Nach Informationen des Bundesumweltamtes hat die Bodenversiegelung in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 um insgesamt 4.943 km² zugenommen. Derzeit kommen mehr als 60 km² pro Jahr dazu. Die Ampel-Koalition plant 1.000 km neue Straßen und 400.000 neue Wohnungen sollen „auf der grünen Wiese“ entstehen. So formuliert es Bundeskanzler Scholz.
Die gleiche grüne Wiese reklamiert aber schon die Agrarindustrie für Tierhaltung und Getreideanbau, die Bioökonomie für grüne Rohstoffe, die Energiewende für PV-Anlagen und der Naturschutz.
Bei uns am Niederrhein beansprucht die Kiesindustrie enorme Flächen und wenn es nach der kommunalen Hafengesellschaft DeltaPort geht, soll schon bald eine weitere schützenswerte Naturlandschaft dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens zum Opfer fallen.
Alle diese Flächenansprüche richten sich an eine kollabierende Natur. Wälder brennen, Menschen und Landschaften leiden unter Hitze und Fluten. Überall auf der Welt verschwinden Insekten, Vögel, Säugetiere in einem atemberaubenden Tempo. Und alles läuft weiter, als wenn es den Klimawandel und das Artensterben nicht gäbe.
Das Buch von Tanja Busse und Christiane Grefe erzählt von den Konflikten um unsere Böden und zeigt Wege auf, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können.
Christiane Grefe, geboren 1957 in Lüdenscheid, studierte an der Deutschen Journalistenschule und Politikwissenschaft in München. Sie war freie Journalistin bei Natur, Geo Wissen und beim Magazin der Süddeutschen Zeitung und 24 Jahre lang Reporterin der ZEIT. Heute arbeitet sie als freie Autorin.
Montag, 13. Mai 2024, 19.00 Uhr
Ort: Haus am Dom, Willibrordiplatz 10, 46483 Wesel
"Der Grund, der Boden ist existenziell für Ernährung, Wasser und Klimaschutz. Ohne Boden kein Leben. Doch Boden ist gefährdet: überdüngt, vertrocknet, zubetoniert. Er wird teurer, ist umkämpft. Wie lassen sich Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls lösen?
Der Wert des Bodens, das Wunder der Unterwelt, jene Abermillionen von Wurzeln und Würmern, Käfern, Bakterien und Pilzen, die in symbiotischem Zusammenwirken immer wieder neues Leben schaffen, wurde lange unterschätzt und missachtet. Fruchtbare Böden sind weltweit gefährdet. Wie wir mit dem Land, mit den Flächen umgehen, ist die zentrale Zukunftsfrage. Wofür soll der Boden, der Grund genutzt werden: für Beweidung, Ackerland oder klimaresiliente Wälder? Für Wind- und Solarkraftwerke oder Naturschutzgebiete? Für Wohnungen und Gewerbegebiete in wachsenden Städten? Lassen sich Energiewende, Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit in Einklang bringen? Darf man Flächen für den Anbau von Energiepflanzen nutzen, wenn Menschen hungern? Wer entscheidet darüber: Bauern, Landbesitzer, Investoren, wir alle? Wie ließe sich Verantwortungseigentum für den Boden regeln? Davon erzählen Tanja Busse und Christiane Grefe spannend, mit Engagement und wissenschaftlicher Genauigkeit. Vor allem zeigen sie Wege auf, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können." Quelle: https://www.kunstmann.de/buch/christiane_grefe-der_grund-9783956145858/t-0/
Feuchtgebiete wie z.B. Auen sind besonders betroffen
Bericht über gefährdete Arten - LANUV NRW Mai 2024
Minister Oliver Krischer: Ohne eine intakte Natur gefährden wir unsere Lebensgrundlagen
Fast jede zweite Art in NRW gefährdet: „Allerweltsarten“
Talsohle beim Insektensterben steht noch bevor
Neue Rote Liste: Bewohner von Feuchtgebieten besonders gefährdet
" Rote Listen für Nordrhein-Westfalen: Aktualisierter Umweltindikator „Gefährdete Arten“ veröffentlicht – Rund 44,4 Prozent der untersuchten Arten sind gefährdet, bedroht oder bereits ausgestorben
In Nordrhein-Westfalen ist weiterhin ein Großteil der beobachteten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten akut gefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nach der vorläufigen Auswertung der aktuellen Roten Listen und der damit verbundenen Berechnung des Umweltindikators „Gefährdete Arten“. Demnach gelten rund 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet. Damit ist seit der letzten Erhebung im Jahr 2011 mit damals 46,3 Prozent zwar eine leichte Verbesserung festzustellen.
„Der weltweite Artenrückgang ist neben dem Klimawandel die zweite ökologische Krise unserer Zeit. Durch eine ambitionierte Naturschutzpolitik konnten wir in Nordrhein-Westfalen zwar eine leichte Verbesserung erreichen. Aber für eine Entwarnung ist es viel zu früh. Unsere Artenvielfalt ist weiterhin dramatisch gefährdet“, sagte Umweltminister Oliver Krischer bei der Vorstellung der vorläufigen Zahlen in Düsseldorf. Besorgniserregend sei, dass auch typische Arten der Feldflur und früher ungefährdete „Allerweltsarten“ in den Roten Listen zu finden sind und hier noch keine Trendumkehr erkennbar ist. So gelten Feldsperlinge nach wie vor als gefährdet und der früher häufige Schmetterling Kleiner Fuchs wird heute bereits in manchen Regionen auf der Vorwarnliste geführt. Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der gefährdeten Arten bis 2030 auf 40 Prozent zu reduzieren.
Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten und rund 70 verschiedene Lebensräume bilden die Grundlage für den Artenreichtum in Nordrhein-Westfalen. Dass ein aktiver Naturschutz wirkt, zeigt die aktive und erfolgreiche Wiederansiedlung von ehemals ausgestorbenen Tierarten wie dem Uhu, dem Lachs, dem Biber oder dem Wanderfalken. Es kehren aber auch viele Tiere auf natürlicher Art zurück, weil sich die Lebensräume qualitativ verbessert haben, wie zum Beispiel die Weißstörche, die Anfang der 1990er-Jahre in Nordrhein-Westfalen so gut wie ausgestorben waren und von denen im Jahr 2022 landesweit wieder 705 Brutpaare mit insgesamt 1.203 ausgeflogenen Jungvögeln nachgewiesen werden konnten, oder der Otter, der selbstständig den Weg zurück ins Münsterland gefunden hat.
Die Rückkehr von Tierarten wird möglich, wenn deren Lebensräume wiederhergestellt worden sind und damit die Tiere die entsprechenden Rückzugsräume für ein Überleben in möglichst naturnahen Biotopen finden. So konnten beispielsweise durch die Ausweisung von rund 100 Wildnisentwicklungsgebieten und weiteren Schutzgebieten wichtige Lebensräume für gefährdete Arten, wie etwa für die Wildkatze und den Schwarzstorch, geschaffen werden. Einst ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten sind mittlerweile wieder in Nordrhein-Westfalen heimisch und in ihrem Bestand gefährdete Arten konnten sich wieder erholen. So profitieren Bachforellen und viele Libellenarten von der Renaturierung und Verbesserung der Gewässergüte von Fließgewässern – ebenso wie die Emscher-Groppe, die mit der Renaturierung des ehemaligen Abwasserkanals Emscher wieder in die gesamte Region zurückkehren kann. Das gilt gleichermaßen für unzählige Fischnährtiere bis hin zu Amphibien, die in den letzten rund 200 Jahren im Ruhrgebiet aus dem Emscher-Raum praktisch verschwunden waren. Minister Krischer: „Ein ambitionierter Naturschutz zeigt Wirkung. Aber von einer nachhaltigen Trendumkehr können wir noch nicht reden.“
Arten mit stärkerer Gefährdung
Bei den Vögeln sind Verschlechterungen vor allem bei den Arten des agrarisch genutzten Offenlandes wie zum Beispiel der Feuchtwiesen, der Arten in Heiden und Mooren festzustellen. Hierzu gehören die stark gefährdeten Arten Großer Brachvogel und Krickente (beide zuvor gefährdet) und die gefährdeten Arten Rohrweihe und Rohrammer (beide zuvor Vorwarnliste).
Verschlechterungen wurden auch bei Fischen wie dem Flussneunauge (Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“, zuvor Kategorie3 „gefährdet“) oder der Nase (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Vorwarnliste) festgestellt. Bei Farn- und Blütenpflanzen gibt es deutliche regionale Unterschiede, wobei sich die Gefährdungslage vor allem im Tiefland weiter verschlechtert hat. 23 Arten, die noch in der zuletzt veröffentlichten Roten Liste vor gut einem Jahrzehnt als ungefährdet bewertet werden konnten, mussten in der nun vorgelegten Liste verschiedenen Gefährdungsstufen zugeordnet werden. Darunter fallen zahlreiche Arten des Grünlandes, wie zum Beispiel Weide-Kammgras (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Vorwarnliste), Wiesen-Storchschnabel (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor ungefährdet), Berg-Platterbse (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor ungefährdet) oder Sumpf-Sternmiere (Kategorie 2 „stark gefährdet“, zuvor Kategorie 3 „gefährdet“).
Bewertet wurde zudem die Gefährdung von mehr als 1.700 regelmäßig vorkommenden Schmetterlingsarten, von denen mehr als die Hälfte einer Gefährdungskategorie zugeordnet sind. Neben lang- und kurzfristigen Trends in der Gefährdung reduziert sich auch die Häufigkeit früher weit verbreiteter Arten teilweise sehr stark.
So musste der Kleine Fuchs, vor 20 Jahren einer der häufigsten Tagfalter, bereits in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen auf die Vorwarnliste gesetzt werden.
Arten mit geringerer Gefährdung
Bei Vogelarten der Wälder und Gebüsche zeigen sich Verbesserungen. Hierzu gehören Raubwürger (Kategorie 2 „stark gefährdet“, zuvor „Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“), Baumpieper (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“), Gartenrotschwanz (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“) und Waldlaubsänger (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 3 „gefährdet“). Verbesserungen sind auch bei Maifischen (Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht“, zuvor Kategorie 0 „ausgestorben oder verschollen“) zu erkennen, die durch gezielte Naturschutzmaßnahmen wieder angesiedelt wurden. Die Bestände der Bachforelle sind in NRW stabil und können als ungefährdet eingestuft werden.
Bei den Farn- und Blütenpflanzen konnten 15 bisher gefährdete Arten nun als ungefährdet bewertet werden. Hierzu gehören Roggen-Trespe, Langjährige Segge, Nadel-Sumpfbinse oder Teichlinse. Erfreulich sind Erholungstendenzen bei den Ackerwildkräutern, die in manchen Landesteilen, zum Beispiel im Sauerland, recht auffällig sind zum Beispiel Roggen-Trespe oder Acker Hohlzahn. Hier wirken sich die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Verbindung mit einem Blühstreifenmanagement positiv aus.
Auch bei den Schmetterlingen konnte die Gefährdung einiger Arten – wie Mädesüß-Perlmutteralter (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“), Kleiner Perlmutterfalter (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 3 „gefährdet“), Kleiner Sonnenröschen-Bläuling (Vorwarnliste, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“) oder Brombeer-Zipfelfalter (Kategorie 3 „gefährdet“, zuvor Kategorie 2 „stark gefährdet“) – niedriger eingestuft werden. Hierbei handelt es sich allerdings um wärmeliebende Arten, die durchaus vom globalen Temperaturanstieg in Folge der Klimakrise profitiert haben könnten.
Intakte Lebensräume notwendig für Trendumkehr
Die Ursachen des Artenrückgangs und des Verlustes an biologischer Vielfalt sind häufig menschengemacht: „Hierzu gehören insbesondere eine anhaltend intensive Flächennutzung, die Zerstörung und Zerschneidung naturnaher Lebensräume und der fortschreitende Flächenverbrauch“, sagte die Präsidentin des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert. „Auch die Auswirkungen des Klimawandels führen zu Veränderungen der biologischen Vielfalt.“ So gingen im Jahr 2022 durchschnittlich etwa 5,6 Hektar pro Tag an Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten durch neue Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren.
Die Landesregierung will dem Verlust der biologischen Vielfalt und dem fortschreitenden Artenrückgang gegensteuern. „Ohne eine intakte Natur, ohne ein wildes und lebendiges Nordrhein-Westfalen, sind unsere Lebensgrundlagen gefährdet“, sagte Minister Krischer. „Die Landesregierung hat sich vorgenommen, mit einer Vielzahl von Maßnahmen und einer umfangreichen Finanzierung die Biodiversitätskrise wirksam zu bekämpfen und in allen Politikfeldern mitzudenken.“
Um eine nachhaltige Trendumkehr beim Artenverlust zu erreichen, muss die Qualität der natürlichen Lebensräume verbessert werden. Viele Lebensräume für wild lebende Tier- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen sind weiterhin nicht in einem guten Zustand. Rund 80 Prozent der Lebensräume im nordrhein-westfälischen Tiefland sind in keinem guten Erhaltungszustand, allen voran Moore, Grünland- und Gewässerlebensräume sowie Eichen- und Auenwälder. Im Bergland sieht es deutlich besser aus: Hier sind fast 60 Prozent in einem günstigen Erhaltungszustand. Diese Zahlen belegt der FFH-Bericht für Nordrhein-Westfalen, den das LANUV zuletzt 2019 vorlegte. Er zeichnet ein ambivalentes Bild des Erhaltungszustands der beiden großen nordrhein-westfälischen Lebensräume, dem atlantisch geprägten Tiefland (Westfälische Bucht, Niederrheinische Bucht, Niederrheinisches Tiefland) und dem kontinental geprägten Bergland (Weser- und Osnabrücker Bergland, Rheinisches Schiefergebirge).
Bei den Gewässern sind derzeit nur 8,8 Prozent aller Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand.
Potenzialanalyse Moorschutz vorgestellt
Ein wichtiger Baustein für den Schutz der biologischen Vielfalt ist die Renaturierung von Mooren. Als ersten Schritt hat das LANUV hierzu ein Naturschutz-Fachkonzept zur Wiederherstellung von Mooren in Nordrhein-Westfalen erstellt.
„Moore sind Alleskönner. Sie schützen nicht nur das Klima, sondern sind wichtige Lebensadern für die biologische Vielfalt und den Wasserhaushalt“, sagte Minister Krischer. „Denn Moore sind unsere bedeutendsten natürlichen Kohlenstoffspeicher, bieten Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten und sind wichtige Wasserspeicher.“
Die ursprüngliche Fläche der Moore ist allerdings auch in Nordrhein-Westfalen durch Landnutzungsänderungen und Entwässerungsmaßnahmen historisch deutlich zurückgegangen. Intakte und naturnahe Moorflächen finden sich heute nur noch auf Restflächen vor allem in Schutzgebieten. So nehmen Moor-Lebensraumtypen nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie heute nur noch rund 1.620 Hektar ein. Beispiele sind das FFH-Gebiet „Großes Torfmoor, Altes Moor“ im Kreis Minden-Lübbecke, das „Amtsvenn und Hündfelder Moor“ im Kreis Borken oder das „Mettinger und Recker Moor“ im Kreis Steinfurt.
Nach der naturschutzfachlichen Analyse des LANUV besteht in Nordrhein-Westfalen ein theoretisches Potenzial für die Renaturierung von Mooren von insgesamt 23.260 Hektar. Von diesem Suchraum entfallen 2.240 Hektar auf eine mögliche Renaturierung von Hochmooren, die von Regenwasser gespeist werden und durch nährstoffarme Lebensräume charakterisiert sind. Das theoretische Renaturierungspotenzial für Übergangsmoore und Niedermoore, die Anschluss zum Grundwasser haben und häufig zum Beispiel in Flussniederungen vorkommen, umfasst 20.590 Hektar. Weiteres Potenzial besteht auf rund 430 Hektar, wobei der Moortyp hier indifferent ist.
„Unsere Analyse zeigt, dass in Nordrhein-Westfalen naturschutzfachlich ein großes theoretisches Potenzial für die Wiederherstellung von Mooren besteht“, erläuterte LANUV-Präsidentin Reichert bei der Vorstellung der Potenzialstudie. „Die früheren Moor-Standorte unterliegen heute aber ganz unterschiedlichen Landnutzungen. Vor einer Umsetzung von Projekten gilt es daher, gemeinsam mit den relevanten Institutionen zu prüfen, welche Flächen tatsächlich für eine Wiedervernässung in Frage kommen“. Dabei soll der Fokus vor allem auf bestehende Schutzgebiete gelegt werden, die etwa die Hälfte des Suchraums einnehmen.
Dialogprozess zum Moorschutz geplant
Mit der Vorlage der Potenzialanalyse durch das LANUV will das Umweltministerium in den nächsten Monaten einen Dialogprozess mit Stakeholdern über die weitere Umsetzung der Maßnahmen starten. Auf der „Moorschutzkonferenz NRW“ im November in Düsseldorf sollen erste Umsetzungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten vorgestellt und diskutiert werden. Über die Europäische Union (EU), Bund und Land stehen bereits verschiedene Förderangebote bereit bzw. werden aktuell entwickelt, die eine Pflege und Renaturierung von Moorlebensräumen unterstützen.
Über das neue Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des Bundes stehen künftig weitere Mittel zur Verfügung. Diese gilt es gemeinsam mit den verschiedenen Partnern umfangreich zu nutzen.
Von einer erfolgreichen Wiedervernässung von Mooren profitieren auch viele seltene und gefährdete Arten. Hierzu gehört zum Beispiel die Bekassine, die heute in Nordrhein-Westfalen nur noch in drei FFH-Gebieten in den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke vorkommt. Aber auch Moorfrösche, Großlibellen wie die Große Moosjungfer, die verschiedenen Sonnentau- und Torfmoosarten oder Orchideen wie das Moor-Knabenkraut finden in Mooren wertvollen Lebensraum.
Zur Methodik:
Die Roten Listen basieren auf Erhebungen von zahlreichen ehrenamtlichen Institutionen und werden in Nordrhein-Westfalen etwa alle zehn Jahre für verschiedene Artengruppen erstellt. Aus ihnen leitet das LANUV den Indikator der „Gefährdeten Arten“ ab.
Datengrundlage des Indikators sind die Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze. Die Gefährdungsabschätzung für die einzelnen Arten erfolgt etwa alle zehn Jahre. In der Auswertung wurden rund 3.600 Arten berücksichtigt. Im aktuellen Erhebungszyklus sind bislang die Artengruppen der Farn- und Blütenpflanzen, Armleuchteralgen, Rotalgen und Braunalgen, Vögel, Fische und Rundmäuler, Schmetterlinge, Laufkäfer, Steinfliegen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen abgeschlossen, weitere Artengruppen folgen in den nächsten Monaten.
Mit der Vorlage der Roten Liste NRW 2011 wurde das Veröffentlichungsformat geändert. Mit dem Start der aktuellen Erhebung werden die Roten Listen für die Einzelgruppen fortlaufend veröffentlicht und nicht mehr zu einem Stichtag. Etwa alle zehn Jahre wird auf dem Erhebungszeitraum der Umweltindikator „Gefährdete Arten“ als umfassende Klammer für alle Listen aktualisiert und veröffentlicht. Der nächste Erhebungszeitraum soll 2031 beginnen.
"Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) hat die neuen Roten Listen gefährdeter Arten vorgelegt. Von 43.000 Tier- und Pflanzenarten ist rund die Hälfte bedroht.
Von Doro Blome-Müller
Umweltminister Oliver Krischer hat eine Grafik zusammenstellen lassen, wie sich die Situation von Lebewesen, seien es Tiere, Insekten, Pilze, Fische oder Pflanzen, seit den 1990er Jahren entwickelt hat. Entwarnung kann er nicht geben.
"Das muss uns mit Sorge erfüllen" Umweltminister Oliver Krischer
"Wir haben einen unverändert hohen Anteil an bedrohten Tier- und Pflanzenarten", sagte Krischer am Dienstag in Düsseldorf. "Das heißt die Situation, wie sie im 20. Jahrhundert entstanden ist, ist im 21. Jahrhundert nicht wirklich besser geworden. Und das muss uns mit Sorge erfüllen."
Besonders besorgt den Umweltminister, dass auch immer mehr ehemals weit verbreitete Tier- und Pflanzenarten auf den Roten Listen landeten. Der Kiebitz zum Beispiel oder der Kuckuck. Oder auch der Tagfalter Kleiner Fuchs.
Fieberthermometer Rote Listen
Die Roten Listen sind eine Art "Fieberthermometer", das den jeweils aktuellen Zustand der Pflanzen- und Tierwelt darstellt. Sie sollen Defizite und Fehlentwicklungen benennen und Vorschläge für dringenden Handlungsbedarfmachen. Den sieht das Landesumweltministerium derzeit vor Allem bei den Feuchtgebieten. Bewohner von Heiden, Feuchtwiesen und Mooren, wie zum Beispiel die Uferschnepfe oder der Brachvogel, seien Verlierer des Klimawandels. In Dürrejahren bekämen sie kaum noch Nachwuchs.
Hilfsprojekt für die Moore
Als wichtigen "Player" der Biodiversität hat die Landesregierung die Moore identifiziert. Nur noch auf 1.600 Hektar sind in Nordrhein-Westfalen intakte Moore vorhanden. Diese sollen verstärkt geschützt werden, wofür Umweltminister Oliver Krischer gute Chancen sieht, denn sie lägen überwiegend in ohnehin schon unter Schutz stehenden Gebieten.
Die neue Rote Liste für NRW
Zu den stark gefährdeten Arten (Kategorie 2) gehört in NRW nun die Rohrweihe. Der Raubvogel jagt dicht über dem Boden fliegend in Feuchtgebieten und Mooren.
Aber auch trockengelegte Moore sollen wiederbelebt werden. "Wir sehen dafür auch eine gute Perspektive, weil der Bund mit seinem Aktionsprogramm "Natürlicher Klimaschutz" insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, um solche Naturschutzmaßnahmen zu machen."
Naturschutz wirkt
Dass Naturschutz wirkt, macht der Umweltminister an mehreren Beispielen fest. So sei es zum Beispiel gelungen, wieder mehr Weißstörche in NRW anzusiedeln. 1990 habe es noch ganze drei Paare im Land gegeben, mittlerweile sei der Bestand auf mehr als 700 angewachsen. Auch Bieber, Wanderfalke oder Maifisch seien positive Beispiele.
Keine Trendwende bei Insekten
Keine guten Neuigkeiten gibt es dagegen bei den Insektenarten. Zwar seien generell wieder mehr unterwegs, allerdings seien die vor allem in geschützten Gebieten zu finden. Unsere Lebensweise sei weiterhin schlecht für ihren Lebensraum und so gebe es auch noch keine Trendwende bei den Insekten.
Um deren Entwicklung im Auge zu behalten, gibt es darüber hinaus ein ganz profanes Problem. Die Daten für die Roten Listen werden weitgehend von Ehrenamtlern gesammelt. Gerade für Insekten gäbe es aber immer weniger Menschen, die genug Fachwissen haben, um die verschiedenen Arten auch zu identifizieren."
Erweiterung Hafen Emmelsum Sommer 2022 – 11.000 m2– 1,1 ha + 45.000 m2- 4,5 ha + 180.000 m2 - 18 ha (Greenfield Logistik Park Emmelsum) = 23,6ha
Weiterer Naturflächenverlust und Versiegelung durch Überbauung im Lippemündungsraum
Weiterer Ausbau zur internationalen Logistik-Drehscheibe „Deltaport - Rhein-Lippe-Hafen & Hafen Emmelsum“
Die Contargo GmbH & Co. KG hat im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens von der DeltaPort GmbH & Co. KG den Zuschlag für eine zusätzliche Fläche im Hafen Voerde-Emmelsum erhalten.
Auf der rund 11.000 Quadratmeter großen, an das Bestandsterminal der Contargo angrenzenden Fläche, wird in den kommenden Jahren das Container-Terminal erweitert und die Kaje um 130 m verlängert. Das Unternehmen will damit sein Dienstleistungsangebot am Niederrhein und im nördlichen Ruhrgebiet weiter ausbauen und mit der durch DeltaPort angestoßenen Entwicklung des Logistikstandortes, mit weiteren großen Ansiedlungen und daraus resultierenden Umschlagmengen, im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel Schritt halten. Zusätzliche Arbeitsplätze in der Region Durch die bereits vertraglich manifestierte Ansiedlung namhafter Logistikunternehmen auf rund 300.000 Quadratmetern wird der Logistikstandort im Hafen Voerde-Emmelsum und im Rhein-Lippe-Hafen Wesel in den kommenden Jahren erweitert und es werden zusätzliche ca. 500 Arbeitsplätze in der Region geschaffen. „Die Vermarktung der zur Verfügung stehenden Flächen schreitet voran und wird demnächst abgeschlossen“, betont Andreas Stolte, Geschäftsführer der DeltaPort GmbH & Co. KG.
BEOS Logistics sichert sich ein 45.000 Quadratmeter (4,5 ha) großes Grundstück mit Hafenlage am Niederrhein
Emmelsum:BEOS Logistics, Member of Swiss Life Asset Managers, hat ein baureifes Grundstück am Hafen Emmelsum der Stadt Voerde am Niederrhein erworben. Auf einem ca. 45.000 qm großen Greenfield-Gelände in der Schleusenstraße entwickelt der Investor-Developer eine hochmoderne Logistikimmobilie mit zusammen mehr als 23.000 qm Mietfläche. Erworben hat BEOS Logistics das zu bebauende Areal von dem Hafenverbund DeltaPort. Die geplanten Baumaßnahmen sollen bis zum 2. Quartal 2023 abgeschlossen werden.
Artikel des BUND zum Naturflächenverbrauch im Lippemündungsraum vom 22.2.2023
Was vorher war:
Stadt Voerde - Der Bürgermeister- Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz 09.11.2021
64. Änderung des Flächennutzungsplans - Erweiterung Hafen Emmelsum -
…Planungsziel ist die Erweiterung des Hafenstandortes „Hafen Emmelsum“ entsprechend der landesplanerischen Zielvorstellungen. Hierzu soll das am Westkai bestehende Containerterminal erweitert und um in unmittelbarer Nähe liegende hafenaffine Gewerbeflächen ergänzt werden. Für die geplante Hafenerweiterung wurde mit der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Voerde ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen für zweckgebundene Nutzungen „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ festgelegt. Auf der nachfolgenden Ebene wurde mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG der Gewässerausbau umgesetzt. Dies umfasst insbesondere die Verlängerung der Kaimauer und die Herstellung einer Aufschüttung zur Gewinnung der Flächen für die Ansiedlung hafenaffinen Gewerbes bzw. hafenaffiner Industrie.
…
Bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen dieser Beteiligung lag das besondere Augenmerk auf der Bewertung der Betroffenheit naturschutzfachlicher Schutzgüter. Hierbei zeigte sich insbesondere die Inanspruchnahme von Flächen des Europäischen Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ als problematisch.
…
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Bebauungsplan Nr. 124 „Erweiterung Hafen Emmelsum“ aufstellen zu können. Insoweit ist der Zweck und sind die Ziele der Planung identisch mit denen des Bebauungsplans. Mit der Bauleitplanung für die Realisierung der geplanten Flächenerweiterung und der Ergänzung der vorhandenen Infrastruktur des Hafen Emmelsum wird das Ziel verfolgt, bedarfs- und zeitgerecht neue bedarfsbezogene Containerumschlagskapazitäten im Verbund mit direkt angrenzenden Logistikflächen an einem ausbaufähigen Standort im Lippe-Mündungsraum zu schaffen, der qualitativ und quantitativ geeignet ist, den prognostizierten, langfristigen Anforderungen des Marktes an Containerhäfen gerecht zu werden. So wird dem im Rahmen der Fortschreibung des Hafenkonzeptes des Landes festgestelltem Flächenbedarf für containernahe Logistik in Nordrhein-Westfalen von rund 320 ha, für den nur in geringfügigem Maße Flächenreserven vorhanden sind, begegnet.
Durch die Flächennutzungsplanänderung sollen ca. 7,3 ha nordwestlich angrenzende Erweiterungsflächen aus Flächen für die Landwirtschaft, ca. 0,2 ha für die Erweiterung der Kaianlage aus Flächen für die Wasserwirtschaft und ca. 0,05 ha für die Verlegung der Straße „Am Schied“ aus Gewerbliche Bauflächen, somit insgesamt ca. 7,6 ha Sonderbauflächen „Hafenorientiertes Gewerbe“ entwickelt werden. Im aktuellen FNP sind neben den Sonderbauflächen östlich und westlich des Hafenbeckens die Flächen der angrenzenden Aluminiumhütte als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Westlich finden sich Flächen für die Landwirtschaft, östlich Gewerbliche Bauflächen.
…
Im Landesentwicklungsplan ist der der für NRW landesbedeutsamen öffentlich zugängliche Hafen „Hafen Emmelsum“ als Vorranggebiet festgelegt. In den zeichnerischen Darstellungen des LEP für Voerde und Wesel umfasst das Symbol „Landesbedeutsamer Hafen“ drei öffentlich zugängliche Häfen: Voerde / Wesel: Rhein-Lippe-Hafen, Stadthafen Wesel und Emmelsum.
Landesbedeutsame Häfen werden im Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept des Landes Nordrhein-Westfalen nach den folgenden Kriterien bestimmt: das Umschlagvolumen (> 2 Mio.t/Jahr), der wasserseitige Containerumschlag (> 50.000 TEU/Jahr), oder die besondere standortpolitische Bedeutung.
In diesen landesbedeutsamen Häfen sind zur Ansiedlung von hafenorientierten Wirtschaftsbetrieben die erforderlichen Standortpotenziale zu sichern und von der Regionalplanung in bedarfsgerechtem Umfang Hafenflächen und Flächen für hafenaffines Gewerbe festzulegen.
Die landesbedeutsamen Häfen sind als multimodale Güterverkehrszentren zu entwickeln und sollen ihre Flächen für hafenaffines Gewerbe vorhalten. Sie sind vor dem Heranrücken von Nutzungen zu schützen, die geeignet sind, die Hafennutzung einzuschränken.
Die Wasserstraßen und mit ihnen in funktionalem Zusammenhang stehende Flächen sind so zu entwickeln, dass sie die ihnen zugedachten Funktionen im multimodalen Güterverkehr (Wasser, Schiene, Straße) angemessen erfüllen können.
Bei der Planung der Umschlagstandorte ist der Ausbau vorhandener Güterverteilzentren und Häfen der Entwicklung völlig neuer Standorte vorzuziehen ist. Dies dient zum einen einer Beschränkung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme und zum anderen der Möglichkeit, vorhandene Infrastrukturen und siedlungsräumliche Anbindungen nutzen zu können. Soweit erforderlich, sind neue Standorte so umweltverträglich und effizient wie möglich zu planen.
Die Bauleitplanung zum Hafen Emmelsum entspricht somit dem Grundsatz des Ausbaus vorhandener Häfen mit einer effizienten Ausnutzung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme.
Darüber hinaus stellt der LEP für das Plangebiet „Gebiet für den Schutz der Natur“ sowie „Überschwemmungsbereich“ dar.
GEP 99 / Entwurf Regionalplan Ruhr
Gemäß Bekanntmachung der 81. Änderung des Regionalplans (für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99)) vom 23.08.2017 ist im Gebiet der Stadt Voerde für die angestrebte Hafenentwicklung insgesamt eine Fläche von etwa 42 ha (GIB) mit der Zweckbindung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ dargestellt worden. Zusätzlich wurde die Darstellung der Schienenwege verlängert, sodass diese nun in den Geltungsbereich der Sonderbauflächen „Hafenorientierte Betriebe“. Der allgemeine Freiraum und Agrarbereich mit regionalen Grünzug (ca. 11 ha), der Bereich zum Schutz der Natur (ca. 10 ha) und Überschwemmungsbereich sowie Flächen zur Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (ca. 2,6 ha) sind in ein GIB für zweckgebundenen Nutzungen mit der Zweckbindung „Standorte des kombinierten Güterverkehrs“ geändert worden.
…
Gemäß den textlichen Festsetzungen sind innerhalb des am Hafen Emmelsum in Voerde festgelegten „Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit der Zweckbestimmung „Standort des kombinierten Güterverkehrs“ Betriebe anzusiedeln, die dem Transport, der Lagerung und dem Umschlag von Gütern dienen und dabei auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind sowie zugehörige Verladeanlagen und Verwaltungsgebäude. Die Zweckbindung umfasst ausnahmsweise auch Betriebe, die der Weiterverarbeitung bzw. Produktveredlung dienen, sofern sie ebenfalls aus betrieblichen Gründen auf eine trimodale Verkehrsanbindung angewiesen sind.
Die festgelegte Zweckbindung für den Hafen Emmelsum in Voerde bezieht auch die Flächen der ansässigen Aluminiumhütte mit ein. Hier ergibt sich die Chance, bisher betriebsgebundene Erweiterungsflächen für Hafennutzungen bzw. hafenaffines Gewerbe zu akquirieren.
…
Die für die Erweiterung des Hafen Emmelsum erforderlichen Flächen liegen in einem ökologisch wertvollen Überschwemmungsgebiet. Bei der durch Planfeststellung gem. § 68 WHG umzusetzenden Aufschüttung auf ein hochwasserfreies Niveau wird hier in den Retentionsraum des Rhein eingegriffen. Zudem orientiert sich die Fläche mit der westlichen Grenze an der Abgrenzung des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein. Wegen der ökologischen Wertigkeit der in Rede stehenden Flächen und des Gewichts der Belange des Hochwasserschutzes wurde die Aufschüttungsfläche so klein wie möglich dimensioniert. Es ist daher städtebaulich geboten, die zur Verfügung stehenden Flächen von vornherein so zu konzipieren, dass sie möglichst intensiv, also hochverdichtet genutzt werden können.
…
Gemäß der Verkehrsuntersuchung (ambrosius blanke, Februar 2017) ergibt für die geplante Umschlaganlage an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 405 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 100 Pkw/Tag im Beschäftigtenverkehr 305 Lkw/Tag im Güterverkehr jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss). Für die übrigen gewerblichen Nutzungen innerhalb des B-Plangebietes ergibt sich an einem Normalwerktag ein Zusatzverkehrsaufkommen von insgesamt 415 Kfz/Tag mit einer Differenzierung in 195 Kfz/Tag im Beschäftigtenverkehr, 60 Kfz/Tag im Kunden- und Besucherverkehr, 160 Kfz/Tag im Wirtschaftsverkehr (40 Pkw bzw. Lieferwagen und 120 Fahrzeuge im Schwerverkehr) jeweils im Zielverkehr (Zufluss) und Quellverkehr (Abfluss).
…
Die Entwicklungskarte des rechtskräftigen Landschaftsplans des Kreises Wesel für den Raum Dinslaken/Voerde ordnet das rechtsrheinische Deichvorland im Untersuchungs gebiet (UG UVS) weitestgehend dem Entwicklungsraum E2: „Rheinvorland und Rhein“ (ca. 760 ha) zu. Nachfolgend werden die Entwicklungsziele aufgeführt:
- Der Entwicklungsraum ist in seinem derzeitigen Landschaftscharakter zu erhalten. Die typische, historisch gewachsene Stromtal-Kulturlandschaft des Rheines und seiner Aue mit den teilweise noch vorhandenen naturnahen Uferstrukturen und Vegetationsbeständen sowie ausgedehnten Grünlandflächen ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Raumes als Refugium für Tier- und Pflanzenarten, für den internationalen Biotopverbund und als Teil des Feuchtgebietes internationaler Bedeutung „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention sowie im Hinblick auf die Bedeutung der Kulisse der Natura 2000-Gebiete (größtenteils Vogelschutzgebiet), unter Berücksichtigung zukünftiger Bergsenkungen zu erhalten zu optimieren.
- Die Populationen der Arten der Vogelschutzrichtlinie sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzielen zu entwickeln.
- Die charakteristischen Lebensräume der Flussaue wie naturnahe Auenwälder, Weidengebüsche, Röhrichte und Feuchtgrünlandflächen sowie naturnahe Stillgewässer und Kolke sind zu erhalten und zu optimieren.
- Die Auenwälder und deren Entwicklungsstadien (Weidengebüsche) sind – soweit hierdurch keine kritische Erhöhung der Fließgeschwindigkeit entsteht - der natürlichen, ungestörten Entwicklung zu überlassen.
- Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.
- Die Überflutungsdynamik und die vorhandenen Feuchteverhältnisse sind zur Sicherung der vorhandenen feuchten Vegetationsbestände zu erhalten und zu optimieren.
- Die naturnahen, unbefestigten Uferbereiche sind zu erhalten. Vorhandene Uferbefestigungen sollten nach Möglichkeit naturnah gestaltet werden. Der Ausbau und die Unterhaltung des Rheinstromes sind so durchzuführen, dass die Schutzziele und -zwecke der angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere der Uferbereiche, erhaltenebenfalls vorgesehen. Zur Schaffung der Logistikfläche wird eine Aufschüttung des Geländes um 4 bis 7 m auf hochwasserfreies Niveau durchgeführt.
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Für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Voerde “Erweiterung Hafen Emmelsum“ wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 Unterer Niederrhein aufgestellt, da das Plangebiet unmittelbar an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein angrenzt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzzwecke des Schutzgebiets ausgeschlossen werden kann.
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Durch die großflächige Versiegelung des Sondergebietes kommt es im unmittelbaren Umfeld zu mikroklimatischen Auswirkungen (Veränderung des Windfeldes, Temperaturerhöhung), die mit entsprechenden Wechselwirkungen auf den Bewuchs bzw. Vorkommen von Tierarten (Schutzgut Tiere und Pflanzen) bzw. das Wohlbefinden / Temperaturempfinden (Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit) verbunden sind.
Mit der großflächigen und großvolumigen Bebauung des Hafenareals sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die landschaftsgebundene Erholung (Schutzgut Mensch) verbunden. Die späteren Emissionen (Lärm, Schadstoffe) der sich ansiedelnden Betriebe sind ggf. mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Schutzgut Mensch) verbunden.
Es ist Aufgabe der Planung auf der konkreteren Ebene, diese Beeinträchtigung möglichst zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren und entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.
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Die Gesamtfläche der Flächennutzungsplanänderung beträgt 7,6 ha.
Die Rechtskraft des Planfeststellungsbescheides ist nach vorheriger Offenlage erfolgt. Der Baubeginn ist im Herbst 2020 avisiert, sofern die Bauphase gut verläuft, könnte die Fertigstellung nach Auskunft von DeltaPort im Jahre 2025 erfolgen. Die Vermarktung und Ansiedlung sollen sukzessive ab der Herstellung der Bauflächen ab 2023 durchgeführt werden.
»Die Erweiterung des Hafens Voerde-Emmelsum bringt Wertschöpfung in die Region und schafft viele Arbeitsplätze. Darüber hinaus leistet der Hafen einen großen Beitrag zur dringend notwendigen Verkehrsverlagerung von Lkw-Verkehren zur Entzerrung des Verkehrsinfarktes in Nordrhein-Westfalen«, so Dieter Thurm, technischer Leiter und Prokurist bei DeltaPorts. Im Rahmen der Klimabilanz diene der Hafen der nachhaltigen Senkung schädlicher Emissionen durch Verkehrsverlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die ökologisch wertvolleren Verkehrsträger Binnenschiff und Bahn.
Problematik Flächenverbrauch und -Versiegelung im Lippemündungsraum
Überbauung und Flächenversiegelung durch die Großprojekte Ausbau der Deltaport-Häfen (u.a. Bebauungsplan 233 und 239), Neubau der B58/Südumgehung Wesel; dreispuriger Ausbau der Betuwe-Linie
ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen verbunden. Er beeinträchtigt landwirtschaftliche Produktionsmöglichkeiten, wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche und trägt durch ausufernde Siedlungsstrukturen zum Klimawandel bei. Im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum auch eine wichtige Rolle, denn für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und die Böden verlieren ihre Funktion als Bodenkühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz. Sowohl die allgemeinen Tendenzen in der Gebietsentwicklung als auch die Gefährdungsursachen sind seit langem bekannt und teilweise schon in alten Gutachten zum Gebietsmanagement dargestellt. Schon 2006 wurde das "Positionspapier der Umweltverbände" zum Landschaftsverbrauch veröffentlicht. "In dem Positionspapier werden Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, endlich konkrete Maßnahmen für eine ernsthafte Reduktion des Flächenverbrauchs zu ergreifen. https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/darumgehts.html
Am Unteren Niederrhein gingen allein im Zeitraum der letzten 25 Jahre gut 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen verloren.Als Ursachen werden der Straßen- und Siedlungsbau, die Anlage und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten, der Abbau von Rohstoffen wie Sand und Kies sowie die Anlage von Erholungseinrichtungen genannt.
Der Flächenverlust für Brut- und Rastvögel in der Kulturlandschaft ist real noch höher, weil beispielsweise durch Straßenbau Zerschneidungseffekte hinzukommen, die für störungsempfindliche Arten die nutzbare Fläche weiter verkleinern. Stromleitungen und -masten sowie Windkraftanlagen wirken ebenso: Der tatsächliche Flächenverbrauch ist niedrig, die Wirkung in die Fläche ist hoch. Der fortschreitende Flächenverbrauch im unmittelbaren Nahbereich des Vogelschutzgebietes ist vorgezeichnet.... Die Forderung nach Verbesserung der Infrastruktur hat bereits zu enormen Zerschneidungseffekten im Vogelschutzgebiet geführt...
Im Ergebnis wird die Landschaft flächendeckend und engmaschig beunruhigt, so dass Wildtiere immer weniger geeignete Ruhezonen finden.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) erneuerte (2 2019) seine Kritik an der Düsseldorfer Flächenpolitik. Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um den Insektenschwund sei der Schutz der Fläche unbedingt notwendig, da Insekten auf Beton keinen Lebensraum fänden. Der unbedachte Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen sei besorgniserregend; diese seien eine begrenzte Ressource. Wer eine starke heimische Landwirtschaft erhalten wolle, der müsse dieses Problem anpacken und nicht meiden, so der RLV. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um klimawandelbedingte Dürreperioden gelte es, weiteren unnötigen Flächenfraß durch immer neue Baugebiete zu vermeiden. Vordringlich sei ein ambitioniertes Investitionsprogramm, mit dem leerstehender innerstädtischer Wohnraum saniert und bestehende Industriebrachen systematisch erschlossen würden. Notwendig sei eine Kompensationsverordnung, die dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ Rechnung trage. Der nordrhein-westfälische Landtag muss der Änderung des LEP noch zustimmen. Das 5 ha-Ziel war 2016 von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführt worden.
Für den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) beweist der jetzt veröffentlichte Flächenbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dass Nordrhein-Westfalen beim Flächenverbrauch fahrlässig handelt, die Umweltschutzorganisation BUND nennt den Bericht „ein Dokument des Scheiterns“ der Landesregierung. Der RLV beklagt, dass die Grünland- und Ackerflächen zwischen 1996 und 2015, also innerhalb von 20 Jahren, um rund 1200 Quadratkilometer geschmolzen seien. Das entspreche der Größe des Kreises Euskirchen. Zwischen 2017 und 2018 seien nochmals rund 170 Quadratkilometer umgewandelt worden. Das seien „erschütternde“ Zahlen, so der Verband.
Dirk Jansen, Landesgeschäftsführer des BUND, wirft der Landesregierung mangelndes Bewusstsein für die „ökologische Wertigkeit“ freier Flächen vor. Statt immer mehr Grünland oder Äcker umzuwandeln, sollten bestehend Flächen für den Wohnungsbau oder neue Gewerbegebiete genutzt werden, etwa die durch den Kohleausstieg frei werdenden Flächen, so Jansen.
Der BUND prüft derzeit eine Klage gegen den neuen Landesentwicklungsplan.
Die "Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016"
legt fest, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag bundesweit zu reduzieren.
Erklärtes Ziel der Landesregierung NRW ist es, die Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen zu reduzieren, denn es gehen weiterhin im Durchschnitt 17 Hektar pro Tag an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen bereits einen Anteil von rund 23,5 % an der gesamten Landesfläche ein. Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen dies zu begrenzen.
Mit dem landesweiten Trägerkreis "Allianz für die Fläche" ist ein Gremium von Fachleuten aus unterschiedlichen Institutionen und Disziplinen wie z. B. der IHK, der Naturschutzverbände, der Bezirksregierungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Landwirtschaftskammer geschaffen worden, das eng zusammenarbeitet und einen Meinungsaustausch und Dialog aus verschiedenen Perspektiven führt, der alle Belange einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung integriert. Den Kommunen fällt hier die Schlüsselrolle zu, weil sie bei ihren Entwicklungsplanungen die wesentlichen flächenrelevanten Entscheidungen treffen.
September 2020: Mit einem Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch weiter eindämmen. Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen. "Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Das Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter zu senken", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenpaket. https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/platzsparend-intelligente-und-effiziente-flaechenentwicklung-1600241653
" Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass Bebauungspläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“ sollen.
Sie sollen außerdem dazu beitragen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen." (§ 1 Absatz 5 Baugesetzbuch)" Zitat aus: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/25762.html
Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums appelliert an die Kommune Stadt Wesel, den Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung - im Lippemündungsraum - zu minimieren und soviel wie möglich Fläche zu renaturieren!
Als eine erste Maßnahme sollten die Vorbereitungen zur Überbauung der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße (Bebauungsplan 239) gestoppt werden und die Fläche dem Naturschutzgebiet zugeschlagen oder weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Verweis Projekt https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/renaturierung-einer-ackerflaeche
Problematik im Lippemündungsraum geplante Überbauungs- und Versiegelungsmaßnahmen über bestehenden Naturflächen
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Ackerfläche am NSG BBP 239- März 2022 Versiegelung...
"In Barmingholten erstreckt sich entlang der Emscher, die hier demnächst renaturiert werden soll, ein unbebauter Grünzug mit Feldern, Wiesen und Gehölzstreifen. Dieser Grünzug zwischen Duisburg und Dinslaken ist ein eine wichtige Frischluftschneise für Dinslaken und eines der letzten Refugien für viele Tiere und Pflanzen in dieser intensiv genutzten Landschaft..... Genau dieses Gebiet hat der Regionalverband Ruhr (RVR https://www.rvr.ruhr/) in seiner Regionalplanung als interkommunales Gewerbegebiet vorgesehen. Angestrebt ist ein Logistikzentrum mit riesigen Lagerhallen und einem gewaltigen Verkehrsaufkommen."
Flächenverlust durch Sand- und Kiesabbau im Naturschutzgebiet der Lippeaue in Lippedorf / Lipperandsee
Auf einer Abbaufläche von 44,5 ha, die größtenteils landwirtschaftlich genutzt wurde bzw. noch wird, werden hier von RMKS RHEIN MAIN KIES UND SPLITT GMBH & CO. KG im Kieswerk Lipperandsee ( Neue Hünxer Straße 45, 46485 Wesel ) seit 2008 und voraussichtlich bis zum Jahr 2038 jährlich bis zu 400.000 t Sand und Kies mittels Saugbagger gewonnen. Im Jahr 2022 beträgt die abgebaggerte Fläche etwa 19 ha.
Der Abbau findet im Naturschutzgebiet der Lippeaue statt (WES-001/WES-095). Nach Beendigung der Abgrabung wird der Lipperandsee ein Volumen von 800.000 m³ Wasser aufweisen.
Auf den Seiten des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) wird der Abbau von Sand und Kies als Gefährdung des Naturschutzgebietes (WES-001) angegeben. Um die die Veränderungen von Flora und Fauna zu dokumentieren, findet auf dem Betriebsgelände seit Beginn der Abgrabung regelmäßig ein Monitoring durch die Biologische Station Wesel statt.
Niederrheinappell 2019
Der Landesentwicklungsplan NRW sorgt schon seit Jahrzehnten für Unruhe und Demonstrationen am Niederrhein. Bereits im Jahr 2008 lehnte ein großer Teil der Bevölkerung am Niederrhein den weiteren Raubbau der Landschaft durch Ausdehnung des Kiesabbaus ab. Verbände wurden bereits 2008 aktiv und bildeten eine Initiative, um gemeinsam gegen die Planungen vorzugehen. Die Proteste wurden zum sogenannten Niederrheinappell gebündelt.
Die Entwürfe des Landesentwicklungsplans 2018 und 2019 verursachten eine Überarbeitung des Regionalplans Ruhr 2018, gegen den viele Bürger Einspruch erhoben haben. Große Teile der niederrheinischen Bevölkerung lehnen einen weiteren Raubbau an der Niederrheinischen Landschaft durch eine intensive Fortführung und anhaltende Ausdehnung des Kiesabbaus nach wie vor ab. Entlang des Niederrheins sind Verbände und Bürger erneut aktiv geworden, Bürgerinitiativen aus dem Jahr 2008 wurden wieder aktiviert und zusätzliche Bürgerinitiativen haben sich gegründet. Allen gemein ist, dass sie den Kiesabbau in der bisherigen Form nicht mehr dulden wollen. Im März 2019 schlossen sich diese Initiativen – darunter auch der NABU NRW – zusammen zum „Aktionsbündnis Niederrheinappell“.
Allen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und Politikern sowie allen Einwänden der einzelnen Bürgerinitiativen und Politiker zum Trotz wurden die Forderungen der Kiesgegner in der Neufassung des Landesentwicklungsplans vom 19. Februar 2019 nicht berücksichtigt. Deshalb wurde der Niederrheinappell aktualisiert und erneut aktiviert.
Darin wird festgestellt, dass sich die privatwirtschaftlich arbeitende Kiesindustrie mit ihren Abgrabungsanträgen in der Regel über gegenläufige Interessen der Bevölkerung hinwegsetzen kann und die Interessen der Kiesindustrie an der Sicherung großflächiger Abgrabungsgebiete nunmehr mit dem neuen Änderungsverfahren am Landesentwicklungsplan noch weiter begünstigt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Kiesindustrie sowohl im Regierungsbezirk Düsseldorf (hierzu gehört Kleve), als auch im RVR und dem Regierungsbezirk Köln jeweils weitere 300 Hektar (= 3 Mio qm) an Fläche zu dem ihr sowieso schon zugesicherten 20-Jahre-Versorgungszeitraum von jeweils rund 1200 Hektar (= 12 Mio qm) erhalten soll.
Das Aktionsbündnis fordert in seinem Niederrheinappell 2019 einen nachhaltigen und restriktiven Kiesabbau. Bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen muss in erster Linie der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der typisch niederrheinischen Landschaft gewährleistet werden. Verwaltung und Politik müssen berücksichtigen, dass der Kiesabbau zum großflächigen Verlust landwirtschaftlicher Flächen und deren Arbeitsplätzen führt, die für die Nahrungsmittelproduktion, für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und darüber hinaus auch für den Natur- und Artenschutz nicht mehr zur Verfügung stehen.
Hierbei kritisiert der NABU auch die immensen Eingriffe in das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Zudem führt Kiesabbau zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt. Unserem Trinkwasser, das fast überall am Niederrhein im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes noch Grundwasser ist, droht langfristig eine massive Verschlechterung, zum Beispiel auch durch die Einleitung von Oberflächenwasser in Baggerlöcher.
Außerdem ist festzuhalten, dass von der Kiesindustrie erhebliche Mengen Sand und Kies ins Ausland exportiert werden. So auch in Länder, welche inzwischen eine restriktive Abgrabungspolitik verfolgen, da sie die ökologischen und ökonomischen Folgen des Kiesabbaus erkannt haben und deren Rohstoffbedarf nun durch niederrheinische Kiesunternehmen bedient wird.
10. November 2023 - Das Ruhrparlament hat den neuen Regionalplan Ruhr (inkl Kreis Wesel) beschlossen: unter anderem plant es eine deutliche Ausweitung der Auskiesungsflächen - weitere Infomationen unter:
Regionalplan Ruhr: So ist der Stand im Streit um Kiesabbauflächen:932 zusätzliche Hektar sind im Regionalplan als Kiespotenzialflächen ausgezeichnet.Das macht sie nicht sofort zu konkreten Abbaugebieten, aber allein die Möglichkeit, dass sie es werden könnten, bringt die betroffenen Kommunen, Teile der Bevölkerung und den Kreis Wesel selbst auf die Barrikaden. Sie argumentieren unter anderem, dass die bereits ausgewiesenen Flächen noch ausreichend Kies und Sand für die kommenden zwei Jahrzehnte vorhalten. Das ist exakt der Horizont, den der Landesentwicklungsplan momentan als Versorgungszeitraum vorgibt.
Außerdem verweisen sie auf die Landesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag einen nachhaltigeren Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen auferlegt hat. Dafür muss sie den Landesentwicklungsplan ändern. Das wird aber noch dauern, weshalb die Kommunen und der Kreis Wesel gefordert hatten, den Kieskomplex aus dem Regionalplan zu lösen und in einen Teilplan auszugliedern, zumindest solange das Land an einem neuen Landesentwicklungsplan strickt.
Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km 2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder. Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %. Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km 2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km 2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km 2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde). Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt.
Schlüsselbotschaften
Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder.
Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %.
Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind.
Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde).
Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt.
Ziele
Obwohl es auf europäischer Ebene keine quantitativen Ziele für die Bodenversiegelung/Undurchlässigkeit gibt, spiegeln verschiedene Dokumente die Notwendigkeit einer besseren Planung zur Kontrolle des Stadtwachstums und des Ausbaus der Infrastrukturen wider. Politiken, die sich explizit auf Fragen der Bodennutzung und insbesondere der physischen und räumlichen Planung beziehen, fielen bisher im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Behörden in den Mitgliedstaaten. Der Fahrplan der Europäischen Kommission für ein ressourceneffizientes Europa (KOM(2011) 571) führt zum ersten Mal die Initiative "keine Netto-Landnahme bis 2050" ein, die bedeuten würde, dass jede neue Urbanisierung entweder auf Brachflächen erfolgt oder dass jede neue Landnahme durch die Rückgewinnung künstlicher Flächen kompensiert werden muss.
Die europäische Politik hat zwar keine raumplanerische Verantwortung, setzt aber die Rahmenbedingungen für die Planung. Auf europäischer Ebene befürwortet bereits das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999, ein unverbindlicher Rahmen, der darauf abzielt, die verschiedenen Auswirkungen der europäischen Regionalpolitik zu koordinieren, die Entwicklung eines nachhaltigen, polyzentrischen und ausgewogenen Städtesystems mit kompakten Städten und eine Stärkung der Partnerschaften zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Infrastruktur und Wissen und eine kluge Verwaltung von Naturräumen und kulturellem Erbe. Das Grünbuch zur territorialen Kohäsion von 2008 sowie die Territoriale Agenda und der Aktionsplan der EU von 2007 durch die Territoriale Agenda der EU und das Aktionsprogramm zu ihrer Umsetzung (COPTA, 2007) bauen weiter auf dem EUREK auf. Spezifische, relevante Aktionen im Bereich "Land" sind insbesondere Aktion 2.1d "Zersiedelung der Landschaft" und Aktion 2.2 "Territoriale Auswirkungen der EU-Politik".
Die Nachfrage nach neuen städtischen Gebieten kann teilweise durch die Sanierung von Industriebrachen befriedigt werden. Die Vorteile für die Umwelt liegen auf der Hand: Entlastung ländlicher Gebiete und von Standorten auf der grünen Wiese, Verringerung der Kosten für Umweltverschmutzung, effizientere Energienutzung und effizienterer Verbrauch natürlicher Ressourcen, Erleichterung der wirtschaftlichen Diversifizierung und des sich abzeichnenden Bedarfs an Lebensräumen (Wohnungen). In Europa gibt es mehrere Beispiele für regionale Strategien zur wirtschaftlichen Regenerierung und Brachflächenentwicklung (The OECD Territorial Outlook 2001). Im Durchschnitt nahm das Flächenrecycling zwischen 1990 und 2012 auf jährlicher Basis stetig zu, mit beträchtlichen Unterschieden zwischen den Ländern und innerhalb der Länder. Stärkere Verbindungen zwischen der Stadt- und der Bodenpolitik der EU könnten dies weiter fördern (z.B. im Anschluss an die jeweiligen thematischen Strategien des 6. UAP).
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European Spatial Development Perspective (ESDP). Towards Balanced and Sustainable Development of the Territory of the European Union. Informal Council of Ministers responsible for Spatial Planning in Potsdam, May 1999.
General Union Environment Action Programme to 2020 - Living well, within the limits of the planet 7th EAP. ISBN 978-92-79-34724-5 doi:10.2779/66315
Guidelines on best practice to limit, mitigate or compensate soil sealing
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Ausmaß, Grad, Dynamik und räumliches Muster der Oberflächenversiegelung (Undurchlässigkeit) in Europa?
März 2021 Der Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens hat begonnen
Zahl des Monats: Rund 5600 Fußballfelder zu viel versiegelt NABU: Mit einem Flächenverbrauch von 52 Hektar pro Tag wird in Deutschland weiterhin zu viel Landschaft zerstört
Berlin – Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten Halbjahr 2021 pro Tag rechnerisch 52 Hektar Fläche für die Erschließung von u.a. Wohngebieten, Straßen und Gewerbegebieten neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum wurden auf diese Weise über 9400 Hektar unbebaute Landschaft in Anspruch genommen. Das Flächensparziel der Bundesregierung sieht vor, bis 2030 den Flächenverbrauch auf 30-x Hektar pro Tag zu reduzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Gemessen an diesem Ziel wurde in diesem Jahr bereits die Fläche von rund 5600 Fußballfeldern zu viel verbraucht.
Der NABU fordert einen Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2030. Das bedeutet, dass neue Flächen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts mindestens genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern. Mit der Versiegelung werden Lebensräumen zerschnitten und die natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung zum Teil verhindert. Das führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.
manchmal ist der Blick zurück hilfreich. Und 50 Jahre sind dabei keine lange Zeit.
In den 1960/70er Jahren gab es zwischen Duisburg und Landesgrenze einige Projekte entlang der Rheinschiene, die für die Infrastruktur, Energieversorgung usw. wichtig und vermeintlich zwingend erforderlich waren. Und ernsthaft in der damaligen Landesplanung NRW festgeschrieben wurden.
Petrogroßchemie der Veba im Orsoyer Rheinbogen
Ergänzend eine zusätzliche Rheinbrücke mit Autobahnanschluß A3 nördlich von Dinslaken
Verlängerung derA59 (entlang der Bahnlinie Walsum/Spellen) bis Friedrichsfeld
Bau eines großen konventionellen AKW bei Wesel-Bislich (direkt gegenüber von Xanten). Dazu der beigefügte NRZ-Artikel* (6.4.1974).
...
Die Liste kann man beliebig fortsetzen. Und es waren ja verantwortungsvolle Politiker, die ihre Verantwortung (aus Basis des damaligen Wissensstands um den Bedarf der kommenden Jahrzehnte) ernst nahmen, nicht irgendwelche verantwortungslose Zukunftsphantasten.
Heute sind wir froh, dass davon nichts umgesetzt wurde. Zugleich ein Segen für die Natur und auch für die Identität des Niederrheins. Und dort, wo ein solches flächenintensives Großprojekt umgesetzt wurde ((etwa die damalige BP-Raffinerie in Bucholtwelmen), ist es längst industrielle Vergangenheit. Analog der Schnelle Brüter bei Kalkar als als unübersehbares Mahnmal einer `Zukunftstechnik`.
Es ist bedauerlich und traurig, wenn wir daraus nicht landes- und kommunalplanerisch lernen (wollen), wenn es jetzt um die schonende und naturverträgliche Nutzung des Lippemündungsraums geht. Flächenintensive, faktisch weitgehend straßengebundene `Logistik` ist kein Selbstzweck. Verantwortung für die kommenden Generationen entlang der Rheinschiene sieht anders aus.
die umfassenden strukturellen Veränderungen, die Umwandlung von Naturflächen in Verkehrswege und Gebäudeflächen-Komplexe für Logistik-Unternehmen mit dem Ziel, eine DUISPORT gleichende internationale Logistik-Drehscheibe vor den Toren eines der größten europäischen Ballungsräume (Ruhrgebiet) zu schaffen, betreffen nicht nur den direkten Lippemündungsraum, sondern auch den hier angrenzenden Hafen Emmelsum.
Die Planungen zum Ausbau sind schon mehr als ein halbes Jahrzehnt alt und werden JETZT umgesetzt → weitere Informationen am Ende des Beitrages.
Die verplanten Naturflächen sind allerdings sehr natürliche Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, was jetzt die Aktivität örtlicher Bürger zum Schutz der Natur auf den Plan ruft:
hat sich Ende Juli 2022 gegründet, um die Öffentlichkeit, die betroffenen Bürger zu informieren und Widerstand gegen den geplanten Naturflächen-Abbau zu organisieren.
RP Artikel des BUND zur Problematik
weitere Informationen zu dem geplanten →Logistik Projekt:
greenfield development ist ein Projektentwickler und Investor für Industrie- und Logistikimmobilien mit Sitz in Düsseldorf. Wir entwickeln und bauen bundesweit Logistik- und Industrieparks in einer Größenordnung von 20.000 - 60.000 m² Produktions- und Lagerfläche. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowohl im Logistiksektor als auch im Bereich der Immobilienentwicklung, können wir unseren Kunden maßgeschneiderte Flächenkonzepte anbieten.
Zu unseren Kunden zählen Unternehmen aus den Branchen Logistik, Handel, Industrie, Produktion und Dienstleistung. Als mittelständisches Unternehmen mit klarer Fokussierung auf Logistik- und Industrieimmobilien verfügen wir über schnelle Entscheidungswege und können so für unsere Kunden in kurzer Zeit individuelle Lösungen umsetzen.
Unser Leistungsspektrum:
Entwicklung von Industrie- und Logistikparks
Grundstückssuche/ Standortanalyse
Abstimmung der baurechtlichen Rahmenbedingungen an den Bedarf
Mitwirkung bei der Anpassung von Planungs- und Baurecht
Erstellung von Nutzungskonzepten für Logistik und Leichtindustrie
Vorplanung / Layout-Konzepte
Grundstückssicherung mit eigenen Objektgesellschaften
Begleitung der Realisierung bis zur Schlüsselübergabe
Ein weiteres Geschäftsfeld der greenfield-Gruppe ist die bundesweite Beratung und Vermittlungstätigkeit für das Logistik-Projektgeschäft. Gute Marktkenntnis der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse an Standorte sowie an Immobilien im Bereich der Logistik ist die Grundlage unserer langjährigen Erfolge in der Vermietung und dem Verkauf von Logistikimmobilien.
Die Stärke unseres Unternehmens liegt in der flexiblen und effizienten Umsetzung von Kundenanforderungen und Anpassung an die jeweils aktuelle Marktsituation sowohl im Bereich der Logistik als auch im Immobiliensektor. Durch diese umfassende Ausrichtung unseres Unternehmens ist es uns möglich, unseren Kunden eine große Bandbreite von Dienstleistungen anzubieten, wie z.B. die Erstellung von Konzepten zur Restrukturierung bzw. Refurbishment von Bestandsimmobilien, die Entwicklung von Vermarktungskonzepten unter dem Aspekt der Drittverwendbarkeit oder die Suche nach marktgerechten Lagerflächen für Logistikdienstleister.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen LANUV NRW bietet den BürgerInnen umfängliche Informationen zu vielfältige Aspekten der UMWELT und zur FLÄCHENNUTZUNG auf drei Portalen
Umfangreiche ortsbezogene, auch historische und zukünftig erwartete Werte zu folgenden Themen: Temperatur, Niederschlag, Sonneneinstrahlung, Wind, Überflutungsschutz, Wasserwirtschaft, Boden, Biodiversität und Naturschutz, Wald- und Forstwirschaft, Landwirtschaft, menschliche Gesundheit, Planung und Bau sowie Konzepte vor Ort
Das Umweltministerium hat das Service-Angebot für Umweltinformationen aus NRW auf seiner Internet-Plattform www.umweltportal.nrw.de überarbeitet und erweitert. Wie hoch ist die Luftbelastung in Dortmund, wie die aktuelle Hochwasserlage am Rhein? Das Web-Portal informiert über Qualität und Belastung von Umwelt und Natur und ermöglicht einen freien und einfachen Zugang zu umweltrelevanten Infos und behördlichen Umweltdaten aus NRW.
Beispielkarte Lippemündungsraum - Verbundfläche mit herausragender Bedeutung
Mit der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke gehen nicht nur direkte und indirekte ökologische Folgewirkungen einher, sondern es treten auch verstärkt ökonomische und soziale Folgewirkungen auf. Betroffen durch die Inanspruchnahme sind dabei alle Umweltgüter, d.h. Boden, Wasser, Luft und Klima, Biodiversität und das Landschaftsbild.
Ökologische Folgen
Zerstörung der begrenzten Ressource Boden durch Versiegelung
Verlust wichtiger Bodenfunktionen durch Erosion oder Verdichtung
Verlust von Retentionsräumen, die bei Hochwasser überflutet werden können
Verlust fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen
Verlust naturnaher Flächen
Zerschneidung von Natur- und Lebensräumen für Flora und Fauna
Verlust an Biodiversität
Erhöhung von Lärm- und Schadstoffemissionen durch Verkehrsaufkommen
Soziale Folgen:
soziale Entmischung
Verödung von Innenstädten und gewachsenen Quartieren
weite Wege für Versorgung und Freizeit
Erhöhung der Abhängigkeit vom PKW
hohe Mobilitätskosten
Ökonomische Folgen:
Erhöhter Kostenaufwand durch geringere Auslastung bestehender technischer, sozialer und kultureller Infrastrukturen
Gleichzeitig steigender Kostenaufwand für die Erschließung, den Ausbau und die Unterhaltung neuer Infrastrukturen im Umland
Erhöhter Kostenaufwand zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Wertverlust von Immobilien im Siedlungsbestand durch Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich (Überangebot)
Das Ausmaß der Folgen der Flächeninanspruchnahme ist demzufolge sehr umfangreich. Aufgrund der integrativen Funktion des Bodens innerhalb des Naturhaushalts führen Bodenbelastungen zu vielfältigen, häufig schwierig prognostizierbaren Folgen mit synergetischem Charakter. Auch im sozialen und ökonomischen Bereich verfügt der Flächenverbrauch über komplexe Wirkungsketten. Insgesamt bedingen und verstärken sich die verschiedenen Auswirkungen unter- und gegeneinander, so dass ein komplexes Wirkungsgefüge erkennbar ist. Angesichts dieser Auswirkungen ist ein erheblicher Handlungsbedarf zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu sehen!
Im folgenden erhalten Sie tiefergehende Informationen zu den komplexen Wirkungsgefügen des Flächenverbrauchs zu verschiedenen Themenbereichen.
Leserbrief an die NRZ: Dokumentation massiver Flächenverbrauch Lippemündungsraum | Luftbilder Hans Blossey
21. April 2021
"Sehr geehrte Frau Herzog,
die aktuellen Luftbilder von Hans Blossey mit der geplanten Trasse der B58n und die Erdbauarbeiten zur Vorbereitung der hochwasserfreienflächenintensiven Expansion Deltaport (mit hoher Flächenversiegelung) unmittelbar südlich der renaturierten Lippemündung machen sehr deutlich, wie sehr hier ein ökologisch hochwertiges, gerade erst mit viel öffentlichem Geld geschaffenes Flußdelta massiv sprichwörtlich `in die Zange genommen` wird. Der Ausbau von B8 und Betuwe-Linie im Osten wird dies ergänzen.
Massiver Flächenverbrauch für Verkehr und `Logistik`, hohes zusätzliches Quellverkehrsaufkommen per LKW aus den Deltaport-Ansiedlungen, Lärmbelastung, künstliche Lichtquellen, eine kaum kaschierte Industriekulisse mit hohen Einzelbauten ohne Farbkonzept usw. sind die unvermeidbaren Folgen. Der kumulative Effekt dieser vielen Massnahmen (die jeweils einzeln genehmigt wurden/werden) würde zu einer irreversiblen Belastung und Beschädigung dieser Naturlandschaft direkt vor den Toren von Wesel führen. Eigentlich ein sehr trauriges Fazit – so auch immer wieder der eindeutige Kommentar der vielen Radfahrer entlang des neuen Hülskens-Wegs.
Die einschlägigen `Argumente` (Konsens der Landes- und Regionalplanung und in den kommunalen Gremien, `Logistik` als Zukunftsbranche (?) mit vielen Arbeitsplätzen, Ausgleichsmaßnahmen im gesetzlichen Umfang usw.) werden der zukünftigen Gesamtbelastung dieses Naturraums nicht gerecht. Zusätzlicher Lärmschutz (etwa entlang der neuen B58n), Zurückhaltung bei der Ausweisung und Gestaltung weiterer verdichteter Gewerbeflächen in unmittelbarer Nachbarschaft der NSG-Flächen usw. - es gibt viele Ansätze für ein erträgliches Nebeneinander von Natur und Gewerbe/Verkehr. Wenn die Einzelinteressen der jeweiligen öffentlichen Vorhabensträger (StraßenNRW, DB, Deltaport usw.) nicht faktisch Priorität hätten. Hier ist m.E. der Kreis Wesel in einer besonderen und übergeordneten Verantwortung."
Der Blick auf die Nachbarkommune Rheinberg zeigt, welche Folgen (Verkehr, Flächenverbrauch) der ungebremste Ausbau von Logistikkapazitäten haben kann, die politische Katerstimmung (quer durch alle Parteien) hat dort längst eingesetzt. Die (nie gebaute) Großchemie im Orsoyer Rheinbogen oder die Brüter-Ruine in Kalkar zeigen, wie schnell `Zukunftsbranchen` Vergangenheit werden können. Und Auesee/Bislicher Insel sind Beispiel, wie Lebensqualität im Einklang mit der Natur vor den Türen von Wesel funktionieren kann. Warum nicht auch an der Lippemündung?
176 Millionen Euro für Klimaschutz und Klimaanpassung in Städten und Gemeinden
Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel"
"Menschliches Handeln gefährdet zunehmend die Stabilität des Erdsystems und somit auch das Wohlergehen künftiger Generationen. Dieser Aufgabe muss sich die globale Gesellschaft jetzt stellen,merken die Autorinnen und Autoren in dem Zukunftsreport an. Dazu müssen schnellstmöglich Lösungen gefunden und umgesetzt werden, um den Klimawandel zu verlangsamen, Nahrungsquellen, Rohstoffe, Wasser, Land und Meere nachhaltig zu nutzen, Naturgefahren vorherzusehen und abzumildern sowie kritische Entwicklungen im Erdsystem zu erfassen und zu bewerten." aus der Pressemitteilung der LEOPOLDINA vom 26.7.2022 "Lösungen für einen Planeten im Wandel" → Zukunftsreport Wissenschaft: Erdsystemwissenschaft – Forschung für eine Erde im Wandel (2022) https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/erdsystemwissenschaft-forschung-fuer-eine-erde-im-wandel-2022/
13.07.2023 tagesschau.de - Umfrage:Landkreise erwarten mehr Extremwetter und Klimaschäden: https://www.tagesschau.de/wissen/klima/extremwetter-klimaschaeden-100.htmlHitze, Dürre, Wassermangel, Starkregen, Hochwasser- 96 Prozent der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte rechnen bis 2050 mit mehr Extremwetterereignissen. Das geht aus einer Umfrage unter allen 400 Kreisen hervor, die Journalistinnen und Journalisten von WDR Quarks,NDR Data,BR Data und CORRECTIV durchgeführt haben.
Bundesbau- und Stadtentwicklungsministerin Klara Geywitz ( 19. Juli 2022): "Sind Brandenburg und Berlin insbesondere von Dürre bedroht, bedrohen in Nordrhein-Westfalen und im Süden Deutschlands Überschwemmungen das Leben der Menschen und die Natur.
Da wo gesundes Grün und Wasser ist, ist die Umgebung kühler. Parks und Grünanlagen sind auch deshalb lebenswichtig.
Mit dem Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel fördern wir Städte und Gemeinden bei der Enthaltung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen. Der Bund übernimmt dabei bis zu 85 der förderfähigen Kosten. Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen und knapper Kassen, kommt das Bundesprogramm da an, wo Menschen und Städte mit wenig auskommen müssen."
Informationen zum Bundesprogramm:
...
Mit der Umsetzung des Programms hat das BMWSB das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betraut.
Vom 15. Juli bis zum 15. Oktober 2022 können Städte und Gemeinden geeignete Projekte beim BBSR einreichen.
Das Programm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung von Grün- und Freiflächen.
Düsseldorf.Dürre, galoppierende Inflation, die drohende Energiekrise und womöglich eine weitere Corona-Welle: Um die „gewaltigen Herausforderungen“ zu sehen, muss NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nur aus dem Fenster gucken: Dort fließt der Rhein als Rinnsal und die Wiesen am Ufer sind gelb-braun statt grün.
„Die brennenden Wälder und die trockenen Flüsse zeigen Alarmstufe Rot“,warnt der Ministerpräsident,
der am Freitag zum Ende der Sommerpause eine Tradition fortsetzte und sich im Landtag den Journalisten der Landespressekonferenz stellte.
Die aktuelle Dürre - nur ein Jahr nach der Flut - sei eine „schleichende Naturkatastrophe“, sagt er und ergänzt: „Das sind menschengemachte Katastrophen, daran gibt es für mich keinen Zweifel mehr.“
Verhinderung der industriellen Überbauung einer Ackerflächeam Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums (BBP 239), Vorschlag zur Renaturierung der Fläche und Zuschlag zum Naturschutzgebietes
VORHER
Vielfältige Baumaßnahmen und -vorhaben verkleinern und gefährden aktuell das Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums. Verlust und Versiegelung von Naturflächen, Abholzung großer Baumbestände, zunehmende Belastung durch Verkehr zu Land und Wasser bedrohen die Lebewesen dieses einzigartigen Naturschutzgebietes. Möglichkeiten zum Ausgleich bereits durchgeführter bzw. genehmigter belastender Maßnahmen im Lippemündungsraum sind stark begrenzt.
Aus diesem Grund fordern wir von Stadt und Kreis Wesel die Beendigung des Bauvorhaben auf der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße in Lippedorf. Wir schlagen vor, diese zu renaturieren und dem angrenzenden Naturschutzgebiet zu zuschlagen, wenigstens jedoch sie weiter als Ackerfläche zu nutzen.
Details des Antrags an den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel können unserem hier hinterlegten Schreiben vom 10. November 2020 entnommen werden:
Es werden nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen -
der "MUTTER" Boden wird tiefgreifend und flächig entfernt und durch toten, verdichteten Schotter ersetzt
hier wird auf lange Sicht kein Leben mehr Fuß fassen können
Bauherr und Betreiber des neuen Betriebsstandortes - das Weseler Unternehmen Erdbohr https://erdbohr.de/
November 2022 : Im Gegensatz zum erklärten Ziel im Zukunftsvertrag NRW, die Lichtverschmutzung zu reduzieren: bei Nacht großflächige, mehr als taghelle Beleuchtung
Herbst 2023 - großflächige Bestrahlung, Abstrahlung in die Umgebung, Fassadenbeleuchtung
→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :
Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen....
→ " Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.
Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.
Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:
Öffentlichkeitsarbeit
Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
Klimafreundliche Mobilität
Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "
Wie geht's der Umwelt in NRW? Alle vier Jahre wird das genau dokumentiert.
Im aktuellen Bericht sieht Umweltministerin Heinen-Esser viel Licht - aber auch Schatten.
"Es ist ein echtes Mammutwerk", findet NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU): Auf 100 Seiten listet der Umweltzustandsbericht zahlreiche Daten und Fakten zum Thema Umwelt in NRW auf. "Im Kern geht es dabei um die Frage: Wie fair gehen wir mit der Umwelt um? Wie hinterlassen wir unsere Welt den künftigen Generationen?" erklärte Heinen-Esser bei der Vorstellung des Berichts.
Folgen des Klimawandels unterschätzt
Dabei sieht sie NRW zwar grundsätzlich auf einem guten Weg. Allerdings seien die Folgen des Klimawandels für das Land deutlich unterschätzt worden, räumte die Umweltministerin ein.
Zu den positiven Entwicklungen zählten demnach eine Zunahme der Flächenanteile für den Naturschutz und die ökologische Landwirtschaft, eine bessere Luftqualität und deutlich weniger Treibhausgase. "Die Entwicklung bei der Luftqualität in NRW ist sehr gut", bilanzierte Heinen-Esser. Erstmals seien im Jahr 2020 in ganz NRW alle Luftqualitätswerte eingehalten worden.
Anlass zur Sorge
biete andererseits der schlechte Zustand der Wälder oder der zu hohe Flächenverbrauch. Dieser liegt laut Umweltministerium derzeit bei 8,1 Hektar pro Tag für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen.
"Es ist erfreulich, dass sich der Zustand unserer Umwelt in wichtigen Bereichen teils deutlich verbessert hat. Aber auf dem Erreichten dürfen wir uns nicht ausruhen.", so Heinen-Esser. Ziel sei es nun, die Widerstandsfähigkeit von Umwelt und Natur, insbesondere auch gegen die Folgen des Klimawandels zu erhöhen. Denn der sei in NRW längst angekommen.
"Wir erleben glasklar die Auswirkungen des Klimawandels", betonte Heinen-Esser. So hätten etwa die Landwirte drei trockene Jahre in Folge "deutlichst" gespürt. Wenn nicht mehr Wasser und Grün in die Städte geholt werde, würden sich viele Stadtviertel im Sommer so aufheizen, dass man dort "kaum mehr leben" könne, weil es zu heiß werde.
„Die Vielfalt von Natur und Landschaft in Nordrhein-Westfalen macht differenzierte Schutzziele und Schutzmaßnahmen erforderlich. Dem Schutzgebietssystem kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Es hat zum Ziel, neben dem Schutz der naturraumtypischen Eigenart der Landschaft auch den europäischen Verpflichtungen zum Schutz derjenigen europaweit bedeutsamen Arten und Lebensräume nachzukommen, die innerhalb Nordrhein-Westfalens vorkommen und für die das Land besondere Verantwortung trägt.
Die strengsten Schutzregelungen gelten in Deutschland in Naturschutzgebieten und Nationalparken*. Mit Hilfe dieser Schutzgebietskategorien werden Flächen langfristig für den Arten- und Biotopschutz gesichert. Zudem dienen sie als Kernflächen des landesweiten Biotopverbunds. Dieser hat zum Ziel, Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen dauerhaft zu sichern sowie funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln. Bundesrechtlich sind die Länder gemäß § 20 Abs. 1 BNatSchG zur Schaffung eines Biotopverbunds, der mindestens 10% der Landesfläche umfassen soll, verpflichtet. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist das Ziel formuliert, dass Deutschland bis 2010 auf 10% der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope besitzt. In Nordrhein-Westfalen ist das Ziel des Landesnaturschutzgesetzes und der Biodiversitätsstrategie NRW, den Biotopverbund auf 15% der Landesfläche festzusetzen.
Einen deutlichen Schub erhielt das Schutzgebietssystem in Nordrhein-Westfalen durch die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992. Die nach europäischem Recht ausgewiesenen Vogelschutzgebiete sowie FFH-Gebiete werden im Schutzgebietssystem „Natura 2000“ zusammengefasst. Sie haben zum Ziel, die in den Richtlinien aufgeführten Arten und Lebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren bzw. die Bestände von Arten und Lebensräumen langfristig zu sichern. Die Natura2000-Flächen sind in Nordrhein-Westfalen zum weitaus größten Teil als Naturschutzgebiete und nur in sehr geringem Maße als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
* Strenger Schutz gilt auch für Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG, § 42 LNatSchG ), die in NRW nach gesetzlicher Vorschrift systematisch in einem Kataster erfasst werden. Außerhalb bestehender Naturschutzgebiete umfassen sie gut 1% der Landesfläche. Aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern wurden sie für diesen Indikator nicht verwendet.“
„Trendanalyse:
Im Jahr 2020 nahmen die Naturschutzgebiete und der Nationalpark Eifel 8,4% der Landesfläche in Nordrhein-Westfalen ein. Die Fläche beinhaltet auch die Wildnisentwicklungsgebiete gem. § 40 LNatSchG, die bei Veröffentlichung als Naturschutzgebiete gesetzlich geschützt sind, sofern sie nicht bereits als Naturschutzgebiet oder Nationalpark förmlich unter Schutz stehen. Insgesamt sind 3.289 Naturschutzgebiete, 517 FFH-Gebiete, 28 Vogelschutzgebiete, 111 Wildnisentwicklungsgebiete (davon 56 außerhalb NSG, NP) und ein Nationalpark ausgewiesen. Bei diesen Zahlen ist jedoch zu beachten, dass ein Großteil der FFH-Gebiete und der Vogelschutzgebiete als Naturschutzgebiete rechtlich gesichert werden, so dass es hier eine deutliche Überlappung der Schutzgebietskategorien gibt.
Die deutliche Zunahme der streng geschützten Gebiete in den zurückliegenden Jahren und insbesondere seit 2004 lässt sich vor allem auf die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie und die hiermit verbundene Ausweisung von FFH-Gebieten mit dem Status eines Naturschutzgebiets zurückführen. Mit dem weitgehenden Abschluss der Gebietsmeldungen von FFH-Gebieten hat sich der Trend der vergangenen Jahre mittlerweile erwartungsgemäß abgeflacht.
In den nächsten Jahren sind die bestehenden Schutzgebiete qualitativ zu verbessern, so dass sie gemäß den Schutzzielen mit ihren naturraumtypischen Lebensräumen und Arten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen können.
Informationen zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, gefährlichen Stoffen, aktuellen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in NRW und zur Vorschriftensammlung Technischen Umweltschutz
UN-Chef Guterres zum Klimawandel "Unser Planet ist kaputt"
Stand: 02.12.2020 19:39 Uhr
Mit deutlichen Worten hat UN-Generalsekretär Guterres zu mehr Klimaschutz aufgerufen. Bereits jetzt seien apokalyptische Feuer und Überschwemmungen die neue Realität. Bestätigung erhält er von neuen Studienergebnissen.
Zum Ende eines Jahres der Wetterextreme mit Hurrikanen, Waldbränden und Hitzewellen
hat UN-Generalsekretär António Guterres die Menschheit zu einem Ende ihres "Krieges gegen die Natur" aufgerufen.
Sie solle sich verpflichten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu beenden, sagte er in einer Rede an der New Yorker Columbia University. "Apokalyptische Feuer und Überschwemmungen, Zyklone und Hurrikans sind zunehmend die neue Normalität."
Guterres fand deutliche Worte zum Zustand der Erde: "Unser Planet ist kaputt!" Der Weg aus der Corona-Krise biete in dieser Hinsicht aber eine Chance. "Die Corona-Erholung und die Reparatur des Planeten können zwei Seiten derselben Medaille sein", sagte der UN-Chef.
Hohe Erwartungen an Klimakonferenz in Glasgow
Der Präsident der Pariser Klimakonferenz und ehemalige französische Premierminister Laurent Fabius forderte die Regierungen dazu auf, mittel- und kurzfristige Klimaziele zu setzen und zu erfüllen. Es reiche nicht aus, langfristige Ziele zu setzen, bei denen unsicher sei, ob sie jemals umgesetzt würden. Das sei die Herausforderung für die UN-Klimakonferenz in Glasgow im kommenden Jahr.
Der nächste Gipfel gilt als besonders wichtig: Die Staaten sollen bis dahin ihre Klimaschutzpläne ehrgeiziger machen. Denn noch reichen sie in der Summe längst nicht aus, um das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu erfüllen, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen.
Aktuelles Jahr ist eines der wärmsten
Unterdessen wurden mehrere neue Klimaberichte vorgestellt, die ein düsteres Bild vom Zustand des Planeten zeichnen. Das Jahr 2020 dürfte nach vorläufigen Analysen der Weltwetterorganisation (WMO) eines der drei wärmsten seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen Mitte des 19. Jahrhunderts werden. Klar sei schon jetzt, dass die Jahre seit 2015 die sechs wärmsten seit Messbeginn seien. Der Temperaturrekord wurde 2016 mit plus 1,2 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Niveau erreicht.
Das UN-Umweltprogramm UNEP warnte, die derzeit geplante weltweite Produktion von fossilen Brennstoffen sei viel zu hoch, um die Pariser Klimaziele bis 2030 erreichen zu können. Um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, müsse die internationale Gemeinschaft ihre Produktion von fossilen Brennstoffen jährlich bis 2030 um rund sechs Prozent reduzieren. Derzeit sei aber ein jährlicher Anstieg um zwei Prozent geplant - damit würde bis 2030 doppelt so viel fossiler Brennstoff produziert werden, wie mit dem Pariser Klimaziel vereinbar.
Grüne Investitionen in der Corona-Krise gefordert
d.h. im Lippemündungsraum: > Schutz der Naturflächen vor Versiegelung und Überbauung > Schutz der Bäume vor Fällungen / Wiederaufforstungen > Optimierung der Verkehrsführung und Beruhigung der Naturflächen wo möglich > u.a. Siehe auch PROJEKTEder Initiative Schutz des Lippemündungsraums
Die Weltnaturschutzorganisation (IUCN) sieht den Klimawandel mittlerweile als größte Bedrohung der Weltnaturerbestätten. Die IUCN ist das weltweit größte Netzwerk staatlicher und nichtstaatlicher Umweltorganisationen. Die globale Erwärmung sei bei einem Drittel der Gebiete eine "hohe oder sehr hohe Bedrohung". 2014 war das erst bei einem Viertel der Fall. Auch das Weltnaturerbe Wattenmeer an der Nordsee gehört zu den betroffenen Regionen mit einer "sehr hohen Bedrohung" durch den Klimawandel.
UNEP-Chefin Inger Andersen sagte zugleich, die Corona-Pandemie biete eine umweltpolitische Chance. So könnten die Volkswirtschaften weltweit mithilfe von "Investitionen in kohlenstoffarme Energien und Infrastruktur" wiederbelebt werden.
Gastkommentar: Beim Klima gibt es bald kein Zurück mehr
Wir müssen 2021 zum Jahr des Klimaschutzes machen, meint die Chefin des UN-Umweltprogramms Inger Andersen. Die Corona-Finanzhilfen sollten genutzt werden, um eine echte Wende im Kampf gegen den Klimawandel zu schaffen.
Bald gibt es kein Zurück mehr
Die Gefahren könnten verringert werden, wenn die Konjunkturprogramme zur Bewältigung der Pandemie in grüne und nachhaltige Lösungen investiert werden. Der "Emission Gap Report 2020" des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zeigt, dass auf diese Weise 25 Prozent der bislang für 2030 erwarteten Emissionen eingespart werden könnten. Dies brächte die Welt annähernd dorthin, wo sie sein müsste, um die Chance für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu wahren - die Begrenzung der Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter. Verpflichtungen zur Klimaneutralität könnten uns sogar in die Nähe des 1,5-Grad-Ziels bringen.
Vorbereitung auf den Marathon
Mit grünen und nachhaltigen Konjunkturprogrammen können Emissionen gesenkt und gleichzeitig andere ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele unterstützt werden. Notwendig ist die unmittelbare Förderung emissionsfreier Technologien und Infrastruktur, das Ende der Subventionen für Kohle und fossile Brennstoffe und ordnungspolitische Maßnahmen, die einen CO2-ärmeren Konsum ermöglichen.
Außerdem brauchen wir naturbasierte Lösungen - inklusive groß angelegter Renaturierung von Lebensräumen und Aufforstungen, wie sie für die in diesem Jahr beginnende Dekade der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung der Ökosysteme vorgesehen sind.
Eine der letzten Chancen für die Menschheit
Wir haben in diesem Jahr eine echte Chance, die Klimakatastrophe abzuwenden. Dafür müssen wir die Wirtschaftshilfen klug einsetzen und einen echten Systemwandel in Gang setzen, geplant und gesteuert durch weitreichendere nationale Klimaziele und die Verpflichtung zur Klimaneutralität. Auf diese Weise könnten wir nicht nur das Zwei-Grad-Ziel des Pariser Abkommens erreichen, sondern sogar die Chance bekommen, das 1,5-Grad-Ziel zu schaffen.
Wir müssen diese Chance nutzen, um unser Klima und die Natur - und damit unsere Gesundheit, unseren Frieden und Wohlstand - für die kommenden Jahrzehnte zu sichern. Es könnte eine der letzten Chancen sein, die die Menschheit bekommt.
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aus der Antrittsredes des 46. amerikanischen Präsidenten Joe Biden vom 20.1.2021
der als Leitfaden für weltweite Maßnahmen bis 2030 dienen soll, um die Natur und ihre wesentlichen Leistungen für die Menschen zu erhalten und zu schützen.
Nach mehr als zwei Jahren Entwicklungszeit wurde der Entwurf des Rahmenwerks im Spätsommer 2021 bei Online-Verhandlungen weiter verfeinert, bevor er heute auf dem nächsten Treffen der 196 CBD-Vertragsparteien auf der Conference Of the Parties COP-15 (11.-15. Oktober 2021 und 25. April-8. Mai 2022) in Kunming, China, zur Diskussion gestellt wird.
Weitere Informationen zu COP-15 siehe unten
" Ein neuer globaler Rahmen für den Umgang mit der Natur bis 2030
Der Rahmen umfasst 21 Ziele und 10 "Meilensteine", die für 2030 vorgeschlagen werden, auf dem Weg zu einem "Leben im Einklang mit der Natur" bis 2050. Zu den wichtigsten Zielen gehören:
- Sicherstellung, dass weltweit mindestens 30 % der Land- und Meeresgebiete, insbesondere der Gebiete, die für die biologische Vielfalt und ihren Beitrag für den Menschen besonders wichtig sind, durch wirksam und gerecht verwaltete, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Systeme von Schutzgebieten und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen erhalten und in die weiteren Landschaften und Meereslandschaften integriert werden.
- Verhinderung oder Verringerung der Einschleppung und Etablierung invasiver gebietsfremder Arten um 50 % und Bekämpfung oder Ausrottung solcher Arten, um ihre Auswirkungen zu beseitigen oder zu verringern.
- Reduzierung der Nährstoffverluste in die Umwelt um mindestens die Hälfte, von Pestiziden um mindestens zwei Drittel und Vermeidung der Einleitung von Plastikmüll.
- Nutzung ökosystembasierter Ansätze als Beitrag zur Abschwächung und Anpassung an den Klimawandel, wobei mindestens 10 GtCO2e pro Jahr zur Abschwächung beizutragen sind, und Sicherstellung, dass bei allen Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt vermieden werden.
- Anreize, die für die biologische Vielfalt schädlich sind, auf gerechte und ausgewogene Weise umlenken, umfunktionieren, reformieren oder abschaffen, indem sie um mindestens 500 Milliarden Dollar pro Jahr reduziert werden.
- Aufstockung der Finanzmittel aus allen Quellen auf mindestens 200 Milliarden US-Dollar pro Jahr, einschließlich neuer, zusätzlicher und effektiver Finanzmittel, Erhöhung der internationalen Finanzströme in die Entwicklungsländer um mindestens 10 Milliarden US-Dollar pro Jahr, Mobilisierung privater Finanzmittel und verstärkte Mobilisierung inländischer Mittel, unter Berücksichtigung der nationalen Finanzplanung für die biologische Vielfalt.
Was ist der Rahmen?
Der globale Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 baut auf dem Strategischen Plan für die biologische Vielfalt 2011-2020 auf und enthält einen ehrgeizigen Plan zur Umsetzung breit angelegter Maßnahmen, um einen Wandel in der Beziehung der Gesellschaft zur biologischen Vielfalt herbeizuführen und sicherzustellen, dass bis 2050 die gemeinsame Vision eines "Lebens im Einklang mit der Natur" erfüllt wird.
Der Entwurf des Rahmens spiegelt die Beiträge der zweiten Sitzung einer Arbeitsgruppe wider, die für die Entwicklung des Rahmens zuständig ist, sowie die eingegangenen Beiträge. Sitzung des Nebenorgans für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung und der 3. Sitzung des Nebenorgans für die Umsetzung sowie der Ratschläge aus den thematischen Konsultationen wird der Entwurf im Spätsommer weiter aktualisiert werden.
Theorie der Veränderung
Die Theorie des Wandels geht davon aus, dass transformative Maßnahmen ergriffen werden, um Lösungen zur Verringerung der Bedrohungen der biologischen Vielfalt zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die biologische Vielfalt nachhaltig genutzt wird, um die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen.
Es soll sichergestellt werden, dass die Fortschritte auf transparente und rechenschaftspflichtige Weise mit angemessenen Bestandsaufnahmen überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die Welt bis 2030 auf dem Weg ist, die Vision 2050 für die biologische Vielfalt zu erreichen.
Die Theorie des Wandels ist komplementär zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und unterstützt diese. Sie berücksichtigt auch die langfristigen Strategien und Ziele anderer multilateraler Umweltabkommen, einschließlich der mit der biologischen Vielfalt zusammenhängenden Rio-Konventionen, um sicherzustellen, dass die Vorteile aller Abkommen für den Planeten und die Menschen synergetisch genutzt werden.
Partnerschaften und Umsetzung
Das Rahmenwerk basiert auf der Erkenntnis, dass seine Umsetzung in Partnerschaft mit vielen Organisationen auf globaler, nationaler und lokaler Ebene erfolgen wird, um Wege zum Aufbau einer Erfolgsdynamik zu nutzen. Bei der Umsetzung wird ein auf Rechten basierender Ansatz verfolgt, der das Prinzip der Generationengerechtigkeit anerkennt.
Darüber hinaus wird in der Theorie des Wandels anerkannt, dass die Umsetzung des Rahmens das Engagement von Akteuren erfordert, die über die Regierungen hinausgehen und unter anderem Folgendes umfassen:
COP-15-Informationen: Dokumente zum Treffen Fünfzehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 11.-15. Oktober 2021 und 25. April-8. Mai 2022 - Kunming, China https://www.cbd.int/meetings/COP-15