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Seite 3 von 6: Was vorher war

Was vorher war:

Stadt Voerde - Der Bürgermeister- Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz 09.11.2021

64. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Hafen Emmelsum - 

…Planungsziel ist die Erweiterung des Hafenstandortes „Hafen Emmelsum“ entsprechend der landesplanerischen Zielvorstellungen. Hierzu soll das am Westkai bestehende Containerterminal erweitert und um in unmittelbarer Nähe liegende hafenaffine Gewerbeflächen ergänzt werden. Für die geplante Hafenerweiterung wurde mit der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Voerde ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für zweckgebundene Nutzungen „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ festgelegt. Auf der nachfolgenden Ebene wurde mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG der Gewässerausbau umgesetzt. Dies umfasst insbesondere die Verlängerung der Kaimauer und die Herstellung einer Aufschüttung zur Gewinnung der Flächen für die Ansiedlung hafenaffinen Gewerbes bzw. hafenaffiner Industrie.

Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dieser Beteiligung lag das besondere Augenmerk auf der Bewertung der Betroffenheit naturschutzfachlicher Schutzgüter. Hierbei zeigte sich insbesondere die Inanspruchnahme von Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ als problematisch.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Bebauungsplan Nr. 124 „Erweiterung Hafen Emmelsum“ aufstellen zu können. Insoweit ist der Zweck und sind die Ziele der Planung identisch mit denen des Bebauungsplans. Mit der Bauleitplanung für die Realisierung der geplanten Flächenerweiterung und der Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur des Hafen Emmelsum wird das Ziel verfolgt, bedarfs- und zeitgerecht neue bedarfsbezogene Containerumschlagskapazitäten im Verbund mit direkt angrenzenden Logistikflächen an einem ausbaufähigen Standort im Lippe-Mündungsraum zu schaffen, der qualitativ und quantitativ geeignet ist, den prognostizierten, langfristigen Anforderungen des Marktes an Containerhäfen gerecht zu werden. So wird dem im Rahmen der Fortschreibung des Hafenkonzeptes des Landes festgestelltem Flächenbedarf für containernahe Logistik in Nordrhein-Westfalen von rund 320 ha, für den nur in geringfügigem Maße Flächenreserven vorhanden sind, begegnet.

Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen ca. 7,3 ha nordwestlich angrenzende Erweiterungsflächen aus Flächen für die Landwirtschaft, ca. 0,2 ha für die Erweiterung der Kaianlage aus Flächen für die Wasserwirtschaft und ca. 0,05 ha für die Verlegung der Straße „Am Schied“ aus Gewerbliche Bauflächen, somit insgesamt ca. 7,6 ha Sonderbauflächen „Hafenorientiertes Gewerbe“ entwickelt werden. Im aktuellen FNP sind neben den Sonderbauflächen östlich und westlich des Hafenbeckens die Flächen der angrenzenden Aluminiumhütte als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Westlich finden sich Flächen für die Landwirtschaft, östlich Gewerbliche Bauflächen.

Landesentwicklungsplan
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Verkehr, Industrie und Gewerbe, Flächenverbrauch, Deltaport