Skip to main content

Seite 5 von 6: Belastungen

Die für die Erweiterung des Hafen Emmelsum erforderlichen Flächen liegen in einem ökologisch wertvollen Überschwemmungsgebiet. Bei der durch Planfeststellung gem. § 68 WHG umzusetzenden Aufschüttung auf ein hochwasserfreies Niveau wird hier in den Retentionsraum des Rhein eingegriffen. Zudem orientiert sich die Fläche mit der westlichen Grenze an der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein. Wegen der ökologischen Wertigkeit der in Rede stehenden Flächen und des Gewichts der Belange des Hochwasserschutzes wurde die Aufschüttungsfläche so klein wie möglich dimensioniert. Es ist daher städtebaulich geboten, die zur Verfügung stehenden Flächen von vornherein so zu konzipieren, dass sie möglichst intensiv, also hochverdichtet genutzt werden können.

Gemäß der Verkehrsuntersuchung (ambrosius blanke, Februar 2017) ergibt für die geplante Umschlaganlage an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 405 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 100 Pkw/Tag im Beschäftigtenverkehr 305 Lkw/Tag im Güterverkehr jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss). Für die übrigen gewerblichen Nutzungen innerhalb des B-Plangebietes ergibt sich an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 415 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 195 Kfz/Tag im Beschäftigtenverkehr, 60 Kfz/Tag im Kunden- und Besucherverkehr, 160 Kfz/Tag im Wirtschaftsverkehr (40 Pkw bzw. Lieferwagen und 120 Fahrzeuge im Schwerverkehr) jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss).

Die Entwicklungskarte des rechtskräftigen Landschaftsplans des Kreises Wesel für den Raum Dinslaken/Voerde ordnet das rechtsrheinische Deichvorland im Untersuchungs gebiet (UG UVS) weitestgehend dem Entwicklungsraum E2: „Rheinvorland und Rhein“ (ca. 760 ha) zu. Nachfolgend werden die Entwicklungsziele aufgeführt:

- Der Entwicklungsraum ist in seinem derzeitigen Landschaftscharakter zu erhalten. Die typische, historisch gewachsene Stromtal-Kulturlandschaft des Rheines und seiner Aue mit den teilweise noch vorhandenen naturnahen Uferstrukturen und Vegetationsbeständen sowie ausgedehnten Grünlandflächen ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Raumes als Refugium für Tier- und Pflanzenarten, für den internationalen Biotopverbund und als Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Kulisse der Natura 2000-Gebiete (größtenteils Vogelschutzgebiet), unter Berücksichtigung zukünftiger Bergsenkungen zu erhalten zu optimieren.

- Die Populationen der Arten der Vogelschutzrichtlinie sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzielen zu entwickeln.

- Die charakteristischen Lebensräume der Flussaue wie naturnahe Auenwälder, Weidengebüsche, Röhrichte und Feuchtgrünlandflächen sowie naturnahe Stillgewässer und Kolke sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die Auenwälder und deren Entwicklungsstadien (Weidengebüsche) sind – soweit hierdurch keine kritische Erhöhung der Fließgeschwindigkeit entsteht - der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.

- Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.

- Die Überflutungsdynamik und die vorhandenen Feuchteverhältnisse sind zur Sicherung der vorhandenen feuchten Vegetationsbestände zu erhalten und zu optimieren.

- Die naturnahen, unbefestigten Uferbereiche sind zu erhalten. Vorhandene Uferbefestigungen sollten nach Möglichkeit naturnah gestaltet werden. Der Ausbau und die Unterhaltung des Rheinstromes sind so durchzuführen, dass die Schutzziele und  -zwecke der angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere der Uferbereiche, erhaltenebenfalls vorgesehen. Zur Schaffung der Logistikfläche wird eine Aufschüttung des Geländes um 4 bis 7 m auf hochwasserfreies Niveau durchgeführt. 

Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Voerde “Erweiterung Hafen Emmelsum“ wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein aufgestellt, da das Plangebiet unmittelbar an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein angrenzt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Schutzgebiets ausgeschlossen werden kann.

Durch die großflächige Versiegelung des Sondergebietes kommt es im unmittelbaren Umfeld zu mikroklimatischen Auswirkungen (Veränderung des Windfeldes, Temperaturerhöhung), die mit entsprechenden Wechselwirkungen auf den Bewuchs bzw. Vorkommen von Tierarten (Schutzgut Tiere und Pflanzen) bzw. das Wohlbefinden / Temperaturempfinden (Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit) verbunden sind.

Mit der großflächigen und großvolumigen Bebauung des Hafenareals sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die landschaftsgebundene Erholung (Schutzgut Mensch) verbunden. Die späteren Emissionen (Lärm, Schadstoffe) der sich ansiedelnden Betriebe sind ggf. mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Schutzgut Mensch) verbunden.

Es ist Aufgabe der Planung auf der konkreteren Ebene, diese Beeinträchtigung möglichst zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.

Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt 7,6 ha.

….

Quelle: Quelle: https://www.voerde.de/de/stadtplanung/64.-flaechennutzungsplanaenderung-erweiterung-hafen-emmelsum-feststellungsbeschluss/ 

Seite

Verkehr, Industrie und Gewerbe, Flächenverbrauch, Deltaport