Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf
aus dem
ZUKUNFTSVERTRAG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN
Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7
Naturschutz
1432
1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir
1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die
1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.
1436
1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen
1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dazu werden wir
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31
1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte
1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen
1441 Lichtverschmutzung. Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen
1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der
1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir
1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebiete durch
1445 bessere Kompensation vorantreiben und die Akteure an einem Runden Tisch zur
1446 Artenvielfalt zusammenbringen. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-
1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir
1448 ausbauen.
1449
1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch
1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in
1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt
1453 umzusetzen.
1454
1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt
1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche
1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität
1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit
1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch
1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.
1461
1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.
1463
1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.
1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement
1466 betreiben.
1467
1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen
1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir
1470 über 2023 hinaus fortführen.
1471
1472 Wasser
1473
1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft
1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir
1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in
1477 Nordrhein-Westfalen aus.
1478
1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine
1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die
1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.
1482
1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des
1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.
1485
1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,
1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.
1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.32
1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die
1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und
1491 Zielkonflikte zu klären.
1492
1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden
1494 beraten und fördern.
1495
1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des
1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam
1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen
1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und wollen das
1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.
1501
1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung
1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.
1504
1505 Klimaanpassung
1506
1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen war in den letzten Jahren
1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle
1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen. Ländliche und urbane Räume
1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-
1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur
1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.
1513
1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die
1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierung und
1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem
1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible
1518 Stadtplanung prüfen.
1519
1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von
1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und
1522 Gemeinden werden wir erhöhen.
1523
1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der
1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher
1526 Flächen entwickeln und fördern.
1527
1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im
1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.
1530
1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung
1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.
1533
1534 Flächenverbrauch
1535
1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns
1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener
1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.33
1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die
1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.
1541
1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen
1543 gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen
1544 Landwirtschaft einführen.
1545
1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung
1547 flächensparend gestalten.
...
1581 Emissions- und Strahlenschutz
1582
1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter
1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise
1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern. Das Messstellennetz wollen wir auf
1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten
1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.
Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität