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19. Oktober 2020 - Bericht zur Lage der Natur in Europa - Gefährdung geschützer Lebensräume - auch in Lippedorf

 

19. Oktober 2020 - Europäische Kommission - Bericht zur Lage der Natur in Europa

81 Prozent der geschützten Lebensräume sind in schlechtem Zustand

 

"Die meisten geschützten Lebensräume und Arten in Europa sind trotz Fortschritten in einigen Zielgebieten in einem schlechten Zustand. Der Rückgang von geschützten Arten und Lebensräumen hält weiter an und ist hauptsächlich auf Land- und Fortwirtschaft sowie Verstädterung und Eingriffe in Süßwasser-Lebensräume zurückzuführen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Bewertung der Kommission zum Zustand der Natur, die heute (Montag) vorgestellt wurde und die sich auf einen ausführlicheren Bericht der Europäischen Umweltagentur stützt.

Der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: „Diese Bewertung des Zustands der Natur ist der umfassendste Gesundheitscheck der Natur, der jemals in der EU unternommen wurde. Sie zeigt klar und deutlich, dass wir unsere Lebensgrundlage verlieren. In der EU sind bereits 81 Prozent der geschützten Lebensräume in einem schlechten Zustand. Wir müssen die Ankündigungen in der neuen Biodiversitätsstrategie der EU dringend in die Tat umsetzen, um das Ruder herumzureißen – im Interesse der Natur, der Menschen, des Klimas und der Wirtschaft.“

Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden wirkt sich ebenso auf Lebensräume aus wie der Klimawandel und die übermäßige Ausbeutung von Tieren durch illegale Entnahme sowie unhaltbare Jagd- und Fischfangpraktiken. Wenn nicht dagegen vorgegangen wird, führt dieser Rückgang unweigerlich zu einer weiteren Erosion unserer Biodiversität und ihres lebenswichtigen Beitrags, sodass letztlich auch die Gesundheit und der Wohlstand der Menschen gefährdet sind.

In dem Bericht wird unterstrichen, dass wir handeln müssen, wenn sich Europas Biodiversität – wie in der neuen EU-Biodiversitätsstrategie vorgesehen – bis 2030 wirklich erholen soll. Vor diesem Hintergrund ist die vollständige Umsetzung der Ziele und Vorgaben, die in der Biodiversitätsstrategie und in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ vorgeschlagen werden, von grundlegender Bedeutung.

Die Bewertung, die sich auf einen ausführlichen technischen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) stützt, zeigt, dass viele geschützte Arten und Lebensräume dem großen Druck zwar gerade noch standhalten, die Mehrzahl auf EU-Ebene aber in einem schlechten Zustand ist und der Trend für einige immer weiter abwärts geht.

Bei den Arten hält der Rückgang eng mit der Landwirtschaft verbundener Vogelarten an. Der größte Anteil an Arten mit schlechtem Erhaltungszustand entfällt auf allerdings auf Süßwasserfische (38 Prozent), was in erster Linie an Veränderungen von Gewässern und Wasserströmungs- und Wasserkraftanlagen liegt. Von den Lebensräumen sind nur 15 Prozent in gutem Zustand. Die Renaturierung vonTorfmooren und anderen Feuchtgebieten ist nicht nur gut für die Natur, sondern kann auch wesentlich zum Klimaschutz beitragen und in ländlichen und entlegenen Gebieten Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.

Aus dem Bericht geht ferner hervor, dass gezielte Erhaltungsmaßnahmen auch zu Ergebnissen führen. Der Pardelluchs, das Waldren und der Fischotter, für die umfassende Erhaltungsprojekte gestartet wurden, erholen sich nun. Initiativen im Rahmen des EU-Programms LIFE, gezielte Agrarumweltprogramme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und das Natura-2000- Netz mit seinen 27.000 Gebieten wirken sich nach wie vor positiv aus, aber die Anstrengungen müssen noch erheblich verstärkt werden."

 

Der Lippemündungsraum (Naturschutzgebiet und Biotopverbund) ist da keine Ausnahme!

Die kürzlich (Anfang Oktober 2020) durchgeführten Rodungen an der Frankfurter Strasse in Lippedorf mit Fällungen alten Eichen und Buchen sind ein trauriges Beispiel...

 

 

 

 

Es ist Zeit, zu handeln!

Stadt und Kreis Wesel haben das jetzt verstanden, sie müssen allerdings ihren Worten auch Taten folgen lassen...

 

 

Quellen und Verweise:

https://ec.europa.eu/germany/news/20201019-lage-der-natur-europas_de

https://www.presseportal.de/pm/6347/4738461

https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bericht-zur-lage-der-natur-benennt-treiber-der-naturzerstoerung-zukunftsfrage-nachhaltige-landnutzung-weiter-ungeloest/

 

https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/nabu-wesel-laesst-gruende-fuer-baumfaellungen-in-lippedorf-nicht-gelten_aid-53995513

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/naturschuetzer-gegen-weitere-faellungen-in-lippedorf-id230659316.html

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/aerger-ueber-die-faellung-alter-baeume-in-wesel-lippedorf-id230622548.html

https://evolvingregions.com/channel/wesel/

https://www.gruene-wesel.de/jamaika-koalition-in-wesel/

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-politik/da-ist-noch-luft-nach-oben_a1450551

https://www.cdu.de/themen/umwelt-natur-und-klimaschutz

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/cdu-wesel-sorgt-sich-um-die-baeume-in-der-kreisstadt-id230147678.html

https://www.kreis-wesel.de/de/themen/klimaoffensive-kreis-wesel/

 

Update Herbst 2021

 →LANUV  Fachinformationssystem Klimaanpassung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23.7.2020 Start der NRW weiten Volksinitiative Artenvielfalt - Unterschriften sammeln!

 

„Insekten retten, Artenschwund stoppen“ – NRW-Naturschutzverbände starten Volksinitiative Artenvielfalt

 

 

Düsseldorf | 23.7.2020 | Mit einer Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf haben die drei großen NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) heute den Startschuss für die landesweite Volksinitiative Artenvielfalt gegeben. Unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ sollen in den nächsten Monaten mindestens 66.000 Unterschriften gesammelt werden. Dann muss sich der  NRW-Landtag mit der Volksinitiative beschäftigen. In acht zentralen Handlungsfeldern fordern die Naturschützer einen deutlichen Politikwechsel.

 

 

 

 

Hier geht es zum Unterschriftenbogen der Initiative Artenvielfalt >>  https://artenvielfalt-nrw.de/unterschreiben/

 

 

die Inititiative Schutz des Lippemündungsraums macht mit !

 

 

„Wir wollen mit der Volksinitiative ein eindeutiges Signal für mehr Artenvielfalt auf dem Land und in unseren Städten geben“, sagte die NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer zum Auftakt. „Dabei appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihrer Unterschrift für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen einzusetzen und so ein deutliches Signal für notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt an die Landesregierung zu senden.“

 

Ursprünglich sollte die Volksinitiative bereits im April starten. Corona-bedingt hatten die Verbände den Start verschoben. „Inzwischen sind 45 Prozent der Arten in NRW bedroht. Der dramatische Rückgang vieler Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten duldet keinen Aufschub mehr“, so Naderer. „Wir gehen trotz Corona jetzt bewusst raus auf die Straßen und Marktplätze um Unterschriften zu sammeln. Dabei werden wir alle Hygieneregeln beachten.“

 

Konkret fordern die Verbände :

* auch Projekte und Ziele der Initiative Schutz des Lippemündungsraums

 

1. Flächenfraß verbindlich stoppen


2. Schutzgebiete wirksam schützen


3. Naturnahe und wilde Wälder zulassen


4. Naturverträgliche Landwirtschaft aktiv voranbringen


5. Biotopverbund stärken und ausweiten


6. Lebendige Gewässer und Auen sichern


7. Artenschutz in der Stadt fördern


8. Nationalpark Senne ausweisen

 

„In allen diesen Politikfeldern sehen wir Stillstand oder Rückschritte“, kritisierte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Wir können nicht erkennen, dass die Landesregierung gewillt ist, dem dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt konsequent zu begegnen.“ Vereinzelte Förderprogramme ersetzten kein Strategie, und ansonsten werde dem Credo, die Wirtschaft zu ‚entfesseln‘, alles untergeordnet. „Damit zerstört die Landesregierung die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel.“

 

Der Natur- und Artenschutz müsse aber nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt gestärkt werden. Die Landesregierung sei gefordert, dafür den ordnungsrechtlichen Rahmen zu setzen. Die Verbände fordern so zum Beispiel klare landesrechtliche Vorgaben etwa zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und ein Verbot so genannter Schottergärten. Umgesetzt werden müssten die Maßnahmen dann allerdings in den Städten und Gemeinden.

 

„Mit der Volksinitiative Artenvielfalt wollen wir uns bewusst im Kommunalwahlkampf bemerkbar machen“, sagte der LNU-Landesvorsitzende Mark vom Hofe.

„Auch vor Ort muss sich die Politik daran messen lassen, was sie für lebenswerte Städte und Gemeinden tut.

Hier geht der Artenschutz Hand in Hand mit dem Klimaschutz. Denn mit mehr Natur in der Stadt können wir auch wirksam dem Klimawandel begegnen.“

 

Um die Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW zum Thema im Landtag zu machen müssen mindestens 0,5 Prozent der Stimmberechtigten in Nordrhein-Westfalen unterschreiben. Unterschreiben kann jeder, der zur Landtagswahl berechtigt ist, d.h. seinen Wohnsitz in NRW hat, mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Gültig sind nur manuelle Unterschriften auf dem offiziellen Unterschriftenbogen. Das Stimmrecht aller Unterzeichnenden müssen sich die Initiatoren der Volksinitiative von der jeweiligen Gemeinde der Hauptwohnung bestätigen lassen.

 

Ansprechpartner*in der Volksinitiative Artenvielfalt NRW:

  • BUND NRW: Holger Sticht, Vorsitzender, T. 0152 34 28 95 94, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • LNU NRW: Mark vom Hofe, Vorsitzender, T. 02204 810 878, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • NABU NRW: Dr. Heide Naderer, Vorsitzende, T. 0173 68 722 250, Heide.Naderer@NABU-NRW.d

 

 

Nachtrag September 2020

Die Zerstörung und der Verlust der biologischen Vielfalt ist so katastrophal wie der Klimawandel

Biodiversität beschreibt kollektiv Millionen einzigartiger lebender Organismen, die die Erde bewohnen, und die Interaktionen zwischen ihnen. Sie stellen ein lebenswichtiges Element unseres Lebens dar, sind aber einer ständigen Bedrohung ausgesetzt. Der Erhaltungszustand von mehr als 60% der nach der EU-Habitatrichtlinie geschützten Arten und Lebensräume ist ungünstig. Dies hat grundlegende Folgen für unsere Gesellschaft, Wirtschaft und menschliche Gesundheit.

Quelle und weiterführende Informationen:  EEA -  https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity

 

Schwerpunktseites des WWF: https://www.wwf.de/themen-projekte/artenschutz-und-biologische-vielfalt

Schwerpunktseite des VBio Verbandes Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin: https://www.vbio.de/themenspektrum/biodiversitaet/

 

 

 

 

 

 

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Auen Landschaft - Lippemündungsraum

 

Eine der artenreichsten Regionen Europas sind die Auen. Dort wo Flüsse sich ungehindert ausbreiten können, entwickelt sich vielfältige Vegetation, die ebenso vielfältigen Tierspezies Nahrung, Rast- und Brutplatz bietet.

Bildergalerie des Lippemündungsraums

 

Ausgehend vom Gewässerufer kann man die Au in drei Zonen unterteilen: die gehölzfreie Au, die Weichholzau und die Hartholzau.

 

 

Aus: https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

 

Der Auwald ist ein Wald, der in Überschwemmungsgebieten von Bächen oder Flüssen und auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand zu finden ist.

Durch die Dynamik und Kraft des Wassers werden vielfältige Lebensbedingungen für viele verschiedene Pflanzen und Tiere geschaffen. Somit zählen Auwälder zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Sie sind das europäische Gegenstück zu den tropischen Regenwäldern.

Unverzichtbar: Unsere Auwälder - ein Beitrag der Naturwald Akademie: https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/

 

Weichholzauen

befinden sich unmittelbar entlang von unregulierten Flüssen. Ihre Entstehung ist eng an die natürliche Dynamik der Flüsse gebunden. Vor allem sind Weiden und Grauerlen auf den neu entstandenen Sand- und Kiesbänken zu finden. Sie wachsen sehr schnell und bilden daher ein (für menschlichen Gebrauch weniger wertvolles) Weichholz, das diesem Auentyp den Namen gibt. Weitere typische Arten sind Pappeln und Schwarzerlen. Letztere können eine Überflutung von fast 200 Tagen ertragen.

Die vorkommenden Waldgesellschaften werden nach der dominierenden Baumart benannt z.B. Silberweiden-Au oder Grauerlen-Au.Vielen Weichholzauen fehlt heute die Flussdynamik, da die Flüsse weitgehend reguliert wurden. Daher entwickeln sich die Weichholzauen mit der Zeit zu Hartholzauen, neue Bestände entstehen kaum noch.

Hartholzauen

sind durch kürzere Überflutungszeiten und reifere Böden gekennzeichnet. Typisch für diesen Auentyp sind langsam wachsende Harthölzer wie z.B. Esche, Bergulme, Stieleiche, Bergahorn, Spitzahorn, Winterlinde und Grauerle. In der Strauchschicht wachsen u.a. Weißdorn, Schlehe und Hartriegel. An trockeneren Standorten können Nadelbäume wie Weißkiefer und Fichte dazukommen.

Die typische Waldgesellschaft der Hartholzau ist der Eichen-Ulmen-Eschen- Auwald.

Seit jeher zog es auch die Menschen in die Nähe der Flüsse, die diese fruchtbaren Regionen für sich nutzbar machten. Es wurden viele Auwälder abgeholzt und zu Weideland umgewandelt.

Auch heute noch wird nicht wirklich Rücksicht auf Auenwälder genommen. Die Abholzungen in den neuen und alten Auenwäldern des Lippemündungsraums der letzten Monate sind da ein trauriges Beispiel. > Verlust unserer Bäume

 

Der Wunsch, die Flussläufe zu regulieren und möglichst ganzjährig schiffbar zu machen – die Lippewurde schon in Römerzeit schiffbar gemacht - hat dann, vor allem in Mitteleuropa, nur noch Reste des ursprünglichen Auen und Auenwaldvorkommens übrig gelassen (rund 300 km² Auwald und davon 60 km² naturnah), sodaß ursprünglich naturbelassene Auenlandschaften heutzutage bei uns eine Rarität darstellen.

Umso dankbarer sind wir, hier am Niederrhein eine dieser so seltenen und wichtigen Auenlandschaften wieder zu haben. Im Rahmen des Klimawandels gewinnt sie nicht nur wegen ihrer Biodiversität, sondern auch als Überflutungsfläche bei Hochwasser eine immer wichtigere Bedeutung.

 

Winterlicher Auenwald im Lippemündungsraum

riesige alte Pappel und Eichen neben Weißdorn, Holunder

bei winterlichem Hochwasser stehen ihre Füße im Lippewasser

 

Sommerlich GRÜN

hier leben zahlreiche Tiere

 

 

 

 

 

 

 

 

weiterführende Informationen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Flussaue

https://de.wikipedia.org/wiki/Auwald

https://auwald.info/auwald/was-ist-auwald/

https://de.wikipedia.org/wiki/Hartholzaue

https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/bund-auenzentrum/

https://naturwald-akademie.org/waldwissen/wissenschaft-und-politik-fuer-den-wald/unverzichtbar-unsere-auwaelder/ 

Auenzustandsbericht (BfN): Dringender Handlungsbedarf bei Flussauen

Zwei Drittel der Flussauen stehen bei Hochwasser nicht als Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Das ist das Ergebnis des Auenzustandsberichts 2021, den Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, heute vorgestellt haben. Dieser zweite Auenzustandsbericht seit 2009 dokumentiert den Zustand der Auen an Deutschlands Flüssen, den Verlust von Überschwemmungsflächen und den Stand der Auenrenaturierung. Weitere Informationen   |   Auenzustandsbericht 2021: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-04/AZB_2021_bf.pdf

Auenrenaturierung (BfN): Erfolgskontrolle zeigt gemischtes Bild

Wie hat sich die biologische Vielfalt in renaturierten Auen ca. 20 Jahre nach der Renaturierung entwickelt? Das hat das Bundesamt für Naturschutz in vier Projektgebieten an den Fließgewässern Hase, Berkel, Weser und Oster untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zur Auenrenaturierung zeigen ein gemischtes Bild. Sie sind jetzt in der Reihe BfN-Skripten erschienen. 

 

Aufruf zur gemeinsamen Bewahrung unserer / der Natur Oktober 2020

 

Aufruf zur gemeinsamen Bewahrung unserer / der Natur

 

 

Die Menschen bekommen gerade die Rechnung für den anhaltenden Raubbau an der Natur.

 

Die Corona Pandemie ist nur ein Beispiel, wie der Mißbrauch anderer Lebewesen (Tiere/Pflanzen) zunehmend die Menschen nachhaltig in ihrer Lebensführung beeinflußt.

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/36-wie-die-coronavirus-pandemie-mit-der-zerstoerung-von-tier-und-pflanzenwelt-zusammenhaengt-20-april-2020

November 2020 - nächstes Drama- Nerzzuchtbetriebe in Jütland als Quelle mutierter SARS-CoV2-Corona-Viren, die Menschen infizieren - Tötung von 15-17 Millionen Nerzen in mehr als 1100 Zuchtfarmen angeordnet...  

https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/corona-mehr-als-200-menschen-mit-von-nerzen-stammender-virusmutation-infiziert-a-18146614-c019-434f-a5f1-e5aa08e483c0

 

Ein weiteres Beispiel für eine drohende menschliche Katastrophe ist die Massenhaltung von Geflügel, wo sich in Geflügelfarmen ausbreitende Infektionskrankheiten nur durch den Einsatz von Antibiotika managen lassen und sich die in der Folge auftretenden multiresistenten Keime in und auf Lebensmitteln auf die Menschen übertragen. Frau/man kann nur erahnen, was die Antibiotika-resistenten Keime, die durch den Verzehr vom Fleisch solchen Geflügels auf den Menschen übertragen werden, dort verursachen.

 

mehr Informationen unter https://germanwatch.org/de/16437

 

 

Und was droht uns, wenn wir die zunehmende Erwärmung unserer Umgebung nicht stoppen können? Wenn wir nicht aufhören, Raubbau an unserer Natur zu nehmen, in dem wir Naturflächen zerstören, versiegeln, Wälder und Bäume sterben lassen oder sogar unbedarft fällen?

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/verlust-von-baeumen

 

Die von uns so angestoßene Erwärmung unserer Welt läßt u.a. die im (aktischen) Eis verborgenen Methanvorkommnisse auftauen.

Was das dann für Folgen hat, kann frau/man schon erahnen:

 

https://cordis.europa.eu/article/id/31889-researchers-warn-of-how-methane-leaks-affect-planet/de

>>

https://www.researchgate.net/publication/41760559_Extensive_Methane_Venting_to_the_Atmosphere_from_Sediments_of_the_East_Siberian_Arctic_Shelf

 

 

Also laßt uns aufhören, die Natur zu (zer-)stören!

 

Laßt uns retten und erhalten, was uns jetzt und in Zukunft schützt!

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums hat sich gerade das zum Ziel gesetzt.

 

 jeder einzelne, kleine Schritt zählt !

 

unsere nächste Aktion: https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/54-muellsammelaktion-lippemuendungsraum-31-10-2020-nabu-wesel

 

 

 

 

 

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A Deltaport, hat begonnen - Dezember 2022

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A 

aktuell:

Ratssitzung zum Ausbau des Rhein-Lippe-Hafen und Protest der Initiativen 14.2.2024

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html

*

Info-Veranstaltung betroffener Bürger Freitag, 18. August 2023, Emmelsumer Str 235, Wesel - Lippedorf ab 16:00 Uhr

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/rhein-lippe-hafen-wesel-protest-gegen-geplante-erweiterung-id239195573.html

Protest der Anwohner und Naturschützer November 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer

*

Baustelle Mitte März 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2

 

eine Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. konnte nur bis zum 31.1.2023 verschickt werden...

die Mitglieder der Initiative haben Stellungnahmen eingereicht

Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel

 

20. Dezember 2022: Eine Baustraße für Großfahrzeuge ist eingerichtet, ein Baustellencontainer aufgestellt, erste größere Erdbewegungen haben stattgefunden

 

 

 

 

 

→ Beitrag: Aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit

 

gleichzeitig ist allerdings das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen und Behörden wie Bürgern wird Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen:

 

Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“  beendet

 Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-aufstellung-des-bebauungsplans-nr

Bekanntmachung vom 17.12.2022

Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023  !!

 Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen - Süd“ der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebietes Hafen (SO-Hafen)

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Download

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02a: Geltungsbereich
Datei 02b: Sonstige Geltungsbereiche für Ausgleich
Datei 03: Bebauungsplan Nr. 232
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Schallgutachten
Datei 09: Störfallgutachten
Datei 10: Verkehrsuntersuchung
Datei 11: Betrachtungen Störfall Umwelt
Datei 12: Störfall Naturschutz
Datei 13: Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan

hier: Informationen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes - Extrakt auf der letzten Seite

Datei 14: Artenschutzprüfung
Datei 15: Landschaftsbildbewertung
Datei 16: Hydrogeologische Untersuchung
Datei 17: 1. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 18: 2. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 19: Gefährdungsabschätzung
Datei 20: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 21: Verteilerliste

Datei 22: Information zum Datenschutz    
                                                                                                                                

20. Januar 2023  - Baustellenzufahrt zu der Hafeneinfahrt verlegt


GLEICHZEITIG soll und muß der Flächennutzunggsplan geändert werden, um das schutzwürdige Biotop zu verkleinern und hier die Fläche überbauen zu können

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-einleitung-des-verfahrens-zur-35

Frühzeitige Beteiligung an der Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“)

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anschreiben vom: 16.12.2022   
Frist zur Stellungnahme: 31.01.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung vom 17.12.2022
Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023 !!

Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen - Süd“) der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Downloads

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02: Geltungsbereich
Datei 03: Plan
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept 
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 09: Artenschutzprüfung
Datei 10: Umweltverträglichkeitsstudie
Datei 11: Gefährdungsabschätzung
Datei 12: Verteilerliste
Datei 13: Informationen zum Datenschutz

 

Kontakt

Herr Brandenburg

Telefon: 02 81 / 2 03 24 16    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr Beier

Telefon: 02 81 / 2 03 24 22  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


und das ist geplant

die hellblaue Fläche

Kommentar -

das Wäldchen rechts neben der blauen Halle wurde abgeholzt, hier wurde der Boden aufgefüllt und soll mit Logistik-Hallen (→NordFrost) überbaut werden,

die Grünfläche links neben der blauen Halle ist vollflächig mit Logistikhallen (→Rhenus) überbaut worden,

die Grünfläche links oben zwischen der blauen Halle und den silbernen Tanks soll ebenfalls von der GS Recycling GmbH überbaut werden,

der hellblaueFlächenanteil links neben dem Hafenbecken ist ein schutzwürdiges Biotop, das überbaut werden soll.

Bilder des Biotop-Anteils von Fläche A, der geopfert werden soll - hier und auf der folgenden Seite:

Panorama

Biotop-Nachbarschaft | natürlicher Storchennhorst | Biotop-südlicher Bereich des zu überbauenden Areals

    

 


schutzwürdiges Biotop

gefährdeter alter Baumbestand

Überbauung durch hafenaffine Gewerbe geplant

Fotos / Bilder

 

   

   

 

 

 

als wäre die Überbauung schon beschlossene Sache:  Bild Deltaport Juni 2023 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

siehe Flächenausdehung Fläche 7

 

 

 


 

 

aus Datei 13 : Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (siehe vorangehende Seite)

WICHTIGER HINWEIS: hier finden sich die Pläne des Kreises Wesel / der Stadt Wesel zum Ausbau der Deltaport-Häfen

1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd". Dieser wird darüber hinaus im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) näher untersucht. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf Bereiche der Hansestadt Wesel und der Stadt Voerde. Beide Städte gehören zum Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf).

Anlass der planerischen Überlegungen ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen im Weseler Kernbereich des Lippemündungsraumes (LMR) auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 35. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023). Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll im Rahmen der Entwicklung des Lippemündungsraumes als Hafenstandort entwickelt werden. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Hafen Emmelsum und ggf. auch mit anderen Häfen in Erwägung gezogen.

Derzeit werden die überwiegenden Flächen des hier in Rede stehenden Bereichs im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als gewerbliche Bauflächen dargestellt; die östlichen Planbereichs und die östlich daran angrenzenden Flächen werden hingegen

– bedingt durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (https://www.wesel.de/sites/default/files/2022-03/vbb_024_off_download_datei_07_begruendung.pdf - 14.03.2022 —...Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung...)

Kommentar: Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt > 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder >2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

– als landwirtschaftliche Flächen und als MSPE-Flächen dargestellt. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In einem weiteren Verfahren muss der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" aufgestellt werden, der aus der hier in Rede stehenden 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist. Das Bebauungsplangebiet befindet sich unmittelbar südlich des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019), der auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 48. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit 2017) entwickelt wurde.

Innerhalb der Stadt Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Flächen, so dass der Standort Lippemündungsraum eine herausragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region, bekommt. Die Tatsache, dass im Plangebiet Flächen verfügbar sind, ermöglicht die städtebaulich gewünschte Entwicklung im Lippemündungsraum und unterstützt die Entwicklungsziele in den umliegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Die Entwicklung soll in Anlehnung an das Hafenkonzept des Landes NRW aus dem Jahr 2016 erfolgen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hier die Logistik und die in den Häfen zu entwickelnden Aktivitäten. Den im Hafenkonzept dargelegten Intentionen soll auch am Rhein-Lippe-Hafen mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und somit im Bebauungsplan Nr. 232 Rechnung getragen werden.

Im Bebauungsplangebiet Nr. 232 können sowohl so genannte trockene Standorte (nicht direkt am Wasser) als auch wassernahe Standorte entwickelt werden. Die trockenen Standorte bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung von Flächen am Wasser und eignen sich unter anderem für die Ansiedlung von Logistikunternehmen, die insbesondere für die Stärkung der KV Standorte (kombinierter Ladungsverkehr) wichtig sind. Weiteres kann der städtebaulichen Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Das Planungsvorhaben ist als Teil einer angestrebten Entwicklung für den großräumigen Lippemündungsraum zu betrachten, die in einer interkommunalen Vereinbarung definiert ist.

Diesbezüglich haben die Kommunen des LMRs, die Städte Wesel, Voerde, Dinslaken, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel eine "Vereinbarung über die interkommunale  Zusammenarbeit im Lippemündungsraum" getroffen. Es wurde vereinbart, diesen rechtsrheinischen Teilraum des Kreises Wesel auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter  Leitkonzeptionen für eine städtebauliche Rahmenplanung und für ein "Zielgruppen-orientiertes Standortmarketing" zu entwickeln und zu vermarkten.

Aufgrund seiner Gewerbeflächenpotenziale und seiner auch im europäischen Maßstab hervorragenden Lage im Raum bietet der LMR regional bedeutsame Entwicklungschancen.
Der gesamte LMR ist mit der "Ortsumgehung Wesel/ B 58n" (Fertigstellung des dritten Bauabschnitts/ der Gesamtmaßnahme vorgesehen im Jahr 2024), der mittlerweile realisierten Verlegung der Lippe nach Süden und mehrere rekultivierte Tagebauflächen durch mehrere, sich teilweise räumlich überlagernde und in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander folgende bzw. miteinander verknüpfte Planungsvorhaben unterschiedlicher Träger gekennzeichnet.

Zwei Teilabschnitte der Ortsumgehung Wesel/ B 58n (Rheinbrücke und Nordumgehung Büderich) sind bereits realisiert und stehen unter Verkehr. Der Planfeststellungsbeschluss für den drit-en und letzten Teilabschnitt wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.02.2017 gefasst. Ein Teil dieser B 58n wird im Bereich des LMRs derzeit gebaut.

Unter Moderation der Bezirksregierung Düsseldorf entstand zwischen den Beteiligten der gemeinsame "Öffentlich-rechtliche landesplanerische Vertrag zur Entwicklung des Lippemündungsraumes und Koordinierung der erforderlichen Planverfahren und deren Umsetzung". Die vertragliche Vereinbarung sieht die Entwicklung des LMRs gemäß den Auflagen der erforderlichen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse zum "Tagebau Büdericher Insel", zum "Tagebau Lippe" und zum "Betrieb Neue Lippe" sowie zur Verlegung der Lippe im Mündungsbereich bei Wesel vor.

Der Rat der Hansestadt Wesel hat am 16.12.2014 die Aufstellung der 48. FNP-Änderung (Rechtswirksamkeit 2017) sowie des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" erfolgte am 26.06.2012 durch den Rat der Hansestadt Wesel. Der Beschluss zur Umbenennung, zur Veränderung des Planungsziels sowie zur Erweiterung des Geltungsbereichs fasste der Rat der Stadt Wesel am 16.12.2014. Zur Sicherstellung der interkommunalen Hafenentwicklungsziele und zur bedarfsgerechten Berücksichtigung zukünftiger Gewerbeflächen im Stadtgebiet Wesel sollen die landesbedeutsamen Flächen des Rhein-Lippe-Hafen-Gebiets bauleitplanerisch als Sondergebiet Hafen (SO-Hafen) weiterentwickelt werden. Das Planungsziel erfordert eine Anpassung bestehender Planungsrechte auf der Ebene des Flächennutzungsplans (35. FNP-Änderung, Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023 . Das B-Plangebiet Nr. 232 umfasst Flächen nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Die Zufahrt "Zum Rhein-LippeHafen" bildet die nördliche, das Landschaftsschutzgebiet "Der Huck" die östliche Grenze des Plangebiets.

Der Geltungsbereich des betrachteten Planungsvorhabens (Bebauungsplangebiet Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd") wird nachfolgend als Plangebiet bezeichnet (vgl. Kapitel 1.4).
Im Rahmen verschiedener landschaftsplanerischer Gutachten (ILS Essen GmbH) zu den abgeschlossenen Bauleitplanverfahren im Bereich des Rhein-Lippe-Hafens (48. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord", beide bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) bzw. im Bereich des Hafen Emmelsum (64. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 124, beide ebenfalls bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) wurden die hieraus resultierenden umweltrelevanten Belange für das weitere Umfeld des Vorhabens im LMR bereits detailliert betrachtet. Das in dem vorliegenden Gutachten (UVS) zum Planungsvorhaben abgegrenzte Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des vorangehend im Rahmen der 35. Änderung des FNP betrachteten Planungsraums. Die vorliegenden gutachterlichen Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage der diesbezüglich erstellten schutzgutbezogenen Raumanalyse.

Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plans aus dem Flächennutzungsplan. Das Verfahren zur 35. FNP-Änderung wird zunächst parallel, im weiteren Verfahren aber voraussichtlich zeitlich vorgelagert zum Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 232 verlaufen. Somit werden sich die Bebauungsplaninhalte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (kurz: ILS Essen GmbH) wurde von der Hansestadt Wesel beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 232 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu erstellen.

Deren Ergebnisse münden in einen Umweltbericht für das Planungsvorhaben. Diese sind nach § 50 UVPG bei UVP-pflichtigen Bauleitplanungen in die Planbegründung aufzunehmen. Im Umweltbericht erfolgt eine medien- bzw. schutzgüterübergreifende Umweltbetrachtung. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet DE-4305-401 "Unterer Niederrhein" (ILS Essen GmbH 2021) und eine Artenschutzprüfung (ASP, ILS Essen GmbH 2022b) für das Planungsvorhaben. Ferner erfolgt eine Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den "Rhein-Lippe-Hafen" ("Störfall Naturschutz", ILS Essen GmbH 2022a). Des Weiteren wurden durch verschiedene Gutachter Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm sowie Störfall erstellt. Eine Aktualisierung der Lärm- und Verkehrsgutachten ist nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


 

 

 

 

Stellungnahme der Jagdpächter / Hegering Voerde zum Naturflächenverbrauch NRZ 26.03.2023: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/logistikpark-hegering-voerde-kritisiert-flaechenverbrauch-id237992929.html

" Voerder Jägerschaft moniert verschwenderischen und sorglosen Umgang mit der Natur. Dies sei so nicht mehr tragbar. Unterstützung für Initiative.

Besorgniserregend findet der Hegering die anhaltende Entwicklung in Voerde und dem näheren Umfeld „beim gewerblichen Flächenverbrauch, aktuell besonders für riesige Logistikzentren im Hafen Emmelsum und im Lippemündungsraum“. Die schon laufenden und noch geplanten Bauvorhaben der Städte Voerde und Wesel sowie die Bereitschaft, „zukünftig weiter und noch stärker auf diese flächenintensive Wirtschaft setzen zu wollen“, seien schwer verständlich: „In Zeiten, in denen Artensterben, Klimawandel und ganz aktuell der Lebensraumverlust durch massive Flächenversiegelung (laut Umweltbundesamt fast 600.000 Quadratmeter jeden einzelnen Tag in Deutschland) täglich in den Schlagzeilen auftauchen, ist es nach Meinung der Jägerinnen und Jäger nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden so verschwenderisch und sorglos mit der verbliebenen Natur umgehen. Die Annahme und der Wille zur Bewältigung dieser modernen Krisen seien längst bei den Bürgern angekommen, „scheinbar jedoch nicht bei deren kommunalpolitischen Vertretern und der Verwaltung“. Der Hegering unterstütze „daher auch mit aller Kraft unter anderem die Initiative ,Biotop Emmelsum bleibt’“, zusammen mit vielen anderen Vereinen, Organisationen und unzähligen Privatpersonen. „Gemeinsam wehren sie sich gegen die von der Stadt Voerde und einem Düsseldorfer Großinvestorgeplante Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen in Emmelsum, um auf Grundlage veralteter und Jahrzehnte alter Pläne einen weiteren überdimensionierten Hallenkomplex zu errichten“, konstatiert der Voerder Hegering."

 

Update Deltaport Juni 2023

Die im Bauleitverfahren und Flächenänderungsplan (s.o.) noch nicht endgültig festgelegte zu überbauende Fläche (A/E/7) wird bereits, ohne daß die Verfahren abgeschlossen sind, als reserviert / verfügbar ausgewiesen:

> Deltaport / Flächenangebote / Grundstücke am Rhein-Lippe-Hafen / Fläche 7 : https://www.deltaport.de/flaechenangebote/# | https://www.deltaport.de/flaechenangebote/#iLightbox[3fb6826909e9e361325]/0  bzw. Expose Rhein-Lippe-Hafen (pdf erstellt 2022-08-24)   https://www.deltaport.de/wp-content/uploads/2019/05/deltaport-expose-rhein-lippe-hafen-DE.pdf

> Siehe Flächenplan Deltaport Häfen -  Fläche 7 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

Update Juli 2023

Es wurden Sperrzäune (Vergräm-Zäune) im Randbereich der für eine Überbauung vorgesehenen (BBP 232) Biotop-Wiesenfläche aufgestellt, um die Nutzung durch Wildtiere zu be-/verhindern, obwohl das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die i.R. des Bauleitverfahrens bereits abgegebenen Einwände (s.u.a. > Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel) wollen gerade eben diese schutzwürdige Biotop-Fläche für die Natur erhalten...

 

 

 

 

 

Bericht zur Lage der Natur - Aktuelles 19 Mai 2020

 

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU

 

19.05.2020 - Bericht zur Lage der Natur

 

Alle sechs Jahre nehmen Bund und Länder eine Bewertung des Zustands der Natur in Deutschland vor. Dazu werden umfassende Berichte erstellt, die durch die Bundesregierung an die EU-Kommission zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie übermittelt werden.

 

Schulze: "Intakte Natur ist Voraussetzung für krisenfeste Gesellschaft"

 

 

"Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Die Generalinventur unserer biologischen Vielfalt in Deutschland zeigt ein sehr gemischtes Bild. In manchen Teilen des Landes erholt sich die Natur: Vielen Buchenwäldern geht es gut, in den Wäldern und Siedlungen gibt es wieder mehr Vögel. Auch die Renaturierung von Flüssen und Auen trägt zur Erholung der Natur bei. Vor allem in der Agrarlandschaft geht es der Natur dagegen besorgniserregend schlecht. Das gilt besonders für Schmetterlinge und andere Insektenarten, die auf blütenreiche Wiesen und Weiden angewiesen sind. Denn diese wichtigen Ökosysteme gibt es in der intensiven Landwirtschaft immer seltener. Starke Verluste sehen wir auch bei vielen Vogelarten der Agrarlandschaft wie Kiebitz und Rebhuhn."

 

"BfN (Bundesamt für Naturschutz)-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: "Artenreiche Wiesen und Weiden verzeichnen sowohl in der Fläche als auch in ihrer Artenvielfalt starke Rückgänge. Dieser Trend setzt sich seit dem ersten nationalen FFH-Bericht im Jahr 2001 ungebrochen fort. Mehr als die Hälfte aller FFH-Grünland-Lebensraumtypen befindet sich in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Der Schutz des Grünlands muss deshalb nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene verbessert werden. Wenn wir Arten und Lebensräume erfolgreich schützen und erhalten, kann die Natur ein Teil von Lösungen sein. Auch das verdeutlicht unser Bericht: Renaturierte Feuchtgebiete, intakte Moore und nachhaltig genutzte Wälder können entscheidend zu Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen."

 

Die Europäische Kommission reagiert auf die Umweltveränderungen mit der "EU-Biodiversitätsstrategie für 2030", dem sogenannten "Green Deal". Weitere Informationen finden sich unter: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de

 

 

>>> genau dies sind die Ziele der Initiative Schutz des Lippemündungsraums <<<

 


 

Auszüge aus dem Bericht zur Lage der Naturschutz den Lippemündungsraum betreffend:

 

S.19: " Naturschutz hat Erfolge

Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen (s. dazu die unter 3.2 angeführten Treiber), die sich in der negativen Entwicklung des Zustands vieler Lebensräume und Arten des Offenlands zeigen (siehe Abschnitt 1), können und konnten bisher durch konsequentes (Naturschutz-)Handeln lokal und regional viele Erfolge erzielt werden.

Beispielsweise wurden vielerortsMaßnahmen zur Renaturierung und Durchgängigkeit von Fließgewässerndurchgeführt. Diese führen zwar auf biogeografischer, also auf großräumiger Ebene noch nicht zu einem günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen, auf lokaler oder regionaler Ebene zeigen sich aber beachtliche Erfolge: So verfolgt beispielsweise das länderübergreifende Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“, das seit 2005 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Förderprogramm „chance.natur Bundesförderung Naturschutz“ gefördert wird, das Ziel, die Havel und ihre Auen auf einer Fließstrecke von etwa 96 Kilometern wieder naturnah zu entwickeln. Die Maßnahmen des Projektes dienen zugleich der Verwirklichung von Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungszielen der betroffenen Natura 2000-Gebiete, sodass der Pflege- und Entwicklungsplan des Projektes von den beteiligten Ländern als (Teil)Managementplan zur Verwaltung von Natura 2000-Gebieten anerkannt wurde.Auch an anderen Fließgewässern wie z.B. der Lippe (Nordrhein-Westfalen),der Ahr

(Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz) oder (vor)alpinen Fließgewässern (Bayern)konnte bereits eine Vielzahl von Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt und über längere Strecken wieder naturnahe Gewässerstrukturen entwickelt werden. Bei zwei Lebensraumtypen der alpinen Flüsse begründen die Maßnahmen einen sich verbessernden Trend (vgl. Steckbrief 1 LRT 3220).Fortschritte bei der

Renaturierung haben zum Beispiel auch positive Folgen für an Fließgewässern lebende, gefährdete Insektenarten, bestimmte Fischarten wie den Lachs, Vögel wie den Eisvogel oder andere Arten."

 

 

S. 21" Treiber für Veränderungen

Betrachtet man die Gründe für die oben beschriebenen insgesamt eher negativen Entwicklungen für den Schutz der Biodiversität in Deutschland, so stellt sich dieFrage nach den maßgeblichen Ursachen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen der gefährdeten Lebensräume und Arten sind nach der Analyse der Berichte:

 

> hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft (atmosphärischer Stickstoffeintrag) sowie Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Gewerbe und Haushalten,

> Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Flächen und in Wäldern, einschließlich der Aufgabe traditioneller Nutzungsformen wie z.B. Beweidung von Magerrasen oder Nieder- und Mittelwaldwirtschaft,

> Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit beim Grünland,

>Entwässerung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Grundwasserentnahme für unterschiedliche Zwecke,

> Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern,

>Einsatz von Pestiziden, vorwiegend in der Landwirtschaft, aber partiell auch in der Forstwirtschaft,

> land- und forstwirtschaftliche Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen, die zum Verlust von Kleinstrukturen in der Landschaft oder Alt- und Totholz bzw. Altbaumbeständen führen,

>Veränderung der Artenzusammensetzung durch ungelenkte Sukzession, oft im Zusammenhang mit Nutzungsaufgabe unrentabler Flächen,

> Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten,

> Ausbreitung von invasiven Arten,

> Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten einschließlich Unterhaltung notwendiger Infrastruktur,

>Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen,

>mangelnde Pflege (insbesondere nicht mehr wirtschaftlich nutzbarer) der Lebensraumtypen

sowie der Lebensräume von europäischen Vogelarten und Arten von gemeinschaftlichem Interesse; fehlendes oder unzureichendes Management in den Natura 2000-Schutzgebieten.

 

...

 

DerKlimawandelwird in den Berichten (noch) vergleichsweise weniger häufig als Beeinträchtigung genannt, zahlreiche Studien belegen aber dessen zunehmende Bedeutung (z.B. Mason et al. 2015, Nila & Hossain 2019, Radchuk et al. 2019). Auch konnten die Auswirkungen der ausgeprägten Trockenperioden der letzten beiden Jahre noch keinen Eingang in den FFH-Bericht finden, der sich im Wesentlichen auf Erhebungen aus den Jahren 2012 bis 2017 bezieht.Eine Analyse der Gefährdungsursachen für Biotoptypen hat ergeben, dass der Klimawandel in allen Hauptgruppen als Gefährdungsursache von Biotoptypen relevant ist (Heinze et al. 2019).Die wichtigsten Faktoren sind Extremereignisse, insbesondere Trockenperioden oder Überflutungen, Temperaturerhöhung, Anstieg des Meeresspiegels und Habitatveränderungen infolge der Klimaveränderungen."

 

S. 22

" Artenschwund in Agrarlandschaften: Folgen intensiver Landwirtschaft

Die intensive Landwirtschaft führt zu einer immer stärkerenHomogenisierung der Landschaft, in der inzwischen monotone artenarme Lebensräume vorherrschen.Artenreiche Grünland-Lebensräume, wie extensiv genutzte Mähwiesen,Magerrasen und Nasswiesen, verzeichnen starke Rückgänge sowohl quantitativ hinsichtlich ihrer Fläche als auch qualitativ etwa hinsichtlich des vorhandenen Arteninventars. Mehr als 55 % aller Bewertungen von FFH-Grünland-LRT sind ungünstig-schlecht, weniger als 10 % sind in einem günstigen Zustand. Zudem weisen auch die Trends der Grünland-LRT überwiegend (zu 75 %) auf weitere Verschlechterungen hin. Auch fast zwei Drittel aller Bewertungen in Grünlandlebensräumen vorkommender FFH-Arten (n=196) weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf (vgl. Steckbrief 5 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling). Auch durch dieRote Liste der BiotoptypenDeutschlands (Finck et al. 2017) wird diese Situation für alle Grünland-Lebensräume in Deutschland bestätigt:Von insgesamt 75 Grünlandbiotopen sind 83 % als gefährdet bewertet, 31 % davon sogar der Kategorie „akut von vollständiger Vernichtung bedroht“ zugeordnet.Dies betrifft nicht nur Lebensräume aufSonderstandorten (z.B. Kalk-Magerrasen), sondern genauso Grünland auf mittleren Standorten wie die artenreichen Flachland- und Berg-Mähwiesen (siehe Steckbrief 6 LRT 6510). Die Erhöhung der Nutzungsintensität, etwa durch Erhöhung der Mahdhäufigkeit oder der Düngung bei den Mähwiesen, führt zum Beispiel zum Verschwinden des Blütenangebots für Insekten. Es hat auch Folgen für Vögel, die weniger Nahrung finden oder deren Nester durch häufigere Befahrung der Flächen zerstört werden können.

Die Entwicklung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume spiegelt sich auch in derRoten Liste gefährdeten Gefäßpflanzenartenwider (BfN 2018). Aktuell sind demnach 1.030 Arten (28,2 %) aller Lebensräume bestandsgefährdet. Bei fast der Hälfte der gefährdeten Arten wurden Standortveränderungen durch Nährstoffeinträge als die wesentliche Ursache ermittelt (Korneck et al. 1998).Viele vom Aussterben bedrohte oder gefährdete Arten finden sich unter den typischen Arten nährstoffarmer Standorte wie der Magerrasen (sowie der Heiden und Moore, siehe unten), wie z.B. Wiesen-Kü-

chenschelle (Pulsatilla pratensis) oder Katzenpfötchen (Antennaria dioica).Neben der Nutzungsintensivierung stellt aber auch ein Brachfallen ertragsschwacher Standorte eine Gefährdung vieler Arten dar, wie z.B. des in Borstgrasrasen verbreiteten Berg-Wohlverleihs (Arnica montana, FFH-Anhang V)."

 

 

S.27

"Mehr Dynamik bei Fließgewässern, aber zugleich zunehmende Gefährdung von nährstoffarmen Stillgewässern

Unter den Still- und Fließgewässern sind insgesamt 12 FFH-Lebensraumtypen aufgeführt, derenErhaltungszustand - außer in den Alpen - in allen Fällen unzureichend oder schlechtist. Bei zwei Lebensraumtypen in der kontinentalen Region hat sich der Erhaltungszustand sogar gegenüber dem letzten Berichtszeitraum noch einmal verschlechtert; in zehn Fällen wurde zuletzt ein sich verschlechternder Gesamttrend ermittelt. In den Alpen werden immerhin sechs Gewässer-Lebensraumtypen

mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet, fünf davon sind Stillgewässer. Deren vergleichsweise guter Zustand ist hauptsächlich auf die extensivere Landwirtschaft in der alpinen Region und die damit verbundene geringere Belastung mit Nähr- und Schadstoffen zurückzuführen. Als typischer Brutvogel insbesondere naturnaher Flüsse hat der Flussuferläufer derzeit bundesweit einen geringen, aber stabilen Bestand, nachdem die Art in Deutschland im 20. Jahrhundert massive Verluste durch den Ausbau von Fließgewässern hinnehmen musste.

Bei denFließgewässernhaben intensiver Nutzungsdruck (insbes. durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr) in Verbindung mit Gewässerausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Staustufenbau in der Vergangenheit zu naturfernen Gewässerstrukturen, zur stetigen Verkleinerung und Entwässerung der Auen sowie zur Erhöhung von Hochwasserabflüssen geführt. In der Schweiz wird für den Flussuferläufer die Erholungsnutzung als wichtigste Beeinträchtigung genannt (Knaus et al. 2018), auch in

Deutschland spielt sie eine bedeutende Rolle. Nach dem aktuellen Auenzustandsbericht (BMU/BfN 2009) sind an den großen Flüssen Deutschlands rundzwei Drittel der Überschwemmungsflächen verloren gegangen.

Die Fließgewässer und ihre Auen haben als natürliche lineare Verbundelemente ein großes Potenzial für einen großräumigenBiotopverbund. Maßnahmen zur Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen - z. B. Deichrückverlegungen, Reaktivierung von Altarmen und ehemaliger Flussmäander - haben eine große Bedeutung für die Hochwasservorsorge und tragen damit auch dazu bei, die Ziele des

2014 beschlossenenNationalen Hochwasserschutzprogrammszu erfüllen. Die morphologische und die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer spielt besonders für wandernde Arten eine entscheidende Rolle, die mitunter sehr weite Strecken zurücklegen, wie z. B. der Lachs (Salmo salar), der durch Wiederansiedlungsprojekte und Wiederherstellung seines Lebensraumes langsam in unsere Flüsse zurückkehrt.

Die Etablierung einesfunktionalen Biotopverbundsstellt auch eine wichtigeAnpassungsmaßnahme an den Klimawandeldar. Die Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Wanderungs- und Ausbreitungskorridoren können die Arealverschiebungen von Populationen heimischer Arten unterstützen,die in Folge sich verändernder regionaler klimatischen Bedingungen zwingend erforderlich werden.

Außerdem trägt der Biotopverbund auch dazu bei, eine klimabedingte Isolation von Populationen heimischer Arten zu kompensieren. Auch für die Anpassung an lokale Lebensraumverluste oder Veränderung der Lebensraumbedingungen kann der Biotopverbund eine wichtige Strategie darstellen.

Arten, die durch den Klimawandel ihre angestammten Lebensräume verlieren, kann durch die erhöhte „Durchlässigkeit“ der Landschaft so das Erreichen zukünftig geeigneter Lebensräume ermöglicht werden (Reich 2012). Die Funktion des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird durch den Biotopverbund unterstützt, indem der Verinselung bzw. Isolation wertvoller Lebensräume und gefährdeter Arten in Schutzgebieten begegnet wird, die zu einem erhöhten Aussterberisiko vieler Arten beiträgt."

 

...

S.28

"DieRenaturierung von Fließgewässern und ihren Auenmuss konsequent weiter fortgesetzt werden.

Mit demBundesprogramm „Blaues Band Deutschland“soll bis zum Jahr 2050 entlang der Bundeswasserstraßen und in ihren Auen einBiotopverbundvon nationaler Bedeutung aufgebaut werden. Ergänzend sind entsprechende Maßnahmen an kleineren Gewässern vorzusehen.Hierzu müssen die heute zumeist isolierten entweder noch vorhandenen naturnahen oder bereits wieder renaturierten Bereiche ausgedehnt und miteinander vernetzt werden sowie eine weitgehendeigendynamische Entwicklungvon Fließgewässern und Ufern gewährleistet werden.

Die Wiederherstellung derDurchgängigkeit der Fließgewässerdurch Rückbau von Wehranlagen und Neubau bzw. Ertüchtigung von Umgehungsgerinnen bei Wasserkraftanlagen ist eine entscheidendeVoraussetzung für Wiederansiedlungsprojekte wandernder Arten (z.B. Lachs), aber auch für die Vernetzung lokaler Populationen mehr oder weniger stationärer Fließgewässerarten.

Prioritär notwendige Maßnahmen zum Schutz der Stillgewässer-Lebensräume sind neben derSicherung des natürlichen Wasserhaushaltsdie Einrichtung vonweiträumigen Pufferzonenum die Gewässer, um den Nähr- und Schadstoffeintrag zu minimieren."

 

S.29-30

" Die Gründe für den schlechten Zustand derAuwälder, der Moorwälder und der Kiefernwäldersind vielfältig.Während bei den Moor- und Auwäldern in erster Linie Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse und Entwässerung die Hauptbeeinträchtigungen darstellen, sind bei den Kiefernwäldern Veränderungen der Artzusammensetzung durch die ungelenkte Sukzession auf Sekundärstandorten

bzw. mangelnde aktive Pflegemaßnahmen wie auch der Eintrag von Luftschadstoffen und -nährstoffen maßgeblich.

...

Für eine Verbesserung der Erhaltungszustände in den verschiedenen Waldlebensräumen müssen die Anstrengungen zumökologischen Waldumbau, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, erheblich intensiviert werden (BfN 2019b). Die Waldwirtschaft sollte stärker anökosystemaren Gesichtspunktenausgerichtet werden, z.B. indem der Wasserhaushalt und Wasserrückhalt verbessert wird, Waldböden besser geschützt werden, Wälder und Bäume älter werden können und Totholzanteile erhöht werden. Dabei sollte auf dieStandortsvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden. Auf die Einbringung gebietsfremder Baumarten ist insbesondere in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten generell zu verzichten (BfN 2019b), gleiches gilt für Flächen der Wald-LRT außerhalb dieser Gebiete.

Um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren, muss es Ziel der Waldbewirtschaftung sein, dieAnpassungsfähigkeit und Resilienz der Wälder zu verbessern. Flächen mitungelenkter Waldentwicklungtragen zu einer Verbesserung der Erhaltungszustände z.B. der Buchenwälder bei, indem sich insbesondere die Alt- und Totholzphasen mit ihrer biologischen Vielfalt entwickeln können (Ackermann et al. 2016). Der Anteil dieser Flächen sollte entsprechend den Zielen derNationalen

Strategie zur biologischen Vielfaltbis 2020 5 % betragen (BMUB 2007). Er liegt derzeit bei 2,8 % (Stand 2019) und muss sich weiter erhöhen. Durch Nutzung der Standortvariablität heimischer Baumarten und Erhöhung der Flächen mit ungelenkter Waldentwicklung sollten zudem gerade Waldlebensräume in Schutzgebieten zu Modellräumen zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt werden.

Historische Wald-Nutzungsformenwie Nieder- und Mittelwälder sollten auf ausreichend großen Flächen fortgeführt werden, um die daran gebundenen Arten zu erhalten.Wald-Lebensräume auf Sekundärstandortensollten zugunsten der vorkommenden Baumarten gepflegt werden. Dies betrifft vor allem die Eichenwälder aber auch kleinflächig vorkommende Kiefernwälder wie z.B. die FlechtenKiefernwälder.Die Bewirtschaftung der Wälder sollte im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Zustands erfolgen und an den jeweiligen LRT angepasst sein (Ackermann et al. 2016)."

 

 

S.31-34

" Zusammenfassung und Ausblick

Die Ergebnisse der nationalen Berichte zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie der EU verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität in Deutschland:

 

>63 % der FFH-Arten und 69 % der FFH-Lebensraumtypen weisen einen ungünstig-unzureichenden oder -schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer, der Feuchtgebiete und der Meere und Küsten.

> Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind in den letzten 12 Jahren in ihrem Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes betroffen sind.

 

Wesentliche Ursachen dieser Entwicklung sind insbesondere hohe Nährstoff- und Pestizideinträge, die Intensivierung oder Aufgabe der Flächennutzung, einschließlich der Aufgabe traditioneller Landnutzungsformen, die Veränderung der Hydrologie und Morphologie von Gewässern, Entwässerung und Grundwasserentnahme,Flächenverluste und Zerschneidung durch Ausbau von Infrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten, aber partiell auch Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten.

 

Bedeutung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und Handlungsfelder

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und die strengen Regelungen des europäischen Artenschutzes haben für den Schutz der Biodiversität in Deutschland eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.

Dies hat auch der von der EU durchgeführte und im Jahr 2016 abgeschlossene„Fitness Check“gezeigt: die Richtlinien sind geeignet, die in ihnen formulierten Ziele zu erreichen, bedürfen allerdings einer konsequenteren Umsetzung (European Commission 2016). Die insgesamt rund 5.200 FFH- und Vogelschutzgebiete nehmen zusammen 15,5 % der terrestrischen und rund 45 % der marinen Fläche Deutschlands ein. Eine aktuelle Studie zurWirksamkeit des Schutzgebietsnetzes Natura 2000zeigt,

dass in den Gebieten auch zahlreiche andere gefährdete Biotoptypen und Arten, die nicht in den Anhängen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, viel häufiger vorkommen als außerhalb (Ackermann & Runge 2020). Sie können von Schutzmaßnahmen in den Gebieten zum großen Teil ebenfalls profitieren (sogenannter „Umbrella-Effekt“). Einige Arten benötigen aber auch spezifische Schutzmaßnahmen, deren Durchführung innerhalb bestehender Schutzgebiete meist leichter umsetzbar sind als außerhalb.

Für einen effektiven Schutz der Gebiete ist es jedoch erforderlich, dasManagement der Gebietewesentlich zu verbessern.Dies erfordert die Erstellung von geeigneten Managementplänen ebenso wie die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen. Dies bedeutet zum einen flächendeckend geeignete Strukturen zu schaffen (z.B. Natura 2000-Stationen oder Landschaftspflegeverbände), die eine professionelle Betreuung der Gebieteund die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherstellen. Sie stellen außerdem wichtigeAnsprechstellenfür Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und Eigentümerinnen und Eigentümer in den Schutzgebieten dar. Analysen der für die Umsetzung von Schutz- und Pflegemaßnahmen in Natura 2000-Gebieten sowie weiteren darüber hinaus für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen zu Verfügung stehenden EU-Fonds, insbesondere des ELER (Freese 2017, Horlitz et al. 2018), belegen eine eklatante Unterfinanzierung. Demgegenüber muss eine ausreichendeFinanzierung für das Schutzgebietsnetz Natura 2000sichergestellt werden, damit es nicht nur seine ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen entfalten kann, sondern auch die europäischen Vorgaben zu einem günstigen Erhaltungszustand seiner Schutzgüter erreicht werden.

Für viele Arten, insbesondere des Anhang IV FFH-Richtlinie und einige der gefährdeten Vogelarten, deren Verbreitungsschwerpunkte sich außerhalb der Natura 2000-Gebiete befinden, sind vor allem Maßnahmen zum Schutz und zurVerbesserung ihrer Habitate außerhalb der Schutzgebieteerforderlich. Dafür sind z.B. in ausreichendem Maße Landschaftsstrukturen wie z.B. Kleingewässer, Hecken, Raine zu erhalten und neu zu schaffen oder Grünland extensiv zu bewirtschaften oder Brachflächen in Ackerflächen bereit zu stellen.Um diese Arten in einen günstigen Zustand zu bringen werden über gezielteArtenhilfsprogrammehinaus auch breit auf landschaftlicher Ebene ansetzende Maßnahmen benötigt (BfN 2015: Artenschutzreport).

Eine Schlüsselstellung nimmt daher die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ein: Für einen angemessenen Schutz der Arten und Lebensraumtypen innerhalb wie auch außerhalb von Schutzgebieten sind die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel sowie die erforderlich Co-Finanzierung entsprechender Maßnahmen und Programme auf Landesebene essentiell. Dafür ist einegrundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) in der nächsten Förderperiode Voraussetzung, außerdem müssen die hier auf nationaler Ebene bestehenden Spielräume besser ausgeschöpft werden. Die Förderung

in der GAP ebenso wie nationale Subventionen müssen konsequent dem Ziel folgen, alle Subventionen (z.B. Steuerermäßigungen) und Zahlungen nach demGrundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“auszurichten (BfN 2017a, BfN 2019a).Dabei sind insbesondere Maßnahmen stärker zu fördern, die nachweislich einehohe Wirksamkeithinsichtlich der gewünschten Leistungen für die biologische Vielfalt aufweisen (sogenannte „dunkelgrüne“ Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen),

wozu ausreichend große mehrjährige Brachflächen, extensiv genutzte Äcker, Blühflächen, extensiv genutztes Grünland und Pufferstreifen gehören. Dabei sollten auchAnreizsystemegeschaffen werden, um die Akzeptanz von entsprechenden Maßnahmen bei den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern zu verbessern (LANA 2016).

Die Ergebnisse der Berichte zeigen, dass darüber hinaus auch auf nationaler Ebene eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik überfällig ist. Wichtige Maßnahmen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft sind u.a. eine erheblicheReduzierung der Nährstoffeinträgeund dieReduzierung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln(insbesondere in Schutzgebieten), dieFlächenausweitung des Ökolandbaussowie dieRücknahme von Entwässerungeninsbesondere auf Moorbodenstandorten. Wichtige Maßnahmen dazu sind diekonsequente Anwendung der neuen Düngeverordnungder

Bundesregierun oder das von der Bundesregierung beschlosseneAktionsprogramm Insektenschutz (BMU 2019).

Aber auch für die künftige Waldbewirtschaftung werden aktuell wichtige Weichen gestellt.Angesichts der durch Trockenheit und Waldbrände in den letzten zwei Jahren entstandenen Waldschäden ist derökologische Waldumbauweiter voranzutreiben. Statt eines massenhaften Anbaus gebietsfremder Baumarten, sollte dabei auf dieStandortvariabilität der heimischen Baumartengesetzt werden (BfN 2019b). Zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Wäldern sollte zudem der Anteil von Flächen mitungelenkter Waldentwicklungentsprechend den Zielen der Nationalen Strategie zur

biologischen Vielfalt (BMUB 2007) weiter erhöht werden. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 kann mit den darin enthaltenen Waldlebensräumen so wichtige Beiträge zur notwendigen Anpassung an den Klimawandel leisten.

Auch über die Schutzgebiete hinaus sind über extensiv genutzte Verbundachsen die Etablierung eines funktionalenBiotopverbundsystemsu.a. durch den umfassenden und gezielten Einsatz von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen, die Aufwertung der Kultur-Landschaften durch die Schaffung von naturnahen Strukturen und die Entwicklung möglichst durchgehender Auenlebensräumen an Flüssen und Bächen erforderlich. Der Biotopverbund ist auch eine zentrale Anpassungsstrategie in Zeiten des Klimawandels. Er ermöglicht es den betroffenen Arten und Populationen auf veränderte regionale klimatische Bedingungen mit Wanderungsbewegungen und Ausbreitungsprozesse zu reagieren und so ihre Populationen zu stabilisieren.

Die Rücknahme bestehender Entwässerungen, insbesondere auf Moorstandorten unterstützt gleichzeitig die im Klimawandel so wichtige Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts.Auch Wasserstandsanhebungen und dieVerbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft, etwa durch funktionsfähige und gut durchfeuchtete Auenböden dienen zur Sicherung empfindlicher Lebensräume und gleichzeitig dem Klimaschutz (u.a. durch Abfederung von Trockenperioden).

Beim sowohl für den Klima- wie auch den Biodiversitätsschutz wichtigen Ausbau Erneuerbarer Energien müssen Schutzgebiete und Schutzgüter der Naturschutzrichtlinien beachtet werden. Beim Rotmilan beispielsweise ist zwar der bundesweite Bestand über die letzten Jahre weitgehend stabil geblieben, jedoch zeichnet sich ab, dass der Ausbau der Windenergieregionale Bestandsrückgänge hervorgerufen hat (Katzenberger & Sudfeldt 2019). Eine naturverträgliche Energiewende ist möglich, aber Klimaschutz und Naturschutz können nur erfolgreich vorangetrieben werden, wenn die Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Dies macht etwa auch der Moorschutz deutlich.

FFH- und Vogelschutzrichtlinie haben ein großes Potenzial, zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie und der Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt beizutragen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien auch in anderen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft, aber auch in Forstwirtschaft, Fischerei, Wasserwirtschaft oder der Entwicklung von Infrastruktur, Siedlungen und Gewerbe einestärkere Unterstützungerfährt."

 


 

Quellen:

 

BMU Pressemitteilung zum Bericht zur Lage der Natur:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-intakte-natur-ist-voraussetzung-fuer-krisenfeste-gesellschaft/

 

BMU Bericht zur Lage der Natur 2020 Übersichtsseite:

https://www.bmu.de/download/bericht-zur-lage-der-natur-2020/

 

Bericht zur Lage der Natur 2020 PDF, 2 MB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bericht_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Zustand der Lebensräume (FFH-Bericht 2019) PDF, 90 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/tabelle_ffh_bericht_2019_lrt_anlage_bericht_lage_natur_bf.pdf

 

Zustand der Tier- und Pflanzenarten (FFH-Bericht 2019) PDF, 102 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/ergebnisse_ffh_bericht_2019_arten_ehz_bf.pdf

 

Bestandsgrößen und -trends der Brutvögel Deutschlands PDF, 190 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_brutvoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bestandsgrößen- und trends rastender und überwinternder Wasservögel in Deutschland PDF, 216 KB, 19.05.2020

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/bestand_wasservoegel_lage_natur_2020_bf.pdf

 

Bundesamt für Naturschutz BfN: https://www.bfn.de/

FFH Richtlinie: http://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/

FFH Gebiete Info: http://www.ffh-gebiete.info/

 

 

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

 

Biotopverbundschnittstelle NSG renaturierte Lippe – NSG/VSG unterer Niederrhein

das Mündungsdelta des Lippemündungsraums

 

Verbundfläche von herausragender / besonderer Bedeutung - Umweltportal NRW 2024 https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Naturschutzgebiet NSG und Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ trifft im Lippemündungsraum auf das Naturschutzgebiet der renaturierten Lippe.

 

Zwei große Naturschutzkorridore fließen hier ineinander, die den längsten Fluß Deutschlands (der Rhein) und den längsten Fluß NordRheinWestfalens NRWs (die Lippe) umgeben.

Siehe die verdeutlichenden Bilder am Ende des Beitrages >        /   Facebook Video mit unseren Gästen aus dem fernen Norden: https://www.facebook.com/georg.gallenkemper/videos/949901689767072?idorvanity=193900778519608

Hier findet sich ein einzigartiger Biotopverbund, der den Austausch von zahlreichen Tierarten ermöglicht, erleichtert und verbessert.

 

"Die Rhein- und Lippeaue im Kreis Wesel besitzen im Biotopverbund des Unteren Niederrheins eine herausragende Bedeutung als Teil des landesweit bedeutsamen Rheinauen-Korridors, u. a. als wichtiger Rast- und Nahrungsplatz für überwinternde Gänse sowie Brutplatz für zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Brutvogelarten. Sie weisen ein ein Mosaik an großflächigen Feuchtlebensräumen, artenreichen Sandmagerrasen auf Binnendünen, Kulturlandschaftsrelikten, wertvollem Grünland, zahlreichen auentypischen Lebensräumen (Weichholz-Auenwald, naturnahe Stillgewässer, Röhrichte, Gehölze u. a.) auf."

Aus: Tabelle 17: Biotopverbundflächen des Verbundschwerpunktes Aue-Gewässer im Planungsraum

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr (RVR) S. 157 /262: Kreis Wesel

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – Fachbericht N+L:

Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/6_sonderreihen/LANUV_Fachbeitrag_Naturschutz_RVR_mit_Karten.pdf

   

Das betrifft zum Beispiel wandernde Landsäugetiere wie Rehe, Füchse, Hasen, gewässergebundene Säuger wie Biber und Otter und vom Rhein flußaufwärts wandernde Fische wie Lachs und Quappe. In dem fischreichen Mündungsdelta sind unter anderem Seeadler, Reiher, Störche, Schwäne und Kormorane zu Hause.

Längst sind die Zugvögel aus Nordrhein-Westfalen größtem Vogelschutzgebiet „unterer Niederrhein“ auch im Lippemündungsraum und den angrenzenden Lippeauen häufig zu Gast. > Naturschutzgebiet Lippemündungsraum - Ausläufer des Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" im Frühjahr 2021

 

Eine Nebenstrecke der ausgezeichneten Fahrradfernwanderroute „Römer-Lippe-Route“, die von der Quelle der Lippe bis nach Xanten an den Rhein geht, führt mitten durch den Lippemündungsraum und läßt die/den Radwanderer diesen einmaligen Schatz NRWs hautnah erleben.

 

Naturschutzgebiete verbindende naturbelassene Korridore werden immer wichtiger für den Austausch bedrängter Tierarten,

um Diversität - genetische Vielfalt in den betroffenen Arten und Artenvielfalt in den von Artensterben bedrohten Regionen – zu erhalten, fördern und vermehren, wie der Entwicklungsbiologe Matthias Glaubrecht in seinem Buch „ Das Ende der Evolution- Der Mensch und die Vernichtung der Arten“ (C. Bertelsmann Verlag, München 2019 ISBN 9783570102411) erklärt und fordert und wie es die United Nations UN im Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch das Klimaanpassungsprojekt 3 – FIS des LANUV NRW jetzt fordern.

im 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html

findet sich zum

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

(1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ beitragen.

(2) Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.

(3) Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind

→ Nationalparke und Nationale Naturmonumente,

→ Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teile dieser Gebiete,

→ gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30,

→ weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des Nationalen Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken,

wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind.

(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

(5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.

(6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).

im

Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz– LNatSchG NRW) vom 21.07.2000

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=791&bes_id=4910&aufgehoben=N&menu=0&sg=0

§ 35 Biotopverbund

(zu § 20 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes)

findet sich

Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.

*

Grundlage: die FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU: https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt, indem sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere dazu verpflichtet, natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten(Natura 2000). 

Der Lippemündungsraum ist ein Paradebeispiel, wie wir diese Aufgabe meistern, an dem sich die lokale, regionale und nationale Politik wird messen lassen müssen.

Einerseits ist der Lippemündungsraum einer der wichtigsten Naturschutzgebiete in NRW, der zwei der größten Naturschutzgebiete verbindet,

andererseits wird er von verkehrspolitischen lokalen (Südumgehung Wesel), nationalen (Hinterlandversorgung NRW von den Deltaport-Häfen ausgehend) und internationalen (Wasserstraßen-Eisenbahn-Land Anbindung der Deltaport-Häfen an die Seehäfen in Amsterdam und Rotterdam, u.a. Cool-Korridor) Projekten in der Fläche eingeengt, bedrängt und vielfältig (Verbrennungsmotor-Abgase inkl. Dieselmotoremissionen, Feinstäube, Biorhythmus störender/s Lärm und Licht) belastet. > https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen

 

Der Lippemündungsraum ist zudem auch ein Beispiel für kleine Biotopverbunde.

Im Lippemündungsraum befindet sich in Lippedorf ein kleiner, besonders wertvoller Silikat-Magerbodenbereichangrenzend an einen alten Auwald. Eigentlich würde er nahtlos in den Lippemündungs-Auenbereich übergehen, wenn er von ihm nicht durch die zunehmend befahrene Landesstrasse (Frankfurter Strasse) getrennt wäre. Diese Trennung führt auf mehr oder weniger lange Sicht zum Rückgang der Diversität, zum zahlenmäßigen Reduktion von Fauna wie Flora und letztendlich zum Artensterben in diesem lokalen Kleinod.

 

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums wird als NGO und mit ihren einzelnen Mitgliedern mit eigenen Projekten und mit Engagement in politischen Prozessen versuchen, den Verschmelzungsbereich der großen Biotopverbunde Unterer Nierderrhein und renaturierte Lippe zu schützen, zu stärken und auszubauen.

 

→ TAZ Artikel: Artenschutz braucht Wandermöglichkeit https://taz.de/Artenschutz-braucht-Wandermoeglichkeiten/!5820574/

→ NABU Artikel: Fragmentierte Lebensräume: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/verkehr/verkehrsinfrastruktur/32149.html

 


Bilder des Biotop-Verbundes aus dem NW Regionalplan https://www.giscloud.nrw.de/arcgis/apps/PublicInformation/index.html?appid=68842b4474384e07972e838b64b84e9c

 

Ausschnitt Lippemündungsraum - Schnittstelle NSG Lippeaue <> Unterer Niederrhein

Legende https://www.wms.nrw.de/wms/wms_nw_regionalplan?version=1.3.0&request=GetLegendGraphic&format=image/png&layer=regionalplan 

weitere verdeutlichende Bilder aus: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

Kartenbilder der beiden großen NSG Unterer Niederrhein und renaturierte Lippe   / in der Legende am rechten Rand der Bilder ist markiert, was angezeigt wird.

 

 

 

Kartenbilder des Übergangsbereiches der beiden o.g. NSG - der Lippemündungsraum

 

 

 

 Updates:

 

Sitzung:

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, 3. Sitzung

Rat der Stadt Wesel      Quelle: https://ris.wesel.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQb-3X1bOyx2U618DgIpHc0

Termin: Mi, 27.10.2021 16:30 Uhr
Ort: Städtisches Bühnenhaus Wesel, 46483 Wesel / Saal
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 15.10.2021) (104 KB)
Sitzungsunterlagen: Öffentliche Sitzungsunterlagen (aktualisiert: 20.10.2021) (16.716 KB)

 Tagesordnungspunkt

3. Lippeumgestaltung Wesel
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2020
FB 1/572/20

 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZcRkhn_p5FHVWXbObqHLzizgyHfaqx92xG2CggO5Qfj/Vorlage_zur_Kenntnis_FB_1-572-20.pdf

 Dokumente: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.9.2020 Quelle: https://ris.wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdx6LlvUlLlhOhjG5EjqFMXGnUckjIVV59lYtDD09drp/Antrag_der_SPD-Fraktion_vom_24.09.2020.pdf

der Antrag:

 

 Ausschnitt aus dem Antrag mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Vernetzung der einzelnen Abschnitte der Lippe - Biotopverbund-Bildung

 

 

 

 

 


Gebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Seiten 36-41 Abschnitt 2.4 Schutz der Natur


Ziel:  Lebensräume seltener Pflanzen und Tiere schützen und ein Biotopverbundsystem aufbauen:

"Die Bereiche für den Schutz der Natur umfassen insbesondere die
- durch die Fachplanung gesicherten naturschutzwürdigenGebiete und
- weitere naturschutzwürdige Lebensräume (Biotope), die entsprechend zu schützen sind.
Darüber hinaus enthalten sie Teilbereiche, die für die Fachplanung als Suchräume gelten, in denen die Fachplanung die Möglichkeiten zur Ergänzung der vorhandenen naturschutzwürdigenLebensräume und zum Aufbau eines Biotopverbundsystems zu bestimmen und zu entwickeln hat. Dabei muss die Fachplanungeinerseits entsprechend den tatsächlich vorhandenen naturschutzfachlich geeigneten Standortpotenzialen räumlich undfachlich differenzieren und andererseits den konkreten lokalenBedingungen – insbesondere gegenüber land- und  forstwirtschaftlichen Betrieben – Rechnung tragen. Die Träger der Fachplanungsollen aus den fachplanerischen Instrumenten die notwendigenFestsetzungen oder Entwicklungsziele auswählen und deren Abgrenzungen bestimmen. Die von den Naturschutzzielen nichtbetroffenen Flächen sind in der nachfolgenden Fachplanung vonentsprechenden Festsetzungen  auszuklammern.

Bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen ist die Erhaltung der naturschutzwürdigen Gebiete bzw. Lebensräume zu beachten und die angestrebte Entwicklung und der Aufbau einesBiotopverbundes zu fördern.

Zur Umsetzung der Ziele soll die auf Vertragsbasis gestützte Kooperation zwischen Land- bzw. Forstwirtschaft und dem Naturschutz verstärkt Anwendung finden. Maßnahmen und Nutzungsänderungen, die der Biotopentwicklung dienen, sind auf landund forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig auf derGrundlage freiwilliger Vereinbarungen (Kooperationsprinzip) zu planen und durchzuführen....    
Unter Biotopverbund werden zusammenhängende Flächen verstanden,die geeignet sind, durch Verknüpfung der Kernbereiche  wesentlich zurErhaltung der heimischen Tiere und Pflanzen beizutragen. Ein Biotopverbund zwischen den biologisch besonders schutzwürdigen Bereichen bzw.Bereichsanteilen (Kernbereiche) soll die heimischen Pflanzen und Tiere dauerhaft erhalten und ihnen Ausbreitungsmöglichkeiten bieten. Dieservernetzt ökologisch gleichartige bzw. ähnliche Lebensräume und vermindert damit die zunehmende Isolation von Einzelgebieten.

Eine besondereSchutzpriorität als Kernbereiche des Naturschutzes haben die naturnahen und halbnatürlichen Ökosysteme wie Moore, Quellen und Gewässer,Wälder,Heiden, Magerrasen und Feuchtgrünland.

Als wesentliche Aspekte des Biotopverbundsystems werden die Sicherung großflächiger naturschutzwürdiger Lebensräume und deren Verknüpfung über ökologisch  wirksame Verbindungen (u. a. durch Extensivierung vorhandener Nutzungen bzw. Überlassung von Teilflächen für dienatürliche Entwicklung) angesehen. Als Verbundelemente dienen in derRegel linear und durchgängig ausgerichtete Landschaftsstrukturen gleicher oder ähnlicher standörtlicher Beschaffenheit. Der Vernetzungsgrad wird durch die Durchgängigkeit des Gesamtsystems bestimmt.

Hierbeihaben die Fließgewässer mit ihren Auen herausragende Bedeutung. Das gilt insbesondere für bezirksübergreifende und zum Teil übernationale Verbundkorridore im Verlauf des Rheines, der Lippe, Erft, Ruhr, Issel, Niers, Schwalm und Nette.

Quelle: https://www.rvr.ruhr/fileadmin/user_upload/01_RVR_Home/02_Themen/Regionalplanung_Entwicklung/GEP_99_AEnderungen/03_Textliche_Festlegungen/Regionalplan_GEP99_TextDar_21_10_2009.pdf

die Realität → NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

NABU : Mehr Raum für Artenvielfalt - Biotopverbund Rheinisches Revier - Projekt „Grundlagenkonzept Biotopverbund Rheinisches Revier“

"   Darum ist ein Biotopverbund wichtig

Die Artenvielfalt im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen ist durch eine Vielzahl von Faktoren bedroht. Hier zu nennen sind beispielsweise die Zerschneidung der Landschaft, die Ausweisung neuer Baugebiete und somit der Verlust von Freiflächen und eine meist großräumig, intensiv und einheitlich wirtschaftende Land- und Forstwirtschaft. Diese Umstände erzeugen Isolationseffekte der verschiedenen Biotope, der Lebensräume von Tier- und Pflanzen, die langfristig zum Aussterben der betroffenen Arten führen. Gleichzeitig gibt es viele Arten die spezielle Lebensräume zur Brut und zur Nahrungssuche nutzen. Diese sind in besonderer Weise durch räumliche und qualitative Einschränkungen ihrer Reviere betroffen. Um diesen Effekten entgegenzuwirken, plant das LANUV für jeden Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen einen Biotopverbund mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Lebensräume zu sichern, das Angebot an geeigneten Gebieten zu steigern, dort die Artenvielfalt zu steigern und Korridore und Trittsteine zu schaffen um Ausbreitungs- und Vernetzungsachsen in der Landschaft herzustellen."

aus : https://nrw.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/transformation-rheinisches-revier/biotopverbund/index.html

NABU : Gegen die Verarmung der Natur- Deshalb sind vernetzte Lebensraumstrukturen für die Mobilität und das Überleben von Wildtieren und Wildpflanzen so wichtig - Natur neu verbinden

Trotz aller Naturschutzbemühungen werden unsere Landschaften immer eintöniger. Sarkastisch könnte man sagen, von jetzt an kann es nur noch aufwärts gehen. Gegengesteuert werden soll lokal, regional, bundes- und sogar europaweit mit einem sogenannten Biotopverbund. Ob ein System möglichst vieler kleiner oder weniger großer Lebensrauminseln besser wirkt, wird heiß diskutiert. Die Antwort richtet sich auch danach, welche Arten man konkret fördern möchte. Ebenso vielfaltig sind die Verbindungselemente, wobei auch das Beseitigen von Hindernissen den Biotopverbund fördert – etwa Verbauungen entlang von Flüssen. Der NABU leistet hier mit seinem Großprojekt an der Unteren Havel Pionierarbeit.

"Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Auftrag für einen Biotopverbund schon länger verankert (s.o. BNG §21, Abs 4+5). Demnach dient dieser „der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Und: „Der Biotopverbund soll länderübergreifend erfolgen. Die Länder stimmen sich hierzu untereinander ab.“

Eine besondere Rolle kommt Gewässern zu. Sie sollen „einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können.“ Außerdem fordert das Gesetz, „in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen.“

Das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ und der Bundesnaturschutzfonds bieten erstmals eine landesweite Perspektive für die Renaturierung von Auen, Wäldern und Mooren. Flankenschutz kommt zudem aus dem Naturschutzpaket der EU im Rahmen des Green Deal. In der intensiv genutzten Landschaft mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird die Umsetzung dennoch ein hartes Stück Arbeit.

aus: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/32147.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürger*innen-Beteiligung als Störfaktor? Landesregierung will Beteiligungsrechte kürzen

 

Bürger*innen-Beteiligung als Störfaktor?

Landesregierung will Beteiligungsrechte kürzen

 

Stellungnahme des BUND NRW, NABU und LNU NRW vom 6.1.2021 zum

"Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Landesforstgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 29.10.2020"

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - gemeinsam mit NABU und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt LNUNRW - kritisiert die Pläne der Landesregierung, mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes die Beteiligungsrechte für Bürger*innen und Verbände zu beschneiden. Im Vorfeld der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtags zu der Gesetzesnovelle am 13. Januar bemängelt der Umweltverband insbesondere die Verkürzung von Beteiligungsfristen und den Wegfall von Erörterungsterminen zu Einsprüchen der Bevölkerung. Die Bürger*innen im Braunkohlenrevier sind davon besonders betroffen.

„Die kritische Öffentlichkeit wird offenbar nur noch als Störfaktor betrachtet“, sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Eine ausreichende Prüfung der Umweltbelange ist damit nicht gewährleistet. Das trägt nicht zur Akzeptanz bei - im Gegenteil.“

Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes und andere Vorschriften sollen beispielsweise bei der Aufstellung von Regional- oder Braunkohlenplänen die Beteiligungsfristen von zwei auf einen Monat halbiert werden. Die Durchführung eines Erörterungstermins zur Diskussion der Einwendungen von Bürger*innen und Umweltverbänden und zum Ausgleich der Meinungen soll zukünftig nicht mehr obligatorisch sein oder ganz wegfallen.

 

mehr Informationen

auf den Seiten des BUND NRW auf https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/buergerinnen-beteiligung-als-stoerfaktor-landesregierung-will-beteiligungsrechte-kuerzen/

zum Landesplanungsgesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=920070925160557909

zum Landesforstgesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000274

zum Verwaltungsverfahrensgesetz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120031009100236151

Info der Landesregierung NRW https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/planungsrecht-fuer-den-kohleausstieg-wird-beschleunigt-neue-experimentierklausel-im

 

UPDATE  November 2021 Eigentlich wollte die Stadt Kerpen das Urteil zur rechtswidrigen Räumung des Hambacher Forstes akzeptieren. Doch nun zwingt die NRW-Landesregierung die Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen. mehr dazu:

→ Quelle: https://www.energiezukunft.eu/politik/nrw-landesregierung-zwingt-kerpen-zur-berufung/

Updates

Mai 2023 Strafverfolgung der "letzten Generation"  https://taz.de/Strafverteidiger-ueber-Letzte-Generation/!5936702/

März 2024 taz - Klimaschützer*innen unter Druck https://taz.de/Klimaschuetzerinnen-unter-Druck/!5988503/

 

 

 

 

 

COP26 Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Glasgow zu Wäldern und Landnutzung 1.11.2021

 

Glasgow - Erklärung der Staats- und Regierungschefs 

zu Wäldern und Landnutzung  UN Climate Change Conference UK 2021 COP26

 → Kommentare nach der COP26: 1 / 2

 (Original in Englisch)

Wir, die Staats- und Regierungschefs der unten genannten Länder:


betonen die entscheidende und voneinander abhängige Rolle der Wälder aller Arten, der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Landnutzung, damit die Welt ihre Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erreichen kann, damit ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Treibhausgasemissionen und dem Abbau durch Senken erreicht werden kann, damit eine Anpassung an den Klimawandel möglich ist und damit andere Ökosystemleistungen erhalten bleiben.


Wir bekräftigen unsere jeweiligen kollektiven und individuellen Verpflichtungen gegenüber dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem Übereinkommen von Paris, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, den Zielen für nachhaltige Entwicklung und anderen einschlägigen Initiativen,


bekräftigen unsere jeweiligen Verpflichtungen zur nachhaltigen Landnutzung und zur Erhaltung, zum Schutz, zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zur Wiederherstellung von Wäldern und anderen terrestrischen Ökosystemen,


erkennen an, dass die Verwirklichung unserer Ziele in den Bereichen Landnutzung, Klima, biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung sowohl auf globaler als auch auf nationaler Ebene weitere transformative Maßnahmen in den miteinander verknüpften Bereichen nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch, Entwicklung der Infrastruktur, Handel, Finanzen und Investitionen sowie Unterstützung für Kleinbauern, indigene Völker und lokale Gemeinschaften, die für ihren Lebensunterhalt auf die Wälder angewiesen sind und bei deren Bewirtschaftung eine Schlüsselrolle spielen, erfordern wird.


Wir betonen die Bereiche, in denen in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt wurden, und die Möglichkeiten, die sich uns bieten, um die Maßnahmen zu beschleunigen.


Wir verpflichten uns daher, gemeinsam daran zu arbeiten, den Verlust von Wäldern und die Verschlechterung der Bodenqualität bis 2030 aufzuhalten und umzukehren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und einen integrativen Wandel im ländlichen Raum zu fördern.


Wir werden unsere gemeinsamen Anstrengungen verstärken, um:

1. Wälder und andere terrestrische Ökosysteme zu erhalten und ihre Wiederherstellung zu beschleunigen;

2. Erleichterung einer Handels- und Entwicklungspolitik auf internationaler und nationaler Ebene, die eine nachhaltige Entwicklung sowie eine nachhaltige Rohstoffproduktion und einen nachhaltigen Rohstoffverbrauch fördert, die den Ländern zum gegenseitigen Nutzen gereichen und die Entwaldung und Bodendegradation nicht vorantreiben;

3. Verringerung der Anfälligkeit, Aufbau von Widerstandsfähigkeit und Verbesserung der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum, u.a. durch die Stärkung der Gemeinschaften, die Entwicklung einer rentablen, nachhaltigen Landwirtschaft und die Anerkennung der vielfältigen Werte der Wälder, wobei die Rechte der indigenen Völker sowie der lokalen Gemeinschaften im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Instrumenten anerkannt werden;

4. Umsetzung und erforderlichenfalls Neugestaltung von Agrarpolitiken und -programmen, um Anreize für eine nachhaltige Landwirtschaft zu schaffen, die Ernährungssicherheit zu fördern und die Umwelt zu schonen; 

5. Bekräftigung der internationalen finanziellen Zusagen und deutliche Aufstockung der Finanzmittel und Investitionen aus einer Vielzahl öffentlicher und privater Quellen bei gleichzeitiger Verbesserung ihrer Wirksamkeit und Zugänglichkeit, um eine nachhaltige Landwirtschaft, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder sowie die Unterstützung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu ermöglichen;

6. Erleichterung der Anpassung der Finanzströme an die internationalen Ziele zur Umkehrung des Waldverlustes und der Waldschädigung bei gleichzeitiger Sicherstellung robuster politischer Maßnahmen und Systeme zur Beschleunigung des Übergangs zu einer Wirtschaft, die widerstandsfähig ist und die Ziele in den Bereichen Wald, nachhaltige Landnutzung, biologische Vielfalt und Klima fördert.


Wir fordern alle Staats- und Regierungschefs auf, sich gemeinsam für einen Übergang zu einer nachhaltigen Landnutzung einzusetzen.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens, einschließlich der Verringerung der Anfälligkeit für die Auswirkungen des Klimawandels und der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C sowie der Fortsetzung der Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5°C, wobei die Wissenschaft zeigt, dass eine weitere Beschleunigung der Bemühungen erforderlich ist, wenn wir gemeinsam 1,5°C in Reichweite halten wollen. Gemeinsam kann es uns gelingen, den Klimawandel zu bekämpfen, für ein widerstandsfähiges und integratives Wachstum zu sorgen und den Waldverlust und die Landdegradierung aufzuhalten und umzukehren.

 

1 Albania | 2 Andorra | 3 Angola | 4 Armenia | 5 Australia | 6 Austria | 7 Belgium | 8 Belize | 9 Bhutan | 10 Bolivia | 11 Bosnia and Herzegovina | 12 Botswana | 13 Brazil | 14 Bulgaria | 15 Cameroon | 16 Canada | 17 Chile | 18 China | 19 Colombia | 20 Costa Rica | 21 Cote D’Ivoire | 22 Cyprus | 23 Denmark | 24 Dominican Republic | 25 Democratic Republic of the Congo | 26 European Commission on behalf of the European Union | 27 Ecuador | 28 Estonia | 29 Fiji | 30 Finland | 31 France | 32 Gabon |

33 Germany |

34 Ghana | 35 Greece | 36 Grenada | 37 Guatemala | 38 Guinea Bissau | 39 Guyana | 40 Honduras | 41 Iceland | 42 Indonesia | 43 Ireland | 44 Israel | 45 Italy | 46 Japan | 47 Kazakhstan | 48 Kenya | 49 Kyrgyzstan | 50 Latvia | 51 Liberia | 52 Liechtenstein | 53 Lithuania | 54 Luxembourg | 55 Madagascar | 56 Malawi | 57 Mali | 58 Malta | 59 Mauritius | 60 Monaco | 61 Mongolia | 62 Montenegro | 63 Morocco | 64 Mozambique | 65 Nepal | 66 Netherlands | 67 New Zealand | 68 Niger | 69 Nigeria | 70 North Macedonia | 71 Norway | 72 Pakistan | 73 Panama | 74 Papua New Guinea | 75 Peru | 76 Poland | 77 Portugal | 78 Republic of Congo | 79 Romania | 80 Russia | 81 Saint Lucia | 82 Samoa | 83 San Marino | 84 Seychelles | 85 Sierra Leone | 86 Slovakia | 87 Slovenia | 88 South Korea | 89 Spain | 90 Sri Lanka | 91 Suriname | 92 Sweden | 93 Switzerland | 94 Tanzania | 95 Togo | 96 Turkey | 97 United Arab Emirates | 98 Ukraine | 99 Uruguay | 100 United Kingdom | 101 USA | 102 Vanuatu | 103 Vietnam | 104 Zambia | 105 Zimbabwe

1st November 2021 (19.00)

 → Quelle: https://ukcop26.org/glasgow-leaders-declaration-on-forests-and-land-use/

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news-Ticker zur COP26: https://www1.wdr.de/nachrichten/ticker-klimakonferenz-glasgow-un-100.html

Kommentare TAZ:https://taz.de/Einigung-bei-der-COP-in-Glasgow/!5812099/   |   https://taz.de/Staaten-versprechen-Waldschutz/!5809271/

 

Hinweis: Deutschlands Initiative zur Waldrettung https://www.dw.com/de/deutschlands-initiative-zur-waldrettung/a-18320905

Artikel vom 21.03.2015 (!) : Deutschland trägt maßgeblich zum Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bei. 2011 (!!) ergriff die Bundesregierung aber auch die Initiative zur globalen Renaturierung.

 

Hinweis: das REDD+ Konzept

(Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation and the role of conservation, sustainable management of forests and enhancement of forest carbon stocks in developing countries, dt. etwa „Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung sowie die Rolle des Waldschutzes, der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und des Ausbaus des Kohlenstoffspeichers Wald in Entwicklungsländern“)

siehe > https://de.wikipedia.org/wiki/REDD%2B | https://www.bund.net/waelder/redd/ | https://systemchange-not-climatechange.at/de/redd/  | https://www.deval.org/de/evaluierungen/laufende-und-abgeschlossene-evaluierungen/das-wald-und-klimaschutzprogramm-redd  |  https://www.natureoffice.com/klimaschutzprojekte/waldschutz-aufforstung/ |

 

→ NRW Umweltminister Krischer zu Artensterben / Naturflächenverlust in NRW (10 2022): https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltminister-krischer-flaechenverlust-nordrhein-westfalen-ist-weiterhin-zu-hoch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

das EU RENATURIERUNGsGesetz ist - noch nicht - beschlossen - 27.02.2024

Update 22.3.2024 NABU-INFO: EU-Renaturierungsesetz in Gefahr - Blockade Ungarns... https://www.nabu.de/news/2023/07/33630.html

→ Kommentar NABU   https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/europa/33254.html

→ taz 17.4.2024 Kommentar zur Reform des Klimaschutzgesetzes https://taz.de/Reform-des-Klimaschutzgesetzes/!6004639/

 

Mehr als 80 Prozent der Natur in Europa sind in einem schlechten Zustand oder zerstört,

sagt die EU*.

Heute (27.2.2024) hat das EU-Parlament über ein neues Naturschutzgesetz, das

RENATURIERUNGS-GESETZ*,

 abgestimmt und dieses beschlossen und bewilligt.

*

Wie das Gesetz Ökosysteme retten soll und was das für NRW heißt.

" Mit dem Gesetz sollen zunächst bis 2030 mindestens jeweils 20 Prozent der Land- und Meeresflächen unter Schutz gestellt werden und bis 2050 dann alle bedrohten Ökosysteme wie Grasland, Seen, Flüsse sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Heißt: Die EU-Länder sollen dafür sorgen, dass beispielsweise die Zahl der Schmetterlinge zunimmt, Hecken gepflanzt werden und Äcker mehr Kohlenstoff speichern können. Landwirte müssen zudem weniger Pestizide einsetzen. Und: Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Hindernisse in Flüssen wie Staudämme und Wehre zu entfernen.

Eine wichtige Rolle spielen auch Feuchtgebiete wie Moore und Sümpfe, die hierzulande weniger werden. Ende 2016 gab es laut Statistischem Landesamt im Westen noch rund 32 Quadratkilometer Moore und Sümpfe, Ende 2020 waren es nur noch gut 25 Quadratkilometer. "Würde die Zahl wieder zunehmen, könnte das auch beim Kampf gegen den Klimawandel helfen", sagt WDR-Wissenschaftsjournalist Michael Stang. Schätzungen zufolge stammen etwa sieben Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland aus entwässerten Mooren.

Was bedeutet das Renaturierungsgesetz für NRW?

Bisher gab es in Deutschland keine bundesweit verbindlich gültigen Vorgaben zur Wiederherstellung der Natur. Das neue Gesetz könnte daher einen Rahmen liefern, um schon bestehende einzelne Projekte zu bündeln und großflächig Ökosysteme wiederherzustellen.

Für die Landwirte - auch in NRW - bedeutet Renaturierung konkret, dass sie ihre Bewirtschaftung der Flächen umwelt- und biodiversitätsfreundlicher gestalten müssten. Das heißt: Mehr Vielfalt durch Blühflächen, durch Hecken oder temporäre Brachflächen.

"Wobei sich eine umweltschonendere Bewirtschaftung des Bodens in aller Regel sehr positiv auswirkt: Das Wasser bleibt besser verfügbar, es geht weniger Boden durch Erosion verloren, es gibt mehr Bestäuber, wodurch sich der Ertrag und die Bodenfruchtbarkeit verbessert", sagt WDR-Wissenschaftsjournalist Michael Stang.

Welche Maßnahmen gibt es bisher in NRW?

In NRW gibt es bislang nur den Nationalpark Eifel, wo Laubbäume unbeeinflusst vom Menschen wachsen und fast verschwundene Tierarten sich wieder ansiedeln. Die Landesregierung sucht nach einem Standort für einen zweiten Nationalpark - darunter der Arnsberger Wald, die Egge (Hochsauerlandkreis), das Ebbegebirge (Märkischer Kreis), der Hürtgenwald (Städteregion Aachen), der Klever Reichswald und den Rothaarkamm (Siegen-Wittgenstein).

Schwerpunkt von Renaturierung mit mehr als 10.000 Einzelvorhaben ist der Gewässerschutz. An Emscher, Lippe und im Rheinischen Revier soll die Natur zurückkehren.

Für den Braunkohletagebau wurde das Grundwasser bis zu mehrere hundert Meter abgesenkt. Bis Ende 2030 sollen Erft und Rur, Schwalm und Niers in ihren Ursprungszustand rückversetzt werden. 65 Millionen Euro stehen zur Verfügung.

Auch Sumpfgebiete sind wichtige Wasserspeicher. Aber etwa nur fünf Prozent der Moore in NRW sind noch intakt.

NRW-Umweltminister Oliver Krischer sieht Fortschritte bei der Renaturierung von Moorflächen, wünscht sich aber, "dass wir noch mehr machen, Flusslebensräume schaffen, wo wir gleichzeitig auch dem Hochwasserschutz dienen."

Welche Kritik gibt es?

Bauernverbände warnen, das Gesetz gefährde die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Ernährungssicherheit in der EU. "Dies ist ein Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz", kritisiert etwa der deutsche Bauernverbands-Präsident Joachim Rukwied. Die Vorlage dürfe kein "Landwirtschafts-Verdrängungsgesetz" sein.

Der europäische Bauernverband Copa-Cogeca rief die Abgeordneten am Montagabend auf, gegen das Gesetz zu stimmen. Unterstützung bekommen die Verbände aus der konservativen EVP-Fraktion um CDU und CSU.

Der grüne NRW-Umweltminister Oliver Krischer sagte dem WDR, das EU-Gesetz sei praxistauglicher geworden und auch mit einer intensiven Landwirtschaft vereinbar: "Wir haben in den Ackerbauregionen bestimmte Vogelarten wie Rebhuhn, Kiebitze, Grauammer und andere – die brauchen die Landwirtschaft, um überhaupt leben zu können. Und es geht dann um die Form und die Intensität der Landwirtschaft, und das schließt sich überhaupt nicht aus."

Die Konservativen hatten in einer ersten Abstimmung im vergangenen Jahr bereits zahlreiche Ausnahmen von den Vorschriften durchgesetzt. Am Montagabend hieß es aus Parlamentskreisen dann, bei einer Fraktionssitzung der EVP habe sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine Ablehnung des Gesetzes ausgesprochen.

Die EVP habe in den Verhandlungen "alles bekommen, was sie wollte", kritisierte die Verhandlerin der Grünen, Jutta Paulus. Stimme die Fraktion am Dienstag gegen das Gesetz, stelle sie sich damit gegen die eigene Spitzenkandidatin für die Europawahl, Ursula von der Leyen. Sie hatte das Gesetz als Kommissionspräsidentin vorgeschlagen.

Jetzt ist das umstrittene Gesetz rechtskräftig.

Trotz Protesten aus der Landwirtschaft und den Reihen der Konservativen und Rechten hat das Europaparlament verschärfte Naturschutz-Auflagen abgesegnet. Ein knappe Mehrheit aus Grünen, Sozialdemokraten und Teilen der Liberalen und Konservativen stimmte am Dienstag in Straßburg für das sogenannte

"Gesetz zur Wiederherstellung der Natur", mit dem die EU die Umweltzerstörung zurückdrehen will."

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/eu-renaturierungsgesetz-nrw-100.html

 

weitergehende Informationen

→  *EU - Nature restoration law  https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/nature-restoration-law_en

The European Commission’s proposal for a Nature Restoration Law is the first continent-wide, comprehensive law of its kind. It is a key element of the EU Biodiversity Strategy, which calls for binding targets to restore degraded ecosystems, in particular those with the most potential to capture and store carbon and to prevent and reduce the impact of natural disasters.

→ #restore nature https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/116-restore-nature-eu-restoration-law-in-gefahr-unsere-stimme-ist-jetzt-gefragt.html

 

 

 

 

 

Der längste Stau in ganz Wesel Frankfurter Strasse Lippedorf - Aktuelles Mai 2020

Als ein repräsentatives Beispiel für die Belastung des Naturschutzgebietes, der Bewohner*Innen von Lippedorf und seiner Fahrradtourist*Innen zeigt sich die Frankfurter Strasse in Wesel - Lippedorf heute wieder einmal als die Straße in Wesel, die den  längsten Stau in Wesel aufweist, wie frau/man gut auf Google Maps nachvollziehen kann. Zeit darüber nachzudenken, ob das wirklich bleiben soll und ob es für die Verantwortlichen in Stadt, Kreis und Land eine Herzensangelegenheit werden sollte, hier schützend zu handeln.

 

 

 

 

 

UPDATE Februar / März 2023

durch die Sperrung der B8 ist die Ampel im Bereich der Kreuzung B8 / Frankfurter Strasse abgeschaltet worden, jetzt fließt der Verkehr hier im Bereich der Frankfurter Strasse auch in Lippedorf unbehindert und es staut sich an der Kreuzung Frankfurter Strasse / Emmelsumer Strasse - ein Beweis dafür, daß das Abschalten der Ampel Frankfurter Strasse / B8 der Verkehrstau in Lippedorf verringern / verhindern kann.

An der Tatsache, daß der längste Stau in ganz Wesel immer noch in Lippedorfist, hat sich leider nichts geändert:

 

Nach dem Stau ist Vor dem Stau - leider hat sich nichts verändert nach der Renovierung und Wiedereröffnung der B8 in Lippedorf

immer noch der größte Stau in Wesel - Frankfurter Strasse und B8 in Wesel Lippedorf im November 2023:https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/106-betuwe-ausbau-aller-verkehr-durch-lippedorf-sperrung-der-b8-fruehjahr-sommer-herbst-2023?start=3

 

 

 

Der Lippemündungsraum

Naturrarität in der Kulturlandschaft

Bei Kilometer 220 mündet der längste Fluß Nordrhein-Westfalens,

die „Lippe“ in den längsten Fluß Deutschlands, den „Rhein“.

 

Quelle: Google Earth  2019 / 2022     weitere Bilder auf Geoportal Ruhr: https://luftbilder.geoportal.ruhr/?#Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein./51.64292r0@EPSG:25832

Mit etwa 150ha Fläche ist die Lippe im Lippemündungsraum eine der wenigen, seltenen Flüsse Deutschlands mit Mündungsdelta und einer Auenlandschaft, die die Hochwasser von Lippe und Rhein aufnehmen kann und so die umliegenden Wohn- und Gewerbegebiete Wesels schützt.

Anfang des 20. Jahrhunderts war die Lippe ein massiv beeinträchtigtes Gewässer. Es gab kaum noch natürliche Bereiche, der Großteil des Flusses war kanalisiert. Hinzu kamen immer mehr Abwässer auch aus der Industrie und dem Bergbau. Im Jahr 1926 wurde daraufhin der Lippeverband gegründet, welcher sich der Problematik annahm und erstmals Maßnahmen zur Abwasserreinigung und zum Hochwasserschutz einleitete.

→ die Folgen dieses Verbrechens an der Natur sind auch heute noch messbar: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/bodenschutz/bodenbelastungskarten

In den 1980er Jahren wurden im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW die planungsrechtlichen Weichen gestellt, um 240 ha des Lippemündungsraumes nach der Gewinnung von Sand und Kies mit Bergematerial hochwassersicher zu verfüllen und anschließend als Standort für „flächenintensive Großvorhaben“ mit Hafenanschluss zu nutzen.

 

 Quelle: Lippe-Mündungsraum, südlich von Wesel, 1990 (© Luftbild, Land NRW)

In der Folge wurde seit 1993 im Südteil des Lippe-Mündungsraumes im Tagebauverfahren Sand und Kies gewonnen.

Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenricht­linie (EU-WRRL) wird nicht nur ein „guter Zustand“ für alle Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU bis zum Jahr 2027 gefordert. Die Lippe ist ein sogenanntes Gewässer erster Ordnung und steht damit im Eigentum des Landes NRW. Zwischen der Mündung der Lippe in den Rhein und Lippborg führt der Lippeverband die Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung der Lippe im Auftrag des Landes durch. Mit dem „Programm Lebendige Gewässer“ werden die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Land NRW umgesetzt.

1999 wurde die Planung geändert mit dem Ziel nur noch 60 ha. am ehemaligen Ölhafen für Gewerbe und Industrie hochwassersicher zu verfüllen und die restlichen Flächen naturnah zu gestalten. Da darüber hinaus auf der Nordseite des Lippe-Flusses die Südumgehung Wesel als B 58n zur Entlastung des Stadtgebietes Wesel geplant ist, wurde beschlossen im Rahmen eines integrierten Projektes der gesamte Lippe-Mündungsraum umzugestalten. Im Rahmen des Projektes sollte nicht nur ein bedeutender Hochwasserrückhalteraum, sondern auch ein besonderer Lebensraum für Flora und Fauna am Niederrhein entstehen. Es sollten nur geeignete Bedingungen für eine eigendynamische Flussentwicklung und für die Entwicklung flussmündungsspezifischer Auenhabitate und Lebensgemeinschaften geschaffen werden. Deshalb wurde, außer einer mit Basalt befestigten Sohlgleite jeweils beim Eintritt der Lippe in den Lippe-Mündungsraum sowie an der Mündung der Lippe in den Rhein, keinerlei Ufer- bzw. Sohlenbefestigung eingebaut.

  

 Quelle: Plan zur Neugestaltung des Lippe-Mündungsraumes aus 1999 (© Hülskens, Wesel)  |  Lippemündundungsraum im Stadtentwicklungskonzept Wesel 2022

Am Unterlauf der Lippe ist seit 2009 die neue Lippe-Mündung bei Wesel mit einer ausgedehnten Aue kurz vor dem Rhein angelegt und 2014 fertig gestellt worden. Im Zuge der knapp fünfjährigen Bauzeit entstand durch Bodenabtrag beiderseits der 2,5 Kilometer langen neuen Gewässertrasse eine 142 Hektar große Flusslandschaft mit zahlreichen wechselfeuchten Flächen, die je nach Wasserstand der Lippe beziehungsweise des Rheins überschwemmt sind oder trocken fallen – bereits heute ein Eldorado für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Der Umgestaltung der Region kam entgegen, daß sich die Lippe bereits ein neues Bett durch die neben ihr geschaffenen Auskiesungsseen gesucht hatte, die durch industriellen Abbau von Kies geschaffen worden waren.

Die so geschundene Natur kehrte in den renaturierten Bereich zurück, die Vögel des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein sind hier wieder zu sehen, auch so eindrucksvolle wie der Seeadler, Kormorane, ja selbst ein Pelikan.  Seltene Fischarten wie der Lachs und die Quappe sind in der Lippe wieder zu finden. Schon im Sommer 2016 konnten in der Weseler Lippe-Aue 595 Tierarten und 425 pflanzliche Spezies bestimmt werden - über 200 Pflanzenarten, 60 Brutvogel- und 40 Wasservogelarten sowie 30 Fischarten.

Um die starke Tendenz zur Verbuschung der offenen Aueflächen entgegen zu wirken, war ein Management der Vegetationsentwicklung mittels Beweidung von Anfang an unabdingbar. Die bisherige intensive Begrasung mit Schafen und Ziegen ist suboptimal, weil diese die Vegetation nahezu flächendeckend so kurz halten, dass die Deckung für Kleinsäuger und Bodenbrüter weitgehend fehlt.

Dringend notwendig wäre eine deutliche Reduktion der Schafs- und Ziegenbeweidung und eine zusätzliche Beweidung mit großen Grasfressern, wie (gehörnte) Rinder bzw. Pferde. Große Grasfresser halten die Verbuschung auf und fressen die Bodenvegetation in unterschiedlicher Höhe ab, wodurch eine kleinflächige Mosaiklandschaft entsteht. In der Folge nimmt die Biotopvielfalt und damit die Artenvielfalt zu und bleiben die Hochwasserbergungskapazität und die Durchströmungsmöglichkeit erhalten. Darüber hinaus helfen die großen Grasfresser dabei Spaziergänger mit und ohne Hund aus den wertvollen Schutzflächen heraus zu halten.

Die Erfahrungen mit der Vernichtung von natürlichen Ressourcen aus den Jahren des 20. Jahrhunderts - auch und gerade am Beispiel der Lippe -  sollten den Menschen Wesels im 21. Jahrhundert eine Lehre sein, nicht dieselben Fehler erneut zu begehen.

Die Planungen zu gewerblicher Flächennutzung in natürlichen Flächen in direkter Angrenzung an den Lippemündungsraum und in Übergriff auf Naturschutz- und Landschaftsschutz lassen befürchten, daß die Politik die Lehren aus der Vergangenheit und die gegebenen Versprechungen für einen besseren Naturschutz vergessen haben könnte.

Weitergehende Informationen zu dieser Thematik finden sich auch auf unserer Seite https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/der-lippemuendungsraum/die-lippe

Die Initiative Schutz des Lippemündungsraums will die Verantwortlichen an diese Erfahrungen aus der Vergangenheit und die Versprechungen erinnern.

 


 Der Lippemündungsraum in Wesel ist Teil des Naturschutzgebietes "Lippeaue" (WES-001)

 Dieses NSG wird durch das LANUV wie folgt beschrieben: Dieser im Lippemündungsraum gelegene Auenbiotopkomplex besitzt zentrale Bedeutung für den Biotopverbund als Schnittpunkt der Flussauenkorridore von Rhein und Lippe, insbesondere auch für überwinternde Wasservögel. Für Tier- und Pflanzenarten der Sandtrockenrasen und Magerweiden stellt er einen wichtigen Refugialraum und Trittstein entlang der großen Flussläufe dar.“ Der Lippemündungsraum und das angrenzende Lippedorf in Wesel sind im Landschaftsplan des Kreises Wesel als besonders schützenswerte Vorrangbereiche (M26 und M27) und als zu pflegende Biotope B42 und B43 ausgewiesen.

 

Für Vorrangbereiche gilt:

Mit erster Priorität sind dort Maßnahmen in denjenigen Bereichen umzusetzen, die bereits schutzwürdige Biotope und Lebensräume (i.d.R. FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Niederungsbereiche) umfassen oder deren Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen besonders hoch ist. Diese Bereiche entsprechen den gem. Kap. 3.2 des Landschaftsplanes des Kreises Wesel (Inkraftsetzung 27.04.2009) aufgeführten Bestandteilen des Biotopverbunds.

Im Plangebiet Wesel sind dies insbesondere folgende Maßnahmenräume:

        • Lippemündungsraum (M26)

        • Lippedorf und Oberemmelsum (M27)

Für Biotope im Betrachtungsraum gilt:

Für die zu pflegenden Biotope B42 (Lippedorf westlich der Frankfurter Straße) sowie B43 (Lippedorf westlich und östlich der Frankfurter Straße) wurde festgesetzt: Anlage, Optimierung und Entwicklung von artenreichen (Feucht) Grünlandflächen als Lebensraum für Wiesenvögel im Lippemündungsraum und Pflege wie Optimierung der Magerwiesen in Lippedorf. Hier sollen das Naturschutzgebiet und der Biotopverbund geschützt, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Kommentar des WWF

...Besonders wertvoll sind periodisch überschwemmte Auenwiesen, die im Winter tausenden Enten, Schwänen und Watvögeln als Rastbiotop dienen. Im Frühjahr beleben neben vielen anderen Tierarten Kampfläufer, Bekassine und Uferschnepfe mit ihren Balzflügen die feuchten Wiesen. Deren Blütenreichtum wiederum lockt zahlreiche Insektenarten an, die andernorts bereits verschwunden sind.   https://www.wwf.de/themen-projekte/fluesse-seen/lebensraeume/feuchtwiesen-feuchtwaelder

 


Quellen:

https://www.lokalkompass.de/wesel/c-natur-garten/neugestaltung-der-lippemuendung-bei-wesel-abgeschlossen-tolle-luftaufnahmen_a436636

https://www.eglv.de/app/uploads/2019/02/infomaterial_neue_lippemuendung.pdf

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/wesel-von-oben-ueber-100-faszinierende-luftbilder-der-stadt-id232067587.html?utm_source=+CleverReach+GmbH+%26+Co.+KG&utm_medium=email&utm_campaign=20210418+-+nrz_wesel&utm_content=Mailing_12685220

 


 Weitere Informationen zu den Landschaftsplänen des Kreises Wesel finden sich auf: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/landschaftsplanung/&r3=Raum+Wesel

und auf den Seiten des

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen LANUV: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/karten/bk

 

 

 

 Quelle 2024 Geoportal NRW https://www.geoportal.nrw

 

 

 

Die neuen Konflikte um unsere Böden - Buchvorstellung "Der Grund" und Diskussion mit Christiane Grefe Montag 13.5.2024

Die neuen Konflikte um unsere Böden

 *

Buchvorstellung "Der Grund" und Diskussion

mit Christiane Grefe

 

Nach Informationen des Bundesumweltamtes hat die Bodenversiegelung in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 um insgesamt 4.943 km² zugenommen. Derzeit kommen mehr als 60 km² pro Jahr dazu. Die Ampel-Koalition plant 1.000 km neue Straßen und 400.000 neue Wohnungen sollen „auf der grünen Wiese“ entstehen. So formuliert es Bundeskanzler Scholz.

Die gleiche grüne Wiese reklamiert aber schon die Agrarindustrie für Tierhaltung und Getreideanbau, die Bioökonomie für grüne Rohstoffe, die Energiewende für PV-Anlagen und der Naturschutz.

Bei uns am Niederrhein beansprucht die Kiesindustrie enorme Flächen und wenn es nach der kommunalen Hafengesellschaft DeltaPort geht, soll schon bald eine weitere schützenswerte Naturlandschaft dem Ausbau des Rhein-Lippe-Hafens zum Opfer fallen.

Alle diese Flächenansprüche richten sich an eine kollabierende Natur. Wälder brennen, Menschen und Landschaften leiden unter Hitze und Fluten. Überall auf der Welt verschwinden Insekten, Vögel, Säugetiere in einem atemberaubenden Tempo. Und alles läuft weiter, als wenn es den Klimawandel und das Artensterben nicht gäbe.

Das Buch von Tanja Busse und Christiane Grefe erzählt von den Konflikten um unsere Böden und zeigt Wege auf, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können.

 

Christiane Grefe, geboren 1957 in Lüdenscheid, studierte an der Deutschen Journalistenschule und Politikwissenschaft in München. Sie war freie Journalistin bei Natur, Geo Wissen und beim Magazin der Süddeutschen Zeitung und 24 Jahre lang Reporterin der ZEIT. Heute arbeitet sie als freie Autorin.

 

Montag, 13. Mai 2024, 19.00 Uhr

Ort: Haus am Dom, Willibrordiplatz 10, 46483 Wesel

Google MAPS https://maps.app.goo.gl/68QApPcymhBL7dFy6

 

Veranstalter: Bündnis "Rhein-Lippe-Aue bleibt!" in Kooperation mit der Buchhandlung Korn

https://initiative-lippemuendungsraum.de/die-initiative-schutz-des-lippemuendungsraums/buendnis-rhein-lippe-aue-bleibt.html

 

weitere Informationen

→ zum Buch :

Christiane Grefe / Tanja Busse,  Der Grund.  Die neuen Konflikte um unsere Böden – und wie sie gelöst werden können.

  • Herausgeber ‏ : ‎ Kunstmann, A; 1. Edition (14. März 2024)
  • Sprache ‏ : ‎ Deutsch
  • Gebundene Ausgabe ‏ : ‎ 240 Seiten
  • ISBN-10 ‏ : ‎ 3956145852
  • ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3956145858

"Der Grund, der Boden ist existenziell für Ernährung, Wasser und Klimaschutz. Ohne Boden kein Leben. Doch Boden ist gefährdet: überdüngt, vertrocknet, zubetoniert. Er wird teurer, ist umkämpft. Wie lassen sich Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls lösen?

Der Wert des Bodens, das Wunder der Unterwelt, jene Abermillionen von Wurzeln und Würmern, Käfern, Bakterien und Pilzen, die in symbiotischem Zusammenwirken immer wieder neues Leben schaffen, wurde lange unterschätzt und missachtet. Fruchtbare Böden sind weltweit gefährdet. Wie wir mit dem Land, mit den Flächen umgehen, ist die zentrale Zukunftsfrage.
Wofür soll der Boden, der Grund genutzt werden: für Beweidung, Ackerland oder klimaresiliente Wälder? Für Wind- und Solarkraftwerke oder Naturschutzgebiete? Für Wohnungen und Gewerbegebiete in wachsenden Städten? Lassen sich Energiewende, Klimaschutz, Biodiversität und Ernährungssicherheit in Einklang bringen? Darf man Flächen für den Anbau von Energiepflanzen nutzen, wenn Menschen hungern? Wer entscheidet darüber: Bauern, Landbesitzer, Investoren, wir alle? Wie ließe sich Verantwortungseigentum für den Boden regeln?
Davon erzählen Tanja Busse und Christiane Grefe spannend, mit Engagement und wissenschaftlicher Genauigkeit. Vor allem zeigen sie Wege auf, wie Flächenkonflikte im Sinne des Gemeinwohls politisch gelöst werden können."  Quelle: https://www.kunstmann.de/buch/christiane_grefe-der_grund-9783956145858/t-0/

 

→ Zum Thema Flächenverbrauch  https://initiative-lippemuendungsraum.de/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung.html

→ passend zum Thema -

Hoffnung für Verzweifelte — Wir können die Klimawende schaffen! von Umweltdatenexpertin Hannah Ritchie

Buchempfehlung nicht nur für politische Entscheider*innen  - https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/148-hoffnung-fuer-verzweifelte---wir-koennen-die-klimawende-schaffen-umweltdatenexpertin-hannah-ritchie.html

 

 aktuelle Problematik im Lippemündungsraum → parents4future Wesel zum Projekt BBP232 https://www.instagram.com/reel/C4fvmY9sj9O/?igsh=MWdtOW90aWxvdjlrcw%3D%3D

 

 

Ein bahnbrechendes Urteil des EGMR – das Menschen-Recht auf eine gesunde Umwelt und die Verpflichtung der Politik, sich zu kümmern

Ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen Rechte EGMR – 9. April 2024 - 10:30Uhr

das Menschen-Recht auf eine gesunde Umwelt unddie Verpflichtung der Politik, sich zu kümmern

Exemplarisch beurteilt an der Klage schweizerischer Senioreninnen, durch nicht ausreichende Klimaschutzmaßnahmen und dadurch bedingte Hitzeeinwirkung zu erkranken und zu sterben

Verstößt es gegen fundamentale Rechte, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR  hat heute am 9.4.2024 geurteilt und das bejaht und schreibt damit Justizgeschichte.

In Straßburg ist der Tag der Klima-Entscheidung gekommen: Werden durch die Erderwärmung Menschenrechte verletzt? Und können deshalb Regierungen verpflichtet werden, die Treibhausgasemissionen ihrer Länder stärker zu senken? Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat an diesem Dienstag um 10.30 Uhr über drei eingereichte Klagen entschieden. Es sind die ersten Urteile des Gerichts zum Thema Klimawandel.

Was sind die Folgen?

Allein am EGMR warten weitere sieben Klagen zum Klimawandel, eine davon durch neun Jugendliche und junge Erwachsene gegen die deutsche Regierung. Und dies dürfte nur die erste Welle von Klimaklagen in Straßburg sein. Auch die aktuellen Rekordtemperaturen weltweit sprechen nicht dafür, dass das Problem verschwindet.

 

Weitere Informationen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR  https://www.coe.int/de/web/portal/gerichtshof-fur-menschenrechte | https://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Gerichtshof_für_Menschenrechte

→ newsroom https://www.coe.int/en/web/portal/full-news  | 

Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel

 →https://www.coe.int/en/web/portal/full-news/-/asset_publisher/y5xQt7QdunzT/content/id/266304541?_com_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_y5xQt7QdunzT_languageId=de_DE#p_com_liferay_asset_publisher_web_portlet_AssetPublisherPortlet_INSTANCE_y5xQt7QdunzT

Themenseite zu Menschenrechten und Umwelt   https://www.coe.int/de/web/portal/human-rights-environment

→ Menschenrechte und Umwelt: Der Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention https://www.coe.int/en/web/impact-convention-human-rights/human-rights-and-the-environment

→  Protecting the environment using human rights law  https://www.coe.int/en/web/portal/human-rights-environment

→ EU-Menschenrechtskonvention  „Con­ven­tion for the Pro­tec­tion of Human Rights and Fun­da­men­tal Free­doms„, die Kon­ven­tion zum Schutze der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten, https://www.menschenrechtskonvention.eu/  →  https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_deu 

→ UN „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ https://www.menschenrechtsabkommen.de/  →  https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/uno/   →   Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte   https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/uno/pakt-ii/    Pakt II: Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität: Recht auf Leben; Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit; Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit; Politische Rechte: Recht auf direkte oder indirekte Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten

→ DW - Europäisches Gericht: Klimaschutz ist Menschenrechthttps://www.dw.com/de/europ%C3%A4isches-gericht-klimaschutz-ist-menschenrecht/a-68777520

→ Legal Tribune Online LTO - Klimaseniorinnen vor dem EGMR erfolgreich -So begründet der Men­schen­ge­richtshof das sen­sa­tio­nelle Kli­maur­teil https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-urteile-klimaklagen-klimaseniorinnen-portugiesische-jugendliche-duarte-agostinho-careme-staaten-klimaschutz/

 → Gerichtshof in Straßburg: Richtungsweisendes Urteil gegen die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes – WELT https://www.welt.de/politik/ausland/article250939394/Gerichtshof-in-Strassburg-Richtungsweisendes-Urteil-gegen-die-Schweiz-wegen-mangelnden-Klimaschutzes.html

→  Warum wir klagen - KlimaSeniorinnen Schweiz - https://www.klimaseniorinnen.ch/warum-wir-klagen/ -  Klimawandel: 32 Regierungen auf der Anklagebank vor EuGH für Menschenrechte - Politik - SZ.de (sueddeutsche.de) -  https://www.sueddeutsche.de/politik/klimawandel-menschenrechte-strassburg-gericht-regierungen-klage-1.6531729

Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR)   https://skmr.ch  |  Über das Menschenrecht auf gesunde Umwelt   https://skmr.ch/publikationen-dokumentationen/studien-gutachten/ein-menschenrecht-auf-gesunde-umwelt-2 |   Studien & Gutachten -  Ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt?  Analyse der geplanten UNO-Resolution und ihrer Auswirkungen auf die Schweiz - Publiziert am 06.05.2021

→ Gemeindeverfassung NRW Verpflichtung zum Schutz der Bürger*Innen https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/121-grundlagen-der-gemeindeverfassung-nrw-verantwortung-fuer-die-zukuenftigen-generationen.html

 → Städtetag Verantwortung für gesunde Umwelt https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/119-staedtetag-sieht-notwendigkeit-von-massnahmen-zur-verhinderung-von-klimawandelfolgen-mehr-gruen-in-der-stadt.html

 → Petition Generationenverantwortung  https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/110-petition-unsere-generation-unser-job-aufruf-zur-gemeinsamen-generationenverantwortung.html

→ Über die Angst der Jugend https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/105-wut-angst-verzweiflung-wieso-tut-die-politik-nichts-rnd-ende-januar-2023.html

Ökozid - Verbrechen gegen die Menschlichkeit ? https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/77-anklage-oekozid-umweltzerstoerung-ein-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit.html

 

 über das o.g. Problem - tödliche Hitze

 → https://gallenkemper.de/neuigkeiten/zu-heiss-zum-leben-ueber-extreme-hitze.html 

 

 

 

 

 

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde: Lippemündung, ein Naturparadies wird bedroht. / November 2019

Ein Leserbrief an die lokale Presse, der leider nie abgedruckt wurde   /   November 2019

 

 

Von: Reinhard Bassier (Romberg)
Gesendet: Donnerstag, 7. November 2019 20:03
An: 'Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.'
Cc: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Betreff: WG: Lippemündung. Ein Naturparadies wird bedroht

 

 

Sehr geehrte Frau Herzog,

 

der Lippemündungsraum ist in den letzten 10 Jahren umfassend neu gestaltet, die Lippe ist dort  renaturiert worden.  Mit erheblichen öffentlichen Geldern. Hier ist ein Naturschutzgebiet von überregionaler Bedeutung entstanden. Mit einer abwechslungsreichen Vogelwelt, mit einer sehr positiven Entwicklung der flußnahen Auenvegetation. Von der Lippebrücke B8 oder dem umlaufenden Radweg gut erlebbar. Für Wesel ein wertvolles Asset, vergleichbar der Bislicher Insel im benachbarten Xanten.  

 

Dieses Idyll vor der Haustür ist durch die aktuelle Planungen leider vielfach bedroht.

 

-         Bei der Südumgehung Wesel (in der Sache sicherlich sinnvoll) ist nach jetziger Planung kein Lärmschutz gegen das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet vorgesehen (oder schlicht vergessen ?) worden. Zusammen mit dem starken Verkehr auf B8 und Betuve-Linie nebenan eine erhebliche Geräuschbelastung für die Zukunft in der Lippesenke.

-         Die geplante Ausweitung des Gewerbegebiets Lippehafen (gemäß dem aktuellen Entwurf Bebauungsplan 233 der Stadt Wesel) sieht eine großflächige intensive Versiegelung der hochwasserfrei aufgeschütteten Fläche nördlich des `Ölhafens` sowie eine Bebauung mit Logistikbauten bis fast an den neuen Radweg. Höhenbegrenzung 20 m (im Nahbereich des Ölhafens auch deutlich höher) vor. Bei weitgehend freier Farbwahl der Gebäude! Das lässt sich dann auch nicht mehr durch einen schmalen Baumstreifen neben dem Radweg optisch kaschieren, im Winter schon gar nicht.  Eine `blaue Kiste` als trauriges lokales `Wahrzeichen` sollte eigentlich genug sein.

-         Eine deutliche Ausweitung des Gewerbegebiets in das bestehende Naturschutzgebiet hinein ist geplant (Radwege könnte man dann ja verlegen, Gehölze offenbar auch ?). Perspektivisch auch großflächig in die angrenzende, ökologisch hochwertige Senke südlich der neuen Zugangsstraße von der Emmelsumer Straße. Braucht Logistik wirklich so viel Platz in dieser sensiblen Naturnachbarschaft? Sollten der Zugang zu EU-Fördergeldern oder die Pauschalforderung `neue Arbeitsplätze` dabei überzeugende Argumente sein?

-         Logistik im 24 Stunden-Betrieb braucht künstliche Beleuchtung rund um die Uhr. Benachbarter Naturschutz unter Dauerbeleuchtung? Die Tierwelt in der Lippeaue wird sicherlich nicht vorab gefragt werden.

-         Und weite Teile der Lippesenke selbst sind inzwischen Flächen für eine Intensivnutzung durch Schafe rund um das Jahr geworden. Trotz NSG-Status. Auch wenn großeSchafherden als `niedlich/friedlich` wahrgenommen werden – Bodenbrüter wie der inzwischen seltene Kiebitz haben dort keine Chance mehr. Warum nicht eine stärkereextensive Beweidung mit Galloways oder anderen exotischen Rinderrassen. Für den Besucher auf dem Radweg nebenan auch ein spannendes optisches Erlebnis.

 

Der Entwurf des neuen Bebauungsplans 233 für das Gewerbegebiet Deltaport/Lippemündung liegt den Gremien der Stadt  Wesel zur Entscheidung vor, der erste Spatenstich für die Südumgehung Wesel ist erfolgt. Aber es ist noch nicht  spät, diese Massnahmen so zu gestalten, dass ein gerade geschaffenes Naturschutzgebiet Lippemündung dabei nicht faktisch irreversibel beschädigt wird. Kleinteilige regionale Ausgleichsmassnahmen, wie in den Genehmigungsunterlagen vorgesehen,  sind dafür kein wirklicher Ersatz. Sorry. Die lokale Bürgerinitiative für eine Verkehrsberuhigung rings um Lippedorf, Nabu Wesel usw. mit ihren guten Anregungen sollten deshalb ernst genommen werden.

 

Viele historische Pläne (bis in die frühe Nachkriegszeit) dokumentieren die Vision von einem Lippemündungsraum als großer gewerblich-industrieller Zone mit direktem Rheinzugang* (für den Orsoyer Rheinbogen gab es vor 50 Jahren ähnliche Planungen). Diese Vision liegt zum Glück hinter uns. Eine von weitgehend  versiegelten Gewerbeflächen und von großen Verkehrsträgern optisch, akustisch und lichttechnisch komplett eingeengte `natürliche` Lippe auf ihren letzten Kilometern vor dem Rhein wäre perspektivisch eine denkbar schlechte, faktische Alternative.Für Wesel und unsere Region.

 

Freundliche Grüße

Reinhard Bassier

 

*Dazu z.B. der Flächennutzungsplan 1953 der Stadt Wesel. Aus dem Begleitbuch (Abbildung 7, Seite 16) von Heike Kemper zur aktuellen Ausstellung `Wunder aus Trümmern` des Stadtarchivs Wesel.

_________________________

 

Dr.-Ing. Reinhard Bassier

Schlesierweg 14

47495 Rheinberg

Einladung zum DBUdigital Online Salon „Stadtklima im Wandel - Wege zur klimarobusten Stadt"

heute (14.7.2020) vorgelegt - der Jahresbericht der Deutschen Bundesstiftung Umwelt DBU

 
aus den Seiten der DBU - Internetpräsenz

" Die direkten Folgen der globalen Erderwärmung machen sich auch hierzulande immer deutlicher bemerkbar. Es droht der dritte Dürre- und Hitzesommer in Folge. Auf viele Menschen in unseren Städten kommen nach den Beschränkungen der Corona-Krise weitere Belastungen zu. Nicht erst seit Corona ist klar: Städte und Gemeinden sind von den Auswirkungen der klimatischen Veränderungen besonders betroffen. Vor allem in dicht bebauten Quartieren werden Hitzeperioden und Extremwetterereignisse zum Problem. Die Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, ist eine Stadtentwicklung erforderlich, die die Verwundbarkeit der Städte und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber Hitze und Extremwetter verringerthttps://www.dbu.de/550artikel38711_2440.html

...

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) rät zu einem Paradigmenwechsel beim Wassermanagement im ländlichen Raum. „Die anhaltende Trockenheit der letzten Jahre macht es erforderlich, das Wasser in der Landschaft zu halten und Fließgewässern ausreichend Raum zu geben“, sagte Alexander Bonde, DBU-Generalsekretär bei der Jahrespressekonferenz, die erstmalig per Videokonferenz stattfand. In Zeiten von Hitze, Dürre und Starkregen, die der Klimawandel verursache, seien Anpassungen nötig. „Zielführend sind regionale Konzepte, die gemeinsam mit den betroffenen Akteuren aus Behörden, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz erarbeitet werden. https://www.dbu.de/123artikel38723_2442.html

...


Über die Herausforderungen für unsere Städte, den Erfahrungen aus der Klima-Smart City Wien und der Umsetzung von Klimaanpassungprogrammen im Land in Nordrhein-Westfalen berichten Birgit Hebein, Vizebürgermeisterin aus Wien, Rainer Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur und Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir wollen mit den Experten und mit Ihnen diskutieren, welche Maßnahmen zur Umsetzung eines klimaresilienten Stadtumbaus jetzt notwendig sind. Wie sollen Hitzeaktionspläne zur Kühlung der Städte und zum Schutz der Gesundheit aussehen? Wie können Wasser- und Grünflächen in Städten ausgebaut werden? Welche Akteure sind gefragt, wie und wo braucht es Förderung und Unterstützung?

 

aus diesem Anlass läd die Deutsche Bundesstiftung Umwelt zum

digitalen Online Salon „Stadtklima im Wandel - Wege zur klimarobusten Stadt"

am Dienstag, den 18. August von 16.00 - 18.00 Uhr

Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

 

 

 

EU: Green Deal - Biodiversivitätsstrategie für 2030 Aktuelles 22.5.2020

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Quelle: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal/actions-being-taken-eu/eu-biodiversity-strategy-2030_de

weiterführende Informationen:  EEA -  https://www.eea.europa.eu/themes/biodiversity

"

Warum müssen wir die biologische Vielfalt schützen?

Bees

Biodiversität ist lebenswichtig – für unseren Planeten und unsere Wirtschaft. Wenn es der Natur gut geht, kann sie uns schützen und versorgen. 

Sie liefert uns Nahrung, Arzneimittel oder Baustoffe. Biologische Vielfalt und intakte Ökosysteme bieten uns Erholung und sind damit auch wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Sie sorgen für saubere Luft und sauberes Wasser und sind Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel. Die Verwandlung von Abfällen in neue Ressourcen, Bestäubung, Düngung von Nutzpflanzen – das und vieles mehr wäre ohne Biodiversität schlicht undenkbar. 

 

Die Natur trägt auch viele Unternehmen: die Hälfte des weltweiten BIP (40 Billionen Euro) ist naturabhängig. 

Elephants

Der derzeitige Verlust an Artenvielfalt ist beispiellos. Schuld ist menschengemachte Zerstörung. 

Der weltweite Bestand an Wildtieren ist in den letzten 40 Jahren um 60 % zurückgegangen. 1 Million Arten sind vom Aussterben bedroht.

Garden

Der Verlust an biologischer Vielfalt und die Klimakrise sind eng miteinander verknüpft und wirken gegenseitig verstärkend. 

Wiederaufforstung, Sanierung von Böden und Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Schaffung grüner Oasen in Städten –
all das ist notwendig, um die bis 2030 notwendige Eindämmung des Klimawandels zu erreichen.

Ziele der neuen EU-weiten Biodiversitätsstrategie:

  • Schaffung von Schutzzonen auf mindestens:

  • Field

     

    30 % der Landgebiete Europas

  • sea

     

    30 % der Meeresgebiete Europas

  • Ecosystem icon

    durch strengeren Schutz der verbleibenden Primär- und Urwälder in der EU und einen neuen Rechtsrahmen für Renaturierung sowie verbindliche Ziele bis 2021.

 

  • Wiederherstellung geschädigter Land- und Meeresökosysteme in ganz Europa durch:

  • Ladybug on a plant

    Stärkung der Biolandwirtschaft und biodiversitätsreicher Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

  • Bee on a sunflower

    Aufhalten und Umkehren des Verlusts an Bestäubern

  • Harvesting

    Reduzierung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden um 50 % bis 2030

  • River

    Rückführung in einen freien Flusslauf von Fließgewässern in der EU auf mindestens 25 000 km

  • Forest

    Anpflanzen von 3 Milliarden Bäumen bis 2030

Jährliche Investitionen von 20 Milliarden Euro in Biodiversität aus verschiedenen Quellen auf europäischer und nationaler Ebene sowie aus dem Privatsektor. Verantwortungsvolle Unternehmenspraktiken, die Naturkapital und biologischer Vielfalt Rechnung tragen.

Globale Vorreiterrolle der EU bei der Bewältigung der weltweiten Krise der biologischen Vielfalt. Dafür wird die EU bei der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 2021 einstehen.

Wirtschaftliche Bedeutung der Biodiversität

recovery icon Fast die Hälfte des weltweiten BIP – 40 Billionen Euro – ist naturabhängig.

Die 3 wichtigsten Wirtschaftszweige

  • Bauwesen 
  • Landwirtschaft
  • Lebensmittel- und Getränkeindustrie

Diese Branchen sind hochgradig naturabhängig und stehen für eine Wertschöpfung von mehr als 7 Billionen Euro

Wirtschaftliche Vorteile der Erhaltung der biologischen Vielfalt:

  • Durch die Erhaltung der Meeresbestände könnte die Fisch- und Meeresfrüchteindustrie ihre jährlichen Gewinne um mehr als 49 Milliarden Euro steigern. 
  • Der Schutz von Küstenfeuchtgebieten birgt für das Versicherungswesen ein jährliches Einsparpotenzial von rund 50 Milliarden Euro durch Vermeidung von Verlusten aufgrund von Flutschäden. 

Wirtschaftliche und soziale Kosten der Untätigkeit

  • In der EU wären die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Untätigkeit in Umwelt- und Klimafragen enorm: extreme Wetterereignisse und Naturkatastrophen sowie ein Rückgang des durchschnittlichen BIP der EU um bis zu 2 % (in einigen Teilen der EU sogar mehr) wären die Folge.
  • Der Verlust an Biodiversität führt zu geringeren Ernteerträgen und Fischfängen, größeren wirtschaftlichen Verlusten durch Überschwemmungen und andere Katastrophen sowie zum Verlust potenzieller neuer Arzneimittelquellen.
  • Mehr als 75 % der weltweiten Lebensmittelkulturen sind von tierischen Bestäubern abhängig.
  • Die durchschnittlichen weltweiten Ernteerträge von Reis, Mais und Weizen werden voraussichtlich um 3 % bis 10 % je Grad Erwärmung über vorindustriellem Niveau sinken.

Schaffung von Arbeitsplätzen

nature restoration icon Durch die Renaturierung entstehen direkte und indirekte Arbeitsplätze in lokalen Gemeinschaften, die dadurch zu neuem Leben erweckt werden.
protection icon Das Natura-2000-Netz unterhält durch Aktivitäten zur Bewirtschaftung und Erhaltung von Schutzgebieten schätzungsweise 104 000 direkte Arbeitsplätze – unter Einbeziehung indirekter und induzierter Arbeitsplätze EU-weit sogar 174 000. Die jährlichen Investitionen für die Verwaltung und Wiederherstellung des Netzes belaufen sich auf 6 Milliarden Euro. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Bedarf an biologischer Vielfalt künftig bis zu 500 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.
icon 1,3 Millionen von 9,6 Millionen Arbeitsplätzen in der europäischen Landwirtschaft hängen direkt oder indirekt mit Natura 2000 zusammen. Die Tourismusbranche beschäftigt 12 Millionen Menschen in Europa. 3,1 Millionen dieser Arbeitsplätze stehen im Zusammenhang mit Schutzgebieten wie Natura 2000. 
icon 25 % des EU-Haushalts sind für Klimaschutz vorgesehen. Davon soll ein erheblicher Teil in Biodiversität und naturbasierte Lösungen investiert werden. 

 

Dokumente

 

 


 

Kommentar des NABU

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/28176.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=200522+NABU-News

 

„100.000 Quadratkilometer für unsere Zukunft“

Kommentar von NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger zum Tag der Artenvielfalt

Wir brauchen gut vernetzte Schutzgebiete, große Zukunftslandschaften und zehn Prozent „Space for Nature“ in jedem Betrieb, jeder Kommune, jedem Haushalt. Damit können wir das gefährdete Rettungsnetz der Natur wieder stärken - und gleichzeitig unsere Wirtschaft zukunftsfähig machen.

 

22. Mai 2020 - Diese Woche haben wir von der Bundesregierung erschreckende Zahlen zur Lage unserer Natur erhalten. Zwei Drittel aller Arten und fast die Hälfte aller Lebensräume sind in einem schlechten Zustand. In den letzten 40 Jahren sind zehn Millionen Brutpaare unserer Feldvögel verschwunden. Mit ähnlich dramatischen Befunden zum globalen Artensterben erschütterte uns vor genau einem Jahr der Weltbiodiversitätsrat: Eine Million Tiere und Pflanzen könnten für immer aussterben, wenn wir nicht etwas grundlegend ändern in der Art, wie wir auf unserem Planeten produzieren, konsumieren und uns ernähren.

Am vergangenen Mittwoch veröffentlichte die Europäische Kommission in ihrer Biodiversitätsstrategie 2021 bis 2030 mutmachende Pläne, die uns auf dem Weg zu einer naturverträglichen Landwirtschaft und wirksamen Schutz der Biodiversität ein gutes Stück weiterbringen können.

 

Es geht nicht nur um Schönheit, sondern ums Überleben

Im Naturschutz geht es nicht nur darum, dass wir unsere Kinder und Enkel der Möglichkeiten berauben, die Wunderwelt der Korallenriffe, Regenwälder und Buchenwälder zu erleben. Oder den Flug des Kiebitz über den Wiesen zu sehen, die fantastische Vielfalt von Schmetterlingen und Wildbienen zu entdecken, Wale und Albatrosse zu beobachten.

 

Nein, es geht ums Überleben selbst. Mit jeder Tierart, jeder Pflanzenart, die wir - fast immer unbemerkt – für immer vernichten, reißen wir ein weiteres Loch in das feingewebte Netz des Lebens, das uns trägt. Die Artenvielfalt liefert uns die Naturleistungen, die es uns ermöglichen, Nahrungsmittel und Kleidung zu produzieren, die unser Trinkwasser und unsere Atemluft reinigen, die uns vor Hochwasser und Dürre schützen, die uns widerstandsfähiger gegen Seuchen machen.

Wir wissen inzwischen immer besser, wie gefährlich jede Tonne CO2 ist, die wir der Atmosphäre zumuten. Wir wissen aber immer noch wenig darüber, wie viele Löcher wir uns im Netz der Artenvielfalt noch leisten können, bevor die Ökosysteme ins Rutschen kommen. Die Wissenschaft mahnt daher zu dringendem Handeln im Naturschutz. Weil wir die planetaren Grenzen im Bereich der biologischen Vielfalt sogar schon weiter überschritten haben als bei der Erderwärmung.

 

Wir brauchen mehr konsequenten Schutz unserer Lebensräume

Gleichzeitig ist auch viel passiert im Naturschutz: Vor 50 Jahren entstand im Bayerischen Wald Deutschlands erster Nationalpark, bereits einhundert Jahre zuvor mit dem amerikanischen Yellowstone-Park der erste überhaupt. Seit fast dreißig Jahren baut die EU mit Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz der Welt auf, inzwischen umfasst es 27.000 Gebiete und fast 20 Prozent der Landfläche der EU. Jagd und Fang vieler Tierarten sind dank der EU-Naturschutzrichtlinien verboten worden. So konnten in Deutschland und anderswo Kleinode der Natur und großartige Landschaften erhalten bleiben. Das Comeback von Schwarzstorch, Biber und Wolf sind eindrucksvolle Erfolge des Naturschutzes.

 

Doch letztlich ist der Kampf um Schutzgebiete eine epische Abwehrschlacht um jeden Quadratmeter. Wenn es gelungen ist, einen Schutzstatus für eine Fläche zu erlangen, dann fehlt es oft am Willen der Verantwortlichen, das Recht der Natur dort auch durchzusetzen. Es fehlt an finanzieller Honorierung für Landwirt*innen, die sich um die Flächen kümmern. Es fehlt am Willen konkrete Schutzziele für die Gebiete und die geschützten Arten und Lebensräume zu entwickeln. Und es fehlt an grundlegenden Änderungen unserer Agrar-, Siedlungs- und Verkehrspolitik, die bisher immer wieder Naturschutzerfolge zunichtemacht.

Ob bei der Ausweitung von Bau- und Tourismuszonen und der Zerschneidung der Landschaft, beim hocheffizienten Nutzen jedes Quadratmeters Boden für den Ackerbau, beim maßlosen Ausstoß von Düngemitteln, Pestiziden und Treibhausgasen – hier scheint die Ausweisung von Schutzgebieten endgültig an ihre Grenzen zu kommen.

 

Vorschlag der EU-Kommission macht Mut

Wir stehen an einer Zeitenwende für den Naturschutz. Denn wir können es uns nicht leisten, ein weiteres Jahrzehnt in Trippelschritten zu durchlaufen, während Insekten, Vögel und die Leistungsfähigkeit ganzer Lebensräume schwinden.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch in ihrer neuen Biodiversitätsstrategie den Ansatz „Space for Nature“ in den Mittelpunkt gestellt. Das bedeutet mehr Platz für die Artenvielfalt, weit über die klassischen Schutzgebiete hinaus. Auf 30 Prozent von Land und Meer soll der Naturschutz verbindlich werden. Zehn Prozent unserer Flächen sollen sogar strikt geschützt werden, um sich wild zu entwickeln. Ein Zehntel der Agrarfläche soll der Natur zurückgegeben werden. Und alle EU-Staaten sollen gesetzlich verpflichtet werden, ihre geschädigten Ökosysteme zu renaturieren, damit diese wieder ihre Dienstleistungen erbringen können, die wir so dringen brauchen.

 

Was bedeutet das für Deutschland?

Zunächst einmal muss die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr eine gute Antwort der Mitgliedstaaten auf die Strategie der EU-Kommission moderieren. Hoffen wir, dass diese ein unmissverständliches „Ja“ sein wird. Doch dann wird es ernst – die Strategie muss umgesetzt werden, in einer neuen nationalen Biodiversitätsstrategie und in konkreten, sowie ausreichend finanzierten Maßnahmen der nächsten Bundesregierung. Aber auch Länder, Kommunen, Wirtschaft und Bürger*innen sind gefragt.

 

Wir brauchen einen Dreiklang aus gut vernetzten Schutzgebieten, großen Zukunftslandschaften und zehn Prozent „Space for Nature“ in jedem Betrieb, jeder Kommune, jedem Haushalt.

Schutzgebiete als Quellen der Artenvielfalt

Unsere über 5.000 deutschen Natura-2000-Schutzgebiete decken rund 15 Prozent der Land- und 45 Prozent der Meeresflächen ab. Sie müssen zu echten Refugien für besonders bedrohte Arten und Quellen der Biodiversität für die Gesamtlandschaft werden. Jedes Gebiet braucht, wie es das Gesetz längst verlangt, konkrete Entwicklungsziele und eine angemessene Ausstattung an Personal und Geld. Die Bundesregierung muss das Finanzloch für Natura 2000 von fast einer Milliarde Euro, das sie selbst bestätigt hat, schnellstmöglich schließen. Dabei entstehen positive Einkommenseffekte für Landwirt*innen und Wertschöpfung für ländliche Kommunen. Das Geld steht vor allem über die EU-Agrarfonds zur Verfügung, Bund und Länder hätten in den nächsten Monaten die Chance, diese Gelder entsprechend einzusetzen.

 

Eine Renaturierungsoffensive für gesunde Ökosysteme

Darüber hinaus ist aber eine großräumige Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit unserer Natur notwendig. Wir brauchen Bestäuber und Schädlingskontrolle in jedem Agrarbetrieb, wir brauchen Wasserspeicher in jeder Landschaft, überall Schutz vor Bodenverlust, Filter von Luftschadstoffen und vor allem auch die Bindung von Treibhausgasen durch Moore, Wälder, Wiesen und das Meer. Im Rahmen der von der EU angekündigten Renaturierungsoffensive muss die Bundesregierung weitere 15 Prozent der Landes- und Meeresfläche als Zukunftslandschaften ausweisen, in denen systematisch in die Ökosystemfunktionen investiert wird, die wir wiederherstellen wollen.

 

Dabei entsteht Wertschöpfung für Mensch und Natur – im Tourismus, in der Landwirtschaft, in der ländlichen Infrastruktur. Vorrang sollten Gebiete bekommen, die ein besonderes Potenzial für die Kohlenstoff- und Wasserspeicherung sowie den Hochwasserschutz aufweisen. Zudem sollten die Zukunftslandschaften grüne Korridore zwischen wichtigen „Hotspots“ der Schutzgebiete schaffen. Strukturschwache Regionen sollten einen Bonus bei der Auswahl bekommen. Die Investitionen sollten aus den Fonds für Regionalentwicklung der EU und den Corona-Maßnahmen von Bundesregierung und EU-Kommission finanziert werden.

 

100.000 Quadratkilometer Zukunft

Gemeinsam werden die Natura-2000-Schutzgebiete und die Zukunftslandschaften bis 2030 ein starkes grünes Netz auf 30 Prozent der Landesfläche bilden. Das sind über 100.000 Quadratkilometer, die uns einen großen Schritt voranbringen werden bei der Stabilisierung des Klimas und der Wiederbelebung von Vielfalt und Leben in der Natur, aber auch in unserer Wirtschaft.

 

Wir alle geben ein Zehntel für die Artenvielfalt

Für wirksamen Klima- und Naturschutz brauchen wir Platz für die Artenvielfalt aber auch im Kleinen. Daher sollte jeder Agrarbetrieb, jedes Unternehmen, jede Kommune und jeder Privatgarten mindestens ein Zehntel seiner Fläche der Natur zur Verfügung stellen. Dies sollte ein Beitrag von uns allen sein – und eine Grundbedingung für alle, die mit Steuergeld subventioniert werden. Zehn Prozent nicht-produktiv genutzter „Space for Nature“ muss daher auch verpflichtende Voraussetzung für alle subventionierten Agrarbetriebe werden.

 

Große Chance für unsere Zukunft

Wenn wir auf den Erfolgen des Naturschutzes der letzten Jahre aufbauen und gleichzeitig den Mut aufbringen, die nächsten Schritte zu tun, dann können wir das gefährdete Rettungsnetz der Natur wieder stärken – und gleichzeitig unsere Wirtschaft beleben und zukunftsfähig machen.

 

Mehr zum Thema

Klima-Atlas, Umwelt- und Flächen- Portal des Landes NRW

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen LANUV NRW bietet den BürgerInnen umfängliche Informationen zu vielfältige Aspekten der UMWELT und zur FLÄCHENNUTZUNG auf drei Portalen

 → KLIMA ATLAS Plus

https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte

Umfangreiche ortsbezogene, auch historische und zukünftig erwartete Werte zu folgenden Themen: Temperatur, Niederschlag, Sonneneinstrahlung, Wind, Überflutungsschutz, Wasserwirtschaft, Boden, Biodiversität und Naturschutz, Wald- und Forstwirschaft, Landwirtschaft, menschliche Gesundheit, Planung und Bau sowie Konzepte vor Ort

→ ergänzend:  KLIMA KARTEN - Geoportal.Ruhr

https://klima.geoportal.ruhr/

FILTER für: Stadtgrenzen, Stadtklima, Klimawandel, Modelldaten (FITNAH 3D), Regionlklima, Luftbilder und Starkregen

Filter: Regionalklima - Klimaökologische Funktionen → wie die Stadt Wesel vom Lippemündungsraum profitiert - Frischluft!

UMWELT PORTAL 

https://www.umweltportal.nrw.de/

 Zugriff auf Orts bezogene Daten → https://www.umweltportal.nrw.de/umwelt-vor-ort | Umweltkarten: https://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de

Das Umweltministerium hat das Service-Angebot für Umweltinformationen aus NRW auf seiner Internet-Plattform www.umweltportal.nrw.de überarbeitet und erweitert. Wie hoch ist die Luftbelastung in Dortmund, wie die aktuelle Hochwasserlage am Rhein? Das Web-Portal informiert über Qualität und Belastung von Umwelt und Natur und ermöglicht einen freien und einfachen Zugang zu umweltrelevanten Infos und behördlichen Umweltdaten aus NRW.

Beispielkarte Lippemündungsraum - Verbundfläche mit herausragender Bedeutung

zahlreiche weitere Karten auf GEOPortal.NRW https://www.geoportal.nrw

 

sowie dem

FLÄCHENPORTAL

https://www.flaechenportal.nrw.de/

 

Beispiel Wesel  https://monitor.ioer.de/?raeumliche_gliederung=gebiete&opacity=0.8&zoom=10&lat=51.516007082492614&lng=6.950225830078126&glaettung=0&ind=S11RG&baselayer=topplus&time=2022&raumgl=krs&klassenanzahl=7&klassifizierung=haeufigkeit&darstellung=auto&ags_array=& der Verlust von Naturfläche 2020-2023 im Bereich der Deltaporthäfen ist noch nicht eingerechnet !

aus "Worum es geht" https://www.flaechenportal.nrw.de/index.php?id=3

Mit der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke gehen nicht nur direkte und indirekte ökologische Folgewirkungen einher, sondern es treten auch verstärkt ökonomische und soziale Folgewirkungen auf. Betroffen durch die Inanspruchnahme sind dabei alle Umweltgüter, d.h. Boden, Wasser, Luft und Klima, Biodiversität und das Landschaftsbild.

Ökologische Folgen

  • Zerstörung der begrenzten Ressource Boden durch Versiegelung
  • Verlust wichtiger Bodenfunktionen durch Erosion oder Verdichtung
  • Verlust von Retentionsräumen, die bei Hochwasser überflutet werden können
  • Verlust fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen
  • Verlust naturnaher Flächen
  • Zerschneidung von Natur- und Lebensräumen für Flora und Fauna
  • Verlust an Biodiversität
  • Erhöhung von Lärm- und Schadstoffemissionen durch Verkehrsaufkommen
Soziale Folgen:
  • soziale Entmischung
  • Verödung von Innenstädten und gewachsenen Quartieren
  • weite Wege für Versorgung und Freizeit
  • Erhöhung der Abhängigkeit vom PKW
  • hohe Mobilitätskosten

Ökonomische Folgen:
  • Erhöhter Kostenaufwand durch geringere Auslastung bestehender technischer, sozialer und kultureller Infrastrukturen
  • Gleichzeitig steigender Kostenaufwand für die Erschließung, den Ausbau und die Unterhaltung neuer Infrastrukturen im Umland
  • Erhöhter Kostenaufwand zur Beseitigung von Hochwasserschäden
  • Wertverlust von Immobilien im Siedlungsbestand durch Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich (Überangebot)
Das Ausmaß der Folgen der Flächeninanspruchnahme ist demzufolge sehr umfangreich. Aufgrund der integrativen Funktion des Bodens innerhalb des Naturhaushalts führen Bodenbelastungen zu vielfältigen, häufig schwierig prognostizierbaren Folgen mit synergetischem Charakter. Auch im sozialen und ökonomischen Bereich verfügt der Flächenverbrauch über komplexe Wirkungsketten. Insgesamt bedingen und verstärken sich die verschiedenen Auswirkungen unter- und gegeneinander, so dass ein komplexes Wirkungsgefüge erkennbar ist. Angesichts dieser Auswirkungen ist ein erheblicher Handlungsbedarf zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu sehen!

Im folgenden erhalten Sie tiefergehende Informationen zu den komplexen Wirkungsgefügen des Flächenverbrauchs zu verschiedenen Themenbereichen.
 

Boden | Klima | Biodiversität | Wasser | Demografischer Wandel |  Kommunale Planung

 
 → Historische Daten zum Lippemündungsraum " Klima, Unwetter, Hochwasser" Quelle Bügerverein Büderich e.V. https://www.zeitreise-buederich.de/28