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Seite 2 von 4: Bebauungsplan 233 Rhein-Lippe-Hafen-Nord / MA6 Regelungen zur Beleuchtung für lichtempfindliche Fledermausarten

→ aus " Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“  Hansestadt Wesel  - Artenschutzprüfung –

Artenschutz-Prüfung-Rhein-Lippe-Hafen -Nord //  S38ff 4.1.1 Fledermäuse / Karte 1: Planungsrelevante Fledermausarten / S99 

MA6 Regelungen zur Beleuchtung für lichtempfindliche Fledermausarten 

Es sind LED-Leuchtmittel mit einem für Insekten wirkungsarmen Lichtstromspektrum zu verwenden (LED 3000 K). Die Leuchten müssen der Mindestschutzart IP 43 entsprechen. Es sind vollständig abgeschlossene Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu einzusetzen. 

Es sind Gehäuse zu verwenden, deren Oberflächen sich nicht mehr als maximal 60 °C erhitzen. 

Die Lichtpunkthöhe der Scheinwerfer ist unter Beachtung der Anforderungen an das Beleuchtungsniveau so gering wie möglich zu halten. Mehrere niedrige Lichtquellen sind zu bevorzugen. 

Die Lichtausstrahlung sollte nur in den unteren Halbraum erfolgen. Ein Ausstrahlwinkel von kleiner 70° zur Vertikalen ist einzuhalten. Hierzu können Leuchten mit horizontal abstrahlender, asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden.

Auf Anstrahlungen (z.B. von Gebäudefassaden) ist soweit wie möglich zu verzichten. 

ein nachhaltiges Vorzeigeprojekt mit dem Ziel des der BREEAM-Zertifizierung

der neue Standard für Wesel ?

Die Betriebszeiten der Beleuchtungsanlagen sind auf die im Sinne des Arbeitsschutzes erforderliche Dauer zu beschränken. Hierzu können Tageslichtsensoren zum Einsatz kommen. So sind während der Nachtzeiten nur die Bereiche auszuleuchten, in denen Tätigkeiten stattfinden. Gegebenenfalls kann hier eine „Notbeleuchtung“ zum Einsatz kommen. Für die verschiedenen Bereiche innerhalb des Hafens ist der Arbeitsschutz zu berücksichtigen, sowie auch die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen, wie Verkehrstrassen, Parkplätze, Lager- und Rangierflächen, allgemeiner Objektschutz, Pforte etc. 

Die Maßnahme dient den Vorkommen der Fledermausarten: 

• Fransenfledermaus, 
• Große Bartfledermaus, 
• Großes Mausohr, 
• Kleine Bartfledermaus, 
• Teichfledermaus, 
• Wasserfledermaus. 

Prognosesicherheit: hoch, da die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist (vgl. HELD, HÖLKER, JESSEL 2013). 

Die Maßnahme dient der Vermeidung einer Entwertung bzw. eines Verlustes von Jagdhabitaten, einer Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Arten und einer Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten, sodass Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht zutreffen

Quelle: https://docplayer.org/storage/87/95066540/1684261466/u5yPXGXczwSobYgNxWtG_A/95066540.pdf

und Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“ Hansestadt Wesel - Artenschutzprüfung –

https://docplayer.org/95066540-Bebauungsplan-nr-233-rhein-lippe-hafen-nord-artenschutzpruefung.html 

... u.a. " S.41 Die Gattung Myotis reagiert empfindlich auf Lichtimmissionen (s. BRINKMANN et al. 2012, LÜTTMANN 2009, ALDER 1993, BACH 2001/2006) und zeigt ein Meideverhalten gegenüber beleuchteten Bereichen. ...  Durch die Beleuchtung der Anlagen und Gebäude im Plangebiet könnte eine Entwertung bzw. ein Verlust von Jagdhabitaten, eine Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Art und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten eintreten. Fazit: Bauzeitliche Störungen, baubedingte Individuenverluste in potenziellen Tagesquartieren und Störungen durch betriebsbedingte Lichtimmissionen sind zu erwarten. Das Zutreffen von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszuschließen.

"S.60 Nachtigall : Die Art ist nach GARNIEL & MIERWALD (2010) schwach lärmempfindlich.
Da der Hafen- und Gewerbebetrieb ausschließlich abgeschirmt hinter den  bepflanzten MSPE-Flächen und im Bereich des vorhanden Rhein-Lippe-Hafens stattfinden wird,
Kommentar: Der Verkehr und die Lichtemmissionen des Rhenus-Logistik-Gebäudes finden überwiegend auf der dem Naturschutzgebiet und nicht dem Hafenbecken zugewandten Seite des Hafens statt - siehe Bilder in diesem Artikel
sind die übrigen Störeffekte des Verkehrs (z.B. flackerndes Scheinwerferlicht von Fahrzeugen, Anwesenheit von Menschen mit Hunden), die in der Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ berücksichtigt werden, im konkreten Fall nicht relevant. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvogelpaare der Nachtigall an den bekannten Brutplätzen sind daher nicht zu erwarten."
 
aus dem Journal der LIST Gruppe zum Thema Klimaresilienz und Biodiversität
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Belastungen, Lippemündungsraum, Vögel, Artensterben, Lichtverschmutzung