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Lippedorfs erstes Storchenpaar April 2021

 

Lippedorfs erstes Storchenpaar !

 

Nachdem Lippedorfer Bürger*innen im April 2020 nach Beratung durch Hans Glader (Stiftung Störche NRW) einen Storchhorst auf einem Hof in Lippedorf bauten (Siehe Bericht), hat sich ein Jahr später ein Storchpaar entschieden, auf diesem Horst ein Nest zu bauen. Wir sind gespannt, ob schon bald Nachwuchs kommt, oder ob 2021 für den Nestbau reserviert bleibt. Auf jeden Fall wird schon fleißig geklappert.

 

 

Update Juni 2022

- unser Storchenpaar hat in diesem Jahr gebrütet und 2 Junge bekommen ; )

         

 

- auf einem Baumstumpf am Ölhafen hat ein weiteres Storchenpaar ein Nest gebaut und ebenfalls Nachwuchs gehabt ; )

 

 

Lippedorf Mitte März 2023 - unser Paar vom letzten Jahr - sie sind wieder da...

 

 

 

 

 

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein

 

 

Frühjahr 2021

Das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum / Lippeaue - naturnahe Auenlandschaft - ein Ausläufer des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein"

 

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein - Gänseschongebiet - Quelle: LANUW Umweltportal 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

 

Während das Rhein-Hochwasser die Rhein-nahen Uferwiesen überschwemmt, nutzen hunderte Gänse und zahlreiche andere Vogelarten die nicht gefluteten Wiesen des Lippemündungsraums für Ruhe und Rast.

Deichvorlandflächen sowie weitere Bereiche der ehemaligen Rheinaue des Kreises Wesel dienen alljährlich als Überwinterungsgebiet für über 80.000 arktische Wildgänse sowie Enten, Schwäne und Säger, Taucher und Bläßrallen.

Kaum geringer ist ihre Bedeutung für durchziehende und rastende Vogelarten und für Brutvögel. Bis zu 40 Vogelarten der „Roten Liste Nordrhein-Westfalen“ brüten hier, darunter so seltene Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Wachtelkönig und Rohrweihe. Aufgrund ihrer internationalen Bedeutung als Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind große Teile der früheren Rheinaue der Kreise Kleve und Wesel sowie der Stadt Duisburg im Jahr 1983 als Feuchtgebiet „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention und Anfang 2000 als gleichnamiges Vogelschutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU gemeldet worden. https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/

Seit der Renaturierung der Lippe und der Umformung des Lippemündungsraums in ein natürliches Mündungsdelta sind hier immer häufiger und regelmäßiger die residenten und durchziehenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes zu sehen.

Auch wenn das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum (noch) nicht offiziell Teil des Vogelschutzgebietes ist, so haben sich die Vögel längst anders entschieden und nutzen dieses einzigartige Areal als Schutz-, Zufluchts-, Ruhe-, Rast- und auch Brutfläche.

Wenn jetzt einige dieser Flächen dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens geopfert werden, so ist der Erhalt und Schutz der verbliebenen Flächen, z.B. die Wiesen von Lippedorf, umso wichtiger.

Quelle: LANUV NRW Umweltportal - Bedeutung des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein im europäischen Kontext https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums hat diese Aufgabe erkannt. Ihre Projekte sind Beispiele für Möglichkeiten, diesen Bereich nachhaltig zu schützen.

 


 

 

 

 

 

 

 

März 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

neue Gefährdung von Fledermäusen, Vögeln und Insekten im Naturschutzgebiet der Lippemündungsregion durch nächtliche Lichtverschmutzung

neue Gefährdung von Fledermäusen, Vögeln und Insekten im Naturschutzgebiet der Lippemündungsregion 5 2023

durch nächtliche Lichtverschmutzung

→ mehr Licht ! Rhein-Lippe-Hafen Januar 2024 

 

das "green gate to europe"

das "nachhaltige Vorzeige-Projekt"

"Unsere Lagerstandorte werden immer umweltfreundlicher. Unsere Erschließungen lassen die umgebende Landschaft weitgehend unberührt"

. . .

die direkte Nähe und Beeinflussung des Naturschutzgebietes...

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7   |   S.30/31

Naturschutz

Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf dieKooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen.Dazu werden wir die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte umsetzen.

Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegenLichtverschmutzung.

24. Juni 2023 - 03:00:00 Uhr

Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung

Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,  Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –V-5 8800.4.11 –  und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.1 – 850  v. 11.12.2014

 

  *

Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Insekten und Vögel - und Vorschläge zu deren Minderung

Viele Tiere haben sich im Laufe der Evolution an den Tag-Nacht-Wechsel angepasst. So gibt es tagaktive und nachtaktive Tiere, die ihr Verhalten der jeweiligen Umgebungsleuchtdichte anpassen. Durch die ständig ansteigende Zahl von künstlichen Lichtquellen ist in den letzten Jahrzehnten für viele Tierarten eine gravierende Änderung ihrer jeweiligen Umwelt eingetreten.

1 Insekten

Eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten wird von künstlichen Lichtquellen aller Art angelockt, verlassen ihren eigentlichen Lebensraum und sind an der Erfüllung ihrer ökologischen "Aufgaben" wie Nahrungs- oder Partnersuche gehindert. Für viele der Insekten sind die Lichtquellen direkt (Verbrennen) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) Todesfallen. Die große Zahl der Individuenverluste kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in der Umgebung der Lichtquelle führen. Dies wiederum hat dann weitgehende Auswirkungen auf die Artenvielfalt (zum Beispiel Nahrungsketten, Blütenbestäubung).

Optische Strahlung wird von Insekten spektral anders bewertet als vom Menschen. Hinsichtlich der Wirkung künstlichen Lichts auf nachtaktive Insekten ist nachgewiesen, dass die Anlockwirkung von Lichtquellen mit hohen Anteilen im kurzwelligen blauen und ultravioletten Spektralbereich (zum Beispiel von Quecksilberdampflampen) sehr viel größer ist als von Lampen, deren Strahlung weit überwiegend im langwelligen Bereich liegt (Natriumdampf-lampen). So lockt eine Quecksilberdampf-Hochdrucklampe circa 13-mal so viele Falter an wie eine für den Menschen gleich helle Natriumdampf-Hochdrucklampe. Als bisher unschädlichstes Licht hat sich das monochrome gelbliche Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampen erwiesen. Sehr erfolgversprechend verlief auch ein Test, bei dem neue LED-Lampen beteiligt waren, warm- und neutralweißes LED-Licht lockte danach vergleichsweise wenige Insekten an. Erst wenn die Lichtquelle einen bestimmten Helligkeitswert übersteigt, wird das Verhalten maßgebend gestört.

Für die Anlockwirkung einer Lichtquelle sind neben der spektralen Lichtverteilung vor allem die Leuchtdichte, der Kontrast zur Umgebung, der Abstrahlwinkel und die Leuchtpunkthöhe wichtig. So lockt eine schräg nach oben abstrahlende Leuchte circa 1,5-mal so viele Insekten an wie eine nur nach unten abstrahlende Leuchte. Bei doppelter Leuchtenhöhe wird circa die 1,5 bis 2-fache Insektenmenge angezogen.


1.1 Maßnahmen zum Schutz von Insekten
Um unerwünschte Wirkungen auf Insekten zu vermeiden oder zu minimieren, sind mit unterschiedlicher Wirksamkeit - die folgenden Maßnahmen geeignet:

1.1.1Vermeidung heller, weitreichender künstlicher Lichtquellen in der freien Landschaft

Ortsfeste Lichtquellen in der freien Natur sind, wo immer möglich, zu vermeiden. Ihre Wirkung reicht umso weiter, je größer die Lichtpunkthöhe und je größer die Leuchtdichte beziehungsweise die Lichtstärke in Richtung oberer Halbraum und etwa horizontal sind. Sind sie unvermeidlich, dann müssen die Lichtquellen so niedrig wie möglich angebracht werden. Eine größere Lichtpunktzahl geringer Höhe und Leistung ist gegenüber wenigen Lichtpunktengroßer Höhe und Leistung vorzuziehen. Dies gilt auch für alle Übergangsbereiche von dichterBebauung in die offene Landschaft oder naturnahe Nutzung wie Garten- und Parkanlagen. Helle Gebäudewände sollten in solchen Bereichen nicht erheblich angestrahlt werden. Zusätzlich sind Maßnahmen nach 1.1.2 und 1.1.3 in größtmöglichem Umfange anzuwenden.

1.1.2 Lichtlenkung ausschließlich in die Bereiche, die künstlich beleuchtet werden müssen

In naturschutzfachlich sensiblen Bereichen (beispielsweise Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope) sind grundsätzlich nur solche Lichtquellen zu verwenden, deren Abstrahlung nach oben und in etwa horizontaler Richtung durch Abschirmung weitgehend verhindert wird. Die Abstrahlung ist möglichst auf einen Winkel kleiner als 70° zur Vertikalen zu beschränken. Müssen größere Abstrahlwinkel verwendet werden, ist eine Begrenzung der Lichtstärke zu empfehlen (Ausnahme: Anlagen zur Anstrahlung von Gebäuden und Ähnlichem).
Bei der Planung von Anlagen zur Anstrahlung von Gebäuden sind die hier vorgestellten Maßnahmen zum Schutz von Insekten anzuwenden. Zur Umsetzung dieses Schutzziels gibt es Leuchten sowohl für die Beleuchtung von Straßen, Wegen oder für ähnliche Zwecke als auch für große Flächen. Für die Beleuchtung häufig benutzter großer Flächen wie zum Beispiel Lager- oder Trainingsplätze sollten nur Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden, die oberhalb von 80° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben, zum Beispiel Strahler mit horizontaler Lichtaustrittsfläche. Leuchten, die nur in den für die Beleuchtungszwecke benötigten Richtungen abstrahlen, haben auch einen wesentlich höheren Wirkungsgrad und sind daher auf Dauer ökonomischer. Frei nach (fast) allen Richtungen abstrahlende Leuchten - wie viele sogenannte "dekorative" Leuchten - sollten in empfindlichen Bereichen nicht eingesetzt werden.


1.1.3 Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmem Spektrum

Am wenigsten beeinflusst wird das Verhalten von Nachtinsekten durch das monochromatische Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampe. Bei für den Menschen gleichem Helligkeitsniveau liegt die Wirkung auf Insekten für diese Lampen nur bei 1 % bis 2,5 % derjenigen von Quecksilberdampflampen. Im rein gelben Licht dieser Lampe ist jedoch keine Farberkennung möglich. Daher wird sie nur dort eingesetzt, wo es nicht besonders auf Farbwahrnehmung ankommt. Derzeit wird die Natriumdampf-Niederdrucklampe vor allem im Industrie-und Gewerbebereich eingesetzt, da sie momentan die wirtschaftlichste Lösung darstellt und bei feuchter Luft und Nebel das beste Kontrastsehen ermöglicht.
Die Natriumdampf-Hochdrucklampen dagegen haben für den Menschen eine für die meisten Fälle befriedigende Farbwiedergabe, während die Wirkung auf Insekten erst im Bereich von 10 % bis 25 % der von Quecksilberdampflampen liegt.

Natriumdampflampen haben darüber hinaus eine höhere Lichtausbeute und Lebensdauer als Quecksilberdampflampen und sind größtenteils auch gegen diese austauschbar. In naturnahen Bereichen sollten daher künftig nur noch Natriumdampflampen eingesetzt werden, in freier Natur wenn irgend vertretbar Natriumdampf-Niederdrucklampen.

Quecksilber- und Halogen-Dampflampen locken im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln wesentlich mehr Insekten an und können daher nur für dicht bebaute Innenstädte, abseits von Wäldern, Parks, Friedhöfen und Gewässern, empfohlen werden. Sollte weißes Licht erforderlich sein, sind, nach Möglichkeit LED-Leuchten mit warm- und neutralweißer Lichtfarbe zu verwenden, um den Insektenanflug zu vermindern.

1.1.4 Verwendung von vollständig geschlossenen staubdichten Leuchten

Dadurch lässt sich vermeiden, dass die Insekten in die Leuchte gelangen und dort an der heißen Lampe verbrennen oder eingesperrt verhungern.

1.1.5 Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit

Anlagen für künstliche Beleuchtung sollten nur solange wie notwendig betrieben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Anstrahlung von Gebäuden, wo eine Begrenzung der Lichtabstrahlung in den unteren Halbraum nicht möglich und daher eine erhebliche Fernwirkung der Lichtquellen unvermeidlich ist. Diese sollten in den späteren Nachtstunden, während deren die gewünschte Wirksamkeit wegen des fehlenden Publikums ohnedies gering ist, abgeschaltet werden. Dies gilt auch für Beleuchtungsanlagen für Werbezwecke.
Für Beleuchtungsanlagen, die während der ganzen Nacht in Betrieb sein müssen, ist zu prüfen, ob für die späteren Nachtstunden eine Reduzierung des Niveaus möglich ist.

2 Vögel

Auch Vögel sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen. Sowohl fürden Lebensrhythmus als auch für die Orientierung spielen Lichtquellen für Vögel eine große Rolle. Starke künstliche Lichtquellen (Leuchttürme, Fabrikanlagen, Hochhäuser und Skybeamer) können zum Orientierungsverlust und sogar zum massenhaften Tod nachts ziehender Vögel führen. Insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit ziehen nächtliche Lichtquellen Vögel an. Dabei kommt es häufig zu Kollisionen mit der Lichtquelle oder dem sie tragenden Bauwerk. Die Irritationen ziehender Vögel zeigen sich auch an Reaktionen wie Umherirren im Lichtkegel, Änderung der Flugrichtung und Verlangsamung der Fluggeschwindigkeit.


2.1 Maßnahmen zum Schutz von Vögeln

Die im vorhergehenden Abschnitt zum Schutz von Insekten in 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.5 genannten Maßnahmen sind auch geeignet, um mögliche ungünstige Einflüsse künstlicher Beleuchtung auf Vögel zu vermeiden oder zu minimieren. Außerdem:

Vermeidung der Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen

Schwache Beleuchtung von Strukturen (zum Beispiel an Leucht- oder Funktürmen), damit diese zur Vermeidung von Kollisionen für Vögel sichtbar werden.
Vermeidung der Beleuchtung von Hochhäusern sowie von Gebäuden mit Glasfronten
Abschaltung von Skybeamern zu Zeiten des Vogelzuges (15. Februar bis 31. Mai und 1. August bis 30. November)

aus:

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 1 vom 9.1.2015 Seite 1 bis 42

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?menu=1&sg=0&anw_nr=7&val=14780&ver=8&vd_id=14780&keyword=

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=22527

Das Licht der (grünen/roten) Ampeln an den Toren wird in der Nacht immer intensiver / deutlicher

 

weitere Informationen zum Thema:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/lichtverschmutzung

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/97-aktive-zerstoerung-der-natur-artensterben-ist-harte-arbeit-taz-kolumne-24-12-2022

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/90-groesstes-gebaeude-in-wesel-september-2022

http://www.verlustdernacht.de/startseite.html     |         https://www.darksky.org/  -  https://www.darksky.org/our-work/lighting/ 

https://blogs.nabu.de/mir-ist-ein-licht-aufgegangen/

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/126-ueber-den-verlust-der-nacht-und-die-bedeutung-der-dunkelheit

 

Fledermäuse und Licht: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen in Beleuchtungsprojekten

"Das Tempo, mit dem die Lichtverschmutzung zunimmt, ist größer als das globale Bevölkerungswachstum und die wirtschaftliche Entwicklung. Achtzig Prozent der Weltbevölkerung ist derzeit lichtverschmutzten Himmeln ausgesetzt, die Milchstraße ist für mehr als ein Drittel der Menschheit nicht mehr sichtbar.

Während die Umgebungsbedingungen in der Nacht sich dramatisch und schnell verändern, werden zirkadiane Rhythmen, Verhalten und Ökologie von Pflanzen und Tiere unmittelbar beeinflusst. Gleichzeitig werden die Auswirkungen künstlicher Beleuchtung, verschiedener Beleuchtungsschemata und Spektren auf die Biodiversität, einschließlich Fledermäuse, derzeit nur unzureichend verstanden, wohingegen Entscheidungsträger und andere an Beleuchtungsprojekten beteiligte Parteien nur eine vage Vorstellung von erforderlichen Minderungs- und Kompensationsaktivitäten haben.

Obwohl die Fledermäuse fast ausschließlich nachtaktiv sind und extrem empfindlich auf die vielfältigen Auswirkungen der Lichtverschmutzung reagieren, werden ihre negativen Auswirkungen auf Fledermäuse neben den notwendigen Maßnahmen zum Schutz der unfragmentierten nächtlichen Landschaften dieser Tiere bei Folgeabschätzung, Planung und Umsetzung häufig außer Acht gelassen.

In diesem Band werden verfügbare Nachweise für die Wirkung von Kunstlicht in der Nacht auf die europäischen Fledermäuse zusammengestellt. Auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands werden Lösungen vorgeschlagen, um mögliche nachteilige Auswirkungen von Beleuchtungsprojekten auf Fledermäuse und ihre funktionalen Lebensräume zu vermeiden, abzuschwächen und zu kompensieren. Wir haben auch Forschungsschwerpunkte für zukünftige Studien skizziert, die für ein tieferes Verständnis des Problems und die Bewertung der Effizienz der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmenerforderlich sind.

Es ist jedoch wichtig, den Erfolgsgrad der in diesem Dokument beschriebenen Minderungsstrategien zu messen und zu bestimmen, ob sie für Fledermäuse lokale und landschaftliche Vorteile bieten. Weiterhin ist es wichtig zu untersuchen, wie diese Maßnahmen verbessert werden können. Quantitative Bewertungen der Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen, die für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Strategien für die Zukunft von entscheidender Bedeutung sind, können nur erreicht werden, wenn strukturierte Daten von mehreren Standorten abgerufen werden."

Download: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten (PDF)
Download: Guidelines for consideration of bats in lighting projects (PDF)

 

→ BfN Fledermausschutz in Europa  https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript573.pdf

https://www.spektrum.de/news/fledermaeuse-reagieren-auf-lichtverschmutzung/1634954

https://www.fledermausschutz.ch/beleuchtungenAls nachtaktive Säugetiere sind Fledermäuse von Lichtverschmutzung besonders betroffen, denn die nächtliche Beleuchtung gefährdet ihre VersteckeFlugkorridore und Jagdlebensräume. Verstecke von Fledermäuse, ihre Flugkorridore und Jagdlebensräume sollen deshalb nicht oder nur zurückhaltend beleuchtet werden."

→ Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW https://www.fledermausschutz.de/      |   https://www.nabu-selfkant.de/ansprechpartner/fledermaeuse/

→ Kreis Wesel Naturschutzgebiet N 9: Lippeaue Schutzgegenstand: https://www.kreis-wesel.de/lp/digitaler_Landschaftsplan/lp_we/html/karten/f1/hot/text/N/N9.html

→ Biologische Station Wesel Projekte u.a. Neue Lippemündung / Gottes Haus für Fledermaus https://www.bskw.de/projekte.html

 


→ aus " Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“  Hansestadt Wesel  - Artenschutzprüfung –

Artenschutz-Prüfung-Rhein-Lippe-Hafen -Nord //  S38ff 4.1.1 Fledermäuse / Karte 1: Planungsrelevante Fledermausarten / S99 

MA6 Regelungen zur Beleuchtung für lichtempfindliche Fledermausarten 

Es sind LED-Leuchtmittel mit einem für Insekten wirkungsarmen Lichtstromspektrum zu verwenden (LED 3000 K). Die Leuchten müssen der Mindestschutzart IP 43 entsprechen. Es sind vollständig abgeschlossene Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu einzusetzen. 

Es sind Gehäuse zu verwenden, deren Oberflächen sich nicht mehr als maximal 60 °C erhitzen. 

Die Lichtpunkthöhe der Scheinwerfer ist unter Beachtung der Anforderungen an das Beleuchtungsniveau so gering wie möglich zu halten. Mehrere niedrige Lichtquellen sind zu bevorzugen. 

Die Lichtausstrahlung sollte nur in den unteren Halbraum erfolgen. Ein Ausstrahlwinkel von kleiner 70° zur Vertikalen ist einzuhalten. Hierzu können Leuchten mit horizontal abstrahlender, asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden.

Auf Anstrahlungen (z.B. von Gebäudefassaden) ist soweit wie möglich zu verzichten. 

ein nachhaltiges Vorzeigeprojekt mit dem Ziel des der BREEAM-Zertifizierung

der neue Standard für Wesel ?

Die Betriebszeiten der Beleuchtungsanlagen sind auf die im Sinne des Arbeitsschutzes erforderliche Dauer zu beschränken. Hierzu können Tageslichtsensoren zum Einsatz kommen. So sind während der Nachtzeiten nur die Bereiche auszuleuchten, in denen Tätigkeiten stattfinden. Gegebenenfalls kann hier eine „Notbeleuchtung“ zum Einsatz kommen. Für die verschiedenen Bereiche innerhalb des Hafens ist der Arbeitsschutz zu berücksichtigen, sowie auch die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen, wie Verkehrstrassen, Parkplätze, Lager- und Rangierflächen, allgemeiner Objektschutz, Pforte etc. 

Die Maßnahme dient den Vorkommen der Fledermausarten: 

• Fransenfledermaus, 
• Große Bartfledermaus, 
• Großes Mausohr, 
• Kleine Bartfledermaus, 
• Teichfledermaus, 
• Wasserfledermaus. 

Prognosesicherheit: hoch, da die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist (vgl. HELD, HÖLKER, JESSEL 2013). 

Die Maßnahme dient der Vermeidung einer Entwertung bzw. eines Verlustes von Jagdhabitaten, einer Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Arten und einer Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten, sodass Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht zutreffen

Quelle: https://docplayer.org/storage/87/95066540/1684261466/u5yPXGXczwSobYgNxWtG_A/95066540.pdf

und Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“ Hansestadt Wesel - Artenschutzprüfung –

https://docplayer.org/95066540-Bebauungsplan-nr-233-rhein-lippe-hafen-nord-artenschutzpruefung.html 

... u.a. " S.41 Die Gattung Myotis reagiert empfindlich auf Lichtimmissionen (s. BRINKMANN et al. 2012, LÜTTMANN 2009, ALDER 1993, BACH 2001/2006) und zeigt ein Meideverhalten gegenüber beleuchteten Bereichen....  Durch die Beleuchtung der Anlagen und Gebäude im Plangebiet könnte eine Entwertung bzw. ein Verlust von Jagdhabitaten, eine Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Art und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten eintreten. Fazit: Bauzeitliche Störungen, baubedingte Individuenverluste in potenziellen Tagesquartieren und Störungen durch betriebsbedingte Lichtimmissionen sind zu erwarten. Das Zutreffen von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszuschließen.

"S.60 Nachtigall : Die Art ist nach GARNIEL & MIERWALD (2010) schwach lärmempfindlich.
Da der Hafen- und Gewerbebetrieb ausschließlich abgeschirmt hinter den  bepflanzten MSPE-Flächen und im Bereich des vorhanden Rhein-Lippe-Hafens stattfinden wird,
Kommentar: Der Verkehr und die Lichtemmissionen des Rhenus-Logistik-Gebäudes finden überwiegend auf der dem Naturschutzgebiet und nicht dem Hafenbecken zugewandten Seite des Hafens statt - siehe Bilder in diesem Artikel
sind die übrigen Störeffekte des Verkehrs (z.B. flackerndes Scheinwerferlicht von Fahrzeugen, Anwesenheit von Menschen mit Hunden), die in der Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ berücksichtigt werden, im konkreten Fall nicht relevant. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvogelpaare der Nachtigall an den bekannten Brutplätzen sind daher nicht zu erwarten."
 

aus dem  Journal  Thema: Klimaresilienz und digitale Tools in der Immobilienbrancheder LIST Gruppe

(Abruf 3.6.2023 18:30)

Ein Interview mit Dirk Rehaag. 27.3.2023

"... Vor knapp einem Monat hat Dirk Rehaag den Posten als Vorstandsvorsitzender der LIST Gruppe angetreten. In dieser neuen Rolle und als Branchenkenner beschäftigt er sich unter anderem mit der Klimaresilienz der Lösungen unserer Branche und den dafür notwendigen digitalen Tools. Und genau dazu haben wir das Gespräch mit ihm gesucht. Ausgehend von konkreten Beispielen haben wir uns auch an die größeren Fragen gewagt. Denn wir wollten wissen: Wo stehen wir als Branche und welche Meilensteine oder auch Chancen liegen vor uns?...

Über das Projekt Duisburg Nord.

In Wesel, nördlich von Duisburg, errichtet LIST Bau Nordhorn im Auftrag von Swiss Life Asset Managers eine rund 85.000 qm große Logistikhalle schlüsselfertig. Mieter der voraussichtlich Mitte 2023 fertiggestellten Halle wird Rhenus Logistics. Das Besondere: Die Immobilie wird fossilfrei betrieben. Möglich machen das ein spannendes TGA-Konzept von LIST Ingenieure und der Mut und die Offenheit aller Projektbeteiligten.

Lösungen für einen CO²-neutralen Betrieb:

  • Thermische Simulation für Kühl- und Heizlasten
  • Dimensionierung der Anlagen nach dem tatsächlichen Nutzer-Verhalten und nicht nach DIN (= Einsparung bis zu circa 40 Prozent)
  • Geothermie
  • Großflächige PV-Anlage + Speicher
  • Kein Anschluss für fossile Energieträger

...

Über „LIST auf den Punkt.“

Anfang November letzten Jahres haben wir zur ersten „LIST auf den Punkt“-Veranstaltung in die Straßenkicker Base in Köln eingeladen. Das Thema da: „Holz als klimafreundlicher Baustoff – wie nachhaltig sind wir damit in Zukunft wirklich?“ Gemeinsam mit unseren Experten haben wir diese Frage kritisch, ehrlich und pragmatisch beleuchtet. Den Auftakt machten Tobias Wohlleben von der Waldakademie und Jeroen Meissner von Partner und Partner Architekten jeweils mit einem Impulsvortrag.
Anschließend folgte eine Diskussionsrunde mit weiteren Experten zu dem Thema: „Holz als Heilbringer? Zwischen Kohlenstoffsenke und Baumaterial.“

Und im Juni starten wir in Runde zwei der Veranstaltungsreihe. Dieses Mal möchten wir das Thema Biodiversität diskutieren. Denn Biodiversität ist ein Thema, das in der Immobilienwirtschaft noch viele Fragezeichen aufwirft. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird von vielen als das Schlüsselthema der Zukunft bezeichnet, und es betrifft uns alle. Zugleich wissen wir oft nur wenig über die Zusammenhänge und kaum jemand kennt den Status quo. Was können wir heute in der Praxis bereits umsetzen? Worauf sollten wir in der Projektentwicklung und Bauwirtschaft achten? Wo ist unsere Branche besonders gefordert, sich weiterzuentwickeln?

...

Biodiversität.

Kommen wir zu einem Thema, das noch viel stärker in den Kinderschuhen steckt: Biodiversität. Genau diesem Thema widmet sich die nächste „LIST auf den Punkt“-Veranstaltung. Schenken wir da dem richtigen Thema die Aufmerksamkeit?

D. R.: „In Sachen Biodiversität steht die Branche definitiv noch am Anfang. Aber es gibt auch hier schon erste Lösungsansätze, die wir dringend umsetzen müssen, um Artenvielfalt zu schützen. Denn hier geht es um die Grundlage unseres Lebens. Für Bauvorhaben kommt es zuallererst darauf an zu verstehen, wie die Umgebung am Standort eigentlich ist, welche Arten vor Ort vorkommen. Die Analyse der lokalen Diversität gehört deshalb zum Spektrum der Spezialist:innen von LIST Eco, die auch ermitteln, welche Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt dieser Arten am Gebäude und im Rahmen der Außenanlagen bestehen.

Zum Beispiel können wir uns fragen: Kann hier mehr Dachbegrünung helfen? Ja, aber hier müssen wir zeitgleich auch den Flächenbedarf für die Photovoltaik berücksichtigen und somit Kompromisse eingehen. Wir brauchen also kreative Lösungen, um zum Beispiel die vertikalen Flächen der Gebäude zu nutzen. Wir müssen auch die Außenanlagen unserer Projekte aufwerten, um auf diesen Flächen und im Boden Artenvielfalt zu ermöglichen. Projekte ohne fossile Energieerzeugung schützen unsere Luft und sind somit auch im Sinne der Artenvielfalt wichtig. Auch beim Management von Ab- und Regenwasser können wir als Branche noch viel mehr tun, um den Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu schützen. Die ersten Ansätze setzen wir bereits um.

Viele unserer neuen Logistikimmobilien laufen fast komplett autark und brauchen keinen Gas-Anschluss mehr. Wir planen aktuell die ersten konkreten Biodiversitätskonzepte. Das ist der Anfang und es geht noch viel mehr.“

Rechnet sich das?

Und zum Abschluss: Funktioniert die Anpassung in puncto Klimaresilienz nur mit Idealismus oder kann sich das auch wirtschaftlich rechnen?

D. R.: „Unseren heutigen Lebensstandard verdanken wir den Innovationen und dem Fortschritt der letzten Jahrzehnte. Jetzt müssen wir den Klimawandel als Hypothek dieses Fortschritts in den Griff bekommen. Die Politik flankiert diesen Prozess durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Regulatorik und durch gezielte Förderprojekte. Jetzt ist es an uns, bisher Erprobtes infrage zu stellen, zu verbessern und neue Lösungen zu finden beziehungsweise die vielen schon vorhandenen Lösungen an realisierbarer Nachhaltigkeit direkt umzusetzen.Das heißt: Wir benötigen dafür den Mut, auszuprobieren und auszurollen.

Ich freue mich, bei meinen Kolleg:innen die Begeisterung zu erleben, das Unternehmen in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Für mich ist es nicht die Frage, ob sich das rechnet. Ich bin überzeugt, wir sind zukünftig nur dann wirtschaftlich erfolgreich, wenn wir die Möglichkeiten wirklich ausschöpfen und mit unserer Kreativität gemeinsam mit Partnern Innovationen entwickeln und marktfähig machen.“

 

ein weiterer Journal Artikel   zum Thema https://www.list-gruppe.de/journal-eintrag/wer-klimaschutz-will-muss-biodiversitaet-sichern-ein-ueberblick/

17.5.2023

Wer Klimaschutz will, muss Biodiversität sichern – ein Überblick.

"Hört man sich aktuell in der Branche um und wirft einen Blick in die diversen Texte der EU-Taxonomie, Entwürfe zum GEG und CSRD, so ist Klimaschutz omnipräsent. Das ist gut und richtig. Denn hier gibt es sehr viel zu tun – noch ist eine Begrenzung der Erwärmung auf unter 2 Grad möglich.Schaut man sich die Folgen des Klimawandels an, so springt ein Thema sofort ins Auge: der Verlust an Biodiversität. Beide Themen sind untrennbar verbunden. Denn intakte Ökosysteme stabilisieren das Klima, ein zu schneller Wandel setzt aber viele Arten und damit ganze Ökosysteme unter Druck. Deren Fähigkeit zur CO2-Speicherung und weitere Ökosystemleistungen gehen zurück und verschärfen das Problem zusätzlich. Dabei es geht um Basisfunktionen, von der Wasser- und Luftfilterung über Bestäubungsleistungen bis zur privaten Erholung. Diese Leistungen kosten aktuell keinen Euro, sind aber elementar: 50% des globalen GDP hängen von ihnen ab. Laut World Economic Forum ist daher auch der Verlust von Biodiversität auf Platz drei der Risiken für die Weltwirtschaft, direkt nach Klimaschutz und Klimaanpassung.

Daher ist Biodiversität sowohl in der EU-Taxonomie als DNSH-Kriterium, als auch in der CSRD verankert. Es gibt zudem die EU-Biodiversitätsstrategie und die Fortschreibung auf nationaler Ebene. Für alle Akteure unserer Branche führt kein Weg mehr am Thema vorbei.

Der Haupttreiber für Biodiversitätsverlust ist – neben Schadstoffen, Änderung der Landnutzung, invasive Arten und Übernutzung von Ökosystemen – der Klimawandel. Somit ist Klimaschutz zentral. Direkt gefolgt von der Vermeidung von Flächenversiegelung. Wo trotzdem Neuentwicklung stattfindet, sollte man echte Habitate entwickeln. Dies gelingt, wenn Biodiversität ab Leistungsphase 0 integriert wird und Experten eingebunden sind, um mit Gebäude und Umfeld für heimische Arten geeignete Lebensräume zu schaffen und durch korrekte Pflege zu erhalten. Ein solches Konzept erzielt viele positive Effekte: besseres Mikroklima, Regenwassermanagement inkl. Schutz bei Starkregen, reduzierte Kühllasten durch Begrünung, geringere Abwassergebühren, Zugang zu Fördermitteln, höhere Aufenthaltsqualität, Erfüllung regulatorischer Anforderungen etc. Sehr viele Maßnahmen sind auch im Bestand möglich, am besten mit Blick auf das Quartier. Kritisch hinschauen sollte man zudem bei Materialien und deren Lieferketten ob hier Biodiversität gefährdet wird.

Das alles ist lange bekannt, belegt, berechnet und wird durch weitere Forschung ergänzt. Es ist alles da, um Advokat des Themas zu sein. Mit der Biodiversität taucht kein neues Thema auf, sondern die kausalen Ketten unserer bisher stabilen Lebensgrundlagen werden nun sichtbar, da sie auf dem Spiel stehen. Wir tun gut daran unsere Regeln, die wir über die der Natur stellen, anzupassen. Denn die Realität kümmert unsere Logiken von Wirtschaft, Gesetzgebung und weitere Theoriekonstrukte nicht, mit denen wir unsere Gesellschaft organisieren. Der Satz „Alles ist verbunden“ stimmt einfach. Auch wir sind am Ende nur große Säugetiere, die sich bis zu einem bestimmten Punkt über Technik anpassen können. Aber dies ist endlich und wenn wir angepasst sind, aber der Rest der Ökosysteme nicht, haben wir final verloren.

Klimaschutz und Biodiversität sind gemeinsam zu adressieren. Darin liegt die große Chance, die Kräfte der Natur zu unseren Gunsten zu nutzen. Wenn wir bereit sind, unsere eigenen Bedürfnisse in Priorität und Umfang zu hinterfragen, werden wir langfristig auf allen Ebenen profitieren."

und ein Beitrag vom 4.5.2023

" Vom Artensterben zum Artenschutz. – LIST auf den Punkt.

Emissionen reduzieren, Kreislauffähigkeit, Ökobilanz – momentan alles Buzzwords in der Immobilienbranche. Der Blick vieler schweift zur nachhaltigen Immobilie. Dabei bleibt ein Aspekt aber öfter auf der Strecke – die Biodiversität!

Biodiversität ist ein Thema, das in der Immobilienwirtschaft noch viele Fragezeichen aufwirft. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird von Vielen als das Schlüsselthema der Zukunft bezeichnet, und es betrifft uns alle. Zugleich wissen wir oft nur wenig über die Zusammenhänge und kaum jemand kennt den Status quo.

Was können wir heute in der Praxis schon umsetzen? Worauf sollten wir in der Projektentwicklung und Bauwirtschaft achten? Wo ist unsere Branche besonders gefordert, sich weiterzuentwickeln?

Diesen Fragen gehen wir in unserem nächsten „LIST auf den Punkt.“-Event, am 21. Juni in Köln, auf den Grund. Wir bringen Expert:innen der Immobilienbranche, Biolog:innen und Naturschützer:innen zusammen und diskutieren diese Fragen und viele weitere. Informieren Sie sich über das, was heute schon möglich ist und welche Kriterien für Sie und Ihr Business schon bald relevant sein werden.

Ein kleiner Vorgeschmack

Der Abend ist dreigeteilt. Wir starten mit den Impulsvorträgen von unseren Expert:innen und gehen dann in eine gemeinsame Diskussionsrunde. Hier können Sie alle Ihre Fragen rund um die biologische Vielfalt in der Immobilienbranche mit einbringen. Kommen Sie beim Get-Together mit unseren Speaker:innen ins Gespräch und knüpfen Sie neue Kontakte.

Impulsvorträge hören wir von: Kirsten Gulau –Geschäftsführerin STADTNATURENTWICKLUNG, Dr. Valerie Köcke – Referentin der Geschäftsführung, Zoologische Gesellschaft Frankfurt und Stefan Petzold – Referent für Siedlungsentwicklung und Stadtnatur, NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V."

auch: https://www.list-gruppe.de/list-auf-den-punkt/biodiversitaet/

 

green gate to europe

*


 

Rhenus (Standort Wesel) & Thema Umweltschutz

aus → Rhenus newshttps://www.rhenus.group/de/de/news-media/detail/co2-negativer-betrieb-am-standort-wesel-rhenus-warehousing-solutions-und-eglv-setzen-auf-gruene-partnerschaft/

 

"

CO2-negativer Betrieb am Standort Wesel: Rhenus Warehousing Solutions und EGLV setzen auf grüne Partnerschaft

Der neue Standort von Rhenus Warehousing Solutions in Wesel wird ab diesem Jahr neue Maßstäbe beiEnergie und Umweltschutz setzen. Dafür sorgt auch die Zusammenarbeit mit Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV). Gemeinsam werden der Experte für Wasserwirtschaft, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeitsowie der weltweit tätige Spezialist für Lagerlogistik Maßnahmen rund um Flora, Fauna und Biodiversität umsetzen.

Der neue Standort von Rhenus Warehousing Solutions in Wesel wird ab diesem Jahr neue Maßstäbe bei Energie und Umweltschutz setzen.

Bild von links nach rechts: Andreas Giga, Abteilungsleiter Zukunftsinitiative/Serviceorganisation EGLV; Onur Cosgun, Key User Rhenus Warehousing Solutions; Magdalene Schaub, Projektleitung Wesel Rhenus Warehousing Solutions; Andreas Mayer, Mitglied der Geschäftsleitung Rhenus Warehousing Solutions; Henning Brands, Niederlassungsleiter Wesel (Duisburg und Willich) Rhenus Warehousing Solutions; Dmitry Bresizky, Green Building Manager Rhenus Warehousing Solutions; Dominik Schmidt, Sustainability & Energy Manager Rhenus Warehousing Solutions; Friedhelm Pothoff, Leitung Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit EGLV; Andrea Rickers, Mitarbeiterin der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit EGLV. Bildquelle: Matthias König / Rhenus Warehousing Solutions.

Am Rhein-Lippe-Hafen, direkt im Naturschutzgebiet Lippeaue, befindet sich das neue Vorzeigeprojekt von Rhenus Warehousing Solutions. Passend zur „grünen“ Lage, weiß der 86.000 Quadratmeter große Multi-User-Standort sowohl aus logistischer als auch aus nachhaltiger Sicht zu überzeugen. Denn die Anlage soll nach Fertigstellung und Übergabe CO2-negativ betrieben werden: Geplant ist eine der größten zusammenhängenden Photovoltaikanlagen Europas mit einer Leistung von 9 Megawatt im Peak. Extensive Batteriespeichersysteme lassen den Standort zudem auch nachtsautark arbeiten. Eine Geothermieanlage, durch den Strom der Photovoltaikanlage betrieben, wird die Hallen mittels Erdwärme klimatisieren. Darüber hinaus wird die Fassade teils mit Holz verkleidet und teils begrünt, um Kohlenstoffdioxid zu binden. Der CO2-Fußabdruck des Standorts wird künftig mittels Software gemessen, die zusätzlich Maßnahmen für eine kontinuierliche Optimierung wie alternative Materialien für Kundenprojekte vorschlägt. Elektroladesäulen für Pkw und Fahrräder, XXL-Insektenhotels und Vogelhäuser für einheimische Vogelarten runden die nachhaltigen Features der Niederlassung ab.

Die Nachhaltigkeit vor Ort ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Rhenus ausschließlich neue Lagerstandorte baut, die den „BREEAM* Excellent“-Standard erfüllen oder übertreffen. „Mit dem Standort Wesel setzen wir einen neuen Standard in Sachen Nachhaltigkeit“, sagt Dominik Schmidt, Sustainability & Energy Manager bei Rhenus Warehousing Solutions. „Umso wichtiger sind für uns EGLV als erfahrener Partner. Von dem Know-how und den Kontakten können wir in Zukunft nur profitieren.“ Rhenus Warehousing Solutions lässt unter anderem sämtliche Nachhaltigkeits- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen von EGLV prüfen. Auch örtliche Planungen für eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und Fassadenbegrünungen sollen gemeinsam entwickelt werden. Friedhelm Pothoff, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit bei EGLV, sagt: „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung können nur gemeinsam gelingen und wenn jeder einen Teil der Verantwortung übernimmt. Daher freuen wir uns, mit Rhenus Warehousing Solutions einen engagierten Partner unterstützen zu können, der einen wirtschaftlichen und zugleich nachhaltigen Logistikstandort schafft.“ In den nächsten Wochen ist ein Vor-Ort-Workshop mit allen Beteiligten geplant, um weitere Klimafolgenanpassungsmaßnahmen rund um die technische Infrastruktur und die lokale Biodiversität zu identifizieren. So ist für die Zukunft angedacht, Logistikprojekte gemeinsam für eine grünere Region zu begleiten, etwa im nahe der Lippe und der Emscher gelegenen Bönen.

*Building Research Establishment Environmental Assessment Method

24.06.2023 - 03:00:00

 

Über Rhenus Warehousing Solutions & Rhenus

Über Rhenus Warehousing Solutions

Rhenus zählt zu den Pionieren der Lagerlogistik und bildet mit mehr als 180 Standorten in 23 Ländern und einer Lagerfläche von 4,0 Millionen Quadratmetern ein umfassendes globales Netzwerk. Spezialisiert auf zahlreiche Industriezweige, profitieren Rhenus-Kunden von maßgeschneiderten Warehousing-Lösungen und Fulfillment-Services. An Multi-User-Standorten sowie bei Dedicated- und Inhouse-Lösungen stehen Innovation, Nachhaltigkeit und eine kontinuierliche Prozessoptimierung im Fokus.

Über Rhenus

Die Rhenus Gruppe ist einer der führenden, weltweit operierenden Logistikdienstleister mit einem Jahresumsatz von 7,0 Milliarden Euro. 37.500 Mitarbeitende engagieren sich an 970 Standorten und entwickeln innovative Lösungen entlang der gesamten Supply Chain. Ob Transport, Lagerung, Verzollung oder Mehrwertleistungen: Das Familienunternehmen bündelt seine Dienstleistungen in unterschiedlichen Geschäftsfeldern, in denen die Bedürfnisse der Kunden zu jeder Zeit im Mittelpunkt stehen.

Emschergenossenschaft und Lippeverband

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben. Die Aufgaben der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie der Hochwasserschutz. Der 1926 gegründete Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah um. Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband rund 1.700 Beschäftigte und sind Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen (rund 782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, 546 Pumpwerke und 69 Kläranlagen). www.eglv.de"

https://www.eglv.de/lippe/lebendige-lippe/

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last but not least:NRZ "Der Rhein-Lippe-Hafen wächst. DeltaPort-Chef Andreas Stolte erklärt, was geplant ist und warum das Naturschutzgebiet nebenan nicht betroffen ist. "... https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/hafenausbau-in-wesel-huelskensradweg-muss-verlegt-werden-id232692187.html

 

 

Tiere

Der Lippemündungsraum ist, auch was die Tiere betrifft, etwas ganz Besonderes...

 

„Naturschutzgebiet (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9) nimmt mit Ausnahme des Plangebietes (Rhein-Lippe-Hafen) den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.

Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).

Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes. Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.“

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 10, Mai 2019

 

• Schutzwürdiges Biotop nach LANUV-Biotopkataster

Das Untersuchungsgebiet (der Lippemündungsraum) liegt gemäß Biotopkataster der LANUV weitgehend im Bereich der Biotopkatasterflächen BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") und BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck").... Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße reicht die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 ("Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf") in das UG hinein.

Als Schutzziel wird für die Fläche BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") der Erhalt des Lippe-Altarmes mit seinen Verlandungszonen und Ufergehölzen und Schutz der mageren Grünlandflächen und der Sandmagerrasen auf Dünenresten als wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten genannt.

 

Den zu großen Teilen durch Kies- und Sandabgrabungen anthropogen umgestalteten Auenbereichen wird trotz starker Beeinträchtigungen eine regionale Bedeutung zugeordnet. Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Flussaue mit Grünlandflächen/ Kleingewässern), die Artenvielfalt und Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzengesellschaften sowie das hohe Entwicklungspotential genannt.

Das Gebiet hat Bedeutung für die Artengruppen Vögel (Wasservögel/ Watvögel, Höhlenbrüter), Schmetterlinge und Amphibien.

Darüber hinaus ist die Biotopkatasterfläche BK-4306-160 aufgrund ihrer Flächengröße sowie als Zugvogel-Rastgebiet und geowissenschaftliches Objekt von Bedeutung.

 

Das Schutzziel der Biotopkatasterfläche BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck") lautet: "Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, reich strukturierten Ausschnitts der Rhein- und Lippe-Aue als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für grünlandtypische Lebensgemeinschaften, insbesondere Erhaltung und Pflege der Kopfbäume und Hecken als Lebensraum für daran gebundene Tierarten".

Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Auewald, Flussaue, Grünlandfläche, Heckenlandschaft) und die kulturhistorische Bedeutung hervorgehoben.

 

Östlich der S(plitters)iedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße befindet sich am Rande des UG die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 („Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf“), die sich östlich der Frankfurter Straße fortsetzt.

Als Schutzziel wird die Erhaltung und Optimierung eines reich strukturierten Binnendünengebietes mit Sandmagerrasen, brachgefallenem Magergrünland, Verbuschungsstadien und kleinen Birken-Eichenwäldchen in Siedlungsrandlage als Arrondierungs- und Entwicklungsfläche zum angrenzenden NSG und

als Lebensraum für zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten benannt.

Als wertbestimmende Merkmale sind das Magergrünland, Magerrasen und eine wertvolle Grünlandfläche mit entsprechenden Rote Liste-Pflanzenarten aufgeführt.

Eine Bedeutung besitzt das Gebiet für Geradflügler, Reptilien sowie für sandliebende Insekten und Spinnen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 13-14, Mai 2019

 

Man darf sicher zwischen den Tieren unterscheiden zwischen denen,

 

die hier ihre Heimat gefunden haben und dauerhaft leben   und denen, die hier gerne zu Gast sind,

 

man darf dann auch noch unterscheiden zwischen

der Lippe und Lippeaue und   den angrenzenden Wald- und Magerrasenflächen, die in Lippedorf zu finden sind.

 

Die überraschend vielfältige Fauna im Naturschutzgebiet der Lippemündung bei Wesel wurde i.R. des "Geo-Tag der Artenvielfalt" im Juni 2016 festgestelltr. Der renaturierte Lippemündungsraum hatte sich zu einem lebendigen Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen gemausert. Am Infostand des Lippeverbandes konnte man zum Beispiel bei spannenden Erklärungen von Tom Eberhard (Biologisches Labor) Insekten wie Bachflohkrebse, Libellen, Eintags- und Köcherfliegen, die als Fischnährtiere und Zeigerorganismen für die Gewässergüte gelten, sehen und sogar in die Hand nehmen. Die Freude der mehr als 50 Wissenschaftler und örtlichen Natur- und Umweltakteure, die am Samstag in einer Feldforschungsaktion in den Lippeauen rund 80 Vogelarten (beispielsweise Schafstelze, Schwarzmilan, Wiesenpieper, Stieglitz, Flussseeschwalbe, Reiher, Storch) feststellten, war groß. Bei der Zählung mit aktiv waren auch Paul Schnitzler, Thomas Traill (Zoologe und Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Biologischen Station) und Peter Malzbender (Nabu), die sich auch über die Ansiedlung unterschiedlichster Kleinsäugetiere freuten. Das Fazit des Aktionstages ist eindeutig: Flora, Fauna und Gewässer im Naturschutzgebiet Lippemündung haben sich nach nur zwei Jahren erfreulich entwickelt. "Das zeigt die Wichtigkeit der Arbeit und der diversen Naturschutzmaßnahmen des Lippeverbandes", resümierte Lippeverband-Sprecher Michael Steinbach. Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/lippemuendungsraum-in-gutem-zustand_aid-21486937

 



 

Lippe und Lippeauen des Lippemündungsraums: 

 

Säugetiere:

Fledermäuse

"Die Abfrage des Messtischblattes ergab die potenziellen Vorkommen von 8 Fledermausarten. Zusätzlich dazu wurden die Arten Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und die Mückenfledermaus erfasst (BSKW 2014).

Im Untersuchungsgebiet wurden 2014 insgesamt elf Fledermausarten von der BSKW (2014) durch Detektorbegehung und Horchboxeneinsatz nachgewiesen. Daneben wurden in unbestimmte Nachweise von Myotis-Arten, Pipistrellen und Abendseglern registriert. Der überwiegende Teil der nachgewiesenen Fledermausarten befinden sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand in der Atlantischen Region von NRW. Als ungünstig mit positiver
Tendenz wird der biogeographische Erhaltungszustand der Mückenfledermaus eingestuft. Einen ungünstigen biogeographischen Erhaltungszustand weisen zudem die Arten Große Bartfledermaus, Großes Mausohr und Kleiner Abendsegler auf (vgl. Anhang 1).


Der überwiegende Anteil der Nachweise (über 90 %) gelang von Zwergfledermäusen. Bei den Sozialrufen bzw. Balzrufen stellte auch hier die Zwergfledermaus den überwiegenden Anteil. In geringem Umfang wurde Sozialrufe bzw. Balzrufe der Rauhautfledermaus nachgewiesen. Eine
Erfassung von Sozialrufen der Rauhautfledermaus gelang lediglich in den Baumreihen am Wesel-Datteln-Kanal. Sozialrufe der Zwergfledermaus konnten im gesamten Untersuchungsgebiet registriert werden, wobei auch hier einer der Schwerpunkte entlang der Baumreihen am WeselDatteln-Kanal ab September gelegen hat. Hinweise auf Quartiere liegen nicht vor.


Die Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus wurden auch mit jeweils einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet. Eine räumliche Verortung hierzu liegt nicht vor."

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 37-38, Mai 2019

 

lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

Teichfledermaus (RL I), Wasserfledermaus (RL 3), Breitflügelfledermaus (RL 3), Zwergfledermaus (RL N), Großer Abendsegler (RL I), Kleiner Abendsegler (RL 2), Mückenfledermaus;

 

Weitere:

Schottische Hochlandrinder, Ziegen, Schafe (Schwarznasen, Jacobs), Rehe, Hasen, Kaninchen, Nutria

 


VÖGEL

Brutvögel lt.:

Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

Neuntöter (RL 3), Eisvogel (RL 3N), Kiebitz (RL 3), Grünspecht (RL3), Kleinspecht (RL 3), Schafstelze (RL 3), Wiesenpieper (RL 3), Feldlerche
(RL V), Schwarzkehlchen (RL 2), Nachtigall (RL 3), Dorngrasmücke (RL V), Steinkauz (RL 3N), Heidelerche (RL 2);

 

Übersicht der nachgewiesenen Brutvogelarten mit maximalen Wirkzonen

nach GARNIEL & MIERWALD (2010)

 

Art

Kritischer

Schallpegel

Effektdistanz

Flucht

distanz

Störradius

Brandgans

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Bluthänfling

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

Feldlerche

nicht ausschlaggebend

500 m

k. A.

k. A.

Feldsperling

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Flussregenpfeifer

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

Gartenrotschwanz

nicht ausschlaggebend

100 m

k. A.

k. A.

Kiebitz

55 dB(A) tags

400 m

und 200 m1)

k. A.

k. A.

Kuckuck

58 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Löffelente

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

150 m

k. A.

Mäusebussard

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

200 m

k. A.

Nachtigall

schwach lärmempfindlich

200 m

k. A.

k. A.

Rebhuhn

55 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Saatkrähe

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

50 m

k. A.

Schleiereule

58 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Schnatterente

keine Relevanz

k. A.

200 m

k. A.

Schwarzkehlchen

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

Silbermöwe

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

200 m2)

k. A.

Star

nicht ausschlaggebend

100 m

k. A.

k. A.

Steinkauz

58 dB(A) tags

300 m

k. A.

k. A.

Tafelente

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

150 m

k. A.

Teichrohrsänger

schwach

lärmempfindlich

200 m

k. A.

k. A.

Turmfalke

keine Relevanz

= Fluchtdistanz

100 m

k. A.

Waldkauz

58 dB(A) tags

500 m

k. A.

k. A.

Weißstorch

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Weißwangengans

keine Relevanz

100 m

k. A.

k. A.

Wiesenpieper

nicht ausschlaggebend

200 m

k. A.

k. A.

 

Anmerkungen:

k. A. = keine Angaben

1) = größter Abstand zu Straßen mit weniger als 10.000 Kfz/ 24h bzw. mit Rad- und Fußweg, Parkplatz

2) = Störradius der Kolonie

 

Sporadische Nachweise der Tiere liegen aus den Vorjahren bzw. aus anderen Quellen vor:


• Kleinspecht im Jahr in 2010 in rund 270 m Entfernung in Gehölzen nahe der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße,


• Sperber im Jahr 2012 in rund 440 m Entfernung im Wald am Schießstand,


• Waldohreule im Jahr 2011 in 760 m Entfernung am nordöstlichen Rand des Untersuchungsgebietes. Die Art wurde auch mit einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet.

 

Das Messtischblatt, 4. Quadrant, meldet Vorkommen von


• Baumpieper (Lebensraum laut LANUV [2019a]: offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht, auch Heideund Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen),


• Feldschwirl (Lebensraum laut LANUV [2019a]: gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern, selten auch Getreidefelder),


• Wachtel (Lebensraum laut LANUV [2019a]: Ackerbrachen, Getreidefelder, v.a. Wintergetreide, Luzerne und Klee, und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten),


• Wachtelkönig (Lebensraum laut LANUV [2019a]: offene bis halboffene Niederungslandschaften der Fluss- und Talauen sowie Niedermoore und hochwüchsige Feuchtwiesen)

 

Übersicht der nachgewiesenen Rastvogelarten und Überwinterungsgäst

lt. Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

Grau-, Bläss-, Saat-, Weißwangengans, Großer Brachvogel (RL 2), Drosselrohrsänger (RL 1), Wachtelkönig (RL 1), Uferschnepfe (RL 2), Ortolan (RL 1);

 

mit maximalen Wirkzonen nach LANUV (2015) und GARNIEL & MIERWALD (2010)

 

Art

Störradius

Blässgans*

150 m

Auf Wasserflächen rastende Enten, Taucher, Säger**

150 m

 

* = Störradius nach LANUV 2015 (zit. in ILS ESSEN 2015)

** = Störradien nach GARNIEL & MIERWALD (2010)

Sonstige Meldungen über planungsrelevante Rastvögel

Die BSKW meldet nachrichtlich Sichtungen aus dem Winterhalbjahr 2013/ 2014 aus dem Rhein-Lippe-Hafen

• Pfeifenten (ab Dezember in Trupps von 32-39 bis max. 185 Individuen im Februar),


• Schnatterente (zwei Trupps mit 2 bzw. 6 Individuen im Dezember/ Januar),


• Silbermöwe (dreimal 1 bis 2 sporadisch auftretende Individuen),


• Sturmmöwe (zwei Trupps von einem bis 16 Individuen im November bzw. März, ein Exemplar im Rahmen des GEO-Tags der Artenvielfalt),


• Tafelente (zwei Trupps von 4 bzw. 20 Individuen).

Die Rastbestände von Pfeifente, Schnatterente und Tafelente besitzen einen günstigen biogeographischen Erhaltungszustand. Die Rastbestände von Silbermöwe haben einen ungünstigen biogeographischen Erhaltungszustand mit positiver Tendenz. Der Erhaltungszustand der Rastbestände der Sturmmöwe ist ungünstig.

Im Messtischblatt werden Rastvögel genannt, die für das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein gemeldet sind. Dazu gehören:

Bruchwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Fischadler, Flussuferläufer, Gänsesäger, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Grünschenkel, Kampfläufer, Kiebitz, Knäkente, Krickente, Kurzschnabelgans, Löffelente, Löffler, Rotschenkel, Saatgans, Schellente, Seeadler, Silberreiher, Singschwan, Spießente, Uferschnepfe, Waldwasserläufer, Weißwangengans, Zwergsäger, Zwergschwan und Zwergtaucher.


Grundsätzlich ist ein zukünftiges, sporadisches Vorkommen einzelner Arten in der Lippe-Aue mit fortschreitender Entwicklung der Fläche nicht auszuschließen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 33-34, 91-93 Mai 2019

 

4.2.3 Nahrungsgäste


Kormorane  Die BSKW hat sporadisch auftretende Individuen (3 bis 10) im Winterhalbjahr 2013/ 2014 kartiert. Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Die Art kann ganzjährig beobachtet werden, wobei im Herbst und Winter Durchzugsgäste aus den Niederlanden und den Ostseeraum im Gebiet angetroffen werden (LANUV 2019a). Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in den Gewässern der Lippe-Aue und im RheinLippe-Hafen zu erwarten.  (LANUV 2019a). -

inzwischen sind Kormorane regelmäßig im Lippemündungsraum insb. in den Stromschnellen an den Lippebrücken zu sehen

 

 Kormorane & Graureiher 18. August 2021

 

 

Graureiher Die Art wurde auch mit einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet. Die BSKW hat ein sporadisch auftretendes Tier im Winterhalbjahr 2013/ 2014 kartiert. Die Art kommt ganzjährig in NRW vor. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste
im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in den Gewässern der Lippe-Aue und im Rhein-Lippe-Hafen zu erwarten.  (LANUV 2019a).

 

 

 

Kormorane & Silberreiher 1. September 2021

 


Am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 gab es eine Meldung der Lachmöwe im Lippemündungsraum. . Die BSKW hat sporadisch auftretende Individuen im Oktober 2013 und im März 2014 erfasst. Geeignete Nahrungshabitate sind auf Acker- und Grünlandflächen zu erwarten. (LANUV 2019a).


Mehlschwalben Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in der Lippe-Aue und in der gehölzreichen Binnenaue südlich des Plangebietes zu erwarten. Brutplätze sind in Hoflagen zu vermuten.  (LANUV 2019a).


Rauchschwalben Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in der Lippe-Aue und in der gehölzreichen Binnenaue südlich des Plangebietes zu
erwarten. Brutplätze sind in Hoflagen zu vermuten. (LANUV 2019a).


Schwarzmilane sind Brutvögel der alten Laubwälder in Gewässernähe. Als Nahrungsgebiet werden große Flussläufe und Stauseen aufgesucht. Der Horst wird auf Laub- oder Nadelbäumen in über 7 m Höhe errichtet, oftmals werden alte Horste von anderen Vogelarten genutzt (LANUV 2019a).  Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Geeignete Jagdhabitate sind in der Lippe-Aue und in der gehölzreichen Binnenaue südlich des Plangebietes zu erwarten. Die Art zeigt einen großen Aktionsraum (LANUV 2019a).


Silberreiher wurden mit einem Exemplar im Lippemündungsraum am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 beobachtet. Die Art kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger, aber seltener Durchzügler vor. Die Brutgebiete befinden sich vor allem in Südosteuropa, Vorderasien und Zentralasien. Während der Zugzeit erscheinen die Vögel mit einem Maximum im Februar/ März und von September bis November auch in Nordrhein-Westfalen. Als Rastgebiete nutzt der Silberreiher größere Schilf- und Röhrichtbestände sowie vegetationsarme Ufer an Teichen, Seen und Fließgewässern. Zur Nahrungssuche werden
vor allem Grünlandflächen aufgesucht (LANUV 2019a).


Es gibt einen Hinweis auf Vorkommen des Wanderfalken vom GEO-Tag der Artenvielfalt aus dem Lippemündungsraum. Brutvorkommen sind vom Aluminium-Werk in Voerde-Emmelsum bekannt. Die Art zeigt einen großen Die Art zeigt einen großen Aktionsradius (LANUV 2019a).


Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 93-94 Mai 2019
 

 


AMPHIBIEN


Die Abfrage des MTB ergab die potenziellen Vorkommen des Kleinen Wasserfroschs.


Kleiner Wasserfrosch


Die Art wurde im Rahmen des GEO-Tags der Artenvielfalt 2016 im Lippemündungsraum nachgewiesen. Der Lebensraum des Kleinen Wasserfroschs sind Erlenbruchwälder, Moore, feuchte Heiden, sumpfige Wiesen und Weiden sowie gewässerreiche Waldgebiete. Als Laichgewässer
werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: moorige und sumpfige Wiesen- und Waldweiher, Teiche, Gräben, Bruchgewässer, die Randbereiche größerer Gewässer. Seltener werden größere Seen, Abgrabungsgewässer, Flüsse besiedelt. Bisweilen kommt die Art sogar im Siedlungsbereich an Gartengewässern vor. Bevorzugt werden kleinere, nährstoffarme und vegetationsreiche Gewässer mit leicht saurem Wasser, die voll sonnenexponiert und fischfrei sind. Dort besiedeln die Tiere den größten Teil des Jahres die flachen Uferzonen. Im Gegensatz zu den anderen Grünfröschen kann der Kleine Wasserfrosch auch weit entfernt vom Wasser in feuchten Wäldern oder auf sumpfigen Wiesen und Feuchtheiden angetroffen werden. Die Überwinterung
erfolgt meist an Land, wo sich die Tiere in Waldbereichen in lockeren Boden eingraben. Ein Teil überwintert auch im Schlamm am Gewässerboden
Bereits im zeitigen Frühjahr werden ab März die Laichgewässer aufgesucht. Erst bei höheren Temperaturen beginnt ab Mai die eigentliche Fortpflanzungsphase, mit einer Hauptlaichzeit im Mai oder Juni. Die Jungtiere verlassen ab Ende Juli bis Ende September das Gewässer. Alttiere
suchen ab September die Landlebensräume zur Überwinterung auf. Die Besiedlung neuer Gewässer erfolgt vermutlich über die Jungtiere. Die Alttiere sind vergleichsweise ortstreu und weisen meist einen eingeschränkten Aktionsradius von nur 10-150 m (selten bis 15 km) auf (LANUV 2019a). Die Art befindet sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand. Potenziell geeignete Lebensräume mit Laichgewässer und Sommerlebensräumen sowie Winterlebensräumen stellen – mit geringer Wahrscheinlichkeit – renaturierte Bereiche der Lippe-Aue dar.

 

Knoblauchkröte

 https://www.bskw.de/projekte.html Schutzprogramm  der Biologischen Station Wesel Knoblauchkröte: (Kreis Wesel und IP LIFE-Projekt)
Seit Projektbeginn 2014 liefen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der vom Aussterben bedrohten Knoblauchkröte. Schwerpunkt der Schutzbemühungen ist dabei das Naturschutzgebiet Lippeaue, Lebensraum des letzten bekannten Vorkommens der Art. Hier wurden bisher vier neue Gewässer samt Sandflächen angelegt sowie drei bestehende Gewässer optimiert. Als Höhepunkt unserer Arbeit konnten 2016 und 2020 insgesamt über 3.000 Kaulquappen der Knoblauchkröte aus der Nachzuchtstation des NABU Münsterland in der Lippeaue ausgesetzt werden.  // NRZ
Projektleitung: Johanna Kasper

 

Kreuzkröte


Die Kreuzkröte wurde am Isaak nachgewiesen (OEKOPLAN 2002/ 2003, zit. in ILS WINTER 2008). Aktuelle Nachweise im Rahmen der faunistischen Kartierungen zum Rhein-Lippe-Hafen liegen nicht vor. Am GEO-Tag der Artenvielfalt 2016 wurde die Art im Lippemündungsraum nachgewiesen. Eine Verortung der Fundpunkte liegt nicht vor. Da die Art als Winterquartiere lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen mit geringer Vegetation, Blockschutthalden, ältere Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere nutzt, die frostfrei und oberhalb der Hochwasserlinie gelegen sind (LANUV 2019a), ist anzunehmen, dass relevante Überwinterungsquartiere in den nahe gelegenen Böschungen existieren (s. a. OEKOPLAN 2002/ 2003, zit.
in ILS WINTER 2008). Im Plangebiet, insbesondere auf den vegetationsarmen hochwasserfreien Flächen, die über längere Zeit wasserbespannt sein können, ist das Vorkommen der Kreuzkröte ebenfalls möglich.
Die Art kommt u. a. in warmen Offenlandhabitaten mit sandigen Böden (Flussauen, Binnendünen, Heiden) sowie Abgrabungsflächen (Braunkohle, Locker- u. Festgesteine), mit vegetationsarmen, wärmebegünstigten Standorten vor. Die in unmittelbarer Nähe gelegenen Winterhabitate sind in grabbaren Sandböden, Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten und Spaltenquartiere oberhalb der Hochwasserlinie zu finden (LANUV 2019a). Die Laichgewässer sind vorwiegend ganztägig sonnenexponierte, flache Klein- oder Kleinstgewässer (SIMON 1979, zitiert in SANDER 1996, SCHLÜPMANN 1995, KORDGES & WILLIGALLA 2011; alle zitiert bei LANUV 2019a).
Die Kreuzkröte gilt als Pionierart, die rasch neue Lebensräume besiedeln kann (vgl. LANUV 2019a). Die Art befindet sich in einem ungünstigen biogeographischen Erhaltungszustand.


 

4.4 Planungsrelevante Reptilien


Die Abfrage des Messtischblattes ergab das potenzielle Vorkommen der

Zauneidechse

Nachweise der Art liegen nicht vor. Die Art nutzt als Lebensraum reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen
Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Ursprünglich besiedelte die Wärme liebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnenexponierten Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Eisenbahndämme (Betuwe-Linie!), Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken (z.B. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in selbst gegrabenen Quartieren (vgl. LANUV 2019a). Die Art befindet
sich in einem günstigen biogeographischen Erhaltungszustand. Die Zauneidechse ist eine ausgesprochen standorttreue Art, die als dauerhafte Aktionsräume nur kleine Reviere mit einer Flächengröße bis zu 100 m² nutzt. Bei saisonalen Revierwechseln kann die Reviergröße bis zu 1.400 (max. 3.800) m² betragen. Innerhalb des Lebensraumes können Ortsveränderungen bis zu 100 m (max. 4 km) beobachtet werden. Die Ausbreitung erfolgt vermutlich über die Jungtiere (ebd.).

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 96-97 Mai 2019

 


Insekten

Über die Wasserinsekten in der Lippe - Fachbeitrag in der Zeitschrift

NATUR in NRW  des LANUV NRW  Ausgabe 02/2022 S.35ff

https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/H2-22/NaturinNRW-H2-22.pdf 

Mario Sommerhäuser, Maren Deuster, Thomas Korte, Rudolf Hurck, Meike Wilbertz

Entwicklung der Wasserinsekten in der Lippe
Langzeitdaten aus 50 Jahren zeigen Erfolge des Gewässerschutzes

Der naturferne Ausbau vieler Flüsse in Deutschland sowie die erhebliche Gewässerbelastung bis spät ins 20. Jahrhundert führten auch in Nordrhein-Westfalens längstem Fluss, der Lippe, zu einer starken Abnahme der Artenvielfalt. Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie Renaturierungen sorgten für eine Wende: Auswertungen von Langzeitdatenreihen zeigen, dass heute wieder 150 Wasserinsektenarten in der Lippe anzutreffen sind, elfmal mehr als noch vor 50 Jahren. Eine Erfolgsgeschichte....

Fazit und Ausblick

Die umfassende Auswertung der seit über 50 Jahren erhobenen Daten zur Makrozoobenthos Besiedlung in der Lippe vermittelt eine klare Botschaft:

Renaturierungsmaßnahmen, die Maßnahmen an den Punktquellen (Kläranlagen) zur Verbesserung der Wasserqualität und die kontinuierliche Verringerung der Belastungen durch Gruben- und Kühlwassereinleitungen in den letzten rund zehn Jahren (MULNV 2021b) haben zu einem derzeit elffachen Anstieg der Wasserinsektenarten und einem 22-fachen Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der Wasserinsektenindividuen geführt.

Die Lippe bietet wieder ein geeignetes Habitat für erste Lippe-typische Arten sowie für einige Rote- Liste-Arten. Die Artenvielfalt erhöht sich stetig und Zusammenhänge zwischen den Maßnahmen und den individuellen Ansprüchen der Organismen sind erkennbar. Eine tendenzielle Zunahme der Wasserinsektenindividuen in den letzten Jahrzehnten hat auch Lacombe (2020) für verschiedene Flüsse in NRW festgestellt.

Die vorliegende Auswertung behandelt die 147 Fließkilometer im Lippeverbandsgebiet als eine große Einheit und gibt einen Überblick mit einem erfreulichen Fazit. Eine zukünftige intensivere Analyse auf Ebene der einzelnen Probestellen inklusive ihrer jeweiligen Gegebenheiten kann noch mehr Aufschluss darüber geben, wie die speziellen Maßnahmen in der Lippe im Einzelnen gewirkt haben und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Die Bemühungen des Lippeverbandes und des Landes NRW zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Lippe („Programm Lebendige Lippe“) müssen aufgrund der sich abbildenden Erfolgsgeschichte engagiert fortgesetzt werden.

Erforderlich sind darüber hinaus auch Maßnahmen im Gewässerumfeld, etwa die Reduzierung der Belastung aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft und des Flächenverbrauches durch Siedlung und Urbanisierung in der Randzone des Ballungsraumes Ruhrgebiet, sowie Konzepte für eine nachhaltige Freizeit- und Erholungsnutzung.

 


Besondere Tiere

> der Seeadler

Einzige Seeadler-Brut-Paare in NRW

Das Xantener Seeadler-Pärchen auf der Bislicher Insel zog erstmals 2018 Junge auf. Es war eine Sensation: Vorher hatten Seeadler etwa 200 Jahre nicht mehr in NRW gebrütet. Das Pärchen der Bislicher Insel zog in den folgenden Jahren noch zweimal Junge groß. 

Info LANUV: 

Seeadler  (Haliaeetus albicilla (L.))

EU-Code: A075

VS-Anh. I

Rote Liste 2016 NRW (Wandernde Vogelarten): R
Rote Liste 2010 NRW: k.A.
Rote Liste D: 3
Status in NRW: B; Erhaltungszustand in NRW (ATL): S
Status in NRW: B; Erhaltungszustand in NRW (KON):

Der Seeadler ist mit einer Körpergröße von 69-91 cm einer der größten Adler, die in Deutschland regelmäßig vorkommen. Geschlechtsreife Tiere haben ein braunes Körpergefieder und einen weißen Schwanz. Charakteristisch sind im Flug die breiten, brettförmigen Flügel, der Schwanz wirkt kurz und keilförmig. Jungvögel tragen ein einheitlich bräunliches Gefieder. Der Seeadler ist zur Balzzeit sehr ruffreudig und die Geschlechter unterscheiden sich im Ruf. Die Männchen klingen hoch und gellend („krick-rick-rick-rick“) und die Weibchen etwas tiefer und rauer („rarack-rack-rack“). Die Nahrung besteht aus Fischen, die von den Adlern an der Wasseroberfläche erbeutet werden, aber auch aus mittelgroßen Säugetieren, Vögeln oder Aas.

In Nordrhein-Westfalen können unausgefärbte, nicht geschlechtsreife Seeadler als regelmäßige, aber sehr seltene Nahrungsgäste am Unteren Niederrhein und in der Weseraue auftreten. Die Brutgebiete befinden sich vor allem in Ostdeutschland sowie in Ost- und Nordeuropa. Als Nahrungsgebiete bevorzugt der Seeadler gewässerreiche Auenlandschaften und größere Stillgewässer. Der Bestand des Seeadlers als Nahrungsgast in Nordrhein-Westfalen wird auf unter 10 Individuen geschätzt (2015).

http://www.projektgruppeseeadlerschutz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=66&Itemid=74

https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/kurzbeschreibung/103016

zweites Paar!

 

Eigene Seeadlersichtungen im Lippemündungsraum:

Freitag, 26. August 2022: 20:05Uhr, auf einem Weidepfahl neben dem Radwanderweg am Rande der Lippeaue in Höhe des Aussichtspunktes Lippemündung (Google Maps Plus Code: JJRC+8G Wesel; Koordinaten 51.64076479918682, 6.622742592903137

 Juli 2023 - jetzt sind es schon zwei Paare ! https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/weitere-seeadler-am-niederrhein-ein-blick-in-die-vogelwelt-id238890703.html

 März 2024 Drama - ein Seeadler männchen gestorben https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/toter-seeadler-xanten-100.html  |  https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/article241977474/Tragoedie-auf-Bislicher-Insel-Seeadler-Maennchen-ist-tot.html

> Der  Eisvogel

"Das Messtischblatt, 4. Quadrant, meldet Vorkommen des Eisvogels. Diese Art ist im Rahmen der Brutvogel-Kartierungen zum Rhein-Lippe-Hafen nicht nachgewiesen worden. Es gibt Meldungen einer Beobachtung im Lippemündungsraum vom GEO-Tag der Artenvielfalt. Grundsätzlich sind Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet möglich. Die Art wurde im Rahmen der Wasservogelkartierung der BSKW am Rhein-Lippe-Hafen einmalig im Dezember mit einem
Tier nachgewiesen. Das Auftreten wird als Nahrungsgast gewertet, da die Art ganzjährig in NRW vorkommt. Im Zuge der Fertigstellung der Renaturierung der Lippe-Aue könnten Habitate bzw. Steilwände, z. T. am Isaak geschaffen worden sein, die der Art als Brutplatz dienen könnten (vgl. a. LANUV 2019a).
Quelle: Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 77, Mai 2019

 

> die Flussseeschwalbe

Die Art wurde mit einem Exemplar am GEO-Tag der Artenvielfalt beobachtet. Im Rahmen der Kartierungen zum Rhein-Lippe-Hafen wurde die Art nicht erfasst. Flussseeschwalben sind Brutvögel der kiesig-sandigen Flussinseln und daher in der Lippe-Aue zu vermuten. Die Art zeigt eine Fluchtdistanz von 10 bis 100 m (FLADE 1994). GARNIEL & MIERWALD (2010) geben einen Störradius der Brutkolonien von 200 m an. Brutkolonien im Untersuchungsgebiet
sind nicht bekannt. Grundsätzlich ist möglich, dass die Art im Zuge der Entwicklung der LippeAue geeignete Brutplätze in der Lippe findet. Diese werden vorhabensbedingt nicht beansprucht. Die Art profitiert potenziell von Vermeidungsmaßnahmen, wie sie für andere Brutvögel der Lippe-Aue (zeitliche Beschränkungen für den Baubeginn) festgelegt werden. Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 79, Mai 2019 


   

> der Pelikan  https://www.hegering-gladbeck.de/pelikan-in-wesel-eine-ornithologische-sensation/

 > der Lachs  https://fischundfang.de/lachs-in-der-lippe/

>  die Flunder  https://www.waz.de/panorama/tierisches/jetzt-auch-flundern-immer-mehr-fische-erobern-die-lippe-id215687739.html

> die Quappe  https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/ein-paradies-fuer-die-quappenlarven-id11659107.html

 

> der Biber

https://www.bund-nrw.de/themen/biber/verbreitung-in-nrw/lippe/   & https://www.bund-nrw.de/themen/biber/biberspuren/

Eigene Beobachtungen von Biber (-Spuren) im Lippemündungsraum:

Samstag , 31.10.2020, bei der Müllsammelaktion des NABU im NSG Lippemündungsraumfallen Biberbiss-Spuren an Bäumen in Halbinseluferbereichen auf:

 Januar 2024 am Ufer der Lippe, Büdericher Insel

 


 

Lippedorf und seine Naturschutzfächen - Auen-Wald / Magerwiesen :

 Was die Bürger*Innen Lippedorfs schon bei uns in Lippedorf gesehen haben:

 

Säugetiere:

Maus (Rötel, Haus-, Wühl-), Ratte, Maulwurf, Fuchs, Mauswiesel, Reh, Kaninchen, Hase, Eichhörnchen, Fledermäuse,

Rinder:

Hunde, Katzen, Pferde

 

Vögel:

(u.a. Bestimmung mit Hilfe von MERLIN BIRD ID)

Amsel, Austerfischer, Bachstelze, (Garten-) Baumläufer, (Mäuse-)Bussard, Dohle,  (Schwarz- und Sing-) Drossel, Elster, Eichelhäher, Eulen (Waldkautz, Schleiereule), Fasan, Fink (Buch-, Grün-, Distel-), Flussuferläufer, Gartenrotschwanz, Gimpel (Dompfaff), Habicht, Heckenbraunelle, Kernbeisser, (Raben)-Krähen, Kuckuck, (Blau-, Kohl-, Schwanz-, Sumpf-, Tannen-) Meisen, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, (Grau-, Silber-) Reiher, Rotkehlchen, (Grau-, Trauer-) Schnäpper, Specht (Bunt-, Grün-, Kleiber), Sperber, (Feld-) Sperling, Star, Stieglitz, (Ringel-, Hohl-, Stadt-, Türken-) Tauben , Turmfalke, Weißstorch, Wiesenweihe, Zaunkönig, Zilpzalb

Gänse: Brand-, Grau-, Kanada-, Nil-, ... https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/artenschutz/gaense/wildgaense.html

Amphibien und Reptilien:

Teichfrösche,  Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Erdkröte, Zaun-Eidechse,

     

 

(Regen-)Würmer, Weinbergschnecken

 

Insekten:

Hornissen, Bienen (Erd-, Honig-), Gold-Wespen, Wespen, Fliegen, Mücken, Spinnen (Kreuz, Gras-), Libellen (blaue Jungfer, Heidelibelle,  blaugrüne Mosaikjungfer ), Raupen (Lindenschwärmer), Käfer, Ameisen

Tag-Falter (Schmetterlinge): Aurorafalter, der Blutbär (Jakobskrautbär), der Dukaten-Feuerfalter, Der kleine Fuchs, Kohlweißling, der Perlmuttfalter, das Waldbrettspiel, der Zitronenfalter

Nacht-Falter: Lindenschwärmer, Mondvogel,

Lindenschwärmer

 

Mondvogel Raupe https://www.natur-in-nrw.de/HTML/Tiere/Insekten/Schmetterlinge/Notodontidae/TSNZ-24.html