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Seite 5 von 6: Betuwe Ausbau Lippemündungsraum - Auswirkungen und Maßnahmen

5.3 Betriebsbedingte Wirkungen

 

5.3.1 Schienenverkehr

Schallemissionen und Schallausbreitung

Als Kennwert der Schallemission aus dem prognostizierten Schienenverkehr im Jahre 2025 wird in der zur Genehmigungsplanung durchgeführten Schalltechnischen Untersuchung zum PFA 2.2 (PÖYRY INFRA, 2012) der Emissionspegel Lm,E ermittelt, der unter Referenzbedingungen (25 m Abstand, 3,50 m Höhe über Schienenoberkante, freie Schallausbreitung) berechnete Mittelungspegel. Der  missionspegel wird für jedes einzelne Gleis unter Berücksichtigung der betrieblichen und technischen Fahrzeugdaten (Betriebsprogramm) sowie der Streckendaten (z. B. Fahrbahnart, Brücke, Bahnübergang usw.) für den Tag- und für den Nachtzeitraum berechnet.

Die danach berechneten Emissionspegel für die Streckenabschnitte OB-Sterkrade bis Wesel (bis Bf.Wesel, Bahn-km 26,800) stellen sich wie folgt dar:

Emissionspegel tags: 71,3 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,1 - 71,2 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,5 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich Strecke 2270

72,7 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Die berechneten Emissionspegel für den anschließenden Streckenabschnitte Wesel (ab Bf. Wesel,

Bahn-km 26,800) bis Emmerich stellen sich wie folgt dar:

 

Emissionspegel tags: 71,0 - 71,1 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,4 - 71,5 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,7 - 69,9 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

Emissionspegel nachts: 70,7 dB(A) für Gleis Richtung Emmerich, Strecke 2270

71,8 dB(A) für Gleis Richtung Oberhausen, Strecke 2270

69,6 - 69,8 dB(A) für Mittelgleis Strecke 2279

 

Für die Bereiche der EÜ Wesel-Datteln Kanal (km 23,500), EÜ Emmelsumer Straße (km 24,074), EÜ über die Lippe (km 25,277), EÜ Kurt-Kräcker-Straße (km 26,357), FU Wesel (km 26,536) und EÜ Hamminkelner Landstraße (km 30,055) ist jeweils ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse der Emissionsberechnungen zeigen insgesamt, dass der Güterverkehr pegelbestimmend ist. Die Änderungen im Personennahverkehr haben nur geringe Auswirkungen auf den Emissionspegel. Gleiches gilt für die in der schalltechnischen Berechnung bereits berücksichtigte, mögliche zukünftige Geschwindigkeitserhöhung auf 200 km/h, da diese ausschließlich für die – über den gesamten Gleisquerschnitt betrachtet - nicht pegelbestimmende Zugart ICE zutrifft.

 

Trennwirkung

Betriebsbedingte faktische Trennwirkungen ergeben sich durch die eigentlichen Zugfahrzeiten, während derer eine Querung der Strecke für Mensch und Tier nicht möglich ist bzw. bei Tieren zur Kollision und damit meist zum Tode führt. Durch die zunehmenden Zugzahlen wird sich diese Trennwirkung gegenüber dem bestehenden Zustand erhöhen.

Anhand des Betriebsprogramms, d.h. der Zahl der eingesetzten Züge, ihrer Geschwindigkeiten und ihrer Längen lässt sich die fiktive durchschnittliche Vorbeifahrtszeit an einem bestimmten Punkt der Strecke als Maß für die Trennwirkung ermitteln. Für die Streckenabschnitte Oberhausen-Sterkrade bis Wesel bzw. Wesel bis Emmerich ergeben sich folgende durchschnittliche reine Vorbeifahrtszeiten in min pro Stunde, getrennt für die Tag- und Nachtzeit:

Tags: 3,57 min / h Zugfahrt bzw. 3,53 min / h Zugfahrt

Nachts: 3,65 min / h Zugfahrt bzw. 3,38 min / h Zugfahrt

Die ermittelten Werte basieren auf der ungünstigsten Annahme, dass sich in dem gedachten Bezugspunkt niemals zwei Züge begegnen.

Im Hinblick auf die Fauna sind die den Zug begleitenden Sogwirkungen und Verwirbelungen ebenso zusätzlich zu berücksichtigen wie Zeiträume der Meidung des Streckenbereiches vor dem Herannahen und nach dem Passieren eines Zuges.

 

 

der Grund, warum Schallschutzwände im Lippemündungsraum nicht gebaut werden und die Naturschutzgebiete nicht vor Lärmimmissionen geschützt werden:

der finanzielle Aufwand wird als unverhältnismäßig betrachtet...:

 

 

221306_Variantenuntersuchung_rev130822

S 91-95

15 Variantenuntersuchung Abschnitt 22203

Im ca. 900 m langen Unterabschnitt 22203 der bahnlinken Seite befinden sich 21 Wohngebäude der im Außenbereich gelegenen Splittersiedlung Lippedorf.

Zum Schutz der Anwohner der betroffenen Gebäude wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen innerhalb des folgenden Bereiches untersucht:

von Bahn-km

bis Bahn-km

Länge

Lage

24,260

25,301

1041 m

parallel zu Strecke 2270

Tabelle 45: Lärmschutzbauwerke im Abschnitt 22203

15.1 Beurteilung von Außenwänden (UA 22203)

Der Vollschutz wird durch die Errichtung einer Außenwand mit einer Höhe von 10 m über Schienenoberkante (ü.SO) und einer um 10 m vergrößerten Überstandslänge erreicht. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen hierbei 197.225 € bei Gesamtkosten in Höhe von 7,30 Mio. €. Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 108.148 € bei der Variante h = 3 m ü.SO bei Gesamtkosten von 2,92 Mio. €. Mit dieser Variante könnten am Tag alle Schutzfälle (6 von 6) gelöst werden; im Beurteilungszeitraum Nacht werden jedoch nur 68% (absolut: 21 von 31) der Schutzfälle gelöst.

Die Analysen zeigen, dass niedrigere Wände in ihrer Wirkung deutlich abnehmen. Mit einer 2 m hohen Wand können nur noch 29 % (absolut: 9 von 31) der Schutzfälle (Nacht) gelöst werden. Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkosten der Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

15.2 Beurteilung von Außenwänden und BüG (UA 22203)

Infolge der pegelmindernden Wirkung des BüG kann der Vollschutz bei einer Außenwandhöhe von 7 m über Schienenoberkante erreicht werden, d.h. es können gegenüber den „Ohne-BüG“- Untersuchungen 3 m Wandhöhe eingespart werden. Die Kosten je gelöstem Schutzfall betragen 167.016 € bei Gesamtkosten in Höhe von 6,18 Mio €. Das Kostenminimum je gelöstem Schutzfall beträgt 101.460 € bei der Variante h = 2 m ü.SO bei Gesamtkosten von 2,84 Mio €. Am Tag werden mit dieser Maßnahme alle Schutzfälle gelöst (6 von 6); im Beurteilungszeitraum Nacht werden 71% (absolut: 22 von 31) der Schutzfälle gelöst. Die hohen Aufwendungen je gelösten Schutzfall als auch die sich ergebenden Gesamtkosten der Kostenminimumvariante sind als unverhältnismäßig im Sinne des § 41 Abs. 2 des BundesImmissionsschutzgesetzes einzustufen.

 

 

 

November 2022 

Betriebsgelände Landesbetrieb Straßenbau NRW / Straßenmeisterei Voerde im Lippemündungsraum gegenüber dem Lippeschlösschen:

Abreißen (!!) großer Bäume und Sträucher im Auftrag der Deutschen Bahn mit einem Bagger

17. November 2023  DB Info

 

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