Skip to main content

Seite 2 von 3: Verkehr und Logistik

...

1749 Rad- und Fußverkehr

1750

1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-

1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung

1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden

1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur

1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,

1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden

1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende

1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf

1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.

1760

1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst

1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu

1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen

1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan

1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und

1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,

1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch

1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für

1769 den Radverkehr ertüchtigen.

1770

1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die

1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei

1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine

1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.

1775

1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir

1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“

1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen. Die personellen Ressourcen zur

1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein

1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.

1781

1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler

1783 Radwegenetze und erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,

1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau

1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die

1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und

1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von

1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung

1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir

1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.38

1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur

1792 vermittelt werden.

1793

1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der

1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten

1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.

1797

1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und

1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm

1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen

1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und

1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir

1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege

1804 vermeiden.

1805

1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns

1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir

1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.

1809

1810 Straßenverkehr

1811

1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die

1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf

1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und

1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.

1816

1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die

1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ort bedeutet saubere

1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und

1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr

1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.

1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,

1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer

1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort

1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den

1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und

1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu

1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser

1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin

1830 keine neuen Planungen aufgenommen.

1831

1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt

1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir

1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim

1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf

1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden

1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.

1838

1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)

1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass

1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute

Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.39

1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen

1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es

1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.

1845

1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen

1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die

1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die

1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und

1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-

1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen

1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-

1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern

1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf

1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.

1856

1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere

1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die

1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer

1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und

1861 Anwohnern führen.

1862

1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den

1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.

1865

1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und

1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der

1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin

1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden

1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land

1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen

1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang

1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für

1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-

1875 und Bezahlsystem einsetzen.

1876

1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten

1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.

1879

1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen

1881

1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein

1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den

1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und

1885 Wasserstraße verlagern.

1886

1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch

1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere

1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter

1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-

1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.

1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen  S.40

1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet

1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.

1895

1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und

1897 die Digitalisierung des Schienensystems, die Modernisierung von Güterbahnhöfen und

1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu

1899 bekommen. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte

1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des

1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine

1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe

1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber

1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner

1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden

1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.

1907

1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für

1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie

1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,

1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein

1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und

1913 Logistik bleibt.

1914

1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die

1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im

1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.

1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche

1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die

1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken

1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in

1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und

1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen

1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die

1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und

1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.

1927

 

Raumordnung - Landesplanung
Seite

Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Flächenverbrauch, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität