Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten, das darauf abzielt, wichtige Ökosysteme für geschützte Arten im gesamten EU-Gebiet zu erhalten. In Deutschland wurden etwa 4.600 Gebiete ausgewiesen, doch der Bund und die Länder haben es versäumt, sie angemessen als Schutzgebiete zu deklarieren.
„Deutschland kommt seiner Verpflichtung nicht nach, die Verschlechterung von […] Flachlandmähwiesen und Bergmähwiesen zu verhindern. Vor allem aufgrund nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken haben sich diese Lebensraumtypen erheblich verkleinert oder sind ganz verschwunden“, stellte die Europäische Kommission bereits 2019 fest.
Am Donnerstag (21. September) bestätigten die obersten Richter der EU, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Mit dem Versäumnis, 88 Gebieten als „besondere Schutzgebiete“ auszuweisen, hat Berlin gegen die Habitat-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1992 verstoßen, die einer der Eckpfeiler der EU-Biodiversitätspolitik ist. Darüber hinaus wurden für rund 700 Gebiete nicht genügend spezifische Kriterien festgelegt, so das EuGH-Urteil.
Insbesondere stellte das Gericht fest, dass der rechtliche Schutz für den seltenen Schierlings-Wasserfenchel, eine Pflanzenart, die vor allem an den Ufern der Elbe vorkommt, nicht ausreichend war. So war diese Art in den Umweltverträglichkeitsprüfungen überhaupt nicht aufgeführt.
Außerdem wurde in Deutschland nicht ausreichend zwischen „Naturschutz“ und „Wiederherstellung“ unterschieden. Damit wurde ein früheres Gerichtsurteil nicht berücksichtigt, das besagt, dass diese beiden Bereiche getrennt und mit unterschiedlichen Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.
„Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand“, stellte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger fest.
Die Regierung wird die Kosten des Verfahrens tragen müssen. Auf Anfrage von Euractiv lehnte das Bundesjustizministerium eine Stellungnahme ab, das Bundesumweltministerium war nicht zu erreichen.
Ein vernichtendes Urteil
Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Umweltschutzpolitik, so Aktivisten.
„Unverbindlich, unspezifisch und unzureichend – nachdem Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in seinen Schutzgebieten geschlampt hat, bestätigt das heutige Urteil, was in den Schutzgebieten selbst schon sieht“, betonte Krüger.
Das Urteil sollte als letzte Warnung gesehen werden, so Krüger.
„Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen – sonst drohen Strafzahlungen“, so Krüger weiter.
Während das Gericht die Behauptung der Kommission unterstützte, dass eine relativ geringe Zahl von Schutzgebieten nicht tatsächlich geschützt werde, teilte es nicht die Bedenken des NABU, dass Deutschlands gesamter Ansatz zum Naturschutz von Anfang an mangelhaft sei.
Das Gerichtsurteil könnte auch Folgen für die deutsche Energiewirtschaft haben.
Der Konflikt mit den Naturschutzbestimmungen ist seit langem ein Hauptanliegen der deutschen Onshore-Windkraftindustrie, die bereits jetzt Schwierigkeiten hat, die Ausbauziele zu erreichen.
Es bleibt abzuwarten, ob eine frühere Vereinbarung zwischen dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, die Entwickler nicht mit zu strengen Vorschriften zu belasten, durch das Gerichtsurteil in Frage gestellt werden könnte.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]"