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aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit - taz kolumne 24.12.2022

ein kommentar im nachgang der gerade beendeten un biodiversitätskonferenz

aus der redaktion der taz | von bernhard pötter

quelle https://taz.de/Aktive-Zerstoerung-der-Natur/!5904380/

24.12.2022

"Aktive Zerstörung der Natur

Artensterben ist harte Arbeit"

Juni 2023

Naturschutz wird nicht vergessen, der Urwald schrumpft nicht und auch Arten verschwinden nicht einfach so. Es geht um schweißtreibende Vernichtung.

 

Wenn dir in drei Wochen zwei Fahrräder geklaut werden, dann ist das selbst für Berlin eine deftige Bilanz. Da kannste schon mal meckern. Erst war es das Rennrad unseres Jüngsten: Am Nachmittag angekettet vor dem S-Bahnhof, am Abend weg. Dann mein altgedientes und rot-rostfleckiges taz-Rad der ersten Generation von 1994 – angeschlossen vor der Tür. Dann verschwunden. Geklaut, gestohlen, gemopst, abgezogen.

Unsere aktiven Beiträge zur Verkehrswende wurden also entwendet. Vermutlich von kriminellen Arschgeigen, die dafür in der Feinstaubhölle schmoren sollen. Aber niemand würde sagen: Ich habe unsere Räder verloren. Das klänge komisch. Irreführend, verharmlosend, passiv, feige. Genau so aber reden wir, wenn wir an die zweite große Katastrophe denken, durch die wir gerade stolpern. Und nein, ich rede nicht von Elon Musk und Twitter. Sondern von der Artenvielfalt, die jetzt gerade ihre eigene – und sogar halbwegs erfolgreiche – COP hatte. Aber wenn es für eine Sache eine COP, also eine Vertragsstaatenkonferenz der UNO braucht, ist die Lage schon ganz schön verzweifelt. So wie beim „Artensterben“.

Schon das Wort selbst ist ein Skandal: Die 150 Tier- und Pflanzenarten, die täglich ausgelöscht werden(jeden Tag: 150!), sterben ja nicht einfach aus Langeweile. Sie werden ermordet. Ausgemerzt, aufgegessen, vergiftet, aus ihrer Heimat vertrieben. Aber selbst NaturschützerInnen reden davon, dass wir sie „verlieren.“ Da kannste meckern: Nein! Wir verlieren sie nicht, so wie ich letztens meinen linken Lieblingssocken nicht mehr finden konnte.

Die Szaferi-Birke, der Stephens-Island-Laufkäfer, der Alaotra-Tauchvogel, Harlekinfrosch und Bodensee-Kilch sind ja nicht weg, weil wir zu schusselig sind und uns nicht erinnern können, wo wir sie abgelegt haben. Das „Artensterben“ ist harte Arbeit – wie die meisten Tätigkeiten, die unsere Lebensgrundlagen und die Zukunft des Planeten ruinieren. Wir packen sie nur gern in watteweiche Formulierungen, die die handelnden Akteure verschleiern.

Die Arten VERSCHWINDEN nicht einfach, wie es immer heißt – sie werden vernichtet. Und wir VERGESSEN den Naturschutz nicht mal eben, wenn wir wieder ein wehrloses Moor für einen wertlosen Baumarkt zubetonieren – wir entscheiden uns aktiv gegen das Feuchtgebiet.Die Fläche des brasilianischen Regenwalds oder des rumänischen Urwalds SCHRUMPFT auch nicht. Unser Hunger nach Holz und Fleisch dezimiert sie durch brutale Zerstörung.

Wir VERTRÖDELN die weltweiten Ziele zur nachhaltigen Entwicklung nicht, sondern strengen uns unglaublich an, Luft und Wasser durch rücksichtsloses Wirtschaftswachstum zu verpesten.Wir VERPENNEN nicht den Klimaschutz, sondern leisten uns im Bund und den Ländern Verkehrsministerien, die mit viel Mühe und Aufwand den Straßenbau und Flughafenerweiterungen vorantreiben. Und die globalen CO2-Emissionen STEIGEN auch nicht wie Luftblasen im Wasser – sondern wir drücken sie jeden Tag und jede Woche mit unglaublicher Energie nach oben.

Wie gesagt, es gibt kein Artensterben. Was wir mit unserer Landwirtschaft vorantreiben, ist Artenmord. Es gibt keinen Waldverlust. Was wir planen und umsetzen, ist großflächige Biotopverwüstung. Es gibt keinen Klimawandel. Was wir mit viel Geld, Technik und Aufwand vorantreiben, ist Klima-Vandalismus.

Februar 2024

Gehölzpflege - auf Stock setzen- Am Strassenrand der B8 in Voerde

weitergehende Information auf der folgenden Seite

harte Arbeit - JAN !

 März 2024

Rodung eines Eichen-Auwaldes  an der Vorselaer Ley - Bäume teilweise hunderte Jahre alt ...

Quelle: GoogleMaps  https://maps.app.goo.gl/qQhfTLchmVHjdbRA6 

Nachher...  was für ein Biotop ist das gewesen...  demnächst auch Auskiesungsbereich ?

 → Problematik Kiesabbau https://initiative-lippemuendungsraum.de/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung.html?start=3

in der Flussaue gefällt
 

 *

Der Ast, auf dem wir sitzen, biegt sich nicht von selbst nach unten. Wir sägen mit aller Kraft daran. Bis er bricht."

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

→  Initiative Emmelsum Biotop retten - Beitrag "Die Zerstörung des Niederrheins" : https://emmelsum-biotop-retten.de/die-zerstoerung-des-niederrheins/

 

 

 

Buchempfehlung 

Matthias Glaubrecht    -    Die Rache des Pangolin
Wild gewordene Pandemien und der Schutz der Artenvielfalt

Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zeigt, wie die Vernichtung natürlicher Lebensräume und der Artenvielfalt mit Seuchen zusammenhängt und warum es sinnvoller ist, gegen die Zerstörung der Natur zu kämpfen anstatt gegen ein Virus.

Viren haben schon immer die Menschheit beeinflusst – und neuerdings schafft der Mensch selbst die Voraussetzungen für neue Infektionskrankheiten. Weil wir die Welt verändern, lösen wir Pandemien aus, die wir dann nicht mehr beherrschen. Denn weltweit schlummern in Tieren – vom Pangolin bis zur Pute, von Fledermäusen bis zu Rindern – zahllose Erreger, die auch Menschen infizieren. Unsere globalisierte, immer dichter von Menschen besiedelte Welt macht es zunehmend wahrscheinlich, dass dadurch bald noch gefährlichere Pandemien verursacht werden ‒ weil die Wildnis zerstört wird, riesige Flächen entwaldet werden und durch Jagd und Wilderei, weltweiten Handel und Schmuggel, aber auch unsere Nutztierhaltung neue Krankheiten zu uns gelangen.

Deshalb darf unsere Aufmerksamkeit nicht allein dem Wettlauf um immer neue Impfstoffe gelten; wir müssen uns vielmehr dringend dem Schutz von Natur und Artenvielfalt widmen. Es wird Zeit, für künftige Pandemien zu lernen und unseren Krieg gegen die Natur zu beenden. 

Buchdetails

Genre Naturwissenschaften/Popular Science
Verlag Ullstein Hardcover
Einbandart Hardcover mit Schutzumschlag  / auch als Ebook (u.a. Kindle) 
Seitenanzahl 640 Seiten
ISBN 9783550201417
Erscheinungstag 24.11.2022
Preise DE 29,99 €, AT 30,90 €

https://www.ullstein.de/werke/die-rache-des-pangolin/hardcover/9783550201417  |  https://www.amazon.de/Die-Rache-Pangolin-gewordene-Artenvielfalt-ebook/dp/B09XFG997K

Rezension faz https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/matthias-glaubrechts-buch-die-rache-des-pangolin-18721081.html

 


Quelle :  https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/schon-wieder-kahlschlag-in-voerde-diesmal-an-der-b8-id241664664.html

 

 Bilder von den schwer geschädigten und gefährlichen Bäumen finden sich weiter oben...

daß man sie auch pflegen kann → Beitrag Fällen einer alten Eiche 12 2022

es geht weiter NRZ  vom 3.3.2024...  https://www.nrz.de/staedte/kleve-und-umland/article241794276/Baumfaellung-Kleve-Rindern-War-das-Holz-Gemetzel-noetig.html

 

Artensterben in Europa deutlich stärker - schlimmer als vermutet

taz 9.11.2023  https://taz.de/Neue-Studie-zum-Artensterben/!5968590/

Eine neue Studie schlägt Alarm: Mehr als doppelt so viele Tier- und Pflanzenarten als bekannt sind bedroht.

Je genauer die Wissenschaft hinschaut, desto schlimmer wird die Lage: Anstatt der weltweit etwa eine Million Arten, die vom Aussterben bedroht sind, sind es wohl eher zwei Millionen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie um Axel Hochkirch, Kurator für Ökologie am Nationalmuseum für Naturgeschichte in Luxemburg. Sie ist am Mittwoch in der renommierten Zeitschrift Plos One veröffentlicht worden.

 

weiter im Text https://taz.de/Neue-Studie-zum-Artensterben/!5968590/

Kommentar Forschung & Lehre https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/hat-deutschland-das-artenschutzabkommen-verletzt-6028 

Originalartikel in PLOS ONE: https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371%2Fjournal.pone.0293083

Dramatik des Insektensterbens:"Die Zahl der Insekten in Deutschland ist nicht nur zurückgegangen, sie ist regelrecht eingebrochen: Dreiviertel aller Fluginsekten ist im Verlauf von nicht einmal dreißig Jahren verschwunden, so dass schockierende Ergebnis einer der relevantesten Studien zum Thema."https://www.ardalpha.de/wissen/natur/tiere/artenschutz/rote-liste/insekten-insektensterben-insektenschwund-bienen-schmetterlinge-grillen-kaefer-100.html

Dramatik des Waldsterbens in NRW: Waldzustandsbericht NRW 2023"Negativer Trend setzt sich fort:Nur ein Viertel der Bäume, also 25 Prozent, weist keinen Verlust von Nadeln oder Blättern auf (Vorjahr: 28 Prozent). 36 Prozent (34 Prozent in 2022) der Bäume weisen in diesem Jahr mittlere und 39 Prozent (38 Prozent in 2022) sogar starke Verluste von Nadeln und Blättern auf. Eine weitere Verschlechterung von Vitalitätswerten der Bäume ist seit dem Beginn der Erhebung im Jahr 1984 festzustellen. Vor allem seit dem Jahr 2018 setzen Wetterextreme den Bäumen zu.

Problematik nächtliche Lichtverschmützung - Schwerpunktartikel der Initiative: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/lichtverschmutzung

 

Problematik des Artensterbens - Buchempfehlung für alle Entscheider*innen / Politiker*innen

Schwerpunktartikel der Initiative: 

Bedrohlicher als der Klimawandel -

Das Verschwinden der Arten ist die Krise des Jahrhunderts

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/74-artensterben-die-ignorierte-megakrise-die-wahre-herausforderung-dieses-jahrhunderts-buchempfehlung-fuer-alle-entscheider-politiker-innen

 

 

Updates

10. November 2023 INFO NABU - Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

hat die nächste Hürde genommen: Die Trilogverhandlung endet mit einer Einigung. → https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/europa/33254.html

10. November 2023 - Das Ruhrparlament hat den neuen Regionalplan Ruhr (inkl Kreis Wesel) beschlossen: unter anderem plant es eine deutliche Ausweitung der Naturflächenvernichtung durch Ausweitung der Auskiesungsflächen - weitere Infomationen unter:

→  https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/kiesabbau-im-kreis-wesel-regionalplan-nimmt-erste-huerde-id239823113.html

Regionalplan Ruhr: So ist der Stand im Streit um Kiesabbauflächen: 932 zusätzliche Hektar sind im Regionalplan als Kiespotenzialflächen ausgezeichnet.Das macht sie nicht sofort zu konkreten Abbaugebieten, aber allein die Möglichkeit, dass sie es werden könnten, bringt die betroffenen Kommunen, Teile der Bevölkerung und den Kreis Wesel selbst auf die Barrikaden. Sie argumentieren unter anderem, dass die bereits ausgewiesenen Flächen noch ausreichend Kies und Sand für die kommenden zwei Jahrzehnte vorhalten. Das ist exakt der Horizont, den der Landesentwicklungsplan momentan als Versorgungszeitraum vorgibt.

Außerdem verweisen sie auf die Landesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag einen nachhaltigeren Umgang mit nicht nachwachsenden Rohstoffen auferlegt hat. Dafür muss sie den Landesentwicklungsplan ändern. Das wird aber noch dauern, weshalb die Kommunen und der Kreis Wesel gefordert hatten, den Kieskomplex aus dem Regionalplan zu lösen und in einen Teilplan auszugliedern, zumindest solange das Land an einem neuen Landesentwicklungsplan strickt.

→ Kies- und Sand Abbau in der Lippeaue (initiative-lippemuendungsraum.de) https://www.initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=3

https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-umstrittener-regionalplan-ruhr-beschlossen-100.html

https://www.rvr.ruhr/news/startseite-news/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=70907&cHash=f134c549814809fbee063e0b1893ddf3

https://www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung/

https://www.rvr.ruhr/themen/regionalentwicklung/

https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

→ zum Landesentwicklungsplan NRW  https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan-nrw | https://landesplanung.nrw.de/regionalplanung  

 

 

 

 

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A Deltaport, hat begonnen - Dezember 2022

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A 

aktuell:

Ratssitzung zum Ausbau des Rhein-Lippe-Hafen und Protest der Initiativen 14.2.2024

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html

*

Info-Veranstaltung betroffener Bürger Freitag, 18. August 2023, Emmelsumer Str 235, Wesel - Lippedorf ab 16:00 Uhr

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/rhein-lippe-hafen-wesel-protest-gegen-geplante-erweiterung-id239195573.html

Protest der Anwohner und Naturschützer November 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer

*

Baustelle Mitte März 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2

 

eine Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. konnte nur bis zum 31.1.2023 verschickt werden...

die Mitglieder der Initiative haben Stellungnahmen eingereicht

Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel

 

20. Dezember 2022: Eine Baustraße für Großfahrzeuge ist eingerichtet, ein Baustellencontainer aufgestellt, erste größere Erdbewegungen haben stattgefunden

 

 

 

 

 

→ Beitrag: Aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit

 

gleichzeitig ist allerdings das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen und Behörden wie Bürgern wird Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen:

 

Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“  beendet

 Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-aufstellung-des-bebauungsplans-nr

Bekanntmachung vom 17.12.2022

Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023  !!

 Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen - Süd“ der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebietes Hafen (SO-Hafen)

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Download

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02a: Geltungsbereich
Datei 02b: Sonstige Geltungsbereiche für Ausgleich
Datei 03: Bebauungsplan Nr. 232
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Schallgutachten
Datei 09: Störfallgutachten
Datei 10: Verkehrsuntersuchung
Datei 11: Betrachtungen Störfall Umwelt
Datei 12: Störfall Naturschutz
Datei 13: Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan

hier: Informationen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes - Extrakt auf der letzten Seite

Datei 14: Artenschutzprüfung
Datei 15: Landschaftsbildbewertung
Datei 16: Hydrogeologische Untersuchung
Datei 17: 1. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 18: 2. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 19: Gefährdungsabschätzung
Datei 20: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 21: Verteilerliste

Datei 22: Information zum Datenschutz    
                                                                                                                                

20. Januar 2023  - Baustellenzufahrt zu der Hafeneinfahrt verlegt


GLEICHZEITIG soll und muß der Flächennutzunggsplan geändert werden, um das schutzwürdige Biotop zu verkleinern und hier die Fläche überbauen zu können

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-einleitung-des-verfahrens-zur-35

Frühzeitige Beteiligung an der Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“)

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anschreiben vom: 16.12.2022   
Frist zur Stellungnahme: 31.01.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung vom 17.12.2022
Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023 !!

Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen - Süd“) der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Downloads

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02: Geltungsbereich
Datei 03: Plan
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept 
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 09: Artenschutzprüfung
Datei 10: Umweltverträglichkeitsstudie
Datei 11: Gefährdungsabschätzung
Datei 12: Verteilerliste
Datei 13: Informationen zum Datenschutz

 

Kontakt

Herr Brandenburg

Telefon: 02 81 / 2 03 24 16    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr Beier

Telefon: 02 81 / 2 03 24 22  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


und das ist geplant

die hellblaue Fläche

Kommentar -

das Wäldchen rechts neben der blauen Halle wurde abgeholzt, hier wurde der Boden aufgefüllt und soll mit Logistik-Hallen (→NordFrost) überbaut werden,

die Grünfläche links neben der blauen Halle ist vollflächig mit Logistikhallen (→Rhenus) überbaut worden,

die Grünfläche links oben zwischen der blauen Halle und den silbernen Tanks soll ebenfalls von der GS Recycling GmbH überbaut werden,

der hellblaueFlächenanteil links neben dem Hafenbecken ist ein schutzwürdiges Biotop, das überbaut werden soll.

Bilder des Biotop-Anteils von Fläche A, der geopfert werden soll - hier und auf der folgenden Seite:

Panorama

Biotop-Nachbarschaft | natürlicher Storchennhorst | Biotop-südlicher Bereich des zu überbauenden Areals

    

 


schutzwürdiges Biotop

gefährdeter alter Baumbestand

Überbauung durch hafenaffine Gewerbe geplant

Fotos / Bilder

 

   

   

 

 

 

als wäre die Überbauung schon beschlossene Sache:  Bild Deltaport Juni 2023 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

siehe Flächenausdehung Fläche 7

 

 

 


 

 

aus Datei 13 : Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (siehe vorangehende Seite)

WICHTIGER HINWEIS: hier finden sich die Pläne des Kreises Wesel / der Stadt Wesel zum Ausbau der Deltaport-Häfen

1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd". Dieser wird darüber hinaus im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) näher untersucht. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf Bereiche der Hansestadt Wesel und der Stadt Voerde. Beide Städte gehören zum Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf).

Anlass der planerischen Überlegungen ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen im Weseler Kernbereich des Lippemündungsraumes (LMR) auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 35. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023). Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll im Rahmen der Entwicklung des Lippemündungsraumes als Hafenstandort entwickelt werden. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Hafen Emmelsum und ggf. auch mit anderen Häfen in Erwägung gezogen.

Derzeit werden die überwiegenden Flächen des hier in Rede stehenden Bereichs im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als gewerbliche Bauflächen dargestellt; die östlichen Planbereichs und die östlich daran angrenzenden Flächen werden hingegen

– bedingt durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (https://www.wesel.de/sites/default/files/2022-03/vbb_024_off_download_datei_07_begruendung.pdf - 14.03.2022 —...Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung...)

Kommentar: Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt > 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder >2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

– als landwirtschaftliche Flächen und als MSPE-Flächen dargestellt. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In einem weiteren Verfahren muss der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" aufgestellt werden, der aus der hier in Rede stehenden 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist. Das Bebauungsplangebiet befindet sich unmittelbar südlich des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019), der auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 48. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit 2017) entwickelt wurde.

Innerhalb der Stadt Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Flächen, so dass der Standort Lippemündungsraum eine herausragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region, bekommt. Die Tatsache, dass im Plangebiet Flächen verfügbar sind, ermöglicht die städtebaulich gewünschte Entwicklung im Lippemündungsraum und unterstützt die Entwicklungsziele in den umliegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Die Entwicklung soll in Anlehnung an das Hafenkonzept des Landes NRW aus dem Jahr 2016 erfolgen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hier die Logistik und die in den Häfen zu entwickelnden Aktivitäten. Den im Hafenkonzept dargelegten Intentionen soll auch am Rhein-Lippe-Hafen mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und somit im Bebauungsplan Nr. 232 Rechnung getragen werden.

Im Bebauungsplangebiet Nr. 232 können sowohl so genannte trockene Standorte (nicht direkt am Wasser) als auch wassernahe Standorte entwickelt werden. Die trockenen Standorte bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung von Flächen am Wasser und eignen sich unter anderem für die Ansiedlung von Logistikunternehmen, die insbesondere für die Stärkung der KV Standorte (kombinierter Ladungsverkehr) wichtig sind. Weiteres kann der städtebaulichen Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Das Planungsvorhaben ist als Teil einer angestrebten Entwicklung für den großräumigen Lippemündungsraum zu betrachten, die in einer interkommunalen Vereinbarung definiert ist.

Diesbezüglich haben die Kommunen des LMRs, die Städte Wesel, Voerde, Dinslaken, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel eine "Vereinbarung über die interkommunale  Zusammenarbeit im Lippemündungsraum" getroffen. Es wurde vereinbart, diesen rechtsrheinischen Teilraum des Kreises Wesel auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter  Leitkonzeptionen für eine städtebauliche Rahmenplanung und für ein "Zielgruppen-orientiertes Standortmarketing" zu entwickeln und zu vermarkten.

Aufgrund seiner Gewerbeflächenpotenziale und seiner auch im europäischen Maßstab hervorragenden Lage im Raum bietet der LMR regional bedeutsame Entwicklungschancen.
Der gesamte LMR ist mit der "Ortsumgehung Wesel/ B 58n" (Fertigstellung des dritten Bauabschnitts/ der Gesamtmaßnahme vorgesehen im Jahr 2024), der mittlerweile realisierten Verlegung der Lippe nach Süden und mehrere rekultivierte Tagebauflächen durch mehrere, sich teilweise räumlich überlagernde und in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander folgende bzw. miteinander verknüpfte Planungsvorhaben unterschiedlicher Träger gekennzeichnet.

Zwei Teilabschnitte der Ortsumgehung Wesel/ B 58n (Rheinbrücke und Nordumgehung Büderich) sind bereits realisiert und stehen unter Verkehr. Der Planfeststellungsbeschluss für den drit-en und letzten Teilabschnitt wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.02.2017 gefasst. Ein Teil dieser B 58n wird im Bereich des LMRs derzeit gebaut.

Unter Moderation der Bezirksregierung Düsseldorf entstand zwischen den Beteiligten der gemeinsame "Öffentlich-rechtliche landesplanerische Vertrag zur Entwicklung des Lippemündungsraumes und Koordinierung der erforderlichen Planverfahren und deren Umsetzung". Die vertragliche Vereinbarung sieht die Entwicklung des LMRs gemäß den Auflagen der erforderlichen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse zum "Tagebau Büdericher Insel", zum "Tagebau Lippe" und zum "Betrieb Neue Lippe" sowie zur Verlegung der Lippe im Mündungsbereich bei Wesel vor.

Der Rat der Hansestadt Wesel hat am 16.12.2014 die Aufstellung der 48. FNP-Änderung (Rechtswirksamkeit 2017) sowie des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" erfolgte am 26.06.2012 durch den Rat der Hansestadt Wesel. Der Beschluss zur Umbenennung, zur Veränderung des Planungsziels sowie zur Erweiterung des Geltungsbereichs fasste der Rat der Stadt Wesel am 16.12.2014. Zur Sicherstellung der interkommunalen Hafenentwicklungsziele und zur bedarfsgerechten Berücksichtigung zukünftiger Gewerbeflächen im Stadtgebiet Wesel sollen die landesbedeutsamen Flächen des Rhein-Lippe-Hafen-Gebiets bauleitplanerisch als Sondergebiet Hafen (SO-Hafen) weiterentwickelt werden. Das Planungsziel erfordert eine Anpassung bestehender Planungsrechte auf der Ebene des Flächennutzungsplans (35. FNP-Änderung, Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023 . Das B-Plangebiet Nr. 232 umfasst Flächen nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Die Zufahrt "Zum Rhein-LippeHafen" bildet die nördliche, das Landschaftsschutzgebiet "Der Huck" die östliche Grenze des Plangebiets.

Der Geltungsbereich des betrachteten Planungsvorhabens (Bebauungsplangebiet Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd") wird nachfolgend als Plangebiet bezeichnet (vgl. Kapitel 1.4).
Im Rahmen verschiedener landschaftsplanerischer Gutachten (ILS Essen GmbH) zu den abgeschlossenen Bauleitplanverfahren im Bereich des Rhein-Lippe-Hafens (48. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord", beide bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) bzw. im Bereich des Hafen Emmelsum (64. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 124, beide ebenfalls bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) wurden die hieraus resultierenden umweltrelevanten Belange für das weitere Umfeld des Vorhabens im LMR bereits detailliert betrachtet. Das in dem vorliegenden Gutachten (UVS) zum Planungsvorhaben abgegrenzte Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des vorangehend im Rahmen der 35. Änderung des FNP betrachteten Planungsraums. Die vorliegenden gutachterlichen Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage der diesbezüglich erstellten schutzgutbezogenen Raumanalyse.

Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plans aus dem Flächennutzungsplan. Das Verfahren zur 35. FNP-Änderung wird zunächst parallel, im weiteren Verfahren aber voraussichtlich zeitlich vorgelagert zum Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 232 verlaufen. Somit werden sich die Bebauungsplaninhalte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (kurz: ILS Essen GmbH) wurde von der Hansestadt Wesel beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 232 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu erstellen.

Deren Ergebnisse münden in einen Umweltbericht für das Planungsvorhaben. Diese sind nach § 50 UVPG bei UVP-pflichtigen Bauleitplanungen in die Planbegründung aufzunehmen. Im Umweltbericht erfolgt eine medien- bzw. schutzgüterübergreifende Umweltbetrachtung. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet DE-4305-401 "Unterer Niederrhein" (ILS Essen GmbH 2021) und eine Artenschutzprüfung (ASP, ILS Essen GmbH 2022b) für das Planungsvorhaben. Ferner erfolgt eine Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den "Rhein-Lippe-Hafen" ("Störfall Naturschutz", ILS Essen GmbH 2022a). Des Weiteren wurden durch verschiedene Gutachter Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm sowie Störfall erstellt. Eine Aktualisierung der Lärm- und Verkehrsgutachten ist nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


 

 

 

 

Stellungnahme der Jagdpächter / Hegering Voerde zum Naturflächenverbrauch NRZ 26.03.2023: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/logistikpark-hegering-voerde-kritisiert-flaechenverbrauch-id237992929.html

" Voerder Jägerschaft moniert verschwenderischen und sorglosen Umgang mit der Natur. Dies sei so nicht mehr tragbar. Unterstützung für Initiative.

Besorgniserregend findet der Hegering die anhaltende Entwicklung in Voerde und dem näheren Umfeld „beim gewerblichen Flächenverbrauch, aktuell besonders für riesige Logistikzentren im Hafen Emmelsum und im Lippemündungsraum“. Die schon laufenden und noch geplanten Bauvorhaben der Städte Voerde und Wesel sowie die Bereitschaft, „zukünftig weiter und noch stärker auf diese flächenintensive Wirtschaft setzen zu wollen“, seien schwer verständlich: „In Zeiten, in denen Artensterben, Klimawandel und ganz aktuell der Lebensraumverlust durch massive Flächenversiegelung (laut Umweltbundesamt fast 600.000 Quadratmeter jeden einzelnen Tag in Deutschland) täglich in den Schlagzeilen auftauchen, ist es nach Meinung der Jägerinnen und Jäger nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden so verschwenderisch und sorglos mit der verbliebenen Natur umgehen. Die Annahme und der Wille zur Bewältigung dieser modernen Krisen seien längst bei den Bürgern angekommen, „scheinbar jedoch nicht bei deren kommunalpolitischen Vertretern und der Verwaltung“. Der Hegering unterstütze „daher auch mit aller Kraft unter anderem die Initiative ,Biotop Emmelsum bleibt’“, zusammen mit vielen anderen Vereinen, Organisationen und unzähligen Privatpersonen. „Gemeinsam wehren sie sich gegen die von der Stadt Voerde und einem Düsseldorfer Großinvestorgeplante Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen in Emmelsum, um auf Grundlage veralteter und Jahrzehnte alter Pläne einen weiteren überdimensionierten Hallenkomplex zu errichten“, konstatiert der Voerder Hegering."

 

Update Deltaport Juni 2023

Die im Bauleitverfahren und Flächenänderungsplan (s.o.) noch nicht endgültig festgelegte zu überbauende Fläche (A/E/7) wird bereits, ohne daß die Verfahren abgeschlossen sind, als reserviert / verfügbar ausgewiesen:

> Deltaport / Flächenangebote / Grundstücke am Rhein-Lippe-Hafen / Fläche 7 : https://www.deltaport.de/flaechenangebote/# | https://www.deltaport.de/flaechenangebote/#iLightbox[3fb6826909e9e361325]/0  bzw. Expose Rhein-Lippe-Hafen (pdf erstellt 2022-08-24)   https://www.deltaport.de/wp-content/uploads/2019/05/deltaport-expose-rhein-lippe-hafen-DE.pdf

> Siehe Flächenplan Deltaport Häfen -  Fläche 7 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

Update Juli 2023

Es wurden Sperrzäune (Vergräm-Zäune) im Randbereich der für eine Überbauung vorgesehenen (BBP 232) Biotop-Wiesenfläche aufgestellt, um die Nutzung durch Wildtiere zu be-/verhindern, obwohl das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die i.R. des Bauleitverfahrens bereits abgegebenen Einwände (s.u.a. > Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel) wollen gerade eben diese schutzwürdige Biotop-Fläche für die Natur erhalten...

 

 

 

 

 

Betuwe Ausbau - Schädigung der Natur - Baumverluste

Ausbau der Betuwe - Linie im Lippemündungsraum - Winter 2022/2023

Schädigung der Natur

eine Dokumentation in Bildern

         

 

 

Die am 5.1.2023 gefällten stattlichen Robinien dürften bei einem Stammdurchmesser von ~ 80cm etwa 100 Jahre alt gewesen sein, sie hätten noch gut 50 - mit Glück 200 Jahre Schatten spenden können. Die Robinie wurde 2020 zum Baum des Jahres gewählt, auch weil sie besonders klimaresistent ist: https://baum-des-jahres.de/baeume-seit-1989/ | https://baum-des-jahres.ternum-dev.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_Robinie.pdf: "Mit Blick auf die fortschreitende Klimaerwärmung könnte die Robinie nun nach über 200 Jahren erneut zum Hoffnungsträger werden. Ist sie doch erstaunlich hitze- und trockenheitstolerant,wächst ungewöhnlich schnell und ihr Holz ist Spitzenreiter unter den heimischen Hölzern, was Langlebigkeit und Energiegehalt betrifft." 

                              

                                        der Lagerplatz - eine temporäre Baustelle mit permanentem Schaden....     so grün war der Platz vorher

weitergehende Informationen zum Betuwe Ausbau

→  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/84-betuwe-planfeststellungsbeschluss-vom-eisenbahnbundesamt-ausgestellt

weitergehende Informationen zum Naturschutz bei der Deutschen Bahn - DB - das ist grün

https://nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/naturschutz

"Wälder und Wiesen vertrocknen, Insekten verschwinden, Tiere und Pflanzen sterben aus. Die Artenvielfalt hat in den vergangenen Jahren enorm eingebüßt. Unser Ökosystem leidet. Bei der Deutschen Bahn liegt uns viel daran, dem entgegenzuwirken....  Einige Pflanzen- und Tierarten finden gerade an unseren Bahnanlagen ideale Lebensbedingungen vor. Ihnen fühlen wir uns als Deutsche Bahn verpflichtet. Denn biologische Vielfalt ist ein schützenswertes Gut. Mit der Grünen Transformation arbeiten wir darum auch an nachhaltigen Lösungen für ein vielfältiges Ökosystem. Wir setzen uns ganz gezielt für die Vielfalt und den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten ein.... Bei Arbeiten an den Bahnanlagen achten wir sorgfältig darauf, dass die Tiere und Pflanzen nicht verletzt werden."

 

 


 

Betuwe Ausbau Lippemündungsraum

Rodungen 2023

 

 

 

Dezember 2023

weitere große, alte Bäume auch im durch Amphibienschutzzaun abgetrennten Grünstreifen, in der Lippe(-Uferzone) sowie neben der Einfahrt zur Baustelle wurden gefällt

     

 

 


die grünen Blätter fallen... / die Bäume werden gefällt...

 

three shades of (green) washing

 

 

 

 

 

 

Betuwe Ausbau Herbst / Winter 2023/2024 - Info über Naturbelastung, Rodungen u.a.

Betuwe Ausbau Herbst / Winter 2023/2024 - DB Info über geplante Naturbelastung, Rodungen u.a.

es werden umfangreiche "Vegetationsarbeiten" angekündigt...  Es ist zu anzunehmen, daß es sich bei dem Begriff "Vegetationsarbeiten" um einen Euphemismus handelt.

die im Winter 2022/ 2023 durchgeführten Betuwe Ausbau begleitenden "Vegetationsarbeiten" im Lippemündungsraum lassen Schlimmes erahnen...

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/99-betuwe-ausbau-schaedigung-der-natur-baumverluste

DB aktuelle Informationen zum Betuwe Ausbau https://emmerich-oberhausen.de/aktuelles 

 

→ Info Seite zum Betuwe Ausbau der DB  https://www.emmerich-oberhausen.de/

https://www.emmerich-oberhausen.de/das-projekt

weitergehende Informationen

→ Betuwe-Ausbau Baumopfer

→ DB - Informationen   ökologischer Ausgleich https://www.emmerich-oberhausen.de/mensch-und-natur/%C3%96kologische%20Ausgleichsfl%C3%A4chen | newsletter abbonieren  https://www.emmerich-oberhausen.de/newsletter

→ DB Video der Umweltmanagerin für den Betuwe Ausbau https://emmerich-oberhausen.de/aktuelles/Umweltmanagerin 

→ Am Betuwe Ausbau beteiligte Firmen: Eiffage INFRA-BAU |  Falkenhahn Bau | Max Bögl / Moß |

→  Eisenbahn Bundesamt - Lärmbelastung https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/storymaps/stories/27cccc1ebf9b4d07b048475a5b077105

Lärmaktionsplan Runde 4 (Entwurf Dezember 2023) 

Herunterladen von Lärmaktionsplänen

Hier finden Sie den aktuellen Lärmaktionsplan der Runde 4 an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Der Lärmaktionsplan liegt seit dem 20. November 2023 in einer Entwurfsfassung vor. Sie können den Entwurf als pdf-Datei herunterladen. Aufgrund des Umfangs wurden die beiden Anhänge als getrennte Dateien erstellt. Anhang I enthält Tabellen zu den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligung, ein Gemeinden-Strecken-Verzeichnis sowie Verzeichnisse der Lärmsanierungsbereiche. Anhang II enthält Ausführungen zu den 72 Ballungsräumen. Sofern die Ballungsräume Stellungnahmen eingereicht haben sind diese ebenfalls im Anhang II abgedruckt.

Entwurf des Lärmaktionsplans der Runde 4 für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes
(378 Seiten, 93 MB)

Der Anhang Ienthält Tabellen zu den Ergebnissen der Lärmkartierungund der Öffentlichkeitsbeteiligung, ein Gemeinden-Strecken-Verzeichnis, ein Verzeichnis der in Bearbeitung befindlichen und fertiggestellten Lärmsanierungsbereiche und ein Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche. (421 Seiten, 15 MB)

Anhang II zum Lärmaktionsplan Runde 4 (Entwurf)

Der Anhang II enthält Ausführungen zu den 72 Ballungsräumen. Sofern die Ballungsräume Stellungnahmen eingereicht haben sind diese ebenfalls im Anhang II abgedruckt.
(170 Seiten, 117 MB)

 

 

 

das EU RENATURIERUNGsGesetz ist - noch nicht - beschlossen - 27.02.2024

Update 22.3.2024 NABU-INFO: EU-Renaturierungsesetz in Gefahr - Blockade Ungarns... https://www.nabu.de/news/2023/07/33630.html

→ Kommentar NABU   https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/europa/33254.html

→ taz 17.4.2024 Kommentar zur Reform des Klimaschutzgesetzes https://taz.de/Reform-des-Klimaschutzgesetzes/!6004639/

 

Mehr als 80 Prozent der Natur in Europa sind in einem schlechten Zustand oder zerstört,

sagt die EU*.

Heute (27.2.2024) hat das EU-Parlament über ein neues Naturschutzgesetz, das

RENATURIERUNGS-GESETZ*,

 abgestimmt und dieses beschlossen und bewilligt.

*

Wie das Gesetz Ökosysteme retten soll und was das für NRW heißt.

" Mit dem Gesetz sollen zunächst bis 2030 mindestens jeweils 20 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden und bis 2050 dann alle bedrohten Ökosysteme wie Grasland, Seen, Flüsse sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Heißt: Die EU-Länder sollen dafür sorgen, dass beispielsweise die Zahl der Schmetterlinge zunimmt, Hecken gepflanzt werden und Äcker mehr Kohlenstoff speichern können. Landwirte müssen zudem weniger Pestizide einsetzen. Und: Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Hindernisse in Flüssen wie Staudämme und Wehre zu entfernen.

Eine wichtige Rolle spielen auch Feuchtgebiete wie Moore und Sümpfe, die hierzulande weniger werden. Ende 2016 gab es laut Statistischem Landesamt im Westen noch rund 32 Quadratkilometer Moore und Sümpfe, Ende 2020 waren es nur noch gut 25 Quadratkilometer. "Würde die Zahl wieder zunehmen, könnte das auch beim Kampf gegen den Klimawandel helfen", sagt WDR-Wissenschaftsjournalist Michael Stang. Schätzungen zufolge stammen etwa sieben Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland aus entwässerten Mooren.

Was bedeutet das Renaturierungsgesetz für NRW?

Bisher gab es in Deutschland keine bundesweit verbindlich gültigen Vorgaben zur Wiederherstellung der Natur. Das neue Gesetz könnte daher einen Rahmen liefern, um schon bestehende einzelne Projekte zu bündeln und großflächig Ökosysteme wiederherzustellen.

Für die Landwirte - auch in NRW - bedeutet Renaturierung konkret, dass sie ihre Bewirtschaftung der Flächen umwelt- und biodiversitätsfreundlicher gestalten müssten. Das heißt: Mehr Vielfalt durch Blühflächen, durch Hecken oder temporäre Brachflächen.

"Wobei sich eine umweltschonendere Bewirtschaftung des Bodens in aller Regel sehr positiv auswirkt: Das Wasser bleibt besser verfügbar, es geht weniger Boden durch Erosion verloren, es gibt mehr Bestäuber, wodurch sich der Ertrag und die Bodenfruchtbarkeit verbessert", sagt WDR-Wissenschaftsjournalist Michael Stang.

Welche Maßnahmen gibt es bisher in NRW?

In NRW gibt es bislang nur den Nationalpark Eifel, wo Laubbäume unbeeinflusst vom Menschen wachsen und fast verschwundene Tierarten sich wieder ansiedeln. Die Landesregierung sucht nach einem Standort für einen zweiten Nationalpark - darunter der Arnsberger Wald, die Egge (Hochsauerlandkreis), das Ebbegebirge (Märkischer Kreis), der Hürtgenwald (Städteregion Aachen), der Klever Reichswald und den Rothaarkamm (Siegen-Wittgenstein).

Schwerpunkt von Renaturierung mit mehr als 10.000 Einzelvorhaben ist der Gewässerschutz. An Emscher, Lippe und im Rheinischen Revier soll die Natur zurückkehren.

Für den Braunkohletagebau wurde das Grundwasser bis zu mehrere hundert Meter abgesenkt. Bis Ende 2030 sollen Erft und Rur, Schwalm und Niers in ihren Ursprungszustand rückversetzt werden. 65 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Auch Sumpfgebiete sind wichtige Wasserspeicher. Aber etwa nur fünf Prozent der Moore in NRW sind noch intakt.

NRW-Umweltminister Oliver Krischer sieht Fortschritte bei der Renaturierung von Moorflächen, wünscht sich aber, "dass wir noch mehr machen, Flusslebensräume schaffen, wo wir gleichzeitig auch dem Hochwasserschutz dienen."

Welche Kritik gibt es?

Bauernverbände warnen, das Gesetz gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Ernährungssicherheit in der EU. "Dies ist ein Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz", kritisiert etwa der deutsche Bauernverbands-Präsident Joachim Rukwied. Die Vorlage dürfe kein "Landwirtschafts-Verdrängungsgesetz" sein.

Der europäische Bauernverband Copa-Cogeca rief die Abgeordneten am Montagabend auf, gegen das Gesetz zu stimmen. Unterstützung bekommen die Verbände aus der konservativen EVP-Fraktion um CDU und CSU.

Der grüne NRW-Umweltminister Oliver Krischer sagte dem WDR, das EU-Gesetz sei praxistauglicher geworden und auch mit einer intensiven Landwirtschaft vereinbar: "Wir haben in den Ackerbauregionen bestimmte Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitze, Grauammer und andere – die brauchen die Landwirtschaft, um überhaupt leben zu können. Und es geht dann um die Form und die Intensität der Landwirtschaft, und das schließt sich überhaupt nicht aus."

Die Konservativen hatten in einer ersten Abstimmung im vergangenen Jahr bereits zahlreiche Ausnahmen von den Vorschriften durchgesetzt. Am Montagabend hieß es aus Parlamentskreisen dann, bei einer Fraktionssitzung der EVP habe sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine Ablehnung des Gesetzes ausgesprochen.

Die EVP habe in den Verhandlungen "alles bekommen, was sie wollte", kritisierte die Verhandlerin der Grünen, Jutta Paulus. Stimme die Fraktion am Dienstag gegen das Gesetz, stelle sie sich damit gegen die eigene Spitzenkandidatin für die Europawahl, Ursula von der Leyen. Sie hatte das Gesetz als Kommissionspräsidentin vorgeschlagen.

Jetzt ist das umstrittene Gesetz rechtskräftig.

Trotz Protesten aus der Landwirtschaft und den Reihen der Konservativen und Rechten hat das Europaparlament verschärfte Naturschutz-Auflagen abgesegnet. Ein knappe Mehrheit aus Grünen, Sozialdemokraten und Teilen der Liberalen und Konservativen stimmte am Dienstag in Straßburg für das sogenannte

"Gesetz zur Wiederherstellung der Natur", mit dem die EU die Umweltzerstörung zurückdrehen will."

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/eu-renaturierungsgesetz-nrw-100.html

 

weitergehende Informationen

→  *EU - Nature restoration law  https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/nature-restoration-law_en

The European Commission’s proposal for a Nature Restoration Law is the first continent-wide, comprehensive law of its kind. It is a key element of the EU Biodiversity Strategy, which calls for binding targets to restore degraded ecosystems, in particular those with the most potential to capture and store carbon and to prevent and reduce the impact of natural disasters.

→ #restore nature https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/116-restore-nature-eu-restoration-law-in-gefahr-unsere-stimme-ist-jetzt-gefragt.html

 

 

 

 

 

Die neuen Konflikte um unsere Böden - Buchvorstellung "Der Grund" und Diskussion mit Christiane Grefe Montag 13.5.2024

Die neuen Konflikte um unsere Böden

 *

Buchvorstellung "Der Grund" und Diskussion

mit Christiane Grefe

 

Nach Informationen des Bundesumweltamtes hat die Bodenversiegelung in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 um insgesamt 4.943 km² zugenommen. Derzeit kommen mehr als 60 km² pro Jahr dazu. Die Ampel-Koalition plant 1.000 km neue Straßen und 400.000 neue Wohnungen sollen „auf der grünen Wiese“ entstehen. So formuliert es Bundeskanzler Scholz.

Die gleiche grüne Wiese reklamiert aber schon die Agrarindustrie für Tierhaltung und Getreideanbau, die Bioökonomie für grüne Rohstoffe, die Energiewende für PV-Anlagen und der Naturschutz.

Bei uns am Niederrhein beansprucht die Kiesindustrie enorme Flächen und wenn es nach der kommunalen Hafengesellschaft DeltaPort geht, soll schon bald eine weitere schützenswerte Naturlandschaft dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens zum Opfer fallen.

Alle diese Flächenansprüche richten sich an eine kollabierende Natur. Wälder brennen, Menschen und Landschaften leiden unter Hitze und Fluten. Überall auf der Welt verschwinden Insekten, Vögel, Säugetiere in einem atemberaubenden Tempo. Und alles läuft weiter, als wenn es den Klimawandel und das Artensterben nicht gäbe.

Das Buch von Tanja Busse und Christiane Grefe erzählt von den Konflikten um unsere Böden und zeigt Wege auf, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können.

 

Christiane Grefe, geboren 1957 in Lüdenscheid, studierte an der Deutschen Journalistenschule und Politikwissenschaft in München. Sie war freie Journalistin bei Natur, Geo Wissen und beim Magazin der Süddeutschen Zeitung und 24 Jahre lang Reporterin der ZEIT. Heute arbeitet sie als freie Autorin.

 

Montag, 13. Mai 2024, 19.00 Uhr

Ort: Haus am Dom, Willibrordiplatz 10, 46483 Wesel

Google MAPS https://maps.app.goo.gl/68QApPcymhBL7dFy6

 

Veranstalter: Bündnis "Rhein-Lippe-Aue bleibt!" in Kooperation mit der Buchhandlung Korn

https://initiative-lippemuendungsraum.de/die-initiative-schutz-des-lippemuendungsraums/buendnis-rhein-lippe-aue-bleibt.html

 

weitere Informationen

→ zum Buch :

Christiane Grefe / Tanja Busse,  Der Grund.  Die neuen Konflikte um unsere Böden – und wie sie gelöst werden können.

  • Herausgeber ‏ : ‎ Kunstmann, A; 1. Edition (14. März 2024)
  • Sprache ‏ : ‎ Deutsch
  • Gebundene Ausgabe ‏ : ‎ 240 Seiten
  • ISBN-10 ‏ : ‎ 3956145852
  • ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3956145858

"Der Grund, der Boden ist existenziell für Ernährung, Wasser und Klimaschutz. Ohne Boden kein Leben. Doch Boden ist gefährdet: überdüngt, vertrocknet, zubetoniert. Er wird teurer, ist umkämpft. Wie lassen sich Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls lösen?

Der Wert des Bodens, das Wunder der Unterwelt, jene Abermillionen von Wurzeln und Würmern, Käfern, Bakterien und Pilzen, die in symbiotischem Zusammenwirken immer wieder neues Leben schaffen, wurde lange unterschätzt und missachtet. Fruchtbare Böden sind weltweit gefährdet. Wie wir mit dem Land, mit den Flächen umgehen, ist die zentrale Zukunftsfrage.
Wofür soll der Boden, der Grund genutzt werden: für Beweidung, Ackerland oder klimaresiliente Wälder? Für Wind- und Solarkraftwerke oder Naturschutzgebiete? Für Wohnungen und Gewerbegebiete in wachsenden Städten? Lassen sich Energiewende, Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit in Einklang bringen? Darf man Flächen für den Anbau von Energiepflanzen nutzen, wenn Menschen hungern? Wer entscheidet darüber: Bauern, Landbesitzer, Investoren, wir alle? Wie ließe sich Verantwortungseigentum für den Boden regeln?
Davon erzählen Tanja Busse und Christiane Grefe spannend, mit Engagement und wissenschaftlicher Genauigkeit. Vor allem zeigen sie Wege auf, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können."  Quelle: https://www.kunstmann.de/buch/christiane_grefe-der_grund-9783956145858/t-0/

 

→ Zum Thema Flächenverbrauch  https://initiative-lippemuendungsraum.de/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung.html

→ passend zum Thema -

Hoffnung für Verzweifelte — Wir können die Klimawende schaffen! von Umweltdatenexpertin Hannah Ritchie

Buchempfehlung nicht nur für politische Entscheider*innen  - https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/148-hoffnung-fuer-verzweifelte---wir-koennen-die-klimawende-schaffen-umweltdatenexpertin-hannah-ritchie.html

 

 aktuelle Problematik im Lippemündungsraum → parents4future Wesel zum Projekt BBP232 https://www.instagram.com/reel/C4fvmY9sj9O/?igsh=MWdtOW90aWxvdjlrcw%3D%3D

 

 

Spendenaufruf des Bündnisses Rhein-Lippe-Aue bleibt!

 

  

IBAN: DE95 3566 0599 5100 5830 13

Verwendungszweck: Rhein-Lippe-Aue-bleibt, Adresse*

Wichtig! *Es wird eine Spendenquittung erstellt, dafür unbedingt die Adresse angeben!

weitere Informationen

→ Das ist geplant: Informationen über den Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens

https://emmelsum-biotop-retten.de/rhein-lippe-aue-bleibt/

*

Bündnis Rhein-Lippe-Aue bleibt!

 

→  Rhein-Lippe-Aue muss bleiben -  Zweite Kritische Fahrradtour am 10. März um 14.00

BBP 232 Ausbau der Süd-Fläche des Rhein-Lippe-Hafens -  Informationen

→ Rats-Informationssystem Stadt Wesel  https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZT-Qv5hnPAJzi4n7qwtSEss

Sitzung: Rat, 20. Sitzung
Termin: Di, 12.03.2024 16:30 Uhr
Ort: Rathaus der Stadt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Sitzungssaal
Einladung:
15. Anregung/Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd"
FB 1/92/24
16. 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wesel (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen-Süd")
- Billigungs-, Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss
- Beschluss zur Durchführung der Behördenbeteiligung
FB 1/5/24
17. Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd"
- Billigungs-, Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss
- Beschluss zur Durchführung der Behördenbeteiligung
FB 1/7/24
17.1 Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd"
- Billigungs-, Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss
- Beschluss zur Durchführung der Behördenbeteiligung
FB 1/7/24 1. Ergänzung
17.2 Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd"
- Billigungs-, Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss
- Beschluss zur Durchführung der Behördenbeteiligung
FB 1/7/24 2. Ergänzung

Synthesebericht des Weltklimarates | Waldzustandsbericht | Bevölkerungswachstum NRW

Synthesebericht zum

Sechsten IPCC-Sachstandsbericht (AR6)

Version vom 20. März 2023

Kommentar Greta Thunberg https://twitter.com/GretaThunberg/status/1638068668431990785?lang=de

"Today, after yesterday's#IPCC report, everything is back to normal – as always. We continue to ignore the climate crisis as if nothing happened. Our societies are still in denial, and those in power go on with their never ending quests to maximise profits.* We cannot afford this."


Hauptaussagen

aus der Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (SPM)

Quellen: https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-SYR.pdf  | https://unfccc.int/news/statement-by-simon-stiell-un-climate-change-executive-secretary-on-the-ipcc-s-synthesis-report-of

https://www.de-ipcc.de/     |   https://unfccc.int/

 

Derzeitiger Stand und Entwicklungen

 Verdeutlichende Graphikendes ECMF https://charts.ecmwf.int/

Beobachtete Erwärmung und ihre Ursachen

A.1 Menschliche Aktivitäten haben eindeutig die globale Erwärmung verursacht, vor allem durch die Emission von Treibhausgasen. Dadurch lag die globale Oberflächentemperatur im Zeitraum 2011–2020 um 1,1 °C höher als der Wert von 1850–1900. Die globalen Treibhausgasemissionen haben weiterhin zugenommen, wobei die historischen und gegenwärtigen Beiträge aus nicht-nachhaltiger Energienutzung, Landnutzung und Landnutzungsänderung, nicht-nachhaltigen Lebensstilen sowie Konsum- und Produktionsmustern über Regionen, Länder und Einzelpersonen sowie innerhalb von Ländern ungleich verteilt sind (hohes Vertrauen).

Update 20. April 2023 der COPERNICUS Klimabericht bestätigt für das Jahr 2022 "The latest data show that 2022 was yet another year of extremes for much of Europe. With temperatures reaching 1.4°C above average, Europe had its hottest summer ever recorded – 0.3-0.4°C warmer than 2021.“Such an extreme is better understood when put in the context of the 30-year trend, where European temperatures have increased by more than twice the global average; the highest rate of increase of any continent in the world,” notes Buontempo." https://www.copernicus.eu/de/node/12834

Beobachtete Änderungen und Folgen

A.2 Es haben weitverbreitete und schnelle Veränderungen in der Atmosphäre, im Ozean, in der Kryosphäre und der Biosphäre stattgefunden. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich bereits auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Dies hat zu weitverbreiteten nachteiligen Folgen und damit verbundenen Verlusten und Schäden für Natur und Menschen geführt (hohes Vertrauen). Verwundbare Bevölkerungsgruppen, die historisch am wenigsten zum aktuellen Klimawandel beigetragen haben, sind unverhältnismäßig stark betroffen (hohes Vertrauen).

Gegenwärtiger Anpassungsfortschritt sowie Lücken und Herausforderungen

A.3 Die Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen ist in allen Sektoren und Regionen vorangeschritten, mit nachgewiesenen Nutzen und unterschiedlicher Wirksamkeit. Trotz der Fortschritte gibt es Anpassungslücken, die bei den derzeitigen Umsetzungsraten weiterhin zunehmen werden. In einigen Ökosystemen und Regionen wurden harte und weiche Grenzen der Anpassung erreicht. In einigen Sektoren und Regionen findet Fehlanpassung statt. Die derzeitigen globalen Finanzströme für Anpassung sind unzureichend für die Umsetzung von Anpassungsoptionen und schränken diese ein, insbesondere in Entwicklungsländern
(hohes Vertrauen).


Gegenwärtiger Minderungsfortschritt, Lücken und Herausforderungen

A.4 Regelwerke und Gesetze zur Minderung des Klimawandels wurden seit dem AR5 beständig ausgeweitet. Die globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2030, die sich aus den bis Oktober 2021 angekündigten national festgelegten Beiträgen (Nationally Determined Contributions, NDC) ergeben, machen es wahrscheinlich, dass die Erwärmung im Laufe des 21. Jahrhunderts 1,5 °C überschreitet und erschweren die Begrenzung auf unter 2 °C. Es gibt Lücken zwischen den projizierten Emissionen aus umgesetzten Maßnahmen und denen aus den NDC, und die Finanzströme erreichen nicht das Niveau, das nötig wäre, um die Klimaziele in allen
Sektoren und Regionen zu erreichen. (hohes Vertrauen)

Zukünftiger Klimawandel, zukünftige Risiken und langfristige Maßnahmen dazu

Zukünftiger Klimawandel

B.1 Anhaltende Treibhausgasemissionen werden zu einer zunehmenden globalen Erwärmung führen, wobei 1,5 °C in den betrachteten Szenarien und modellierten Pfaden laut bester Schätzung in diesem oder im nächsten Jahrzehnt erreicht wird. Jede noch so kleine Zunahme der globalen Erwärmung wird multiple und gleichzeitig auftretende Gefahren verstärken (hohes Vertrauen). Tiefgreifende, schnelle und anhaltende Minderung der Treibhausgasemissionen würden innerhalb von etwa zwei Jahrzehnten zu einer nachweisbaren Verlangsamung der globalen Erwärmung und darüber hinaus innerhalb weniger Jahre zu nachweisbaren Veränderungen der atmosphärischen Zusammensetzung führen (hohes Vertrauen).

Klimawandelfolgen und klimabedingte Risiken

B.2 Für jedes künftige Erwärmungsniveau werden viele klimabedingte Risiken höher als im Fünften IPCC-Sachstandsbericht (AR5) bewertet, und die projizierten langfristigen Folgen sind bis zu einem Vielfachen höher als derzeit beobachtet (hohes Vertrauen). Die Risiken und die projizierten negativen Folgen sowie die damit verbundenen Verluste und Schäden durch den Klimawandel steigen mit jeder noch so kleinen Zunahme der globalen Erwärmung an (sehr hohes Vertrauen). Klimatische und nicht-klimatische Risiken werden sich zunehmend gegenseitig beeinflussen und zu sich gegenseitig verstärkenden und kaskadenartigen Risiken führen, die komplexer und schwieriger zu beherrschen sind (hohes Vertrauen).

Wahrscheinlichkeit und Risiken unvermeidbarer, unumkehrbarer oder abrupter Veränderungen

B.3 Einige künftige Veränderungen sind unvermeidbar und/oder unumkehrbar, können aber durch eine tiefgreifende, rasche und anhaltende Minderung der globalen Treibhausgasemissionen begrenzt werden. Die Wahrscheinlichkeit abrupter und/oder irreversibler Veränderungen steigt mit höheren globalen Erwärmungsniveaus. Ebenso steigt mit höheren globalen Erwärmungsniveaus die Wahrscheinlichkeit von Effekten mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber potenziell sehr großen nachteiligen Folgen. (hohes Vertrauen)

Anpassungsoptionen und ihre Grenzen in einer wärmeren Welt

B.4 Anpassungsoptionen, die heute machbar und wirksam sind, werden mit zunehmender globaler Erwärmung eingeschränkt und weniger wirksam sein. Mit zunehmender globaler Erwärmung werden Verluste und Schäden zunehmen, und weitere menschliche und natürliche Systeme werden an Anpassungsgrenzen stoßen. Fehlanpassung kann durch flexible, sektorübergreifende, inklusive, langfristige Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen vermieden werden, wobei es positive Nebeneffekte für viele Sektoren und Systeme gibt. (hohes Vertrauen)

Kohlenstoffbudgets und netto Null Emissionen

B.5 Die Begrenzung der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung erfordert netto Null CO2-Emissionen. Die kumulierten Kohlenstoffemissionen bis zum Erreichen von netto Null CO2-Emissionen sowie das Ausmaß der Treibhausgasemissionsminderungen in diesem Jahrzehnt bestimmen weitgehend, ob die Erwärmung auf 1,5 °C oder 2 °C begrenzt werden kann (hohes Vertrauen). Die projizierten CO2-Emissionen aus der bestehenden Infrastruktur für fossile Brennstoffe ohne zusätzliche Vermeidungsmaßnahmen würden das verbleibende Kohlenstoffbudget für 1,5 °C (50 %) überschreiten (hohes Vertrauen).

Minderungspfade

B.6 Alle globalen modellierten Pfade, die die Erwärmung ohne oder mit begrenzter Überschreitung auf 1,5 °C (>50 %) begrenzen, und diejenigen, die die Erwärmung auf 2 °C (>67 %) begrenzen, beinhalten schnelle und tiefgreifende sowie in den meisten Fällen sofortige Senkungen der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren in diesem Jahrzehnt. Globale netto Null CO2-Emissionen werden bei diesen Pfadkategorien in den frühen 2050er Jahren beziehungsweise in den frühen 2070er Jahren erreicht. (hohes Vertrauen)

Überschreitung: Über ein Erwärmungsniveau hinausgehen und zurückkehren

B.7 Wenn die Erwärmung ein bestimmtes Niveau wie zum Beispiel 1,5 °C überschreitet, könnte sie schrittweise wieder gesenkt werden, indem netto negative CO2-Emissionen erreicht und aufrechterhalten werden. Dies würde im Vergleich zu Pfaden ohne Überschreitung einen zusätzlichen Einsatz von Kohlendioxidentnahme erfordern, was zu größeren Bedenken hinsichtlich Machbarkeit und Nachhaltigkeit führt. Eine Überschreitung bringt nachteilige Folgen mit sich, einige davon irreversibel, sowie zusätzliche Risiken für menschliche und natürliche Systeme, die alle mit Ausmaß und Dauer der Überschreitung ansteigen. (hohes Vertrauen)

→ Maßnahmen in naher Zukunft

Dringlichkeit zeitnaher integrierter Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel

C.1 Der Klimawandel ist eine Bedrohung für das menschliche Wohlergehen und die planetare Gesundheit (sehr hohes Vertrauen). Das Zeitfenster, in dem eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle gesichert werden kann, schließt sich rapide (sehr hohes Vertrauen). Klimaresiliente Entwicklung integriert Anpassung und Minderung des Klimawandels, um nachhaltige Entwicklung für alle zu fördern, und wird durch verstärkte internationale Zusammenarbeit erleichtert, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu angemessenen finanziellen Ressourcen, insbesondere für verwundbare Regionen, Sektoren und Gruppen, und durch inklusive politische Steuerung und Koordination sowie durch koordinierte Strategien (hohes Vertrauen). Die in diesem Jahrzehnt getroffenen Entscheidungen und durchgeführten Maß-
nahmen werden sich jetzt und für Tausende von Jahren auswirken (hohes Vertrauen).

Die Vorteile zeitnahen Handelns

C.2 Tiefgreifende, schnelle und anhaltende Minderungsmaßnahmen und eine beschleunigte Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen in diesem Jahrzehnt würden die projizierten Verluste und Schäden für Menschen und Ökosysteme verringern (sehr hohes Vertrauen) und viele positiven Nebeneffekte bringen, insbesondere für die Luftqualität und die Gesundheit (hohes Vertrauen). Verzögerte Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels und Anpassung daran würden eine Infrastruktur mit hohen Emissionen festschreiben, die Risiken von verlorenen Vermögenswerten und Kostensteigerungen erhöhen, die Machbarkeit verringern sowie Verluste und Schäden vergrößern (hohes Vertrauen). Zeitnahe Maßnahmen sind mit hohen Vorabinvestitionen und potenziell disruptiven Veränderungen verbunden, die durch eine Reihe von förderlichen Maßnahmen gemildert werden können (hohes Vertrauen).

Minderungs- und Anpassungsoptionen in allen Systemen

C.3 Schneller und weitreichender Wandel in allen Sektoren und Systemen ist notwendig, um tiefgreifende und anhaltende Emissionsreduktionen zu erreichen und eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für alle zu sichern. Diese Systemübergänge erfordern den erheblichen Ausbau eines breiten Spektrums an Minderungs- und Anpassungsoptionen. Machbare, wirksame und kostengünstige Optionen zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung daran sind bereits verfügbar, wobei je nach System und Region Unterschiede bestehen. (hohes Vertrauen)

Synergien und Zielkonflikte mit nachhaltiger Entwicklung

C.4 Beschleunigte und gerechte Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sind entscheidend für die nachhaltige Entwicklung. Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen weisen mehr Synergien als Zielkonflikte mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung auf. Synergien und Zielkonflikte hängen vom Kontext und der Größenordnung der Umsetzung ab. (hohes Vertrauen)

Gerechtigkeit und Inklusion

C.5 Die Priorisierung von Gerechtigkeit/Fairness, Klimagerechtigkeit, sozialer Gerechtigkeit, Inklusion und gerechten Prozessen für den Wandel kann Anpassung und ehrgeizige Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels sowie klimaresiliente Entwicklung ermöglichen. Anpassungsergebnissee werden durch eine verstärkte Unterstützung von Regionen und Menschen mit der höchsten Verwundbarkeit gegenüber Klimagefahren verbessert. Die Integration von Klimaanpassung in soziale Schutzprogramme verbessert die Resilienz. Es stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, um emissionsintensiven Konsum zu reduzieren, auch durch Verhaltens- und Lebensstiländerungen, wobei es positive Nebeneffekte für das gesellschaftliche Wohlergehen gibt. (hohes Vertrauen)

Politische Steuerung und Strategien

C.6 Wirksame Klimamaßnahmen werden durch politische Entschlossenheit, gut abgestimmte politische Steuerung und Koordination auf allen Ebenen, institutionelle Rahmenbedingungen, Gesetze, Konzepte und Strategien sowie einen verbesserten Zugang zu Finanzen und Technologien ermöglicht. Klare Ziele, Koordination über vielfältige Politikbereiche hinweg und inklusive Governance-Prozesse erleichtern wirksame Klimamaßnahmen. Regulatorische und wirtschaftliche Instrumente können tiefgreifende Emissionsminderungen und Klimaresilienz unterstützen, wenn sie ausgeweitet und auf breiter Basis angewendet werden. Klimaresiliente Entwicklung profitiert von der Nutzung unterschiedlicher Wissensformen. (hohes Vertrauen)

Finanzierung, Technologie und internationale Zusammenarbeit

C.7 Finanzierung, Technologie und internationale Zusammenarbeit sind wichtige Faktoren für beschleunigte Klimamaßnahmen. Wenn die Klimaziele erreicht werden sollen, müsste die Finanzierung sowohl für Anpassung als auch für die Minderung des Klimawandels um ein Vielfaches steigen. Es ist ausreichend globales Kapital vorhanden, um die globalen Investitionslücken zu schließen, aber es gibt Hürden für die Umlenkung von Kapital in Klimamaßnahmen. Die Verbesserung technologischer Innovationssysteme ist eine Grundvoraussetzung für die Beschleunigung der weitverbreiteten Einführung von Technologien und Verfahren. Internationale Zusammenarbeit kann über vielfältige Kanäle verstärkt werden. (hohes Vertrauen)

Bitte beachten:
Die vorliegende Übersetzung der Hauptaussagen aus dem Synthesebericht zum Sechsten IPCC-Sachstandsbericht beruht auf der veröffentlichten Version vom 20. März 2023. Sie wurde in enger Absprache mit Fachleuten mit dem Ziel erstellt, die im Originaltext verwendete Sprache möglichst angemessen wiederzugeben.
Übersetzt wurden hier die Hauptaussagen (also der jeweils hervorgehobene Absatz am Anfang eines jeden Abschnitts) der Zusammenfassung für die politische Entscheidungsfindung (Summary for Policymakers, SPM) ohne Abbildungen. Die gesamte SPM beruht auf einem Ausführlichen Bericht und enthält Verweise auf dessen zugrundeliegende Kapitel, die aber zwecks besserer Lesbarkeit hier nicht enthalten sind.
Auf der Grundlage des wissenschaftlichen Verständnisses können die wichtigsten Erkenntnisse als Tatsachenaussagen formuliert oder mit einem Vertrauensniveau verbunden sein, das in der IPCC-Sprachregelung angegeben wird:
Jede Erkenntnis stützt sich auf eine Bewertung der zugrundeliegenden Belege und deren Übereinstimmung. Ein Vertrauensniveau wird unter Verwendung von fünf Abstufungen angegeben: sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch, und kursiv gesetzt, zum Beispiel mittleres Vertrauen. Folgende Begriffe wurden verwendet, um die bewertete Wahrscheinlichkeit eines Ergebnisses anzugeben: praktisch sicher 99–100 % Wahrscheinlichkeit,
sehr wahrscheinlich 90–100 %, wahrscheinlich 66–100 %, etwa ebenso wahrscheinlich wie nicht 33–66 %, unwahrscheinlich 0–33 %, sehr unwahrscheinlich 0–10 % und besonders unwahrscheinlich 0–1 %. Die bewertete Wahrscheinlichkeit wird kursiv gesetzt, zum Beispiel sehr wahrscheinlich. Gleiches gilt für den AR5 sowie die anderen AR6-Berichte.


Herausgeber und deutsche Übersetzung
Deutschland: Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle | DLR Projektträger |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | www.de-ipcc.de

Luxemburg: Die Luxemburger Regierung |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | www.gouvernement.lu
Österreich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | www.bmk.gv.at
Schweiz: SCNAT | ProClim |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | www.proclim.ch

 

Siehe auch:

https://taz.de/Neuer-Bericht-des-Weltklimarats-IPCC/!5920070/

https://open.spotify.com/show/5N0iudx56p1ol2SP8OFhnD

https://www.rnd.de/wissen/bericht-des-weltklimarats-deutliche-warnung-vor-schnellerer-erderwarmung-5aee8b51-5594-4599-8081-8aeeaa31f022.html

https://www.rnd.de/politik/15-grad-grenze-bald-uberschritten-guterres-warnt-vor-tickender-klima-zeitbombe-833df18e-073f-4d48-8f4c-c8a7f66c1e2a.html

https://unfccc.int/news

Zur Lage des Waldes in Deutschland:

 

Ergebnisse der Waldzustandserhebung Deutschland 2022

Quelle: https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/waldzustandserhebung.html

 

Zusammenfassung

Ein Drittel der Landesfläche Deutschlands (11,4 Millionen Hektar) ist mit Wald bedeckt. Die häufigsten Baumarten in Deutschland in den meistens gemischten Wäldern sind die Nadelbäume Fichte (25 %) und Kiefer (23 %), gefolgt von den Laubbäumen Buche (16 %) und Eiche (10 %) (Quelle: Kohlenstoffinventur 2017).

21 Prozent der untersuchten Bäume in unseren Wäldern sind ohne Kronenschaden.

Der belaubte Kronenzustand der Waldbäume gilt als wichtiger Weiser für ihre Vitalität. Der Kronenzustand der Waldbäume hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Nach wie vor ist eine hohe Kronenverlichtung bei allen Arten zu verzeichnen. Die mittlere Kronenverlichtung ist im Durchschnitt aller Baumarten von 26,7 % auf 25,9 % nur geringfügig gesunken. Der Anteil aller Bäume, die keine Kronenverlichtung aufweisen, liegt wie im Jahr 2021 bei 20,8 %.

Das Jahr 2022 war erneut zu trocken und zu warm. Auch die nassen Monate Februar und September konnten das Wasserdefizit des Sommers in unserem Wald nicht kompensieren.

Insgesamt befinden sich die Schäden weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und haben sich je nach Baumart im Vergleich zum Vorjahr gar nicht oder nur sehr geringfügig verändert, es haben sich keine deutlichen Verbesserungen des Waldzustandes eingestellt, aber auch keine deutliche Verschlechterung im Vergleich zu 2021. Im Jahr 2022 gab es einen neuen Höchststand bei der Ausscheiderate aus der Stichprobe (6,7%). Vor allem unsere älteren Bäume über 60 Jahre sind von Schaderscheinungen betroffen, doch auch bei den jüngeren Bäumen zeigt sich ein negativer Trend.

Alle Baumarten haben 2022 mehr Früchte, also Samen gebildet. Eine sehr starke Fruchtbildung blieb jedoch aus.

Die Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2022 im Einzelnen : https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/waldzustandserhebung-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=4

→ Waldzustandsbericht 2023 - rnd - https://www.rnd.de/wissen/waldsterben-wo-sterben-besonders-viele-baeume-laender-im-ueberblick-BYXBWXRZE5H4HOZNHCHEPEKPYU.html

 

Die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung in NRW

Die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen nimmt bis 2050 geringfügig von derzeit 17,9 Millionen auf 17,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ab.

Es stellt sich die Frage, ob ein (massiver) Ausbau der Versorgung (Logistik) mit der entsprechenden Belastung für Naturflächen und Verkehrsinfrastruktur notwendig, sinnvoll bzw. kontraproduktiv ist.

Das geht aus der neuen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamts IT.NRW hervor. Vor allem eine stabile Geburtenrate und die Zuwanderung aus dem Ausland sorgen dafür, dass die Einwohnerzahl auf einem hohen Niveau bleibt. Ohne Zuwanderung würde die Bevölkerung auf rund 15,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2050 sinken. Gleichzeitig steigt der Anteil der Menschen über 67 Jahre im Vergleich zur Erwerbsbevölkerung von 30 Prozent auf rund 42 Prozent in 2050 weiter deutlich an.

Auch zukünftig wird es wachsende und schrumpfende Regionen geben:

    Zunahme in den allermeisten kreisfreien Städten: Insbesondere die Städte entlang der Rheinschiene und die Städte Münster und Aachen sowie die rheinischen Kreise profitieren vom Bevölkerungswachstum. Der Zuwanderungsdruck auf die großen Städte im Rheinland wird sich etwas gleichmäßiger auf die umliegenden Städte und Kreise verteilen.

Die Bevölkerungsvorausberechnung ist keine Prognose, sondern eine jahrgangsweise Fortschreibung der Ausgangsbevölkerung nach Alter und Geschlecht, indem Gestorbene und Fortgezogene vom Anfangsbestand abgezogen sowie Geburten und Zugezogene hinzugezählt werden.  Weitere Informationen zu den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung für einzelne Städte und Kreise finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/neue-bevoelkerungsvorausberechnung

Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-bevoelkerungsvorausberechnung-fuer-nordrhein-westfalen-einwohnerzahl-bleibt#:~:text=Die%20Bev%C3%B6lkerung%20in%20Nordrhein%2DWestfalen,NRW%20hervor.

 

aus: Regionalverband Ruhr - SFM Ruhr 2020
Siedlungsflächenmonitoring Ruhr
Erhebung der Siedlungsflächenreserven
und Inanspruchnahmen

https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/RUFIS/2020_Siedlungsflaechen_Monitoring_Ruhr_2020.pdf