New York – Die Welt muss sich wegen der Klimakrise nach Ansicht von UN-Generalsekretär António Guterres auf dauerhaft veränderte Temperaturen im Sommer einstellen.
„Der vergangene Sonntag, Montag und Dienstag waren die drei heißesten Tage seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Schauen wir den Tatsachen ins Auge: Extreme Temperaturen sind kein Phänomen mehr, das ein Tag, eine Woche oder ein Monat dauert“, sagte Guterres in New York.
Die Erderhitzung verursache zudem Hurrikane, Überschwemmungen, Dürren, Waldbrände und steigende Meeresspiegel. Um diese tödlichen Katastrophen zu bekämpfen, müsse die Menschheit gegen den Ursprung der Klimakrise vorgehen.
„Die Krankheit ist die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen,
die Krankheit ist die Untätigkeit in Sachen Klima – und die politischen Führer aller Länder müssen aufwachen und sich engagieren“, sagte Guterres weiter.
EUHG 21.09.2023 Oberster EU-Gerichtshof: Deutschland hat bei Naturschutz versagt
" Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte am Donnerstag fest, dass Deutschland es versäumt hat, stark gefährdete Arten zu schützen. Vor mehr als einem Jahrzehnt wurden zum Schutz dieser Arten europaweit Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, das darauf abzielt, wichtige Ökosysteme für geschützte Arten im gesamten EU-Gebiet zu erhalten. In Deutschland wurden etwa 4.600 Gebiete ausgewiesen, doch der Bund und die Länder haben es versäumt, sie angemessen als Schutzgebiete zu deklarieren.
„Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung von […] Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen zu verhindern. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken haben sich diese Lebensraumtypen erheblich verkleinert oder sind ganz verschwunden“, stellte die Europäische Kommission bereits 2019 fest.
Am Donnerstag (21. September) bestätigten die obersten Richter der EU, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Mit dem Versäumnis, 88 Gebieten als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen, hat Berlin gegen die Habitat-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1992 verstoßen, die einer der Eckpfeiler der EU-Biodiversitätspolitik ist. Darüber hinaus wurden für rund 700 Gebiete nicht genügend spezifische Kriterien festgelegt, so das EuGH-Urteil.
Insbesondere stellte das Gericht fest, dass der rechtliche Schutz für den seltenen Schierlings-Wasserfenchel, eine Pflanzenart, die vor allem an den Ufern der Elbe vorkommt, nicht ausreichend war. So war diese Art in den Umweltverträglichkeitsprüfungen überhaupt nicht aufgeführt.
Außerdem wurde in Deutschland nicht ausreichend zwischen „Naturschutz“ und „Wiederherstellung“ unterschieden. Damit wurde ein früheres Gerichtsurteil nicht berücksichtigt, das besagt, dass diese beiden Bereiche getrennt und mit unterschiedlichen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.
„Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand“, stellte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fest.
Die Regierung wird die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Auf Anfrage von Euractiv lehnte das Bundesjustizministerium eine Stellungnahme ab, das Bundesumweltministerium war nicht zu erreichen.
Ein vernichtendes Urteil
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Umweltschutzpolitik, so Aktivisten.
„Unverbindlich, unspezifisch und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was in den Schutzgebieten selbst schon sieht“, betonte Krüger.
Das Urteil sollte als letzte Warnung gesehen werden, so Krüger.
„Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen“, so Krüger weiter.
Während das Gericht die Behauptung der Kommission unterstützte, dass eine relativ geringe Zahl von Schutzgebieten nicht tatsächlich geschützt werde, teilte es nicht die Bedenken des NABU, dass Deutschlands gesamter Ansatz zum Naturschutz von Anfang an mangelhaft sei.
Das Gerichtsurteil könnte auch Folgen für die deutsche Energiewirtschaft haben.
Der Konflikt mit den Naturschutzbestimmungen ist seit langem ein Hauptanliegen der deutschen Onshore-Windkraftindustrie, die bereits jetzt Schwierigkeiten hat, die Ausbauziele zu erreichen.
Es bleibt abzuwarten, ob eine frühere Vereinbarung zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, die Entwickler nicht mit zu strengen Vorschriften zu belasten, durch das Gerichtsurteil in Frage gestellt werden könnte.
Kommentar WAZ 13.8.2024 Transparenz-Liste - Haben Lobbyisten in NRW zu leichtes Spiel?
"Düsseldorf. Transparency International beschreibt den Einfluss von Lobbyisten in den Bundesländern. Das Abschneiden von NRW gibt Anlass zur Sorge. ...
Platz sechs für NRW ist nur auf den ersten Blick gut
NRW liegt in dieser Rangliste im oberen Mittelfeld auf Platz sechs. Das bedeute aber nicht, dass Lobbyisten an Rhein und Ruhr nur wenige Chancen hätten, ihren Einfluss geltend zu machen. „Was den klassischen Lobbyismus betrifft, also das Treffen zwischen einem Interessenvertreter und einem Regierungsvertreter oder Parlamentarier, steht NRW bei der Transparenz sehr schlecht da“, sagte Loeckel dieser Redaktion.
Kritik der Korruptionswächter: „NRW hat nicht einmal ein Alibi-Lobbyregister“
In der Rangliste wird bewertet, ob ein Lobbyregister, ein legislativer Fußabdruck, eine Karenzzeit für Regierungsmitglieder und eine Offenlegung von Nebentätigkeiten vorhanden sind und wenn ja, in welcher Form. In NRW gebe es de facto keine Regeln für ein Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck, so Loeckel. Es sei also nicht zu erkennen, welche Lobbyisten in diesem Land tätig seien und welche Lobbyisten konkret auf das Entstehen von Gesetzentwürfen Einfluss nähmen. Viele Länder hätten inzwischen Lobbyregister, die allerdings oft lückenhaft seien, so der TI-Experte. „NRW hat nicht einmal ein Alibi-Lobbyregister“, sagt Loeckel.
Harte Kritik von Transparency Deutschland
Die Nichtregierungsorganisation zieht eine bittere Bilanz des Rankings: „Offenbar mangelt es bei vielen Entscheidungstragenden trotz des bröckelnden Vertrauens in demokratische Institutionen am nötigen politischen Willen für moderne Regeln für eine saubere Politik. Davon zeugt, dass 13 der 16 Bundesländer nicht einmal die Hälfte der Kriterien des Lobbyrankings erfüllen. Ein Großteil der Bundesländer bietet damit zu wenig Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger und zu viele Möglichkeiten für potenzielle illegitime Lobby-Einflussnahme.“