Skip to main content

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein

 

 

Frühjahr 2021

Das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum / Lippeaue - naturnahe Auenlandschaft - ein Ausläufer des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein"

 

Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein - Gänseschongebiet - Quelle: LANUW Umweltportal 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

 

Während das Rhein-Hochwasser die Rhein-nahen Uferwiesen überschwemmt, nutzen hunderte Gänse und zahlreiche andere Vogelarten die nicht gefluteten Wiesen des Lippemündungsraums für Ruhe und Rast.

Deichvorlandflächen sowie weitere Bereiche der ehemaligen Rheinaue des Kreises Wesel dienen alljährlich als Überwinterungsgebiet für über 80.000 arktische Wildgänse sowie Enten, Schwäne und Säger, Taucher und Bläßrallen.

Kaum geringer ist ihre Bedeutung für durchziehende und rastende Vogelarten und für Brutvögel. Bis zu 40 Vogelarten der „Roten Liste Nordrhein-Westfalen“ brüten hier, darunter so seltene Arten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Wachtelkönig und Rohrweihe. Aufgrund ihrer internationalen Bedeutung als Lebensraum für Wasser- und Watvögel sind große Teile der früheren Rheinaue der Kreise Kleve und Wesel sowie der Stadt Duisburg im Jahr 1983 als Feuchtgebiet „Unterer Niederrhein“ gemäß der Ramsar-Konvention und Anfang 2000 als gleichnamiges Vogelschutzgebiet gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU gemeldet worden. https://www.kreis-wesel.de/de/kreisverwaltung/natur-und-landschaft/

Seit der Renaturierung der Lippe und der Umformung des Lippemündungsraums in ein natürliches Mündungsdelta sind hier immer häufiger und regelmäßiger die residenten und durchziehenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes zu sehen.

Auch wenn das Naturschutzgebiet Lippemündungsraum (noch) nicht offiziell Teil des Vogelschutzgebietes ist, so haben sich die Vögel längst anders entschieden und nutzen dieses einzigartige Areal als Schutz-, Zufluchts-, Ruhe-, Rast- und auch Brutfläche.

Wenn jetzt einige dieser Flächen dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens geopfert werden, so ist der Erhalt und Schutz der verbliebenen Flächen, z.B. die Wiesen von Lippedorf, umso wichtiger.

Quelle: LANUV NRW Umweltportal - Bedeutung des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein im europäischen Kontext https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums hat diese Aufgabe erkannt. Ihre Projekte sind Beispiele für Möglichkeiten, diesen Bereich nachhaltig zu schützen.

 


 

 

 

 

 

 

 

März 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflanzen

Pflanzen

 

Als bemerkenswerte Arten kommen u.a. vor:

Pflanzen: Froschbiss, Schwanenblume (RL 3), Gemüse-Lauch (RL 3), Wiesenprimel, Wiesen-Salbei (RL 3N), Kleiner Klappertopf (RL 3), FrühlingsFingerkraut, Silbergras (RL 3), Loire-Segge(RL 3), Sand-Segge (RL 3), Heidenelke (RL 3), Frühe Segge (RL 2N), Taubenkropf (RL 3), Rauhaar-Veilchen, Osterluzei (RL 3), Platterbsen-Wicke (RL 2), Wiesen-Gerste (RL 2), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Frühlings-Segge (RL 3), Gewöhnliche Ochsenzunge (RL 2), Eisenkraut,
Schwarzpappel (RL 2), Feld-Ulme (RL 1), Flatter-Ulme (RL 2), NelkenHaferschmiele (RL 3), Frühe Haferschmiele (RL 3), Kümmelblättriger Haarstrang
(RL 3), Strandsimse (RL 3), Wildes Stiefmütterchen (RL 3), Feldmannstreu, Weide-Kammgras, Mausohr-Habichtskraut (RL 0).

 lt.  Erläuterungsband mit integriertem Umweltbericht zum Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Wesel Planfassung: Oktober 2008 https://www.kreis-wesel.de/c125827b002d066a/files/landschaftsplan_raum_wesel_5_erlaeuterungsband.pdf

 


 

" Naturschutzgebiete (NSG)

Der räumliche Gültigkeitsbereich des NSG "Lippeaue" (N 9)

nimmt mit Ausnahme des Plangebietes den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes (UG UVS) ein. Das Naturschutzgebiet setzt sich außerhalb des Untersuchungsgebietes in der Lippe-Aue bis zur BAB 3 im Osten fort.


Die Festsetzung als NSG erfolgt insbesondere als Lebensraum seltener und gefährdeter

Tier- (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Libellen) und

Pflanzenarten sowie zur Erhaltung und Entwicklung naturraumtypischer Biotopkomplexe (u.a. Trockenbiotope, Wiesen, Auenwälder, natürliche Seen und Altarme).


Weiterhin erfolgt die Festsetzung des NSG zur

Herstellung einer Sekundäraue und Entwicklung auentypischer Strukturen sowie zur Förderung auendynamischer Prozesse im Bereich des Lippemündungsraumes.

Darüber hinaus erfolgt die Schutzausweisung u.a. aufgrund der

besonderen Bedeutung der Rhein- und Lippe-Aue als landesweiter und regionaler Biotop-Verbundkorridor.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 9, Mai 2019

 

" Landschaftsschutzgebiete (LSG)


Innerhalb des abgegrenzten Untersuchungsgebietes sind die Landschaftsschutzgebiete L 13 "Wesel-Datteln-Kanal, Lippedorf" (östlich des Plangebietes) und L 14 "Der Huck" (südöstlich des Plangebiete) und festgesetzt.

Die Unterschutzstellung erfolgte beim L 13 insbesondere zur Erhaltung des überwiegend "ackerbaulich genutzten Landschaftsraumes mit Hecken, Kopfbäumen, Feldgehölzen, kleineren Laubmischwäldern, einer z.T. bewaldeten Binnendüne, Brachflächen sowie Sandmagerrasen und Magerwiesen".

Zudem dient der Schutzzweck zur Erhaltung des Lebensraumes für gefährdete Tier- und Pflanzenarten und aufgrund seiner Ausstattung als "Kulturlandschaftsraum mit gliedernden Gehölzstrukturen und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild".


Der Schutzzweck des L 14 bezieht sich vor allem auf die "Erhaltung und Entwicklung der Binnenaue mit einem gut ausgeprägten kleinstrukturierten Nutzungsmosaik, mit z.T. feuchten Grünlandflächen, Hecken, Kopfbäumen und Feldgehölzen" als wertvoller Biotopkomplex und zur Bereicherung des Landschaftsbildes sowie aufgrund "der besonderen Bedeutung der vielfältig ausgestatteten und abwechslungsreichen, typisch niederrheinischen Kulturlandschaft".

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

" Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel ordnet das Untersuchungsgebiet (UG UVS) im nördlichen Teil dem Entwicklungsraum E 13, "Lippeaue" (911 ha) zu.


Folgende Entwicklungsziele werden angestrebt:

- Die Erhaltung einer

in weiten Teilen noch ursprüngliche Auenkulturlandschaft (u.a. Auenwaldrelikte, Röhrichte, Großseggenriede, Feuchtgrünland, Altarme)

und insbesondere im Hinblick auf die

Vernetzungsfunktion

zu optimieren (E 13).

- Die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß FFH-Richtlinie wie (ErlenEschen- und Weichholzauenwälder, Sandheiden und Sandtrockenrasen auf Binnendünen, natürliche eutrophe Seen und Altarme, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen) sowie die Populationen der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind zu erhalten und entsprechend den Schutzzwecken zu entwickeln.

- Die Uferbereiche, Altmäander und Kleingewässer sind zu erhalten und naturnah zu optimieren. Der in diesem Zusammenhang bedeutsamen Sohlenerosion ist mit naturnahen Mitteln entgegenzuwirken. Der derzeitige Grünlandanteil ist zu erhalten, insbesondere ist Feuchtgrünland entsprechend den standörtlichen Verhältnissen zu optimieren. Dabei ist auf die Schaffung eines ausgewogenen Biotopverhältnisses zwischen extensiv und intensiv genutzten Grünlandflächen und auentypischen Strukturen zu achten.


Die S(plitters)iedlungen an der Emmelsumer Straße bzw. an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße sowie Bereiche südöstlich davon werden dem Entwicklungszielraum E 14 "Wesel-DattelnKanal, Lippedorf" (172 ha)

des Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel zugeordnet.

Für diesen Raum sind folgende Entwicklungsziele benannt:

- Die gliedernden, belebenden und biotopvernetzenden Landschaftselemente (Feldgehölze, Hecken und Kopfbäume) sind zu erhalten und zu optimieren.

- Die vorhandenen naturnahen Kulturbiotope (z. B. Heiden, Magerrasen) und geomorphologischen Strukturen (z. B. Binnendünen) sind zu erhalten und zu optimieren.

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 11 , Mai 2019

 

  • Festsetzungen

Für die Maßnahmenräume M 24 bis M 28 (Landschaftsplans des Kreises Wesel – Raum Wesel) sind im Textband des Landschaftsplanes folgende Festsetzungen bestimmt:

"Lippemündungsraum" (M 26), ca. 189 ha

Entwicklungsmaßnahmen:
• Anlage einer überflutungsgeprägten Sekundäraue und Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte) durch natürliche Sukzession
• Anlage von Hochflutrinnen, Klein-, Flachgewässern, Blänken und altarmähnlichen Gewässern
• Neutrassierung und naturnaher Ausbau der Lippe
• Errichtung einer Sohlgleite oberhalb des Mündungsbereiches in den Rhein
• Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht-) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel


Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung von Magerwiesen
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen

"Lippedorf und Oberemmelsum" (M 27), ca. 45 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• Überführung von strukturarmen Nadelholzbeständen in reich strukturierte, standortgerechte bodenständige Laub-/ Mischwaldbestände
• Anlage von Biotopstrukturen (insg. ca. 0,1-0,3 ha):
• Anlage von Feldrainen und Krautsäumen, Umwandlung von Acker in Grünland* insbesondere auf den Binnendünen

Optimierungsmaßnahmen:
• Pflege und Optimierung der Heide- und Magerrasenflächen

"Lippeaue" (M 28), ca. 704 ha (nur Teilbereiche innerhalb des UG)

Entwicklungsmaßnahmen:
• naturnahe Entwicklung der Lippe und grünlandgeprägte Entwicklung der Lippe-Aue , insbesondere Entwicklung von auentypischen Strukturen (Auenwälder, Röhrichte und Seggenrieder) durch natürliche Sukzession und Anlage von Kleingewässern und Blänken (ca. 5-10 ha)
• Unterstromige Anbindung des Lippealtarmes Obrighoven
• Umwandlung von Acker in Grünland*

Optimierungsmaßnahmen:
• Naturschutz orientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen*

Spezifische Maßnahmen (vgl. Kap. 5.3):
• Optimierung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der Sandmagerrasen auf Binnendünen, der Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen sowie der feuchten Hochstaudenfluren mit ihrer typischen Flora und Fauna
• Optimierung und Entwicklung der natürlichen eutrophen Seen und Altarme und der Fließgewässer mit ihrer typischen Flora und Fauna

Quelle: Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 12-13 , Mai 2019

 


Schutzwürdiges Biotop nach LANUV-Biotopkataster

Das Untersuchungsgebiet (der Lippemündungsraum) liegt gemäß Biotopkataster der LANUV weitgehend im Bereich der Biotopkatasterflächen BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") und BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck").... Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße reicht die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 ("Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf") in das UG hinein.

Als Schutzziel wird für die Fläche BK-4306-160 ("NSG Lippeaue Wesel") der Erhalt des Lippe-Altarmes mit seinen Verlandungszonen und Ufergehölzen und Schutz der mageren Grünlandflächen und der Sandmagerrasen auf Dünenresten als wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten genannt.

Den zu großen Teilen durch Kies- und Sandabgrabungen anthropogen umgestalteten Auenbereichen wird trotz starker Beeinträchtigungen eine regionale Bedeutung zugeordnet. Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Flussaue mit Grünlandflächen/ Kleingewässern), die Artenvielfalt und Bedeutung für gefährdete Tier- und Pflanzengesellschaften sowie das hohe Entwicklungspotential genannt. Das Gebiet hat Bedeutung für die Artengruppen Vögel (Wasservögel/ Watvögel, Höhlenbrüter), Schmetterlinge und Amphibien.

Darüber hinaus ist die Biotopkatasterfläche BK-4306-160 aufgrund ihrer Flächengröße sowie als Zugvogel-Rastgebiet und geowissenschaftliches Objekt von Bedeutung.

Das Schutzziel der Biotopkatasterfläche BK-4305-0015 (Kleingehölz-Grünland-Komplex "Auf dem Huck") lautet: "Erhaltung und Optimierung eines grünlandgeprägten, reich strukturierten Ausschnitts der Rhein- und Lippe-Aue als Relikt der bäuerlichen Kulturlandschaft und als Lebensraum für grünlandtypische Lebensgemeinschaften, insbesondere Erhaltung und Pflege der Kopfbäume und Hecken als Lebensraum für daran gebundene Tierarten".

Als wertbestimmende Merkmale werden insbesondere die hohe strukturelle Vielfalt (Auewald, Flussaue, Grünlandfläche, Heckenlandschaft) und die kulturhistorische Bedeutung hervorgehoben.


Östlich der Splittersiedlung an der Frankfurter Straße/ Fabrikstraße befindet sich am Rande des UG die Biotopkatasterfläche BK 4305-0016 („Magergrünland und Sandmagerrasen bei Lippedorf“), die sich östlich der Frankfurter Straße fortsetzt.

Als Schutzziel wird die Erhaltung und Optimierung eines reich strukturierten Binnendünengebietes mit Sandmagerrasen, brachgefallenem Magergrünland, Verbuschungsstadien und kleinen Birken-Eichenwäldchen in Siedlungsrandlage als Arrondierungs- und Entwicklungsfläche zum angrenzenden NSG und als Lebensraum für zahlreiche, teilweise gefährdete Tier- und Pflanzenarten benannt.

Als wertbestimmende Merkmale sind das Magergrünland, Magerrasen und eine wertvolle Grünlandfläche mit entsprechenden Rote Liste-Pflanzenarten aufgeführt. Eine Bedeutung besitzt das Gebiet für Geradflügler, Reptilien sowie für sandliebende Insekten und Spinnen.

Quelle:  Anlage 23 des Bebauungsplans B233 "Artenschutzprüfung" ILS Essen GmbH - ASP zum BPL Nr. 233 "RLH – Nord" in Wesel Seite 13-14, Mai 2019

 

 


mit der freien APP Flora incocnita im Lippemündungsraum bestimmte Arten

 

A

Acker-Hornkraut

Acker-Kratzdistel

Acker-Senf

Acker-Vogelknöterich

Acker-Winde

Agapanthus präcox

Ampfer-Knöterich

Aufsteigender Amaranth

B

Bittersüßer Nachtschatten

Blut-Weiderich

Bleitblättrige Platterbse

Breitblättriger Dolden-Milchstern

C

Cornus drummondii

D

Dolden-Milchstern

Drüsiges Springkraut

E

Echtes Labkraut

Echter Buchweizen

Echter Hanf

Echter Steinklee

Einjähriger Feinstrahl

Englisches Hasenglöckchen  -BNatchG (DE) - besonders geschützt | Rote Liste (DE-NW) extrem selten

F

Färber-Saflor

Feld-Ehrenpreis

Feld-Mannstreu

Flockige Königskerze

Frauenflachs, Gewöhnliches Leinkraut

G

Gänseblümchen

Gelbe Resede = Gelber Wau

Gemeine bzw. Gewöhnliche Braunelle

Gewöhnliche Eselsdistel

Gewöhnliche Knoblauchsrauke

Gewöhnliche Kratzdistel

Gewöhnliche Schafgarbe

Gewöhnliche Sonnenblume

Gewöhnliche Traubenkirsche

Gewöhnliche Wegwarte

Gewöhnlicher Beinwell, Arznei-Beinwell

Gewöhnlicher Besenginster

Gewöhnlicher Erbsenstrauch

Gewöhnlicher Hohlzahn

Gewöhnlicher Natternkopf

Gewöhnlicher Rainkohl

Gewöhnliches Barbarakraut

Gewöhnliches Ferkelkraut

Gewöhnliches Hirtentäschel

Giftbeere

Große Klette

Großer Sauerampfer

Gundermann

H

Hahnenkamm, Silberbrandschopf

Hasenglöckchen - atlantisches/englisches,

I

Indisches Springkraut, Drüsiges Springkraut

J

Jakobs-Greiskraut

K

Käsepappel, Weg-Malve

Kanadisches Berufkraut

Kleine Klette

Kleinköpfiger Pippau

Knotige-Braunwurz

Kompass-Lattich

Kriechender Hahnenfuß

Kronen-Wucherblume

L

Lanzett-Kratzdistel

Lösels Rauke

M

Magerwiesen-Margerite

Mittlere Winterkresses

N

Nachtkerze

Norwegisches Fingerkraut

O

Oenothera

P

Persicaria longiseta

Petrorhagia dubia (hairy pink)

Purpurrote Taubnessel

R

Rainfarn

Raue Gänsedistel

Rauhaarige Wicke

Ringelblume

Rosen-Malve

Rote Heckenkirsche

Rote Lichtnelke

Rotkelchige Nachtkerze

Rucola

Rundblättige Glockenblume

Runzliger Windsbock

Ruprechtskraut

S

Saat-Wicke

Scharbockskraut

Schmalblättriger Doppelsame

Schöllkraut

Schwarze Königskerze

Schwarzer Nachtschatten

Seidenhaariger Hartriegel

Selbstkletternde Jugfernrebe

Sibirischer Blaustern

Sigmarskraut, Rosen-Malve

Silber-Fingerkraut

Sommer-Linde

Stinkandorn, Schwarznessel

Stinkender Storchschnabel

Stumpfblättriger Ampfer

T

Tüpfel-Hartheu, Tüpfel-Johanniskraut

W

Wald-Ziest

Weg-Malve

Weicher Storchschnabel

Weiße Taubnessel

Weißer Stechapfel

Wiesen-Pippau

Wiesen-Fuchsschwanzgras

Wiesen-Kerbel

Wiesen-Klee

Wiesen-Lieschgras

Wiesen-Schaftgarbe

Wilde Karde

Wilde Malve

Wilde Möhre

Windblumen-Königskerze

Winter-Linde

Wolliges Honiggras

Z

Zottiges Franzosenkraut

Zypressen-Wolfsmilch

 

weiterführende Informationen / Seiten zu Pflanzen:

Bundesamt für Naturschutz BfN FloraWeb: https://www.floraweb.de/ 

NaturaDB https://www.naturadb.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Renaturierung einer Ackerfläche

 

Projekt

Verhinderung der industriellen Überbauung einer Ackerflächeam Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums (BBP 239), Vorschlag zur Renaturierung der Fläche und Zuschlag zum Naturschutzgebietes

VORHER

Vielfältige Baumaßnahmen und -vorhaben verkleinern und gefährden aktuell das Naturschutzgebiet des Lippemündungsraums. Verlust und Versiegelung von Naturflächen, Abholzung großer Baumbestände, zunehmende Belastung durch Verkehr zu Land und Wasser bedrohen die Lebewesen dieses einzigartigen Naturschutzgebietes. Möglichkeiten zum Ausgleich bereits durchgeführter bzw. genehmigter belastender Maßnahmen im Lippemündungsraum sind stark begrenzt.

 

Aus diesem Grund fordern wir von Stadt und Kreis Wesel die Beendigung des Bauvorhaben auf der Ackerfläche zwischen Frankfurter Straße und Emmelsumer Straße in Lippedorf. Wir schlagen vor, diese zu renaturieren und dem angrenzenden Naturschutzgebiet zu zuschlagen, wenigstens jedoch sie weiter als Ackerfläche zu nutzen.

 

Details des Antrags an den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel können unserem hier hinterlegten Schreiben vom 10. November 2020 entnommen werden:

https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/20201110_Antrag-Bauplan-239.pdf

 

Die Antworten vom Rat der Stadt Wesel und vom Landrat werden wir hier ebenfalls veröffentlichen.

 

Verweis: Problematik Flächenverbrauch und Versiegelung:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2 

 

Antworten:

SPD vom 17. November 2020:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/SPD_Antwort_2020_11_17.pdf

Stadt Wesel, die Bürgermeisterin vom 26. November 2020:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/images/BBP239_AntwortBM20201126.pdf

Verweis: Bezug im Schreiben der Bürgermeisterin auf die Beschlussfassung in der `Ratssitzung vom : 4.3.2020: http://ratsinfo.wesel.de/bi/to0050.asp?__ktonr=18421

Anlage 08 Begründung Teil B Umweltbericht: http://ratsinfo.wesel.de/bi/getfile.asp?id=50310&type=do& inkl. Karten, die eine Überbauung des Landschaftsschutzgebietes aufweisen

 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- >

MÄRZ 2022

Es werden nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen -

der "MUTTER" Boden wird tiefgreifend und flächig entfernt und durch toten, verdichteten Schotter ersetzt

hier wird auf lange Sicht kein Leben mehr Fuß fassen können 

Bauherr und Betreiber des neuen Betriebsstandortes  -  das Weseler Unternehmen Erdbohr https://erdbohr.de/

 

November 2022 : Im Gegensatz zum erklärten Ziel im Zukunftsvertrag NRW, die Lichtverschmutzung zu reduzieren: bei Nacht großflächige, mehr als taghelle Beleuchtung

 

Herbst 2023 - großflächige Bestrahlung, Abstrahlung in die Umgebung, Fassadenbeleuchtung

→ Infomationen zu rechtlichen Vorgaben bzgl. der Reduzierung der nächtlichen Lichtverschmutzung in NRW : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/115-neue-gefaehrdung-von-fledermaeusen-voegeln-und-insekten-im-naturschutzgebiet-der-lippemuendungsregion-durch-naechtliche-lichtverschmutzung 

 

 

→  Frühjahr 2024 : die nächtliche Beleuchtung wurde deutlich reduziert DANKE

 

 

Verkehr

Problem Verkehr

" https://taz.de/picture/6949095/948/35110842-1.jpeg "

 

Der Lippemündungsraum der renaturierten Lippe wird aktuell bzw. perspektivisch aus allen Himmelsrichtungen bedroht bzw. massiv beeinträchtigt. Die kumulative Wirkung der vielen Maßnahmen im Bereich Infrastruktur, Bau, Verkehr und Gewerbe ist enorm.

→ StraßenNRW Kartenmaterial inkl. Verkehrsstärkenkarten https://www.strassen.nrw.de/de/kartenmaterial-von-strassen-nrw.html

→ Die Grünen Wesel - Verkehrsentwicklung iB von Lippedorf https://www.gruene-wesel.de/verkehrsentwicklung-im-bereich-der-frankfurter-strasse/

Nordseite (Südumgehung Wesel B58n)

Im Nordwesten sollen in den kommenden Jahren die Verlängerung der Niederrheinbrücke, die neue Brücke über die Lippe sowie die Südumfahrung/-gehung Wesel (B58n) gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluß dazu liegt vor, der Spatenstich ist erfolgt.  → Info B58n: Neubau der Ortsumgehung Wesel - Straßen.NRW    -   https://www.strassen.nrw.de/de/b58n-neubau-der-ortsumgehung-wesel-projektueberblick.html

Auf der nördlichen Flanke des Lippemündungsraums finden aktuell großräumige Erdbaumaßnahmen statt. Hier wurde die Flanke des Lippeglacis abgeholzt, der alte Lippearm wird zugeschüttet und die B58n soll im Randbereich des Lippemündungsraums den früheren Verlauf der Lippe begleitend neu gebaut werden.      

Videos und Bilderstrecken zum Neubau der B58n: https://www.youtube.com/watch?v=VqInVIG9GKg    /   https://www.youtube.com/watch?v=Ed_0yW3tUc8 / https://www.youtube.com/watch?v=pMPvKfzVsAc  /  https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/suedumgehung-wesel-id230841626.html   /

Udate April 2023: https://shop.luftbild-blossey.de/6647376/2023-wesel?l=de

Die Konsequenzen sind zusätzliche versiegelte Flächen und eine starke Lärmbelastung der Lippesenke (und der südlich angrenzenden Siedlung Lippedorf) durch den zukünftigen Autoverkehr (bei vorherrschenden W/NW-Winden). Nennenswerte bauliche Lärmschutzmaßnahmen (wie auf der Nordseite der neuen Trasse gegen das anschließende Gewerbegebiet) wurden von dem Maßnahmenträger StraßenNRW nicht geplant oder in der Planfeststellung vereinbart.

Bilder vom Bau - April 2021 https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

Ostseite (B8, Betuwe-Linie)

Im Nordosten überqueren die B8 und die Eisenbahnlinie Oberhausen/Wesel (Betuwe-Linie) die Lippe. Ein Neubau der Eisenbahnbrücke mit Ausbau von zwei- auf dreispurige Gleisführung und ein Tunnelbauwerk unter der DB-Strecke sind geplant. Ein erhöhtes Verkehrsvolumen auf der B8 und im Übergang zur B58n und eine höhere Taktung der Zugverbindungen sind zu erwarten; sie sind verbunden mit einem deutlichen Anstieg der Lärmbelastung im Bereich Lippedorf und in den o.g. Biotopen B42 und B43.

Info Bauprojekt B8 https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B8-G10-NW-T2-NW/B8-G10-NW-T2-NW.html    |    https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/84-betuwe-planfeststellungsbeschluss-vom-eisenbahnbundesamt-ausgestellt

Ostseite (Frankfurter Straße)

Im Osten des Betrachtungsraums verläuft die Frankfurter Straße (L396) im Randbereich des Lippemündungsraums mitten durch Lippedorf und teilweise durch das Naturschutzgebiet (insbes. B43). Dieser Abschnitt der L396 ist bereits jetzt stark belastet (insbesondere in den Hauptverkehrszeiten durch Pendler nach/von Wesel mit starkem Rückstau des Verkehrs an der ampelgesteuerten Kreuzung L396/B8) (Abbildungen 1 - 4).

Durch den massiven Ausbau der Emmelsumer Hafens und des Rhein-Lippe-Hafens (Deltaport), die geplante Schaffung weiterer Gewerbeflächen entlang der Emmelsumer Straße sowie durch den mehrjährigen Baustellenverkehr (B58n, Betuwe-Linie) ist hier mit einer temporär und dauerhaft stark erhöhten Verkehrsbelastung (insbesondere durch Güter-/ Schwerlastverkehr) zu rechnen.

Es ist u.E. realitätsfremd, dass der zusätzliche zukünftige Güterverkehr von/zu den o.g. neuen Gewerbegebieten im Lippemündungsraum weitgehend bimodal (Schiene/Wasser, Bahnlinie Emmelsum-Oberhausen) oder Schiff/Schiff fließen wird, wie in den veröffentlichten Verkehrsplanungen als wesentlicher Standortvorteil unterstellt oder von Deltaport als Zukunftsversion („DeConTrans“) in der Lokalpresse aktuell dargestellt.

Wir gehen eher von einem hohen Anteil Straßenverkehr über die bevorzugte Verkehrsroute L396/B8/B58n aus, verbunden mit einer deutlichen Verschärfung der Belastung (Lärm, Emissionen) im Bereich der Frankfurter Straße und der jetzt schon kritischen Zu- und Abflußengpässe an der Kreuzung B8/L396.

 Süden (Rhein-Lippe-Hafen, sonstige Gewerbeflächen)

Der Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens (bestehende Kaimauer und geplante Verlängerung) und der nördlich anschließenden hochwasserfreien Gewerbefläche (B-Plan 233 der Stadt Wesel) sind geplant bzw. vom Rat der Stadt Wesel beschlossen worden. Ergänzend ist geplant, das Naturschutzgebiet Lippeaue teilweise durch künstliche Anschüttung zu überbauen, um zusätzliche Flächen für eine flächenintensive Logistik zu schaffen.

Bebauungsplan 233 der Stadt Wesel – Verabschiedung 10.12.2019: http://ratsinfo.wesel.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=5133&voselect=1820  |   https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/industrie-und-gewerbe?start=1

Der geplante 24 Stunden Dauerbetrieb wird mit Lichtemissionen die Fauna in der benachbarten Lippesenke belasten.

Perspektivisch ist zusätzlich geplant, durch künstliche Anschüttung eines ökologisch hochwertigen Gebiets die verfügbare Gewerbefläche Rhein-Lippe-Hafen nach Süden um 27 ha, d.h. erheblich zu erweitern (A-Plan Deltaport:  https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/industrie-und-gewerbe?start=4 ).

Im Südosten ist entlang der Emmelsumer Straße die industriell-gewerbliche Überbauung einer aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche (Ackerbau) im Grenzbereich des Naturschutzgebietes im Frühjahr 2022 durchgeführt worden. Das B-Plan-Verfahren dafür läuft weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bereits seit Frühjahr 2019. Eine Beschränkung der gewerblichen Nutzung auf den Bereich südlich der Emmelsumer Straße wäre hier möglich gewesen.

Bebauungsplan 239 der Stadt Wesel – Besprechung 10.12.2019 : http://ratsinfo.wesel.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=4864&voselect=1787 

 update 23 April 2020

Update: 07 Mai 2020: siehe Aktuelle Meldung https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/38-der-laengste-stau-in-ganz-wesel-frankfurter-strasse-lippedorf-aktuelles-mai-2020

Zur Regelung des Kreises Wesel bzgl. der Gefahrguttransporte und dem sog. Strassen - Positivnetz > https://www.kreis-wesel.de/C1257D23004C5410/files/amtsblatt_nr._17_20.pdf/%24file/amtsblatt_nr._17_20.pdf   → Info Mai 2023 : Sperrung der Frankfurter Straße in Lippedorf für Gefahrguttransporte durch den Landrat : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/114-schutz-der-lippemuendungsregion-verbot-von-gefahrgut-transporten

Update Mitte Februar 2024 : Der Weseler: Ulrich Gorris - Belastung für Anwohner minimieren! Verkehrsentwicklung im Bereich der Frankfurter Straße https://www.lokalkompass.de/wesel/c-politik/verkehrsentwicklung-im-bereich-der-frankfurter-strasse_a1834561

→ Verkehrsbelastung des Lippemündungsraums u.a. durch Ausbau der Deltaport-Häfen > 1 | > 2 | > 3 | > 4

→ Klimabündnis Niederrhein: Verkehr Negativbeispiel - CO2 Emissionen der Stadt Wesel  http://www.klimabuendnis-niederrhein.org/kbn_Verkehr.htm

 NABU-Position zum Verkehr

September 2022

→ NABU: Fragmentierte Lebensräume - Wie der Verkehr der Natur zusetzt: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

→ Ökobilanz / Problematik von Verkehr und Logistik

→ Über die Ablösung des/r Menschen in der Logistik

Update Februar 2023

massive Verstärkung des Verkehrs auf der Frankfurter Strasse in Lippedorf durch die Sperrung der B8: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/106-betuwe-ausbau-aller-verkehr-durch-lippedorf-sperrung-der-b8-fruehjahr-sommer-herbst-2023

Dt. Ärzteblatt: Gesundheitsgefahren durch Feinstaub - Hauptverursacher Verkehr: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/140976/Umweltbundesamt-Luftqualitaet-ist-gut-aber-nicht-gut-genug | infosperber 12 2023 - Das Feinstaubproblem bleibt ungelöst https://www.infosperber.ch/umwelt/das-feinstaubproblem-bleibt-ungeloest/ |  BUND Feinstaub-Problemhttps://www.bund.net/themen/mobilitaet/schadstoffe/feinstaub/   

Verkehrssituation Lippedorf 1.3.2023 - 14:48 Uhr Stauverursacher jetzt Ampel-Kreuzung Emmelsumer Strasse - Frankfurter Strasse

Immer noch der größte / längste Stau in ganz Wesel →... https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/38-der-laengste-stau-in-ganz-wesel-frankfurter-strasse-lippedorf-aktuelles-mai-2020

Update Juli 2023 →fff fordert Klimaschutz-SOFORT-Programm 

https://fridaysforfuture.de/fridays-for-future-klimaschutz-sofortprogramm/ Wenn es die Bundesregierung nicht schafft, dann müssen wir eben ran. Fridays for Future stellt daher hier ihr Klimaschutz-Sofortprogramm für den Verkehrssektor vor.

 

Anfang 2024  - die Situation verschärft sich...   Wesel's größter Stau - im Lippemündungsraum...

  

 


Informationen zum geplanten Neubau einer 4 spurigen Verbindungsstraße zwischen der Frankfurter Strasse / Kreuzung Emmelsumer Strasse und der B8 im Bereich der Lippequerung

Quelle: GEOportal.NRW https://www.geoportal.nrw

→ Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 | Projektinfo  B8-G10-NW / B 8 Dinslaken (A 59) - Wesel (B 58) 

| https://www.bvwp-projekte.de/strasse/download_plaene/NW/B8-G10-NW/LPL_1_1_B8_G10_NW%20%C3%9CL.pdf

https://www.bvwp-projekte.de/  |  https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplan-2030-prins-einsehen.html | https://www.brd.nrw.de/themen/verkehr/strassenverkehr/bedarfsplanung-fuer-die-verkehrsinfrastruktur-des-bundes | https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht-nicht-technische-zusammenfassung.pdf | https://www.bundestag.de/resource/blob/871004/91bc4ca821dac25aab702399eec0d5fa/WD-8-088-21-pdf-data.pdf : Wissenschaftlicher Dienst der Bundesregierung: Bundesverkehrswegeplanung und Klimaschutz - Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 088/21
Abschluss der Arbeit:
5. November 2021 - Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

"4.2. Vereinbarkeit der Verkehrswegeplanung mit der SUP-Richtlinie

4.2.1. Rechtsgutachten im Auftrag des BUND
Das Rechtsgutachten der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Auftrag des BUND gelangt zu dem Ergebnis, dass der gesetzliche Bedarfsplan für Straßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 S. 2 FStrAbG) mit der SUP-Richtlinie, namentlich mit deren Art. 5 Abs. 1 (Umweltbericht) i.V.m. Anhang I (Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1) unvereinbar sei.53 Verstöße seien in mehrfacher Hinsicht festzustellen. Die Mängel in der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030 würden den gesetzlichen Bedarfsplan „infizieren“.

4.2.2. Stellungnahme des BUND
Auch der BUND selbst verweist in einem aktuellen Positionspapier auf Defizite im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Natur- und flächenschonende Alternativen seien nicht geprüft, Straßenprojekte nicht geringer dimensioniert, Ausbaualternativen ignoriert und groß dimensionierte, autobahnähnliche Ortsumfahrungen zugelassen worden, ohne innerörtliche Alternativen zu prüfen.61 Die erfolgte Öffentlichkeitsbeteiligung kritisiert der BUND als nicht ergebnisoffen, nicht effektiv, nicht dialogisch, nicht fair und unverständlich.62

4.2.3. Stellungnahme des UBA
In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2016 zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit Umweltbericht erhebt auch das UBA Zweifel daran, dass das Verfahren den Anforderungen an eine gute SUP (wie sie das UVPG vorsieht), umfassend genüge. Der Planentwurf enthalte eine relativ hohe Anzahl an nicht bewerteten Verkehrsprojekten. Die Darstellung der Umweltwirkunen sei dadurch unvollständig, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der Aussagen des Umweltberichts beeinträchtige.63 Es fehle auch an einer eindeutigen Vergleichbarkeit der Auswirkungen der Planalternativen. Dies erachtet das UBA aber als unerlässlich, um den Anforderungen der SUP ge
recht zu werden.64

5. Diskutierte Reformmöglichkeiten
Die zur Erreichung der Klimaschutzziele gebotenen Veränderungen im Verkehrssektor können rechtspolitisch auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden.

Mehrere Experten und Autoren halten eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2030 für angezeigt. Wissenschaftler u.a. des Helmholtz Zentrums für Umweltforschung weisen auf methodische Defizite der Umweltbewertung im Bundesverkehrswegeplan 2030 hin. Es bedürfe erheblicher Nachbesserungen, die entlang von zwei Ansätzen geschehen könnten. Zum einen seien die Umwelteinwirkungen und deren Kosten möglichst vollständig in die Kosten-Nutzen-Analyse einzubeziehen. Zum anderen seien umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilungen aufzuwerten, sodass auch diese Kriterien zu einer Veränderung in der Priorisierung von Infrastrukturprojekten führen können. Nach Auffassung der Wissenschaftler bliebe die nachhaltige Verkehrswende eine reine Absichtserklärung, solange die Folgen von Infrastrukturinvestitionen für die Umwelt kaum Einfluss auf die Auswahl der Projekte hätten.73 Auch Hermes erwägt eine Neuausrichtung der Kriterien und des Verfahrens bei der Ausarbeitung des Bundesverkehrswegeplans als Instrument für ein Verkehrswendekonzept.74 Das Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held schlägt eine Änderung des Bundesverkehrswegeplans unter Abkehr von der nachfrageorientierten Verkehrsplanung und Hinwendung zur integrierten Raum- und Verkehrsplanung vor. Ziel müsse es sein, bei Gewährleistung der Mobilität die Umwelt- und Gesundheitseinwirkungen des Verkehrs zu minimieren.75

Zusammenfassend erscheint es vor dem Hintergrund der seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die Klimaschutzleistungen des Verkehrssektors plausibel, dass diese nicht mit den bisher bereits ins Auge gefassten Maßnahmen zu erreichen sein dürften und daher zusätzliche Einsparmaßnahmen erforderlich sein werden. Angesichts des prognostizierten Umfangs der benötigten zusätzlichen Einsparleistungen dürfte auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein. Dass eine solche Überprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte, erscheint dabei nicht als fernliegend. Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Anpassungen auf der Planungsebene erfolgen sollen und welche anderen Maßnahmen im Verkehrssektorkonkret zu ergreifen sind, obliegt dabei dem Gesetzgeber...

 

" Die Auswirkungen des Klimawandels waren in Wesel in den letzten Jahren bereits deutlich spürbar. Ungewöhnlich heiße und trockene Sommer sowie Starkregenereignisse in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadt sind nur einige Beispiele dafür. Die klimatischen Veränderungen sind auch messbar. In NRW stieg die Durchschnittstemperatur in den vergangenen 100 Jahren bereits um ca. 1,4°C an.

Durch Klimaschutzmaßnahmen soll der weitere Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre gebremst werden, damit die Auswirkungen des Klimawandels beherrschbar bleiben. Das betrifft nicht nur die Bundes- und die globale Politik, sondern auch lokale Maßnahmen in den Kommunen.

Die Stadt Wesel ist hier auf folgenden Themenfeldern tätig:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisierung und Beratung von Haushalten und Unternehmen
  • Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Mobilität

Ziel der Aktivitäten der Stadt ist es, die Treibhausgasemissionen in der Stadt zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. "

aus: https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/klimaschutz Abrufdatum 25.04.2023

Ausbau der Logistik

Quelle Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-fuer-die-klimaschutz-energiepolitik/integrierte-energie-treibhausgasprojektionen#--2

→ Problematik

 


4 Meter Höhe | 2,60 Meter Breite | bis 25,25 Meter Länge | 40 Tonnen Gesamtgewicht | 95dB Lautstärke

Das sind die Maße eines üblichen Schwerlast-LKW. Schon als einzelnes Fahrzeug gewaltig, unübersehbar, die Sicht versprerrend, unüberhörbar. In der Kolonne bedrückend. An der Front nicht selten raubtierhaft gestaltet mit riesigem Maul (Kühlergrill) und kleinen Augen (Scheinwerfern) und aufgebrachten Graphiken.

demnächst dann auch noch ohne menschliche/n Fahrer*in ?

Im Straßenverkehr für kleinere Verkehrsteilnehmer wie PKW, FahrradfahrerInnen, FußgängerInnen bedrohlich, Angst einflössend und auslösend.

Quellen: https://www.arnold-spedition.de/abmessungen-lkw/  |  https://www.stvo2go.de/zulaessige-laenge-lkw/ | https://www.sonicshop.de/gehoerschutz-ratgeber/grundlagen/lautstaerke-geraeusche-sprache/lautstaerkevergleich-verschiedener-schallquellen-pegelvergleich.html

*

Die Autos werden dominanter und Fahrer aggressiver. Es gilt das Recht des Stärkeren. In Deutschland steigt die Zahl der SUVs auf den Straßen ebenfalls. Die neueste Studie der Unfallforscher der Versicherer (UDV) zeigt, dass die Menschen immer aggressiver im Straßenverkehr reagieren. … Die Ergebnisse der UDV-Studie belegen, dass insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger gefährdet sind. Die Verantwortung liegt bei der Bundespolitik, die ja auch häufig Landes- und Kommunalpolitik blockiert. Das Verkehrsministerium verfestigt im Augenblick Strukturen, die wir gesellschaftlich nicht wollen.

Verkehrssysteme müssen von den schwächsten Teilnehmern her gedacht werden, nicht von den Stärksten.

Quelle: Wie SUVs zu Festungen werden und die Aggression im Verkehr fördern | WEB.DE  Aktualisiert am 22.12.2023,  https://web.de/magazine/auto/suvs-festungen-aggression-verkehr-foerdern-38985630

Und auch die Grösse des Autos kann eine Rolle spielen. Je grösser und stärker das Auto, desto grösser auch der empfundene und wirkliche Schutzraum und damit das Gefühl, dass nichts passieren kann. Laut der Unfallforschung fördert diese Sicherheit rücksichtsloses Verhalten. Zudem werden grosse Autos von andern schneller als bedrohlich wahrgenommen.  | Quelle:  «Mach mal Platz da!» – Mehr Sicherheit durch respektvolles Verhalten | AMAG Autoblog  https://www.amag.blog/mach-mal-platz-da-mehr-sicherheit-durch-respektvolles-verhalten/

Manche Autos wirken wie eine geladene Waffe - die hoffentlich nie benutzt wird", sagt der Dresdner Verkehrspsychologe Bernhard Schlag. Autos seien ein nonverbales Kommunikationsmittel, mit dem Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern drohen könnten. "Grundsätzlich wirken da archaische Muster", sagt der Pforzheimer Designprofessor Lutz Fügener. "Der Fahrer fletscht die Zähne durch das Design. Das brauchen manche schwache Charaktere.  |  Quelle:  Aggressives Auto-Design: Wenn Autos wie eine geladene Waffe wirken - DER SPIEGEL   https://www.spiegel.de/auto/aktuell/auto-design-wenn-autos-wie-eine-geladene-waffe-wirken-a-1225779.html

Lkw-Fahrerhäuschen sind gut 3 Meter hoch und wenig aerodynamisch. Für viele Autofahrer wirken Lastwagen wie rollende Kästen - und deshalb ziemlich aggressiv. |Quelle:  Lkw: Wie Designer aggressive Lkw-Fronten entschärfen - manager magazin (manager-magazin.de) https://www.manager-magazin.de/fotostrecke/lkw-wie-designer-aggressive-lkw-fronten-entschaerfen-fotostrecke-164265.html

Problem der Größe -   Überblick Gigaliner: Gefährlich, umweltschädlich und teuer für Steuerzahler | Quelle: allianz-pro-schiene.de https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/gueterverkehr/gigaliner/

*

Übersicht - Problem LKW Verkehr:  Bausteine für einen umweltfreundlichen Güterverkehr | Quelle: NABU https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/strassenverkehr/gueterverkehr.html

 

Verkehrsberuhigung des Lippemündungsraums

Projekt Beruhigung des Lippemündungsraumes - hier Bereich Lippedorf

Bürgerbegehren der Bürger*innen von Lippedorf / Wesel  7. August 2019

An den

Kreis Wesel                                                                      Rat der Stadt Wesel

Landrat Dr. Ansgar Müller                                               Büro der Bürgermeisterin

Reeser Landstraße 31                                                     Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel                                                                     46483 Wesel

 

Wir, die Bürger*innen von Lippedorf

schlagen i.R. eines Bürgerbegehrens vor,

die Frankfurter Straße (L369) im Bereich unseres Dorfes Lippedorf / Wesel

zwischen Emmelsumer Straße und Willy-Brandt-Straße (B8)

in eine Sackgasse mit Zufahrt von der Emmelsumer Straße zu verwandeln.

 

Begründung:

Lippedorf ist ein alt gewachsenes Straßen-Dorf an der Frankfurter Straße.

Es befindet sich im Lippemündungsraum im Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Im Landschaftsplan des Kreises Wesel ist es als Entwicklungsraum E14 und Maßnahmenraum M27 und als Vorrangbereich bezeichnet. Lippedorf ist im aktuell gültigen Lärmaktionsplan des Stadt Wesel als besonders betroffener Bereich gekennzeichnet.

Die besondere Gefährdung der Dorfbürger resultiert aus folgenden strukturellen Besonderheiten:

die angesprochene Straße verläuft direkt durch das Dorf, wobei die Häuser bis wenige Meter an die Frankfurter Straße heranreichen:

sämtliche chemischen und physikalischen Immissionen aus den KFZ Motoren wirken durch die unmittelbare Nähe besonders intensiv bzw. konzentriert, so chemische Feinstäube mit krebserregenden Substanzen (z.B. Dieselmotoremissionen, Reifenabrieb), Lärmeinwirkungen und mechanische Erschütterungen des Bodens bei (Schwer-)lastverkehr. Die o.g. Immissionen stellen mittelbar ebenso eine psychische Belastung dar.

durch die Tatsache, dass Häuser auf beiden Seiten der betroffenen Straßenabschnitte stehen, kommt es zu einer weiteren Konzentrierung, teils Verstärkung der chemischen und physikalischen Effekte z.B. durch Reflexions-/Rückkopplungs-/Resonanzeffekte bei Lärmeinwirkungen und durch Behinderung der Diffusion in die Umgebung.

Die Frankfurter Straße weist im Bereich des Dorfes eine deutliche Steigung auf, dadurch dass die Kreuzung der Frankfurter Straße mit der Willy Brandt Straße am Ende der Frankfurter Straße auf einem Hügel liegt, an dessen Fuß sich Lippedorf befindet:

Die Beschleunigungsprozesse bei der Auffahrt zur Kreuzung und die Abbremsmanöver bei der Abfahrt nach Lippedorf führen zu einer deutlichen Steigerung der Motoremissionen im Beschleunigungs- bzw. Abbremsvorgang und dadurch zu weiterer chemischer wie physikalischer (u.a. akustischer) Belastung.

Die Problematik wird weiter dadurch verstärkt, dass die Straßenführung durch eine Kurve nicht vollständig einsehbar ist, sodass die o.g. Prozesse verstärkt unharmonisch, abrupt erfolgen.

Der Abstand zwischen Lippedorf und der Kreuzung Frankfurter Straße – Willy Brandt Straße beträgt nur 160 Meter:

Bei roter Ampelphase und Stopp an der Kreuzung stauen sich die KFZ bereits jetzt durch Lippedorf bis in den Bereich des Naturschutzgebietes (Frankfurter Straße 19/19a) hinein. Mit Zunahme des Verkehrs wird die Länge und die Dauer dieser Stau-Situationen weiter zunehmen und die bereits bestehenden Belastungen deutlich intensivieren.

Die geplanten Veränderungen der unmittelbaren Umgebung:

- Ausbau der Weseler Südumgehung B58n,

- Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens,

- Ausbau der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen (Betuwe-Linie)

werden zu einer – weiteren - deutlichen chemischen, physikalischen und psychischen Belastung des Dorfes und seiner Umgebung inklusive des Naturschutzgebietes insb. durch Zunahme von Straßen- und Schienenverkehr führen und die Dorf-Bewohner wie die Fauna und Flora stören und gefährden.

Zu erwartende Vorteile:

Eine deutliche Reduktion der Belastung von Lippedorf inkl. seiner Wohnbevölkerung und Fauna/Flora in den ausgewiesenen Naturschutz-/Landschaftsschutzflächen (Entwicklungsraum E14, Maßnahmenraum M27) ist zu erwarten; dies bedeutet Schutz und Förderung der Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft und des vorhandenen Biotopraumes im Biotopverbund.

Die bereits jetzt im Weseler Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen kommen zur Anwendung.

Durch den Wegfall der Kreuzungsampel Frankfurter Straße / Willy-Brandt-Straße ist ein deutlich verbesserter Fluß auf der Willy-Brandt-Straße / Hindenburgstraße (B8) zu erwarten. Dies ist angesichts des zu erwartenden zunehmenden Verkehrs durch Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens und durch den B58n Neubau von relevantem Vorteil.

Durch den vermehrten Verkehrsfluß auf einem Teilstück der Emmelsumer Straße infolge Umlenkung der jetzigen Verkehrsströme von der Frankfurter Straße in Lippedorf auf die Emmelsumer Straße profitieren die dortigen Firmen von einer vermehrten Wahrnehmung durch die Verkehrsteilnehmer. Auf dem Verkehrsumleitungsstück auf der Emmelsumer Straße befinden sich keine Wohngebäude, sondern nur Geschäftsgebäude / Firmengelände. Die Gebäude auf der Willy-Brandt- / Hindenburgstraße auf dem Umleitungsstück sind einerseits nur auf einer Seite der Straße gelegen, andererseits deutlich weiter von der Straße entfernt als die Häuser auf der Frankfurter Straße, sodass die entstehende Mehrbelastung durch vermehrten Verkehr nicht so stark wiegt wie auf der Frankfurter Straße und außerdem die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Wegfall der Ampel die Verkehrsdichte verringern dürfte.

Der Naherholungscharakter und die Tourismusfreundlichkeit des Lippemündungsraumes wird durch die verbesserte Natürlichkeit/Naturnähe des Fahrrad- und Wanderweges um den Lippemündungsraum im Bereich von Lippedorf deutlich verbessert. Die Natur- und Naherholungsachse von und durch Wesel wird deutlich gestärkt.

Die Maßnahme schützt den Lippemündungsraum in einem international bedeutenden Vorzeigeprojekt des Lippeverbandes – Projekt Lebendige Lippe - Renaturierungsprojekt der Lippe in Lippedorf.

Durch Verlagerung der Bushaltestellen in Lippedorf Frankfurter Straße 17 und von der Willy-Brandt-Strasse in den Einmündungsbereich der Frankfurter Straße in die B8 entfallen Bushaltestellen auf der Frankfurter Straße in Lippedorf (Hausnummer 17) und auf der Willy-Brandt-Straße.

Die Maßnahme unterstützt und verwirklicht Entwicklungsziele von Bundesland NRW (Landesentwicklungsplan), Kreis (Landschaftsplan) und Stadt Wesel (Lärmaktionsplan, Regionalplan) und Lippeverband.

Zu erwartender Aufwand:

Straßensperre am Ende der Frankfurter Straße vor der Einmündung in die Willy-Brandt-Straße. Neue Beschilderung an der (dann ehemaligen) Kreuzung und im Einfahrtbereich in die Sackgasse (Emmelsumer Straße).

Abschalten der Kreuzungsampel im Bereich Kreuzung Frankfurter Straße / Willy-Brandt- Straße (Fußgängerampel verbleibt).

Verlegung der Bushaltestellen Frankfurter Straße 17 und Willy-Brandt-Straße in den Kreuzungsbereich Frankfurter Straße / Willy-Brandt-Straße.

Evt. Verlegung des Briefkastens in Lippedorf in den Bereich der neuen Haltestelle.

 

 

 

Verkehrsberuhigung: Fahrradstraße Lippedorf

 

 

Projekt

Umwandlung der Frankfurter Straße im Abschnitt Wesel - Lippedorf

zwischen der Kreuzung Frankfurter Straße + Emmelsumer Straße und der Kreuzung Frankfurter Straße + B8 / Willy-Brand-Straße

zu einer Fahrradstraße bzw. einer Radschnellverbindung mit Mitnutzung durch die Anlieger

 

Mit Datum 17.6.2020 hat der Rat der Stadt Wesel beschlossen, den Ausbau des Fahrradwege-/-straßennetzes zu fördern und die Stadt Wesel am Wettbewerb "Naturstadt" teilnehmen zu lassen.

Die Stadt Wesel hat auf ihren Internetseiten eine eigene Seite "Fahrradfreundliches Wesel" geschaffen, auf dem hinterlegten Fahrastadtplan ist das letzte aufgeführte Projekt 2019 " Fertigstellung Fuß- und Radweg im Lippemündungsraum Teil B Auszeichnung als „Bester Newcomer“ beim Stadtradeln 2019.

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums nimmt diese erklärten und schriftlich dokumentierten Ziele der Stadt zum Anlaß, die Umwandlung der Frankfurter Straße in Lippedorf zu einer Fahrradstraße anzuregen.

Die vielfältigen positive Auswirkungen auf die Fahrradfahrer*Innen, Bürger*Innen, Natur, Umwelt und Klima einer solchen Maßnahme begründen die Sinnhaftigkeit eines solchen Unterfangens.

Am 10. November 2020 haben wir den neuen Rat der Stadt Wesel und den neuen Landrat des Kreises Wesel unsere Anregungen zugesendet.

Unser Schreiben ist hier als pdf. Dokument mit allen Details der Anregungen und Argumente einsehbar, ladbar:

2020_11_10_Antrag-Fahrradstrasse.pdf

 Wir sind gespannt auf die Reaktion und werden die Antworten ebenfalls hier veröffentlichen.

 

Verweis: Projekt Verkehrsberuhigung des Lippemündungsraums https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/verkehrsberuhigung-des-lippemuendungsraums 

 

Antworten:

SPD vom 17. November 2020:  SPD_Antwort_2020_11_17.pdf

Bündnis90/Die Grünen vom 25. November 2020: AntwortGruene 2020 11 25.pdf

 

Info zum Projekt in der NRZ+ vom 7.12.2020

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/die-anwohner-in-wesel-lippedorf-wollen-weniger-verkehr-id231086752.html

 

 

 

Artikel in Rheinischer Post RP vom 17. Dezember 2020

leider nicht online verfügbar gemacht...

 

FRÜHJAHR 2021 - die Ergebnisse des Fahrradklima-Testes des ADFC sind da -

am 16.3.2021 ist der ADFC enttäuscht von der Situation in NRW

https://www1.wdr.de/nachrichten/adfc-fahrrad-klima-test-100.html

und Wesel s Situation ist leider schlechter geworden...   

ein guter Grund, z.B. auf den Verbesserungsvorschlag unserer Initiative einzugehen

 

 

Update Februar 2023: Nationaler Radverkehrsplan 3.0veröffentlicht: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html

*

→ Übersichtsseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV

zum Thema

RADVERKEHR

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrrad-uebersicht.html

 

Kreis Wesel Mobilitätskonzept - Radfahren   https://www.kreis-wesel.de/de/themen/radverkehr/ und https://www.kreis-wesel.de/de/inhalt/mobilitaet/

Radfahren im Kreis Wesel macht bereits sehr viel Spaß. Das Radwegenetz ist gut ausgebaut und ausgeschildert, es kann aber noch besser werden.Mit diesem Ziel hat der Kreistag im Dezember 2021 beschlossen, dass der Kreis Wesel sich um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW) bemüht. Für seine Bewerbung muss der Kreis zunächst seine Fahrradfreundlichkeit unter Beweis stellen. Schwerpunkte zur Förderung des Radverkehrs sind:

Umsetzung eines Regionalen Radwegenetzes:

Als konzeptionelle Grundlage für den Ausbau der Radinfrastruktur dient das Regionale Radwegenetz des Regionalverband Ruhr (RVR). Der Kreis hat hieraus die notwendigen Maßnahmen an seinen Kreisstraßen abgeleitet und im Verkehrswegebauprogramm 2022-2032 verankert. Darüber hinaus befindet sich die Kreisverwaltung im Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW über die Maßnahmen an kommunalen Straßen, Landes- und Bundesstraßen.

Weitere Radschnellverbindungen im Kreis Wesel:

Neben der sich bereits in der Planung befindlichen Verlängerung des Radschnellweges 1 (RS1) bis Moers, hat der Kreis zusammen mit den Städten Moers und Kamp-Lintfort eine Machbarkeitsstudie für eine weitere linksrheinische Radschnellverbindung in Auftrag gegeben. Die Vergabe einer weiteren Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Wesel-Voerde-Dinslaken ist in der Vorbereitung.

Knotenpunktsystem: https://www.kreis-wesel.de/de/tourismus-wirtschaft/knotenpunktsystem/

Neben der bekannten rotweißen Wegweisung des Radverkehrsnetzes NRW gibt es im Kreis Wesel auf über 570 km Radwegen ein Knotenpunktsystem mit insgesamt 132 Knotenpunkten, die die Routenplanung und Orientierung sehr erleichtern (s. Link).

Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems:

In enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen plant der Kreis Wesel den Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV und als wesentlichen Eckpfeiler eines kreisweiten Netzes von Mobilstationen.

Stadtradeln: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/stadtradeln/

Gemeinsam mit seinen Kommunen nimmt der Kreis Wesel am Stadtradeln (s. Link) teil. Die abgestimmte Teilnahme geht auf eine Initiative des Klimabündnisses der Kommunen im Kreis Wesel zurück.

Knotenpunktsystem: 

Neben der bekannten rotweißen Wegweisung des Radverkehrsnetzes NRW gibt es im Kreis Wesel auf über 570 km Radwegen ein Knotenpunktsystem mit insgesamt 132 Knotenpunkten, die die Routenplanung und Orientierung sehr erleichtern (s. Link).

 

 

 

 

 

Vorschlag Ausbau B8 - Beruhigung Lippedorf + NSG 24. April 2020

Aktuelles 25. April 2020:

Der zu erwartende Verkehrsstau auf der B8 Friedrichsfeld <> Wesel durch den Neubau der Südumgehung B58n läßt die SPD Wesel den Vorschlag einbringen, die B8 hier vierspurig auszubauen.

 

Da würde der Vorschlag der Initiative Schutz des Lippemündungsraums,

 

die Ampel im Kreuzungsbereich Frankfurter Straße / B8 wegfallen zu lassen durch Verschluß / Sperrung der Frankfurter Straße im Kreuzungsbereich / Bildung einer Sackgasse i.V. der Frankfurter Straße in Lippedorf mit Zufahrt von der Emmelsumer Straße,

 

zu einer weiteren Verbesserung des Flußes auf der B8 - und zu einer weiteren Beruhigung für Natur & Menschen in Lippedorf und im Naturschutzgebiet um Lippedorf führen.

 

Foto: 4. August 2020 in Lippedorf

 

Verweis / Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/neuer-vorstoss-fuer-ausbau-der-b8_aid-35741935   | 

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-politik/vierspuriger-ausbau-der-b8-zur-k12-und-der-lippebruecke_a1354995

 

Vorschlag zur Verkehrsberuhigung in Lippedorf : https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/projekte/verkehrsberuhigung-des-lippemuendungsraums

Verkehrsproblematik in Lippedorf: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verkehr

 

 

 

 

 

 

weitere Informationen:

https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/neuer-vorstoss-fuer-ausbau-der-b8_aid-35741935

 

https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B8-G10-NW/B8-G10-NW.html

https://bvwp-projekte.de/strasse/B8-G10-NW-T2-NW/B8-G10-NW-T2-NW.html

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Infrastrukturplanung-Investitionen/Bundesverkehrswegeplan-2030/bundesverkehrswegeplan-2030.html

http://www.spd-wesel.de/index.php?seite=4&beitrag=1700

https://www.cdu-wesel.de/aktuelles/123-4

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9Fe_8

https://www.fdp-niederrhein.de/positionen/infrastruktur/

https://www.youtube.com/watch?v=VqInVIG9GKg

https://www.youtube.com/watch?v=Ed_0yW3tUc8

→ NABU: Fragmentierte Lebensräume - Wie der Verkehr der Natur zusetzt: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html