Dezember 2023 - behördliche Freigabe für die zukünftige Anlandung und Verarbeitung von
bis zu 600.000* Tonnen Abfälle, Abwässer und Rückstände aus der Binnenschifffahrt pro Jahr*
= 1.644t/Tag = 68,5t/Stunde = 1,14t/Minute, gerechnet 24/7 ganzjährig
mitten in einem der sensibelsten Naturschutzgebiete Nordrhein-Westfalens
darunter CMR - und Wasser gefährdende Stoffe (WGK)
eine Frage der Statistik*,
wann ein Unfall eintritt und in welchem Umfang Rest-Gifte aus Verbrennung und Verarbeitung in die Umgebung (Abgase in Umgebungsluft und Abwasserdruckleitung zum Rhein) frei gesetzt werden.
zur → Pressemitteilung von ECOPORT813 https://www.ecoport813.de/#news
zum Projekt:
→ Planfeststellungsverfahren gemäß WHG für die Anlage zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel Hansestadt Wesel – Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan – Auftraggeber: GS Recycling GmbH & Co. KG Dezember 2019| UVS_LBP_WHG_GS Recycling 2019-11-04 (uvp-verbund.de) https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/500A88CE-8EED-4DD9-87AD-A06DE7B7C73B/1_UVS_LBP_WHG_GS%20Recycling%202019-11-04.pdf
→ Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG für die Anlage zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel - FFH-Verträglichkeitsstudie der Stufe I zu den Gebieten[1]DE-4203-401 Unterer Niederrhein (europäisches Vogelschutzgebiet) DE-4305-303 Rheinvorland bei Perrich DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Sowie der Stufe II zu Gebiet DE-4306-302 Komplex in den Drevenacker Dünen Auftraggeber: GS-Recycling GmbH & Co. KG Januar 2021 | Erläuterungsbericht FFH_2021.Januar-Überarbeitung (uvp-verbund.de) https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/74BD9AB9-D386-4550-B8A7-160A469E5A04/1_Erl%C3%A4uterungsbericht%20FFH_2021.pdf
Es ist u.a. geplant, aus den Schwefel haltigen Schiffsdiesel-Resten schwefelarmen Schiffsdiesel herzustellen, der der Binnenschiffahrt zum Gebrauch angeboten werden soll.
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"GSR beabsichtigt, unter Nutzung der bestehenden Anlagen am Standort "Zum Ölhafen 1 in 46 485 Wesel" einen Anlagenverbund mit Rheinanbindung zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen und zur Verwertung schiffsbürtiger und artverwandter, industrieller und gewerblicher Abfälle, Reststoffe und Abwässer zu errichten und zu betreiben.
Dazu gehören:
- ein Anlagenkomplex zur Entgasung und Reinigung von Güterschiffen an einem Schiffsterminal im Rhein-Lippe-Hafen (ehemals Ölhafen) Wesel, mit gleichzeitiger thermischer Behandlung der anfallenden Gase aus der Schiffsentgasung inklusive Wärmerückgewinnung,
- ein Anlagenkomplex zur Wertstoffgewinnung durch Zweitraffination von Altöl unter Anwendung einer hochmodernen Hydriertechnik sowie die destillative Wiederaufbereitung verunreinigter Lösemittel.
- Mittels der Hydriertechnik werden neben hochwertigen Basisölen auch schwefelfreie Treibstoffe gewonnen, die im Rahmen des Anlagenverbundes als schwefelfreier Schiffsdiesel der innenschifffahrt bereitgestellt werden.
- Die anfallenden Abwässer werden zur innerbetrieblichen Wiederverwendung und/oder zur Direkteinleitung in den Rhein fachgerecht aufbereitet.
Das bestehende, bisher nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftige Mineralöltanklager wird in den Anlagenkomplex integriert.
Zur Behandlung von Abwässern sollen außerdem die Kapazität der bereits in Betrieb befindlichen biologischen Abwasserreinigung und dementsprechend die Einleitmenge geklärter Abwässer in den Rhein erhöht werden.
In seiner Gesamtheit handelt es sich bei dem beschriebenen Industriekomplex um Anlagen zur Annahme, Lagerung, Behandlung und Verwertung von Flüssigabfällen und Industrieabwässern sowie den benötigten Nebenanlagen. Bei den Flüssigabfällen handelt es sich in der Regel um gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG vom 24.02.2012, letzte Änderung am 27.03.2017). ...Der Transport der Einsatzstoffe und Produkte erfolgt per Tankschiff bzw. per Straßentankwagen (STW).
...Durch die geplanten Anlagen werden luftverunreinigende Stoffe emittiert, die sich nachteilig auf die Natur auswirken können. Angesichts der prognostizierten Immissionen und der Verteilung der Schutzgebiete im Raum werden in die FFH-VS alle Natura 2000-Gebiete einbezogen, die von einem Umkreis von 4 km um die Anlage erfasst werden (s. Abb. 1). ...Durch die geplanten Teilanlagen werden luftverunreinigende Stoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Fluor, Ammoniak) emittiert, die Lebensraumtypen oder wesentliche Habitatelemente für prüfrelevante Arten beeinträchtigen könnten. ...
Im Auftrag der GS-Recycling GmbH & Co. KG wurde ein Immissionsschutz-Gutachten erstellt, das die durch den Betrieb der Anlage verursachten Immissionen prognostiziert (UPPENKAMP UND PARTNER, 2020).
Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen: Bezüglich der Gase Schwefeldioxid und Fluor ergeben die Berechnungen, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Betrieb der geplanten Anlage zu keiner Überschreitung der Immissionswerte nach TA Luft führt. Für die Überprüfung der Stickstoffdeposition im Bereich der umliegenden Natura 2000- Gebiete wurde das zulässige Abschneidekriterium gemäß ministeriellem Erlass (MULNV NRW 17/10/2019) bzw. (LAI N-Dep FFH) in Höhe von 0,3 kg N/(ha x a) angewendet. Im Erlass (MULNV NRW 05/06/2020) wird außerdem festgelegt, hinsichtlich versauernder Stoffeinträge den vorhabenbezogenen Abschneidewert in Höhe von 32 eq (N+S)/ha*a zugrunde zu legen.
Als Ergebnis der Ausbreitungsberechnungen sind in Karte 1 die 0,3 kg N/(ha x a) – Isolinien der Gesamt-Stickstoffdeposition sowohl mit einer Depositionsgeschwindigkeit für NH3 gemäß TA Luft (0.010 m/s) als auch für Wald (0,020 m/s) dargestellt. In Karte 2 sind die 32 eq (N+S)/ha*a – Isolinien mit NH3- und SO2-Depositionsgeschwindigkeiten für Offenland und für Wald dargestellt.
Den im Gebiet vorherrschenden Windrichtungen entsprechend erfolgen die Immissionen von der geplanten Anlage aus überwiegend in nördliche und nordöstliche Richtungen (in geringem Maße nach Süd-Südwest). Die 0,3 kg N/(ha x a) – Isolinie mit einer Depositionsgeschwindigkeit für NH3 gemäß TA Luft nähert sich dem Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" auf minimal ca. 1.330 m am Rhein westlich des Vorhabensbereichs. Im selben Raum nähert sich die 0,3 kg N/(ha x a) – Isolinie mit einer Depositionsgeschwindigkeit für NH3 für Wald dem Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" auf minimal ca. 825 m, so dass eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes durch eine zusätzliche Stickstoffdeposition auszuschließen ist. Die 32 eq (N+S)/ha*a – Isolinie gemäß TA Luft nähert sich dem Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" auf minimal ca. 730 m nördlich des Lippemündungsraums. Ebenfalls in diesem Bereich nähert sich die 32 eq (N+S)/ha*a – Isolinie für Wald dem Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" auf minimal ca. 580 m, so dass eine Beeinträchtigung des Schutzgebietes durch zusätzliche versauernde Stoffeinträge auszuschließen ist. Somit ist eine Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" durch das Vorhaben insgesamt auszuschließen.
6. Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung - Da Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" durch das Vorhaben auszuschließen sind, sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht erforderlich.
7. Summationsprüfung - Da Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" durch das Vorhaben insgesamt auszuschließen sind, ist eine Summationsprüfung nicht erforderlich.
8. Fazit - Die FFH-Verträglichkeitsstudie ergibt, dass Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" durch direkte oder indirekte Wirkungen des Vorhabens sicher ausgeschlossen werden können†. Das Vorhaben ist damit verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie."
→ ILS Essen / Selbstverständnis zu Natur- und Artenschutz https://www.ils-essen.de/arbeitsbereiche/natur-und-artenschutz / ILS - FFH Verträglichkeits-Prüfung https://www.ils-essen.de/leistungen/ffhvertraglichkeitspruefung
† Das Abwasser aus der "Abwasserreinigung" wird auf der Büdericher Insel in den Rhein eingeleitet.... Es wird hier in das Vogelschutzgebiet unterer Niederrhein eingeleitet...
Einleitung des Abwassers in den Rhein südlich der Niederrheinbrücke (im Hintergrund) ca. 1000 Meter Luftlinie entfernt vom GSR Gelände (https://maps.app.goo.gl/i2p7bD8RpbC3B1yh9); Durchleitung durch das Naturschutzgebiet der Lippeaue; eine gute Frage, warum das Abwasser nicht direkt in das, nur durch eine Straße getrennte, direkt angrenzende Hafenbecken eingeleitet wird. Braucht es etwa die starke Verdünnung durch einen stark fließenden Rhein, um nicht mehr akut toxisch zu sein?
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Die Kommentare der zukünftigen Betreiber aus der o.g. Pressemitteilung :
Recycling-Großprojekt am Rhein erreicht Meilenstein - https://www.ecoport813.de/wp-content/uploads/2023/12/PM_GSR_Beschluss_.pdf
„… Engagement für einen umweltschonenden Umgang mit Ressourcen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in unserer Region“ - Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann“
„… Dafür soll die bereits vor Ort bestehende biologische Abwasserreinigung zu einem einzigartigen Anlagenverbund erweitert werden.“
„… „Durch das Vorhaben in Wesel leistet die GSR einen maßgeblichen Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung und zum Umweltschutz.“ GSR-Geschäftsführer Guido Schmidt
„…„Der Planfeststellungsbeschluss unterstreicht die Vereinbarkeit des Projekts mit den geltenden Umweltauflagen und bestätigt seine positive Auswirkung auf die lokale Gemeinschaft“, sagt der Geschäftsführer.
„… Der Vorbild-Charakter ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. „Wir setzen damit Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit und Innovationskraft“, betont Guido Schmidt.
… „Selbstverständlich werden wir weiterhin eng mit den lokalen Verantwortlichen und den Umweltbehörden zusammenarbeiten, um eine reibungslose Realisierung sicherzustellen.“
Naturschutz, Saubere Umwelt, Verantwortung, Rhein-Lippe-Hafen, Nachhaltigkeit