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Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.

Bildergalerie des Lippemündungsraums

 

Ausgehend vom Gewässerufer kann man die Au in drei Zonen unterteilen: die gehölzfreie Au, die Weichholzau und die Hartholzau.

 

 

Aus: https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

 

Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.

Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.

Unverzichtbar: Unsere Auwälder - ein Beitrag der Naturwald Akademie: https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/

 

Weichholzauen

befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.

Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.

Hartholzauen

sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.

Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.

Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.

Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume

 

Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippewurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.

Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.

 

Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum

riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder

bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser

 

Sommerlich GRÜN

hier leben zahlreiche Tiere

 

 

 

 

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Flussaue

https://de.wikipedia.org/wiki/Auwald

https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartholzaue

https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/bund-auenzentrum/

https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/ 

Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen

Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen   |   Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf

Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild

Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen. 

 

Bericht zur Lage der Natur - Aktuelles 19 Mai 2020

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU

 

19.05.2020 - Bericht zur Lage der Natur

 

Alle sechs Jahre nehmen Bund und Länder eine Bewertung des Zustands der Natur in Deutschland vor. Dazu werden umfassende Berichte erstellt, die durch die Bundesregierung an die EU-Kommission zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie übermittelt werden.

 

Schulze: "Intakte Natur ist Voraussetzung für krisenfeste Gesellschaft"

 

 

"Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Generalinventur unserer biologischen Vielfalt in Deutschland zeigt ein sehr gemischtes Bild. In manchen Teilen des Landes erholt sich die Natur: Vielen Buchenwäldern geht es gut, in den Wäldern und Siedlungen gibt es wieder mehr Vögel. Auch die Renaturierung von Flüssen und Auen trägt zur Erholung der Natur bei. Vor allem in der Agrarlandschaft geht es der Natur dagegen besorgniserregend schlecht. Das gilt besonders für Schmetterlinge und andere Insektenarten, die auf blütenreiche Wiesen und Weiden angewiesen sind. Denn diese wichtigen Ökosysteme gibt es in der intensiven Landwirtschaft immer seltener. Starke Verluste sehen wir auch bei vielen Vogelarten der Agrarlandschaft wie Kiebitz und Rebhuhn."

 

"BfN (Bundesamt für Naturschutz)-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: "Artenreiche Wiesen und Weiden verzeichnen sowohl in der Fläche als auch in ihrer Artenvielfalt starke Rückgänge. Dieser Trend setzt sich seit dem ersten nationalen FFH-Bericht im Jahr 2001 ungebrochen fort. Mehr als die Hälfte aller FFH-Grünland-Lebensraumtypen befindet sich in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Der Schutz des Grünlands muss deshalb nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene verbessert werden. Wenn wir Arten und Lebensräume erfolgreich schützen und erhalten, kann die Natur ein Teil von Lösungen sein. Auch das verdeutlicht unser Bericht: Renaturierte Feuchtgebiete, intakte Moore und nachhaltig genutzte Wälder können entscheidend zu Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen."

 

Die Europäische Kommission reagiert auf die Umweltveränderungen mit der "EU-Biodiversitätsstrategie für 2030", dem sogenannten "Green Deal". Weitere Informationen finden sich unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de

 

 

>>> genau dies sind die Ziele der Initiative Schutz des Lippemündungsraums <<<

 


 

Auszüge aus dem Bericht zur Lage der Naturschutz den Lippemündungsraum betreffend:

 

S.19: " Naturschutz hat Erfolge

Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen (s. dazu die unter 3.2 angeführten Treiber), die sich in der negativen Entwicklung des Zustands vieler Lebensräume und Arten des Offenlands zeigen (siehe Abschnitt 1), können und konnten bisher durch konsequentes (Naturschutz-)Handeln lokal und regional viele Erfolge erzielt werden.

Beispielsweise wurden vielerortsMaßnahmen zur Renaturierung und Durchgängigkeit von Fließgewässerndurchgeführt. Diese führen zwar auf biogeografischer, also auf großräumiger Ebene noch nicht zu einem günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen, auf lokaler oder regionaler Ebene zeigen sich aber beachtliche Erfolge: So verfolgt beispielsweise das länderübergreifende Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“, das seit 2005 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Förderprogramm „chance.natur Bundesförderung Naturschutz“ gefördert wird, das Ziel, die Havel und ihre Auen auf einer Fließstrecke von etwa 96 Kilometern wieder naturnah zu entwickeln. Die Maßnahmen des Projektes dienen zugleich der Verwirklichung von Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete, sodass der Pflege- und Entwicklungsplan des Projektes von den beteiligten Ländern als (Teil)Managementplan zur Verwaltung von Natura 2000-Gebieten anerkannt wurde.Auch an anderen Fließgewässern wie z.B. der Lippe (Nordrhein-Westfalen),der Ahr

(Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz) oder (vor)alpinen Fließgewässern (Bayern)konnte bereits eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt und über längere Strecken wieder naturnahe Gewässerstrukturen entwickelt werden. Bei zwei Lebensraumtypen der alpinen Flüsse begründen die Maßnahmen einen sich verbessernden Trend (vgl. Steckbrief 1 LRT 3220).Fortschritte bei der

Renaturierung haben zum Beispiel auch positive Folgen für an Fließgewässern lebende, gefährdete Insektenarten, bestimmte Fischarten wie den Lachs, Vögel wie den Eisvogel oder andere Arten."

 

 

S. 21" Treiber für Veränderungen

Betrachtet man die Gründe für die oben beschriebenen insgesamt eher negativen Entwicklungen für den Schutz der Biodiversität in Deutschland, so stellt sich dieFrage nach den maßgeblichen Ursachen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen der gefährdeten Lebensräume und Arten sind nach der Analyse der Berichte:

 

> hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft (atmosphärischer Stickstoffeintrag) sowie Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Gewerbe und Haushalten,

> Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Flächen und in Wäldern, einschließlich der Aufgabe traditioneller Nutzungsformen wie z.B. Beweidung von Magerrasen oder Nieder- und Mittelwaldwirtschaft,

> Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit beim Grünland,

>Entwässerung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Grundwasserentnahme für unterschiedliche Zwecke,

> Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern,

>Einsatz von Pestiziden, vorwiegend in der Landwirtschaft, aber partiell auch in der Forstwirtschaft,

> land- und forstwirtschaftliche Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen, die zum Verlust von Kleinstrukturen in der Landschaft oder Alt- und Totholz bzw. Altbaumbeständen führen,

>Veränderung der Artenzusammensetzung durch ungelenkte Sukzession, oft im Zusammenhang mit Nutzungsaufgabe unrentabler Flächen,

> Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten,

> Ausbreitung von invasiven Arten,

> Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten einschließlich Unterhaltung notwendiger Infrastruktur,

>Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen,

>mangelnde Pflege (insbesondere nicht mehr wirtschaftlich nutzbarer) der Lebensraumtypen

sowie der Lebensräume von europäischen Vogelarten und Arten von gemeinschaftlichem Interesse; fehlendes oder unzureichendes Management in den Natura 2000-Schutzgebieten.

 

...

 

DerKlimawandelwird in den Berichten (noch) vergleichsweise weniger häufig als Beeinträchtigung genannt, zahlreiche Studien belegen aber dessen zunehmende Bedeutung (z.B. Mason et al. 2015, Nila & Hossain 2019, Radchuk et al. 2019). Auch konnten die Auswirkungen der ausgeprägten Trockenperioden der letzten beiden Jahre noch keinen Eingang in den FFH-Bericht finden, der sich im Wesentlichen auf Erhebungen aus den Jahren 2012 bis 2017 bezieht.Eine Analyse der Gefährdungsursachen für Biotoptypen hat ergeben, dass der Klimawandel in allen Hauptgruppen als Gefährdungsursache von Biotoptypen relevant ist (Heinze et al. 2019).Die wichtigsten Faktoren sind Extremereignisse, insbesondere Trockenperioden oder Überflutungen, Temperaturerhöhung, Anstieg des Meeresspiegels und Habitatveränderungen infolge der Klimaveränderungen."

 

S. 22

" Artenschwund in Agrarlandschaften: Folgen intensiver Landwirtschaft

Die intensive Landwirtschaft führt zu einer immer stärkerenHomogenisierung der Landschaft, in der inzwischen monotone artenarme Lebensräume vorherrschen.Artenreiche Grünland-Lebensräume, wie extensiv genutzte Mähwiesen,Magerrasen und Nasswiesen, verzeichnen starke Rückgänge sowohl quantitativ hinsichtlich ihrer Fläche als auch qualitativ etwa hinsichtlich des vorhandenen Arteninventars. Mehr als 55 % aller Bewertungen von FFH-Grünland-LRT sind ungünstig-schlecht, weniger als 10 % sind in einem günstigen Zustand. Zudem weisen auch die Trends der Grünland-LRT überwiegend (zu 75 %) auf weitere Verschlechterungen hin. Auch fast zwei Drittel aller Bewertungen in Grünlandlebensräumen vorkommender FFH-Arten (n=196) weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf (vgl. Steckbrief 5 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling). Auch durch dieRote Liste der BiotoptypenDeutschlands (Finck et al. 2017) wird diese Situation für alle Grünland-Lebensräume in Deutschland bestätigt:Von insgesamt 75 Grünlandbiotopen sind 83 % als gefährdet bewertet, 31 % davon sogar der Kategorie „akut von vollständiger Vernichtung bedroht“ zugeordnet.Dies betrifft nicht nur Lebensräume aufSonderstandorten (z.B. Kalk-Magerrasen), sondern genauso Grünland auf mittleren Standorten wie die artenreichen Flachland- und Berg-Mähwiesen (siehe Steckbrief 6 LRT 6510). Die Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit oder der Düngung bei den Mähwiesen, führt zum Beispiel zum Verschwinden des Blütenangebots für Insekten. Es hat auch Folgen für Vögel, die weniger Nahrung finden oder deren Nester durch häufigere Befahrung der Flächen zerstört werden können.

Die Entwicklung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume spiegelt sich auch in derRoten Liste gefährdeten Gefäßpflanzenartenwider (BfN 2018). Aktuell sind demnach 1.030 Arten (28,2 %) aller Lebensräume bestandsgefährdet. Bei fast der Hälfte der gefährdeten Arten wurden Standortveränderungen durch Nährstoffeinträge als die wesentliche Ursache ermittelt (Korneck et al. 1998).Viele vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Arten finden sich unter den typischen Arten nährstoffarmer Standorte wie der Magerrasen (sowie der Heiden und Moore, siehe unten), wie z.B. Wiesen-Kü-

chenschelle (Pulsatilla pratensis) oder Katzenpfötchen (Antennaria dioica).Neben der Nutzungsintensivierung stellt aber auch ein Brachfallen ertragsschwacher Standorte eine Gefährdung vieler Arten dar, wie z.B. des in Borstgrasrasen verbreiteten Berg-Wohlverleihs (Arnica montana, FFH-Anhang V)."

 

 

S.27

"Mehr Dynamik bei Fließgewässern, aber zugleich zunehmende Gefährdung von nährstoffarmen Stillgewässern

Unter den Still- und Fließgewässern sind insgesamt 12 FFH-Lebensraumtypen aufgeführt, derenErhaltungszustand - außer in den Alpen - in allen Fällen unzureichend oder schlechtist. Bei zwei Lebensraumtypen in der kontinentalen Region hat sich der Erhaltungszustand sogar gegenüber dem letzten Berichtszeitraum noch einmal verschlechtert; in zehn Fällen wurde zuletzt ein sich verschlechternder Gesamttrend ermittelt. In den Alpen werden immerhin sechs Gewässer-Lebensraumtypen

mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet, fünf davon sind Stillgewässer. Deren vergleichsweise guter Zustand ist hauptsächlich auf die extensivere Landwirtschaft in der alpinen Region und die damit verbundene geringere Belastung mit Nähr- und Schadstoffen zurückzuführen. Als typischer Brutvogel insbesondere naturnaher Flüsse hat der Flussuferläufer derzeit bundesweit einen geringen, aber stabilen Bestand, nachdem die Art in Deutschland im 20. Jahrhundert massive Verluste durch den Ausbau von Fließgewässern hinnehmen musste.

Bei denFließgewässernhaben intensiver Nutzungsdruck (insbes. durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr) in Verbindung mit Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Staustufenbau in der Vergangenheit zu naturfernen Gewässerstrukturen, zur stetigen Verkleinerung und Entwässerung der Auen sowie zur Erhöhung von Hochwasserabflüssen geführt. In der Schweiz wird für den Flussuferläufer die Erholungsnutzung als wichtigste Beeinträchtigung genannt (Knaus et al. 2018), auch in

Deutschland spielt sie eine bedeutende Rolle. Nach dem aktuellen Auenzustandsbericht (BMU/BfN 2009) sind an den großen Flüssen Deutschlands rundzwei Drittel der Überschwemmungsflächen verloren gegangen.

Die Fließgewässer und ihre Auen haben als natürliche lineare Verbundelemente ein großes Potenzial für einen großräumigenBiotopverbund. Maßnahmen zur Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen - z. B. Deichrückverlegungen, Reaktivierung von Altarmen und ehemaliger Flussmäander - haben eine große Bedeutung für die Hochwasservorsorge und tragen damit auch dazu bei, die Ziele des

2014 beschlossenenNationalen Hochwasserschutzprogrammszu erfüllen. Die morphologische und die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer spielt besonders für wandernde Arten eine entscheidende Rolle, die mitunter sehr weite Strecken zurücklegen, wie z. B. der Lachs (Salmo salar), der durch Wiederansiedlungsprojekte und Wiederherstellung seines Lebensraumes langsam in unsere Flüsse zurückkehrt.

Die Etablierung einesfunktionalen Biotopverbundsstellt auch eine wichtigeAnpassungsmaßnahme an den Klimawandeldar. Die Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Wanderungs- und Ausbreitungskorridoren können die Arealverschiebungen von Populationen heimischer Arten unterstützen,die in Folge sich verändernder regionaler klimatischen Bedingungen zwingend erforderlich werden.

Außerdem trägt der Biotopverbund auch dazu bei, eine klimabedingte Isolation von Populationen heimischer Arten zu kompensieren. Auch für die Anpassung an lokale Lebensraumverluste oder Veränderung der Lebensraumbedingungen kann der Biotopverbund eine wichtige Strategie darstellen.

Arten, die durch den Klimawandel ihre angestammten Lebensräume verlieren, kann durch die erhöhte „Durchlässigkeit“ der Landschaft so das Erreichen zukünftig geeigneter Lebensräume ermöglicht werden (Reich 2012). Die Funktion des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird durch den Biotopverbund unterstützt, indem der Verinselung bzw. Isolation wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten in Schutzgebieten begegnet wird, die zu einem erhöhten Aussterberisiko vieler Arten beiträgt."

 

...

S.28

"DieRenaturierung von Fließgewässern und ihren Auenmuss konsequent weiter fortgesetzt werden.

Mit demBundesprogramm „Blaues Band Deutschland“soll bis zum Jahr 2050 entlang der Bundeswasserstraßen und in ihren Auen einBiotopverbundvon nationaler Bedeutung aufgebaut werden. Ergänzend sind entsprechende Maßnahmen an kleineren Gewässern vorzusehen.Hierzu müssen die heute zumeist isolierten entweder noch vorhandenen naturnahen oder bereits wieder renaturierten Bereiche ausgedehnt und miteinander vernetzt werden sowie eine weitgehendeigendynamische Entwicklungvon Fließgewässern und Ufern gewährleistet werden.

Die Wiederherstellung derDurchgängigkeit der Fließgewässerdurch Rückbau von Wehranlagen und Neubau bzw. Ertüchtigung von Umgehungsgerinnen bei Wasserkraftanlagen ist eine entscheidendeVoraussetzung für Wiederansiedlungsprojekte wandernder Arten (z.B. Lachs), aber auch für die Vernetzung lokaler Populationen mehr oder weniger stationärer Fließgewässerarten.

Prioritär notwendige Maßnahmen zum Schutz der Stillgewässer-Lebensräume sind neben derSicherung des natürlichen Wasserhaushaltsdie Einrichtung vonweiträumigen Pufferzonenum die Gewässer, um den Nähr- und Schadstoffeintrag zu minimieren."

 

S.29-30

" Die Gründe für den schlechten Zustand derAuwälder, der Moorwälder und der Kiefernwäldersind vielfältig.Während bei den Moor- und Auwäldern in erster Linie Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse und Entwässerung die Hauptbeeinträchtigungen darstellen, sind bei den Kiefernwäldern Veränderungen der Artzusammensetzung durch die ungelenkte Sukzession auf Sekundärstandorten

bzw. mangelnde aktive Pflegemaßnahmen wie auch der Eintrag von Luftschadstoffen und -nährstoffen maßgeblich.

...

Für eine Verbesserung der Erhaltungszustände in den verschiedenen Waldlebensräumen müssen die Anstrengungen zumökologischen Waldumbau, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, erheblich intensiviert werden (BfN 2019b). Die Waldwirtschaft sollte stärker anökosystemaren Gesichtspunktenausgerichtet werden, z.B. indem der Wasserhaushalt und Wasserrückhalt verbessert wird, Waldböden besser geschützt werden, Wälder und Bäume älter werden können und Totholzanteile erhöht werden. Dabei sollte auf dieStandortsvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden. Auf die Einbringung gebietsfremder Baumarten ist insbesondere in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten generell zu verzichten (BfN 2019b), gleiches gilt für Flächen der Wald-LRT außerhalb dieser Gebiete.

Um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, muss es Ziel der Waldbewirtschaftung sein, dieAnpassungsfähigkeit und Resilienz der Wälder zu verbessern. Flächen mitungelenkter Waldentwicklungtragen zu einer Verbesserung der Erhaltungszustände z.B. der Buchenwälder bei, indem sich insbesondere die Alt- und Totholzphasen mit ihrer biologischen Vielfalt entwickeln können (Ackermann et al. 2016). Der Anteil dieser Flächen sollte entsprechend den Zielen derNationalen

Strategie zur biologischen Vielfaltbis 2020 5 % betragen (BMUB 2007). Er liegt derzeit bei 2,8 % (Stand 2019) und muss sich weiter erhöhen. Durch Nutzung der Standortvariablität heimischer Baumarten und Erhöhung der Flächen mit ungelenkter Waldentwicklung sollten zudem gerade Waldlebensräume in Schutzgebieten zu Modellräumen zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt werden.

Historische Wald-Nutzungsformenwie Nieder- und Mittelwälder sollten auf ausreichend großen Flächen fortgeführt werden, um die daran gebundenen Arten zu erhalten.Wald-Lebensräume auf Sekundärstandortensollten zugunsten der vorkommenden Baumarten gepflegt werden. Dies betrifft vor allem die Eichenwälder aber auch kleinflächig vorkommende Kiefernwälder wie z.B. die FlechtenKiefernwälder.Die Bewirtschaftung der Wälder sollte im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands erfolgen und an den jeweiligen LRT angepasst sein (Ackermann et al. 2016)."

 

 

S.31-34

" Zusammenfassung und Ausblick

Die Ergebnisse der nationalen Berichte zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie der EU verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität in Deutschland:

 

>63 % der FFH-Arten und 69 % der FFH-Lebensraumtypen weisen einen ungünstig-unzureichenden oder -schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer, der Feuchtgebiete und der Meere und Küsten.

> Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind in den letzten 12 Jahren in ihrem Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes betroffen sind.

 

Wesentliche Ursachen dieser Entwicklung sind insbesondere hohe Nährstoff- und Pestizideinträge, die Intensivierung oder Aufgabe der Flächennutzung, einschließlich der Aufgabe traditioneller Landnutzungsformen, die Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern, Entwässerung und Grundwasserentnahme,Flächenverluste und Zerschneidung durch Ausbau von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten, aber partiell auch Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten.

 

Bedeutung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und Handlungsfelder

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die strengen Regelungen des europäischen Artenschutzes haben für den Schutz der Biodiversität in Deutschland eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.

Dies hat auch der von der EU durchgeführte und im Jahr 2016 abgeschlossene„Fitness Check“gezeigt: die Richtlinien sind geeignet, die in ihnen formulierten Ziele zu erreichen, bedürfen allerdings einer konsequenteren Umsetzung (European Commission 2016). Die insgesamt rund 5.200 FFH- und Vogelschutzgebiete nehmen zusammen 15,5 % der terrestrischen und rund 45 % der marinen Fläche Deutschlands ein. Eine aktuelle Studie zurWirksamkeit des Schutzgebietsnetzes Natura 2000zeigt,

dass in den Gebieten auch zahlreiche andere gefährdete Biotoptypen und Arten, die nicht in den Anhängen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, viel häufiger vorkommen als außerhalb (Ackermann & Runge 2020). Sie können von Schutzmaßnahmen in den Gebieten zum großen Teil ebenfalls profitieren (sogenannter „Umbrella-Effekt“). Einige Arten benötigen aber auch spezifische Schutzmaßnahmen, deren Durchführung innerhalb bestehender Schutzgebiete meist leichter umsetzbar sind als außerhalb.

Für einen effektiven Schutz der Gebiete ist es jedoch erforderlich, dasManagement der Gebietewesentlich zu verbessern.Dies erfordert die Erstellung von geeigneten Managementplänen ebenso wie die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen. Dies bedeutet zum einen flächendeckend geeignete Strukturen zu schaffen (z.B. Natura 2000-Stationen oder Landschaftspflegeverbände), die eine professionelle Betreuung der Gebieteund die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherstellen. Sie stellen außerdem wichtigeAnsprechstellenfür Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und Eigentümerinnen und Eigentümer in den Schutzgebieten dar. Analysen der für die Umsetzung von Schutz- und Pflegemaßnahmen in Natura 2000-Gebieten sowie weiteren darüber hinaus für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu Verfügung stehenden EU-Fonds, insbesondere des ELER (Freese 2017, Horlitz et al. 2018), belegen eine eklatante Unterfinanzierung. Demgegenüber muss eine ausreichendeFinanzierung für das Schutzgebietsnetz Natura 2000sichergestellt werden, damit es nicht nur seine ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen entfalten kann, sondern auch die europäischen Vorgaben zu einem günstigen Erhaltungszustand seiner Schutzgüter erreicht werden.

Für viele Arten, insbesondere des Anhang IV FFH-Richtlinie und einige der gefährdeten Vogelarten, deren Verbreitungsschwerpunkte sich außerhalb der Natura 2000-Gebiete befinden, sind vor allem Maßnahmen zum Schutz und zurVerbesserung ihrer Habitate außerhalb der Schutzgebieteerforderlich. Dafür sind z.B. in ausreichendem Maße Landschaftsstrukturen wie z.B. Kleingewässer, Hecken, Raine zu erhalten und neu zu schaffen oder Grünland extensiv zu bewirtschaften oder Brachflächen in Ackerflächen bereit zu stellen.Um diese Arten in einen günstigen Zustand zu bringen werden über gezielteArtenhilfsprogrammehinaus auch breit auf landschaftlicher Ebene ansetzende Maßnahmen benötigt (BfN 2015: Artenschutzreport).

Eine Schlüsselstellung nimmt daher die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein: Für einen angemessenen Schutz der Arten und Lebensraumtypen innerhalb wie auch außerhalb von Schutzgebieten sind die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel sowie die erforderlich Co-Finanzierung entsprechender Maßnahmen und Programme auf Landesebene essentiell. Dafür ist einegrundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) in der nächsten Förderperiode Voraussetzung, außerdem müssen die hier auf nationaler Ebene bestehenden Spielräume besser ausgeschöpft werden. Die Förderung

in der GAP ebenso wie nationale Subventionen müssen konsequent dem Ziel folgen, alle Subventionen (z.B. Steuerermäßigungen) und Zahlungen nach demGrundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“auszurichten (BfN 2017a, BfN 2019a).Dabei sind insbesondere Maßnahmen stärker zu fördern, die nachweislich einehohe Wirksamkeithinsichtlich der gewünschten Leistungen für die biologische Vielfalt aufweisen (sogenannte „dunkelgrüne“ Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen),

wozu ausreichend große mehrjährige Brachflächen, extensiv genutzte Äcker, Blühflächen, extensiv genutztes Grünland und Pufferstreifen gehören. Dabei sollten auchAnreizsystemegeschaffen werden, um die Akzeptanz von entsprechenden Maßnahmen bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zu verbessern (LANA 2016).

Die Ergebnisse der Berichte zeigen, dass darüber hinaus auch auf nationaler Ebene eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik überfällig ist. Wichtige Maßnahmen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft sind u.a. eine erheblicheReduzierung der Nährstoffeinträgeund dieReduzierung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln(insbesondere in Schutzgebieten), dieFlächenausweitung des Ökolandbaussowie dieRücknahme von Entwässerungeninsbesondere auf Moorbodenstandorten. Wichtige Maßnahmen dazu sind diekonsequente Anwendung der neuen Düngeverordnungder

Bundesregierun oder das von der Bundesregierung beschlosseneAktionsprogramm Insektenschutz (BMU 2019).

Aber auch für die künftige Waldbewirtschaftung werden aktuell wichtige Weichen gestellt.Angesichts der durch Trockenheit und Waldbrände in den letzten zwei Jahren entstandenen Waldschäden ist derökologische Waldumbauweiter voranzutreiben. Statt eines massenhaften Anbaus gebietsfremder Baumarten, sollte dabei auf dieStandortvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden (BfN 2019b). Zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Wäldern sollte zudem der Anteil von Flächen mitungelenkter Waldentwicklungentsprechend den Zielen der Nationalen Strategie zur

biologischen Vielfalt (BMUB 2007) weiter erhöht werden. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 kann mit den darin enthaltenen Waldlebensräumen so wichtige Beiträge zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel leisten.

Auch über die Schutzgebiete hinaus sind über extensiv genutzte Verbundachsen die Etablierung eines funktionalenBiotopverbundsystemsu.a. durch den umfassenden und gezielten Einsatz von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen, die Aufwertung der Kultur-Landschaften durch die Schaffung von naturnahen Strukturen und die Entwicklung möglichst durchgehender Auenlebensräumen an Flüssen und Bächen erforderlich. Der Biotopverbund ist auch eine zentrale Anpassungsstrategie in Zeiten des Klimawandels. Er ermöglicht es den betroffenen Arten und Populationen auf veränderte regionale klimatische Bedingungen mit Wanderungsbewegungen und Ausbreitungsprozesse zu reagieren und so ihre Populationen zu stabilisieren.

Die Rücknahme bestehender Entwässerungen, insbesondere auf Moorstandorten unterstützt gleichzeitig die im Klimawandel so wichtige Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts.Auch Wasserstandsanhebungen und dieVerbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, etwa durch funktionsfähige und gut durchfeuchtete Auenböden dienen zur Sicherung empfindlicher Lebensräume und gleichzeitig dem Klimaschutz (u.a. durch Abfederung von Trockenperioden).

Beim sowohl für den Klima- wie auch den Biodiversitätsschutz wichtigen Ausbau Erneuerbarer Energien müssen Schutzgebiete und Schutzgüter der Naturschutzrichtlinien beachtet werden. Beim Rotmilan beispielsweise ist zwar der bundesweite Bestand über die letzten Jahre weitgehend stabil geblieben, jedoch zeichnet sich ab, dass der Ausbau der Windenergieregionale Bestandsrückgänge hervorgerufen hat (Katzenberger & Sudfeldt 2019). Eine naturverträgliche Energiewende ist möglich, aber Klimaschutz und Naturschutz können nur erfolgreich vorangetrieben werden, wenn die Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Dies macht etwa auch der Moorschutz deutlich.

FFH- und Vogelschutzrichtlinie haben ein großes Potenzial, zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt beizutragen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien auch in anderen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft, aber auch in Forstwirtschaft, Fischerei, Wasserwirtschaft oder der Entwicklung von Infrastruktur, Siedlungen und Gewerbe einestärkere Unterstützungerfährt."

 


 

Quellen:

 

BMU Pressemitteilung zum Bericht zur Lage der Natur:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-intakte-natur-ist-voraussetzung-fuer-krisenfeste-gesellschaft/

 

BMU Bericht zur Lage der Natur 2020 Übersichtsseite:

https://www.bmu.de/download/bericht-zur-lage-der-natur-2020/

 

Bericht zur Lage der Natur 2020 PDF, 2 MB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Zustand der Lebensräume (FFH-Bericht 2019) PDF, 90 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/tabelle_ffh_bericht_2019_lrt_anlage_bericht_lage_natur_bf.pdf

 

Zustand der Tier- und Pflanzenarten (FFH-Bericht 2019) PDF, 102 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/ergebnisse_ffh_bericht_2019_arten_ehz_bf.pdf

 

Bestandsgrößen und -trends der Brutvögel Deutschlands PDF, 190 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_brutvoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bestandsgrößen- und trends rastender und überwinternder Wasservögel in Deutschland PDF, 216 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_wasservoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bundesamt für Naturschutz BfN: https://www.bfn.de/

FFH Richtlinie: http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/

FFH Gebiete Info: http://www.ffh-gebiete.info/

 

 

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution- Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz– LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten(Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereichangrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel      Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigenGebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigenLebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanungeinerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich undfachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalenBedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanungsollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigenFestsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nichtbetroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung vonentsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau einesBiotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf derGrundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden,die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zurErhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw.Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieservernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondereSchutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer,Wälder,Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für dienatürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in derRegel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbeihaben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Lippemündungsraum

Naturrarität in der Kulturlandschaft

Bei Kilometer 220 mündet der längste Fluß Nordrhein-Westfalens,

die „Lippe“ in den längsten Fluß Deutschlands, den „Rhein“.

 

Quelle: Google Earth  2019 / 2022     weitere Bilder auf Geoportal Ruhr: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64292r0@EPSG:25832

Mit etwa 150ha Fläche ist die Lippe im Lippemündungsraum eine der wenigen, seltenen Flüsse Deutschlands mit Mündungsdelta und einer Auenlandschaft, die die Hochwasser von Lippe und Rhein aufnehmen kann und so die umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete Wesels schützt.

Anfang des 20. Jahrhunderts war die Lippe ein massiv beeinträchtigtes Gewässer. Es gab kaum noch natürliche Bereiche, der Großteil des Flusses war kanalisiert. Hinzu kamen immer mehr Abwässer auch aus der Industrie und dem Bergbau. Im Jahr 1926 wurde daraufhin der Lippeverband gegründet, welcher sich der Problematik annahm und erstmals Maßnahmen zur Abwasserreinigung und zum Hochwasserschutz einleitete.

→ die Folgen dieses Verbrechens an der Natur sind auch heute noch messbar:   https://legacy.kreis-wesel.de/bbK/digitale_Bodenbelastungskarte/BBK/WES_BBK_Frame.html |

In den 1980er Jahren wurden im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW die planungsrechtlichen Weichen gestellt, um 240 ha des Lippemündungsraumes nach der Gewinnung von Sand und Kies mit Bergematerial hochwassersicher zu verfüllen und anschließend als Standort für „flächenintensive Großvorhaben“ mit Hafenanschluss zu nutzen.

 

 Quelle: Lippe-Mündungsraum, südlich von Wesel, 1990 (© Luftbild, Land NRW)

In der Folge wurde seit 1993 im Südteil des Lippe-Mündungsraumes im Tagebauverfahren Sand und Kies gewonnen.

Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenricht­linie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Die Lippe ist ein sogenanntes Gewässer erster Ordnung und steht damit im Eigentum des Landes NRW. Zwischen der Mündung der Lippe in den Rhein und Lippborg führt der Lippeverband die Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung der Lippe im Auftrag des Landes durch. Mit dem „Programm Lebendige Gewässer“ werden die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Land NRW umgesetzt.

1999 wurde die Planung geändert mit dem Ziel nur noch 60 ha. am ehemaligen Ölhafen für Gewerbe und Industrie hochwassersicher zu verfüllen und die restlichen Flächen naturnah zu gestalten. Da darüber hinaus auf der Nordseite des Lippe-Flusses die Südumgehung Wesel als B 58n zur Entlastung des Stadtgebietes Wesel geplant ist, wurde beschlossen im Rahmen eines integrierten Projektes der gesamte Lippe-Mündungsraum umzugestalten. Im Rahmen des Projektes sollte nicht nur ein bedeutender Hochwasserrückhalteraum, sondern auch ein besonderer Lebensraum für Flora und Fauna am Niederrhein entstehen. Es sollten nur geeignete Bedingungen für eine eigendynamische Flussentwicklung und für die Entwicklung flussmündungsspezifischer Auenhabitate und Lebensgemeinschaften geschaffen werden. Deshalb wurde, außer einer mit Basalt befestigten Sohlgleite jeweils beim Eintritt der Lippe in den Lippe-Mündungsraum sowie an der Mündung der Lippe in den Rhein, keinerlei Ufer- bzw. Sohlenbefestigung eingebaut.

  

 Quelle: Plan zur Neugestaltung des Lippe-Mündungsraumes aus 1999 (© Hülskens, Wesel)  |  Lippemündundungsraum im Stadtentwicklungskonzept Wesel 2022

Am Unterlauf der Lippe ist seit 2009 die neue Lippe-Mündung bei Wesel mit einer ausgedehnten Aue kurz vor dem Rhein angelegt und 2014 fertig gestellt worden. Im Zuge der knapp fünfjährigen Bauzeit entstand durch Bodenabtrag beiderseits der 2,5 Kilometer langen neuen Gewässertrasse eine 142 Hektar große Flusslandschaft mit zahlreichen wechselfeuchten Flächen, die je nach Wasserstand der Lippe beziehungsweise des Rheins überschwemmt sind oder trocken fallen – bereits heute ein Eldorado für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Der Umgestaltung der Region kam entgegen, daß sich die Lippe bereits ein neues Bett durch die neben ihr geschaffenen Auskiesungsseen gesucht hatte, die durch industriellen Abbau von Kies geschaffen worden waren.

Die so geschundene Natur kehrte in den renaturierten Bereich zurück, die Vögel des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein sind hier wieder zu sehen, auch so eindrucksvolle wie der Seeadler, Kormorane, ja selbst ein Pelikan.  Seltene Fischarten wie der Lachs und die Quappe sind in der Lippe wieder zu finden. Schon im Sommer 2016 konnten in der Weseler Lippe-Aue 595 Tierarten und 425 pflanzliche Spezies bestimmt werden - über 200 Pflanzenarten, 60 Brutvogel- und 40 Wasservogelarten sowie 30 Fischarten.

Um die starke Tendenz zur Verbuschung der offenen Aueflächen entgegen zu wirken, war ein Management der Vegetationsentwicklung mittels Beweidung von Anfang an unabdingbar. Die bisherige intensive Begrasung mit Schafen und Ziegen ist suboptimal, weil diese die Vegetation nahezu flächendeckend so kurz halten, dass die Deckung für Kleinsäuger und Bodenbrüter weitgehend fehlt.

Dringend notwendig wäre eine deutliche Reduktion der Schafs- und Ziegenbeweidung und eine zusätzliche Beweidung mit großen Grasfressern, wie (gehörnte) Rinder bzw. Pferde. Große Grasfresser halten die Verbuschung auf und fressen die Bodenvegetation in unterschiedlicher Höhe ab, wodurch eine kleinflächige Mosaiklandschaft entsteht. In der Folge nimmt die Biotopvielfalt und damit die Artenvielfalt zu und bleiben die Hochwasserbergungskapazität und die Durchströmungsmöglichkeit erhalten. Darüber hinaus helfen die großen Grasfresser dabei Spaziergänger mit und ohne Hund aus den wertvollen Schutzflächen heraus zu halten.

Die Erfahrungen mit der Vernichtung von natürlichen Ressourcen aus den Jahren des 20. Jahrhunderts - auch und gerade am Beispiel der Lippe -  sollten den Menschen Wesels im 21. Jahrhundert eine Lehre sein, nicht dieselben Fehler erneut zu begehen.

Die Planungen zu gewerblicher Flächennutzung in natürlichen Flächen in direkter Angrenzung an den Lippemündungsraum und in Übergriff auf Naturschutz- und Landschaftsschutz lassen befürchten, daß die Politik die Lehren aus der Vergangenheit und die gegebenen Versprechungen für einen besseren Naturschutz vergessen haben könnte.

Weitergehende Informationen zu dieser Thematik finden sich auch auf unserer Seite https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/die-lippe

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums will die Verantwortlichen an diese Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Versprechungen erinnern.

 


 Der Lippemündungsraum in Wesel ist Teil des Naturschutzgebietes "Lippeaue" (WES-001)

 Dieses NSG wird durch das LANUV wie folgt beschrieben: Dieser im Lippemündungsraum gelegene Auenbiotopkomplex besitzt zentrale Bedeutung für den Biotopverbund als Schnittpunkt der Flussauenkorridore von Rhein und Lippe, insbesondere auch für überwinternde Wasservögel. Für Tier- und Pflanzenarten der Sandtrockenrasen und Magerweiden stellt er einen wichtigen Refugialraum und Trittstein entlang der großen Flussläufe dar.“ Der Lippemündungsraum und das angrenzende Lippedorf in Wesel sind im Landschaftsplan des Kreises Wesel als besonders schützenswerte Vorrangbereiche (M26 und M27) und als zu pflegende Biotope B42 und B43 ausgewiesen.

 

Für Vorrangbereiche gilt:

Mit erster Priorität sind dort Maßnahmen in denjenigen Bereichen umzusetzen, die bereits schutzwürdige Biotope und Lebensräume (i.d.R. FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Niederungsbereiche) umfassen oder deren Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen besonders hoch ist. Diese Bereiche entsprechen den gem. Kap. 3.2 des Landschaftsplanes des Kreises Wesel (Inkraftsetzung 27.04.2009) aufgeführten Bestandteilen des Biotopverbunds.

Im Plangebiet Wesel sind dies insbesondere folgende Maßnahmenräume:

        • Lippemündungsraum (M26)

        • Lippedorf und Oberemmelsum (M27)

Für Biotope im Betrachtungsraum gilt:

Für die zu pflegenden Biotope B42 (Lippedorf westlich der Frankfurter Straße) sowie B43 (Lippedorf westlich und östlich der Frankfurter Straße) wurde festgesetzt: Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel im Lippemündungsraum und Pflege wie Optimierung der Magerwiesen in Lippedorf. Hier sollen das Naturschutzgebiet und der Biotopverbund geschützt, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Kommentar des WWF

...Besonders wertvoll sind periodisch überschwemmte Auenwiesen, die im Winter tausenden Enten, Schwänen und Watvögeln als Rastbiotop dienen. Im Frühjahr beleben neben vielen anderen Tierarten Kampfläufer, Bekassine und Uferschnepfe mit ihren Balzflügen die feuchten Wiesen. Deren Blütenreichtum wiederum lockt zahlreiche Insektenarten an, die andernorts bereits verschwunden sind.   https://www.wwf.de/themen-projekte/fluesse-seen/lebensraeume/feuchtwiesen-feuchtwaelder

 


Quellen:

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-natur-garten/neugestaltung-der-lippemuendung-bei-wesel-abgeschlossen-tolle-luftaufnahmen_a436636

https://www.eglv.de/app/uploads/2019/02/infomaterial_neue_lippemuendung.pdf

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

 


 Weitere Informationen zu den Landschaftsplänen des Kreises Wesel finden sich auf: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/landschaftsplanung/&r3=Raum+Wesel

und auf den Seiten des

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

 

 

 

 Quelle 2024 Geoportal NRW https://www.geoportal.nrw

 

 

 

die Büdericher Insel

Die Büdericher Insel

→ jetzige Ansicht auf  GoogleMAPS

Entstand durch einen Kanalbau östlich des alten Büderich zwischen 1785 und 1787 (Siehe:https://www.zeitreise-buederich.de/28https://www.zeitreise-buederich.de/32 |   https://www.zeitreise-buederich.de/80-Interaktive-Zeitreise). Der Rhein wurde im Bereich einer starken Ost>West Schleife durch einen westlichen Abkürzungskanal begradigt. So entstand eine Insel im Rhein im Bereich der Lippemündung:

" Büdericher Kanal und Büdericher Insel

Im durch vulkanische Ereignisse ausgelösten weltweit extremen Winter von 1783 / 1784 gefroren in Mitteleuropa fast alle Gewässer. Zudem war der Winter in kurzen wärmeren Perioden sehr schneereich. Um den 23. Februar herum brachte ein plötzlicher Warmlufteinbruch begleitet von heftigen Regenfällen die enormen Schneemassen zum Schmelzen. Das Eis der Flüsse brach und staute sich auf. Das folgende Frühjahrshochwasser war eine der größten Naturkatastrophen der frühen Neuzeit in Mitteleuropa und hatte eine wahre Eisflut zur Folge.9

Zwischen Rheinberg und Büderich kam es in dieser Zeit zu sieben Deichbrüchen, Wasser drang am 28. Februar gegen Mitternacht in die Stadt ein. Pfarrer Rechtmann beschrieb die Lage wie folgt: In den Häusern stieg das Wasser fussweise empor; dabei war es sogleich zu Eis erfroren. Am nächsten Morgen: Alles war von Eis und Wasser angefüllt. Wohl wünschte man sich von den Dächern herab einander Glück zu, dass man die schauervolle Nacht überstanden habe; aber das Wasser wuchs weiter... Es stand an den höchsten Stellen in der Stadt bei 10 Fuss hoch. Es ergoss sich noch immer mit größter Gewalt über den Deich. Fürchterliche Eisberge trieben den ganzen Tag an Büderich vorbei.7

Die Leute suchten im hinteren Teil der Stadt Schutz. Trotz der dramatischen Lage ist kein Büdericher ums Leben gekommen, wohl aber etwa hundert Rinder. Gegen Abend begann das Wasser wieder zu sinken. Am Montag dem 1. März konnte man wieder trockenen Fußes durch das kath. Pfarrhaus gehen, am 10. März stand nur noch im tief gelegenen Grintenorther Viertel Wasser. Lebensmittel wurden von Wesel herübergeschafft. Als Folge waren keine einzelnen Felder mehr zu erkennen, dennoch erholte sich der Boden.10 (1787 war ein weiteres Katastrophenjahr, bedingt durch Hagelschlag.10 )

Aufgrund der bedrohlichen Lage begann man auf Veranlassung Friedrich des Großen 1785 zum Schutz der Weseler Zitadelle vor Hochwasser und Eisgang den Büdericher Kanal zu bauen. Dieser Entlastungskanal hatte zunächst eine Breite von 60 Fuß (19 m) und eine Länge von 404 Ruten. Die Arbeiten waren 1787 abgeschlossen, bevor durch neuerliche Hochwasser in den Jahren 1795 und 1799 Wasser- und Eismassen sich ihren Weg durch den Kanal brachen und dieser auf eine Breite von 194 m wuchs. Das ursprüngliche Hauptstrombett versandete nach und nach, der Kanal wurde zum Hauptstrombett. Um die Schifffahrt zu erleichtern verbreiterte man ab 1890 den Kanal, also das neue Hauptstrombett auf eine Breite von 300 m.7"

historische Karte 1901

Im Westen der (Halb-) Insel findet sich das alte Büderich, im Osten die Stadt Wesel mit der Lippe bei Lippedorf.

Nach Verschüttung und Verschluß des östlichen Rheinarms auf ihrer südöstlichen Seite wurde sie zu einer Halbinsel. Ihr jetzt südlicher Landanschluß geht in den Bereich des Rhein-Lippehafens über, dessen nördliche Grenze sie bildet. Westlich von ihr liegt im Südteil der Halbinsel das östliche Ufer des Wesel-Datteln Kanals(erbaut zwischen 1915 und 1930). Der mittlere und nördliche Abschnitt der Halbinsel grenzt im Westen an das Ostufer des Rheins. Im Osten liegt das Areal des alten Rheinarms, das jetzt das Mündungsdelta der Lippe bildet, welches im Norden der Halbinsel in den Rhein mündet.

Auf ihrer Nordhälfte befindet sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein / Außenbezirk Wesel.

Südlich des Geländes des Wasser- und Schiffsfahrtsamtes stehen auf der Büdericher Insel aktuell drei Brückenköpfe:  1. der östliche Brückenkopf der Niederrheinbrücke auf dem Westufer der Halbinsel 2.  weiter östlich ein Bückenkopf auf der Mitte der Büdericher Insel. Im Fuß dieses Brückenkopfes verläuft eine Verbindungsstraße vom 1. Brückenkopf zu einem weiteren 3. Brückenkopf auf dem östlichen Ufer der Büdericher Insel: dem westlichen Brückenkopf der (nördlichen) Lippebrücke. Die auf der Niederrheinbrücke verlaufende 4 spurige Bundesstraße 58 führt in West<>Ost-Richtung bis zur Mitte der Büdericher Insel, wo sie aktuell endet. Auf der Mitte der Insel wird sie zweispurig abgeleitet, durch einen Tunnel im 2. Brückenkopf zur  Lippebrücke und weiter zur Kreuzung mit der B8 in der Mitte der Zitadelle Wesel geführt (Schillstrasse). Aktuell wird südlich dieser Lippebrücke ein neuer großer Brückenkopf für eine weitere (südliche) Lippebrücke auf dem Ostufer der Büdericher Insel gebaut, der die B58 auf einer neuen 4 spurigen Straße zum Ostufer der Lippe bzw. des Lippemündungsraums führen soll. Hier soll der Anschluß zur neuen Südumgehung (B58) von Wesel erfolgen. 

Südlich von diesem neuen Lippe-Brückenkopf findet sich das Areal des Hundesportvereins Büdericher Insel e.V.  am Ostufer der Halbinsel bzw. dem Westufer der Lippe.

Auf der Büdericher Insel befand sich zu Napoleons Zeiten das „Fort Bonaparte“. Das Fort Bonaparte war der östliche Teil der „Citadelle Napeolen“ (auch „Fort Blücher“ genannt). Ihr westlicher Teil – „Fort Napoleon“ genannt - befand sich auf dem Westufer des Rheins im Bereich des alten Ortes Büderich. Seine Reste auf dem Westufer des Rheins südlich der Niederrhein-Brücken auffahrt sind jetzt Herberge von Fledermäusen.

Bürgerverein Büderich eV - Karte 1808

Die Reste des „Fort Bonaparte“ auf der Büdericher Insel finden sich unter den Bäumen des Wäldchens südlich der Niederrheinbrücke. Mauern, Wälle und Gräben einer großen Schießanlage sind hier unter Sträuchern und Bäumen verborgen. Zwischen dem alten Fort und der Lippemündungsaue verläuft am Rand der Aue eine Schleife des berühmten (Fahrrad-Fern-) Wanderweges, der „Römer-Lippe-Route“, die hier die Lippemündungsregion im Süden und Westen zwischen Lippedorf und Niederrheinbrücke durchquert, und  „Hülkensweg“ genannt wird.    

Die Büdericher Insel ist Teil des Naturschutzgebietes Lippemündungsraum, ein Vorrangbereich, Biotop-Verbund-Fläche von herausragender Bedeutung, sie grenzt an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

 

Quelle: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64229r0@EPSG:25832

 

Die Büdericher Insel auf Google Maps https://maps.app.goo.gl/Ec8DCYLryHHHfUP96

Luftbilder des Lippemündungsraums inkl. historischer Fotos auf https://www.rvr.ruhr/daten-digitales/geodaten/luftbilder/

 

die Gänse des Lippemündungsraums - Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

ca 200.000 arktische Gänse

überwintern jedes Jahr am Niederrhein

auch der Lippemündungsraum wird von ihnen genutzt

das behördlich ausgewiesene Gänseschongebiet umfasst auch die Lippeauen

Quelle: https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

einschließlich der Auwiesen Lippedorfs - das Schongebiet reicht hier bis an die Frankfurter Straße  -

 des Biotops Emmelsum sowie des Biotops Rhein-Lippe-Hafen Süd

Das VSG ist als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für 200.000 bis 250.000 Bläss-, Saat- und Weißwangengänse von ganz herausragendem, europaweiten Wert.

Quelle: https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Der Trend für diese nordischen Wildgansarten ist zunehmend* bzw. stabil. So überwintert ca. 20-25 % der  geschätzten westeuropäischen Winterpopulation der Blässgans im VSG Unterer Niederrhein.

* das bedeutet leider nichts Gutes, denn der Verlust von Naturflächen führt zu einer Konzentrierung der Fauna in den verbliebenen Flächen - die es umso mehr zu schützen und stärken gilt!

aus:

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5236 vom 26. März 2021
des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/13220

s.u. folgende Seite

 

Das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein ist einzigartig in Europa,

es ist das Überwinterungsgebiet für bis zu 200.000 arktische Gänse, die hier alljährlich im Zentrum eines einzigartigen Naturschauspiels stehen. Die Gänse sind lebendiger Ausdruck für die Notwendigkeit eines internationalen Biotopverbundes, der die Niederlande - ebenfalls Überwinterungsquartier - mit dem Niederrhein verbindet, aber auch die im fernen Sibirien befindlichen Brutreviere der Gänse einbezieht. Neben der herausragenden Bedeutung des Gebietes für Blässgans und Saatgans, hat das Vogelschutzgebiet mit seinen zahlreichen Gewässern einerseits für viele hier brütende Vogelarten landesweite Bedeutung (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Teichrohrsänger, Löffelente, Tüpfelsumpfhuhn), andererseits wird es neben den Gänsen von vielen weiteren Vogelarten (z.B. Rohrdommel, Bruchwasserläufer, Singschwan, Zwergschwan, Zwergsäger) als Rast- und Überwinterungsgebiet genutzt. Die kiesig, sandigen Rheinufer, aber auch der Abgrabungsseen sind ein bevorzugter Brutplatz des Flussregenpfeifers. Im Bereich des Grünlandes, vor allem dann, wenn es in Teilen der Altaue und im Umfeld von Altwässern bei relativ hohem Grundwasserstand nicht so intensiv genutzt wird, brüten Rotschenkel, Uferschnepfe, Kiebitz, Grosser Brachvogel und Wachtelkönig. Auf selten gewordenen anmoorigen und mit Weidengebüschen durchsetzten Extensivgrünlandflächen brüten Blaukehlchen und Schwarzkehlchen. Die gekammerten Landschaftsteile mit ihren ausgedehnten Kopfbaumbeständen beherbergen ein Schwerpunktvorkommen des Steinkauzes in NRW, zugleich eines der bedeutenden Vorkommen in Deutschland. Die Weichholzauenwälder und -gebüsche sind der Lebensraummittelpunkt von Pirol und Nachtigall. Zahlreiche Teilflächen werden wegen ihrer auentypischen Lebensraumausstattung auch als FFH-Gebiet in das Netz NATURA 2000 eingeknüpft.

jetzt steht hier das größte Gebäude von Wesel

 

 

Quellen und Verweise

https://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4203-401

https://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgebiete/vogelschutzgebiet-unterer-niederrhein

https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/mangelhafte-umsetzung-von-naturschutzrichtlinien-am-beispiel-des-vogelschutzgebiets-unterer-niederrhein-was-unternimmt-die-landesregierung-um-einem-weiteren-eu-vertragsverletzungsverfahren-vorzubeug/

https://gruene-fraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2021/03/Antwort-17-13443-Naturschutzrichtlinien.pdf

https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz-nrw/schutzgebiete/natura-2000/unterer-niederrhein/index.html

https://www.nabu-naturschutzstation.de/schutzgebiete/vogelschutzgebiet-unterer-niederrhein/

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterer_Niederrhein

 

 


 

Mangelhafte Umsetzung von Naturschutzrichtlinien am Beispiel des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein:

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Am 18. Februar 2021 berichteten die Medien über die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (2014/2262), da hier laut Einschätzung der Europäischen Kommission die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt werde. Dieses Verfahren steht im Kontext weiterer Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit der Umsetzung der Natura2000-Richtlinien (z. B. 2018/9300 – Schutz des Grünlandes). Der Zweck von Natura2000 ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume durch ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union (EU).

Der Handlungsdruck ist hoch, auch in Nordrhein-Westfalen: Der FFH-Bericht 2019 des Landes dokumentiert die drastische Verschlechterung zahlreicher Lebensraumtypen und Vorkommen bedrohter Zielarten in den Natura2000-Gebieten in NRW.

Das Land NRW wurde 2006 mit dem Vertragsverletzungsverfahren 2001/ 5003 – Vogelschutz-Richtlinie Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ verklagt. Hierzu konnte 2008 ein Kompromiss mit der EU-Kommission ausgehandelt werden. Die Einigung zwischen dem Land NRW und der EU-Kommission sah vor, dass das Vogelschutzgebiet mit Verordnung vom 28.4.2009 um 5.538 ha auf insgesamt 25.809 ha erweitert werden sollte. Gleichzeitig verpflichtete sich das Land NRW gegenüber der EU-Kommission zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans (MAKO) für das EU-Vogelschutzgebiet sowie zur Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Zielarten unter den Brut- und Rastvögeln innerhalb von zehn Jahren.

Dieser Maßnahmenplan wurde im Jahr 2011 vorgelegt und sollte innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden (https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/schutzgeb/vogelschutzgebiete/mako/MAKO_VSG_Unt erer_Niederrhein_Endfassung.pdf); das MKULNV erklärte ihn für behördenverbindlich. Sollten die im MAKO konkret bezifferten Maßnahmen Stand heute nicht umgesetzt sein, droht ein neues Vertragsverletzungsverfahren.

Bei unzureichender Umsetzung der Richtlinien bestehen für NRW erhebliche finanzielle Risiken. Die innerstaatliche Haftung regelt Art. 104a Abs. 6 GG zusammen mit § 1 des Gesetzes zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis (LastG). Danach sind Zahlungsverpflichtungen von derjenigen staatlichen Ebene zu tragen, in deren innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenbereich die lastbegründende Pflichtverletzung erfolgt. Die administrative Umsetzung der Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie liegt in der Zuständigkeit der Länder. Dies gilt auch für eine Bewertung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung bisher zur Umsetzung des o. g. Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein veranlasst?
  2. Wie haben sich die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvögel im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein von 2011 bis 2020 mit Blick auf die festgelegten Zielwerte entwickelt? (analog zu Tab. 5 auf Seite 36 und Tab. 8 auf Seite 69 des MAKO)?
  3. Welche der in Tabelle 12 des MAKO für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2011 mit Nutzen für welche Arten durchgeführt? (Bitte in der Antwort Einzelmaßnahmen und die dafür aufgewandten Beträge auflisten).
  4. Welche Personal- und Sachmittel sind notwendig, um die gesetzlich erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zeitnah (innerhalb von fünf Jahren) durchzuführen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der bislang ergriffenen Maßnahmen (Schutzgebietsverordnungen, freiwillige Projekte) hinsichtlich der Umkehr der dramatischen Verluste von Lebensraumtypen und Zielarten?

ANTWORT

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN    |  17. Wahlperiode     Drucksache 17/13443   21.04.2021  |    Datum des Originals: 21.04.2021/Ausgegeben: 27.04.2021

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5236 vom 26. März 2021
des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/13220

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5236 mit Schreiben vom 21. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Was hat die Landesregierung bisher zur Umsetzung des o. g. Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein veranlasst?

Die Kreise Wesel und Kleve sowie die Stadt Duisburg berichten regelmäßig zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes (MAKO) für das EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Unterer Niederrhein. Die konkrete Umsetzung des seit März 2011 vorliegenden MAKOs für dieses VSG ist von der Verfügbarkeit der betreffenden Flächen und von der Bereitschaft der Grundeigentümer und der Inhaber bestehender Rechte abhängig.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Umsetzung des MAKOs erfolgt über die EU-kofinanzierten LIFE-Projekte. Seit 2009 wurden acht LIFE-Projekte im VSG Unterer Niederrhein
abgeschlossen oder befinden sich derzeit in der Umsetzung:
• Uferschnepfen-Lebensraum Hetter 2009-2014
• Rhein-Nebenrinne Bislich-Vahnum 2010-2019
• Fluss- und Auenoptimierung Emmericher Ward 2012-2021
• Grünland für Wiesenvögel in der Düffel 2012-2023
• Orsoyer Rheinbogen 2013-2018
• Wiederherstellung des Feuchtgebietscharakters der Emmericher Ward 2018-2024
• Lebendige Röhrichte 2018-2025
• Wiesenvögel NRW 2020-2027.


Kontinuierlich werden konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen für die im Standarddatenbogen für das VSG Unterer Niederrhein aufgeführten Vogelarten von den
Kreisen Kleve und Wesel, der Stadt Duisburg und von vier Biologischen Stationen durchgeführt. Ein wichtiges Naturschutzinstrument ist der Vertragsnaturschutz, dessen
Umsetzung in Kooperation mit den Bewirtschaftern erfolgt. Folgende weitere Maßnahmen wurden bzw. werden im VSG Unterer Niederrhein regelmäßig durchgeführt (Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
• Ankauf von Flächen für den Naturschutz
• Schaffung und Etablierung von Schilfröhrichten
• Entwicklung von Auwäldern
• Gehölzschnittmaßnahmen
• Erhaltung, Wiederherstellung und Etablierung von artenreichem Grünland
• Grünlandvogelgerechte Bewirtschaftung
• Anlage von Kompensationsflächen (Ackerrandstreifen, Blühbrachen)
• Etablierung von Ruhezonen, u.a. Vereinbarung mit den Pächtern der Gewässer
• Vereinbarung „Angeln am Rhein“ mit der Rheinfischereigenossenschaft
• Steuerung der Wasserstände zur Optimierung der Flächen für Wiesenvögel
• Verbesserung der Wasserverhältnisse
• Anlage von Blänken
• Anlage von rheinnahen Kleingewässern
• Anlage von Nebenrinnen am Rhein und Uferabflachung (Synergieeffekte mit der Wasserrahmenrichtlinie)
• Teilentsiegelung und Renaturierung der NATO-Straße (Ruhigstellung des Kernbereiches im Orsoyer Rheinbogen)
• Vereinbarungen mit den Abgrabungsunternehmen hinsichtlich Maßnahmen für den Vogelschutz
• Artenschutzmaßnahmen Trauerseeschwalbe und Flussseeschwalbe
• Gelegeschutz, u.a. von Wiesenvögeln (Sperrung von Flächen, Errichtung von Schutzzäunen, Gelegemarkierung)
• Reduzierung der Prädation, Bejagung der Waschbären-Population
• Schonzeit für Wildgänse ab dem 15.10. jeden Jahres
• Fortführung der Entschädigung für Fraßschäden durch nordische Gänse
• Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung, Einsatz von Rangern.


2. Wie haben sich die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvögel im EU- Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein von 2011 bis 2020 mit Blick auf die festgelegten Zielwerte entwickelt? (analog zu Tab. 5 auf Seite 36 und Tab. 8 auf Seite 69 des MAKO)?

Für die Brutvogelarten der Feuchtwiesen ergibt sich im VSG Unterer Niederrhein folgende Bestandssituation:

Knäkente, Löffelente, Kiebitz, Uferschnepfe und Wiesenpieper zeigen im VSG Unterer Niederrhein deutliche Rückgänge,die dem überregionalen Bild entsprechen.
Die Bekassine ist als Brutvogel ausgestorben.
Der starke Rückgang des Wachtelkönigs seit 1979-83 und der Rückgang des Rotschenkels werden nur teilweise auch überregional abgebildet.
• Die starke Zunahme des Großen Brachvogels seit 1979-83 entspricht nicht dem deutschland- und europaweiten Bild.
Die Arten der Feuchtwiesen zeigen überwiegend auch im nationalen und internationalen Kontext deutliche Rückgänge(u.a. Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz).
Bei den röhrichtbrütenden Arten ergibt sich folgende Bestandssituation:
Die Abnahme von Rohrdommel, Zwergdommel, Tüpfelsumpfhuhn und Rohrweihe gegenüber 1979-83 entspricht nicht dem überregionalen Trend (Rohrdommel, Zwergdommel und Tüpfelsumpfhuhn waren am Niederrhein schon bei der Ausweisung des VSG 1983 sehr selten).
• Die schwankende Bestandssituation der Wasserralle (bei jüngsten Abnahmen) und die Zunahme des Blaukehlchens seit 1979-83 entsprechen den überregionalen Trends.

Bei den sonstigen Brutvogelarten ist folgendes festzuhalten:
Die Abnahme der Tafelente seit 1979-83 entspricht dem überregionalen Trend.
• Die Zunahmen bei Fluss- (bei Abnahme 2020) und Trauerseeschwalbe entsprechen bei ersterer dem überregionalen Bild, bei letzterer nicht der Situation in Deutschland
und Europa, wo stabile bis unbekannte Trends festgestellt werden.
Der Rückgang der Grauammer-Population entspricht dem Bild im übrigen Nordrhein-Westfalen und großen Teilen Westeuropas.
• Die Zunahme des Schwarzmilans spiegelt die überregionale Situation wider.
Seit 2017 brütet der Seeadlerund seit 2020 der Löffler im VSG Unterer Niederrhein.
Für die Rastvögel ergibt sich folgende Bestandssituation:
• Bei Blässgans und Weißwangengans zeigen sich deutliche Bestandszunahmen*, die im Einklang mit der deutschlandweiten Entwicklung stehen.* das bedeutet leider nichts Gutes, denn der Verlust von Naturflächen führt zu einer Konzentrierung der Fauna in den verbliebenen Flächen
• Der Weißstorch zeigt ebenfalls im VSG Unterer Niederrhein deutliche Zunahmen, die dem Landestrend entsprechen.
Saatgans, Singschwan und Zwergschwan gehen am Unteren Niederrhein langfristig zurück, was wahrscheinlich mit dem Klimawandel (Verlagerung von
Überwinterungsgebieten nach Nordosten) begründet werden kann.
Goldregenpfeifer und Kampfläufer zeigen am Unteren Niederrhein langfristig deutliche Rückgänge und sind kurzfristig auf niedrigem Niveau stabil.
• Die aktuellen Rastbestände folgender Arten im VSG Unterer Niederrhein sind nicht bekannt: Schnatterente, Löffelente, Tafelente, Zwergsäger, Bruchwasserläufer,
Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel und Waldwasserläufer, daher lassen sich Trends derzeit nicht abschätzen.

3. Welche der in Tabelle 12 des MAKO für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2011 mit Nutzen für welche Arten durchgeführt? (Bitte in der Antwort Einzelmaßnahmen und die dafür aufgewandten Beträge auflisten).

Eine Auflistung aller in den vergangenen zehn Jahren im Bereich des knapp 26.000 ha großen VSG Unterer Niederrhein durchgeführten, in der Tabelle 12 des MAKO „Unterer Niederrhein“ benannten Maßnahmen in der erbetenen Einzeldarstellung ist nicht möglich, da in den allermeisten Fällen Maßnahmen, die auf die Umsetzung der MAKO-Aufgaben gerichtet sind, in den Rahmen größerer Projekte eingebettet sind. In all diesen Fällen ist eine Einzeldarstellung der Maßnahmen, insbesondere ihrer Kostenanteile, nicht möglich.

Die folgende Aufstellung gibt einen kursorischen Überblick über die seit 2011 im VSG Unterer Niederrhein umgesetzten Maßnahmen des MAKO:
Maßnahme Zielarten Orte erfolgter Umsetzung Erhöhung der Bodenfeuchte Wiesenvögel Düffel, Salmorth, Hetter, Bislicher Insel Anlage von Blänken Wiesenvögel Düffel, Hetter, Hübsche Grändort, Orsoyer Rheinbogen, Bislich- Vahnum, Gut Grindt Anlage von Flutmulden und Nebenrinnen Wasservögel Emmericher Ward, Bislich Vahnum, Reeser Schanz
Schaffung von Flachwasserzonen und flachen Ufern Wasservögel, Limikolen Bislicher Insel, Orsoyer Rheinbogen,
 Schaffung von Schotterinseln Wasservögel, Limikolen Diersfordter Waldsee Nisthilfen Flussseeschwalbe Auesee, Diersfordter Waldsee, Reeser Meer Nisthilfen  Mauerseeschwalbe Altrhein Bienen-Praest, Millinger Meer, Reeser Altrhein Röhrichtentwicklung Röhrichtvögel Altrehin Bienen-Praest, Bergerfurth Verbesserung der Vor-
ortinformation und Schaffung von Naturerlebnismöglichkeiten
Alle Vogelarten des Standarddatenbogens (SDB) Infozentrum De Gelderse Poort, Wahrsmannshof, Infozentrum RVR Bislicher Insel; zahlreiche Infotafeln in den Schutzgebieten, Besucherlenkung Alle Vogelarten des SDB Orsoyer Rheinbogen, Bislicher Insel, Rückbau von Nato- Straßen, Alle Vogelarten des SDB Orsoyer Rheinbogen
Sperrung von Wegen für PKW Alle Vogelarten des SDB Bislich-Vahnum, Orsoyer Rheinbogen


 4. Welche Personal- und Sachmittel sind notwendig, um die gesetzlich erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zeitnah (innerhalb von fünf Jahren) durchzuführen?

Der Landesregierung liegen zur Höhe der Personal- und Sachmittel, die notwendig sind, um die erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren
durchzuführen, keine Informationen vor.

5. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der bislang ergriffenen Maßnahmen (Schutzgebietsverordnungen, freiwillige Projekte) hinsichtlich der Umkehr der dramatischen Verluste von Lebensraumtypen und Zielarten?

Der rechtliche Schutz des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein durch naturschutzrechtliche Schutzausweisungen ist inzwischen abgeschlossen und somit gewährleistet.

Darüber hinaus sind auch weiterhin in erheblichem Umfang Maßnahmen notwendig, um eine EU-rechtskonforme, naturschutzfachlich gewünschte Aufwertung des Vogelschutzgebietes zu erreichen.
Das VSG ist als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für 200.000 bis 250.000 Bläss-, Saat- und Weißwangengänse von ganz herausragendem, europaweiten Wert. Der Trend für diese nordischen Wildgansarten ist zunehmend bzw. stabil. So überwintert ca. 20-25 % der  geschätzten westeuropäischen Winterpopulation der Blässgans im VSG Unterer Niederrhein.


Die Jagdverschonung ab 15.10. jeden Jahres für alle Gänsearten im Bereich des VSG Unterer Niederrhein (Regelung in der Landesjagdzeitenverordnung) ist hierfür von hoher  Bedeutung.
Die von Fraßschäden betroffenen Landwirtinnen und Landwirte werden vom Land entschädigt.
Die Ausweisung von störungsarmen Bereichen (z.B. Bislicher Insel, Hetter und Altrhein Bienen-Praest) wirkt sich positiv auf die Ansiedlung und den Bruterfolg von
störungsempfindlichen Vogel wie zum Beispiel Seeadler, Löffler, Trauerseeschwalbe, Schwarzmilan oder auch für den Weißstorch(größte Baumbrüter-Kolonie in NRW) aus. Das
Angebot von Nistflößen hat die Bestände von Trauerseeschwalbe und Flussseeschwalbe gefördert und stabilisiert. Rekultivierungsmaßnahmen an Abgrabungsgewässern sind
bestandsfördernd u.a. für Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Enten, Säger und nordische Gänse.

Weiterhin problematisch ist die Situation für viele Feuchtwiesen- und Röhrichtarten, was im Wesentlichen auf Einflussfaktoren wie unzureichender Wasserhaushalt und Bodenabbau zurückzuführen ist. Auch führt die Tiefenerosion des Rheins (Bundeswasserstraße) zu einem deutlichen Austrocknen des Rheinvorlandes und der angrenzenden Flächen einschließlich der Altarme.

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde: Lippemündung, ein Naturparadies wird bedroht. / November 2019

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde   /   November 2019

 

 

Von: Reinhard Bassier (Romberg)
Gesendet: Donnerstag, 7. November 2019 20:03
An: 'Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.'
Cc: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Betreff: WG: Lippemündung. Ein Naturparadies wird bedroht

 

 

Sehr geehrte Frau Herzog,

 

der Lippemündungsraum ist in den letzten 10 Jahren umfassend neu gestaltet, die Lippe ist dort  renaturiert worden.  Mit erheblichen öffentlichen Geldern. Hier ist ein Naturschutzgebiet von überregionaler Bedeutung entstanden. Mit einer abwechslungsreichen Vogelwelt, mit einer sehr positiven Entwicklung der flußnahen Auenvegetation. Von der Lippebrücke B8 oder dem umlaufenden Radweg gut erlebbar. Für Wesel ein wertvolles Asset, vergleichbar der Bislicher Insel im benachbarten Xanten.  

 

Dieses Idyll vor der Haustür ist durch die aktuelle Planungen leider vielfach bedroht.

 

-         Bei der Südumgehung Wesel (in der Sache sicherlich sinnvoll) ist nach jetziger Planung kein Lärmschutz gegen das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet vorgesehen (oder schlicht vergessen ?) worden. Zusammen mit dem starken Verkehr auf B8 und Betuve-Linie nebenan eine erhebliche Geräuschbelastung für die Zukunft in der Lippesenke.

-         Die geplante Ausweitung des Gewerbegebiets Lippehafen (gemäß dem aktuellen Entwurf Bebauungsplan 233 der Stadt Wesel) sieht eine großflächige intensive Versiegelung der hochwasserfrei aufgeschütteten Fläche nördlich des `Ölhafens` sowie eine Bebauung mit Logistikbauten bis fast an den neuen Radweg. Höhenbegrenzung 20 m (im Nahbereich des Ölhafens auch deutlich höher) vor. Bei weitgehend freier Farbwahl der Gebäude! Das lässt sich dann auch nicht mehr durch einen schmalen Baumstreifen neben dem Radweg optisch kaschieren, im Winter schon gar nicht.  Eine `blaue Kiste` als trauriges lokales `Wahrzeichen` sollte eigentlich genug sein.

-         Eine deutliche Ausweitung des Gewerbegebiets in das bestehende Naturschutzgebiet hinein ist geplant (Radwege könnte man dann ja verlegen, Gehölze offenbar auch ?). Perspektivisch auch großflächig in die angrenzende, ökologisch hochwertige Senke südlich der neuen Zugangsstraße von der Emmelsumer Straße. Braucht Logistik wirklich so viel Platz in dieser sensiblen Naturnachbarschaft? Sollten der Zugang zu EU-Fördergeldern oder die Pauschalforderung `neue Arbeitsplätze` dabei überzeugende Argumente sein?

-         Logistik im 24 Stunden-Betrieb braucht künstliche Beleuchtung rund um die Uhr. Benachbarter Naturschutz unter Dauerbeleuchtung? Die Tierwelt in der Lippeaue wird sicherlich nicht vorab gefragt werden.

-         Und weite Teile der Lippesenke selbst sind inzwischen Flächen für eine Intensivnutzung durch Schafe rund um das Jahr geworden. Trotz NSG-Status. Auch wenn großeSchafherden als `niedlich/friedlich` wahrgenommen werden – Bodenbrüter wie der inzwischen seltene Kiebitz haben dort keine Chance mehr. Warum nicht eine stärkereextensive Beweidung mit Galloways oder anderen exotischen Rinderrassen. Für den Besucher auf dem Radweg nebenan auch ein spannendes optisches Erlebnis.

 

Der Entwurf des neuen Bebauungsplans 233 für das Gewerbegebiet Deltaport/Lippemündung liegt den Gremien der Stadt  Wesel zur Entscheidung vor, der erste Spatenstich für die Südumgehung Wesel ist erfolgt. Aber es ist noch nicht  spät, diese Massnahmen so zu gestalten, dass ein gerade geschaffenes Naturschutzgebiet Lippemündung dabei nicht faktisch irreversibel beschädigt wird. Kleinteilige regionale Ausgleichsmassnahmen, wie in den Genehmigungsunterlagen vorgesehen,  sind dafür kein wirklicher Ersatz. Sorry. Die lokale Bürgerinitiative für eine Verkehrsberuhigung rings um Lippedorf, Nabu Wesel usw. mit ihren guten Anregungen sollten deshalb ernst genommen werden.

 

Viele historische Pläne (bis in die frühe Nachkriegszeit) dokumentieren die Vision von einem Lippemündungsraum als großer gewerblich-industrieller Zone mit direktem Rheinzugang* (für den Orsoyer Rheinbogen gab es vor 50 Jahren ähnliche Planungen). Diese Vision liegt zum Glück hinter uns. Eine von weitgehend  versiegelten Gewerbeflächen und von großen Verkehrsträgern optisch, akustisch und lichttechnisch komplett eingeengte `natürliche` Lippe auf ihren letzten Kilometern vor dem Rhein wäre perspektivisch eine denkbar schlechte, faktische Alternative.Für Wesel und unsere Region.

 

Freundliche Grüße

Reinhard Bassier

 

*Dazu z.B. der Flächennutzungsplan 1953 der Stadt Wesel. Aus dem Begleitbuch (Abbildung 7, Seite 16) von Heike Kemper zur aktuellen Ausstellung `Wunder aus Trümmern` des Stadtarchivs Wesel.

_________________________

 

Dr.-Ing. Reinhard Bassier

Schlesierweg 14

47495 Rheinberg

informative Fahrradtour Lippemündungsraum Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt! 25. Februar 2024 14:00

 Info vom Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt!

 weil es so gut war :  WIEDERHOLUNG 

Rhein-Lippe-Aue muss bleiben -  Zweite Kritische Fahrradtour

Das neu gegründete Bündnis „Rhein-Lippe-Aue bleibt!“, dass sich gegen die geplante Erweiterung des Rhein-Lippe-Hafens wehrt, veranstaltet amSonntag, den 10. März um 14.00 Uhr eine kritisch informative Fahrradtour durch das betroffene Gebiet. Ein Führer wird dabei kenntnisreich auf die alten Boden- und Heckenbestände hinweisen, die Lebensraum für viele, zum Teil bedrohte Tierarten, sind. Bei der 4 km langen Fahrradtour haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit mit VertreterInnen des Bündnisses ins Gespräch zu kommen.

Treffpunkt: Hundesportverein an der Rheinbrücke, Hülskensweg  - weitere Informationen siehe unten

Leute, die nicht mit dem Fahrrad kommen können, können um 15:30 Uhr direkt zu Andrea und Engelbert Jesih kommen.
Dort endet unsere Tour.
Adresse: Emmelsumerstr.235, 46485 Wesel

 

Treffpunkt: 

Wann:  Sonntag 25. Februar 2024 ca. 14:00:00 Uhr

Wo: am Parkplatz vor dem Hundesportverein "Büdericher Insel" http://www.buedericher-insel.de/  

auf der Büdericher Insel https://initiative-lippemuendungsraum.de/der-lippemuendungsraum/die-buedericher-insel.html

*

 

weitere Informationen: https://fffutu.re/treffpunkt-hafen-fahrradtour      |   Initiative Rhein-Lippe-Aue bleibt  https://emmelsum-biotop-retten.de/rhein-lippe-aue-bleibt  

zu den brennenden Themen:  BBP 232 Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens

→ parents4future Wesel zum Projekt https://www.instagram.com/reel/C4fvmY9sj9O/?igsh=MWdtOW90aWxvdjlrcw%3D%3D

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/96-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-flaeche-a-deltaport-hat-begonnen-dezember-2022.html?highlight=WyJiYnAiLDIzMl0=

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html?highlight=WyJiYnAiLDIzMl0=

zum berühmten Fahrradweg, auf dem die Tour teilweise verlaufen wird, die "Römer-Lippe-Route" https://initiative-lippemuendungsraum.de/der-lippemuendungsraum/radfernwanderweg-roemer-lippe-route.html

 

 

 

Jagdrevier und Pächter

 

Die Lippemündung als Jagdrevier

 

Natur und Jagd gehören zusammen. Jagd ist eine wesentliche Voraussetzung für einen artgerechten und ausgeglichenen Wildbestand, für den Schutz von seltenen Vögeln und Säugetieren gegen natürliche Feinde, ob Fuchs, diverse Krähenvögel und andere. Dabei stehen Hege, Naturbeobachtung und der Erhalt der natürliche Vielfalt im Vordergrund, nicht der Abschuß von jagdbarem Wild in den festgelegten Jagdzeiten im Jahresablauf. Das gilt auch für den Lippemündungsraum, eigentlich ein naturbelassenes Reservat in unmittelbarer Nähe der Stadt Wesel, weitgehend definiert über seine natürlichen Grenzen Lippe und Rhein und die Verkehrsträger Bundesbahn/ B8 im Osten und Wesel-Datteln-Kanal im Süden.

 

Der Blick zurück auf 20 Jahre als Jagdpächter in der Lippemündung fällt gemischt aus.

 

-          Da waren Jahre der großen Veränderungen durch die umfangreichen Erdbaumassnahmen zur Renaturierung der Lippe selbst. Diese sind inzwischen längst abgeschlossen. Die Lippe hat sich eine natürliche Auenlandschaft  geschaffen, eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Zustand zuvor, als die Lippe in einem engen künstlichen Bett floß.

-          Die Lippemündung ist für die naturinteressierte Öffentlichkeit zugänglich geworden. Der neue Hülskens-Radweg mit seiner Perspektive in die Lippeaue ist eine Bereicherung. Und für die Natur akzeptabel, wenn er schonend benutzt wird (keine Motorräder usw., keine nächtliche Joggingstrecke, wenn die Natur Ruhe braucht) und die Menschen nicht den Wege verlassen. Leinenpflicht für Hunde ist im Naturschutzgebiet zwingend vorgeschrieben und auf vielfältigen Hinweisschildern deutlich zu lesen, aber leider nicht Alltag vor Ort. Hier  besteht im Sinne von angewandtem Naturschutz  viel Verbesserungsbedarf.

-          Zugleich ist das Revier unruhiger geworden. Und wo viele Menschen sind, da zieht die Natur sich zurück. Auch wenn wir es nicht merken.

 

Es hat erhebliche Verschiebungen im Wildbestand und bei den Lebensbedingungen für das Wild gegeben.

 

-          Die Kaninchen, einst sehr zahlreich, sind sehr selten geworden. Durch Krankheiten, aber auch weniger natürliche Möglichkeiten zum Anlegen von hochwasserfreien Bauen.

-          Gänse (i.w. Graugänse und Nilgänse, auch gelegentliche Kanadagänse) sind Standwild geworden und haben sich erfreulich vermehrt.

-          Die Palette der Wasservögel hat sich erheblich vergrößert.

-          Der Storch ist inzwischen wieder heimisch geworden und brütet im Bereich der Schleuse am Kanal.

-          Durch vielfältige zusätzliche Zäune, teils engmaschig und mit Stacheldraht bewehrt) ist der Bewegungsraum für Rehwild stark eingeschränkt. 

-          Und wo entlang des neuen Radwegs `Wildschutzzäune` errichtet wurden, da haben auch Hase und andere Kleinsäuger keine Chance zur großräumigen Bewegung in ihrem natürlichen Revier - eine unnötige und gedankenlose Entwicklung.   

-          Die intensive Schafbeweidung in den natürlichen Rückzugsgebieten in der Lippesenke und im Biotop `Obsthof` schränken den Lebensraum für Bodenbrüter, Kleinsäuger und Rehe massiv ein.

-          Die hohe Verkehrsdichte auf Frankfurter und Emmelsumer Straße fordert ihre Opfer, zahlreiche Wildunfälle sind leider traurige Realität.      

 

Durch das neue Gewerbegebiet Deltaport am Rhein-Lippe-Hafen (früher `Ölhafen`) und seine Zufahrt von der Emmelsumer Straße aus wird der Lippemündungsraum in seiner natürlichen Ausdehnung zwischen Lippe und Kanal leider unwiderruflich geteilt werden, in ihrer Größe durch zusätzliche versiegelte Gewerbeflächen entlang der Emmelsumer Straße und rings um den Rhein-Lippe-Hafen (ungehemmter Flächenfraß entgegen alle  übergeordneten politischen Ziele) wird eine großflächige, durchgängige Naturlandschaft Lippesenke unwiderruflich zerstört werden.  Eine politische Entscheidung auf Landes- und kommunaler Ebene, die unkritischen Eingang in die lokale Planung gefunden hat.  Das Jagdrevier Lippemündung in seiner natürlichen Vielfalt wird dann Vergangenheit sein.

 

Vermeintliche Sachzwänge (`Gewerbe braucht Platz, flächenintensive Logistik als `Zukunftsbranche`), die vor der nächsten Generation der Bürger in Wesel nicht bestehen werden. Davon bin ich überzeugt. Der vergleichende Blick auf den Orsoyer Rheinbogen sollte uns zu denken geben. Auch dort waren es die `Sachzwänge` der Wachstumseuphorie der 60er Jahre, die zur sehr konkreten Planung einer petrochemischen Großanlage führten. Sie ist nie umgesetzt worden, heute klingt das damalige Projekt `VEBA-Großchemie Orsoyer Rheinbogen`  wie ein schlechtes Märchen aus ferner Vergangenheit.

 

Reinhard Bassier, Rheinberg-Orsoy

 

>> Brief an die NRZ zum Thema

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leserbrief an die NRZ: Dokumentation massiver Flächenverbrauch Lippemündungsraum | Luftbilder Hans Blossey

 

Leserbrief an die NRZ: Dokumentation massiver Flächenverbrauch Lippemündungsraum | Luftbilder Hans Blossey

21. April 2021

 

"Sehr geehrte Frau Herzog,

 

 die aktuellen Luftbilder von Hans Blossey mit der geplanten Trasse der B58n und die Erdbauarbeiten zur Vorbereitung der  hochwasserfreienflächenintensiven Expansion Deltaport (mit hoher Flächenversiegelung)  unmittelbar südlich der renaturierten Lippemündung machen sehr deutlich, wie sehr hier ein ökologisch hochwertiges, gerade erst mit viel öffentlichem Geld geschaffenes Flußdelta massiv sprichwörtlich `in die Zange genommen` wird. Der Ausbau von B8 und Betuwe-Linie im Osten wird dies ergänzen.

 

 Massiver Flächenverbrauch für Verkehr und `Logistik`, hohes zusätzliches Quellverkehrsaufkommen per LKW aus den Deltaport-Ansiedlungen, Lärmbelastung, künstliche Lichtquellen, eine kaum kaschierte Industriekulisse mit hohen Einzelbauten ohne Farbkonzept usw. sind die unvermeidbaren Folgen. Der kumulative Effekt dieser vielen Massnahmen (die jeweils einzeln genehmigt wurden/werden) würde zu einer irreversiblen Belastung und Beschädigung dieser Naturlandschaft direkt vor den Toren von Wesel führen. Eigentlich ein sehr trauriges Fazit – so auch immer wieder der eindeutige Kommentar der vielen Radfahrer entlang des neuen Hülskens-Wegs.  

 

 Die einschlägigen `Argumente` (Konsens der Landes- und Regionalplanung und in den kommunalen Gremien, `Logistik` als  Zukunftsbranche (?) mit vielen Arbeitsplätzen, Ausgleichsmaßnahmen im gesetzlichen Umfang usw.) werden der zukünftigen Gesamtbelastung dieses Naturraums nicht gerecht. Zusätzlicher Lärmschutz (etwa entlang der neuen B58n), Zurückhaltung bei der Ausweisung und Gestaltung weiterer verdichteter Gewerbeflächen in unmittelbarer Nachbarschaft der NSG-Flächen usw.  -  es gibt viele Ansätze für ein erträgliches Nebeneinander von Natur und Gewerbe/Verkehr. Wenn die Einzelinteressen der jeweiligen öffentlichen Vorhabensträger (StraßenNRW, DB, Deltaport usw.) nicht faktisch Priorität hätten. Hier ist m.E. der Kreis Wesel in einer besonderen und übergeordneten Verantwortung."

 

 Der Blick auf die Nachbarkommune Rheinberg zeigt, welche Folgen (Verkehr, Flächenverbrauch) der ungebremste  Ausbau von Logistikkapazitäten haben kann, die politische Katerstimmung (quer durch alle Parteien) hat dort längst eingesetzt. Die (nie gebaute) Großchemie im Orsoyer Rheinbogen oder die Brüter-Ruine in Kalkar zeigen, wie  schnell `Zukunftsbranchen`  Vergangenheit werden können. Und Auesee/Bislicher Insel sind  Beispiel, wie Lebensqualität im Einklang mit der Natur vor den Türen von Wesel funktionieren kann. Warum nicht auch an der Lippemündung?

 

Freundliche Grüße

Reinhard Bassier"

Mitglied der Initiative Schutz des Lippemünungsraums

 

Verweise:

https://mailing.nrz.de/c/57772732/c74b2f4d57d79-qrrrzg

https://shop.luftbild-blossey.de/6575935/2021-wesel?l=de

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

Lippedorf's Störche Sommer 2024

Mitte Juni 2024 sind im Lippemündungsraum 5 Storchehorste besetzt,

3 Horste in Lippedorf, 2 Horste im Randbereich des Rhein-Lippe-Hafens

Die ersten Küken sind vor ein paar Wochen geschlüpft, nun sind die ersten sichtbar

auf den Auenwiesen des Lippemündungsraums finden Störche Nahrung, während woanders die Rhein- und Lippeauen im Rhein und Lippehochwasser verschwinden

die Störche suchen und finden Schutz in Deutschland , unter anderem im Lippemündungsraum, während es ihnen in ihren angestammten Winterquartieren z.B. in Afrika immer schlechter ergeht

→ NABU - Storchenschutz in Tansania  https://international.nabu.de/vogelschutz/34937.html

"Warum Meister Adebar nicht nur in Deutschland geschützt werden muss

Wie geht es eigentlich dem bei uns so beliebten Storch in seinem Überwinterungsquartier? Während Meister Adebar bei uns geschützt wird, ist er in Tansania großen Gefahren ausgesetzt. Deshalb unterstützt NABU International den Storchenschutz in Ostafrika.

Störche läuten in unseren Breitengraden unweigerlich den Frühling ein. Als schlaues Fabeltier ist uns Meister Adebar aus vielen Geschichten bekannt, wir freuen uns über sein Geklapper vom Kirchturm an heißen Sommertagen und jauchzen, wenn wir ihn grazil durch die Wiesen staken sehen. Doch wie geht es dem NABU-Wappentier eigentlich, wenn er seinen Winter in südlichen Gefilden verbringt?

10.000 Kilometer Richtung Süden und zurück

Die sogenannten "Ostzieher" verbringen den Herbst und Winter im südlichen Afrika und verweilen auf dem Rückzug in Ostafrika. Auf ihren langen Flugrouten über den Bosporus, den Nahen Osten bis nach Ostafrika sind sie nicht nur den Elementen wie Kälte, Sturm oder anderen Unwettern ausgesetzt. Menschengemachte Gefahren wie Hochspannungsleitungen oder Mülldeponien sind besonders tödlich. Die Vögel verheddern sich im Abfall oder sterben durch Stromschlag.

Gefahren im Winterquartier

In den Überwinterungsgebieten lauern weitere Gefahren. In Tansania zum Beispiel werden Störche und andere Vögel gejagt, um sie zu verkaufen oder selbst zu verzehren. Folgenschwer ist der Einsatz von Insektiziden, wie Carbofuran, mit dem ein Jäger bis zu 100 Störche pro Tag töten kann. Gelangt das Gift über den Boden ins Trinkwasser, sind die Folgen für die Natur und die menschliche Gesundheit gravierend. Aber auch der Verlust von Feuchtgebieten bedroht die Art. Nicht alle Störche, die von uns aus in den Süden ziehen, kehren im Frühjahr zurück. Deshalb ist es so wichtig, dass wir Weißstörche auch in ihren Überwinterungsgebieten schützen.

Mit unseren Partnern vor Ort

    • sichern wir die Lebensräume des Weißstorches
    • setzen wir uns gegen illegale Tötung ein
    • schaffen wir Fortbildungsangebote für alternative Einkommensquellen, damit Menschen unabhängig von der Vogeljagd sind
    • führen wir Umweltbildungsmaßnahmen durch

NABU International unterstützt daher seit 2021 ein Projekt unserer Partnerorganisation Nature Tanzania in der Dodoma-Region im Zentrum Tansanias. Das Projekt dient dem Vogel- und Habitatschutz: Umweltbildungsangebote für Schulen und Gemeinden klären über die Gefahren von Insektiziden und Pestiziden auf und sensibilisieren die Bevölkerung für den Vogelschutz und die einzigartige Umwelt. Außerdem bietet Nature Tanzania Fortbildungen zur naturverträglichen Honigproduktion sowie zur Ferkel- und Geflügelaufzucht an. So wird den Menschen vor Ort eine alternative Einkommensquelle geboten, um nicht auf die Vogeljagd angewiesen zu sein. Um den Lebensraum der Weißstörche in Tansania zu erhalten, werden gezielte Maßnahmen zum Schutz der Feuchtgebiete umgesetzt. Denn nur wenn sich die Zugvögel an ihren Überwinterungsplätzen wohl und sicher fühlen, kehren sie im Frühjahr zur Brut wieder nach Europa zurück."

→ Leider sind zwei Horste im Lippemündungsraum - die im Randbereich des Rhein-Lippe-Hafens durch die Bestrebungen des Ausbaus der Südfläche des Hafens gefährdet.

Horst am Rhein-Lippe-Hafen Juni 2024

 

 

Ende Juni 2024

Hitze, Sturm, Starkregen und Hagel überlebt    -  

 

   Horst Frankfurter Strasse Lippedorf

   Horst Fabrikstrasse Lippedorf

 

August 2024

die Jungen sind von den Horsten abgeflogen, machen tagsüber ihr Ding in den Lippeauen

und kehren abends auf den heimischen Horst zurück

 Siesta in Eintracht mit Silber- und Graureihern in den Auwiesen des Lippemündungsraums in Lippedorf

Biologischer Hotspot Lippemündungsraum / Lippedorf

 

10 Störche - 4 Graureiher - 4 Silberreiher

9 Silberrheiher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lippemündungsraum - Bilder

Lippemündungsraum besondere Lebewesen Mai 2023 Hasenglöckchen und Raufussbussard

 

Lippemündungsraum - besondere Lebewesen -im Mai 2023 beobachtet

 

das am ehesten spanische (atlantische / englische ?)

Hasenglöckchen

unter hohen Bäumen in Lippedorf

 

 

und ein

Raufuss (?) Bussard

oder ein Mäuse-Bussard mit einer besonderen Musterung?

der sich im Lippemündungsraum mit einem Storch in die Höhe schraubt

 

 

 

 

 

 

und da war auch noch ein interessantes Insekt unterwegs

eine Pflanzen- (Blatt-) Wespe

 

 

 

 

weitere Informationen:

→ Hasenglöckchen

https://de.wikipedia.org/wiki/Hasengl%C3%B6ckchen

https://de.wikipedia.org/wiki/Spanisches_Hasengl%C3%B6ckchen |  https://www.floraweb.de/xsql/artenhome.xsql?suchnr=10580&

https://de.wikipedia.org/wiki/Atlantisches_Hasengl%C3%B6ckchen  | https://www.floraweb.de/xsql/artenhome.xsql?suchnr=20045&

https://botanikguide.de/das-hasengloeckchen-im-wald-der-blauen-blumen/

 

 

→ Raufuss-Bussard

https://de.wikipedia.org/wiki/Raufu%C3%9Fbussard

https://www.greifvogel.com/bussarde/raufubussard/index.htm

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/raufussbussard/

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/maeusebussard/

https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4usebussard

 

→ Pflanzen , Blatt- Wespen

https://www.digital-nature.de/tierwelt/insekten/symphyta/pflanzenwespen.html

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Pflanzenwespen-Hymenoptera-Symphyta-1750.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Echte_Blattwespen

https://www.natur-in-nrw.de/HTML/Artenlisten/pflanzenwespen-a.html

https://www.kob-bavendorf.de/gelbe-pflaumensaegewespe.html

 

Rote Liste

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Das-Rote-Liste-Zentrum-1708.html

 

 

 

NABU Aktion 2020 STOPPT den Flächenfrass! Juli 2020

 

NABU Aktion - Stoppt den Flächenfraß!

 

Jedes Jahr verliert Deutschland Grün- und Ackerland an zusätzliche Siedlungs- und Verkehrsflächen, die zusammen so groß sind wie Frankfurt am Main. Eigentlich wollte die Bundesregierung bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag drücken, aber zur Zeit versiegeln wir eine Fläche von 60 Hektar täglich. Jetzt soll es noch schlimmer kommen, denn Bau- und Innenminister Seehofer will mit einer unverantwortlichen Gesetzesänderung die Ausweisung von Neubaugebieten beschleunigen. Schreiben Sie jetzt Ihrem Mitglied des Bundestags, um das Vorhaben zu stoppen.

 

Der Flächenverlust durch Bebauung zerstört Jahrhunderte alte Kulturräume, Landwirtschafts- und Naturflächen und wirkt sich negativ auf Klimawandel, Verkehrswende und Artenvielfalt aus. Dennoch will das Innenministerium in der anstehenden Überarbeitung des Baugesetzbuches dauerhaft die Regeln für neue Wohngebiete aufweichen - mit einem obskuren Paragraf 13b. Dieser war eigentlich bis Ende 2019 befristet, um schnell günstigen Wohnraum in Ballungsgebieten und für Geflüchtete zu schaffen. Jetzt will Bauminister Seehofer die Ausnahmeregelung fest im Gesetz verankern, obwohl Studien belegen, dass in 80 Prozent der Anwendungsfälle nur Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden.

 

Durch §13b entstehen im beschleunigten Verfahren Wohngebiete auf der „grünen Wiese“. Dabei werden frühzeitige Bürgerbeteiligung, Umweltbelange und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ausgehebelt. Damit steht er im krassen Widerspruch zum Vorrang der Innenentwicklung, der Bodenschutzklausel und Flächensparzielen der EU, des Klimaschutzplanes und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.Seine Vereinbarkeit mit EU-Recht ist fraglich.

 

Fordern Sie den Bundestag auf, §13b BauGB aus dem Gesetzesentwurf zu streichen und so einen Beitrag zum Schutz von unbebauter Natur und Kulturlandschaft zu leisten.

 

 

hier geht es zur Aktion: 

https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass

 

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums unterstützt die Aktion,

der Lippemündungsraum ist von der Problematik des Flächenverbrauches und der Bodenversiegelung stark betroffen,

mehr Infomationen auf unseren Seiten : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung


geplante Überbauung / Versiegelung von Naturflächen im Lippemündungsraum:

          

Südumgehung Wesel B58n      ~ 11,5 Hektar

       

Ausbau der Betuwe-Linie von 2 zu 3 spurig    ~ 1 Hektar

       

Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens mit teilweiser Überbauung des NSG   ~ 31 Hektar 

 

 

 Überbauung der Ackerfläche nahe am NSG Ecke Emmelsumer- Frankfurter Strasse ~ 3 Hektar

 

geplante Naturflächen-Überbauung und Versiegelung im Lippemündungsraum gesamt ~ 46,5 Hektar

    

Video Empfehlung zum Thema:

ZDF - Terra X - Anthropozän - Das Zeitalter des Menschen:

Folge - 1. Erde https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen-erde-mit-dirk-steffens-100.html

 

 Juli 2021

erschreckender Flächenverbrauch im ersten Halbjahr 2021   NABU Mitteilung:

07.07.2021

Zahl des Monats: Rund 5600 Fußballfelder zu viel versiegelt

NABU: Mit einem Flächenverbrauch von 52 Hektar pro Tag wird in Deutschland weiterhin zu viel Landschaft zerstört

Berlin – Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten Halbjahr 2021 pro Tag rechnerisch 52 Hektar Fläche für die Erschließung von u.a. Wohngebieten, Straßen und Gewerbegebieten neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum wurden auf diese Weise über 9400 Hektar unbebaute Landschaft in Anspruch genommen. Das Flächensparziel der Bundesregierung sieht vor, bis 2030 den Flächenverbrauch auf 30-x Hektar pro Tag zu reduzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Gemessen an diesem Ziel wurde in diesem Jahr bereits die Fläche von rund 5600 Fußballfeldern zu viel verbraucht.

Der NABU fordert einen Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2030. Das bedeutet, dass neue Flächen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts mindestens genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern. Mit der Versiegelung werden Lebensräumen zerschnitten und die natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung zum Teil verhindert. Das führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.

 

 

 

 

 

 

Natur aus der Krise führen - So reissen wir das Steuer herum | NABU "Naturschutz heute" Frühjahr 2021

 

aus NABU "Naturschutz heute Frühjahr 2021"

 

Quelle: https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/infothek/mitgliedermagazin/hefte/29503.html

und: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nh/nh121.pdf

 

"So reissen wir das Steuer herum

Um die Natur aus der Krise zu führen, gilt es nicht nur, Vorhandenes zu sichern und zu vernetzen. Die Verluste müssen durch Renaturierung ausgeglichen werden.

Das Verschwinden von Arten ist auch ein Warnzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unserer Ökosysteme verloren geht.

So fehlt es an Bestäuber-Insekten in der Landschaft, an Vögeln und Insekten, die Schadinsekten auf natürlichem Weg in Schach halten, an Erosionsschutz, wo Hecken und Säume verschwunden sind, an der Fähigkeit der Wälder, Hitzewellen abzupuffern, dort wo alte Bäume und Totholz verschwinden. Die Folgen des Klimawandels sind ein weiterer massiver Stressfaktor für Arten und Landschaften und werden zu mehr Verarmung führen.

 

Kompass für die Wende •

Die Herausforderungen in der Bewältigung der beiden Krisen von Biodiversität und Klima sind groß.

Doch es gibt Lösungen.

Im sogenannten NABU Kompass, der auf der Bundesvertreterversammlung 2020 von den Delegierten diskutiert und verabschiedet wurde, skizziert der NABU seinen Weg raus aus den Krisen. Maxime dabei ist:

Artenreiche Landschaften müssen ihre Ökosystemleistungen erbringen können, die wir in Zeiten der Klimakrise dringender denn je brauchen

— ob naturnahe, ländliche oder städtische Gebiete, Binnengewässer oder Meere.

Spätestens mit dem Zusammenbruch großer Waldflächen in den letzten drei Jahren ist der Ernst der Lage offensichtlich geworden. Wir brauchen eine sofortige und messbare Trendwende zugunsten von Arten und Ökosystemen in Deutschland.

Dies ist auch der Tenor der Strategien der Europäischen Kommission, die im Mai 2020 die EU Biodiversitätsstrategie und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch" als Kernelemente ihres „Green Deal" vorgelegt hat.

...

Damit wir bis 2030 die nötige Trendwende erreichen, ist es nötig, längst vorhandene ökologische Erkenntnisse endlich umzusetzen und neue Instrumente und Allianzen zu entwickeln. Bei der Bundestagswahl im September wird es darum gehen, die Weichen für die Trendwende zu stellen.

 

Die Kernelemente lassen sich leicht beschreiben:

1. Erhalten und bewahren •

Wir müssen bewahren und erhalten, was an artenreichen und wertvollen Lebensräumen noch vorhanden ist.

Weitere Verluste können wir uns nicht leisten. Die bestehenden Schutzgebiete und bislang nicht geschützte Habitate müssen daher unbedingt erhalten und entwickelt werden.

...

Die Schutzgebiete müssen als Rettungsnetz für Natur und Artenvielfalt besser geschützt, gemanagt und finanziert werden.

...

2. Lebensräume vernetzen

Viele Schutzgebiete und Habitate sind heute so klein und liegen so isoliert, dass sie allein die in ihnen lebenden Arten nicht dauerhaft erhalten können.

Um genügend Lebensraum zu bieten und um den genetischen Austausch zwischen Populationen zu ermöglichen, müssen Flächen vernetzt werden.

...

3. Renaturieren und wiederherstellen •

Viele Landschaften und Ökosysteme sind stark ramponiert oder gar völlig zerstört.

Wir wollen, dass dieser Trend durch gezielte Wiederherstellung umgekehrt wird.

Die Renaturierung von Grünland, Wäldern, Seegraswiesen, Mooren, Bächen und Flüssen kann der biologischen Vielfalt, dem Klimaschutz und der regionalen Wirtschaftsentwicklung gleichermaßen dienen. Mit gezielten Hilfsprogrammen in den nächsten Jahren muss daher Arten wie Kiebitz, Rebhuhn und Feldhamster geholfen und die Chance zur Rückbesiedlung von Lebensräumen gegeben werden.

...

4. Naturverträglich nutzen und an den Klimawandel anpassen

Es ist wichtiger denn je, Ökosystemfunktionen und die Lebensräume für Pflanzen und Tiere auf Landschaftsebene zu erhalten.

...

5. Geld für Naturschutz und naturverträgliche Landnutzung •

Der NABU fordert

angesichts der Dringlichkeit und des immensen Handlungsbedarfs eine Neuausrichtung bestehender Förderpolitiken und Naturschutzfinanzierung.

Der NABU fordert einen Nationalen Ökosystemfonds zur Förderung von Projekten von gesamtstaatlicher Bedeutung zur Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemleistungen in Deutschland.

Dieser soll bestehende Bundesprogramme im Bereich der Biologischen Vielfalt bündeln und einen neuen Schwerpunkt auf die großflächige Renaturierung von Ökosystemen für Artenvielfalt und Klimaschutz legen.

..."

 

Kommentar:

Der Lippemündungsraums ist ein gutes Beispiel für die o.g. Problematik, hier wird wie durch eine Lupe auf kleinem Raum deutlich, wie ernst die Verantwortlichen die Lage nehmen und wie konsequent sie die Erkenntnisse in Taten umsetzen. 

 

 

 

 

Natur in Gefahr - Hafenerweiterung Wesel zerstört wertvolle Aue - NABU Naturspiegel 3 2024

aus : NABU Naturspiegel Ausgabe 3 2024

Der NATURSPIEGEL, die Mitgliederzeitschrift des NABU Krefeld/Viersen e.V

https://nabu-krefeld-viersen.de/naturspiegel | https://nabu-krefeld-viersen.de/fileadmin/user_upload/PDF/Naturspiegel/Naturspiegel_3_2024_web.pdf

Natur in Gefahr
Hafenerweiterung Wesel
zerstört wertvolle Aue...

Lebensraum von
geschützten Tier- und
Pflanzenarten ist stark
bedroht. Anwohner und
Bündnis „Rhein Lippe
Aue bleibt!“ klagen
dagegen.

"Eine ökologisch wertvolle Auenlandschaft soll dem Ausbau des „Rhein-Lippe-Hafen-Süd“ auf Weseler Stadtgebiet geopfert werden. Auf 27 Hektar, gut 40 Fußballfelder groß, soll alles plattgemacht werden. Uralte und Hunderte Meter lange Wildstrauchhecken bleiben dabei auf der Strecke.
Eine struktur- und artenreiche Hartholzaue soll den flächenfressenden, überdimensionierten Industriehallen der Logistikunternehmen weichen. Selbst auf planungsrelevante Arten wie dem Steinkauz wird keine Rücksicht genommen. Zwar ist das Areal als potentieller Industrie-Standort seit gut 50 Jahren vorgesehen, doch niemand konnte damals diesen rasant fortschreitenden Klimawandel mit all seinen Konsequenzen auf dem Plan haben. Bekanntermaßen entwickeln Politik und Behörden aber nur ungern Eigeninitiative beim Umdenken, wenn es gegen wirtschaftliche Interessen geht.
Kaum jemand fragt sich, in welchem Ausmaß die Kathedralen der Unvernunft den Klimawandel zusätzlich vorantreiben und die Biodiversität nachhaltig schädigt. Man fragt sich, warum hier nicht längst auch Hubert Kück, Kreisvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, dort etwas zur Rettung des Naturjuwels erreicht hat. Schließlich hat er an exponierter Stelle seit Jahren einen Job als Aufsichtsratsvorsitzender von Delta Port. Das Versprechen von vielen neuen Arbeitsplätzen vernebelt schon fast traditionell die Abwägungsprozesse der meisten Entscheidungsträger. Zudem entsprechen sie fast nie den Ankündigungen der  Unternehmen. Geplante ökologische Ausgleichsmaßnahmen sind alle wirkungslos, weil die Ökosystemleistungen, die dort jetzt erbracht werden, frühestens in Jahrzehnten, wenn überhaupt, wieder ausgeglichen werden könnten. Zeit, die niemand hat, weil zwischenzeitlich der Klimawandel den Naturgesetzen folgend weiter voranschreitet. Die geplante Hafenerweiterung ist extrem naturfeindlich, regional überflüssig und nicht zeitgemäß.

Retentionsraum wird vernichtet

Neben den potentiellen neuen Unternehmen ist sowohl der Kreis Wesel mit über 60 Prozent beteiligt an der Hafengesellschaft Delta Port als auch die Stadt Wesel, wegen lukrativen Steuereinnahmen stark an der Realisierung der Hafenerweiterung interessiert. Da nimmt man auch in Kauf, dass das Areal sogar noch einige Meter aufgeschüttet werden muss. Aberhunderte LKW-Ladungen Erdmaterial müssen mitunter über weite Strecken ins Gebiet transportiert werden. Dieses Vorhaben allein ist schon unverantwortlich, weil das Auegebiet dort unbedingt als Hochwasser-Retentionsraum erhalten werden sollte. Der Rhein fließt in unmittelbarer Nähe und wird sich durch den Klimawandel zukünftig immer unberechenbarer über die Ufer ergießen. Überflutungsflächen werden unbedingt benötigt. Das Auengebiet am Delta Port Hafen muss auch als Überflutungsraum erhalten bleiben.

Mehr schädliche Treibhausgas-Emissionen


Die Geschäftsführung von Delta Port sowie einige Kreis- und Lokalpolitiker haben jahrelang damit geworben, dass das bisher erstellte Logistikzentrum am Lippemündungsraum beispielhaft umweltschonend und effizient betrieben würde. Die Trimodalität für den Güterumschlag sollte Vorbild sein. Der eng verzahnte Einsatz von drei Transportwegen: Straße, Wasser und Schiene seien Garant dafür, so die Aussagen der Befürworter. Der NABU-Kreisverband Wesel glaubt, dass von vornherein mit falschen Karten gespielt wurde. Es wird auch mittelfristig keinen Gleisanschluss geben. Zudem wird der Rhein als Transportweg wegen der stark schwankenden Wasserstände immer unkalkulierbarer – natürlich bedingt durch den von uns Menschen weiter forcierten Klimawandel. Fakt ist, dass auch zukünftig fast ausschließlich immer mehr Güter zum und vom Hafengebiet aus mit LKWs transportiert werden. Das bedeutet für den Raum Wesel, dass signifikant mehr schädliche Treibhausgas-Emissionen und Feinstaub in die Luft geblasen werden. Die angekündigte Trimodalität war und ist wahrscheinlich nichts anderes als einkalkulierte Augenwischerei.


Klimaoffensive des Kreises Wesel verpufft


Als lobenswerte Klimaoffensive des Kreises Wesel hat der Kreistag auf Antrag der Grünen am 21. März 2024 beschlossen, den erfolgreichen Heckenwettbewerb auch für 2024 und 2025 fortzusetzen. Beide Jahre sollen jeweils 250.000 Euro für die Anpflanzung und Pflege der Hecken bereitgestellt werden. Es ist ausgezeichnet, vorbildlich, und nachhaltig von Bürgern, die ihre Grundstücke zur Anpflanzung von Wildstrauchhecken bei diesem Wettbewerb zur Verfügung stellen. Das kommt der stark rückgängigen Artenvielfalt zugute. Voraussetzung war und ist die Planung im baulichen Außenbereich mit einer Heckenlänge von mindestens 100 Metern. Leider verpufft die eigentlich beachtenswerte Klimaoffensive des Kreises Wesel durch ambivalentes Verhalten einiger ihrer  Entscheidungsträger. Wer bei der Hafenerweiterung die Zerstörung von einigen hundert Metern alter, ökologisch wertvoller Wildstrauchhecken und einigen imposanten Bäumen in Kauf nimmt, verliert massiv an Glaubwürdigkeit – letztlich, weil wieder einmal auf dem Altar wirtschaftlicher Rendite Weitsichtigkeit verspielt wird. Aber: Fortschreitender Klimawandel bedroht zunehmend auch die Zukunft unserer Kinder.

Bündnis Rhein Lippe
Aue bleibt!

Das Bündnis „Rhein Lippe Aue
bleibt!“ wehrt sich schon lange mit
Demonstrationen und qualifizier-
ter Aufklärungsarbeit um den Erhalt
der Aue, die zur Hafenerweiterung
zerstört werden soll. Auch der
Rechtsweg ist bereits eingeleitet.
Unterstützung ist garantiert durch:
• Anwohnerinnen und Anwohner
• Initiative Schutz des Lippe-
mündungsraums
• Initiative Emmelsum Biotop
retten
• BUND Kreisgruppe Wesel
• NABU Kreisverband Wesel
• ATTAC-Niederrhein
• Parents for Future Wesel
• Fridays for Future Wesel"

 

Text und Fotos: Peter Malzbender


NATURSPIEGEL https://nabu-krefeld-viersen.de/naturspiegel

Ausgabe 3/2024 https://nabu-krefeld-viersen.de/fileadmin/user_upload/PDF/Naturspiegel/Naturspiegel_3_2024_web.pdf

 

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein

 

 

Frühjahr 2021

Das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum / Lippeaue - naturnahe Auenlandschaft - ein Ausläufer des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein"

 

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein - Gänseschongebiet - Quelle: LANUW Umweltportal 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

 

Während das Rhein-Hochwasser die Rhein-nahen Uferwiesen überschwemmt, nutzen hunderte Gänse und zahlreiche andere Vogelarten die nicht gefluteten Wiesen des Lippemündungsraums für Ruhe und Rast.

Deichvorlandflächen sowie weitere Bereiche der ehemaligen Rheinaue des Kreises Wesel dienen alljährlich als Überwinterungsgebiet für über 80.000 arktische Wildgänse sowie Enten, Schwäne und Säger, Taucher und Bläßrallen.

Kaum geringer ist ihre Bedeutung für durchziehende und rastende Vogelarten und für Brutvögel. Bis zu 40 Vogelarten der „Roten Liste Nordrhein-Westfalen“ brüten hier, darunter so seltene Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Wachtelkönig und Rohrweihe. Aufgrund ihrer internationalen Bedeutung als Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind große Teile der früheren Rheinaue der Kreise Kleve und Wesel sowie der Stadt Duisburg im Jahr 1983 als Feuchtgebiet „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention und Anfang 2000 als gleichnamiges Vogelschutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU gemeldet worden. https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/

Seit der Renaturierung der Lippe und der Umformung des Lippemündungsraums in ein natürliches Mündungsdelta sind hier immer häufiger und regelmäßiger die residenten und durchziehenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes zu sehen.

Auch wenn das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum (noch) nicht offiziell Teil des Vogelschutzgebietes ist, so haben sich die Vögel längst anders entschieden und nutzen dieses einzigartige Areal als Schutz-, Zufluchts-, Ruhe-, Rast- und auch Brutfläche.

Wenn jetzt einige dieser Flächen dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens geopfert werden, so ist der Erhalt und Schutz der verbliebenen Flächen, z.B. die Wiesen von Lippedorf, umso wichtiger.

Quelle: LANUV NRW Umweltportal - Bedeutung des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein im europäischen Kontext https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums hat diese Aufgabe erkannt. Ihre Projekte sind Beispiele für Möglichkeiten, diesen Bereich nachhaltig zu schützen.

 


 

 

 

 

 

 

 

März 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Radfernwanderweg Römer-Lippe-Route

Der erste durch "Reisen für Alle" zertifizierte  Radfernwanderweg Deutschlands

unter den TOP 10 der Bike the Greatest! - Germany´s Top River Routes   |   Gewinner  "Der Deutsche Fahrradpreis 2020"

 

die  Römer-Lippe-Route

https://www.radrevier.ruhr/radfernwege/roemer-lippe-route/ | https://www.roemerlipperoute.de/

 

Quelle: https://www.roemerlipperoute.de/barrierefrei-erfahren/interaktive-karte/

führt von der Lippequelle bis zur Lippemündung und weiter bis zum Römerlager nach Xanten und mit einer Schleife durch den Lippemündungsraum auch durch Lippedorf, die Frankfurter Straße begleitend.

Hier in Lippedorf trifft die Schleife der Römer-Lippe-Route auf den neu angelegten Rund (Rad-)wanderweg um den Lippemündungsbereich, der u.a. mit Hilfe der Firma Hülskens, die die Auskiesungsseen durch Kiesabbau geschaffen hat, gebaut wurde. Dieser zur Zeit noch sehr malerische Weg wird nach und durch den Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens (Bebauungsplan 233) überbaut und verlagert. Auf seiner Südseite sollen später bis zu 60 Meter hohe neue Hafengebäude den Blick in die Ferne und auf die Sonne verstellen...  Dieser Weg führt den/die (Rad-) Wanderer*In zur Niederrheinbrücke und somit zum Hauptweg der Römer-Lippe-Route zurückführt.

Die Kosten für den sog.: "Hülskensweg" (2016), beliefen sich auf 100.000 €. Das Anschlußstück zwischen der Frankfurter Straße (und somit der Römer-Lippe-Routen-Schleife in Lippedorf) und dem Hülskensweg kostete die Stadt Wesel 290.000 €. Die Verlegung an den Rand der Lippeaue i.R. des Ausbaus des Rhein-Lippe-Hafens dürfte noch einmal so viel gekostet haben.

Um die Attraktivität des (Fahrrad-Fern-)Wanderwegs zu erhalten bzw. zu erhöhen hat die "Initiative Schutz des Lippemündungsraums" vorgeschlagen, den Abschnitt der Frankfurter Straße in Lippedorf, an dem auch die Schleife der Römer-Lippe-Route verläuft, durch Sackgassenbildung zu beruhigen und in eine Fahrradstraße umzuwandeln.

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/verkehrsberuhigung-fahrradstrasse-lippedorf

Im Herbst 2016 wurde die Römer-Lippe-Route von Mitarbeitern der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) befahren und wichtige Informationen u.a. zu Neigungen, Querungen und der Wegebeschaffenheit erfasst. Darauf aufbauend erfolgen aktuell kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen an der Römer-Lippe-Route, um diese weitestgehend für alle Gäste befahrbar zu gestalten.
Die gesammelten Informationen sowie weitere nützliche Hinweise können Sie der untenstehenden Karte entnehmen oder unter folgendem Link finden: https://wegpunkte-rlr.geoportal.ruhr/

Neuigkeiten 2021 : Die Römer-Lippe-Route gehört jetzt zu den schönsten Flussradwegen Deutschlands!

April 2021 Die Kooperation "Germany's Top River Routes" vereint die zehn schönsten Flussradwege Deutschlands unter einer Marke, nun auch mit der Römer-Lippe-Route

 

Update Mai 2022:  Nach der Ausweitung des Rhein-Lippe-Hafens in die Lippeauen des Lippemündungsgebietes mit Überbauung auch des Radwanderweges mußte dieser in den Zwischenbereich Hafen<> Naturschutzgebiet verlegt werden, um die Kontinuität dieser Nebenstrecke der Römer-Lippe-Route zu erhalten.

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-lk-gemeinschaft/neuer-abschnitt-des-huelskens-radweges-eroeffnet_a1727035

 

Update Februar 2023 Nationaler Radverkehrsplan 3.0 veröffentlicht: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html


mehr Informationen

Römer-Lippe-Route: https://www.roemerlipperoute.de/

 "bike the greatest" Germanys Top River Routes: https://www.riverroutes.de/

ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club: Die Römer-Lippe-Route – mit einem Teilstück im Lippemündungsraum neben der Frankfurter Straße in Lippedorf - ist der erste Radfernweg Deutschlands, der von „Reisen für Alle“ zertifiziert wird. Eine interaktive Online-Karte zur Barrierefreiheit hilft bei der individuellen Reiseplanung.  https://www.adfc-radtourismus.de/roemer-lippe-route/          INFO: Der ADFC hat die vielfältig gelobte Route (s.o) aus seinen Listen und Datenbanken gestrichen, die ADFC eigene Seite zur roemer-lippe-route ist 4/2021 nicht mehr erreichbar... > wir fragen nach, was hier passiert! (Initiative Schutz des Lippemündungsraums 4/2021)

Fahrradherz - Hülskensweg: https://fahrradherz.de/der-huelskensweg-in-wesel/

Radkompass.de - die Römer-Lippe-Route https://www.radkompass.de/Radfernweg/roemer-lippe-route.html

outdooractive - Römer-Lippe-Route https://www.outdooractive.com/de/route/fernradweg/teutoburger-wald/roemer-lippe-route-gesamtstrecke/7015786/

Wesel Tourismus - Weseltour 4:entlang der Lippe: https://www.wesel-tourismus.de/mark/themen/weseltour-4-entlang-der-lippe-4649018/

Wesel-App: https://www.wesel-app.de/news/allgemein/neuer-radweg-durch-den-lippemuendungsraum

RP online: September 2019: Neuer Radweg im Rhein-Lippe-Hafen https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/wesel-radweg-im-lippemuendungsraum-ist-jetzt-komplett_aid-45916209   | RP Online: April 2016: Neuer Radweg im Lippe-Mündungsraum https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/neuer-radweg-im-lippe-muendungsraum_aid-19744051

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html

Kreis Wesel Mobilitätskonzept - Radfahren   https://www.kreis-wesel.de/de/themen/radverkehr/ und https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/mobilitaet/

 

 

Renaturierung einer Ackerfläche

 

Projekt

Verhinderung der industriellen Überbauung einer Ackerflächeam Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums (BBP 239), Vorschlag zur Renaturierung der Fläche und Zuschlag zum Naturschutzgebietes

VORHER

Vielfältige Baumaßnahmen und -vorhaben verkleinern und gefährden aktuell das Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums. Verlust und Versiegelung von Naturflächen, Abholzung großer Baumbestände, zunehmende Belastung durch Verkehr zu Land und Wasser bedrohen die Lebewesen dieses einzigartigen Naturschutzgebietes. Möglichkeiten zum Ausgleich bereits durchgeführter bzw. genehmigter belastender Maßnahmen im Lippemündungsraum sind stark begrenzt.

 

Aus diesem Grund fordern wir von Stadt und Kreis Wesel die Beendigung des Bauvorhaben auf der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße in Lippedorf. Wir schlagen vor, diese zu renaturieren und dem angrenzenden Naturschutzgebiet zu zuschlagen, wenigstens jedoch sie weiter als Ackerfläche zu nutzen.

 

Details des Antrags an den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel können unserem hier hinterlegten Schreiben vom 10. November 2020 entnommen werden:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/20201110_Antrag-Bauplan-239.pdf

 

Die Antworten vom Rat der Stadt Wesel und vom Landrat werden wir hier ebenfalls veröffentlichen.

 

Verweis: Problematik Flächenverbrauch und Versiegelung:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2 

 

Antworten:

SPD vom 17. November 2020:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/SPD_Antwort_2020_11_17.pdf

Stadt Wesel, die Bürgermeisterin vom 26. November 2020:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/BBP239_AntwortBM20201126.pdf

Verweis: Bezug im Schreiben der Bürgermeisterin auf die Beschlussfassung in der `Ratssitzung vom : 4.3.2020: http://ratsinfo.wesel.de/bi/to0050.asp?__ktonr=18421

Anlage 08 Begründung Teil B Umweltbericht: http://ratsinfo.wesel.de/bi/getfile.asp?id=50310&type=do& inkl. Karten, die eine Überbauung des Landschaftsschutzgebietes aufweisen

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MÄRZ 2022

Es werden nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen -

der "MUTTER" Boden wird tiefgreifend und flächig entfernt und durch toten, verdichteten Schotter ersetzt

hier wird auf lange Sicht kein Leben mehr Fuß fassen können 

Bauherr und Betreiber des neuen Betriebsstandortes  -  das Weseler Unternehmen Erdbohr https://erdbohr.de/

 

November 2022 : Im Gegensatz zum erklärten Ziel im Zukunftsvertrag NRW, die Lichtverschmutzung zu reduzieren: bei Nacht großflächige, mehr als taghelle Beleuchtung

 

Herbst 2023 - großflächige Bestrahlung, Abstrahlung in die Umgebung, Fassadenbeleuchtung

→ Infomationen zu rechtlichen Vorgaben bzgl. der Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung in NRW : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/115-neue-gefaehrdung-von-fledermaeusen-voegeln-und-insekten-im-naturschutzgebiet-der-lippemuendungsregion-durch-naechtliche-lichtverschmutzung 

 

 

→  Frühjahr 2024 : die nächtliche Beleuchtung wurde deutlich reduziert DANKE