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1749 Rad- und Fußverkehr
1750
1751 Der Radverkehr hat in den letzten Jahren für die Mobilität der Menschen in Nordrhein-
1752 Westfalen enorm an Bedeutung gewonnen. Dieser Entwicklung wollen wir Rechnung
1753 tragen und die Radwegeinfrastruktur sicher und komfortabel machen. Wir werden
1754 mindestens genauso viele Mittel für den Neu- und Ausbau von Radwegen zur
1755 Verfügung stellen wie für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen. Unser Ziel ist es,
1756 den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies werden
1757 wir durch regelmäßige Evaluationen messbar machen. Das bestehende
1758 Radverkehrsgesetz werden wir evaluieren und die darin enthaltenen Maßnahmen auf
1759 ihre Wirksamkeit zur Zielerreichung überprüfen.
1760
1761 Wir wollen bis 2027 1.000 km neue Radwege bauen und so ein möglichst
1762 flächendeckendes Netz in Nordrhein-Westfalen herstellen. Mit einem zeitnah zu
1763 erstellenden Radwegelückenkataster werden wir den Bedarf an Lückenschlüssen
1764 ermitteln. Wir werden analog zum Landesstraßenbau einen Radverkehrsbedarfsplan
1765 erstellen und das jährliche Nahmobilitätsprogramm zu einem Fuß- und
1766 Radverkehrsbauprogramm weiterentwickeln. Darin beziehen wir Radschnellwege,
1767 Radwege an Landesstraßen, regionale Velorouten sowie Bürgerradwege ein. Auch
1768 Wirtschaftswege wollen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern für
1769 den Radverkehr ertüchtigen.
1770
1771 Wir werden die Mittel für den Radwegebau erhöhen. Auch den Erhalt und die
1772 Sanierung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur des Landes werden wir dabei
1773 verstärkt in den Blick nehmen, den Zustand regelmäßig überprüfen und eine
1774 ganzjährige Befahrbarkeit der Radwege so weit wie möglich sicherstellen.
1775
1776 Die bereits beschlossenen sieben Radschnellwegprojekte des Landes werden wir
1777 prioritär vorantreiben und dafür bei den Regionalniederlassungen von „Straßen.NRW“
1778 jeweils eine Stabsstelle Radverkehr schaffen. Die personellen Ressourcen zur
1779 Planung bei „Straßen.NRW“ für den Radwegebau werden wir erhöhen. Wir werden ein
1780 Konzept für zukünftige Radschnellwege erarbeiten.
1781
1782 Wir unterstützen die Kommunen bei der Planung und dem Bau kommunaler
1783 Radwegenetze und erleichtern den Abruf der Förderprogramme. Wir ermöglichen,
1784 dass mehr kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und den Bau
1785 von Radwegeinfrastruktur über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und die
1786 Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
1787 Kreise in NRW (AGFS) fortgebildet werden. Ebenso werden dort die Ausbildung von
1788 kommunalen Mobilitätsmanagerinnen und -managern und die fachliche Unterstützung
1789 der Kommunen ausgeweitet. Zur Erfüllung ihrer erweiterten Aufgaben werden wir
1790 beide Institutionen stärken. Im Rahmen der Fachkräfteausbildung bei „Straßen.NRW“
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.38
1791 sollen stärker spezifische Fertigkeiten in Bezug auf die Rad- und Fußwegeinfrastruktur
1792 vermittelt werden.
1793
1794 Wir binden den Sachverstand der fahrradaffinen Öffentlichkeit und der
1795 Fahrradverbände in die Umsetzung des Radverkehrsgesetzes und der vereinbarten
1796 Maßnahmen zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele im Radverkehr ein.
1797
1798 Wir nehmen den Fußverkehr in den Blick mit dem Ziel, komfortable, sichere und
1799 barrierefreie Wege und Straßenquerungen zu schaffen. Wir werden das Programm
1800 „Fußverkehrscheck NRW“ dafür ausweiten. Dabei werden die Kommunen
1801 systematisch für die Umsetzung von sicheren und attraktiven Fußwegen und
1802 Fußverkehrsnetzen und deren Finanzierungsmöglichkeiten beraten. Zudem wollen wir
1803 gemeinsam mit den Kommunen Angsträume beseitigen und damit Umwege
1804 vermeiden.
1805
1806 Die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr ist für uns
1807 Anspruch und handlungsleitend. Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 werden wir
1808 deshalb aktualisiert neu auflegen.
1809
1810 Straßenverkehr
1811
1812 Beim Straßenbau hat die Sanierung für uns Vorrang vor dem Neubau. Wir werden die
1813 Mittel für den Erhalt mindestens verstetigen. So investieren wir in den kommenden fünf
1814 Jahren in erheblichem Umfang vor allem in die Sanierung von Straßen und
1815 Ingenieurbauwerken, um unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen.
1816
1817 Neu- und Ausbaumaßnahmen – insbesondere Ortsumgehungen – können die
1818 Lebensqualität der Menschen verbessern. Weniger Verkehr im Ort bedeutet saubere
1819 Luft durch weniger Schadstoffe, mehr Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und
1820 Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, weniger Verkehrslärm und mehr
1821 Aufenthalts- und Lebensqualität im Ort sowie die Beseitigung von Stauschwerpunkten.
1822 Demgegenüber stehen der Schutz des Klimas, Flächenverbrauch,
1823 Landschaftszerschneidung und Kosten für Bau und Unterhalt. Im Sinne einer
1824 Abwägung der vorgenannten Punkte und um für die Menschen vor Ort
1825 Planungssicherheit zu schaffen, werden wir zu Beginn der Wahlperiode den
1826 Landesstraßenbedarfsplan nach den Kriterien verkehrlicher Bedarf, Finanzierung und
1827 Klimaschutz auf Basis des Anfang 2023 fertiggestellten Landesverkehrsmodells neu
1828 aufstellen und uns über den Fortgang laufender Projekte verständigen. Bis zu dieser
1829 Neuaufstellung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es werden bis dahin
1830 keine neuen Planungen aufgenommen.
1831
1832 „Straßen.NRW“ als verkehrsträgerübergreifender Dienstleister betreibt
1833 gleichberechtigt die Planung sowie den Bau von Straßen-, Fuß- und Radwegen. Wir
1834 streben zur Umsetzung unserer Pläne die Erhöhung der personellen Ressourcen beim
1835 Landesbetrieb für den Radwegebau und die Straßensanierung an. Dort, wo auf
1836 eigenes Personal aufgrund der Marktlage nicht zurückgegriffen werden kann, werden
1837 externe Planungsbüros in Anspruch genommen.
1838
1839 Seitens des Bundes ist die Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP)
1840 angekündigt. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist, dass
1841 auch bei der Umsetzung der Bundesstraßen- und Bundesautobahnprojekte eine gute
Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.39
1842 Abwägung zwischen verkehrlichem Bedarf, Finanzierung und Klimaschutz getroffen
1843 wird. Bis zu dieser Novellierung werden die laufenden Projekte weiterbearbeitet. Es
1844 werden bis dahin keine neuen Planungen aufgenommen.
1845
1846 Wir werden auf einen Austausch mit dem Bund und der „Autobahn GmbH“ über einen
1847 bedarfsgerechten Plan zur Bereitstellung zusätzlicher Lkw-Stellplätze drängen, um die
1848 Arbeitsbedingungen für Fernfahrerinnen und Fernfahrer zu verbessern und die
1849 Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dafür sollte die Zahl der Lkw-Parkplätze erhöht und
1850 ihre Auslastung entlang der Bundesfernstraßen mit einem mehrsprachigen App-
1851 gestützten Parkleitsystem unter Einbezug zur Verfügung gestellter privater Flächen
1852 koordiniert werden. Auch innovative Ansätze, wie der Aufbau eines Speditions-
1853 Clusters, das an autobahnnahen Standorten anderen Fernfahrerinnen und -fahrern
1854 Parkplätze zur Verfügung stellt, sind dabei für uns denkbar, um die Situation auf
1855 überfüllten Rastplätzen abzumildern.
1856
1857 Wir setzen uns beim Bund und der „Autobahn GmbH“ dafür ein, eine stärkere
1858 Lärmsanierung an den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen umzusetzen und die
1859 verfügbaren Mittel für die Realisierung von Maßnahmen einzusetzen, die zu einer
1860 konkreten Verbesserung der Lärmbelastung bei betroffenen Anwohnerinnen und
1861 Anwohnern führen.
1862
1863 Die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden wir auch dort vorrangig für den
1864 Erhalt der Infrastruktur und in die Ausbauqualität des Fuß- und Radverkehrs einsetzen.
1865
1866 Die Förderung von 9.800 öffentlich zugänglichen und 64.000 privaten und
1867 betrieblichen E-Ladestationen seit 2017 hat uns in die Spitzengruppe der
1868 Bundesländer mit den meisten E-Ladestationen gebracht und muss zugleich weiterhin
1869 Ansporn sein. Den Ausbau von und die Investitionen in E-Lademöglichkeiten werden
1870 wir weiterhin kontinuierlich erhöhen und mit passenden Angeboten für Stadt und Land
1871 versehen. Wir setzen uns beim Bund für verlässliche Rahmenbedingungen für einen
1872 zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur ein. Dazu gehört auch, dass der Bedienvorgang
1873 an Ladepunkten möglichst einfach ist. Daher werden wir uns beim Bund weiterhin für
1874 verlässliche Informationen zur Verfügbarkeit und einheitliche Standards beim Lade-
1875 und Bezahlsystem einsetzen.
1876
1877 Für einen klimafreundlichen Ressourceneinsatz soll unter den verwendeten
1878 Baustoffen im Straßenbau der Anteil der Recycling-Baustoffe stetig wachsen.
1879
1880 Logistik, Güterverkehr, Häfen
1881
1882 Der erfolgreiche Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen benötigt ein
1883 belastbares und flexibles Logistiknetz. Um Klima und Umwelt zu schützen und den
1884 Straßenverkehr zu entlasten, werden wir mehr Güterverkehr auf Schiene und
1885 Wasserstraße verlagern.
1886
1887 Dazu werden wir die Anbindung von Unternehmen mit eigenen Gleisanschlüssen auch
1888 über die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken durch eine noch stärkere
1889 Förderung sogenannter Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) weiter
1890 verbessern. So schließen wir „die letzte Meile“ zwischen vielen Gewerbe-, Industrie-
1891 und Logistikstandorten und dem Streckennetz der Deutschen Bahn.
1892Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen S.40
1893 Wir wollen zudem sicherstellen, dass für jedes neue Industrie- oder Gewerbegebiet
1894 die Möglichkeit einer Anbindung an das Schienennetz verbindlich geprüft wird.
1895
1896 Gemeinsam mit der Deutschen Bahn treiben wir den Ausbau, die Elektrifizierung und
1897 die Digitalisierung des Schienensystems, die Modernisierung von Güterbahnhöfen und
1898 den Bau von Güterumschlagplätzen voran, um mehr Güterzüge auf die Strecken zu
1899 bekommen. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier nicht mehr gebrauchte
1900 Werksbahnen müssen vom Bund übernommen und zur Entlastung des
1901 Eisenbahnverkehrs auf der Rheinschiene genutzt werden. Wir werden eine
1902 Güterverkehrsumfahrung des Knotens Köln über das bestehende – und nach Aufgabe
1903 der Tagebaue nicht mehr benötigte – RWE-Netz realisieren. Wir setzen uns gegenüber
1904 dem Bund für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Mittel für den in seiner
1905 Zuständigkeit liegenden Schienengüterverkehr ein. Bei der Deutschen Bahn werden
1906 wir uns dafür einsetzen, dass die Netznutzung finanziell attraktiv bleibt.
1907
1908 Wir investieren weiter in Forschung und Entwicklung. Eine besondere Priorität hat für
1909 uns die technologieoffene Forschung und Entwicklung von alternativen Antrieben, wie
1910 Elektroantrieb, Brennstoffzelle und synthetische Kraftstoffe wie E-Fuels für Flugzeuge,
1911 Schiffe und Nutzfahrzeuge. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft ein
1912 wichtiger Forschungsstandort für Technologien für Klimaneutralität in Mobilität und
1913 Logistik bleibt.
1914
1915 Um mehr Güter auf der Wasserstraße transportieren zu können, wollen wir die
1916 notwendige Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen stärken. Dazu müssen vor allem im
1917 Kanalnetz des Bundes Schleusenanlagen saniert und Brücken angehoben werden.
1918 Dazu setzen wir auf die konsequente Umsetzung und kontinuierliche
1919 Weiterentwicklung des „Aktionsplans Westdeutsches Kanalnetz“. Wir werden die
1920 Kompetenz von „Straßen.NRW“ nutzen, um für den Bund die Anhebung der Brücken
1921 zu planen und umzusetzen. Außerdem investieren wir in diesem Bereich weiter in
1922 Forschung und Entwicklung, wie etwa von autonom fahrenden Binnenschiffen und
1923 Automatisierung zur effizienteren Nutzung der Hafeninfrastruktur. Wir wollen
1924 gemeinsam mit der Binnenschifffahrt und der Wissenschaft Ansätze entwickeln, die
1925 Schiffbarkeit bei sich verändernden klimatischen Bedingungen und
1926 Umwelteinwirkungen weiter zu sichern.
1927
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