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3 gleisiger Ausbau der Bahnlinie Oberhausen <> Emmerich (Betuwe)

Planung der Ausbaustrecke (ABS 46/2) Grenze NL/D – Emmerich-Oberhausen

https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  |  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |

https://www.emmerich-oberhausen.de

die grünen Blätter fallen ... / die Bäume werden gefällt ...

 

 


Abriss der B8 Strassenbrücke über der Betuwe Linie Anfang bis Mitte April 2023

 

 

Der Abriss beginnt am Samstag, den 1.4.2023

die Brücke wird mit schwerem Gerät, Bohrhämmern, Zangen zerkleinert. Die Bodenerschütterungen sind über hunderte von Metern noch in den Wohngebäuden zu bemerken. Die dumpfen Einzelschläge, teils in einer Häufigkeit von 4 pro Sekunde, überschreiten die Lautstärke von 100dB(A). Größere Staubentwicklung wird nicht ausreichend z.B. durch Besprühen mit Wasser abgefangen, der Staub verbreitet sich (s.u.) hunderte Meter in Windrichtung. Die Abbrucharbeiten werden auch in der Nacht und am Samstag/Sonntag durchgeführt.

→ Landesimmissionsschutzgesetz §9 Schutz der Nachtruhe

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=3620&aufgehoben=N&det_id=553433&anw_nr=2&menu=0&sg=0

→ Gesetz über die Sonn- und Feiertage § 3 Arbeitsverbote

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=3367&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=144446

Samstag, Sonntag und Montag, den 1. - 3. April 2023 - beim Abriss/Abbruch der B8 Brücke über der Betuwe-Linie

kommt es aufgrund mangelnder/fehlender Gefahrenmindungsmaßnahmen zu einem massiven Übertritt von (Beton-)Staub, der durch die Abbruchmaßnahmen und die Bruchzerkleinerungsmaßnahmen durch das Abbruchunternehmen (im Auftrag der DB) produziert wird, von Baustellenbereich in die Umgebung. Durch die nördlichen Winde werden die umliegenden Landschaftsschutzgebiete und das Naturschutzgebiet der Lippeaue und des Silikatmagerbodenbereiches kontaminiert. Unter anderem sind hier lebende Amphibien aufgrund ihrer feuchten Haut und der über wenigstens 72 Stunden ununterbrochen einwirkenden Staubbelastung vital gefährdet. Es kommt zu Vergiftung unzureichend informierter Anwohner* mit notfallmäßiger Behandlungsnotwendigkeit im Krankenhaus und zu Rissbildung in Gebäuden in der Nähe der Baustelle (Fabrikstraße) durch die massiven Erschütterungen. Die von der DB eingerichtete hotline für betroffene Anwohner ist nicht erreichbar (Beginn der Abbruchmaßnahmen am Wochenende...). Besonders bedenkenswert ist, daß das extra von der DB eingerichtete Auffangareal für durch die Baumassnahmen gefährdeten Amphibien an der Fabrikstraße von der Staubbelastung mitbetroffen ist...

www.radiokw.de/artikel/betuwe-ausbau-abriss-der-b8-bruecke-in-wesel-hat-begonnen-1613870.html

https://www.nrz.de/staedte/Wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-b-8-bruecke-in-wesel-lippedorf-ist-geschichte-id238066417.html

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/staub/gesundheitsgefahren-durch-staub

https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/business/business/safety/dust/health-risks-of-dust.html

https://www.rechenzentrumreinigung.eu/ueber-uns/it-themen/warum-ist-baustaub-so-gefaehrlich.html

http://www.erdkroete.de/haut.htm

 


Kollateralschaden Lippemündungsraum

DB-Baustelle gegenüber dem Lippeschlösschen

 

 

 

- entwurzelt -

welchem märchenhaften Biotop diese Bäume entnommen wurden, ist im Hintergrund zu sehen

siehe auch https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verlust-von-baeumen?start=4

aktuelle Neuigkeiten   28.4.2022

Für den Bau des dritten Gleises auf der Eisenbahnstrecke von Oberhausen nach Emmerich hat die Deutsche Bahn jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Eisenbahnbundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss - das ist laut der Weseler Stadtverwaltung im Prinzip die Baugenehmigung für das Vorhaben - für den Weseler Bauabschnitt ausgestellt. Der Beschluss liegt vom 26. April bis 9. Mai 2022 im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten in Raum 364 (Rathausanbau) zur Einsicht aus.

In diesem Zeitraum kann der Planfeststellungsbeschluss auch vom heimischen Computer aus im Internet auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes unter www.eisenbahn-bundesamt.de gelesen werden. Nach der Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses können von der Baumaßnahme Betroffene vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.

Das Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes für den Weseler Abschnitt war Ende Februar abgeschlossen worden – nachdem sich zuvor über Monate nicht viel bewegt hatte in Sachen Betuwe-Ausbau. Die Bürgerinitiative „Betuwe - so nicht!“ kritisiert das verzögerte Vorgehen der Bahn. Für viele Anwohner sind vor allem die Fragen des Lärm- und Erschütterungsschutzes bisher ungeklärt.

In Wesel gibt es immer noch Lücken im geplanten Schallschutz zwischen dem Bahnhof und der Schillwiese, in Blumenkamp und Am Blaufuß

und im Lippemündungsbereich zwischen Wesel und Voerde Friedrichsfeld...

 

für den Lippemündungsraum wichtige Dokumente sind:

04-221302_4_22_VA_UP_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221303_4_22_VA_SS_001_0_1_Deckbl_20180731

04-221304_Betroffenheiten_Deckbl_1_20180731

05-221302_4_22_VA_UP_001_1_1_Deckbl_20180731

05-221303_4_22_VA_SS_001_1_1_Deckbl_20180731

06-221304_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

06-221305_Anhang_1a_Deckbl_1_20180731

08-221302_4_22_VA_UP_003_0_1_Deckbl_20180731

09-221302_4_22_VA_UP_003_1_1_Deckbl_20180731

22_05_01_Deckblatt

220302_Übersichtsplan_001

220501_Änderungsprotokol

220501_Lageplan_001

220501_Lageplan_002

220501_Lageplan_003

220501_Lageplan_004

220501_Lageplan_005

221001_LBP_Erläuterungsbericht

221201_GUP_TeilA_Bericht_1

221202_GUP_TeilB_Bericht

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

November 2022

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen neben der Betuwe -Linie:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

 

 

 

 

Dezember 2022/ Januar 2023 → https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste

 


Aus: 221201_GUP_TeilA_Bericht_1

Grundlagen der Umweltplanung (GUP),

Allgemeiner Teil

- Umweltfachliche Unterlage, Teil A -

Erläuterungsbericht

7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen

...

Schall und Avifauna

Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studie liefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zur Bestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten  Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt. ... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstrecke sind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglich Dauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderung des Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignung für einzelne Arten führen. Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al. (2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nicht unbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.

7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen

..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn für einen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien zutrifft:

Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),

Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / § 62 LG,

Biotopkatasterflächen,

Vorkommen von Rote Liste-Pflanzenarten,

Biotoptypen, die nicht ausgleichbar sind,

Biotoptypen, die mindestens eine mittlere Bedeutung besitzen,

Habitatverlust wertgebender (d.h. planungsrelevanter) Arten (z.B. Verlust von Fledermausquartieren

oder Niststandorte streng geschützter Vogelarten).

...

3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Natura2000-Gebiete

NATURA 2000 Gebiete

Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301)

In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).

Naturschutzgebiete

Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.

In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

..

NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)

Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.

Die Bahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in der Gebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt es westlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft die Schutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.

Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors. Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)

 

Landschaftsschutzgebiete

Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 das LSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca. 800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.

 

3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope

Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.

GB 4305-214 / GB 4305-0027  Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.

Hierbei handelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückiger Vegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.

...

3.2.3 Biotopkataster

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Vorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:

...

BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,

...

3.2.4 Biotopverbundflächen

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und

besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.

 

Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:

VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel, (großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),

Betrachtung der bedeutenden Biotope

Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näher betrachtet, die sich

im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und

im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse

befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe der Bahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich der Bahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.

Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beiden Seiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegend handelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ- lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist. Bedingt durch die Neugestaltung der Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst. Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oder dem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) und Gehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.

Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrasse mehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur

 

Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2 S86

Fläche

Nr.

Lage

Artenzahl

(wertgebend)

davon planungsre

levante Arten NRW

Bewertung

30-01

tlw.

Mischwald, mit Altholzanteil

12

8

mittel-hoch

31-01

Kanonenberge, Übungsgelän

de des THW

6

2

gering-mittel

31-02

tlw.

intensives Grünland, extensive

Feuchtwiese, westlich „Kano

nenberge“

4

2

hoch

31-03

tlw.

Einfamilienhaus-Siedlung

5

1

gering

32-01

Siedlungsbereich von Wesel

10

4

mittel

34-01

Friedhof, Wesel

2

1

gering

34-02

Bahnhofsgelände,

Ruderalflächen, Wesel

3

0

gering

35-01

Lippe-Auewiesen, Grünland

(extensiv & intensiv genutzt)

10

6

sehr hoch

36-01

Lippedorf

15

8

sehr hoch

37-01

tlw.

Siedlung Friedrichsfeld

11

5

mittel

WK-06

Lippeaue beidseitig der Brücke

0

0

-

...

4.1.2 Ingenieurbauwerke

Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2                      S148

Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von 3,80 m zum Gleis geplant. Im Bereich des Bf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden. Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet. Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nicht reflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können. Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstand von nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.

 

5.2.5 Schallschutzwände

Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der Bebauung Oberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue und der Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der Brücke Schermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5 m.

- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -

 


5.3 Betriebsbedingte Wirkungen

 

5.3.1 Schienenverkehr

Schallemissionen und Schallausbreitung

Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird in der zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRY INFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,E ermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50 m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der  missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischen Fahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.

Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:

Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270

72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,

Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:

 

Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

 

Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜ über die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜ Hamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, mögliche zukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.

 

Trennwirkung

Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkung gegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.

Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten und ihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt der Strecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bis Wesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten in min pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:

Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt

Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt

Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.

Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebenso zusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.

 

 

der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:

der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:

 

 

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

S 91-95

15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203

Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21 Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.

Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des folgenden Bereiches untersucht:

von Bahn-km

bis Bahn-km

Länge

Lage

24,260

25,301

1041 m

parallel zu Strecke 2270

Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203

15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)

Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m über Schienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30 Mio. €. Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO bei Gesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle (6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21 von 31) der Schutzfälle gelöst.

Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 m hohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden. Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkosten der Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)

Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhe von 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“- Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €. Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO bei Gesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6 von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst. Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkosten der Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

 

 

 

November 2022 

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

17. November 2023  DB Info

 


Weiterführende Informationen

zum Thema

> zur Bedeutung des Lippemündungsraums als Biotop-Verbundschnittstelle: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/biotopverbundschnittstelle-nsg-renaturierte-lippe-nsg-vsg-unterer-niederrhein

>Lärm:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/laerm

Naturtipps - Lärm und Naturschutz

Lärm "verschmutzt" Naturschutzgebiete - DER SPIEGEL  

Themenkarten | Geoportal https://www.geoportal.nrw/themenkarten

>Schienenlärm

Schienenverkehrslärm – Wikipedia

Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. – Für eine leise und umweltfreundliche Eisenbahn (bvschiene.de)

Schienenverkehrslärm | Umweltbundesamt

Lärmschutz bei der Bahn - "Lauter als ein Kampfjet" | deutschlandfunk.de

Schienenlärm (vcd.org)

MULNV Umgebungslärmportal - Startseite (nrw.de) 

LI2019139DE.01008901.xml (europa.eu)

Eisenbahn-Cert - Übersichtsseite Informationen - Europäische Rechtsgrundlagen

Schienenlärmschutzgesetz | Deutsche Bahn AG (dbnetze.com)

>Informationen der Deutschen Bahn zu Lärm und Lärmschutz sowie Naturschutz

EBA - Lärmkartierung (bund.de)

Lärmschutz bei der Deutschen Bahn | Das ist grün. (deutschebahn.com)

https://laermsanierung.deutschebahn.com/startseite.html

https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-laermschutz/machbarkeitsuntersuchungen

Bergwaldprojekt | Das ist grün. (deutschebahn.com)

> Artensterben und Bedeutung von Naturkorridoren

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/74-buchempfehlung-fuer-alle-entscheider-politker-innen-die-wahre-herausforderung-dieses-jahrhunderts

> Informationen der Städte zum Projekt

Wesel: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/stadtentwicklung/projekte/betuwe  | Voerde:  https://www.voerde.de/de/dienstleistungen/betuwe/ |


Updates

2.5.2022 NRZ - Beim Ausbau der Betuwe-Strecke im Bereich Wesel bewegt sich etwas. Während der Beschluss noch ausliegt, treibt die Bahn die Planungen voran.  https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/betuwe-ausbau-in-wesel-bahn-will-mit-arbeiten-bald-starten-id235235027.html

 

17.6.2022   -    im Landschaftsschutzgebiet der Fabrikstrasse in Lippedorf angrenzend an den Magenwiesen-Naturschutzgebietbereich  wurde ein Auffang-Biotop für durch die Gleisarbeiten betroffene Amphibien eingerichtet. Das Gelände ist eingezäunt, der Zaun unten durch Folien abgedichtet, im Gelände Aufschüttung von Sand, Baumstamm- und Steinhaufen als Verstecke für die Amphibien. 

(Vorübergehende) Umsiedlungsmaßnahmen sind Teil des Naturschutzkonzeptes der DB: https://gruen.deutschebahn.com/de/strategie/strategie-naturschutz, leider wurden hier auch Plastikmüll, Metallschrott und Glasbruch abgekippt...

November 2022 

Umfangreiche Baum- und Strauch-Vernichtungen durch Ab- und Ausreißen mit einem großen Bagger siehe Anfang des Beitrages

 

Ende Januar 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen > siehe Anfang der Seite

 

August 2023

Warnung der Lippedorfer Bürger*innen über zu erwartende Belastungen 

 

ergänzende Informationen:  Die nächtlichen Ruhestörungen finden jeweils an allen Tagen der Wochenenden statt, wenn sich die Bürger*innen von Lippedorf von der Arbeit erholen sollten

Bei den nächtlichen Abbruch- und Bau-arbeiten  handelt es sich um folgende Tage:

Freitag, der 25.8.23 / Samstag, der 26.8.23 / Sonntag, der 27.8.23 / Montag , der 28.8.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten

Freitag, der 1.9.23 / Samstag, der 2.9.23 / Sonntag, der 3.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Donnerstag, 7.9.23 / Freitag, 8.9.23 / Samstag, 9.9.23 / Sonntag, 10.9.23 / Montag, 11.9.23  = ein volles Wochenende, an dem die Lippedorfer Bürger*innen sich zu Hause erholen könnten 

Die Bürger*innen können in ein Hotel flüchten, wenn Sie ihr Haus, ihre Wohnung allein lassen können und wollen ....

die Tiere werden vergrämt und verlassen Lippedorf evt. für immer...

 

November 2023

Eisenbahn Bundesamt EBB Lärmaktionsplanung https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1/pages/neuigkeiten

Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Datengrundlagen und Berechnungsmethoden der Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie auf der Seite www.eba.bund.de/laermkartierung.

Über die Internetseite https://www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de gelangen Sie zum GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie sich mit Hilfe der Suchfunktion die Ergebnisse der Lärmberechnung für einen spezifischen Standort anzeigen lassen. Darüber hinaus gibt es Informationen zur Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder weiterverarbeiten.

 

 

Lärm, Verkehr, Industrie und Gewerbe, Landschaftsschutz, Auenlandschaft, Betuwe