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Seite 4 von 6: Betuwe Ausbau Lippemündungsraum - Planungsdetails

Aus: 221201_GUP_TeilA_Bericht_1

Grundlagen der Umweltplanung (GUP),

Allgemeiner Teil

- Umweltfachliche Unterlage, Teil A -

Erläuterungsbericht

7.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.3.1 Zu berücksichtigende Vorhabenswirkungen

...

Schall und Avifauna

Inzwischen liegt für verkehrsbedingte Lärmimmissionen hinsichtlich der störungsbedingten Auswirkungen von Verkehrslärm auf Vögel eine Studie aus Deutschland vor.... Die Studie liefert anhand von Beispielen zu einzelnen Arten oder Artengruppen zum einen Anhaltspunkte zur Bestimmung von Effektdistanzen, zum anderen werden für besonders lärmempfindliche Arten  Schwellenwerte bezüglich des Anteils von Störzeiten sowie kritische Schallpegel benannt. ... Durch die diskontinuierliche Lärmkulisse der Bestandsstrecke sind die angrenzenden Vogellebensräume bereits langfristig vorbelastet. Zusätzliche Beeinträchtigungen durch den Ausbau können zu einer erstmaligen Überschreitung von Toleranzgrenzen bezüglich Dauer und Intensität des Lärms und folglich zu einer Aufgabe von Brutrevieren oder einer Minderung des Reproduktionserfolges, in jedem Fall aber zu einer weiteren Minderung der Lebensraumeignung für einzelne Arten führen. Außerdem werden suboptimale Lebensräume häufig durch Individuen besetzt, die entweder eine geringere Fitness aufweisen oder bei Zugvögeln von Individuen, die erst spät in den Brutgebieten eintreffen. Diesen Lebensräumen ist daher auch bei gleicher Brutpaardichte ein geringerer Wert zuzuschreiben, da von einem geringeren Fortpflanzungserfolg auszugehen ist, so dass die bei GARNIEL et al. (2007) zu Grunde gelegte Anzahl von Brutpaaren in unterschiedlichen Abständen zur Trasse nicht unbedingt das tatsächliche Ausmaß der Beeinträchtigungen widerspiegelt.

7.3.3 Beurteilung der Auswirkungen

..Im Regelfall können Auswirkungen dann als erheblich angesehen werden, wenn für einen festgestellten Flächen- bzw. Funktionsverlust oder eine Beeinträchtigung mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien zutrifft:

Schutzgebiete internationaler und nationaler Schutzbestimmungen (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale),

Schutzgebiete mit niederländischem Schutzstatus (Flächen der ökologischen Hauptstruktur, EHS),

Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG / § 62 LG,

Biotopkatasterflächen,

Vorkommen von Rote Liste-Pflanzenarten,

Biotoptypen, die nicht ausgleichbar sind,

Biotoptypen, die mindestens eine mittlere Bedeutung besitzen,

Habitatverlust wertgebender (d.h. planungsrelevanter) Arten (z.B. Verlust von Fledermausquartieren

oder Niststandorte streng geschützter Vogelarten).

...

3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

3.2.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Natura2000-Gebiete

NATURA 2000 Gebiete

Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301)

In einer Entfernung von ca. 1,1 km südwestlich der Trasse, ebenfalls außerhalb des Untersuchungsraumes, befindet sich das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE-4203-301).

Naturschutzgebiete

Im hier betrachteten Planfestellungsabschnitt oder der näheren Umgebung befinden sich im Untersuchungsraum zwei Naturschutzgebiete.

In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen NSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

..

NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09)

Das ca. 743 ha große Naturschutzgebiet umfasst die periodisch überflutete und überwiegend grünlandgenutzte Lippeaue zwischen der B 3 im Osten und der Mündung in den Rhein im Westen.

Die Bahntrasse und der Bereich zwischen Lippedorf, Oberemmelsum und der B 8 sind dabei nicht in der Gebietskulisse enthalten, ansonsten überlagert das NSG im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den gesamten Trassenkorridor zwischen Oberemmelsum und dem Stadtgebiet von Wesel. Dabei grenzt es westlich über eine Länge von ca. 430 m unmittelbar an die Trasse heran, im Osten verläuft die Schutzgebietsgrenze in einer Distanz von mindestens 50 m.

Im Gebiet befinden sich Teile des FFH-Gebietes ‚NSG-Komplex In den Drevenacker Dünen, mit Erweiterung’ (DE-4306-302), jedoch außerhalb des Trassenkorridors. Für das NSG werden verschiedene, über die allgemeinen Ver- und Gebote hinaus gehende besondere und forstliche Festsetzungen getroffen (vgl. 2.4)

 

Landschaftsschutzgebiete

Im hier betrachteten PFA befinden sich vier Landschaftsschutzgebiete. In der folgenden Beschreibung werden Angaben zur Lage und fachlichen Aspekte hervorgehoben, die für das hier betrachtete Schutzgut relevant sind. Weitere Angaben zu diesen LSG sind dem Kapitel 2.4 zu entnehmen.

Darüber hinaus schließt außerhalb des Untersuchungsraumes im Planfeststellungsabschnitt 2.2 das LSG ‚Wackenbruch, Krudenburger Wald, Aaper Busch, Randbereiche der Lippeaue’ (WE-L12) in ca. 800 m Entfernung zur Trasse unmittelbar östlich an das NSG ‚Lippeaue’ (WE-N09) an.

 

3.2.2 Gesetzlich geschützte Biotope

Im Untersuchungsraum des PFA 2.2 sind mehrere Bereiche verzeichnet, die nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 Abs. 3 LG als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen worden sind.

GB 4305-214 / GB 4305-0027  Dies sind Trockenrasen in den Auenbereich der Büdericher Insel südlich Wesel bei Lippedorf.

Hierbei handelt es sich um mehrere Flächen um Lippedorf, im Wesentlichen Silikattrockenrasen mit lückiger Vegetationsdecke. Die Magerwiesen werden extensiv genutzt. Die Fläche ist außerdem z.T. Bestandteil eines Naturschutzgebietes (WE-N09) und eines Landschaftsschutzgebietes (WE-L13) sowie LSGErweiterungsvorschlag.

...

3.2.3 Biotopkataster

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Vorhabensraum fünf Biotopkatasterflächen. Diese werden nachfolgend aufgelistet:

...

BK 4305-075 „Lippeaue zwischen Hünxe und Wesel“,

...

3.2.4 Biotopverbundflächen

An die Trasse angrenzend bzw. diese sogar teilweise mit einschließend, befinden sich im Untersuchungsraum 500 m beidseits der Trasse verschiedene Biotopverbundflächen herausragender und

besonderer Bedeutung. Diese werden nachfolgend aufgelistet.

 

Biotopverbundflächen herausragender Bedeutung:

VB-D-4305-008 Lippeaue im Kreis Wesel, (großflächig weite Teile auch außerhalb des Untersuchungsraumes),

Betrachtung der bedeutenden Biotope

Hierbei werden in jedem PFA nur diejenigen Biotoptypen von sehr hoher und hoher Bedeutung näher betrachtet, die sich

im Siedlungsbereich innerhalb von 150 m beidseits der Gleisachse und

im Freiraum innerhalb von 250 m beidseits der Gleisachse

befinden. Im südlichen Teil des PFA 2.2 befinden sich mehrere hochwertige Biotope in der Nähe der Bahntrasse. Hierbei handelt es sich um eine Brachfläche der Gleisanlagen (HD9) entlang der Bahnstrecke. Im weiteren Verlauf liegen kleinere hochwertige Laubwaldbestände östlich sowie westlich der Bahntrasse innerhalb des 250 m Bereiches, wobei hier das Vorkommen der Nachtigall als Rote-ListeArt zu erwähnen ist.

Danach folgen ein Landschafts- und ein Naturschutzgebiet sowie Biotopkatasterflächen zu beiden Seiten der Bestandsstrecke, in denen auch hochwertige Biotope eingebunden sind. Überwiegend handelt es sich dabei um Grünlandflächen (EA1, EB0, EA0) der Lippeaue. Die Lippe (FC0 einschließ- lich HH8) ist in diesem Bereich ebenfalls in die hohe Wertkategorie eingestuft worden, da sie hier einen mäßig ausgebauten und bedingt naturnahen Abschnitt aufweist. Bedingt durch die Neugestaltung der Lippemündung wurden die Biotoptypen in diesem Bereich entsprechend angepasst. Darüber hinaus wird das Gebiet von zahlreichen Gast- und Rastvögeln sowie Nahrungsgästen wie dem Mäusebussard genutzt. Insbesondere ist das Vorkommen von Rote-Liste-Arten wie dem Wachtelkönig oder dem Feldschwirl in diesem Bereich hervorzuheben. Weiterhin befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes eine Feuchtheide (DB0), die von sehr hoher Bedeutung für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten ist. Ferner ist auch hier ein kleiner hochwertiger Laubwaldbestand (AW1) und Gehölzstreifen (BD3) in das Landschaftsschutzgebiet mit einbezogen.

Im Siedlungsbereich der Stadt Wesel finden sich innerhalb des 150 m - Abstandes zur Bahntrasse mehrere hochwertige Biotopstrukturen. Dazu gehören kleinere Laubwaldbestände (AW1), ein struktur

 

Tab. 12: Übersicht der Brutvogel-Funktionsräume im PFA 2.2 S86

Fläche

Nr.

Lage

Artenzahl

(wertgebend)

davon planungsre

levante Arten NRW

Bewertung

30-01

tlw.

Mischwald, mit Altholzanteil

12

8

mittel-hoch

31-01

Kanonenberge, Übungsgelän

de des THW

6

2

gering-mittel

31-02

tlw.

intensives Grünland, extensive

Feuchtwiese, westlich „Kano

nenberge“

4

2

hoch

31-03

tlw.

Einfamilienhaus-Siedlung

5

1

gering

32-01

Siedlungsbereich von Wesel

10

4

mittel

34-01

Friedhof, Wesel

2

1

gering

34-02

Bahnhofsgelände,

Ruderalflächen, Wesel

3

0

gering

35-01

Lippe-Auewiesen, Grünland

(extensiv & intensiv genutzt)

10

6

sehr hoch

36-01

Lippedorf

15

8

sehr hoch

37-01

tlw.

Siedlung Friedrichsfeld

11

5

mittel

WK-06

Lippeaue beidseitig der Brücke

0

0

-

...

4.1.2 Ingenieurbauwerke

Tab. 38: Schallschutzwände im PFA 2.2                      S148

Schallschutzwände werden mit einem Regelabstand von 3,80 m zum Gleis geplant. Im Bereich des Bf Wesel kann der Abstand wegen der geringeren möglichen Geschwindigkeiten bis auf 3,30 m verringert werden. Die Wände werden auf der Bahn zugewandten Seite hochabsorbierend ausgebildet. Hierdurch wird gewährleistet, dass beim Auftreffen des Schalls auf die Schallschutzwand dieser nicht reflektiert wird und somit auch Mehrfachreflexionen ausgeschlossen werden können. Um die Zugänglichkeit der Strecke über die Außenwände zu gewährleisten, werden in einem Abstand von nicht mehr als 500 m schalldichte Türen angeordnet.

 

5.2.5 Schallschutzwände

Im PFA 2.2 ist auf einer Streckenlänge von ca. 6.438 m in den Bereichen der Bebauung Oberemmelsum beidseitig und im übrigen Weseler Stadtgebiet zwischen Nordrand der Lippeaue und der Stadtgrenze nach Hamminkeln fast durchgehend mit Ausnahme eines kurzen bewaldeten Abschnittes südlich der Bocholter Straße bahnrechts sowie zweier Gewerbebereiche nördlich der Brücke Schermbecker Landstraße und auf Höhe der Byk Chemie bahnlinks die Errichtung von Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorgesehenen Schallschutzwände haben Höhen von 2 m bzw. maximal 5,5 m.

- Schallschutzwände sind jedoch NICHT im Bereich der Lippemündungsquerung vorgesehen ! -

 

Betuwe Ausbau Lippemündungsraum - Auswirkungen und Maßnahmen
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