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Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7

 

Naturschutz

1432

1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir

1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die

1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

1436

1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen

1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dazu werden wir

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31

1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte

1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen

1441 Lichtverschmutzung. Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen

1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der

1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir

1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebiete durch

1445 bessere Kompensation vorantreiben und die Akteure an einem Runden Tisch zur

1446 Artenvielfalt zusammenbringen. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-

1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir

1448 ausbauen.

1449

1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch

1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in

1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt

1453 umzusetzen.

1454

1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt

1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche

1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität

1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit

1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch

1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.

1461

1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.

1463

1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.

1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement

1466 betreiben.

1467

1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen

1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir

1470 über 2023 hinaus fortführen.

1471

1472 Wasser

1473

1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft

1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir

1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in

1477 Nordrhein-Westfalen aus.

1478

1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine

1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die

1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.

1482

1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des

1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.

1485

1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,

1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.

1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.32

1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die

1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und

1491 Zielkonflikte zu klären.

1492

1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden

1494 beraten und fördern.

1495

1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des

1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam

1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen

1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und wollen das

1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.

1501

1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung

1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.

1504

1505 Klimaanpassung

1506

1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen war in den letzten Jahren

1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle

1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen. Ländliche und urbane Räume

1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-

1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur

1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.

1513

1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die

1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierung und

1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem

1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible

1518 Stadtplanung prüfen.

1519

1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von

1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und

1522 Gemeinden werden wir erhöhen.

1523

1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der

1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher

1526 Flächen entwickeln und fördern.

1527

1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im

1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.

1530

1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung

1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.

1533

1534 Flächenverbrauch

1535

1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener

1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.33

1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die

1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.

1541

1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen

1543 gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen

1544 Landwirtschaft einführen.

1545

1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

1547 flächensparend gestalten.

...

1581 Emissions- und Strahlenschutz

1582

1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter

1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise

1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern. Das Messstellennetz wollen wir auf

1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten

1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.

Verkehr und Logistik
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Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität