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Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7

 

Naturschutz

1432

1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir

1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die

1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

1436

1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen

1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dazu werden wir

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31

1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte

1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen

1441 Lichtverschmutzung. Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen

1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der

1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir

1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebiete durch

1445 bessere Kompensation vorantreiben und die Akteure an einem Runden Tisch zur

1446 Artenvielfalt zusammenbringen. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-

1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir

1448 ausbauen.

1449

1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch

1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in

1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt

1453 umzusetzen.

1454

1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt

1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche

1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität

1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit

1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch

1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.

1461

1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.

1463

1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.

1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement

1466 betreiben.

1467

1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen

1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir

1470 über 2023 hinaus fortführen.

1471

1472 Wasser

1473

1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft

1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir

1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in

1477 Nordrhein-Westfalen aus.

1478

1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine

1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die

1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.

1482

1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des

1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.

1485

1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,

1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.

1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.32

1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die

1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und

1491 Zielkonflikte zu klären.

1492

1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden

1494 beraten und fördern.

1495

1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des

1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam

1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen

1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und wollen das

1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.

1501

1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung

1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.

1504

1505 Klimaanpassung

1506

1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen war in den letzten Jahren

1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle

1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen. Ländliche und urbane Räume

1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-

1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur

1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.

1513

1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die

1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierung und

1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem

1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible

1518 Stadtplanung prüfen.

1519

1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von

1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und

1522 Gemeinden werden wir erhöhen.

1523

1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der

1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher

1526 Flächen entwickeln und fördern.

1527

1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im

1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.

1530

1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung

1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.

1533

1534 Flächenverbrauch

1535

1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener

1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.33

1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die

1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.

1541

1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen

1543 gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen

1544 Landwirtschaft einführen.

1545

1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

1547 flächensparend gestalten.

...

1581 Emissions- und Strahlenschutz

1582

1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter

1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise

1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern. Das Messstellennetz wollen wir auf

1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten

1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.


...

1749 Rad- und Fußverkehr

1750

1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-

1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung

1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden

1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur

1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,

1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden

1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende

1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf

1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.

1760

1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst

1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu

1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen

1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan

1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und

1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,

1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch

1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für

1769 den Radverkehr ertüchtigen.

1770

1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die

1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei

1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine

1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.

1775

1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir

1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“

1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen. Die personellen Ressourcen zur

1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein

1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.

1781

1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler

1783 Radwegenetze und erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,

1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau

1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die

1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und

1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von

1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung

1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir

1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.38

1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur

1792 vermittelt werden.

1793

1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der

1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten

1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.

1797

1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und

1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm

1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen

1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und

1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir

1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege

1804 vermeiden.

1805

1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns

1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir

1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.

1809

1810 Straßenverkehr

1811

1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die

1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf

1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und

1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.

1816

1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die

1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ort bedeutet saubere

1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und

1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr

1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.

1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,

1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer

1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort

1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den

1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und

1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu

1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser

1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin

1830 keine neuen Planungen aufgenommen.

1831

1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt

1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir

1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim

1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf

1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden

1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.

1838

1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass

1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.39

1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen

1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es

1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.

1845

1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen

1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die

1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die

1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und

1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-

1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen

1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-

1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern

1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf

1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.

1856

1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere

1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die

1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer

1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und

1861 Anwohnern führen.

1862

1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den

1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.

1865

1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und

1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der

1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin

1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden

1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land

1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen

1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang

1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für

1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-

1875 und Bezahlsystem einsetzen.

1876

1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten

1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.

1879

1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen

1881

1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein

1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den

1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und

1885 Wasserstraße verlagern.

1886

1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch

1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere

1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter

1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-

1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.

1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.40

1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet

1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.

1895

1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und

1897 die Digitalisierung des Schienensystems, die Modernisierung von Güterbahnhöfen und

1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu

1899 bekommen. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte

1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des

1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine

1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe

1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber

1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner

1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden

1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.

1907

1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für

1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie

1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,

1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein

1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und

1913 Logistik bleibt.

1914

1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die

1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im

1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.

1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche

1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die

1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken

1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in

1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und

1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen

1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die

1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und

1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.

1927

 


 

2053 7. Raumordnung – Landesplanung

2054

2055 Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein-Westfalen auf

2056 unterschiedliche Weise. Unser Ziel ist es, Chancen zu ergreifen und Brüche zu

2057 vermeiden. Um dem gerecht zu werden, prüfen wir den Aufbau einer

2058 Transformationsagentur. Wir stellen dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm

2059 die notwendigen Mittel zur Verfügung, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-

2060 Gemeinschaftsaufgabe vollumfänglich nutzen zu können. Wir unterstützen Netzwerke

2061 wie „it´s OWL“.

2062

2063 Wir sehen die Vielfalt unseres Landes als Ressource, um eine differenzierte räumliche

2064 bzw. regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und mit

2065 entsprechenden Schwerpunkten und Strategien zu ermöglichen.

2066

2067 Unser Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräumen

2068 unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Leitend ist das klimaneutrale

2069 Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die

2070 natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und

2071 Wohnstandort sichert, die Funktion von Landwirtschaft und Forstwirtschaft

2072 weitestgehend erhält und angemessene Gestaltungsmöglichkeiten für kommende

2073 Generationen in den Regionen bewahrt. Im Besonderen sollen die ländlichen Räume

2074 als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und

2075 entwickelt werden.

2076

2077 Insbesondere Räume, deren Lebensverhältnisse im Verhältnis zum

2078 Landesdurchschnitt Aufholbedarf haben, möchten wir in ihren

2079 Entwicklungsvoraussetzungen stärken. Dafür müssen wir in der Landesplanung

2080 flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden. Wir wollen Möglichkeiten des

2081 konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparen und Entwicklungsmöglichkeiten

2082 schaffen. Gleichzeitig wollen wir durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte und

2083 attraktive, klimaresiliente ländliche Räume. Wir werden unter Einbeziehung der

2084 Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und

2085 flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und

2086 Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.

2087

2088 Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren

2089 Beschleunigung ermöglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer

2090 Ermöglichungsplanung. Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in

2091 ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit

2092 landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der

2093 dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.

2094 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.44

2095 Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und

2096 umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.

2097

2098 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

2099 sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und

2100 perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu

2101 werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen. Dazu gehören

2102 flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und

2103 Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des

2104 Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der

2105 Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter

2106 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

2107 flächensparend gestalten.

2108

2109 Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die

2110 Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige

2111 Standortentwicklung. Wir wollen sicherstellen, dass neue Gewerbe- und

2112 Industriegebiete zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten

2113 entwickelt werden.

2114

2115 Um die Transformation erfolgreich bewältigen zu können, ist eine effizientere Nutzung

2116 von Flächen unumgänglich. Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und

2117 freiwerdender Flächen höchste Priorität. Hierzu prüfen wir die Einführung eines

2118 Handels mit Flächenzertifikaten und etablieren eine Brachflächenreaktivierung unter

2119 Zuhilfenahme des „Grundstückfonds NRW“ und des Abbaus von

2120 Nutzungsrestriktionen.

2121

2122 Wir evaluieren die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und entwickeln

2123 diese weiter, z. B. in Richtung eines klaren Ökopunktesystems beim

2124 Flächenverbrauch. Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im

2125 Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der

2126 naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung

2127 ökologischer Qualität weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll

2128 diversifiziert werden, u. a. mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie

2129 Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und

2130 Umweltschutzprojekte.

2131

2132 Wir wollen die Erneuerbaren Energien landesweit ausbauen und dafür die Grundlage

2133 schaffen. Wir prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht

2134 auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen

2135 angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der

2136 Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben,

2137 zukünftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden

2138 das Ergebnis im Landesentwicklungsplan umsetzen.

2139

2140 Insbesondere die vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen auch

2141 Transformationsflächen. Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für

2142 landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für derartige bedeutende

2143 Nutzungen gesichert. Wir prüfen die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher

2144 Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe. Dabei wird auch

2145 ein interkommunaler Ansatz geprüft.

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.45

2146

2147 Wir prüfen, ob große Ansiedlungen, die im landesweiten Interesse sind, nicht auf den

2148 Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.

2149

2150 Gleichzeitig möchten wir den wertvollen Freiraum erhalten, aktiv fortentwickeln und

2151 vernetzen. Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es

2152 zu schützen gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein

2153 Planzeichen Landwirtschaft einführen. Vorsorgenden Hochwasserschutz werden wir

2154 als Grundsatz in den LEP aufnehmen.

2155

2156 Um die Regionen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer unterschiedlichen

2157 regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte zu unterstützen, werden wir mit den

2158 Regionen in einen Austausch eintreten und diese und sektorielle Teilkonzepte zur

2159 Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben bedarfsgerecht fördern.

2160 Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Entwicklungsstrategien und -

2161 konzepte können als Umsetzungsscharniere in der Landes- bzw. Regionalplanung

2162 wertvolle Instrumente darstellen.

2163

2164 Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen.

2165 Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring

2166 („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht

2167 und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden. Bestehende Lagerstätten

2168 unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal

2169 ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume

2170 beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.

2171

2172 Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument

2173 umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und

2174 Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen

2175 generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024

2176 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.

2177

2178 Wir werden das Baustoffrecycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und

2179 Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial konsequent

2180 beseitigen. Um den Einsatz von Recyclingrohstoffen zu erhöhen, werden wir eine

2181 Studie zum verbesserten praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen in

2182 Auftrag geben. Durch ein Modellvorhaben werden wir praxisorientierte Erkenntnisse

2183 zum Deponierückbau und -recycling gewinnen.

2184

2185 Wir wollen die Landesverwaltung zum Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und

2186 Recycling machen. Gemeinsam mit unseren Bemühungen um die Förderung des

2187 Einsatzes alternativer Baustoffe ermöglichen wir so einen verbindlichen

2188 Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und

2189 Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen.

...

UPDATEs und weitergehende Informationen zu politischen Plänen und statements

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :

Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen. ...

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

 

 

 

 

 

Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität