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Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A Deltaport, hat begonnen - Dezember 2022

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A 

aktuell:

Ratssitzung zum Ausbau des Rhein-Lippe-Hafen und Protest der Initiativen 14.2.2024

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html

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Info-Veranstaltung betroffener Bürger Freitag, 18. August 2023, Emmelsumer Str 235, Wesel - Lippedorf ab 16:00 Uhr

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/rhein-lippe-hafen-wesel-protest-gegen-geplante-erweiterung-id239195573.html

Protest der Anwohner und Naturschützer November 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer

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Baustelle Mitte März 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2

 

eine Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. konnte nur bis zum 31.1.2023 verschickt werden...

die Mitglieder der Initiative haben Stellungnahmen eingereicht

Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel

 

20. Dezember 2022: Eine Baustraße für Großfahrzeuge ist eingerichtet, ein Baustellencontainer aufgestellt, erste größere Erdbewegungen haben stattgefunden

 

 

 

 

 

→ Beitrag: Aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit

 

gleichzeitig ist allerdings das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen und Behörden wie Bürgern wird Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen:

 

Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“  beendet

 Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-aufstellung-des-bebauungsplans-nr

Bekanntmachung vom 17.12.2022

Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023  !!

 Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen - Süd“ der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebietes Hafen (SO-Hafen)

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Download

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02a: Geltungsbereich
Datei 02b: Sonstige Geltungsbereiche für Ausgleich
Datei 03: Bebauungsplan Nr. 232
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Schallgutachten
Datei 09: Störfallgutachten
Datei 10: Verkehrsuntersuchung
Datei 11: Betrachtungen Störfall Umwelt
Datei 12: Störfall Naturschutz
Datei 13: Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan

hier: Informationen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes - Extrakt auf der letzten Seite

Datei 14: Artenschutzprüfung
Datei 15: Landschaftsbildbewertung
Datei 16: Hydrogeologische Untersuchung
Datei 17: 1. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 18: 2. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 19: Gefährdungsabschätzung
Datei 20: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 21: Verteilerliste

Datei 22: Information zum Datenschutz    
                                                                                                                                

20. Januar 2023  - Baustellenzufahrt zu der Hafeneinfahrt verlegt


GLEICHZEITIG soll und muß der Flächennutzunggsplan geändert werden, um das schutzwürdige Biotop zu verkleinern und hier die Fläche überbauen zu können

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-einleitung-des-verfahrens-zur-35

Frühzeitige Beteiligung an der Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“)

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anschreiben vom: 16.12.2022   
Frist zur Stellungnahme: 31.01.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung vom 17.12.2022
Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023 !!

Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen - Süd“) der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Downloads

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02: Geltungsbereich
Datei 03: Plan
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept 
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 09: Artenschutzprüfung
Datei 10: Umweltverträglichkeitsstudie
Datei 11: Gefährdungsabschätzung
Datei 12: Verteilerliste
Datei 13: Informationen zum Datenschutz

 

Kontakt

Herr Brandenburg

Telefon: 02 81 / 2 03 24 16    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr Beier

Telefon: 02 81 / 2 03 24 22  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


und das ist geplant

die hellblaue Fläche

Kommentar -

das Wäldchen rechts neben der blauen Halle wurde abgeholzt, hier wurde der Boden aufgefüllt und soll mit Logistik-Hallen (→NordFrost) überbaut werden,

die Grünfläche links neben der blauen Halle ist vollflächig mit Logistikhallen (→Rhenus) überbaut worden,

die Grünfläche links oben zwischen der blauen Halle und den silbernen Tanks soll ebenfalls von der GS Recycling GmbH überbaut werden,

der hellblaueFlächenanteil links neben dem Hafenbecken ist ein schutzwürdiges Biotop, das überbaut werden soll.

Bilder des Biotop-Anteils von Fläche A, der geopfert werden soll - hier und auf der folgenden Seite:

Panorama

Biotop-Nachbarschaft | natürlicher Storchennhorst | Biotop-südlicher Bereich des zu überbauenden Areals

    

 


schutzwürdiges Biotop

gefährdeter alter Baumbestand

Überbauung durch hafenaffine Gewerbe geplant

Fotos / Bilder

 

   

   

 

 

 

als wäre die Überbauung schon beschlossene Sache:  Bild Deltaport Juni 2023 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

siehe Flächenausdehung Fläche 7

 

 

 


 

 

aus Datei 13 : Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (siehe vorangehende Seite)

WICHTIGER HINWEIS: hier finden sich die Pläne des Kreises Wesel / der Stadt Wesel zum Ausbau der Deltaport-Häfen

1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd". Dieser wird darüber hinaus im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) näher untersucht. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf Bereiche der Hansestadt Wesel und der Stadt Voerde. Beide Städte gehören zum Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf).

Anlass der planerischen Überlegungen ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen im Weseler Kernbereich des Lippemündungsraumes (LMR) auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 35. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023). Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll im Rahmen der Entwicklung des Lippemündungsraumes als Hafenstandort entwickelt werden. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Hafen Emmelsum und ggf. auch mit anderen Häfen in Erwägung gezogen.

Derzeit werden die überwiegenden Flächen des hier in Rede stehenden Bereichs im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als gewerbliche Bauflächen dargestellt; die östlichen Planbereichs und die östlich daran angrenzenden Flächen werden hingegen

– bedingt durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (https://www.wesel.de/sites/default/files/2022-03/vbb_024_off_download_datei_07_begruendung.pdf - 14.03.2022 —...Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung...)

Kommentar: Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt > 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder >2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

– als landwirtschaftliche Flächen und als MSPE-Flächen dargestellt. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In einem weiteren Verfahren muss der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" aufgestellt werden, der aus der hier in Rede stehenden 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist. Das Bebauungsplangebiet befindet sich unmittelbar südlich des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019), der auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 48. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit 2017) entwickelt wurde.

Innerhalb der Stadt Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Flächen, so dass der Standort Lippemündungsraum eine herausragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region, bekommt. Die Tatsache, dass im Plangebiet Flächen verfügbar sind, ermöglicht die städtebaulich gewünschte Entwicklung im Lippemündungsraum und unterstützt die Entwicklungsziele in den umliegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Die Entwicklung soll in Anlehnung an das Hafenkonzept des Landes NRW aus dem Jahr 2016 erfolgen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hier die Logistik und die in den Häfen zu entwickelnden Aktivitäten. Den im Hafenkonzept dargelegten Intentionen soll auch am Rhein-Lippe-Hafen mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und somit im Bebauungsplan Nr. 232 Rechnung getragen werden.

Im Bebauungsplangebiet Nr. 232 können sowohl so genannte trockene Standorte (nicht direkt am Wasser) als auch wassernahe Standorte entwickelt werden. Die trockenen Standorte bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung von Flächen am Wasser und eignen sich unter anderem für die Ansiedlung von Logistikunternehmen, die insbesondere für die Stärkung der KV Standorte (kombinierter Ladungsverkehr) wichtig sind. Weiteres kann der städtebaulichen Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Das Planungsvorhaben ist als Teil einer angestrebten Entwicklung für den großräumigen Lippemündungsraum zu betrachten, die in einer interkommunalen Vereinbarung definiert ist.

Diesbezüglich haben die Kommunen des LMRs, die Städte Wesel, Voerde, Dinslaken, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel eine "Vereinbarung über die interkommunale  Zusammenarbeit im Lippemündungsraum" getroffen. Es wurde vereinbart, diesen rechtsrheinischen Teilraum des Kreises Wesel auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter  Leitkonzeptionen für eine städtebauliche Rahmenplanung und für ein "Zielgruppen-orientiertes Standortmarketing" zu entwickeln und zu vermarkten.

Aufgrund seiner Gewerbeflächenpotenziale und seiner auch im europäischen Maßstab hervorragenden Lage im Raum bietet der LMR regional bedeutsame Entwicklungschancen.
Der gesamte LMR ist mit der "Ortsumgehung Wesel/ B 58n" (Fertigstellung des dritten Bauabschnitts/ der Gesamtmaßnahme vorgesehen im Jahr 2024), der mittlerweile realisierten Verlegung der Lippe nach Süden und mehrere rekultivierte Tagebauflächen durch mehrere, sich teilweise räumlich überlagernde und in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander folgende bzw. miteinander verknüpfte Planungsvorhaben unterschiedlicher Träger gekennzeichnet.

Zwei Teilabschnitte der Ortsumgehung Wesel/ B 58n (Rheinbrücke und Nordumgehung Büderich) sind bereits realisiert und stehen unter Verkehr. Der Planfeststellungsbeschluss für den drit-en und letzten Teilabschnitt wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.02.2017 gefasst. Ein Teil dieser B 58n wird im Bereich des LMRs derzeit gebaut.

Unter Moderation der Bezirksregierung Düsseldorf entstand zwischen den Beteiligten der gemeinsame "Öffentlich-rechtliche landesplanerische Vertrag zur Entwicklung des Lippemündungsraumes und Koordinierung der erforderlichen Planverfahren und deren Umsetzung". Die vertragliche Vereinbarung sieht die Entwicklung des LMRs gemäß den Auflagen der erforderlichen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse zum "Tagebau Büdericher Insel", zum "Tagebau Lippe" und zum "Betrieb Neue Lippe" sowie zur Verlegung der Lippe im Mündungsbereich bei Wesel vor.

Der Rat der Hansestadt Wesel hat am 16.12.2014 die Aufstellung der 48. FNP-Änderung (Rechtswirksamkeit 2017) sowie des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" erfolgte am 26.06.2012 durch den Rat der Hansestadt Wesel. Der Beschluss zur Umbenennung, zur Veränderung des Planungsziels sowie zur Erweiterung des Geltungsbereichs fasste der Rat der Stadt Wesel am 16.12.2014. Zur Sicherstellung der interkommunalen Hafenentwicklungsziele und zur bedarfsgerechten Berücksichtigung zukünftiger Gewerbeflächen im Stadtgebiet Wesel sollen die landesbedeutsamen Flächen des Rhein-Lippe-Hafen-Gebiets bauleitplanerisch als Sondergebiet Hafen (SO-Hafen) weiterentwickelt werden. Das Planungsziel erfordert eine Anpassung bestehender Planungsrechte auf der Ebene des Flächennutzungsplans (35. FNP-Änderung, Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023 . Das B-Plangebiet Nr. 232 umfasst Flächen nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Die Zufahrt "Zum Rhein-LippeHafen" bildet die nördliche, das Landschaftsschutzgebiet "Der Huck" die östliche Grenze des Plangebiets.

Der Geltungsbereich des betrachteten Planungsvorhabens (Bebauungsplangebiet Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd") wird nachfolgend als Plangebiet bezeichnet (vgl. Kapitel 1.4).
Im Rahmen verschiedener landschaftsplanerischer Gutachten (ILS Essen GmbH) zu den abgeschlossenen Bauleitplanverfahren im Bereich des Rhein-Lippe-Hafens (48. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord", beide bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) bzw. im Bereich des Hafen Emmelsum (64. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 124, beide ebenfalls bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) wurden die hieraus resultierenden umweltrelevanten Belange für das weitere Umfeld des Vorhabens im LMR bereits detailliert betrachtet. Das in dem vorliegenden Gutachten (UVS) zum Planungsvorhaben abgegrenzte Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des vorangehend im Rahmen der 35. Änderung des FNP betrachteten Planungsraums. Die vorliegenden gutachterlichen Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage der diesbezüglich erstellten schutzgutbezogenen Raumanalyse.

Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plans aus dem Flächennutzungsplan. Das Verfahren zur 35. FNP-Änderung wird zunächst parallel, im weiteren Verfahren aber voraussichtlich zeitlich vorgelagert zum Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 232 verlaufen. Somit werden sich die Bebauungsplaninhalte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (kurz: ILS Essen GmbH) wurde von der Hansestadt Wesel beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 232 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu erstellen.

Deren Ergebnisse münden in einen Umweltbericht für das Planungsvorhaben. Diese sind nach § 50 UVPG bei UVP-pflichtigen Bauleitplanungen in die Planbegründung aufzunehmen. Im Umweltbericht erfolgt eine medien- bzw. schutzgüterübergreifende Umweltbetrachtung. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet DE-4305-401 "Unterer Niederrhein" (ILS Essen GmbH 2021) und eine Artenschutzprüfung (ASP, ILS Essen GmbH 2022b) für das Planungsvorhaben. Ferner erfolgt eine Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den "Rhein-Lippe-Hafen" ("Störfall Naturschutz", ILS Essen GmbH 2022a). Des Weiteren wurden durch verschiedene Gutachter Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm sowie Störfall erstellt. Eine Aktualisierung der Lärm- und Verkehrsgutachten ist nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


 

 

 

 

Stellungnahme der Jagdpächter / Hegering Voerde zum Naturflächenverbrauch NRZ 26.03.2023: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/logistikpark-hegering-voerde-kritisiert-flaechenverbrauch-id237992929.html

" Voerder Jägerschaft moniert verschwenderischen und sorglosen Umgang mit der Natur. Dies sei so nicht mehr tragbar. Unterstützung für Initiative.

Besorgniserregend findet der Hegering die anhaltende Entwicklung in Voerde und dem näheren Umfeld „beim gewerblichen Flächenverbrauch, aktuell besonders für riesige Logistikzentren im Hafen Emmelsum und im Lippemündungsraum“. Die schon laufenden und noch geplanten Bauvorhaben der Städte Voerde und Wesel sowie die Bereitschaft, „zukünftig weiter und noch stärker auf diese flächenintensive Wirtschaft setzen zu wollen“, seien schwer verständlich: „In Zeiten, in denen Artensterben, Klimawandel und ganz aktuell der Lebensraumverlust durch massive Flächenversiegelung (laut Umweltbundesamt fast 600.000 Quadratmeter jeden einzelnen Tag in Deutschland) täglich in den Schlagzeilen auftauchen, ist es nach Meinung der Jägerinnen und Jäger nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden so verschwenderisch und sorglos mit der verbliebenen Natur umgehen. Die Annahme und der Wille zur Bewältigung dieser modernen Krisen seien längst bei den Bürgern angekommen, „scheinbar jedoch nicht bei deren kommunalpolitischen Vertretern und der Verwaltung“. Der Hegering unterstütze „daher auch mit aller Kraft unter anderem die Initiative ,Biotop Emmelsum bleibt’“, zusammen mit vielen anderen Vereinen, Organisationen und unzähligen Privatpersonen. „Gemeinsam wehren sie sich gegen die von der Stadt Voerde und einem Düsseldorfer Großinvestorgeplante Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen in Emmelsum, um auf Grundlage veralteter und Jahrzehnte alter Pläne einen weiteren überdimensionierten Hallenkomplex zu errichten“, konstatiert der Voerder Hegering."

 

Update Deltaport Juni 2023

Die im Bauleitverfahren und Flächenänderungsplan (s.o.) noch nicht endgültig festgelegte zu überbauende Fläche (A/E/7) wird bereits, ohne daß die Verfahren abgeschlossen sind, als reserviert / verfügbar ausgewiesen:

> Deltaport / Flächenangebote / Grundstücke am Rhein-Lippe-Hafen / Fläche 7 : https://www.deltaport.de/flaechenangebote/# | https://www.deltaport.de/flaechenangebote/#iLightbox[3fb6826909e9e361325]/0  bzw. Expose Rhein-Lippe-Hafen (pdf erstellt 2022-08-24)   https://www.deltaport.de/wp-content/uploads/2019/05/deltaport-expose-rhein-lippe-hafen-DE.pdf

> Siehe Flächenplan Deltaport Häfen -  Fläche 7 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

Update Juli 2023

Es wurden Sperrzäune (Vergräm-Zäune) im Randbereich der für eine Überbauung vorgesehenen (BBP 232) Biotop-Wiesenfläche aufgestellt, um die Nutzung durch Wildtiere zu be-/verhindern, obwohl das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die i.R. des Bauleitverfahrens bereits abgegebenen Einwände (s.u.a. > Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel) wollen gerade eben diese schutzwürdige Biotop-Fläche für die Natur erhalten...

 

 

 

 

 

Bericht zur Lage der Natur - Aktuelles 19 Mai 2020

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU

 

19.05.2020 - Bericht zur Lage der Natur

 

Alle sechs Jahre nehmen Bund und Länder eine Bewertung des Zustands der Natur in Deutschland vor. Dazu werden umfassende Berichte erstellt, die durch die Bundesregierung an die EU-Kommission zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie übermittelt werden.

 

Schulze: "Intakte Natur ist Voraussetzung für krisenfeste Gesellschaft"

 

 

"Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Generalinventur unserer biologischen Vielfalt in Deutschland zeigt ein sehr gemischtes Bild. In manchen Teilen des Landes erholt sich die Natur: Vielen Buchenwäldern geht es gut, in den Wäldern und Siedlungen gibt es wieder mehr Vögel. Auch die Renaturierung von Flüssen und Auen trägt zur Erholung der Natur bei. Vor allem in der Agrarlandschaft geht es der Natur dagegen besorgniserregend schlecht. Das gilt besonders für Schmetterlinge und andere Insektenarten, die auf blütenreiche Wiesen und Weiden angewiesen sind. Denn diese wichtigen Ökosysteme gibt es in der intensiven Landwirtschaft immer seltener. Starke Verluste sehen wir auch bei vielen Vogelarten der Agrarlandschaft wie Kiebitz und Rebhuhn."

 

"BfN (Bundesamt für Naturschutz)-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: "Artenreiche Wiesen und Weiden verzeichnen sowohl in der Fläche als auch in ihrer Artenvielfalt starke Rückgänge. Dieser Trend setzt sich seit dem ersten nationalen FFH-Bericht im Jahr 2001 ungebrochen fort. Mehr als die Hälfte aller FFH-Grünland-Lebensraumtypen befindet sich in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Der Schutz des Grünlands muss deshalb nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene verbessert werden. Wenn wir Arten und Lebensräume erfolgreich schützen und erhalten, kann die Natur ein Teil von Lösungen sein. Auch das verdeutlicht unser Bericht: Renaturierte Feuchtgebiete, intakte Moore und nachhaltig genutzte Wälder können entscheidend zu Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen."

 

Die Europäische Kommission reagiert auf die Umweltveränderungen mit der "EU-Biodiversitätsstrategie für 2030", dem sogenannten "Green Deal". Weitere Informationen finden sich unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de

 

 

>>> genau dies sind die Ziele der Initiative Schutz des Lippemündungsraums <<<

 


 

Auszüge aus dem Bericht zur Lage der Naturschutz den Lippemündungsraum betreffend:

 

S.19: " Naturschutz hat Erfolge

Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen (s. dazu die unter 3.2 angeführten Treiber), die sich in der negativen Entwicklung des Zustands vieler Lebensräume und Arten des Offenlands zeigen (siehe Abschnitt 1), können und konnten bisher durch konsequentes (Naturschutz-)Handeln lokal und regional viele Erfolge erzielt werden.

Beispielsweise wurden vielerortsMaßnahmen zur Renaturierung und Durchgängigkeit von Fließgewässerndurchgeführt. Diese führen zwar auf biogeografischer, also auf großräumiger Ebene noch nicht zu einem günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen, auf lokaler oder regionaler Ebene zeigen sich aber beachtliche Erfolge: So verfolgt beispielsweise das länderübergreifende Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“, das seit 2005 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Förderprogramm „chance.natur Bundesförderung Naturschutz“ gefördert wird, das Ziel, die Havel und ihre Auen auf einer Fließstrecke von etwa 96 Kilometern wieder naturnah zu entwickeln. Die Maßnahmen des Projektes dienen zugleich der Verwirklichung von Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete, sodass der Pflege- und Entwicklungsplan des Projektes von den beteiligten Ländern als (Teil)Managementplan zur Verwaltung von Natura 2000-Gebieten anerkannt wurde.Auch an anderen Fließgewässern wie z.B. der Lippe (Nordrhein-Westfalen),der Ahr

(Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz) oder (vor)alpinen Fließgewässern (Bayern)konnte bereits eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt und über längere Strecken wieder naturnahe Gewässerstrukturen entwickelt werden. Bei zwei Lebensraumtypen der alpinen Flüsse begründen die Maßnahmen einen sich verbessernden Trend (vgl. Steckbrief 1 LRT 3220).Fortschritte bei der

Renaturierung haben zum Beispiel auch positive Folgen für an Fließgewässern lebende, gefährdete Insektenarten, bestimmte Fischarten wie den Lachs, Vögel wie den Eisvogel oder andere Arten."

 

 

S. 21" Treiber für Veränderungen

Betrachtet man die Gründe für die oben beschriebenen insgesamt eher negativen Entwicklungen für den Schutz der Biodiversität in Deutschland, so stellt sich dieFrage nach den maßgeblichen Ursachen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen der gefährdeten Lebensräume und Arten sind nach der Analyse der Berichte:

 

> hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft (atmosphärischer Stickstoffeintrag) sowie Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Gewerbe und Haushalten,

> Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Flächen und in Wäldern, einschließlich der Aufgabe traditioneller Nutzungsformen wie z.B. Beweidung von Magerrasen oder Nieder- und Mittelwaldwirtschaft,

> Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit beim Grünland,

>Entwässerung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Grundwasserentnahme für unterschiedliche Zwecke,

> Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern,

>Einsatz von Pestiziden, vorwiegend in der Landwirtschaft, aber partiell auch in der Forstwirtschaft,

> land- und forstwirtschaftliche Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen, die zum Verlust von Kleinstrukturen in der Landschaft oder Alt- und Totholz bzw. Altbaumbeständen führen,

>Veränderung der Artenzusammensetzung durch ungelenkte Sukzession, oft im Zusammenhang mit Nutzungsaufgabe unrentabler Flächen,

> Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten,

> Ausbreitung von invasiven Arten,

> Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten einschließlich Unterhaltung notwendiger Infrastruktur,

>Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen,

>mangelnde Pflege (insbesondere nicht mehr wirtschaftlich nutzbarer) der Lebensraumtypen

sowie der Lebensräume von europäischen Vogelarten und Arten von gemeinschaftlichem Interesse; fehlendes oder unzureichendes Management in den Natura 2000-Schutzgebieten.

 

...

 

DerKlimawandelwird in den Berichten (noch) vergleichsweise weniger häufig als Beeinträchtigung genannt, zahlreiche Studien belegen aber dessen zunehmende Bedeutung (z.B. Mason et al. 2015, Nila & Hossain 2019, Radchuk et al. 2019). Auch konnten die Auswirkungen der ausgeprägten Trockenperioden der letzten beiden Jahre noch keinen Eingang in den FFH-Bericht finden, der sich im Wesentlichen auf Erhebungen aus den Jahren 2012 bis 2017 bezieht.Eine Analyse der Gefährdungsursachen für Biotoptypen hat ergeben, dass der Klimawandel in allen Hauptgruppen als Gefährdungsursache von Biotoptypen relevant ist (Heinze et al. 2019).Die wichtigsten Faktoren sind Extremereignisse, insbesondere Trockenperioden oder Überflutungen, Temperaturerhöhung, Anstieg des Meeresspiegels und Habitatveränderungen infolge der Klimaveränderungen."

 

S. 22

" Artenschwund in Agrarlandschaften: Folgen intensiver Landwirtschaft

Die intensive Landwirtschaft führt zu einer immer stärkerenHomogenisierung der Landschaft, in der inzwischen monotone artenarme Lebensräume vorherrschen.Artenreiche Grünland-Lebensräume, wie extensiv genutzte Mähwiesen,Magerrasen und Nasswiesen, verzeichnen starke Rückgänge sowohl quantitativ hinsichtlich ihrer Fläche als auch qualitativ etwa hinsichtlich des vorhandenen Arteninventars. Mehr als 55 % aller Bewertungen von FFH-Grünland-LRT sind ungünstig-schlecht, weniger als 10 % sind in einem günstigen Zustand. Zudem weisen auch die Trends der Grünland-LRT überwiegend (zu 75 %) auf weitere Verschlechterungen hin. Auch fast zwei Drittel aller Bewertungen in Grünlandlebensräumen vorkommender FFH-Arten (n=196) weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf (vgl. Steckbrief 5 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling). Auch durch dieRote Liste der BiotoptypenDeutschlands (Finck et al. 2017) wird diese Situation für alle Grünland-Lebensräume in Deutschland bestätigt:Von insgesamt 75 Grünlandbiotopen sind 83 % als gefährdet bewertet, 31 % davon sogar der Kategorie „akut von vollständiger Vernichtung bedroht“ zugeordnet.Dies betrifft nicht nur Lebensräume aufSonderstandorten (z.B. Kalk-Magerrasen), sondern genauso Grünland auf mittleren Standorten wie die artenreichen Flachland- und Berg-Mähwiesen (siehe Steckbrief 6 LRT 6510). Die Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit oder der Düngung bei den Mähwiesen, führt zum Beispiel zum Verschwinden des Blütenangebots für Insekten. Es hat auch Folgen für Vögel, die weniger Nahrung finden oder deren Nester durch häufigere Befahrung der Flächen zerstört werden können.

Die Entwicklung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume spiegelt sich auch in derRoten Liste gefährdeten Gefäßpflanzenartenwider (BfN 2018). Aktuell sind demnach 1.030 Arten (28,2 %) aller Lebensräume bestandsgefährdet. Bei fast der Hälfte der gefährdeten Arten wurden Standortveränderungen durch Nährstoffeinträge als die wesentliche Ursache ermittelt (Korneck et al. 1998).Viele vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Arten finden sich unter den typischen Arten nährstoffarmer Standorte wie der Magerrasen (sowie der Heiden und Moore, siehe unten), wie z.B. Wiesen-Kü-

chenschelle (Pulsatilla pratensis) oder Katzenpfötchen (Antennaria dioica).Neben der Nutzungsintensivierung stellt aber auch ein Brachfallen ertragsschwacher Standorte eine Gefährdung vieler Arten dar, wie z.B. des in Borstgrasrasen verbreiteten Berg-Wohlverleihs (Arnica montana, FFH-Anhang V)."

 

 

S.27

"Mehr Dynamik bei Fließgewässern, aber zugleich zunehmende Gefährdung von nährstoffarmen Stillgewässern

Unter den Still- und Fließgewässern sind insgesamt 12 FFH-Lebensraumtypen aufgeführt, derenErhaltungszustand - außer in den Alpen - in allen Fällen unzureichend oder schlechtist. Bei zwei Lebensraumtypen in der kontinentalen Region hat sich der Erhaltungszustand sogar gegenüber dem letzten Berichtszeitraum noch einmal verschlechtert; in zehn Fällen wurde zuletzt ein sich verschlechternder Gesamttrend ermittelt. In den Alpen werden immerhin sechs Gewässer-Lebensraumtypen

mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet, fünf davon sind Stillgewässer. Deren vergleichsweise guter Zustand ist hauptsächlich auf die extensivere Landwirtschaft in der alpinen Region und die damit verbundene geringere Belastung mit Nähr- und Schadstoffen zurückzuführen. Als typischer Brutvogel insbesondere naturnaher Flüsse hat der Flussuferläufer derzeit bundesweit einen geringen, aber stabilen Bestand, nachdem die Art in Deutschland im 20. Jahrhundert massive Verluste durch den Ausbau von Fließgewässern hinnehmen musste.

Bei denFließgewässernhaben intensiver Nutzungsdruck (insbes. durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr) in Verbindung mit Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Staustufenbau in der Vergangenheit zu naturfernen Gewässerstrukturen, zur stetigen Verkleinerung und Entwässerung der Auen sowie zur Erhöhung von Hochwasserabflüssen geführt. In der Schweiz wird für den Flussuferläufer die Erholungsnutzung als wichtigste Beeinträchtigung genannt (Knaus et al. 2018), auch in

Deutschland spielt sie eine bedeutende Rolle. Nach dem aktuellen Auenzustandsbericht (BMU/BfN 2009) sind an den großen Flüssen Deutschlands rundzwei Drittel der Überschwemmungsflächen verloren gegangen.

Die Fließgewässer und ihre Auen haben als natürliche lineare Verbundelemente ein großes Potenzial für einen großräumigenBiotopverbund. Maßnahmen zur Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen - z. B. Deichrückverlegungen, Reaktivierung von Altarmen und ehemaliger Flussmäander - haben eine große Bedeutung für die Hochwasservorsorge und tragen damit auch dazu bei, die Ziele des

2014 beschlossenenNationalen Hochwasserschutzprogrammszu erfüllen. Die morphologische und die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer spielt besonders für wandernde Arten eine entscheidende Rolle, die mitunter sehr weite Strecken zurücklegen, wie z. B. der Lachs (Salmo salar), der durch Wiederansiedlungsprojekte und Wiederherstellung seines Lebensraumes langsam in unsere Flüsse zurückkehrt.

Die Etablierung einesfunktionalen Biotopverbundsstellt auch eine wichtigeAnpassungsmaßnahme an den Klimawandeldar. Die Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Wanderungs- und Ausbreitungskorridoren können die Arealverschiebungen von Populationen heimischer Arten unterstützen,die in Folge sich verändernder regionaler klimatischen Bedingungen zwingend erforderlich werden.

Außerdem trägt der Biotopverbund auch dazu bei, eine klimabedingte Isolation von Populationen heimischer Arten zu kompensieren. Auch für die Anpassung an lokale Lebensraumverluste oder Veränderung der Lebensraumbedingungen kann der Biotopverbund eine wichtige Strategie darstellen.

Arten, die durch den Klimawandel ihre angestammten Lebensräume verlieren, kann durch die erhöhte „Durchlässigkeit“ der Landschaft so das Erreichen zukünftig geeigneter Lebensräume ermöglicht werden (Reich 2012). Die Funktion des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird durch den Biotopverbund unterstützt, indem der Verinselung bzw. Isolation wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten in Schutzgebieten begegnet wird, die zu einem erhöhten Aussterberisiko vieler Arten beiträgt."

 

...

S.28

"DieRenaturierung von Fließgewässern und ihren Auenmuss konsequent weiter fortgesetzt werden.

Mit demBundesprogramm „Blaues Band Deutschland“soll bis zum Jahr 2050 entlang der Bundeswasserstraßen und in ihren Auen einBiotopverbundvon nationaler Bedeutung aufgebaut werden. Ergänzend sind entsprechende Maßnahmen an kleineren Gewässern vorzusehen.Hierzu müssen die heute zumeist isolierten entweder noch vorhandenen naturnahen oder bereits wieder renaturierten Bereiche ausgedehnt und miteinander vernetzt werden sowie eine weitgehendeigendynamische Entwicklungvon Fließgewässern und Ufern gewährleistet werden.

Die Wiederherstellung derDurchgängigkeit der Fließgewässerdurch Rückbau von Wehranlagen und Neubau bzw. Ertüchtigung von Umgehungsgerinnen bei Wasserkraftanlagen ist eine entscheidendeVoraussetzung für Wiederansiedlungsprojekte wandernder Arten (z.B. Lachs), aber auch für die Vernetzung lokaler Populationen mehr oder weniger stationärer Fließgewässerarten.

Prioritär notwendige Maßnahmen zum Schutz der Stillgewässer-Lebensräume sind neben derSicherung des natürlichen Wasserhaushaltsdie Einrichtung vonweiträumigen Pufferzonenum die Gewässer, um den Nähr- und Schadstoffeintrag zu minimieren."

 

S.29-30

" Die Gründe für den schlechten Zustand derAuwälder, der Moorwälder und der Kiefernwäldersind vielfältig.Während bei den Moor- und Auwäldern in erster Linie Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse und Entwässerung die Hauptbeeinträchtigungen darstellen, sind bei den Kiefernwäldern Veränderungen der Artzusammensetzung durch die ungelenkte Sukzession auf Sekundärstandorten

bzw. mangelnde aktive Pflegemaßnahmen wie auch der Eintrag von Luftschadstoffen und -nährstoffen maßgeblich.

...

Für eine Verbesserung der Erhaltungszustände in den verschiedenen Waldlebensräumen müssen die Anstrengungen zumökologischen Waldumbau, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, erheblich intensiviert werden (BfN 2019b). Die Waldwirtschaft sollte stärker anökosystemaren Gesichtspunktenausgerichtet werden, z.B. indem der Wasserhaushalt und Wasserrückhalt verbessert wird, Waldböden besser geschützt werden, Wälder und Bäume älter werden können und Totholzanteile erhöht werden. Dabei sollte auf dieStandortsvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden. Auf die Einbringung gebietsfremder Baumarten ist insbesondere in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten generell zu verzichten (BfN 2019b), gleiches gilt für Flächen der Wald-LRT außerhalb dieser Gebiete.

Um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, muss es Ziel der Waldbewirtschaftung sein, dieAnpassungsfähigkeit und Resilienz der Wälder zu verbessern. Flächen mitungelenkter Waldentwicklungtragen zu einer Verbesserung der Erhaltungszustände z.B. der Buchenwälder bei, indem sich insbesondere die Alt- und Totholzphasen mit ihrer biologischen Vielfalt entwickeln können (Ackermann et al. 2016). Der Anteil dieser Flächen sollte entsprechend den Zielen derNationalen

Strategie zur biologischen Vielfaltbis 2020 5 % betragen (BMUB 2007). Er liegt derzeit bei 2,8 % (Stand 2019) und muss sich weiter erhöhen. Durch Nutzung der Standortvariablität heimischer Baumarten und Erhöhung der Flächen mit ungelenkter Waldentwicklung sollten zudem gerade Waldlebensräume in Schutzgebieten zu Modellräumen zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt werden.

Historische Wald-Nutzungsformenwie Nieder- und Mittelwälder sollten auf ausreichend großen Flächen fortgeführt werden, um die daran gebundenen Arten zu erhalten.Wald-Lebensräume auf Sekundärstandortensollten zugunsten der vorkommenden Baumarten gepflegt werden. Dies betrifft vor allem die Eichenwälder aber auch kleinflächig vorkommende Kiefernwälder wie z.B. die FlechtenKiefernwälder.Die Bewirtschaftung der Wälder sollte im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands erfolgen und an den jeweiligen LRT angepasst sein (Ackermann et al. 2016)."

 

 

S.31-34

" Zusammenfassung und Ausblick

Die Ergebnisse der nationalen Berichte zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie der EU verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität in Deutschland:

 

>63 % der FFH-Arten und 69 % der FFH-Lebensraumtypen weisen einen ungünstig-unzureichenden oder -schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer, der Feuchtgebiete und der Meere und Küsten.

> Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind in den letzten 12 Jahren in ihrem Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes betroffen sind.

 

Wesentliche Ursachen dieser Entwicklung sind insbesondere hohe Nährstoff- und Pestizideinträge, die Intensivierung oder Aufgabe der Flächennutzung, einschließlich der Aufgabe traditioneller Landnutzungsformen, die Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern, Entwässerung und Grundwasserentnahme,Flächenverluste und Zerschneidung durch Ausbau von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten, aber partiell auch Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten.

 

Bedeutung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und Handlungsfelder

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die strengen Regelungen des europäischen Artenschutzes haben für den Schutz der Biodiversität in Deutschland eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.

Dies hat auch der von der EU durchgeführte und im Jahr 2016 abgeschlossene„Fitness Check“gezeigt: die Richtlinien sind geeignet, die in ihnen formulierten Ziele zu erreichen, bedürfen allerdings einer konsequenteren Umsetzung (European Commission 2016). Die insgesamt rund 5.200 FFH- und Vogelschutzgebiete nehmen zusammen 15,5 % der terrestrischen und rund 45 % der marinen Fläche Deutschlands ein. Eine aktuelle Studie zurWirksamkeit des Schutzgebietsnetzes Natura 2000zeigt,

dass in den Gebieten auch zahlreiche andere gefährdete Biotoptypen und Arten, die nicht in den Anhängen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, viel häufiger vorkommen als außerhalb (Ackermann & Runge 2020). Sie können von Schutzmaßnahmen in den Gebieten zum großen Teil ebenfalls profitieren (sogenannter „Umbrella-Effekt“). Einige Arten benötigen aber auch spezifische Schutzmaßnahmen, deren Durchführung innerhalb bestehender Schutzgebiete meist leichter umsetzbar sind als außerhalb.

Für einen effektiven Schutz der Gebiete ist es jedoch erforderlich, dasManagement der Gebietewesentlich zu verbessern.Dies erfordert die Erstellung von geeigneten Managementplänen ebenso wie die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen. Dies bedeutet zum einen flächendeckend geeignete Strukturen zu schaffen (z.B. Natura 2000-Stationen oder Landschaftspflegeverbände), die eine professionelle Betreuung der Gebieteund die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherstellen. Sie stellen außerdem wichtigeAnsprechstellenfür Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und Eigentümerinnen und Eigentümer in den Schutzgebieten dar. Analysen der für die Umsetzung von Schutz- und Pflegemaßnahmen in Natura 2000-Gebieten sowie weiteren darüber hinaus für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu Verfügung stehenden EU-Fonds, insbesondere des ELER (Freese 2017, Horlitz et al. 2018), belegen eine eklatante Unterfinanzierung. Demgegenüber muss eine ausreichendeFinanzierung für das Schutzgebietsnetz Natura 2000sichergestellt werden, damit es nicht nur seine ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen entfalten kann, sondern auch die europäischen Vorgaben zu einem günstigen Erhaltungszustand seiner Schutzgüter erreicht werden.

Für viele Arten, insbesondere des Anhang IV FFH-Richtlinie und einige der gefährdeten Vogelarten, deren Verbreitungsschwerpunkte sich außerhalb der Natura 2000-Gebiete befinden, sind vor allem Maßnahmen zum Schutz und zurVerbesserung ihrer Habitate außerhalb der Schutzgebieteerforderlich. Dafür sind z.B. in ausreichendem Maße Landschaftsstrukturen wie z.B. Kleingewässer, Hecken, Raine zu erhalten und neu zu schaffen oder Grünland extensiv zu bewirtschaften oder Brachflächen in Ackerflächen bereit zu stellen.Um diese Arten in einen günstigen Zustand zu bringen werden über gezielteArtenhilfsprogrammehinaus auch breit auf landschaftlicher Ebene ansetzende Maßnahmen benötigt (BfN 2015: Artenschutzreport).

Eine Schlüsselstellung nimmt daher die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein: Für einen angemessenen Schutz der Arten und Lebensraumtypen innerhalb wie auch außerhalb von Schutzgebieten sind die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel sowie die erforderlich Co-Finanzierung entsprechender Maßnahmen und Programme auf Landesebene essentiell. Dafür ist einegrundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) in der nächsten Förderperiode Voraussetzung, außerdem müssen die hier auf nationaler Ebene bestehenden Spielräume besser ausgeschöpft werden. Die Förderung

in der GAP ebenso wie nationale Subventionen müssen konsequent dem Ziel folgen, alle Subventionen (z.B. Steuerermäßigungen) und Zahlungen nach demGrundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“auszurichten (BfN 2017a, BfN 2019a).Dabei sind insbesondere Maßnahmen stärker zu fördern, die nachweislich einehohe Wirksamkeithinsichtlich der gewünschten Leistungen für die biologische Vielfalt aufweisen (sogenannte „dunkelgrüne“ Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen),

wozu ausreichend große mehrjährige Brachflächen, extensiv genutzte Äcker, Blühflächen, extensiv genutztes Grünland und Pufferstreifen gehören. Dabei sollten auchAnreizsystemegeschaffen werden, um die Akzeptanz von entsprechenden Maßnahmen bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zu verbessern (LANA 2016).

Die Ergebnisse der Berichte zeigen, dass darüber hinaus auch auf nationaler Ebene eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik überfällig ist. Wichtige Maßnahmen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft sind u.a. eine erheblicheReduzierung der Nährstoffeinträgeund dieReduzierung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln(insbesondere in Schutzgebieten), dieFlächenausweitung des Ökolandbaussowie dieRücknahme von Entwässerungeninsbesondere auf Moorbodenstandorten. Wichtige Maßnahmen dazu sind diekonsequente Anwendung der neuen Düngeverordnungder

Bundesregierun oder das von der Bundesregierung beschlosseneAktionsprogramm Insektenschutz (BMU 2019).

Aber auch für die künftige Waldbewirtschaftung werden aktuell wichtige Weichen gestellt.Angesichts der durch Trockenheit und Waldbrände in den letzten zwei Jahren entstandenen Waldschäden ist derökologische Waldumbauweiter voranzutreiben. Statt eines massenhaften Anbaus gebietsfremder Baumarten, sollte dabei auf dieStandortvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden (BfN 2019b). Zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Wäldern sollte zudem der Anteil von Flächen mitungelenkter Waldentwicklungentsprechend den Zielen der Nationalen Strategie zur

biologischen Vielfalt (BMUB 2007) weiter erhöht werden. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 kann mit den darin enthaltenen Waldlebensräumen so wichtige Beiträge zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel leisten.

Auch über die Schutzgebiete hinaus sind über extensiv genutzte Verbundachsen die Etablierung eines funktionalenBiotopverbundsystemsu.a. durch den umfassenden und gezielten Einsatz von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen, die Aufwertung der Kultur-Landschaften durch die Schaffung von naturnahen Strukturen und die Entwicklung möglichst durchgehender Auenlebensräumen an Flüssen und Bächen erforderlich. Der Biotopverbund ist auch eine zentrale Anpassungsstrategie in Zeiten des Klimawandels. Er ermöglicht es den betroffenen Arten und Populationen auf veränderte regionale klimatische Bedingungen mit Wanderungsbewegungen und Ausbreitungsprozesse zu reagieren und so ihre Populationen zu stabilisieren.

Die Rücknahme bestehender Entwässerungen, insbesondere auf Moorstandorten unterstützt gleichzeitig die im Klimawandel so wichtige Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts.Auch Wasserstandsanhebungen und dieVerbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, etwa durch funktionsfähige und gut durchfeuchtete Auenböden dienen zur Sicherung empfindlicher Lebensräume und gleichzeitig dem Klimaschutz (u.a. durch Abfederung von Trockenperioden).

Beim sowohl für den Klima- wie auch den Biodiversitätsschutz wichtigen Ausbau Erneuerbarer Energien müssen Schutzgebiete und Schutzgüter der Naturschutzrichtlinien beachtet werden. Beim Rotmilan beispielsweise ist zwar der bundesweite Bestand über die letzten Jahre weitgehend stabil geblieben, jedoch zeichnet sich ab, dass der Ausbau der Windenergieregionale Bestandsrückgänge hervorgerufen hat (Katzenberger & Sudfeldt 2019). Eine naturverträgliche Energiewende ist möglich, aber Klimaschutz und Naturschutz können nur erfolgreich vorangetrieben werden, wenn die Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Dies macht etwa auch der Moorschutz deutlich.

FFH- und Vogelschutzrichtlinie haben ein großes Potenzial, zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt beizutragen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien auch in anderen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft, aber auch in Forstwirtschaft, Fischerei, Wasserwirtschaft oder der Entwicklung von Infrastruktur, Siedlungen und Gewerbe einestärkere Unterstützungerfährt."

 


 

Quellen:

 

BMU Pressemitteilung zum Bericht zur Lage der Natur:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-intakte-natur-ist-voraussetzung-fuer-krisenfeste-gesellschaft/

 

BMU Bericht zur Lage der Natur 2020 Übersichtsseite:

https://www.bmu.de/download/bericht-zur-lage-der-natur-2020/

 

Bericht zur Lage der Natur 2020 PDF, 2 MB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Zustand der Lebensräume (FFH-Bericht 2019) PDF, 90 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/tabelle_ffh_bericht_2019_lrt_anlage_bericht_lage_natur_bf.pdf

 

Zustand der Tier- und Pflanzenarten (FFH-Bericht 2019) PDF, 102 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/ergebnisse_ffh_bericht_2019_arten_ehz_bf.pdf

 

Bestandsgrößen und -trends der Brutvögel Deutschlands PDF, 190 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_brutvoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bestandsgrößen- und trends rastender und überwinternder Wasservögel in Deutschland PDF, 216 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_wasservoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bundesamt für Naturschutz BfN: https://www.bfn.de/

FFH Richtlinie: http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/

FFH Gebiete Info: http://www.ffh-gebiete.info/

 

 

 

Betuwe - 3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen Emmerich (Betuwe)

3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen <> Emmerich (Betuwe)

Planung der Ausbaustrecke (ABS 46/2) Grenze NL/D – Emmerich-Oberhausen

https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  |  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |

https://www.emmerich-oberhausen.de

die grünen Blätter fallen... / die Bäume werden gefällt...

 

 


Abriss der B8 Strassenbrücke über der Betuwe Linie Anfang bis Mitte April 2023

 

 

Der Abriss beginnt am Samstag, den 1.4.2023

die Brücke wird mit schwerem Gerät, Bohrhämmern, Zangen zerkleinert. Die Bodenerschütterungen sind über hunderte von Metern noch in den Wohngebäuden zu bemerken. Die dumpfen Einzelschläge, teils in einer Häufigkeit von 4 pro Sekunde, überschreiten die Lautstärke von 100dB(A). Größere Staubentwicklung wird nicht ausreichend z.B. durch Besprühen mit Wasser abgefangen, der Staub verbreitet sich (s.u.) hunderte Meter in Windrichtung. Die Abbrucharbeiten werden auch in der Nacht und am Samstag/Sonntag durchgeführt.

→ Landesimmissionsschutzgesetz §9 Schutz der Nachtruhe

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3620&aufgehoben=N&det_id=553433&anw_nr=2&menu=0&sg=0

→ Gesetz über die Sonn- und Feiertage § 3 Arbeitsverbote

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144446

Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie

kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, von Baustellenbereich in die Umgebung. Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereiches kontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangarealfür durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...

www.radiokw.de/artikel/betuwe-ausbau-abriss-der-b8-bruecke-in-wesel-hat-begonnen-1613870.html

https://www.nrz.de/staedte/Wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-b-8-bruecke-in-wesel-lippedorf-ist-geschichte-id238066417.html

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/gesundheitsgefahren-durch-staub

https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/business/business/safety/dust/health-risks-of-dust.html

https://www.rechenzentrumreinigung.eu/ueber-uns/it-themen/warum-ist-baustaub-so-gefaehrlich.html

http://www.erdkroete.de/haut.htm

 


Kollateralschaden Lippemündungsraum

DB-Baustelle gegenüber dem Lippeschlösschen

 

 

 

- entwurzelt -

welchem märchenhaften Biotop diese Bäume entnommen wurden, ist im Hintergrund zu sehen

siehe auchhttps://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verlust-von-baeumen?start=4

aktuelle Neuigkeiten   28.4.2022

Für den Bau des dritten Gleises auf der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Emmerich hat die Deutsche Bahn jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss - das ist laut der Weseler Stadtverwaltung im Prinzip die Baugenehmigung für das Vorhaben - für den Weseler Bauabschnitt ausgestellt. Der Beschluss liegt vom 26. April bis 9. Mai 2022 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten in Raum 364 (Rathausanbau) zur Einsicht aus.

In diesem Zeitraum kann der Planfeststellungsbeschluss auch vom heimischen Computer aus im Internet auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de gelesen werden. Nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses können von der Baumaßnahme Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.

Das Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für den Weseler Abschnitt war Ende Februar abgeschlossen worden – nachdem sich zuvor über Monate nicht viel bewegt hatte in Sachen Betuwe-Ausbau. Die Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht!“ kritisiert das verzögerte Vorgehen der Bahn. Für viele Anwohner sind vor allem die Fragen des Lärm- und Erschütterungsschutzes bisher ungeklärt.

In Wesel gibt es immer noch Lücken im geplanten Schallschutz zwischen dem Bahnhof und der Schillwiese, in Blumenkamp und Am Blaufuß

und im Lippemündungsbereich zwischen Wesel und Voerde Friedrichsfeld...

 

für den Lippemündungsraum wichtige Dokumente sind:

04-221302_4_22_VA_UP_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221303_4_22_VA_SS_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221304_Betroffenheiten_Deckbl_1_20180731

05-221302_4_22_VA_UP_001_1_1_Deckbl_20180731

05-221303_4_22_VA_SS_001_1_1_Deckbl_20180731

06-221304_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

06-221305_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

08-221302_4_22_VA_UP_003_0_1_Deckbl_20180731

09-221302_4_22_VA_UP_003_1_1_Deckbl_20180731

22_05_01_Deckblatt

220302_Übersichtsplan_001

220501_Änderungsprotokol

220501_Lageplan_001

220501_Lageplan_002

220501_Lageplan_003

220501_Lageplan_004

220501_Lageplan_005

221001_LBP_Erläuterungsbericht

221201_GUP_TeilA_Bericht_1

221202_GUP_TeilB_Bericht

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

November 2022

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen neben der Betuwe -Linie:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

 

 

 

 

Dezember 2022/ Januar 2023 → https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste

 


Aus: 221201_GUP_TeilA_Bericht_1

Grundlagen der Umweltplanung (GUP),

Allgemeiner Teil

- Umweltfachliche Unterlage, Teil A -

Erläuterungsbericht

7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen

...

Schall und Avifauna

Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studieliefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zurBestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten  Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt.... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstreckesind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglichDauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderungdes Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignungfür einzelne Arten führen.Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al.(2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nichtunbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.

7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen

..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn füreinen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines dernachfolgend genannten Kriterien zutrifft:

Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),

Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / § 62 LG,

Biotopkatasterflächen,

Vorkommen von Rote Liste-Pflanzenarten,

Biotoptypen, die nicht ausgleichbar sind,

Biotoptypen, die mindestens eine mittlere Bedeutung besitzen,

Habitatverlust wertgebender (d.h. planungsrelevanter) Arten (z.B. Verlust von Fledermausquartieren

oder Niststandorte streng geschützter Vogelarten).

...

3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Natura2000-Gebiete

NATURA 2000 Gebiete

Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301)

In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).

Naturschutzgebiete

Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.

In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage undfachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

..

NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)

Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.

DieBahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in derGebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt eswestlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft dieSchutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.

Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors.Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)

 

Landschaftsschutzgebiete

Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibungwerden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachteteSchutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 dasLSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca.800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.

 

3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope

Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchGbzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.

GB 4305-214 / GB 4305-0027 Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.

Hierbeihandelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückigerVegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.

...

3.2.3 Biotopkataster

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich imVorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:

...

BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,

...

3.2.4 Biotopverbundflächen

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und

besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.

 

Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:

VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel,(großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),

Betrachtung der bedeutenden Biotope

Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näherbetrachtet, die sich

im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und

im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse

befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe derBahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich derBahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.

Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beidenSeiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegendhandelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ-lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist.Bedingt durch die Neugestaltungder Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst.Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oderdem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- undPflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) undGehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.

Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrassemehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur

 

Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2S86

Fläche

Nr.

Lage

Artenzahl

(wertgebend)

davon planungsre

levante Arten NRW

Bewertung

30-01

tlw.

Mischwald, mit Altholzanteil

12

8

mittel-hoch

31-01

Kanonenberge, Übungsgelän

de des THW

6

2

gering-mittel

31-02

tlw.

intensives Grünland, extensive

Feuchtwiese, westlich „Kano

nenberge“

4

2

hoch

31-03

tlw.

Einfamilienhaus-Siedlung

5

1

gering

32-01

Siedlungsbereich von Wesel

10

4

mittel

34-01

Friedhof, Wesel

2

1

gering

34-02

Bahnhofsgelände,

Ruderalflächen, Wesel

3

0

gering

35-01

Lippe-Auewiesen, Grünland

(extensiv & intensiv genutzt)

10

6

sehr hoch

36-01

Lippedorf

15

8

sehr hoch

37-01

tlw.

Siedlung Friedrichsfeld

11

5

mittel

WK-06

Lippeaue beidseitig der Brücke

0

0

-

...

4.1.2 Ingenieurbauwerke

Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2                     S148

Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von3,80 m zum Gleis geplant.Im Bereich desBf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden.Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet.Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nichtreflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können.Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstandvon nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.

 

5.2.5 Schallschutzwände

Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der BebauungOberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue undder Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der BrückeSchermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5m.

- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -

 


5.3 Betriebsbedingte Wirkungen

 

5.3.1 Schienenverkehr

Schallemissionen und Schallausbreitung

Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird inder zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRYINFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,Eermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der  missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischenFahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.

Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:

Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270

72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,

Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:

 

Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

 

Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜüber die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜHamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, möglichezukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.

 

Trennwirkung

Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkunggegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.

Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten undihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt derStrecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bisWesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten inmin pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:

Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt

Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt

Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.

Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebensozusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.

 

 

der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:

der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:

 

 

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

S 91-95

15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203

Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.

Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmeninnerhalb des folgenden Bereiches untersucht:

von Bahn-km

bis Bahn-km

Länge

Lage

24,260

25,301

1041 m

parallel zu Strecke 2270

Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203

15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)

Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m überSchienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. DieKosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30Mio. €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle(6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21von 31) der Schutzfälle gelöst.

Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 mhohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)

Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhevon 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“-Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfallbetragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €.Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO beiGesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst.Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkostender Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

 

 

 

November 2022 

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

17. November 2023  DB Info

 


Weiterführende Informationen

zum Thema

> zur Bedeutung des Lippemündungsraums als Biotop-Verbundschnittstelle: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/biotopverbundschnittstelle-nsg-renaturierte-lippe-nsg-vsg-unterer-niederrhein

>Lärm:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/laerm

Naturtipps - Lärm und Naturschutz

Lärm "verschmutzt" Naturschutzgebiete - DER SPIEGEL  

Themenkarten | Geoportal https://www.geoportal.nrw/themenkarten

>Schienenlärm

Schienenverkehrslärm – Wikipedia

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. – Für eine leise und umweltfreundliche Eisenbahn (bvschiene.de)

Schienenverkehrslärm | Umweltbundesamt

Lärmschutz bei der Bahn - "Lauter als ein Kampfjet" | deutschlandfunk.de

Schienenlärm (vcd.org)

MULNV Umgebungslärmportal - Startseite (nrw.de) 

LI2019139DE.01008901.xml (europa.eu)

Eisenbahn-Cert - Übersichtsseite Informationen - Europäische Rechtsgrundlagen

Schienenlärmschutzgesetz | Deutsche Bahn AG (dbnetze.com)

>Informationen der Deutschen Bahn zu Lärm und Lärmschutz sowie Naturschutz

EBA - Lärmkartierung (bund.de)

Lärmschutz bei der Deutschen Bahn | Das ist grün. (deutschebahn.com)

https://laermsanierung.deutschebahn.com/startseite.html

https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-laermschutz/machbarkeitsuntersuchungen

Bergwaldprojekt | Das ist grün. (deutschebahn.com)

> Artensterben und Bedeutung von Naturkorridoren

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/74-buchempfehlung-fuer-alle-entscheider-politker-innen-die-wahre-herausforderung-dieses-jahrhunderts

> Informationen der Städte zum Projekt

Wesel: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  | Voerde:  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |


Updates

2.5.2022 NRZ - Beim Ausbau der Betuwe-Strecke im Bereich Wesel bewegt sich etwas. Während der Beschluss noch ausliegt, treibt die Bahn die Planungen voran.  https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-in-wesel-bahn-will-mit-arbeiten-bald-starten-id235235027.html

 

17.6.2022   -    im Landschaftsschutzgebiet der Fabrikstrasse in Lippedorf angrenzend an den Magenwiesen-Naturschutzgebietbereich  wurde ein Auffang-Biotop für durch die Gleisarbeiten betroffene Amphibien eingerichtet. Das Gelände ist eingezäunt, der Zaun unten durch Folien abgedichtet, im Gelände Aufschüttung von Sand, Baumstamm- und Steinhaufen als Verstecke für die Amphibien. 

(Vorübergehende) Umsiedlungsmaßnahmen sind Teil des Naturschutzkonzeptes der DB: https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-naturschutz, leider wurden hier auch Plastikmüll, Metallschrott und Glasbruch abgekippt...

November 2022 

Umfangreiche Baum- und Strauch-Vernichtungen durch Ab- und Ausreißen mit einem großen Bagger siehe Anfang des Beitrages

 

Ende Januar 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen > siehe Anfang der Seite

 

August 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen 

 

ergänzende Informationen:  Die nächtlichen Ruhestörungen finden jeweils an allen Tagen der Wochenenden statt, wenn sich die Bürger*innen von Lippedorf von der Arbeit erholen sollten

Bei den nächtlichen Abbruch- und Bau-arbeiten  handelt es sich um folgende Tage:

Freitag, der 25.8.23 / Samstag, der 26.8.23 / Sonntag, der 27.8.23 / Montag , der 28.8.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten

Freitag, der 1.9.23 / Samstag, der 2.9.23 / Sonntag, der 3.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Donnerstag, 7.9.23 / Freitag, 8.9.23 / Samstag, 9.9.23 / Sonntag, 10.9.23 / Montag, 11.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Die Bürger*innen können in ein Hotel flüchten, wenn Sie ihr Haus, ihre Wohnung allein lassen können und wollen....

die Tiere werden vergrämt und verlassen Lippedorf evt. für immer...

 

November 2023

Eisenbahn Bundesamt EBBLärmaktionsplanunghttps://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten

Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Datengrundlagen und Berechnungsmethoden der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/laermkartierung.

Über die Internetseite https://www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion die Ergebnisse der Lärmberechnung für einen spezifischen Standort anzeigen lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zur Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder weiterverarbeiten.

 

 

Bürger*innen-Beteiligung als Störfaktor? Landesregierung will Beteiligungsrechte kürzen

 

Bürger*innen-Beteiligung als Störfaktor?

Landesregierung will Beteiligungsrechte kürzen

 

Stellungnahme des BUND NRW, NABU und LNU NRW vom 6.1.2021 zum

"Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Landesforstgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 29.10.2020"

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - gemeinsam mit NABU und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt LNUNRW - kritisiert die Pläne der Landesregierung, mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes die Beteiligungsrechte für Bürger*innen und Verbände zu beschneiden. Im Vorfeld der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu der Gesetzesnovelle am 13. Januar bemängelt der Umweltverband insbesondere die Verkürzung von Beteiligungsfristen und den Wegfall von Erörterungsterminen zu Einsprüchen der Bevölkerung. Die Bürger*innen im Braunkohlenrevier sind davon besonders betroffen.

„Die kritische Öffentlichkeit wird offenbar nur noch als Störfaktor betrachtet“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Eine ausreichende Prüfung der Umweltbelange ist damit nicht gewährleistet. Das trägt nicht zur Akzeptanz bei - im Gegenteil.“

Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes und andere Vorschriften sollen beispielsweise bei der Aufstellung von Regional- oder Braunkohlenplänen die Beteiligungsfristen von zwei auf einen Monat halbiert werden. Die Durchführung eines Erörterungstermins zur Diskussion der Einwendungen von Bürger*innen und Umweltverbänden und zum Ausgleich der Meinungen soll zukünftig nicht mehr obligatorisch sein oder ganz wegfallen.

 

mehr Informationen

auf den Seiten des BUND NRW auf https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/buergerinnen-beteiligung-als-stoerfaktor-landesregierung-will-beteiligungsrechte-kuerzen/

zum Landesplanungsgesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=920070925160557909

zum Landesforstgesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274

zum Verwaltungsverfahrensgesetz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120031009100236151

Info der Landesregierung NRW https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/planungsrecht-fuer-den-kohleausstieg-wird-beschleunigt-neue-experimentierklausel-im

 

UPDATE  November 2021 Eigentlich wollte die Stadt Kerpen das Urteil zur rechtswidrigen Räumung des Hambacher Forstes akzeptieren. Doch nun zwingt die NRW-Landesregierung die Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. mehr dazu:

→ Quelle: https://www.energiezukunft.eu/politik/nrw-landesregierung-zwingt-kerpen-zur-berufung/

Updates

Mai 2023 Strafverfolgung der "letzten Generation"  https://taz.de/Strafverteidiger-ueber-Letzte-Generation/!5936702/

März 2024 taz - Klimaschützer*innen unter Druck https://taz.de/Klimaschuetzerinnen-unter-Druck/!5988503/

 

 

 

 

 

COP26 Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Glasgow zu Wäldern und Landnutzung 1.11.2021

 

Glasgow - Erklärung der Staats- und Regierungschefs 

zu Wäldern und Landnutzung  UN Climate Change Conference UK 2021 COP26

 → Kommentare nach der COP26: 1 / 2

 (Original in Englisch)

Wir, die Staats- und Regierungschefs der unten genannten Länder:


betonen die entscheidende und voneinander abhängige Rolle der Wälder aller Arten, der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Landnutzung, damit die Welt ihre Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erreichen kann, damit ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Treibhausgasemissionen und dem Abbau durch Senken erreicht werden kann, damit eine Anpassung an den Klimawandel möglich ist und damit andere Ökosystemleistungen erhalten bleiben.


Wir bekräftigen unsere jeweiligen kollektiven und individuellen Verpflichtungen gegenüber dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, den Zielen für nachhaltige Entwicklung und anderen einschlägigen Initiativen,


bekräftigen unsere jeweiligen Verpflichtungen zur nachhaltigen Landnutzung und zur Erhaltung, zum Schutz, zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zur Wiederherstellung von Wäldern und anderen terrestrischen Ökosystemen,


erkennen an, dass die Verwirklichung unserer Ziele in den Bereichen Landnutzung, Klima, biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung sowohl auf globaler als auch auf nationaler Ebene weitere transformative Maßnahmen in den miteinander verknüpften Bereichen nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch, Entwicklung der Infrastruktur, Handel, Finanzen und Investitionen sowie Unterstützung für Kleinbauern, indigene Völker und lokale Gemeinschaften, die für ihren Lebensunterhalt auf die Wälder angewiesen sind und bei deren Bewirtschaftung eine Schlüsselrolle spielen, erfordern wird.


Wir betonen die Bereiche, in denen in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt wurden, und die Möglichkeiten, die sich uns bieten, um die Maßnahmen zu beschleunigen.


Wir verpflichten uns daher, gemeinsam daran zu arbeiten, den Verlust von Wäldern und die Verschlechterung der Bodenqualität bis 2030 aufzuhalten und umzukehren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und einen integrativen Wandel im ländlichen Raum zu fördern.


Wir werden unsere gemeinsamen Anstrengungen verstärken, um:

1. Wälder und andere terrestrische Ökosysteme zu erhalten und ihre Wiederherstellung zu beschleunigen;

2. Erleichterung einer Handels- und Entwicklungspolitik auf internationaler und nationaler Ebene, die eine nachhaltige Entwicklung sowie eine nachhaltige Rohstoffproduktion und einen nachhaltigen Rohstoffverbrauch fördert, die den Ländern zum gegenseitigen Nutzen gereichen und die Entwaldung und Bodendegradation nicht vorantreiben;

3. Verringerung der Anfälligkeit, Aufbau von Widerstandsfähigkeit und Verbesserung der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum, u.a. durch die Stärkung der Gemeinschaften, die Entwicklung einer rentablen, nachhaltigen Landwirtschaft und die Anerkennung der vielfältigen Werte der Wälder, wobei die Rechte der indigenen Völker sowie der lokalen Gemeinschaften im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Instrumenten anerkannt werden;

4. Umsetzung und erforderlichenfalls Neugestaltung von Agrarpolitiken und -programmen, um Anreize für eine nachhaltige Landwirtschaft zu schaffen, die Ernährungssicherheit zu fördern und die Umwelt zu schonen; 

5. Bekräftigung der internationalen finanziellen Zusagen und deutliche Aufstockung der Finanzmittel und Investitionen aus einer Vielzahl öffentlicher und privater Quellen bei gleichzeitiger Verbesserung ihrer Wirksamkeit und Zugänglichkeit, um eine nachhaltige Landwirtschaft, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder sowie die Unterstützung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu ermöglichen;

6. Erleichterung der Anpassung der Finanzströme an die internationalen Ziele zur Umkehrung des Waldverlustes und der Waldschädigung bei gleichzeitiger Sicherstellung robuster politischer Maßnahmen und Systeme zur Beschleunigung des Übergangs zu einer Wirtschaft, die widerstandsfähig ist und die Ziele in den Bereichen Wald, nachhaltige Landnutzung, biologische Vielfalt und Klima fördert.


Wir fordern alle Staats- und Regierungschefs auf, sich gemeinsam für einen Übergang zu einer nachhaltigen Landnutzung einzusetzen.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens, einschließlich der Verringerung der Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C sowie der Fortsetzung der Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5°C, wobei die Wissenschaft zeigt, dass eine weitere Beschleunigung der Bemühungen erforderlich ist, wenn wir gemeinsam 1,5°C in Reichweite halten wollen. Gemeinsam kann es uns gelingen, den Klimawandel zu bekämpfen, für ein widerstandsfähiges und integratives Wachstum zu sorgen und den Waldverlust und die Landdegradierung aufzuhalten und umzukehren.

 

1 Albania | 2 Andorra | 3 Angola | 4 Armenia | 5 Australia | 6 Austria | 7 Belgium | 8 Belize | 9 Bhutan | 10 Bolivia | 11 Bosnia and Herzegovina | 12 Botswana | 13 Brazil | 14 Bulgaria | 15 Cameroon | 16 Canada | 17 Chile | 18 China | 19 Colombia | 20 Costa Rica | 21 Cote D’Ivoire | 22 Cyprus | 23 Denmark | 24 Dominican Republic | 25 Democratic Republic of the Congo | 26 European Commission on behalf of the European Union | 27 Ecuador | 28 Estonia | 29 Fiji | 30 Finland | 31 France | 32 Gabon |

33 Germany |

34 Ghana | 35 Greece | 36 Grenada | 37 Guatemala | 38 Guinea Bissau | 39 Guyana | 40 Honduras | 41 Iceland | 42 Indonesia | 43 Ireland | 44 Israel | 45 Italy | 46 Japan | 47 Kazakhstan | 48 Kenya | 49 Kyrgyzstan | 50 Latvia | 51 Liberia | 52 Liechtenstein | 53 Lithuania | 54 Luxembourg | 55 Madagascar | 56 Malawi | 57 Mali | 58 Malta | 59 Mauritius | 60 Monaco | 61 Mongolia | 62 Montenegro | 63 Morocco | 64 Mozambique | 65 Nepal | 66 Netherlands | 67 New Zealand | 68 Niger | 69 Nigeria | 70 North Macedonia | 71 Norway | 72 Pakistan | 73 Panama | 74 Papua New Guinea | 75 Peru | 76 Poland | 77 Portugal | 78 Republic of Congo | 79 Romania | 80 Russia | 81 Saint Lucia | 82 Samoa | 83 San Marino | 84 Seychelles | 85 Sierra Leone | 86 Slovakia | 87 Slovenia | 88 South Korea | 89 Spain | 90 Sri Lanka | 91 Suriname | 92 Sweden | 93 Switzerland | 94 Tanzania | 95 Togo | 96 Turkey | 97 United Arab Emirates | 98 Ukraine | 99 Uruguay | 100 United Kingdom | 101 USA | 102 Vanuatu | 103 Vietnam | 104 Zambia | 105 Zimbabwe

1st November 2021 (19.00)

 → Quelle: https://ukcop26.org/glasgow-leaders-declaration-on-forests-and-land-use/

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news-Ticker zur COP26: https://www1.wdr.de/nachrichten/ticker-klimakonferenz-glasgow-un-100.html

Kommentare TAZ:https://taz.de/Einigung-bei-der-COP-in-Glasgow/!5812099/   |   https://taz.de/Staaten-versprechen-Waldschutz/!5809271/

 

Hinweis: Deutschlands Initiative zur Waldrettung https://www.dw.com/de/deutschlands-initiative-zur-waldrettung/a-18320905

Artikel vom 21.03.2015 (!) : Deutschland trägt maßgeblich zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bei. 2011 (!!) ergriff die Bundesregierung aber auch die Initiative zur globalen Renaturierung.

 

Hinweis: das REDD+ Konzept

(Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and the role of conservation, sustainable management of forests and enhancement of forest carbon stocks in developing countries, dt. etwa „Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung sowie die Rolle des Waldschutzes, der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und des Ausbaus des Kohlenstoffspeichers Wald in Entwicklungsländern“)

siehe > https://de.wikipedia.org/wiki/REDD%2B | https://www.bund.net/waelder/redd/ | https://systemchange-not-climatechange.at/de/redd/  | https://www.deval.org/de/evaluierungen/laufende-und-abgeschlossene-evaluierungen/das-wald-und-klimaschutzprogramm-redd  |  https://www.natureoffice.com/klimaschutzprojekte/waldschutz-aufforstung/ |

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einladung zum DBUdigital Online Salon „Stadtklima im Wandel - Wege zur klimarobusten Stadt"

heute (14.7.2020) vorgelegt - der Jahresbericht der Deutschen Bundesstiftung Umwelt DBU

 
aus den Seiten der DBU - Internetpräsenz

" Die direkten Folgen der globalen Erderwärmung machen sich auch hierzulande immer deutlicher bemerkbar. Es droht der dritte Dürre- und Hitzesommer in Folge. Auf viele Menschen in unseren Städten kommen nach den Beschränkungen der Corona-Krise weitere Belastungen zu. Nicht erst seit Corona ist klar: Städte und Gemeinden sind von den Auswirkungen der klimatischen Veränderungen besonders betroffen. Vor allem in dicht bebauten Quartieren werden Hitzeperioden und Extremwetterereignisse zum Problem. Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, ist eine Stadtentwicklung erforderlich, die die Verwundbarkeit der Städte und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber Hitze und Extremwetter verringerthttps://www.dbu.de/550artikel38711_2440.html

...

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) rät zu einem Paradigmenwechsel beim Wassermanagement im ländlichen Raum. „Die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre macht es erforderlich, das Wasser in der Landschaft zu halten und Fließgewässern ausreichend Raum zu geben“, sagte Alexander Bonde, DBU-Generalsekretär bei der Jahrespressekonferenz, die erstmalig per Videokonferenz stattfand. In Zeiten von Hitze, Dürre und Starkregen, die der Klimawandel verursache, seien Anpassungen nötig. „Zielführend sind regionale Konzepte, die gemeinsam mit den betroffenen Akteuren aus Behörden, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz erarbeitet werden. https://www.dbu.de/123artikel38723_2442.html

...


Über die Herausforderungen für unsere Städte, den Erfahrungen aus der Klima-Smart City Wien und der Umsetzung von Klimaanpassungprogrammen im Land in Nordrhein-Westfalen berichten Birgit Hebein, Vizebürgermeisterin aus Wien, Rainer Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur und Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir wollen mit den Experten und mit Ihnen diskutieren, welche Maßnahmen zur Umsetzung eines klimaresilienten Stadtumbaus jetzt notwendig sind. Wie sollen Hitzeaktionspläne zur Kühlung der Städte und zum Schutz der Gesundheit aussehen? Wie können Wasser- und Grünflächen in Städten ausgebaut werden? Welche Akteure sind gefragt, wie und wo braucht es Förderung und Unterstützung?

 

aus diesem Anlass läd die Deutsche Bundesstiftung Umwelt zum

digitalen Online Salon „Stadtklima im Wandel - Wege zur klimarobusten Stadt"

am Dienstag, den 18. August von 16.00 - 18.00 Uhr

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

 

 

 

Fällen einer 190 Jahre alten Eiche - Lippedorf Weihnachten 2022

Um Weihnachten 2022 wurde auf einem Lagerplatz an der Fabrikstrasse (Höhe Nr 12) eine solitär stehende ca. 190 Jahre alte Eiche (Stammumfang ca. 243cm, Durchmesser ca. 74 cm, Alter geschätzt nach  https://www.baumportal.de/baum-alter-bestimmen) gefällt. Da Eichen über 1000 Jahre alt werden können, hatte sie noch eine Lebenserwartung von über 800 Jahren.

Als Grund für die Fällung wurde eine mangelnde Verkehrssicherheit gegenüber der genehmigenden Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel angegeben...

 

 

Im Vorfeld wurde sie bereits gepflegt, ihr Stamm war im unteren Bereich kräftig, in Höhe 1-1,5m so stark wie am Boden, ihre Belaubung im Sommer grün und dicht, ihre Rinde und die Zone darunter stark und frisch, im Kern war sie beginnend hohl, was ihre Windstandhaftigkeit verbessert haben dürfte* (warum das ? > siehe weiterführende Informationen). Der Platz ist ein Lagerplatz - von Straßen NRW? - am Fuß der Kreuzung Frankfurter Straße / B8, er liegt in einem Landschaftschutzgebiet (https://www.geoportal.nrw/) - wobei der Lagerplatz selber nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes ist - mitten im Lippemündungsraum nahe dem Naturschutzgebiet der Lippeaue und der Magerwiesenfläche in Lippedorf. Er befindet sich außerhalb des öffentlichen Raumes und wird nur sehr selten befahren.

Als Schutz vor Hitze und Austrocknung wäre hier der Erhalt der Eiche, die in der Mitte des Platzes stand und mit ihrer großen Krone einen großflächigen Schatten geworfen hat, für die Tiere des Naturstreifens im Landschaftsschutzgebiet und als Schutz der Bürger*Innen von Lippedorf vor den Immissionen des hier zunehmenden Strassenverkehrs sehr sinnvoll gewesen. Das Fällen anstelle von Pflegen der Eiche stellt somit eine gravierende Schädigung des Platzes dar.

Gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html ) ist es verboten: " wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, bzw. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören."... " Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde."

Gemäß Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Wesel (https://www.wesel.de/politik-verwaltung/stadtverwaltung/ortsrecht/satzung-zum-schutz-des-baumbestandes-der-stadt-wesel - § 3 Geschützte Bäume: Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr. Zu messen ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.) handelt es sich um einen geschützten Baum.

 

 

 

 

ein weiteres Beispiel für die  → aktive Zerstörung der Natur

und ein weiterer nicht zu ersetzender → Verlust unserer Bäume

 

*weiterführende Informationen

Warum sind alte Bäume innen hohl? https://www.myheimat.de/marburg/c-natur/warum-sind-alte-baeume-innen-hohl_a2685552

Was eine alte, hohle Eiche zu erzählen hat https://www.botanischerverein.de/allgemein/die-alte-hohle-eiche-erzaehlt

Was eine alte, hohle Eiche so alles vermag: Eiche im Jenisch-Park Hamburg: https://www.baumkunde.de/baumregister/5444-birken_eichenpaar_im_jenischpark_in_hamburg/  | https://www.monumentale-eichen.de/fremdmeldungen/hamburg-2/

Problem Verkehr im Lippemündungsraum / Lippedorf https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verkehr

belastetes Lippedorf https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/lippedorf

StrassenNRW - Baumpflegekonzept  https://www.strassen.nrw.de/de/baumpflege.html / Gehölzpflege https://www.strassen.nrw.de/de/gehoelzpflege.html

 

 

die Alternativen

 → alte gepflegte Eiche in den Lippeauenwiesen - 5km westlich Lippe stromaufwärts

→ nur ca 8km südwestlich zahlreiche Beispiele für den Erhalt und die Wertschätzung alter, hohler Bäume: hier findet sich eine schmale,  sehr alte, von Kopfbäumengesäumt Straße, vielbefahren von Fahrradfahrer*innen und genutzt von Wanderern, ein nicht nur vom Kreis Wesel empfohlener Wanderweg, an dessen Rand viele uralte Bäume stehen, viele nur mit noch stehender Rindenzone, hohl bei erhaltener Krone: In der Abtschmiers – Mommniederung - Koordinaten 51.582707647406195, 6.625796601880639 Maps: https://goo.gl/maps/PY2jhshy2LXpwTng6

weitere Informationen zur Strasse In der Abtschmiers

Bildstrecke: Wanderung in der Momm-Niederung u.a. von den alten, hohlen Bäumen https://niederrhein-tourismus.de/niederrhein-fraeulein/erlebniswanderung-im-kreis-wesel-zwischen-kopfweiden-und-schafen-in-voerde

Kreis Wesel Wandern am Niederrhein Tour 4 Momm-Niederung https://dinslaken-erleben.de/wp-content/uploads/Wandern-im-Kreis-Wesel.pdf

Niederrhein Tourismus https://niederrhein-tourismus.de/freizeit/wandertour-rhein-und-momm-niederung

NRW : https://entdecke.dein-nrw.de/de/dein-nrw/streaming/detail/Tour/t_100269194/wanderung-voerde-1-rhein-und-momm-niederung

 

 

 

 

 

 

 

 

Flächenverbrauch und - versiegelung

Problematik Flächenverbrauch und -Versiegelung  im Lippemündungsraum

Überbauung und Flächenversiegelung durch die Großprojekte Ausbau der Deltaport-Häfen (u.a. Bebauungsplan 233 und 239), Neubau der B58/Südumgehung Wesel; dreispuriger Ausbau der Betuwe-Linie

Siehe: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/industrie-und-gewerbe

 

Quelle: https://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=5                          / Google Earth 2022_02_06 Die Baustellenflächen stellen nur Bruchteil der verplanten Flächen dar...

Flächenverbrauch

ist häufig mit dem unumkehrbaren Verlust von Landschaftsräumen verbunden. Er beeinträchtigt landwirtschaftliche Produktionsmöglichkeiten, wirkt sich nachteilig auf Biotop-, Landschafts- und Naturschutz aus, verringert Erholungs-, Ruhe- und Frischluftbereiche und trägt durch ausufernde Siedlungsstrukturen zum Klimawandel bei. Im Rahmen von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel spielt der unverbaute Freiraum auch eine wichtige Rolle, denn für Siedlungs- und Verkehrszwecke genutzte Flächen können Frischluftschneisen in die Städte blockieren und die Böden verlieren ihre Funktion als Bodenkühlleister sowie als Wasserspeicher für den Hochwasserschutz.
Sowohl die allgemeinen Tendenzen in der Gebietsentwicklung als auch die Gefährdungsursachen sind seit langem bekannt und teilweise schon in alten Gutachten zum Gebietsmanagement dargestellt. Schon 2006 wurde das "Positionspapier der Umweltverbände" zum Landschaftsverbrauch veröffentlicht. "In dem Positionspapier werden Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, endlich konkrete Maßnahmen für eine ernsthafte Reduktion des Flächenverbrauchs zu ergreifen. https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/darumgehts.html

> Klimareporter 14. Oktober 2019: Baupolitik, Flächenfraß und Klima -  Unterm Asphalt ist kein Leben: https://www.klimareporter.de/landwirtschaft/unterm-asphalt-kein-leben

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Statistisches Landesamt NRW Flächenverbrauch https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/flaeche-fuer-siedlung-und-verkehr-am-31-dezember-sowie-versiegelte-flaeche-861

 

 

 


 PROBLEMATIK in Wesel / am Unteren Niederrhein / Lippemündungsraum

Quelle https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=10&lat=51.516007082492614&lng=6.950225830078126&glaettung=0&ind=S11RG&baselayer=topplus&time=2022&raumgl=krs&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=auto&ags_array=& die Naturflächenverluste in den Deltaporthäfen und durch den Neubau der B58n und Ausbau der Betuew-Linie sind hier noch nicht eingerechnet!

Am Unteren Niederrhein gingen allein im Zeitraum der letzten 25 Jahre gut 20 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen verloren.Als Ursachen werden der Straßen- und Siedlungsbau, die Anlage und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegebieten, der Abbau von Rohstoffen wie Sand und Kies sowie die Anlage von Erholungseinrichtungen genannt.

Der Flächenverlust für Brut- und Rastvögel in der Kulturlandschaft ist real noch höher, weil beispielsweise durch Straßenbau Zerschneidungseffekte hinzukommen, die für störungsempfindliche Arten die nutzbare Fläche weiter verkleinern. Stromleitungen und -masten sowie Windkraftanlagen wirken ebenso: Der tatsächliche Flächenverbrauch ist niedrig, die Wirkung in die Fläche ist hoch.
Der fortschreitende Flächenverbrauch im unmittelbaren Nahbereich des Vogelschutzgebietes ist vorgezeichnet.... 
Die Forderung nach Verbesserung der Infrastruktur hat bereits zu enormen Zerschneidungseffekten im Vogelschutzgebiet geführt...

Im Ergebnis wird die Landschaft flächendeckend und engmaschig beunruhigt, so dass Wildtiere immer weniger geeignete Ruhezonen finden.
 
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) erneuerte (2 2019) seine Kritik an der Düsseldorfer Flächenpolitik.
Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um den Insektenschwund sei der Schutz der Fläche unbedingt notwendig, da Insekten auf Beton keinen Lebensraum fänden. Der unbedachte Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen sei besorgniserregend; diese seien eine begrenzte Ressource. Wer eine starke heimische Landwirtschaft erhalten wolle, der müsse dieses Problem anpacken und nicht meiden, so der RLV.  Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um klimawandelbedingte Dürreperioden gelte es, weiteren unnötigen Flächenfraß durch immer neue Baugebiete zu vermeiden. Vordringlich sei ein ambitioniertes Investitionsprogramm, mit dem leerstehender innerstädtischer Wohnraum saniert und bestehende Industriebrachen systematisch erschlossen würden. Notwendig sei eine Kompensationsverordnung, die dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ Rechnung trage. Der nordrhein-westfälische Landtag muss der Änderung des LEP noch zustimmen. Das 5 ha-Ziel war 2016 von der damaligen rot-grünen Koalition eingeführt worden.

Für den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) beweist der jetzt veröffentlichte Flächenbericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dass Nordrhein-Westfalen beim Flächenverbrauch fahrlässig handelt, die Umweltschutzorganisation BUND nennt den Bericht „ein Dokument des Scheiterns“ der Landesregierung.
Der RLV beklagt, dass die Grünland- und Ackerflächen zwischen 1996 und 2015, also innerhalb von 20 Jahren, um rund 1200 Quadratkilometer geschmolzen seien. Das entspreche der Größe des Kreises Euskirchen. Zwischen 2017 und 2018 seien nochmals rund 170 Quadratkilometer umgewandelt worden. Das seien „erschütternde“ Zahlen, so der Verband.

Dirk Jansen, Landesgeschäftsführer des BUND, wirft der Landesregierung mangelndes Bewusstsein für die „ökologische Wertigkeit“ freier Flächen vor. Statt immer mehr Grünland oder Äcker umzuwandeln, sollten bestehend Flächen für den Wohnungsbau oder neue Gewerbegebiete genutzt werden, etwa die durch den Kohleausstieg frei werdenden Flächen, so Jansen.

Der BUND prüft derzeit eine Klage gegen den neuen Landesentwicklungsplan.

 
Die "Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016"

legt fest, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag bundesweit zu reduzieren.

Erklärtes Ziel der Landesregierung  NRW ist es, die Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen zu reduzieren, denn es gehen weiterhin im Durchschnitt 17 Hektar pro Tag an landwirtschaftlichen Flächen verloren. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche nimmt inzwischen bereits einen Anteil von rund 23,5 % an der gesamten Landesfläche ein. Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen dies zu begrenzen.
 

Die Biodiversitätsstrategie NRW

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/biodiversitaetsstrategie_nrw_broschuere.pdf

definiert die Ziele zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme bis 2020 (!) auf 5 ha, mittelfristig auf Netto-Null. Dies würde den aktuellen Anforderungen wie der Klimawandelvorsorge, dem Klimaschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechen. Der NABU hat das  diesbezüglich das "Null-Hektar-Ziel" erklärt.
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200221+Stadt-Land-Fl%C3%A4che  

Allianz für die Fläche  (LANUV NRW)

Mit dem landesweiten Trägerkreis "Allianz für die Fläche" ist ein Gremium von Fachleuten aus unterschiedlichen Institutionen und Disziplinen wie z. B. der IHK, der Naturschutzverbände, der Bezirksregierungen, der kommunalen Spitzenverbände, der Landwirtschaftskammer geschaffen worden, das eng zusammenarbeitet und einen Meinungsaustausch und Dialog aus verschiedenen Perspektiven führt, der alle Belange einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung integriert.
Den Kommunen fällt hier die Schlüsselrolle zu, weil sie bei ihren Entwicklungsplanungen die wesentlichen flächenrelevanten Entscheidungen treffen.
 

September 2020: Mit einem Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch weiter eindämmen.
Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen. "Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Das Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächennutzung wird dazu beitragen, den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter zu senken", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zu dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen Maßnahmenpaket. https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/platzsparend-intelligente-und-effiziente-flaechenentwicklung-1600241653

Anfang 2021: Das "Null-Hektar"- Ziel des NABU  

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html

" Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass Bebauungspläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“ sollen. 

Sie sollen außerdem dazu beitragen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen." (§ 1 Absatz 5 Baugesetzbuch)" Zitat aus: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/25762.html 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums appelliert an die Kommune Stadt Wesel, den Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung - im Lippemündungsraum - zu minimieren und soviel wie möglich Fläche zu renaturieren!
 

Als eine erste Maßnahme sollten die Vorbereitungen zur Überbauung der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße (Bebauungsplan 239) gestoppt werden und die Fläche dem Naturschutzgebiet zugeschlagen oder weiter landwirtschaftlich genutzt werden.
Verweis Projekt https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/renaturierung-einer-ackerflaeche 

 


Problematik im Lippemündungsraum
geplante Überbauungs- und Versiegelungsmaßnahmen
über bestehenden Naturflächen
 

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Ackerfläche am NSG    BBP 239-     März 2022 Versiegelung...

siehe auch unser Projekt "Renaturierung einer Ackerfläche"

 


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Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens

Nordwestliche Überbauung des ehemaligen Naturschutzgebietes  - März 2022 / Blick von der Hafenzufahrt

siehe auch unserer Beitrag "Abschiednehmen vom Naturschutzgebiet"

 

Plan Endzustand 2021 - Info: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-wirtschaft/erweiterung-zum-nachhaltigen-hafenstandort_a1547714 

Plan Juni 2022

  

 

zusätzlich angebotene Fläche am Rhein-Lippe-Hafen Februar 2022 - Fläche A ca. 27h

Info Deltaport zur Hafenfläche: Gesamtfläche: 81 ha  | verfügbare Fläche: ca. 27 ha  |  belegte Fläche: 54 ha

https://www.deltaport.de/deltaport/flaechenangebote/grundstuecke-im-rhein-lippe-hafen-wesel/

 

Fläche A vor Flächenversiegelung und Überbauung - Zustand März 2022

alte Weißdornhecken, Eichen, Pappeln...

Teile der Fläche sind ein schutzwürdiges Biotop?  (Abruf  LANUV NRW http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk 3.8.2022 16:00)

 

 

Ende Dezember 2022 - Die Überbauung / die Naturflächenvernichtung im Bereich der Fläche A hat begonnen:

Baustrasse für großes Gerät

 

 

Baustelle - grüne Flächen inkl. Gehölz abgetragen, keine Ruhe mehr für Hase, Igel und Reh

 

 

 

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Überbauung der alten Lippe für Südumgehung Wesel

 

Durchquerung der Schillwiese für Südumgehung

Fotos/Bilder über den Flächenverbrauch April 2021: NRZ 2021 04 18  www.blossey.eu  |  https://shop.luftbild-blossey.de/6575935/2021-wesel?l=de

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

 

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3. Gleis - Ausbau der Betuwe-Linie   →  Informationen zum Ausbau

 

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 insgesamt fast 100 Hektar Naturflächenverbrauch...

 

→ zusätzlicher Naturflächenverbrauch am Hafen Emmelsum → Initiative Emmelsum Biotop retten weitere 18 Hektar Naturfläche.

 → zusätzlicher Naturflächenverbrauch durch Erweiterung des Hafen Emmelsum Sommer 2022 →  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/87-erweiterung-hafen-emmelsum-sommer-2022-11-000-m2-7-6ha  weitere 7,6 Hektar Naturfläche.

→ zusätzlicher Naturflächenverbrauch durch vom Regionalverband Ruhr geplantes Interkommunales Gewerbegebiet in Dinslaken-Barmingholten in den Emscher Auen https://www.bund-wesel.de/service/meldungen/detail/news/kein-flaechenverbrauch-fuer-neues-gewerbegebiet-barmingholten-in-dinslaken/   |  https://bigg-dinslaken.de/aktuelle-projekte/logistikpark-barmingholten

"In Barmingholten erstreckt sich entlang der Emscher, die hier demnächst renaturiert werden soll, ein unbebauter Grünzug mit Feldern, Wiesen und Gehölzstreifen. Dieser Grünzug zwischen Duisburg und Dinslaken ist ein eine wichtige Frischluftschneise für Dinslaken und eines der letzten Refugien für viele Tiere und Pflanzen in dieser intensiv genutzten Landschaft..... Genau dieses Gebiet hat der Regionalverband Ruhr (RVR https://www.rvr.ruhr/) in seiner Regionalplanung als interkommunales Gewerbegebiet vorgesehen. Angestrebt ist ein Logistikzentrum mit riesigen Lagerhallen und einem gewaltigen Verkehrsaufkommen."

 


 

Flächenverlust durch Sand- und Kiesabbau im Naturschutzgebiet der Lippeaue in Lippedorf / Lipperandsee

Auf einer Abbaufläche von 44,5 ha, die größtenteils landwirtschaftlich genutzt wurde bzw. noch wird, werden hier von RMKS RHEIN MAIN KIES UND SPLITT GMBH & CO. KG im Kieswerk Lipperandsee ( Neue Hünxer Straße 45, 46485 Wesel ) seit 2008 und voraussichtlich bis zum Jahr 2038 jährlich bis zu 400.000 t Sand und Kies mittels Saugbagger gewonnen. Im Jahr 2022 beträgt die abgebaggerte Fläche etwa 19 ha.

Der Abbau findet im Naturschutzgebiet der Lippeaue statt (WES-001/WES-095). Nach Beendigung der Abgrabung wird der Lipperandsee ein Volumen von  800.000 m³ Wasser aufweisen.

Auf den Seiten des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) wird der Abbau von Sand und Kies als Gefährdung des Naturschutzgebietes (WES-001) angegeben. Um die die Veränderungen von Flora und Fauna zu dokumentieren, findet auf dem Betriebsgelände seit Beginn der Abgrabung regelmäßig ein Monitoring durch die Biologische Station Wesel statt.

Niederrheinappell 2019

Der Landesentwicklungsplan NRW sorgt schon seit Jahrzehnten für Unruhe und Demonstrationen am Niederrhein. Bereits im Jahr 2008 lehnte ein großer Teil der Bevölkerung am Niederrhein den weiteren Raubbau der Landschaft durch Ausdehnung des Kiesabbaus ab. Verbände wurden bereits 2008 aktiv und bildeten eine Initiative, um gemeinsam gegen die Planungen vorzugehen. Die Proteste wurden zum sogenannten Niederrheinappell gebündelt.

Die Entwürfe des Landesentwicklungsplans 2018 und 2019 verursachten eine Überarbeitung des Regionalplans Ruhr 2018, gegen den viele Bürger Einspruch erhoben haben. Große Teile der niederrheinischen Bevölkerung lehnen einen weiteren Raubbau an der Niederrheinischen Landschaft durch eine intensive Fortführung und anhaltende Ausdehnung des Kiesabbaus nach wie vor ab. Entlang des Niederrheins sind Verbände und Bürger erneut aktiv geworden, Bürgerinitiativen aus dem Jahr 2008 wurden wieder aktiviert und zusätzliche Bürgerinitiativen haben sich gegründet. Allen gemein ist, dass sie den Kiesabbau in der bisherigen Form nicht mehr dulden wollen. Im März 2019 schlossen sich diese Initiativen – darunter auch der NABU NRW – zusammen zum „Aktionsbündnis Niederrheinappell“.

Allen Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und Politikern sowie allen Einwänden der einzelnen Bürgerinitiativen und Politiker zum Trotz wurden die Forderungen der Kiesgegner in der Neufassung des Landesentwicklungsplans vom 19. Februar 2019 nicht berücksichtigt. Deshalb wurde der Niederrheinappell aktualisiert und erneut aktiviert.

Darin wird festgestellt, dass sich die privatwirtschaftlich arbeitende Kiesindustrie mit ihren Abgrabungsanträgen in der Regel über gegenläufige Interessen der Bevölkerung hinwegsetzen kann und die Interessen der Kiesindustrie an der Sicherung großflächiger Abgrabungsgebiete nunmehr mit dem neuen Änderungsverfahren am Landesentwicklungsplan noch weiter begünstigt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass die Kiesindustrie sowohl im Regierungsbezirk Düsseldorf (hierzu gehört Kleve), als auch im RVR und dem Regierungsbezirk Köln jeweils weitere 300 Hektar (= 3 Mio qm) an Fläche zu dem ihr sowieso schon zugesicherten 20-Jahre-Versorgungszeitraum von jeweils rund 1200 Hektar (= 12 Mio qm) erhalten soll.

Das Aktionsbündnis fordert in seinem Niederrheinappell 2019 einen nachhaltigen und restriktiven Kiesabbau. Bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen muss in erster Linie der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der typisch niederrheinischen Landschaft gewährleistet werden. Verwaltung und Politik müssen berücksichtigen, dass der Kiesabbau zum großflächigen Verlust landwirtschaftlicher Flächen und deren Arbeitsplätzen führt, die für die Nahrungsmittelproduktion, für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und darüber hinaus auch für den Natur- und Artenschutz nicht mehr zur Verfügung stehen.

Hierbei kritisiert der NABU auch die immensen Eingriffe in das EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. Zudem führt Kiesabbau zu einer Zerstörung der Bodendeckschicht, die das Grundwasser vor schädigenden Einträgen schützt. Unserem Trinkwasser, das fast überall am Niederrhein im Gegensatz zu weiten Teilen des Landes noch Grundwasser ist, droht langfristig eine massive Verschlechterung, zum Beispiel auch durch die Einleitung von Oberflächenwasser in Baggerlöcher.

Außerdem ist festzuhalten, dass von der Kiesindustrie erhebliche Mengen Sand und Kies ins Ausland exportiert werden. So auch in Länder, welche inzwischen eine restriktive Abgrabungspolitik verfolgen, da sie die ökologischen und ökonomischen Folgen des Kiesabbaus erkannt haben und deren Rohstoffbedarf nun durch niederrheinische Kiesunternehmen bedient wird.

Updates zum Kiesabbau

September 2022

Oktober 2022

Grüne, Kreisbauernschaft und ein Aktionsbündnis rufen am Freitag den 21.10.2022 zur Demo gegen die Kiespläne im Kreis Wesel auf. Was genau geplant ist: https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/werden-laut-demo-gegen-kies-plaene-im-kreis-wesel-geplant-id236655495.html

und die Reaktion von Landrat und RVR https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/infoabend-zum-kiesabbau-im-kreis-wesel-wird-zum-reinfall-id236731893.html

August 2023

Über die Hilfe der Landesregierung NRW bzgl. des Kiesabbaus  NRZ 4.8.2023 https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/kies-hendrik-wuest-will-nicht-helfen-klage-rueckt-naeher-id239110433.html

November 2023

10. November 2023 - Das Ruhrparlament hat den neuen Regionalplan Ruhr (inkl Kreis Wesel) beschlossen: unter anderem plant es eine deutliche Ausweitung der Auskiesungsflächen - weitere Infomationen unter:

→  https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/kiesabbau-im-kreis-wesel-regionalplan-nimmt-erste-huerde-id239823113.html

Regionalplan Ruhr: So ist der Stand im Streit um Kiesabbauflächen: 932 zusätzliche Hektar sind im Regionalplan als Kiespotenzialflächen ausgezeichnet.Das macht sie nicht sofort zu konkreten Abbaugebieten, aber allein die Möglichkeit, dass sie es werden könnten, bringt die betroffenen Kommunen, Teile der Bevölkerung und den Kreis Wesel selbst auf die Barrikaden. Sie argumentieren unter anderem, dass die bereits ausgewiesenen Flächen noch ausreichend Kies und Sand für die kommenden zwei Jahrzehnte vorhalten. Das ist exakt der Horizont, den der Landesentwicklungsplan momentan als Versorgungszeitraum vorgibt.

Außerdem verweisen sie auf die Landesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag einen nachhaltigeren Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen auferlegt hat. Dafür muss sie den Landesentwicklungsplan ändern. Das wird aber noch dauern, weshalb die Kommunen und der Kreis Wesel gefordert hatten, den Kieskomplex aus dem Regionalplan zu lösen und in einen Teilplan auszugliedern, zumindest solange das Land an einem neuen Landesentwicklungsplan strickt.

 

→ Historische Fotos vom Lippemündungsraum und seinen Veränderungen / dem Kiesabbau... : https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.63920r0@EPSG:25832

 

Regionalplan - Kreis Wesel und RVR: Kampf um die Deutungshoheit - nrz vom  

 

Quellen / weitere Informationen zum Kiesabbau

https://www.rmks.de/kieswerk-Wesel.html

https://www.bskw.de/index.html

http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/WES_001

http://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/WES_095

 

https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/rohstoffe/kiesabbau/niederrheinappell/index.html

https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/rohstoffe/kiesabbau/index.html

https://niederrheinappell.de/aktionsbuendnis/

https://www.reneschneider.de/kies/

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/geltende-regionalplaene/

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/geltende-regionalplaene/gep-99/

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/04_Zeichnerische_Festlegungen/L4304wesel.pdf

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/04_Zeichnerische_Festlegungen/Legendenblatt_August2009.pdf

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2002-09/gep_text_druckversion.pdf

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/Regionalplan_Ruhr/AGK_2021_Praesentationen_HP.pdf

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/Regionalplan_Ruhr/Zweite_Beteiligung/C1_Erlaeuterungskarten_1_bis_10.pdf

 


weitere Quellen:


https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%A4chenverbrauch

https://www.nabu-naturschutzstation.de/de/schutzgebiete/vsg-unterer-niederrhein/details-vsg-unterer-niederrhein

https://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=5

Statistisches Landesamt NRW Flächenverbrauch https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/flaeche-fuer-siedlung-und-verkehr-am-31-dezember-sowie-versiegelte-flaeche-861

https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/flaechenverbrauch/

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/biodiversitaetsstrategie_nrw_broschuere.pdf

https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/flaechenverbrauch-nrw-streicht-5-ha-tag-ziel-10365681.html

https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung

https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten

https://ec.europa.eu/environment/soil/pdf/guidelines/pub/soil_de.pdf

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/darumgehts.htm  und  https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/bauen/hintergrund/27400.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200221+Stadt-Land-Fl%C3%A4che

https://nrw.nabu.de/news/2019/27110.html

https://www.nabu.de/news/2019/08/26816.html

https://www.nrz.de/politik/landwirte-in-nrw-protestieren-gegen-wachsenden-flaechenfrass-id228604363.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36011

https://www.sdw.de/positionen/flaechenverbrauch/index.html

 

https://www.nabu.de/news/2020/07/30hektartag.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200724+NABU-Aktionen

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/platzsparend-intelligente-und-effiziente-flaechenentwicklung-1600241653

https://www.klimareporter.de/landwirtschaft/unterm-asphalt-kein-leben

https://emmelsum-biotop-retten.de/

 

Nachtrag 2020

Versiegelung  und Undurchlässigkeit ändern sich in Europa
Indikator-Bewertung Prod-ID: IND-368-de  Auch bekannt als: LSI 002

Erstellt am 13. September 2019 Veröffentlicht am 25. März 2020 Zuletzt geändert am 25. März 2020

Quelle: https://www.eea.europa.eu/themes/landuse

Themen: Landnutzung Boden Nachhaltigkeitsübergänge

Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km 2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder. Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %. Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind. Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km 2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km 2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km 2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde). Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt. 

Schlüsselbotschaften

Für das Bezugsjahr 2015 wurden 85 861 km2 der Gesamtfläche, die von den EWR-39 Ländern abgedeckt wird, kartiert und im Kopernikus-Dichtheitsprodukt als "versiegelte Oberfläche" kategorisiert. Dies entspricht 1,466 % der Gesamtfläche der EWR-39-Länder.

Zwischen 2006 und 2015 nahm die Bodenversiegelung (Undurchlässigkeit) in allen EWR-39-Ländern um insgesamt 3 859 km2 zu, was einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 429 km2 entspricht. Während dieses Zeitraums schwankte die durchschnittliche jährliche Zunahme der Bodenversiegelung im Verhältnis zur Landesfläche zwischen 0 % und 0,088 %.

Im Jahr 2015 schwankte auch der Anteil der Versiegelung an der Gesamtfläche eines Landes sehr stark, wobei die Werte zwischen 16,17 % (Malta) und 0,07 % (Island) lagen. Die höchsten Versiegelungswerte, ausgedrückt in Prozent der Landesfläche, traten in kleinen Ländern mit hohen Bevölkerungsdichten auf, während die niedrigsten Versiegelungswerte in großen Ländern mit niedrigen Bevölkerungsdichten zu finden sind.

Die durchschnittliche jährliche Zunahme der Versiegelung betrug 460 km2 zwischen 2006-2009, stieg auf 492 km2 für den Zeitraum 2009-2012 und verlangsamte sich auf 334 km2 für den Zeitraum 2012-2015. Die Verlangsamung des Versiegelungsanstiegs zwischen den beiden Referenzzeiträumen trat in 31 von 39 Ländern auf. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Versiegelungszahlen, die auf die Grösse des Landes normalisiert wurden (der Prozentsatz des Landes, der in den drei Zeiträumen im Jahresdurchschnitt neu versiegelt wurde).

Die problematischste Situation tritt in Ländern auf, in denen bereits ein hoher Prozentsatz der Versiegelung besteht und in denen die jährliche Zuwachsrate im Verhältnis zur Landesfläche hoch ist. Noch problematischer sind Situationen, in denen sich die Versiegelungsrate im Zeitraum 2012-2015 entgegen dem allgemeinen Trend einer sich verlangsamenden Zuwachsrate beschleunigt.

Ziele

Obwohl es auf europäischer Ebene keine quantitativen Ziele für die Bodenversiegelung/Undurchlässigkeit gibt, spiegeln verschiedene Dokumente die Notwendigkeit einer besseren Planung zur Kontrolle des Stadtwachstums und des Ausbaus der Infrastrukturen wider. Politiken, die sich explizit auf Fragen der Bodennutzung und insbesondere der physischen und räumlichen Planung beziehen, fielen bisher im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Behörden in den Mitgliedstaaten. Der Fahrplan der Europäischen Kommission für ein ressourceneffizientes Europa (KOM(2011) 571) führt zum ersten Mal die Initiative "keine Netto-Landnahme bis 2050" ein, die bedeuten würde, dass jede neue Urbanisierung entweder auf Brachflächen erfolgt oder dass jede neue Landnahme durch die Rückgewinnung künstlicher Flächen kompensiert werden muss.

Die europäische Politik hat zwar keine raumplanerische Verantwortung, setzt aber die Rahmenbedingungen für die Planung. Auf europäischer Ebene befürwortet bereits das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) von 1999, ein unverbindlicher Rahmen, der darauf abzielt, die verschiedenen Auswirkungen der europäischen Regionalpolitik zu koordinieren, die Entwicklung eines nachhaltigen, polyzentrischen und ausgewogenen Städtesystems mit kompakten Städten und eine Stärkung der Partnerschaften zwischen städtischen und ländlichen Gebieten sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Infrastruktur und Wissen und eine kluge Verwaltung von Naturräumen und kulturellem Erbe. Das Grünbuch zur territorialen Kohäsion von 2008 sowie die Territoriale Agenda und der Aktionsplan der EU von 2007 durch die Territoriale Agenda der EU und das Aktionsprogramm zu ihrer Umsetzung (COPTA, 2007) bauen weiter auf dem EUREK auf. Spezifische, relevante Aktionen im Bereich "Land" sind insbesondere Aktion 2.1d "Zersiedelung der Landschaft" und Aktion 2.2 "Territoriale Auswirkungen der EU-Politik".

Die Nachfrage nach neuen städtischen Gebieten kann teilweise durch die Sanierung von Industriebrachen befriedigt werden. Die Vorteile für die Umwelt liegen auf der Hand: Entlastung ländlicher Gebiete und von Standorten auf der grünen Wiese, Verringerung der Kosten für Umweltverschmutzung, effizientere Energienutzung und effizienterer Verbrauch natürlicher Ressourcen, Erleichterung der wirtschaftlichen Diversifizierung und des sich abzeichnenden Bedarfs an Lebensräumen (Wohnungen). In Europa gibt es mehrere Beispiele für regionale Strategien zur wirtschaftlichen Regenerierung und Brachflächenentwicklung (The OECD Territorial Outlook 2001). Im Durchschnitt nahm das Flächenrecycling zwischen 1990 und 2012 auf jährlicher Basis stetig zu, mit beträchtlichen Unterschieden zwischen den Ländern und innerhalb der Länder. Stärkere Verbindungen zwischen der Stadt- und der Bodenpolitik der EU könnten dies weiter fördern (z.B. im Anschluss an die jeweiligen thematischen Strategien des 6. UAP).

Verwandte Politikdokumente

COM(2010) 2020 final, Europe 2020: A strategy for smart, sustainable and inclusive growth

European Commission, 2010. Europe 2020: A strategy for smart, sustainable and inclusive growth. COM(2010) 2020 final. 

European Spatial Development Perspective (ESDP)

European Spatial Development Perspective (ESDP). Towards Balanced and Sustainable Development of the Territory of the European Union. Informal Council of Ministers responsible for Spatial Planning in Potsdam, May 1999.

General Union Environment Action Programme to 2020 - Living well, within the limits of the planet 7th EAP. ISBN 978-92-79-34724-5 doi:10.2779/66315

Guidelines on best practice to limit, mitigate or compensate soil sealing

Commission Staff Working Document SWD (2012) 101

Roadmap to a Resource Efficient Europe COM(2011) 571

Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions. Roadmap to a Resource Efficient Europe.  COM(2011) 571  

Ausmaß, Grad, Dynamik und räumliches Muster der Oberflächenversiegelung (Undurchlässigkeit) in Europa?

März 2021 Der Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens hat begonnen

Info Lokalkompass: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-wirtschaft/erweiterung-zum-nachhaltigen-hafenstandort_a1547714

Juli 2021   NABU Info

07.07.2021 Naturschutz aktuell - NABU-Pressedienst

Zahl des Monats: Rund 5600 Fußballfelder zu viel versiegelt
NABU: Mit einem Flächenverbrauch von 52 Hektar pro Tag wird in Deutschland weiterhin zu viel Landschaft zerstört

Berlin – Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten Halbjahr 2021 pro Tag rechnerisch 52 Hektar Fläche für die Erschließung von u.a. Wohngebieten, Straßen und Gewerbegebieten neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum wurden auf diese Weise über 9400 Hektar unbebaute Landschaft in Anspruch genommen. Das Flächensparziel der Bundesregierung sieht vor, bis 2030 den Flächenverbrauch auf 30-x Hektar pro Tag zu reduzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Gemessen an diesem Ziel wurde in diesem Jahr bereits die Fläche von rund 5600 Fußballfeldern zu viel verbraucht.

Der NABU fordert einen Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2030. Das bedeutet, dass neue Flächen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts mindestens genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern. Mit der Versiegelung werden Lebensräumen zerschnitten und die natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung zum Teil verhindert. Das führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Initiative Emmelsum Biotop retten!

InitiativeEmmelsum Biotop retten!

https://emmelsum-biotop-retten.de

 AKTUELLE Meldungen  || → TERMINE der Initiative Emmelsum Biotop retten

 

die umfassenden strukturellen Veränderungen, die Umwandlung von Naturflächen in Verkehrswege und Gebäudeflächen-Komplexe für Logistik-Unternehmen mit dem Ziel, eine DUISPORT gleichende internationale Logistik-Drehscheibe vor den Toren eines der größten europäischen Ballungsräume (Ruhrgebiet) zu schaffen, betreffen nicht nur den direkten Lippemündungsraum, sondern auch den hier angrenzenden Hafen Emmelsum.

Die Planungen zum Ausbau sind schon mehr als ein halbes Jahrzehnt alt und werden JETZT umgesetzt → weitere Informationen am Ende des Beitrages.

Die verplanten Naturflächen sind allerdings sehr natürliche Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, was jetzt die Aktivität örtlicher Bürger zum Schutz der Natur auf den Plan ruft:

Die

Initiative Emmelsum Biotop retten!

weitere Informationenauf https://emmelsum-biotop-retten.de

hat sich Ende Juli 2022 gegründet, um die Öffentlichkeit, die betroffenen Bürger zu informieren und Widerstand gegen den geplanten Naturflächen-Abbau zu organisieren.

RP Artikel des BUND zur Problematik

 

 

 


weitere Informationen zu dem geplanten Logistik Projekt:

Greenfield Prospekt zum geplanten Logistik Park Voerde https://ris.voerde.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVDkFnukGjbuZluQiputcU4dXOHwiEGTjhU2KsxPvZDP/Praesentation_Greenfield_Development_GmbH.pdf

> Infoveranstaltung der Stadt Voerde 3.5.2022 https://nitter.1d4.us/pic/orig/enc/bWVkaWEvRlJVM2VuNFhNQUE3ZW9lLmpwZw==

> Planungen zum neuen Logistik Park 2015 https://logistik-heute.de/news/standortplanung-neuer-logistikpark-beim-emmelsumer-hafen-11978.html / Info Deltaport 2015 https://www.deltaport.de/pressemitteilungen/deltaport-in-emmelsum-wird-ein-logistikpark-geplant/

https://rp-online.de/nrw/staedte/dinslaken/buergerinteressengemeinschaft-spellen-gegen-geplanten-logistikpark_aid-67272715  |   https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/voerde-logistikpark-im-hafen-emmelsum-geplant-id234770399.html  |   https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/voerde-stadt-informiert-bei-buergeranhoerung-zu-logistikpark-id235230049.html

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/voerde-viel-gegenwind-zu-logistikpark-im-hafen-emmelsum-id235255951.html

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/gegen-logistikpark-voerder-initiative-schreibt-an-die-uno-id236183231.html

Informationen zum Investor:  Quelle https://greenfield-development.de/

greenfield development ist ein Projektentwickler und Investor für Industrie- und Logistikimmobilien mit Sitz in Düsseldorf. Wir entwickeln und bauen bundesweit Logistik- und Industrieparks in einer Größenordnung von 20.000 - 60.000 m² Produktions- und Lagerfläche. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sowohl im Logistiksektor als auch im Bereich der Immobilienentwicklung, können wir unseren Kunden maßgeschneiderte Flächenkonzepte anbieten.

Zu unseren Kunden zählen Unternehmen aus den Branchen Logistik, Handel, Industrie, Produktion und Dienstleistung. Als mittelständisches Unternehmen mit klarer Fokussierung auf Logistik- und Industrieimmobilien verfügen wir über schnelle Entscheidungswege und können so für unsere Kunden in kurzer Zeit individuelle Lösungen umsetzen.

Unser Leistungsspektrum:

  • Entwicklung von Industrie- und Logistikparks
  • Grundstückssuche/ Standortanalyse
  • Abstimmung der baurechtlichen Rahmenbedingungen an den Bedarf
  • Mitwirkung bei der Anpassung von Planungs- und Baurecht
  • Erstellung von Nutzungskonzepten für Logistik und Leichtindustrie
  • Vorplanung / Layout-Konzepte
  • Grundstückssicherung mit eigenen Objektgesellschaften
  • Begleitung der Realisierung bis zur Schlüsselübergabe

Ein weiteres Geschäftsfeld der greenfield-Gruppe ist die bundesweite Beratung und Vermittlungstätigkeit für das Logistik-Projektgeschäft. Gute Marktkenntnis der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse an Standorte sowie an Immobilien im Bereich der Logistik ist die Grundlage unserer langjährigen Erfolge in der Vermietung und dem Verkauf von Logistikimmobilien.

Die Stärke unseres Unternehmens liegt in der flexiblen und effizienten Umsetzung von Kundenanforderungen und Anpassung an die jeweils aktuelle Marktsituation sowohl im Bereich der Logistik als auch im Immobiliensektor. Durch diese umfassende Ausrichtung unseres Unternehmens ist es uns möglich, unseren Kunden eine große Bandbreite von Dienstleistungen anzubieten, wie z.B. die Erstellung von Konzepten zur Restrukturierung bzw. Refurbishment von Bestandsimmobilien, die Entwicklung von Vermarktungskonzepten unter dem Aspekt der Drittverwendbarkeit oder die Suche nach marktgerechten Lagerflächen für Logistikdienstleister.

 


 

Hintergrund Informationen

→  Problematik Verkehr / Logistik

→  Problematik Flächenverbrauch und -Versiegelung

 

 

 

 

 

 

Pflanzen

Pflanzen

 

Als bemerkenswerte Arten kommen u.a. vor:

Pflanzen: Froschbiss, Schwanenblume (RL 3), Gemüse-Lauch (RL 3), Wiesenprimel, Wiesen-Salbei (RL 3N), Kleiner Klappertopf (RL 3), FrühlingsFingerkraut, Silbergras (RL 3), Loire-Segge(RL 3), Sand-Segge (RL 3), Heidenelke (RL 3), Frühe Segge (RL 2N), Taubenkropf (RL 3), Rauhaar-Veilchen, Osterluzei (RL 3), Platterbsen-Wicke (RL 2), Wiesen-Gerste (RL 2), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Frühlings-Segge (RL 3), Gewöhnliche Ochsenzunge (RL 2), Eisenkraut,
Schwarzpappel (RL 2), Feld-Ulme (RL 1), Flatter-Ulme (RL 2), NelkenHaferschmiele (RL 3), Frühe Haferschmiele (RL 3), Kümmelblättriger Haarstrang
(RL 3), Strandsimse (RL 3), Wildes Stiefmütterchen (RL 3), Feldmannstreu, Weide-Kammgras, Mausohr-Habichtskraut (RL 0).

 lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

 


 

" Naturschutzgebiete (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9)

nimmt mit Ausnahme des Plangebietes den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.


Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter

Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und

Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).


Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur

Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes.

Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der

besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 9, Mai 2019

 

" Landschaftsschutzgebiete (LSG)


Innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes sind die Landschaftsschutzgebiete L 13 "Wesel-Datteln-Kanal, Lippedorf" (östlich des Plangebietes) und L 14 "Der Huck" (südöstlich des Plangebiete) und festgesetzt.

Die Unterschutzstellung erfolgte beim L 13 insbesondere zur Erhaltung des überwiegend "ackerbaulich genutzten Landschaftsraumes mit Hecken, Kopfbäumen, Feldgehölzen, kleineren Laubmischwäldern, einer z.T. bewaldeten Binnendüne, Brachflächen sowie Sandmagerrasen und Magerwiesen".

Zudem dient der Schutzzweck zur Erhaltung des Lebensraumes für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und aufgrund seiner Ausstattung als "Kulturlandschaftsraum mit gliedernden Gehölzstrukturen und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild".


Der Schutzzweck des L 14 bezieht sich vor allem auf die "Erhaltung und Entwicklung der Binnenaue mit einem gut ausgeprägten kleinstrukturierten Nutzungsmosaik, mit z.T. feuchten Grünlandflächen, Hecken, Kopfbäumen und Feldgehölzen" als wertvoller Biotopkomplex und zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie aufgrund "der besonderen Bedeutung der vielfältig ausgestatteten und abwechslungsreichen, typisch niederrheinischen Kulturlandschaft".

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

" Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel ordnet das Untersuchungsgebiet (UG UVS) im nördlichen Teil dem Entwicklungsraum E 13, "Lippeaue" (911 ha) zu.


Folgende Entwicklungsziele werden angestrebt:

- Die Erhaltung einer

in weiten Teilen noch ursprüngliche Auenkulturlandschaft (u.a. Auenwaldrelikte, Röhrichte, Großseggenriede, Feuchtgrünland, Altarme)

und insbesondere im Hinblick auf die

Vernetzungsfunktion

zu optimieren (E 13).

- Die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß FFH-Richtlinie wie (ErlenEschen- und Weichholzauenwälder, Sandheiden und Sandtrockenrasen auf Binnendünen, natürliche eutrophe Seen und Altarme, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen) sowie die Populationen der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzwecken zu entwickeln.

- Die Uferbereiche, Altmäander und Kleingewässer sind zu erhalten und naturnah zu optimieren. Der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Sohlenerosion ist mit naturnahen Mitteln entgegenzuwirken. Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.


Die S(plitters)iedlungen an der Emmelsumer Straße bzw. an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße sowie Bereiche südöstlich davon werden dem Entwicklungszielraum E 14 "Wesel-DattelnKanal, Lippedorf" (172 ha)

des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel zugeordnet.

Für diesen Raum sind folgende Entwicklungsziele benannt:

- Die gliedernden, belebenden und biotopvernetzenden Landschaftselemente (Feldgehölze, Hecken und Kopfbäume) sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die vorhandenen naturnahen Kulturbiotope (z. B. Heiden, Magerrasen) und geomorphologischen Strukturen (z. B. Binnendünen) sind zu erhalten und zu optimieren.

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

 

  • Festsetzungen

Für die Maßnahmenräume M 24 bis M 28 (Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel) sind im Textband des Landschaftsplanes folgende Festsetzungen bestimmt:

"Lippemündungsraum" (M 26), ca. 189 ha

Entwicklungsmaßnahmen:
• Anlage einer überflutungsgeprägten Sekundäraue und Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte) durch natürliche Sukzession
• Anlage von Hochflutrinnen, Klein-, Flachgewässern, Blänken und altarmähnlichen Gewässern
• Neutrassierung und naturnaher Ausbau der Lippe
• Errichtung einer Sohlgleite oberhalb des Mündungsbereiches in den Rhein
• Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht-) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel


Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung von Magerwiesen
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen

"Lippedorf und Oberemmelsum" (M 27), ca. 45 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• Überführung von strukturarmen Nadelholzbeständen in reich strukturierte, standortgerechte bodenständige Laub-/ Mischwaldbestände
• Anlage von Biotopstrukturen (insg. ca. 0,1-0,3 ha):
• Anlage von Feldrainen und Krautsäumen, Umwandlung von Acker in Grünland* insbesondere auf den Binnendünen

Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung der Heide- und Magerrasenflächen

"Lippeaue" (M 28), ca. 704 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• naturnahe Entwicklung der Lippe und grünlandgeprägte Entwicklung der Lippe-Aue , insbesondere Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte und Seggenrieder) durch natürliche Sukzession und Anlage von Kleingewässern und Blänken (ca. 5-10 ha)
• Unterstromige Anbindung des Lippealtarmes Obrighoven
• Umwandlung von Acker in Grünland*

Optimierungsmaßnahmen:
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen*

Spezifische Maßnahmen (vgl. Kap. 5.3):
• Optimierung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der Sandmagerrasen auf Binnendünen, der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sowie der feuchten Hochstaudenfluren mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der natürlichen eutrophen Seen und Altarme und der Fließgewässer mit ihrer typischen Flora und Fauna

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 12-13 , Mai 2019

 


Schutzwürdiges Biotop nach LANUV-Biotopkataster

Das Untersuchungsgebiet (der Lippemündungsraum) liegt gemäß Biotopkataster der LANUV weitgehend im Bereich der Biotopkatasterflächen BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") und BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck").... Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße reicht die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 ("Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf") in das UG hinein.

Als Schutzziel wird für die Fläche BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") der Erhalt des Lippe-Altarmes mit seinen Verlandungszonen und Ufergehölzen und Schutz der mageren Grünlandflächen und der Sandmagerrasen auf Dünenresten als wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten genannt.

Den zu großen Teilen durch Kies- und Sandabgrabungen anthropogen umgestalteten Auenbereichen wird trotz starker Beeinträchtigungen eine regionale Bedeutung zugeordnet. Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Flussaue mit Grünlandflächen/ Kleingewässern), die Artenvielfalt und Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzengesellschaften sowie das hohe Entwicklungspotential genannt. Das Gebiet hat Bedeutung für die Artengruppen Vögel (Wasservögel/ Watvögel, Höhlenbrüter), Schmetterlinge und Amphibien.

Darüber hinaus ist die Biotopkatasterfläche BK-4306-160 aufgrund ihrer Flächengröße sowie als Zugvogel-Rastgebiet und geowissenschaftliches Objekt von Bedeutung.

Das Schutzziel der Biotopkatasterfläche BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck") lautet: "Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, reich strukturierten Ausschnitts der Rhein- und Lippe-Aue als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für grünlandtypische Lebensgemeinschaften, insbesondere Erhaltung und Pflege der Kopfbäume und Hecken als Lebensraum für daran gebundene Tierarten".

Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Auewald, Flussaue, Grünlandfläche, Heckenlandschaft) und die kulturhistorische Bedeutung hervorgehoben.


Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße befindet sich am Rande des UG die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 („Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf“), die sich östlich der Frankfurter Straße fortsetzt.

Als Schutzziel wird die Erhaltung und Optimierung eines reich strukturierten Binnendünengebietes mit Sandmagerrasen, brachgefallenem Magergrünland, Verbuschungsstadien und kleinen Birken-Eichenwäldchen in Siedlungsrandlage als Arrondierungs- und Entwicklungsfläche zum angrenzenden NSG und als Lebensraum für zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten benannt.

Als wertbestimmende Merkmale sind das Magergrünland, Magerrasen und eine wertvolle Grünlandfläche mit entsprechenden Rote Liste-Pflanzenarten aufgeführt. Eine Bedeutung besitzt das Gebiet für Geradflügler, Reptilien sowie für sandliebende Insekten und Spinnen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 13-14, Mai 2019

 

 


mit der freien APP Flora incocnita im Lippemündungsraum bestimmte Arten

 

A

Acker-Hornkraut

Acker-Kratzdistel

Acker-Senf

Acker-Vogelknöterich

Acker-Winde

Agapanthus präcox

Ampfer-Knöterich

Aufsteigender Amaranth

B

Bittersüßer Nachtschatten

Blut-Weiderich

Bleitblättrige Platterbse

Breitblättriger Dolden-Milchstern

C

Cornus drummondii

D

Dolden-Milchstern

Drüsiges Springkraut

E

Echtes Labkraut

Echter Buchweizen

Echter Hanf

Echter Steinklee

Einjähriger Feinstrahl

Englisches Hasenglöckchen  -BNatchG (DE) - besonders geschützt | Rote Liste (DE-NW) extrem selten

F

Färber-Saflor

Feld-Ehrenpreis

Feld-Mannstreu

Flockige Königskerze

Frauenflachs, Gewöhnliches Leinkraut

G

Gänseblümchen

Gelbe Resede = Gelber Wau

Gemeine bzw. Gewöhnliche Braunelle

Gewöhnliche Eselsdistel

Gewöhnliche Knoblauchsrauke

Gewöhnliche Kratzdistel

Gewöhnliche Schafgarbe

Gewöhnliche Sonnenblume

Gewöhnliche Traubenkirsche

Gewöhnliche Wegwarte

Gewöhnlicher Beinwell, Arznei-Beinwell

Gewöhnlicher Besenginster

Gewöhnlicher Erbsenstrauch

Gewöhnlicher Hohlzahn

Gewöhnlicher Natternkopf

Gewöhnlicher Rainkohl

Gewöhnliches Barbarakraut

Gewöhnliches Ferkelkraut

Gewöhnliches Hirtentäschel

Giftbeere

Große Klette

Großer Sauerampfer

Gundermann

H

Hahnenkamm, Silberbrandschopf

Hasenglöckchen - atlantisches/englisches,

I

Indisches Springkraut, Drüsiges Springkraut

J

Jakobs-Greiskraut

K

Käsepappel, Weg-Malve

Kanadisches Berufkraut

Kleine Klette

Kleinköpfiger Pippau

Knotige-Braunwurz

Kompass-Lattich

Kriechender Hahnenfuß

Kronen-Wucherblume

L

Lanzett-Kratzdistel

Lösels Rauke

M

Magerwiesen-Margerite

Mittlere Winterkresses

N

Nachtkerze

Norwegisches Fingerkraut

O

Oenothera

P

Persicaria longiseta

Petrorhagia dubia (hairy pink)

Purpurrote Taubnessel

R

Rainfarn

Raue Gänsedistel

Rauhaarige Wicke

Ringelblume

Rosen-Malve

Rote Heckenkirsche

Rote Lichtnelke

Rotkelchige Nachtkerze

Rucola

Rundblättige Glockenblume

Runzliger Windsbock

Ruprechtskraut

S

Saat-Wicke

Scharbockskraut

Schmalblättriger Doppelsame

Schöllkraut

Schwarze Königskerze

Schwarzer Nachtschatten

Seidenhaariger Hartriegel

Selbstkletternde Jugfernrebe

Sibirischer Blaustern

Sigmarskraut, Rosen-Malve

Silber-Fingerkraut

Sommer-Linde

Stinkandorn, Schwarznessel

Stinkender Storchschnabel

Stumpfblättriger Ampfer

T

Tüpfel-Hartheu, Tüpfel-Johanniskraut

W

Wald-Ziest

Weg-Malve

Weicher Storchschnabel

Weiße Taubnessel

Weißer Stechapfel

Wiesen-Pippau

Wiesen-Fuchsschwanzgras

Wiesen-Kerbel

Wiesen-Klee

Wiesen-Lieschgras

Wiesen-Schaftgarbe

Wilde Karde

Wilde Malve

Wilde Möhre

Windblumen-Königskerze

Winter-Linde

Wolliges Honiggras

Z

Zottiges Franzosenkraut

Zypressen-Wolfsmilch

 

weiterführende Informationen / Seiten zu Pflanzen:

Bundesamt für Naturschutz BfN FloraWeb: https://www.floraweb.de/ 

NaturaDB https://www.naturadb.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sommer 2022 - aus dem ZUKUNFTSVERTRAG für Nordrhein-Westfalen

Quelle: https://gruene-nrw.de/dateien/Zukunftsvertrag_CDU-GRUeNE_Vorder-und-Rueckseite.pdf

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7

 

Naturschutz

1432

1433 Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir

1434 wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die

1435 Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

1436

1437 Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen

1438 Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen.Dazu werden wir

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S. 31

1439 die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte

1440 umsetzen. Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen

1441 Lichtverschmutzung.Wir wollen die Ausstattung der Biologischen Stationen

1442 verbessern und die Finanzierung von Naturschutzprojekten durch das Prinzip der

1443 Mehrjährigkeit langfristig absichern. Die Datenlage zum Artenmonitoring wollen wir

1444 zusammenbringen und weiterentwickeln, die Vernetzung der Schutzgebietedurch

1445 bessere Kompensation vorantreibenund die Akteure an einem Runden Tisch zur

1446 Artenvielfalt zusammenbringen.Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen für Land-

1447 und Forstwirtinnen und -wirte sowie Kommunen und Unternehmen wollen wir

1448 ausbauen.

1449

1450 Zusätzlich werden wir den Naturschutzhaushalt des Landes verdoppeln. Durch

1451 Umweltschecks wollen wir Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, in Vereinen oder in

1452 der Nachbarschaft kleine Projekte zur Förderung der heimischen Artenvielfalt

1453 umzusetzen.

1454

1455 Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenvielfalt

1456 und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der naturschutzrechtliche

1457 Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Qualität

1458 weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll diversifiziert werden, u. a. mit

1459 Blick auf die Hochwertigkeit von Flächen sowie Ausgleichsmaßnahmen durch

1460 Geldzahlungen für andere Natur- und Umweltschutzprojekte.

1461

1462 Moore und Feuchtgebiete wollen wir engagiert schützen.

1463

1464 Das Land sieht sich in der Pflicht, Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen.

1465 Um die Weidetierhaltung zu sichern, werden wir ein ambitioniertes Wolfsmanagement

1466 betreiben.

1467

1468 Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen und werden dazu einen

1469 Beteiligungsprozess initiieren. Die Koordinierungsstelle der Naturparke möchten wir

1470 über 2023 hinaus fortführen.

1471

1472 Wasser

1473

1474 Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Wir wollen es schützen und in Zukunft

1475 verfügbar halten. Die Sicherung der Trinkwasserqualität hat oberste Priorität. Wir

1476 werden ihr Vorrang vor anderen Nutzungen geben. Wir schließen Fracking in

1477 Nordrhein-Westfalen aus.

1478

1479 Zur Reduzierung von Medikamentenrückständen werden wir zwei Pilotprojekte für eine

1480 zusätzliche Reinigungsstufe in Krankenhäusern und Altenheimen initiieren und die

1481 Rücknahme von Medikamenten in Apotheken ermöglichen.

1482

1483 Angesichts des Klimawandels bedarf es einer vorausschauenden Intensivierung des

1484 Hochwasserschutzes und des Umgangs mit Trockenheit.

1485

1486 In einem zu gründenden „Landeszentrum Wasser“ wollen wir Kompetenzen bündeln,

1487 um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden.

1488 Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln. Zentral ist, die

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.32

1489 Wasserverfügbarkeit und die Wasserverbräuche zu ermitteln, die

1490 Grundwasserneubildung zu monitoren und ableitend daraus Nutzungs- und

1491 Zielkonflikte zu klären.

1492

1493 Wir werden die Landwirtschaft mit Blick auf wassersparsame Beregnungsmethoden

1494 beraten und fördern.

1495

1496 Wir stärken den Hochwasserschutz auf Grundlage des 10-Punkte-Arbeitsplans des

1497 Umweltministeriums und stellen eine ausreichende Finanzierung sicher. Gemeinsam

1498 mit dem technischen Hochwasserschutz stärken wir den ökologischen

1499 Hochwasserschutz durch Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinieund wollen das

1500 Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ fortsetzen und ausbauen.

1501

1502 Ein Runder Tisch zum Thema Durchgängigkeit der Fließgewässer ist unter Beteiligung

1503 aller relevanten Akteure einzusetzen.

1504

1505 Klimaanpassung

1506

1507 Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge. Nordrhein-Westfalenwar in den letzten Jahren

1508 stark von Extremwetterereignissen betroffen. Daher werden wir unsere Vorreiterrolle

1509 in der Klimaanpassung weiter ambitioniert ausfüllen.Ländliche und urbane Räume

1510 denken wir gemeinsam und gehen Herausforderungen differenziert an. Die 15-Punkte-

1511 Offensive zur Klimaanpassung setzen wir engagiert um. Das Modellprojekt zur

1512 Klimaanpassung im Ruhrgebiet wollen wir auf eine weitere Region ausweiten.

1513

1514 Dazu zählt, dass wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die

1515 Klimaanpassung fördern und Synergien in Wasserschutz, Renaturierungund

1516 Stadtplanung nutzen. Außerdem wollen wir die Forschung und Lehre in diesem

1517 Bereich ausbauen und die Einrichtung eines Lehrstuhls für grüne und wassersensible

1518 Stadtplanung prüfen.

1519

1520 Wir wollen das Klimaanpassungsgesetz weiterentwickeln, den Schutz von

1521 Vorranggebieten wie Kalt- und Frischluftschneisen oder Freiräumen in Städten und

1522 Gemeinden werden wir erhöhen.

1523

1524 In der Landwirtschaft wollen wir praxistaugliche und nachprüfbare Verfahren der

1525 längerfristigen CO2-Bindung und Wasserspeicherfähigkeit landwirtschaftlicher

1526 Flächen entwickeln und fördern.

1527

1528 Beratung und Forschung zu innovativen wassersparenden Bewässerungsverfahren im

1529 Garten- und Ackerbau werden wir stärken und fördern.

1530

1531 In der „NRW.Energy4Climate“ werden wir den Arbeitsbereich Klimaanpassung

1532 ergänzen und das Beratungsangebot vor Ort koordinieren.

1533

1534 Flächenverbrauch

1535

1536 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

1537 sein. Dazu gehören u. a. flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener

1538 Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling,die bessere finanzielle Ausstattung

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.33

1539 des „Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ (AAV) und die

1540 Weiterführung der Initiativen aus dem Maßnahmenpaket Intelligente Flächennutzung.

1541

1542 Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es zu schützen

1543 gilt.Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein Planzeichen

1544 Landwirtschaft einführen.

1545

1546 Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

1547 flächensparend gestalten.

...

1581 Emissions- und Strahlenschutz

1582

1583 Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz. Zu diesem Zweck wollen wir die Luft weiter

1584 verbessern, die Schadstoffbelastung an allen Quellen reduzieren und beispielsweise

1585 Emissionen von Schiffskraftstoffen vermindern.Das Messstellennetz wollen wir auf

1586 fachlicher Grundlage weiterentwickeln und pflegen. Wir sind für einen ambitionierten

1587 Emissionsschutz, auch um Fahrverbote zu vermeiden.


...

1749 Rad- und Fußverkehr

1750

1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-

1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung

1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden

1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur

1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,

1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden

1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende

1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf

1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.

1760

1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst

1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu

1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen

1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan

1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und

1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,

1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch

1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für

1769 den Radverkehr ertüchtigen.

1770

1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die

1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei

1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine

1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.

1775

1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir

1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“

1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen.Die personellen Ressourcen zur

1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein

1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.

1781

1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler

1783 Radwegenetzeund erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,

1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau

1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die

1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und

1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von

1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung

1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir

1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.38

1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur

1792 vermittelt werden.

1793

1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der

1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten

1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.

1797

1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und

1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm

1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen

1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und

1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir

1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege

1804 vermeiden.

1805

1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns

1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir

1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.

1809

1810 Straßenverkehr

1811

1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die

1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf

1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und

1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.

1816

1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die

1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ortbedeutet saubere

1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und

1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr

1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.

1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,

1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer

1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort

1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den

1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und

1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu

1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser

1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin

1830 keine neuen Planungen aufgenommen.

1831

1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt

1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir

1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim

1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf

1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden

1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.

1838

1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass

1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.39

1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen

1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es

1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.

1845

1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen

1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die

1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die

1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und

1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-

1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen

1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-

1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern

1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf

1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.

1856

1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere

1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die

1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer

1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und

1861 Anwohnern führen.

1862

1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den

1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.

1865

1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und

1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der

1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin

1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden

1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land

1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen

1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang

1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für

1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-

1875 und Bezahlsystem einsetzen.

1876

1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten

1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.

1879

1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen

1881

1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein

1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den

1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und

1885 Wasserstraße verlagern.

1886

1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch

1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere

1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter

1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-

1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.

1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.40

1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet

1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.

1895

1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und

1897 die Digitalisierung des Schienensystems,die Modernisierung von Güterbahnhöfen und

1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu

1899 bekommen.Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte

1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des

1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine

1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe

1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber

1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner

1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden

1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.

1907

1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für

1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie

1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,

1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein

1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und

1913 Logistik bleibt.

1914

1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die

1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im

1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.

1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche

1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die

1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken

1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in

1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und

1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen

1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die

1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und

1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.

1927

 


 

2053 7. Raumordnung – Landesplanung

2054

2055 Der Strukturwandel betrifft alle Regionen von Nordrhein-Westfalen auf

2056 unterschiedliche Weise. Unser Ziel ist es, Chancen zu ergreifen und Brüche zu

2057 vermeiden. Um dem gerecht zu werden, prüfen wir den Aufbau einer

2058 Transformationsagentur. Wir stellen dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm

2059 die notwendigen Mittel zur Verfügung, um die Bundesmittel aus der Bund-Länder-

2060 Gemeinschaftsaufgabe vollumfänglich nutzen zu können. Wir unterstützen Netzwerke

2061 wie „it´s OWL“.

2062

2063 Wir sehen die Vielfalt unseres Landes als Ressource, um eine differenzierte räumliche

2064 bzw. regionale Entwicklung nach unterschiedlichen Bedürfnissen und mit

2065 entsprechenden Schwerpunkten und Strategien zu ermöglichen.

2066

2067 Unser Ziel ist, gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Teilräumen

2068 unseres Landes zu schaffen und zu erhalten. Leitend ist das klimaneutrale

2069 Industrieland Nordrhein-Westfalen mit einer nachhaltigen Raumentwicklung, die die

2070 natürlichen Lebensgrundlagen schützt, die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und

2071 Wohnstandort sichert,die Funktion von Landwirtschaft und Forstwirtschaft

2072 weitestgehend erhält und angemessene Gestaltungsmöglichkeiten für kommende

2073 Generationenin den Regionen bewahrt. Im Besonderen sollen die ländlichen Räume

2074 als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung erhalten und

2075 entwickelt werden.

2076

2077 Insbesondere Räume, deren Lebensverhältnisse im Verhältnis zum

2078 Landesdurchschnitt Aufholbedarf haben, möchten wir in ihren

2079 Entwicklungsvoraussetzungen stärken. Dafür müssen wir in der Landesplanung

2080 flexibler, schneller und umsetzungsorientierter werden. Wir wollen Möglichkeiten des

2081 konkreten Ausgleichs zwischen Flächensparenund Entwicklungsmöglichkeiten

2082 schaffen. Gleichzeitig wollen wir durchmischte, begrünte und lebenswerte Städte und

2083 attraktive, klimaresiliente ländliche Räume. Wir werden unter Einbeziehung der

2084 Kommunen und der Regionen Wege entwickeln, wie möglichst flächensparend und

2085 flächenschonend insbesondere Wohnungs-, Gewerbe-, Industrie- und

2086 Infrastrukturflächenbedarfe gedeckt werden können.

2087

2088 Zur Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben sowie deren

2089 Beschleunigung ermöglichen wir eine Trendwende in der Landesplanung hin zu einer

2090 Ermöglichungsplanung. Wir möchten den Kommunen einen größeren Spielraum in

2091 ihren Entwicklungsmöglichkeiten bei der räumlichen Umsetzung gewähren, soweit

2092 landesplanerische Vorgaben, insbesondere die Flächensparziele, das Leitbild der

2093 dezentralen Konzentration und der klimaneutrale Umbau nicht gefährdet werden.

2094 Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.44

2095 Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und

2096 umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.

2097

2098 Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns

2099 sein.Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und

2100 perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu

2101 werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen.Dazu gehören

2102 flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und

2103 Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des

2104 Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der

2105 Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter

2106 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung

2107 flächensparend gestalten.

2108

2109 Für Industrie, Unternehmen und für die Nutzung von Erneuerbaren Energien ist die

2110 Zurverfügungstellung von Flächen ein wesentlicher Beitrag für eine nachhaltige

2111 Standortentwicklung. Wir wollen sicherstellen, dass neue Gewerbe- und

2112 Industriegebiete zukunftsfähig und unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten

2113 entwickelt werden.

2114

2115 Um die Transformation erfolgreich bewältigen zu können, ist eine effizientere Nutzung

2116 von Flächen unumgänglich. Dabei haben die Nach- und Umnutzung vorhandener und

2117 freiwerdender Flächen höchste Priorität. Hierzu prüfen wir die Einführung eines

2118 Handels mit Flächenzertifikaten und etablieren eine Brachflächenreaktivierung unter

2119 Zuhilfenahme des „Grundstückfonds NRW“ und des Abbaus von

2120 Nutzungsrestriktionen.

2121

2122 Wir evaluieren die aktuellen Verfahren zum ökologischen Ausgleich und entwickeln

2123 diese weiter, z. B. in Richtung eines klaren Ökopunktesystems beim

2124 Flächenverbrauch. Wir werden dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen im

2125 Sinne von Artenvielfalt und Biodiversität die beabsichtigte Wirkung entfalten. Der

2126 naturschutzrechtliche Flächenausgleich soll unter besonderer Berücksichtigung

2127 ökologischer Qualität weiterentwickelt werden. Die Ausgleichsmethodik soll

2128 diversifiziert werden, u. a. mit Blick auf die Hochwertigkeit von Flächensowie

2129 Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen für andere Natur- und

2130 Umweltschutzprojekte.

2131

2132 Wir wollen die Erneuerbaren Energien landesweit ausbauen und dafür die Grundlage

2133 schaffen. Wir prüfen, wie Flächen für Erneuerbare Energien ganz oder teilweise nicht

2134 auf die Neuinanspruchnahme der Natur-, Siedlungs- und Verkehrsflächen

2135 angerechnet werden und wie Städte und Gemeinden, die infolge des Ausbaus der

2136 Erneuerbaren Energien kaum oder gar keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr haben,

2137 zukünftig zusätzliche Flächenkontingente für ihre Entwicklung erhalten. Wir werden

2138 das Ergebnis im Landesentwicklungsplan umsetzen.

2139

2140 Insbesondere die vom Strukturwandel betroffenen Regionen benötigen auch

2141 Transformationsflächen. Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen für

2142 landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben werden für derartige bedeutende

2143 Nutzungen gesichert. Wir prüfen die Ausweisung weiterer derartiger oder ähnlicher

2144 Flächen zur Stärkung von Industrie und produzierendem Gewerbe. Dabei wird auch

2145 ein interkommunaler Ansatz geprüft.

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.45

2146

2147 Wir prüfen, ob große Ansiedlungen, die im landesweiten Interesse sind, nicht auf den

2148 Flächenbedarf der Kommunen angerechnet werden.

2149

2150 Gleichzeitig möchten wir den wertvollen Freiraum erhalten, aktiv fortentwickeln und

2151 vernetzen. Landwirtschaftliche Fläche ist nicht vermehrbar und ein hohes Gut, das es

2152 zu schützen gilt. Daher werden wir für alle Regional- und Flächennutzungspläne ein

2153 Planzeichen Landwirtschaft einführen. Vorsorgenden Hochwasserschutz werden wir

2154 als Grundsatz in den LEP aufnehmen.

2155

2156 Um die Regionen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer unterschiedlichen

2157 regionalen Entwicklungsstrategien und -konzepte zu unterstützen, werden wir mit den

2158 Regionen in einen Austausch eintreten und diese und sektorielle Teilkonzepte zur

2159 Umsetzung der Transformations- und Umbauaufgaben bedarfsgerecht fördern.

2160 Außerhalb der staatlichen Regionalplanung entwickelte Entwicklungsstrategien und -

2161 konzepte können als Umsetzungsscharniere in der Landes- bzw. Regionalplanung

2162 wertvolle Instrumente darstellen.

2163

2164 Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen.

2165 Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring

2166 („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht

2167 und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden.Bestehende Lagerstätten

2168 unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal

2169 ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume

2170 beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.

2171

2172 Umweltlenkungsabgaben können als marktwirtschaftliches Instrument

2173 umweltschädlichen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv machen und

2174 Finanzmittel zur Sanierung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen

2175 generieren. Deshalb werden wir eine Rohstoffabgabe spätestens zum 1. Januar 2024

2176 einführen und diese auf Kies und Sand beschränken.

2177

2178 Wir werden das Baustoffrecycling als Teil der Kreislaufwirtschaft vorantreiben und

2179 Hemmnisse bei der Wiederverwendbarkeit von Abbruchmaterial konsequent

2180 beseitigen. Um den Einsatz von Recyclingrohstoffen zu erhöhen, werden wir eine

2181 Studie zum verbesserten praxisorientierten Umgang mit recycelten Baustoffen in

2182 Auftrag geben. Durch ein Modellvorhaben werden wir praxisorientierte Erkenntnisse

2183 zum Deponierückbau und -recycling gewinnen.

2184

2185 Wir wollen die Landesverwaltung zum Vorbild bei Müllvermeidung, Mehrweg und

2186 Recycling machen. Gemeinsam mit unseren Bemühungen um die Förderung des

2187 Einsatzes alternativer Baustoffe ermöglichen wir so einen verbindlichen

2188 Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und

2189 Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen.

...

UPDATEs und weitergehende Informationen zu politischen Plänen und statements

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→ Antrag und Verpflichtung : Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln :

Unter Federführung des Grünen Kreis Klever Landtagsabgeordneten Dr. Volkhard Wille wurde am 25. Januar 2023 im Landtag ein Antrag zum „Schutz der Biodiversität in NRW“ eingebracht, um die Naturschutz-Politik der schwarz-grünen Landesregierung im Natur- und Artenschutz konkret voranzubringen....

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

 

 

 

 

 

Verlust von Bäumen

Verlust unserer Bäume

wie GRÜN der Lippemündungsraum eimal war, läßt sich auf dem Video: WESEL 15.09.2015 Uferbereiche entlang der Fluß- Mündung von Wesel und Lippe in Wesel
im Bundesland Nordrhein-Westfalen von Hans Blossey sehen: https://www.youtube.com/watch?v=KHp6uYkNDg0

Beispiel "flächiges auf Stock setzen" Lippedorf Frankfurter Strasse Oktober 2020 - nur die nördliche Hälfte...

südliche Hälfte "auf Stock gesetzt"

 

„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“

 https://de.wikipedia.org/wiki/Vermeintliche_Weissagung_der_Cree

Ohne unsere Pflanzen, ohne unsere Bäume würde es Leben auf dieser Erde nicht geben, denn die Pflanzen, die Bäume erst erzeugen die Sauerstoff-haltige Atmosphäre, die wir zum Leben brauchen. Mit dem Verschwinden, dem Sterben der Pflanzen, der Bäume verschwindet auch das Sauerstoff-abhängige Leben und mit ihm die Menschen von dieser Erde.

Abgesehen davon befestigen die Bäume den Boden und schützen ihn vor Austrocknung und das unter ihrem Blätterdach befindliche Leben vor der Hitze und schädlichen UV-Strahlung der Sonne, sie filtern Gifte aus der Luft und bieten zahlreichen kleinen und großen Lebewesen ein Zuhause, ihre Früchte ernähren viele Tiere einschließlich der Menschen.

Wald rettet Klima: https://www.n-tv.de/wissen/Mehr-Wald-kann-Europa-vor-Sommerduerre-schuetzen-article22662363.html

Eine neue (12 2020) Studie des Helmholtz-Zentrums Leibzig hat herausgefunden: Menschen, die in der Nähe von Bäumen wohnen, haben weniger Depressionen! https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/23872-rtkl-studie-mehr-baeume-weniger-depressionen-wie-sich-pflanzen-auf-unsere   | Originalveröffentlichung in Nature: Marselle, M.R., Bowler, D.E., Watzema, J. et al. Urban street tree biodiversity and antidepressant prescriptions. Sci Rep 10, 22445 (2020). https://doi.org/10.1038/s41598-020-79924-5

Bedeutung des Waldes als Schutz vor Überflutungen: WDR Juli 2021: https://www1.wdr.de/nachrichten/waldzustand-klimawandel-hochwasser-100.html

Wälder sind Schatzkammern der Artenvielfalt und wichtige CO2-Senken. Das macht sie essentiell für ein stabiles Klima. Sie sind Süßwasserreservoirs, Hochwasserschutz und verhindern Bodenerosion ebenso wie Wüstenbildung. Auch die Wälder in der EU leisten einen wichtigen Beitrag für unser Überleben. Doch dieser könnte noch viel größer sein, wenn wir besser mit ihnen umgehen würden. (aus: Greenpeace: Die Zukunft der Wälder in der Europäischen Union  https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/die-zukunft-der-waelder-der-europaeischen-union)

 

Auch im Lippemündungsraum sind die Bäume ein wichtiger Faktor, der zahlreichen Lebewesen Schutz und ein Zuhause bietet. Hier wohnen Rehe, Füchse, Mauswiesel, Eichhörnchen, Karnickel und Hasen. Hier haben viele kleine und große Vögel ihr dauerhaftes Zuhause wie der Waldkauz, die Schleiereule, Bussarde, Falken, Wiesenweihe, Spechte. Amphibien und Reptilien wie Kröten, Frösche und Eidechsen finden Unterschlupf und Nahrung.  >> Tiere der Lippemündungsregion

Die neben den großen Straßen (Bundesstraßen, Landesstraßen, Zubringer zu den Häfen) im Lippemündungsraum gelegenen Gehölze, Sträucher und Bäume schützen den dahinterliegenden (Naturschutz-, Landschaftsschutz, Biotopverbund) Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen vor dem Verkehrs-bedingten Belastungen wie Lärm, Licht, Abgasgiften und Feinstaub, dadurch daß sie ihn physikalisch abschirmen und chemisch filtern.  >> Bedrohungen Verkehr

Große alte Linden prägen den Paschenhof in Lippedorf, sie dienten bis in die Neuzeit unseren Vorfahren als Platz für Gerichte (Thing) auf dem Spickesberg im Lippemündungsraum / Lippedorf, hier stand vermutlich vor ca. 2000 Jahren ein Turm, den Lippemündungsraum überragend, in dem die germanische Walküre VELEDA lebte und weissagte.  >> Geschichte Lippedorfs

Alte riesige Schwarzpappeln sind Relikte der Auenwälder von Rhein und Lippe (→ Info Kreis Wesel)  |  (→ Info Auenlandschaft Lippemündung).

Das Sterben der Bäume, der Wälder ist angesichts dieser Funktionen in Zeiten von Klimawandel und Belastung der Bäume durch Trockenheit, Hitze, intensive UV-Einstrahlung und starke Vermehrung Pflanzen-belastender Insekten (Eichenprozessionsspinnerlarven, Borkenkäfer, Pilze) besonders dramatisch. Umso mehr sind Baum-erhaltende Pflegemaßnahmen wichtig auch um unnötige Fällungen zu vermeiden.  (→ Info Waldmonitor Deutschland)

Der Lippemündungsraum hat immer wieder Verlust von Bäumen zu beklagen, den wir hier dokumentieren wollen, auch um Stadt, Kreis und Land die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen deutlich zu machen.

 

Was für ein Unterschied!

Im Verlauf der Kreisstraße 7 (inkl. Landesstraße 7 L7) zwischen Emmerich und Wesel  https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kreisstra%C3%9Fen_im_Kreis_Wesel#K_7 finden sich

> große, die Fahrbahn teilweise fast vollständig überspannde, bis 30 Meter hohe Bäume (z.B. Eichen) bis auf ca. 1 Meter Abstand heran an den Fahrbahnrand (gesamte Strecke)

> bis 30 Meter hohe Pappeln in geringem Abstand zur Straße (Bienen/Rees)  Beispiele: https://www.google.de/maps/@51.7694955,6.389577,54m/data=!3m1!1e3 | https://www.google.de/maps/@51.8109068,6.3651263,44m/data=!3m1!1e3

> direkt neben der Straße ebenfalls eine Ferngasleitung, auf der bzw. neben der in geringem Abstand starkstämmige Bäume wachsen

diese Bäume werden erhalten und gepflegt. 

Warum, fragen wir uns, ist das nicht auch bei uns möglich und gewünscht und warum müssen (auch große, alte) Bäume in weiterem Abstand vom Straßenrand auf der Landesstraße L 396 - Frankfurter Straße in Lippedorf wie Eichen, Buchen, Pappeln, gefällt werden (siehe folgende Seite), wenn andernorts in NRW gleichartige Situationen ganz anders behandelt werden?

→ Baum-Konzept StrassenNRW https://www.strassen.nrw.de/de/alleen.html / https://www.strassen.nrw.de/de/naturpflege.html 

Beispiele für Bundes- und Landstrassen, wo Bäume als Schutz der Strassen und der Verkehrsteilnehmer*innen genutzt und gepflegt werden

Bundesstrasse 106 im April 2023

Landesstrasse 136 im April 2023

 

> Chronik unserer Baumverluste


CHRONIK unserer Baumverluste:

 wie es VORHER war kann auf historischen Fotos des Lippemündungsraums gesehen werden: https://www.rvr.ruhr/daten-digitales/geodaten/luftbilder/

Januar 2018                                  Lippedorf / Lippemündungsregion

Sturm Friederike - Umwerfen und Knicken zahlreicher Bäume auch in Lippedorf, insb. vorbelastete Fichten

 

Frühjahr 2019                                     Lippeglacis - Randbereich zum Lippemündungsraum

Abholzung der Randgehölze / - bäume in Vorbereitung der Baumaßnahmen Südumgehung Wesel - B58n

und: früher.... gab es eine durchgehende Allee zwischen dem Lippeglacis und Lippedorf...

 

Sommer 2019                                 Lippedorf

Verlust vieler Fichten durch Hitze, Trockenheit und Borkenkäferbefall

Dezember 2019                               Naturschutzgebiet neben dem Rhein-Lippehafen

Abholzung des Wäldchens im Naturschutzgebiet neben dem Rhein- Lippe-Hafen in Vorbereitung der Ausweitung des Rhein-Lippehafens

Neupflanzung Grünstreifen zwischen blauer Halle und Lippe Herbst 2022 → https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/102-neupflanzung-gruenstreifen-zwischen-nordfrost-und-naturschutzgebiet-herbst-2022


Frühjahr 2020                                    Lippeglacis - Lippestadion

Abholzung einer Reihe großer Pappeln zwischen zwei Wiesen und weiterer Bäume im Randbereich der Fußballfeld-Fläche

INFO Dezember 2020:  Auf den gerodeten Wällen wurden neue Bäume nachgepflanzt! Sie sind allerdings erst 2-3 Meter groß und werden wohl erst in einigen Jahrzehnten den Verlust ausgleichen können. Immerhin - wünschen wir Ihnen ein gutes Anwachsen und daß sie die Startphase in kommenden trockenen Sommern überstehen.

Sommer 2020                              Lippeglacis  Grünstreifen zwischen Oberndorfstrasse (B8) und Kleingartenanlage Theodor Eickhoff -

Rodung bis auf wenige verbleibende Bäume - Bildbereiche links hinten: so sah es vorher aus...

INFO Januar 2021:  Auf den gerodeten Wällen wurden neue Sträucher gepflanzt Sie sind allerdings erst  ca 1-1,5 Meter groß und werden wohl erst in einigen Jahrzehnten den Verlust ausgleichen können.

Info März 2021: eine Reihe junger 2-3 Meter großer Bäume wurde entlang der B8 gesetzt;  wünschen wir ihnen ein gutes Anwachsen und daß sie die Startphase in kommenden trockenen Sommern überstehen.

 

Oktober 2020                                Randbereich der Frankfurter Straße Lippedorf

Rodung des Streifens neben der Straße inkl. Fällung einiger mehr als 100 Jahre alter Eichen und Buchen

 

nur der südliche Teil des gerodeten Streifens - der nördliche ist am Anfang dieser Seite abgebildet

   auch uralte Weißdornbüsche wurden geköpft

 eine mehr als 200 Jahre alte, gesunde Eiche   |

eigentlich war als Baumpflegemaßnahme das Auslichten "L" angedacht,

  "auf Stock gesetzt"

 

Ende Oktober 2020                    Randbereich der Hindenburg-Straße / Frankfurter Straße / Lippedorf

Fällung etlicher Bäume inkl. größerer, älterer Eichen

  

Ende Dezember 2020 -

Umfangreiche Fäll- (und weniger auch -Rückschnitt-) Aktion auf dem Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen sowie in den angrenzenden Straßenabschnitten der B8 und Frankfurter Straße / Lippedorf - wiederum auch Fällungen größerer Eichen...

  

 


Fortführung der Fällaktion Lippedorf Naturschutzgebiet östlich der Frankfurter Strasse 4.1.2021

Die Fällaktion zerstört 1/4 des kleinen Naturschutzwaldes in diesem kleinen Naturschutzareal, hier lebende Vögel, Kröten, Füchse werden stark verstört, die Überlebensfähigkeit des durch die Frankfurter Strasse vom NSG Lippeaue getrennten Areals ist dadurch gefährdet.

Gefällt wurden hier die für die Lippe- und Rheinauenwälder so typischen (Schwarz-)Pappeln [→ Info Kreis Wesel: https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/ ]

Eine vergleichbare illegale Fällaktion von 15 alten Pappeln im Landschaftsschutzgebiet Weseler Aue in Sichtweite der unteren Naturschutzbehörde am Kreishaus von NABU angezeigt: siehe Info NATURSPIEGEL 3/2021: https://nabu-krefeld-viersen.de/fileadmin/user_upload/PDF/Naturspiegel/Naturspiegel_3_2021_web.pdf

 

   

 

 

 

von der Fällaktion am 4.1.2021 betroffene NSG Fläche (Abruf Website http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk am 5.1.2021)

Website von StraßenNRW: Gehölzpflegemaßnahmen in Lippedorf - die Fällungen der Pappeln auf der Ostseite der Frankfurter Straße sind nicht aufgeführt...

https://www.nwsib-online.nrw.de

 

 

Kommentar: Was "Gehölzpflegearbeiten (flächig auf Stock setzen)" bedeutet, kann auf den Bildern vom Oktober 2020 - Randbereich der Frankfurter Straße Lippedorf - oben gesehen werden. Offenkundig betrifft das "auf Stock setzen" auch große alte Bäume...

Hinweis April 2021: Das Fällen alter gewaltiger Pappeln im Landschaftsschutzgebiet hinter dem Kreishaus veranlaßt den NABU Anzeige zu erstatten:

 

Mitte Januar 2021 - auch dieser Straßen-Randbereich der Frankfurter südlich der Huyssenstrase ist in den angemeldeten Pflegemaßnahmen nicht abgebildet...

14. Januar 2021 NEU markiert Frankfurter Straße Ostseite NSG

- auf den Maßnahmenkarten von StraßenNRW NICHT aufgeführt - die Bäume sind dort, wo die -8- auf den Karten von StraßenNRW ist (s.o.)

21. Januar 2021  Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen: weitere Markierungen von über 100 Jahre alten Robinien zur Fällung  (Baum des Jahres 2020: https://baum-des-jahres.ternum-dev.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_Robinie.pdf)

  

5.1.2023

   

Ende Februar 2021:  Frankfurter Straße - Lippedorf / Naturschutzgebiet

Waldzustandserhebung 2020: Angesichts des sich weiter verschlechternden Zustandes des Waldes mit dem schlechtesten Zustand seit Beginn der Erhebungen 1984 haben Bund und Land NRW erkannt, daß alle Anstrengungen nötig sind, um die vielfältigen Leistungen des Waldes zu bewahren. siehe Seite: Waldzustandserhebung Bund und Land NRW   Trotzdem hört das Fällen von Bäumen im Lippemündungsraum /Lippedorf nicht auf.

    

noch eine für Auenwälder so typische (Schwarz-) Pappel neu gefällt [→ Info Kreis Wesel: https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/ ]  ++++

2021 03 04  - Frankfurter Strasse Ostseite NSG... neu umgelegt

 2021 03 14 NSG östlich der Frankfurter Straße Lippedorf - Übergangsbereich zum Seitenstreifen der Frankfurter Straße

- mit schwerem Gerät Anfahren, Wurzel ausbrechen und Umlegen geht auch... die Schürfspuren an der Rinde unterhalb des roten Punktes sind gut zu sehen

    

 


 2022

Januar 2022

Lippeglacis - öffentlicher Grünstreifen neben Lippeglacis 1

Wie schon im Frühjahr 2021: Fällen von offenkundig gesunden, 150-200 Jahre alten Pappeln

 

und weitere zwei alte Pappeln im Gehölzstreifen neben Lippeglacis 37

 

 Warum haben die schnittverträglichen (→ https://www.gruenes-archiv.de/pappel-pflanzen-pflege-schneiden/) Pappeln  keinen Pflegeschnitt erhalten ??

 Frühjahrstürme 2022 fordern auch im Lippemündungsraum Opfer

    

 

 Verluste und Schädigung durch Dürre und Hitze im Sommer 2022

              

    

 November 2022 - Am 2. Tag der Weltklimakonferenz COP27 in Scharm el Scheich

„Wir sind auf dem Highway zur Klimahölle – mit dem Fuß auf dem Gaspedal“,

sagte Guterres in einer Rede vor Dutzenden Staats- und Regierungschefs in Scharm el Scheich.

„Wir kämpfen den Kampf unseres Lebens – und sind dabei zu verlieren“,

warnte er mit Blick auf von der Klima­krise ausgelöste Dürren, Überschwemmungen, Unwetter und steigende Meeresspiegel

Betriebsgelände Landesbetrieb StraßenNRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

 

 

 

 

Siehe auch : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/84-betuwe-planfeststellungsbeschluss-vom-eisenbahnbundesamt-ausgestellt

 

Weihnachten 2022 Fällen einer ca. 190 Jahre alten Eiche in Lippedorf → Beitrag Aktuelles

 


Verlust von Bäumen 2023

 

Das Jahr 2023 startet für die Bäume im Lippemündungsraum mit einer Orgie der Zerstörung

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste

die Pläne zur Überbauung der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens lassen erahnen, daß auch hier große alte Bäume geopfert werden sollen

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/96-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-flaeche-a-deltaport-hat-begonnen-dezember-2022?start=3

 Sommer 2023

Absterben zahlreicher Eichen auf dem Spickesberg / Spitzberg  (https://goo.gl/maps/oCqQziushfHBspBRA) Lippedorf

       

 

Herbst 2023 / Winter 2023-2024  weitere Fällungen / Rodungen Lagerplatz StraßenNRW- Baustelle Erweiterung der Eisenbahnbrücke

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste.html?start=1 


 2024

Zahlreiche Bäume im Hangbereich der Frankfurter Straße in Lippedorf haben die Frühjahrsextremwetter nicht überlebt...

   

 

 


 

" Die Wahrheit der Pflanzen werden wir so lange nicht verstehen, so lange wir aus der Perspektive des Tieres sprechen, das wir sind.

Wir denken, dass alles, was lebt, so leben muss, wie Tiere es tun – mit Nerven, Blutbahnen, Neuronen und Gehirn.

Aber über all das verfügen Pflanzen nicht, trotzdem werden sie von elektrischen Signalen durchquert.

Das Verhalten einer Pflanze hängt erwiesenermaßen von ihrem inneren Zustand ab. Wie kann das sein? Wie lässt sich das vorstellen?

Pflanzen habe keine Augen – und können dennoch sehen. Pflanzen haben kein Gehirn – und besitzen dennoch ein Gedächtnis.

Pflanzen haben eine Vorstellung davon, wo sie sich befinden, denn ihre Wurzeln weichen Hindernissen nicht nur aus, sondern sie tun das auf vernünftige Weise.

Müssen sie dann nicht über eine Art Selbstbewusstsein verfügen?

Pflanzen haben Intelligenz und sprechen in Dialekten, so dass eine Sonnenblume aus Europa nicht unbedingt die Signale einer aus den USA versteht.

All das ist wissenschaftlich nachgewiesen.

aus : https://www.deutschlandfunk.de/emanuele-coccia-die-wurzeln-der-welt-pflanzen-atmen-aus-was.700.de.html?dram:article_id=417807

über: Die Wurzeln der Welt: Eine Philosophie der Pflanzen. Emanuele Coccia (Autor), Elsbeth Ranke (Übersetzerin) Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG; 5. Auflage (19. Februar 2018)

 

"Durch bahnbrechende wissenschaftliche Versuche wurde inzwischen bewiesen, was Außenseiter unter den Pflanzenforschern schon vor Jahrhunderten zu behaupten wagten:

Pflanzen reagieren wie Menschen!

Sie haben Gefühle und Erinnerungsvermögen, nehmen optische und akustische Eindrücke wahr und unterscheiden zwischen Harmonie und Dissonanzen.

Die Entdeckung der Pflanzen als beseelte Lebewesen und ihrer physischen und emotionalen Beziehungen zum Menschen eröffnet atemberaubende Perspektiven für unser gesamtes Naturverständnis. "

 aus: Das geheime Leben der Pflanzen: Der Klassiker. Christopher Bird (Autor), Peter Tompkins (Autor) FISCHER E-Books; 1. Auflage (1. Februar 2018) https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/422-baeume-fuer-jeden-menschen/

 

kein Wunder, daß Menschen, die in der Nähe von Bäumen wohnen, weniger Depressionen haben!

Das hat eine neue (12 2020) Studie des Helmholtz-Zentrums Leibzig herausgefunden: nachzulesen in GEO https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/23872-rtkl-studie-mehr-baeume-weniger-depressionen-wie-sich-pflanzen-auf-unsere   | Originalveröffentlichung in Nature: Marselle, M.R., Bowler, D.E., Watzema, J. et al. Urban street tree biodiversity and antidepressant prescriptions. Sci Rep 10, 22445 (2020). https://doi.org/10.1038/s41598-020-79924-5

Im Gegensatz zu einem Spaziergang in der Stadt wirkt sich ein Spaziergang in der Natur nachweisbar beruhigend auf die Hirnaktivität aus.

Weitere Infomationen auf: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137609/Waldspaziergang-reduziert-Aktivitaet-in-der-Amygdala

 

kompensierende Maßnahmen der Initiative Schutz des Lippemündungsraums  

>> Projekte    |  >> Aktuelles

 

z.B.

> Verhinderung unnötiger Baumfällungen  durch Kommunikation und Intervention bei den zuständigen Behörden und Einrichtungen (Stadt und Kreis Wesel, StrassenNRW, Thyssengas, u.a.)

> Anregungen / Vorschläge zur Renaturierung von Flächen u.a. mit Baumersatzpflanzungen

> Schutz vorhandener Bäume z.B. durch Wässern in Trockenphasen, Entfernen von Belastungen durch übermäßige Insektenansammlungen (z.B. Nester der Eichenprozessionsspinner), Pflegeschnitte

> Neu-Pflanzungen von Bäumen in den Gärten der Bürger*Innen von Lippedorf

 

→ NABU Thema - Wald https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/waelder/index.html?ref=nav

→ Wälder in Deutschland / greenpeace node : https://www.greenpeace.de/biodiversitaet/waelder/waelder-deutschland

→ Erfassung von Waldschäden / Waldreport: https://waldreport.de/