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Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.

Bildergalerie des Lippemündungsraums

 

Ausgehend vom Gewässerufer kann man die Au in drei Zonen unterteilen: die gehölzfreie Au, die Weichholzau und die Hartholzau.

 

 

Aus: https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

 

Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.

Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.

Unverzichtbar: Unsere Auwälder - ein Beitrag der Naturwald Akademie: https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/

 

Weichholzauen

befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.

Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.

Hartholzauen

sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.

Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.

Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.

Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume

 

Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippewurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.

Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.

 

Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum

riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder

bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser

 

Sommerlich GRÜN

hier leben zahlreiche Tiere

 

 

 

 

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Flussaue

https://de.wikipedia.org/wiki/Auwald

https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartholzaue

https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/bund-auenzentrum/

https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/ 

Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen

Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen   |   Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf

Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild

Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen. 

 

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A Deltaport, hat begonnen - Dezember 2022

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A 

aktuell:

Ratssitzung zum Ausbau des Rhein-Lippe-Hafen und Protest der Initiativen 14.2.2024

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html

*

Info-Veranstaltung betroffener Bürger Freitag, 18. August 2023, Emmelsumer Str 235, Wesel - Lippedorf ab 16:00 Uhr

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/rhein-lippe-hafen-wesel-protest-gegen-geplante-erweiterung-id239195573.html

Protest der Anwohner und Naturschützer November 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer

*

Baustelle Mitte März 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2

 

eine Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. konnte nur bis zum 31.1.2023 verschickt werden...

die Mitglieder der Initiative haben Stellungnahmen eingereicht

Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel

 

20. Dezember 2022: Eine Baustraße für Großfahrzeuge ist eingerichtet, ein Baustellencontainer aufgestellt, erste größere Erdbewegungen haben stattgefunden

 

 

 

 

 

→ Beitrag: Aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit

 

gleichzeitig ist allerdings das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen und Behörden wie Bürgern wird Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen:

 

Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“  beendet

 Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-aufstellung-des-bebauungsplans-nr

Bekanntmachung vom 17.12.2022

Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023  !!

 Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen - Süd“ der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebietes Hafen (SO-Hafen)

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Download

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02a: Geltungsbereich
Datei 02b: Sonstige Geltungsbereiche für Ausgleich
Datei 03: Bebauungsplan Nr. 232
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Schallgutachten
Datei 09: Störfallgutachten
Datei 10: Verkehrsuntersuchung
Datei 11: Betrachtungen Störfall Umwelt
Datei 12: Störfall Naturschutz
Datei 13: Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan

hier: Informationen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes - Extrakt auf der letzten Seite

Datei 14: Artenschutzprüfung
Datei 15: Landschaftsbildbewertung
Datei 16: Hydrogeologische Untersuchung
Datei 17: 1. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 18: 2. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 19: Gefährdungsabschätzung
Datei 20: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 21: Verteilerliste

Datei 22: Information zum Datenschutz    
                                                                                                                                

20. Januar 2023  - Baustellenzufahrt zu der Hafeneinfahrt verlegt


GLEICHZEITIG soll und muß der Flächennutzunggsplan geändert werden, um das schutzwürdige Biotop zu verkleinern und hier die Fläche überbauen zu können

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-einleitung-des-verfahrens-zur-35

Frühzeitige Beteiligung an der Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“)

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anschreiben vom: 16.12.2022   
Frist zur Stellungnahme: 31.01.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung vom 17.12.2022
Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023 !!

Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen - Süd“) der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Downloads

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02: Geltungsbereich
Datei 03: Plan
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept 
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 09: Artenschutzprüfung
Datei 10: Umweltverträglichkeitsstudie
Datei 11: Gefährdungsabschätzung
Datei 12: Verteilerliste
Datei 13: Informationen zum Datenschutz

 

Kontakt

Herr Brandenburg

Telefon: 02 81 / 2 03 24 16    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr Beier

Telefon: 02 81 / 2 03 24 22  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


und das ist geplant

die hellblaue Fläche

Kommentar -

das Wäldchen rechts neben der blauen Halle wurde abgeholzt, hier wurde der Boden aufgefüllt und soll mit Logistik-Hallen (→NordFrost) überbaut werden,

die Grünfläche links neben der blauen Halle ist vollflächig mit Logistikhallen (→Rhenus) überbaut worden,

die Grünfläche links oben zwischen der blauen Halle und den silbernen Tanks soll ebenfalls von der GS Recycling GmbH überbaut werden,

der hellblaueFlächenanteil links neben dem Hafenbecken ist ein schutzwürdiges Biotop, das überbaut werden soll.

Bilder des Biotop-Anteils von Fläche A, der geopfert werden soll - hier und auf der folgenden Seite:

Panorama

Biotop-Nachbarschaft | natürlicher Storchennhorst | Biotop-südlicher Bereich des zu überbauenden Areals

    

 


schutzwürdiges Biotop

gefährdeter alter Baumbestand

Überbauung durch hafenaffine Gewerbe geplant

Fotos / Bilder

 

   

   

 

 

 

als wäre die Überbauung schon beschlossene Sache:  Bild Deltaport Juni 2023 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

siehe Flächenausdehung Fläche 7

 

 

 


 

 

aus Datei 13 : Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (siehe vorangehende Seite)

WICHTIGER HINWEIS: hier finden sich die Pläne des Kreises Wesel / der Stadt Wesel zum Ausbau der Deltaport-Häfen

1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd". Dieser wird darüber hinaus im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) näher untersucht. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf Bereiche der Hansestadt Wesel und der Stadt Voerde. Beide Städte gehören zum Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf).

Anlass der planerischen Überlegungen ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen im Weseler Kernbereich des Lippemündungsraumes (LMR) auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 35. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023). Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll im Rahmen der Entwicklung des Lippemündungsraumes als Hafenstandort entwickelt werden. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Hafen Emmelsum und ggf. auch mit anderen Häfen in Erwägung gezogen.

Derzeit werden die überwiegenden Flächen des hier in Rede stehenden Bereichs im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als gewerbliche Bauflächen dargestellt; die östlichen Planbereichs und die östlich daran angrenzenden Flächen werden hingegen

– bedingt durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (https://www.wesel.de/sites/default/files/2022-03/vbb_024_off_download_datei_07_begruendung.pdf - 14.03.2022 —...Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung...)

Kommentar: Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt > 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder >2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

– als landwirtschaftliche Flächen und als MSPE-Flächen dargestellt. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In einem weiteren Verfahren muss der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" aufgestellt werden, der aus der hier in Rede stehenden 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist. Das Bebauungsplangebiet befindet sich unmittelbar südlich des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019), der auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 48. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit 2017) entwickelt wurde.

Innerhalb der Stadt Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Flächen, so dass der Standort Lippemündungsraum eine herausragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region, bekommt. Die Tatsache, dass im Plangebiet Flächen verfügbar sind, ermöglicht die städtebaulich gewünschte Entwicklung im Lippemündungsraum und unterstützt die Entwicklungsziele in den umliegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Die Entwicklung soll in Anlehnung an das Hafenkonzept des Landes NRW aus dem Jahr 2016 erfolgen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hier die Logistik und die in den Häfen zu entwickelnden Aktivitäten. Den im Hafenkonzept dargelegten Intentionen soll auch am Rhein-Lippe-Hafen mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und somit im Bebauungsplan Nr. 232 Rechnung getragen werden.

Im Bebauungsplangebiet Nr. 232 können sowohl so genannte trockene Standorte (nicht direkt am Wasser) als auch wassernahe Standorte entwickelt werden. Die trockenen Standorte bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung von Flächen am Wasser und eignen sich unter anderem für die Ansiedlung von Logistikunternehmen, die insbesondere für die Stärkung der KV Standorte (kombinierter Ladungsverkehr) wichtig sind. Weiteres kann der städtebaulichen Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Das Planungsvorhaben ist als Teil einer angestrebten Entwicklung für den großräumigen Lippemündungsraum zu betrachten, die in einer interkommunalen Vereinbarung definiert ist.

Diesbezüglich haben die Kommunen des LMRs, die Städte Wesel, Voerde, Dinslaken, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel eine "Vereinbarung über die interkommunale  Zusammenarbeit im Lippemündungsraum" getroffen. Es wurde vereinbart, diesen rechtsrheinischen Teilraum des Kreises Wesel auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter  Leitkonzeptionen für eine städtebauliche Rahmenplanung und für ein "Zielgruppen-orientiertes Standortmarketing" zu entwickeln und zu vermarkten.

Aufgrund seiner Gewerbeflächenpotenziale und seiner auch im europäischen Maßstab hervorragenden Lage im Raum bietet der LMR regional bedeutsame Entwicklungschancen.
Der gesamte LMR ist mit der "Ortsumgehung Wesel/ B 58n" (Fertigstellung des dritten Bauabschnitts/ der Gesamtmaßnahme vorgesehen im Jahr 2024), der mittlerweile realisierten Verlegung der Lippe nach Süden und mehrere rekultivierte Tagebauflächen durch mehrere, sich teilweise räumlich überlagernde und in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander folgende bzw. miteinander verknüpfte Planungsvorhaben unterschiedlicher Träger gekennzeichnet.

Zwei Teilabschnitte der Ortsumgehung Wesel/ B 58n (Rheinbrücke und Nordumgehung Büderich) sind bereits realisiert und stehen unter Verkehr. Der Planfeststellungsbeschluss für den drit-en und letzten Teilabschnitt wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.02.2017 gefasst. Ein Teil dieser B 58n wird im Bereich des LMRs derzeit gebaut.

Unter Moderation der Bezirksregierung Düsseldorf entstand zwischen den Beteiligten der gemeinsame "Öffentlich-rechtliche landesplanerische Vertrag zur Entwicklung des Lippemündungsraumes und Koordinierung der erforderlichen Planverfahren und deren Umsetzung". Die vertragliche Vereinbarung sieht die Entwicklung des LMRs gemäß den Auflagen der erforderlichen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse zum "Tagebau Büdericher Insel", zum "Tagebau Lippe" und zum "Betrieb Neue Lippe" sowie zur Verlegung der Lippe im Mündungsbereich bei Wesel vor.

Der Rat der Hansestadt Wesel hat am 16.12.2014 die Aufstellung der 48. FNP-Änderung (Rechtswirksamkeit 2017) sowie des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" erfolgte am 26.06.2012 durch den Rat der Hansestadt Wesel. Der Beschluss zur Umbenennung, zur Veränderung des Planungsziels sowie zur Erweiterung des Geltungsbereichs fasste der Rat der Stadt Wesel am 16.12.2014. Zur Sicherstellung der interkommunalen Hafenentwicklungsziele und zur bedarfsgerechten Berücksichtigung zukünftiger Gewerbeflächen im Stadtgebiet Wesel sollen die landesbedeutsamen Flächen des Rhein-Lippe-Hafen-Gebiets bauleitplanerisch als Sondergebiet Hafen (SO-Hafen) weiterentwickelt werden. Das Planungsziel erfordert eine Anpassung bestehender Planungsrechte auf der Ebene des Flächennutzungsplans (35. FNP-Änderung, Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023 . Das B-Plangebiet Nr. 232 umfasst Flächen nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Die Zufahrt "Zum Rhein-LippeHafen" bildet die nördliche, das Landschaftsschutzgebiet "Der Huck" die östliche Grenze des Plangebiets.

Der Geltungsbereich des betrachteten Planungsvorhabens (Bebauungsplangebiet Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd") wird nachfolgend als Plangebiet bezeichnet (vgl. Kapitel 1.4).
Im Rahmen verschiedener landschaftsplanerischer Gutachten (ILS Essen GmbH) zu den abgeschlossenen Bauleitplanverfahren im Bereich des Rhein-Lippe-Hafens (48. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord", beide bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) bzw. im Bereich des Hafen Emmelsum (64. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 124, beide ebenfalls bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) wurden die hieraus resultierenden umweltrelevanten Belange für das weitere Umfeld des Vorhabens im LMR bereits detailliert betrachtet. Das in dem vorliegenden Gutachten (UVS) zum Planungsvorhaben abgegrenzte Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des vorangehend im Rahmen der 35. Änderung des FNP betrachteten Planungsraums. Die vorliegenden gutachterlichen Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage der diesbezüglich erstellten schutzgutbezogenen Raumanalyse.

Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plans aus dem Flächennutzungsplan. Das Verfahren zur 35. FNP-Änderung wird zunächst parallel, im weiteren Verfahren aber voraussichtlich zeitlich vorgelagert zum Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 232 verlaufen. Somit werden sich die Bebauungsplaninhalte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (kurz: ILS Essen GmbH) wurde von der Hansestadt Wesel beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 232 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu erstellen.

Deren Ergebnisse münden in einen Umweltbericht für das Planungsvorhaben. Diese sind nach § 50 UVPG bei UVP-pflichtigen Bauleitplanungen in die Planbegründung aufzunehmen. Im Umweltbericht erfolgt eine medien- bzw. schutzgüterübergreifende Umweltbetrachtung. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet DE-4305-401 "Unterer Niederrhein" (ILS Essen GmbH 2021) und eine Artenschutzprüfung (ASP, ILS Essen GmbH 2022b) für das Planungsvorhaben. Ferner erfolgt eine Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den "Rhein-Lippe-Hafen" ("Störfall Naturschutz", ILS Essen GmbH 2022a). Des Weiteren wurden durch verschiedene Gutachter Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm sowie Störfall erstellt. Eine Aktualisierung der Lärm- und Verkehrsgutachten ist nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


 

 

 

 

Stellungnahme der Jagdpächter / Hegering Voerde zum Naturflächenverbrauch NRZ 26.03.2023: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/logistikpark-hegering-voerde-kritisiert-flaechenverbrauch-id237992929.html

" Voerder Jägerschaft moniert verschwenderischen und sorglosen Umgang mit der Natur. Dies sei so nicht mehr tragbar. Unterstützung für Initiative.

Besorgniserregend findet der Hegering die anhaltende Entwicklung in Voerde und dem näheren Umfeld „beim gewerblichen Flächenverbrauch, aktuell besonders für riesige Logistikzentren im Hafen Emmelsum und im Lippemündungsraum“. Die schon laufenden und noch geplanten Bauvorhaben der Städte Voerde und Wesel sowie die Bereitschaft, „zukünftig weiter und noch stärker auf diese flächenintensive Wirtschaft setzen zu wollen“, seien schwer verständlich: „In Zeiten, in denen Artensterben, Klimawandel und ganz aktuell der Lebensraumverlust durch massive Flächenversiegelung (laut Umweltbundesamt fast 600.000 Quadratmeter jeden einzelnen Tag in Deutschland) täglich in den Schlagzeilen auftauchen, ist es nach Meinung der Jägerinnen und Jäger nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden so verschwenderisch und sorglos mit der verbliebenen Natur umgehen. Die Annahme und der Wille zur Bewältigung dieser modernen Krisen seien längst bei den Bürgern angekommen, „scheinbar jedoch nicht bei deren kommunalpolitischen Vertretern und der Verwaltung“. Der Hegering unterstütze „daher auch mit aller Kraft unter anderem die Initiative ,Biotop Emmelsum bleibt’“, zusammen mit vielen anderen Vereinen, Organisationen und unzähligen Privatpersonen. „Gemeinsam wehren sie sich gegen die von der Stadt Voerde und einem Düsseldorfer Großinvestorgeplante Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen in Emmelsum, um auf Grundlage veralteter und Jahrzehnte alter Pläne einen weiteren überdimensionierten Hallenkomplex zu errichten“, konstatiert der Voerder Hegering."

 

Update Deltaport Juni 2023

Die im Bauleitverfahren und Flächenänderungsplan (s.o.) noch nicht endgültig festgelegte zu überbauende Fläche (A/E/7) wird bereits, ohne daß die Verfahren abgeschlossen sind, als reserviert / verfügbar ausgewiesen:

> Deltaport / Flächenangebote / Grundstücke am Rhein-Lippe-Hafen / Fläche 7 : https://www.deltaport.de/flaechenangebote/# | https://www.deltaport.de/flaechenangebote/#iLightbox[3fb6826909e9e361325]/0  bzw. Expose Rhein-Lippe-Hafen (pdf erstellt 2022-08-24)   https://www.deltaport.de/wp-content/uploads/2019/05/deltaport-expose-rhein-lippe-hafen-DE.pdf

> Siehe Flächenplan Deltaport Häfen -  Fläche 7 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

Update Juli 2023

Es wurden Sperrzäune (Vergräm-Zäune) im Randbereich der für eine Überbauung vorgesehenen (BBP 232) Biotop-Wiesenfläche aufgestellt, um die Nutzung durch Wildtiere zu be-/verhindern, obwohl das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die i.R. des Bauleitverfahrens bereits abgegebenen Einwände (s.u.a. > Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel) wollen gerade eben diese schutzwürdige Biotop-Fläche für die Natur erhalten...

 

 

 

 

 

Betuwe - 3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen Emmerich (Betuwe)

3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen <> Emmerich (Betuwe)

Planung der Ausbaustrecke (ABS 46/2) Grenze NL/D – Emmerich-Oberhausen

https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  |  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |

https://www.emmerich-oberhausen.de

die grünen Blätter fallen... / die Bäume werden gefällt...

 

 


Abriss der B8 Strassenbrücke über der Betuwe Linie Anfang bis Mitte April 2023

 

 

Der Abriss beginnt am Samstag, den 1.4.2023

die Brücke wird mit schwerem Gerät, Bohrhämmern, Zangen zerkleinert. Die Bodenerschütterungen sind über hunderte von Metern noch in den Wohngebäuden zu bemerken. Die dumpfen Einzelschläge, teils in einer Häufigkeit von 4 pro Sekunde, überschreiten die Lautstärke von 100dB(A). Größere Staubentwicklung wird nicht ausreichend z.B. durch Besprühen mit Wasser abgefangen, der Staub verbreitet sich (s.u.) hunderte Meter in Windrichtung. Die Abbrucharbeiten werden auch in der Nacht und am Samstag/Sonntag durchgeführt.

→ Landesimmissionsschutzgesetz §9 Schutz der Nachtruhe

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3620&aufgehoben=N&det_id=553433&anw_nr=2&menu=0&sg=0

→ Gesetz über die Sonn- und Feiertage § 3 Arbeitsverbote

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144446

Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie

kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, von Baustellenbereich in die Umgebung. Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereiches kontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangarealfür durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...

www.radiokw.de/artikel/betuwe-ausbau-abriss-der-b8-bruecke-in-wesel-hat-begonnen-1613870.html

https://www.nrz.de/staedte/Wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-b-8-bruecke-in-wesel-lippedorf-ist-geschichte-id238066417.html

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/gesundheitsgefahren-durch-staub

https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/business/business/safety/dust/health-risks-of-dust.html

https://www.rechenzentrumreinigung.eu/ueber-uns/it-themen/warum-ist-baustaub-so-gefaehrlich.html

http://www.erdkroete.de/haut.htm

 


Kollateralschaden Lippemündungsraum

DB-Baustelle gegenüber dem Lippeschlösschen

 

 

 

- entwurzelt -

welchem märchenhaften Biotop diese Bäume entnommen wurden, ist im Hintergrund zu sehen

siehe auchhttps://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verlust-von-baeumen?start=4

aktuelle Neuigkeiten   28.4.2022

Für den Bau des dritten Gleises auf der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Emmerich hat die Deutsche Bahn jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss - das ist laut der Weseler Stadtverwaltung im Prinzip die Baugenehmigung für das Vorhaben - für den Weseler Bauabschnitt ausgestellt. Der Beschluss liegt vom 26. April bis 9. Mai 2022 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten in Raum 364 (Rathausanbau) zur Einsicht aus.

In diesem Zeitraum kann der Planfeststellungsbeschluss auch vom heimischen Computer aus im Internet auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de gelesen werden. Nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses können von der Baumaßnahme Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.

Das Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für den Weseler Abschnitt war Ende Februar abgeschlossen worden – nachdem sich zuvor über Monate nicht viel bewegt hatte in Sachen Betuwe-Ausbau. Die Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht!“ kritisiert das verzögerte Vorgehen der Bahn. Für viele Anwohner sind vor allem die Fragen des Lärm- und Erschütterungsschutzes bisher ungeklärt.

In Wesel gibt es immer noch Lücken im geplanten Schallschutz zwischen dem Bahnhof und der Schillwiese, in Blumenkamp und Am Blaufuß

und im Lippemündungsbereich zwischen Wesel und Voerde Friedrichsfeld...

 

für den Lippemündungsraum wichtige Dokumente sind:

04-221302_4_22_VA_UP_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221303_4_22_VA_SS_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221304_Betroffenheiten_Deckbl_1_20180731

05-221302_4_22_VA_UP_001_1_1_Deckbl_20180731

05-221303_4_22_VA_SS_001_1_1_Deckbl_20180731

06-221304_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

06-221305_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

08-221302_4_22_VA_UP_003_0_1_Deckbl_20180731

09-221302_4_22_VA_UP_003_1_1_Deckbl_20180731

22_05_01_Deckblatt

220302_Übersichtsplan_001

220501_Änderungsprotokol

220501_Lageplan_001

220501_Lageplan_002

220501_Lageplan_003

220501_Lageplan_004

220501_Lageplan_005

221001_LBP_Erläuterungsbericht

221201_GUP_TeilA_Bericht_1

221202_GUP_TeilB_Bericht

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

November 2022

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen neben der Betuwe -Linie:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

 

 

 

 

Dezember 2022/ Januar 2023 → https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste

 


Aus: 221201_GUP_TeilA_Bericht_1

Grundlagen der Umweltplanung (GUP),

Allgemeiner Teil

- Umweltfachliche Unterlage, Teil A -

Erläuterungsbericht

7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen

...

Schall und Avifauna

Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studieliefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zurBestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten  Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt.... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstreckesind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglichDauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderungdes Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignungfür einzelne Arten führen.Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al.(2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nichtunbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.

7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen

..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn füreinen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines dernachfolgend genannten Kriterien zutrifft:

Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),

Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / § 62 LG,

Biotopkatasterflächen,

Vorkommen von Rote Liste-Pflanzenarten,

Biotoptypen, die nicht ausgleichbar sind,

Biotoptypen, die mindestens eine mittlere Bedeutung besitzen,

Habitatverlust wertgebender (d.h. planungsrelevanter) Arten (z.B. Verlust von Fledermausquartieren

oder Niststandorte streng geschützter Vogelarten).

...

3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Natura2000-Gebiete

NATURA 2000 Gebiete

Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301)

In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).

Naturschutzgebiete

Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.

In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage undfachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

..

NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)

Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.

DieBahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in derGebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt eswestlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft dieSchutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.

Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors.Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)

 

Landschaftsschutzgebiete

Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibungwerden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachteteSchutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dasLSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca.800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.

 

3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope

Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchGbzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.

GB 4305-214 / GB 4305-0027 Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.

Hierbeihandelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückigerVegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.

...

3.2.3 Biotopkataster

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich imVorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:

...

BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,

...

3.2.4 Biotopverbundflächen

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und

besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.

 

Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:

VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel,(großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),

Betrachtung der bedeutenden Biotope

Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näherbetrachtet, die sich

im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und

im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse

befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe derBahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich derBahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.

Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beidenSeiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegendhandelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ-lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist.Bedingt durch die Neugestaltungder Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst.Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oderdem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- undPflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) undGehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.

Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrassemehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur

 

Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2S86

Fläche

Nr.

Lage

Artenzahl

(wertgebend)

davon planungsre

levante Arten NRW

Bewertung

30-01

tlw.

Mischwald, mit Altholzanteil

12

8

mittel-hoch

31-01

Kanonenberge, Übungsgelän

de des THW

6

2

gering-mittel

31-02

tlw.

intensives Grünland, extensive

Feuchtwiese, westlich „Kano

nenberge“

4

2

hoch

31-03

tlw.

Einfamilienhaus-Siedlung

5

1

gering

32-01

Siedlungsbereich von Wesel

10

4

mittel

34-01

Friedhof, Wesel

2

1

gering

34-02

Bahnhofsgelände,

Ruderalflächen, Wesel

3

0

gering

35-01

Lippe-Auewiesen, Grünland

(extensiv & intensiv genutzt)

10

6

sehr hoch

36-01

Lippedorf

15

8

sehr hoch

37-01

tlw.

Siedlung Friedrichsfeld

11

5

mittel

WK-06

Lippeaue beidseitig der Brücke

0

0

-

...

4.1.2 Ingenieurbauwerke

Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2                     S148

Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von3,80 m zum Gleis geplant.Im Bereich desBf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden.Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet.Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nichtreflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können.Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstandvon nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.

 

5.2.5 Schallschutzwände

Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der BebauungOberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue undder Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der BrückeSchermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5m.

- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -

 


5.3 Betriebsbedingte Wirkungen

 

5.3.1 Schienenverkehr

Schallemissionen und Schallausbreitung

Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird inder zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRYINFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,Eermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der  missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischenFahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.

Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:

Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270

72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,

Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:

 

Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

 

Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜüber die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜHamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, möglichezukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.

 

Trennwirkung

Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkunggegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.

Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten undihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt derStrecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bisWesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten inmin pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:

Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt

Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt

Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.

Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebensozusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.

 

 

der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:

der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:

 

 

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

S 91-95

15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203

Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.

Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmeninnerhalb des folgenden Bereiches untersucht:

von Bahn-km

bis Bahn-km

Länge

Lage

24,260

25,301

1041 m

parallel zu Strecke 2270

Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203

15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)

Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m überSchienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. DieKosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30Mio. €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle(6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21von 31) der Schutzfälle gelöst.

Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 mhohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)

Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhevon 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“-Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfallbetragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

 

 

 

November 2022 

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

17. November 2023  DB Info

 


Weiterführende Informationen

zum Thema

> zur Bedeutung des Lippemündungsraums als Biotop-Verbundschnittstelle: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/biotopverbundschnittstelle-nsg-renaturierte-lippe-nsg-vsg-unterer-niederrhein

>Lärm:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/laerm

Naturtipps - Lärm und Naturschutz

Lärm "verschmutzt" Naturschutzgebiete - DER SPIEGEL  

Themenkarten | Geoportal https://www.geoportal.nrw/themenkarten

>Schienenlärm

Schienenverkehrslärm – Wikipedia

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. – Für eine leise und umweltfreundliche Eisenbahn (bvschiene.de)

Schienenverkehrslärm | Umweltbundesamt

Lärmschutz bei der Bahn - "Lauter als ein Kampfjet" | deutschlandfunk.de

Schienenlärm (vcd.org)

MULNV Umgebungslärmportal - Startseite (nrw.de) 

LI2019139DE.01008901.xml (europa.eu)

Eisenbahn-Cert - Übersichtsseite Informationen - Europäische Rechtsgrundlagen

Schienenlärmschutzgesetz | Deutsche Bahn AG (dbnetze.com)

>Informationen der Deutschen Bahn zu Lärm und Lärmschutz sowie Naturschutz

EBA - Lärmkartierung (bund.de)

Lärmschutz bei der Deutschen Bahn | Das ist grün. (deutschebahn.com)

https://laermsanierung.deutschebahn.com/startseite.html

https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-laermschutz/machbarkeitsuntersuchungen

Bergwaldprojekt | Das ist grün. (deutschebahn.com)

> Artensterben und Bedeutung von Naturkorridoren

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/74-buchempfehlung-fuer-alle-entscheider-politker-innen-die-wahre-herausforderung-dieses-jahrhunderts

> Informationen der Städte zum Projekt

Wesel: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  | Voerde:  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |


Updates

2.5.2022 NRZ - Beim Ausbau der Betuwe-Strecke im Bereich Wesel bewegt sich etwas. Während der Beschluss noch ausliegt, treibt die Bahn die Planungen voran.  https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-in-wesel-bahn-will-mit-arbeiten-bald-starten-id235235027.html

 

17.6.2022   -    im Landschaftsschutzgebiet der Fabrikstrasse in Lippedorf angrenzend an den Magenwiesen-Naturschutzgebietbereich  wurde ein Auffang-Biotop für durch die Gleisarbeiten betroffene Amphibien eingerichtet. Das Gelände ist eingezäunt, der Zaun unten durch Folien abgedichtet, im Gelände Aufschüttung von Sand, Baumstamm- und Steinhaufen als Verstecke für die Amphibien. 

(Vorübergehende) Umsiedlungsmaßnahmen sind Teil des Naturschutzkonzeptes der DB: https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-naturschutz, leider wurden hier auch Plastikmüll, Metallschrott und Glasbruch abgekippt...

November 2022 

Umfangreiche Baum- und Strauch-Vernichtungen durch Ab- und Ausreißen mit einem großen Bagger siehe Anfang des Beitrages

 

Ende Januar 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen > siehe Anfang der Seite

 

August 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen 

 

ergänzende Informationen:  Die nächtlichen Ruhestörungen finden jeweils an allen Tagen der Wochenenden statt, wenn sich die Bürger*innen von Lippedorf von der Arbeit erholen sollten

Bei den nächtlichen Abbruch- und Bau-arbeiten  handelt es sich um folgende Tage:

Freitag, der 25.8.23 / Samstag, der 26.8.23 / Sonntag, der 27.8.23 / Montag , der 28.8.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten

Freitag, der 1.9.23 / Samstag, der 2.9.23 / Sonntag, der 3.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Donnerstag, 7.9.23 / Freitag, 8.9.23 / Samstag, 9.9.23 / Sonntag, 10.9.23 / Montag, 11.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Die Bürger*innen können in ein Hotel flüchten, wenn Sie ihr Haus, ihre Wohnung allein lassen können und wollen....

die Tiere werden vergrämt und verlassen Lippedorf evt. für immer...

 

November 2023

Eisenbahn Bundesamt EBBLärmaktionsplanunghttps://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten

Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Datengrundlagen und Berechnungsmethoden der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/laermkartierung.

Über die Internetseite https://www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion die Ergebnisse der Lärmberechnung für einen spezifischen Standort anzeigen lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zur Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder weiterverarbeiten.

 

 

Betuwe Ausbau - Schädigung der Natur - Baumverluste

Ausbau der Betuwe - Linie im Lippemündungsraum - Winter 2022/2023

Schädigung der Natur

eine Dokumentation in Bildern

         

 

 

Die am 5.1.2023 gefällten stattlichen Robinien dürften bei einem Stammdurchmesser von ~ 80cm etwa 100 Jahre alt gewesen sein, sie hätten noch gut 50 - mit Glück 200 Jahre Schatten spenden können. Die Robinie wurde 2020 zum Baum des Jahres gewählt, auch weil sie besonders klimaresistent ist: https://baum-des-jahres.de/baeume-seit-1989/ | https://baum-des-jahres.ternum-dev.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_Robinie.pdf: "Mit Blick auf die fortschreitende Klimaerwärmung könnte die Robinie nun nach über 200 Jahren erneut zum Hoffnungsträger werden. Ist sie doch erstaunlich hitze- und trockenheitstolerant,wächst ungewöhnlich schnell und ihr Holz ist Spitzenreiter unter den heimischen Hölzern, was Langlebigkeit und Energiegehalt betrifft." 

                              

                                        der Lagerplatz - eine temporäre Baustelle mit permanentem Schaden....     so grün war der Platz vorher

weitergehende Informationen zum Betuwe Ausbau

→  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/84-betuwe-planfeststellungsbeschluss-vom-eisenbahnbundesamt-ausgestellt

weitergehende Informationen zum Naturschutz bei der Deutschen Bahn - DB - das ist grün

https://nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/naturschutz

"Wälder und Wiesen vertrocknen, Insekten verschwinden, Tiere und Pflanzen sterben aus. Die Artenvielfalt hat in den vergangenen Jahren enorm eingebüßt. Unser Ökosystem leidet. Bei der Deutschen Bahn liegt uns viel daran, dem entgegenzuwirken....  Einige Pflanzen- und Tierarten finden gerade an unseren Bahnanlagen ideale Lebensbedingungen vor. Ihnen fühlen wir uns als Deutsche Bahn verpflichtet. Denn biologische Vielfalt ist ein schützenswertes Gut. Mit der Grünen Transformation arbeiten wir darum auch an nachhaltigen Lösungen für ein vielfältiges Ökosystem. Wir setzen uns ganz gezielt für die Vielfalt und den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten ein.... Bei Arbeiten an den Bahnanlagen achten wir sorgfältig darauf, dass die Tiere und Pflanzen nicht verletzt werden."

 

 


 

Betuwe Ausbau Lippemündungsraum

Rodungen 2023

 

 

 

Dezember 2023

weitere große, alte Bäume auch im durch Amphibienschutzzaun abgetrennten Grünstreifen, in der Lippe(-Uferzone) sowie neben der Einfahrt zur Baustelle wurden gefällt

     

 

 


die grünen Blätter fallen... / die Bäume werden gefällt...

 

three shades of (green) washing

 

 

 

 

 

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution- Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz– LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten(Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereichangrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel      Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigenGebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigenLebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanungeinerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich undfachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalenBedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanungsollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigenFestsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nichtbetroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung vonentsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau einesBiotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf derGrundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden,die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zurErhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw.Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieservernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondereSchutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer,Wälder,Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für dienatürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in derRegel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbeihaben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neupflanzung Grünstreifen zwischen Nordfrost und Naturschutzgebiet Herbst 2022

 

In einem circa 10 Meter breiten Streifen zwischen dem Naturschutzgebiet der Lippemündungsaue und dem Nordfrostgelände des Rhein-Lippe-Hafens wurden neben dem Fahrradweg hunderte Sträucher- und Baumsetzlinge gepflanzt. Sie sind noch sehr klein und zart. Wir hoffen, daß sie nicht dasselbe Schicksal trifft wie die Sträucher und Baumsetzlinge in dem schmaleren Pflanzstreifen zwischen dem Naturschutzgebiet der Lippemündungsaue und dem Rhenusgelände des Rhein-Lippe-Hafens, in dem im letzten Sommer ein Großteil der jungen Bäume nicht überlebte → Verlust von Bäumen im Lippemündungsraum 2022, und wünschen ihnen eine gute Betreuung durch die Pflanzer*Innen und daß sie groß, stark und alt werden (dürfen).

 

 

 

 

Sommer 2022 - aus dem ZUKUNFTSVERTRAG für Nordrhein-Westfalen

Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7

 

Naturschutz

1432

1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir

1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die

1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

1436

1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen

1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen.Dazu werden wir

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31

1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte

1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen

1441 Lichtverschmutzung.Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen

1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der

1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir

1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebietedurch

1445 bessere Kompensation vorantreibenund die Akteure an einem Runden Tisch zur

1446 Artenvielfalt zusammenbringen.Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-

1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir

1448 ausbauen.

1449

1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch

1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in

1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt

1453 umzusetzen.

1454

1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt

1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche

1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität

1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit

1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch

1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.

1461

1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.

1463

1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.

1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement

1466 betreiben.

1467

1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen

1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir

1470 über 2023 hinaus fortführen.

1471

1472 Wasser

1473

1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft

1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir

1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in

1477 Nordrhein-Westfalen aus.

1478

1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine

1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die

1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.

1482

1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des

1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.

1485

1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,

1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.

1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.32

1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die

1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und

1491 Zielkonflikte zu klären.

1492

1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden

1494 beraten und fördern.

1495

1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des

1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam

1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen

1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinieund wollen das

1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.

1501

1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung

1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.

1504

1505 Klimaanpassung

1506

1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalenwar in den letzten Jahren

1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle

1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen.Ländliche und urbane Räume

1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-

1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur

1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.

1513

1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die

1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierungund

1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem

1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible

1518 Stadtplanung prüfen.

1519

1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von

1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und

1522 Gemeinden werden wir erhöhen.

1523

1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der

1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher

1526 Flächen entwickeln und fördern.

1527

1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im

1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.

1530

1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung

1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.

1533

1534 Flächenverbrauch

1535

1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener

1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling,die bessere finanzielle Ausstattung

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.33

1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die

1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.

1541

1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen

1543 gilt.Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen

1544 Landwirtschaft einführen.

1545

1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

1547 flächensparend gestalten.

...

1581 Emissions- und Strahlenschutz

1582

1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter

1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise

1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern.Das Messstellennetz wollen wir auf

1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten

1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.


...

1749 Rad- und Fußverkehr

1750

1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-

1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung

1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden

1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur

1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,

1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden

1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende

1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf

1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.

1760

1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst

1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu

1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen

1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan

1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und

1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,

1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch

1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für

1769 den Radverkehr ertüchtigen.

1770

1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die

1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei

1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine

1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.

1775

1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir

1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“

1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen.Die personellen Ressourcen zur

1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein

1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.

1781

1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler

1783 Radwegenetzeund erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,

1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau

1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die

1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und

1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von

1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung

1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir

1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.38

1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur

1792 vermittelt werden.

1793

1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der

1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten

1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.

1797

1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und

1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm

1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen

1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und

1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir

1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege

1804 vermeiden.

1805

1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns

1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir

1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.

1809

1810 Straßenverkehr

1811

1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die

1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf

1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und

1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.

1816

1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die

1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ortbedeutet saubere

1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und

1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr

1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.

1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,

1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer

1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort

1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den

1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und

1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu

1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser

1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin

1830 keine neuen Planungen aufgenommen.

1831

1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt

1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir

1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim

1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf

1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden

1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.

1838

1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass

1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.39

1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen

1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es

1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.

1845

1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen

1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die

1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die

1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und

1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-

1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen

1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-

1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern

1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf

1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.

1856

1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere

1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die

1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer

1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und

1861 Anwohnern führen.

1862

1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den

1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.

1865

1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und

1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der

1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin

1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden

1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land

1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen

1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang

1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für

1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-

1875 und Bezahlsystem einsetzen.

1876

1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten

1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.

1879

1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen

1881

1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein

1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den

1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und

1885 Wasserstraße verlagern.

1886

1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch

1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere

1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter

1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-

1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.

1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.40

1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet

1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.

1895

1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und

1897 die Digitalisierung des Schienensystems,die Modernisierung von Güterbahnhöfen und

1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu

1899 bekommen.Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte

1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des

1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine

1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe

1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber

1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner

1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden

1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.

1907

1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für

1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie

1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,

1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein

1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und

1913 Logistik bleibt.

1914

1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die

1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im

1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.

1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche

1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die

1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken

1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in

1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und

1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen

1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die

1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und

1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.

1927

 


 

2053 7. Raumordnung – Landesplanung

2054

2055 Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein-Westfalen auf

2056 unterschiedliche Weise. Unser Ziel ist es, Chancen zu ergreifen und Brüche zu

2057 vermeiden. Um dem gerecht zu werden, prüfen wir den Aufbau einer

2058 Transformationsagentur. Wir stellen dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm

2059 die notwendigen Mittel zur Verfügung, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-

2060 Gemeinschaftsaufgabe vollumfänglich nutzen zu können. Wir unterstützen Netzwerke

2061 wie „it´s OWL“.

2062

2063 Wir sehen die Vielfalt unseres Landes als Ressource, um eine differenzierte räumliche

2064 bzw. regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und mit

2065 entsprechenden Schwerpunkten und Strategien zu ermöglichen.

2066

2067 Unser Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräumen

2068 unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Leitend ist das klimaneutrale

2069 Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die

2070 natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und

2071 Wohnstandort sichert,die Funktion von Landwirtschaft und Forstwirtschaft

2072 weitestgehend erhält und angemessene Gestaltungsmöglichkeiten für kommende

2073 Generationenin den Regionen bewahrt. Im Besonderen sollen die ländlichen Räume

2074 als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und

2075 entwickelt werden.

2076

2077 Insbesondere Räume, deren Lebensverhältnisse im Verhältnis zum

2078 Landesdurchschnitt Aufholbedarf haben, möchten wir in ihren

2079 Entwicklungsvoraussetzungen stärken. Dafür müssen wir in der Landesplanung

2080 flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden. Wir wollen Möglichkeiten des

2081 konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparenund Entwicklungsmöglichkeiten

2082 schaffen. Gleichzeitig wollen wir durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte und

2083 attraktive, klimaresiliente ländliche Räume. Wir werden unter Einbeziehung der

2084 Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und

2085 flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und

2086 Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.

2087

2088 Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren

2089 Beschleunigung ermöglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer

2090 Ermöglichungsplanung. Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in

2091 ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit

2092 landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der

2093 dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.

2094 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.44

2095 Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und

2096 umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.

2097

2098 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

2099 sein.Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und

2100 perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu

2101 werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen.Dazu gehören

2102 flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und

2103 Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des

2104 Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der

2105 Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter

2106 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

2107 flächensparend gestalten.

2108

2109 Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die

2110 Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige

2111 Standortentwicklung. Wir wollen sicherstellen, dass neue Gewerbe- und

2112 Industriegebiete zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten

2113 entwickelt werden.

2114

2115 Um die Transformation erfolgreich bewältigen zu können, ist eine effizientere Nutzung

2116 von Flächen unumgänglich. Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und

2117 freiwerdender Flächen höchste Priorität. Hierzu prüfen wir die Einführung eines

2118 Handels mit Flächenzertifikaten und etablieren eine Brachflächenreaktivierung unter

2119 Zuhilfenahme des „Grundstückfonds NRW“ und des Abbaus von

2120 Nutzungsrestriktionen.

2121

2122 Wir evaluieren die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und entwickeln

2123 diese weiter, z. B. in Richtung eines klaren Ökopunktesystems beim

2124 Flächenverbrauch. Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im

2125 Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der

2126 naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung

2127 ökologischer Qualität weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll

2128 diversifiziert werden, u. a. mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächensowie

2129 Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und

2130 Umweltschutzprojekte.

2131

2132 Wir wollen die Erneuerbaren Energien landesweit ausbauen und dafür die Grundlage

2133 schaffen. Wir prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht

2134 auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen

2135 angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der

2136 Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben,

2137 zukünftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden

2138 das Ergebnis im Landesentwicklungsplan umsetzen.

2139

2140 Insbesondere die vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen auch

2141 Transformationsflächen. Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für

2142 landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für derartige bedeutende

2143 Nutzungen gesichert. Wir prüfen die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher

2144 Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe. Dabei wird auch

2145 ein interkommunaler Ansatz geprüft.

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.45

2146

2147 Wir prüfen, ob große Ansiedlungen, die im landesweiten Interesse sind, nicht auf den

2148 Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.

2149

2150 Gleichzeitig möchten wir den wertvollen Freiraum erhalten, aktiv fortentwickeln und

2151 vernetzen. Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es

2152 zu schützen gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein

2153 Planzeichen Landwirtschaft einführen. Vorsorgenden Hochwasserschutz werden wir

2154 als Grundsatz in den LEP aufnehmen.

2155

2156 Um die Regionen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer unterschiedlichen

2157 regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte zu unterstützen, werden wir mit den

2158 Regionen in einen Austausch eintreten und diese und sektorielle Teilkonzepte zur

2159 Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben bedarfsgerecht fördern.

2160 Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Entwicklungsstrategien und -

2161 konzepte können als Umsetzungsscharniere in der Landes- bzw. Regionalplanung

2162 wertvolle Instrumente darstellen.

2163

2164 Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen.

2165 Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring

2166 („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht

2167 und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden.Bestehende Lagerstätten

2168 unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal

2169 ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume

2170 beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.

2171

2172 Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument

2173 umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und

2174 Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen

2175 generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024

2176 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.

2177

2178 Wir werden das Baustoffrecycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und

2179 Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial konsequent

2180 beseitigen. Um den Einsatz von Recyclingrohstoffen zu erhöhen, werden wir eine

2181 Studie zum verbesserten praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen in

2182 Auftrag geben. Durch ein Modellvorhaben werden wir praxisorientierte Erkenntnisse

2183 zum Deponierückbau und -recycling gewinnen.

2184

2185 Wir wollen die Landesverwaltung zum Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und

2186 Recycling machen. Gemeinsam mit unseren Bemühungen um die Förderung des

2187 Einsatzes alternativer Baustoffe ermöglichen wir so einen verbindlichen

2188 Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und

2189 Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen.

...

UPDATEs und weitergehende Informationen zu politischen Plänen und statements

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :

Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen....

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023