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Betuwe - 3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen Emmerich (Betuwe)

3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen <> Emmerich (Betuwe)

Planung der Ausbaustrecke (ABS 46/2) Grenze NL/D – Emmerich-Oberhausen

https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  |  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |

https://www.emmerich-oberhausen.de

die grünen Blätter fallen... / die Bäume werden gefällt...

 

 


Abriss der B8 Strassenbrücke über der Betuwe Linie Anfang bis Mitte April 2023

 

 

Der Abriss beginnt am Samstag, den 1.4.2023

die Brücke wird mit schwerem Gerät, Bohrhämmern, Zangen zerkleinert. Die Bodenerschütterungen sind über hunderte von Metern noch in den Wohngebäuden zu bemerken. Die dumpfen Einzelschläge, teils in einer Häufigkeit von 4 pro Sekunde, überschreiten die Lautstärke von 100dB(A). Größere Staubentwicklung wird nicht ausreichend z.B. durch Besprühen mit Wasser abgefangen, der Staub verbreitet sich (s.u.) hunderte Meter in Windrichtung. Die Abbrucharbeiten werden auch in der Nacht und am Samstag/Sonntag durchgeführt.

→ Landesimmissionsschutzgesetz §9 Schutz der Nachtruhe

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3620&aufgehoben=N&det_id=553433&anw_nr=2&menu=0&sg=0

→ Gesetz über die Sonn- und Feiertage § 3 Arbeitsverbote

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144446

Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie

kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, von Baustellenbereich in die Umgebung. Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereiches kontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangarealfür durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...

www.radiokw.de/artikel/betuwe-ausbau-abriss-der-b8-bruecke-in-wesel-hat-begonnen-1613870.html

https://www.nrz.de/staedte/Wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-b-8-bruecke-in-wesel-lippedorf-ist-geschichte-id238066417.html

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/gesundheitsgefahren-durch-staub

https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/business/business/safety/dust/health-risks-of-dust.html

https://www.rechenzentrumreinigung.eu/ueber-uns/it-themen/warum-ist-baustaub-so-gefaehrlich.html

http://www.erdkroete.de/haut.htm

 


Kollateralschaden Lippemündungsraum

DB-Baustelle gegenüber dem Lippeschlösschen

 

 

 

- entwurzelt -

welchem märchenhaften Biotop diese Bäume entnommen wurden, ist im Hintergrund zu sehen

siehe auchhttps://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verlust-von-baeumen?start=4

aktuelle Neuigkeiten   28.4.2022

Für den Bau des dritten Gleises auf der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Emmerich hat die Deutsche Bahn jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss - das ist laut der Weseler Stadtverwaltung im Prinzip die Baugenehmigung für das Vorhaben - für den Weseler Bauabschnitt ausgestellt. Der Beschluss liegt vom 26. April bis 9. Mai 2022 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten in Raum 364 (Rathausanbau) zur Einsicht aus.

In diesem Zeitraum kann der Planfeststellungsbeschluss auch vom heimischen Computer aus im Internet auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de gelesen werden. Nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses können von der Baumaßnahme Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.

Das Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für den Weseler Abschnitt war Ende Februar abgeschlossen worden – nachdem sich zuvor über Monate nicht viel bewegt hatte in Sachen Betuwe-Ausbau. Die Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht!“ kritisiert das verzögerte Vorgehen der Bahn. Für viele Anwohner sind vor allem die Fragen des Lärm- und Erschütterungsschutzes bisher ungeklärt.

In Wesel gibt es immer noch Lücken im geplanten Schallschutz zwischen dem Bahnhof und der Schillwiese, in Blumenkamp und Am Blaufuß

und im Lippemündungsbereich zwischen Wesel und Voerde Friedrichsfeld...

 

für den Lippemündungsraum wichtige Dokumente sind:

04-221302_4_22_VA_UP_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221303_4_22_VA_SS_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221304_Betroffenheiten_Deckbl_1_20180731

05-221302_4_22_VA_UP_001_1_1_Deckbl_20180731

05-221303_4_22_VA_SS_001_1_1_Deckbl_20180731

06-221304_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

06-221305_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

08-221302_4_22_VA_UP_003_0_1_Deckbl_20180731

09-221302_4_22_VA_UP_003_1_1_Deckbl_20180731

22_05_01_Deckblatt

220302_Übersichtsplan_001

220501_Änderungsprotokol

220501_Lageplan_001

220501_Lageplan_002

220501_Lageplan_003

220501_Lageplan_004

220501_Lageplan_005

221001_LBP_Erläuterungsbericht

221201_GUP_TeilA_Bericht_1

221202_GUP_TeilB_Bericht

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

November 2022

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen neben der Betuwe -Linie:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

 

 

 

 

Dezember 2022/ Januar 2023 → https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste

 


Aus: 221201_GUP_TeilA_Bericht_1

Grundlagen der Umweltplanung (GUP),

Allgemeiner Teil

- Umweltfachliche Unterlage, Teil A -

Erläuterungsbericht

7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen

...

Schall und Avifauna

Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studieliefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zurBestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten  Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt.... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstreckesind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglichDauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderungdes Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignungfür einzelne Arten führen.Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al.(2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nichtunbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.

7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen

..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn füreinen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines dernachfolgend genannten Kriterien zutrifft:

Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),

Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / § 62 LG,

Biotopkatasterflächen,

Vorkommen von Rote Liste-Pflanzenarten,

Biotoptypen, die nicht ausgleichbar sind,

Biotoptypen, die mindestens eine mittlere Bedeutung besitzen,

Habitatverlust wertgebender (d.h. planungsrelevanter) Arten (z.B. Verlust von Fledermausquartieren

oder Niststandorte streng geschützter Vogelarten).

...

3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Natura2000-Gebiete

NATURA 2000 Gebiete

Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301)

In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).

Naturschutzgebiete

Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.

In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage undfachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

..

NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)

Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.

DieBahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in derGebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt eswestlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft dieSchutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.

Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors.Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)

 

Landschaftsschutzgebiete

Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibungwerden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachteteSchutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dasLSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca.800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.

 

3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope

Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchGbzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.

GB 4305-214 / GB 4305-0027 Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.

Hierbeihandelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückigerVegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.

...

3.2.3 Biotopkataster

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich imVorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:

...

BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,

...

3.2.4 Biotopverbundflächen

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und

besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.

 

Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:

VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel,(großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),

Betrachtung der bedeutenden Biotope

Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näherbetrachtet, die sich

im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und

im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse

befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe derBahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich derBahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.

Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beidenSeiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegendhandelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ-lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist.Bedingt durch die Neugestaltungder Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst.Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oderdem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- undPflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) undGehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.

Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrassemehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur

 

Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2S86

Fläche

Nr.

Lage

Artenzahl

(wertgebend)

davon planungsre

levante Arten NRW

Bewertung

30-01

tlw.

Mischwald, mit Altholzanteil

12

8

mittel-hoch

31-01

Kanonenberge, Übungsgelän

de des THW

6

2

gering-mittel

31-02

tlw.

intensives Grünland, extensive

Feuchtwiese, westlich „Kano

nenberge“

4

2

hoch

31-03

tlw.

Einfamilienhaus-Siedlung

5

1

gering

32-01

Siedlungsbereich von Wesel

10

4

mittel

34-01

Friedhof, Wesel

2

1

gering

34-02

Bahnhofsgelände,

Ruderalflächen, Wesel

3

0

gering

35-01

Lippe-Auewiesen, Grünland

(extensiv & intensiv genutzt)

10

6

sehr hoch

36-01

Lippedorf

15

8

sehr hoch

37-01

tlw.

Siedlung Friedrichsfeld

11

5

mittel

WK-06

Lippeaue beidseitig der Brücke

0

0

-

...

4.1.2 Ingenieurbauwerke

Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2                     S148

Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von3,80 m zum Gleis geplant.Im Bereich desBf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden.Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet.Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nichtreflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können.Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstandvon nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.

 

5.2.5 Schallschutzwände

Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der BebauungOberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue undder Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der BrückeSchermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5m.

- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -

 


5.3 Betriebsbedingte Wirkungen

 

5.3.1 Schienenverkehr

Schallemissionen und Schallausbreitung

Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird inder zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRYINFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,Eermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der  missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischenFahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.

Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:

Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270

72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,

Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:

 

Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

 

Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜüber die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜHamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, möglichezukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.

 

Trennwirkung

Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkunggegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.

Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten undihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt derStrecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bisWesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten inmin pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:

Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt

Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt

Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.

Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebensozusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.

 

 

der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:

der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:

 

 

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

S 91-95

15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203

Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.

Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmeninnerhalb des folgenden Bereiches untersucht:

von Bahn-km

bis Bahn-km

Länge

Lage

24,260

25,301

1041 m

parallel zu Strecke 2270

Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203

15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)

Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m überSchienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. DieKosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30Mio. €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle(6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21von 31) der Schutzfälle gelöst.

Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 mhohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)

Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhevon 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“-Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfallbetragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

 

 

 

November 2022 

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

17. November 2023  DB Info

 


Weiterführende Informationen

zum Thema

> zur Bedeutung des Lippemündungsraums als Biotop-Verbundschnittstelle: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/biotopverbundschnittstelle-nsg-renaturierte-lippe-nsg-vsg-unterer-niederrhein

>Lärm:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/laerm

Naturtipps - Lärm und Naturschutz

Lärm "verschmutzt" Naturschutzgebiete - DER SPIEGEL  

Themenkarten | Geoportal https://www.geoportal.nrw/themenkarten

>Schienenlärm

Schienenverkehrslärm – Wikipedia

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. – Für eine leise und umweltfreundliche Eisenbahn (bvschiene.de)

Schienenverkehrslärm | Umweltbundesamt

Lärmschutz bei der Bahn - "Lauter als ein Kampfjet" | deutschlandfunk.de

Schienenlärm (vcd.org)

MULNV Umgebungslärmportal - Startseite (nrw.de) 

LI2019139DE.01008901.xml (europa.eu)

Eisenbahn-Cert - Übersichtsseite Informationen - Europäische Rechtsgrundlagen

Schienenlärmschutzgesetz | Deutsche Bahn AG (dbnetze.com)

>Informationen der Deutschen Bahn zu Lärm und Lärmschutz sowie Naturschutz

EBA - Lärmkartierung (bund.de)

Lärmschutz bei der Deutschen Bahn | Das ist grün. (deutschebahn.com)

https://laermsanierung.deutschebahn.com/startseite.html

https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-laermschutz/machbarkeitsuntersuchungen

Bergwaldprojekt | Das ist grün. (deutschebahn.com)

> Artensterben und Bedeutung von Naturkorridoren

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/74-buchempfehlung-fuer-alle-entscheider-politker-innen-die-wahre-herausforderung-dieses-jahrhunderts

> Informationen der Städte zum Projekt

Wesel: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  | Voerde:  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |


Updates

2.5.2022 NRZ - Beim Ausbau der Betuwe-Strecke im Bereich Wesel bewegt sich etwas. Während der Beschluss noch ausliegt, treibt die Bahn die Planungen voran.  https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-in-wesel-bahn-will-mit-arbeiten-bald-starten-id235235027.html

 

17.6.2022   -    im Landschaftsschutzgebiet der Fabrikstrasse in Lippedorf angrenzend an den Magenwiesen-Naturschutzgebietbereich  wurde ein Auffang-Biotop für durch die Gleisarbeiten betroffene Amphibien eingerichtet. Das Gelände ist eingezäunt, der Zaun unten durch Folien abgedichtet, im Gelände Aufschüttung von Sand, Baumstamm- und Steinhaufen als Verstecke für die Amphibien. 

(Vorübergehende) Umsiedlungsmaßnahmen sind Teil des Naturschutzkonzeptes der DB: https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-naturschutz, leider wurden hier auch Plastikmüll, Metallschrott und Glasbruch abgekippt...

November 2022 

Umfangreiche Baum- und Strauch-Vernichtungen durch Ab- und Ausreißen mit einem großen Bagger siehe Anfang des Beitrages

 

Ende Januar 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen > siehe Anfang der Seite

 

August 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen 

 

ergänzende Informationen:  Die nächtlichen Ruhestörungen finden jeweils an allen Tagen der Wochenenden statt, wenn sich die Bürger*innen von Lippedorf von der Arbeit erholen sollten

Bei den nächtlichen Abbruch- und Bau-arbeiten  handelt es sich um folgende Tage:

Freitag, der 25.8.23 / Samstag, der 26.8.23 / Sonntag, der 27.8.23 / Montag , der 28.8.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten

Freitag, der 1.9.23 / Samstag, der 2.9.23 / Sonntag, der 3.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Donnerstag, 7.9.23 / Freitag, 8.9.23 / Samstag, 9.9.23 / Sonntag, 10.9.23 / Montag, 11.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Die Bürger*innen können in ein Hotel flüchten, wenn Sie ihr Haus, ihre Wohnung allein lassen können und wollen....

die Tiere werden vergrämt und verlassen Lippedorf evt. für immer...

 

November 2023

Eisenbahn Bundesamt EBBLärmaktionsplanunghttps://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten

Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Datengrundlagen und Berechnungsmethoden der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/laermkartierung.

Über die Internetseite https://www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion die Ergebnisse der Lärmberechnung für einen spezifischen Standort anzeigen lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zur Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder weiterverarbeiten.

 

 

Erweiterung Hafen Emmelsum Sommer 2022 – 236.000 m2 – 23,6 ha

Erweiterung Hafen Emmelsum Sommer 2022 – 11.000 m2– 1,1 ha   +  45.000  m2- 4,5 ha + 180.000 m2 - 18 ha (Greenfield Logistik Park Emmelsum) = 23,6ha

Weiterer Naturflächenverlust und Versiegelung durch Überbauung im Lippemündungsraum

Weiterer Ausbau zur internationalen Logistik-Drehscheibe „Deltaport - Rhein-Lippe-Hafen & Hafen Emmelsum“

 

Die Contargo GmbH & Co. KG hat im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens von der DeltaPort GmbH & Co. KG den Zuschlag für eine zusätzliche Fläche im Hafen Voerde-Emmelsum erhalten.

Auf der rund 11.000 Quadratmeter großen, an das Bestandsterminal der Contargo angrenzenden Fläche, wird in den kommenden Jahren das Container-Terminal erweitert und die Kaje um 130 m verlängert. Das Unternehmen will damit sein Dienstleistungsangebot am Niederrhein und im nördlichen Ruhrgebiet weiter ausbauen und mit der durch DeltaPort angestoßenen Entwicklung des Logistikstandortes, mit weiteren großen Ansiedlungen und daraus resultierenden Umschlagmengen, im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel Schritt halten.

Zusätzliche Arbeitsplätze in der Region

Durch die bereits vertraglich manifestierte Ansiedlung namhafter Logistikunternehmen auf rund 300.000 Quadratmetern wird der Logistikstandort im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel in den kommenden Jahren erweitert und es werden zusätzliche ca. 500 Arbeitsplätze in der Region geschaffen. „Die Vermarktung der zur Verfügung stehenden Flächen schreitet voran und wird demnächst abgeschlossen“, betont Andreas Stolte, Geschäftsführer der DeltaPort GmbH & Co. KG.

Quelle: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-wirtschaft/logistikstandort-am-oestlichen-niederrhein-entwickelt-sich_a1748899

 

Quelle: https://www.voerde.de/de/stadtplanung/64.-flaechennutzungsplanaenderung-erweiterung-hafen-emmelsum-feststellungsbeschluss/

 

weitere Flächenversiegelung:

BEOS Logistics sichert sich ein 45.000 Quadratmeter (4,5 ha) großes Grundstück mit Hafenlage am Niederrhein

Emmelsum: BEOS Logistics, Member of Swiss Life Asset Managers, hat ein baureifes Grundstück am Hafen Emmelsum der Stadt Voerde am Niederrhein erworben. Auf einem ca. 45.000 qm großen Greenfield-Gelände in der Schleusenstraße entwickelt der Investor-Developer eine hochmoderne Logistikimmobilie mit zusammen mehr als 23.000 qm Mietfläche. Erworben hat BEOS Logistics das zu bebauende Areal von dem Hafenverbund DeltaPort. Die geplanten Baumaßnahmen sollen bis zum 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden.

Quelle: https://www.rohmert-medien.de/news/deals/beos-logistics-sichert-sich-ein-45-000-quadratmeter-grosses-grundstueck-mit-hafenlage-am-niederrhein,287836.html

und https://www.iz.de/transaktionen/news/-beos-logistics-kauft-im-hafen-emmelsum-2000007741?crefresh=1

 


Artikel des BUND zum Naturflächenverbrauch im Lippemündungsraum vom 22.2.2023

 

 


Was vorher war:

Stadt Voerde - Der Bürgermeister- Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz 09.11.2021

64. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Hafen Emmelsum - 

…Planungsziel ist die Erweiterung des Hafenstandortes „Hafen Emmelsum“ entsprechend der landesplanerischen Zielvorstellungen. Hierzu soll das am Westkai bestehende Containerterminal erweitert und um in unmittelbarer Nähe liegende hafenaffine Gewerbeflächen ergänzt werden. Für die geplante Hafenerweiterung wurde mit der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Voerde ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für zweckgebundene Nutzungen „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ festgelegt. Auf der nachfolgenden Ebene wurde mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG der Gewässerausbau umgesetzt. Dies umfasst insbesondere die Verlängerung der Kaimauer und die Herstellung einer Aufschüttung zur Gewinnung der Flächen für die Ansiedlung hafenaffinen Gewerbes bzw. hafenaffiner Industrie.

Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dieser Beteiligung lag das besondere Augenmerk auf der Bewertung der Betroffenheit naturschutzfachlicher Schutzgüter. Hierbei zeigte sich insbesondere die Inanspruchnahme von Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ als problematisch.

Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Bebauungsplan Nr. 124 „Erweiterung Hafen Emmelsum“ aufstellen zu können. Insoweit ist der Zweck und sind die Ziele der Planung identisch mit denen des Bebauungsplans. Mit der Bauleitplanung für die Realisierung der geplanten Flächenerweiterung und der Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur des Hafen Emmelsum wird das Ziel verfolgt, bedarfs- und zeitgerecht neue bedarfsbezogene Containerumschlagskapazitäten im Verbund mit direkt angrenzenden Logistikflächen an einem ausbaufähigen Standort im Lippe-Mündungsraum zu schaffen, der qualitativ und quantitativ geeignet ist, den prognostizierten, langfristigen Anforderungen des Marktes an Containerhäfen gerecht zu werden. So wird dem im Rahmen der Fortschreibung des Hafenkonzeptes des Landes festgestelltem Flächenbedarf für containernahe Logistik in Nordrhein-Westfalen von rund 320 ha, für den nur in geringfügigem Maße Flächenreserven vorhanden sind, begegnet.

Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen ca. 7,3 ha nordwestlich angrenzende Erweiterungsflächen aus Flächen für die Landwirtschaft, ca. 0,2 ha für die Erweiterung der Kaianlage aus Flächen für die Wasserwirtschaft und ca. 0,05 ha für die Verlegung der Straße „Am Schied“ aus Gewerbliche Bauflächen, somit insgesamt ca. 7,6 ha Sonderbauflächen „Hafenorientiertes Gewerbe“ entwickelt werden. Im aktuellen FNP sind neben den Sonderbauflächen östlich und westlich des Hafenbeckens die Flächen der angrenzenden Aluminiumhütte als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Westlich finden sich Flächen für die Landwirtschaft, östlich Gewerbliche Bauflächen.


Im Landesentwicklungsplan ist der der für NRW landesbedeutsamen öffentlich zugängliche Hafen „Hafen Emmelsum“ als Vorranggebiet festgelegt. In den zeichnerischen Darstellungen des LEP für Voerde und Wesel umfasst das Symbol „Landesbedeutsamer Hafen“ drei öffentlich zugängliche Häfen: Voerde / Wesel: Rhein-Lippe-Hafen, Stadthafen Wesel und Emmelsum.

Landesbedeutsame Häfen werden im Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen nach den folgenden Kriterien bestimmt: das Umschlagvolumen (> 2 Mio.t/Jahr), der wasserseitige Containerumschlag (> 50.000 TEU/Jahr), oder die besondere standortpolitische Bedeutung.

In diesen landesbedeutsamen Häfen sind zur Ansiedlung von hafenorientierten Wirtschaftsbetrieben die erforderlichen Standortpotenziale zu sichern und von der Regionalplanung in bedarfsgerechtem Umfang Hafenflächen und Flächen für hafenaffines Gewerbe festzulegen.

Die landesbedeutsamen Häfen sind als multimodale Güterverkehrszentren zu entwickeln und sollen ihre Flächen für hafenaffines Gewerbe vorhalten. Sie sind vor dem Heranrücken von Nutzungen zu schützen, die geeignet sind, die Hafennutzung einzuschränken.

Die Wasserstraßen und mit ihnen in funktionalem Zusammenhang stehende Flächen sind so zu entwickeln, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen im multimodalen Güterverkehr (Wasser, Schiene, Straße) angemessen erfüllen können.

Bei der Planung der Umschlagstandorte ist der Ausbau vorhandener Güterverteilzentren und Häfen der Entwicklung völlig neuer Standorte vorzuziehen ist. Dies dient zum einen einer Beschränkung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme und zum anderen der Möglichkeit, vorhandene  Infrastrukturen und siedlungsräumliche Anbindungen nutzen zu können. Soweit erforderlich, sind neue Standorte so umweltverträglich und effizient wie möglich zu planen.

Die Bauleitplanung zum Hafen Emmelsum entspricht somit dem Grundsatz des Ausbaus vorhandener Häfen mit einer effizienten Ausnutzung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme.

Darüber hinaus stellt der LEP für das Plangebiet „Gebiet für den Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dar.

GEP 99 / Entwurf Regionalplan Ruhr

Gemäß Bekanntmachung der 81. Änderung des Regionalplans (für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99)) vom 23.08.2017 ist im Gebiet der Stadt Voerde für die angestrebte Hafenentwicklung insgesamt eine Fläche von etwa 42 ha (GIB) mit der Zweckbindung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ dargestellt worden. Zusätzlich wurde die Darstellung der Schienenwege verlängert, sodass diese nun in den Geltungsbereich der Sonderbauflächen „Hafenorientierte Betriebe“. Der allgemeine Freiraum und Agrarbereich mit regionalen Grünzug (ca. 11 ha), der Bereich zum Schutz der Natur (ca. 10 ha) und Überschwemmungsbereich sowie Flächen zur Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (ca. 2,6 ha) sind in ein GIB für zweckgebundenen Nutzungen mit der Zweckbindung „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ geändert worden.

Gemäß den textlichen Festsetzungen sind innerhalb des am Hafen Emmelsum in Voerde festgelegten „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit der Zweckbestimmung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ Betriebe anzusiedeln, die dem Transport, der Lagerung und dem Umschlag von Gütern dienen und dabei auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind sowie zugehörige Verladeanlagen und Verwaltungsgebäude. Die Zweckbindung umfasst ausnahmsweise auch Betriebe, die der Weiterverarbeitung bzw. Produktveredlung dienen, sofern sie ebenfalls aus betrieblichen Gründen auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind.

Die festgelegte Zweckbindung für den Hafen Emmelsum in Voerde bezieht auch die Flächen der ansässigen Aluminiumhütte mit ein. Hier ergibt sich die Chance, bisher betriebsgebundene Erweiterungsflächen für Hafennutzungen bzw. hafenaffines Gewerbe zu akquirieren.


Die für die Erweiterung des Hafen Emmelsum erforderlichen Flächen liegen in einem ökologisch wertvollen Überschwemmungsgebiet. Bei der durch Planfeststellung gem. § 68 WHG umzusetzenden Aufschüttung auf ein hochwasserfreies Niveau wird hier in den Retentionsraum des Rhein eingegriffen. Zudem orientiert sich die Fläche mit der westlichen Grenze an der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein. Wegen der ökologischen Wertigkeit der in Rede stehenden Flächen und des Gewichts der Belange des Hochwasserschutzes wurde die Aufschüttungsfläche so klein wie möglich dimensioniert. Es ist daher städtebaulich geboten, die zur Verfügung stehenden Flächen von vornherein so zu konzipieren, dass sie möglichst intensiv, also hochverdichtet genutzt werden können.

Gemäß der Verkehrsuntersuchung (ambrosius blanke, Februar 2017) ergibt für die geplante Umschlaganlage an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 405 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 100 Pkw/Tag im Beschäftigtenverkehr 305 Lkw/Tag im Güterverkehr jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss). Für die übrigen gewerblichen Nutzungen innerhalb des B-Plangebietes ergibt sich an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 415 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 195 Kfz/Tag im Beschäftigtenverkehr, 60 Kfz/Tag im Kunden- und Besucherverkehr, 160 Kfz/Tag im Wirtschaftsverkehr (40 Pkw bzw. Lieferwagen und 120 Fahrzeuge im Schwerverkehr) jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss).

Die Entwicklungskarte des rechtskräftigen Landschaftsplans des Kreises Wesel für den Raum Dinslaken/Voerde ordnet das rechtsrheinische Deichvorland im Untersuchungs gebiet (UG UVS) weitestgehend dem Entwicklungsraum E2: „Rheinvorland und Rhein“ (ca. 760 ha) zu. Nachfolgend werden die Entwicklungsziele aufgeführt:

- Der Entwicklungsraum ist in seinem derzeitigen Landschaftscharakter zu erhalten. Die typische, historisch gewachsene Stromtal-Kulturlandschaft des Rheines und seiner Aue mit den teilweise noch vorhandenen naturnahen Uferstrukturen und Vegetationsbeständen sowie ausgedehnten Grünlandflächen ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Raumes als Refugium für Tier- und Pflanzenarten, für den internationalen Biotopverbund und als Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Kulisse der Natura 2000-Gebiete (größtenteils Vogelschutzgebiet), unter Berücksichtigung zukünftiger Bergsenkungen zu erhalten zu optimieren.

- Die Populationen der Arten der Vogelschutzrichtlinie sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzielen zu entwickeln.

- Die charakteristischen Lebensräume der Flussaue wie naturnahe Auenwälder, Weidengebüsche, Röhrichte und Feuchtgrünlandflächen sowie naturnahe Stillgewässer und Kolke sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die Auenwälder und deren Entwicklungsstadien (Weidengebüsche) sind – soweit hierdurch keine kritische Erhöhung der Fließgeschwindigkeit entsteht - der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.

- Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.

- Die Überflutungsdynamik und die vorhandenen Feuchteverhältnisse sind zur Sicherung der vorhandenen feuchten Vegetationsbestände zu erhalten und zu optimieren.

- Die naturnahen, unbefestigten Uferbereiche sind zu erhalten. Vorhandene Uferbefestigungen sollten nach Möglichkeit naturnah gestaltet werden. Der Ausbau und die Unterhaltung des Rheinstromes sind so durchzuführen, dass die Schutzziele und  -zwecke der angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere der Uferbereiche, erhaltenebenfalls vorgesehen. Zur Schaffung der Logistikfläche wird eine Aufschüttung des Geländes um 4 bis 7 m auf hochwasserfreies Niveau durchgeführt. 

Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Voerde “Erweiterung Hafen Emmelsum“ wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein aufgestellt, da das Plangebiet unmittelbar an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein angrenzt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Schutzgebiets ausgeschlossen werden kann.

Durch die großflächige Versiegelung des Sondergebietes kommt es im unmittelbaren Umfeld zu mikroklimatischen Auswirkungen (Veränderung des Windfeldes, Temperaturerhöhung), die mit entsprechenden Wechselwirkungen auf den Bewuchs bzw. Vorkommen von Tierarten (Schutzgut Tiere und Pflanzen) bzw. das Wohlbefinden / Temperaturempfinden (Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit) verbunden sind.

Mit der großflächigen und großvolumigen Bebauung des Hafenareals sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die landschaftsgebundene Erholung (Schutzgut Mensch) verbunden. Die späteren Emissionen (Lärm, Schadstoffe) der sich ansiedelnden Betriebe sind ggf. mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Schutzgut Mensch) verbunden.

Es ist Aufgabe der Planung auf der konkreteren Ebene, diese Beeinträchtigung möglichst zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.

Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt 7,6 ha.

….

Quelle: Quelle: https://www.voerde.de/de/stadtplanung/64.-flaechennutzungsplanaenderung-erweiterung-hafen-emmelsum-feststellungsbeschluss/ 


 

2019:

Die Rechtskraft des Planfeststellungsbescheides ist nach vorheriger Offenlage erfolgt. Der Baubeginn ist im Herbst 2020 avisiert, sofern die Bauphase gut verläuft, könnte die Fertigstellung nach Auskunft von DeltaPort im Jahre 2025 erfolgen. Die Vermarktung und Ansiedlung sollen sukzessive ab der Herstellung der Bauflächen ab 2023 durchgeführt werden.

»Die Erweiterung des Hafens Voerde-Emmelsum bringt Wertschöpfung in die Region und schafft viele Arbeitsplätze. Darüber hinaus leistet der Hafen einen großen Beitrag zur dringend notwendigen Verkehrsverlagerung von Lkw-Verkehren zur Entzerrung des Verkehrsinfarktes in Nordrhein-Westfalen«, so Dieter Thurm, technischer Leiter und Prokurist bei DeltaPorts. Im Rahmen der Klimabilanz diene der Hafen der nachhaltigen Senkung schädlicher Emissionen durch Verkehrsverlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die ökologisch wertvolleren Verkehrsträger Binnenschiff und Bahn.

Quelle: https://binnenschifffahrt-online.de/2019/12/haefen-wasserstrassen/12224/deltaport-darf-hafen-emmelsum-erweitern/

 

> Expose Deltaport zur West-Erweiterung des Hafen Emmelsum (Fläche A) https://docplayer.org/80023824-Expose-hafen-emmelsum.html 

 

 

 

Flächenverbrauch und - versiegelung

Problematik Flächenverbrauch und -Versiegelung  im Lippemündungsraum

Überbauung und Flächenversiegelung durch die Großprojekte Ausbau der Deltaport-Häfen (u.a. Bebauungsplan 233 und 239), Neubau der B58/Südumgehung Wesel; dreispuriger Ausbau der Betuwe-Linie

Siehe: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/industrie-und-gewerbe

 

Quelle: https://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=5                          / Google Earth 2022_02_06 Die Baustellenflächen stellen nur Bruchteil der verplanten Flächen dar...

Flächenverbrauch

ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen verbunden. Er beeinträchtigt landwirtschaftliche Produktionsmöglichkeiten, wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche und trägt durch ausufernde Siedlungsstrukturen zum Klimawandel bei. Im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum auch eine wichtige Rolle, denn für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und die Böden verlieren ihre Funktion als Bodenkühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz.
Sowohl die allgemeinen Tendenzen in der Gebietsentwicklung als auch die Gefährdungsursachen sind seit langem bekannt und teilweise schon in alten Gutachten zum Gebietsmanagement dargestellt. Schon 2006 wurde das "Positionspapier der Umweltverbände" zum Landschaftsverbrauch veröffentlicht. "In dem Positionspapier werden Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, endlich konkrete Maßnahmen für eine ernsthafte Reduktion des Flächenverbrauchs zu ergreifen. https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/darumgehts.html

> Klimareporter 14. Oktober 2019: Baupolitik, Flächenfraß und Klima -  Unterm Asphalt ist kein Leben: https://www.klimareporter.de/landwirtschaft/unterm-asphalt-kein-leben

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Statistisches Landesamt NRW Flächenverbrauch https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/flaeche-fuer-siedlung-und-verkehr-am-31-dezember-sowie-versiegelte-flaeche-861

 

 

 


 PROBLEMATIK in Wesel / am Unteren Niederrhein / Lippemündungsraum

Quelle https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=10&lat=51.516007082492614&lng=6.950225830078126&glaettung=0&ind=S11RG&baselayer=topplus&time=2022&raumgl=krs&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=auto&ags_array=& die Naturflächenverluste in den Deltaporthäfen und durch den Neubau der B58n und Ausbau der Betuew-Linie sind hier noch nicht eingerechnet!

Am Unteren Niederrhein gingen allein im Zeitraum der letzten 25 Jahre gut 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen verloren.Als Ursachen werden der Straßen- und Siedlungsbau, die Anlage und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten, der Abbau von Rohstoffen wie Sand und Kies sowie die Anlage von Erholungseinrichtungen genannt.

Der Flächenverlust für Brut- und Rastvögel in der Kulturlandschaft ist real noch höher, weil beispielsweise durch Straßenbau Zerschneidungseffekte hinzukommen, die für störungsempfindliche Arten die nutzbare Fläche weiter verkleinern. Stromleitungen und -masten sowie Windkraftanlagen wirken ebenso: Der tatsächliche Flächenverbrauch ist niedrig, die Wirkung in die Fläche ist hoch.
Der fortschreitende Flächenverbrauch im unmittelbaren Nahbereich des Vogelschutzgebietes ist vorgezeichnet.... 
Die Forderung nach Verbesserung der Infrastruktur hat bereits zu enormen Zerschneidungseffekten im Vogelschutzgebiet geführt...

Im Ergebnis wird die Landschaft flächendeckend und engmaschig beunruhigt, so dass Wildtiere immer weniger geeignete Ruhezonen finden.
 
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) erneuerte (2 2019) seine Kritik an der Düsseldorfer Flächenpolitik.
Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um den Insektenschwund sei der Schutz der Fläche unbedingt notwendig, da Insekten auf Beton keinen Lebensraum fänden. Der unbedachte Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen sei besorgniserregend; diese seien eine begrenzte Ressource. Wer eine starke heimische Landwirtschaft erhalten wolle, der müsse dieses Problem anpacken und nicht meiden, so der RLV.  Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um klimawandelbedingte Dürreperioden gelte es, weiteren unnötigen Flächenfraß durch immer neue Baugebiete zu vermeiden. Vordringlich sei ein ambitioniertes Investitionsprogramm, mit dem leerstehender innerstädtischer Wohnraum saniert und bestehende Industriebrachen systematisch erschlossen würden. Notwendig sei eine Kompensationsverordnung, die dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ Rechnung trage. Der nordrhein-westfälische Landtag muss der Änderung des LEP noch zustimmen. Das 5 ha-Ziel war 2016 von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführt worden.

Für den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) beweist der jetzt veröffentlichte Flächenbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dass Nordrhein-Westfalen beim Flächenverbrauch fahrlässig handelt, die Umweltschutzorganisation BUND nennt den Bericht „ein Dokument des Scheiterns“ der Landesregierung.
Der RLV beklagt, dass die Grünland- und Ackerflächen zwischen 1996 und 2015, also innerhalb von 20 Jahren, um rund 1200 Quadratkilometer geschmolzen seien. Das entspreche der Größe des Kreises Euskirchen. Zwischen 2017 und 2018 seien nochmals rund 170 Quadratkilometer umgewandelt worden. Das seien „erschütternde“ Zahlen, so der Verband.

Dirk Jansen, Landesgeschäftsführer des BUND, wirft der Landesregierung mangelndes Bewusstsein für die „ökologische Wertigkeit“ freier Flächen vor. Statt immer mehr Grünland oder Äcker umzuwandeln, sollten bestehend Flächen für den Wohnungsbau oder neue Gewerbegebiete genutzt werden, etwa die durch den Kohleausstieg frei werdenden Flächen, so Jansen.

Der BUND prüft derzeit eine Klage gegen den neuen Landesentwicklungsplan.

 
Die "Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016"

legt fest, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag bundesweit zu reduzieren.

Erklärtes Ziel der Landesregierung  NRW ist es, die Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen zu reduzieren, denn es gehen weiterhin im Durchschnitt 17 Hektar pro Tag an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen bereits einen Anteil von rund 23,5 % an der gesamten Landesfläche ein. Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen dies zu begrenzen.
 

Die Biodiversitätsstrategie NRW

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/biodiversitaetsstrategie_nrw_broschuere.pdf

definiert die Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bis 2020 (!) auf 5 ha, mittelfristig auf Netto-Null. Dies würde den aktuellen Anforderungen wie der Klimawandelvorsorge, dem Klimaschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechen. Der NABU hat das  diesbezüglich das "Null-Hektar-Ziel" erklärt.
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200221+Stadt-Land-Fl%C3%A4che  

Allianz für die Fläche  (LANUV NRW)

Mit dem landesweiten Trägerkreis "Allianz für die Fläche" ist ein Gremium von Fachleuten aus unterschiedlichen Institutionen und Disziplinen wie z. B. der IHK, der Naturschutzverbände, der Bezirksregierungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Landwirtschaftskammer geschaffen worden, das eng zusammenarbeitet und einen Meinungsaustausch und Dialog aus verschiedenen Perspektiven führt, der alle Belange einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung integriert.
Den Kommunen fällt hier die Schlüsselrolle zu, weil sie bei ihren Entwicklungsplanungen die wesentlichen flächenrelevanten Entscheidungen treffen.
 

September 2020: Mit einem Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch weiter eindämmen.
Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen. "Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Das Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter zu senken", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenpaket. https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/platzsparend-intelligente-und-effiziente-flaechenentwicklung-1600241653

Anfang 2021: Das "Null-Hektar"- Ziel des NABU  

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html

" Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass Bebauungspläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“ sollen. 

Sie sollen außerdem dazu beitragen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen." (§ 1 Absatz 5 Baugesetzbuch)" Zitat aus: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/25762.html 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums appelliert an die Kommune Stadt Wesel, den Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung - im Lippemündungsraum - zu minimieren und soviel wie möglich Fläche zu renaturieren!
 

Als eine erste Maßnahme sollten die Vorbereitungen zur Überbauung der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße (Bebauungsplan 239) gestoppt werden und die Fläche dem Naturschutzgebiet zugeschlagen oder weiter landwirtschaftlich genutzt werden.
Verweis Projekt https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/renaturierung-einer-ackerflaeche 

 


Problematik im Lippemündungsraum
geplante Überbauungs- und Versiegelungsmaßnahmen
über bestehenden Naturflächen
 

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Ackerfläche am NSG    BBP 239-     März 2022 Versiegelung...

siehe auch unser Projekt "Renaturierung einer Ackerfläche"

 


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Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens

Nordwestliche Überbauung des ehemaligen Naturschutzgebietes  - März 2022 / Blick von der Hafenzufahrt

siehe auch unserer Beitrag "Abschiednehmen vom Naturschutzgebiet"

 

Plan Endzustand 2021 - Info: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-wirtschaft/erweiterung-zum-nachhaltigen-hafenstandort_a1547714 

Plan Juni 2022

  

 

zusätzlich angebotene Fläche am Rhein-Lippe-Hafen Februar 2022 - Fläche A ca. 27h

Info Deltaport zur Hafenfläche: Gesamtfläche: 81 ha  | verfügbare Fläche: ca. 27 ha  |  belegte Fläche: 54 ha

https://www.deltaport.de/deltaport/flaechenangebote/grundstuecke-im-rhein-lippe-hafen-wesel/

 

Fläche A vor Flächenversiegelung und Überbauung - Zustand März 2022

alte Weißdornhecken, Eichen, Pappeln...

Teile der Fläche sind ein schutzwürdiges Biotop?  (Abruf  LANUV NRW http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk 3.8.2022 16:00)

 

 

Ende Dezember 2022 - Die Überbauung / die Naturflächenvernichtung im Bereich der Fläche A hat begonnen:

Baustrasse für großes Gerät

 

 

Baustelle - grüne Flächen inkl. Gehölz abgetragen, keine Ruhe mehr für Hase, Igel und Reh

 

 

 

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Überbauung der alten Lippe für Südumgehung Wesel

 

Durchquerung der Schillwiese für Südumgehung

Fotos/Bilder über den Flächenverbrauch April 2021: NRZ 2021 04 18  www.blossey.eu  |  https://shop.luftbild-blossey.de/6575935/2021-wesel?l=de

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

 

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3. Gleis - Ausbau der Betuwe-Linie   →  Informationen zum Ausbau

 

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 insgesamt fast 100 Hektar Naturflächenverbrauch...

 

→ zusätzlicher Naturflächenverbrauch am Hafen Emmelsum → Initiative Emmelsum Biotop retten weitere 18 Hektar Naturfläche.

 → zusätzlicher Naturflächenverbrauch durch Erweiterung des Hafen Emmelsum Sommer 2022 →  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/87-erweiterung-hafen-emmelsum-sommer-2022-11-000-m2-7-6ha  weitere 7,6 Hektar Naturfläche.

→ zusätzlicher Naturflächenverbrauch durch vom Regionalverband Ruhr geplantes Interkommunales Gewerbegebiet in Dinslaken-Barmingholten in den Emscher Auen https://www.bund-wesel.de/service/meldungen/detail/news/kein-flaechenverbrauch-fuer-neues-gewerbegebiet-barmingholten-in-dinslaken/   |  https://bigg-dinslaken.de/aktuelle-projekte/logistikpark-barmingholten

"In Barmingholten erstreckt sich entlang der Emscher, die hier demnächst renaturiert werden soll, ein unbebauter Grünzug mit Feldern, Wiesen und Gehölzstreifen. Dieser Grünzug zwischen Duisburg und Dinslaken ist ein eine wichtige Frischluftschneise für Dinslaken und eines der letzten Refugien für viele Tiere und Pflanzen in dieser intensiv genutzten Landschaft..... Genau dieses Gebiet hat der Regionalverband Ruhr (RVR https://www.rvr.ruhr/) in seiner Regionalplanung als interkommunales Gewerbegebiet vorgesehen. Angestrebt ist ein Logistikzentrum mit riesigen Lagerhallen und einem gewaltigen Verkehrsaufkommen."

 


 

Flächenverlust durch Sand- und Kiesabbau im Naturschutzgebiet der Lippeaue in Lippedorf / Lipperandsee

Auf einer Abbaufläche von 44,5 ha, die größtenteils landwirtschaftlich genutzt wurde bzw. noch wird, werden hier von RMKS RHEIN MAIN KIES UND SPLITT GMBH & CO. KG im Kieswerk Lipperandsee ( Neue Hünxer Straße 45, 46485 Wesel ) seit 2008 und voraussichtlich bis zum Jahr 2038 jährlich bis zu 400.000 t Sand und Kies mittels Saugbagger gewonnen. Im Jahr 2022 beträgt die abgebaggerte Fläche etwa 19 ha.

Der Abbau findet im Naturschutzgebiet der Lippeaue statt (WES-001/WES-095). Nach Beendigung der Abgrabung wird der Lipperandsee ein Volumen von  800.000 m³ Wasser aufweisen.

Auf den Seiten des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) wird der Abbau von Sand und Kies als Gefährdung des Naturschutzgebietes (WES-001) angegeben. Um die die Veränderungen von Flora und Fauna zu dokumentieren, findet auf dem Betriebsgelände seit Beginn der Abgrabung regelmäßig ein Monitoring durch die Biologische Station Wesel statt.

Niederrheinappell 2019

Der Landesentwicklungsplan NRW sorgt schon seit Jahrzehnten für Unruhe und Demonstrationen am Niederrhein. Bereits im Jahr 2008 lehnte ein großer Teil der Bevölkerung am Niederrhein den weiteren Raubbau der Landschaft durch Ausdehnung des Kiesabbaus ab. Verbände wurden bereits 2008 aktiv und bildeten eine Initiative, um gemeinsam gegen die Planungen vorzugehen. Die Proteste wurden zum sogenannten Niederrheinappell gebündelt.

Die Entwürfe des Landesentwicklungsplans 2018 und 2019 verursachten eine Überarbeitung des Regionalplans Ruhr 2018, gegen den viele Bürger Einspruch erhoben haben. Große Teile der niederrheinischen Bevölkerung lehnen einen weiteren Raubbau an der Niederrheinischen Landschaft durch eine intensive Fortführung und anhaltende Ausdehnung des Kiesabbaus nach wie vor ab. Entlang des Niederrheins sind Verbände und Bürger erneut aktiv geworden, Bürgerinitiativen aus dem Jahr 2008 wurden wieder aktiviert und zusätzliche Bürgerinitiativen haben sich gegründet. Allen gemein ist, dass sie den Kiesabbau in der bisherigen Form nicht mehr dulden wollen. Im März 2019 schlossen sich diese Initiativen – darunter auch der NABU NRW – zusammen zum „Aktionsbündnis Niederrheinappell“.

Allen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und Politikern sowie allen Einwänden der einzelnen Bürgerinitiativen und Politiker zum Trotz wurden die Forderungen der Kiesgegner in der Neufassung des Landesentwicklungsplans vom 19. Februar 2019 nicht berücksichtigt. Deshalb wurde der Niederrheinappell aktualisiert und erneut aktiviert.

Darin wird festgestellt, dass sich die privatwirtschaftlich arbeitende Kiesindustrie mit ihren Abgrabungsanträgen in der Regel über gegenläufige Interessen der Bevölkerung hinwegsetzen kann und die Interessen der Kiesindustrie an der Sicherung großflächiger Abgrabungsgebiete nunmehr mit dem neuen Änderungsverfahren am Landesentwicklungsplan noch weiter begünstigt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Kiesindustrie sowohl im Regierungsbezirk Düsseldorf (hierzu gehört Kleve), als auch im RVR und dem Regierungsbezirk Köln jeweils weitere 300 Hektar (= 3 Mio qm) an Fläche zu dem ihr sowieso schon zugesicherten 20-Jahre-Versorgungszeitraum von jeweils rund 1200 Hektar (= 12 Mio qm) erhalten soll.

Das Aktionsbündnis fordert in seinem Niederrheinappell 2019 einen nachhaltigen und restriktiven Kiesabbau. Bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen muss in erster Linie der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der typisch niederrheinischen Landschaft gewährleistet werden. Verwaltung und Politik müssen berücksichtigen, dass der Kiesabbau zum großflächigen Verlust landwirtschaftlicher Flächen und deren Arbeitsplätzen führt, die für die Nahrungsmittelproduktion, für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und darüber hinaus auch für den Natur- und Artenschutz nicht mehr zur Verfügung stehen.

Hierbei kritisiert der NABU auch die immensen Eingriffe in das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Zudem führt Kiesabbau zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt. Unserem Trinkwasser, das fast überall am Niederrhein im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes noch Grundwasser ist, droht langfristig eine massive Verschlechterung, zum Beispiel auch durch die Einleitung von Oberflächenwasser in Baggerlöcher.

Außerdem ist festzuhalten, dass von der Kiesindustrie erhebliche Mengen Sand und Kies ins Ausland exportiert werden. So auch in Länder, welche inzwischen eine restriktive Abgrabungspolitik verfolgen, da sie die ökologischen und ökonomischen Folgen des Kiesabbaus erkannt haben und deren Rohstoffbedarf nun durch niederrheinische Kiesunternehmen bedient wird.

Updates zum Kiesabbau

September 2022

Oktober 2022

Grüne, Kreisbauernschaft und ein Aktionsbündnis rufen am Freitag den 21.10.2022 zur Demo gegen die Kiespläne im Kreis Wesel auf. Was genau geplant ist: https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/werden-laut-demo-gegen-kies-plaene-im-kreis-wesel-geplant-id236655495.html

und die Reaktion von Landrat und RVR https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/infoabend-zum-kiesabbau-im-kreis-wesel-wird-zum-reinfall-id236731893.html

August 2023

Über die Hilfe der Landesregierung NRW bzgl. des Kiesabbaus  NRZ 4.8.2023 https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/kies-hendrik-wuest-will-nicht-helfen-klage-rueckt-naeher-id239110433.html

November 2023

10. November 2023 - Das Ruhrparlament hat den neuen Regionalplan Ruhr (inkl Kreis Wesel) beschlossen: unter anderem plant es eine deutliche Ausweitung der Auskiesungsflächen - weitere Infomationen unter:

→  https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/kiesabbau-im-kreis-wesel-regionalplan-nimmt-erste-huerde-id239823113.html

Regionalplan Ruhr: So ist der Stand im Streit um Kiesabbauflächen: 932 zusätzliche Hektar sind im Regionalplan als Kiespotenzialflächen ausgezeichnet.Das macht sie nicht sofort zu konkreten Abbaugebieten, aber allein die Möglichkeit, dass sie es werden könnten, bringt die betroffenen Kommunen, Teile der Bevölkerung und den Kreis Wesel selbst auf die Barrikaden. Sie argumentieren unter anderem, dass die bereits ausgewiesenen Flächen noch ausreichend Kies und Sand für die kommenden zwei Jahrzehnte vorhalten. Das ist exakt der Horizont, den der Landesentwicklungsplan momentan als Versorgungszeitraum vorgibt.

Außerdem verweisen sie auf die Landesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag einen nachhaltigeren Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen auferlegt hat. Dafür muss sie den Landesentwicklungsplan ändern. Das wird aber noch dauern, weshalb die Kommunen und der Kreis Wesel gefordert hatten, den Kieskomplex aus dem Regionalplan zu lösen und in einen Teilplan auszugliedern, zumindest solange das Land an einem neuen Landesentwicklungsplan strickt.

 

→ Historische Fotos vom Lippemündungsraum und seinen Veränderungen / dem Kiesabbau... : https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.63920r0@EPSG:25832

 

Regionalplan - Kreis Wesel und RVR: Kampf um die Deutungshoheit - nrz vom  

 

Quellen / weitere Informationen zum Kiesabbau

https://www.rmks.de/kieswerk-Wesel.html

https://www.bskw.de/index.html

http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/WES_001

http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/WES_095

 

https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/rohstoffe/kiesabbau/niederrheinappell/index.html

https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/rohstoffe/kiesabbau/index.html

https://niederrheinappell.de/aktionsbuendnis/

https://www.reneschneider.de/kies/

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/geltende-regionalplaene/

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/geltende-regionalplaene/gep-99/

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/04_Zeichnerische_Festlegungen/L4304wesel.pdf

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/04_Zeichnerische_Festlegungen/Legendenblatt_August2009.pdf

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2002-09/gep_text_druckversion.pdf

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/Regionalplan_Ruhr/AGK_2021_Praesentationen_HP.pdf

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/Regionalplan_Ruhr/Zweite_Beteiligung/C1_Erlaeuterungskarten_1_bis_10.pdf

 


weitere Quellen:


https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%A4chenverbrauch

https://www.nabu-naturschutzstation.de/de/schutzgebiete/vsg-unterer-niederrhein/details-vsg-unterer-niederrhein

https://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=5

Statistisches Landesamt NRW Flächenverbrauch https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/flaeche-fuer-siedlung-und-verkehr-am-31-dezember-sowie-versiegelte-flaeche-861

https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/flaechenverbrauch/

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/biodiversitaetsstrategie_nrw_broschuere.pdf

https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/flaechenverbrauch-nrw-streicht-5-ha-tag-ziel-10365681.html

https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung

https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten

https://ec.europa.eu/environment/soil/pdf/guidelines/pub/soil_de.pdf

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/darumgehts.htm  und  https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200221+Stadt-Land-Fl%C3%A4che

https://nrw.nabu.de/news/2019/27110.html

https://www.nabu.de/news/2019/08/26816.html

https://www.nrz.de/politik/landwirte-in-nrw-protestieren-gegen-wachsenden-flaechenfrass-id228604363.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36011

https://www.sdw.de/positionen/flaechenverbrauch/index.html

 

https://www.nabu.de/news/2020/07/30hektartag.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200724+NABU-Aktionen

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/platzsparend-intelligente-und-effiziente-flaechenentwicklung-1600241653

https://www.klimareporter.de/landwirtschaft/unterm-asphalt-kein-leben

https://emmelsum-biotop-retten.de/

 

Nachtrag 2020

Versiegelung  und Undurchlässigkeit ändern sich in Europa
Indikator-Bewertung Prod-ID: IND-368-de  Auch bekannt als: LSI 002

Erstellt am 13. September 2019 Veröffentlicht am 25. März 2020 Zuletzt geändert am 25. März 2020

Quelle: https://www.eea.europa.eu/themes/landuse

Themen: Landnutzung Boden Nachhaltigkeitsübergänge

Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km 2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder. Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %. Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km 2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km 2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km 2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde). Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt. 

Schlüsselbotschaften

Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder.

Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %.

Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind.

Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde).

Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt.

Ziele

Obwohl es auf europäischer Ebene keine quantitativen Ziele für die Bodenversiegelung/Undurchlässigkeit gibt, spiegeln verschiedene Dokumente die Notwendigkeit einer besseren Planung zur Kontrolle des Stadtwachstums und des Ausbaus der Infrastrukturen wider. Politiken, die sich explizit auf Fragen der Bodennutzung und insbesondere der physischen und räumlichen Planung beziehen, fielen bisher im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Behörden in den Mitgliedstaaten. Der Fahrplan der Europäischen Kommission für ein ressourceneffizientes Europa (KOM(2011) 571) führt zum ersten Mal die Initiative "keine Netto-Landnahme bis 2050" ein, die bedeuten würde, dass jede neue Urbanisierung entweder auf Brachflächen erfolgt oder dass jede neue Landnahme durch die Rückgewinnung künstlicher Flächen kompensiert werden muss.

Die europäische Politik hat zwar keine raumplanerische Verantwortung, setzt aber die Rahmenbedingungen für die Planung. Auf europäischer Ebene befürwortet bereits das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999, ein unverbindlicher Rahmen, der darauf abzielt, die verschiedenen Auswirkungen der europäischen Regionalpolitik zu koordinieren, die Entwicklung eines nachhaltigen, polyzentrischen und ausgewogenen Städtesystems mit kompakten Städten und eine Stärkung der Partnerschaften zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Infrastruktur und Wissen und eine kluge Verwaltung von Naturräumen und kulturellem Erbe. Das Grünbuch zur territorialen Kohäsion von 2008 sowie die Territoriale Agenda und der Aktionsplan der EU von 2007 durch die Territoriale Agenda der EU und das Aktionsprogramm zu ihrer Umsetzung (COPTA, 2007) bauen weiter auf dem EUREK auf. Spezifische, relevante Aktionen im Bereich "Land" sind insbesondere Aktion 2.1d "Zersiedelung der Landschaft" und Aktion 2.2 "Territoriale Auswirkungen der EU-Politik".

Die Nachfrage nach neuen städtischen Gebieten kann teilweise durch die Sanierung von Industriebrachen befriedigt werden. Die Vorteile für die Umwelt liegen auf der Hand: Entlastung ländlicher Gebiete und von Standorten auf der grünen Wiese, Verringerung der Kosten für Umweltverschmutzung, effizientere Energienutzung und effizienterer Verbrauch natürlicher Ressourcen, Erleichterung der wirtschaftlichen Diversifizierung und des sich abzeichnenden Bedarfs an Lebensräumen (Wohnungen). In Europa gibt es mehrere Beispiele für regionale Strategien zur wirtschaftlichen Regenerierung und Brachflächenentwicklung (The OECD Territorial Outlook 2001). Im Durchschnitt nahm das Flächenrecycling zwischen 1990 und 2012 auf jährlicher Basis stetig zu, mit beträchtlichen Unterschieden zwischen den Ländern und innerhalb der Länder. Stärkere Verbindungen zwischen der Stadt- und der Bodenpolitik der EU könnten dies weiter fördern (z.B. im Anschluss an die jeweiligen thematischen Strategien des 6. UAP).

Verwandte Politikdokumente

COM(2010) 2020 final, Europe 2020: A strategy for smart, sustainable and inclusive growth

European Commission, 2010. Europe 2020: A strategy for smart, sustainable and inclusive growth. COM(2010) 2020 final. 

European Spatial Development Perspective (ESDP)

European Spatial Development Perspective (ESDP). Towards Balanced and Sustainable Development of the Territory of the European Union. Informal Council of Ministers responsible for Spatial Planning in Potsdam, May 1999.

General Union Environment Action Programme to 2020 - Living well, within the limits of the planet 7th EAP. ISBN 978-92-79-34724-5 doi:10.2779/66315

Guidelines on best practice to limit, mitigate or compensate soil sealing

Commission Staff Working Document SWD (2012) 101

Roadmap to a Resource Efficient Europe COM(2011) 571

Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions. Roadmap to a Resource Efficient Europe.  COM(2011) 571  

Ausmaß, Grad, Dynamik und räumliches Muster der Oberflächenversiegelung (Undurchlässigkeit) in Europa?

März 2021 Der Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens hat begonnen

Info Lokalkompass: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-wirtschaft/erweiterung-zum-nachhaltigen-hafenstandort_a1547714

Juli 2021   NABU Info

07.07.2021 Naturschutz aktuell - NABU-Pressedienst

Zahl des Monats: Rund 5600 Fußballfelder zu viel versiegelt
NABU: Mit einem Flächenverbrauch von 52 Hektar pro Tag wird in Deutschland weiterhin zu viel Landschaft zerstört

Berlin – Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten Halbjahr 2021 pro Tag rechnerisch 52 Hektar Fläche für die Erschließung von u.a. Wohngebieten, Straßen und Gewerbegebieten neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum wurden auf diese Weise über 9400 Hektar unbebaute Landschaft in Anspruch genommen. Das Flächensparziel der Bundesregierung sieht vor, bis 2030 den Flächenverbrauch auf 30-x Hektar pro Tag zu reduzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Gemessen an diesem Ziel wurde in diesem Jahr bereits die Fläche von rund 5600 Fußballfeldern zu viel verbraucht.

Der NABU fordert einen Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2030. Das bedeutet, dass neue Flächen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts mindestens genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern. Mit der Versiegelung werden Lebensräumen zerschnitten und die natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung zum Teil verhindert. Das führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

 

 

Licht & Schatten

Problematik von

LICHT und SCHATTEN

in der Lippemündungsregion

 

→  Artensterben - wie stark leiden Tiere unter Lichtverschmutzung  ←

Über den Verlust der Nacht und die Bedeutung der Dunkelheit

https://www.lightpollutionmap.info   |  Interaktive Weltkarte der Lichtverschmutzung    |  International Dark Sky Association https://darksky.org/

→  Bilder  Lippemündungsraum |   Wesel  |    Deutschland

 

Die zunehmende Industrialisierung der die Lippemündungsregion umgebenden Flächen führt

 - durch deren nächtliche Beleuchtung,

- durch den zunehmenden nächtlichen Verkehr – z.B. im Rhein-Lippe-Hafen -

- und durch entfallen(d)en Lichtschutz infolge Abholzung der den Lippemündungsraum umgebenden Bäume und Sträucher

 → https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verlust-von-baeumen

 

zu einer bereits deutlichen und zukünftig weiter zunehmenden

negativen Einflussnahme auf den Biorhythmus der Lebewesen

(Menschen, Tiere und Pflanzen) des Lippemündungsraumes.

 

 Bäume zwischen Lippeglacis und Lippemündungsregion

 

 Ausschnitt aus https://www.youtube.com/watch?v=KHp6uYkNDg0 27.10. 2015

 

Das Schutz-Wäldchen für die Tiere des Naturschutzgebietes Lippeaue / Lippemündungsraum

- IM Naturschutzgebiet !

 Wäldchen neben der "Blauen Halle" - Ölhafen Dezember 2019

 

 kein Wäldchen mehr...   lange bevor der Hafenausbau beginnt  |    Nach der Fällaktion Ende Februar 2020

Die nächtliche Einstrahlung von teils sehr hellem Licht in den Lippemündungsraum entsteht sowohl durch die Streustrahlung der stationären Beleuchtungen der Gebäude und Firmengelände als auch durch die Scheinwerfer der Kraftfahrzeuge in nächtlichem Einsatz.

Wie nah die industriellen Lichtquellen durch den Hafenausbau an den Lippemündungsraum rücken, läßt sich auf den Planungsbildern erahnen: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/industrie-und-gewerbe?start=1

Diese Einwirkung muß als sehr negativ für die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Lebewesen der Lippemündungsregion angesehen werden.

Alle Maßnahmen zur Reduktion der nächtlichen „Lichtverschmutzung“ sollten getroffen werden:

 * Nicht zwingend nötige Lichtquellen sollten abgeschaltet werden.    

info Februar 2022: In Naturschutzgebieten gilt künftig ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen. Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/insekten-schuetzen-1852558  | Kommentar NABU: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/insektensterben/29518.html

 * Zwingend notwendige Lichtquellen sollen so abgeschirmt werden, daß sie nur den Bereich beleuchten, der aus sicherheitstechnischen Erwägungen erhellt werden muß.

 * Die Lichtintensität soll auf das minimal notwendige Maß reduziert und die Lichtemmissionsdauer z.B. durch Bewegungsmelder soweit wie möglich begrenzt werden.

* Dort, wo Licht aus einem beleuchtungspflichtigen Bereich in einen nicht beleuchtungspflichtigen Bereich ausstrahlen kann, sollen lichtdichte Barrieren errichtet werden, die ein Eindringen des Lichtes in den nicht beleuchtungspflichtigen Bereich verhindern.

 

Lippeglacis bei Nacht von Lippedorf aus gesehen Februar 2020 - nach Abholzung der Randbepflanzung

 

RheinLippe Hafen bei Nacht von Lippedorf aus gesehen - noch vor dem Ausbau Februar 2020...

 

November 2022 - nächtliche Beleuchtung der neu industriell überbauten Flächen im Lippemündungsraum

 

 

Mai 2023 neue rote Signallampen strahlen in das Naturschutzgebiet und darüber hinaus

 

aus: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/H2-22/NaturinNRW-H2-22.pdf Natur in NRW 2/2022

Schutz der Biodiversität

Dunkle Infrastruktur schaffen Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung des Leibniz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) plädiert für die weltweite Entwicklung einer dunklen Infrastruktur. Damit sind Bereiche und Korridore ohne unnötiges künstliches Licht bei Nacht gemeint, welche die biologische Vielfalt vor Lichtverschmutzung schützen.
„Licht kann als Barriere insbesondere für nachtaktive Tiere wirken, die Lichtquellen meiden, man spricht dann auch vom Vermeidungseffekt. Es gibt aber auch Sink- oder Crash-Effekte, dass nämlich Vögel, Fledermäuse oder Insekten von künstlichen Lichtquellen irritiert und angezogen werden oder sterben und dann in anderen Ökosystemen fehlen. Beide Effekte wirken sich auf Populationen aus – auf Sterberaten ebenso wie auf die Fortpflanzung oder die Nahrungssuche. Lichtverschmutzung wird daher mittlerweile als ein Grund für das weltweite Insektensterben und den allgemeinen Verlust der Biodiversität betrachtet“, erläutert IGB-Forscher Dr. Franz Hölker.

Trotz der bekannten und vermuteten ökologischen Auswirkungen ist Lichtverschmutzung selbst in Naturschutzgebieten bislang kein Bewertungskriterium. So
hat sich gezeigt, dass zwischen 1992 und 2010 die dunklen Flächen in Europa um 15 Prozent abgenommen haben, auch in den Schutzgebieten. In den letzten Jahrzehnten haben Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt zunehmend ökologische Netzwerke integriert und zwar durch sogenannte grüne Infrastrukturen (natürliche und naturnahe Gebiete) und blaue Infrastrukturen (aquatische Lebensräume).

„Wir schlagen daher vor, dass für die grüne und blaue Infrastruktur die nächtliche Dunkelheit als Schutzkriterium mitberücksichtigt wird. Ziel ist es, ein ökologisches Netzwerk mit einem möglichst hohen Grad an natürlicher Dunkelheit zu erhalten oder wiederherzustellen, der den Erhalt der biologischen Vielfalt ermöglicht“,sagt Hölker."

 

Eine andere Seite des Baus von hohen Gebäuden im unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet (Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens) ist die

Verschattung der neben den Gebäuden befindlichen Flächen

auch im Naturschutzgebiet. Der Rhein-Lippe-Hafen befindet sich an der süd-westlichenen Flanke des Naturschutzgebietes und steht somit von der Mittagszeit bis Sonnenuntergang zwischen der Sonne und dem Naturschutzgebiet. Das Ausmaß der verschatteten Fläche ist natürlich vom Sonnenstand, d.h. von der Jahreszeit, abhängig. Auch hier resultiert eine Störung des Biorhythmus einerseits und eine Wandlung des Pflanzenspektrums von licht-bedürftigen zu schatten-fähigen Arten.

 


Informationen zum Biorhythmus von Lebewesen und den Folgen seiner Störung

 

Biorhythmus bei Pflanzen und Tieren

Als sich vor etwa einer Milliarde Jahren die ersten Organismen entwickelten, geschah dies im Einklang mit der Natur. Auch heute noch bestimmt das Licht von Sonne und Mond, der stetige Wechsel von Tag und Nacht, als äußerer Taktgeber die Aktivitäts- und Ruhephasen der Lebewesen.

Mikroben, Pflanzen, Tiere, Menschen – sie alle leben unter der sanften Diktatur der Sonne. Ihr Licht ist für den Biorhythmus der Lebewesen verantwortlich. Licht stellt die inneren Uhren gewissermaßen jeden Tag aufs Neue genau ein, auf einen 24-Stunden-Rhythmus, der in Abhängigkeit zur Erdrotation steht. Die "Uhren-Gene" dagegen geben den Grundrhythmus vor.

Das Leben auf unserer Erde ist ein Spiegel der Biorhythmen im 24-Stunden-Takt. Pflanzen und Tiere haben ihre Biorhythmen in Co-Evolution sozusagen aufeinander abgestimmt. Viele Pflanzen öffnen und schließen die Blüten zu bestimmten Zeiten.

Bienen stellen ihre Besuche darauf ein. Manche Pflanzen haben auch über mehrere Tage durchgehend geöffnete Blüten und produzieren dabei tagesperiodisch in unterschiedlicher Menge Duftstoffe und Nektar. Bestäuber merken sich solche günstigen Zeiten. Umgekehrt gibt es auch Pflanzen, die nur nachts ihre Blüten öffnen. Auf diesen Rhythmus haben sich zum Beispiel die Nachtfalter eingestellt.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig ein gutes "Timing" für Lebewesen ist. Das ist aber nur möglich, weil es innere Uhren gibt. Sie verleihen den Organismen (und damit auch dem Menschen) die Fähigkeit, regelmäßige Veränderungen in ihrer Umwelt vorherzusehen und rechtzeitig darauf zu reagieren. Das verschafft ihnen einen Überlebensvorteil. Und so überrascht es nicht, dass die Evolution eng mit der Entwicklung von biologischen Rhythmen verbunden ist.

Licht als Zeitgeber

Da die äußere Ursache der circadianen Rhythmik die Eigenrotation unseres Planeten ist, fungiert als augenfälligster äußerer Rhythmusgeber der Wechsel der Beleuchtungsintensität der Erde. Dieser Schrittmacher wird im visuellen System erkannt, teilweise auch der sich ändernde Sonnenstand.

Licht ist vermutlich der Zeitgeber, dessen Wirkung am universellsten ist. Beim Menschen führt Licht am subjektiven Abend und in der subjektiven Nacht zu einer Verlangsamung der Periode der inneren Uhr, während Licht in den frühen Morgenstunden eine Beschleunigung derselben verursacht. Licht fungiert als Zeitgeber in nahezu allen untersuchten Organismen, einschließlich solcher, die in ständiger Dunkelheit leben. Der Organismus reagiert auf Licht in der Umgebung mit einem lichtempfindlichen Pigment, die es entweder in der Netzhaut (bei Wirbeltieren) oder in anderen Zellen (bei Insekten und Pflanzen) gibt.

 

Circadiane Rhythmik beim Menschen

Die circadiane Rhythmik steuert oder beeinflusst bei Menschen unter anderem den Schlaf-Wach-Rhythmus, die Herzfrequenz, den Blutdruck, die Körpertemperatur, den Hormonspiegel (z. B. Cortison und Insulin), die Konzentration von Immunzellen im Blut und deren Einwanderung in andere Gewebe. Die Gluconeogenese, die Fettresorption im Darm und viele weitere Stoffwechselfunktionen werden von der circadianen Uhr beeinflusst, ebenso die kognitive Leistungsfähigkeit.

Zusammenhang mit Krankheiten

Die innere Uhr beeinflusst den Verlauf von kardiovaskulären Erkrankungen wie Atherosklerose.  Weiter zeigt sich sowohl durch epidemiologische Untersuchungen[39] als auch durch experimentelle Arbeiten, dass circadiane Rhythmen einen Einfluss auf die Entstehung bzw. Prävention von Krebserkrankungen haben. Schichtarbeiter leiden durch die Störung des Tagesrhythmus unter metabolischem Stress – ein Risikofaktor unter anderem für die Entstehung von Diabetes mellitus und Übergewicht.

Neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, ALS und Chorea Huntington gehen oft schon früh im Krankheitsverlauf mit Störungen circadianer Rhythmen einher. Auch bei vielen psychiatrischen Erkrankungen ist der Schlaf-Wach Rhythmus gestört, und Störungen des circadianen Systems sind ein Risikofaktor für psychiatrische Erkrankungen. Ein dauerhaft gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus, etwa bei Schichtarbeit, bzw. Lichtmangel kann zu Schlaf- und Essstörungen, Energielosigkeit und Depressionen führen.

Im Jahr 2018 stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Licht in der Nacht als wahrscheinlich krebserregend (Gruppe 2A) ein (IARC 2019).

Aus einer Studie an Mäusen ging hervor, dass mehr als die Hälfte der 100 meistverkauften Medikamente in den USA auf Proteine wirken, die (in Mäusen) einer circadianen Steuerung unterliegen.

 

Licht zur falschen Zeit (Lichtverschmutzung) und ihre fatalen Folgen für Tiere

Eine Auswahl von Veränderungen der Biologie von Tieren durch Licht zeigt die nachfolgende Aufstellung:

1) Fehlverhalten bei der Orientierung durch Störungen von Wanderungszügen, durch permanente Punktorientierung („Fesseleffekt“) an Lichtquellen, durch „Leitplankeneffekte“ von Lichterketten, durch Flugkollisionen mit großen beleuchteten Bauwerken,

2) Störung der Fortpflanzung durch fehlgeleitete Kommunikation der Geschlechter,

3) Störung der Nahrungsbiologie durch Fehlverhalten bei der Nahrungssuche,

4) Populationsverluste durch permanente Ausfälle an Individuen unmittelbar an den Leuchten oder in ihrem Umfeld (Staubsaugereffekt),

5) Störungen im Hormonhaushalt,

6) Störungen in der Biorhythmik (im Tagesablauf und saisonal),

7) Negative Energiebilanz.

In der Summe ist zu erwarten, dass all diese Effekte zu einer kontinuierlichen Schwächung von Tiergemeinschaften und Populationen führen.

 

Und auch für die Pflanzen:

Bei Pflanzen nehmen Photorezeptoren das Licht wahr und steuern dadurch Prozesse wie das Stellen der inneren Uhr, Samenkeimung, Stängelwachstum, Blattausdehnung, Übergang vom vegetativen in den Blühstatus, Blütenentwicklung, Fruchtentwicklung und Alterung. Neben dieser jahreszeitlichen Rhythmik lässt sich auch ein Tagesrhythmus, beispielsweise in der Atmungsaktivität und im zellulären und organismischen Stofftransport, erkennen. Die entscheidende Bedeutung von Belichtungszeitpunkt und -dauer für Pflanzen kann in Versuchen gezeigt werden: Im Dauerlicht (24 h) erlahmt das Photosynthesevermögen bei manchen Arten. Störlicht in der Mitte der Dunkelphase kann bei den einen Pflanzen die Blütenbildung verhindern, während bei anderen die optimale Blütenbildung anregt wird.
Künstliches Licht stört nachtaktive Insekten beim Bestäuben. Wie eine Studie zeigt, besuchen Nachtfalter & Co vom Licht beschienene Pflanzen nachts viel seltener als im Dunkeln stehende. Dieser Verlust der nächtlichen Bestäubungsleistung kann offenbar auch nicht durch tagaktive Bestäuber kompensiert werden. Als Folge ist die Fortpflanzung der betroffenen Pflanzen stark beeinträchtigt – sie bilden weniger Samen und Früchte.

 

Die Beleuchtung in der Nacht kann sich nicht nur auf einzelne Arten, sondern sogar auf ganze Ökosysteme auswirken.

Das belegen einige Studien an Seen: Normalerweise steigen Wasserflöhe und anderes Zooplankton im Schutz der Dunkelheit vom Boden der Gewässer Richtung Oberfläche auf, um dort Algen und Phytoplankton zu fressen. Werfen aber Lampen ihr Licht auf die Wasseroberfläche, so steigen weniger Wasserflöhe auf. Sie scheuen das Licht und die Feinde, die sie in der freien Wassersäule leicht fressen können.

Lichtmangel

führt bei Pflanzen unmittelbar zu Veränderungen: Schon nach 30 Minuten Lichtmangel reagieren Pflanzen radikal. Sie schalten hunderte von Genen ab oder an und verändern dabei nicht nur ihre Photosyntheseaktivität, sondern auch ihren ganzen Stoffwechsel. Bei länger bestehendem oder dauerhaften Mangel verkümmernd lichthungrige Pflanzen wie Gras, junge wachsende Pflanzen "vergeilen", Krankheiten und Absterben sind weitere Folgen.

Unter Vergeilung (Etiolment) versteht man das Wachstum einer Pflanze unter Lichtmangel. Merkmale etioliert gewachsener Pflanzen sind:

  • Fast ausschließlich Investition in oberirdisches Längenwachstum
    • Wurzeln werden kaum entwickelt
    • Streckung des Hypocotyls durch Verlängerung der Zellen
  • Hypocotylhaken bleibt geschlossen
  • Kotyledonen entwickeln sich nicht
  • Kaum Bildung von Leit- und Festigungsgewebe
  • Lange Internodien

 


Quellen mit weiteren Informationen:

Infoseite  Lichtverschmutzung   http://www.lichtverschmutzung.de/        Lichtverschmutzungskarte  https://www.lightpollutionmap.info  

Bundestag - Bericht  Technikfolgenabschätzung (TA) / Lichtverschmutzung – Ausmaß, gesellschaftliche und ökologische / Auswirkungen sowie Handlungsansätze https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/224/1922433.pdf 

Umwelt.NRW Thema Licht: https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/licht

LANUV Info 42:Künstliche Außenbeleuchtung -Tipps zur Vermeidung und Verminderungstörender Lichtimmissionen  https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info42_Lichtverschmutzung_2017_WEB-gesichert.pdf


Störung des Biorhythmus durch Licht (zur falschen Zeit)

Sonderseite LICHT des Umweltministeriums NRW: https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/licht

https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/schlaf/zeitrhythmus_des_menschen/index.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Circadiane_Rhythmik

https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtverschmutzung

https://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/GEDAECHTNIS/Biorhythmen.shtml

https://www.spektrum.de/lexikon/biologie-kompakt/lichtverschmutzung-und-ihre-fatalen-folgen-fuer-tiere/7024

https://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/artenschutz/himmelsstrahler/HF_sections/content/ZZlNEqP2HgAxfR/ZZlNEvGfRoqJap/AuswirkungenNachtlicht_SWILD_2007.pdf

https://www.bund-sh.de/stadtnatur/lichtverschmutzung/

http://liga-vogelschutz.org/fataler-einfluss-kuenstliche-lichtquellen-auf-zugvoegel/

https://www.scinexx.de/news/biowissen/kuenstliches-licht-stoert-bestaeubung/

https://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article116062486/Die-Natur-leidet-unter-der-dunklen-Seite-des-Lichts.html

→ taz vom 8.8.2024 - Folgen von Lichtverschmutzung: Insekten verschmähen Blätter | Durchgängig eingeschaltete Straßenlampen machen Blätter härter und für Insekten ungenießbar. Darunter könnte die Nahrungskette leiden.  https://taz.de/Folgen-von-Lichtverschmutzung/!6028773/

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Lichtmangel-/Schatten-Folgen

https://www.scinexx.de/news/biowissen/pflanzen-nach-30-minuten-lichtmangel-wird-umgeschaltet/

https://www.online.uni-marburg.de/botanik/nutzpflanzen/lukas_lehnert/einleitung.htm

http://www1.biologie.uni-hamburg.de/b-online/d30/30b.htm

https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/lichtstress/39265

https://neuelandschaft.de/artikel/schattentoleranz-als-kriterium-der-baumartenwahl-pflanzungen-in-haeuserschluchten-aelteren-parkanlagen-und-alleen-12107.html

https://www.dwd.de/DE/leistungen/inkas/textbausteine/anp_mssnhmn/intro_anp_mssnhmn.html

https://www.gc-hubbelrath.de/der-club/naturschutz/wachstumsfaktor-licht-voraussetzung-fuer-einen-gesunden-rasen/

 

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/126-ueber-den-verlust-der-nacht-und-die-bedeutung-der-dunkelheit

 

Renaturierung einer Ackerfläche

 

Projekt

Verhinderung der industriellen Überbauung einer Ackerflächeam Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums (BBP 239), Vorschlag zur Renaturierung der Fläche und Zuschlag zum Naturschutzgebietes

VORHER

Vielfältige Baumaßnahmen und -vorhaben verkleinern und gefährden aktuell das Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums. Verlust und Versiegelung von Naturflächen, Abholzung großer Baumbestände, zunehmende Belastung durch Verkehr zu Land und Wasser bedrohen die Lebewesen dieses einzigartigen Naturschutzgebietes. Möglichkeiten zum Ausgleich bereits durchgeführter bzw. genehmigter belastender Maßnahmen im Lippemündungsraum sind stark begrenzt.

 

Aus diesem Grund fordern wir von Stadt und Kreis Wesel die Beendigung des Bauvorhaben auf der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße in Lippedorf. Wir schlagen vor, diese zu renaturieren und dem angrenzenden Naturschutzgebiet zu zuschlagen, wenigstens jedoch sie weiter als Ackerfläche zu nutzen.

 

Details des Antrags an den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel können unserem hier hinterlegten Schreiben vom 10. November 2020 entnommen werden:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/20201110_Antrag-Bauplan-239.pdf

 

Die Antworten vom Rat der Stadt Wesel und vom Landrat werden wir hier ebenfalls veröffentlichen.

 

Verweis: Problematik Flächenverbrauch und Versiegelung:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2 

 

Antworten:

SPD vom 17. November 2020:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/SPD_Antwort_2020_11_17.pdf

Stadt Wesel, die Bürgermeisterin vom 26. November 2020:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/BBP239_AntwortBM20201126.pdf

Verweis: Bezug im Schreiben der Bürgermeisterin auf die Beschlussfassung in der `Ratssitzung vom : 4.3.2020: http://ratsinfo.wesel.de/bi/to0050.asp?__ktonr=18421

Anlage 08 Begründung Teil B Umweltbericht: http://ratsinfo.wesel.de/bi/getfile.asp?id=50310&type=do& inkl. Karten, die eine Überbauung des Landschaftsschutzgebietes aufweisen

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MÄRZ 2022

Es werden nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen -

der "MUTTER" Boden wird tiefgreifend und flächig entfernt und durch toten, verdichteten Schotter ersetzt

hier wird auf lange Sicht kein Leben mehr Fuß fassen können 

Bauherr und Betreiber des neuen Betriebsstandortes  -  das Weseler Unternehmen Erdbohr https://erdbohr.de/

 

November 2022 : Im Gegensatz zum erklärten Ziel im Zukunftsvertrag NRW, die Lichtverschmutzung zu reduzieren: bei Nacht großflächige, mehr als taghelle Beleuchtung

 

Herbst 2023 - großflächige Bestrahlung, Abstrahlung in die Umgebung, Fassadenbeleuchtung

→ Infomationen zu rechtlichen Vorgaben bzgl. der Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung in NRW : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/115-neue-gefaehrdung-von-fledermaeusen-voegeln-und-insekten-im-naturschutzgebiet-der-lippemuendungsregion-durch-naechtliche-lichtverschmutzung 

 

 

→  Frühjahr 2024 : die nächtliche Beleuchtung wurde deutlich reduziert DANKE

 

 

Sommer 2022 - aus dem ZUKUNFTSVERTRAG für Nordrhein-Westfalen

Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7

 

Naturschutz

1432

1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir

1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die

1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

1436

1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen

1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen.Dazu werden wir

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31

1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte

1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen

1441 Lichtverschmutzung.Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen

1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der

1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir

1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebietedurch

1445 bessere Kompensation vorantreibenund die Akteure an einem Runden Tisch zur

1446 Artenvielfalt zusammenbringen.Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-

1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir

1448 ausbauen.

1449

1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch

1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in

1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt

1453 umzusetzen.

1454

1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt

1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche

1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität

1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit

1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch

1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.

1461

1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.

1463

1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.

1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement

1466 betreiben.

1467

1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen

1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir

1470 über 2023 hinaus fortführen.

1471

1472 Wasser

1473

1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft

1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir

1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in

1477 Nordrhein-Westfalen aus.

1478

1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine

1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die

1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.

1482

1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des

1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.

1485

1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,

1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.

1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.32

1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die

1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und

1491 Zielkonflikte zu klären.

1492

1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden

1494 beraten und fördern.

1495

1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des

1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam

1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen

1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinieund wollen das

1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.

1501

1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung

1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.

1504

1505 Klimaanpassung

1506

1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalenwar in den letzten Jahren

1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle

1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen.Ländliche und urbane Räume

1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-

1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur

1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.

1513

1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die

1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierungund

1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem

1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible

1518 Stadtplanung prüfen.

1519

1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von

1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und

1522 Gemeinden werden wir erhöhen.

1523

1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der

1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher

1526 Flächen entwickeln und fördern.

1527

1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im

1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.

1530

1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung

1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.

1533

1534 Flächenverbrauch

1535

1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener

1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling,die bessere finanzielle Ausstattung

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.33

1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die

1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.

1541

1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen

1543 gilt.Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen

1544 Landwirtschaft einführen.

1545

1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

1547 flächensparend gestalten.

...

1581 Emissions- und Strahlenschutz

1582

1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter

1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise

1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern.Das Messstellennetz wollen wir auf

1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten

1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.


...

1749 Rad- und Fußverkehr

1750

1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-

1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung

1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden

1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur

1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,

1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden

1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende

1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf

1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.

1760

1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst

1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu

1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen

1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan

1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und

1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,

1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch

1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für

1769 den Radverkehr ertüchtigen.

1770

1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die

1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei

1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine

1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.

1775

1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir

1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“

1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen.Die personellen Ressourcen zur

1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein

1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.

1781

1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler

1783 Radwegenetzeund erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,

1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau

1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die

1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und

1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von

1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung

1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir

1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.38

1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur

1792 vermittelt werden.

1793

1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der

1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten

1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.

1797

1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und

1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm

1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen

1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und

1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir

1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege

1804 vermeiden.

1805

1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns

1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir

1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.

1809

1810 Straßenverkehr

1811

1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die

1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf

1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und

1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.

1816

1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die

1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ortbedeutet saubere

1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und

1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr

1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.

1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,

1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer

1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort

1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den

1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und

1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu

1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser

1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin

1830 keine neuen Planungen aufgenommen.

1831

1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt

1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir

1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim

1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf

1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden

1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.

1838

1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass

1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.39

1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen

1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es

1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.

1845

1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen

1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die

1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die

1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und

1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-

1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen

1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-

1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern

1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf

1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.

1856

1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere

1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die

1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer

1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und

1861 Anwohnern führen.

1862

1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den

1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.

1865

1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und

1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der

1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin

1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden

1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land

1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen

1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang

1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für

1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-

1875 und Bezahlsystem einsetzen.

1876

1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten

1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.

1879

1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen

1881

1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein

1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den

1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und

1885 Wasserstraße verlagern.

1886

1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch

1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere

1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter

1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-

1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.

1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.40

1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet

1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.

1895

1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und

1897 die Digitalisierung des Schienensystems,die Modernisierung von Güterbahnhöfen und

1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu

1899 bekommen.Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte

1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des

1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine

1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe

1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber

1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner

1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden

1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.

1907

1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für

1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie

1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,

1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein

1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und

1913 Logistik bleibt.

1914

1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die

1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im

1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.

1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche

1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die

1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken

1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in

1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und

1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen

1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die

1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und

1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.

1927

 


 

2053 7. Raumordnung – Landesplanung

2054

2055 Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein-Westfalen auf

2056 unterschiedliche Weise. Unser Ziel ist es, Chancen zu ergreifen und Brüche zu

2057 vermeiden. Um dem gerecht zu werden, prüfen wir den Aufbau einer

2058 Transformationsagentur. Wir stellen dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm

2059 die notwendigen Mittel zur Verfügung, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-

2060 Gemeinschaftsaufgabe vollumfänglich nutzen zu können. Wir unterstützen Netzwerke

2061 wie „it´s OWL“.

2062

2063 Wir sehen die Vielfalt unseres Landes als Ressource, um eine differenzierte räumliche

2064 bzw. regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und mit

2065 entsprechenden Schwerpunkten und Strategien zu ermöglichen.

2066

2067 Unser Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräumen

2068 unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Leitend ist das klimaneutrale

2069 Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die

2070 natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und

2071 Wohnstandort sichert,die Funktion von Landwirtschaft und Forstwirtschaft

2072 weitestgehend erhält und angemessene Gestaltungsmöglichkeiten für kommende

2073 Generationenin den Regionen bewahrt. Im Besonderen sollen die ländlichen Räume

2074 als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und

2075 entwickelt werden.

2076

2077 Insbesondere Räume, deren Lebensverhältnisse im Verhältnis zum

2078 Landesdurchschnitt Aufholbedarf haben, möchten wir in ihren

2079 Entwicklungsvoraussetzungen stärken. Dafür müssen wir in der Landesplanung

2080 flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden. Wir wollen Möglichkeiten des

2081 konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparenund Entwicklungsmöglichkeiten

2082 schaffen. Gleichzeitig wollen wir durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte und

2083 attraktive, klimaresiliente ländliche Räume. Wir werden unter Einbeziehung der

2084 Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und

2085 flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und

2086 Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.

2087

2088 Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren

2089 Beschleunigung ermöglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer

2090 Ermöglichungsplanung. Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in

2091 ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit

2092 landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der

2093 dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.

2094 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.44

2095 Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und

2096 umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.

2097

2098 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

2099 sein.Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und

2100 perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu

2101 werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen.Dazu gehören

2102 flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und

2103 Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des

2104 Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der

2105 Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter

2106 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

2107 flächensparend gestalten.

2108

2109 Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die

2110 Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige

2111 Standortentwicklung. Wir wollen sicherstellen, dass neue Gewerbe- und

2112 Industriegebiete zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten

2113 entwickelt werden.

2114

2115 Um die Transformation erfolgreich bewältigen zu können, ist eine effizientere Nutzung

2116 von Flächen unumgänglich. Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und

2117 freiwerdender Flächen höchste Priorität. Hierzu prüfen wir die Einführung eines

2118 Handels mit Flächenzertifikaten und etablieren eine Brachflächenreaktivierung unter

2119 Zuhilfenahme des „Grundstückfonds NRW“ und des Abbaus von

2120 Nutzungsrestriktionen.

2121

2122 Wir evaluieren die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und entwickeln

2123 diese weiter, z. B. in Richtung eines klaren Ökopunktesystems beim

2124 Flächenverbrauch. Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im

2125 Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der

2126 naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung

2127 ökologischer Qualität weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll

2128 diversifiziert werden, u. a. mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächensowie

2129 Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und

2130 Umweltschutzprojekte.

2131

2132 Wir wollen die Erneuerbaren Energien landesweit ausbauen und dafür die Grundlage

2133 schaffen. Wir prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht

2134 auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen

2135 angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der

2136 Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben,

2137 zukünftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden

2138 das Ergebnis im Landesentwicklungsplan umsetzen.

2139

2140 Insbesondere die vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen auch

2141 Transformationsflächen. Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für

2142 landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für derartige bedeutende

2143 Nutzungen gesichert. Wir prüfen die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher

2144 Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe. Dabei wird auch

2145 ein interkommunaler Ansatz geprüft.

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.45

2146

2147 Wir prüfen, ob große Ansiedlungen, die im landesweiten Interesse sind, nicht auf den

2148 Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.

2149

2150 Gleichzeitig möchten wir den wertvollen Freiraum erhalten, aktiv fortentwickeln und

2151 vernetzen. Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es

2152 zu schützen gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein

2153 Planzeichen Landwirtschaft einführen. Vorsorgenden Hochwasserschutz werden wir

2154 als Grundsatz in den LEP aufnehmen.

2155

2156 Um die Regionen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer unterschiedlichen

2157 regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte zu unterstützen, werden wir mit den

2158 Regionen in einen Austausch eintreten und diese und sektorielle Teilkonzepte zur

2159 Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben bedarfsgerecht fördern.

2160 Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Entwicklungsstrategien und -

2161 konzepte können als Umsetzungsscharniere in der Landes- bzw. Regionalplanung

2162 wertvolle Instrumente darstellen.

2163

2164 Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen.

2165 Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring

2166 („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht

2167 und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden.Bestehende Lagerstätten

2168 unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal

2169 ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume

2170 beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.

2171

2172 Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument

2173 umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und

2174 Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen

2175 generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024

2176 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.

2177

2178 Wir werden das Baustoffrecycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und

2179 Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial konsequent

2180 beseitigen. Um den Einsatz von Recyclingrohstoffen zu erhöhen, werden wir eine

2181 Studie zum verbesserten praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen in

2182 Auftrag geben. Durch ein Modellvorhaben werden wir praxisorientierte Erkenntnisse

2183 zum Deponierückbau und -recycling gewinnen.

2184

2185 Wir wollen die Landesverwaltung zum Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und

2186 Recycling machen. Gemeinsam mit unseren Bemühungen um die Förderung des

2187 Einsatzes alternativer Baustoffe ermöglichen wir so einen verbindlichen

2188 Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und

2189 Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen.

...

UPDATEs und weitergehende Informationen zu politischen Plänen und statements

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :

Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen....

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

 

 

 

 

 

Video Empfehlung : ZDF - Terra X - Anthropozän - Das Zeitalter des Menschen / August 2020

ZDF - Terra X  - Anthropozän - Das Zeitalter des Menschen:

 

Wie wir Menschen das Gesicht der Erde verändert haben, wie wir es verändern

und was wir tun müssen, um sie und uns zu retten.


Eine eindrucksvolle und denkwürdige Dokumentationsserie, die uns klar macht, wie schön, einzigartig und verletzlich unsere Erde ist, und daß wir Gefahr laufen, sie für uns zu verlieren, wenn wir jetzt nicht umdenken.

 

"Über Jahrmilliarden formten die Elemente Feuer, Wasser und Luft die Erde – bis der Mensch den Planeten innerhalb kürzester Zeit gravierend veränderte. Wissenschaftler sprechen heute vom Anthropozän, dem Zeitalter des Menschen.

Das Anthropozän steht in einer Reihe von geologischen Erdzeitaltern, die Millionen Jahre währten und deren Namen in unseren Köpfen mit Dinosauriern oder plattentektonischen Verschiebungen verbunden sind. Kann es wirklich sein, dass eine Zeitspanne, die gerade erst wenige Jahrtausende, Jahrhunderte und Jahre abdeckt, tatsächlich ähnlich verändernd für unseren Planeten ist? Ja, sie ist es.

Drei Elemente im Fokus: Erde, Wasser, Luft

Denn die Menschheit hat die Erde geformt, spätestens seit ihrer Sesshaftwerdung. Ab etwa 10.000 vor Christus beginnen die Menschen, den Boden zu bearbeiten, sich nicht mehr mit dem zu begnügen, was die Natur ohnehin abwirft. Sie graben das Erdreich um, sie pflanzen an, sie verstehen, wodurch ein Boden fruchtbarer wird. Sie leiten Wasser um und graben Brunnen, um es aus der Tiefe heraufzuholen. Und sie setzen die Macht des Feuers ein, um ihr Leben angenehmer zu machen. All das verändert die drei Elemente, nach denen wir unsere Sendereihe gegliedert haben: Erde, Wasser und Luft.

 

Unser Moderator Dirk Steffens nimmt die Zuschauer mit auf die Reise durch eine Geschichte der Menschheit, wie es sie im Fernsehen noch nicht gegeben hat. Aufstieg und Fall von Imperien, Migrationen oder Erfindungen – sie alle werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Zustand der Natur der Erde untersucht. Mit überraschenden Erkenntnissen, deren gravierendste wohl diese ist: Krisenzeiten der menschlichen Zivilisation, wie andauernde Kriegsphasen oder Rückgänge im Bevölkerungswachstum, waren stets Zeiten, in denen sich die Natur erholte. Doch der Schluss, dass humaner Fortschritt und Umwelt sich einfach nicht vertragen, wäre zu früh gezogen.

 

Massiver Fußabdruck des Menschen

Die akademische Definition des Anthropozäns setzt dessen Beginn in der Regel in der Mitte des 20. Jahrhunderts an, der Zeit, in der die Menschheit exponentiell zu wachsen begann. Wir gehen noch weiter zurück, denn die Menschen haben schon viel früher angefangen, ihre Umgebung so zu formen, wie es ihrem Wohlergehen nützte. Sie brauchten Nahrung, Wasser, Wärme, später Schiffe und Fuhrwerke oder Bauwerke, die Schutz vor wilden Tieren oder Naturgewalten boten. All das hinterließ Spuren – schon früh. So ist die Abholzung der Mittelmeerregionen ein Erbe der Römer. In Eisbohrkernen der Arktis lassen sich Bleispuren in der Luft bereits für die Antike nachweisen, verursacht von Erzverhüttungen, die die Menschen bereits damals in größerem Stil betrieben. Und was als zarte Spur zunächst kaum zu lesen ist, wird über die Jahrhunderte mit der stetig wachsenden Weltbevölkerung deutlicher und deutlicher, bis es sich heute zu einem massiven Fußabdruck des Menschen entwickelt hat, unter dem der Planet zu kollabieren droht.

 

Bald acht Milliarden Menschen bevölkern eine Erde, auf der die Technosphäre, also alles, was der Mensch geschaffen hat, die Biosphäre bereits an Gewicht übertrifft. In vielerlei Hinsicht ist das ein Segen – der ein sicheres und komfortables Leben für viele Menschen bedeutet. In vielerlei Hinsicht ist es aber auch eine Katastrophe, von der der viel besprochene Klimawandel aufgrund des ansteigenden CO2-Gehaltes in der Luft sogar nur eine Komponente ist. Der Rückgang der Artenvielfaltist eine weitere, und am Ende könnten die Auswirkungen die Art treffen, die das Anthropozän herbeigeführt hat: Die Menschheit selbst.

 

Gute Absichten mit späten Folgen

In den drei Folgen "Erde", "Luft" und "Wasser" schildert unsere Sendereihe, wie die Menschheit sich die Erde untertan gemacht hat. Die Reihe klagt nicht an, denn die allermeisten Entwicklungen beabsichtigten das Gute – eine Verbesserung der eigenen Lebensbedingungen. So führt kein gerader Weg von dem Agrarwissenschaftler Jethro Tull, dem Erfinder der ersten Sämaschine am Anfang des 18. Jahrhunderts, zu den landwirtschaftlichen Monokulturen der Neuzeit. Es war auch nicht absehbar, dass die Verwendung des Kunststoffes Zelluloid im Jahre 1869 als widerstandfähiger Ersatz für Elfenbein bei Billardkugeln letztlich zusammen mit anderen Kunststoffen zur Vermüllung der Weltmeere führen würde. Und die Erkenntnis, dass Öl und Kohle die heimische Stube erwärmen konnten, implizierte noch nicht, dass die Atmosphäre sich damit dauerhaft aufheizen würde.


Die Menschheit ist unzählige einzelne Schritte gegangen und dabei größer und größer geworden. Und scheint nun an einem Punkt angekommen zu sein, an dem es nur mit dem Blick auf die Konsequenzen des eigenen Tuns weitergehen kann. Doch womöglich ist es der gleiche Erfindergeist der Menschen, der hier den Ausweg zeigt. Überall auf der Welt wird nach Alternativen gesucht, wie bis zu elf Milliarden Menschen – denn mehr werden es nach aktuellen Prognosen nicht werden – auf der Erde und im Einklang mit der Erde leben können. Unsere Reihe zeigt viele davon auf: weltweite Aufforstungsprojekte, regenerative Energien oder neue Wege zur Abfallvermeidung. Es ist keineswegs naiv, daran zu glauben, dass es solche Wege geben kann. Und dass das Anthropozän für die Menschen nicht zum letzten Erdzeitalter werden wird.

Die Folgen:

1.Erde

In der Folge "Erde" steht die Landwirtschaft im Vordergrund. Als die Menschen in der Jungsteinzeit sesshaft wurden, Ackerbau und Viehzucht betrieben, setzten sie damit einen Prozess in Gang, der das Gesicht der Welt ein für alle Mal veränderte.

https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen-erde-mit-dirk-steffens-100.html

Video-Download - mittlere Qualität: https://downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/20/03/200308_anthropozaen_erde_tex/3/200308_anthropozaen_erde_tex_1628k_p13v15.mp4

 

2. Luft

Die Folge "Luft" dreht sich um die lange Geschichte menschlicher Veränderung der Erdatmosphäre. Der von Menschen verursachte Klimawandel hat sich seit dem 2. Weltkrieg enorm beschleunigt, aber das Phänomen der Luftverschmutzung reicht viel weiter zurück.

https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen-luft-mit-dirk-steffens-100.html

Video-Download - mittlere Qualität: https://downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/20/03/200315_anthropozaen_luft_tex/5/200315_anthropozaen_luft_tex_1628k_p13v15.mp4

 

3. Wasser

Die Folge "Wasser" zeigt, wie sehr das scheinbar unerschöpfliche Element, von dem alles Leben auf der Erde abhängt, durch menschlichen Einfluss verändert wurde. Wir verschmutzen es, bauen Landschaften um und greifen damit in wichtige Naturkreisläufe ein.

https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen-wasser-mit-dirk-steffens-100.html

Video-Download - mittlere Qualität: https://downloadzdf-a.akamaihd.net/mp4/zdf/20/03/200322_anthropozaen_wasser_tex/3/200322_anthropozaen_wasser_tex_1628k_p13v15.mp4

 

Quelle / Trailer zur Serie  https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen-trailer-100.html

 

 

Nachträge

Food in the Anthropocene: the EAT–Lancet Commission on healthy diets from sustainable food systems: https://www.thelancet.com/commissions/EAT

über Eine überschätzte Spezies | Doku Reupload | ARTE: https://www.youtube.com/watch?v=N3xjGxqKpwM

Buchempfehlung 

Matthias Glaubrecht    -    Die Rache des Pangolin
Wild gewordene Pandemien und der Schutz der Artenvielfalt

Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zeigt, wie die Vernichtung natürlicher Lebensräume und der Artenvielfalt mit Seuchen zusammenhängt und warum es sinnvoller ist, gegen die Zerstörung der Natur zu kämpfen anstatt gegen ein Virus.

Viren haben schon immer die Menschheit beeinflusst – und neuerdings schafft der Mensch selbst die Voraussetzungen für neue Infektionskrankheiten. Weil wir die Welt verändern, lösen wir Pandemien aus, die wir dann nicht mehr beherrschen. Denn weltweit schlummern in Tieren – vom Pangolin bis zur Pute, von Fledermäusen bis zu Rindern – zahllose Erreger, die auch Menschen infizieren. Unsere globalisierte, immer dichter von Menschen besiedelte Welt macht es zunehmend wahrscheinlich, dass dadurch bald noch gefährlichere Pandemien verursacht werden ‒ weil die Wildnis zerstört wird, riesige Flächen entwaldet werden und durch Jagd und Wilderei, weltweiten Handel und Schmuggel, aber auch unsere Nutztierhaltung neue Krankheiten zu uns gelangen.

Deshalb darf unsere Aufmerksamkeit nicht allein dem Wettlauf um immer neue Impfstoffe gelten; wir müssen uns vielmehr dringend dem Schutz von Natur und Artenvielfalt widmen. Es wird Zeit, für künftige Pandemien zu lernen und unseren Krieg gegen die Natur zu beenden. 

Buchdetails

Genre Naturwissenschaften/Popular Science
Verlag Ullstein Hardcover
Einbandart Hardcover mit Schutzumschlag  / auch als Ebook (u.a. Kindle) 
Seitenanzahl 640 Seiten
ISBN 9783550201417
Erscheinungstag 24.11.2022
Preise DE 29,99 €, AT 30,90 €

https://www.ullstein.de/werke/die-rache-des-pangolin/hardcover/9783550201417  |  https://www.amazon.de/Die-Rache-Pangolin-gewordene-Artenvielfalt-ebook/dp/B09XFG997K

Rezension faz https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/matthias-glaubrechts-buch-die-rache-des-pangolin-18721081.html