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Seite 2 von 2: Was unternimmt die Landesregierung, um einem weiteren EU-Vertragsverletzungsverfahren vorzubeugen?

 

Mangelhafte Umsetzung von Naturschutzrichtlinien am Beispiel des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein:

Kleine Anfrage von Norwich Rüße

Am 18. Februar 2021 berichteten die Medien über die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (2014/2262), da hier laut Einschätzung der Europäischen Kommission die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt werde. Dieses Verfahren steht im Kontext weiterer Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang mit der Umsetzung der Natura2000-Richtlinien (z. B. 2018/9300 – Schutz des Grünlandes). Der Zweck von Natura2000 ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume durch ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union (EU).

Der Handlungsdruck ist hoch, auch in Nordrhein-Westfalen: Der FFH-Bericht 2019 des Landes dokumentiert die drastische Verschlechterung zahlreicher Lebensraumtypen und Vorkommen bedrohter Zielarten in den Natura2000-Gebieten in NRW.

Das Land NRW wurde 2006 mit dem Vertragsverletzungsverfahren 2001/ 5003 – Vogelschutz-Richtlinie Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ verklagt. Hierzu konnte 2008 ein Kompromiss mit der EU-Kommission ausgehandelt werden. Die Einigung zwischen dem Land NRW und der EU-Kommission sah vor, dass das Vogelschutzgebiet mit Verordnung vom 28.4.2009 um 5.538 ha auf insgesamt 25.809 ha erweitert werden sollte. Gleichzeitig verpflichtete sich das Land NRW gegenüber der EU-Kommission zur Erarbeitung eines Maßnahmenplans (MAKO) für das EU-Vogelschutzgebiet sowie zur Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Zielarten unter den Brut- und Rastvögeln innerhalb von zehn Jahren.

Dieser Maßnahmenplan wurde im Jahr 2011 vorgelegt und sollte innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden (https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/schutzgeb/vogelschutzgebiete/mako/MAKO_VSG_Unt erer_Niederrhein_Endfassung.pdf); das MKULNV erklärte ihn für behördenverbindlich. Sollten die im MAKO konkret bezifferten Maßnahmen Stand heute nicht umgesetzt sein, droht ein neues Vertragsverletzungsverfahren.

Bei unzureichender Umsetzung der Richtlinien bestehen für NRW erhebliche finanzielle Risiken. Die innerstaatliche Haftung regelt Art. 104a Abs. 6 GG zusammen mit § 1 des Gesetzes zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis (LastG). Danach sind Zahlungsverpflichtungen von derjenigen staatlichen Ebene zu tragen, in deren innerstaatlichen Zuständigkeits- und Aufgabenbereich die lastbegründende Pflichtverletzung erfolgt. Die administrative Umsetzung der Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie liegt in der Zuständigkeit der Länder. Dies gilt auch für eine Bewertung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung bisher zur Umsetzung des o. g. Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein veranlasst?
  2. Wie haben sich die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvögel im EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein von 2011 bis 2020 mit Blick auf die festgelegten Zielwerte entwickelt? (analog zu Tab. 5 auf Seite 36 und Tab. 8 auf Seite 69 des MAKO)?
  3. Welche der in Tabelle 12 des MAKO für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2011 mit Nutzen für welche Arten durchgeführt? (Bitte in der Antwort Einzelmaßnahmen und die dafür aufgewandten Beträge auflisten).
  4. Welche Personal- und Sachmittel sind notwendig, um die gesetzlich erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zeitnah (innerhalb von fünf Jahren) durchzuführen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der bislang ergriffenen Maßnahmen (Schutzgebietsverordnungen, freiwillige Projekte) hinsichtlich der Umkehr der dramatischen Verluste von Lebensraumtypen und Zielarten?

ANTWORT

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN    |  17. Wahlperiode     Drucksache 17/13443   21.04.2021  |    Datum des Originals: 21.04.2021/Ausgegeben: 27.04.2021

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5236 vom 26. März 2021
des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 17/13220

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5236 mit Schreiben vom 21. April 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Was hat die Landesregierung bisher zur Umsetzung des o. g. Maßnahmenkonzeptes für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein veranlasst?

Die Kreise Wesel und Kleve sowie die Stadt Duisburg berichten regelmäßig zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes (MAKO) für das EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Unterer Niederrhein. Die konkrete Umsetzung des seit März 2011 vorliegenden MAKOs für dieses VSG ist von der Verfügbarkeit der betreffenden Flächen und von der Bereitschaft der Grundeigentümer und der Inhaber bestehender Rechte abhängig.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Umsetzung des MAKOs erfolgt über die EU-kofinanzierten LIFE-Projekte. Seit 2009 wurden acht LIFE-Projekte im VSG Unterer Niederrhein
abgeschlossen oder befinden sich derzeit in der Umsetzung:
• Uferschnepfen-Lebensraum Hetter 2009-2014
• Rhein-Nebenrinne Bislich-Vahnum 2010-2019
• Fluss- und Auenoptimierung Emmericher Ward 2012-2021
• Grünland für Wiesenvögel in der Düffel 2012-2023
• Orsoyer Rheinbogen 2013-2018
• Wiederherstellung des Feuchtgebietscharakters der Emmericher Ward 2018-2024
• Lebendige Röhrichte 2018-2025
• Wiesenvögel NRW 2020-2027.


Kontinuierlich werden konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen für die im Standarddatenbogen für das VSG Unterer Niederrhein aufgeführten Vogelarten von den
Kreisen Kleve und Wesel, der Stadt Duisburg und von vier Biologischen Stationen durchgeführt. Ein wichtiges Naturschutzinstrument ist der Vertragsnaturschutz, dessen
Umsetzung in Kooperation mit den Bewirtschaftern erfolgt. Folgende weitere Maßnahmen wurden bzw. werden im VSG Unterer Niederrhein regelmäßig durchgeführt (Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
• Ankauf von Flächen für den Naturschutz
• Schaffung und Etablierung von Schilfröhrichten
• Entwicklung von Auwäldern
• Gehölzschnittmaßnahmen
• Erhaltung, Wiederherstellung und Etablierung von artenreichem Grünland
• Grünlandvogelgerechte Bewirtschaftung
• Anlage von Kompensationsflächen (Ackerrandstreifen, Blühbrachen)
• Etablierung von Ruhezonen, u.a. Vereinbarung mit den Pächtern der Gewässer
• Vereinbarung „Angeln am Rhein“ mit der Rheinfischereigenossenschaft
• Steuerung der Wasserstände zur Optimierung der Flächen für Wiesenvögel
• Verbesserung der Wasserverhältnisse
• Anlage von Blänken
• Anlage von rheinnahen Kleingewässern
• Anlage von Nebenrinnen am Rhein und Uferabflachung (Synergieeffekte mit der Wasserrahmenrichtlinie)
• Teilentsiegelung und Renaturierung der NATO-Straße (Ruhigstellung des Kernbereiches im Orsoyer Rheinbogen)
• Vereinbarungen mit den Abgrabungsunternehmen hinsichtlich Maßnahmen für den Vogelschutz
• Artenschutzmaßnahmen Trauerseeschwalbe und Flussseeschwalbe
• Gelegeschutz, u.a. von Wiesenvögeln (Sperrung von Flächen, Errichtung von Schutzzäunen, Gelegemarkierung)
• Reduzierung der Prädation, Bejagung der Waschbären-Population
• Schonzeit für Wildgänse ab dem 15.10. jeden Jahres
• Fortführung der Entschädigung für Fraßschäden durch nordische Gänse
• Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung, Einsatz von Rangern.


2. Wie haben sich die Bestände der wertgebenden Brut- und Rastvögel im EU- Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein von 2011 bis 2020 mit Blick auf die festgelegten Zielwerte entwickelt? (analog zu Tab. 5 auf Seite 36 und Tab. 8 auf Seite 69 des MAKO)?

Für die Brutvogelarten der Feuchtwiesen ergibt sich im VSG Unterer Niederrhein folgende Bestandssituation:

Knäkente, Löffelente, Kiebitz, Uferschnepfe und Wiesenpieper zeigen im VSG Unterer Niederrhein deutliche Rückgänge, die dem überregionalen Bild entsprechen.
Die Bekassine ist als Brutvogel ausgestorben.
Der starke Rückgang des Wachtelkönigs seit 1979-83 und der Rückgang des Rotschenkels werden nur teilweise auch überregional abgebildet.
• Die starke Zunahme des Großen Brachvogels seit 1979-83 entspricht nicht dem deutschland- und europaweiten Bild.
Die Arten der Feuchtwiesen zeigen überwiegend auch im nationalen und internationalen Kontext deutliche Rückgänge (u.a. Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz).
Bei den röhrichtbrütenden Arten ergibt sich folgende Bestandssituation:
Die Abnahme von Rohrdommel, Zwergdommel, Tüpfelsumpfhuhn und Rohrweihe gegenüber 1979-83 entspricht nicht dem überregionalen Trend (Rohrdommel, Zwergdommel und Tüpfelsumpfhuhn waren am Niederrhein schon bei der Ausweisung des VSG 1983 sehr selten).
• Die schwankende Bestandssituation der Wasserralle (bei jüngsten Abnahmen) und die Zunahme des Blaukehlchens seit 1979-83 entsprechen den überregionalen Trends.

Bei den sonstigen Brutvogelarten ist folgendes festzuhalten:
Die Abnahme der Tafelente seit 1979-83 entspricht dem überregionalen Trend.
• Die Zunahmen bei Fluss- (bei Abnahme 2020) und Trauerseeschwalbe entsprechen bei ersterer dem überregionalen Bild, bei letzterer nicht der Situation in Deutschland
und Europa, wo stabile bis unbekannte Trends festgestellt werden.
Der Rückgang der Grauammer-Population entspricht dem Bild im übrigen Nordrhein-Westfalen und großen Teilen Westeuropas.
• Die Zunahme des Schwarzmilans spiegelt die überregionale Situation wider.
Seit 2017 brütet der Seeadler und seit 2020 der Löffler im VSG Unterer Niederrhein.
Für die Rastvögel ergibt sich folgende Bestandssituation:
• Bei Blässgans und Weißwangengans zeigen sich deutliche Bestandszunahmen*, die im Einklang mit der deutschlandweiten Entwicklung stehen.* das bedeutet leider nichts Gutes, denn der Verlust von Naturflächen führt zu einer Konzentrierung der Fauna in den verbliebenen Flächen
• Der Weißstorch zeigt ebenfalls im VSG Unterer Niederrhein deutliche Zunahmen, die dem Landestrend entsprechen.
Saatgans, Singschwan und Zwergschwan gehen am Unteren Niederrhein langfristig zurück, was wahrscheinlich mit dem Klimawandel (Verlagerung von
Überwinterungsgebieten nach Nordosten) begründet werden kann.
Goldregenpfeifer und Kampfläufer zeigen am Unteren Niederrhein langfristig deutliche Rückgänge und sind kurzfristig auf niedrigem Niveau stabil.
• Die aktuellen Rastbestände folgender Arten im VSG Unterer Niederrhein sind nicht bekannt: Schnatterente, Löffelente, Tafelente, Zwergsäger, Bruchwasserläufer,
Dunkler Wasserläufer, Grünschenkel und Waldwasserläufer, daher lassen sich Trends derzeit nicht abschätzen.

3. Welche der in Tabelle 12 des MAKO für das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannten Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2011 mit Nutzen für welche Arten durchgeführt? (Bitte in der Antwort Einzelmaßnahmen und die dafür aufgewandten Beträge auflisten).

Eine Auflistung aller in den vergangenen zehn Jahren im Bereich des knapp 26.000 ha großen VSG Unterer Niederrhein durchgeführten, in der Tabelle 12 des MAKO „Unterer Niederrhein“ benannten Maßnahmen in der erbetenen Einzeldarstellung ist nicht möglich, da in den allermeisten Fällen Maßnahmen, die auf die Umsetzung der MAKO-Aufgaben gerichtet sind, in den Rahmen größerer Projekte eingebettet sind. In all diesen Fällen ist eine Einzeldarstellung der Maßnahmen, insbesondere ihrer Kostenanteile, nicht möglich.

Die folgende Aufstellung gibt einen kursorischen Überblick über die seit 2011 im VSG Unterer Niederrhein umgesetzten Maßnahmen des MAKO:
Maßnahme Zielarten Orte erfolgter Umsetzung Erhöhung der Bodenfeuchte Wiesenvögel Düffel, Salmorth, Hetter, Bislicher Insel Anlage von Blänken Wiesenvögel Düffel, Hetter, Hübsche Grändort, Orsoyer Rheinbogen, Bislich- Vahnum, Gut Grindt Anlage von Flutmulden und Nebenrinnen Wasservögel Emmericher Ward, Bislich Vahnum, Reeser Schanz
Schaffung von Flachwasserzonen und flachen Ufern Wasservögel, Limikolen Bislicher Insel, Orsoyer Rheinbogen,
 Schaffung von Schotterinseln Wasservögel, Limikolen Diersfordter Waldsee Nisthilfen Flussseeschwalbe Auesee, Diersfordter Waldsee, Reeser Meer Nisthilfen  Mauerseeschwalbe Altrhein Bienen-Praest, Millinger Meer, Reeser Altrhein Röhrichtentwicklung Röhrichtvögel Altrehin Bienen-Praest, Bergerfurth Verbesserung der Vor-
ortinformation und Schaffung von Naturerlebnismöglichkeiten
Alle Vogelarten des Standarddatenbogens (SDB) Infozentrum De Gelderse Poort, Wahrsmannshof, Infozentrum RVR Bislicher Insel; zahlreiche Infotafeln in den Schutzgebieten, Besucherlenkung Alle Vogelarten des SDB Orsoyer Rheinbogen, Bislicher Insel, Rückbau von Nato- Straßen, Alle Vogelarten des SDB Orsoyer Rheinbogen
Sperrung von Wegen für PKW Alle Vogelarten des SDB Bislich-Vahnum, Orsoyer Rheinbogen


 4. Welche Personal- und Sachmittel sind notwendig, um die gesetzlich erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zeitnah (innerhalb von fünf Jahren) durchzuführen?

Der Landesregierung liegen zur Höhe der Personal- und Sachmittel, die notwendig sind, um die erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren
durchzuführen, keine Informationen vor.

5. Wie bewertet die Landesregierung die Wirkung der bislang ergriffenen Maßnahmen (Schutzgebietsverordnungen, freiwillige Projekte) hinsichtlich der Umkehr der dramatischen Verluste von Lebensraumtypen und Zielarten?

Der rechtliche Schutz des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein durch naturschutzrechtliche Schutzausweisungen ist inzwischen abgeschlossen und somit gewährleistet.

Darüber hinaus sind auch weiterhin in erheblichem Umfang Maßnahmen notwendig, um eine EU-rechtskonforme, naturschutzfachlich gewünschte Aufwertung des Vogelschutzgebietes zu erreichen.
Das VSG ist als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für 200.000 bis 250.000 Bläss-, Saat- und Weißwangengänse von ganz herausragendem, europaweiten Wert. Der Trend für diese nordischen Wildgansarten ist zunehmend bzw. stabil. So überwintert ca. 20-25 % der  geschätzten westeuropäischen Winterpopulation der Blässgans im VSG Unterer Niederrhein.


Die Jagdverschonung ab 15.10. jeden Jahres für alle Gänsearten im Bereich des VSG Unterer Niederrhein (Regelung in der Landesjagdzeitenverordnung) ist hierfür von hoher  Bedeutung.
Die von Fraßschäden betroffenen Landwirtinnen und Landwirte werden vom Land entschädigt.
Die Ausweisung von störungsarmen Bereichen (z.B. Bislicher Insel, Hetter und Altrhein Bienen-Praest) wirkt sich positiv auf die Ansiedlung und den Bruterfolg von
störungsempfindlichen Vogel wie zum Beispiel Seeadler, Löffler, Trauerseeschwalbe, Schwarzmilan oder auch für den Weißstorch (größte Baumbrüter-Kolonie in NRW) aus. Das
Angebot von Nistflößen hat die Bestände von Trauerseeschwalbe und Flussseeschwalbe gefördert und stabilisiert. Rekultivierungsmaßnahmen an Abgrabungsgewässern sind
bestandsfördernd u.a. für Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Enten, Säger und nordische Gänse.

Weiterhin problematisch ist die Situation für viele Feuchtwiesen- und Röhrichtarten, was im Wesentlichen auf Einflussfaktoren wie unzureichender Wasserhaushalt und Bodenabbau zurückzuführen ist. Auch führt die Tiefenerosion des Rheins (Bundeswasserstraße) zu einem deutlichen Austrocknen des Rheinvorlandes und der angrenzenden Flächen einschließlich der Altarme.

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