neue Gefährdung von Fledermäusen, Vögeln und Insekten im Naturschutzgebiet der Lippemündungsregion 5 2023
durch nächtliche Lichtverschmutzung
→ mehr Licht ! Rhein-Lippe-Hafen Januar 2024
das "green gate to europe"
das "nachhaltige Vorzeige-Projekt"
"Unsere Lagerstandorte werden immer umweltfreundlicher. Unsere Erschließungen lassen die umgebende Landschaft weitgehend unberührt"
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die direkte Nähe und Beeinflussung des Naturschutzgebietes ...
aus dem
ZUKUNFTSVERTRAG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN
Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7 | S.30/31
Naturschutz
Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf die Kooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.
Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen. Dazu werden wir die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte umsetzen.
Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegen Lichtverschmutzung.
24. Juni 2023 - 03:00:00 Uhr
Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung
Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –V-5 8800.4.11 – und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.1 – 850 v. 11.12.2014
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Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Insekten und Vögel - und Vorschläge zu deren Minderung
Viele Tiere haben sich im Laufe der Evolution an den Tag-Nacht-Wechsel angepasst. So gibt es tagaktive und nachtaktive Tiere, die ihr Verhalten der jeweiligen Umgebungsleuchtdichte anpassen. Durch die ständig ansteigende Zahl von künstlichen Lichtquellen ist in den letzten Jahrzehnten für viele Tierarten eine gravierende Änderung ihrer jeweiligen Umwelt eingetreten.
1 Insekten
Eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten wird von künstlichen Lichtquellen aller Art angelockt, verlassen ihren eigentlichen Lebensraum und sind an der Erfüllung ihrer ökologischen "Aufgaben" wie Nahrungs- oder Partnersuche gehindert. Für viele der Insekten sind die Lichtquellen direkt (Verbrennen) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) Todesfallen. Die große Zahl der Individuenverluste kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in der Umgebung der Lichtquelle führen. Dies wiederum hat dann weitgehende Auswirkungen auf die Artenvielfalt (zum Beispiel Nahrungsketten, Blütenbestäubung).
Optische Strahlung wird von Insekten spektral anders bewertet als vom Menschen. Hinsichtlich der Wirkung künstlichen Lichts auf nachtaktive Insekten ist nachgewiesen, dass die Anlockwirkung von Lichtquellen mit hohen Anteilen im kurzwelligen blauen und ultravioletten Spektralbereich (zum Beispiel von Quecksilberdampflampen) sehr viel größer ist als von Lampen, deren Strahlung weit überwiegend im langwelligen Bereich liegt (Natriumdampf-lampen). So lockt eine Quecksilberdampf-Hochdrucklampe circa 13-mal so viele Falter an wie eine für den Menschen gleich helle Natriumdampf-Hochdrucklampe. Als bisher unschädlichstes Licht hat sich das monochrome gelbliche Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampen erwiesen. Sehr erfolgversprechend verlief auch ein Test, bei dem neue LED-Lampen beteiligt waren, warm- und neutralweißes LED-Licht lockte danach vergleichsweise wenige Insekten an. Erst wenn die Lichtquelle einen bestimmten Helligkeitswert übersteigt, wird das Verhalten maßgebend gestört.
Für die Anlockwirkung einer Lichtquelle sind neben der spektralen Lichtverteilung vor allem die Leuchtdichte, der Kontrast zur Umgebung, der Abstrahlwinkel und die Leuchtpunkthöhe wichtig. So lockt eine schräg nach oben abstrahlende Leuchte circa 1,5-mal so viele Insekten an wie eine nur nach unten abstrahlende Leuchte. Bei doppelter Leuchtenhöhe wird circa die 1,5 bis 2-fache Insektenmenge angezogen.
1.1 Maßnahmen zum Schutz von Insekten
Um unerwünschte Wirkungen auf Insekten zu vermeiden oder zu minimieren, sind – mit unterschiedlicher Wirksamkeit - die folgenden Maßnahmen geeignet:
1.1.1 Vermeidung heller, weitreichender künstlicher Lichtquellen in der freien Landschaft
Ortsfeste Lichtquellen in der freien Natur sind, wo immer möglich, zu vermeiden. Ihre Wirkung reicht umso weiter, je größer die Lichtpunkthöhe und je größer die Leuchtdichte beziehungsweise die Lichtstärke in Richtung oberer Halbraum und etwa horizontal sind. Sind sie unvermeidlich, dann müssen die Lichtquellen so niedrig wie möglich angebracht werden. Eine größere Lichtpunktzahl geringer Höhe und Leistung ist gegenüber wenigen Lichtpunkten großer Höhe und Leistung vorzuziehen. Dies gilt auch für alle Übergangsbereiche von dichter Bebauung in die offene Landschaft oder naturnahe Nutzung wie Garten- und Parkanlagen. Helle Gebäudewände sollten in solchen Bereichen nicht erheblich angestrahlt werden. Zusätzlich sind Maßnahmen nach 1.1.2 und 1.1.3 in größtmöglichem Umfange anzuwenden.
1.1.2 Lichtlenkung ausschließlich in die Bereiche, die künstlich beleuchtet werden müssen
In naturschutzfachlich sensiblen Bereichen (beispielsweise Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope) sind grundsätzlich nur solche Lichtquellen zu verwenden, deren Abstrahlung nach oben und in etwa horizontaler Richtung durch Abschirmung weitgehend verhindert wird. Die Abstrahlung ist möglichst auf einen Winkel kleiner als 70° zur Vertikalen zu beschränken. Müssen größere Abstrahlwinkel verwendet werden, ist eine Begrenzung der Lichtstärke zu empfehlen (Ausnahme: Anlagen zur Anstrahlung von Gebäuden und Ähnlichem).
Bei der Planung von Anlagen zur Anstrahlung von Gebäuden sind die hier vorgestellten Maßnahmen zum Schutz von Insekten anzuwenden. Zur Umsetzung dieses Schutzziels gibt es Leuchten sowohl für die Beleuchtung von Straßen, Wegen oder für ähnliche Zwecke als auch für große Flächen. Für die Beleuchtung häufig benutzter großer Flächen wie zum Beispiel Lager- oder Trainingsplätze sollten nur Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden, die oberhalb von 80° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben, zum Beispiel Strahler mit horizontaler Lichtaustrittsfläche. Leuchten, die nur in den für die Beleuchtungszwecke benötigten Richtungen abstrahlen, haben auch einen wesentlich höheren Wirkungsgrad und sind daher auf Dauer ökonomischer. Frei nach (fast) allen Richtungen abstrahlende Leuchten - wie viele sogenannte "dekorative" Leuchten - sollten in empfindlichen Bereichen nicht eingesetzt werden.
1.1.3 Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmem Spektrum
Am wenigsten beeinflusst wird das Verhalten von Nachtinsekten durch das monochromatische Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampe. Bei für den Menschen gleichem Helligkeitsniveau liegt die Wirkung auf Insekten für diese Lampen nur bei 1 % bis 2,5 % derjenigen von Quecksilberdampflampen. Im rein gelben Licht dieser Lampe ist jedoch keine Farberkennung möglich. Daher wird sie nur dort eingesetzt, wo es nicht besonders auf Farbwahrnehmung ankommt. Derzeit wird die Natriumdampf-Niederdrucklampe vor allem im Industrie- und Gewerbebereich eingesetzt, da sie momentan die wirtschaftlichste Lösung darstellt und bei feuchter Luft und Nebel das beste Kontrastsehen ermöglicht.
Die Natriumdampf-Hochdrucklampen dagegen haben für den Menschen eine für die meisten Fälle befriedigende Farbwiedergabe, während die Wirkung auf Insekten erst im Bereich von 10 % bis 25 % der von Quecksilberdampflampen liegt.
Natriumdampflampen haben darüber hinaus eine höhere Lichtausbeute und Lebensdauer als Quecksilberdampflampen und sind größtenteils auch gegen diese austauschbar. In naturnahen Bereichen sollten daher künftig nur noch Natriumdampflampen eingesetzt werden, in freier Natur wenn irgend vertretbar Natriumdampf-Niederdrucklampen.
Quecksilber- und Halogen-Dampflampen locken im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln wesentlich mehr Insekten an und können daher nur für dicht bebaute Innenstädte, abseits von Wäldern, Parks, Friedhöfen und Gewässern, empfohlen werden. Sollte weißes Licht erforderlich sein, sind, nach Möglichkeit LED-Leuchten mit warm- und neutralweißer Lichtfarbe zu verwenden, um den Insektenanflug zu vermindern.
1.1.4 Verwendung von vollständig geschlossenen staubdichten Leuchten
Dadurch lässt sich vermeiden, dass die Insekten in die Leuchte gelangen und dort an der heißen Lampe verbrennen oder eingesperrt verhungern.
1.1.5 Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit
Anlagen für künstliche Beleuchtung sollten nur solange wie notwendig betrieben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Anstrahlung von Gebäuden, wo eine Begrenzung der Lichtabstrahlung in den unteren Halbraum nicht möglich und daher eine erhebliche Fernwirkung der Lichtquellen unvermeidlich ist. Diese sollten in den späteren Nachtstunden, während deren die gewünschte Wirksamkeit wegen des fehlenden Publikums ohnedies gering ist, abgeschaltet werden. Dies gilt auch für Beleuchtungsanlagen für Werbezwecke.
Für Beleuchtungsanlagen, die während der ganzen Nacht in Betrieb sein müssen, ist zu prüfen, ob für die späteren Nachtstunden eine Reduzierung des Niveaus möglich ist.
2 Vögel
Auch Vögel sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen. Sowohl für den Lebensrhythmus als auch für die Orientierung spielen Lichtquellen für Vögel eine große Rolle. Starke künstliche Lichtquellen (Leuchttürme, Fabrikanlagen, Hochhäuser und Skybeamer) können zum Orientierungsverlust und sogar zum massenhaften Tod nachts ziehender Vögel führen. Insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit ziehen nächtliche Lichtquellen Vögel an. Dabei kommt es häufig zu Kollisionen mit der Lichtquelle oder dem sie tragenden Bauwerk. Die Irritationen ziehender Vögel zeigen sich auch an Reaktionen wie Umherirren im Lichtkegel, Änderung der Flugrichtung und Verlangsamung der Fluggeschwindigkeit.
2.1 Maßnahmen zum Schutz von Vögeln
Die im vorhergehenden Abschnitt zum Schutz von Insekten in 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.5 genannten Maßnahmen sind auch geeignet, um mögliche ungünstige Einflüsse künstlicher Beleuchtung auf Vögel zu vermeiden oder zu minimieren. Außerdem:
Vermeidung der Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen
Schwache Beleuchtung von Strukturen (zum Beispiel an Leucht- oder Funktürmen), damit diese zur Vermeidung von Kollisionen für Vögel sichtbar werden.
Vermeidung der Beleuchtung von Hochhäusern sowie von Gebäuden mit Glasfronten Abschaltung von Skybeamern zu Zeiten des Vogelzuges (15. Februar bis 31. Mai und 1. August bis 30. November)
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 1 vom 9.1.2015 Seite 1 bis 42
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=22527
Das Licht der (grünen/roten) Ampeln an den Toren wird in der Nacht immer intensiver / deutlicher
weitere Informationen zum Thema:
→ https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/lichtverschmutzung
→ http://www.verlustdernacht.de/startseite.html | https://www.darksky.org/ - https://www.darksky.org/our-work/lighting/
→ https://blogs.nabu.de/mir-ist-ein-licht-aufgegangen/
Fledermäuse und Licht: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen in Beleuchtungsprojekten
"Das Tempo, mit dem die Lichtverschmutzung zunimmt, ist größer als das globale Bevölkerungswachstum und die wirtschaftliche Entwicklung. Achtzig Prozent der Weltbevölkerung ist derzeit lichtverschmutzten Himmeln ausgesetzt, die Milchstraße ist für mehr als ein Drittel der Menschheit nicht mehr sichtbar.
Während die Umgebungsbedingungen in der Nacht sich dramatisch und schnell verändern, werden zirkadiane Rhythmen, Verhalten und Ökologie von Pflanzen und Tiere unmittelbar beeinflusst. Gleichzeitig werden die Auswirkungen künstlicher Beleuchtung, verschiedener Beleuchtungsschemata und Spektren auf die Biodiversität, einschließlich Fledermäuse, derzeit nur unzureichend verstanden, wohingegen Entscheidungsträger und andere an Beleuchtungsprojekten beteiligte Parteien nur eine vage Vorstellung von erforderlichen Minderungs- und Kompensationsaktivitäten haben.
Obwohl die Fledermäuse fast ausschließlich nachtaktiv sind und extrem empfindlich auf die vielfältigen Auswirkungen der Lichtverschmutzung reagieren, werden ihre negativen Auswirkungen auf Fledermäuse neben den notwendigen Maßnahmen zum Schutz der unfragmentierten nächtlichen Landschaften dieser Tiere bei Folgeabschätzung, Planung und Umsetzung häufig außer Acht gelassen.
In diesem Band werden verfügbare Nachweise für die Wirkung von Kunstlicht in der Nacht auf die europäischen Fledermäuse zusammengestellt. Auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands werden Lösungen vorgeschlagen, um mögliche nachteilige Auswirkungen von Beleuchtungsprojekten auf Fledermäuse und ihre funktionalen Lebensräume zu vermeiden, abzuschwächen und zu kompensieren. Wir haben auch Forschungsschwerpunkte für zukünftige Studien skizziert, die für ein tieferes Verständnis des Problems und die Bewertung der Effizienz der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmenerforderlich sind.
Es ist jedoch wichtig, den Erfolgsgrad der in diesem Dokument beschriebenen Minderungsstrategien zu messen und zu bestimmen, ob sie für Fledermäuse lokale und landschaftliche Vorteile bieten. Weiterhin ist es wichtig zu untersuchen, wie diese Maßnahmen verbessert werden können. Quantitative Bewertungen der Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen, die für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Strategien für die Zukunft von entscheidender Bedeutung sind, können nur erreicht werden, wenn strukturierte Daten von mehreren Standorten abgerufen werden."
Download: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten (PDF)
Download: Guidelines for consideration of bats in lighting projects (PDF)
→ BfN Fledermausschutz in Europa https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript573.pdf
→ https://www.spektrum.de/news/fledermaeuse-reagieren-auf-lichtverschmutzung/1634954
→ https://www.fledermausschutz.ch/beleuchtungen " Als nachtaktive Säugetiere sind Fledermäuse von Lichtverschmutzung besonders betroffen, denn die nächtliche Beleuchtung gefährdet ihre Verstecke, Flugkorridore und Jagdlebensräume. Verstecke von Fledermäuse, ihre Flugkorridore und Jagdlebensräume sollen deshalb nicht oder nur zurückhaltend beleuchtet werden."
→ Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW https://www.fledermausschutz.de/ | https://www.nabu-selfkant.de/ansprechpartner/fledermaeuse/
→ Kreis Wesel Naturschutzgebiet N 9: Lippeaue Schutzgegenstand: https://www.kreis-wesel.de/lp/digitaler_Landschaftsplan/lp_we/html/karten/f1/hot/text/N/N9.html
→ Biologische Station Wesel Projekte u.a. Neue Lippemündung / Gottes Haus für Fledermaus https://www.bskw.de/projekte.html
→ aus " Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“ Hansestadt Wesel - Artenschutzprüfung –
Artenschutz-Prüfung-Rhein-Lippe-Hafen -Nord // S38ff 4.1.1 Fledermäuse / Karte 1: Planungsrelevante Fledermausarten / S99
MA6 Regelungen zur Beleuchtung für lichtempfindliche Fledermausarten
Es sind LED-Leuchtmittel mit einem für Insekten wirkungsarmen Lichtstromspektrum zu verwenden (LED 3000 K). Die Leuchten müssen der Mindestschutzart IP 43 entsprechen. Es sind vollständig abgeschlossene Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu einzusetzen.
Es sind Gehäuse zu verwenden, deren Oberflächen sich nicht mehr als maximal 60 °C erhitzen.
Die Lichtpunkthöhe der Scheinwerfer ist unter Beachtung der Anforderungen an das Beleuchtungsniveau so gering wie möglich zu halten. Mehrere niedrige Lichtquellen sind zu bevorzugen.
Die Lichtausstrahlung sollte nur in den unteren Halbraum erfolgen. Ein Ausstrahlwinkel von kleiner 70° zur Vertikalen ist einzuhalten. Hierzu können Leuchten mit horizontal abstrahlender, asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden.
Auf Anstrahlungen (z.B. von Gebäudefassaden) ist soweit wie möglich zu verzichten.
ein nachhaltiges Vorzeigeprojekt mit dem Ziel des der BREEAM-Zertifizierung
Die Betriebszeiten der Beleuchtungsanlagen sind auf die im Sinne des Arbeitsschutzes erforderliche Dauer zu beschränken. Hierzu können Tageslichtsensoren zum Einsatz kommen. So sind während der Nachtzeiten nur die Bereiche auszuleuchten, in denen Tätigkeiten stattfinden. Gegebenenfalls kann hier eine „Notbeleuchtung“ zum Einsatz kommen. Für die verschiedenen Bereiche innerhalb des Hafens ist der Arbeitsschutz zu berücksichtigen, sowie auch die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen, wie Verkehrstrassen, Parkplätze, Lager- und Rangierflächen, allgemeiner Objektschutz, Pforte etc.
Die Maßnahme dient den Vorkommen der Fledermausarten:
• Fransenfledermaus,
• Große Bartfledermaus,
• Großes Mausohr,
• Kleine Bartfledermaus,
• Teichfledermaus,
• Wasserfledermaus.
Prognosesicherheit: hoch, da die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist (vgl. HELD, HÖLKER, JESSEL 2013).
Die Maßnahme dient der Vermeidung einer Entwertung bzw. eines Verlustes von Jagdhabitaten, einer Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Arten und einer Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten, sodass Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht zutreffen
Quelle: https://docplayer.org/storage/87/95066540/1684261466/u5yPXGXczwSobYgNxWtG_A/95066540.pdf
und Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“ Hansestadt Wesel - Artenschutzprüfung –
https://docplayer.org/95066540-Bebauungsplan-nr-233-rhein-lippe-hafen-nord-artenschutzpruefung.html
... u.a. " S.41 Die Gattung Myotis reagiert empfindlich auf Lichtimmissionen (s. BRINKMANN et al. 2012, LÜTTMANN 2009, ALDER 1993, BACH 2001/2006) und zeigt ein Meideverhalten gegenüber beleuchteten Bereichen. ... Durch die Beleuchtung der Anlagen und Gebäude im Plangebiet könnte eine Entwertung bzw. ein Verlust von Jagdhabitaten, eine Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Art und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten eintreten. Fazit: Bauzeitliche Störungen, baubedingte Individuenverluste in potenziellen Tagesquartieren und Störungen durch betriebsbedingte Lichtimmissionen sind zu erwarten. Das Zutreffen von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszuschließen.
Kommentar: Der Verkehr und die Lichtemmissionen des Rhenus-Logistik-Gebäudes finden überwiegend auf der dem Naturschutzgebiet und nicht dem Hafenbecken zugewandten Seite des Hafens statt - siehe Bilder in diesem Artikel
aus dem Journal Thema: Klimaresilienz und digitale Tools in der Immobilienbranche der LIST Gruppe
(Abruf 3.6.2023 18:30)
Ein Interview mit Dirk Rehaag. 27.3.2023
"... Vor knapp einem Monat hat Dirk Rehaag den Posten als Vorstandsvorsitzender der LIST Gruppe angetreten. In dieser neuen Rolle und als Branchenkenner beschäftigt er sich unter anderem mit der Klimaresilienz der Lösungen unserer Branche und den dafür notwendigen digitalen Tools. Und genau dazu haben wir das Gespräch mit ihm gesucht. Ausgehend von konkreten Beispielen haben wir uns auch an die größeren Fragen gewagt. Denn wir wollten wissen: Wo stehen wir als Branche und welche Meilensteine oder auch Chancen liegen vor uns?...
Über das Projekt Duisburg Nord.
In Wesel, nördlich von Duisburg, errichtet LIST Bau Nordhorn im Auftrag von Swiss Life Asset Managers eine rund 85.000 qm große Logistikhalle schlüsselfertig. Mieter der voraussichtlich Mitte 2023 fertiggestellten Halle wird Rhenus Logistics. Das Besondere: Die Immobilie wird fossilfrei betrieben. Möglich machen das ein spannendes TGA-Konzept von LIST Ingenieure und der Mut und die Offenheit aller Projektbeteiligten.
Lösungen für einen CO²-neutralen Betrieb:
- Thermische Simulation für Kühl- und Heizlasten
- Dimensionierung der Anlagen nach dem tatsächlichen Nutzer-Verhalten und nicht nach DIN (= Einsparung bis zu circa 40 Prozent)
- Geothermie
- Großflächige PV-Anlage + Speicher
- Kein Anschluss für fossile Energieträger
...
Über „LIST auf den Punkt.“
Anfang November letzten Jahres haben wir zur ersten „LIST auf den Punkt“-Veranstaltung in die Straßenkicker Base in Köln eingeladen. Das Thema da: „Holz als klimafreundlicher Baustoff – wie nachhaltig sind wir damit in Zukunft wirklich?“ Gemeinsam mit unseren Experten haben wir diese Frage kritisch, ehrlich und pragmatisch beleuchtet. Den Auftakt machten Tobias Wohlleben von der Waldakademie und Jeroen Meissner von Partner und Partner Architekten jeweils mit einem Impulsvortrag.
Anschließend folgte eine Diskussionsrunde mit weiteren Experten zu dem Thema: „Holz als Heilbringer? Zwischen Kohlenstoffsenke und Baumaterial.“
Und im Juni starten wir in Runde zwei der Veranstaltungsreihe. Dieses Mal möchten wir das Thema Biodiversität diskutieren. Denn Biodiversität ist ein Thema, das in der Immobilienwirtschaft noch viele Fragezeichen aufwirft. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird von vielen als das Schlüsselthema der Zukunft bezeichnet, und es betrifft uns alle. Zugleich wissen wir oft nur wenig über die Zusammenhänge und kaum jemand kennt den Status quo. Was können wir heute in der Praxis bereits umsetzen? Worauf sollten wir in der Projektentwicklung und Bauwirtschaft achten? Wo ist unsere Branche besonders gefordert, sich weiterzuentwickeln?
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Biodiversität.
Kommen wir zu einem Thema, das noch viel stärker in den Kinderschuhen steckt: Biodiversität. Genau diesem Thema widmet sich die nächste „LIST auf den Punkt“-Veranstaltung. Schenken wir da dem richtigen Thema die Aufmerksamkeit?
D. R.: „In Sachen Biodiversität steht die Branche definitiv noch am Anfang. Aber es gibt auch hier schon erste Lösungsansätze, die wir dringend umsetzen müssen, um Artenvielfalt zu schützen. Denn hier geht es um die Grundlage unseres Lebens. Für Bauvorhaben kommt es zuallererst darauf an zu verstehen, wie die Umgebung am Standort eigentlich ist, welche Arten vor Ort vorkommen. Die Analyse der lokalen Diversität gehört deshalb zum Spektrum der Spezialist:innen von LIST Eco, die auch ermitteln, welche Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt dieser Arten am Gebäude und im Rahmen der Außenanlagen bestehen.
Zum Beispiel können wir uns fragen: Kann hier mehr Dachbegrünung helfen? Ja, aber hier müssen wir zeitgleich auch den Flächenbedarf für die Photovoltaik berücksichtigen und somit Kompromisse eingehen. Wir brauchen also kreative Lösungen, um zum Beispiel die vertikalen Flächen der Gebäude zu nutzen. Wir müssen auch die Außenanlagen unserer Projekte aufwerten, um auf diesen Flächen und im Boden Artenvielfalt zu ermöglichen. Projekte ohne fossile Energieerzeugung schützen unsere Luft und sind somit auch im Sinne der Artenvielfalt wichtig. Auch beim Management von Ab- und Regenwasser können wir als Branche noch viel mehr tun, um den Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu schützen. Die ersten Ansätze setzen wir bereits um.
Viele unserer neuen Logistikimmobilien laufen fast komplett autark und brauchen keinen Gas-Anschluss mehr. Wir planen aktuell die ersten konkreten Biodiversitätskonzepte. Das ist der Anfang und es geht noch viel mehr.“
Rechnet sich das?
Und zum Abschluss: Funktioniert die Anpassung in puncto Klimaresilienz nur mit Idealismus oder kann sich das auch wirtschaftlich rechnen?
D. R.: „Unseren heutigen Lebensstandard verdanken wir den Innovationen und dem Fortschritt der letzten Jahrzehnte. Jetzt müssen wir den Klimawandel als Hypothek dieses Fortschritts in den Griff bekommen. Die Politik flankiert diesen Prozess durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Regulatorik und durch gezielte Förderprojekte. Jetzt ist es an uns, bisher Erprobtes infrage zu stellen, zu verbessern und neue Lösungen zu finden beziehungsweise die vielen schon vorhandenen Lösungen an realisierbarer Nachhaltigkeit direkt umzusetzen. Das heißt: Wir benötigen dafür den Mut, auszuprobieren und auszurollen.
Ich freue mich, bei meinen Kolleg:innen die Begeisterung zu erleben, das Unternehmen in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Für mich ist es nicht die Frage, ob sich das rechnet. Ich bin überzeugt, wir sind zukünftig nur dann wirtschaftlich erfolgreich, wenn wir die Möglichkeiten wirklich ausschöpfen und mit unserer Kreativität gemeinsam mit Partnern Innovationen entwickeln und marktfähig machen.“
ein weiterer Journal Artikel zum Thema https://www.list-gruppe.de/journal-eintrag/wer-klimaschutz-will-muss-biodiversitaet-sichern-ein-ueberblick/
17.5.2023
Wer Klimaschutz will, muss Biodiversität sichern – ein Überblick.
"Hört man sich aktuell in der Branche um und wirft einen Blick in die diversen Texte der EU-Taxonomie, Entwürfe zum GEG und CSRD, so ist Klimaschutz omnipräsent. Das ist gut und richtig. Denn hier gibt es sehr viel zu tun – noch ist eine Begrenzung der Erwärmung auf unter 2 Grad möglich.Schaut man sich die Folgen des Klimawandels an, so springt ein Thema sofort ins Auge: der Verlust an Biodiversität. Beide Themen sind untrennbar verbunden. Denn intakte Ökosysteme stabilisieren das Klima, ein zu schneller Wandel setzt aber viele Arten und damit ganze Ökosysteme unter Druck. Deren Fähigkeit zur CO2-Speicherung und weitere Ökosystemleistungen gehen zurück und verschärfen das Problem zusätzlich. Dabei es geht um Basisfunktionen, von der Wasser- und Luftfilterung über Bestäubungsleistungen bis zur privaten Erholung. Diese Leistungen kosten aktuell keinen Euro, sind aber elementar: 50% des globalen GDP hängen von ihnen ab. Laut World Economic Forum ist daher auch der Verlust von Biodiversität auf Platz drei der Risiken für die Weltwirtschaft, direkt nach Klimaschutz und Klimaanpassung.
Daher ist Biodiversität sowohl in der EU-Taxonomie als DNSH-Kriterium, als auch in der CSRD verankert. Es gibt zudem die EU-Biodiversitätsstrategie und die Fortschreibung auf nationaler Ebene. Für alle Akteure unserer Branche führt kein Weg mehr am Thema vorbei.
Der Haupttreiber für Biodiversitätsverlust ist – neben Schadstoffen, Änderung der Landnutzung, invasive Arten und Übernutzung von Ökosystemen – der Klimawandel. Somit ist Klimaschutz zentral. Direkt gefolgt von der Vermeidung von Flächenversiegelung. Wo trotzdem Neuentwicklung stattfindet, sollte man echte Habitate entwickeln. Dies gelingt, wenn Biodiversität ab Leistungsphase 0 integriert wird und Experten eingebunden sind, um mit Gebäude und Umfeld für heimische Arten geeignete Lebensräume zu schaffen und durch korrekte Pflege zu erhalten. Ein solches Konzept erzielt viele positive Effekte: besseres Mikroklima, Regenwassermanagement inkl. Schutz bei Starkregen, reduzierte Kühllasten durch Begrünung, geringere Abwassergebühren, Zugang zu Fördermitteln, höhere Aufenthaltsqualität, Erfüllung regulatorischer Anforderungen etc. Sehr viele Maßnahmen sind auch im Bestand möglich, am besten mit Blick auf das Quartier. Kritisch hinschauen sollte man zudem bei Materialien und deren Lieferketten ob hier Biodiversität gefährdet wird.
Das alles ist lange bekannt, belegt, berechnet und wird durch weitere Forschung ergänzt. Es ist alles da, um Advokat des Themas zu sein. Mit der Biodiversität taucht kein neues Thema auf, sondern die kausalen Ketten unserer bisher stabilen Lebensgrundlagen werden nun sichtbar, da sie auf dem Spiel stehen. Wir tun gut daran unsere Regeln, die wir über die der Natur stellen, anzupassen. Denn die Realität kümmert unsere Logiken von Wirtschaft, Gesetzgebung und weitere Theoriekonstrukte nicht, mit denen wir unsere Gesellschaft organisieren. Der Satz „Alles ist verbunden“ stimmt einfach. Auch wir sind am Ende nur große Säugetiere, die sich bis zu einem bestimmten Punkt über Technik anpassen können. Aber dies ist endlich und wenn wir angepasst sind, aber der Rest der Ökosysteme nicht, haben wir final verloren.
Klimaschutz und Biodiversität sind gemeinsam zu adressieren. Darin liegt die große Chance, die Kräfte der Natur zu unseren Gunsten zu nutzen. Wenn wir bereit sind, unsere eigenen Bedürfnisse in Priorität und Umfang zu hinterfragen, werden wir langfristig auf allen Ebenen profitieren."
und ein Beitrag vom 4.5.2023
" Vom Artensterben zum Artenschutz. – LIST auf den Punkt.
Biodiversität ist ein Thema, das in der Immobilienwirtschaft noch viele Fragezeichen aufwirft. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird von Vielen als das Schlüsselthema der Zukunft bezeichnet, und es betrifft uns alle. Zugleich wissen wir oft nur wenig über die Zusammenhänge und kaum jemand kennt den Status quo.
Was können wir heute in der Praxis schon umsetzen? Worauf sollten wir in der Projektentwicklung und Bauwirtschaft achten? Wo ist unsere Branche besonders gefordert, sich weiterzuentwickeln?
Diesen Fragen gehen wir in unserem nächsten „LIST auf den Punkt.“-Event, am 21. Juni in Köln, auf den Grund. Wir bringen Expert:innen der Immobilienbranche, Biolog:innen und Naturschützer:innen zusammen und diskutieren diese Fragen und viele weitere. Informieren Sie sich über das, was heute schon möglich ist und welche Kriterien für Sie und Ihr Business schon bald relevant sein werden.
Ein kleiner Vorgeschmack
Der Abend ist dreigeteilt. Wir starten mit den Impulsvorträgen von unseren Expert:innen und gehen dann in eine gemeinsame Diskussionsrunde. Hier können Sie alle Ihre Fragen rund um die biologische Vielfalt in der Immobilienbranche mit einbringen. Kommen Sie beim Get-Together mit unseren Speaker:innen ins Gespräch und knüpfen Sie neue Kontakte.
Impulsvorträge hören wir von: Kirsten Gulau –Geschäftsführerin STADTNATURENTWICKLUNG, Dr. Valerie Köcke – Referentin der Geschäftsführung, Zoologische Gesellschaft Frankfurt und Stefan Petzold – Referent für Siedlungsentwicklung und Stadtnatur, NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V."
auch: https://www.list-gruppe.de/list-auf-den-punkt/biodiversitaet/
→
Rhenus (Standort Wesel) & Thema Umweltschutz
aus → Rhenus news : https://www.rhenus.group/de/de/news-media/detail/co2-negativer-betrieb-am-standort-wesel-rhenus-warehousing-solutions-und-eglv-setzen-auf-gruene-partnerschaft/
"
CO2-negativer Betrieb am Standort Wesel: Rhenus Warehousing Solutions und EGLV setzen auf grüne Partnerschaft
Der neue Standort von Rhenus Warehousing Solutions in Wesel wird ab diesem Jahr neue Maßstäbe bei Energie und Umweltschutz setzen. Dafür sorgt auch die Zusammenarbeit mit Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV). Gemeinsam werden der Experte für Wasserwirtschaft, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeit sowie der weltweit tätige Spezialist für Lagerlogistik Maßnahmen rund um Flora, Fauna und Biodiversität umsetzen.
Der neue Standort von Rhenus Warehousing Solutions in Wesel wird ab diesem Jahr neue Maßstäbe bei Energie und Umweltschutz setzen.
Bild von links nach rechts: Andreas Giga, Abteilungsleiter Zukunftsinitiative/Serviceorganisation EGLV; Onur Cosgun, Key User Rhenus Warehousing Solutions; Magdalene Schaub, Projektleitung Wesel Rhenus Warehousing Solutions; Andreas Mayer, Mitglied der Geschäftsleitung Rhenus Warehousing Solutions; Henning Brands, Niederlassungsleiter Wesel (Duisburg und Willich) Rhenus Warehousing Solutions; Dmitry Bresizky, Green Building Manager Rhenus Warehousing Solutions; Dominik Schmidt, Sustainability & Energy Manager Rhenus Warehousing Solutions; Friedhelm Pothoff, Leitung Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit EGLV; Andrea Rickers, Mitarbeiterin der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit EGLV. Bildquelle: Matthias König / Rhenus Warehousing Solutions.
Am Rhein-Lippe-Hafen, direkt im Naturschutzgebiet Lippeaue, befindet sich das neue Vorzeigeprojekt von Rhenus Warehousing Solutions. Passend zur „grünen“ Lage, weiß der 86.000 Quadratmeter große Multi-User-Standort sowohl aus logistischer als auch aus nachhaltiger Sicht zu überzeugen. Denn die Anlage soll nach Fertigstellung und Übergabe CO2-negativ betrieben werden: Geplant ist eine der größten zusammenhängenden Photovoltaikanlagen Europas mit einer Leistung von 9 Megawatt im Peak. Extensive Batteriespeichersysteme lassen den Standort zudem auch nachts autark arbeiten. Eine Geothermieanlage, durch den Strom der Photovoltaikanlage betrieben, wird die Hallen mittels Erdwärme klimatisieren. Darüber hinaus wird die Fassade teils mit Holz verkleidet und teils begrünt, um Kohlenstoffdioxid zu binden. Der CO2-Fußabdruck des Standorts wird künftig mittels Software gemessen, die zusätzlich Maßnahmen für eine kontinuierliche Optimierung wie alternative Materialien für Kundenprojekte vorschlägt. Elektroladesäulen für Pkw und Fahrräder, XXL-Insektenhotels und Vogelhäuser für einheimische Vogelarten runden die nachhaltigen Features der Niederlassung ab.
Die Nachhaltigkeit vor Ort ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Rhenus ausschließlich neue Lagerstandorte baut, die den „BREEAM* Excellent“-Standard erfüllen oder übertreffen. „Mit dem Standort Wesel setzen wir einen neuen Standard in Sachen Nachhaltigkeit“, sagt Dominik Schmidt, Sustainability & Energy Manager bei Rhenus Warehousing Solutions. „Umso wichtiger sind für uns EGLV als erfahrener Partner. Von dem Know-how und den Kontakten können wir in Zukunft nur profitieren.“ Rhenus Warehousing Solutions lässt unter anderem sämtliche Nachhaltigkeits- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen von EGLV prüfen. Auch örtliche Planungen für eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und Fassadenbegrünungen sollen gemeinsam entwickelt werden. Friedhelm Pothoff, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit bei EGLV, sagt: „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung können nur gemeinsam gelingen und wenn jeder einen Teil der Verantwortung übernimmt. Daher freuen wir uns, mit Rhenus Warehousing Solutions einen engagierten Partner unterstützen zu können, der einen wirtschaftlichen und zugleich nachhaltigen Logistikstandort schafft.“ In den nächsten Wochen ist ein Vor-Ort-Workshop mit allen Beteiligten geplant, um weitere Klimafolgenanpassungsmaßnahmen rund um die technische Infrastruktur und die lokale Biodiversität zu identifizieren. So ist für die Zukunft angedacht, Logistikprojekte gemeinsam für eine grünere Region zu begleiten, etwa im nahe der Lippe und der Emscher gelegenen Bönen.
*Building Research Establishment Environmental Assessment Method
24.06.2023 - 03:00:00
Über Rhenus Warehousing Solutions & Rhenus
Über Rhenus Warehousing Solutions
Rhenus zählt zu den Pionieren der Lagerlogistik und bildet mit mehr als 180 Standorten in 23 Ländern und einer Lagerfläche von 4,0 Millionen Quadratmetern ein umfassendes globales Netzwerk. Spezialisiert auf zahlreiche Industriezweige, profitieren Rhenus-Kunden von maßgeschneiderten Warehousing-Lösungen und Fulfillment-Services. An Multi-User-Standorten sowie bei Dedicated- und Inhouse-Lösungen stehen Innovation, Nachhaltigkeit und eine kontinuierliche Prozessoptimierung im Fokus.
Über Rhenus
Die Rhenus Gruppe ist einer der führenden, weltweit operierenden Logistikdienstleister mit einem Jahresumsatz von 7,0 Milliarden Euro. 37.500 Mitarbeitende engagieren sich an 970 Standorten und entwickeln innovative Lösungen entlang der gesamten Supply Chain. Ob Transport, Lagerung, Verzollung oder Mehrwertleistungen: Das Familienunternehmen bündelt seine Dienstleistungen in unterschiedlichen Geschäftsfeldern, in denen die Bedürfnisse der Kunden zu jeder Zeit im Mittelpunkt stehen.
Emschergenossenschaft und Lippeverband
Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben. Die Aufgaben der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie der Hochwasserschutz. Der 1926 gegründete Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah um. Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband rund 1.700 Beschäftigte und sind Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen (rund 782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, 546 Pumpwerke und 69 Kläranlagen). www.eglv.de"
→ https://www.eglv.de/lippe/lebendige-lippe/
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last but not least: NRZ "Der Rhein-Lippe-Hafen wächst. DeltaPort-Chef Andreas Stolte erklärt, was geplant ist und warum das Naturschutzgebiet nebenan nicht betroffen ist. "... https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/hafenausbau-in-wesel-huelskensradweg-muss-verlegt-werden-id232692187.html
Belastungen, Lippemündungsraum, Vögel, Artensterben, Lichtverschmutzung