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Abschiednehmen vom NSG Juli 2021

 

ABSCHIEDNEHMEN

 

Noch ist der Platz für eine Rast und Ruhe da. Schon steht der Erdwall, die Verfüllung der ehemaligen Naturschutzfläche ist längst geplant, wenn erst einmal die Kühlhallen für Nordfrost und das Logistikzentrum von Rhenus stehen, wird es hier keine Natur mehr geben.

 

  

Die Naturschutzfläche ist im Sommerhochwasser geflutet, die Wiesen so vollflächig gemäht, daß hier kein Platz zum Verweilen geblieben ist.

 

 

 

Die Auenwiesen von Lippedorf - ein Zufluchtsort, den heute auch Reiher und Störche gewählt haben.

 

 

 

 

 

 

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.

Bildergalerie des Lippemündungsraums

 

Ausgehend vom Gewässerufer kann man die Au in drei Zonen unterteilen: die gehölzfreie Au, die Weichholzau und die Hartholzau.

 

 

Aus: https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

 

Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.

Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.

Unverzichtbar: Unsere Auwälder - ein Beitrag der Naturwald Akademie: https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/

 

Weichholzauen

befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.

Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.

Hartholzauen

sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.

Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.

Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.

Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume

 

Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippewurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.

Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.

 

Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum

riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder

bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser

 

Sommerlich GRÜN

hier leben zahlreiche Tiere

 

 

 

 

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Flussaue

https://de.wikipedia.org/wiki/Auwald

https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartholzaue

https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/bund-auenzentrum/

https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/ 

Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen

Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen   |   Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf

Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild

Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen. 

 

Bericht zur Lage der Natur - Aktuelles 19 Mai 2020

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU

 

19.05.2020 - Bericht zur Lage der Natur

 

Alle sechs Jahre nehmen Bund und Länder eine Bewertung des Zustands der Natur in Deutschland vor. Dazu werden umfassende Berichte erstellt, die durch die Bundesregierung an die EU-Kommission zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie übermittelt werden.

 

Schulze: "Intakte Natur ist Voraussetzung für krisenfeste Gesellschaft"

 

 

"Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Generalinventur unserer biologischen Vielfalt in Deutschland zeigt ein sehr gemischtes Bild. In manchen Teilen des Landes erholt sich die Natur: Vielen Buchenwäldern geht es gut, in den Wäldern und Siedlungen gibt es wieder mehr Vögel. Auch die Renaturierung von Flüssen und Auen trägt zur Erholung der Natur bei. Vor allem in der Agrarlandschaft geht es der Natur dagegen besorgniserregend schlecht. Das gilt besonders für Schmetterlinge und andere Insektenarten, die auf blütenreiche Wiesen und Weiden angewiesen sind. Denn diese wichtigen Ökosysteme gibt es in der intensiven Landwirtschaft immer seltener. Starke Verluste sehen wir auch bei vielen Vogelarten der Agrarlandschaft wie Kiebitz und Rebhuhn."

 

"BfN (Bundesamt für Naturschutz)-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: "Artenreiche Wiesen und Weiden verzeichnen sowohl in der Fläche als auch in ihrer Artenvielfalt starke Rückgänge. Dieser Trend setzt sich seit dem ersten nationalen FFH-Bericht im Jahr 2001 ungebrochen fort. Mehr als die Hälfte aller FFH-Grünland-Lebensraumtypen befindet sich in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Der Schutz des Grünlands muss deshalb nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene verbessert werden. Wenn wir Arten und Lebensräume erfolgreich schützen und erhalten, kann die Natur ein Teil von Lösungen sein. Auch das verdeutlicht unser Bericht: Renaturierte Feuchtgebiete, intakte Moore und nachhaltig genutzte Wälder können entscheidend zu Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen."

 

Die Europäische Kommission reagiert auf die Umweltveränderungen mit der "EU-Biodiversitätsstrategie für 2030", dem sogenannten "Green Deal". Weitere Informationen finden sich unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de

 

 

>>> genau dies sind die Ziele der Initiative Schutz des Lippemündungsraums <<<

 


 

Auszüge aus dem Bericht zur Lage der Naturschutz den Lippemündungsraum betreffend:

 

S.19: " Naturschutz hat Erfolge

Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen (s. dazu die unter 3.2 angeführten Treiber), die sich in der negativen Entwicklung des Zustands vieler Lebensräume und Arten des Offenlands zeigen (siehe Abschnitt 1), können und konnten bisher durch konsequentes (Naturschutz-)Handeln lokal und regional viele Erfolge erzielt werden.

Beispielsweise wurden vielerortsMaßnahmen zur Renaturierung und Durchgängigkeit von Fließgewässerndurchgeführt. Diese führen zwar auf biogeografischer, also auf großräumiger Ebene noch nicht zu einem günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen, auf lokaler oder regionaler Ebene zeigen sich aber beachtliche Erfolge: So verfolgt beispielsweise das länderübergreifende Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“, das seit 2005 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Förderprogramm „chance.natur Bundesförderung Naturschutz“ gefördert wird, das Ziel, die Havel und ihre Auen auf einer Fließstrecke von etwa 96 Kilometern wieder naturnah zu entwickeln. Die Maßnahmen des Projektes dienen zugleich der Verwirklichung von Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete, sodass der Pflege- und Entwicklungsplan des Projektes von den beteiligten Ländern als (Teil)Managementplan zur Verwaltung von Natura 2000-Gebieten anerkannt wurde.Auch an anderen Fließgewässern wie z.B. der Lippe (Nordrhein-Westfalen),der Ahr

(Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz) oder (vor)alpinen Fließgewässern (Bayern)konnte bereits eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt und über längere Strecken wieder naturnahe Gewässerstrukturen entwickelt werden. Bei zwei Lebensraumtypen der alpinen Flüsse begründen die Maßnahmen einen sich verbessernden Trend (vgl. Steckbrief 1 LRT 3220).Fortschritte bei der

Renaturierung haben zum Beispiel auch positive Folgen für an Fließgewässern lebende, gefährdete Insektenarten, bestimmte Fischarten wie den Lachs, Vögel wie den Eisvogel oder andere Arten."

 

 

S. 21" Treiber für Veränderungen

Betrachtet man die Gründe für die oben beschriebenen insgesamt eher negativen Entwicklungen für den Schutz der Biodiversität in Deutschland, so stellt sich dieFrage nach den maßgeblichen Ursachen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen der gefährdeten Lebensräume und Arten sind nach der Analyse der Berichte:

 

> hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft (atmosphärischer Stickstoffeintrag) sowie Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Gewerbe und Haushalten,

> Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Flächen und in Wäldern, einschließlich der Aufgabe traditioneller Nutzungsformen wie z.B. Beweidung von Magerrasen oder Nieder- und Mittelwaldwirtschaft,

> Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit beim Grünland,

>Entwässerung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Grundwasserentnahme für unterschiedliche Zwecke,

> Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern,

>Einsatz von Pestiziden, vorwiegend in der Landwirtschaft, aber partiell auch in der Forstwirtschaft,

> land- und forstwirtschaftliche Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen, die zum Verlust von Kleinstrukturen in der Landschaft oder Alt- und Totholz bzw. Altbaumbeständen führen,

>Veränderung der Artenzusammensetzung durch ungelenkte Sukzession, oft im Zusammenhang mit Nutzungsaufgabe unrentabler Flächen,

> Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten,

> Ausbreitung von invasiven Arten,

> Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten einschließlich Unterhaltung notwendiger Infrastruktur,

>Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen,

>mangelnde Pflege (insbesondere nicht mehr wirtschaftlich nutzbarer) der Lebensraumtypen

sowie der Lebensräume von europäischen Vogelarten und Arten von gemeinschaftlichem Interesse; fehlendes oder unzureichendes Management in den Natura 2000-Schutzgebieten.

 

...

 

DerKlimawandelwird in den Berichten (noch) vergleichsweise weniger häufig als Beeinträchtigung genannt, zahlreiche Studien belegen aber dessen zunehmende Bedeutung (z.B. Mason et al. 2015, Nila & Hossain 2019, Radchuk et al. 2019). Auch konnten die Auswirkungen der ausgeprägten Trockenperioden der letzten beiden Jahre noch keinen Eingang in den FFH-Bericht finden, der sich im Wesentlichen auf Erhebungen aus den Jahren 2012 bis 2017 bezieht.Eine Analyse der Gefährdungsursachen für Biotoptypen hat ergeben, dass der Klimawandel in allen Hauptgruppen als Gefährdungsursache von Biotoptypen relevant ist (Heinze et al. 2019).Die wichtigsten Faktoren sind Extremereignisse, insbesondere Trockenperioden oder Überflutungen, Temperaturerhöhung, Anstieg des Meeresspiegels und Habitatveränderungen infolge der Klimaveränderungen."

 

S. 22

" Artenschwund in Agrarlandschaften: Folgen intensiver Landwirtschaft

Die intensive Landwirtschaft führt zu einer immer stärkerenHomogenisierung der Landschaft, in der inzwischen monotone artenarme Lebensräume vorherrschen.Artenreiche Grünland-Lebensräume, wie extensiv genutzte Mähwiesen,Magerrasen und Nasswiesen, verzeichnen starke Rückgänge sowohl quantitativ hinsichtlich ihrer Fläche als auch qualitativ etwa hinsichtlich des vorhandenen Arteninventars. Mehr als 55 % aller Bewertungen von FFH-Grünland-LRT sind ungünstig-schlecht, weniger als 10 % sind in einem günstigen Zustand. Zudem weisen auch die Trends der Grünland-LRT überwiegend (zu 75 %) auf weitere Verschlechterungen hin. Auch fast zwei Drittel aller Bewertungen in Grünlandlebensräumen vorkommender FFH-Arten (n=196) weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf (vgl. Steckbrief 5 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling). Auch durch dieRote Liste der BiotoptypenDeutschlands (Finck et al. 2017) wird diese Situation für alle Grünland-Lebensräume in Deutschland bestätigt:Von insgesamt 75 Grünlandbiotopen sind 83 % als gefährdet bewertet, 31 % davon sogar der Kategorie „akut von vollständiger Vernichtung bedroht“ zugeordnet.Dies betrifft nicht nur Lebensräume aufSonderstandorten (z.B. Kalk-Magerrasen), sondern genauso Grünland auf mittleren Standorten wie die artenreichen Flachland- und Berg-Mähwiesen (siehe Steckbrief 6 LRT 6510). Die Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit oder der Düngung bei den Mähwiesen, führt zum Beispiel zum Verschwinden des Blütenangebots für Insekten. Es hat auch Folgen für Vögel, die weniger Nahrung finden oder deren Nester durch häufigere Befahrung der Flächen zerstört werden können.

Die Entwicklung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume spiegelt sich auch in derRoten Liste gefährdeten Gefäßpflanzenartenwider (BfN 2018). Aktuell sind demnach 1.030 Arten (28,2 %) aller Lebensräume bestandsgefährdet. Bei fast der Hälfte der gefährdeten Arten wurden Standortveränderungen durch Nährstoffeinträge als die wesentliche Ursache ermittelt (Korneck et al. 1998).Viele vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Arten finden sich unter den typischen Arten nährstoffarmer Standorte wie der Magerrasen (sowie der Heiden und Moore, siehe unten), wie z.B. Wiesen-Kü-

chenschelle (Pulsatilla pratensis) oder Katzenpfötchen (Antennaria dioica).Neben der Nutzungsintensivierung stellt aber auch ein Brachfallen ertragsschwacher Standorte eine Gefährdung vieler Arten dar, wie z.B. des in Borstgrasrasen verbreiteten Berg-Wohlverleihs (Arnica montana, FFH-Anhang V)."

 

 

S.27

"Mehr Dynamik bei Fließgewässern, aber zugleich zunehmende Gefährdung von nährstoffarmen Stillgewässern

Unter den Still- und Fließgewässern sind insgesamt 12 FFH-Lebensraumtypen aufgeführt, derenErhaltungszustand - außer in den Alpen - in allen Fällen unzureichend oder schlechtist. Bei zwei Lebensraumtypen in der kontinentalen Region hat sich der Erhaltungszustand sogar gegenüber dem letzten Berichtszeitraum noch einmal verschlechtert; in zehn Fällen wurde zuletzt ein sich verschlechternder Gesamttrend ermittelt. In den Alpen werden immerhin sechs Gewässer-Lebensraumtypen

mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet, fünf davon sind Stillgewässer. Deren vergleichsweise guter Zustand ist hauptsächlich auf die extensivere Landwirtschaft in der alpinen Region und die damit verbundene geringere Belastung mit Nähr- und Schadstoffen zurückzuführen. Als typischer Brutvogel insbesondere naturnaher Flüsse hat der Flussuferläufer derzeit bundesweit einen geringen, aber stabilen Bestand, nachdem die Art in Deutschland im 20. Jahrhundert massive Verluste durch den Ausbau von Fließgewässern hinnehmen musste.

Bei denFließgewässernhaben intensiver Nutzungsdruck (insbes. durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr) in Verbindung mit Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Staustufenbau in der Vergangenheit zu naturfernen Gewässerstrukturen, zur stetigen Verkleinerung und Entwässerung der Auen sowie zur Erhöhung von Hochwasserabflüssen geführt. In der Schweiz wird für den Flussuferläufer die Erholungsnutzung als wichtigste Beeinträchtigung genannt (Knaus et al. 2018), auch in

Deutschland spielt sie eine bedeutende Rolle. Nach dem aktuellen Auenzustandsbericht (BMU/BfN 2009) sind an den großen Flüssen Deutschlands rundzwei Drittel der Überschwemmungsflächen verloren gegangen.

Die Fließgewässer und ihre Auen haben als natürliche lineare Verbundelemente ein großes Potenzial für einen großräumigenBiotopverbund. Maßnahmen zur Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen - z. B. Deichrückverlegungen, Reaktivierung von Altarmen und ehemaliger Flussmäander - haben eine große Bedeutung für die Hochwasservorsorge und tragen damit auch dazu bei, die Ziele des

2014 beschlossenenNationalen Hochwasserschutzprogrammszu erfüllen. Die morphologische und die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer spielt besonders für wandernde Arten eine entscheidende Rolle, die mitunter sehr weite Strecken zurücklegen, wie z. B. der Lachs (Salmo salar), der durch Wiederansiedlungsprojekte und Wiederherstellung seines Lebensraumes langsam in unsere Flüsse zurückkehrt.

Die Etablierung einesfunktionalen Biotopverbundsstellt auch eine wichtigeAnpassungsmaßnahme an den Klimawandeldar. Die Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Wanderungs- und Ausbreitungskorridoren können die Arealverschiebungen von Populationen heimischer Arten unterstützen,die in Folge sich verändernder regionaler klimatischen Bedingungen zwingend erforderlich werden.

Außerdem trägt der Biotopverbund auch dazu bei, eine klimabedingte Isolation von Populationen heimischer Arten zu kompensieren. Auch für die Anpassung an lokale Lebensraumverluste oder Veränderung der Lebensraumbedingungen kann der Biotopverbund eine wichtige Strategie darstellen.

Arten, die durch den Klimawandel ihre angestammten Lebensräume verlieren, kann durch die erhöhte „Durchlässigkeit“ der Landschaft so das Erreichen zukünftig geeigneter Lebensräume ermöglicht werden (Reich 2012). Die Funktion des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird durch den Biotopverbund unterstützt, indem der Verinselung bzw. Isolation wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten in Schutzgebieten begegnet wird, die zu einem erhöhten Aussterberisiko vieler Arten beiträgt."

 

...

S.28

"DieRenaturierung von Fließgewässern und ihren Auenmuss konsequent weiter fortgesetzt werden.

Mit demBundesprogramm „Blaues Band Deutschland“soll bis zum Jahr 2050 entlang der Bundeswasserstraßen und in ihren Auen einBiotopverbundvon nationaler Bedeutung aufgebaut werden. Ergänzend sind entsprechende Maßnahmen an kleineren Gewässern vorzusehen.Hierzu müssen die heute zumeist isolierten entweder noch vorhandenen naturnahen oder bereits wieder renaturierten Bereiche ausgedehnt und miteinander vernetzt werden sowie eine weitgehendeigendynamische Entwicklungvon Fließgewässern und Ufern gewährleistet werden.

Die Wiederherstellung derDurchgängigkeit der Fließgewässerdurch Rückbau von Wehranlagen und Neubau bzw. Ertüchtigung von Umgehungsgerinnen bei Wasserkraftanlagen ist eine entscheidendeVoraussetzung für Wiederansiedlungsprojekte wandernder Arten (z.B. Lachs), aber auch für die Vernetzung lokaler Populationen mehr oder weniger stationärer Fließgewässerarten.

Prioritär notwendige Maßnahmen zum Schutz der Stillgewässer-Lebensräume sind neben derSicherung des natürlichen Wasserhaushaltsdie Einrichtung vonweiträumigen Pufferzonenum die Gewässer, um den Nähr- und Schadstoffeintrag zu minimieren."

 

S.29-30

" Die Gründe für den schlechten Zustand derAuwälder, der Moorwälder und der Kiefernwäldersind vielfältig.Während bei den Moor- und Auwäldern in erster Linie Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse und Entwässerung die Hauptbeeinträchtigungen darstellen, sind bei den Kiefernwäldern Veränderungen der Artzusammensetzung durch die ungelenkte Sukzession auf Sekundärstandorten

bzw. mangelnde aktive Pflegemaßnahmen wie auch der Eintrag von Luftschadstoffen und -nährstoffen maßgeblich.

...

Für eine Verbesserung der Erhaltungszustände in den verschiedenen Waldlebensräumen müssen die Anstrengungen zumökologischen Waldumbau, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, erheblich intensiviert werden (BfN 2019b). Die Waldwirtschaft sollte stärker anökosystemaren Gesichtspunktenausgerichtet werden, z.B. indem der Wasserhaushalt und Wasserrückhalt verbessert wird, Waldböden besser geschützt werden, Wälder und Bäume älter werden können und Totholzanteile erhöht werden. Dabei sollte auf dieStandortsvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden. Auf die Einbringung gebietsfremder Baumarten ist insbesondere in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten generell zu verzichten (BfN 2019b), gleiches gilt für Flächen der Wald-LRT außerhalb dieser Gebiete.

Um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, muss es Ziel der Waldbewirtschaftung sein, dieAnpassungsfähigkeit und Resilienz der Wälder zu verbessern. Flächen mitungelenkter Waldentwicklungtragen zu einer Verbesserung der Erhaltungszustände z.B. der Buchenwälder bei, indem sich insbesondere die Alt- und Totholzphasen mit ihrer biologischen Vielfalt entwickeln können (Ackermann et al. 2016). Der Anteil dieser Flächen sollte entsprechend den Zielen derNationalen

Strategie zur biologischen Vielfaltbis 2020 5 % betragen (BMUB 2007). Er liegt derzeit bei 2,8 % (Stand 2019) und muss sich weiter erhöhen. Durch Nutzung der Standortvariablität heimischer Baumarten und Erhöhung der Flächen mit ungelenkter Waldentwicklung sollten zudem gerade Waldlebensräume in Schutzgebieten zu Modellräumen zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt werden.

Historische Wald-Nutzungsformenwie Nieder- und Mittelwälder sollten auf ausreichend großen Flächen fortgeführt werden, um die daran gebundenen Arten zu erhalten.Wald-Lebensräume auf Sekundärstandortensollten zugunsten der vorkommenden Baumarten gepflegt werden. Dies betrifft vor allem die Eichenwälder aber auch kleinflächig vorkommende Kiefernwälder wie z.B. die FlechtenKiefernwälder.Die Bewirtschaftung der Wälder sollte im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands erfolgen und an den jeweiligen LRT angepasst sein (Ackermann et al. 2016)."

 

 

S.31-34

" Zusammenfassung und Ausblick

Die Ergebnisse der nationalen Berichte zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie der EU verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität in Deutschland:

 

>63 % der FFH-Arten und 69 % der FFH-Lebensraumtypen weisen einen ungünstig-unzureichenden oder -schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer, der Feuchtgebiete und der Meere und Küsten.

> Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind in den letzten 12 Jahren in ihrem Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes betroffen sind.

 

Wesentliche Ursachen dieser Entwicklung sind insbesondere hohe Nährstoff- und Pestizideinträge, die Intensivierung oder Aufgabe der Flächennutzung, einschließlich der Aufgabe traditioneller Landnutzungsformen, die Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern, Entwässerung und Grundwasserentnahme,Flächenverluste und Zerschneidung durch Ausbau von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten, aber partiell auch Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten.

 

Bedeutung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und Handlungsfelder

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die strengen Regelungen des europäischen Artenschutzes haben für den Schutz der Biodiversität in Deutschland eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.

Dies hat auch der von der EU durchgeführte und im Jahr 2016 abgeschlossene„Fitness Check“gezeigt: die Richtlinien sind geeignet, die in ihnen formulierten Ziele zu erreichen, bedürfen allerdings einer konsequenteren Umsetzung (European Commission 2016). Die insgesamt rund 5.200 FFH- und Vogelschutzgebiete nehmen zusammen 15,5 % der terrestrischen und rund 45 % der marinen Fläche Deutschlands ein. Eine aktuelle Studie zurWirksamkeit des Schutzgebietsnetzes Natura 2000zeigt,

dass in den Gebieten auch zahlreiche andere gefährdete Biotoptypen und Arten, die nicht in den Anhängen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, viel häufiger vorkommen als außerhalb (Ackermann & Runge 2020). Sie können von Schutzmaßnahmen in den Gebieten zum großen Teil ebenfalls profitieren (sogenannter „Umbrella-Effekt“). Einige Arten benötigen aber auch spezifische Schutzmaßnahmen, deren Durchführung innerhalb bestehender Schutzgebiete meist leichter umsetzbar sind als außerhalb.

Für einen effektiven Schutz der Gebiete ist es jedoch erforderlich, dasManagement der Gebietewesentlich zu verbessern.Dies erfordert die Erstellung von geeigneten Managementplänen ebenso wie die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen. Dies bedeutet zum einen flächendeckend geeignete Strukturen zu schaffen (z.B. Natura 2000-Stationen oder Landschaftspflegeverbände), die eine professionelle Betreuung der Gebieteund die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherstellen. Sie stellen außerdem wichtigeAnsprechstellenfür Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und Eigentümerinnen und Eigentümer in den Schutzgebieten dar. Analysen der für die Umsetzung von Schutz- und Pflegemaßnahmen in Natura 2000-Gebieten sowie weiteren darüber hinaus für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu Verfügung stehenden EU-Fonds, insbesondere des ELER (Freese 2017, Horlitz et al. 2018), belegen eine eklatante Unterfinanzierung. Demgegenüber muss eine ausreichendeFinanzierung für das Schutzgebietsnetz Natura 2000sichergestellt werden, damit es nicht nur seine ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen entfalten kann, sondern auch die europäischen Vorgaben zu einem günstigen Erhaltungszustand seiner Schutzgüter erreicht werden.

Für viele Arten, insbesondere des Anhang IV FFH-Richtlinie und einige der gefährdeten Vogelarten, deren Verbreitungsschwerpunkte sich außerhalb der Natura 2000-Gebiete befinden, sind vor allem Maßnahmen zum Schutz und zurVerbesserung ihrer Habitate außerhalb der Schutzgebieteerforderlich. Dafür sind z.B. in ausreichendem Maße Landschaftsstrukturen wie z.B. Kleingewässer, Hecken, Raine zu erhalten und neu zu schaffen oder Grünland extensiv zu bewirtschaften oder Brachflächen in Ackerflächen bereit zu stellen.Um diese Arten in einen günstigen Zustand zu bringen werden über gezielteArtenhilfsprogrammehinaus auch breit auf landschaftlicher Ebene ansetzende Maßnahmen benötigt (BfN 2015: Artenschutzreport).

Eine Schlüsselstellung nimmt daher die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein: Für einen angemessenen Schutz der Arten und Lebensraumtypen innerhalb wie auch außerhalb von Schutzgebieten sind die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel sowie die erforderlich Co-Finanzierung entsprechender Maßnahmen und Programme auf Landesebene essentiell. Dafür ist einegrundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) in der nächsten Förderperiode Voraussetzung, außerdem müssen die hier auf nationaler Ebene bestehenden Spielräume besser ausgeschöpft werden. Die Förderung

in der GAP ebenso wie nationale Subventionen müssen konsequent dem Ziel folgen, alle Subventionen (z.B. Steuerermäßigungen) und Zahlungen nach demGrundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“auszurichten (BfN 2017a, BfN 2019a).Dabei sind insbesondere Maßnahmen stärker zu fördern, die nachweislich einehohe Wirksamkeithinsichtlich der gewünschten Leistungen für die biologische Vielfalt aufweisen (sogenannte „dunkelgrüne“ Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen),

wozu ausreichend große mehrjährige Brachflächen, extensiv genutzte Äcker, Blühflächen, extensiv genutztes Grünland und Pufferstreifen gehören. Dabei sollten auchAnreizsystemegeschaffen werden, um die Akzeptanz von entsprechenden Maßnahmen bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zu verbessern (LANA 2016).

Die Ergebnisse der Berichte zeigen, dass darüber hinaus auch auf nationaler Ebene eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik überfällig ist. Wichtige Maßnahmen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft sind u.a. eine erheblicheReduzierung der Nährstoffeinträgeund dieReduzierung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln(insbesondere in Schutzgebieten), dieFlächenausweitung des Ökolandbaussowie dieRücknahme von Entwässerungeninsbesondere auf Moorbodenstandorten. Wichtige Maßnahmen dazu sind diekonsequente Anwendung der neuen Düngeverordnungder

Bundesregierun oder das von der Bundesregierung beschlosseneAktionsprogramm Insektenschutz (BMU 2019).

Aber auch für die künftige Waldbewirtschaftung werden aktuell wichtige Weichen gestellt.Angesichts der durch Trockenheit und Waldbrände in den letzten zwei Jahren entstandenen Waldschäden ist derökologische Waldumbauweiter voranzutreiben. Statt eines massenhaften Anbaus gebietsfremder Baumarten, sollte dabei auf dieStandortvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden (BfN 2019b). Zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Wäldern sollte zudem der Anteil von Flächen mitungelenkter Waldentwicklungentsprechend den Zielen der Nationalen Strategie zur

biologischen Vielfalt (BMUB 2007) weiter erhöht werden. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 kann mit den darin enthaltenen Waldlebensräumen so wichtige Beiträge zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel leisten.

Auch über die Schutzgebiete hinaus sind über extensiv genutzte Verbundachsen die Etablierung eines funktionalenBiotopverbundsystemsu.a. durch den umfassenden und gezielten Einsatz von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen, die Aufwertung der Kultur-Landschaften durch die Schaffung von naturnahen Strukturen und die Entwicklung möglichst durchgehender Auenlebensräumen an Flüssen und Bächen erforderlich. Der Biotopverbund ist auch eine zentrale Anpassungsstrategie in Zeiten des Klimawandels. Er ermöglicht es den betroffenen Arten und Populationen auf veränderte regionale klimatische Bedingungen mit Wanderungsbewegungen und Ausbreitungsprozesse zu reagieren und so ihre Populationen zu stabilisieren.

Die Rücknahme bestehender Entwässerungen, insbesondere auf Moorstandorten unterstützt gleichzeitig die im Klimawandel so wichtige Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts.Auch Wasserstandsanhebungen und dieVerbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, etwa durch funktionsfähige und gut durchfeuchtete Auenböden dienen zur Sicherung empfindlicher Lebensräume und gleichzeitig dem Klimaschutz (u.a. durch Abfederung von Trockenperioden).

Beim sowohl für den Klima- wie auch den Biodiversitätsschutz wichtigen Ausbau Erneuerbarer Energien müssen Schutzgebiete und Schutzgüter der Naturschutzrichtlinien beachtet werden. Beim Rotmilan beispielsweise ist zwar der bundesweite Bestand über die letzten Jahre weitgehend stabil geblieben, jedoch zeichnet sich ab, dass der Ausbau der Windenergieregionale Bestandsrückgänge hervorgerufen hat (Katzenberger & Sudfeldt 2019). Eine naturverträgliche Energiewende ist möglich, aber Klimaschutz und Naturschutz können nur erfolgreich vorangetrieben werden, wenn die Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Dies macht etwa auch der Moorschutz deutlich.

FFH- und Vogelschutzrichtlinie haben ein großes Potenzial, zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt beizutragen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien auch in anderen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft, aber auch in Forstwirtschaft, Fischerei, Wasserwirtschaft oder der Entwicklung von Infrastruktur, Siedlungen und Gewerbe einestärkere Unterstützungerfährt."

 


 

Quellen:

 

BMU Pressemitteilung zum Bericht zur Lage der Natur:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-intakte-natur-ist-voraussetzung-fuer-krisenfeste-gesellschaft/

 

BMU Bericht zur Lage der Natur 2020 Übersichtsseite:

https://www.bmu.de/download/bericht-zur-lage-der-natur-2020/

 

Bericht zur Lage der Natur 2020 PDF, 2 MB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Zustand der Lebensräume (FFH-Bericht 2019) PDF, 90 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/tabelle_ffh_bericht_2019_lrt_anlage_bericht_lage_natur_bf.pdf

 

Zustand der Tier- und Pflanzenarten (FFH-Bericht 2019) PDF, 102 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/ergebnisse_ffh_bericht_2019_arten_ehz_bf.pdf

 

Bestandsgrößen und -trends der Brutvögel Deutschlands PDF, 190 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_brutvoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bestandsgrößen- und trends rastender und überwinternder Wasservögel in Deutschland PDF, 216 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_wasservoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bundesamt für Naturschutz BfN: https://www.bfn.de/

FFH Richtlinie: http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/

FFH Gebiete Info: http://www.ffh-gebiete.info/

 

 

 

Betuwe Ausbau - aller Verkehr durch Lippedorf - Sperrung der B8 Frühjahr-Sommer-Herbst-2023

Der Betuwe Ausbau erfordert im Lippemündungsraum die nächsten Opfer.

 

ab dem 13. Februar 2023 wird die Bundesstraße B8 im Bereich des Lippemündungsraums in Lippedorf zu einer Baustelle umfunktioniert.

Sämtlicher von Süden kommender Verkehr nach Wesel wird über die Frankfurter Strasse mitten durch Lippedorf über den am Hang S-förmig verlaufenden Streckenbereich geleitet, der durch eine Behelfs-Ampelanlage zusätzlich eingeengt wird -

inklusive des zusätzlichen Schienen-Ersatz-Verkehres der DB zwischen Wesel und Dinslaken und der zusätzlichen Gefahrguttransporte, die diese Strecke üblicherweise wegen ihrer Gefährlichkeit meiden, wie z.B. die 40 Tonner Tanklaster der großen Mineralölkonzerne.

Die Sperrung ist für Frühjahr-Sommer-Herbst dieses Jahres 2023 veranschlagt, soweit keine Verzögerungen eintreten.

 

hierzu ein NRZ Artikel:

 

 

Link zum Artikel in der NRZ  https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/lange-b-8-sperrung-in-wesel-lippedorf-anwohner-sind-sauer-id237573725.html

Bilder der Baustelle auf Luftbild-Blossey.de (4_2023): https://shop.luftbild-blossey.de/img/1b2qer?l=de | https://shop.luftbild-blossey.de/img/cz4nmy?l=de | https://shop.luftbild-blossey.de/img/hilkr6?l=de | https://shop.luftbild-blossey.de/img/asokzi?l=de | https://shop.luftbild-blossey.de/img/92uxrc?l=de


Updates:

Dienstag, 14. Februar 2023 Schon am ersten Tag der Umleitung / Sperrung der B8 ein (14.2.2023) ein schwerer Unfallauf der Umleitungsstrecke :

https://www.radiokw.de/artikel/staus-nach-unfall-auf-der-umleitungsstrecke-der-b8-in-wesel-1567632.html

Ein erster Kommentar zur Verkehrslage (14.2.2023) von Ulrich Gorris/ Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Wesel

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-politik/verkehrsentwicklung-im-bereich-der-frankfurter-strasse_a1834561

 

Freitag, 24. März 2023, 8:00 Uhr -Tod eines Weißstorches* durch Kollision mit zu schnell fahrendem PKW - Frankfurter Strasse Lippedorf - Umleitungsstrecke

auf der Umleitungsstrecke kommt es aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in Höhe Frankfurter Strasse 19, 46485 Wesel Lippedorf zu einer Kollision eines erwachsenen, beringten, tief fliegenden Storches mit einem zu schnell fahrenden PKW. Der Storch verstirbt kurz darauf an der Unfallstelle. Ein weiteres Beispiel für nicht ausreichende Gefahrminderungsmaßnahmen im Umleitungsbereich: zu hohe erlaubte Geschwindigkeit (70km/h zwischen Ampel Emmelsumer Strasse und Beginn Dorf (Lippedorf), 50km/h im Dorfbereich), kein Überholverbot, keine Kennzeichnung der Naturschutzbereiche z.B. durch entsprechende Schilder.

* streng geschützte Tierart nach §1 Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1) https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/BJNR025810005.htmlhttps://www.lbv.de/ratgeber/naturwissen/artenportraits/detail/weissstorch/

 

Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie

kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, vom Baustellenbereich in die Umgebung.

  → Video dazu in FACEBOOK  https://www.facebook.com/100001226433248/videos/1600427243736985/ 

Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereicheskontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangarealfür durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...

www.radiokw.de/artikel/betuwe-ausbau-abriss-der-b8-bruecke-in-wesel-hat-begonnen-1613870.html

https://www.nrz.de/staedte/Wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-b-8-bruecke-in-wesel-lippedorf-ist-geschichte-id238066417.html

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/gesundheitsgefahren-durch-staub

https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/business/business/safety/dust/health-risks-of-dust.html

https://www.rechenzentrumreinigung.eu/ueber-uns/it-themen/warum-ist-baustaub-so-gefaehrlich.html

http://www.erdkroete.de/haut.htm

 

Freitag, 5. Mai 2023 erneuter (siehe 14.2.2023) schwerer Unfall im Kreuzungsbereich Frankfurter Straße / Emmelsumer Straße, ein Signalmast wird dabei umgebogen

Freitag, 23. Juni 2023 (gegen 15:00 Uhr) erneuter schwerer Unfall mit erneuter (siehe 5.5.) schwerer Schädigung der Ampelanlage, die komplett ausfällt

Dienstag, 1. August 2023 TÖDLICHER UNFALL in der Baustelle:https://www.radiokw.de/artikel/toedlicher-unfall-an-der-b8-baustelle-bei-wesel-1723132.html

"An der B8-Baustelle in Wesel hat es am späten Vormittag (10:45 Uhr) wieder einenschweren Verkehrsunfallgegeben. "

 

Montag, 11. September 2023 nrz - Informationen zur Erweiterung der Sperrung der B8 in Lippedorf/Wesel für Renovierungsarbeiten an der B8 in den Herbstferien (30. September bis 16. Oktober) - Umfängliche Umwege für KFZ und Staus auf den Umleitungswegenhttps://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/suedumgehung-wesel-die-b-8-wird-fuer-zwei-wochen-gesperrt-id239416969.html

" Wie Straßen NRW mitteilt, wird der Abschnitt zwischen der Frankfurter Straße und Luisenstraße für zwei Wochen gesperrt. In dieser Zeit verlegt der Landesbetrieb die stark befahrene Verkehrsader in Höhe der Baustelle der Südumgehung wieder auf ihre ursprüngliche Streckenführung zurück und saniert das Teilstück gleichzeitig.

Die Arbeiten beginnen am Samstag, 30. September, um 0 Uhr und enden am Montag 16. Oktober, 3 Uhr. Das Autohaus Schmeink sowie das Restaurant Lippeschlößchen sollen weiterhin zugänglich bleiben. Die Dinslakener Landstraße wird von der Innenstadt aus kommend ab Einmündung Braunschweiger Straße gesperrt. Die gute Nachricht für Radfahrer: Sie können, ebenso wie die Fußgänger, die B8 auch während der Sperrzeit nutzen.

Dass die Sperrung länger als zwei Wochen dauert, erklärt Straßen NRW mit dem Umfang der Maßnahme: Neben der Rückverlegung der B8 ist in den Herbstferien die Sanierung des Teilstückes zwischen der Einmündung Dinslakener Landstraße und Frankfurter Straße geplant. Dabei müsse unter anderem eine alte Basaltpflasterung aus dem Boden geholt werden. Saniert wird übrigens im Anschluss auch das Teilstück zwischen der Frankfurter Straße und der Emmelsumer Straße, das aktuell wegen des Neubaus der Brücke über die Bahn gesperrt ist. Daher wird diese Sperrung laut Straßen NRW verlängert: Erst voraussichtlich am 25. Oktober ist auch der schon seit Februar gesperrte B8-Abschnitt wieder frei, eine Woche später als bisher geplant.

Zweifellos wird sich die Streckensperrung auch auf die Weseler Innenstadt auswirken. Wenn sich der Verkehr auf der Umleitung staut, weichen Autofahrer auf Nebenstraßen aus. Das werde die Stadt Wesel beobachten, sagt Ordnungsamtschefin Nicole Ruthert.

Sollten Wohngebiete überproportional betroffen sein, werde die Stadt Maßnahmen ergreifen.

Nach der Vollsperrung der B8 werden die Radfahrer übrigens weiterhin über die Schleife an der Südumgehung geführt. Denn Straßen NRW baut den Radweg an der sanierten Strecke erst nach der Sperrung, teilt der Landesbetrieb mit."

 


weitergehende Informationen

→ Betuwe-Ausbau Baumopfer

→Betuwe-Ausbau  Informationen   | 

→ DB - Informationen   als Download hier verfügbar:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/Betuwe Ausbau Info DB 2023_04_10p.pdf

  https://www.emmerich-oberhausen.de/    |    ökologischer Ausgleich https://www.emmerich-oberhausen.de/mensch-und-natur/%C3%96kologische%20Ausgleichsfl%C3%A4chen | newsletter abbonieren  https://www.emmerich-oberhausen.de/newsletter

→ Am Betuwe Ausbau beteiligte Firmen: Eiffage INFRA-BAU |  Falkenhahn Bau | Max Bögl / Moß |

→ Belastung des Lippemündungsraums durch Verkehr

→ Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 | Projektinfo  B8-G10-NW / B 8 Dinslaken (A 59) - Wesel (B 58) | https://www.bvwp-projekte.de/strasse/download_plaene/NW/B8-G10-NW/LPL_1_1_B8_G10_NW%20%C3%9CL.pdf

https://www.bvwp-projekte.de/  |  https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030-prins-einsehen.html | https://www.brd.nrw.de/themen/verkehr/strassenverkehr/bedarfsplanung-fuer-die-verkehrsinfrastruktur-des-bundes | https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf | https://www.bundestag.de/resource/blob/871004/91bc4ca821dac25aab702399eec0d5fa/WD-8-088-21-pdf-data.pdf : Wissenschaftlicher Dienst der Bundesregierung: Bundesverkehrswegeplanung und Klimaschutz - Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 088/21
Abschluss der Arbeit:
5. November 2021 - Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

"4.2. Vereinbarkeit der Verkehrswegeplanung mit der SUP-Richtlinie

4.2.1. Rechtsgutachten im Auftrag des BUND
Das Rechtsgutachten der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Auftrag des BUND gelangt zu dem Ergebnis, dass der gesetzliche Bedarfsplan für Straßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 S. 2 FStrAbG) mit der SUP-Richtlinie, namentlich mit deren Art. 5 Abs. 1 (Umweltbericht) i.V.m. Anhang I (Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1) unvereinbar sei.53 Verstöße seien in mehrfacher Hinsicht festzustellen. Die Mängel in der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030 würden den gesetzlichen Bedarfsplan „infizieren“.

4.2.2. Stellungnahme des BUND
Auch der BUND selbst verweist in einem aktuellen Positionspapier auf Defizite im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Natur- und flächenschonende Alternativen seien nicht geprüft, Straßenprojekte nicht geringer dimensioniert, Ausbaualternativen ignoriert und groß dimensionierte, autobahnähnliche Ortsumfahrungen zugelassen worden, ohne innerörtliche Alternativen zu prüfen.61 Die erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung kritisiert der BUND als nicht ergebnisoffen, nicht effektiv, nicht dialogisch, nicht fair und unverständlich.62

4.2.3. Stellungnahme des UBA
In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2016 zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit Umweltbericht erhebt auch das UBA Zweifel daran, dass das Verfahren den Anforderungen an eine gute SUP (wie sie das UVPG vorsieht), umfassend genüge. Der Planentwurf enthalte eine relativ hohe Anzahl an nicht bewerteten Verkehrsprojekten. Die Darstellung der Umweltwirkunen sei dadurch unvollständig, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der Aussagen des Umweltberichts beeinträchtige.63 Es fehle auch an einer eindeutigen Vergleichbarkeit der Auswirkungen der Planalternativen. Dies erachtet das UBA aber als unerlässlich, um den Anforderungen der SUP ge
recht zu werden.64

5. Diskutierte Reformmöglichkeiten
Die zur Erreichung der Klimaschutzziele gebotenen Veränderungen im Verkehrssektor können rechtspolitisch auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden.

Mehrere Experten und Autoren halten eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030für angezeigt. Wissenschaftler u.a. des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung weisen auf methodische Defizite der Umweltbewertung im Bundesverkehrswegeplan 2030 hin. Es bedürfe erheblicher Nachbesserungen, die entlang von zwei Ansätzen geschehen könnten. Zum einen seien die Umwelteinwirkungen und deren Kosten möglichst vollständig in die Kosten-Nutzen-Analyse einzubeziehen. Zum anderen seien umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilungen aufzuwerten, sodass auch diese Kriterien zu einer Veränderung in der Priorisierung von Infrastrukturprojekten führen können. Nach Auffassung der Wissenschaftler bliebe die nachhaltige Verkehrswende eine reine Absichtserklärung, solange die Folgen von Infrastrukturinvestitionen für die Umwelt kaum Einfluss auf die Auswahl der Projekte hätten.73 Auch Hermes erwägt eine Neuausrichtung der Kriterien und des Verfahrens bei der Ausarbeitung des Bundesverkehrswegeplans als Instrument für ein Verkehrswendekonzept.74 Das Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held schlägt eine Änderung des Bundesverkehrswegeplans unter Abkehr von der nachfrageorientierten Verkehrsplanung und Hinwendung zur integrierten Raum- und Verkehrsplanung vor. Ziel müsse es sein, bei Gewährleistung der Mobilität die Umwelt- und Gesundheitseinwirkungen des Verkehrs zu minimieren.75

Zusammenfassend erscheint es vor dem Hintergrund der seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die Klimaschutzleistungen des Verkehrssektors plausibel, dass diese nicht mit den bisher bereits ins Auge gefassten Maßnahmen zu erreichen sein dürften und daher zusätzliche Einsparmaßnahmen erforderlich sein werden. Angesichts des prognostizierten Umfangs der benötigten zusätzlichen Einsparleistungen dürfte auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein. Dass eine solche Überprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte, erscheint dabei nicht als fernliegend. Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Anpassungen auf der Planungsebene erfolgen sollen und welche anderen Maßnahmen im Verkehrssektorkonkret zu ergreifen sind, obliegt dabei dem Gesetzgeber...

→ Brückenabrisse - Problematik:  2  |  3  |    Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS519: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oderInstandhaltungsarbeiten

→ Vorschlag der Initiative Schutz des Lippemündungsraums Verkehrsberuhigung Fahrradstrasse

→ Vorschlag der Initiative Schutz des Lippemündungsraums zu Möglichkeiten des Verkehrsberuhigung

→ NABU: Fragmentierte Lebensräume - Wie der Verkehr der Natur zusetzt: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Nach dem Stau ist vor dem Stau

die Situation in Lippedorf nach Wiedereröffnung der B8 im November 2023

 

 

→ der Stau Vor dem Stau... 

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/106-betuwe-ausbau-aller-verkehr-durch-lippedorf-sperrung-der-b8-fruehjahr-sommer-herbst-2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/38-der-laengste-stau-in-ganz-wesel-frankfurter-strasse-lippedorf-aktuelles-mai-2020

 

 

→  Eisenbahn Bundesamt - Lärmaktionsplan Runde 4 (Entwurf Dezember 2023) 

Herunterladen von Lärmaktionsplänen

Hier finden Sie den aktuellen Lärmaktionsplan der Runde 4 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Der Lärmaktionsplan liegt seit dem 20. November 2023 in einer Entwurfsfassung vor. Sie können den Entwurf als pdf-Datei herunterladen. Aufgrund des Umfangs wurden die beiden Anhänge als getrennte Dateien erstellt. Anhang I enthält Tabellen zu den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung, ein Gemeinden-Strecken-Verzeichnis sowie Verzeichnisse der Lärmsanierungsbereiche. Anhang II enthält Ausführungen zu den 72 Ballungsräumen. Sofern die Ballungsräume Stellungnahmen eingereicht haben sind diese ebenfalls im Anhang II abgedruckt.

Entwurf des Lärmaktionsplans der Runde 4 für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes
(378 Seiten, 93 MB)

Der Anhang Ienthält Tabellen zu den Ergebnissen der Lärmkartierungund der Öffentlichkeitsbeteiligung, ein Gemeinden-Strecken-Verzeichnis, ein Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen und fertiggestellten Lärmsanierungsbereiche und ein Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche. (421 Seiten, 15 MB)

 

Anhang II zum Lärmaktionsplan Runde 4 (Entwurf)

Der Anhang II enthält Ausführungen zu den 72 Ballungsräumen. Sofern die Ballungsräume Stellungnahmen eingereicht haben sind diese ebenfalls im Anhang II abgedruckt.
(170 Seiten, 117 MB)

 

 

 

 

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution- Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz– LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten(Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereichangrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel      Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigenGebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigenLebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanungeinerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich undfachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalenBedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanungsollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigenFestsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nichtbetroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung vonentsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau einesBiotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf derGrundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden,die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zurErhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw.Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieservernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondereSchutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer,Wälder,Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für dienatürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in derRegel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbeihaben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Lippemündungsraum

Naturrarität in der Kulturlandschaft

Bei Kilometer 220 mündet der längste Fluß Nordrhein-Westfalens,

die „Lippe“ in den längsten Fluß Deutschlands, den „Rhein“.

 

Quelle: Google Earth  2019 / 2022     weitere Bilder auf Geoportal Ruhr: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64292r0@EPSG:25832

Mit etwa 150ha Fläche ist die Lippe im Lippemündungsraum eine der wenigen, seltenen Flüsse Deutschlands mit Mündungsdelta und einer Auenlandschaft, die die Hochwasser von Lippe und Rhein aufnehmen kann und so die umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete Wesels schützt.

Anfang des 20. Jahrhunderts war die Lippe ein massiv beeinträchtigtes Gewässer. Es gab kaum noch natürliche Bereiche, der Großteil des Flusses war kanalisiert. Hinzu kamen immer mehr Abwässer auch aus der Industrie und dem Bergbau. Im Jahr 1926 wurde daraufhin der Lippeverband gegründet, welcher sich der Problematik annahm und erstmals Maßnahmen zur Abwasserreinigung und zum Hochwasserschutz einleitete.

→ die Folgen dieses Verbrechens an der Natur sind auch heute noch messbar: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/bodenschutz/bodenbelastungskarten

In den 1980er Jahren wurden im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW die planungsrechtlichen Weichen gestellt, um 240 ha des Lippemündungsraumes nach der Gewinnung von Sand und Kies mit Bergematerial hochwassersicher zu verfüllen und anschließend als Standort für „flächenintensive Großvorhaben“ mit Hafenanschluss zu nutzen.

 

 Quelle: Lippe-Mündungsraum, südlich von Wesel, 1990 (© Luftbild, Land NRW)

In der Folge wurde seit 1993 im Südteil des Lippe-Mündungsraumes im Tagebauverfahren Sand und Kies gewonnen.

Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenricht­linie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Die Lippe ist ein sogenanntes Gewässer erster Ordnung und steht damit im Eigentum des Landes NRW. Zwischen der Mündung der Lippe in den Rhein und Lippborg führt der Lippeverband die Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung der Lippe im Auftrag des Landes durch. Mit dem „Programm Lebendige Gewässer“ werden die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Land NRW umgesetzt.

1999 wurde die Planung geändert mit dem Ziel nur noch 60 ha. am ehemaligen Ölhafen für Gewerbe und Industrie hochwassersicher zu verfüllen und die restlichen Flächen naturnah zu gestalten. Da darüber hinaus auf der Nordseite des Lippe-Flusses die Südumgehung Wesel als B 58n zur Entlastung des Stadtgebietes Wesel geplant ist, wurde beschlossen im Rahmen eines integrierten Projektes der gesamte Lippe-Mündungsraum umzugestalten. Im Rahmen des Projektes sollte nicht nur ein bedeutender Hochwasserrückhalteraum, sondern auch ein besonderer Lebensraum für Flora und Fauna am Niederrhein entstehen. Es sollten nur geeignete Bedingungen für eine eigendynamische Flussentwicklung und für die Entwicklung flussmündungsspezifischer Auenhabitate und Lebensgemeinschaften geschaffen werden. Deshalb wurde, außer einer mit Basalt befestigten Sohlgleite jeweils beim Eintritt der Lippe in den Lippe-Mündungsraum sowie an der Mündung der Lippe in den Rhein, keinerlei Ufer- bzw. Sohlenbefestigung eingebaut.

  

 Quelle: Plan zur Neugestaltung des Lippe-Mündungsraumes aus 1999 (© Hülskens, Wesel)  |  Lippemündundungsraum im Stadtentwicklungskonzept Wesel 2022

Am Unterlauf der Lippe ist seit 2009 die neue Lippe-Mündung bei Wesel mit einer ausgedehnten Aue kurz vor dem Rhein angelegt und 2014 fertig gestellt worden. Im Zuge der knapp fünfjährigen Bauzeit entstand durch Bodenabtrag beiderseits der 2,5 Kilometer langen neuen Gewässertrasse eine 142 Hektar große Flusslandschaft mit zahlreichen wechselfeuchten Flächen, die je nach Wasserstand der Lippe beziehungsweise des Rheins überschwemmt sind oder trocken fallen – bereits heute ein Eldorado für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Der Umgestaltung der Region kam entgegen, daß sich die Lippe bereits ein neues Bett durch die neben ihr geschaffenen Auskiesungsseen gesucht hatte, die durch industriellen Abbau von Kies geschaffen worden waren.

Die so geschundene Natur kehrte in den renaturierten Bereich zurück, die Vögel des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein sind hier wieder zu sehen, auch so eindrucksvolle wie der Seeadler, Kormorane, ja selbst ein Pelikan.  Seltene Fischarten wie der Lachs und die Quappe sind in der Lippe wieder zu finden. Schon im Sommer 2016 konnten in der Weseler Lippe-Aue 595 Tierarten und 425 pflanzliche Spezies bestimmt werden - über 200 Pflanzenarten, 60 Brutvogel- und 40 Wasservogelarten sowie 30 Fischarten.

Um die starke Tendenz zur Verbuschung der offenen Aueflächen entgegen zu wirken, war ein Management der Vegetationsentwicklung mittels Beweidung von Anfang an unabdingbar. Die bisherige intensive Begrasung mit Schafen und Ziegen ist suboptimal, weil diese die Vegetation nahezu flächendeckend so kurz halten, dass die Deckung für Kleinsäuger und Bodenbrüter weitgehend fehlt.

Dringend notwendig wäre eine deutliche Reduktion der Schafs- und Ziegenbeweidung und eine zusätzliche Beweidung mit großen Grasfressern, wie (gehörnte) Rinder bzw. Pferde. Große Grasfresser halten die Verbuschung auf und fressen die Bodenvegetation in unterschiedlicher Höhe ab, wodurch eine kleinflächige Mosaiklandschaft entsteht. In der Folge nimmt die Biotopvielfalt und damit die Artenvielfalt zu und bleiben die Hochwasserbergungskapazität und die Durchströmungsmöglichkeit erhalten. Darüber hinaus helfen die großen Grasfresser dabei Spaziergänger mit und ohne Hund aus den wertvollen Schutzflächen heraus zu halten.

Die Erfahrungen mit der Vernichtung von natürlichen Ressourcen aus den Jahren des 20. Jahrhunderts - auch und gerade am Beispiel der Lippe -  sollten den Menschen Wesels im 21. Jahrhundert eine Lehre sein, nicht dieselben Fehler erneut zu begehen.

Die Planungen zu gewerblicher Flächennutzung in natürlichen Flächen in direkter Angrenzung an den Lippemündungsraum und in Übergriff auf Naturschutz- und Landschaftsschutz lassen befürchten, daß die Politik die Lehren aus der Vergangenheit und die gegebenen Versprechungen für einen besseren Naturschutz vergessen haben könnte.

Weitergehende Informationen zu dieser Thematik finden sich auch auf unserer Seite https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/die-lippe

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums will die Verantwortlichen an diese Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Versprechungen erinnern.

 


 Der Lippemündungsraum in Wesel ist Teil des Naturschutzgebietes "Lippeaue" (WES-001)

 Dieses NSG wird durch das LANUV wie folgt beschrieben: Dieser im Lippemündungsraum gelegene Auenbiotopkomplex besitzt zentrale Bedeutung für den Biotopverbund als Schnittpunkt der Flussauenkorridore von Rhein und Lippe, insbesondere auch für überwinternde Wasservögel. Für Tier- und Pflanzenarten der Sandtrockenrasen und Magerweiden stellt er einen wichtigen Refugialraum und Trittstein entlang der großen Flussläufe dar.“ Der Lippemündungsraum und das angrenzende Lippedorf in Wesel sind im Landschaftsplan des Kreises Wesel als besonders schützenswerte Vorrangbereiche (M26 und M27) und als zu pflegende Biotope B42 und B43 ausgewiesen.

 

Für Vorrangbereiche gilt:

Mit erster Priorität sind dort Maßnahmen in denjenigen Bereichen umzusetzen, die bereits schutzwürdige Biotope und Lebensräume (i.d.R. FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Niederungsbereiche) umfassen oder deren Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen besonders hoch ist. Diese Bereiche entsprechen den gem. Kap. 3.2 des Landschaftsplanes des Kreises Wesel (Inkraftsetzung 27.04.2009) aufgeführten Bestandteilen des Biotopverbunds.

Im Plangebiet Wesel sind dies insbesondere folgende Maßnahmenräume:

        • Lippemündungsraum (M26)

        • Lippedorf und Oberemmelsum (M27)

Für Biotope im Betrachtungsraum gilt:

Für die zu pflegenden Biotope B42 (Lippedorf westlich der Frankfurter Straße) sowie B43 (Lippedorf westlich und östlich der Frankfurter Straße) wurde festgesetzt: Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel im Lippemündungsraum und Pflege wie Optimierung der Magerwiesen in Lippedorf. Hier sollen das Naturschutzgebiet und der Biotopverbund geschützt, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Kommentar des WWF

...Besonders wertvoll sind periodisch überschwemmte Auenwiesen, die im Winter tausenden Enten, Schwänen und Watvögeln als Rastbiotop dienen. Im Frühjahr beleben neben vielen anderen Tierarten Kampfläufer, Bekassine und Uferschnepfe mit ihren Balzflügen die feuchten Wiesen. Deren Blütenreichtum wiederum lockt zahlreiche Insektenarten an, die andernorts bereits verschwunden sind.   https://www.wwf.de/themen-projekte/fluesse-seen/lebensraeume/feuchtwiesen-feuchtwaelder

 


Quellen:

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-natur-garten/neugestaltung-der-lippemuendung-bei-wesel-abgeschlossen-tolle-luftaufnahmen_a436636

https://www.eglv.de/app/uploads/2019/02/infomaterial_neue_lippemuendung.pdf

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

 


 Weitere Informationen zu den Landschaftsplänen des Kreises Wesel finden sich auf: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/landschaftsplanung/&r3=Raum+Wesel

und auf den Seiten des

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

 

 

 

 Quelle 2024 Geoportal NRW https://www.geoportal.nrw

 

 

 

die Büdericher Insel

Die Büdericher Insel

→ jetzige Ansicht auf  GoogleMAPS

Entstand durch einen Kanalbau östlich des alten Büderich zwischen 1785 und 1787 (Siehe:https://www.zeitreise-buederich.de/28https://www.zeitreise-buederich.de/32 |   https://www.zeitreise-buederich.de/80-Interaktive-Zeitreise). Der Rhein wurde im Bereich einer starken Ost>West Schleife durch einen westlichen Abkürzungskanal begradigt. So entstand eine Insel im Rhein im Bereich der Lippemündung:

" Büdericher Kanal und Büdericher Insel

Im durch vulkanische Ereignisse ausgelösten weltweit extremen Winter von 1783 / 1784 gefroren in Mitteleuropa fast alle Gewässer. Zudem war der Winter in kurzen wärmeren Perioden sehr schneereich. Um den 23. Februar herum brachte ein plötzlicher Warmlufteinbruch begleitet von heftigen Regenfällen die enormen Schneemassen zum Schmelzen. Das Eis der Flüsse brach und staute sich auf. Das folgende Frühjahrshochwasser war eine der größten Naturkatastrophen der frühen Neuzeit in Mitteleuropa und hatte eine wahre Eisflut zur Folge.9

Zwischen Rheinberg und Büderich kam es in dieser Zeit zu sieben Deichbrüchen, Wasser drang am 28. Februar gegen Mitternacht in die Stadt ein. Pfarrer Rechtmann beschrieb die Lage wie folgt: In den Häusern stieg das Wasser fussweise empor; dabei war es sogleich zu Eis erfroren. Am nächsten Morgen: Alles war von Eis und Wasser angefüllt. Wohl wünschte man sich von den Dächern herab einander Glück zu, dass man die schauervolle Nacht überstanden habe; aber das Wasser wuchs weiter... Es stand an den höchsten Stellen in der Stadt bei 10 Fuss hoch. Es ergoss sich noch immer mit größter Gewalt über den Deich. Fürchterliche Eisberge trieben den ganzen Tag an Büderich vorbei.7

Die Leute suchten im hinteren Teil der Stadt Schutz. Trotz der dramatischen Lage ist kein Büdericher ums Leben gekommen, wohl aber etwa hundert Rinder. Gegen Abend begann das Wasser wieder zu sinken. Am Montag dem 1. März konnte man wieder trockenen Fußes durch das kath. Pfarrhaus gehen, am 10. März stand nur noch im tief gelegenen Grintenorther Viertel Wasser. Lebensmittel wurden von Wesel herübergeschafft. Als Folge waren keine einzelnen Felder mehr zu erkennen, dennoch erholte sich der Boden.10 (1787 war ein weiteres Katastrophenjahr, bedingt durch Hagelschlag.10 )

Aufgrund der bedrohlichen Lage begann man auf Veranlassung Friedrich des Großen 1785 zum Schutz der Weseler Zitadelle vor Hochwasser und Eisgang den Büdericher Kanal zu bauen. Dieser Entlastungskanal hatte zunächst eine Breite von 60 Fuß (19 m) und eine Länge von 404 Ruten. Die Arbeiten waren 1787 abgeschlossen, bevor durch neuerliche Hochwasser in den Jahren 1795 und 1799 Wasser- und Eismassen sich ihren Weg durch den Kanal brachen und dieser auf eine Breite von 194 m wuchs. Das ursprüngliche Hauptstrombett versandete nach und nach, der Kanal wurde zum Hauptstrombett. Um die Schifffahrt zu erleichtern verbreiterte man ab 1890 den Kanal, also das neue Hauptstrombett auf eine Breite von 300 m.7"

historische Karte 1901

Im Westen der (Halb-) Insel findet sich das alte Büderich, im Osten die Stadt Wesel mit der Lippe bei Lippedorf.

Nach Verschüttung und Verschluß des östlichen Rheinarms auf ihrer südöstlichen Seite wurde sie zu einer Halbinsel. Ihr jetzt südlicher Landanschluß geht in den Bereich des Rhein-Lippehafens über, dessen nördliche Grenze sie bildet. Westlich von ihr liegt im Südteil der Halbinsel das östliche Ufer des Wesel-Datteln Kanals(erbaut zwischen 1915 und 1930). Der mittlere und nördliche Abschnitt der Halbinsel grenzt im Westen an das Ostufer des Rheins. Im Osten liegt das Areal des alten Rheinarms, das jetzt das Mündungsdelta der Lippe bildet, welches im Norden der Halbinsel in den Rhein mündet.

Auf ihrer Nordhälfte befindet sich das Wasser- und Schifffahrtsamt Rhein / Außenbezirk Wesel.

Südlich des Geländes des Wasser- und Schiffsfahrtsamtes stehen auf der Büdericher Insel aktuell drei Brückenköpfe:  1. der östliche Brückenkopf der Niederrheinbrücke auf dem Westufer der Halbinsel 2.  weiter östlich ein Bückenkopf auf der Mitte der Büdericher Insel. Im Fuß dieses Brückenkopfes verläuft eine Verbindungsstraße vom 1. Brückenkopf zu einem weiteren 3. Brückenkopf auf dem östlichen Ufer der Büdericher Insel: dem westlichen Brückenkopf der (nördlichen) Lippebrücke. Die auf der Niederrheinbrücke verlaufende 4 spurige Bundesstraße 58 führt in West<>Ost-Richtung bis zur Mitte der Büdericher Insel, wo sie aktuell endet. Auf der Mitte der Insel wird sie zweispurig abgeleitet, durch einen Tunnel im 2. Brückenkopf zur  Lippebrücke und weiter zur Kreuzung mit der B8 in der Mitte der Zitadelle Wesel geführt (Schillstrasse). Aktuell wird südlich dieser Lippebrücke ein neuer großer Brückenkopf für eine weitere (südliche) Lippebrücke auf dem Ostufer der Büdericher Insel gebaut, der die B58 auf einer neuen 4 spurigen Straße zum Ostufer der Lippe bzw. des Lippemündungsraums führen soll. Hier soll der Anschluß zur neuen Südumgehung (B58) von Wesel erfolgen. 

Südlich von diesem neuen Lippe-Brückenkopf findet sich das Areal des Hundesportvereins Büdericher Insel e.V.  am Ostufer der Halbinsel bzw. dem Westufer der Lippe.

Auf der Büdericher Insel befand sich zu Napoleons Zeiten das „Fort Bonaparte“. Das Fort Bonaparte war der östliche Teil der „Citadelle Napeolen“ (auch „Fort Blücher“ genannt). Ihr westlicher Teil – „Fort Napoleon“ genannt - befand sich auf dem Ostufer des Rheins im Bereich des alten Ortes Büderich. Seine Reste auf dem Westufer des Rheins südlich der Niederrhein-Brücken auffahrt sind jetzt Herberge von Fledermäusen.

Bürgerverein Büderich eV - Karte 1808

Die Reste des „Fort Bonaparte“ auf der Büdericher Insel finden sich unter den Bäumen des Wäldchens südlich der Niederrheinbrücke. Mauern, Wälle und Gräben einer großen Schießanlage sind hier unter Sträuchern und Bäumen verborgen. Zwischen dem alten Fort und der Lippemündungsaue verläuft am Rand der Aue eine Schleife des berühmten (Fahrrad-Fern-) Wanderweges, der „Römer-Lippe-Route“, die hier die Lippemündungsregion im Süden und Westen zwischen Lippedorf und Niederrheinbrücke durchquert, und  „Hülkensweg“ genannt wird.    

Die Büdericher Insel ist Teil des Naturschutzgebietes Lippemündungsraum, ein Vorrangbereich, Biotop-Verbund-Fläche von herausragender Bedeutung, sie grenzt an das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

 

Quelle: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64229r0@EPSG:25832

 

Die Büdericher Insel auf Google Maps https://maps.app.goo.gl/Ec8DCYLryHHHfUP96

Luftbilder des Lippemündungsraums inkl. historischer Fotos auf https://www.rvr.ruhr/daten-digitales/geodaten/luftbilder/

 

die Gänse des Lippemündungsraums - Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein

ca 200.000 arktische Gänse

überwintern jedes Jahr am Niederrhein

auch der Lippemündungsraum wird von ihnen genutzt

das behördlich ausgewiesene Gänseschongebiet umfasst auch die Lippeauen

Quelle: https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

einschließlich der Auwiesen Lippedorfs - das Schongebiet reicht hier bis an die Frankfurter Straße  -

 des Biotops Emmelsum sowie des Biotops Rhein-Lippe-Hafen Süd

Das VSG ist als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für 200.000 bis 250.000 Bläss-, Saat- und Weißwangengänse von ganz herausragendem, europaweiten Wert.

Quelle: https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Der Trend für diese nordischen Wildgansarten ist zunehmend* bzw. stabil. So überwintert ca. 20-25 % der  geschätzten westeuropäischen Winterpopulation der Blässgans im VSG Unterer Niederrhein.

* das bedeutet leider nichts Gutes, denn der Verlust von Naturflächen führt zu einer Konzentrierung der Fauna in den verbliebenen Flächen - die es umso mehr zu schützen und stärken gilt!

aus:

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5236 vom 26. März 2021
des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/13220

s.u. folgende Seite

 

Das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein ist einzigartig in Europa,

es ist das Überwinterungsgebiet für bis zu 200.000 arktische Gänse, die hier alljährlich im Zentrum eines einzigartigen Naturschauspiels stehen. Die Gänse sind lebendiger Ausdruck für die Notwendigkeit eines internationalen Biotopverbundes, der die Niederlande - ebenfalls Überwinterungsquartier - mit dem Niederrhein verbindet, aber auch die im fernen Sibirien befindlichen Brutreviere der Gänse einbezieht. Neben der herausragenden Bedeutung des Gebietes für Blässgans und Saatgans, hat das Vogelschutzgebiet mit seinen zahlreichen Gewässern einerseits für viele hier brütende Vogelarten landesweite Bedeutung (Flussseeschwalbe, Trauerseeschwalbe, Teichrohrsänger, Löffelente, Tüpfelsumpfhuhn), andererseits wird es neben den Gänsen von vielen weiteren Vogelarten (z.B. Rohrdommel, Bruchwasserläufer, Singschwan, Zwergschwan, Zwergsäger) als Rast- und Überwinterungsgebiet genutzt. Die kiesig, sandigen Rheinufer, aber auch der Abgrabungsseen sind ein bevorzugter Brutplatz des Flussregenpfeifers. Im Bereich des Grünlandes, vor allem dann, wenn es in Teilen der Altaue und im Umfeld von Altwässern bei relativ hohem Grundwasserstand nicht so intensiv genutzt wird, brüten Rotschenkel, Uferschnepfe, Kiebitz, Grosser Brachvogel und Wachtelkönig. Auf selten gewordenen anmoorigen und mit Weidengebüschen durchsetzten Extensivgrünlandflächen brüten Blaukehlchen und Schwarzkehlchen. Die gekammerten Landschaftsteile mit ihren ausgedehnten Kopfbaumbeständen beherbergen ein Schwerpunktvorkommen des Steinkauzes in NRW, zugleich eines der bedeutenden Vorkommen in Deutschland. Die Weichholzauenwälder und -gebüsche sind der Lebensraummittelpunkt von Pirol und Nachtigall. Zahlreiche Teilflächen werden wegen ihrer auentypischen Lebensraumausstattung auch als FFH-Gebiet in das Netz NATURA 2000 eingeknüpft.

jetzt steht hier das größte Gebäude von Wesel

 

 

Quellen und Verweise

https://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4203-401

https://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgebiete/vogelschutzgebiet-unterer-niederrhein

https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/mangelhafte-umsetzung-von-naturschutzrichtlinien-am-beispiel-des-vogelschutzgebiets-unterer-niederrhein-was-unternimmt-die-landesregierung-um-einem-weiteren-eu-vertragsverletzungsverfahren-vorzubeug/

https://gruene-fraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2021/03/Antwort-17-13443-Naturschutzrichtlinien.pdf

https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz-nrw/schutzgebiete/natura-2000/unterer-niederrhein/index.html

https://www.nabu-naturschutzstation.de/schutzgebiete/vogelschutzgebiet-unterer-niederrhein/

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterer_Niederrhein

 

 


 

Mangelhafte Umsetzung von Naturschutzrichtlinien am Beispiel des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein:

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Am 18. Februar 2021 berichteten die Medien über die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (2014/2262), da hier laut Einschätzung der Europäischen Kommission die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt werde. Dieses Verfahren steht im Kontext weiterer Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit der Umsetzung der Natura2000-Richtlinien (z. B. 2018/9300 – Schutz des Grünlandes). Der Zweck von Natura2000 ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume durch ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union (EU).

Der Handlungsdruck ist hoch, auch in Nordrhein-Westfalen: Der FFH-Bericht 2019 des Landes dokumentiert die drastische Verschlechterung zahlreicher Lebensraumtypen und Vorkommen bedrohter Zielarten in den Natura2000-Gebieten in NRW.

Das Land NRW wurde 2006 mit dem Vertragsverletzungsverfahren 2001/ 5003 – Vogelschutz-Richtlinie Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ verklagt. Hierzu konnte 2008 ein Kompromiss mit der EU-Kommission ausgehandelt werden. Die Einigung zwischen dem Land NRW und der EU-Kommission sah vor, dass das Vogelschutzgebiet mit Verordnung vom 28.4.2009 um 5.538 ha auf insgesamt 25.809 ha erweitert werden sollte. Gleichzeitig verpflichtete sich das Land NRW gegenüber der EU-Kommission zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans (MAKO) für das EU-Vogelschutzgebiet sowie zur Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Zielarten unter den Brut- und Rastvögeln innerhalb von zehn Jahren.

Dieser Maßnahmenplan wurde im Jahr 2011 vorgelegt und sollte innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden (https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/schutzgeb/vogelschutzgebiete/mako/MAKO_VSG_Unt erer_Niederrhein_Endfassung.pdf); das MKULNV erklärte ihn für behördenverbindlich. Sollten die im MAKO konkret bezifferten Maßnahmen Stand heute nicht umgesetzt sein, droht ein neues Vertragsverletzungsverfahren.

Bei unzureichender Umsetzung der Richtlinien bestehen für NRW erhebliche finanzielle Risiken. Die innerstaatliche Haftung regelt Art. 104a Abs. 6 GG zusammen mit § 1 des Gesetzes zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis (LastG). Danach sind Zahlungsverpflichtungen von derjenigen staatlichen Ebene zu tragen, in deren innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenbereich die lastbegründende Pflichtverletzung erfolgt. Die administrative Umsetzung der Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie liegt in der Zuständigkeit der Länder. Dies gilt auch für eine Bewertung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung bisher zur Umsetzung des o. g. Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein veranlasst?
  2. Wie haben sich die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvögel im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein von 2011 bis 2020 mit Blick auf die festgelegten Zielwerte entwickelt? (analog zu Tab. 5 auf Seite 36 und Tab. 8 auf Seite 69 des MAKO)?
  3. Welche der in Tabelle 12 des MAKO für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2011 mit Nutzen für welche Arten durchgeführt? (Bitte in der Antwort Einzelmaßnahmen und die dafür aufgewandten Beträge auflisten).
  4. Welche Personal- und Sachmittel sind notwendig, um die gesetzlich erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zeitnah (innerhalb von fünf Jahren) durchzuführen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der bislang ergriffenen Maßnahmen (Schutzgebietsverordnungen, freiwillige Projekte) hinsichtlich der Umkehr der dramatischen Verluste von Lebensraumtypen und Zielarten?

ANTWORT

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN    |  17. Wahlperiode     Drucksache 17/13443   21.04.2021  |    Datum des Originals: 21.04.2021/Ausgegeben: 27.04.2021

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5236 vom 26. März 2021
des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/13220

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5236 mit Schreiben vom 21. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Was hat die Landesregierung bisher zur Umsetzung des o. g. Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein veranlasst?

Die Kreise Wesel und Kleve sowie die Stadt Duisburg berichten regelmäßig zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes (MAKO) für das EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Unterer Niederrhein. Die konkrete Umsetzung des seit März 2011 vorliegenden MAKOs für dieses VSG ist von der Verfügbarkeit der betreffenden Flächen und von der Bereitschaft der Grundeigentümer und der Inhaber bestehender Rechte abhängig.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Umsetzung des MAKOs erfolgt über die EU-kofinanzierten LIFE-Projekte. Seit 2009 wurden acht LIFE-Projekte im VSG Unterer Niederrhein
abgeschlossen oder befinden sich derzeit in der Umsetzung:
• Uferschnepfen-Lebensraum Hetter 2009-2014
• Rhein-Nebenrinne Bislich-Vahnum 2010-2019
• Fluss- und Auenoptimierung Emmericher Ward 2012-2021
• Grünland für Wiesenvögel in der Düffel 2012-2023
• Orsoyer Rheinbogen 2013-2018
• Wiederherstellung des Feuchtgebietscharakters der Emmericher Ward 2018-2024
• Lebendige Röhrichte 2018-2025
• Wiesenvögel NRW 2020-2027.


Kontinuierlich werden konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen für die im Standarddatenbogen für das VSG Unterer Niederrhein aufgeführten Vogelarten von den
Kreisen Kleve und Wesel, der Stadt Duisburg und von vier Biologischen Stationen durchgeführt. Ein wichtiges Naturschutzinstrument ist der Vertragsnaturschutz, dessen
Umsetzung in Kooperation mit den Bewirtschaftern erfolgt. Folgende weitere Maßnahmen wurden bzw. werden im VSG Unterer Niederrhein regelmäßig durchgeführt (Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
• Ankauf von Flächen für den Naturschutz
• Schaffung und Etablierung von Schilfröhrichten
• Entwicklung von Auwäldern
• Gehölzschnittmaßnahmen
• Erhaltung, Wiederherstellung und Etablierung von artenreichem Grünland
• Grünlandvogelgerechte Bewirtschaftung
• Anlage von Kompensationsflächen (Ackerrandstreifen, Blühbrachen)
• Etablierung von Ruhezonen, u.a. Vereinbarung mit den Pächtern der Gewässer
• Vereinbarung „Angeln am Rhein“ mit der Rheinfischereigenossenschaft
• Steuerung der Wasserstände zur Optimierung der Flächen für Wiesenvögel
• Verbesserung der Wasserverhältnisse
• Anlage von Blänken
• Anlage von rheinnahen Kleingewässern
• Anlage von Nebenrinnen am Rhein und Uferabflachung (Synergieeffekte mit der Wasserrahmenrichtlinie)
• Teilentsiegelung und Renaturierung der NATO-Straße (Ruhigstellung des Kernbereiches im Orsoyer Rheinbogen)
• Vereinbarungen mit den Abgrabungsunternehmen hinsichtlich Maßnahmen für den Vogelschutz
• Artenschutzmaßnahmen Trauerseeschwalbe und Flussseeschwalbe
• Gelegeschutz, u.a. von Wiesenvögeln (Sperrung von Flächen, Errichtung von Schutzzäunen, Gelegemarkierung)
• Reduzierung der Prädation, Bejagung der Waschbären-Population
• Schonzeit für Wildgänse ab dem 15.10. jeden Jahres
• Fortführung der Entschädigung für Fraßschäden durch nordische Gänse
• Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung, Einsatz von Rangern.


2. Wie haben sich die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvögel im EU- Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein von 2011 bis 2020 mit Blick auf die festgelegten Zielwerte entwickelt? (analog zu Tab. 5 auf Seite 36 und Tab. 8 auf Seite 69 des MAKO)?

Für die Brutvogelarten der Feuchtwiesen ergibt sich im VSG Unterer Niederrhein folgende Bestandssituation:

Knäkente, Löffelente, Kiebitz, Uferschnepfe und Wiesenpieper zeigen im VSG Unterer Niederrhein deutliche Rückgänge,die dem überregionalen Bild entsprechen.
Die Bekassine ist als Brutvogel ausgestorben.
Der starke Rückgang des Wachtelkönigs seit 1979-83 und der Rückgang des Rotschenkels werden nur teilweise auch überregional abgebildet.
• Die starke Zunahme des Großen Brachvogels seit 1979-83 entspricht nicht dem deutschland- und europaweiten Bild.
Die Arten der Feuchtwiesen zeigen überwiegend auch im nationalen und internationalen Kontext deutliche Rückgänge(u.a. Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz).
Bei den röhrichtbrütenden Arten ergibt sich folgende Bestandssituation:
Die Abnahme von Rohrdommel, Zwergdommel, Tüpfelsumpfhuhn und Rohrweihe gegenüber 1979-83 entspricht nicht dem überregionalen Trend (Rohrdommel, Zwergdommel und Tüpfelsumpfhuhn waren am Niederrhein schon bei der Ausweisung des VSG 1983 sehr selten).
• Die schwankende Bestandssituation der Wasserralle (bei jüngsten Abnahmen) und die Zunahme des Blaukehlchens seit 1979-83 entsprechen den überregionalen Trends.

Bei den sonstigen Brutvogelarten ist folgendes festzuhalten:
Die Abnahme der Tafelente seit 1979-83 entspricht dem überregionalen Trend.
• Die Zunahmen bei Fluss- (bei Abnahme 2020) und Trauerseeschwalbe entsprechen bei ersterer dem überregionalen Bild, bei letzterer nicht der Situation in Deutschland
und Europa, wo stabile bis unbekannte Trends festgestellt werden.
Der Rückgang der Grauammer-Population entspricht dem Bild im übrigen Nordrhein-Westfalen und großen Teilen Westeuropas.
• Die Zunahme des Schwarzmilans spiegelt die überregionale Situation wider.
Seit 2017 brütet der Seeadlerund seit 2020 der Löffler im VSG Unterer Niederrhein.
Für die Rastvögel ergibt sich folgende Bestandssituation:
• Bei Blässgans und Weißwangengans zeigen sich deutliche Bestandszunahmen*, die im Einklang mit der deutschlandweiten Entwicklung stehen.* das bedeutet leider nichts Gutes, denn der Verlust von Naturflächen führt zu einer Konzentrierung der Fauna in den verbliebenen Flächen
• Der Weißstorch zeigt ebenfalls im VSG Unterer Niederrhein deutliche Zunahmen, die dem Landestrend entsprechen.
Saatgans, Singschwan und Zwergschwan gehen am Unteren Niederrhein langfristig zurück, was wahrscheinlich mit dem Klimawandel (Verlagerung von
Überwinterungsgebieten nach Nordosten) begründet werden kann.
Goldregenpfeifer und Kampfläufer zeigen am Unteren Niederrhein langfristig deutliche Rückgänge und sind kurzfristig auf niedrigem Niveau stabil.
• Die aktuellen Rastbestände folgender Arten im VSG Unterer Niederrhein sind nicht bekannt: Schnatterente, Löffelente, Tafelente, Zwergsäger, Bruchwasserläufer,
Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel und Waldwasserläufer, daher lassen sich Trends derzeit nicht abschätzen.

3. Welche der in Tabelle 12 des MAKO für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2011 mit Nutzen für welche Arten durchgeführt? (Bitte in der Antwort Einzelmaßnahmen und die dafür aufgewandten Beträge auflisten).

Eine Auflistung aller in den vergangenen zehn Jahren im Bereich des knapp 26.000 ha großen VSG Unterer Niederrhein durchgeführten, in der Tabelle 12 des MAKO „Unterer Niederrhein“ benannten Maßnahmen in der erbetenen Einzeldarstellung ist nicht möglich, da in den allermeisten Fällen Maßnahmen, die auf die Umsetzung der MAKO-Aufgaben gerichtet sind, in den Rahmen größerer Projekte eingebettet sind. In all diesen Fällen ist eine Einzeldarstellung der Maßnahmen, insbesondere ihrer Kostenanteile, nicht möglich.

Die folgende Aufstellung gibt einen kursorischen Überblick über die seit 2011 im VSG Unterer Niederrhein umgesetzten Maßnahmen des MAKO:
Maßnahme Zielarten Orte erfolgter Umsetzung Erhöhung der Bodenfeuchte Wiesenvögel Düffel, Salmorth, Hetter, Bislicher Insel Anlage von Blänken Wiesenvögel Düffel, Hetter, Hübsche Grändort, Orsoyer Rheinbogen, Bislich- Vahnum, Gut Grindt Anlage von Flutmulden und Nebenrinnen Wasservögel Emmericher Ward, Bislich Vahnum, Reeser Schanz
Schaffung von Flachwasserzonen und flachen Ufern Wasservögel, Limikolen Bislicher Insel, Orsoyer Rheinbogen,
 Schaffung von Schotterinseln Wasservögel, Limikolen Diersfordter Waldsee Nisthilfen Flussseeschwalbe Auesee, Diersfordter Waldsee, Reeser Meer Nisthilfen  Mauerseeschwalbe Altrhein Bienen-Praest, Millinger Meer, Reeser Altrhein Röhrichtentwicklung Röhrichtvögel Altrehin Bienen-Praest, Bergerfurth Verbesserung der Vor-
ortinformation und Schaffung von Naturerlebnismöglichkeiten
Alle Vogelarten des Standarddatenbogens (SDB) Infozentrum De Gelderse Poort, Wahrsmannshof, Infozentrum RVR Bislicher Insel; zahlreiche Infotafeln in den Schutzgebieten, Besucherlenkung Alle Vogelarten des SDB Orsoyer Rheinbogen, Bislicher Insel, Rückbau von Nato- Straßen, Alle Vogelarten des SDB Orsoyer Rheinbogen
Sperrung von Wegen für PKW Alle Vogelarten des SDB Bislich-Vahnum, Orsoyer Rheinbogen


 4. Welche Personal- und Sachmittel sind notwendig, um die gesetzlich erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zeitnah (innerhalb von fünf Jahren) durchzuführen?

Der Landesregierung liegen zur Höhe der Personal- und Sachmittel, die notwendig sind, um die erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren
durchzuführen, keine Informationen vor.

5. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der bislang ergriffenen Maßnahmen (Schutzgebietsverordnungen, freiwillige Projekte) hinsichtlich der Umkehr der dramatischen Verluste von Lebensraumtypen und Zielarten?

Der rechtliche Schutz des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein durch naturschutzrechtliche Schutzausweisungen ist inzwischen abgeschlossen und somit gewährleistet.

Darüber hinaus sind auch weiterhin in erheblichem Umfang Maßnahmen notwendig, um eine EU-rechtskonforme, naturschutzfachlich gewünschte Aufwertung des Vogelschutzgebietes zu erreichen.
Das VSG ist als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für 200.000 bis 250.000 Bläss-, Saat- und Weißwangengänse von ganz herausragendem, europaweiten Wert. Der Trend für diese nordischen Wildgansarten ist zunehmend bzw. stabil. So überwintert ca. 20-25 % der  geschätzten westeuropäischen Winterpopulation der Blässgans im VSG Unterer Niederrhein.


Die Jagdverschonung ab 15.10. jeden Jahres für alle Gänsearten im Bereich des VSG Unterer Niederrhein (Regelung in der Landesjagdzeitenverordnung) ist hierfür von hoher  Bedeutung.
Die von Fraßschäden betroffenen Landwirtinnen und Landwirte werden vom Land entschädigt.
Die Ausweisung von störungsarmen Bereichen (z.B. Bislicher Insel, Hetter und Altrhein Bienen-Praest) wirkt sich positiv auf die Ansiedlung und den Bruterfolg von
störungsempfindlichen Vogel wie zum Beispiel Seeadler, Löffler, Trauerseeschwalbe, Schwarzmilan oder auch für den Weißstorch(größte Baumbrüter-Kolonie in NRW) aus. Das
Angebot von Nistflößen hat die Bestände von Trauerseeschwalbe und Flussseeschwalbe gefördert und stabilisiert. Rekultivierungsmaßnahmen an Abgrabungsgewässern sind
bestandsfördernd u.a. für Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Enten, Säger und nordische Gänse.

Weiterhin problematisch ist die Situation für viele Feuchtwiesen- und Röhrichtarten, was im Wesentlichen auf Einflussfaktoren wie unzureichender Wasserhaushalt und Bodenabbau zurückzuführen ist. Auch führt die Tiefenerosion des Rheins (Bundeswasserstraße) zu einem deutlichen Austrocknen des Rheinvorlandes und der angrenzenden Flächen einschließlich der Altarme.

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde: Lippemündung, ein Naturparadies wird bedroht. / November 2019

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde   /   November 2019

 

 

Von: Reinhard Bassier (Romberg)
Gesendet: Donnerstag, 7. November 2019 20:03
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Betreff: WG: Lippemündung. Ein Naturparadies wird bedroht

 

 

Sehr geehrte Frau Herzog,

 

der Lippemündungsraum ist in den letzten 10 Jahren umfassend neu gestaltet, die Lippe ist dort  renaturiert worden.  Mit erheblichen öffentlichen Geldern. Hier ist ein Naturschutzgebiet von überregionaler Bedeutung entstanden. Mit einer abwechslungsreichen Vogelwelt, mit einer sehr positiven Entwicklung der flußnahen Auenvegetation. Von der Lippebrücke B8 oder dem umlaufenden Radweg gut erlebbar. Für Wesel ein wertvolles Asset, vergleichbar der Bislicher Insel im benachbarten Xanten.  

 

Dieses Idyll vor der Haustür ist durch die aktuelle Planungen leider vielfach bedroht.

 

-         Bei der Südumgehung Wesel (in der Sache sicherlich sinnvoll) ist nach jetziger Planung kein Lärmschutz gegen das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet vorgesehen (oder schlicht vergessen ?) worden. Zusammen mit dem starken Verkehr auf B8 und Betuve-Linie nebenan eine erhebliche Geräuschbelastung für die Zukunft in der Lippesenke.

-         Die geplante Ausweitung des Gewerbegebiets Lippehafen (gemäß dem aktuellen Entwurf Bebauungsplan 233 der Stadt Wesel) sieht eine großflächige intensive Versiegelung der hochwasserfrei aufgeschütteten Fläche nördlich des `Ölhafens` sowie eine Bebauung mit Logistikbauten bis fast an den neuen Radweg. Höhenbegrenzung 20 m (im Nahbereich des Ölhafens auch deutlich höher) vor. Bei weitgehend freier Farbwahl der Gebäude! Das lässt sich dann auch nicht mehr durch einen schmalen Baumstreifen neben dem Radweg optisch kaschieren, im Winter schon gar nicht.  Eine `blaue Kiste` als trauriges lokales `Wahrzeichen` sollte eigentlich genug sein.

-         Eine deutliche Ausweitung des Gewerbegebiets in das bestehende Naturschutzgebiet hinein ist geplant (Radwege könnte man dann ja verlegen, Gehölze offenbar auch ?). Perspektivisch auch großflächig in die angrenzende, ökologisch hochwertige Senke südlich der neuen Zugangsstraße von der Emmelsumer Straße. Braucht Logistik wirklich so viel Platz in dieser sensiblen Naturnachbarschaft? Sollten der Zugang zu EU-Fördergeldern oder die Pauschalforderung `neue Arbeitsplätze` dabei überzeugende Argumente sein?

-         Logistik im 24 Stunden-Betrieb braucht künstliche Beleuchtung rund um die Uhr. Benachbarter Naturschutz unter Dauerbeleuchtung? Die Tierwelt in der Lippeaue wird sicherlich nicht vorab gefragt werden.

-         Und weite Teile der Lippesenke selbst sind inzwischen Flächen für eine Intensivnutzung durch Schafe rund um das Jahr geworden. Trotz NSG-Status. Auch wenn großeSchafherden als `niedlich/friedlich` wahrgenommen werden – Bodenbrüter wie der inzwischen seltene Kiebitz haben dort keine Chance mehr. Warum nicht eine stärkereextensive Beweidung mit Galloways oder anderen exotischen Rinderrassen. Für den Besucher auf dem Radweg nebenan auch ein spannendes optisches Erlebnis.

 

Der Entwurf des neuen Bebauungsplans 233 für das Gewerbegebiet Deltaport/Lippemündung liegt den Gremien der Stadt  Wesel zur Entscheidung vor, der erste Spatenstich für die Südumgehung Wesel ist erfolgt. Aber es ist noch nicht  spät, diese Massnahmen so zu gestalten, dass ein gerade geschaffenes Naturschutzgebiet Lippemündung dabei nicht faktisch irreversibel beschädigt wird. Kleinteilige regionale Ausgleichsmassnahmen, wie in den Genehmigungsunterlagen vorgesehen,  sind dafür kein wirklicher Ersatz. Sorry. Die lokale Bürgerinitiative für eine Verkehrsberuhigung rings um Lippedorf, Nabu Wesel usw. mit ihren guten Anregungen sollten deshalb ernst genommen werden.

 

Viele historische Pläne (bis in die frühe Nachkriegszeit) dokumentieren die Vision von einem Lippemündungsraum als großer gewerblich-industrieller Zone mit direktem Rheinzugang* (für den Orsoyer Rheinbogen gab es vor 50 Jahren ähnliche Planungen). Diese Vision liegt zum Glück hinter uns. Eine von weitgehend  versiegelten Gewerbeflächen und von großen Verkehrsträgern optisch, akustisch und lichttechnisch komplett eingeengte `natürliche` Lippe auf ihren letzten Kilometern vor dem Rhein wäre perspektivisch eine denkbar schlechte, faktische Alternative.Für Wesel und unsere Region.

 

Freundliche Grüße

Reinhard Bassier

 

*Dazu z.B. der Flächennutzungsplan 1953 der Stadt Wesel. Aus dem Begleitbuch (Abbildung 7, Seite 16) von Heike Kemper zur aktuellen Ausstellung `Wunder aus Trümmern` des Stadtarchivs Wesel.

_________________________

 

Dr.-Ing. Reinhard Bassier

Schlesierweg 14

47495 Rheinberg

informative Fahrradtour Lippemündungsraum Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt! 25. Februar 2024 14:00

 Info vom Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt!

 weil es so gut war :  WIEDERHOLUNG 

Rhein-Lippe-Aue muss bleiben -  Zweite Kritische Fahrradtour

Das neu gegründete Bündnis „Rhein-Lippe-Aue bleibt!“, dass sich gegen die geplante Erweiterung des Rhein-Lippe-Hafens wehrt, veranstaltet amSonntag, den 10. März um 14.00 Uhr eine kritisch informative Fahrradtour durch das betroffene Gebiet. Ein Führer wird dabei kenntnisreich auf die alten Boden- und Heckenbestände hinweisen, die Lebensraum für viele, zum Teil bedrohte Tierarten, sind. Bei der 4 km langen Fahrradtour haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit mit VertreterInnen des Bündnisses ins Gespräch zu kommen.

Treffpunkt: Hundesportverein an der Rheinbrücke, Hülskensweg  - weitere Informationen siehe unten

Leute, die nicht mit dem Fahrrad kommen können, können um 15:30 Uhr direkt zu Andrea und Engelbert Jesih kommen.
Dort endet unsere Tour.
Adresse: Emmelsumerstr.235, 46485 Wesel

 

Treffpunkt: 

Wann:  Sonntag 25. Februar 2024 ca. 14:00:00 Uhr

Wo: am Parkplatz vor dem Hundesportverein "Büdericher Insel" http://www.buedericher-insel.de/  

auf der Büdericher Insel https://initiative-lippemuendungsraum.de/der-lippemuendungsraum/die-buedericher-insel.html

*

 

weitere Informationen: https://fffutu.re/treffpunkt-hafen-fahrradtour      |   Initiative Rhein-Lippe-Aue bleibt  https://emmelsum-biotop-retten.de/rhein-lippe-aue-bleibt  

zu den brennenden Themen:  BBP 232 Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens

→ parents4future Wesel zum Projekt https://www.instagram.com/reel/C4fvmY9sj9O/?igsh=MWdtOW90aWxvdjlrcw%3D%3D

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/96-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-flaeche-a-deltaport-hat-begonnen-dezember-2022.html?highlight=WyJiYnAiLDIzMl0=

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html?highlight=WyJiYnAiLDIzMl0=

zum berühmten Fahrradweg, auf dem die Tour teilweise verlaufen wird, die "Römer-Lippe-Route" https://initiative-lippemuendungsraum.de/der-lippemuendungsraum/radfernwanderweg-roemer-lippe-route.html

 

 

 

Jagdrevier und Pächter

 

Die Lippemündung als Jagdrevier

 

Natur und Jagd gehören zusammen. Jagd ist eine wesentliche Voraussetzung für einen artgerechten und ausgeglichenen Wildbestand, für den Schutz von seltenen Vögeln und Säugetieren gegen natürliche Feinde, ob Fuchs, diverse Krähenvögel und andere. Dabei stehen Hege, Naturbeobachtung und der Erhalt der natürliche Vielfalt im Vordergrund, nicht der Abschuß von jagdbarem Wild in den festgelegten Jagdzeiten im Jahresablauf. Das gilt auch für den Lippemündungsraum, eigentlich ein naturbelassenes Reservat in unmittelbarer Nähe der Stadt Wesel, weitgehend definiert über seine natürlichen Grenzen Lippe und Rhein und die Verkehrsträger Bundesbahn/ B8 im Osten und Wesel-Datteln-Kanal im Süden.

 

Der Blick zurück auf 20 Jahre als Jagdpächter in der Lippemündung fällt gemischt aus.

 

-          Da waren Jahre der großen Veränderungen durch die umfangreichen Erdbaumassnahmen zur Renaturierung der Lippe selbst. Diese sind inzwischen längst abgeschlossen. Die Lippe hat sich eine natürliche Auenlandschaft  geschaffen, eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Zustand zuvor, als die Lippe in einem engen künstlichen Bett floß.

-          Die Lippemündung ist für die naturinteressierte Öffentlichkeit zugänglich geworden. Der neue Hülskens-Radweg mit seiner Perspektive in die Lippeaue ist eine Bereicherung. Und für die Natur akzeptabel, wenn er schonend benutzt wird (keine Motorräder usw., keine nächtliche Joggingstrecke, wenn die Natur Ruhe braucht) und die Menschen nicht den Wege verlassen. Leinenpflicht für Hunde ist im Naturschutzgebiet zwingend vorgeschrieben und auf vielfältigen Hinweisschildern deutlich zu lesen, aber leider nicht Alltag vor Ort. Hier  besteht im Sinne von angewandtem Naturschutz  viel Verbesserungsbedarf.

-          Zugleich ist das Revier unruhiger geworden. Und wo viele Menschen sind, da zieht die Natur sich zurück. Auch wenn wir es nicht merken.

 

Es hat erhebliche Verschiebungen im Wildbestand und bei den Lebensbedingungen für das Wild gegeben.

 

-          Die Kaninchen, einst sehr zahlreich, sind sehr selten geworden. Durch Krankheiten, aber auch weniger natürliche Möglichkeiten zum Anlegen von hochwasserfreien Bauen.

-          Gänse (i.w. Graugänse und Nilgänse, auch gelegentliche Kanadagänse) sind Standwild geworden und haben sich erfreulich vermehrt.

-          Die Palette der Wasservögel hat sich erheblich vergrößert.

-          Der Storch ist inzwischen wieder heimisch geworden und brütet im Bereich der Schleuse am Kanal.

-          Durch vielfältige zusätzliche Zäune, teils engmaschig und mit Stacheldraht bewehrt) ist der Bewegungsraum für Rehwild stark eingeschränkt. 

-          Und wo entlang des neuen Radwegs `Wildschutzzäune` errichtet wurden, da haben auch Hase und andere Kleinsäuger keine Chance zur großräumigen Bewegung in ihrem natürlichen Revier - eine unnötige und gedankenlose Entwicklung.   

-          Die intensive Schafbeweidung in den natürlichen Rückzugsgebieten in der Lippesenke und im Biotop `Obsthof` schränken den Lebensraum für Bodenbrüter, Kleinsäuger und Rehe massiv ein.

-          Die hohe Verkehrsdichte auf Frankfurter und Emmelsumer Straße fordert ihre Opfer, zahlreiche Wildunfälle sind leider traurige Realität.      

 

Durch das neue Gewerbegebiet Deltaport am Rhein-Lippe-Hafen (früher `Ölhafen`) und seine Zufahrt von der Emmelsumer Straße aus wird der Lippemündungsraum in seiner natürlichen Ausdehnung zwischen Lippe und Kanal leider unwiderruflich geteilt werden, in ihrer Größe durch zusätzliche versiegelte Gewerbeflächen entlang der Emmelsumer Straße und rings um den Rhein-Lippe-Hafen (ungehemmter Flächenfraß entgegen alle  übergeordneten politischen Ziele) wird eine großflächige, durchgängige Naturlandschaft Lippesenke unwiderruflich zerstört werden.  Eine politische Entscheidung auf Landes- und kommunaler Ebene, die unkritischen Eingang in die lokale Planung gefunden hat.  Das Jagdrevier Lippemündung in seiner natürlichen Vielfalt wird dann Vergangenheit sein.

 

Vermeintliche Sachzwänge (`Gewerbe braucht Platz, flächenintensive Logistik als `Zukunftsbranche`), die vor der nächsten Generation der Bürger in Wesel nicht bestehen werden. Davon bin ich überzeugt. Der vergleichende Blick auf den Orsoyer Rheinbogen sollte uns zu denken geben. Auch dort waren es die `Sachzwänge` der Wachstumseuphorie der 60er Jahre, die zur sehr konkreten Planung einer petrochemischen Großanlage führten. Sie ist nie umgesetzt worden, heute klingt das damalige Projekt `VEBA-Großchemie Orsoyer Rheinbogen`  wie ein schlechtes Märchen aus ferner Vergangenheit.

 

Reinhard Bassier, Rheinberg-Orsoy

 

>> Brief an die NRZ zum Thema

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leserbrief an die NRZ: Dokumentation massiver Flächenverbrauch Lippemündungsraum | Luftbilder Hans Blossey

 

Leserbrief an die NRZ: Dokumentation massiver Flächenverbrauch Lippemündungsraum | Luftbilder Hans Blossey

21. April 2021

 

"Sehr geehrte Frau Herzog,

 

 die aktuellen Luftbilder von Hans Blossey mit der geplanten Trasse der B58n und die Erdbauarbeiten zur Vorbereitung der  hochwasserfreienflächenintensiven Expansion Deltaport (mit hoher Flächenversiegelung)  unmittelbar südlich der renaturierten Lippemündung machen sehr deutlich, wie sehr hier ein ökologisch hochwertiges, gerade erst mit viel öffentlichem Geld geschaffenes Flußdelta massiv sprichwörtlich `in die Zange genommen` wird. Der Ausbau von B8 und Betuwe-Linie im Osten wird dies ergänzen.

 

 Massiver Flächenverbrauch für Verkehr und `Logistik`, hohes zusätzliches Quellverkehrsaufkommen per LKW aus den Deltaport-Ansiedlungen, Lärmbelastung, künstliche Lichtquellen, eine kaum kaschierte Industriekulisse mit hohen Einzelbauten ohne Farbkonzept usw. sind die unvermeidbaren Folgen. Der kumulative Effekt dieser vielen Massnahmen (die jeweils einzeln genehmigt wurden/werden) würde zu einer irreversiblen Belastung und Beschädigung dieser Naturlandschaft direkt vor den Toren von Wesel führen. Eigentlich ein sehr trauriges Fazit – so auch immer wieder der eindeutige Kommentar der vielen Radfahrer entlang des neuen Hülskens-Wegs.  

 

 Die einschlägigen `Argumente` (Konsens der Landes- und Regionalplanung und in den kommunalen Gremien, `Logistik` als  Zukunftsbranche (?) mit vielen Arbeitsplätzen, Ausgleichsmaßnahmen im gesetzlichen Umfang usw.) werden der zukünftigen Gesamtbelastung dieses Naturraums nicht gerecht. Zusätzlicher Lärmschutz (etwa entlang der neuen B58n), Zurückhaltung bei der Ausweisung und Gestaltung weiterer verdichteter Gewerbeflächen in unmittelbarer Nachbarschaft der NSG-Flächen usw.  -  es gibt viele Ansätze für ein erträgliches Nebeneinander von Natur und Gewerbe/Verkehr. Wenn die Einzelinteressen der jeweiligen öffentlichen Vorhabensträger (StraßenNRW, DB, Deltaport usw.) nicht faktisch Priorität hätten. Hier ist m.E. der Kreis Wesel in einer besonderen und übergeordneten Verantwortung."

 

 Der Blick auf die Nachbarkommune Rheinberg zeigt, welche Folgen (Verkehr, Flächenverbrauch) der ungebremste  Ausbau von Logistikkapazitäten haben kann, die politische Katerstimmung (quer durch alle Parteien) hat dort längst eingesetzt. Die (nie gebaute) Großchemie im Orsoyer Rheinbogen oder die Brüter-Ruine in Kalkar zeigen, wie  schnell `Zukunftsbranchen`  Vergangenheit werden können. Und Auesee/Bislicher Insel sind  Beispiel, wie Lebensqualität im Einklang mit der Natur vor den Türen von Wesel funktionieren kann. Warum nicht auch an der Lippemündung?

 

Freundliche Grüße

Reinhard Bassier"

Mitglied der Initiative Schutz des Lippemünungsraums

 

Verweise:

https://mailing.nrz.de/c/57772732/c74b2f4d57d79-qrrrzg

https://shop.luftbild-blossey.de/6575935/2021-wesel?l=de

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

Lippemündungsraum - Bilder

Lippemündungsraum besondere Lebewesen Mai 2023 Hasenglöckchen und Raufussbussard

 

Lippemündungsraum - besondere Lebewesen -im Mai 2023 beobachtet

 

das am ehesten spanische (atlantische / englische ?)

Hasenglöckchen

unter hohen Bäumen in Lippedorf

 

 

und ein

Raufuss (?) Bussard

oder ein Mäuse-Bussard mit einer besonderen Musterung?

der sich im Lippemündungsraum mit einem Storch in die Höhe schraubt

 

 

 

 

 

 

und da war auch noch ein interessantes Insekt unterwegs

eine Pflanzen- (Blatt-) Wespe

 

 

 

 

weitere Informationen:

→ Hasenglöckchen

https://de.wikipedia.org/wiki/Hasengl%C3%B6ckchen

https://de.wikipedia.org/wiki/Spanisches_Hasengl%C3%B6ckchen |  https://www.floraweb.de/xsql/artenhome.xsql?suchnr=10580&

https://de.wikipedia.org/wiki/Atlantisches_Hasengl%C3%B6ckchen  | https://www.floraweb.de/xsql/artenhome.xsql?suchnr=20045&

https://botanikguide.de/das-hasengloeckchen-im-wald-der-blauen-blumen/

 

 

→ Raufuss-Bussard

https://de.wikipedia.org/wiki/Raufu%C3%9Fbussard

https://www.greifvogel.com/bussarde/raufubussard/index.htm

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/raufussbussard/

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/maeusebussard/

https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4usebussard

 

→ Pflanzen , Blatt- Wespen

https://www.digital-nature.de/tierwelt/insekten/symphyta/pflanzenwespen.html

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Pflanzenwespen-Hymenoptera-Symphyta-1750.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Echte_Blattwespen

https://www.natur-in-nrw.de/HTML/Artenlisten/pflanzenwespen-a.html

https://www.kob-bavendorf.de/gelbe-pflaumensaegewespe.html

 

Rote Liste

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Das-Rote-Liste-Zentrum-1708.html

 

 

 

NABU Aktion 2020 STOPPT den Flächenfrass! Juli 2020

 

NABU Aktion - Stoppt den Flächenfraß!

 

Jedes Jahr verliert Deutschland Grün- und Ackerland an zusätzliche Siedlungs- und Verkehrsflächen, die zusammen so groß sind wie Frankfurt am Main. Eigentlich wollte die Bundesregierung bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag drücken, aber zur Zeit versiegeln wir eine Fläche von 60 Hektar täglich. Jetzt soll es noch schlimmer kommen, denn Bau- und Innenminister Seehofer will mit einer unverantwortlichen Gesetzesänderung die Ausweisung von Neubaugebieten beschleunigen. Schreiben Sie jetzt Ihrem Mitglied des Bundestags, um das Vorhaben zu stoppen.

 

Der Flächenverlust durch Bebauung zerstört Jahrhunderte alte Kulturräume, Landwirtschafts- und Naturflächen und wirkt sich negativ auf Klimawandel, Verkehrswende und Artenvielfalt aus. Dennoch will das Innenministerium in der anstehenden Überarbeitung des Baugesetzbuches dauerhaft die Regeln für neue Wohngebiete aufweichen - mit einem obskuren Paragraf 13b. Dieser war eigentlich bis Ende 2019 befristet, um schnell günstigen Wohnraum in Ballungsgebieten und für Geflüchtete zu schaffen. Jetzt will Bauminister Seehofer die Ausnahmeregelung fest im Gesetz verankern, obwohl Studien belegen, dass in 80 Prozent der Anwendungsfälle nur Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden.

 

Durch §13b entstehen im beschleunigten Verfahren Wohngebiete auf der „grünen Wiese“. Dabei werden frühzeitige Bürgerbeteiligung, Umweltbelange und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ausgehebelt. Damit steht er im krassen Widerspruch zum Vorrang der Innenentwicklung, der Bodenschutzklausel und Flächensparzielen der EU, des Klimaschutzplanes und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.Seine Vereinbarkeit mit EU-Recht ist fraglich.

 

Fordern Sie den Bundestag auf, §13b BauGB aus dem Gesetzesentwurf zu streichen und so einen Beitrag zum Schutz von unbebauter Natur und Kulturlandschaft zu leisten.

 

 

hier geht es zur Aktion: 

https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass

 

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums unterstützt die Aktion,

der Lippemündungsraum ist von der Problematik des Flächenverbrauches und der Bodenversiegelung stark betroffen,

mehr Infomationen auf unseren Seiten : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung


geplante Überbauung / Versiegelung von Naturflächen im Lippemündungsraum:

          

Südumgehung Wesel B58n      ~ 11,5 Hektar

       

Ausbau der Betuwe-Linie von 2 zu 3 spurig    ~ 1 Hektar

       

Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens mit teilweiser Überbauung des NSG   ~ 31 Hektar 

 

 

 Überbauung der Ackerfläche nahe am NSG Ecke Emmelsumer- Frankfurter Strasse ~ 3 Hektar

 

geplante Naturflächen-Überbauung und Versiegelung im Lippemündungsraum gesamt ~ 46,5 Hektar

    

Video Empfehlung zum Thema:

ZDF - Terra X - Anthropozän - Das Zeitalter des Menschen:

Folge - 1. Erde https://www.zdf.de/dokumentation/terra-x/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen-erde-mit-dirk-steffens-100.html

 

 Juli 2021

erschreckender Flächenverbrauch im ersten Halbjahr 2021   NABU Mitteilung:

07.07.2021

Zahl des Monats: Rund 5600 Fußballfelder zu viel versiegelt

NABU: Mit einem Flächenverbrauch von 52 Hektar pro Tag wird in Deutschland weiterhin zu viel Landschaft zerstört

Berlin – Laut Statistischem Bundesamt wurden im ersten Halbjahr 2021 pro Tag rechnerisch 52 Hektar Fläche für die Erschließung von u.a. Wohngebieten, Straßen und Gewerbegebieten neu ausgewiesen. In diesem Zeitraum wurden auf diese Weise über 9400 Hektar unbebaute Landschaft in Anspruch genommen. Das Flächensparziel der Bundesregierung sieht vor, bis 2030 den Flächenverbrauch auf 30-x Hektar pro Tag zu reduzieren. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg: Gemessen an diesem Ziel wurde in diesem Jahr bereits die Fläche von rund 5600 Fußballfeldern zu viel verbraucht.

Der NABU fordert einen Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2030. Das bedeutet, dass neue Flächen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn gleichzeitig anderenorts mindestens genau so viel Fläche entsiegelt wird. Nur so lassen sich die negativen Folgen auf Mensch und Natur abmildern. Mit der Versiegelung werden Lebensräumen zerschnitten und die natürlichen Bodenfunktionen wie Wasserabfluss, Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung zum Teil verhindert. Das führt zu einer Beschleunigung von Artensterben und Klimakrise.

 

 

 

 

 

 

Natur aus der Krise führen - So reissen wir das Steuer herum | NABU "Naturschutz heute" Frühjahr 2021

 

aus NABU "Naturschutz heute Frühjahr 2021"

 

Quelle: https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/infothek/mitgliedermagazin/hefte/29503.html

und: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nh/nh121.pdf

 

"So reissen wir das Steuer herum

Um die Natur aus der Krise zu führen, gilt es nicht nur, Vorhandenes zu sichern und zu vernetzen. Die Verluste müssen durch Renaturierung ausgeglichen werden.

Das Verschwinden von Arten ist auch ein Warnzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unserer Ökosysteme verloren geht.

So fehlt es an Bestäuber-Insekten in der Landschaft, an Vögeln und Insekten, die Schadinsekten auf natürlichem Weg in Schach halten, an Erosionsschutz, wo Hecken und Säume verschwunden sind, an der Fähigkeit der Wälder, Hitzewellen abzupuffern, dort wo alte Bäume und Totholz verschwinden. Die Folgen des Klimawandels sind ein weiterer massiver Stressfaktor für Arten und Landschaften und werden zu mehr Verarmung führen.

 

Kompass für die Wende •

Die Herausforderungen in der Bewältigung der beiden Krisen von Biodiversität und Klima sind groß.

Doch es gibt Lösungen.

Im sogenannten NABU Kompass, der auf der Bundesvertreterversammlung 2020 von den Delegierten diskutiert und verabschiedet wurde, skizziert der NABU seinen Weg raus aus den Krisen. Maxime dabei ist:

Artenreiche Landschaften müssen ihre Ökosystemleistungen erbringen können, die wir in Zeiten der Klimakrise dringender denn je brauchen

— ob naturnahe, ländliche oder städtische Gebiete, Binnengewässer oder Meere.

Spätestens mit dem Zusammenbruch großer Waldflächen in den letzten drei Jahren ist der Ernst der Lage offensichtlich geworden. Wir brauchen eine sofortige und messbare Trendwende zugunsten von Arten und Ökosystemen in Deutschland.

Dies ist auch der Tenor der Strategien der Europäischen Kommission, die im Mai 2020 die EU Biodiversitätsstrategie und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch" als Kernelemente ihres „Green Deal" vorgelegt hat.

...

Damit wir bis 2030 die nötige Trendwende erreichen, ist es nötig, längst vorhandene ökologische Erkenntnisse endlich umzusetzen und neue Instrumente und Allianzen zu entwickeln. Bei der Bundestagswahl im September wird es darum gehen, die Weichen für die Trendwende zu stellen.

 

Die Kernelemente lassen sich leicht beschreiben:

1. Erhalten und bewahren •

Wir müssen bewahren und erhalten, was an artenreichen und wertvollen Lebensräumen noch vorhanden ist.

Weitere Verluste können wir uns nicht leisten. Die bestehenden Schutzgebiete und bislang nicht geschützte Habitate müssen daher unbedingt erhalten und entwickelt werden.

...

Die Schutzgebiete müssen als Rettungsnetz für Natur und Artenvielfalt besser geschützt, gemanagt und finanziert werden.

...

2. Lebensräume vernetzen

Viele Schutzgebiete und Habitate sind heute so klein und liegen so isoliert, dass sie allein die in ihnen lebenden Arten nicht dauerhaft erhalten können.

Um genügend Lebensraum zu bieten und um den genetischen Austausch zwischen Populationen zu ermöglichen, müssen Flächen vernetzt werden.

...

3. Renaturieren und wiederherstellen •

Viele Landschaften und Ökosysteme sind stark ramponiert oder gar völlig zerstört.

Wir wollen, dass dieser Trend durch gezielte Wiederherstellung umgekehrt wird.

Die Renaturierung von Grünland, Wäldern, Seegraswiesen, Mooren, Bächen und Flüssen kann der biologischen Vielfalt, dem Klimaschutz und der regionalen Wirtschaftsentwicklung gleichermaßen dienen. Mit gezielten Hilfsprogrammen in den nächsten Jahren muss daher Arten wie Kiebitz, Rebhuhn und Feldhamster geholfen und die Chance zur Rückbesiedlung von Lebensräumen gegeben werden.

...

4. Naturverträglich nutzen und an den Klimawandel anpassen

Es ist wichtiger denn je, Ökosystemfunktionen und die Lebensräume für Pflanzen und Tiere auf Landschaftsebene zu erhalten.

...

5. Geld für Naturschutz und naturverträgliche Landnutzung •

Der NABU fordert

angesichts der Dringlichkeit und des immensen Handlungsbedarfs eine Neuausrichtung bestehender Förderpolitiken und Naturschutzfinanzierung.

Der NABU fordert einen Nationalen Ökosystemfonds zur Förderung von Projekten von gesamtstaatlicher Bedeutung zur Wiederherstellung von Artenvielfalt und Ökosystemleistungen in Deutschland.

Dieser soll bestehende Bundesprogramme im Bereich der Biologischen Vielfalt bündeln und einen neuen Schwerpunkt auf die großflächige Renaturierung von Ökosystemen für Artenvielfalt und Klimaschutz legen.

..."

 

Kommentar:

Der Lippemündungsraums ist ein gutes Beispiel für die o.g. Problematik, hier wird wie durch eine Lupe auf kleinem Raum deutlich, wie ernst die Verantwortlichen die Lage nehmen und wie konsequent sie die Erkenntnisse in Taten umsetzen. 

 

 

 

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein

 

 

Frühjahr 2021

Das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum / Lippeaue - naturnahe Auenlandschaft - ein Ausläufer des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein"

 

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein - Gänseschongebiet - Quelle: LANUW Umweltportal 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

 

Während das Rhein-Hochwasser die Rhein-nahen Uferwiesen überschwemmt, nutzen hunderte Gänse und zahlreiche andere Vogelarten die nicht gefluteten Wiesen des Lippemündungsraums für Ruhe und Rast.

Deichvorlandflächen sowie weitere Bereiche der ehemaligen Rheinaue des Kreises Wesel dienen alljährlich als Überwinterungsgebiet für über 80.000 arktische Wildgänse sowie Enten, Schwäne und Säger, Taucher und Bläßrallen.

Kaum geringer ist ihre Bedeutung für durchziehende und rastende Vogelarten und für Brutvögel. Bis zu 40 Vogelarten der „Roten Liste Nordrhein-Westfalen“ brüten hier, darunter so seltene Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Wachtelkönig und Rohrweihe. Aufgrund ihrer internationalen Bedeutung als Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind große Teile der früheren Rheinaue der Kreise Kleve und Wesel sowie der Stadt Duisburg im Jahr 1983 als Feuchtgebiet „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention und Anfang 2000 als gleichnamiges Vogelschutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU gemeldet worden. https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/

Seit der Renaturierung der Lippe und der Umformung des Lippemündungsraums in ein natürliches Mündungsdelta sind hier immer häufiger und regelmäßiger die residenten und durchziehenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes zu sehen.

Auch wenn das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum (noch) nicht offiziell Teil des Vogelschutzgebietes ist, so haben sich die Vögel längst anders entschieden und nutzen dieses einzigartige Areal als Schutz-, Zufluchts-, Ruhe-, Rast- und auch Brutfläche.

Wenn jetzt einige dieser Flächen dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens geopfert werden, so ist der Erhalt und Schutz der verbliebenen Flächen, z.B. die Wiesen von Lippedorf, umso wichtiger.

Quelle: LANUV NRW Umweltportal - Bedeutung des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein im europäischen Kontext https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums hat diese Aufgabe erkannt. Ihre Projekte sind Beispiele für Möglichkeiten, diesen Bereich nachhaltig zu schützen.

 


 

 

 

 

 

 

 

März 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

neue Gefährdung von Fledermäusen, Vögeln und Insekten im Naturschutzgebiet der Lippemündungsregion durch nächtliche Lichtverschmutzung

neue Gefährdung von Fledermäusen, Vögeln und Insekten im Naturschutzgebiet der Lippemündungsregion 5 2023

durch nächtliche Lichtverschmutzung

 

 

das "green gate to europe"

das "nachhaltige Vorzeige-Projekt"

"Unsere Lagerstandorte werden immer umweltfreundlicher. Unsere Erschließungen lassen die umgebende Landschaft weitgehend unberührt"

. . .

die direkte Nähe und Beeinflussung des Naturschutzgebietes...

aus dem

ZUKUNFTSVERTRAG  FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2 0 2 2 – 2 0 2 7   |   S.30/31

Naturschutz

Die Biodiversitätskrise als die zweite große ökologische Krise unserer Zeit wollen wir wirksam bekämpfen und in allen Politikfeldern mitdenken. Dafür setzen wir auf dieKooperation und die Einbeziehung regionaler Kompetenz.

Mit einem umfangreich finanzierten Landesprogramm zum Erhalt der Biologischen Vielfalt wollen wir Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt ergreifen.Dazu werden wir die „Biodiversitätsstrategie NRW“ fortschreiben und bestehende Maßnahmenkonzepte umsetzen.

Im Sinne des Artenschutzes planen wir eine Strategie gegenLichtverschmutzung.

24. Juni 2023 - 03:00:00 Uhr

Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung

Gem. RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,  Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –V-5 8800.4.11 –  und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.1 – 850  v. 11.12.2014

Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere - insbesondere auf Insekten und Vögel - und Vorschläge zu deren Minderung

Viele Tiere haben sich im Laufe der Evolution an den Tag-Nacht-Wechsel angepasst. So gibt es tagaktive und nachtaktive Tiere, die ihr Verhalten der jeweiligen Umgebungsleuchtdichte anpassen. Durch die ständig ansteigende Zahl von künstlichen Lichtquellen ist in den letzten Jahrzehnten für viele Tierarten eine gravierende Änderung ihrer jeweiligen Umwelt eingetreten.

1 Insekten

Eine Vielzahl von nachtaktiven Insekten wird von künstlichen Lichtquellen aller Art angelockt, verlassen ihren eigentlichen Lebensraum und sind an der Erfüllung ihrer ökologischen "Aufgaben" wie Nahrungs- oder Partnersuche gehindert. Für viele der Insekten sind die Lichtquellen direkt (Verbrennen) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) Todesfallen. Die große Zahl der Individuenverluste kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in der Umgebung der Lichtquelle führen. Dies wiederum hat dann weitgehende Auswirkungen auf die Artenvielfalt (zum Beispiel Nahrungsketten, Blütenbestäubung).

Optische Strahlung wird von Insekten spektral anders bewertet als vom Menschen. Hinsichtlich der Wirkung künstlichen Lichts auf nachtaktive Insekten ist nachgewiesen, dass die Anlockwirkung von Lichtquellen mit hohen Anteilen im kurzwelligen blauen und ultravioletten Spektralbereich (zum Beispiel von Quecksilberdampflampen) sehr viel größer ist als von Lampen, deren Strahlung weit überwiegend im langwelligen Bereich liegt (Natriumdampf-lampen). So lockt eine Quecksilberdampf-Hochdrucklampe circa 13-mal so viele Falter an wie eine für den Menschen gleich helle Natriumdampf-Hochdrucklampe. Als bisher unschädlichstes Licht hat sich das monochrome gelbliche Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampen erwiesen. Sehr erfolgversprechend verlief auch ein Test, bei dem neue LED-Lampen beteiligt waren, warm- und neutralweißes LED-Licht lockte danach vergleichsweise wenige Insekten an. Erst wenn die Lichtquelle einen bestimmten Helligkeitswert übersteigt, wird das Verhalten maßgebend gestört.

Für die Anlockwirkung einer Lichtquelle sind neben der spektralen Lichtverteilung vor allem die Leuchtdichte, der Kontrast zur Umgebung, der Abstrahlwinkel und die Leuchtpunkthöhe wichtig. So lockt eine schräg nach oben abstrahlende Leuchte circa 1,5-mal so viele Insekten an wie eine nur nach unten abstrahlende Leuchte. Bei doppelter Leuchtenhöhe wird circa die 1,5 bis 2-fache Insektenmenge angezogen.


1.1 Maßnahmen zum Schutz von Insekten
Um unerwünschte Wirkungen auf Insekten zu vermeiden oder zu minimieren, sind mit unterschiedlicher Wirksamkeit - die folgenden Maßnahmen geeignet:

1.1.1Vermeidung heller, weitreichender künstlicher Lichtquellen in der freien Landschaft

Ortsfeste Lichtquellen in der freien Natur sind, wo immer möglich, zu vermeiden. Ihre Wirkung reicht umso weiter, je größer die Lichtpunkthöhe und je größer die Leuchtdichte beziehungsweise die Lichtstärke in Richtung oberer Halbraum und etwa horizontal sind. Sind sie unvermeidlich, dann müssen die Lichtquellen so niedrig wie möglich angebracht werden. Eine größere Lichtpunktzahl geringer Höhe und Leistung ist gegenüber wenigen Lichtpunktengroßer Höhe und Leistung vorzuziehen. Dies gilt auch für alle Übergangsbereiche von dichterBebauung in die offene Landschaft oder naturnahe Nutzung wie Garten- und Parkanlagen. Helle Gebäudewände sollten in solchen Bereichen nicht erheblich angestrahlt werden. Zusätzlich sind Maßnahmen nach 1.1.2 und 1.1.3 in größtmöglichem Umfange anzuwenden.

1.1.2 Lichtlenkung ausschließlich in die Bereiche, die künstlich beleuchtet werden müssen

In naturschutzfachlich sensiblen Bereichen (beispielsweise Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope) sind grundsätzlich nur solche Lichtquellen zu verwenden, deren Abstrahlung nach oben und in etwa horizontaler Richtung durch Abschirmung weitgehend verhindert wird. Die Abstrahlung ist möglichst auf einen Winkel kleiner als 70° zur Vertikalen zu beschränken. Müssen größere Abstrahlwinkel verwendet werden, ist eine Begrenzung der Lichtstärke zu empfehlen (Ausnahme: Anlagen zur Anstrahlung von Gebäuden und Ähnlichem).
Bei der Planung von Anlagen zur Anstrahlung von Gebäuden sind die hier vorgestellten Maßnahmen zum Schutz von Insekten anzuwenden. Zur Umsetzung dieses Schutzziels gibt es Leuchten sowohl für die Beleuchtung von Straßen, Wegen oder für ähnliche Zwecke als auch für große Flächen. Für die Beleuchtung häufig benutzter großer Flächen wie zum Beispiel Lager- oder Trainingsplätze sollten nur Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden, die oberhalb von 80° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben, zum Beispiel Strahler mit horizontaler Lichtaustrittsfläche. Leuchten, die nur in den für die Beleuchtungszwecke benötigten Richtungen abstrahlen, haben auch einen wesentlich höheren Wirkungsgrad und sind daher auf Dauer ökonomischer. Frei nach (fast) allen Richtungen abstrahlende Leuchten - wie viele sogenannte "dekorative" Leuchten - sollten in empfindlichen Bereichen nicht eingesetzt werden.


1.1.3 Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmem Spektrum

Am wenigsten beeinflusst wird das Verhalten von Nachtinsekten durch das monochromatische Licht der Natriumdampf-Niederdrucklampe. Bei für den Menschen gleichem Helligkeitsniveau liegt die Wirkung auf Insekten für diese Lampen nur bei 1 % bis 2,5 % derjenigen von Quecksilberdampflampen. Im rein gelben Licht dieser Lampe ist jedoch keine Farberkennung möglich. Daher wird sie nur dort eingesetzt, wo es nicht besonders auf Farbwahrnehmung ankommt. Derzeit wird die Natriumdampf-Niederdrucklampe vor allem im Industrie-und Gewerbebereich eingesetzt, da sie momentan die wirtschaftlichste Lösung darstellt und bei feuchter Luft und Nebel das beste Kontrastsehen ermöglicht.
Die Natriumdampf-Hochdrucklampen dagegen haben für den Menschen eine für die meisten Fälle befriedigende Farbwiedergabe, während die Wirkung auf Insekten erst im Bereich von 10 % bis 25 % der von Quecksilberdampflampen liegt.

Natriumdampflampen haben darüber hinaus eine höhere Lichtausbeute und Lebensdauer als Quecksilberdampflampen und sind größtenteils auch gegen diese austauschbar. In naturnahen Bereichen sollten daher künftig nur noch Natriumdampflampen eingesetzt werden, in freier Natur wenn irgend vertretbar Natriumdampf-Niederdrucklampen.

Quecksilber- und Halogen-Dampflampen locken im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln wesentlich mehr Insekten an und können daher nur für dicht bebaute Innenstädte, abseits von Wäldern, Parks, Friedhöfen und Gewässern, empfohlen werden. Sollte weißes Licht erforderlich sein, sind, nach Möglichkeit LED-Leuchten mit warm- und neutralweißer Lichtfarbe zu verwenden, um den Insektenanflug zu vermindern.

1.1.4 Verwendung von vollständig geschlossenen staubdichten Leuchten

Dadurch lässt sich vermeiden, dass die Insekten in die Leuchte gelangen und dort an der heißen Lampe verbrennen oder eingesperrt verhungern.

1.1.5 Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit

Anlagen für künstliche Beleuchtung sollten nur solange wie notwendig betrieben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Anstrahlung von Gebäuden, wo eine Begrenzung der Lichtabstrahlung in den unteren Halbraum nicht möglich und daher eine erhebliche Fernwirkung der Lichtquellen unvermeidlich ist. Diese sollten in den späteren Nachtstunden, während deren die gewünschte Wirksamkeit wegen des fehlenden Publikums ohnedies gering ist, abgeschaltet werden. Dies gilt auch für Beleuchtungsanlagen für Werbezwecke.
Für Beleuchtungsanlagen, die während der ganzen Nacht in Betrieb sein müssen, ist zu prüfen, ob für die späteren Nachtstunden eine Reduzierung des Niveaus möglich ist.

2 Vögel

Auch Vögel sind in unterschiedlicher Weise von Beleuchtungsanlagen betroffen. Sowohl fürden Lebensrhythmus als auch für die Orientierung spielen Lichtquellen für Vögel eine große Rolle. Starke künstliche Lichtquellen (Leuchttürme, Fabrikanlagen, Hochhäuser und Skybeamer) können zum Orientierungsverlust und sogar zum massenhaften Tod nachts ziehender Vögel führen. Insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit ziehen nächtliche Lichtquellen Vögel an. Dabei kommt es häufig zu Kollisionen mit der Lichtquelle oder dem sie tragenden Bauwerk. Die Irritationen ziehender Vögel zeigen sich auch an Reaktionen wie Umherirren im Lichtkegel, Änderung der Flugrichtung und Verlangsamung der Fluggeschwindigkeit.


2.1 Maßnahmen zum Schutz von Vögeln

Die im vorhergehenden Abschnitt zum Schutz von Insekten in 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.5 genannten Maßnahmen sind auch geeignet, um mögliche ungünstige Einflüsse künstlicher Beleuchtung auf Vögel zu vermeiden oder zu minimieren. Außerdem:

Vermeidung der Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen

Schwache Beleuchtung von Strukturen (zum Beispiel an Leucht- oder Funktürmen), damit diese zur Vermeidung von Kollisionen für Vögel sichtbar werden.
Vermeidung der Beleuchtung von Hochhäusern sowie von Gebäuden mit Glasfronten
Abschaltung von Skybeamern zu Zeiten des Vogelzuges (15. Februar bis 31. Mai und 1. August bis 30. November)

aus:

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 1 vom 9.1.2015 Seite 1 bis 42

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?menu=1&sg=0&anw_nr=7&val=14780&ver=8&vd_id=14780&keyword=

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=22527

Das Licht der (grünen/roten) Ampeln an den Toren wird in der Nacht immer intensiver / deutlicher

 

weitere Informationen zum Thema:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/lichtverschmutzung

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/97-aktive-zerstoerung-der-natur-artensterben-ist-harte-arbeit-taz-kolumne-24-12-2022

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/90-groesstes-gebaeude-in-wesel-september-2022

http://www.verlustdernacht.de/startseite.html     |         https://www.darksky.org/  -  https://www.darksky.org/our-work/lighting/ 

https://blogs.nabu.de/mir-ist-ein-licht-aufgegangen/

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/126-ueber-den-verlust-der-nacht-und-die-bedeutung-der-dunkelheit

 

Fledermäuse und Licht: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen in Beleuchtungsprojekten

"Das Tempo, mit dem die Lichtverschmutzung zunimmt, ist größer als das globale Bevölkerungswachstum und die wirtschaftliche Entwicklung. Achtzig Prozent der Weltbevölkerung ist derzeit lichtverschmutzten Himmeln ausgesetzt, die Milchstraße ist für mehr als ein Drittel der Menschheit nicht mehr sichtbar.

Während die Umgebungsbedingungen in der Nacht sich dramatisch und schnell verändern, werden zirkadiane Rhythmen, Verhalten und Ökologie von Pflanzen und Tiere unmittelbar beeinflusst. Gleichzeitig werden die Auswirkungen künstlicher Beleuchtung, verschiedener Beleuchtungsschemata und Spektren auf die Biodiversität, einschließlich Fledermäuse, derzeit nur unzureichend verstanden, wohingegen Entscheidungsträger und andere an Beleuchtungsprojekten beteiligte Parteien nur eine vage Vorstellung von erforderlichen Minderungs- und Kompensationsaktivitäten haben.

Obwohl die Fledermäuse fast ausschließlich nachtaktiv sind und extrem empfindlich auf die vielfältigen Auswirkungen der Lichtverschmutzung reagieren, werden ihre negativen Auswirkungen auf Fledermäuse neben den notwendigen Maßnahmen zum Schutz der unfragmentierten nächtlichen Landschaften dieser Tiere bei Folgeabschätzung, Planung und Umsetzung häufig außer Acht gelassen.

In diesem Band werden verfügbare Nachweise für die Wirkung von Kunstlicht in der Nacht auf die europäischen Fledermäuse zusammengestellt. Auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands werden Lösungen vorgeschlagen, um mögliche nachteilige Auswirkungen von Beleuchtungsprojekten auf Fledermäuse und ihre funktionalen Lebensräume zu vermeiden, abzuschwächen und zu kompensieren. Wir haben auch Forschungsschwerpunkte für zukünftige Studien skizziert, die für ein tieferes Verständnis des Problems und die Bewertung der Effizienz der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmenerforderlich sind.

Es ist jedoch wichtig, den Erfolgsgrad der in diesem Dokument beschriebenen Minderungsstrategien zu messen und zu bestimmen, ob sie für Fledermäuse lokale und landschaftliche Vorteile bieten. Weiterhin ist es wichtig zu untersuchen, wie diese Maßnahmen verbessert werden können. Quantitative Bewertungen der Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen, die für die Weiterentwicklung und Verbesserung von Strategien für die Zukunft von entscheidender Bedeutung sind, können nur erreicht werden, wenn strukturierte Daten von mehreren Standorten abgerufen werden."

Download: Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten (PDF)
Download: Guidelines for consideration of bats in lighting projects (PDF)

 

→ BfN Fledermausschutz in Europa  https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript573.pdf

https://www.spektrum.de/news/fledermaeuse-reagieren-auf-lichtverschmutzung/1634954

https://www.fledermausschutz.ch/beleuchtungenAls nachtaktive Säugetiere sind Fledermäuse von Lichtverschmutzung besonders betroffen, denn die nächtliche Beleuchtung gefährdet ihre VersteckeFlugkorridore und Jagdlebensräume. Verstecke von Fledermäuse, ihre Flugkorridore und Jagdlebensräume sollen deshalb nicht oder nur zurückhaltend beleuchtet werden."

→ Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW https://www.fledermausschutz.de/      |   https://www.nabu-selfkant.de/ansprechpartner/fledermaeuse/

→ Kreis Wesel Naturschutzgebiet N 9: Lippeaue Schutzgegenstand: https://www.kreis-wesel.de/lp/digitaler_Landschaftsplan/lp_we/html/karten/f1/hot/text/N/N9.html

→ Biologische Station Wesel Projekte u.a. Neue Lippemündung / Gottes Haus für Fledermaus https://www.bskw.de/projekte.html

 


→ aus " Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“  Hansestadt Wesel  - Artenschutzprüfung –

Artenschutz-Prüfung-Rhein-Lippe-Hafen -Nord //  S38ff 4.1.1 Fledermäuse / Karte 1: Planungsrelevante Fledermausarten / S99 

MA6 Regelungen zur Beleuchtung für lichtempfindliche Fledermausarten 

Es sind LED-Leuchtmittel mit einem für Insekten wirkungsarmen Lichtstromspektrum zu verwenden (LED 3000 K). Die Leuchten müssen der Mindestschutzart IP 43 entsprechen. Es sind vollständig abgeschlossene Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten zu einzusetzen. 

Es sind Gehäuse zu verwenden, deren Oberflächen sich nicht mehr als maximal 60 °C erhitzen. 

Die Lichtpunkthöhe der Scheinwerfer ist unter Beachtung der Anforderungen an das Beleuchtungsniveau so gering wie möglich zu halten. Mehrere niedrige Lichtquellen sind zu bevorzugen. 

Die Lichtausstrahlung sollte nur in den unteren Halbraum erfolgen. Ein Ausstrahlwinkel von kleiner 70° zur Vertikalen ist einzuhalten. Hierzu können Leuchten mit horizontal abstrahlender, asymmetrischer Lichtverteilung verwendet werden.

Auf Anstrahlungen (z.B. von Gebäudefassaden) ist soweit wie möglich zu verzichten. 

ein nachhaltiges Vorzeigeprojekt mit dem Ziel des der BREEAM-Zertifizierung

der neue Standard für Wesel ?

Die Betriebszeiten der Beleuchtungsanlagen sind auf die im Sinne des Arbeitsschutzes erforderliche Dauer zu beschränken. Hierzu können Tageslichtsensoren zum Einsatz kommen. So sind während der Nachtzeiten nur die Bereiche auszuleuchten, in denen Tätigkeiten stattfinden. Gegebenenfalls kann hier eine „Notbeleuchtung“ zum Einsatz kommen. Für die verschiedenen Bereiche innerhalb des Hafens ist der Arbeitsschutz zu berücksichtigen, sowie auch die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen, wie Verkehrstrassen, Parkplätze, Lager- und Rangierflächen, allgemeiner Objektschutz, Pforte etc. 

Die Maßnahme dient den Vorkommen der Fledermausarten: 

• Fransenfledermaus, 
• Große Bartfledermaus, 
• Großes Mausohr, 
• Kleine Bartfledermaus, 
• Teichfledermaus, 
• Wasserfledermaus. 

Prognosesicherheit: hoch, da die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist (vgl. HELD, HÖLKER, JESSEL 2013). 

Die Maßnahme dient der Vermeidung einer Entwertung bzw. eines Verlustes von Jagdhabitaten, einer Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Arten und einer Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten, sodass Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht zutreffen

Quelle: https://docplayer.org/storage/87/95066540/1684261466/u5yPXGXczwSobYgNxWtG_A/95066540.pdf

und Bebauungsplan Nr. 233 „Rhein-Lippe-Hafen - Nord“ Hansestadt Wesel - Artenschutzprüfung –

https://docplayer.org/95066540-Bebauungsplan-nr-233-rhein-lippe-hafen-nord-artenschutzpruefung.html 

... u.a. " S.41 Die Gattung Myotis reagiert empfindlich auf Lichtimmissionen (s. BRINKMANN et al. 2012, LÜTTMANN 2009, ALDER 1993, BACH 2001/2006) und zeigt ein Meideverhalten gegenüber beleuchteten Bereichen....  Durch die Beleuchtung der Anlagen und Gebäude im Plangebiet könnte eine Entwertung bzw. ein Verlust von Jagdhabitaten, eine Zerschneidungswirkung auf verbindende Elemente zwischen den Funktionsräumen der Art und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes durch eine Fallenwirkung der Beleuchtung für Insekten eintreten. Fazit: Bauzeitliche Störungen, baubedingte Individuenverluste in potenziellen Tagesquartieren und Störungen durch betriebsbedingte Lichtimmissionen sind zu erwarten. Das Zutreffen von Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nicht auszuschließen.

"S.60 Nachtigall : Die Art ist nach GARNIEL & MIERWALD (2010) schwach lärmempfindlich.
Da der Hafen- und Gewerbebetrieb ausschließlich abgeschirmt hinter den  bepflanzten MSPE-Flächen und im Bereich des vorhanden Rhein-Lippe-Hafens stattfinden wird,
Kommentar: Der Verkehr und die Lichtemmissionen des Rhenus-Logistik-Gebäudes finden überwiegend auf der dem Naturschutzgebiet und nicht dem Hafenbecken zugewandten Seite des Hafens statt - siehe Bilder in diesem Artikel
sind die übrigen Störeffekte des Verkehrs (z.B. flackerndes Scheinwerferlicht von Fahrzeugen, Anwesenheit von Menschen mit Hunden), die in der Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“ berücksichtigt werden, im konkreten Fall nicht relevant. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Brutvogelpaare der Nachtigall an den bekannten Brutplätzen sind daher nicht zu erwarten."
 

aus dem  Journal  Thema: Klimaresilienz und digitale Tools in der Immobilienbrancheder LIST Gruppe

(Abruf 3.6.2023 18:30)

Ein Interview mit Dirk Rehaag. 27.3.2023

"... Vor knapp einem Monat hat Dirk Rehaag den Posten als Vorstandsvorsitzender der LIST Gruppe angetreten. In dieser neuen Rolle und als Branchenkenner beschäftigt er sich unter anderem mit der Klimaresilienz der Lösungen unserer Branche und den dafür notwendigen digitalen Tools. Und genau dazu haben wir das Gespräch mit ihm gesucht. Ausgehend von konkreten Beispielen haben wir uns auch an die größeren Fragen gewagt. Denn wir wollten wissen: Wo stehen wir als Branche und welche Meilensteine oder auch Chancen liegen vor uns?...

Über das Projekt Duisburg Nord.

In Wesel, nördlich von Duisburg, errichtet LIST Bau Nordhorn im Auftrag von Swiss Life Asset Managers eine rund 85.000 qm große Logistikhalle schlüsselfertig. Mieter der voraussichtlich Mitte 2023 fertiggestellten Halle wird Rhenus Logistics. Das Besondere: Die Immobilie wird fossilfrei betrieben. Möglich machen das ein spannendes TGA-Konzept von LIST Ingenieure und der Mut und die Offenheit aller Projektbeteiligten.

Lösungen für einen CO²-neutralen Betrieb:

  • Thermische Simulation für Kühl- und Heizlasten
  • Dimensionierung der Anlagen nach dem tatsächlichen Nutzer-Verhalten und nicht nach DIN (= Einsparung bis zu circa 40 Prozent)
  • Geothermie
  • Großflächige PV-Anlage + Speicher
  • Kein Anschluss für fossile Energieträger

...

Über „LIST auf den Punkt.“

Anfang November letzten Jahres haben wir zur ersten „LIST auf den Punkt“-Veranstaltung in die Straßenkicker Base in Köln eingeladen. Das Thema da: „Holz als klimafreundlicher Baustoff – wie nachhaltig sind wir damit in Zukunft wirklich?“ Gemeinsam mit unseren Experten haben wir diese Frage kritisch, ehrlich und pragmatisch beleuchtet. Den Auftakt machten Tobias Wohlleben von der Waldakademie und Jeroen Meissner von Partner und Partner Architekten jeweils mit einem Impulsvortrag.
Anschließend folgte eine Diskussionsrunde mit weiteren Experten zu dem Thema: „Holz als Heilbringer? Zwischen Kohlenstoffsenke und Baumaterial.“

Und im Juni starten wir in Runde zwei der Veranstaltungsreihe. Dieses Mal möchten wir das Thema Biodiversität diskutieren. Denn Biodiversität ist ein Thema, das in der Immobilienwirtschaft noch viele Fragezeichen aufwirft. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird von vielen als das Schlüsselthema der Zukunft bezeichnet, und es betrifft uns alle. Zugleich wissen wir oft nur wenig über die Zusammenhänge und kaum jemand kennt den Status quo. Was können wir heute in der Praxis bereits umsetzen? Worauf sollten wir in der Projektentwicklung und Bauwirtschaft achten? Wo ist unsere Branche besonders gefordert, sich weiterzuentwickeln?

...

Biodiversität.

Kommen wir zu einem Thema, das noch viel stärker in den Kinderschuhen steckt: Biodiversität. Genau diesem Thema widmet sich die nächste „LIST auf den Punkt“-Veranstaltung. Schenken wir da dem richtigen Thema die Aufmerksamkeit?

D. R.: „In Sachen Biodiversität steht die Branche definitiv noch am Anfang. Aber es gibt auch hier schon erste Lösungsansätze, die wir dringend umsetzen müssen, um Artenvielfalt zu schützen. Denn hier geht es um die Grundlage unseres Lebens. Für Bauvorhaben kommt es zuallererst darauf an zu verstehen, wie die Umgebung am Standort eigentlich ist, welche Arten vor Ort vorkommen. Die Analyse der lokalen Diversität gehört deshalb zum Spektrum der Spezialist:innen von LIST Eco, die auch ermitteln, welche Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt dieser Arten am Gebäude und im Rahmen der Außenanlagen bestehen.

Zum Beispiel können wir uns fragen: Kann hier mehr Dachbegrünung helfen? Ja, aber hier müssen wir zeitgleich auch den Flächenbedarf für die Photovoltaik berücksichtigen und somit Kompromisse eingehen. Wir brauchen also kreative Lösungen, um zum Beispiel die vertikalen Flächen der Gebäude zu nutzen. Wir müssen auch die Außenanlagen unserer Projekte aufwerten, um auf diesen Flächen und im Boden Artenvielfalt zu ermöglichen. Projekte ohne fossile Energieerzeugung schützen unsere Luft und sind somit auch im Sinne der Artenvielfalt wichtig. Auch beim Management von Ab- und Regenwasser können wir als Branche noch viel mehr tun, um den Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu schützen. Die ersten Ansätze setzen wir bereits um.

Viele unserer neuen Logistikimmobilien laufen fast komplett autark und brauchen keinen Gas-Anschluss mehr. Wir planen aktuell die ersten konkreten Biodiversitätskonzepte. Das ist der Anfang und es geht noch viel mehr.“

Rechnet sich das?

Und zum Abschluss: Funktioniert die Anpassung in puncto Klimaresilienz nur mit Idealismus oder kann sich das auch wirtschaftlich rechnen?

D. R.: „Unseren heutigen Lebensstandard verdanken wir den Innovationen und dem Fortschritt der letzten Jahrzehnte. Jetzt müssen wir den Klimawandel als Hypothek dieses Fortschritts in den Griff bekommen. Die Politik flankiert diesen Prozess durch eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Regulatorik und durch gezielte Förderprojekte. Jetzt ist es an uns, bisher Erprobtes infrage zu stellen, zu verbessern und neue Lösungen zu finden beziehungsweise die vielen schon vorhandenen Lösungen an realisierbarer Nachhaltigkeit direkt umzusetzen.Das heißt: Wir benötigen dafür den Mut, auszuprobieren und auszurollen.

Ich freue mich, bei meinen Kolleg:innen die Begeisterung zu erleben, das Unternehmen in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Für mich ist es nicht die Frage, ob sich das rechnet. Ich bin überzeugt, wir sind zukünftig nur dann wirtschaftlich erfolgreich, wenn wir die Möglichkeiten wirklich ausschöpfen und mit unserer Kreativität gemeinsam mit Partnern Innovationen entwickeln und marktfähig machen.“

 

ein weiterer Journal Artikel   zum Thema https://www.list-gruppe.de/journal-eintrag/wer-klimaschutz-will-muss-biodiversitaet-sichern-ein-ueberblick/

17.5.2023

Wer Klimaschutz will, muss Biodiversität sichern – ein Überblick.

"Hört man sich aktuell in der Branche um und wirft einen Blick in die diversen Texte der EU-Taxonomie, Entwürfe zum GEG und CSRD, so ist Klimaschutz omnipräsent. Das ist gut und richtig. Denn hier gibt es sehr viel zu tun – noch ist eine Begrenzung der Erwärmung auf unter 2 Grad möglich.Schaut man sich die Folgen des Klimawandels an, so springt ein Thema sofort ins Auge: der Verlust an Biodiversität. Beide Themen sind untrennbar verbunden. Denn intakte Ökosysteme stabilisieren das Klima, ein zu schneller Wandel setzt aber viele Arten und damit ganze Ökosysteme unter Druck. Deren Fähigkeit zur CO2-Speicherung und weitere Ökosystemleistungen gehen zurück und verschärfen das Problem zusätzlich. Dabei es geht um Basisfunktionen, von der Wasser- und Luftfilterung über Bestäubungsleistungen bis zur privaten Erholung. Diese Leistungen kosten aktuell keinen Euro, sind aber elementar: 50% des globalen GDP hängen von ihnen ab. Laut World Economic Forum ist daher auch der Verlust von Biodiversität auf Platz drei der Risiken für die Weltwirtschaft, direkt nach Klimaschutz und Klimaanpassung.

Daher ist Biodiversität sowohl in der EU-Taxonomie als DNSH-Kriterium, als auch in der CSRD verankert. Es gibt zudem die EU-Biodiversitätsstrategie und die Fortschreibung auf nationaler Ebene. Für alle Akteure unserer Branche führt kein Weg mehr am Thema vorbei.

Der Haupttreiber für Biodiversitätsverlust ist – neben Schadstoffen, Änderung der Landnutzung, invasive Arten und Übernutzung von Ökosystemen – der Klimawandel. Somit ist Klimaschutz zentral. Direkt gefolgt von der Vermeidung von Flächenversiegelung. Wo trotzdem Neuentwicklung stattfindet, sollte man echte Habitate entwickeln. Dies gelingt, wenn Biodiversität ab Leistungsphase 0 integriert wird und Experten eingebunden sind, um mit Gebäude und Umfeld für heimische Arten geeignete Lebensräume zu schaffen und durch korrekte Pflege zu erhalten. Ein solches Konzept erzielt viele positive Effekte: besseres Mikroklima, Regenwassermanagement inkl. Schutz bei Starkregen, reduzierte Kühllasten durch Begrünung, geringere Abwassergebühren, Zugang zu Fördermitteln, höhere Aufenthaltsqualität, Erfüllung regulatorischer Anforderungen etc. Sehr viele Maßnahmen sind auch im Bestand möglich, am besten mit Blick auf das Quartier. Kritisch hinschauen sollte man zudem bei Materialien und deren Lieferketten ob hier Biodiversität gefährdet wird.

Das alles ist lange bekannt, belegt, berechnet und wird durch weitere Forschung ergänzt. Es ist alles da, um Advokat des Themas zu sein. Mit der Biodiversität taucht kein neues Thema auf, sondern die kausalen Ketten unserer bisher stabilen Lebensgrundlagen werden nun sichtbar, da sie auf dem Spiel stehen. Wir tun gut daran unsere Regeln, die wir über die der Natur stellen, anzupassen. Denn die Realität kümmert unsere Logiken von Wirtschaft, Gesetzgebung und weitere Theoriekonstrukte nicht, mit denen wir unsere Gesellschaft organisieren. Der Satz „Alles ist verbunden“ stimmt einfach. Auch wir sind am Ende nur große Säugetiere, die sich bis zu einem bestimmten Punkt über Technik anpassen können. Aber dies ist endlich und wenn wir angepasst sind, aber der Rest der Ökosysteme nicht, haben wir final verloren.

Klimaschutz und Biodiversität sind gemeinsam zu adressieren. Darin liegt die große Chance, die Kräfte der Natur zu unseren Gunsten zu nutzen. Wenn wir bereit sind, unsere eigenen Bedürfnisse in Priorität und Umfang zu hinterfragen, werden wir langfristig auf allen Ebenen profitieren."

und ein Beitrag vom 4.5.2023

" Vom Artensterben zum Artenschutz. – LIST auf den Punkt.

Emissionen reduzieren, Kreislauffähigkeit, Ökobilanz – momentan alles Buzzwords in der Immobilienbranche. Der Blick vieler schweift zur nachhaltigen Immobilie. Dabei bleibt ein Aspekt aber öfter auf der Strecke – die Biodiversität!

Biodiversität ist ein Thema, das in der Immobilienwirtschaft noch viele Fragezeichen aufwirft. Der Schutz der biologischen Vielfalt wird von Vielen als das Schlüsselthema der Zukunft bezeichnet, und es betrifft uns alle. Zugleich wissen wir oft nur wenig über die Zusammenhänge und kaum jemand kennt den Status quo.

Was können wir heute in der Praxis schon umsetzen? Worauf sollten wir in der Projektentwicklung und Bauwirtschaft achten? Wo ist unsere Branche besonders gefordert, sich weiterzuentwickeln?

Diesen Fragen gehen wir in unserem nächsten „LIST auf den Punkt.“-Event, am 21. Juni in Köln, auf den Grund. Wir bringen Expert:innen der Immobilienbranche, Biolog:innen und Naturschützer:innen zusammen und diskutieren diese Fragen und viele weitere. Informieren Sie sich über das, was heute schon möglich ist und welche Kriterien für Sie und Ihr Business schon bald relevant sein werden.

Ein kleiner Vorgeschmack

Der Abend ist dreigeteilt. Wir starten mit den Impulsvorträgen von unseren Expert:innen und gehen dann in eine gemeinsame Diskussionsrunde. Hier können Sie alle Ihre Fragen rund um die biologische Vielfalt in der Immobilienbranche mit einbringen. Kommen Sie beim Get-Together mit unseren Speaker:innen ins Gespräch und knüpfen Sie neue Kontakte.

Impulsvorträge hören wir von: Kirsten Gulau –Geschäftsführerin STADTNATURENTWICKLUNG, Dr. Valerie Köcke – Referentin der Geschäftsführung, Zoologische Gesellschaft Frankfurt und Stefan Petzold – Referent für Siedlungsentwicklung und Stadtnatur, NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V."

auch: https://www.list-gruppe.de/list-auf-den-punkt/biodiversitaet/

 

green gate to europe

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Rhenus (Standort Wesel) & Thema Umweltschutz

aus → Rhenus newshttps://www.rhenus.group/de/de/news-media/detail/co2-negativer-betrieb-am-standort-wesel-rhenus-warehousing-solutions-und-eglv-setzen-auf-gruene-partnerschaft/

 

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CO2-negativer Betrieb am Standort Wesel: Rhenus Warehousing Solutions und EGLV setzen auf grüne Partnerschaft

Der neue Standort von Rhenus Warehousing Solutions in Wesel wird ab diesem Jahr neue Maßstäbe beiEnergie und Umweltschutz setzen. Dafür sorgt auch die Zusammenarbeit mit Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV). Gemeinsam werden der Experte für Wasserwirtschaft, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeitsowie der weltweit tätige Spezialist für Lagerlogistik Maßnahmen rund um Flora, Fauna und Biodiversität umsetzen.

Der neue Standort von Rhenus Warehousing Solutions in Wesel wird ab diesem Jahr neue Maßstäbe bei Energie und Umweltschutz setzen.

Bild von links nach rechts: Andreas Giga, Abteilungsleiter Zukunftsinitiative/Serviceorganisation EGLV; Onur Cosgun, Key User Rhenus Warehousing Solutions; Magdalene Schaub, Projektleitung Wesel Rhenus Warehousing Solutions; Andreas Mayer, Mitglied der Geschäftsleitung Rhenus Warehousing Solutions; Henning Brands, Niederlassungsleiter Wesel (Duisburg und Willich) Rhenus Warehousing Solutions; Dmitry Bresizky, Green Building Manager Rhenus Warehousing Solutions; Dominik Schmidt, Sustainability & Energy Manager Rhenus Warehousing Solutions; Friedhelm Pothoff, Leitung Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit EGLV; Andrea Rickers, Mitarbeiterin der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit EGLV. Bildquelle: Matthias König / Rhenus Warehousing Solutions.

Am Rhein-Lippe-Hafen, direkt im Naturschutzgebiet Lippeaue, befindet sich das neue Vorzeigeprojekt von Rhenus Warehousing Solutions. Passend zur „grünen“ Lage, weiß der 86.000 Quadratmeter große Multi-User-Standort sowohl aus logistischer als auch aus nachhaltiger Sicht zu überzeugen. Denn die Anlage soll nach Fertigstellung und Übergabe CO2-negativ betrieben werden: Geplant ist eine der größten zusammenhängenden Photovoltaikanlagen Europas mit einer Leistung von 9 Megawatt im Peak. Extensive Batteriespeichersysteme lassen den Standort zudem auch nachtsautark arbeiten. Eine Geothermieanlage, durch den Strom der Photovoltaikanlage betrieben, wird die Hallen mittels Erdwärme klimatisieren. Darüber hinaus wird die Fassade teils mit Holz verkleidet und teils begrünt, um Kohlenstoffdioxid zu binden. Der CO2-Fußabdruck des Standorts wird künftig mittels Software gemessen, die zusätzlich Maßnahmen für eine kontinuierliche Optimierung wie alternative Materialien für Kundenprojekte vorschlägt. Elektroladesäulen für Pkw und Fahrräder, XXL-Insektenhotels und Vogelhäuser für einheimische Vogelarten runden die nachhaltigen Features der Niederlassung ab.

Die Nachhaltigkeit vor Ort ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Rhenus ausschließlich neue Lagerstandorte baut, die den „BREEAM* Excellent“-Standard erfüllen oder übertreffen. „Mit dem Standort Wesel setzen wir einen neuen Standard in Sachen Nachhaltigkeit“, sagt Dominik Schmidt, Sustainability & Energy Manager bei Rhenus Warehousing Solutions. „Umso wichtiger sind für uns EGLV als erfahrener Partner. Von dem Know-how und den Kontakten können wir in Zukunft nur profitieren.“ Rhenus Warehousing Solutions lässt unter anderem sämtliche Nachhaltigkeits- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen von EGLV prüfen. Auch örtliche Planungen für eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und Fassadenbegrünungen sollen gemeinsam entwickelt werden. Friedhelm Pothoff, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit bei EGLV, sagt: „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung können nur gemeinsam gelingen und wenn jeder einen Teil der Verantwortung übernimmt. Daher freuen wir uns, mit Rhenus Warehousing Solutions einen engagierten Partner unterstützen zu können, der einen wirtschaftlichen und zugleich nachhaltigen Logistikstandort schafft.“ In den nächsten Wochen ist ein Vor-Ort-Workshop mit allen Beteiligten geplant, um weitere Klimafolgenanpassungsmaßnahmen rund um die technische Infrastruktur und die lokale Biodiversität zu identifizieren. So ist für die Zukunft angedacht, Logistikprojekte gemeinsam für eine grünere Region zu begleiten, etwa im nahe der Lippe und der Emscher gelegenen Bönen.

*Building Research Establishment Environmental Assessment Method

24.06.2023 - 03:00:00

 

Über Rhenus Warehousing Solutions & Rhenus

Über Rhenus Warehousing Solutions

Rhenus zählt zu den Pionieren der Lagerlogistik und bildet mit mehr als 180 Standorten in 23 Ländern und einer Lagerfläche von 4,0 Millionen Quadratmetern ein umfassendes globales Netzwerk. Spezialisiert auf zahlreiche Industriezweige, profitieren Rhenus-Kunden von maßgeschneiderten Warehousing-Lösungen und Fulfillment-Services. An Multi-User-Standorten sowie bei Dedicated- und Inhouse-Lösungen stehen Innovation, Nachhaltigkeit und eine kontinuierliche Prozessoptimierung im Fokus.

Über Rhenus

Die Rhenus Gruppe ist einer der führenden, weltweit operierenden Logistikdienstleister mit einem Jahresumsatz von 7,0 Milliarden Euro. 37.500 Mitarbeitende engagieren sich an 970 Standorten und entwickeln innovative Lösungen entlang der gesamten Supply Chain. Ob Transport, Lagerung, Verzollung oder Mehrwertleistungen: Das Familienunternehmen bündelt seine Dienstleistungen in unterschiedlichen Geschäftsfeldern, in denen die Bedürfnisse der Kunden zu jeder Zeit im Mittelpunkt stehen.

Emschergenossenschaft und Lippeverband

Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) sind öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsunternehmen, die als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip leben. Die Aufgaben der 1899 gegründeten Emschergenossenschaft sind unter anderem die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie der Hochwasserschutz. Der 1926 gegründete Lippeverband bewirtschaftet das Flusseinzugsgebiet der Lippe im nördlichen Ruhrgebiet und baute unter anderem den Lippe-Zufluss Seseke naturnah um. Gemeinsam haben Emschergenossenschaft und Lippeverband rund 1.700 Beschäftigte und sind Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von Kläranlagen (rund 782 Kilometer Wasserläufe, rund 1533 Kilometer Abwasserkanäle, 546 Pumpwerke und 69 Kläranlagen). www.eglv.de"

https://www.eglv.de/lippe/lebendige-lippe/

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last but not least:NRZ "Der Rhein-Lippe-Hafen wächst. DeltaPort-Chef Andreas Stolte erklärt, was geplant ist und warum das Naturschutzgebiet nebenan nicht betroffen ist. "... https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/hafenausbau-in-wesel-huelskensradweg-muss-verlegt-werden-id232692187.html

 

 

Radfernwanderweg Römer-Lippe-Route

Der erste durch "Reisen für Alle" zertifizierte  Radfernwanderweg Deutschlands

unter den TOP 10 der Bike the Greatest! - Germany´s Top River Routes   |   Gewinner  "Der Deutsche Fahrradpreis 2020"

 

die  Römer-Lippe-Route

https://www.radrevier.ruhr/radfernwege/roemer-lippe-route/ | https://www.roemerlipperoute.de/

 

Quelle: https://www.roemerlipperoute.de/barrierefrei-erfahren/interaktive-karte/

führt von der Lippequelle bis zur Lippemündung und weiter bis zum Römerlager nach Xanten und mit einer Schleife durch den Lippemündungsraum auch durch Lippedorf, die Frankfurter Straße begleitend.

Hier in Lippedorf trifft die Schleife der Römer-Lippe-Route auf den neu angelegten Rund (Rad-)wanderweg um den Lippemündungsbereich, der u.a. mit Hilfe der Firma Hülskens, die die Auskiesungsseen durch Kiesabbau geschaffen hat, gebaut wurde. Dieser zur Zeit noch sehr malerische Weg wird nach und durch den Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens (Bebauungsplan 233) überbaut und verlagert. Auf seiner Südseite sollen später bis zu 60 Meter hohe neue Hafengebäude den Blick in die Ferne und auf die Sonne verstellen...  Dieser Weg führt den/die (Rad-) Wanderer*In zur Niederrheinbrücke und somit zum Hauptweg der Römer-Lippe-Route zurückführt.

Die Kosten für den sog.: "Hülskensweg" (2016), beliefen sich auf 100.000 €. Das Anschlußstück zwischen der Frankfurter Straße (und somit der Römer-Lippe-Routen-Schleife in Lippedorf) und dem Hülskensweg kostete die Stadt Wesel 290.000 €. Die Verlegung an den Rand der Lippeaue i.R. des Ausbaus des Rhein-Lippe-Hafens dürfte noch einmal so viel gekostet haben.

Um die Attraktivität des (Fahrrad-Fern-)Wanderwegs zu erhalten bzw. zu erhöhen hat die "Initiative Schutz des Lippemündungsraums" vorgeschlagen, den Abschnitt der Frankfurter Straße in Lippedorf, an dem auch die Schleife der Römer-Lippe-Route verläuft, durch Sackgassenbildung zu beruhigen und in eine Fahrradstraße umzuwandeln.

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/verkehrsberuhigung-fahrradstrasse-lippedorf

Im Herbst 2016 wurde die Römer-Lippe-Route von Mitarbeitern der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) befahren und wichtige Informationen u.a. zu Neigungen, Querungen und der Wegebeschaffenheit erfasst. Darauf aufbauend erfolgen aktuell kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen an der Römer-Lippe-Route, um diese weitestgehend für alle Gäste befahrbar zu gestalten.
Die gesammelten Informationen sowie weitere nützliche Hinweise können Sie der untenstehenden Karte entnehmen oder unter folgendem Link finden: https://wegpunkte-rlr.geoportal.ruhr/

Neuigkeiten 2021 : Die Römer-Lippe-Route gehört jetzt zu den schönsten Flussradwegen Deutschlands!

April 2021 Die Kooperation "Germany's Top River Routes" vereint die zehn schönsten Flussradwege Deutschlands unter einer Marke, nun auch mit der Römer-Lippe-Route

 

Update Mai 2022:  Nach der Ausweitung des Rhein-Lippe-Hafens in die Lippeauen des Lippemündungsgebietes mit Überbauung auch des Radwanderweges mußte dieser in den Zwischenbereich Hafen<> Naturschutzgebiet verlegt werden, um die Kontinuität dieser Nebenstrecke der Römer-Lippe-Route zu erhalten.

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-lk-gemeinschaft/neuer-abschnitt-des-huelskens-radweges-eroeffnet_a1727035

 

Update Februar 2023 Nationaler Radverkehrsplan 3.0 veröffentlicht: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html


mehr Informationen

Römer-Lippe-Route: https://www.roemerlipperoute.de/

 "bike the greatest" Germanys Top River Routes: https://www.riverroutes.de/

ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club: Die Römer-Lippe-Route – mit einem Teilstück im Lippemündungsraum neben der Frankfurter Straße in Lippedorf - ist der erste Radfernweg Deutschlands, der von „Reisen für Alle“ zertifiziert wird. Eine interaktive Online-Karte zur Barrierefreiheit hilft bei der individuellen Reiseplanung.  https://www.adfc-radtourismus.de/roemer-lippe-route/          INFO: Der ADFC hat die vielfältig gelobte Route (s.o) aus seinen Listen und Datenbanken gestrichen, die ADFC eigene Seite zur roemer-lippe-route ist 4/2021 nicht mehr erreichbar... > wir fragen nach, was hier passiert! (Initiative Schutz des Lippemündungsraums 4/2021)

Fahrradherz - Hülskensweg: https://fahrradherz.de/der-huelskensweg-in-wesel/

Radkompass.de - die Römer-Lippe-Route https://www.radkompass.de/Radfernweg/roemer-lippe-route.html

outdooractive - Römer-Lippe-Route https://www.outdooractive.com/de/route/fernradweg/teutoburger-wald/roemer-lippe-route-gesamtstrecke/7015786/

Wesel Tourismus - Weseltour 4:entlang der Lippe: https://www.wesel-tourismus.de/mark/themen/weseltour-4-entlang-der-lippe-4649018/

Wesel-App: https://www.wesel-app.de/news/allgemein/neuer-radweg-durch-den-lippemuendungsraum

RP online: September 2019: Neuer Radweg im Rhein-Lippe-Hafen https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/wesel-radweg-im-lippemuendungsraum-ist-jetzt-komplett_aid-45916209   | RP Online: April 2016: Neuer Radweg im Lippe-Mündungsraum https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/neuer-radweg-im-lippe-muendungsraum_aid-19744051

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html

Kreis Wesel Mobilitätskonzept - Radfahren   https://www.kreis-wesel.de/de/themen/radverkehr/ und https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/mobilitaet/