Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf
aus dem
ZUKUNFTSVERTRAG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN
Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7
Naturschutz
1432
1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir
1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die
1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.
1436
1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen
1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dazu werden wir
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31
1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte
1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen
1441 Lichtverschmutzung. Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen
1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der
1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir
1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebiete durch
1445 bessere Kompensation vorantreiben und die Akteure an einem Runden Tisch zur
1446 Artenvielfalt zusammenbringen. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-
1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir
1448 ausbauen.
1449
1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch
1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in
1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt
1453 umzusetzen.
1454
1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt
1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche
1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität
1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit
1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch
1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.
1461
1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.
1463
1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.
1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement
1466 betreiben.
1467
1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen
1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir
1470 über 2023 hinaus fortführen.
1471
1472 Wasser
1473
1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft
1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir
1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in
1477 Nordrhein-Westfalen aus.
1478
1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine
1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die
1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.
1482
1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des
1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.
1485
1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,
1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.
1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.32
1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die
1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und
1491 Zielkonflikte zu klären.
1492
1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden
1494 beraten und fördern.
1495
1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des
1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam
1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen
1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und wollen das
1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.
1501
1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung
1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.
1504
1505 Klimaanpassung
1506
1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalen war in den letzten Jahren
1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle
1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen. Ländliche und urbane Räume
1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-
1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur
1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.
1513
1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die
1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierung und
1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem
1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible
1518 Stadtplanung prüfen.
1519
1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von
1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und
1522 Gemeinden werden wir erhöhen.
1523
1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der
1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher
1526 Flächen entwickeln und fördern.
1527
1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im
1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.
1530
1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung
1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.
1533
1534 Flächenverbrauch
1535
1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns
1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener
1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.33
1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die
1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.
1541
1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen
1543 gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen
1544 Landwirtschaft einführen.
1545
1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung
1547 flächensparend gestalten.
...
1581 Emissions- und Strahlenschutz
1582
1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter
1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise
1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern. Das Messstellennetz wollen wir auf
1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten
1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.
...
1749 Rad- und Fußverkehr
1750
1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-
1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung
1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden
1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur
1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,
1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden
1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende
1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf
1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.
1760
1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst
1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu
1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen
1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan
1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und
1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,
1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch
1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für
1769 den Radverkehr ertüchtigen.
1770
1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die
1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei
1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine
1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.
1775
1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir
1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“
1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen. Die personellen Ressourcen zur
1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein
1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.
1781
1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler
1783 Radwegenetze und erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,
1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau
1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die
1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von
1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung
1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir
1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.38
1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur
1792 vermittelt werden.
1793
1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der
1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten
1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.
1797
1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und
1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm
1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen
1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und
1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir
1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege
1804 vermeiden.
1805
1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns
1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir
1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.
1809
1810 Straßenverkehr
1811
1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die
1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf
1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und
1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.
1816
1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die
1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ort bedeutet saubere
1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und
1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr
1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.
1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,
1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer
1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort
1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den
1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und
1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu
1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser
1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin
1830 keine neuen Planungen aufgenommen.
1831
1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt
1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir
1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim
1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf
1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden
1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.
1838
1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass
1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.39
1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen
1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es
1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.
1845
1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen
1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die
1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die
1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und
1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-
1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen
1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-
1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern
1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf
1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.
1856
1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere
1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die
1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer
1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und
1861 Anwohnern führen.
1862
1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den
1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.
1865
1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und
1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der
1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin
1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden
1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land
1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen
1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang
1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für
1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-
1875 und Bezahlsystem einsetzen.
1876
1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten
1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.
1879
1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen
1881
1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein
1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den
1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und
1885 Wasserstraße verlagern.
1886
1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch
1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere
1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter
1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-
1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.
1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.40
1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet
1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.
1895
1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und
1897 die Digitalisierung des Schienensystems, die Modernisierung von Güterbahnhöfen und
1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu
1899 bekommen. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte
1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des
1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine
1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe
1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber
1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner
1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden
1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.
1907
1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für
1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie
1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,
1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein
1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und
1913 Logistik bleibt.
1914
1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die
1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im
1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.
1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche
1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die
1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken
1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in
1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und
1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen
1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die
1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und
1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.
1927
…
2053 7. Raumordnung – Landesplanung
2054
2055 Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein-Westfalen auf
2056 unterschiedliche Weise. Unser Ziel ist es, Chancen zu ergreifen und Brüche zu
2057 vermeiden. Um dem gerecht zu werden, prüfen wir den Aufbau einer
2058 Transformationsagentur. Wir stellen dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm
2059 die notwendigen Mittel zur Verfügung, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-
2060 Gemeinschaftsaufgabe vollumfänglich nutzen zu können. Wir unterstützen Netzwerke
2061 wie „it´s OWL“.
2062
2063 Wir sehen die Vielfalt unseres Landes als Ressource, um eine differenzierte räumliche
2064 bzw. regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und mit
2065 entsprechenden Schwerpunkten und Strategien zu ermöglichen.
2066
2067 Unser Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräumen
2068 unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Leitend ist das klimaneutrale
2069 Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die
2070 natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und
2071 Wohnstandort sichert, die Funktion von Landwirtschaft und Forstwirtschaft
2072 weitestgehend erhält und angemessene Gestaltungsmöglichkeiten für kommende
2073 Generationen in den Regionen bewahrt. Im Besonderen sollen die ländlichen Räume
2074 als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und
2075 entwickelt werden.
2076
2077 Insbesondere Räume, deren Lebensverhältnisse im Verhältnis zum
2078 Landesdurchschnitt Aufholbedarf haben, möchten wir in ihren
2079 Entwicklungsvoraussetzungen stärken. Dafür müssen wir in der Landesplanung
2080 flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden. Wir wollen Möglichkeiten des
2081 konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparen und Entwicklungsmöglichkeiten
2082 schaffen. Gleichzeitig wollen wir durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte und
2083 attraktive, klimaresiliente ländliche Räume. Wir werden unter Einbeziehung der
2084 Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und
2085 flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und
2086 Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.
2087
2088 Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren
2089 Beschleunigung ermöglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer
2090 Ermöglichungsplanung. Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in
2091 ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit
2092 landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der
2093 dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.
2094 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.44
2095 Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und
2096 umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.
2097
2098 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns
2099 sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und
2100 perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu
2101 werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen. Dazu gehören
2102 flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und
2103 Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des
2104 Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der
2105 Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter
2106 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung
2107 flächensparend gestalten.
2108
2109 Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die
2110 Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige
2111 Standortentwicklung. Wir wollen sicherstellen, dass neue Gewerbe- und
2112 Industriegebiete zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten
2113 entwickelt werden.
2114
2115 Um die Transformation erfolgreich bewältigen zu können, ist eine effizientere Nutzung
2116 von Flächen unumgänglich. Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und
2117 freiwerdender Flächen höchste Priorität. Hierzu prüfen wir die Einführung eines
2118 Handels mit Flächenzertifikaten und etablieren eine Brachflächenreaktivierung unter
2119 Zuhilfenahme des „Grundstückfonds NRW“ und des Abbaus von
2120 Nutzungsrestriktionen.
2121
2122 Wir evaluieren die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und entwickeln
2123 diese weiter, z. B. in Richtung eines klaren Ökopunktesystems beim
2124 Flächenverbrauch. Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im
2125 Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der
2126 naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung
2127 ökologischer Qualität weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll
2128 diversifiziert werden, u. a. mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie
2129 Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und
2130 Umweltschutzprojekte.
2131
2132 Wir wollen die Erneuerbaren Energien landesweit ausbauen und dafür die Grundlage
2133 schaffen. Wir prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht
2134 auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen
2135 angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der
2136 Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben,
2137 zukünftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden
2138 das Ergebnis im Landesentwicklungsplan umsetzen.
2139
2140 Insbesondere die vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen auch
2141 Transformationsflächen. Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für
2142 landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für derartige bedeutende
2143 Nutzungen gesichert. Wir prüfen die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher
2144 Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe. Dabei wird auch
2145 ein interkommunaler Ansatz geprüft.
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.45
2146
2147 Wir prüfen, ob große Ansiedlungen, die im landesweiten Interesse sind, nicht auf den
2148 Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.
2149
2150 Gleichzeitig möchten wir den wertvollen Freiraum erhalten, aktiv fortentwickeln und
2151 vernetzen. Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es
2152 zu schützen gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein
2153 Planzeichen Landwirtschaft einführen. Vorsorgenden Hochwasserschutz werden wir
2154 als Grundsatz in den LEP aufnehmen.
2155
2156 Um die Regionen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer unterschiedlichen
2157 regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte zu unterstützen, werden wir mit den
2158 Regionen in einen Austausch eintreten und diese und sektorielle Teilkonzepte zur
2159 Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben bedarfsgerecht fördern.
2160 Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Entwicklungsstrategien und -
2161 konzepte können als Umsetzungsscharniere in der Landes- bzw. Regionalplanung
2162 wertvolle Instrumente darstellen.
2163
2164 Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen.
2165 Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring
2166 („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht
2167 und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden. Bestehende Lagerstätten
2168 unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal
2169 ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume
2170 beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.
2171
2172 Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument
2173 umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und
2174 Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen
2175 generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024
2176 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.
2177
2178 Wir werden das Baustoffrecycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und
2179 Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial konsequent
2180 beseitigen. Um den Einsatz von Recyclingrohstoffen zu erhöhen, werden wir eine
2181 Studie zum verbesserten praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen in
2182 Auftrag geben. Durch ein Modellvorhaben werden wir praxisorientierte Erkenntnisse
2183 zum Deponierückbau und -recycling gewinnen.
2184
2185 Wir wollen die Landesverwaltung zum Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und
2186 Recycling machen. Gemeinsam mit unseren Bemühungen um die Förderung des
2187 Einsatzes alternativer Baustoffe ermöglichen wir so einen verbindlichen
2188 Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und
2189 Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen.
...
UPDATEs und weitergehende Informationen zu politischen Plänen und statements
→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch
→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :
Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen. ...
→ " Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.
Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.
Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
- Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
- Klimafreundliche Mobilität
Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "
aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023
Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität