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Hitze und Dürre: Auswirkungen und Maßnahmen -  Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

29. März 2023

Hitzetage, Tropennächte und Hitzewellen belasten zunehmend die Lebensqualität und stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko für die Stadtbevölkerung dar. Zudem führen Hitze und Dürre zu erheblichen Folgeschäden sowohl für die Bäume und Grünflächen als auch für die städtische Infrastruktur.

Die Städte in Nordrhein-Westfalen sind aufgrund ihres hohen Versiegelungsgrads besonders von Extremtemperaturen betroffen.

Der Vorstand betont, dass verstärkt Maßnahmen notwendig werden, um diesen Risiken zu begegnen und Folgekosten in erheblichem Ausmaß abzuwenden. Hier sind alle Ebenen gefordert.

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weitere Informationen

auf https://www.staedtetag-nrw.de/positionen/beschluesse/2023/345-hitze-und-duerre-auswirkungen-und-massnahmen

 

und im

Positionspapier "Grün in der Stadt" Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages

 
Dt. Ärzteblatt , Montag, 14. August 2023 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145237/Gruenen-Politiker-legen-Plan-zur-Klimaanpassung-vor

Grünen-Politiker legen Plan zur Klimaanpassung vor:

Düsseldorf – Städte und Natur müssen nach Ansicht der Grünen besser gegen den Klimawandel gewappnet werden. Der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jan-Niclas Gesenhues, und der nord­rhein-westfälische Grünen-Landeschef Tim Achtermeyer legten dafür nun einen Zehn-Punkte-Plan vor, der als „Debattenbeitrag“ gedacht sei.

Unter anderem sprechen sich die Politiker in dem Papier für einen Handel mit Flächenzertifikaten gegen die beschleunigte Versiegelung von Flächen durch den Bau von Straßen und Häusern aus. Dabei bekämen Kom­munen Zertifikate für den Bau auf Naturflächen zugeteilt und könnten je nach Bedarf Zertifikate zu- oder ver­kaufen.

Außerdem fordern die Politiker den Vorrang der Versorgung der Menschen mit Trinkwasser vor „Luxusattitü­den“ wie etwa Golfplätze, die in Trockenzeiten intensiv bewässert werden müssen. Darüber hinaus sollten Wälder in öffentlichem Besitz vermehrt aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden.

„Wenn wir unseren Wohlstand und unser gutes Leben sichern wollen, müssen wir neben dem aktiven Klima­schutz unsere Städte und unsere Natur widerstandsfähiger machen und für die Klimaveränderungen wapp­nen“, erklärten Gesenhues und Achtermeyer. Sowohl im Bund als auch in NRW sind die Grünen Regierungs­parteien. 

 

 

EUHG 21.09.2023 Oberster EU-Gerichtshof: Deutschland hat bei Naturschutz versagt

https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/oberster-eu-gerichtshof-deutschland-hat-bei-naturschutz-versagt/

" Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am Donnerstag fest, dass Deutschland es versäumt hat, stark gefährdete Arten zu schützen. Vor mehr als einem Jahrzehnt wurden zum Schutz dieser Arten europaweit Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, das darauf abzielt, wichtige Ökosysteme für geschützte Arten im gesamten EU-Gebiet zu erhalten. In Deutschland wurden etwa 4.600 Gebiete ausgewiesen, doch der Bund und die Länder haben es versäumt, sie angemessen als Schutzgebiete zu deklarieren.

„Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung von […] Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen zu verhindern. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken haben sich diese Lebensraumtypen erheblich verkleinert oder sind ganz verschwunden“, stellte die Europäische Kommission bereits 2019 fest.

Am Donnerstag (21. September) bestätigten die obersten Richter der EU, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Mit dem Versäumnis, 88 Gebieten als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen, hat Berlin gegen die Habitat-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1992 verstoßen, die einer der Eckpfeiler der EU-Biodiversitätspolitik ist. Darüber hinaus wurden für rund 700 Gebiete nicht genügend spezifische Kriterien festgelegt, so das EuGH-Urteil.

Insbesondere stellte das Gericht fest, dass der rechtliche Schutz für den seltenen Schierlings-Wasserfenchel, eine Pflanzenart, die vor allem an den Ufern der Elbe vorkommt, nicht ausreichend war. So war diese Art in den Umweltverträglichkeitsprüfungen überhaupt nicht aufgeführt.

Außerdem wurde in Deutschland nicht ausreichend zwischen „Naturschutz“ und „Wiederherstellung“ unterschieden. Damit wurde ein früheres Gerichtsurteil nicht berücksichtigt, das besagt, dass diese beiden Bereiche getrennt und mit unterschiedlichen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.

„Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand“, stellte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fest.

Die Regierung wird die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Auf Anfrage von Euractiv lehnte das Bundesjustizministerium eine Stellungnahme ab, das Bundesumweltministerium war nicht zu erreichen.

Ein vernichtendes Urteil

Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Umweltschutzpolitik, so Aktivisten.

„Unverbindlich, unspezifisch und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was in den Schutzgebieten selbst schon sieht“, betonte Krüger.

Das Urteil sollte als letzte Warnung gesehen werden, so Krüger.

„Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen“, so Krüger weiter.

Während das Gericht die Behauptung der Kommission unterstützte, dass eine relativ geringe Zahl von Schutzgebieten nicht tatsächlich geschützt werde, teilte es nicht die Bedenken des NABU, dass Deutschlands gesamter Ansatz zum Naturschutz von Anfang an mangelhaft sei.

Das Gerichtsurteil könnte auch Folgen für die deutsche Energiewirtschaft haben.

Der Konflikt mit den Naturschutzbestimmungen ist seit langem ein Hauptanliegen der deutschen Onshore-Windkraftindustrie, die bereits jetzt Schwierigkeiten hat, die Ausbauziele zu erreichen.

Es bleibt abzuwarten, ob eine frühere Vereinbarung zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, die Entwickler nicht mit zu strengen Vorschriften zu belasten, durch das Gerichtsurteil in Frage gestellt werden könnte.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]"

 
 
→ Vielfalt schützen - Naturkrise abwenden - NABU Landingpage

Updates

tagessschau 18.1.2024:  EU-Beirat  - Mehr Anstrengungen für Erreichen der Klimaziele nötig: 

"Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es laut Wissenschaftlern aber Nachholbedarf. Der EU-Klimabeirat legte nun 13 Maßnahmen vor - und sieht vor allem die einzelnen Staaten in der Pflicht.

Für das Erreichen der EU-Klimaziele muss Forschern zufolge mehr getan werden - insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft. Zwar werde das Potenzial des sogenannten "Fit for 55"-Pakets für weniger CO2-Emissionen in der EU anerkannt, hieß es in einem Bericht des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats zum Klimawandel. Zusätzliche Maßnahmen seien jedoch unerlässlich, wenn die Staatengemeinschaft ihr Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 erreichen wolle.

"Das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 ist ein Wettlauf mit der Zeit, und wir können es uns nicht leisten, uns jetzt zurückzulehnen“, sagte Ottmar Edenhofer, Vorsitzender des EU-Klimabeirats sowie Direktor und Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung."  https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-klimabeirat-klimaziele-100.html

 

 
 
 
 

Naturschutz, Klimawandel, Politik