Noch ist der Platz für eine Rast und Ruhe da. Schon steht der Erdwall, die Verfüllung der ehemaligen Naturschutzfläche ist längst geplant, wenn erst einmal die Kühlhallen für Nordfrost und das Logistikzentrum von Rhenus stehen, wird es hier keine Natur mehr geben.
Die Naturschutzfläche ist im Sommerhochwasser geflutet, die Wiesen so vollflächig gemäht, daß hier kein Platz zum Verweilen geblieben ist.
Die Auenwiesen von Lippedorf - ein Zufluchtsort, den heute auch Reiher und Störche gewählt haben.
die grünen Blätterfallen... / die Bäumewerden gefällt...
Abriss der B8 Strassenbrücke über der Betuwe Linie Anfang bis Mitte April 2023
Der Abriss beginnt am Samstag, den 1.4.2023
die Brücke wird mit schwerem Gerät, Bohrhämmern, Zangen zerkleinert. Die Bodenerschütterungen sind über hunderte von Metern noch in den Wohngebäuden zu bemerken. Die dumpfen Einzelschläge, teils in einer Häufigkeit von 4 pro Sekunde, überschreiten die Lautstärke von 100dB(A). Größere Staubentwicklung wird nicht ausreichend z.B. durch Besprühen mit Wasser abgefangen, der Staub verbreitet sich (s.u.) hunderte Meter in Windrichtung. Die Abbrucharbeiten werden auch in der Nacht und am Samstag/Sonntag durchgeführt.
→ Landesimmissionsschutzgesetz §9 Schutz der Nachtruhe
Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie
kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, von Baustellenbereich in die Umgebung. Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereiches kontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangarealfür durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...
Für den Bau des dritten Gleises auf der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Emmerich hat die Deutsche Bahn jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss - das ist laut der Weseler Stadtverwaltung im Prinzip die Baugenehmigung für das Vorhaben - für den Weseler Bauabschnitt ausgestellt. Der Beschluss liegt vom 26. April bis 9. Mai 2022 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten in Raum 364 (Rathausanbau) zur Einsicht aus.
In diesem Zeitraum kann der Planfeststellungsbeschluss auch vom heimischen Computer aus im Internet auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de gelesen werden. Nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses können von der Baumaßnahme Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.
Das Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für den Weseler Abschnitt war Ende Februar abgeschlossen worden – nachdem sich zuvor über Monate nicht viel bewegt hatte in Sachen Betuwe-Ausbau. Die Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht!“ kritisiert das verzögerte Vorgehen der Bahn. Für viele Anwohner sind vor allem die Fragen des Lärm- und Erschütterungsschutzes bisher ungeklärt.
In Wesel gibt es immer noch Lücken im geplanten Schallschutz zwischen dem Bahnhof und der Schillwiese, in Blumenkamp und Am Blaufuß
und im Lippemündungsbereich zwischen Wesel und Voerde Friedrichsfeld...
für den Lippemündungsraum wichtige Dokumente sind:
04-221302_4_22_VA_UP_001_0_1_Deckbl_20180731
04-221303_4_22_VA_SS_001_0_1_Deckbl_20180731
04-221304_Betroffenheiten_Deckbl_1_20180731
05-221302_4_22_VA_UP_001_1_1_Deckbl_20180731
05-221303_4_22_VA_SS_001_1_1_Deckbl_20180731
06-221304_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731
06-221305_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731
08-221302_4_22_VA_UP_003_0_1_Deckbl_20180731
09-221302_4_22_VA_UP_003_1_1_Deckbl_20180731
22_05_01_Deckblatt
220302_Übersichtsplan_001
220501_Änderungsprotokol
220501_Lageplan_001
220501_Lageplan_002
220501_Lageplan_003
220501_Lageplan_004
220501_Lageplan_005
221001_LBP_Erläuterungsbericht
221201_GUP_TeilA_Bericht_1
221202_GUP_TeilB_Bericht
221306_Variantenuntersuchung_rev130822
November 2022
Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen neben der Betuwe -Linie:
Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger
7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen
...
Schall und Avifauna
Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studieliefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zurBestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt.... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstreckesind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglichDauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderungdes Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignungfür einzelne Arten führen.Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al.(2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nichtunbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.
7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen
..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn füreinen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines dernachfolgend genannten Kriterien zutrifft:
• Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),
• Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),
In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).
Naturschutzgebiete
Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.
In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage undfachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.
..
NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)
Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.
DieBahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in derGebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt eswestlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft dieSchutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.
Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors.Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)
Landschaftsschutzgebiete
Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibungwerden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachteteSchutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.
Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dasLSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca.800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.
3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope
Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchGbzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.
GB 4305-214 / GB 4305-0027 Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.
Hierbeihandelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückigerVegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.
...
3.2.3 Biotopkataster
An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich imVorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:
...
• BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,
...
3.2.4 Biotopverbundflächen
An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und
besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.
Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:
•VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel,(großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),
Betrachtung der bedeutenden Biotope
Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näherbetrachtet, die sich
• im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und
• im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse
befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe derBahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich derBahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.
Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beidenSeiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegendhandelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ-lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist.Bedingt durch die Neugestaltungder Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst.Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oderdem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- undPflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) undGehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.
Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrassemehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur
Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2S86
Fläche
Nr.
Lage
Artenzahl
(wertgebend)
davon planungsre
levante Arten NRW
Bewertung
30-01
tlw.
Mischwald, mit Altholzanteil
12
8
mittel-hoch
31-01
Kanonenberge, Übungsgelän
de des THW
6
2
gering-mittel
31-02
tlw.
intensives Grünland, extensive
Feuchtwiese, westlich „Kano
nenberge“
4
2
hoch
31-03
tlw.
Einfamilienhaus-Siedlung
5
1
gering
32-01
Siedlungsbereich von Wesel
10
4
mittel
34-01
Friedhof, Wesel
2
1
gering
34-02
Bahnhofsgelände,
Ruderalflächen, Wesel
3
0
gering
35-01
Lippe-Auewiesen, Grünland
(extensiv & intensiv genutzt)
10
6
sehr hoch
36-01
Lippedorf
15
8
sehr hoch
37-01
tlw.
Siedlung Friedrichsfeld
11
5
mittel
WK-06
Lippeaue beidseitig der Brücke
0
0
-
...
4.1.2 Ingenieurbauwerke
Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2 S148
Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von3,80 m zum Gleis geplant.Im Bereich desBf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden.Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet.Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nichtreflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können.Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstandvon nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.
5.2.5 Schallschutzwände
Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der BebauungOberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue undder Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der BrückeSchermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5m.
- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -
5.3 Betriebsbedingte Wirkungen
5.3.1 Schienenverkehr
Schallemissionen und Schallausbreitung
Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird inder zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRYINFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,Eermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischenFahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.
Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:
• Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270
71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
• Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270
72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,
Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:
• Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270
71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
• Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270
71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270
69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279
Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜüber die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜHamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, möglichezukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.
Trennwirkung
Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkunggegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.
Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten undihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt derStrecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bisWesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten inmin pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:
• Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt
• Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt
Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.
Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebensozusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.
der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:
der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:
221306_Variantenuntersuchung_rev130822
S 91-95
15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203
Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.
Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmeninnerhalb des folgenden Bereiches untersucht:
von Bahn-km
bis Bahn-km
Länge
Lage
24,260
25,301
1041 m
parallel zu Strecke 2270
Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203
15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)
Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m überSchienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. DieKosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30Mio. €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle(6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21von 31) der Schutzfälle gelöst.
Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 mhohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.
15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)
Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhevon 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“-Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfallbetragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.
November 2022
Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:
Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger
17.6.2022 - im Landschaftsschutzgebiet der Fabrikstrasse in Lippedorf angrenzend an den Magenwiesen-Naturschutzgebietbereich wurde ein Auffang-Biotop für durch die Gleisarbeiten betroffene Amphibien eingerichtet. Das Gelände ist eingezäunt, der Zaun unten durch Folien abgedichtet, im Gelände Aufschüttung von Sand, Baumstamm- und Steinhaufen als Verstecke für die Amphibien.
Umfangreiche Baum- und Strauch-Vernichtungen durch Ab- und Ausreißen mit einem großen Bagger siehe Anfang des Beitrages
Ende Januar 2023
Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen > siehe Anfang der Seite
August 2023
Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen
ergänzende Informationen: Die nächtlichen Ruhestörungen finden jeweils an allen Tagen der Wochenenden statt, wenn sich die Bürger*innen von Lippedorf von der Arbeit erholen sollten
Bei den nächtlichen Abbruch- und Bau-arbeiten handelt es sich um folgende Tage:
Freitag, der 25.8.23 / Samstag, der 26.8.23 / Sonntag, der 27.8.23 / Montag , der 28.8.23 = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten
Freitag, der 1.9.23 / Samstag, der 2.9.23 / Sonntag, der 3.9.23 = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten
Donnerstag, 7.9.23 / Freitag, 8.9.23 / Samstag, 9.9.23 / Sonntag, 10.9.23 / Montag, 11.9.23 = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten
Die Bürger*innen können in ein Hotel flüchten, wenn Sie ihr Haus, ihre Wohnung allein lassen können und wollen....
die Tiere werden vergrämt und verlassen Lippedorf evt. für immer...
Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten
Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Datengrundlagen und Berechnungsmethoden der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/laermkartierung.
Über die Internetseite https://www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion die Ergebnisse der Lärmberechnung für einen spezifischen Standort anzeigen lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zur Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder weiterverarbeiten.
Erweiterung Hafen Emmelsum Sommer 2022 – 11.000 m2– 1,1 ha + 45.000 m2- 4,5 ha + 180.000 m2 - 18 ha (Greenfield Logistik Park Emmelsum) = 23,6ha
Weiterer Naturflächenverlust und Versiegelung durch Überbauung im Lippemündungsraum
Weiterer Ausbau zur internationalen Logistik-Drehscheibe „Deltaport - Rhein-Lippe-Hafen & Hafen Emmelsum“
Die Contargo GmbH & Co. KG hat im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens von der DeltaPort GmbH & Co. KG den Zuschlag für eine zusätzliche Fläche im Hafen Voerde-Emmelsum erhalten.
Auf der rund 11.000 Quadratmeter großen, an das Bestandsterminal der Contargo angrenzenden Fläche, wird in den kommenden Jahren das Container-Terminal erweitert und die Kaje um 130 m verlängert. Das Unternehmen will damit sein Dienstleistungsangebot am Niederrhein und im nördlichen Ruhrgebiet weiter ausbauen und mit der durch DeltaPort angestoßenen Entwicklung des Logistikstandortes, mit weiteren großen Ansiedlungen und daraus resultierenden Umschlagmengen, im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel Schritt halten. Zusätzliche Arbeitsplätze in der Region Durch die bereits vertraglich manifestierte Ansiedlung namhafter Logistikunternehmen auf rund 300.000 Quadratmetern wird der Logistikstandort im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel in den kommenden Jahren erweitert und es werden zusätzliche ca. 500 Arbeitsplätze in der Region geschaffen. „Die Vermarktung der zur Verfügung stehenden Flächen schreitet voran und wird demnächst abgeschlossen“, betont Andreas Stolte, Geschäftsführer der DeltaPort GmbH & Co. KG.
BEOS Logistics sichert sich ein 45.000 Quadratmeter (4,5 ha) großes Grundstück mit Hafenlage am Niederrhein
Emmelsum:BEOS Logistics, Member of Swiss Life Asset Managers, hat ein baureifes Grundstück am Hafen Emmelsum der Stadt Voerde am Niederrhein erworben. Auf einem ca. 45.000 qm großen Greenfield-Gelände in der Schleusenstraße entwickelt der Investor-Developer eine hochmoderne Logistikimmobilie mit zusammen mehr als 23.000 qm Mietfläche. Erworben hat BEOS Logistics das zu bebauende Areal von dem Hafenverbund DeltaPort. Die geplanten Baumaßnahmen sollen bis zum 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Artikel des BUND zum Naturflächenverbrauch im Lippemündungsraum vom 22.2.2023
Was vorher war:
Stadt Voerde - Der Bürgermeister- Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz 09.11.2021
64. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Hafen Emmelsum -
…Planungsziel ist die Erweiterung des Hafenstandortes „Hafen Emmelsum“ entsprechend der landesplanerischen Zielvorstellungen. Hierzu soll das am Westkai bestehende Containerterminal erweitert und um in unmittelbarer Nähe liegende hafenaffine Gewerbeflächen ergänzt werden. Für die geplante Hafenerweiterung wurde mit der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Voerde ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für zweckgebundene Nutzungen „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ festgelegt. Auf der nachfolgenden Ebene wurde mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG der Gewässerausbau umgesetzt. Dies umfasst insbesondere die Verlängerung der Kaimauer und die Herstellung einer Aufschüttung zur Gewinnung der Flächen für die Ansiedlung hafenaffinen Gewerbes bzw. hafenaffiner Industrie.
…
Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dieser Beteiligung lag das besondere Augenmerk auf der Bewertung der Betroffenheit naturschutzfachlicher Schutzgüter. Hierbei zeigte sich insbesondere die Inanspruchnahme von Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ als problematisch.
…
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Bebauungsplan Nr. 124 „Erweiterung Hafen Emmelsum“ aufstellen zu können. Insoweit ist der Zweck und sind die Ziele der Planung identisch mit denen des Bebauungsplans. Mit der Bauleitplanung für die Realisierung der geplanten Flächenerweiterung und der Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur des Hafen Emmelsum wird das Ziel verfolgt, bedarfs- und zeitgerecht neue bedarfsbezogene Containerumschlagskapazitäten im Verbund mit direkt angrenzenden Logistikflächen an einem ausbaufähigen Standort im Lippe-Mündungsraum zu schaffen, der qualitativ und quantitativ geeignet ist, den prognostizierten, langfristigen Anforderungen des Marktes an Containerhäfen gerecht zu werden. So wird dem im Rahmen der Fortschreibung des Hafenkonzeptes des Landes festgestelltem Flächenbedarf für containernahe Logistik in Nordrhein-Westfalen von rund 320 ha, für den nur in geringfügigem Maße Flächenreserven vorhanden sind, begegnet.
Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen ca. 7,3 ha nordwestlich angrenzende Erweiterungsflächen aus Flächen für die Landwirtschaft, ca. 0,2 ha für die Erweiterung der Kaianlage aus Flächen für die Wasserwirtschaft und ca. 0,05 ha für die Verlegung der Straße „Am Schied“ aus Gewerbliche Bauflächen, somit insgesamt ca. 7,6 ha Sonderbauflächen „Hafenorientiertes Gewerbe“ entwickelt werden. Im aktuellen FNP sind neben den Sonderbauflächen östlich und westlich des Hafenbeckens die Flächen der angrenzenden Aluminiumhütte als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Westlich finden sich Flächen für die Landwirtschaft, östlich Gewerbliche Bauflächen.
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Im Landesentwicklungsplan ist der der für NRW landesbedeutsamen öffentlich zugängliche Hafen „Hafen Emmelsum“ als Vorranggebiet festgelegt. In den zeichnerischen Darstellungen des LEP für Voerde und Wesel umfasst das Symbol „Landesbedeutsamer Hafen“ drei öffentlich zugängliche Häfen: Voerde / Wesel: Rhein-Lippe-Hafen, Stadthafen Wesel und Emmelsum.
Landesbedeutsame Häfen werden im Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen nach den folgenden Kriterien bestimmt: das Umschlagvolumen (> 2 Mio.t/Jahr), der wasserseitige Containerumschlag (> 50.000 TEU/Jahr), oder die besondere standortpolitische Bedeutung.
In diesen landesbedeutsamen Häfen sind zur Ansiedlung von hafenorientierten Wirtschaftsbetrieben die erforderlichen Standortpotenziale zu sichern und von der Regionalplanung in bedarfsgerechtem Umfang Hafenflächen und Flächen für hafenaffines Gewerbe festzulegen.
Die landesbedeutsamen Häfen sind als multimodale Güterverkehrszentren zu entwickeln und sollen ihre Flächen für hafenaffines Gewerbe vorhalten. Sie sind vor dem Heranrücken von Nutzungen zu schützen, die geeignet sind, die Hafennutzung einzuschränken.
Die Wasserstraßen und mit ihnen in funktionalem Zusammenhang stehende Flächen sind so zu entwickeln, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen im multimodalen Güterverkehr (Wasser, Schiene, Straße) angemessen erfüllen können.
Bei der Planung der Umschlagstandorte ist der Ausbau vorhandener Güterverteilzentren und Häfen der Entwicklung völlig neuer Standorte vorzuziehen ist. Dies dient zum einen einer Beschränkung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme und zum anderen der Möglichkeit, vorhandene Infrastrukturen und siedlungsräumliche Anbindungen nutzen zu können. Soweit erforderlich, sind neue Standorte so umweltverträglich und effizient wie möglich zu planen.
Die Bauleitplanung zum Hafen Emmelsum entspricht somit dem Grundsatz des Ausbaus vorhandener Häfen mit einer effizienten Ausnutzung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme.
Darüber hinaus stellt der LEP für das Plangebiet „Gebiet für den Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dar.
GEP 99 / Entwurf Regionalplan Ruhr
Gemäß Bekanntmachung der 81. Änderung des Regionalplans (für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99)) vom 23.08.2017 ist im Gebiet der Stadt Voerde für die angestrebte Hafenentwicklung insgesamt eine Fläche von etwa 42 ha (GIB) mit der Zweckbindung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ dargestellt worden. Zusätzlich wurde die Darstellung der Schienenwege verlängert, sodass diese nun in den Geltungsbereich der Sonderbauflächen „Hafenorientierte Betriebe“. Der allgemeine Freiraum und Agrarbereich mit regionalen Grünzug (ca. 11 ha), der Bereich zum Schutz der Natur (ca. 10 ha) und Überschwemmungsbereich sowie Flächen zur Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (ca. 2,6 ha) sind in ein GIB für zweckgebundenen Nutzungen mit der Zweckbindung „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ geändert worden.
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Gemäß den textlichen Festsetzungen sind innerhalb des am Hafen Emmelsum in Voerde festgelegten „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit der Zweckbestimmung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ Betriebe anzusiedeln, die dem Transport, der Lagerung und dem Umschlag von Gütern dienen und dabei auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind sowie zugehörige Verladeanlagen und Verwaltungsgebäude. Die Zweckbindung umfasst ausnahmsweise auch Betriebe, die der Weiterverarbeitung bzw. Produktveredlung dienen, sofern sie ebenfalls aus betrieblichen Gründen auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind.
Die festgelegte Zweckbindung für den Hafen Emmelsum in Voerde bezieht auch die Flächen der ansässigen Aluminiumhütte mit ein. Hier ergibt sich die Chance, bisher betriebsgebundene Erweiterungsflächen für Hafennutzungen bzw. hafenaffines Gewerbe zu akquirieren.
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Die für die Erweiterung des Hafen Emmelsum erforderlichen Flächen liegen in einem ökologisch wertvollen Überschwemmungsgebiet. Bei der durch Planfeststellung gem. § 68 WHG umzusetzenden Aufschüttung auf ein hochwasserfreies Niveau wird hier in den Retentionsraum des Rhein eingegriffen. Zudem orientiert sich die Fläche mit der westlichen Grenze an der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein. Wegen der ökologischen Wertigkeit der in Rede stehenden Flächen und des Gewichts der Belange des Hochwasserschutzes wurde die Aufschüttungsfläche so klein wie möglich dimensioniert. Es ist daher städtebaulich geboten, die zur Verfügung stehenden Flächen von vornherein so zu konzipieren, dass sie möglichst intensiv, also hochverdichtet genutzt werden können.
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Gemäß der Verkehrsuntersuchung (ambrosius blanke, Februar 2017) ergibt für die geplante Umschlaganlage an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 405 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 100 Pkw/Tag im Beschäftigtenverkehr 305 Lkw/Tag im Güterverkehr jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss). Für die übrigen gewerblichen Nutzungen innerhalb des B-Plangebietes ergibt sich an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 415 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 195 Kfz/Tag im Beschäftigtenverkehr, 60 Kfz/Tag im Kunden- und Besucherverkehr, 160 Kfz/Tag im Wirtschaftsverkehr (40 Pkw bzw. Lieferwagen und 120 Fahrzeuge im Schwerverkehr) jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss).
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Die Entwicklungskarte des rechtskräftigen Landschaftsplans des Kreises Wesel für den Raum Dinslaken/Voerde ordnet das rechtsrheinische Deichvorland im Untersuchungs gebiet (UG UVS) weitestgehend dem Entwicklungsraum E2: „Rheinvorland und Rhein“ (ca. 760 ha) zu. Nachfolgend werden die Entwicklungsziele aufgeführt:
- Der Entwicklungsraum ist in seinem derzeitigen Landschaftscharakter zu erhalten. Die typische, historisch gewachsene Stromtal-Kulturlandschaft des Rheines und seiner Aue mit den teilweise noch vorhandenen naturnahen Uferstrukturen und Vegetationsbeständen sowie ausgedehnten Grünlandflächen ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Raumes als Refugium für Tier- und Pflanzenarten, für den internationalen Biotopverbund und als Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Kulisse der Natura 2000-Gebiete (größtenteils Vogelschutzgebiet), unter Berücksichtigung zukünftiger Bergsenkungen zu erhalten zu optimieren.
- Die Populationen der Arten der Vogelschutzrichtlinie sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzielen zu entwickeln.
- Die charakteristischen Lebensräume der Flussaue wie naturnahe Auenwälder, Weidengebüsche, Röhrichte und Feuchtgrünlandflächen sowie naturnahe Stillgewässer und Kolke sind zu erhalten und zu optimieren.
- Die Auenwälder und deren Entwicklungsstadien (Weidengebüsche) sind – soweit hierdurch keine kritische Erhöhung der Fließgeschwindigkeit entsteht - der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.
- Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.
- Die Überflutungsdynamik und die vorhandenen Feuchteverhältnisse sind zur Sicherung der vorhandenen feuchten Vegetationsbestände zu erhalten und zu optimieren.
- Die naturnahen, unbefestigten Uferbereiche sind zu erhalten. Vorhandene Uferbefestigungen sollten nach Möglichkeit naturnah gestaltet werden. Der Ausbau und die Unterhaltung des Rheinstromes sind so durchzuführen, dass die Schutzziele und -zwecke der angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere der Uferbereiche, erhaltenebenfalls vorgesehen. Zur Schaffung der Logistikfläche wird eine Aufschüttung des Geländes um 4 bis 7 m auf hochwasserfreies Niveau durchgeführt.
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Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Voerde “Erweiterung Hafen Emmelsum“ wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein aufgestellt, da das Plangebiet unmittelbar an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein angrenzt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Schutzgebiets ausgeschlossen werden kann.
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Durch die großflächige Versiegelung des Sondergebietes kommt es im unmittelbaren Umfeld zu mikroklimatischen Auswirkungen (Veränderung des Windfeldes, Temperaturerhöhung), die mit entsprechenden Wechselwirkungen auf den Bewuchs bzw. Vorkommen von Tierarten (Schutzgut Tiere und Pflanzen) bzw. das Wohlbefinden / Temperaturempfinden (Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit) verbunden sind.
Mit der großflächigen und großvolumigen Bebauung des Hafenareals sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die landschaftsgebundene Erholung (Schutzgut Mensch) verbunden. Die späteren Emissionen (Lärm, Schadstoffe) der sich ansiedelnden Betriebe sind ggf. mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Schutzgut Mensch) verbunden.
Es ist Aufgabe der Planung auf der konkreteren Ebene, diese Beeinträchtigung möglichst zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.
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Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt 7,6 ha.
Die Rechtskraft des Planfeststellungsbescheides ist nach vorheriger Offenlage erfolgt. Der Baubeginn ist im Herbst 2020 avisiert, sofern die Bauphase gut verläuft, könnte die Fertigstellung nach Auskunft von DeltaPort im Jahre 2025 erfolgen. Die Vermarktung und Ansiedlung sollen sukzessive ab der Herstellung der Bauflächen ab 2023 durchgeführt werden.
»Die Erweiterung des Hafens Voerde-Emmelsum bringt Wertschöpfung in die Region und schafft viele Arbeitsplätze. Darüber hinaus leistet der Hafen einen großen Beitrag zur dringend notwendigen Verkehrsverlagerung von Lkw-Verkehren zur Entzerrung des Verkehrsinfarktes in Nordrhein-Westfalen«, so Dieter Thurm, technischer Leiter und Prokurist bei DeltaPorts. Im Rahmen der Klimabilanz diene der Hafen der nachhaltigen Senkung schädlicher Emissionen durch Verkehrsverlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die ökologisch wertvolleren Verkehrsträger Binnenschiff und Bahn.
Problematik Flächenverbrauch und -Versiegelung im Lippemündungsraum
Überbauung und Flächenversiegelung durch die Großprojekte Ausbau der Deltaport-Häfen (u.a. Bebauungsplan 233 und 239), Neubau der B58/Südumgehung Wesel; dreispuriger Ausbau der Betuwe-Linie
ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen verbunden. Er beeinträchtigt landwirtschaftliche Produktionsmöglichkeiten, wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche und trägt durch ausufernde Siedlungsstrukturen zum Klimawandel bei. Im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum auch eine wichtige Rolle, denn für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und die Böden verlieren ihre Funktion als Bodenkühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz. Sowohl die allgemeinen Tendenzen in der Gebietsentwicklung als auch die Gefährdungsursachen sind seit langem bekannt und teilweise schon in alten Gutachten zum Gebietsmanagement dargestellt. Schon 2006 wurde das "Positionspapier der Umweltverbände" zum Landschaftsverbrauch veröffentlicht. "In dem Positionspapier werden Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, endlich konkrete Maßnahmen für eine ernsthafte Reduktion des Flächenverbrauchs zu ergreifen. https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/darumgehts.html
Am Unteren Niederrhein gingen allein im Zeitraum der letzten 25 Jahre gut 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen verloren.Als Ursachen werden der Straßen- und Siedlungsbau, die Anlage und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten, der Abbau von Rohstoffen wie Sand und Kies sowie die Anlage von Erholungseinrichtungen genannt.
Der Flächenverlust für Brut- und Rastvögel in der Kulturlandschaft ist real noch höher, weil beispielsweise durch Straßenbau Zerschneidungseffekte hinzukommen, die für störungsempfindliche Arten die nutzbare Fläche weiter verkleinern. Stromleitungen und -masten sowie Windkraftanlagen wirken ebenso: Der tatsächliche Flächenverbrauch ist niedrig, die Wirkung in die Fläche ist hoch. Der fortschreitende Flächenverbrauch im unmittelbaren Nahbereich des Vogelschutzgebietes ist vorgezeichnet.... Die Forderung nach Verbesserung der Infrastruktur hat bereits zu enormen Zerschneidungseffekten im Vogelschutzgebiet geführt...
Im Ergebnis wird die Landschaft flächendeckend und engmaschig beunruhigt, so dass Wildtiere immer weniger geeignete Ruhezonen finden.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) erneuerte (2 2019) seine Kritik an der Düsseldorfer Flächenpolitik. Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um den Insektenschwund sei der Schutz der Fläche unbedingt notwendig, da Insekten auf Beton keinen Lebensraum fänden. Der unbedachte Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen sei besorgniserregend; diese seien eine begrenzte Ressource. Wer eine starke heimische Landwirtschaft erhalten wolle, der müsse dieses Problem anpacken und nicht meiden, so der RLV. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um klimawandelbedingte Dürreperioden gelte es, weiteren unnötigen Flächenfraß durch immer neue Baugebiete zu vermeiden. Vordringlich sei ein ambitioniertes Investitionsprogramm, mit dem leerstehender innerstädtischer Wohnraum saniert und bestehende Industriebrachen systematisch erschlossen würden. Notwendig sei eine Kompensationsverordnung, die dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ Rechnung trage. Der nordrhein-westfälische Landtag muss der Änderung des LEP noch zustimmen. Das 5 ha-Ziel war 2016 von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführt worden.
Für den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) beweist der jetzt veröffentlichte Flächenbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dass Nordrhein-Westfalen beim Flächenverbrauch fahrlässig handelt, die Umweltschutzorganisation BUND nennt den Bericht „ein Dokument des Scheiterns“ der Landesregierung. Der RLV beklagt, dass die Grünland- und Ackerflächen zwischen 1996 und 2015, also innerhalb von 20 Jahren, um rund 1200 Quadratkilometer geschmolzen seien. Das entspreche der Größe des Kreises Euskirchen. Zwischen 2017 und 2018 seien nochmals rund 170 Quadratkilometer umgewandelt worden. Das seien „erschütternde“ Zahlen, so der Verband.
Dirk Jansen, Landesgeschäftsführer des BUND, wirft der Landesregierung mangelndes Bewusstsein für die „ökologische Wertigkeit“ freier Flächen vor. Statt immer mehr Grünland oder Äcker umzuwandeln, sollten bestehend Flächen für den Wohnungsbau oder neue Gewerbegebiete genutzt werden, etwa die durch den Kohleausstieg frei werdenden Flächen, so Jansen.
Der BUND prüft derzeit eine Klage gegen den neuen Landesentwicklungsplan.
Die "Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016"
legt fest, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag bundesweit zu reduzieren.
Erklärtes Ziel der Landesregierung NRW ist es, die Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen zu reduzieren, denn es gehen weiterhin im Durchschnitt 17 Hektar pro Tag an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen bereits einen Anteil von rund 23,5 % an der gesamten Landesfläche ein. Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen dies zu begrenzen.
Mit dem landesweiten Trägerkreis "Allianz für die Fläche" ist ein Gremium von Fachleuten aus unterschiedlichen Institutionen und Disziplinen wie z. B. der IHK, der Naturschutzverbände, der Bezirksregierungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Landwirtschaftskammer geschaffen worden, das eng zusammenarbeitet und einen Meinungsaustausch und Dialog aus verschiedenen Perspektiven führt, der alle Belange einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung integriert. Den Kommunen fällt hier die Schlüsselrolle zu, weil sie bei ihren Entwicklungsplanungen die wesentlichen flächenrelevanten Entscheidungen treffen.
September 2020: Mit einem Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch weiter eindämmen. Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen. "Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Das Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter zu senken", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenpaket. https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/platzsparend-intelligente-und-effiziente-flaechenentwicklung-1600241653
" Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass Bebauungspläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“ sollen.
Sie sollen außerdem dazu beitragen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen." (§ 1 Absatz 5 Baugesetzbuch)" Zitat aus: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/25762.html
Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums appelliert an die Kommune Stadt Wesel, den Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung - im Lippemündungsraum - zu minimieren und soviel wie möglich Fläche zu renaturieren!
Als eine erste Maßnahme sollten die Vorbereitungen zur Überbauung der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße (Bebauungsplan 239) gestoppt werden und die Fläche dem Naturschutzgebiet zugeschlagen oder weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Verweis Projekt https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/renaturierung-einer-ackerflaeche
Problematik im Lippemündungsraum geplante Überbauungs- und Versiegelungsmaßnahmen über bestehenden Naturflächen
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Ackerfläche am NSG BBP 239- März 2022 Versiegelung...
"In Barmingholten erstreckt sich entlang der Emscher, die hier demnächst renaturiert werden soll, ein unbebauter Grünzug mit Feldern, Wiesen und Gehölzstreifen. Dieser Grünzug zwischen Duisburg und Dinslaken ist ein eine wichtige Frischluftschneise für Dinslaken und eines der letzten Refugien für viele Tiere und Pflanzen in dieser intensiv genutzten Landschaft..... Genau dieses Gebiet hat der Regionalverband Ruhr (RVR https://www.rvr.ruhr/) in seiner Regionalplanung als interkommunales Gewerbegebiet vorgesehen. Angestrebt ist ein Logistikzentrum mit riesigen Lagerhallen und einem gewaltigen Verkehrsaufkommen."
Flächenverlust durch Sand- und Kiesabbau im Naturschutzgebiet der Lippeaue in Lippedorf / Lipperandsee
Auf einer Abbaufläche von 44,5 ha, die größtenteils landwirtschaftlich genutzt wurde bzw. noch wird, werden hier von RMKS RHEIN MAIN KIES UND SPLITT GMBH & CO. KG im Kieswerk Lipperandsee ( Neue Hünxer Straße 45, 46485 Wesel ) seit 2008 und voraussichtlich bis zum Jahr 2038 jährlich bis zu 400.000 t Sand und Kies mittels Saugbagger gewonnen. Im Jahr 2022 beträgt die abgebaggerte Fläche etwa 19 ha.
Der Abbau findet im Naturschutzgebiet der Lippeaue statt (WES-001/WES-095). Nach Beendigung der Abgrabung wird der Lipperandsee ein Volumen von 800.000 m³ Wasser aufweisen.
Auf den Seiten des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) wird der Abbau von Sand und Kies als Gefährdung des Naturschutzgebietes (WES-001) angegeben. Um die die Veränderungen von Flora und Fauna zu dokumentieren, findet auf dem Betriebsgelände seit Beginn der Abgrabung regelmäßig ein Monitoring durch die Biologische Station Wesel statt.
Niederrheinappell 2019
Der Landesentwicklungsplan NRW sorgt schon seit Jahrzehnten für Unruhe und Demonstrationen am Niederrhein. Bereits im Jahr 2008 lehnte ein großer Teil der Bevölkerung am Niederrhein den weiteren Raubbau der Landschaft durch Ausdehnung des Kiesabbaus ab. Verbände wurden bereits 2008 aktiv und bildeten eine Initiative, um gemeinsam gegen die Planungen vorzugehen. Die Proteste wurden zum sogenannten Niederrheinappell gebündelt.
Die Entwürfe des Landesentwicklungsplans 2018 und 2019 verursachten eine Überarbeitung des Regionalplans Ruhr 2018, gegen den viele Bürger Einspruch erhoben haben. Große Teile der niederrheinischen Bevölkerung lehnen einen weiteren Raubbau an der Niederrheinischen Landschaft durch eine intensive Fortführung und anhaltende Ausdehnung des Kiesabbaus nach wie vor ab. Entlang des Niederrheins sind Verbände und Bürger erneut aktiv geworden, Bürgerinitiativen aus dem Jahr 2008 wurden wieder aktiviert und zusätzliche Bürgerinitiativen haben sich gegründet. Allen gemein ist, dass sie den Kiesabbau in der bisherigen Form nicht mehr dulden wollen. Im März 2019 schlossen sich diese Initiativen – darunter auch der NABU NRW – zusammen zum „Aktionsbündnis Niederrheinappell“.
Allen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und Politikern sowie allen Einwänden der einzelnen Bürgerinitiativen und Politiker zum Trotz wurden die Forderungen der Kiesgegner in der Neufassung des Landesentwicklungsplans vom 19. Februar 2019 nicht berücksichtigt. Deshalb wurde der Niederrheinappell aktualisiert und erneut aktiviert.
Darin wird festgestellt, dass sich die privatwirtschaftlich arbeitende Kiesindustrie mit ihren Abgrabungsanträgen in der Regel über gegenläufige Interessen der Bevölkerung hinwegsetzen kann und die Interessen der Kiesindustrie an der Sicherung großflächiger Abgrabungsgebiete nunmehr mit dem neuen Änderungsverfahren am Landesentwicklungsplan noch weiter begünstigt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Kiesindustrie sowohl im Regierungsbezirk Düsseldorf (hierzu gehört Kleve), als auch im RVR und dem Regierungsbezirk Köln jeweils weitere 300 Hektar (= 3 Mio qm) an Fläche zu dem ihr sowieso schon zugesicherten 20-Jahre-Versorgungszeitraum von jeweils rund 1200 Hektar (= 12 Mio qm) erhalten soll.
Das Aktionsbündnis fordert in seinem Niederrheinappell 2019 einen nachhaltigen und restriktiven Kiesabbau. Bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen muss in erster Linie der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der typisch niederrheinischen Landschaft gewährleistet werden. Verwaltung und Politik müssen berücksichtigen, dass der Kiesabbau zum großflächigen Verlust landwirtschaftlicher Flächen und deren Arbeitsplätzen führt, die für die Nahrungsmittelproduktion, für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und darüber hinaus auch für den Natur- und Artenschutz nicht mehr zur Verfügung stehen.
Hierbei kritisiert der NABU auch die immensen Eingriffe in das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Zudem führt Kiesabbau zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt. Unserem Trinkwasser, das fast überall am Niederrhein im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes noch Grundwasser ist, droht langfristig eine massive Verschlechterung, zum Beispiel auch durch die Einleitung von Oberflächenwasser in Baggerlöcher.
Außerdem ist festzuhalten, dass von der Kiesindustrie erhebliche Mengen Sand und Kies ins Ausland exportiert werden. So auch in Länder, welche inzwischen eine restriktive Abgrabungspolitik verfolgen, da sie die ökologischen und ökonomischen Folgen des Kiesabbaus erkannt haben und deren Rohstoffbedarf nun durch niederrheinische Kiesunternehmen bedient wird.
10. November 2023 - Das Ruhrparlament hat den neuen Regionalplan Ruhr (inkl Kreis Wesel) beschlossen: unter anderem plant es eine deutliche Ausweitung der Auskiesungsflächen - weitere Infomationen unter:
Regionalplan Ruhr: So ist der Stand im Streit um Kiesabbauflächen:932 zusätzliche Hektar sind im Regionalplan als Kiespotenzialflächen ausgezeichnet.Das macht sie nicht sofort zu konkreten Abbaugebieten, aber allein die Möglichkeit, dass sie es werden könnten, bringt die betroffenen Kommunen, Teile der Bevölkerung und den Kreis Wesel selbst auf die Barrikaden. Sie argumentieren unter anderem, dass die bereits ausgewiesenen Flächen noch ausreichend Kies und Sand für die kommenden zwei Jahrzehnte vorhalten. Das ist exakt der Horizont, den der Landesentwicklungsplan momentan als Versorgungszeitraum vorgibt.
Außerdem verweisen sie auf die Landesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag einen nachhaltigeren Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen auferlegt hat. Dafür muss sie den Landesentwicklungsplan ändern. Das wird aber noch dauern, weshalb die Kommunen und der Kreis Wesel gefordert hatten, den Kieskomplex aus dem Regionalplan zu lösen und in einen Teilplan auszugliedern, zumindest solange das Land an einem neuen Landesentwicklungsplan strickt.
Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km 2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder. Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %. Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km 2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km 2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km 2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde). Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt.
Schlüsselbotschaften
Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder.
Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %.
Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind.
Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde).
Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt.
Ziele
Obwohl es auf europäischer Ebene keine quantitativen Ziele für die Bodenversiegelung/Undurchlässigkeit gibt, spiegeln verschiedene Dokumente die Notwendigkeit einer besseren Planung zur Kontrolle des Stadtwachstums und des Ausbaus der Infrastrukturen wider. Politiken, die sich explizit auf Fragen der Bodennutzung und insbesondere der physischen und räumlichen Planung beziehen, fielen bisher im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Behörden in den Mitgliedstaaten. Der Fahrplan der Europäischen Kommission für ein ressourceneffizientes Europa (KOM(2011) 571) führt zum ersten Mal die Initiative "keine Netto-Landnahme bis 2050" ein, die bedeuten würde, dass jede neue Urbanisierung entweder auf Brachflächen erfolgt oder dass jede neue Landnahme durch die Rückgewinnung künstlicher Flächen kompensiert werden muss.
Die europäische Politik hat zwar keine raumplanerische Verantwortung, setzt aber die Rahmenbedingungen für die Planung. Auf europäischer Ebene befürwortet bereits das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999, ein unverbindlicher Rahmen, der darauf abzielt, die verschiedenen Auswirkungen der europäischen Regionalpolitik zu koordinieren, die Entwicklung eines nachhaltigen, polyzentrischen und ausgewogenen Städtesystems mit kompakten Städten und eine Stärkung der Partnerschaften zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Infrastruktur und Wissen und eine kluge Verwaltung von Naturräumen und kulturellem Erbe. Das Grünbuch zur territorialen Kohäsion von 2008 sowie die Territoriale Agenda und der Aktionsplan der EU von 2007 durch die Territoriale Agenda der EU und das Aktionsprogramm zu ihrer Umsetzung (COPTA, 2007) bauen weiter auf dem EUREK auf. Spezifische, relevante Aktionen im Bereich "Land" sind insbesondere Aktion 2.1d "Zersiedelung der Landschaft" und Aktion 2.2 "Territoriale Auswirkungen der EU-Politik".
Die Nachfrage nach neuen städtischen Gebieten kann teilweise durch die Sanierung von Industriebrachen befriedigt werden. Die Vorteile für die Umwelt liegen auf der Hand: Entlastung ländlicher Gebiete und von Standorten auf der grünen Wiese, Verringerung der Kosten für Umweltverschmutzung, effizientere Energienutzung und effizienterer Verbrauch natürlicher Ressourcen, Erleichterung der wirtschaftlichen Diversifizierung und des sich abzeichnenden Bedarfs an Lebensräumen (Wohnungen). In Europa gibt es mehrere Beispiele für regionale Strategien zur wirtschaftlichen Regenerierung und Brachflächenentwicklung (The OECD Territorial Outlook 2001). Im Durchschnitt nahm das Flächenrecycling zwischen 1990 und 2012 auf jährlicher Basis stetig zu, mit beträchtlichen Unterschieden zwischen den Ländern und innerhalb der Länder. Stärkere Verbindungen zwischen der Stadt- und der Bodenpolitik der EU könnten dies weiter fördern (z.B. im Anschluss an die jeweiligen thematischen Strategien des 6. UAP).
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European Commission, 2010. Europe 2020: A strategy for smart, sustainable and inclusive growth. COM(2010) 2020 final.
European Spatial Development Perspective (ESDP)
European Spatial Development Perspective (ESDP). Towards Balanced and Sustainable Development of the Territory of the European Union. Informal Council of Ministers responsible for Spatial Planning in Potsdam, May 1999.
General Union Environment Action Programme to 2020 - Living well, within the limits of the planet 7th EAP. ISBN 978-92-79-34724-5 doi:10.2779/66315
Guidelines on best practice to limit, mitigate or compensate soil sealing
Commission Staff Working Document SWD (2012) 101
Roadmap to a Resource Efficient Europe COM(2011) 571
Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions. Roadmap to a Resource Efficient Europe. COM(2011) 571
Ausmaß, Grad, Dynamik und räumliches Muster der Oberflächenversiegelung (Undurchlässigkeit) in Europa?
März 2021 Der Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens hat begonnen
Zahl des Monats: Rund 5600 Fußballfelder zu viel versiegelt NABU: Mit einem Flächenverbrauch von 52 Hektar pro Tag wird in Deutschland weiterhin zu viel Landschaft zerstört
Berlin – Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten Halbjahr 2021 pro Tag rechnerisch 52 Hektar Fläche für die Erschließung von u.a. Wohngebieten, Straßen und Gewerbegebieten neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum wurden auf diese Weise über 9400 Hektar unbebaute Landschaft in Anspruch genommen. Das Flächensparziel der Bundesregierung sieht vor, bis 2030 den Flächenverbrauch auf 30-x Hektar pro Tag zu reduzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Gemessen an diesem Ziel wurde in diesem Jahr bereits die Fläche von rund 5600 Fußballfeldern zu viel verbraucht.
Der NABU fordert einen Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2030. Das bedeutet, dass neue Flächen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts mindestens genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern. Mit der Versiegelung werden Lebensräumen zerschnitten und die natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung zum Teil verhindert. Das führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.
nachhaltige Versiegelung von Boden und Belastung der Verkehrswege durch neuen Logistik-Standort...
„Der projektierte Logistikneubau in Kamp-Lintfort ist ein weiterer wichtiger Schritt, um das bisherige Wachstum der Bohnen Logistik-Gruppe zukünftig noch stärker voranzutreiben. Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zum Duisburger Hafen und die Verbindung der WirtschaftsräumeDüsseldorf, Niederrhein und Ruhrgebiet ergänzt der neue Logistikstandort unser Netzwerk in hervorragender Weise“, sagt Julian Schneider, Geschäftsführer der Bohnen Logistik GmbH & Co. KG. Bohnen Logistik beschäftigt nach eigenen Angaben rund 200 Mitarbeitende und erzielt einen Jahresumsatz von rund 34 Millionen Euro.
Baustart des rund 20.000 Quadratmeter großen Energieeffizienzgebäudes, das weitgehend auf den Einsatz der fossilen Brennstoffe Kohle, Erdöl und Erdgas verzichten soll, soll laut Alpha Industrial bereits im November sein. Zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollen unter anderem der Einsatz von Photovoltaik und von zwei Luftwärmepumpen, Regenwasserversickerung, LED-Beleuchtung und gedämmte Überladebrücken zählen."
in der Nähe Friedrichsfeld - am Wesel-Datteln-Kanals - 50.000m2 versiegelte Flächen in einer Firma
MLT-Niederrhein GmbH - Montage - Logistik - Transport
Lagermöglichkeiten auf 24.000 m2 in sieben Hallen.... Noch mehr im Freigelände: 26.000 m2. Sämtlich versiegelte Flächen. Im firmeneigenen Hafen schlug MLT innerhalb eines Jahres 250.000 t Stück- und Schwergut sowie 47.000 t Schüttgut um, der Hafenumschlag hat sich um 40 % erhöht. (Stand 6 2023) https://www.logistik-hafen.de/
„Gemeinsam mit unserem Partner REWE startet der neue Logistikstandort in Voerde-Emmelsum. Auf einer Hallenfläche von 20.000 m² übernehmen wir die gesamten Logistikprozesse vom Inbound bis zur deutschlandweiten Distribution. Besonders die Trimodalität am Standort im DeltaPort bietet beste Voraussetzungen für die nachhaltige* Logistik. Gemeinsam in die Zukunft!“
https://www.stenkamp.net/: Leistungen - vor Inbetriebnahme des Emmelsumer Logistik-Zentrums - : 2.300.000 Kilometer pro Jahr | 55.000 m² Lagerfläche | 24.200 LKW Ladungen im Jahr
der große Bruder - die große Schwester Rhenus - 85.000m2 vollflächig versiegelte Fläche im Rhein-Lippe-Hafen
manchmal ist der Blick zurück hilfreich. Und 50 Jahre sind dabei keine lange Zeit.
In den 1960/70er Jahren gab es zwischen Duisburg und Landesgrenze einige Projekte entlang der Rheinschiene, die für die Infrastruktur, Energieversorgung usw. wichtig und vermeintlich zwingend erforderlich waren. Und ernsthaft in der damaligen Landesplanung NRW festgeschrieben wurden.
Petrogroßchemie der Veba im Orsoyer Rheinbogen
Ergänzend eine zusätzliche Rheinbrücke mit Autobahnanschluß A3 nördlich von Dinslaken
Verlängerung derA59 (entlang der Bahnlinie Walsum/Spellen) bis Friedrichsfeld
Bau eines großen konventionellen AKW bei Wesel-Bislich (direkt gegenüber von Xanten). Dazu der beigefügte NRZ-Artikel* (6.4.1974).
...
Die Liste kann man beliebig fortsetzen. Und es waren ja verantwortungsvolle Politiker, die ihre Verantwortung (aus Basis des damaligen Wissensstands um den Bedarf der kommenden Jahrzehnte) ernst nahmen, nicht irgendwelche verantwortungslose Zukunftsphantasten.
Heute sind wir froh, dass davon nichts umgesetzt wurde. Zugleich ein Segen für die Natur und auch für die Identität des Niederrheins. Und dort, wo ein solches flächenintensives Großprojekt umgesetzt wurde ((etwa die damalige BP-Raffinerie in Bucholtwelmen), ist es längst industrielle Vergangenheit. Analog der Schnelle Brüter bei Kalkar als als unübersehbares Mahnmal einer `Zukunftstechnik`.
Es ist bedauerlich und traurig, wenn wir daraus nicht landes- und kommunalplanerisch lernen (wollen), wenn es jetzt um die schonende und naturverträgliche Nutzung des Lippemündungsraums geht. Flächenintensive, faktisch weitgehend straßengebundene `Logistik` ist kein Selbstzweck. Verantwortung für die kommenden Generationen entlang der Rheinschiene sieht anders aus.
Das Schutz-Wäldchen für die Tiere des Naturschutzgebietes Lippeaue / Lippemündungsraum
- IM Naturschutzgebiet !
Wäldchen neben der "Blauen Halle" - Ölhafen Dezember 2019
kein Wäldchen mehr... lange bevor der Hafenausbau beginnt | Nach der Fällaktion Ende Februar 2020
Die nächtliche Einstrahlung von teils sehr hellem Licht in den Lippemündungsraum entsteht sowohl durch die Streustrahlung der stationären Beleuchtungen der Gebäude und Firmengelände als auch durch die Scheinwerfer der Kraftfahrzeuge in nächtlichem Einsatz.
* Zwingend notwendige Lichtquellen sollen so abgeschirmt werden, daß sie nur den Bereich beleuchten, der aus sicherheitstechnischen Erwägungen erhellt werden muß.
* Die Lichtintensität soll auf das minimal notwendige Maß reduziert und die Lichtemmissionsdauer z.B. durch Bewegungsmelder soweit wie möglich begrenzt werden.
* Dort, wo Licht aus einem beleuchtungspflichtigen Bereich in einen nicht beleuchtungspflichtigen Bereich ausstrahlen kann, sollen lichtdichte Barrieren errichtet werden, die ein Eindringen des Lichtes in den nicht beleuchtungspflichtigen Bereich verhindern.
Lippeglacis bei Nacht von Lippedorf aus gesehen Februar 2020 - nach Abholzung der Randbepflanzung
RheinLippe Hafen bei Nacht von Lippedorf aus gesehen - noch vor dem Ausbau Februar 2020...
November 2022 - nächtliche Beleuchtung der neu industriell überbauten Flächen im Lippemündungsraum
Mai 2023 neue rote Signallampen strahlen in das Naturschutzgebiet und darüber hinaus
Dunkle Infrastruktur schaffen Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung des Leibniz-Institutes für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) plädiert für die weltweite Entwicklung einer dunklen Infrastruktur. Damit sind Bereiche und Korridore ohne unnötiges künstliches Licht bei Nacht gemeint, welche die biologische Vielfalt vor Lichtverschmutzung schützen. „Licht kann als Barriere insbesondere für nachtaktive Tiere wirken, die Lichtquellen meiden, man spricht dann auch vom Vermeidungseffekt. Es gibt aber auch Sink- oder Crash-Effekte, dass nämlich Vögel, Fledermäuse oder Insekten von künstlichen Lichtquellen irritiert und angezogen werden oder sterben und dann in anderen Ökosystemen fehlen. Beide Effekte wirken sich auf Populationen aus – auf Sterberaten ebenso wie auf die Fortpflanzung oder die Nahrungssuche. Lichtverschmutzung wird daher mittlerweile als ein Grund für das weltweite Insektensterben und den allgemeinen Verlust der Biodiversität betrachtet“, erläutert IGB-Forscher Dr. Franz Hölker.
Trotz der bekannten und vermuteten ökologischen Auswirkungen ist Lichtverschmutzung selbst in Naturschutzgebieten bislang kein Bewertungskriterium. So hat sich gezeigt, dass zwischen 1992 und 2010 die dunklen Flächen in Europa um 15 Prozent abgenommen haben, auch in den Schutzgebieten. In den letzten Jahrzehnten haben Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt zunehmend ökologische Netzwerke integriert und zwar durch sogenannte grüne Infrastrukturen (natürliche und naturnahe Gebiete) und blaue Infrastrukturen (aquatische Lebensräume).
„Wir schlagen daher vor, dass für die grüne und blaue Infrastruktur die nächtliche Dunkelheit als Schutzkriterium mitberücksichtigt wird. Ziel ist es, ein ökologisches Netzwerk mit einem möglichst hohen Grad an natürlicher Dunkelheit zu erhalten oder wiederherzustellen, der den Erhalt der biologischen Vielfalt ermöglicht“,sagt Hölker."
Eine andere Seite des Baus von hohen Gebäuden im unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet (Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens) ist die
Verschattung der neben den Gebäuden befindlichen Flächen
auch im Naturschutzgebiet. Der Rhein-Lippe-Hafen befindet sich an der süd-westlichenen Flanke des Naturschutzgebietes und steht somit von der Mittagszeit bis Sonnenuntergang zwischen der Sonne und dem Naturschutzgebiet. Das Ausmaß der verschatteten Fläche ist natürlich vom Sonnenstand, d.h. von der Jahreszeit, abhängig. Auch hier resultiert eine Störung des Biorhythmus einerseits und eine Wandlung des Pflanzenspektrums von licht-bedürftigen zu schatten-fähigen Arten.
Informationen zum Biorhythmus von Lebewesen und den Folgen seiner Störung
Biorhythmus bei Pflanzen und Tieren
Als sich vor etwa einer Milliarde Jahren die ersten Organismen entwickelten, geschah dies im Einklang mit der Natur. Auch heute noch bestimmt das Licht von Sonne und Mond, der stetige Wechsel von Tag und Nacht, als äußerer Taktgeber die Aktivitäts- und Ruhephasen der Lebewesen.
Mikroben, Pflanzen, Tiere, Menschen – sie alle leben unter der sanften Diktatur der Sonne. Ihr Licht ist für den Biorhythmus der Lebewesen verantwortlich. Licht stellt die inneren Uhren gewissermaßen jeden Tag aufs Neue genau ein, auf einen 24-Stunden-Rhythmus, der in Abhängigkeit zur Erdrotation steht. Die "Uhren-Gene" dagegen geben den Grundrhythmus vor.
Das Leben auf unserer Erde ist ein Spiegel der Biorhythmen im 24-Stunden-Takt. Pflanzen und Tiere haben ihre Biorhythmen in Co-Evolution sozusagen aufeinander abgestimmt. Viele Pflanzen öffnen und schließen die Blüten zu bestimmten Zeiten.
Bienen stellen ihre Besuche darauf ein. Manche Pflanzen haben auch über mehrere Tage durchgehend geöffnete Blüten und produzieren dabei tagesperiodisch in unterschiedlicher Menge Duftstoffe und Nektar. Bestäuber merken sich solche günstigen Zeiten. Umgekehrt gibt es auch Pflanzen, die nur nachts ihre Blüten öffnen. Auf diesen Rhythmus haben sich zum Beispiel die Nachtfalter eingestellt.
Diese Beispiele zeigen, wie wichtig ein gutes "Timing" für Lebewesen ist. Das ist aber nur möglich, weil es innere Uhren gibt. Sie verleihen den Organismen (und damit auch dem Menschen) die Fähigkeit, regelmäßige Veränderungen in ihrer Umwelt vorherzusehen und rechtzeitig darauf zu reagieren. Das verschafft ihnen einen Überlebensvorteil. Und so überrascht es nicht, dass die Evolution eng mit der Entwicklung von biologischen Rhythmen verbunden ist.
Licht als Zeitgeber
Da die äußere Ursache der circadianen Rhythmik die Eigenrotation unseres Planeten ist, fungiert als augenfälligster äußerer Rhythmusgeber der Wechsel der Beleuchtungsintensität der Erde. Dieser Schrittmacher wird im visuellen System erkannt, teilweise auch der sich ändernde Sonnenstand.
Licht ist vermutlich der Zeitgeber, dessen Wirkung am universellsten ist. Beim Menschen führt Licht am subjektiven Abend und in der subjektiven Nacht zu einer Verlangsamung der Periode der inneren Uhr, während Licht in den frühen Morgenstunden eine Beschleunigung derselben verursacht. Licht fungiert als Zeitgeber in nahezu allen untersuchten Organismen, einschließlich solcher, die in ständiger Dunkelheit leben. Der Organismus reagiert auf Licht in der Umgebung mit einem lichtempfindlichen Pigment, die es entweder in der Netzhaut (bei Wirbeltieren) oder in anderen Zellen (bei Insekten und Pflanzen) gibt.
Circadiane Rhythmik beim Menschen
Die circadiane Rhythmik steuert oder beeinflusst bei Menschen unter anderem den Schlaf-Wach-Rhythmus, die Herzfrequenz, den Blutdruck, die Körpertemperatur, den Hormonspiegel (z. B. Cortison und Insulin), die Konzentration von Immunzellen im Blut und deren Einwanderung in andere Gewebe. Die Gluconeogenese, die Fettresorption im Darm und viele weitere Stoffwechselfunktionen werden von der circadianen Uhr beeinflusst, ebenso die kognitive Leistungsfähigkeit.
Zusammenhang mit Krankheiten
Die innere Uhr beeinflusst den Verlauf von kardiovaskulären Erkrankungen wie Atherosklerose. Weiter zeigt sich sowohl durch epidemiologische Untersuchungen[39] als auch durch experimentelle Arbeiten, dass circadiane Rhythmen einen Einfluss auf die Entstehung bzw. Prävention von Krebserkrankungen haben. Schichtarbeiter leiden durch die Störung des Tagesrhythmus unter metabolischem Stress – ein Risikofaktor unter anderem für die Entstehung von Diabetes mellitus und Übergewicht.
Neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, ALS und Chorea Huntington gehen oft schon früh im Krankheitsverlauf mit Störungen circadianer Rhythmen einher. Auch bei vielen psychiatrischen Erkrankungen ist der Schlaf-Wach Rhythmus gestört, und Störungen des circadianen Systems sind ein Risikofaktor für psychiatrische Erkrankungen. Ein dauerhaft gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus, etwa bei Schichtarbeit, bzw. Lichtmangel kann zu Schlaf- und Essstörungen, Energielosigkeit und Depressionen führen.
Aus einer Studie an Mäusen ging hervor, dass mehr als die Hälfte der 100 meistverkauften Medikamente in den USA auf Proteine wirken, die (in Mäusen) einer circadianen Steuerung unterliegen.
Licht zur falschen Zeit (Lichtverschmutzung) und ihre fatalen Folgen für Tiere
Eine Auswahl von Veränderungen der Biologie von Tieren durch Licht zeigt die nachfolgende Aufstellung:
1) Fehlverhalten bei der Orientierung durch Störungen von Wanderungszügen, durch permanente Punktorientierung („Fesseleffekt“) an Lichtquellen, durch „Leitplankeneffekte“ von Lichterketten, durch Flugkollisionen mit großen beleuchteten Bauwerken,
2) Störung der Fortpflanzung durch fehlgeleitete Kommunikation der Geschlechter,
3) Störung der Nahrungsbiologie durch Fehlverhalten bei der Nahrungssuche,
4) Populationsverluste durch permanente Ausfälle an Individuen unmittelbar an den Leuchten oder in ihrem Umfeld (Staubsaugereffekt),
5) Störungen im Hormonhaushalt,
6) Störungen in der Biorhythmik (im Tagesablauf und saisonal),
7) Negative Energiebilanz.
In der Summe ist zu erwarten, dass all diese Effekte zu einer kontinuierlichen Schwächung von Tiergemeinschaften und Populationen führen.
Und auch für die Pflanzen:
Bei Pflanzen nehmen Photorezeptoren das Licht wahr und steuern dadurch Prozesse wie das Stellen der inneren Uhr, Samenkeimung, Stängelwachstum, Blattausdehnung, Übergang vom vegetativen in den Blühstatus, Blütenentwicklung, Fruchtentwicklung und Alterung. Neben dieser jahreszeitlichen Rhythmik lässt sich auch ein Tagesrhythmus, beispielsweise in der Atmungsaktivität und im zellulären und organismischen Stofftransport, erkennen. Die entscheidende Bedeutung von Belichtungszeitpunkt und -dauer für Pflanzen kann in Versuchen gezeigt werden: Im Dauerlicht (24 h) erlahmt das Photosynthesevermögen bei manchen Arten. Störlicht in der Mitte der Dunkelphase kann bei den einen Pflanzen die Blütenbildung verhindern, während bei anderen die optimale Blütenbildung anregt wird. Künstliches Licht stört nachtaktive Insekten beim Bestäuben. Wie eine Studie zeigt, besuchen Nachtfalter & Co vom Licht beschienene Pflanzen nachts viel seltener als im Dunkeln stehende. Dieser Verlust der nächtlichen Bestäubungsleistung kann offenbar auch nicht durch tagaktive Bestäuber kompensiert werden. Als Folge ist die Fortpflanzung der betroffenen Pflanzen stark beeinträchtigt – sie bilden weniger Samen und Früchte.
Die Beleuchtung in der Nacht kann sich nicht nur auf einzelne Arten, sondern sogar auf ganze Ökosysteme auswirken.
Das belegen einige Studien an Seen: Normalerweise steigen Wasserflöhe und anderes Zooplankton im Schutz der Dunkelheit vom Boden der Gewässer Richtung Oberfläche auf, um dort Algen und Phytoplankton zu fressen. Werfen aber Lampen ihr Licht auf die Wasseroberfläche, so steigen weniger Wasserflöhe auf. Sie scheuen das Licht und die Feinde, die sie in der freien Wassersäule leicht fressen können.
Lichtmangel
führt bei Pflanzen unmittelbar zu Veränderungen: Schon nach 30 Minuten Lichtmangel reagieren Pflanzen radikal. Sie schalten hunderte von Genen ab oder an und verändern dabei nicht nur ihre Photosyntheseaktivität, sondern auch ihren ganzen Stoffwechsel. Bei länger bestehendem oder dauerhaften Mangel verkümmernd lichthungrige Pflanzen wie Gras, junge wachsende Pflanzen "vergeilen", Krankheiten und Absterben sind weitere Folgen.
Unter Vergeilung (Etiolment) versteht man das Wachstum einer Pflanze unter Lichtmangel. Merkmale etioliert gewachsener Pflanzen sind:
Fast ausschließlich Investition in oberirdisches Längenwachstum
Wurzeln werden kaum entwickelt
Streckung des Hypocotyls durch Verlängerung der Zellen
Verhinderung der industriellen Überbauung einer Ackerflächeam Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums (BBP 239), Vorschlag zur Renaturierung der Fläche und Zuschlag zum Naturschutzgebietes
VORHER
Vielfältige Baumaßnahmen und -vorhaben verkleinern und gefährden aktuell das Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums. Verlust und Versiegelung von Naturflächen, Abholzung großer Baumbestände, zunehmende Belastung durch Verkehr zu Land und Wasser bedrohen die Lebewesen dieses einzigartigen Naturschutzgebietes. Möglichkeiten zum Ausgleich bereits durchgeführter bzw. genehmigter belastender Maßnahmen im Lippemündungsraum sind stark begrenzt.
Aus diesem Grund fordern wir von Stadt und Kreis Wesel die Beendigung des Bauvorhaben auf der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße in Lippedorf. Wir schlagen vor, diese zu renaturieren und dem angrenzenden Naturschutzgebiet zu zuschlagen, wenigstens jedoch sie weiter als Ackerfläche zu nutzen.
Details des Antrags an den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel können unserem hier hinterlegten Schreiben vom 10. November 2020 entnommen werden:
Es werden nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen -
der "MUTTER" Boden wird tiefgreifend und flächig entfernt und durch toten, verdichteten Schotter ersetzt
hier wird auf lange Sicht kein Leben mehr Fuß fassen können
Bauherr und Betreiber des neuen Betriebsstandortes - das Weseler Unternehmen Erdbohr https://erdbohr.de/
November 2022 : Im Gegensatz zum erklärten Ziel im Zukunftsvertrag NRW, die Lichtverschmutzung zu reduzieren: bei Nacht großflächige, mehr als taghelle Beleuchtung
Herbst 2023 - großflächige Bestrahlung, Abstrahlung in die Umgebung, Fassadenbeleuchtung
→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :
Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen....
→ " Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.
Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.
Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:
Öffentlichkeitsarbeit
Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
Klimafreundliche Mobilität
Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "
"Über Jahrmilliarden formten die Elemente Feuer, Wasser und Luft die Erde – bis der Mensch den Planeten innerhalb kürzester Zeit gravierend veränderte. Wissenschaftler sprechen heute vom Anthropozän, dem Zeitalter des Menschen.
Das Anthropozän steht in einer Reihe von geologischen Erdzeitaltern, die Millionen Jahre währten und deren Namen in unseren Köpfen mit Dinosauriern oder plattentektonischen Verschiebungen verbunden sind. Kann es wirklich sein, dass eine Zeitspanne, die gerade erst wenige Jahrtausende, Jahrhunderte und Jahre abdeckt, tatsächlich ähnlich verändernd für unseren Planeten ist? Ja, sie ist es.
Drei Elemente im Fokus: Erde, Wasser, Luft
Denn die Menschheit hat die Erde geformt, spätestens seit ihrer Sesshaftwerdung. Ab etwa 10.000 vor Christus beginnen die Menschen, den Boden zu bearbeiten, sich nicht mehr mit dem zu begnügen, was die Natur ohnehin abwirft. Sie graben das Erdreich um, sie pflanzen an, sie verstehen, wodurch ein Boden fruchtbarer wird. Sie leiten Wasser um und graben Brunnen, um es aus der Tiefe heraufzuholen. Und sie setzen die Macht des Feuers ein, um ihr Leben angenehmer zu machen. All das verändert die drei Elemente, nach denen wir unsere Sendereihe gegliedert haben: Erde, Wasser und Luft.
Unser Moderator Dirk Steffens nimmt die Zuschauer mit auf die Reise durch eine Geschichte der Menschheit, wie es sie im Fernsehen noch nicht gegeben hat. Aufstieg und Fall von Imperien, Migrationen oder Erfindungen – sie alle werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Zustand der Natur der Erde untersucht. Mit überraschenden Erkenntnissen, deren gravierendste wohl diese ist: Krisenzeiten der menschlichen Zivilisation, wie andauernde Kriegsphasen oder Rückgänge im Bevölkerungswachstum, waren stets Zeiten, in denen sich die Natur erholte. Doch der Schluss, dass humaner Fortschritt und Umwelt sich einfach nicht vertragen, wäre zu früh gezogen.
Massiver Fußabdruck des Menschen
Die akademische Definition des Anthropozäns setzt dessen Beginn in der Regel in der Mitte des 20. Jahrhunderts an, der Zeit, in der die Menschheit exponentiell zu wachsen begann. Wir gehen noch weiter zurück, denn die Menschen haben schon viel früher angefangen, ihre Umgebung so zu formen, wie es ihrem Wohlergehen nützte. Sie brauchten Nahrung, Wasser, Wärme, später Schiffe und Fuhrwerke oder Bauwerke, die Schutz vor wilden Tieren oder Naturgewalten boten. All das hinterließ Spuren – schon früh. So ist die Abholzung der Mittelmeerregionen ein Erbe der Römer. In Eisbohrkernen der Arktis lassen sich Bleispuren in der Luft bereits für die Antike nachweisen, verursacht von Erzverhüttungen, die die Menschen bereits damals in größerem Stil betrieben. Und was als zarte Spur zunächst kaum zu lesen ist, wird über die Jahrhunderte mit der stetig wachsenden Weltbevölkerung deutlicher und deutlicher, bis es sich heute zu einem massiven Fußabdruck des Menschen entwickelt hat, unter dem der Planet zu kollabieren droht.
Bald acht Milliarden Menschen bevölkern eine Erde, auf der die Technosphäre, also alles, was der Mensch geschaffen hat, die Biosphäre bereits an Gewicht übertrifft. In vielerlei Hinsicht ist das ein Segen – der ein sicheres und komfortables Leben für viele Menschen bedeutet. In vielerlei Hinsicht ist es aber auch eine Katastrophe, von der der viel besprochene Klimawandel aufgrund des ansteigenden CO2-Gehaltes in der Luft sogar nur eine Komponente ist. Der Rückgang der Artenvielfaltist eine weitere, und am Ende könnten die Auswirkungen die Art treffen, die das Anthropozän herbeigeführt hat: Die Menschheit selbst.
Gute Absichten mit späten Folgen
In den drei Folgen "Erde", "Luft" und "Wasser" schildert unsere Sendereihe, wie die Menschheit sich die Erde untertan gemacht hat. Die Reihe klagt nicht an, denn die allermeisten Entwicklungen beabsichtigten das Gute – eine Verbesserung der eigenen Lebensbedingungen. So führt kein gerader Weg von dem Agrarwissenschaftler Jethro Tull, dem Erfinder der ersten Sämaschine am Anfang des 18. Jahrhunderts, zu den landwirtschaftlichen Monokulturen der Neuzeit. Es war auch nicht absehbar, dass die Verwendung des Kunststoffes Zelluloid im Jahre 1869 als widerstandfähiger Ersatz für Elfenbein bei Billardkugeln letztlich zusammen mit anderen Kunststoffen zur Vermüllung der Weltmeere führen würde. Und die Erkenntnis, dass Öl und Kohle die heimische Stube erwärmen konnten, implizierte noch nicht, dass die Atmosphäre sich damit dauerhaft aufheizen würde.
Die Menschheit ist unzählige einzelne Schritte gegangen und dabei größer und größer geworden. Und scheint nun an einem Punkt angekommen zu sein, an dem es nur mit dem Blick auf die Konsequenzen des eigenen Tuns weitergehen kann. Doch womöglich ist es der gleiche Erfindergeist der Menschen, der hier den Ausweg zeigt. Überall auf der Welt wird nach Alternativen gesucht, wie bis zu elf Milliarden Menschen – denn mehr werden es nach aktuellen Prognosen nicht werden – auf der Erde und im Einklang mit der Erde leben können. Unsere Reihe zeigt viele davon auf: weltweite Aufforstungsprojekte, regenerative Energien oder neue Wege zur Abfallvermeidung. Es ist keineswegs naiv, daran zu glauben, dass es solche Wege geben kann. Und dass das Anthropozän für die Menschen nicht zum letzten Erdzeitalter werden wird.
Die Folgen:
1.Erde
In der Folge "Erde" steht die Landwirtschaft im Vordergrund. Als die Menschen in der Jungsteinzeit sesshaft wurden, Ackerbau und Viehzucht betrieben, setzten sie damit einen Prozess in Gang, der das Gesicht der Welt ein für alle Mal veränderte.
Die Folge "Luft" dreht sich um die lange Geschichte menschlicher Veränderung der Erdatmosphäre. Der von Menschen verursachte Klimawandel hat sich seit dem 2. Weltkrieg enorm beschleunigt, aber das Phänomen der Luftverschmutzung reicht viel weiter zurück.
Die Folge "Wasser" zeigt, wie sehr das scheinbar unerschöpfliche Element, von dem alles Leben auf der Erde abhängt, durch menschlichen Einfluss verändert wurde. Wir verschmutzen es, bauen Landschaften um und greifen damit in wichtige Naturkreisläufe ein.
Wild gewordene Pandemien und der Schutz der Artenvielfalt
Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zeigt, wie die Vernichtung natürlicher Lebensräume und der Artenvielfalt mit Seuchen zusammenhängt und warum es sinnvoller ist, gegen die Zerstörung der Natur zu kämpfen anstatt gegen ein Virus.
Viren haben schon immer die Menschheit beeinflusst – und neuerdings schafft der Mensch selbst die Voraussetzungen für neue Infektionskrankheiten. Weil wir die Welt verändern, lösen wir Pandemien aus, die wir dann nicht mehr beherrschen. Denn weltweit schlummern in Tieren – vom Pangolin bis zur Pute, von Fledermäusen bis zu Rindern – zahllose Erreger, die auch Menschen infizieren. Unsere globalisierte, immer dichter von Menschen besiedelte Welt macht es zunehmend wahrscheinlich, dass dadurch bald noch gefährlichere Pandemien verursacht werden ‒ weil die Wildnis zerstört wird, riesige Flächen entwaldet werden und durch Jagd und Wilderei, weltweiten Handel und Schmuggel, aber auch unsere Nutztierhaltung neue Krankheiten zu uns gelangen.
Deshalb darf unsere Aufmerksamkeit nicht allein dem Wettlauf um immer neue Impfstoffe gelten; wir müssen uns vielmehr dringend dem Schutz von Natur und Artenvielfalt widmen. Es wird Zeit, für künftige Pandemien zu lernen und unseren Krieg gegen die Natur zu beenden.
Buchdetails
Genre Naturwissenschaften/Popular Science
Verlag Ullstein Hardcover
Einbandart Hardcover mit Schutzumschlag / auch als Ebook (u.a. Kindle)