Skip to main content

Ausbau der Südfläche des Rhein-Lippe-Hafens, Fläche A 

aktuell:

Büdnis Rhein-Lippe-Aue bleibt! koodiniert die Proteste gegen den Ausbau der Südfläche des Rhein Lippe Hafen

Aktionen

*

Ratssitzung zum Ausbau des Rhein-Lippe-Hafen und Protest der Initiativen 14.2.2024

https://initiative-lippemuendungsraum.de/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer.html

*

Info-Veranstaltung betroffener Bürger Freitag, 18. August 2023, Emmelsumer Str 235, Wesel - Lippedorf ab 16:00 Uhr

https://www.nrz.de/staedte/wesel-hamminkeln-schermbeck/rhein-lippe-hafen-wesel-protest-gegen-geplante-erweiterung-id239195573.html

Protest der Anwohner und Naturschützer November 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/aktuelles/127-ausbau-der-suedflaeche-des-rhein-lippe-hafens-bbp-232-protest-anwohner-und-naturschuetzer

*

Baustelle Mitte März 2023

https://initiative-lippemuendungsraum.de/index.php/bedrohungen/flaechenverbrauch-und-versiegelung?start=2

 

eine Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. konnte nur bis zum 31.1.2023 verschickt werden...

die Mitglieder der Initiative haben Stellungnahmen eingereicht

Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel

 

20. Dezember 2022: Eine Baustraße für Großfahrzeuge ist eingerichtet, ein Baustellencontainer aufgestellt, erste größere Erdbewegungen haben stattgefunden

 

 

 

 

 

→ Beitrag: Aktive Zerstörung der Natur - Artensterben ist harte Arbeit

 

gleichzeitig ist allerdings das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen und Behörden wie Bürgern wird Gelegenheit gegeben, Stellung zu beziehen:

 

Frühzeitige Beteiligung an der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“  beendet

 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-aufstellung-des-bebauungsplans-nr

Bekanntmachung vom 17.12.2022

Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023  !!

 Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 232 “Rhein-Lippe-Hafen - Süd“ der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebietes Hafen (SO-Hafen)

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Download

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02a: Geltungsbereich
Datei 02b: Sonstige Geltungsbereiche für Ausgleich
Datei 03: Bebauungsplan Nr. 232
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Schallgutachten
Datei 09: Störfallgutachten
Datei 10: Verkehrsuntersuchung
Datei 11: Betrachtungen Störfall Umwelt
Datei 12: Störfall Naturschutz
Datei 13: Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan

hier: Informationen zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes - Extrakt auf der letzten Seite

Datei 14: Artenschutzprüfung
Datei 15: Landschaftsbildbewertung
Datei 16: Hydrogeologische Untersuchung
Datei 17: 1. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 18: 2. Ergänzung Hydrogeologische Untersuchung
Datei 19: Gefährdungsabschätzung
Datei 20: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 21: Verteilerliste

Datei 22: Information zum Datenschutz    
                                                                                                                                

20. Januar 2023  - Baustellenzufahrt zu der Hafeneinfahrt verlegt


GLEICHZEITIG soll und muß der Flächennutzunggsplan geändert werden, um das schutzwürdige Biotop zu verkleinern und hier die Fläche überbauen zu können

https://www.wesel.de/rathaus-online/buergerbeteiligung/fruehzeitige-beteiligung-der-einleitung-des-verfahrens-zur-35

Frühzeitige Beteiligung an der Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich: “Am Rhein-Lippe-Hafen - Süd“)

Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anschreiben vom: 16.12.2022   
Frist zur Stellungnahme: 31.01.2023

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung vom 17.12.2022
Auslegungszeitraum vom: 17.12.2022 bis 31.01.2023 !!

Auslegungsort: Rathaus (Erweiterung) der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 332 bis 334, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung.

Der Rat der Stadt Wesel beschloss am 15.12.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: "Rhein-Lippe-Hafen - Süd“) der Stadt Wesel. Ziel der Planung ist die:

  • Entwicklung eines Sondergebiets Hafen (SO-Hafen).

Im Auslegungszeitraum hat jeder Bürger die Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich (Team Bauleitplanung im Rathaus Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel), zur Niederschrift, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder über das Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.  

Gerne geben die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung fachliche Auskünfte und nehmen mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift auf. Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung vereinbart werden. Alle zurzeit im Rathaus ausliegenden Unterlagen können in den Downloads online eingesehen werden.

Downloads

Datei 01: Übersichtsplan
Datei 02: Geltungsbereich
Datei 03: Plan
Datei 04: Begründung Teil A - Städtebaulicher Teil
Datei 05: Begründung Teil B - Umweltbericht
Datei 06: Nutzungs- und Strukturkonzept 
Datei 07: FFH-Vorprüfung
Datei 08: Rückbau- und Sanierungskonzept
Datei 09: Artenschutzprüfung
Datei 10: Umweltverträglichkeitsstudie
Datei 11: Gefährdungsabschätzung
Datei 12: Verteilerliste
Datei 13: Informationen zum Datenschutz

 

Kontakt

Herr Brandenburg

Telefon: 02 81 / 2 03 24 16    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Herr Beier

Telefon: 02 81 / 2 03 24 22  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


und das ist geplant

die hellblaue Fläche

Kommentar -

das Wäldchen rechts neben der blauen Halle wurde abgeholzt, hier wurde der Boden aufgefüllt und soll mit Logistik-Hallen (→NordFrost) überbaut werden,

die Grünfläche links neben der blauen Halle ist vollflächig mit Logistikhallen (→Rhenus) überbaut worden,

die Grünfläche links oben zwischen der blauen Halle und den silbernen Tanks soll ebenfalls von der GS Recycling GmbH überbaut werden,

der hellblaue Flächenanteil links neben dem Hafenbecken ist ein schutzwürdiges Biotop, das überbaut werden soll.

Bilder des Biotop-Anteils von Fläche A, der geopfert werden soll - hier und auf der folgenden Seite:

Panorama

Biotop-Nachbarschaft | natürlicher Storchennhorst | Biotop-südlicher Bereich des zu überbauenden Areals

    

 


schutzwürdiges Biotop

gefährdeter alter Baumbestand

Überbauung durch hafenaffine Gewerbe geplant

Fotos / Bilder

 

   

   

 

 

 

als wäre die Überbauung schon beschlossene Sache:  Bild Deltaport Juni 2023 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

siehe Flächenausdehung Fläche 7

 

 

 


 

 

aus Datei 13 : Umweltverträglichkeitsstudie / Landschaftspflegerischer Begleitplan (siehe vorangehende Seite)

WICHTIGER HINWEIS: hier finden sich die Pläne des Kreises Wesel / der Stadt Wesel zum Ausbau der Deltaport-Häfen

1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd". Dieser wird darüber hinaus im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) näher untersucht. Das betrachtete Planungsvorhaben liegt nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Der Untersuchungsraum erstreckt sich auf Bereiche der Hansestadt Wesel und der Stadt Voerde. Beide Städte gehören zum Kreis Wesel (Regierungsbezirk Düsseldorf).

Anlass der planerischen Überlegungen ist die Entwicklung eines Sondergebiets Hafen im Weseler Kernbereich des Lippemündungsraumes (LMR) auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 35. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023). Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll im Rahmen der Entwicklung des Lippemündungsraumes als Hafenstandort entwickelt werden. Hierbei wird eine Kooperation mit dem Hafen Emmelsum und ggf. auch mit anderen Häfen in Erwägung gezogen.

Derzeit werden die überwiegenden Flächen des hier in Rede stehenden Bereichs im Flächennutzungsplan der Stadt Wesel als gewerbliche Bauflächen dargestellt; die östlichen Planbereichs und die östlich daran angrenzenden Flächen werden hingegen

– bedingt durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (https://www.wesel.de/sites/default/files/2022-03/vbb_024_off_download_datei_07_begruendung.pdf - 14.03.2022 — ...Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung ...)

Kommentar: Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt > 1. weniger als 20 000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder >2. 20 000 Quadratmetern bis weniger als 70 000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

– als landwirtschaftliche Flächen und als MSPE-Flächen dargestellt. Dies hat zur Folge, dass der Flächennutzungsplan geändert werden muss. In einem weiteren Verfahren muss der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" aufgestellt werden, der aus der hier in Rede stehenden 35. Änderung des Flächennutzungsplans zu entwickeln ist. Das Bebauungsplangebiet befindet sich unmittelbar südlich des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019), der auf Basis der vorangehend abgeschlossenen 48. Flächennutzungsplanänderung (Rechtswirksamkeit 2017) entwickelt wurde.

Innerhalb der Stadt Wesel fehlen ausreichend groß bemessene und verfügbare Flächen, so dass der Standort Lippemündungsraum eine herausragende Bedeutung für die zukünftigen kommunalen Entwicklungsziele der Stadt, aber auch der Region, bekommt. Die Tatsache, dass im Plangebiet Flächen verfügbar sind, ermöglicht die städtebaulich gewünschte Entwicklung im Lippemündungsraum und unterstützt die Entwicklungsziele in den umliegenden Gewerbe- und Industrieflächen. Die Entwicklung soll in Anlehnung an das Hafenkonzept des Landes NRW aus dem Jahr 2016 erfolgen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden hier die Logistik und die in den Häfen zu entwickelnden Aktivitäten. Den im Hafenkonzept dargelegten Intentionen soll auch am Rhein-Lippe-Hafen mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans und somit im Bebauungsplan Nr. 232 Rechnung getragen werden.

Im Bebauungsplangebiet Nr. 232 können sowohl so genannte trockene Standorte (nicht direkt am Wasser) als auch wassernahe Standorte entwickelt werden. Die trockenen Standorte bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Erschließung von Flächen am Wasser und eignen sich unter anderem für die Ansiedlung von Logistikunternehmen, die insbesondere für die Stärkung der KV Standorte (kombinierter Ladungsverkehr) wichtig sind. Weiteres kann der städtebaulichen Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Das Planungsvorhaben ist als Teil einer angestrebten Entwicklung für den großräumigen Lippemündungsraum zu betrachten, die in einer interkommunalen Vereinbarung definiert ist.

Diesbezüglich haben die Kommunen des LMRs, die Städte Wesel, Voerde, Dinslaken, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel eine "Vereinbarung über die interkommunale  Zusammenarbeit im Lippemündungsraum" getroffen. Es wurde vereinbart, diesen rechtsrheinischen Teilraum des Kreises Wesel auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter  Leitkonzeptionen für eine städtebauliche Rahmenplanung und für ein "Zielgruppen-orientiertes Standortmarketing" zu entwickeln und zu vermarkten.

Aufgrund seiner Gewerbeflächenpotenziale und seiner auch im europäischen Maßstab hervorragenden Lage im Raum bietet der LMR regional bedeutsame Entwicklungschancen.
Der gesamte LMR ist mit der "Ortsumgehung Wesel/ B 58n" (Fertigstellung des dritten Bauabschnitts/ der Gesamtmaßnahme vorgesehen im Jahr 2024), der mittlerweile realisierten Verlegung der Lippe nach Süden und mehrere rekultivierte Tagebauflächen durch mehrere, sich teilweise räumlich überlagernde und in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander folgende bzw. miteinander verknüpfte Planungsvorhaben unterschiedlicher Träger gekennzeichnet.

Zwei Teilabschnitte der Ortsumgehung Wesel/ B 58n (Rheinbrücke und Nordumgehung Büderich) sind bereits realisiert und stehen unter Verkehr. Der Planfeststellungsbeschluss für den drit-en und letzten Teilabschnitt wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17.02.2017 gefasst. Ein Teil dieser B 58n wird im Bereich des LMRs derzeit gebaut.

Unter Moderation der Bezirksregierung Düsseldorf entstand zwischen den Beteiligten der gemeinsame "Öffentlich-rechtliche landesplanerische Vertrag zur Entwicklung des Lippemündungsraumes und Koordinierung der erforderlichen Planverfahren und deren Umsetzung". Die vertragliche Vereinbarung sieht die Entwicklung des LMRs gemäß den Auflagen der erforderlichen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsbeschlüsse zum "Tagebau Büdericher Insel", zum "Tagebau Lippe" und zum "Betrieb Neue Lippe" sowie zur Verlegung der Lippe im Mündungsbereich bei Wesel vor.

Der Rat der Hansestadt Wesel hat am 16.12.2014 die Aufstellung der 48. FNP-Änderung (Rechtswirksamkeit 2017) sowie des Bebauungsplans Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord" (Rechtskraft 2019) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für die 35. Flächennutzungsplanänderung sowie den Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd" erfolgte am 26.06.2012 durch den Rat der Hansestadt Wesel. Der Beschluss zur Umbenennung, zur Veränderung des Planungsziels sowie zur Erweiterung des Geltungsbereichs fasste der Rat der Stadt Wesel am 16.12.2014. Zur Sicherstellung der interkommunalen Hafenentwicklungsziele und zur bedarfsgerechten Berücksichtigung zukünftiger Gewerbeflächen im Stadtgebiet Wesel sollen die landesbedeutsamen Flächen des Rhein-Lippe-Hafen-Gebiets bauleitplanerisch als Sondergebiet Hafen (SO-Hafen) weiterentwickelt werden. Das Planungsziel erfordert eine Anpassung bestehender Planungsrechte auf der Ebene des Flächennutzungsplans (35. FNP-Änderung, Rechtswirksamkeit voraussichtlich 2023 . Das B-Plangebiet Nr. 232 umfasst Flächen nördlich des Wesel-Datteln-Kanals, unmittelbar angrenzend an das Hafenbecken des Rhein-Lippe-Hafens. Die Zufahrt "Zum Rhein-LippeHafen" bildet die nördliche, das Landschaftsschutzgebiet "Der Huck" die östliche Grenze des Plangebiets.

Der Geltungsbereich des betrachteten Planungsvorhabens (Bebauungsplangebiet Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen – Süd") wird nachfolgend als Plangebiet bezeichnet (vgl. Kapitel 1.4).
Im Rahmen verschiedener landschaftsplanerischer Gutachten (ILS Essen GmbH) zu den abgeschlossenen Bauleitplanverfahren im Bereich des Rhein-Lippe-Hafens (48. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 233 "Rhein-Lippe-Hafen – Nord", beide bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) bzw. im Bereich des Hafen Emmelsum (64. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 124, beide ebenfalls bereits rechtswirksam bzw. -kräftig) wurden die hieraus resultierenden umweltrelevanten Belange für das weitere Umfeld des Vorhabens im LMR bereits detailliert betrachtet. Das in dem vorliegenden Gutachten (UVS) zum Planungsvorhaben abgegrenzte Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des vorangehend im Rahmen der 35. Änderung des FNP betrachteten Planungsraums. Die vorliegenden gutachterlichen Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage der diesbezüglich erstellten schutzgutbezogenen Raumanalyse.

Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die Entwicklung des Plans aus dem Flächennutzungsplan. Das Verfahren zur 35. FNP-Änderung wird zunächst parallel, im weiteren Verfahren aber voraussichtlich zeitlich vorgelagert zum Aufstellungsverfahren des B-Plans Nr. 232 verlaufen. Somit werden sich die Bebauungsplaninhalte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Das Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (kurz: ILS Essen GmbH) wurde von der Hansestadt Wesel beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 232 eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu erstellen.

Deren Ergebnisse münden in einen Umweltbericht für das Planungsvorhaben. Diese sind nach § 50 UVPG bei UVP-pflichtigen Bauleitplanungen in die Planbegründung aufzunehmen. Im Umweltbericht erfolgt eine medien- bzw. schutzgüterübergreifende Umweltbetrachtung. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer FFH-Vorprüfung zum Vogelschutzgebiet DE-4305-401 "Unterer Niederrhein" (ILS Essen GmbH 2021) und eine Artenschutzprüfung (ASP, ILS Essen GmbH 2022b) für das Planungsvorhaben. Ferner erfolgt eine Prüfung und Bewertung von Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes auf Basis des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie bzw. des § 50 BImSchG für den "Rhein-Lippe-Hafen" ("Störfall Naturschutz", ILS Essen GmbH 2022a). Des Weiteren wurden durch verschiedene Gutachter Gutachten zu den Themen Verkehr, Lärm sowie Störfall erstellt. Eine Aktualisierung der Lärm- und Verkehrsgutachten ist nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


 

 

 

 

Stellungnahme der Jagdpächter / Hegering Voerde zum Naturflächenverbrauch NRZ 26.03.2023: https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/logistikpark-hegering-voerde-kritisiert-flaechenverbrauch-id237992929.html

" Voerder Jägerschaft moniert verschwenderischen und sorglosen Umgang mit der Natur. Dies sei so nicht mehr tragbar. Unterstützung für Initiative.

Besorgniserregend findet der Hegering die anhaltende Entwicklung in Voerde und dem näheren Umfeld „beim gewerblichen Flächenverbrauch, aktuell besonders für riesige Logistikzentren im Hafen Emmelsum und im Lippemündungsraum“. Die schon laufenden und noch geplanten Bauvorhaben der Städte Voerde und Wesel sowie die Bereitschaft, „zukünftig weiter und noch stärker auf diese flächenintensive Wirtschaft setzen zu wollen“, seien schwer verständlich: „In Zeiten, in denen Artensterben, Klimawandel und ganz aktuell der Lebensraumverlust durch massive Flächenversiegelung (laut Umweltbundesamt fast 600.000 Quadratmeter jeden einzelnen Tag in Deutschland) täglich in den Schlagzeilen auftauchen, ist es nach Meinung der Jägerinnen und Jäger nicht mehr zeitgemäß und tragbar, dass die zuständigen Planungs- und Zulassungsbehörden so verschwenderisch und sorglos mit der verbliebenen Natur umgehen. Die Annahme und der Wille zur Bewältigung dieser modernen Krisen seien längst bei den Bürgern angekommen, „scheinbar jedoch nicht bei deren kommunalpolitischen Vertretern und der Verwaltung“. Der Hegering unterstütze „daher auch mit aller Kraft unter anderem die Initiative ,Biotop Emmelsum bleibt’“, zusammen mit vielen anderen Vereinen, Organisationen und unzähligen Privatpersonen. „Gemeinsam wehren sie sich gegen die von der Stadt Voerde und einem Düsseldorfer Großinvestor geplante Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen in Emmelsum, um auf Grundlage veralteter und Jahrzehnte alter Pläne einen weiteren überdimensionierten Hallenkomplex zu errichten“, konstatiert der Voerder Hegering."

 

Update Deltaport Juni 2023

Die im Bauleitverfahren und Flächenänderungsplan (s.o.) noch nicht endgültig festgelegte zu überbauende Fläche (A/E/7) wird bereits, ohne daß die Verfahren abgeschlossen sind, als reserviert / verfügbar ausgewiesen:

> Deltaport / Flächenangebote / Grundstücke am Rhein-Lippe-Hafen / Fläche 7 : https://www.deltaport.de/flaechenangebote/# | https://www.deltaport.de/flaechenangebote/#iLightbox[3fb6826909e9e361325]/0  bzw. Expose Rhein-Lippe-Hafen (pdf erstellt 2022-08-24)   https://www.deltaport.de/wp-content/uploads/2019/05/deltaport-expose-rhein-lippe-hafen-DE.pdf

> Siehe Flächenplan Deltaport Häfen -  Fläche 7 https://www.deltaport.de/infrastrukturanbindung/

Update Juli 2023

Es wurden Sperrzäune (Vergräm-Zäune) im Randbereich der für eine Überbauung vorgesehenen (BBP 232) Biotop-Wiesenfläche aufgestellt, um die Nutzung durch Wildtiere zu be-/verhindern, obwohl das Bauleitverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die i.R. des Bauleitverfahrens bereits abgegebenen Einwände (s.u.a. > Stellungnahme des BUND zu den Logistikplänen im Lippemündungsraum RP+Artikel vom 22.2.2023 / > Artikel) wollen gerade eben diese schutzwürdige Biotop-Fläche für die Natur erhalten...

 

 

 

 

 

Lippe, Verkehr, Naturschutz, Landschaftsschutz, Auenlandschaft, Artensterben, Biodiversität, Deltaport, Naturflächenvernichtung