, das Hochwasser kostet sogar Menschenleben. Dabei könnten wir die Katastrophe und ihre Folgen abmildern. Doch die Politik zögert bei effektivem Natur- und Klimaschutz. https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/hochwasser/hochwasserschutz.html

"Hochwasser-Katastrophen sind auch immer eine Geschichte über verfehlte Politik. Denn die Politik lässt Bebauung in Überschwemmungsgebieten zu, vernachlässigt Hochwasserschutz und verschleppt die Wiederherstellung natürlicher Flussläufe mit Überschwemmungsflächen. Zu oft werden Entscheidungen für „die Wirtschaft“ getroffen, die aber keine Lösung für die Klimakrise sind.

Dabei ist ein Hochwasser an sich kein ungewöhnliches Phänomen: Hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit oder starke Schneeschmelze sorgen regelmäßig für hohe Pegelstände in Flüssen. Die Klimakrise verstärkt solche Effekte aber, Extremwetterereignisse treten häufiger und stärker auf. Gerade in dicht besiedelten Regionen mit vielen versiegelten Flächen und eingeengten Flüssen kann ein Hochwasser dann seine zerstörerische Wirkung entfalten.

Deswegen braucht es dringend mehr Investitionen in die Natur und ihre natürlichen Klimaschutzfunktionen. Und dabei ist die Politik in der Pflicht: Denn effektiver Natur- und Klimaschutz ist gleichzeitig guter Hochwasserschutz für Mensch und Natur."...

Stadt Voerde, Extremwetter, Wesel, Hochwasserschutz

Die Büdericher Insel

→ jetzige Ansicht auf  GoogleMAPS

Entstand durch einen Kanalbau östlich des alten Büderich zwischen 1785 und 1787 (Siehe:https://www.zeitreise-buederich.de/28https://www.zeitreise-buederich.de/32 |   https://www.zeitreise-buederich.de/80-Interaktive-Zeitreise). Der Rhein wurde im Bereich einer starken Ost>West Schleife durch einen westlichen Abkürzungskanal begradigt. So entstand eine Insel im Rhein im Bereich der Lippemündung:

" Büdericher Kanal und Büdericher Insel

Im durch vulkanische Ereignisse ausgelösten weltweit extremen Winter von 1783 / 1784 gefroren in Mitteleuropa fast alle Gewässer. Zudem war der Winter in kurzen wärmeren Perioden sehr schneereich. Um den 23. Februar herum brachte ein plötzlicher Warmlufteinbruch begleitet von heftigen Regenfällen die enormen Schneemassen zum Schmelzen. Das Eis der Flüsse brach und staute sich auf. Das folgende Frühjahrshochwasser war eine der größten Naturkatastrophen der frühen Neuzeit in Mitteleuropa und hatte eine wahre Eisflut zur Folge.9

Zwischen Rheinberg und Büderich kam es in dieser Zeit zu sieben Deichbrüchen, Wasser drang am 28. Februar gegen Mitternacht in die Stadt ein. Pfarrer Rechtmann beschrieb die Lage wie folgt: In den Häusern stieg das Wasser fussweise empor; dabei war es sogleich zu Eis erfroren. Am nächsten Morgen: Alles war von Eis und Wasser angefüllt. Wohl wünschte man sich von den Dächern herab einander Glück zu, dass man die schauervolle Nacht überstanden habe; aber das Wasser wuchs weiter... Es stand an den höchsten Stellen in der Stadt bei 10 Fuss hoch. Es ergoss sich noch immer mit größter Gewalt über den Deich. Fürchterliche Eisberge trieben den ganzen Tag an Büderich vorbei.7

Die Leute suchten im hinteren Teil der Stadt Schutz. Trotz der dramatischen Lage ist kein Büdericher ums Leben gekommen, wohl aber etwa hundert Rinder. Gegen Abend begann das Wasser wieder zu sinken. Am Montag dem 1. März konnte man wieder trockenen Fußes durch das kath. Pfarrhaus gehen, am 10. März stand nur noch im tief gelegenen Grintenorther Viertel Wasser. Lebensmittel wurden von Wesel herübergeschafft. Als Folge waren keine einzelnen Felder mehr zu erkennen, dennoch erholte sich der Boden.10  (1787 war ein weiteres Katastrophenjahr, bedingt durch Hagelschlag.10 )

Aufgrund der bedrohlichen Lage begann man auf Veranlassung Friedrich des Großen 1785 zum Schutz der Weseler Zitadelle vor Hochwasser und Eisgang den Büdericher Kanal zu bauen. Dieser Entlastungskanal hatte zunächst eine Breite von 60 Fuß (19 m) und eine Länge von 404 Ruten. Die Arbeiten waren 1787 abgeschlossen, bevor durch neuerliche Hochwasser in den Jahren 1795 und 1799 Wasser- und Eismassen sich ihren Weg durch den Kanal brachen und dieser auf eine Breite von 194 m wuchs. Das ursprüngliche Hauptstrombett versandete nach und nach, der Kanal wurde zum Hauptstrombett. Um die Schifffahrt zu erleichtern verbreiterte man ab 1890 den Kanal, also das neue Hauptstrombett auf eine Breite von 300 m.7"

historische Karte 1901

Im Westen der (Halb-) Insel findet sich das alte Büderich, im Osten die Stadt Wesel mit der Lippe bei Lippedorf.

Nach Verschüttung und Verschluß des östlichen Rheinarms auf ihrer südöstlichen Seite wurde sie zu einer Halbinsel. Ihr jetzt südlicher Landanschluß geht in den Bereich des Rhein-Lippehafens über, dessen nördliche Grenze sie bildet. Westlich von ihr liegt im Südteil der Halbinsel das östliche Ufer des Wesel-Datteln Kanals (erbaut zwischen 1915 und 1930). Der mittlere und nördliche Abschnitt der Halbinsel grenzt im Westen an das Ostufer des Rheins. Im Osten liegt das Areal des alten Rheinarms, das jetzt das Mündungsdelta der Lippe bildet, welches im Norden der Halbinsel in den Rhein mündet.

Auf ihrer Nordhälfte befindet sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein / Außenbezirk Wesel.

Südlich des Geländes des Wasser- und Schiffsfahrtsamtes stehen auf der Büdericher Insel aktuell drei Brückenköpfe:  1. der östliche Brückenkopf der Niederrheinbrücke auf dem Westufer der Halbinsel 2.  weiter östlich ein Bückenkopf auf der Mitte der Büdericher Insel. Im Fuß dieses Brückenkopfes verläuft eine Verbindungsstraße vom 1. Brückenkopf zu einem weiteren 3. Brückenkopf auf dem östlichen Ufer der Büdericher Insel: dem westlichen Brückenkopf der (nördlichen) Lippebrücke. Die auf der Niederrheinbrücke verlaufende 4 spurige Bundesstraße 58 führt in West<>Ost-Richtung bis zur Mitte der Büdericher Insel, wo sie aktuell endet. Auf der Mitte der Insel wird sie zweispurig abgeleitet, durch einen Tunnel im 2. Brückenkopf zur  Lippebrücke und weiter zur Kreuzung mit der B8 in der Mitte der Zitadelle Wesel geführt (Schillstrasse). Aktuell wird südlich dieser Lippebrücke ein neuer großer Brückenkopf für eine weitere (südliche) Lippebrücke auf dem Ostufer der Büdericher Insel gebaut, der die B58 auf einer neuen 4 spurigen Straße zum Ostufer der Lippe bzw. des Lippemündungsraums führen soll. Hier soll der Anschluß zur neuen Südumgehung (B58) von Wesel erfolgen. 

Südlich von diesem neuen Lippe-Brückenkopf findet sich das Areal des Hundesportvereins Büdericher Insel e.V.  am Ostufer der Halbinsel bzw. dem Westufer der Lippe.

Auf der Büdericher Insel befand sich zu Napoleons Zeiten das „Fort Bonaparte“. Das Fort Bonaparte war der östliche Teil der „Citadelle Napeolen“ (auch „Fort Blücher“ genannt). Ihr westlicher Teil – „Fort Napoleon“ genannt - befand sich auf dem Westufer des Rheins im Bereich des alten Ortes Büderich. Seine Reste auf dem Westufer des Rheins südlich der Niederrhein-Brücken auffahrt sind jetzt Herberge von Fledermäusen.

Bürgerverein Büderich eV - Karte 1808

Die Reste des „Fort Bonaparte“ auf der Büdericher Insel finden sich unter den Bäumen des Wäldchens südlich der Niederrheinbrücke. Mauern, Wälle und Gräben einer großen Schießanlage sind hier unter Sträuchern und Bäumen verborgen. Zwischen dem alten Fort und der Lippemündungsaue verläuft am Rand der Aue eine Schleife des berühmten (Fahrrad-Fern-) Wanderweges, der „Römer-Lippe-Route“, die hier die Lippemündungsregion im Süden und Westen zwischen Lippedorf und Niederrheinbrücke durchquert, und  „Hülkensweg“ genannt wird.    

Die Büdericher Insel ist Teil des Naturschutzgebietes Lippemündungsraum, ein Vorrangbereich, Biotop-Verbund-Fläche von herausragender Bedeutung, sie grenzt an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

 

Quelle: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64229r0@EPSG:25832

 

Die Büdericher Insel auf Google Maps https://maps.app.goo.gl/Ec8DCYLryHHHfUP96

Luftbilder des Lippemündungsraums inkl. historischer Fotos auf https://www.rvr.ruhr/daten-digitales/geodaten/luftbilder/

 

Lippe, Lippemündungsraum, Römer-Lippe-Route, Rhein-Lippe-Hafen

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution - Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereich angrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel       Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigen Gebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigen Lebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanung einerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich und fachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalen Bedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanung sollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigen Festsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nicht betroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung von entsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau eines Biotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden, die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zur Erhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw. Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieser vernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondere Schutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer, Wälder, Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für die natürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in der Regel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbei haben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lippemündungsraum, Naturschutz, Auenlandschaft

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.

Bildergalerie des Lippemündungsraums

 

Ausgehend vom Gewässerufer kann man die Au in drei Zonen unterteilen: die gehölzfreie Au, die Weichholzau und die Hartholzau.

 

 

Aus: https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

 

Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.

Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.

Unverzichtbar: Unsere Auwälder - ein Beitrag der Naturwald Akademie: https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/

 

Weichholzauen

befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.

Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.

Hartholzauen

sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.

Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.

Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.

Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume

 

Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippe wurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.

Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.

 

Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum

riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder

bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser

 

Sommerlich GRÜN

hier leben zahlreiche Tiere

 

 

 

 

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Flussaue

https://de.wikipedia.org/wiki/Auwald

https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartholzaue

https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/bund-auenzentrum/

https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/ 

Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen

Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen   |   Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf

Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild

Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen. 

 

Lippemündungsraum, Naturschutz, Auenlandschaft